medizinische fachangeschtelte

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EUROPA FACHBUCHREIHE für Berufe im Gesundheitswesen Dr. med. Susanne Nebel, Bettina Vogedes Medizinische Fachangestellte Patientenbetreuung und Abrechnung Band 1 – Grundlagen 2. Auflage VERLAG EUROPA-LEHRMITTEL · Nourney, Vollmer GmbH & Co. KG Düsselberger Straße 23 · 42781 Haan-Gruiten Europa-Nr.: 65193

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medizinische fachangeschtelte

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  • EUROPA FACHBUCHREIHEfr Berufe im Gesundheitswesen

    Dr. med. Susanne Nebel,

    Bettina Vogedes

    Medizinische FachangestelltePatientenbetreuung

    und AbrechnungBand 1 Grundlagen

    2. Au age

    VERLAG EUROPA-LEHRMITTEL Nourney, Vollmer GmbH & Co. KG

    Dsselberger Strae 23 42781 Haan-Gruiten

    Europa-Nr.: 65193

  • Autoren:Dr. med. Susanne Nebel, MettmannBettina Vogedes, Essen

    Illustrationen:Michael Hsch, marvinmedia, KlnFrauke Moritz, Ahrensburg

    Wir mchten uns bei den folgenden Firmen fr das zur Verfgung gestellte Bildmaterial bedanken:BARMER Ersatzkasse, Wuppertalb p k Bildagentur fr Kunst, Kultur und Geschichte, BerlinPaul Albrechts Verlag GmbH, Ltjensee

    Das vorliegende Buch wurde auf Grundlage der aktuellen amtlichen Rechtschreibregeln erstellt.

    2. Auflage 2010Druck 5 4 3 2 1

    Alle Drucke derselben Auflage sind parallel einsetzbar, da bis zur Behebung von Druckfehlern untereinander unverndert.

    ISBN 978-3-8085-6520-9

    Alle Rechte vorbehalten. Das Werk ist urheberrechtlich geschtzt. Jede Verwertung auerhalb der gesetz-lich geregelten Flle muss vom Verlag schriftlich genehmigt werden.

    2010 by Verlag Europa-Lehrmittel, Nourney, Vollmer GmbH & Co. KG, 42781 Haan-Gruitenhttp: //www.europa-lehrmittel.de

    Umschlag: idll, Frankfurt a. M.Satz: Frauke Moritz, AhrensburgDruck: Konrad Triltsch, Print und digitale Medien GmbH, Ochsenfurt-Hohestadt

  • 3Vorwort

    Die Arztpraxis von heute versteht sich, mehr denn je, als modernes Dienstleistungs-unternehmen, in dem nicht nur Kranke geheilt werden, sondern Menschen in allen Gesundheitsfragen Beratung finden und die Prvention von Krankheiten in den Vor-dergrund rckt. Moderne Medizin ist teuer und das deutsche Gesundheitssystem steht unter enormem Sparzwang. Die Arztpraxis befindet sich dabei insofern im Spannungsfeld, als sie den politischen und konomischen Rahmenbedingungen un-terworfen ist, als Dienstleistungsunternehmen wirtschaftlich Bestand haben muss und nicht zuletzt den Patienten mit ihren individuellen Anliegen, Problemen und ngsten gerecht werden mchte.

    Die Medizinische Fachangestellte (MFA) ist in der Regel die erste Ansprechpartnerin fr den Patienten in der Praxis und sie begleitet und betreut ihn whrend der ge-samten Behandlung. Anschlieend dokumentiert sie die erbrachten Leistungen und rechnet diese ab. Ihr kompetentes Auftreten und ihr Fachwissen tragen entscheidend zum Erscheinungsbild und Erfolg der Praxis bei. Nicht zuletzt haben diese hohen An-forderungen 2006 zur Neugestaltung der ehemaligen Arzthelferinnenausbildung hin zur Ausbildung der Medizinischen Fachangestellten gefhrt.

    Die Ausbildung zur Medizinischen Fachangestellten orientiert sich an konkreten Praxissituationen, in denen das Abrechnungswesen eine wichtige Rolle spielt. So ist es nicht verwunderlich, dass abrechnungsrelevante Ausbildungsinhalte in fast allen Lernfeldern des Rahmenlehrplans fr die Medizinische Fachangestellte zu finden sind. Das Verstndnis fr relevante Manahmen in konkreten Praxissituationen ist hierbei sicherlich effizienter als pures Faktenwissen.

    Mit unseren beiden Lehrbchern mchten wir den angehenden Medizinischen Fach-angestellten ein selbst gesteuertes Lernen in konkreten Praxissituationen ermg-lichen. Gleichzeitig dienen die Bcher durch eine systematische Gliederung als Nach-schlagewerk und zur Erarbeitung und Wiederholung einzelner Themenbereiche.

