Mehr Privat für einen starken Staat - Chance für Bürger, Kommunen und Unternehmen

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Die Stimme Der Sozialen marktwirtSchaft Mehr Privat für einen starken Staat Chance für Bürger, Kommunen und Unternehmen www.wirtschaftsrat.de

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Broschüre Mehr Privat für einen starken Staat des Wirtschaftsrates der CDU e.V.

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Die Stimme Der Sozialen marktwirtSchaft

Mehr Privat für einen starken StaatChance für Bürger, Kommunen und Unternehmen

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Mehr Privat für einen starken Staat

Diese Broschüre ist in der Arbeitsgruppe „Mehr Privat für einen starken Staat“ des Wirtschafts rates der CDU e.V. in gemeinsamer Arbeit mit insbesondere den nach-folgenden Verbänden und Unternehmen entstanden (alphabetische Listung):

Der Wirtschaftsrat dankt allen Partnern für die Unterstützung.

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INHALT

EINLEITUNG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5

UNTERNEHMER „STAAT“ – KEIN MODELL DER SOZIALEN MARKTWIRTSCHAFT . . . . . . . . . . 6

STAATSQUOTE SENKEN – LEISTUNGSFÄHIGKEIT STÄRKEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7

DIE AUFGABEN DES STAATES . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7

PRIVATISIERUNG VORANTREIBEN – STAAT ENTLASTEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 91. Mehr Wettbewerb, niedrigere Preise, bessere Leistungen durch Aufgabenprivatisierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 92. Potenziale Öffentlich-Privater Partnerschaften (ÖPP) nutzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 103. Rückverstaatlichungen stoppen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12

GLEICHE WETTBEWERBSBEDINGUNGEN FÜR ÖFFENTLICHE UND PRIVATE UNTERNEHMEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 151. Steuergerechtigkeit herstellen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 152. Finanzierungsmöglichkeiten angleichen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 173. Instrumentalisierung von Ein-Euro-Jobs verhindern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 174. Vergaberecht fair gestalten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18

ZUSAMMENFASSUNG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19

FORDERUNGSKATALOG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19

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EINLEITUNG „Es ist nicht Aufgabe des Staates, unmittelbar in die Wirtschaft einzugreifen. Auch passt es nicht in das Bild einer auf unternehmerischer Freizügigkeit beruhenden Wirtschaft, wenn sich der Staat selbst als Unternehmer betätigt.“

Diese Mahnung von Ludwig Erhard aus dem Jahre 1957 hat nichts an ihrer Aktualität verloren. Im Gegenteil: Nach einer konsequenten Privatisierungspolitik von Bund, Ländern und Kommunen in der jüngeren Vergangenheit ist diese mit der Finanz- und Wirtschaftskrise der Jahre 2008/2009 weitgehend zum Erliegen gekommen.

Gerade in Zeiten rasant steigender Staatsverschuldung ist allerdings der Rückzug des Staates auf seine originären Aufgaben notwendiger denn je. Deshalb muss gelten: Mehr Privat für einen starken Staat.

Ein solcher starker Staat konzentriert sich auf die Kernaufgaben der Daseinsvorsorge und wird nur dort selbst tätig, wo der Markt versagt und die Bürger sich nicht selbst helfen können. Nur ein Staat, der diese Kernaufgaben nicht überdehnt, ist tatsächlich stark und bleibt finanzierbar.

Vor diesem Hintergrund erscheint auch die zu beobachtende Welle von Rückverstaatlichungen geradezu paradox. Auf der einen Seite sind die Kommunen finanziell völlig überlastet, auf der anderen Seite reißen sie Aufgaben an sich, die private Marktteilnehmer vielfach effizienter, d.h. ohne qualitative Einbußen besser und schneller erstellen können.

Letztendlich dienen solche Betätigungen öffentlich-rechtlicher Unternehmen häufig auch der unzulässigen Quersubventionierung für defizitäre Bereiche staatlicher Leistungserstellung. Dies geht sowohl zu Lasten der mittelständischen Wirtschaft als auch der Bürger.

Mit der Privilegierung öffentlich-rechtlicher Unternehmen muss endlich Schluss sein! Neben der groben Verzerrung des Wettbewerbs werden nicht nur dringend benötigte Arbeitsplätze, sondern auch Wachstumspotenziale des Mittelstandes zerstört. Die Umsatz- und Körperschaftsteuerbe-freiung öffentlich-rechtlicher Unternehmen beispielsweise verursacht Steuermindereinnahmen für die Kommunen. Zudem können sich Unternehmen in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft auf Finanzierungsvorteile stützen.

Eine Wirtschaftspolitik im Sinne der Bürger muss die notwendigen Voraussetzungen für einen fairen Wettbewerb zwischen kommunalen und privaten Unternehmen schaffen. Der Staat steht in der Verantwortung, die Ordnung des Marktes so zu gestalten, dass im Sinne der Sozialen Marktwirtschaft faire Chancen und gerechte Bedingungen gewährleistet sind. Wenn Privat und Staat ihre Arbeitsteilung so gestalten, dass der Staat für die Ausschreibungs- und Gewähr-leistungsverantwortung und der Private für die Leistungsdurchführung zuständig ist und so jeder seine spezifischen Stärken einbringt, erhalten Bürger und Steuerzahler die beste Leistung zum besten Preis.

Berlin, im August 2011

Prof. Dr. Kurt J. Lauk Wolfgang SteigerPräsident Generalsekretär

Mehr Privat für einen starken Staat

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UNTERNEHMER „STAAT“ – KEIN MODELL DER SOZIALEN MARKTWIRTSCHAFTIn der öffentlichen Wahrnehmung wird dem Staat immer häufiger die Rolle des „Problemlösers“ zuge-schoben. Besonders gefördert wurde dieser Eindruck auf dem Höhe punkt der Finanz- und Wirtschaftskri-se 2008/2009, als vor allem in der Automobilindus-trie der Ruf nach dem Staat als Retter laut wurde oder sich dieser mit Milliar densummen an Finanz-instituten beteiligt be ziehungsweise diese ganz übernommen hat, um vom Zusammenbruch be-drohte Institute zu stützen.

Mit dieser in ihrer Dimension bislang einmaligen Staatsintervention hat der Beteiligungsbesitz des Bundes noch einmal zugenommen. Im Jahr 2009 war die Bundes republik Deutschland an 108 Un-ternehmen mit einem Nennkapital von insgesamt 18,1 Milliarden Euro unmittelbar beteiligt. Gemein-sam mit den mittelbaren Beteiligungen belief sich die Zahl der Bundesbeteiligungen auf 516 Unter-nehmen (Bundesministerium der Finanzen, Betei-ligungsbericht des Bundes 2010)1. Hinzu addiert werden müssen noch die unzähligen Unterneh-mens beteiligungen der Länder und Kommunen.

Die öffentliche Hand kann ein derartiges Enga gement nur schultern, weil hinter ihr 82 Millionen Bürgen

stehen – die 82 Millionen Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland. Mit der wirtschaft-lichen Betätigung von Bund, Ländern und Kommu-nen wird jedoch ein tragendes Prinzip der Sozialen Marktwirtschaft außer Acht gelassen: die Einheit von Entscheidungsverantwortung und Haftung.

Es muss vordringliche Aufgabe sein, diesen wesent-lichen Grundsatz der Sozialen Marktwirtschaft wiederherzustellen. Aufgabe des Staates ist es, Spielregeln für die Marktteilnehmer zu entwickeln sowie deren Einhaltung zu überwachen. Der Staat ist Schiedsrichter und nicht Mitspieler.

Die bürgerliche Regierung hat dies erkannt und zu Recht in ihrem Koalitionsvertrag vom 26. Oktober 2009 ver einbart, „die Beteiligung des Staates an Wirtschaftsunternehmen und Finanzinstituten … so eng wie möglich zeitlich zu begrenzen“. Zudem will sie einen Expertenrat berufen, der die Beteiligung der öffentlichen Hand generell überprüfen und eine Ablaufplanung entwerfen soll. Der Sachverständi-genrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaft-lichen Entwicklung hat in seinem Jahresgutachten 2009/2010 sogar empfohlen, den Aus stiegsstrate-gien in der laufenden Legislaturperiode oberste Pri-orität einzuräumen und hat im Sinne der Wachs-tumsförderung diese Ermahnung vor allem mit Blick auf die staatlichen Eingriffe im Bankensektor im Jahresgutachten 2010/2011 erneuert.

1 Die vorgenannten Werte beziehen sich allein auf die unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen des Bundes mit einem Anteil von mindestens 25 Prozent und einem Nennkapital von mindestens 50.000 EUR. Die Beteiligungen von Unternehmen, die nicht im Mehr-heits besitz des Bundes stehen, blieben hierbei noch unberücksichtigt.

Abb. 1: Entwicklung der Staatsquote 1960-2010 (in Prozent des BIP)

Quelle: BMF, Darstellung Wirtschaftsrat der CDU e.V.

