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Mein letzter Wille ist nicht meine letzte gute Tat. Die Initiative für das gute Testament

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  • Mein letzter Willeist nicht meine letzte gute Tat.

    Die Initiative für das gute Testament

  • Dr. Günther Lutschinger

    Fundraising Verband Österreich

    Geschäftsführer

    Die Initiative für das gute Testament 3 Warum uns gemeinnützige Vermächtnisse wichtig sind

    Willen sichern, Zukunft schenken 5 Was Sie rund um das Testament wissen sollten

    Fragen an den Notar 12 Ein Gespräch mit Dr. Christoph Beer, öffentlicher Notar

    Menschen, die man nicht vergisst 16 Warum einen gemeinnützigen Zweck im Testament bedenken

    Organisationen, die mit Ihrer Hilfe arbeiten 21 Welche gemeinnützigen Organisationen mitmachen

    Inhalt

  • Gemeinnützige Organisationen tragen mit ihrem täglichen Einsatz

    zum Gemeinwohl bei: sie engagieren sich für Soziales, Menschen-

    rechte, Entwicklungszusammenarbeit, Gesundheit und Pflege, Um-

    welt und Ökologie, Bildung und Wissenschaft oder das kulturelle

    Erbe. Eine erfolgreiche Arbeit dieser Organisationen ist maßgeblich

    von Spenden abhängig. Zur nachhaltigsten Form der Unterstützung

    zählen Vermächtnisse.

    Vergissmeinnicht.at ist eine österreichweite Initiative unterschied-

    licher gemeinnütziger Organisationen. Gemeinsam mit dem Träger

    der Initiative, dem Fundraising Verband Austria, wollen wir Sie infor-

    mieren, wie Sie in einem Testament neben Ihrer Familie auch eine

    gemeinnützige Organisation berücksichtigen können. In Partnerschaft

    mit der Österreichischen Notariatskammer ist es uns möglich, Ihnen

    die dafür notwendige Rechtsinformation zur Verfügung zu stellen.

    Im vorliegenden Ratgeber erhalten Sie rechtliche Informationen

    zum Thema Vermachen für den gemeinnützigen Zweck. Sie lernen

    Organisationen kennen, die sich an unserer Initiative beteiligen.

    Und Sie erfahren über besondere Menschen, welche in ihrem

    letzten Willen bereits eine gemeinnützige Organisation bedacht

    haben, die in ihrem Sinne weiterarbeitet. Menschen also, die im

    Wirken gemeinnütziger Organisationen weiterleben.

    Wir sind überzeugt: Mit einem Vermächtnis für den gemeinnützi-

    gen Zweck können Menschen über ihr Leben hinaus Gutes tun. Sie

    können die Zukunft ein Stück mitgestalten und Bleibendes für die

    nächsten Generationen schaffen. Sie können ein Zeichen setzen, das

    noch lange nachwirkt.

    Vergissmeinnicht.at Die Initiative für das gute Testament

    Die Initiative für das gute Testament

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  • Den wenigsten unter uns fällt es leicht, über den eigenen Tod und

    damit über ein Testament nachzudenken.

    Viele Menschen sind sich gar nicht darüber bewusst, dass sie in ihrem

    Testament auch eine ihnen wichtige Sache berücksichtigen können.

    Ungern beschäftigen wir uns mit dem Thema Testament – oft verlas-

    sen wir uns lieber auf bestehende gesetzliche Regelungen.

    Vorzusorgen bringt allerdings mehr innere Sicherheit als Unruhe.

    Die Erfahrung jener, die bereits ein Testament verfasst haben, zeigt:

    sein Erbe regeln heißt Ordnung schaffen – für sich selbst und die

    Angehörigen. Darüber hinaus eröffnet sich mit dem Festhalten des

    letzten Willens auch die Möglichkeit, eine Herzenssache zu bedenken.

    Im Vordergrund steht die unmittelbare Versorgung und Absicherung

    der nächsten Familienangehörigen. Aber auch Freunde und weiter

    entfernte Verwandte, die einem immer wichtig waren, können berück-

    sichtigt werden. Eine Hinterlassenschaft für den guten Zweck kann

    auf einer weiteren Ebene weit darüber hinaus wirken: Denn jeder

    und jede von uns hat eine Sache oder eine Idee, die ihm und ihr seit

    jeher am Herzen liegt. Wieso nicht diesen guten Zweck im Testament

    bedenken?

    Willen sichern, Zukunft schenken

    5

  • Mit der Errichtung eines Testaments bestimmen Sie darüber, was mit

    Ihrem Vermögen nach Ihrem Tod geschieht. Unter Berücksichtigung

    der gesetzlichen Pflichtteile legen Sie selber fest, wie Ihr Vermögen

    aufgeteilt wird.

    Sie können damit Sorge dafür tragen, dass auch wirklich Ihre Wünsche

    erfüllt werden und beugen zugleich unnötigen Missverständnissen

    oder gar Erbstreitigkeiten vor. Ohne Testament tritt die gesetzliche

    Erbfolge in Kraft, die möglicherweise nicht vollständig Ihrem Willen

    entspricht.

    Vererblich sind Vermögenswerte wie etwa Liegenschaften, Spargut-

    haben, Schmuck oder Forderungen gegen andere Personen. Ebenfalls

    vererblich sind Ansprüche aus Ablebens- und Unfallversicherung, die

    keine Begünstigte/keinen Begünstigten nennen, sowie Schadener-

    satz- und Schmerzensgeldansprüche.

    Nicht vererblich sind bestimmte an die Person der Berechtigten/des

    Berechtigten gebundene Rechte und Pflichten wie etwa Wohnrecht,

    Gewerbeberechtigungen, Unterhaltsansprüche oder Vorkaufsrech-

    te. Höchstpersönliche Rechte und Pflichten enden mit dem Tod der

    betreffenden Person und gehören nicht zum Nachlass. Ein offener

    Kredit aber ist keine höchstpersönliche Angelegenheit, deshalb kann

    man sehr wohl Schulden erben.

