Meißner Amtsblattnoch mehr Ferienspaßals in den Vorjahren. Über 150Freizeitan-gebote für Kinder...

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• Freizeitbad Wellenspiel, Informationen und Preise: www.wellenspiel.de • Ferienkalender der Stadt Meißen: www.stadt-meissen.de/ soziales-und-familie.html • Radfahren und Wandern in und um Meißen: www.dresden-elbland.de • Veranstaltungen in Meißen und Umgebung: www.touristinfo-meis- sen.de/ veranstaltungen.html • Kinoprogramm: www.meissen.filmpalast.de • Theatersommer: www.theater-meissen.de • Fahrplan Weiße Flotte: www.saechsische-dampf- schiffahrt.de • Öffentlicher Nahverkehr: www.vvo-online.de Wissenswertes aus dem Netz Meißner Amtsblatt Amtliche Mitteilungen der Stadt Meißen | Jahrgang 28 | Nr.7 | 24. Juli 2020 Aus der Stadt Die Pestalozzi-Oberschule begeistert mit lebendiger Vielfalt Seite 2 Echtes Meissener für kleine Meißner Seite 2 Die Sporthalle der Questenberg-Grundschule nimmt Gestalt an Seite 3 Neuer Seniorenratgeber der Stadt Meißen erschienen Seite 3 Liegestühle laden zum Relaxen ein Seite 4 Ausgewählte Veranstaltungen Seite 5 Parken mit Park Now in Meißen Seite 14 Heißer Sommer auf dem Theaterplatz Seite 20 Amtliches Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2020 der Großen Kreisstadt Meißen Seite 7 Satzung der Stadt Meißen über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertages- pflege Seite 8 Satzung zur Feststellung der Schulbezirke für die Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Meißen mit mehr als einer öffentlichen Grundschule Seite 9 Beschlüsse der 8., 9. 10. und 11. Sitzung des Stadtrates Seiten 11/12/13 Sonstiges Baden im Wellenspiel ist unbedenklich Seite 15 Alles im Fluss – in Claudia Hoßners Yogastudio Seite 16 Meißen entdecken – Das Preirätsel Seite 18 Tourenplan der Straßenreinigung vom 27. Juli bis zum 21. August 2020 Seite 19 Aus dem Inhalt Endlich wieder Sonne tanken, den Tag im Freien genießen, Sport machen, Spaß haben und gemeinsam mit der Familie tolle Sachen entdecken – für all das müssen die Meißner Ferienkin- der keine weite Reise machen. Wie wäre es zum Beispiel mit ei- nem Tag im „Wellenspiel“? Di- rekt vor der Haustür gelegen bietet das Freizeitbad neben dem Schwimmvergnügen im Sportbecken auch ein Attrakti- onsbecken samt 85m Riesenrut- sche. In der großen Saunaland- schaft Kurzurlaub vom Alltag machen und den großzügigen sowie idyllisch gestalteten Au- ßenbereich zur Entspannung nutzen. Große und kleine Sportskano- nen kommen auf der Freifläche mit Beachvolleyball- und Bad- mintonfeld voll auf ihre Kosten. Eltern und Großeltern finden im beheizten Solebecken mit 34 Grad Wassertemperatur oder in der Saunalandschaft Ruhe und Entspannung. Feriengäste, die im Wohnmobil unterwegs sind, finden auf dem separaten Freigelände mitten im Grünen umgeben von herrli- chen Bäumen garantiert einen passenden Stellplatz. Von hier geht es mit dem Bus unkompli- ziert in die Meißner Altstadt mit all ihren berühmten Sehenswür- digkeiten. Ebenfalls nur einen Katzensprung entfernt, laden Weinberge, Elberadweg, Nassau und Spaargebirge zu ausgiebi- gen Erkundungstouren ein. Wen der Badespaß hungrig ge- macht hat, dem bietet die haus- eigene Gastronomie im Wellen- spiel leckere Speisen sowie erfri- schende Getränke und natürlich das zum Sommer gehörende Eis- vergnügen an. Das Freizeitbad „Wellenspiel“ hat täglich von 10 bis 22 Uhr ge- öffnet und ist bequem zu Fuß, per Rad, Bus oder Auto zu errei- chen. Basteln, Spielen und Entdecken mit dem Ferienkalender Der Sommerferienkalender des Amtes für Stadtmarketing, Tou- rismus und Kultur macht auch dieses Jahr wieder tolle Vor- schläge für die schönsten Feri- enerlebnisse in der Heimat. Die dritte Auflage der kleinen Bro- schüre präsentiert auf 50 Seiten noch mehr Ferienspaß als in den Vorjahren. Über 150 Freizeitan- gebote für Kinder und Jugendli- che vom Kreativ-Workshop, über Speedskaten, Familientheater- und Kino, Kinder-Stadtführun- gen bis hin zum ultimativen Es- cape-Abenteuer sind dabei. Die Meißner Schüler haben den Kalender pünktlich vor dem Feri- enstart direkt ins Klassenzimmer geliefert bekommen. Zudem ist der Super-Sommer-Ferienkalen- der an vielen Auslagestellen im Stadtgebiet sowie online erhält- lich. Meißen und das Elbland erleben auf dem Wasser und an Land Warum nicht Meißen und seine malerische Umgebung mal per Rad erkunden? Ob entlang der Meißner 8 durch die romanti- schen linkselbischen Täler und Felder oder auf dem Elberad- weg mit Blick auf die reizvollen Weinaberge rund um Meißen. Es lohnt sich! Wen es in der heißen Jahreszeit aufs Wasser zieht, der kann sich auch auf einem Dampfer der Sächsischen Dampfschifffahrt den Wind um die Nase wehen lassen. Entlang der Sächsischen Weinstraße zwischen Meißen und Dresden lässt sich die schö- ne Landschaft ganz gemütlich genießen. Ferien in Meißen Sommer, Sonne, Badespaß Warum nicht Meißen und seine malerische Umgebung mal per Rad erkunden? Foto: Erik Groß

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• Freizeitbad Wellenspiel,Informationen und Preise:www.wellenspiel.de

• Ferienkalender der StadtMeißen:www.stadt-meissen.de/soziales-und-familie.html

• Radfahren und Wandernin und um Meißen:www.dresden-elbland.de

• Veranstaltungen in Meißenund Umgebung:

www.touristinfo-meis-sen.de/veranstaltungen.html

• Kinoprogramm:www.meissen.filmpalast.de

• Theatersommer:www.theater-meissen.de

• Fahrplan Weiße Flotte:www.saechsische-dampf-schiffahrt.de

• Öffentlicher Nahverkehr:www.vvo-online.de

Wissenswertes aus dem Netz

Meißner AmtsblattAmtliche Mitteilungen der Stadt Meißen | Jahrgang 28 | Nr. 7 | 24. Juli 2020

Aus der StadtDie Pestalozzi-Oberschulebegeistert mit lebendigerVielfalt Seite 2Echtes Meissener fürkleine Meißner Seite 2Die Sporthalle derQuestenberg-Grundschulenimmt Gestalt an Seite 3Neuer Seniorenratgeberder Stadt Meißenerschienen Seite 3Liegestühle ladenzum Relaxen ein Seite 4AusgewählteVeranstaltungen Seite 5Parken mit Park Nowin Meißen Seite 14Heißer Sommer aufdem Theaterplatz Seite 20

AmtlichesBekanntmachung derHaushaltssatzung 2020der Großen KreisstadtMeißen Seite 7Satzung der Stadt Meißenüber die Erhebung vonElternbeiträgen undweiteren Entgelten für dieBetreuung von Kindern inKindertageseinrichtungenund in Kindertages-pflege Seite 8Satzung zur Feststellungder Schulbezirke für dieGrundschulen in Trägerschaftder Stadt Meißen mit mehrals einer öffentlichenGrundschule Seite 9Beschlüsse der 8., 9. 10.und 11. Sitzung desStadtrates Seiten 11/12/13