Staatsquote

55,0%

50,0

45,0

40,0

35,0

30,0

1960

1964

1968

1972

1976

1980

1984

1988

1992

1996

2000

2004

2008

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STAATSQUOTE SENKEN– LEISTUNGSFÄHIGKEIT STÄRKEN

Auch ohne die umfangreichen Unternehmens-beteiligun gen der öffentlichen Hand und die aus der Finanzkrise resultierenden staatlichen Eingrif-fe ist das ordnungs politische Fundament der Sozi-alen Marktwirtschaft in den zurückliegenden Jah-ren zunehmend in Schieflage geraten. Die Entwick-lung der Staatsquote verdeutlicht die prekäre Lage. Lag diese 1960 noch bei 32,9 Prozent (davon: Anteil soziale Sicherungssysteme 11,2 Prozentpunkte), be-trägt sie seit den 1970er Jahren dauerhaft mehr als 40 Pro zent (davon: Anstieg des Anteils der sozialen Sicherungs systeme auf bis zu 22,0 Prozent), siehe Abb. 1.

Für eine Ursachenanalyse genügt es allerdings nicht, nur die Beteiligungsberichte von Bund, Län-dern und Kommu nen und die Auswirkungen der weltweiten Finanzkrise zu betrachten. Die Gründe der hohen Staatsaktivität sind struktureller Art und auch in den galoppierenden Ausgaben des Sozialbereiches zu finden.

Der Staat ist mit den von ihm übernommenen Auf-gaben inzwischen an seiner Belastungsgrenze angekommen, wenn nicht bereits darüber hinaus. Spätestens seit der Wiedervereinigung spren-gen die Sozialausgaben den ordnungspolitisch ver tretbaren Rahmen der öffentlichen Haushalte. Seit Jahren beanspruchen sie mehr als die Hälfte des Haushaltsvolumens und fast Dreiviertel der Steuereinnahmen. Unter Einbeziehung der Zinsaus gaben muss allein der Bund bereits mehr als 80 Prozent seines gesamten Steueraufkom-mens nur für Zinsen und Soziales verausgaben (Bundes rechnungshof, Bericht 2010).

Die Konsolidierung der öffentlichen Haushalte be-kommt vor diesem Hintergrund eine vollkommen neue Dimension, sie muss über das bisher übliche Maß – das sich ledig lich in einer zeitweise zurück-gehenden Netto neuverschuldung erschöpfte, jedoch noch keine Schuldentilgung beinhaltete – weit hinausgehen.

Zum einen kommt es darauf an, auch im großen Block der Sozialausgaben Effizienzreserven zu he-ben und Leistungen bedarfsgerechter zu erbringen, damit das Sozialsystem, das für viele Menschen vor allem in der Krise ein Netz bot, auch in Zukunft sei-ne Aufgaben erfüllen kann. Zum anderen muss es darum gehen, den Staat mit vielen anderen Aufga-ben nicht weiter zu überfrachten und zu überfor-dern. Oberste Prämisse muss sein, die Handlungs-

fähigkeit des Staates zu erhalten und diesen mit Blick auf die Herausforderungen der demographi-schen Entwicklung zukunftsfest zu machen. Not-wendig ist daher ein Maßnahmenpaket aus Aus-gabenüberprüfung und umfassender Aufgaben-kritik. Dazu gehört vor allem auch: Aufgaben, die private Unternehmen mindestens ebenso gut und wirtschaftlicher erbringen, hat der Staat zu unter-lassen und die Durchführung eben diesen Dritten zu übertragen – mithin also dem Subsidiaritätsprin-zip zu folgen.

DIE AUFGABEN DES STAATES Die Hauptaufgaben des Staates liegen in der Schaf-fung, dem Schutz und der Fortentwicklung der freiheitlichen staatlichen Ordnung. Hierzu gehö-ren im wirtschaft lichen Bereich insbesondere die Wahrung der Vertragsfreiheit, des Privateigen-tums, der Berufsfreiheit, des Haftungs grundsatzes sowie der Wettbewerbsfreiheit einschließlich der Festlegung konkreter Regeln zum Schutz aller Marktteilnehmer. Ein effektiver Staat konzentriert sich auf seine hoheitlichen Kernaufgaben wie die Gewährleistung der inneren und äußeren Sicher-heit sowie des Rechtsstaates und wird darüber hin-aus wirtschaftlich nur dort selbst tätig, wo der Markt tatsächlich versagt beziehungsweise wo der Marktprozess selbst keine Lösungen bereitstellen kann (so genannte öffent liche Güter).

Unter der Verpflichtung zur „Daseinsvorsorge“ wird die Rolle des Staates in der Praxis zusehends weiter gefasst. Die „Daseinsvorsorge“ wird zum beliebi-gen Begriff und zum Beispiel auf Ärztehäuser, den Wohnungsmarkt oder sogar Fitness-Studios ausge-dehnt – mit dem Ziel, die kommerziellen Interessen von Gebietskörperschaften zu erfüllen, allerdings mit gravierenden Folgen: Liberalisierungen werden behindert, der Wettbewerb zwischen priva ten und öffentlichen Unternehmen ausgebremst und die privatwirtschaftliche Leistungserbringung sogar zurückgedrängt.

Dabei ergibt sich ein bisweilen bizarres Bild: Es werden Leistungen in der einen Kommune zu Auf-gaben der „Daseins vorsorge“ erklärt und von die-ser in Eigenregie erbracht, während die Nachbar-kommune die gleichen Leistungen regelmäßig öf-fentlich ausschreibt und an Dritte vergibt.

Der Begriff der „Daseinsvorsorge“ darf deshalb nicht länger als Vorwand gegen faire Wettbewerbs-bedingungen missbraucht werden. Mit ihm ist zudem – anders als dies gern dargestellt wird – kei-

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neswegs eine zwingende Pflicht des Staates zur Leistungserbringung begründet. Die originäre Pflicht des Staates liegt allein in der Gewährleis-tungsverantwortung, das heißt, überall dort, wo die Kern aufgaben des Staates nicht berührt werden, muss die Durch führungskompetenz zuvorderst in den Händen der Privatwirtschaft liegen. Der Ge-setzgeber hat dies in vielen Gemeindeordnungen erklärt und Grenzen für eine wirtschaftliche Betäti-gung der Kommunen bestimmt:

die Rechtfertigung durch einen dringenden öffent lichen Zweck,

die Deckung des Bedarfes mit den zur Verfü-gung stehenden Mitteln und

vor allem die Beachtung des Subsidiaritäts-prinzips, das den Vorrang der privaten Wirt-schaft festschreibt.

Allerdings sind die in den Gemeindeordnungen aufge stell ten Grundsätze nicht immer ausreichend

konkretisiert, um klare Grenzen für eine wirtschaft-liche Betätigung der öffentlichen Hand zu ziehen.

Der Wirtschaftsrat warnt sehr eindringlich vor ei-ner ausufernden Definition von Leistungen, die an-geblich im allgemeinen Interesse und im Sinne ei-ner „Daseinsvorsorge“ erbracht werden sollen. Die Behauptung zahlreicher Kommunen, wichtige Le-bensbereiche könnten ohne das kommunale wirt-schaftliche Engagement nicht gewährleistet werden, greift ins Leere. Notwendig ist eine Rück-besinnung auf eine klare und vernünftige Auf-gaben teilung zwischen Privat und Staat, mithin also auch eine striktere Abgrenzung für die wirt-schaftliche Betätigung der Kommunen in den Ge-meindeordnungen.

Beispiele:

Wie unter der Vorgabe, dem öffentlichen Zweck zu dienen, ein systematisches Eindringen in privatwirt-schaftlich organisierte Bereiche erfolgen kann, zeigt ein Beispiel aus Nordrhein-Westfalen. Eine als GmbH firmierende Gesellschaft der öffentlichen Hand gibt als Geschäftsgegenstand Serviceleistungen in den Bereichen Reinigung, Be wachung, Gebäudemanage-ment, Veranstaltungsorganisation, Vermarktung, Vermietung, Bewirtschaftung von Museumsgast-stätten, Anzeigenvermittlung an – ein umfangrei-ches Leistungsportfolio, das wohl kaum der Daseinsvor sorge dient. Ohne Ausschreibung etwa wurden seit Anfang des Jahres 2006 systematisch Reinigungsleistungen in Denkmalschutzämtern und Museen an das Unternehmen übertragen. Glei-ches geschah im Laufe des Jahres 2006 auch in 38 öffentlichen Förderschulen. Dass sich die Tätigkeit der Gesellschaft nicht allein auf die interkommuna-le Auftragsvergabe beschränkt, zeigt die Tatsache, dass die GmbH darüber hinaus auch anderen Museums trägern Reinigungsdienstleistungen an-bietet beziehungsweise sich an Ausschreibungen beteiligt.

(Wo kommunale und landes eigene Unternehmen als Konkurrenten des Hand werks aktiv werden –

ein Schwarzbuch, Handwerkskammer zu Köln, 2009)

Auch in Mecklenburg-Vorpommern zeigt ein Blick auf die vielfältigen wirtschaftlichen Aktivitäten Er-staunliches: So bietet die Hansestadt Wismar über ihren kommunalen Verkehrsbetrieb nicht nur einen Linienbusverkehr, sondern auch Stadtrundfahrten

an, mit denen sie in Konkurrenz zu privaten Anbie-tern steht. In Rostock kann man eine Pkw-Fahr-ausbildung nicht nur bei vielen privaten Fahrschu-len, sondern auch bei einer Tochtergesellschaft der städ ti schen Straßenbahn absolvieren. Schwerin be-treibt über ein Tochterunternehmen der stadteige-nen Stadtwerke einen Sportpark. Die Stadtwerke Grevesmühlen betätigen sich als Agentur für Kon-zert- und Veranstaltungstickets.