    Ein Testament errichten

    Was vererblich ist

    Vererben, aber wie

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  • Erblasser können die gesetzlich geregelte Erbfolge durch letztwil-

    lige Verfügung ändern. Geregelt wird dies über einen Erbvertrag

    oder ein Testament:

    Ein Erbvertrag kann nur zwischen Ehegatten in Form eines Notariats-

    aktes abgeschlossen werden. Existiert eine solche Vereinbarung, so

    sind sowohl die gesetzliche Erbfolge als auch ein Testament hinfällig.

    Mit einem rechtsgültigen Testament wird die/der darin eingesetzte

    Erbin/Erbe zur/zum Hauptbegünstigten. In diesem Fall tritt die

    gesetzliche Erbfolge außer Kraft, das Pflichtteilsrecht räumt nahen

    Angehörigen als pflichtteilsberechtigten Personen (insbesondere

    Ehegatten und Kindern) aber das Recht ein, von den im Testament

    bedachten Personen oder Organisationen die Zahlung eines ent-

    sprechenden Betrages zu verlangen.

    Die Erbansprüche der Angehörigen werden somit auf die gesetzlichen

    Pflichtteile reduziert. Nur im Fall, dass die/der Verstorbene keine letzt-

    willige Verfügung erlassen hat, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft.

    Erbvertrag versus Testament

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  • Erbrecht

    Das Vermächtnis ist eine beliebte Form, eine gemeinnützige Organi-

    sation zu bedenken, nachdem man die Familie versorgt hat. Was

    aber ist eine Erbschaft und was ein Vermächtnis bzw. Legat?

    Unter Erbschaft versteht man das gesamte Vermögen der Erblasserin/

    des Erblassers. Als Vermächtnis oder Legat bezeichnet man nur einen

    bestimmten Geldbetrag, Vermögenswert oder Gegenstand, den

    Erblasser einer Person oder Körperschaft hinterlassen. Im Gegensatz

    zu Erben sind Vermächtnisnehmer nicht Gesamtrechtsnachfolger des

    Nachlasses und haften grundsätzlich nicht für Schulden der Erblasserin/

    des Erblassers. Das Vermächtnis wird im Rahmen des Testaments ver-

    merkt, oder man verfasst für diesen Zweck ein eigenes Dokument.

    Wenn Sie kein Testament verfassen oder das Testament ungültig ist,

    tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Sie regelt, wer aus dem Nachlass

    erbt, und welchen Anteil die nächsten Angehörigen erhalten. Für

    die gesetzliche Erbfolge ist der Verwandtschaftsgrad der Angehörigen

    wesentlich, es wird zwischen Linien bzw. Parentelen unterschieden:

    • 1. Linie: eigene Kinder und deren Nachkommen (Enkelkinder);

    auch adoptierte und uneheliche Kinder

    • 2. Linie: Eltern und deren Nachkommen (Geschwister, Neffen

    und Nichten)

    • 3. Linie: Großeltern und deren Nachkommen (Onkel und Tanten,

    Cousins und Cousinen)

    • 4. Linie: Urgroßeltern (ohne Nachkommen)

    Die Erbschaft und das Vermächtnis

    Die Erbfolge und der Pflichtteil

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  • Ehepartner erben in Abhängigkeit von der Anzahl der hinterbliebenen

    Verwandten. Sind Kinder und deren Nachkommen vorhanden, erhält

    die Ehepartnerin/der Ehepartner ein Drittel, andernfalls zwei Drittel

    des Erbes. Die mit der Verstorbenen/dem Verstorbenen verschwä-

    gerten Personen haben kein gesetzliches Erbrecht. Das Gleiche gilt

    für unverheiratete Lebensgefährten bzw. jene ohne eingetragene

    Partnerschaft. Bei Alleinstehenden ohne Blutsverwandte geht das

    Erbe vollständig an den Staat.

    Unabhängig vom Testament besteht für Ehepartner, Kinder und auch

    Eltern (falls keine Kinder vorhanden sind) ein gesetzlicher Mindest-

    anspruch auf einen Teil des Erbes. Dieser Pflichtteil beträgt bei

    Nachkommen und Ehepartnern die Hälfte, bei Vorfahren ein Drittel

    des gesetzlichen Erbteils. Die Berechnung erfolgt vom reinen Nach-

    lasswert, also nach Abzug aller Schulden sowie der Begräbnis- und

    Verfahrenskosten, die im Rahmen des Verlassenschaftsverfahrens

    anfallen. Der Pflichtteilsanspruch ist nicht der Anspruch, bestimmte

    Gegenstände aus dem Nachlass zu erhalten, sondern lediglich eine

    Geldforderung. Pflichtteilsberechtigte haben im Zuge eines Verlassen-

    schaftsverfahrens das Recht, die Schätzung des Nachlasses zu verlangen.

    Pflichtteilsrecht

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  • Das Testament

    Wie beim Testament ist auch beim Vermächtnis klar, deutlich und

    nachvollziehbar zu formulieren, wer was erhalten soll. Überlegen Sie

    sich in Ruhe, wen Sie in Ihrem Testament begünstigen wollen, und

    wie Sie Ihren Nachlass verteilen wollen. Ziehen Sie durchaus auch

    eine rechtskundige Vertrauensperson zu Rate. Verschaffen Sie sich

    einen Überblick über Ihre vermögensrechtliche Situation und beziehen

    Sie auch Objekte mit ein, die für Sie einen immateriellen Wert haben.

    • Für das eigenhändige Testament, das von Erblasserin/vom Erblasser

    selbstständig handschriftlich verfasst wird, sind keine Zeugen

    erforderlich.

    • Das fremdhändige Testament wird von einer dritten Person

    handschriftlich oder maschinell verfasst und von der Erblasserin/

    dem Erblasser sowie von drei Zeugen eigenhändig unterschrieben.

    • Das öffentliche Testament wird bei einer Notarin/einem Notar

    oder bei Gericht errichtet.

    • Beim mündlichen Testament erklärt die Erblasserin/der Erblasser

    ihren/seinen letzten Willen vor zwei gleichzeitig anwesenden Zeugen.