    Medizinische Fachangestellte Patientenbetreuung und Abrechnung, Band 1, Grundlagen beinhaltet vor allem verwaltungsrelevante Lerninhalte aus den Lernfel-dern 1 und 2. Es stehen die Bedeutung des Vertragsarztes im deutschen Gesundheits-system sowie der situativ korrekte Umgang mit dem Patienten an der Anmeldung im Vordergrund. Die MFA empfngt den Patienten, verwaltet seine Daten kosten-trgergerecht und fllt Formulare entsprechend den vertraglichen Bestimmungen aus. Das Wissen der MFA muss dabei den nderungen und Reformen im Gesund-heitssystem stets angepasst sein.

    Band 2 Behandlungsflle ergnzt aus dem Lernfeld 2 die Grundlagen der Gebh-renordnungen EBM und GO. Aus den medizinischen Lernfeldern werden praxisnahe Fallbeispiele vorgestellt, in denen das erworbene Wissen angewendet und vertieft werden kann.

    Unsere Bcher sind vor allem schlerzentriert konzipiert und simulieren, ausge-hend von einer Modell-Arztpraxis, den beruflichen Alltag der Auszubildenden. Jede Thematik wird durch eine praxisnahe Situation eingeleitet, die zum Nachdenken und

    Vorwort

  • 4zur Diskussion anregen soll. Auf die wrtliche Wiedergabe von Vorschriften und Gesetzestexten wurde weitgehend verzichtet, zugunsten einer verstndlichen und schlergerechten Sprache. Mit den anschlieenden bungsfragen kann der erarbei-tete Stoff gefestigt und auf weitere realittsnahe Situationen bertragen werden.

    In der vorliegenden 2. Auflage wurden neben den Anregungen unserer Leser Neue-rungen im Gesundheitswesen bercksichtigt.

    Die Verwendung nur eines grammatikalischen Geschlechtes bei Berufs- und Grup-penbezeichnungen wurde im Hinblick auf den Lesefluss gewhlt. Sie stellt keine Meinungsuerung zur Geschlechterrolle dar.

    Wir wnschen allen, die mit diesem Buch arbeiten, viel Freude und Erfolg.

    Das Autorenteam Sommer 2010

    ber die Autorinnen:

    Dr. Susanne Nebel unterrichtet seit mehreren Jahren am Berufskolleg fr Wirtschaft und Informatik in Neuss die Auszubildenden zur Medizinischen Fachangestellten im Bereich Behandlungsassistenz sowie Patientenbetreuung und Abrechnung. Vor ihrer Ttigkeit im Schuldienst war Frau Dr. Nebel als rztin im ambulanten und statio-nren Bereich ttig.

    Bettina Vogedes (OStR) besitzt die Lehrbefhigung in den Fchern Betriebswirt-schaftslehre und Deutsch und unterrichtet darber hinaus die Auszubildenden zur Medizinischen Fachangestellten im Bereich Abrechnungswesen am Berufskolleg in Neuss. Frau Vogedes hat vor Aufnahme ihres Studiums eine Ausbildung zur Arzt-helferin absolviert und verfgt ber langjhrige Erfahrung in unterschiedlichen Arzt-praxen und Krankenhusern.

    Beide Autorinnen sind Mitglied des Prfungsausschusses der rztekammer Nordrhein und verfgen ber mehrjhrige Prfungserfahrung.

    Medizinische Fachangestellte Patientenbetreuung und Abrechnung

  • 5Inhaltsverzeichnis

    Lernfeld 1: Im Beruf und Gesundheitswesen orientieren

    1 Der Vertragsarzt .......................................................................................... 11

    1.1 Voraussetzungen ......................................................................................... 11

    1.1.1 Approbation und Promotion ........................................................................... 13

    1.1.2 Weiterbildung und Fortbildung ...................................................................... 14

    1.1.3 Das vertragsrztliche System ........................................................................ 16

    1.2 Formen der Berufsausbung ...................................................................... 20

    1.2.1 Eigenstndige Berufsausbung ..................................................................... 20

    1.2.2 Gemeinsame Berufsausbung ...................................................................... 23

    1.2.3 Hausarztzentrierte und integrierte Patientenversorgung ............................... 25

    1.3 rztliche Pflichten ........................................................................................ 29

    1.3.1 Sorgfaltspflicht ............................................................................................... 30

    1.3.2 Schweigepflicht ............................................................................................. 30

    1.3.3 Meldepflicht ................................................................................................... 31

    1.3.4 Dokumentationspflicht ................................................................................... 32

    1.3.5 Aufbewahrungspflicht .................................................................................... 33

    1.3.6 Aufklrungs- und Einwilligungspflicht ............................................................ 34

    1.3.7 Haftpflicht ...................................................................................................... 35

    1.3.8 Pflicht zur persnlichen Leistungserbringung ................................................ 35

    1.3.9 Pflicht zum Aushang amtlicher Texte ............................................................ 35

    1.3.10 Prsenzpflicht und Residenzpflicht ................................................................ 36

    1.4 Berufsstndische Organisationen und vertragliche Grundlagen ............ 38

    1.4.1 rztekammern ............................................................................................... 38