(Schwarzbuch der Kommunalwirtschaft Mecklenburg- Vorpommerns, Vereinigung der Unternehmensverbände

für Mecklenburg Vorpommern e.V., 2005)

Das hoch verschuldete Land Berlin ist an insgesamt 48 Unternehmen privaten Rechts und neun Anstalten öffentlichen Rechts unmittelbar beteiligt, davon an 37 Gesellschaften mehrheitlich. So engagiert sich das Land beispielsweise in der Energieberatung, er-bringt IT-Dienstleistungen, Messe-Dienstleistungen, unterhält einen Hafen, Liegenschaftsfonds oder ver-waltet Großmärkte. Insgesamt sechs städtische Wohnungsbaugesellschaften verwalten und ver-werten Berliner Wohnraum. Auch im Kultur- und Freizeitbereich hält das Land Anteile an zahlreichen Gesellschaften, in sechs Fällen sogar zu 100 Prozent. Damit nicht genug: Trotz prekärer Finanzlage wird die Rückverstaatlichung der Berliner Wasserbetriebe ernsthaft vorangetrieben.

(Fahrplan für mehr Wettbewerb – Handlungs empfehlungen zur Zukunft der Berliner Daseinsvorsorge, IHK Berlin e.V. /

Handwerkskammer Berlin e.V., 2010)

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PRIVATISIERUNG VORANTREIBEN – STAAT ENTLASTEN Ein Blick auf die Staatsquote verdeutlicht nur allzu sehr, dass diese klare Aufgabenteilung zwischen Privat und Staat aus den Fugen geraten ist. Die funktionierende Soziale Marktwirtschaft verlangt aber gerade die Konzen tration des Staates auf sei-ne Kernaufgaben. Notwendig ist daher eine konse-quente Rückführung der wirtschaftlichen Betäti-gung der öffentlichen Hand.

1. Mehr Wettbewerb, niedrigere Preise, bessere Leistungen durch Aufgabenprivatisierung

Ein wichtiger Privatisierungsdruck ging in den 1990er Jahren vom europäischen Gemeinschafts-recht aus, das Anpassungen in den Mitgliedsstaaten und die Liberalisierung zahlreicher Märkte forder-te. Sehr rasch wurde deutlich, dass Privatisierun-gen, bisweilen sogar schon Teil priva tisierungen, nicht nur zu einer Öffnung der Märkte und damit zu neuen Chancen für mittelständische Unterneh-men beitragen, sondern vor allem auch erhebliche Effizienzsteigerungen für Bürger und Verwaltun-gen mit sich bringen. Der einziehende Wettbewerb auf den betrof fenen Märkten führte zu niedrigeren Preisen, inno vativeren Produkten, zur Verbreite-rung des gesamten Leistungsangebotes und nicht zuletzt zu einer Opti mierung der Servicekultur. Auch aus ordnungspolitischer Sicht sehr eindrucks-voll ist dies auf dem Telekommunikationsmarkt zu beobachten, ist es doch insbesondere hier durch ausdrückliche Übertragung von Daseins vorsorge-leistungen auf private Anbieter zu massiven Preis-senkungen bei einer gleichzeitigen Ausweitung

des Leistungsumfangs gekommen. Gleiches war nach Öffnung des Luftverkehrsmarktes zu beob-achten. Auch hier war eine erhebliche Ausweitung des Leistungsangebotes bei gleichzeitigem Preis-rückgang zu verzeichnen (siehe Abb. 2).

Der Blick in den Krankenhaussektor wiederum ver-deutlicht, wie aus einem häufig defizitären Sorgen-kind durch Privatisierung ein wirtschaftlich agie-render, kunden- und serviceorientierter Bereich werden kann. Das Erfolgsrezept der privaten Träger ist im Wesentlichen an einfachen Faktoren festzu-machen: Zunächst sind private Krankenhäuser der politischen Einflussnahme entzogen. Das erleich-tert die strategische Ausrichtung. Daneben ermög-licht es die Kapitalstärke des privaten Eigen tümers, den aufgrund der Haushaltslage bei vielen kom-munalen Einrichtungen aufgelaufenen Investiti-onsstau zu lösen, und zwar rasch. Damit kann das medizinische Leistungsspektrum an den zeitgemä-ßen Bedarf angepasst und vielfach sogar ausgewei-tet werden. Eine wichtige Rolle spielen auch effizi-ente Verwaltungs- und EDV-Strukturen, die mit dem Trägerwechsel implementiert werden. Profes-sionelle Benchmarking- und Controlling-Systeme etwa sorgen dafür, dass gewohnte Abläufe über-dacht werden – zugunsten von mehr Qualität in der Patientenversorgung.

Die privatwirtschaftliche Leistungserbringung ga-rantiert marktkonforme und wettbewerbsfähige Arbeitsplätze. Am freien Markt agierende Unter-nehmen sind aufgrund des Wettbewerbsdrucks ge-zwungen, in die systematische För derung und Qualifizierung ihrer Mitarbeiter zu investieren. Diese Investitionen, die sich kommunale Betriebe häufig nicht leisten können, zahlen sich allein durch den

Abb. 2: Preisentwicklung bei Telekommunikationsdienstleistungen (1998-2009)

Quelle: Statistisches Bundesamt, Darstellung Wirtschaftsrat der CDU e.V.

Preisindex für Telekommunikationsdienstleistungen(2005 = 100 %)

140

130

120

110

100

90

80 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009

Zeit

Prei

sind

ex in

%

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spürbaren Know-how-Zuwachs aus. Auch deshalb zeigt sich das Leis tungsangebot privater Unterneh-men deutlich effizienter, moderner und kosten-günstiger und ermöglicht daher permanente Ersatz- und Neuinvestitionen – Vorteile, die Ar-beitsplätze dauerhaft gewährleisten. Die von Priva-ti sie rungsgegnern immer wieder vorgetragene Arbeitsplatz garantie öffentlicher Unternehmen er-weist sich daher sehr schnell als trügerisch, werden doch hier häufig nicht wirt schaftliche und damit nicht wettbewerbstaugliche Arbeits plätze künstlich erhalten – auf Kosten der Steuerzahler.

Auch das im Zusammenhang mit Aufgabenprivati-sierungen immer wieder angeführte Argument der so genann ten „Rosinenpickerei“ erweist sich bei näherer Betrachtung als haltlos. Ein Blick in den Verkehrssektor genügt, in dem es genau die priva-ten Anbieter sind, die die Lücken füllen, die etwa die Deutsche Bahn AG im Nahverkehrsnetz hinter-lässt, weil sie für das Unternehmen wenig attrakti-ve Verbindungen abseits von Hauptverkehrsstre-cken eingestellt hat.

Die Privatisierung staatlicher Aufgaben muss in jedem Fall mehr beinhalten als die einfache Über-

führung bisher in die öffentliche Verwaltung inte-grierter Eigenbetriebe in privatrechtliche Gesell-schaftsformen. Integraler Bestandteil der Privati-sierung muss die Übertragung konkreter Aufgaben in privatwirtschaftliche Verantwortung sein – ge-gebenenfalls unter spezifischen Vorgaben der öf-fentlichen Hand, durch die öffentliche Belange be-rücksichtigt werden.

2. Potenziale Öffentlich-Privater Partnerschaf-ten (ÖPP) nutzen

Darüber hinaus können Partnerschaften zwischen öffent licher Hand und privaten Unternehmen, so genannte Öffentlich-Private Partnerschaften (ÖPP), gute Voraussetzungen für ein intelligentes, innova-tives und effizientes Leistungsangebot für die Bür-ger darstellen. Ein Teil der deutschen Gebietskör-perschaften hat dieses Modell – zumeist durch knappe Kassen motiviert – seit ungefähr 15 Jahren für sich entdeckt. Im Schwerpunkt zunächst im Hoch- und Tiefbau angesiedelt, werden derzeit neue Einsatzmöglichkeiten für ÖPP-Projekte erwo-gen. Künftig sollen sie auch in den Bereichen der Informationstechno logien und Stadtbeleuchtung Anwendung finden.

Beispiele:

Mitte der 1990er Jahre stand die Orthopädische Kli-nik München-Harlaching kurz vor dem Aus. Dringend notwendige Baumaßnahmen und Umstrukturie-rungen waren jahrelang versäumt worden, die Pati-entenzahlen gingen dramatisch zurück. Um eine Schließung des Hauses zu verhindern, beschloss der Freistaat Bayern im Jahr 1996 nach langen Debatten die Privatisierung der Klinik. Im darauf folgenden Jahr übernahm ein privater Klinikbetreiber das Tradi tionshaus. Zehn Jahre später – und nach Inves-titionen in Höhe von 90 Millionen Euro – gehört die Klinik zur Spitze der deutschen Orthopädie. Heute hat die Orthopädische Klinik München-Harlaching die Struktur eines modernen Multispezialitätenzen-trums, in dem alle Teilgebiete der Orthopädie sowie ein ambulantes Rehabilitationszentrum, mehrere Arztpraxen (für Innere Medizin, Interdisziplinäre Schmerztherapie, Radiologie und Neurologie) sowie ein Konferenzzentrum unter einem Dach zusam-mengefasst sind. Seit 2006 ist die Klinik offizielles medizinisches Zentrum des Olympiastützpunktes Bayern.