    Diese Form kommt aber nur bei lebensbedrohlichen Notfallsituationen

    zum Einsatz.

    Was für ein gültiges Testament zu berücksichtigen ist

    Welche Testamentsformen zu unterscheiden sind

    10

  • Grundsätzlich kann man es an jedem beliebigen Ort aufbewahren.

    Bei privater Aufbewahrung besteht aber die Gefahr, dass es nicht

    aufgefunden wird. Empfehlenswert ist die Errichtung eines Originals,

    welches bei einer Notarin/einem Notar, einer Rechtsanwältin/einem

    Rechtsanwalt oder bei Gericht verwahrt und im Österreichischen

    Zentralen Testamentsregister der Österreichischen Notariatskammer

    oder im Testamentsregister der österreichischen Rechtsanwälte des

    Österreichischen Rechtsanwaltskammertages registriert wird.

    Ein neues Testament widerruft automatisch ein vorhergehendes,

    vorausgesetzt das neue Testament ist gültig.

    Ein neues Testament aufzusetzen, ist vor allem dann ratsam, wenn

    sich die Umstände verändert haben. Ein Vermächtnis kann unter den

    gleichen Voraussetzungen wie ein Testament aufgehoben werden

    – nämlich durch Vernichten des Originals oder durch einen stillschwei-

    genden Widerruf, indem man eine neue Verfügung errichtet.

    Wie man ein Testament am besten aufbewahrt

    Kann ein Testament widerrufen werden?

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  • Fragen an den Notar

    Dr. Christoph Beer

    öffentlicher Notar

  • Wozu ein Testament?

    Ist in Österreich nicht ohnehin alles gesetzlich geregelt?

    Wenn die gesetzliche Erbfolge nicht dem Willen des Testators ent-

    spricht, muss ein Testament errichtet werden. Im Erbrecht zählt nur

    Blutsverwandtschaft und Ehe. Wenn jemand anderer etwas bekommen

    soll, z.B. die Lebensgefährtin, ein Freund oder eine gemeinnützige

    Organisation, muss ein Testament errichtet werden. Mit einem Testa-

    ment kann man klare Vermögenszuweisungen treffen und mögliche

    Streitigkeiten nach dem Tod des Erblassers weitgehend verhindern.

    Gibt es einen besten Zeitpunkt für die Errichtung?

    Ob man ein Testament errichten soll, ist keine Frage des Alters,

    sondern der Familien- und Vermögensverhältnisse. Diese ändern sich

    natürlich im Laufe der Zeit, deshalb stellt ein Testament immer nur

    eine Momentaufnahme dar – falls einem der berühmte Dachziegel

    auf den Kopf fällt. Wichtig ist, dass man ein Testament natürlich

    jederzeit ändern kann.

    Herr Dr. Beer, was sollte in einem Testament geregelt werden?

    Das Wichtigste ist, einen oder mehrere Erben einzusetzen. In selbst

    geschriebenen Testamenten wird oft der grobe Fehler gemacht,

    nur Legate bzw. Vermächtnisse anzuordnen (z.B. „die Wohnung soll

    meine Frau bekommen, das Auto mein Freund Max usw.“). Auf das

    Pensionskonto und die Wohnungseinrichtung wird meist vergessen.

    Oft entsteht Streit, wer den Rest des Vermögens bekommt und wer

    allfällige Schulden, z.B. die Begräbniskosten, bezahlt. Neben den Er-

    ben sollte man auch Ersatzerben bestimmen, falls der Erbe vor oder

    gleichzeitig mit dem Erblasser verstirbt.

    Ein Gespräch mit Dr. Christoph Beer, öffentlicher Notar

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  • Worauf muss man beim Abfassen besonders achten?

    Beim eigenhändigen Testament ist am Ende des Textes zu unter-

    schreiben. Bitte immer auch ein Datum draufschreiben.

    Beim fremdhändigen Testament wird der Text von jemand anderem

    oder am Computer geschrieben. Es müssen der Erblasser und drei

    Zeugen gleichzeitig unterschreiben. Bei den Zeugen ist wichtig, dass

    sie bei ihrer Unterschrift dazuschreiben „als Zeuge“, sonst ist das

    Testament formungültig. Außerdem dürfen die Zeugen keine na-

    hen Verwandten oder durch das Testament Begünstigte sein.

    Aus meiner praktischen Erfahrung kann ich sagen, dass es bei selbst

    verfassten Testamenten häufig Probleme gibt, weil das Erbrecht ein

    sehr heikler Rechtsbereich ist. Es ist zum Beispiel ein großer Unter-

    schied, ob ich zwei Erben zu gleichen Teilen oder je zur Hälfte ein-

    setze. Außerdem fehlen bei selbstverfassten Testamenten oft die

    Ersatzerben, wenn der Erbe vor oder gleichzeitig mit dem Erblasser

    verstirbt. Ich empfehle daher, das Testament von einem Notar schrei-

    ben zu lassen und es auch dort zu hinterlegen.

    Bitte erklären Sie uns die Bestimmungen zum Pflichtteil.

    Der Pflichtteil beträgt bei Kindern und Ehegatten immer die Hälfte

    des gesetzlichen Erbteiles. Der Pflichtteil des Ehegatten ist daher

    1/6, der Pflichtteil der Kinder beträgt 1/3. Der Pflichtteil ist immer

    ein Geldanspruch und kein Sachanspruch gegen den Erben. Wenn

    sich im Nachlass z.B. eine Liegenschaft befindet und ich setze meine

    Frau zur Alleinerbin ein, so wird sie Alleineigentümerin der Liegen-

    schaft und muss den Kindern 1/3 des Verkehrswertes der Liegen-

    schaft bezahlen. Für die Bemessung des Pflichtteiles ist also nicht der

    Einheitswert maßgeblich, sondern der Verkehrswert. Dieser wird

    mangels Einigung von einem Immobiliensachverständigen durch

    Fragen an den Notar

    14

  • ein Gutachten festgesetzt. Bei diesen Bewertungsfragen kommt es

    leider häufig zu Streitigkeiten. Wichtig ist auch, dass der Pflichtteil

    immer sofort zu bezahlen ist. Es kann daher passieren, dass mein

    Erbe die von mir geerbte Liegenschaft verkaufen muss um den Kin-

    dern den Pflichtteil zu bezahlen.