    1.4.2 Kassenrztliche Vereinigungen ...................................................................... 40

    Lernfeld 2: Patienten empfangen und begleiten

    2 Patientengruppen ........................................................................................ 49

    2.1 Gesetzlich krankenversicherte Patienten ................................................... 49

    Inhaltsverzeichnis

  • Medizinische Fachangestellte Patientenbetreuung und Abrechnung

    6

    2.1.1 Kostentrger der gesetzlich krankenversicherten Patienten ......................... 52

    2.1.2 Mitglieder und Beitrge der gesetzlichen Krankenkassen ............................. 54

    2.1.3 Versichertenkarte/elektronische Gesundheitskarte ....................................... 57

    2.1.4 Ersatzverfahren .............................................................................................. 59

    2.1.5 Praxisgebhr .................................................................................................. 61

    2.1.6 Zuzahlungen bei Verordnungen ..................................................................... 67

    2.1.7 Befreiungsregelung ....................................................................................... 72

    2.1.8 Wahltarife der gesetzlichen Krankenkassen .................................................. 74

    2.1.9 Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen ................................................. 76

    2.1.10 Disease-Management-Programme (DMP) ..................................................... 79

    2.1.11 Dokumentation und Abrechnung erbrachter Leistungen ............................... 80

    2.2 Privat versicherte Patienten ........................................................................ 83

    2.3 Patienten aus der Gruppe der Sonstigen Kostentrger ........................ 91

    2.3.1 Freie Heilfrsorge .......................................................................................... 93

    2.3.2 Sozialversicherungsabkommen (SVA) mit auslndischen Krankenkassen .... 96

    2.3.3 Bundesversorgungsgesetz (BVG)/Kriegsopferversehrte (KOV) ................... 100

    2.3.4 Sozialhilfetrger (SHT) .................................................................................. 103

    2.3.5 Jugendarbeitsschutzuntersuchung .............................................................. 103

    2.3.6 Post- und Bahnbeamte ................................................................................ 104

    2.3.7 Sonstige Kostentrger im berblick ........................................................ 106

    2.4 Patienten nach einem Arbeitsunfall ......................................................... 109

    2.4.1 Versicherungsflle der gesetzlichen Unfallversicherung ............................. 109

    2.4.2 Trger der gesetzlichen Unfallversicherung ................................................. 114

    2.4.3 Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung ......................................... 115

    2.4.4 Allgemeine Heilbehandlung ......................................................................... 116

    2.4.5 Besondere Heilbehandlung .......................................................................... 122

    2.4.6 Weitere Formulare im Rahmen eines Arbeitsunfalls ................................... 124

    2.4.7 Abrechnung von Leistungen nach einem Arbeitsunfall ............................... 125

  • 73 Formulare ................................................................................................... 127

    3.1 Vordruckvereinbarungen .......................................................................... 127

    3.2 berweisungen .......................................................................................... 132

    3.2.1 berweisungs-/Abrechnungsschein (Muster 6) .......................................... 133

    3.2.2 berweisungs-/Abrechnungsschein fr Laboratoriumsuntersuchungenals Auftragsleistung (Muster 10) .................................................................. 136

    3.2.3 Anforderungsschein fr Laboratoriumsuntersuchungen bei Labor-gemeinschaften (Muster 10 A) ..................................................................... 138

    3.3 Notfall-/Vertretungsschein (Muster 19) .................................................... 141

    3.4 Arbeitsunfhigkeitsbescheinigung (Muster 1) ........................................ 145

    3.5 Verordnung von Krankenhausbehandlung (Muster 2) ........................... 149

    3.6 Verordnung einer Krankenbefrderung (Muster 4) ................................ 154

    3.7 Heilmittelverordnungen ............................................................................ 160

    3.7.1 Manahmen der Physikalischen Therapie/Podologischen Therapie(Muster 13) .................................................................................................. 163

    3.7.2 Manahmen der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie (Muster 14),Manahmen der Ergotherapie (Muster 18) ................................................. 166

    3.8 Verordnungen von Arznei-, Verband- und Hilfsmitteln .......................... 167

    3.8.1 Arzneiverordnungsblatt (Muster 16) ............................................................ 168

    3.8.2 Betubungsmittelrezept (BtM-Rezept) ........................................................ 172

    3.8.3 Privatrezept .................................................................................................. 175

    3.8.4 Grnes Rezept ............................................................................................ 175

    Lernfeld 6: Waren bescha en und verwalten

    4 Sprechstundenbedarf ................................................................................ 179

    4.1 Produkte des Sprechstundenbedarfs ....................................................... 181

    4.2 Verordnung und Abrechnung von Sprechstundenbedarf ...................... 182

    4.3 Impfstoffe ................................................................................................... 184

    Stichwortverzeichnis ................................................................................. 187

    Inhaltsverzeichnis

  • Medizinische Fachangestellte Patientenbetreuung und Abrechnung

    8

    Herzlichen Glckwunsch!