(Münchner Ärztliche Anzeigen, Nr. 23/2007)

Als überaus erfolgreich gilt auch die Veräußerung der Königlichen Porzellan-Manufaktur KPM durch das Land Berlin. Das Unternehmen hatte aufgrund jah-relanger Verluste Zuschüsse in Millionenhöhe aus

dem Berliner Landeshaushalt beansprucht. Allein im Jahr 2005 verzeichnete das Unternehmen bei knapp 9 Millionen Euro Umsatz einen Verlust von 3 Millio-nen Euro. Im Jahr 2006 wurde das Haus schließlich von einem privaten Alleininvestor übernommen. Seit dem Verkauf arbeitet die KPM ohne staatliche Hilfen und steigert ihren Umsatz stetig.

(DIE WELT, 09. November 2006; Financial Times Deutschland, 09. September 2010)

Im April 2004 war das historische Bahnhofsgebäude in Landsberg aus dem Jahr 1872 von einem privaten Unternehmer gekauft und liebevoll saniert worden. Nach der Eröffnung im März 2005 zog nach Jahren des Stillstands wieder Leben in den für 1,7 Millio nen Euro runderneuerten Bahnhof ein. Ledersessel im Wartebereich, stets gepflegte Sanitär anlagen, ein hervorragender Mix aus Bistro und Verkauf von Rei-sebedarf sowie eine ebenso kompetente wie freund-liche Beratung für Bahnkunden und Touristen runden das Angebot heute ab. Der Anspruch des Eigen tümers, in seinem Bahnhof „erste Klasse für alle“ bieten zu wollen, wurde alsbald belohnt: Im Jahr 2007 erhielt der Landsberger Bahnhof die be-gehrte Auszeichnung als kundenfreundlichster Kleinstadtbahnhof des Jahres.

(Bahnhof des Jahres, Allianz pro Schiene, 2007)

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Durch Initiativen des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung in 2006 und 2009, aber auch durch Gesetzgebungsmaßnah-men wie das ÖPP-Beschleunigungsgesetz wurde der Weg für eine stärkere Kooperation von öffent-lichen und privaten Akteuren geebnet. Auch wur-de in die Bundes haushaltsordnung sowie in 10 der 16 Landeshaushaltsordnungen ein Prüfungs gebot aufgenommen, nach welchem – unter Wirtschaft-

lichkeitsaspekten – eine Aufgabenprivatisierung vorzuziehen, zumindest jedoch ein Interessen-bekundungsverfahren einzuleiten ist. Insofern zeigt sich, dass sowohl Aufgabenübertragungen auf Privatanbieter wie auch die Beteiligung Privater an der Erfüllung öffentlicher Aufgaben – auch im Sinne von Teilaufgaben – zunehmend zum Standard der staatlichen Leistungs erbringung ge hören.

Beispiele:

Wie Privatwirtschaft und öffentliche Hand erfolgreich gemeinsame Wege gehen können, verdeutlichen Bei-spiele aus Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Bayern.

Die Gemeinde Henstedt-Ulzburg (Schleswig-Hol-stein) beauftragte einen privaten Partner mit dem Neubau einer Grundschule. Zum Leistungsumfang des ÖPP-Projektes gehörten die Planung, Finanzie-rung und schlüsselfertige Übergabe einer im Passiv-hausstandard zu erstellenden Grundschule mit integrierter Sporthalle, einem Schulhort sowie Au-ßenanlagen mit Sportflächen, Lärmschutzwand und Parkplätzen. Daneben zeichnet der private Partner für die bauliche und technische Instandhaltung einschließ lich Energiemanagement und Entsor-gungsdienstleistungen für die Gesamtlaufzeit der Partnerschaft von 25 Jahren verantwortlich. Reini-gungsleistungen im Gebäude und für die Außen- und Sportanlagen sowie Hausmeisterdienste wurden zunächst für fünf Jahre mit Verlängerungs-option vereinbart. Weitere Vorteile: Durch eine Regenwassernutzanlage spart die Gemeinde über-dies 1.350 Kubikmeter Trinkwasser jährlich. Daneben wurde eine Photovoltaikanlage installiert. Die dar-aus erwirtschafteten Gewinne teilen sich der private Betreiber und die Gemeinde Henstedt-Ulzburg.

Das Investitionsvolumen beträgt 7,2 Millionen Euro, das gesamte Projektvolumen 10,7 Millionen Euro. Die Erbringung der Leistungen durch den pri-vaten Partner weist einen wirtschaftlichen Vorteil von 12,7 Prozent gegenüber der Eigenrealisierung auf.

Ebenfalls in Form eines ÖPP-Projektes hatte die Stadt Lage (Nordrhein-Westfalen) den Neubau einer Grundschule sowie die Erweiterung eines Schulzen-trums ausgeschrieben. Die besondere Herausforde-rung des Projekts lag in der Schaffung von Syner-gien, deren Ausschöpfung vor allem durch die räum-liche Trennung beider Objekte erschwert wurde. Der private Partner übernahm auch bei diesem Projekt die Planung, den Abriss bestehender Gebäu de, den Neubau sowie die Finanzierung. Darüber hinaus zeichnet er für einen Zeitraum von 25 Jahren für das Gebäudemanagement verantwortlich. Im Gegenzug wurde vereinbart, dass die Stadt ihrem privaten Part-ner über diesen Zeitraum ein Nutzungsentgelt für beide Schulen zahlt. Nach Ablauf der 25 Jahre gehen

die Gebäude ohne Sanierungsstau in städtisches Ei-gentum über.

Das Investitionsvolumen beträgt 7,2 Millionen Euro, das gesamte Projektvolumen 18,1 Millionen Euro. Die Erbringung der Leistungen durch den pri-vaten Partner weist einen wirtschaftlichen Vorteil von 14 Prozent gegenüber der Eigenrealisierung auf.

In Gladbeck (Nordrhein-Westfalen) wurde im Sinne eines ganzheitlichen Ansatzes der Neubau des Rat-hauses realisiert. Das ÖPP-Projekt umfasst den Ab-riss alter Bürotürme, die Planung, den Bau und die Finanzierung des neuen Verwaltungsgebäudes so-wie dessen anschließenden Betrieb über einen Zeit-raum von 25 Jahren. Die wesent lichen Leistungen des Gebäudemanagements umfassen die Instand-haltung des Rathauses, die Gebäudereinigung in-klusive Abfallmanagement sowie die Energieversor-gung. Ebenfalls zum Aufgabenbereich des privaten Partners gehört das kaufmännische Gebäudema-nagement, das die Betriebskostenverwaltung, das Controlling sowie das Beschaffungsmanagement umfasst. Der Bau selbst wurde mit einem europäi-schen Architekturpreis ausge zeichnet.

Das Investitionsvolumen beträgt 16 Millionen Euro, das gesamte Projektvolumen 44 Millionen Euro. Die Erbringung der Leistungen durch den privaten Part-ner weist einen wirtschaftlichen Vorteil von 13,5 Pro-zent gegenüber der Eigenrealisierung auf.

In Gestalt eines ÖPP-Projektes kann auch die Sanie-rung einer Kaserne erfolgen, wie ein Beispiel aus München (Bayern ) beweist. Auch bei diesem Projekt lagen Planung, Bau beziehungsweise Sanierung so-wie die Finanzierung in der Hand des privaten Part-ners. Dieser zeichnet zudem über einen Zeitraum von 20 Jahren für den Betrieb der Kaserne verant-wortlich. Dazu zählen Erhaltung und Pflege von Technik und Außenanlagen. Der Bund leistet über die Vertragslaufzeit feste monatliche Entgelte für den Betrieb und die Erhaltungsinvestitionen.

Das Investitionsvolumen beträgt 57 Millionen Euro, das gesamte Projektvolumen 161 Millionen Euro. Die Erbringung der Leistungen durch den privaten Part-ner weist einen wirtschaftlichen Vorteil von 17,4 Pro-zent gegenüber der Eigenrealisierung auf.

(Public Private Partnership im öffentlichen Hochbau, Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V., 2009)

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Die erfolgreiche Entwicklung derartiger ÖPP-Pro-jekte belegen zahlreiche Studien und Erfahrungs-berichte, so durch das Bundesministerium für Ver-kehr, Bau und Stadtentwicklung (2006,2007,2009), das Deutsche Institut für Urbanistik (2005,2009), das Institut für Demo skopie Allensbach (2010) oder das Beratungsunternehmen Ernst & Young (2007,2009). Nach den vorlie genden Ergebnissen beruhen die Entscheidungen in Kommunen für ein ÖPP-Pro-jekt ganz überwiegend auf den zu erwartenden Ef-fizienzvorteilen, der höheren Effek tivität, der schnel-leren Projektrealisierung sowie der Ausnutzung externen Know-hows. ÖPP-Projekte unterstützen, wie eine Studie im Auftrag des Wirtschaftsministe-riums Baden-Württemberg gezeigt hat, zudem den Mittelstand. Dieser war etwa im Bereich Bau mit 83 Prozent überdurchschnittlich stark am gesam-ten ÖPP-Bauauftragsvolumen des Landes beteiligt. Voraussetzung hierfür war und bleibt eine breite Streuung der Projektgrößen, die es nicht nur größe-ren, sondern auch mittelständischen Unternehmen erlaubt, sich am ÖPP-Markt zu beteiligen.Als Grundvoraussetzung für erfolgreiche ÖPP-Pro-jekte haben sich in erster Linie eindeutige vertrag-liche Regelungen über die Verantwortlichkeiten

sowie die Verteilung der Projektrisiken erwiesen. Dies bedeutet aber, dass – anders als bislang – die Beteiligung privater Partner viel stärker neben der Finanzierung auch auf weitere Projektphasen aus-gedehnt werden muss. Erst wenn das Know-how und die Effizienzvorteile des privaten Partners über den gesamten Projektlebenszyklus genutzt wer-den, lassen sich alle wirtschaftlichen Vorteile von Partnerschaftsprojekten realisieren.