    Was passiert, wenn ich keine gesetzlichen Erben habe und kein

    Testament verfasse?

    Dann erbt der Staat, das bezeichnet man als Heimfallsrecht des

    Staates.

    Zum Abschluss: Gibt es denn aus Ihrer Erfahrung immer mehr Men-

    schen, die an gemeinnützige Organisationen vermachen?

    Da in unserer Gesellschaft die Bedeutung der Blutsverwandtschaft

    abnimmt, gibt es zweifellos einen Trend in diese Richtung. Als Notar

    will und kann ich natürlich keine Empfehlung abgeben. Deswegen

    ist es positiv, dass es eine Initiative wie diese gibt, die darüber infor-

    mieren will und neutral das Thema in der Öffentlichkeit präsentiert.

    Das Österreichische Testamentsregister:

    Jedes Testament, das bei einer Notarin/einem Notar hinterlegt ist,

    muss diese/dieser im Österreichischen Zentralen Testamentsregister

    registrieren. Dadurch soll sichergestellt werden, dass der letzte

    Wille im Todesfall bekannt wird. Das Register enthält nicht die Ur-

    kunden oder deren Inhalt selbst, sondern nur Angaben darüber,

    von wem das Testament stammt und wo die Urkunde verwahrt wird.

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  • Menschen, die man nicht vergisst

    Elfriede und

    Gertraud Blätterbinder

  • Gibt es sie, die Menschen, die man nicht vergisst?

    Manche, weil sie Außergewöhnliches geleistet haben – Künstle-

    rinnen, Erfinder, Wissenschaftlerinnen. Manche, weil sie Zeit ihres

    Lebens auch für andere da waren. Für Familie, Freunde, Menschen,

    die Hilfe suchten, soziale Anliegen. Und manchmal auch deswegen,

    weil sie in ihrem letzten Willen eine Organisation bedacht haben,

    die in ihrem Sinne weiterarbeitet.

    Für andere da zu sein, ist Gertraud Blätterbinder seit jeher ein Anlie-

    gen: Ob in ihrem Beruf als Volksschullehrerin oder in ihrer Freizeit,

    in der sie seit knapp drei Jahrzehnten als freiwillige Sanitäterin im

    Einsatz ist. Beides macht sie aus Leidenschaft und mit großem Ver-

    antwortungsbewusstsein: „Ich gehe immer wieder gerne ins Klassen-

    zimmer!“ Ihrer Vorbildwirkung ist sie sich bewusst: „Als Lehrerin

    übe ich natürlich Einfluss auf die Kinder aus. Wie man selbst lebt,

    das nehmen die Kinder auf. Zum Beispiel das soziale Denken und die

    einfache Lebensart. Oder auch unterschiedliche Lebensweisen, denn

    es ist wichtig, an Andere zu denken und jeden so zu schätzen, wie er

    lebt. Das möchte ich an die Kinder weitergeben.“

    Die gebürtige Oberösterreicherin hatte nicht immer Glück im Leben:

    Eine Augenthrombose hätte ihr fast das Augenlicht gekostet. Auf

    diesem Weg musste sie selbst erfahren, wie kostbar das Sehvermögen

    ist. Diese Erfahrung bestärkt sie, in Zukunft benachteiligten und

    kranken Menschen zu helfen – und das in Ländern, in denen medi-

    zinische Grundversorgung keine Selbstverständlichkeit ist: „Wenn

    Kinder von Blindheit geheilt werden und wieder in die Schule gehen

    können, dann können sie auf eigenen Beinen stehen! Das ist sehr

    wichtig und berührt mich jedes Mal wieder.“

    Prägende Erfahrungen

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  • Als im Bekanntenkreis das Thema Testament aufkommt, beginnt

    Gertraud Blätterbinder mit ihrer Schwester, Elfriede Blätterbinder,

    sich bewusst mit dem Thema Testament auseinanderzusetzen. Ge-

    meinsam denken sie darüber nach, was im Todesfall mit ihrem Erbe

    passieren soll.

    Elfriede Blätterbinder ist ebenso Volksschullehrerin, und das mit

    Leib und Seele. Wie ihrer Schwester Gertraud liegen ihr neben sozialen

    Fragen Tiere, die Natur und die Umwelt auch sehr am Herzen.

    Als die Schwestern auf das Schicksal von nicht artgerecht gehaltenen

    Bären aufmerksam werden, sind sie sehr betroffen. Bald wissen sie,

    dass sie sich neben der Entwicklungszusammenarbeit auch für Tier-

    und Umweltschutz einsetzen wollen und finden eine anerkannte

    Stiftung, deren Mitarbeiter sie über Tierschutzthemen aufklären

    können.

    Mittlerweile haben sich Elfriede und Gertraud Blätterbinder nach

    reiflicher Überlegung gemeinsam entschlossen, mehrere gemein-

    nützige Organisationen in ihrem Testament zu bedenken, um deren

    Arbeit langfristig zu unterstützen. „Wir sind froh, wenn Organi-

    sationen dort helfen, wo wir es selbst nicht können.“ Nachdem sie

    sich ausreichend Zeit genommen haben, die Organisationen, deren

    Mitarbeiter und Arbeit kennenzulernen, sind sie sich jetzt „100-pro-

    zentig sicher, dass das Geld ankommt. Und vor allem, dass es etwas

    bewirkt.“

    Menschen, die man nicht vergisst

    Freude am Geben

    Gemeinsam etwas bewirken

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  • „Für uns ist Sterben kein Tabuthema, denn man weiß ja nie, wann

    es soweit ist“, meint eine der Schwestern und erzählt auch über die

    rasche Abwicklung bezüglich Testament beim Notar. „Wenn man

    kein Testament hat, bekommt ja alles der Staat. Jetzt passiert mit

    dem Nachlass, was wir uns wünschen.“

    Mit ihrem Vermächtnis leisten die Schwestern aus Oberösterreich

    eine große Unterstützung für die von ihnen bedachten gemeinnüt-

    zigen Organisationen und damit einen allgemeinen Beitrag für eine

    bessere Zukunft. „Wir sind beide sehr froh darüber, unseren ‚Nach-

    lass’ in guten Händen zu wissen.“

    Eines ist sicher: Menschen wie Elfriede und Gertraud Blätterbinder

    setzen ein Zeichen, das lange nachwirken wird, und für das ihnen

    noch einige auf dieser Erde dankbar sein werden.