    Sie haben es geschafft und den ersehnten Ausbildungsplatz zur Medizinischen Fachangestellten erhalten.

    Seit dem 1. August sind Sie Auszubildendein der Praxisgemeinschaft von

    Herrn Dr. Helbig und Frau Dr. Shnke,

    Ritterstrae 24,41464 Neuss.

    Praxisgemeinschaft

    Dr. med. M. HelbigFacharzt fr Orthopdie und Sportmedizin

    Durchgangsarzt

    Dr. med. P. ShnkeFachrztin fr Allgemeinmedizin Naturheilkunde und Akupunktur

    Alle Kassen und privat

  • 9Das Praxisteam stellt sich vor:

    Das Praxisteam stellt sich vor:

    Dr. med. Petra Shnke, 47 Jahre,rztin fr Allgemeinmedizin,

    Naturheilkunde und Akupunktur

    Marina Vogt, 41 Jahre, MFA,Erstkraft der Praxisgemeinschaft

    Stephanie Hilden,30 Jahre, MFA

    Dr. med. Michael Helbig,43 Jahre, Arzt fr Orthopdie

    und Sportmedizin

  • Medizinische Fachangestellte Patientenbetreuung und Abrechnung

    10

    Glay Yildiz, 28 Jahre,MFA, Teilzeitkraft

    Kristina Beckers, 18 Jahre,Auszubildende

    im 3. Ausbildungsjahr

    Sie

    ____________________,__ Jahre, Auszubildende

    im 1. Ausbildungsjahr

  • 11

    Lernfeld 1:Im Beruf und Gesundheitswesen orientieren1 Der Vertragsarzt

    Th ematische Einordnung in den Rahmenlehrplan:

    Zu den Zielen von Lernfeld 1 Im Beruf und Gesundheitswesen orientieren1 gehrt die Einordnung der Praxis als Dienstleistungsunternehmen des Gesundheits-wesens in das volkswirtschaftliche Gesamtgefge1. Inhaber von Arztpraxen sind zumeist Vertragsrzte. In diesem Kapitel wird dargestellt, welche Voraussetzungen jemand erfllen muss, um als Vertragsarzt ttig sein zu knnen. Es werden neben der Einzelpraxis auch Kooperationsformen von Vertragsrzten vorgestellt. Um dem fr das eigene Handeln relevanten rechtlichen Rahmen1 sowie den sozialen und ethischen Anforderungen1 bei Praxisttigkeiten gerecht werden zu knnen, werden die Vertrge im Gesundheitswesen und die rztlichen Pflichten dargestellt. Die Berufsorganisationen rztekammer und Kassenrztliche Vereinigung sind nicht nur fr den Vertragsarzt von Bedeutung, sondern auch fr die Ausbildung der Medi-zinischen Fachangestellten (MFA), da die rztekammer fr den Berufsausbildungs-vertrag der MFA zustndig ist. Die Kenntnis der Grundbegriffe der vertragsrztlichen Versorgung ermglicht und vereinfacht die Kommunikation der Auszubildenden im Praxisteam und mit Personen des beruflichen Umfelds.1

    1.1 Voraussetzungen

    Fallbeispiel:Ihr erster Arbeitstag in der Praxis von Dr. Helbig/Dr. Shnke beginnt. Sie helfen Ihrer Kollegin Marina Vogt bei der Patientenannahme. Es erscheint Frau Meisner, eine 80-jhrige Patientin von Frau Dr. Shnke, und legt ein Schreiben vom hiesigen Krankenhaus vor.

    Frau Meisner: Guten Tag, Frau Vogt! Und wen haben wir an Ihrer Seite?

    Sie: Darf ich mich vorstellen? Ich heie _______________ und bin die neue Auszubildende.

    Frau Meisner: Da knnen Sie aber froh sein! Hier in der Praxis sind alle so nett, so-wohl die rzte als auch das Personal. Und wenn Sie schn fleiig sind, knnen Sie bestimmt auch mal rztin werden.

    Sie: Na ja, das ist bestimmt nicht so einfach!

    Frau Meisner: Im Krankenhaus war es schrecklich. rzte und Schwestern waren nur im Stress, niemand hatte richtig Zeit fr mich. Ich frage mich, warum Frau Dr. Shnke mich nicht auch im Krankenhaus behandeln kann.

    1 Siehe Rahmenlehrplan zur Medizinischen Fachangestellten/zum Medizinischen Fachangestellten 2006, Seite 9

    1.1 Voraussetzungen

  • Lernfeld 1: Im Beruf und Gesundheitswesen orientieren

    12

    Info:

    Das deutsche Gesundheitssystem unterscheidet zwischen ambulanter und statio-nrer Versorgung, die weitgehend voneinander unabhngig geregelt sind. Stationre Behandlung erfolgt im Krankenhaus, in dem der Patient fr eine bestimmte Zeit blei-ben muss. Verlsst der Patient den Arzt nach der Behandlung wieder, handelt es sich um ambulante Behandlung (lat.: ambulare herumlaufen).