3. Rückverstaatlichungen stoppen

Um so besorgniserregender ist es daher, dass nach einer zumeist konsequenten Privatisierungspolitik der jüngeren Vergangenheit sich gerade jetzt, nach den tiefen krisenbedingten Eingriffen des Staates und einer aufgrund der exorbitant hohen Sozial-ausgaben wieder angestiegenen Staatsquote, vor allem bei Ländern und Kommunen ein Trend zur Rückverstaatlichung abzeichnet. Allein in den deutschen Flächenländern stieg in den Jahren 2000 bis 2007 die Zahl der kommunalen Unternehmen um rund ein Fünftel auf knapp 13.000 Firmen (Ins-titut der deutschen Wirtschaft Köln, 2010).

Beispiele:

In Nordrhein-Westfalen hat ein Konsortium aus ver-schiedenen Ruhrgebietsstädten nach dem fünft-größten deutschen Stromerzeuger, der Evonik-Toch-ter Steag, gegriffen. Die sieben Stadtwerke aus dem Rhein-Ruhr-Gebiet haben im Dezember 2010 die 51-Prozent-Mehrheit an dem Kraftwerksbetreiber übernommen. Damit ist eine der bedeutendsten Rück-Verstaatlichungen der NRW-Geschichte erfolgt. Für die Übernahme haben die involvierten Stadtwer-ke fast eine halbe Milliarde Euro Kredit aufgenom-men, ein enormes Risiko vor allem für einige der hochverschuldeten beteiligten Ruhrgebietsstädte. Die Motivation für die Übernahme ist dabei sehr un-terschiedlich. Einer der Konsortialpartner findet nach eigenem Bekunden die Verknüpfung mit den bisherigen Fernwärme-Aktivitäten der Steag inte-ressant, einem anderen geht es laut öffentlicher Ver-lautbarung darum, den Sitz der Hauptverwaltung in der Stadt zu halten, und ein Dritter wiederum sieht das Engagement einfach als gute Geldanlage, um damit defizi täre Bereiche wie Bus und Bahn oder ei-nen Flughafen auszugleichen. Die Übernahme der Steag beinhaltet durch die Auslandstätigkeit des Unternehmens als internationaler Anlagenbauer, wie zum Beispiel in der Türkei oder in Chile, zusätz-liche Brisanz.

(Zeitung für kommunale Wirtschaft, 10. Januar 2011)

Auch in Baden-Württemberg wurde im Dezember 2010 mit der Übernahme eines Energieversorgers

eine weitere Rückverstaatlichung beschlossen. Der Landtag billigte den Ankauf von 45,01 Prozent der EnBW Energie Baden-Württemberg AG-Anteile, die gut zehn Jahre zuvor an den französischen Energie-konzern EDF Electricite de France abgegeben wurden. Damals hatte das Land für die Veräußerung von zu-nächst 25,01 Prozent 4,7 Milliarden D-Mark (2,4 Milli-arden Euro) erhalten. Das EDF-Engagement war dann vertragsgemäß bis 2005 sukzessive auf 45,01 Prozent erhöht worden. Für die jetzige Rückver-staatlichung des 45,01-prozentigen EDF-Anteils sind 4,67 Milliarden Euro aufzubringen. Hinzu kommen 1,3 Milliarden Euro für ein Übernahmeangebot an die übrigen bisherigen EnBW-Aktio näre. Die über-nommenen Anteile plant die Landesregierung mit-telfristig an die Börse zu bringen und EnBW damit zum vierten in Baden-Württemberg ansässigen Dax-Konzern zu machen. Finanziert werden soll die Übernahme durch eine „Baden-Württemberg-Anlei-he“. Die Zinskosten sollen durch die zu erwartenden Dividenden beglichen werden. Das Engagement des Landes ist aber vor allem auch aus einem Grund zu kritisieren: Alle politischen Entscheidungen über die Rahmenbedingungen für Energiekonzerne spiegeln sich fortan direkt in der Kassenlage des Landes wie-der. Ein Interessenkonflikt ist damit unabwendbar.

(Frankfurter Rundschau, 16. Dezember 2010; Zeitung für kommunale Wirtschaft, 10. Januar 2011)

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Eine Steilvorlage der besonderen Art für die Aus-weitung kommunalen wirtschaftlichen Engage-ments liefert das Land Brandenburg. Zur „Stärkung der kommunalen Daseins vorsorge“ ist dort eine Abkehr vom Vorrang der privatwirtschaftlichen Leistungserbringung verkündet worden. Im Zuge einer entsprechenden gesetzlichen Regelung wur-den die Gemeinden ermächtigt, Aufgaben an pri-vate Unternehmen nur noch dann zu übertragen, wenn diese die Leistungen wirtschaftlicher erbrin-gen können. Die Methode der Wirtschaftlichkeitsbe-rechung allerdings können die Gemeinden dabei selbst festlegen. Daneben wurde den Kommunen ein weiter Spielraum für die Beur teilung zugestan-den, ob öffentliche Interessen gar eine wirtschaftli-che Betätigung der Gemeinde erfordern – auch wenn die entsprechenden Leistungen von Privaten

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Anzahl der Unternehmen Jahresergebnis in Mio. Euro Bund Länder Komm. Bund Länder Komm.

insgesamt (nachrichtlich) (nachrichtlich) 257 1.239 13.208 -1.235 140 5.001

darunter u.a.

Land- u. Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur 7 27 25 -1 112 8

Gewinnung von Steine und Erden, Bergbau - - 7 - - 4

Herstellung von ... Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln - 6 12 - 19 1 ... Textilien - 1 - - -21 0 ... Holz-, Korb- und Lederwaren - - 1 - - 0 ... Druckerzeugnissen, Bild-, Ton- und - - 1 - - 0 Datenträgern ... chemischen Erzeugnissen (inkl. Kokerei und - 2 3 - 0 3 Mineralölverarbeitung) ... Glas- und Keramikwaren - 1 1 - -21 0 ... Metallerzeugnissen (inkl. Metallverarbeitung) - - 2 - - 0 ... Datenverarbeitungsgeräten, elektronischen/ - 1 - - 1 - optischen Erzeugnissen ... Maschinen und Anlagen (inkl. Reparatur/ 3 2 6 1 4 8 Installation) ... Fahrzeugen - 1 2 - 0 0 ... Film- und Rundfunkerzeugnissen (inkl. Verleih 1 2 6 0 0 17 und Vertrieb)

Energieversorgung 1 9 1.309 0 3 1.598

Wasserversorgung und Abwasserentsorgung 1 8 3.199 0 139 318

Abfallentsorgung, -behandlung, Rückgewinnung, 4 21 591 8 95 470Beseitigung von Umweltverschmutzungen

Hoch- und Tiefbau 8 39 306 6 -182 65

Tabelle 1: Wirtschaftliche Tätigkeiten von Bund, Ländern und Kommunen (2008)

wirtschaftlicher erbracht werden können. In derar-tigen Fällen kann sogar auf die Einholung von An-geboten oder auf Vergleichsberechnungen gänzlich verzichtet werden. Neu ist zudem, dass es Kommu-nen fortan auch gestattet wird, außerhalb des Ge-meindegebietes tätig zu werden. Zu diesem Zweck dürfen auch Gemeinschaftsunter nehmen mit an-deren Kommunen oder Landkreisen gegründet werden. Überhaupt wird nicht zuletzt auch die Gründung kommunaler Unternehmen sowohl rechtlich als auch durch Aufweichen der erforderli-chen Wirtschaft lichkeitsanalysen, die in bestimm-ten Fällen sogar durch die Gemeinde selbst erfolgen können, erheblich erleichtert. Damit geht Branden-burg einen bundesweit einmaligen Weg: zurück in die Staatswirtschaft. Dass Länder und Kommunen das eigene wirtschaftliche Engagement kaum aus

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Quelle: Statistisches Bundesamt (2011), Darstellung Wirtschaftsrat der CDU e.V.

Anzahl der Unternehmen Jahresergebnis in Mio. Euro Bund Länder Komm. Bund Länder Komm.

Handel ... Großhandel 3 3 9 1 1 5 ... Einzelhandel - 2 6 - 0 -1 ... mit Kraftfahrzeugen (inkl. Instandhaltung/ 2 4 10 0 0 -8 Reparatur)Verkehr (Personen-, Güterbeförderung) ... Landverkehr 59 29 433 2 -237 -27 ... Schifffahrt - 8 19 - -2 3 ... Luftfahrt 1 1 13 0 -2 1 ... Logistik und sonst. Verkehrsdienstleistungen 41 69 242 60 347 -39

Gesundheitswesen, Sozialwesen (u.a. Heime, 13 126 1.189 -12 414 -135soziale Betreuung) ... darunter: Krankenhäuser 12 76 506 -12 425 -77

Veterinärwesen - - 1 - - 0

Verlagswesen (Verlegen von Büchern, Zeitungen, 1 2 9 6 -2 13Zeitschriften, Adressbüchern, etc.)