    So unterschiedlich wie gemeinnützige Organisationen in ihren Zielen

    und ihrer Arbeit sind, so unterschiedlich sind auch die Menschen,

    die für gemeinnützige Zwecke spenden oder letztere sogar in ihrem

    Testament berücksichtigen: Bei jedem Menschen schlägt das Herz

    für eine andere Sache. Menschen, die über den Tod hinaus spenden,

    ist vor allem eines wichtig: Dass sie an eine Organisation spenden,

    die ihre Vorstellung von dem, was ihnen immer schon auf der Welt

    wichtig war, für sie weiterführt.

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  • Unsere Initiative Vergissmeinnicht.at vereint österreichische Organi-

    sationen mit gemeinnützigem Charakter aus den Bereichen Soziales,

    Gesundheit, Menschenrechte, Entwicklungszusammenarbeit, Tier-

    schutz und Umweltschutz, Kunst und Kultur, Wissenschaft und For-

    schung. Gemeinsam wollen wir mit dem Träger der Initiative, dem

    Fundraising Verband Austria, die österreichische Öffentlichkeit dar-

    über informieren, wie man in einem Testament neben seiner Familie

    auch eine gemeinnützige Organisation berücksichtigen kann.

    Wir wollen allgemeine, neutrale Information zum Thema anbieten.

    Jenen mit konkretem Interesse empfehlen wir, professionelle recht-

    liche Beratung in Anspruch zu nehmen. Letztere können wir durch

    die Partnerschaft mit der Österreichischen Notariatskammer zu

    Verfügung stellen. In unserer Arbeit als Organisationen verpflichten

    wir uns zu Qualitätsstandards im Umgang mit Vermächtnissen.

    Gemeinsam wollen wir das erzielen, was für eine einzelne Organisation

    nicht möglich ist: das öffentliche Bewusstsein von Österreicherinnen

    und Österreichern über die Möglichkeit des gemeinnützigen Ver-

    machens stärken, deren Wahrnehmung verändern, sie letztlich mo-

    tivieren, tatsächlich einen gemeinnützigen Zweck im Testament zu

    berücksichtigen.

    Organisationen, die mit Ihrer Hilfe arbeiten

    Partner der Initiative Vergissmeinnicht.at

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  • Albertinaplatz 11010 Wien+43 (0) 1 534 83 – [email protected] www.albertina.at

    Museumsplatz 1/10/81070 Wien+ 43 (0) 1 523 46 [email protected]

    Moeringgasse 101150 Wien+43 (0) 1 [email protected]

    Taborstraße 101020 Wien+43 (0) 1 409 72 [email protected]

    Dietrichgasse 48 1030 Wien+ 43 (0) 1 718 22 [email protected]

    Die Albertina verwahrt eine der umfangreichsten Grafiksamm-lungen der Welt sowie eine der bedeutendsten europäischen Sammlungen der Klassischen Moderne – die Sammlung Bat-liner. Das im Herzen Wiens gelegene ehemalige Habsburgische Wohnpalais verbindet imperiales Flair mit Meisterwerken großer Kunst.

    BirdLife: Was wäre die Welt ohne bunte Vogelarten? Ohne melodischen Frühlingsgesang? Gemeinsam mit BirdLife erhalten Sie eine lebenswerte, vogelreiche Welt! Bedrohte Arten und Naturjuwele wie die Marchauen dürfen nicht untergehen – bewahren wir sie gemeinsam über Generationen hinweg!

    Amnesty International setzt sich weltweit für die Einhaltung und Förderung der Menschenrechte ein. Auf Grundlage der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte wird die Organisa-tion dann aktiv, wenn es schwerwiegende Menschenrechtsver-letzungen zu verhindern gilt.

    Ärzte ohne Grenzen ist die größte unabhängige medizinische Hilfsorganisation mit Hilfseinsätzen in mehr als 65 Ländern der Welt. Die Einsatz-Teams helfen dort, wo die medizinische Versorgung zusammengebrochen ist: bei Naturkatastrophen, Kriegen, Epidemien, Ernährungskrisen, Flucht und Vertreibung.

    Auftakt bietet Dienstleistungen und bedarfsadäquate Betreuung für Menschen mit besonderem Betreuungsbedarf im Wohn- und Freizeitbereich. Angebote im voll- und teilbetreuten Wohnen. Ein Betreuungsschwerpunkt sind Menschen, die als „langzeit-hospitalisiert“ oder „unbetreubar“ definiert werden.

    22

  • Lange Gasse 30/41080 Wien+ 43 (0) 1 715 0 [email protected]

    Stephansplatz 61010 Wien+43 (0) 1 512 51 [email protected]

    Albrechtskreithgasse 19-211160 Wien+43 (0) 1 [email protected]

    Oberzellergasse 11030 Wien+43 (0) 1 717 53 – [email protected]

    Am Heumarkt 27/11030 Wien+43 (0) 1 876 40 [email protected]

    CARE wurde 1945 gegründet und ist heute eine der größten in-ternationalen Hilfsorganisationen der Welt. Über 10.000 Mitar-beiterInnen sind in rund 84 Ländern mit Katastrophenhilfe und nachhaltiger Entwicklungszusammenarbeit im Einsatz. Jährlich profitieren über 122 Mio. Menschen von CARE-Projekten.