    Abb.1 Stationre und ambulante Behandlung

    Merke:

    Bei der stationren Behandlung muss der Patient ber Nacht im Krankenhaus ver-sorgt werden, bei der ambulanten Behandlung verlsst der Patient den Arzt nach der Behandlung wieder.

    Die ambulante Versorgung erfolgt in Deutschland grtenteils durch niedergelas-sene rzte. Das sind rzte, die in einer eigenen Praxis freiberuflich ttig sind. Jeder Arzt knnte sich nach dem Medizinstudium in einer Praxis niederlassen, darf dann allerdings nur privatrztlich ttig werden. Das heit, er darf Patienten nur als Privat-patienten behandeln und direkt mit ihnen abrechnen.

    Abb. 2 Privatrztliche Behandlung und Abrechnung

  • 13

    Um auch Leistungen bei gesetzlich krankenversicherten Patienten ber deren Kran-kenkasse abrechnen zu drfen, muss der niedergelassene Arzt eine sogenannte Zu-lassung haben. Eine solche Zulassung erhlt der Arzt unter bestimmten Voraussetzun-gen von der Kassenrztlichen Vereinigung (KV). Niedergelassene rzte mit Zulassung werden als Vertragsrzte bezeichnet, umgangssprachlich auch als Kassenrzte. Die Behandlungskosten bei gesetzlich Krankenversicherten rechnen Vertragsrzte ber die Kassenrztliche Vereinigung ab. Die Kassenrztliche Vereinigung rechnet ihrerseits anschlieend mit den Krankenkassen ab. Vertragsrzte sind anhand ihres Praxisschildes durch den Hinweis Privat und alle Kassen zu erkennen.

    Abb. 3 Vertragsrztliche Behandlung und Abrechnung

    Merke:rzte, die freiberuflich in eigener Praxis arbeiten, heien niedergelassene rzte.

    Vertragsrzte sind niedergelassene rzte mit der Zulassung, die Behandlungs-kosten bei gesetzlich Krankenversicherten ber die Kassenrztliche Vereinigung abrechnen zu drfen.

    1.1.1 Approbation und Promotion

    Bis jemand die Voraussetzungen erfllt, um als Vertragsarzt ttig zu werden, ist es ein weiter Weg. Am Beginn der Ausbildung steht das sechsjhrige Medizinstudium, zu dem man mit allgemeiner Hochschulreife zugelassen wird. Nach bestandenem Staatsexamen am Ende des Studiums erhlt der angehende Arzt seine Approbati-onsurkunde vom zustndigen Regierungsprsidenten und ist dadurch staatlich be-rechtigt, seinen Beruf als Arzt auszuben.

    Viele angehende rzte streben eine Promotion an. Darunter versteht man das Ver-fahren zur Erlangung der Doktorwrde. Ein Doktortitel ist aber keineswegs an den Beruf des Arztes gebunden. Auch in anderen Studiengngen kann man promovieren, wie z. B. in den Naturwissenschaften zum Dr. rer. nat.. Fr die Ausbung des Arzt-berufes ist ein Doktortitel nicht erforderlich.

    Merke:Die Approbation berechtigt, den Arztberuf auszuben,

    die Promotion berechtigt, einen Doktortitel zu fhren.

    1.1 Voraussetzungen

  • Lernfeld 1: Im Beruf und Gesundheitswesen orientieren

    14

    1.1.2 Weiterbildung und Fortbildung

    Um Vertragsarzt zu werden, bentigt der Arzt die Anerkennung als Facharzt in einem bestimmten Gebiet der Medizin. Voraussetzung dafr ist eine mehrjhrige Weiterbil-dung nach dem Medizinstudium. Die Zeit der Weiterbildung verrichten die rzte gr-tenteils als angestellte Assistenzrzte in Krankenhusern, aber auch in Arztpraxen. Am Ende der Weiterbildungszeit legt der Arzt eine Prfung vor der rztekammer ab. Mit Bestehen dieser Prfung darf er sich je nach Weiterbildungsgebiet z. B. Facharzt fr Frauenheilkunde und Geburtshilfe (Gynkologe) oder Facharzt fr Augenheilkun-de (Augenarzt) nennen. Im Gebiet der Chirurgie sind mehrere Facharzttitel mglich, wie z. B. Facharzt fr allgemeine Chirurgie (Allgemeinchirurg) oder Facharzt fr Orthopdie und Unfallchirurgie.