Telekommunikation 2 3 67 0 0 60

Dienstleistungen ... im Hotel- und Gaststättengewerbe 3 8 102 -2 0 -55 ... der Informationstechnologie (u.a. Daten- 3 37 135 1 20 29 verarbeitung, Reparatur von DV-Geräten) ... des Finanzwesens (inkl. Versicherungen) 10 47 173 -1.254 67 511 ... der Rechts- und Steuerberatung, - 4 5 - 0 0 Wirtschaftsprüfung ... des Grundstücks- und Wohnungswesens 28 162 1.822 -496 -491 498 (inkl. Vermittlung, Liegenschaftsmanagement) ... von Architektur- und Ingenieurbüros 9 30 113 7 2 9 (inkl. technischen, physikalischen und chemischen Untersuchungen) ... der Forschung und Entwicklung (u.a. in den 1 26 16 0 18 -4 Bereichen Biotechnologie, Agrarwissen- schaften, Medizin) ... der Werbung und Marktforschung - 5 16 - 7 -1 ... der Vermietung von beweglichen Sachen 5 8 12 0 39 3 (Maschinen, Geräte, Fahrzeuge) ... der Vermittlung und Überlassung von 3 9 26 0 1 0 Arbeitskräften ... der wirtschaftlichen Leistungserbringung 13 41 419 6 6 55 (u.a. Frisör- u. Kosmetiksalons, Fotolabore, Saunen, Solarien, Wäschereien, Bestattungswesen) darunter: ... von Reisebüros, -veranstaltern und 2 3 46 0 0 -2 sonst. Reservierungsdienstleistungen ... von Wach-, Sicherheitsdiensten, Detekteien 1 4 1 0 0 0 ... Sonstige Verwaltung und Führung 18 157 791 1.191 -677 2.056 von Betrieben und Unternehmen (u.a. Holdingstrukturen)

Kunst, Unterhaltung, Erholung ... Betrieb von Kultureinrichtungen (u.a. Theater, 2 77 296 -1 -33 -210 Bibliotheken, Museen, Zoologischen Gärten) ... Betrieb von Sport- und Vergnügungseinrich- 1 12 534 0 1 -189 tungen (u.a. Fitnessstudios, Vergüngungs- und Themenparks)

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altruistischen Motiven betreiben, belegen die Ge-winne, die vor allem kommunale Unternehmen er-zielen: allein im Jahr 2008 rund fünf Milliarden Euro (siehe Tabelle 1). Das häufig vorgebrachte Argument, Unternehmen der öffentlichen Hand seien frei von Gewinnerzielungsabsicht, ist damit offenkundig widerlegt. In diesem Zusammenhang erscheint auch die häufig anzutreffende Aussage, öffentliche Unternehmen würden Gewinne durch Preissen-kungen an den Endverbraucher weiterreichen, mehr als fragwürdig, blickt man allein in die bran-denburgische Landes hauptstadt Potsdam. Nach der Rekommunalisierung der dortigen Stadtwerke wurden die Wasser preise mit einer jährlichen An-hebung und einer Preisstaffel von fünf Jahren ver-sehen – unabhängig von den tatsächlich anfallen-den Kosten. Potsdam hat in der Region derzeit die höchsten Wasserpreise.

Bei näherer Betrachtung lässt sich der Grund für die wirtschaftliche Betätigung der Gemeinden auch in der einfachen Tatsache finden, dass die Kommunen nicht mehr alle Aufgaben aus Steuer-einnahmen und Abgaben finanzieren können und daher nach alternativen Finanzierungsquellen su-chen. So sehr dieser Wunsch auch nachvollziehbar ist, so darf doch die Finanzknappheit der öffentli-chen Hand nicht auf dem Rücken der Bürger und der privaten Unternehmen ausgetragen werden. Schließlich gelingt es privaten Wettbewerbern häufig, mehr und/oder bessere Leistungen zum gleichen Preis beziehungsweise das gleiche Leis-tungsangebot zu geringeren Kosten bereitzustel-len. Auch gegen die Absicht kommunaler Anbieter, Gewinne zu erzielen, wäre – solange kein privater Anbieter bereit ist, dieselbe Leistung mindestens zu gleichen Kosten anzubieten – prinzipiell nichts einzuwenden, kämen diese nicht durch ungleiche Ausgangsbedingungen zustande.

GLEICHE WETTBEWERBS-BEDINGUNGEN FÜR ÖFFENTLICHE UND PRIVATE UNTERNEHMENNachdem in den letzten beiden Jahrzehnten zahl-reiche staatliche Monopolstrukturen weitgehend aufgebrochen wurden, ist die wirtschaftliche Betä-tigung der öffentlichen Hand ein Anachronismus, der sich nur aufgrund ungleicher Wettbewerbsbe-dingungen hält. Nach wie vor werden die kom-merziellen Interessen der Kommunen monopol-artig geschützt. Monopole aber, egal ob staatlicher oder privatwirtschaftlicher Natur, liefern keinerlei Anreiz für effizientes Handeln zugunsten der End-

verbraucher und führen somit in letzter Konsequenz zu unnötigen Mehrbelastungen für Unternehmen und Bürger. Nur Wettbewerb führt zu Effizienz-steigerungen bei der Leistungserbringung. Wett-bewerb allerdings kann nur dann erfolgreich funk-tionieren, wenn er für alle Teil nehmer zu gleichen, zu fairen Bedingungen stattfindet.

Die aktuelle Situation in vielen Branchen wie der Abfall entsorgung, der Abwasserentsorgung, im Energiesektor, der Bauwirtschaft, der Verkehrssi-cherung oder auch im Landschaftsbau ist aller-dings eine ganz andere.

1. Steuergerechtigkeit herstellen

Kommunale Unternehmen in öffentlich-rechtli-chen Organisations- und Rechtsformen genießen eine Reihe steuer licher Privilegien. So entrichten Unternehmen der öffentlichen Hand, wie etwa An-stalten des öffentlichen Rechts (AöR) oder Eigen-betriebe, weder Ertrag- noch Umsatz steuern, wenn sie eine hoheitliche Tätigkeit ausüben. Was genau aber hoheitliche Aufgaben sind, wird von kommu-naler Seite bekanntlich zu oft sehr weit ausgelegt.

Beispiel Mehrwertsteuer: Während die Entsor-gungsleistung von Abfällen aus privaten Haushal-ten von privatrechtlich organisierten Unterneh-men mit 19 Prozent Umsatzsteuer zu belegen ist, können juristische Personen des öffentlichen Rechts, also die Kommunen selbst, diese Leistun-gen umsatzsteuerfrei erbringen – und ihren Kun-den entsprechend niedrigere Beträge in Rechnung stellen. Auch beim Betreiben von Seniorenheimen haben private Anbieter mit umsatzsteuerlicher Be-nachteiligung zu kämpfen: Während kommunale Betreiber nicht der Umsatzsteuerpflicht unterlie-gen, sind Betreiber von privaten Seniorenheimen voll umsatzsteuerpflichtig. Den kommunalen An-bietern werden auf diese Weise besondere Wettbe-werbsvorteile zuteil. So macht der Staat privaten Umsatzsteuer zahlenden Unternehmen durch un-faire Konkurrenz das Leben schwer.

Beispiel Ertragbesteuerung: Kommunalen Unter-nehmen ist es gestattet, Verluste, etwa aus dem Be-trieb von Schwimmbädern oder Vergnügungsparks, mit Gewinnen aus profitablen Be rei chen wie kommu nalen Wohnungs unter neh men, Energie-versorgungs- oder Abfallentsorgungsbetrieben zu verrechnen – und so zugleich erwirtschaftete Erträ-ge der Besteuerung vorzuenthalten. Der private Wettbewerber hingegen kann seine Gewinne nicht durch eine derart großzügige Verlustverrechnung der Besteue rung entziehen. Zudem zementieren

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der artige Quersubventionierungen Ineffizienzen bei der kommunalen Leistungserstellung und führen darüber hinaus für Bürger, potenzielle Wett bewerber, aber auch für den Staat selbst zu einer geringeren Transparenz über die wahren Bereitstellungskosten des öffentlichen Leistungs-an ge botes.

Mit dieser Praxis der Gewährung steuerlicher Privi-legien an kommunale Unternehmen verzichtet der Staat sehen den Auges zudem auf einen Teil seiner Steuereinnahmen, betrachtet man nur die Umsatz-, Gewerbe- oder Körperschaftsteuern, die zu den wichtigen Einnahmequellen des Staates zählen. Die daraus resultierenden Steuermindereinnah-men müssen so an anderer Stelle durch höhere Ab-gaben gedeckt werden – und dies wiederum auf Kosten der Steuerzahler. Dieser Effekt wird noch dadurch verstärkt, dass alle Bürger – also auch die-jenigen, die, bleiben wir beim Beispiel der Mehr-wertsteuer, für von Kommunen empfangene Leis-tungen keine Mehrwertsteuer gezahlt haben – über Schlüsselzuweisungen an den Kämmerer ihrer heimatlichen Gemeinde von den Gesamteinnahmen aus der Mehrwertsteuer profitieren. Das ist prakti-zierte Steuerungerechtigkeit zu Lasten der Mehr-heit der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland.