SonstigesBaden im Wellenspielist unbedenklich Seite 15Alles im Fluss – inClaudia HoßnersYogastudio Seite 16Meißen entdecken – DasPreirätsel Seite 18Tourenplan derStraßenreinigungvom 27. Juli bis zum21. August 2020 Seite 19

Aus dem Inhalt

Endlich wieder Sonne tanken,den Tag im Freien genießen,Sport machen, Spaß haben undgemeinsam mit der Familie tolleSachen entdecken – für all dasmüssen die Meißner Ferienkin-der keine weite Reise machen.Wie wäre es zum Beispiel mit ei-nem Tag im „Wellenspiel“? Di-rekt vor der Haustür gelegenbietet das Freizeitbad nebendem Schwimmvergnügen imSportbecken auch ein Attrakti-onsbecken samt 85m Riesenrut-sche. In der großen Saunaland-schaft Kurzurlaub vom Alltagmachen und den großzügigensowie idyllisch gestalteten Au-ßenbereich zur Entspannungnutzen.Große und kleine Sportskano-nen kommen auf der Freiflächemit Beachvolleyball- und Bad-mintonfeld voll auf ihre Kosten.Eltern und Großeltern finden imbeheizten Solebecken mit 34Grad Wassertemperatur oder inder Saunalandschaft Ruhe undEntspannung.Feriengäste, die im Wohnmobilunterwegs sind, finden auf demseparaten Freigelände mittenim Grünen umgeben von herrli-chen Bäumen garantiert einenpassenden Stellplatz. Von hiergeht es mit dem Bus unkompli-ziert in die Meißner Altstadt mitall ihren berühmten Sehenswür-digkeiten. Ebenfalls nur einenKatzensprung entfernt, ladenWeinberge, Elberadweg, Nassauund Spaargebirge zu ausgiebi-gen Erkundungstouren ein.Wen der Badespaß hungrig ge-macht hat, dem bietet die haus-eigene Gastronomie im Wellen-spiel leckere Speisen sowie erfri-schende Getränke und natürlichdas zum Sommer gehörende Eis-vergnügen an.Das Freizeitbad „Wellenspiel“hat täglich von 10 bis 22 Uhr ge-

öffnet und ist bequem zu Fuß,per Rad, Bus oder Auto zu errei-chen.

Basteln, Spielen undEntdecken mit demFerienkalenderDer Sommerferienkalender desAmtes für Stadtmarketing, Tou-rismus und Kultur macht auchdieses Jahr wieder tolle Vor-schläge für die schönsten Feri-

enerlebnisse in der Heimat. Diedritte Auflage der kleinen Bro-schüre präsentiert auf 50 Seitennoch mehr Ferienspaß als in denVorjahren. Über 150 Freizeitan-gebote für Kinder und Jugendli-che vom Kreativ-Workshop, überSpeedskaten, Familientheater-und Kino, Kinder-Stadtführun-gen bis hin zum ultimativen Es-cape-Abenteuer sind dabei.Die Meißner Schüler haben den

Kalender pünktlich vor dem Feri-enstart direkt ins Klassenzimmergeliefert bekommen. Zudem istder Super-Sommer-Ferienkalen-der an vielen Auslagestellen imStadtgebiet sowie online erhält-lich.

Meißen und das Elblanderleben auf demWasser und an LandWarum nicht Meißen und seinemalerische Umgebung mal perRad erkunden? Ob entlang derMeißner 8 durch die romanti-schen linkselbischen Täler undFelder oder auf dem Elberad-weg mit Blick auf die reizvollenWeinaberge rund um Meißen. Eslohnt sich!Wen es in der heißen Jahreszeitaufs Wasser zieht, der kann sichauch auf einem Dampfer derSächsischen Dampfschifffahrtden Wind um die Nase wehenlassen. Entlang der SächsischenWeinstraße zwischen Meißenund Dresden lässt sich die schö-ne Landschaft ganz gemütlichgenießen.

Ferien in MeißenSommer, Sonne, Badespaß

Warum nicht Meißen und seine malerische Umgebung mal per Rad erkunden? Foto: Erik Groß

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Aus der Stadt2Meißner Amtsblatt | 7/2020 | 24. Juli 2020

Es ist eine herausragende Aus-zeichnung: beim fünften Sächsi-schen Schulpreis zog die Meiß-ner Pestalozzi-Oberschule nichtnur ins Finale als beste Ober-schule ein, sondern gewannauch noch den Sonderpreis In-terkulturalität. Anfang Juli wur-de die Medaille präsentiert,nachdem die offizielle Verlei-hung durch die Corona-Be-schränkungen ausfallen musste.Zusätzlich erhielt die Schule2.500 Euro Preisgeld.Oberbürgermeister Olaf Rasch-ke betonte bei seiner Gratulati-on: „Bildung ist der Schlüssel zurIntegration – das Miteinanderunter den Schülern, die Sprache,

das gemeinsame Lernen. Dassall das hier an der Pestalozzi-Oberschule so hervorragend ge-lingt, verdanken wir dem Enga-gement der Schulleitung ebensowie einer aktiven Lehrer- und El-ternschaft.“Im November 2019 hatte sichdie Pestalozzi-Oberschule Mei-ßen um den Sächsischen Schul-preis 2020 als beste Oberschulebeworben. Das Motto dabei: „Al-le(s) im Blick“. Es sollte deutlichmachen, dass hier jeder Schülernach seinem Talent, seinen Fä-higkeiten und seinem individuel-len Förderbedarf unterstütztund eingebunden wird.Ein Konzept, das im Alltag auf-

geht. Die Bewerbung schafftees in die letzte Auswahlrunde,zudem wurde die Schule zusätz-lich in der Kategorie „Interkultu-ralität“ ausgezeichnet. „Ob wirnun seit 20 Jahren nach Großbri-tannien fahren, polnische Schü-ler bei uns in Meißen begrüßenoder unsere Schüler mit Migrati-onshintergrund überall ihrenPlatz und ihre Rolle finden – alldas ist für uns ganz selbstver-ständlich und für mich gelebteInterkulturalität“, zeigt Schullei-ter André Pohlenz stolz.„Im gesamten Schulleben wer-den nicht nur alle Schüler undSchülerinnen und Lehrkräfteeingebunden, sondern auch in

außerordentlichem Maße die El-tern und unzählige Kooperati-onspartner aus der Region.Interkulturalität und Diversitysind hier nicht nur Begriffe in ei-ner Schulphilosophie, sondernimplementierte Selbstverständ-lichkeit“, begründet Sonder-preisstifter Peter Daetz die Aus-wahl.Der Sächsische Schulpreis wirdalle zwei Jahre vom Kultusminis-terium ausgeschrieben und inden Kategorien Grundschule,Förderschule, Oberschule, Gym-nasium und BerufsbildendeSchule vergeben. Zudem gibt esthematisch jährlich wechselndeSonderpreise.