    Das Canisiuswerk ist das Nationale Zentrum für Berufungspastoral der katholischen Kirche in Österreich. Es fördert und führt Initia-tiven gemeinsam mit diözesanen Stellen, den Orden und anderen Gemeinschaften der Kirche durch, unterstützt über Stipendien Personen auf dem Weg zu einem geistlichen Beruf und Projekte in der Berufungspastoral.

    Caritas: Als Hilfsorganisation der Katholischen Kirche setzt sich die Caritas für Menschen in Not ein – unabhängig von deren sozialer, nationaler oder religiöser Zugehörigkeit. Mit einem umfassenden Angebot unterstützt die Caritas pflegebedürftige Menschen, obdachlose, notleidende und langzeitarbeitslose Menschen, Flüchtlinge und MigrantInnen sowie Menschen mit Behinderung. In der Auslandshilfe ist die Caritas Österreich in das Netz von 165 Caritas-Organisationen eingebunden.

    Die CS (Caritas Socialis) betreut und unterstützt Menschen zuhause, in Tageszentren und in stationärer Pflege. Sie bietet spezialisierte Angebote für an Demenz bzw. Multipler Sklerose erkrankte Menschen. Im CS Hospiz Rennweg werden schwer-kranke Menschen in ihren letzten Lebenstagen und -wochen individuell begleitet.

    DEBRA Austria hat sich als Patientenselbsthilfeorganisation das Ziel gesetzt, kompetente medizinische Versorgung für die „Schmetterlingskinder“ zu ermöglichen und durch gezielte und erstklassige Forschung die Chance auf Heilung zu erhöhen. Dazu kommt die unmittelbare Hilfe für Betroffene und Ange-hörige in Notfällen, oder wenn das Krankenkassen- bzw. Sozial-system nicht ausreicht.

    23

  • Sensengasse 11090 Wien+43 (0) 1 505 67 [email protected]

    Der Wissenschaftsfonds FWF ist Österreichs zentrale Einrichtung zur Förderung der Grundlagenforschung. Er finanziert For-schungsprojekte auf Basis eines hochkompetitiven, international ausgerichteten Begutachtungssystems. Etwa 3500 junge For-scherInnen sind derzeit in FWF-Projekten beschäftigt.

    Fernkorngasse 10 1100 Wien + 43 (0) 1 545 45 80-0 [email protected] www.greenpeace.at

    Greenpeace ist eine internationale Umweltorganisation, die für den Schutz der Lebensgrundlagen kämpft. Ziel ist es, Umwelt-zerstörung zu verhindern, Verhaltensweisen zu ändern und Lösungen durchzusetzen. Greenpeace ist überparteilich und völlig unabhängig von Politik, Parteien und Industrie.

    Jägerstraße 361200 Wien+43 (0) 1 330 35 45 – [email protected]

    Die Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen Öster-reichs setzt sich seit über 75 Jahren für ein gleichberechtigtes und selbstbestimmtes Leben sehbehinderter und blinder Men-schen ein. Wir bieten Beratung in sozialrechtlichen Fragen und unterstützen bei der Bewältigung des Alltags.

    Neustiftgasse 361070 Wien+43 (0) 1 812 57 30E-Mail: [email protected]

    GLOBAL 2000 ist die österreichische Umweltschutzorganisation. Als aktiver Teil von Friends of the Earth International kämpfen wir für eine intakte Umwelt, eine zukunftsfähige Gesellschaft und nachhaltiges Wirtschaften. Aktiver Umweltschutz bedeutet mehr Lebensqualität. Umweltschutz heißt für uns, Verantwor-tung wahrzunehmen und uns für eine gesunde und lebenswerte Umwelt einzusetzen.

    Martin Boos-Straße 44210 Gallneukirchen+43 (0) 7235 / [email protected]

    Evangelisches Diakoniewerk: Die Kernkompetenzen des Evan-gelischen Diakoniewerks liegen in der Arbeit mit alten und behinderten Menschen, im Bereich Gesundheit und der Ausbil-dung. Es zählt zu einem der 5 großen Wohlfahrtsverbände in Österreich und ist mit über 100 Einrichtungen in 6 Bundeslän-dern tätig.

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  • Schönbrunner Straße 1791120 Wien+43 (0) 1 [email protected]

    Die Lebenshilfe Wien betreut über 400 Menschen mit intellek-tueller Beeinträchtigung in 6 Werkstätten, 12 Wohnhäusern, teilbetreutem Wohnen und in eigenen Wohnungen. Sie fungiert als Interessenvertretung und Beratungsstelle für Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung und deren Angehörige.

    Niederhofstraße 261120 Wien+43 (0) 1 810 13 [email protected]

    LICHT FÜR DIE WELT setzt sich als österreichische Hilfsorganisa-tion für blinde, augenkranke und anders behinderte Menschen in den Armutsgebieten unserer Erde ein. Mit unseren weltweiten Hilfsprojekten retten wir Augenlicht und schenken behinderten Kindern Zukunft.

    St. Veit-Gasse 211130 Wien+43 (0) 1 879 0707 – [email protected]

    Jugend Eine Welt: 15 Jahre „Bildung überwindet Armut“ – Jugend Eine Welt fördert als internationales Hilfswerk Schulen, Straßen-kinder-Programme und Bildungszentren für benachteiligte junge Menschen weltweit. Bevorzugte Projektpartner sind dabei die Salesianer Don Boscos und die Don Bosco Schwestern.

    Freyung 6 (Schottenhof), 1. Hof, Stiege II1010 Wien+43 (0) 1 42 77-274 [email protected]://bim.lbg.ac.at/

    Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte: Das größte österreichische Menschenrechtsinstitut leistet seit 1992 ei-nen wichtigen Beitrag zur Förderung und Durchsetzung der Menschenrechte weltweit. Die Forschungsergebnisse sind die Grundlage für Projekte zur Verbesserung der Lebenssituation verfolgter, diskriminierter oder sonst benachteiligter Menschen.