Der Bundesrechnungshof hat in den vergangenen Jahren bereits mehrfach moniert, dass es bei der Besteuerung von Unternehmen der öffentlichen Hand zu Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten pri-vater Unternehmen kommt. Insbesondere mahnte er an, die steuergesetzlichen Vorschriften für staatli-che und private Unternehmen anzu passen. Wäh-rend öffentlich-rechtlich organisierte Betriebe

grundsätzlich bei einer Gewinnerzielungsabsicht umsatz- und körperschaftsteuerpflichtig werden, unterliegen Unternehmen in privater Rechtsform bereits bei Vorliegen einer Einnahmeerzielungs-absicht der Umsatzsteuerpflicht.

Zudem erwächst nicht zuletzt mit der Mehrwert-steuersystemrichtlinie (RL 2006/112/EG) aus der europäischen Rechtslage für Deutschland die Not-wendigkeit, die steuer liche Gleichbehandlung von privatrechtlich und öffentlich-rechtlich organisier-ten Anbietern endlich umzu setzen. Schließlich gelten nach Artikel 13 Absatz 1 dieser Richtlinie Einrich tungen des öffentlichen Rechts als steuer-pflichtig, wenn eine Behandlung als Nicht steuer-pflichtige zu großen Wettbewerbsverzerrungen führen würde.

Daneben ist die unberechtigte Privilegierung unter nehmerischer Tätigkeiten der öffentlichen Hand im Ertrag steuerrecht zu beseitigen. Für den Bereich des Körper schaft- und Gewerbesteuer-rechts hat der Bundes rechnungshof gefordert, be-reits dann von einem Betrieb gewerblicher Art der öffentlichen Hand auszugehen, wenn die erstellten Leistungen potenziell auch von einem privaten Dritten erbracht werden könnten – mit allen Kon-sequenzen für die Buchführungs- sowie ge-gebenenfalls auch Bilanzierungspflichten. Wenn-gleich die Finanzverwaltung diese Grundsätze des Bundes rechnungshofes für die Frage der Feststel-lung des gewerb lichen Charakters von Betrieben der öffentlichen Hand zunehmend anzuwenden scheint, sollte der Gesetz geber mit eindeutigen Vorgaben auch in der Rechtsprechung für mehr Klarheit sorgen (siehe Abb. 3).

Abb. 3: Einnahmen der Gemeinden 2010

Quelle: Deutscher Städtetag, Darstellung Wirtschaftsrat der CDU e.V.

Transfers

Gebühren

Sonst. Einnahmen*

GewSt (netto)

Gemeindeanteil USt

Gemeindeanteil ESt

Andere Steuern* u.a. Einnahmen aus wirtschaftl. Tätigkeit und Zinseinnahmen

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2. Finanzierungsmöglichkeiten angleichen

Auch der Blick auf die Finanzierungsvorteile kom-munaler Unternehmen, die sich aus dem zumin-dest faktisch in der Regel nicht vorhandenen Insol-venzrisiko speisen, verdeutlicht die privilegierte Stellung dieser Unter nehmen. So trägt allein der Bürger die vollständige Rückhaftung für die Kredi-te der Betriebe seiner Kommune. Er wird faktisch Bürge, obwohl er niemals eine Bürgschaftserklä-rung unterzeichnet hat.

So sind auf Grund des nicht vorhandenen Insolvenz-risikos kommunaler Unternehmen bei der Banken-finanzierung von Unternehmen in öffentlich-recht-licher Träger schaft kaum Sicherheiten erforderlich. Daher liegt auch der Zins für derartige Kredite nur wenige Basis punkte über dem Leitzins. Bei Firmen-kundenkre diten hingegen trägt die Bank das volle Ausfallrisiko und muss daher weitaus höhere Eigenmittel vorhalten. Der daraus resultierende Zinssatz für Firmenkundenkredite liegt deshalb deutlich höher.

Auch bei der Beanspruchung von Förderprogram-men sehen sich die Unternehmen der öffentlichen Hand häufig in die komfortable Lage versetzt, die eigenen Vorteile auszuspielen. So ist es etwa kom-munalen Wohnungs unternehmen möglich, die CO2-Sanierungsprogramme der KfW wesentlich einfacher abzurufen als dies ihre privaten Wettbe-werber vermögen. Der Grund liegt in den bereits geschilderten niedrigeren Anforderungen zur Besiche rung der Kredite für kommunale Unterneh-men, die sich auf die Steuerkraft des Staates als Si-cherheitsleistung berufen können. Die im direkten Wettbewerb stehenden privaten Wohnungsunter-nehmen haben aufgrund der höheren Bankenmar-ge nicht immer die Möglichkeit, KfW-Mittel in An-spruch zu nehmen.

Mit der geplanten Einführung von BASEL III im Jahr 2013 soll sich der Zugang von Kommunen zu Kredi-ten generell verändern, in dem auch für Kommunal-kredite von den Banken künftig Rücklagen eingefor-

dert werden. Bisher wurden für derartige Kredite (vor allem für so genannte Kassenkredite der Kom-munen) keine Kapitalrücklagen bei den Banken be-nötigt. Die Folgen von BASEL III sind noch nicht sicher abzusehen, aber die Kreditvergabe an die Kommu-nen als Gebietskörperschaften wird damit er-schwert. Kommunalkredite werden sich verteuern.

Die sich mit BASEL III abzeichnenden Anpassungen bei den Kommunalkrediten (Kassenkrediten) müs-sen daher auch auf die Kreditvergabe an kommu-nale Unternehmen übertragen werden. Ziel muss es sein, eine weitgehende Angleichung der Finan-zierungsbedingungen von Unternehmen der Privat-wirtschaft und der öffentlichen Hand zu erreichen.

3. Instrumentalisierung von Ein-Euro-Jobs verhindern

Auch die im Zuge der so genannten Hartz-Refor-men eingeführten Ein-Euro-Jobs werden von Kom-munen und anderen Trägerinstitutionen immer wieder wettbewerbsverzerrend zu Lasten der ge-werblichen Wirtschaft instrumentalisiert. Die Ein-Euro-Jobs, ursprünglich dazu gedacht, Langzeitar-beitslose an regelmäßige Arbeit zu gewöhnen und deren Arbeitsbereitschaft zu prüfen, ermöglichen es den Einrichtungen, die derartige Stellen bereit-halten, aufgrund der marginalen Personalkosten Leistungen unter Tarif am Markt anzubieten. Geförderte Arbeit konkurriert so mit regulären Ar-beitskosten von im Wettbewerb stehenden Unter-nehmen. Diesen Missstand hat unlängst auch der Bundesrechnungshof kritisiert.

Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit wa-ren 2009 im Schnitt 320.000 Menschen in geför-derten Arbeits gelegenheiten beschäftigt. In 280.000 Fällen handelte es sich um Ein-Euro-Jobs. Wie der Bundesrechnungshof in diesem Zusam-menhang bemerkt, hätte mehr als die Hälfte der in 2009 existierenden Ein-Euro-Jobs nicht gefördert werden dürfen, weil sie keine zusätzlichen Tätig-keiten im Interesse der Allgemeinheit waren und/

Beispiel:

Eine Job-Service gGmbH im Ruhrgebiet gibt vor, mit Ein-Euro-Jobbern nur solche Aufträge auszuführen, die ansonsten nicht am Markt erscheinen würden. Tatsächlich aber steht die Gesellschaft in Konkurrenz zu privaten Handwerksbetrieben und erhält immer wieder Aufträge, die üblicherweise an Unternehmen der Privatwirtschaft gegangen wären bzw. diesen somit entzogen wurden. So werden Reinigungsar-beiten an einer Grundschule, mit denen bislang ein

ortsansässiges privates Gebäudereinigungsunter-nehmen beauftragt war, nunmehr von Mitarbeitern der Job-Service gGmbH ausgeführt. In einem ande-ren Fall wurde der Gesellschaft zum Nachteil von Be-trieben des Garten- und Landschaftsbaus die Pflege von Verkehrsgrün übertragen.

(Wo kommunale und landeseigene Unternehmen als Konkurrenten des Handwerks aktiv werden –

Ein Schwarzbuch, Handwerkskammer zu Köln, 2009)

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oder in Konkurrenz zu ungeförderten Unterneh-men standen.

So sehr das Ziel, Langzeitarbeitslose wieder an eine Tätigkeit zu gewöhnen, unterstützenswert ist, so findet es dort seine Grenzen, wo geförderte Be-schäftigung in Wettbewerb zur gewerblichen Wirt-schaft tritt. Den Unter nehmen entgehen hierdurch Aufträge, und die Beschäf tigung in der gewerbli-chen Wirtschaft wird gefährdet. Diese Drehtüref-fekte können nur durch eine konsequente Vermei-dung von künstlicher Beschäftigung vermieden werden.

4. Vergaberecht fair gestalten

Das deutsche Vergaberecht ist vor dem Hinter-grund verschie dener rechtlicher Anforderungen zu berücksichtigen: Zum einen werden transparente und diskrimi nierungsfreie Vergabeprozesse gefor-dert, wobei die haushaltsrechtlichen Vorschriften eine wirtschaftliche und sparsame Mittelverwen-dung verlangen, zum anderen erfordert die Verga-be von Aufträgen, die so genannte Schwellenwerte übersteigen, eine europaweite Ausschreibung – mit wohl zwangsläufig höherem Zeit- und Mittelauf-wand. Im Zuge der krisenbedingten Maß nahmen im Rahmen des Konjunkturpaketes II wurden Ver-gaberechtsvorschriften unter Befristung teilweise gelockert, um die Mittel zur Krisenbewältigung möglichst zügig einsetzen zu können. Unabhängig davon steht Kommunen nach dem so genannten Örtlichkeitsprinzip permanent die Möglichkeit zu, durch interkommunale Zusammenarbeit Vergabe-rechtsvorschriften grundsätzlich auszuhebeln.