Sonderpreis InterkulturalitätPestalozzi-Oberschule begeistert mit lebendiger Vielfalt

Jeder Schüler soll nach seinem Talent und seinen Fähigkeiten unterstützt und insSchulleben eingebunden werden – das ist das gelebte Motto an der Pestalozzi-Oberschule (F.o.). Dafür erhilt die Schule Schule einen Sonderpreis. Foto:s Stadt Meißen

Alles ein bisschen anders – auchdie liebgewonnene Traditionbeim alljährlichen Kinderfest derRotarier die Begrüßungsmedail-le zu übergeben, musste in die-sem Jahr an die aktuelle Situati-on angepasst werden. Weil dasFest aufgrund der geltendenSchutzbestimmungen nichtstattfinden konnte, war die klei-ne Neu-Meißnerin Ella CarlottaRoßkamp mit ihrer Mama Nicoleins Rathaus gekommen.Dort erhielt sie von Oberbürger-meister Olaf Raschke das Will-kommensgeschenk aus Meisse-ner Porzellan und eine Urkunde.„Trotz der aktuell für viele Fami-lien schwierigen Situation lassenuns dieser Termin optimistischin die Zukunft schauen“, so derOberbürgermeister. Dass Mei-

ßen als Zuhause für junge Leuteimmer spannender wird, zeigensteigende Geburtenraten undZuzüge ebenso wie das Wachs-tum der Eigenheimstandorte.„Wir begleiten und fördern die-se erfreuliche Entwicklungschon seit Jahren mit dem Aus-bau der Betreuungs- und Bil-dungsmöglichkeiten und setzendarüber hinaus mit vielfältigenAngeboten ein Zeichen für Fami-lienfreundlichkeit. Dazu zählenauch besondere Gesten wie dieBegrüßungsmedaille“, erklärteOberbürgermeister Olaf Rasch-ke.Wie Ella Carlotta, die im Septem-ber 2019 das Licht der Welt er-blickte, haben auch 235 weiterekleine Meißner Anspruch auf dieMedaille, die in der Zeit vom

15.Mai 2019 bis zum 30.April2020 geboren wurden. Seit2008 bekommen alle Neugebo-renen in der Porzellanstadt Mei-ßen das hochwertige Erinne-rungsstück, das eigens zu die-sem Zweck von der Porzellan-Manufaktur Meissen gefertigtwird.Auf der Vorderseite zeigt diePorzellanmedaille den MeißnerGänsejungen, auf der Rückseiteist die Albrechtsburg als Wahr-zeichen der Stadt und erste Pro-duktionsstätte der Manufakturzu sehen.Alle Eltern, deren Kinder zwi-schen dem 15. Mai 2019 unddem 30. April 2020 geborenwurden, können die Begrü-ßungsmedaille im Bürgerbüro inder Burgstraße 32 abholen.

Echtes Meissener für kleine Meißner

Ein Willkommensgeschenküberreichte OberbürgermeisterOlaf Raschke an Neu-MeißnerinElla Carlotta Roßkamp und ihreMama Nicole. Foto: Stadt Meißen

Um unsere schöne Stadt sauberzu halten ist es erforderlich,dass sich alle Bewohner sowiedie Grundstückseigentümer kon-sequent an die geltende Stra-ßenreinigungssatzung und dieAbfallwirtschaftssatzung desZweckverbands AbfallwirtschaftOberes Elbtal (ZAOE) halten. Beiall jenen, die dieser Aufforde-rung bereits nachkommen, be-dankt sich die Stadt Meißen er-neut auf das Herzlichste.Leider gibt es aber auch diejeni-gen, die sich trotz drohenderGeldbußen nicht an die beste-hende Verordnung halten. Undso kommt es leider immer nochhäufig vor, dass Berge von Müll-säcken das romantisch schöneBild unserer Stadt verschandeln,Kippen und Hundekot auf denGehwegen liegen.Die Stadt Meißen ist weiterhinkonsequent darum bemüht, aufein Niveau an Ordnung und Sau-berkeit zu dringen, das keinenGrund zu Beanstandungen zu-lässt. Dafür ist jedoch vor allemdie Mithilfe der Bürgerschaftnotwendig. Erneut wird deshalban alle appelliert, die Bestim-mungen zu beachten und auchandere auf deren Einhaltunghinzuweisen.In diesem Sinne: Gehen Sie bitte(weiterhin) mit gutem Beispielvoran und halten Sie „Ordnungvor der eigenen Haustüre“.

Romantischund

schön sauberFür das Erscheinungsbild der Stadt ist dieMithilfe aller ihrerBürger notwendig

Jeden ersten Dienstag im Monatführt Oberbürgermeister OlafRaschke eine Bürgersprechstun-de durch. Die Gespräche mit denBürgern sind für ihn ein enormwichtiger Teil seiner Amtsge-schäfte. Bürger können im per-sönlichen Gespräch Anliegen,Wünsche und Probleme vorbrin-gen.Die nächste Sprechstunde beimOberbürgermeister findet am4 August, in der Zeit von 15 bis17 Uhr, im Rathaus, Markt 1,statt.Interessierte Bürger melden sichbitte unter der Rufnummer03521-467206 im Sekretariatdes Oberbürgermeisters unterNennung ihres Themas an.

Der Ober-bürgermeister

lädt zurSprechstunde

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Aus der Stadt 3Meißner Amtsblatt | 7/2020 | 24. Juli 2020

Sie bilden das tragende Gerüstfür das künftige Dach der neuenEinfeldhalle: die tonnenschwe-ren Brettschichtbinder, die kürz-lich auf dem Gelände der Ques-tenberg-Grundschule angelie-fert und montiert wurden. Ge-fertigt hat die 15,9 Meter lan-gen Binder die Firma HTS Holz-bau GmbH aus Mittweida.Damit am Ende alles genau pa-sst, hatte das VermessungsbüroHilbrig aus Großenhain zuvor dievon der Rohbaufirma Swietelskygesetzten Betonstützen aufge-messen. Per Kran wurden dieriesigen Holzbalken auf die da-

für vorgesehenen Stützen geho-ben. Ein gewaltiges Vorhaben –schließlich bringt jeder einzelnevon ihnen rund zwei Tonnen aufdie Waage. Ende Juli werdendann die Dachdecker ans Werkgehen.Auch sonst geht es nach erhebli-chen coronabedingten Verzöge-rungen wieder gut voran auf derBaustelle am QuestenbergerWeg. Als nächstes werden vorallem die Rohbauarbeiten amSchulneubau im Mittelpunkt ste-hen. Außerdem laufen bereitsjetzt die Vorbereitungen für dietechnische Gebäudeausrüstung.

Im Altbau sollen die Rohbauar-beiten an Fußböden, Deckenund am Treppenaufgang bereitsMitte August beendet sein.

HintergrundIm Jahr 2017 bekannten sichStadtrat und Schulkonferenz zueiner umfassenden Sanierungund dem Ausbau der Questen-berg-Grundschule am traditions-reichen Standort im Triebischtal– der Startschuss für eines dergrößten Schulbauprojekte derNachwendezeit in Meißen.Nachdem die Questenberg-Grundschüler seit Schuljahresbe-

ginn 2019/2020 planmäßig imAusweichquartier, der neuen 4.Grundschule am Aritaring, un-terrichtet werden, begannen am18. September 2019 die Bauar-beiten in der Questenberg-Grundschule.Bis zum Beginn des Schuljahres2021/2022 soll die Schule be-zugsfertig sein. Rund 15,5 Milli-onren Euro werden bis dahin inden Bau investiert. Gefördertwird die Maßnahme durch denEuropäischen Fonds für regiona-le Entwicklung (EFRE) und dieProgramme Schulbauförderungsowie Stadtumbau.