    Im Fachgebiet der Inneren Medizin und im Fachgebiet der Kinderheilkunde muss sich der angehende Vertragsarzt entscheiden, ob er hausrztlich oder fachrztlich ttig werden mchte. Der hausrztlich ttige Internist fhrt den Titel Facharzt fr Innere und Allgemeinmedizin oder einfach nur Hausarzt. Der fachrztlich ttige Internist konzentriert sich auf einen bestimmten Teilbereich der Inneren Medizin, wie z. B. Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Magen-Darm-Erkrankungen. Die Weiterbildung in einem Teilbereich eines Fachgebietes wird als Schwerpunktkompetenz bezeichnet. Fach-rztlich ttige Internisten fhren dann z. B. den Titel Facharzt fr Innere Medizin und Kardiologie oder Facharzt fr Innere Medizin und Gastroenterologie.

    Tabelle: Beispiele fr Gebiete, Facharzt- und Schwerpunktbezeichnungen

    Gebiete Facharzt- und Schwerpunktbezeichnungen

    Ansthesiologie(Lehre von der Schmerz-betubung und den Narkose-verfahren)

    Facharzt fr Ansthesiologie (Ansthesist)

    Augenheilkunde Facharzt fr Augenheilkunde

    Chirurgie(Lehre von operativen Behandlungsverfahren)

    Facharzt fr allgemeine Chirurgie

    Facharzt fr Gefchirurgie

    Facharzt fr Kinderchirurgie

    Facharzt fr Orthopdie und Unfallchirurgie

    Frauenheilkunde undGeburtshilfe

    Facharzt fr Frauenheilkunde und Geburtshilfe (Gynkologe)

  • 15

    Innere Medizin undAllgemeinmedizin

    (Lehre von inneren Krankheiten und konservativen, nichtopera-tiven Behandlungsverfahren)

    Facharzt fr Innere und Allgemeinmedizin (Hausarzt)

    Facharzt fr Innere Medizin und Schwerpunkt

    Kardiologie (Lehre von den Herz-Kreislauf-Erkrankungen)

    Gastroenterologie (Lehre von den Magen-Darm-Erkrankungen)

    Neurologie(Lehre vom Nervensystem)

    Facharzt fr Neurologie (Neurologe)

    Radiologie(Lehre von Rntgenstrahlen)

    Facharzt fr Radiologie (Radiologe)

    Urologie (Lehre vom mnnli-chen Urogenitalsystem und von den weiblichen Harnorganen)

    Facharzt fr Urologie (Urologe)

    rzte und Fachrzte haben die Mglichkeit, eine Zusatzbezeichnung durch eine Zu-satz-Weiterbildung in einem bestimmten Bereich der Medizin zu erwerben. Zusatz-bezeichnungen drfen zustzlich zur Berufsbezeichnung Arzt oder Facharzt gefhrt werden, wie z. B. die Zusatzbezeichnung Arzt fr Allergologie. Voraussetzung fr die meisten Zusatzbezeichnungen sind neben der Facharztanerkennung das Absol-vieren von Kursen und eine Prfung vor der rztekammer. Mit dem Erwerb einer Zusatzbezeichnung ist die Berechtigung verbunden, entsprechende Leistungen ber die KV abzurechnen.

    Tabelle: Beispiele fr Zusatz-Weiterbildungen

    Akupunktur

    Allergologie(Lehre von den Allergien)

    Diabetologie

    Flugmedizin

    Homopathie(Form einer alternativen Heilmethode)

    Naturheilverfahren

    Phlebologie(Venenkunde)

    Palliativmedizin (Therapiemit lindernden Manahmen)

    Schlafmedizin

    Sportmedizin

    Tropenmedizin

    Auch nach der Weiterbildungszeit sind rzte zur stndigen Fortbildung verpflichtet, um ihr Wissen auf dem neuesten Stand zu halten. Die rztekammer bietet die dazu ntigen Fortbildungskurse an. Eine Missachtung der Fortbildungspflicht kann zur Ab-erkennung des Facharzttitels oder zum Entzug der Zulassung als Vertragsarzt fhren.

    1.1 Voraussetzungen

  • Lernfeld 1: Im Beruf und Gesundheitswesen orientieren

    16

    1.1.3 Das vertragsrztliche System

    Ein Arzt, der freiberuflich als Vertragsarzt ttig werden mchte, muss im Arztregister der Kassenrztlichen Vereinigung eingetragen sein. Die Eintragung dort ist nach dem erfolgreichen Abschluss der Weiterbildung mglich. Der Zulassungsausschuss der Kassenrztlichen Vereinigung spricht die Zulassung zur vertragsrztlichen Ttigkeit un-ter der Voraussetzung aus, dass im Planungsbereich keine Zulassungsbeschrnkung fr die bestimmte Facharztgruppe angeordnet ist. Die Praxis des Vertragsarztes wird nun als Vertragsarztsitz oder auch als Betriebssttte bezeichnet.