    Burggasse 44 1070 Wien+43 (0) 1 524 80 [email protected]

    immo-humana unterstützt alleinerziehende Mütter und allein-stehende schwangere Frauen in Wohnungsnot. Unser Ziel ist es, angemessene Unterkünfte bereitzustellen, um Frauen und Kinder vor Obdachlosigkeit und somit auch vor sozialer Aus-grenzung und Stigmatisierung zu bewahren. So ermöglichen wir betroffenen Frauen und Kindern einen Neustart in ein eigenständiges und selbstbestimmtes Leben.

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  • Capistrangasse 8/101060 Wien+43 (0) 1 58 66 [email protected]

    Menschen für Menschen: Die Organisation leistet seit 1981 Hilfe zur Selbstentwicklung in Äthiopien. Gemeinsam mit der länd-lichen Bevölkerung kombiniert Menschen für Menschen nach-haltige Projekte aus den Bereichen Bildung, Landwirtschaft, Wasserversorgung, Gesundheit, Infrastruktur, Soziales und Frauenförderung.

    Miva-Gasse 34651 Stadl-Paura0043 (0)7245 [email protected]

    Die MIVA Austria ist ein Hilfswerk der katholischen Kirche. Während Europa oft an zu viel Verkehr leidet, fehlt es vielen Menschen in den ärmsten Ländern an Mobilität. Die Aufgabe der MIVA ist es, für junge Kirchen und Projekte der Entwicklungszusammenarbeit Fahrzeuge aller Art zu beschaffen. Der Dank für unfallfreies Fahren lässt sich mit internationaler Solidarität verbinden.

    Burgring 71010 Wien+ 43 (0) 1 52177 – [email protected] www.nhm-wien.ac.at

    Das Wiener Naturhistorische Museum ist mit über 30 Millionen Sammlungsobjekten eines der bedeutendsten naturwissen-schaftlichen Museen der Welt. Seine frühesten Sammlungen sind über 250 Jahre alt. Berühmte und einzigartige Exponate machen die Faszination der Natur und ihrer Erforschung erlebbar.

    Johannesgasse 21010 Wien+43 (0) 1 512 53 95www.malteser.at [email protected]

    MALTESER: Seit seiner Gründung hat sich der MALTESER Hos-pitaldienst zur größten rein ehrenamtlichen Rettungs- und Behindertenbetreuungsorganisation in Österreich entwickelt. Arme, notleidende, kranke und verlassene Menschen stehen im Mittelpunkt unserer von christlicher Nächstenliebe getragenen Tätigkeit.

    Apollogasse 4/51070 Wien+43 (0) 1 404 [email protected]

    Hilfswerk Österreich: Jeder Mensch soll in Würde alt werden dürfen. Dafür brauchen ältere und kranke Menschen oft Unterstützung. Die Heimhilfe und Pflege des Hilfswerks macht dies möglich. Auch Kinder und Jugendliche brauchen Hilfe – gerade wenn Nöte oder Behinderungen das Leben schwer machen. Menschen brauchen uns – egal ob Jung oder Alt, in Österreich oder im Ausland. Wir können nur helfen. Aber das können wir. Hilfswerk.

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  • Humboldtplatz 61100 Wien+43 (0) 1 602 08 [email protected]

    Das Österreichisches Hilfswerk für Taubblinde und hochgradig Hör- und Sehbehinderte (ÖHTB) bietet Beratung, Wohnen und Arbeiten für Menschen mit Sinnes- und Mehrfachbehinderung ab dem Jugendalter. In der Frühberatung finden Familien mit Kindern mit Sinnesbehinderung kompetente Beratung und För-derung. Unser Ziel ist es, unsere Klientinnen und Klienten in ihrer Selbstständigkeit zu stärken, sie in ihren Interessen und Anliegen zu unterstützen und die Teilnahme am öffentlichen Leben zu fördern.

    Türkenstraße 12/31090 Wien+43 (0) 1 405 91 [email protected]

    Der Österreichische Herzfonds ist eine gemeinnützige Institu-tion. Seit der Gründung im Jahr 1971 wurden unter dem Motto „Schach dem Herztod“ viele Programme und Initiativen für die Herzgesundheit der österreichischen Bevölkerung durchgeführt.

    Wolfengasse 4/101010 Wien+43 (0) 1 796 64 [email protected]

    Österreichische Krebshilfe: Eine der Hauptaufgaben der Öster-reichischen Krebshilfe ist es, Patienten und Angehörige zu be-gleiten, sie zu unterstützen und für sie da zu sein. 41 Krebshilfe-Beratungsstellen und rund 100 kompetente Beraterinnen stehen Patienten und Angehörigen, begleitend zur ärztlichen Betreuung, mit einem umfangreichen Beratungs- und Betreuungsangebot zur Verfügung.

    Josefsplatz 11010 Wien+43 (0) 1 53410 - [email protected] www.onb.ac.at

    Die Österreichische Nationalbibliothek ist die geistige Schatz-kammer der Republik und zählt, aufgrund ihrer wertvollen historischen Bestände, zu den fünf bedeutendsten Bibliotheken der Welt. Sie blickt auf eine traditionsreiche Geschichte bis ins 14. Jahrhundert zurück und ist heute mit ihren rund 10 Millionen Büchern und anderen Objekten eines der wichtigsten Wissens- und Kulturzentren Europas.

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  • Kitzladen 1397411 Loipersdorf-Kitzladen+43 (0) 664 214 03 [email protected]

    Der Sterntalerhof ist das erste Kinderhospiz für Familien mit schwer- bzw. todkranken Kindern in Verbindung mit Pferdethe-rapie. Ein professionelles Team bietet betroffenen Familien Zeit und Raum für Themen wie Abschied nehmen, Tod, in Würde Zeit miteinander verbringen.

    Stafflerstraße 10a6020 Innsbruck+43 (0) 512/58 01 [email protected]

    SOS-Kinderdorf ist eine weltweit tätige Organisation, die Familien in Not hilft und gefährdeten Kindern ein Aufwachsen in einem liebevollen Zuhause ermöglicht. In Österreich werden rund 6.500 Kinder und Jugendliche von SOS-Kinderdorf betreut.