Bau an der Questenberg-Grundschulenimmt weiter Gestalt an

Montage der Brettschichtbinder für die neue Sporthalle

Blick auf die Baustelle an der Grundschule auf dem Questenberg. Foto: Stadt Meißen

Vom Titel lacht das bekannteMeißner Verlegerehepaar An-nette und Helmut Brück, unter-wegs mit dem Fahrrad am Elbe-radweg. Dass man bei diesemAnblick erst einmal an alles an-dere als an Ruhestand denkt, istdurchaus Absicht: „Die Generati-on der heutigen Senioren ist oftaktiv, engagiert und körperlichfit“, so Oberbürgermeister OlafRaschke. „Sie will nicht nur ihreFreizeit in vollen Zügen genie-ßen, sondern sich auch weiter-hin am städtischen Leben betei-ligen.“Um das möglich zu machen, bie-tet der nun erschienene aktuelleSeniorenratgeber der Stadt Mei-ßen im handlichen Taschenfor-mat alle wichtigen Informatio-

nen rund um Freizeit, Gesund-heit, Wohnen und Leben. Aberauch Kontakte und Informatio-

nen rund um die Themen Pfle-ge, Rat und Lebenshilfe sind inder fast 90 Seiten starken Bro-

schüre zu finden. Erstellt hat siedie Gleichstellungs- und Senio-renbeauftragte der Stadt Mei-ßen, Gabriele Richter gemein-sammit Meißen Media.„In Zusammenarbeit mit Verei-nen, Verbänden, privaten Unter-nehmen und Einrichtungen hatdie Stadt Meißen ein umfassen-des Netz von Dienstleistungenund Angeboten geschaffen, umden Älteren das Leben leichterzu machen“, so die Seniorenbe-auftragte. „In unserem Senio-renratgeber haben wir versucht,diese Angebote zu bündeln, sodass das Heft in allen Lebensla-gen ein hilfreicher Begleiter fürden Alltag in Meißen sein kann.“Der siebente Seniorenratgeberist mit einer Auflage von 5.000

Stück erschienen und liegt absofort in den Verwaltungsstel-len der Stadt Meißen, des Land-kreises Meißen sowie in zahlrei-chen Alten- und Pflegeeinrich-tungen aus.Vorgestellt wurde der Ratgeberin der Seniorenresidenz Kathari-nenhof, wo derzeit ein emsigesBaugeschehen herrscht.„In unserem neuen Haus 3 sindeine Intensivpflege und elfWohneinheiten entstanden, vondenen fast alle bereits vermietetsind“, berichtet GesellschafterMichal Kotrč.Im sanierten Haus 2, das bis Ok-tober fertig sein wird, ist künftigPlatz für eine Physiotherapie, ei-ne Arztpraxis, Pflegebüros undvier weitere Wohnungen.

Wissenswertes für die Generation 60 plusNeuer Seniorenratgeber der Stadt Meißen erschienen

Derzeit verzeichnet das Bauauf-sichtsamt eine steigende Anzahlvon Bauanträgen im Vergleichzu den entsprechenden Quarta-len der Vorjahre. „Eine erfreuli-che Entwicklung, besonders an-gesichts der aktuellen Ein-schränkungen in vielen gesell-schaftlichen Bereichen“, soOberbürgermeister Olaf Rasch-ke.Besonders die Eigenheimbauersind im Homeoffice offenbar zuHöchstform aufgelaufen – sogingen bis Ende Juni 28 Anträgezur Errichtung von Einfamilien-wohnhäusern bei der Bauauf-sicht ein. Im Vorjahr waren es imselben Zeitraum 18.Aber auch Umbaumaßnahmenin zahlreichen Mehrfamilien-wohnhäusern (2020: 14, 20199),Neuerrichtungen von Mehrfami-lienwohnhäusern (2020:6,2019:4) sowie eine Reihe vonNutzungsänderungen in ge-werblichen Bereichen und eineVielzahl städtischer Vorhabenwurden per Baugenehmigungaus der Bauverwaltung auf denWeg gebracht.In den Startlöchern stehen ne-ben der Innensanierung amstädtischen Gymnasium Franzis-kaneum – Haus B auch der Er-satzneubau einer Sporthalle aufdem Kalkberg, die Errichtung ei-nes Kleinspielfeldes, der Neubauder Freizeitfläche an der Karl-Niesner-Straße sowie die Teilsa-nierung der Freianlagen derTriebischtalschule.

Häuslebauerim

HomeofficeRege Bautätigkeit

in der Stadtauch in Corona-Zeiten

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Aus der Stadt4Meißner Amtsblatt | 7/2020 | 24. Juli 2020

Die Stadt Meißen zieht jedesJahr hunderttausende Touristenaus aller Welt an. Damit die Gäs-te sowie Meißnerinnen undMeißner bei ihrer Tour durch dieGassen der Altstadt hier und daverschnaufen können, wurden inden letzten Jahren zahlreicheneue Bänke aufgestellt. NebenSitzgelegenheiten die im Rah-men der Neugestaltung von Be-reichen wie dem Theaterplatz,der Neugasse oder dem Parkhinter der Frauenkirche fest in-stalliert wurden, laden seit vor-letztem Jahr, neben den schondauerhaft bestehenden, zusätz-lichen Bänken in der Burgstaße,auf dem Domplatz, dem Marktund Kleinmarkt der Fleischergas-se sowie an der Frauenkirchezum Verweilen ein. Insgesamtsind es über 250 Bänke, die imgesamten Stadtgebiet stehenund vom Bauhof gewartet wer-den.Um Passanten eine weitereMöglichkeit zu geben, sich beimEinkaufsbummel oder beimSightseeing eine kleine Auszeitzu gönnen, haben Stadtmarke-ting und Quartiersmanagementnun einmal mehr für Sommer-flair in der Altstadt gesorgt: Ins-gesamt zwanzig mit dem „MeinHerz Schlägt für Meißen“-Logoversehene Liegestühle werdenüber den Sommer in der Alt-stadt stehen und zum Relaxeneinladen. Dafür wurden von den

Initiatoren – Stadtmarketing-Chef Christian Friedel und Quar-tiersmanager Marcel Noack –Einzelhändler und Gastronomenals Partner gewonnen, die dieLiegestühle am Morgen vor ihrGeschäft stellen und bei Laden-schluss wieder einräumen. Mar-cel Noack sagt dazu: „Wir freuenuns, dass die angesprochenenGewerbetreibenden der Ideepositiv gegenüberstehen unduns unterstützen, Sommerflairin die Altstadt zu holen.“Neben vielen anderen Projektensollen auch die aus Mitteln derGästetaxe finanzierten Liege-stühle dazu beitragen, die Auf-enthaltsdauer und Wohlfühlat-mosphäre in der Altstadt zu er-höhen. „Da sich die vier bereitsauf Markt und Theaterplatz festinstallierten Liegen bei Gästenund Einheimischen größter Be-liebtheit erfreuen, haben wiruns entscheiden, mit den tem-porären Liegen ab dieser Saisonfür noch mehr Möglichkeiten inder Altstadt zu sorgen, um denFüßen vom anstrengendenGang über das historische Kopf-steinpflaster eine Auszeit zugönnen“, erklärt Christian Frie-del.All jene, die sich eine solche Lie-ge auf die Terrasse, den Balkonoder in den Garten stellenmöchten, können diese auch inder Tourist-Information amMarkt erwerben.

Liegestühleladen zum Relaxen ein

Für die kleine Auszeit: Insgesamt 20 Liegestühle haben Stadtmar-keting und Quartiersmanagement in der Altstadt aufstellen lassen.

Foto: Stadt Meißen

Im vergangenen Jahr brachtedas Amt für Stadtmarketing,Tourismus und Kultur einenImageflyer in deutscher undenglischer Sprache auf denMarkt. Das ansprechend gestal-tete Heftchen präsentiert miteindrucksvollen Bildern undemotionalen Texten meißenty-pische Themen wie das „WeißeGold“, den Dom, die Albrechts-burg, Wein und Genuss, die ein-malige Natur im sächsischen Elb-land, die vielfältigen Aktivange-bote, Samuel Hahnemann, daskulturelle Leben sowie die Ge-schichte und Architektur derStadt. Die mittlerweile in fünfSprachen vorliegende Imagebro-schüre, die auf Fachmessen oderzu repräsentativen Anlässenzum Einsatz kommt, wirbt für ei-nen Besuch in Meißen.Als ein Baustein des Maßnah-men-Paketes, mit dem der Tou-rismus wieder angekurbelt wer-den soll, wurde der Flyer nunauch auf Polnisch und Tsche-chisch aufgelegt. Das neue Me-dium wird zukünftig bei Publi-kumsmessen in Tschechien undPolen, über Flyerverteilung anexponierten Auslagestellen imZielgebiet oder als Einleger inder Tagespresse unserer Nach-barländer Lust auf eine Reisenach Meißen machen. „Zwar ver-lagert sich die Werbung für eineDestination immer stärker in dasInternet, jedoch möchten wirzum gegenwärtigen Zeitpunktnoch nicht auf Marketing mitund in Printmedien sowie aufAußenwerbung verzichten“, er-klärt Christian Friedel, Leiter desAmtes für Stadtmarketing, Tou-rismus und Kultur.Als nächste Maßnahme kündigter eine Großplakatkampagneunter dem Motto „Romantik purzum Greifen nah!“ an, mit de-nenn Meißen in benachbartenBundesländern auf sich auf-merksammachen wird.