    Voraussetzungen fr die Ttigkeit als Vertragsarzt im berblick:

    Erfolgreicher Abschluss des Medizinstudiums Approbation als Arzt Erfolgreicher Abschluss der Weiterbildung mit Facharztanerkennung Eintragung in das Arztregister der Kassenrztlichen Vereinigung Niederlassung Zulassung durch den Zulassungsausschuss der Kassenrztlichen Vereinigung

    rzte drfen in Vertragsarztpraxen auch als angestellte rzte ttig sein. Der Umfang der Ttigkeit eines angestellten Arztes in einer Vertragsarztpraxis ist davon abhngig, ob der angestellte Arzt mit oder ohne Zulassung arbeitet: Gibt es fr den angestellten Arzt keine Zulassung, spricht man vom Job-Sharing. Angestellter Arzt und Vertrags-arzt teilen sich die Ttigkeit in der Praxis, das Behandlungsaufkommen darf dabei nicht erweitert werden. Das ist anders, wenn der angestellte Arzt eine Zulassung hat, denn hier kann das Behandlungsvolumen der Praxis erweitert werden. Scheidet der angestellte Arzt aus seinem Arbeitsverhltnis aus, verbleibt die Zulassung bei der Praxis und kann auf einen neuen angestellten Arzt bertragen werden.

    Abb. 4 Ttigkeitsmenge von Vertragsarztpraxen ohne und mit angestellten rzten

  • 17

    Neben Vertragsrzten bentigen auch Diplompsychologen zur Durchfhrung von Psy-chotherapie bei gesetzlich Krankenversicherten eine Zulassung von der Kassenrztli-chen Vereinigung. Psychologische Psychotherapeuten sind Diplompsychologen und haben im Gegensatz zu den rztlichen Psychotherapeuten kein Medizinstudium ab-solviert. Aufgrund des Psychotherapeutengesetzes ist dieser Beruf als eigenstndiger Heilberuf anerkannt. Vertragspsychotherapeuten rechnen wie Vertragsrzte ber die Kassenrztliche Vereinigung ab.

    Zu den Aufgaben der Kassenrztlichen Vereinigung gehrt es, die ambulante rztliche Versorgung der gesetzlich Krankenversicherten sicherzustellen. Daher erteilt sie so viele Zulassungen zur vertragsrztlichen Ttigkeit, wie rtlich notwendig sind. Besteht in einem Gebiet eine Unterversorgung von Vertragsrzten, erteilt der Zulassungsaus-schuss der Kassenrztlichen Vereinigung bestimmten rzten, z. B. leitenden Kranken-hausrzten, eine Ermchtigung. Die Ermchtigung berechtigt, ambulante Leistungen bei gesetzlich Krankenversicherten ber die Kassenrztliche Vereinigung abzurech-nen, ist aber in der Regel befristet und beschrnkt sich auf einen festgelegten Leis-tungsumfang.

    Merke:

    Eine Ermchtigung ermglicht rzten ohne Zulassung, im begrenzten Umfang an der vertragsrztlichen Versorgung eines Gebietes teilzunehmen.

    Abb. 5 Zulassung und Ermchtigung

    1.1 Voraussetzungen

  • Lernfeld 1: Im Beruf und Gesundheitswesen orientieren

    18

    Eine Sonderstellung im vertragsrztlichen System nehmen Belegrzte ein. Beleg-rzte sind Vertragsrzte, die sowohl ambulant als auch stationr ttig sind. Die am-bulante Behandlung erfolgt in ihrer Praxis, fr die stationre Behandlung mieten sie eine bestimmte Anzahl von Betten (Belegbetten) in einem Krankenhaus an. Sowohl die ambulante als auch die stationr-belegrztliche Behandlung bei gesetzlich Kran-kenversicherten wird ber die Kassenrztliche Vereinigung abgerechnet. Unter den Belegrzten findet man vor allem HNO-rzte, Augenrzte oder Gynkologen. Statio-nre Behandlung im Krankenhaus ist ansonsten nicht im vertragsrztlichen System integriert. Krankenhaustrger schlieen mit den Krankenkassen eigene Vertrge ab und rechnen die Behandlungskosten bei gesetzlich Krankenversicherten direkt mit den Krankenkassen ab.

    Merke:

    Belegrzte sind Vertragsrzte, die sowohl ambulant als auch stationr-belegrztlich ttig sind.

    Die zahnmedizinische Versorgung gesetzlich Krankenversicherter erfolgt durch Ver-tragszahnrzte. Das vertragszahnrztliche System ist hnlich organisiert wie das ver-tragsrztliche System, beide Systeme arbeiten aber vollkommen unabhngig vonein-ander. Deshalb sind berweisungen von Vertragsrzten an Zahnrzte und umgekehrt nicht mglich.

    bungen:

    1. Warum kann Frau Dr. Shnke (siehe Fallbeispiel am Anfang des Kapitels) ihre Patienten nicht auch im Krankenhaus behandeln?