Die kommunale Vergabe kleinerer Aufträge unter-liegt nur dann dem Vergaberecht, wenn es sich beim jeweiligen Auftraggeber um eine öffentliche Körperschaft bzw. eine ihrer Gliederungen handelt. Privatrechtlich strukturierte Tochterunternehmen von Kommunen (oder auch von Ländern) müssen nur dann das Vergaberecht anwenden, wenn dies in den jeweiligen landesrechtlichen Vergabevor-schriften ausdrücklich vorgegeben ist.

Was das europäische, wettbewerbsrechtlich ausge-prägte Vergaberecht betrifft, waren und sind die Kommunen seit Längerem intensiv bestrebt, die in-terkommunale Zusammenarbeit aus seinem Gel-tungsbereich herauszulösen und begründen dies damit, dass nur so ihre hoheitliche Gestaltungsau-tonomie gewährleistet werden könne.

Eine Freistellung der interkommunalen Zusam-menarbeit vom europäischen Vergaberecht war

denn auch Ziel einer von der Bundesregierung vor-geschlagenen speziellen Gesetzesänderung im Rah-men der Vergaberechts novelle des Jahres 2009. Diese spezifische Gesetzesänderung konnte im weiteren Gesetzgebungsverfahren auf Grund des umfänglichen Widerspruchs aus den Reihen der Privatwirtschaft verhindert werden.

Nahezu zeitgleich hat der Europäische Gerichtshof in einem Urteil vom 09. Juni 2009 entschieden, dass die Zusammen arbeit mehrerer Gemeinden in der Form einer gemeinsam vertraglich beauftrag-ten Gesellschaft zulässig sei. Hieraus wird nun ab-geleitet, die interkommunale Zusammenarbeit in wichtigen Bereichen der kommunalen Daseinsvor-sorge unterliege als reiner Organi sationsakt der beteiligten Kommunen nicht dem Vergaberecht. Diese Entscheidung betrifft einen Einzelfall, der keine allgemeine Geltung beanspruchen kann.

Eine umfassende Freistellung der interkommuna-len Zusammen arbeit einschließlich reiner Beschaffungs vorgänge vom Vergaberecht würde erst recht zu Lasten privater Unternehmen insbe-sondere des Mittelstands gehen, für die kommuna-le Aufträge von großer wirtschaftlicher Bedeutung sind. Dies wäre das Ende des typischer weise gerade kleineren Städten und Gemeinden zur Verfügung stehenden oftmals einzigen, aber zentralen Instru-ments der Mittelstandsförderung. Auch würde die kommunale Aufgabenerfüllung keinem wirksa-men, wettbewerbsbezogenen Effizienztest mehr unter zogen und damit tendenziell teurer und un-wirtschaftlicher.

Eine staatsrechtliche Notwendigkeit zur Freistel-lung der interkommunalen Kooperation vom Ver-gaberecht besteht nicht: Der Kernbereich hoheit-licher Aufgaben, wie zum Beispiel das Perso-nenstandswesen, die Gewerbeaufsicht oder die Bauplanung, fallen bisher nicht in den wettbe-werbs- und damit vergaberechtlichen Bereich und werden auch künftig nicht darunter fallen.

Im nicht-hoheitlichen Bereich haben die Kommu-nen bereits im geltenden Vergaberechtsrahmen große Spiel räume zur Ausgestaltung ihrer Aufga-bendurchführung im Rahmen interkommunaler Kooperationen. Ein Zwang zur (materiellen) Priva-tisierung kommunaler Leistungserbringung folgt hieraus nicht, auch wenn solche Privatisierungen, wie voranstehend ausgeführt wurde, so weit wie möglich erfolgen sollten.

Die Grenzen, innerhalb derer Kommunen – teilwei-se in deutlicher Konkurrenz zu privatwirtschaftli-cher Initiative – wirtschaftlich tätig sein können,

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werden nicht vom Vergabe recht, sondern durch die einschlägige Kom munalgesetzgebung der Bundes-länder definiert. Fehlentwicklungen müssen vor-rangig dort, d.h. in den Gemeinde ordnungen beziehungsweise Kommunal verfassungen der Länder, korrigiert werden. Das Ver gaberecht kann und muss dies flankieren, darf die ordnungs-politisch notwendigen Korrekturen jedoch keines-falls konterkarieren!

ZUSAMMENFASSUNG [1.] Mit dem Instrument der Privatisierung – ob vollumfänglich oder auch bereits anteilig – kann der Staat ein Stück seiner Leistungsfähigkeit zu-rückerhalten. Finanzielle Entlastungen können dreifach erreicht werden: erstens durch die Veräu-ßerungserlöse, zweitens durch die Entbindung der öffentlichen Hand von Ausgaben für Ersatzinvesti-tionen und drittens durch die Verringerung des Ka-pitaldienstes, wenn die Veräußerungserlöse zur Schuldenrückführung genutzt werden.

[2.] Eine Wirtschaftspolitik im Sinne der Bürger muss die notwendigen Voraussetzungen für einen fairen Wettbewerb zwischen kommunalen und privaten Unternehmen schaffen, ist doch der Wett-bewerb Garant dafür, aus notorisch knappen Mit-teln das bestmögliche Versorgungsniveau heraus-zuholen. Der Staat steht damit in der Verantwor-tung, die Ordnung des Marktes so zu gestalten, dass im Sinne der So zialen Marktwirtschaft faire Chancen und gerechte Bedingungen gegeben sind. Wenn Privat und Staat ihre Arbeitsteilung so ge-stalten, dass der Staat für die Ausschreibungs- und Gewähr leistungs verantwortung und der Private für die Leistungsdurchführung zuständig ist und so jeder seine spezifi schen Stärken einbringt, er-halten Bürger und Steuerzahler die beste Leistung zum besten Preis.

Deshalb ist es notwendig, dass ...

... Kommunen sich auf ihre vorbezeichneten Aufgaben konzentrieren, diese kompetent wahrnehmen und keine Leistungen überneh-men, die ein Privater zu gleichen Kosten genau-so gut oder gar besser er ledigen kann;

... das Subsidiaritätsprinzip auf allen staatli-chen Ebenen konsequent angewandt wird, weil es sowohl einen Wettbewerb um die beste Lö-sung als auch Vielfalt ermöglicht;

... Privatunternehmen nicht gegenüber kom-munalen Trägern benachteiligt werden. Die Festschreibung der steuerlichen Gleichbehand-

lung sowie die Angleichung der Refinanzie-rungsmöglichkeiten, aber auch verpflichtende Ausschreibungen zu gleichen Bedingungen sind zwingende Voraussetzungen für einen Wettbewerb auf Augenhöhe.

[3.] Darüber hinaus sind Öffentlich-Private Partner-schaften ein wichtiger Baustein bei der gemein-schaft lichen Leistungserbringung, denn diese bie-ten beste Voraussetzungen für intelligente, innova-tive und effizien te Leistungen – sowohl für den Bürger und Steuerzahler als auch den Staat. Es ist Zeit, ideolo gische Grabenkämpfe zu beenden und im Interesse aller neue Partnerschaften zwischen Privatunternehmen und der öffentlichen Hand zu forcieren.

FORDERUNGSKATALOG Wir fordern:

gleiche Wettbewerbsbedingungen für kommu-nale und private Unternehmen;

die längst überfällige steuerliche Gleichstel-lung kommunaler und privater Unternehmen bei der Umsatz-, Gewerbe- und Körperschaft-steuer;

eine weitgehende Angleichung der Finanzie-rungsbedingungen von Unternehmen der Pri-vatwirtschaft und der öffentlichen Hand;

die Abschaffung von Ein-Euro-Jobs, wenn diese in Konkurrenz zu privatwirtschaftlichen Unter-nehmen stehen und damit den Wettbewerb verzerren;

verpflichtende Ausschreibungen bei der kom-munalen Auftragsvergabe;

das fristgerechte Auslaufen der krisenbeding-ten Locke rungen für Vergaben im Konjunktur-paket II;

eine mittelstandsgerechte Weiterentwick-lung und Stärkung Öffentlich-Privater Partner-schaften;

eine stärkere Kontrolle der kommunalen Leis-tungserbringung;

keine Rekommunalisierungen – auch nicht mit dem Ziel der Sanierung öffentlicher Haushalte;

die konsequente Fortsetzung der Privati-sierungs politik – auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene.

VerantwortlichWolfgang Steiger, GeneralsekretärDr. Rainer Gerding, Bundesgeschäftsführer

Inhaltliche BetreuungThomas Friesecke, Fachgebietsleiter Wirtschafts- und WettbewerbspolitikDirk Freigang, Fachgebietsleiter Steuern, Haushalt, Finanzen

Stand: August 2011

Wirtschaftsrat der CDU e.V.Luisenstraße 44, 10117 BerlinTel.: (030) 24087-0Fax: (030) 24087-205Internet: www.wirtschaftsrat.deE-Mail: [email protected]

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