Imageflyer inzwei weiteren

Sprachen

Nun auch in Polnisch und Tsche-chisch: Imageflyer, die für einenBesuch in Meißen werben.

Foto: Stadt Meißen

Der Tourismus gehört zu denwichtigsten Wirtschaftszweigender Stadt Meißen. Hunderte Be-triebe und damit mehrere tau-send Arbeitsplätze sind direktoder indirekt von den Gästenaus Nah und Fern abhängig. Sie

mussten und müssen währendder Corona-Pandemie enormeUmsatzeinbußen in Kauf neh-men.Um sie zu unterstützen, könnenjetzt alle Meißnerinnen undMeißner helfen, die Stadt wie-

der mit vielen Besuchern zu fül-len. Dazu hat das Amt für Stadt-marketing eine besondere Post-kartenaktion ins Leben gerufen.Alle Meißner Haushalte erhiel-ten kürzlich eine unbeschriebe-ne Meißen-Ansichtskarte in ih-rem Briefkasten. Die attraktivgestaltete Karte macht mit Fo-tos der romantischen Altstadt-gassen, des Burgberg-Ensem-bles sowie des Meissener Porzel-lans Lust auf eine Reise in diePorzellan- und Weinstadt.Jeder der dazu beitragen möch-te Meißen wieder zu beleben,verschickt die Karte, verbundenmit einem persönlichen Grußund einer Einladung in seineschöne Heimatstadt an Freunde,Verwandte und Familie. „Folgendie Empfänger der Einladung,erhalten sie gegen Vorlage dermit einem Poststempel versehe-nen Karte 50 Prozent Rabatt aufeine öffentliche Stadtführung“,erklärt Christina Czach, die Leite-rin der Meißner Tourist-Informa-

tion. „Der am weitesten Gereisteerhält zudem Ende 2021 einÜberraschungspaket.“All diejenigen Meißnerinnen undMeißner, die weitere Ansichts-karten verschicken möchtenoder einen „Keine Werbung ein-werfen“-Aufkleber auf ihremBriefkasten haben und die Kartedadurch nicht erhalten haben,können sich diese im Bürgerbü-ro der Stadtverwaltung oder inder Tourist-Information abho-len.„Die Ansichtskarten-Aktion istein Baustein des vom Amt fürStadtmarketing, Tourismus undKultur erarbeiteten Maßnah-menpaketes zur Wiederankurbe-lung des Tourismus nach Coro-na“, so Stadtmarketing-ChefChristian Friedel. „Als Nächsteswerden wir mit einer Großpla-kat- und Online-Kampagne un-ter dem Motto „Romantik pur,zum Greifen nah.“ in benachbar-ten Bundesländern für Meißenwerben.“

Post aus Meißen

Mit dieser Postkarte können Meißnerinnen und Meißner helfen, ih-re Stadt wieder mit Besuchern zu füllen. Foto: Stadt Meißen

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Veranstaltungen 5Meißner Amtsblatt | 7/2020 | 24. Juli 2020

Wegen der aktuellen Lage imZusammenhang mit der Co-vid-19-Pandemie lässt sich dieAktualität aller Veranstaltungenmomentan nicht überprüfen, imZweifel sollte sich direkt beimVeranstalter erkundigt werden.

Sa., 1. August bis Mo, 31. Au-gust, täglich 13 Uhr„Meißen – Die Wiege Sachsens“,öffentliche Stadtführung, Treff:Tourist-InformationSa., 1. August, 13 + 14.30 UhrPräsentation zum TafelaufsatzSchwanenservice,Porzellan-ManufakturSa., 1. August, 15 Uhr,Stadtrundgang „MeißnerWeingeschichten“,Treff: Tourist-InformationSa., 1. August, 16 UhrHeißer Sommer – Theater Open-Air, „Hans im Glück“, pantomimi-sches Spiel für Kinder19 Uhr „Rattenscharf. EinRendezvous mit der Liebe“, einLiederabend mit Conny Fritsche,TheaterplatzSa., 1. August, 17 Uhr7. Geistliche Abendmusik, DomSa., 1. August, 18 UhrSommerklassik und Weingenuss,Open-Air-Konzert, A. Vivaldis„Die Vier Jahreszeiten“, Sächsi-sche WinzergenossenschaftSo., 2. August, 11 UhrFührung durch die Ausstellungzu Paul Scheurich,Porzellan-ManufakturSo., 2. August, 12 UhrGottesdienst im DomMo., 3. August, 15.30 UhrKombiführung für Familiendurch Dom und Albrechtsburg,Treff: DomDi., 4. August + Do., 6. August,9.30 UhrFerienspiele am Burgberg,Sächsische Landesstiftung Naturund Umwelt, Treff: QuellsteinDomplatzDi., 4. August – Sa., 8. August,12 Uhr30 Minuten Mittagsorgelmusik,DomDi., 4. August + Mi., 5. August,14 Uhr„Das Geheimnis des weißen Gol-des“, Kombiführung, Albrechts-burg und Porzellan-ManufakturDi., 4. August, 16 UhrFührung durch das Museumsde-pot, StadtmuseumDo., 6. August, 10 Uhr„Schreibt’s Euch auf die Fahne!“,Sommerferien in der Sonderaus-stellung, Rundgang für Kinderund Jugendliche mit Kreativan-gebot, StadtmuseumDo., 6. August, 15.30 UhrKombiführung für Familiendurch Dom und Albrechtsburg,Trefft: DomDo., 6. August + Do., 13. Au-gust, 18 Uhr

Weinlounge zum „Kleinen Frei-tag“ – Entspannte Musik undleckere Weine zum Feierabend,Sächs. WinzergenossenschaftFr., 7. August, 10 UhrKreativ-Workshop für Kinder,Porzellan-ManufakturFr., 7. August, 15 – 20 UhrFlohmarkt im Heil- und Kräuter-garten, Wiesengasse 1Fr., 7. August, 18 UhrRomantischer Abendbummel,Treff: Tourist-InformationFr., 7. August, 18.30 UhrWeinprobe mit Mariaberg-Wein-brgstour, Weingut MariabergFr., 7. August, 19 Uhr„Bombensicher – Die Albrechts-burg als Bergungsort für Kunst-schätze im 2. Weltkrieg“, Son-derführung, AlbrechtsburgSa., 8. August, 11 – 18 UhrSommerfest im Heil- undKräutergarten, Wiesengasse 1Sa., 8. August, 15 UhrStadtrundgang „Meißner Bierge-schichten“, Treff: Tourist-Infor-mationSa., 8. August, 16 UhrGartenspaziergang amBurgberg, Sonderführung,AlbrechtsburgSa., 8. August, 16 UhrHeißer Sommer – Theater Open-Air: „Das kleine Lumpenkasper-le“, Puppenspiel Volkmar Funke19 Uhr „Die Gitarre kann alles,man muss sie nur lassen“, FrankFröhlich, ein Solokonzertzwischen Tango, Latin undFlamenco, TheaterplatzSa., 8. August, 17 Uhr8. Geistliche Orgelmusik, DomSa., 8. August, 20 UhrKneipennacht, Sommer-Open-Air, Gewerbeverein Meißen e. V.,Altstadt