    Wattgasse 48 1170 Wien+43 (0)1 318 03 [email protected] www.rotenasen.at

    ROTE NASEN Clowndoctors ist ein Verein zur Unterstützung von kranken oder leidenden Menschen durch Humor und Lebensfreude. 62 ROTE NASEN Clowns sind regelmäßig öster-reichweit im Einsatz und können mehr als 120.000 kleinen und großen PatientInnen ein Lichtblick in schwierigen Zeiten sein.

    Fischergasse 175020 Salzburg+43 (0) 662 [email protected] www.projuventute.at

    Pro Juventute: Seit 1947 bietet Pro Juventute Kindern und Jugendlichen in Österreich ein neues Zuhause. Derzeit 32 Ein-richtungen mit ca. 250 Plätzen in Wohngemeinschaften und 73 in der Kindertagesbetreuung. Pro Juventute führt seit 2002 das österreichische Spendengütesiegel.

    Wiedner Hauptstrasse 32 1041 Wien+ 43 (0) 1 58900 [email protected]

    Das Österreichische Rote Kreuz ist die größte humanitäre Non-profit-Organisation in Österreich. Die Tätigkeiten reichen vom Rettungsdienst über Pflege und Betreuung, Erste Hilfe bis zum Blutspendedienst, von Katastrophenhilfe und Entwicklungszu-sammenarbeit bis zum Suchdienst.

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  • Mariahilfer Straße 105/2/111060 Wien+ 43 (0) 1 585 45 [email protected]

    Stiftung Kindertraum erfüllt die Herzenswünsche schwer kran-ker und behinderter Kinder in Österreich. In den letzten Jahren finanziert die Organisation vermehrt Therapien sowie thera-peutische Hilfsmittel, um den Pflegeaufwand und Alltag der Familien zu erleichtern und deren Lebensqualität zu verbessern.

    Mariahilfer Straße 176/101150 Wien+43 (0) 1 879 21 [email protected] www.unicef.at

    UNICEF Österreich hilft Kindern – vor allem in Entwicklungslän-dern. UNICEF sorgt für ihr Überleben und ihre Zukunft durch medizinische Betreuung, sauberes Trinkwasser und Ernährung, Schule, Schutz vor Ausbeutung und Gewalt und vielem mehr. Bei Katastrophen leistet UNICEF Nothilfe.

    Auerspergstraße 4 1010 Wien+43 (0) 1 402 62 [email protected]

    Volkshilfe: Mit umfassenden sozialen Dienstleistungen unter-stützt die Volkshilfe Menschen in Not. Seit 1947 kämpft die Volkshilfe gegen Armut. Neben Angeboten wie Pflege und Betreuung, finanzieller Unterstützung in akuten Notlagen und Beschäftigungsprojekten widmet sich die Organisation auch der Integration von Minderheiten.

    Linke Wienzeile 2361150 Wien+43 (0) 1 545 50 [email protected]

    Vier Pfoten: Die international tätige Tierschutzorganisation Vier Pfoten entwickelt konkrete Lösungen, um Tierschutz erfolg-reich umzusetzen. Im Gespräch mit der Politik setzt sich die Organisation dafür ein, nachhaltige Verbesserungen für Tiere auch auf gesetzlicher Ebene zu verankern.

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  • Ottakringer Straße 114-1161160 Wien+43 (0) 1 488 17 - 0 [email protected]

    Der WWF ist die größte und einflussreichste Umweltorganisation in Österreich. Unsere nationalen und internationalen Projekte tragen dazu bei, unsere Ziele zu erreichen und beweisen, dass Bewahrung und verantwortungsvolle Nutzung der natürlichen Lebensgrundlagen mit nachhaltiger wirtschaftlicher Entwicklung vereinbar sind. Der WWF leistet national und international in aus-gewählten ökologischen Schlüsselregionen einen wirkungsvollen Beitrag zur Bewahrung der biologischen Vielfalt, Einzigartigkeit und Schönheit der Natur.

    Graumanngasse 7/C-21150 Wien+ 43 (0) 1 522 14 [email protected]

    World Vision ist ein christliches Kinderhilfswerk mit den Ar-beitsschwerpunkten nachhaltige Entwicklungszusammenarbeit, humanitäre Hilfe und entwicklungspolitische Anwaltschaft. Die Organisation unterstützt Kinder, Familien und ihr Umfeld im Kampf gegen Armut und Ungerechtigkeit.

    Triesterstraße 82331 Vösendorf+43 (0) 1 699 24 50 - [email protected]

    Der Wiener Tierschutzverein wurde im Jahr 1846 gegründet und ist damit eine der ältesten Tierschutzorganisationen Europas. Im vereinseigenen Wiener Tierschutzhaus finden 1.500 verstoßene und ausgesetzte Tiere eine sichere Bleibe, fürsorgliche Betreuung und medizinische Versorgung.

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  • Dann besuchen Sie unsere Internetseite oder rufen Sie uns an.

    Wir geben Ihnen gerne weitere Auskunft über die Initiative und ihre

    Teilnehmer. Gerne informieren wir Sie auch über aktuelle Veranstal-

    tungen und über Möglichkeiten, die vielen teilnehmenden Organi-

    sationen näher kennenzulernen.

    Vergissmeinnicht.at Die Initiative für das gute Testament

    Dr. Günther Lutschinger

    FVA – Fundraising Verband Austria

    Dachverband spendenwerbender Organisationen

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    www.Vergissmeinnicht.at

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  • Herausgeber: FVA – Fundraising Verband Austria Herbeckstraße 27/2/31180 WienZVR-Nr: 994812845Redaktion: Mag. Eva Estermann, Dr. Günther LutschingerLayout: BluetangoFotos: Christine de Grancy (Seiten 1, 4, 20, 32), Meyer (Seite 31)Druck: janetschek

    Vergissmeinnicht.at Es gibt ein Leben nach dem Leben Die Initiative für das gute Testament

    Fundraising Verband AustriaHerbeckstraße 27/2/31180 WienT: +43 (0)1 276 52 98 - 0E-Mail: [email protected]