    2. Wie nennt man einen Arzt, der als Selbststndiger in eigener Praxis ttig ist?

    3. Unterscheiden Sie ambulante und stationre Behandlung.

    4. Was versteht man unter einem Vertragsarzt?

    5. Mit wem rechnen Vertragsrzte ihre Leistung bei gesetzlich Krankenversicherten ab?

    6. Woran erkennt man am Praxisschild, dass hier ein Vertragsarzt ttig ist?

    7. Was bedeutet die Bezeichnung approbierter Arzt?

    8. Erlutern Sie, warum die Bezeichnung Doktor fr die Berufsbezeichnung Arzt falsch ist.

    9. Welche Voraussetzungen muss ein Arzt erfllen, um eine Facharztbezeichnung zu erwerben?

  • 19

    10. Geben Sie den Fachbegriff fr folgende Facharztbezeichnungen an:

    a ) Facharzt fr Krankheiten des mnnlichen Urogenitalsystems und der weiblichen Harnorgane

    b ) Facharzt fr operative Behandlungsverfahren

    c ) Facharzt fr Herzkrankheiten

    d ) Facharzt fr Frauenheilkunde und Geburtshilfe

    e ) Facharzt fr Nervenkrankheiten

    f ) Facharzt fr Magen-Darm-Erkrankungen

    g ) Facharzt fr Narkoseverfahren

    11. Was versteht man unter einer Schwerpunktbezeichnung?

    12. Nennen Sie Beispiele fr Zusatz-Weiterbildungen.

    13. Welche Folgen kann es haben, wenn ein Vertragsarzt seiner Pflicht zur regelmi-gen Fortbildung nicht nachkommt?

    14. Nennen Sie die Voraussetzungen, um eine Zulassung zur vertragsrztlichen Ttig-keit zu erhalten.

    15. Unterscheiden Sie die Begriffe Zulassung und Ermchtigung.

    16. Erlutern Sie, inwiefern der psychologische Psychotherapeut eine Sonderstellung im vertragsrztlichen System einnimmt.

    17. Wie werden rzte bezeichnet, die sowohl ambulante als auch stationre Behand-lungen bei gesetzlich Krankenversicherten durchfhren und ber die KV abrech-nen?

    1.1 Voraussetzungen

  • Lernfeld 1: Im Beruf und Gesundheitswesen orientieren

    20

    1.2 Formen der Berufsausbung

    Fallbeispiel:Die MFA Stephanie Hilden der Praxisgemeinschaft Dr. Helbig/Dr. Shnke sitzt an der Anmeldung und empfngt den 75-jhrigen Herrn Wilmsen, einen Patienten der Hausrztin Frau Dr. Shnke. Die rztin ist heute nicht in der Praxis und hat ihre Vertretung an die Praxis Dr. Holler/Dr. Wend bertragen, da ihr Partner als Orthopde die Vertretung nicht bernehmen wollte.

    Herr Wilmsen: Guten Tag, ich mchte gerne zu Frau Dr. Shnke.

    Stephanie: Tut mir leid, aber Frau Dr. Shnke ist heute zur Fortbildung. Wenn es dringend ist, gehen Sie bitte in die Praxis von Dr. Holler/Dr. Wend, die hat die Vertretung fr Frau Dr. Shnke.

    Herr Wilmsen: Ach, das ist nicht ntig. Ich kann mich auch von Herrn Dr. Helbig behandeln lassen, ich habe nmlich so Schmerzen im Kreuz.

    Stephanie: Das knnen Sie selbstverstndlich machen. Doch ich muss Sie da-rauf hinweisen, dass Sie dann noch einmal 10 Euro Praxisgebhr zahlen mssen.

    Herr Wilmsen: Nein, das kann nicht sein. Ich habe erst vor einer Woche die Praxis-gebhr bei Ihnen gezahlt.

    Stephanie: Das stimmt! Aber da Sie sich ohne berweisung von Herrn Dr. Helbig behandeln lassen wollen, mssen Sie noch einmal die Gebhr zahlen.

    Herr Wilmsen: Das kann ich aber jetzt nicht verstehen. Meine Nachbarin ist Patientin der Praxis Dr. Holler/Dr. Wend und wird mal von dem ei-nen und mal von dem anderen Arzt behandelt. Da braucht sie nie eine berweisung und sie muss auch keine Praxisgebhr doppelt zahlen.

    Info:

    Die Arbeit des Arztes in seiner Praxis ist eine selbststndige, freiberufliche Ttigkeit, die auch immer mit finanziellen Risiken verbunden ist. Eine gemeinsame Berufsaus-bung ermglicht den rzten, das Leistungsangebot ihrer Praxis zu erhhen und das finanzielle Risiko zu teilen. Vom Gesetzgeber gefrdert werden rztliche Kooperati-onsformen mit dem Ziel, die individuellen Behandlungen eines Patienten zu koordinie-ren und zu zentrieren.

    1.2.1 Eigenstndige Berufsausbung

    In Einzelpraxen oder Praxisgemeinschaften arbeiten Vertragsrzte eigenstndig, das heit, sie haben ihre eigene Patientenkartei und rechnen eigenstndig mit der zustn-digen Kassenrztlichen Vereinigung ab.