So., 9. August, 12 UhrGottesdienst im DomSo., 9. August, 14 Uhr„Ein Besuch im Zoo“, Sonderfüh-rung, DomMo., 10. August + Do., 13. Au-gust, 15.30 UhrKombiführung für Familiendurch Dom und Albrechtsburg,Treff: DomDi., 11. August – Sa., 15. Au-gust, 12 Uhr30 Minuten Mittagsorgelmusik,DomDi., 11. August + Mi., 12. Au-gust, 14 Uhr„Das Geheimnis des weißen Gol-des“, Kombiführung, Albrechts-burg und Porzellan-ManufakturMeissenMi., 12. August + Mi., 19. Au-gust, 15 – 17 UhrOffenes kreatives Schreiben mitAutorin Christina Koenig, GalerieHimmlischFr., 14. August, 18 UhrRomantischer Abendbummel,Treff: Tourist-InformationSa., 15. August, 11 UhrArchitektonischer Stadtbummel„Denkmalroute“, Treff: Tourist-InformationSa., 15. August, 15 Uhr„Saubere Tatsachen imMittelalter – unterwegs mit derBademagd“, Treff: Tourist-Infor-mationSa., 15. August, 17 UhrBraumeisters köstliche Biertradi-tion, geführte Bierexpedition,Treff: Brunnen vor FrauenkircheSa., 15. August, 17 Uhr9. Geistliche Abendmusik, DomSa., 15. August, 18 UhrHeißer Sommer – Theater Open-Air, „Harmonic Brass – Sommer-reise“, Markt

Sa., 15. August, 18.30 UhrFestabend anlässlich 550 JahreDomkeller in Meißen, 5-Gänge-Menü durch fünf Jahrhunderte,DomkellerSo., 16. August, 12 UhrGottesdienst im DomSo., 16. August, 14 – 17 UhrKaffee-Livemusik mit MarioHoltzhauer, Café am DomSo., 16. August, 15 UhrAuf den Spuren der Hebamme –Marthes mittelalterlichesMeißen, Stadtspaziergänge mitder Meißnerin, Treff: EckeElbstraße/GerbergasseSo., 16. August, 16 UhrKlassik im Weinberg, Kammer-musik, Elbland PhilharmonieSachsen, Winzerhäuschen„Schwalbennest“Mo., 17. August + Do., 20. Au-gust, 15.30 UhrKombiführung für Familien,Dom und Albrechtsburg, Start:DomDi., 18. August – Fr., 21. Au-gusst, 12 Uhr30 Minuten Mittagsorgelmusik,DomDi., 18. August + Mi., 19. Au-gust, 14 Uhr„Das Geheimnis des weißenGoldes“, Kombiführung,Albrechtsburg und Porzellan-ManufakturDo., 20. August, 10 Uhr„Schreibt’s Euch auf die Fahne!“,Sommerferien in der Sonderaus-stellung, Rundgang für Kinderund Jugendliche mit Kreativan-gebot, StadtmuseumDo., 20. August + Do., 27. Au-gust, 18 UhrWeinlounge zum „Kleinen Frei-tag“ – Entspannte Musik undleckere Weine zum Feierabend,

Sächs. WinzergenossenschaftFr., 21. August, 10 UhrKreativ-Workshop für Kinder,Porzellan-ManufakturFr., 21. August, 15 UhrKinderstadtführung „Auf denSpuren des Meißner Gänsejun-gen“, Treff: Tourist-InformationFr., 21. August, 18 UhrRomantischer Abendbummel,Treff: Tourist-InformationFr., 21. August, 18.30 UhrChillen & Grillen mit Livemusik,RatskellerFr., 21. August, 18.30 UhrWeinprobe mit Mariaberg-Wein-bergstour, Weingut MariabergSa., 22. August, 15 UhrKulinarischer Stadtrundgang,Treff: Tourist-InformationSa., 22. August, 16 UhrHeißer Sommer – Theater Open-Air, „Bolschoi Bambule – die ver-rückte Küche“, Frank Fröhlichund Jörg Ritter, ein hochmusika-lisches Spektakel für Kinder zumHören, Sehen und Mitmachen19 Uhr „Boomerang – AcousticCover Songs“, Stefan Other undChristian Cieplik, TheaterplatzSa., 22. August, 17 Uhr10. Geistliche Abendmusik,DomSo., 23. August, 10 UhrMeissen-Brunch mit Orgelan-spiel, Porzellan-ManufakturSo., 23. August, 12 UhrGottesdienst im DomSo., 23. August, 14 UhrWeinwanderung mit Weinprobedurch das zauberhafteSpaargebirge (Kapitelbergtour),Weingut MariabergSo., 23. August, 18.05 Uhr„Viva España“, Open-Air-Kon-zert, Franziska Rabl, Elbland Phil-harmonie Sachsen, Crassoberg

Ausgewählte Veranstaltungen

Die Musiker von „Harmonic Brass“ gehören zu den Mitgestaltern des Heißen Sommers – ein Open-Air-Festival, zu dem das Theater an denSonnabenden einlädt. Am 15. August um 18 Uhr wird „Harmonic Brass“ auf demMarkt zur Sommerreise aufspielen. Foto: PR

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Die Meißener Stadtwerke GmbH informiert6Meißner Amtsblatt | 7/2020 | 24. Juli 2020

In der Küche Energie sparen, oh-ne Geschmack oder Nährwerteeinzubüßen? Ja, das funktio-niert.„Dünsten“ ist sicher einer Ihrerersten Gedanken. Tatsächlich istes energiesparend, aber nicht je-dermanns Sache. Aus diesemGrund wollen wir Ihnen prakti-sche Tipps geben, zum Beispiel,Speisen vorher bei Zimmertem-peratur auftauen zu lassen undvielleicht auf die eine oder ande-re stromfressende Maschine zuverzichten.Unsere Energiespartipps für Sie• HerdSchon bei der Auswahl von Pfan-nen und Töpfen kann man sei-nen Energiebedarf positiv beein-flussen, denn das Kochgeschirrsollte die Herdplatte möglichstkomplett bedecken.Die Wärmeleitfähigkeit des Bo-

dens hat Einfluss auf die Mengean Hitze, die sich ungenutzt indie Luft verflüchtigt.Allgemein ist es immer sinnvollbei geschlossenem Deckel zu ko-chen, da sich dadurch die Gar-zeit erheblich verkürzt. ArbeitenSie außerdem nicht mit einemInduktionsherd, bei dem sich diePlatten automatisch abkühlen,können Sie durch effektive Wär-menutzung Kosten einsparen.Wenn Sie das Gerät etwa 5 Mi-nuten vor dem angegebenenGarpunkt abschalten, hält sichdie Temperatur über diese Span-ne dennoch relativ konstant undIhre Speisen werden garantiertfertig.• BackofenIm direkten Vergleich schneidetder Elektroherd gegenüber demGasherd besser ab und der Um-luftherd gegenüber dem her-

kömmlichen Elektroherd. Aberauch ohne die Anschaffung ei-nes neuen Geräts lässt sichdurch die richtige Handhabungeiniges an Kosten einsparen.Ersetzt man das Vorheizen bei-spielsweise um eine um fünf Mi-nuten längere Garzeit, erhältman zwar das gleiche Ergebnis,reduziert allerdings den Energie-verbrauch.Gleiches gilt für das Abschaltendes Ofens: Zehn Minuten vorAblauf der Backzeit dürfte dabeioptimal sein, um genügendRestwärme zu speichern.• MikrowelleÜber das Zubereiten von Gerich-ten mithilfe dieses Gerätes wirdja gerne und ausschweifend dis-kutiert. Tatsache ist, dass mandurch ihren Einsatz speziell beikleinen Mengen Energie ein-spart.

Energie sparen und trotzdemgenießen: So geht’s!

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Amtliches 7Meißner Amtsblatt | 7/2020 | 24. Juli 2020

Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2020 der Großen Kreisstadt Meißen

I.Hiermit wird die Haushaltssatzung 2020 der Großen Kreisstadt Meißen mit folgendemWortlautbekannt gemacht:

Haushaltssatzung der Großen Kreisstadt Meißenfür das Haushaltsjahr 2020

Aufgrund von § 74 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der jeweils gelten-den Fassung hat der Stadtrat in der Sitzung am 22.04.2020 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Großen Kreis-stadt Meißen voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehendenEinzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird:

im Ergebnishaushaltmit dem– Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf 64.091.100 Euro– Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf 67.584.560 Euro– Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen(ordentliches Ergebnis) auf -3.493.460 Euro

– Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf 1.108.100 Euro– Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf 1.611.200 Euro– Saldo aus den außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen(Sonderergebnis) auf -503.100 Euro

– Gesamtergebnis auf -3.996.560 Euro– Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgendes ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren auf 0 Euro

– Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgendes Sonderergebnisses aus Vorjahren auf 0 Euro

– Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im ordentlichen Ergebnismit dem Basiskapital gemäß § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO auf 0 Euro

– Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im Sonderergebnismit dem Basiskapital gemäß § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO auf 0 Euro

– veranschlagtes Gesamtergebnis auf -3.996.560 Euro

im Finanzhaushaltmit dem– Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 61.000.000 Euro– Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 60.759.160 Euro– Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeitals Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungenaus laufender Verwaltungstätigkeit auf 240.840 Euro

– Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 13.265.500 Euro– Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 20.632.100 Euro– Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf -7.366.600 Euro– Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag als Saldoaus dem Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeitund dem Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungenaus Investitionstätigkeit auf -7.125.760 Euro

– Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 5.431.800 Euro– Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 3.889.100 Euro– Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 1.542.700 Euro– Veränderung des Bestandes an Zahlungsmitteln im Haushaltsjahr - 10.775.360 Eurofestgesetzt.

§ 2Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionenund Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 1.100.000 Eurofestgesetzt.

§ 3Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehenvon Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionenund Investitionsförderungsmaßnahmen belasten, (Verpflichtungsermächtigungen)wird auf 2.868.000 Eurofestgesetzt.

§ 4Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistungvon Auszahlungen in Anspruch genommen werden darf, wird auf 12.000.000 Eurofestgesetzt.

§ 5Die Hebesätze für Realsteuern, die in einer gesonderten Satzung festgesetzt worden sind, betragen

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 300 Prozentfür die Grundstücke (Grundsteuer B) 400 Prozentfür die Gewerbesteuer 400 Prozent

§ 6Planansätze für Maßnahmen im Ergebnis- und Finanzhaushalt, diemit Fördermitteln kofinanziert werden sollen, bleiben bis zur Vorla-ge des Bewilligungsbescheides gesperrt. Die Freigabe der Mittel ob-liegt dem Finanzverwaltungsamt.

§ 7Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen ab 50.000 Eurogelten als erheblich im Sinne des § 1 Absatz 3 Nr. 6 KomHVO.

Das Landratsamt Meißen hat mit Bescheid vom 25. Juni 2020, Az:29604/2020 die Genehmigung des Gesamtbetrages der Kreditauf-nahmen bzw. die Genehmigung des genehmigungspflichtigen Teilsdes Gesamtbetrages der Verpflichtungsermächtigungen, die vomStadtrat der Stadt Meißen am 22. April 2020 mit der Haushaltsat-zung für das Jahr 2020 beschlossen wurden in Höhe von 1.100.000Euro bzw. 253.000 Euro erteilt. Dieser Änderung des Gesamtbetra-ges der Kreditaufnahmen bzw. der Genehmigung des genehmi-gungspflichtigen Teils des Gesamtbetrages der Verpflichtungser-mächtigungen ist der Stadtrat mit Beschluss-Nr. SR 20/7/146 vom14. Juli 2020 beigetreten.

Meißen, den 14.07.2020

Olaf RaschkeOberbürgermeister

II. Die Haushaltssatzung tritt mit Wirkung vom 01.01.2020 inKraft.

III. Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2020 wird im Bür-gerbüro der Stadt Meißen, Burgstraße 32, 01662 Meißen für dieDauer vom 27.07.2020 bis 02.08.2020 wie folgt zur Einsichtnah-me für jedermann ausgelegt:Montag, den 27.07.2020, 9.00 bis 12.00 Uhr,Dienstag, den 28.07.2020, 9.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00Uhr,Mittwoch, den 29.07.2020, 9.00 bis 12.00 Uhr,Donnerstag, den 30.07.2020, 9.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00Uhr,Freitag, den 31.07.2020, 9.00 bis 12.00 Uhr.Sonnabend, den 01.08.2020, 9.00 bis 12.00 Uhr.

Meißen, den 14.07.2020

Olaf RaschkeOberbürgermeister

Die Stadtkasse Meißen weist al-le Grundsteuerzahlungspflichti-gen auf die dritte Ratenfälligkeitder Grundsteuer 2020 zum15.Agust 2020 hin.Die Ratenhöhe der Steuer istdem letzten Steuerbescheid zuentnehmen. Ein neuer Steuerbe-scheid ergeht nur, wenn sich derBetrag oder der Steuerpflichtigeändert.Der Betrag muss am 15.August2020 beim Empfänger gutge-schrieben sein.

Die Bankverbindung der StadtMeißen lautet:IBAN: DE37 8505 5000 31000100 00BIC: SOLADES1MEI

Weiterhin besteht auch dieMöglichkeit der jederzeit wider-rufbaren Teilnahme am Last-schriftverfahren für künftigeFälligkeiten. Vordrucke dafür er-halten Sie über das SachgebietSteuern bzw. über das Internetunter www.stadt-meissen.de

Hinweiszur Grundsteuer

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Amtliches8Meißner Amtsblatt | 7/2020 | 24. Juli 2020

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für denFreistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung derBekanntmachung vom 9. März 2018 (SächsGVBl. S.62) und der §§ 2 und 9 des Sächsischen Kommunal-abgabegesetzes (SächsKAG) in der Fassung der Be-kanntmachung vom 9. März 2018 (SächsGVBl. S.116) sowie des § 15 des Gesetzes zur Förderungvon Kindern in Tageseinrichtungen im FreistaatSachsen (Gesetz über Kindertageseinrichtungen-SächsKitaG) in der Fassung der Bekanntmachungvom 15.05.2009 (SächsGVBl. S 225), zuletzt geän-dert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 29.04.2015(SächsGVBl. S. 349) hat der Stadtrat der Stadt Mei-ßen in seiner Sitzung am 14. Juli 2020 folgende Sat-zung beschlossen.

§ 1Geltungsbereich

(1) Diese Satzung gilt für alle Personensorgeberech-tigte, deren Kinder in einer Kindertageseinrichtungin Trägerschaft der Stadt Meißen im Sinne des § 1Abs. 2 - 4 SächsKitaG oder in einer Kindertagespfle-gestelle in der Stadt Meißen betreut werden.(2) Für Personensorgeberechtigte, deren Kinder inKindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft inder Stadt Meißen betreut werden, gilt § 4 Abs. 1 bis12 der Satzung in Verbindung mit der Anlage zu § 4a) bis c) der Satzung.

§ 2Pflicht zur Zahlung des Elternbeitrages,

weitere Entgelte(1) Für die Betreuung von Kindern in Kindertages-einrichtungen in Trägerschaft der Stadt Meißen er-hebt die Stadt Meißen Elternbeiträge und weitereEntgelte.(2) Für die Betreuung von Kindern in Kindertages-pflegestellen erhebt die Stadt Meißen Elternbeiträ-ge.(3) Elternbeiträge sind jeden Monat zu entrichten,für den das Kind der zugrundeliegenden vertragli-chen Vereinbarung in die Kindertageseinrichtungoder einer Kindertagespflegestelle aufgenommenist.(4) Die Pflicht zur Zahlung der Elternbeiträge ent-steht bei der Aufnahme eines Kindes in eine Kinder-tageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle mitdem Beginn des Monats, in dem das Kind in dieEinrichtung oder Kindertagespflegestelle aufgenom-men wird. Erfolgt die Aufnahme des Kindes nachdem 15. des Monats, wird der hälftige Elternbeitragerhoben.(5) Die Zahlungspflicht der Elternbeiträge endet mitAblauf des Monats, in dem das Kind letztmalig dieKindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestel-le besucht bzw. zum Ende der Kündigungsfrist.(6) Elternbeiträge sind während des gesamten Jah-res auch für die Ferienzeit, bei Urlaub oder Krank-heit bzw. Kur des Kindes, bei vorübergehenderSchließung der Kindertageseinrichtung oder einerKindertagespflegestelle, bei Schulwechsel und biszur Wirksamkeit einer Kündigung des Betreuungs-vertrages zu zahlen. In Härtefällen (Nachweis ande-rer Kosten) kann bei der Mindestabwesenheit desKindes über 5 Wochen der Elternbeitrag auf Antrag

ausgesetzt werden. Der Antrag hat schriftlich oderdurch Erklärung zur Niederschrift zu erfolgen.

§ 3Abgabenschuldner

Schuldner des Elternbeitrages und der weiteren Ent-gelte ist/sind der/die Personensorgeberechtigte/ndes Kindes. Bei einer Mehrheit von Personensorge-berechtigten haften diese als Gesamtschuldner.

§ 4Höhe der Elternbeiträge und weiteren Entgelte(1) Die Stadt Meißen ermittelt jährlich bis zum 30.Juni des Folgejahres die durchschnittlichen Perso-nal- und Sachkosten nach § 14 SächsKitaG. Die da-raus resultierenden Personal- und Sachkosten einesBetreuungsplatzes nach Einrichtungsart, ohne Auf-wendungen für Abschreibungen, Zinsen und Mie-ten, bilden die Bemessungsgrundlage für die Höheder Elternbeiträge.(2) Die Höhe der zu entrichtenden Elternbeiträge jeEinrichtungsart und Betreuungszeit werden in derAnlage dieser Satzung festgesetzt. Sie werden imAnschluss an die Bekanntmachung der jährlichenBetriebskosten nach § 14 Absatz 2 SächsKitaG imAmtsblatt der Stadt Meißen veröffentlicht. Die ge-änderten Elternbeiträge und weiteren Entgelte tre-ten jeweils am 1. Oktober des laufenden Jahres inKraft.(3) Der Elternbeitrag beträgt:1. bei der Betreuung als Krippenkind gemäß § 1Abs. 2 SächsKitaG für die Betreuungszeit von täg-lich 9 Stunden 20,16 Prozent der zuletzt bekanntge-machten durchschnittlichen Personal- und Sachkos-ten pro Platz,2. bei der Betreuung als Kindergartenkind gemäß §1 Abs. 3 SächsKitaG für die Betreuungszeit von täg-lich 9 Stunden 28 Prozent der zuletzt bekanntge-machten durchschnittlichen Personal- und Sachkos-ten pro Platz,3. bei der Betreuung als Hortkind gemäß § 1 Abs. 4SächsKitaG für die Betreuungszeit von täglich 6Stunden 28,44 Prozent der zuletzt bekanntgemach-ten durchschnittlichen Personal- und Sachkostenpro Platz.4. Bei der Kindertagespflege gemäß § 3 Abs. 3SächsKitaG wird ein Elternbeitrag erhoben für Kin-der- bis zum 3. Lebensjahr nach Ziffer 1 und- ab Vollendung des 3. Lebensjahres nach Ziffer 2(4) Wird ein Kind bis zu viereinhalb Stunden täglichals Krippen-/Kindergartenkind betreut, ist der El-ternbeitrag nach Abs. 3 Nr. 1, 2 oder 4 um 50 Pro-zent zu mindern.(5) Wird ein Kind länger als viereinhalb Stunden, je-doch nicht mehr als 6 Stunden täglich als Krippen-/Kindergartenkind betreut, ist der Elternbeitrag nachAbs. 3 Nr. 1, 2 oder 4 um ein Drittel zu mindern.(6) Wird ein Kind länger als sechs Stunden, jedochnicht mehr als 7,5 Stunden täglich als Krippen-/Kin-dergartenkind betreut, ist der Elternbeitrag nachAbs. 3 Nr. 1, 2 oder 4 um 16,67 Prozent zu mindern.(7) Wird ein Kind länger als neun Stunden, jedochmaximal 10 Stunden täglich als Krippen-/Kindergar-tenkind betreut, erhöht sich der für die neunstündi-

ge Betreuung festgelegte Elternbeitrag um 11,11Prozent.(8) Wird ein Kind länger als zehn Stunden, jedochmaximal 11 Stunden täglich als Krippen-/Kindergar-tenkind betreut, erhöht sich der für die neunstündi-ge Betreuung festgelegte Elternbeitrag um 22,22Prozent.(9) Besucht ein Kind den Hort maximal 5 Stundentäglich, ist der Elternbeitrag nach Abs. 3 Nr. 3 um16,67 Prozent zu mindern.(10) Besucht ein Kind den Hort länger als 6 Stun-den, jedoch maximal 7 Stunden täglich, erhöht sichder Elternbeitrag nach Abs. 2 Nr. 3 um 16,67 Pro-zent.(11) Die Absenkungsbeträge richten sich nach der„Richtlinie des Landkreises Meißen zur Verfahrens-weise bei der Zahlung der Absenkungsbeträge (Ge-schwister- und Alleinerziehendenermäßigung) ge-mäß § 15 SächsKitaG“ in der jeweils gültigen Fas-sung.Die Absenkungsbeträge für eine anteilige Betreu-ung in Krippe, Kindergarten-, Hort oder Kinderta-gespflege werden auch anteilig berechnet.(12) Die Abgabenschuldner im Sinne des § 3 sindverpflichtet, dem Träger oder der Leitung der Kin-dertageseinrichtung oder der Stadt Meißen im Fallder Betreuung in einer Kindertagespflegestelle un-verzüglich jede Änderung im Sinne der Absätze 3bis 10 anzuzeigen. Die Anzeige nach Satz 1 hatschriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift zuerfolgen.(13) Im Falle des Wechsels der Betreuungsart inner-halb der kommunalen Einrichtungen, der nicht zumMonatsersten erfolgt, wird der Elternbeitrag für dieüberwiegende Betreuungsart erhoben.(14) Ein Wechsel der Betreuungszeit ist maximaleinmal monatlich bis zum 15. für den Folgemonatmöglich.

§ 5Abweichende Betreuung (weitere Entgelte)

(1) Bei dreimaligem Überschreiten der vertraglichvereinbarten Betreuungszeit, ist der Betreuungsver-trag auf die nächst höhere Betreuungszeit anzupas-sen.(2) Für Hortkinder kann an unterrichtsfreien Tageneine kostenfreie Mehrbetreuung über die vereinbar-te Betreuungszeit hinaus in Anspruch genommenwerden. Im Monat vor den Ferien ist die Einrichtungüber die voraussichtliche Betreuungszeit in der Feri-enzeit zu informieren.(3) Für Kinder, die nach Ablauf der Öffnungszeit derKindertageseinrichtung noch nicht abgeholt wordensind, wird für jede angefangene Stunde ein weiteresEntgelt erhoben.

§ 6Gastkinder

(1) Kinder können in Ausnahmefällen für eine tage-weise Betreuung einen Gastplatz in Kindertagesein-richtungen in Anspruch nehmen, wenn in der Ein-richtung freie Plätzen bestehen und dadurch keinzusätzlicher Personalbedarf im Sinne von § 12 Abs.2 SächsKitaG entsteht.(2) Gastkinder werden auf Grundlage einer vertrag-

lichen Vereinbarung (Gastplatzvertrag) zwischenden Personensorgeberechtigten und der Stadt Mei-ßen betreut.

§ 7Festsetzung und Fälligkeit des Elternbeitrages,

weitere Entgelte(1) Die Höhe des Elternbeitrages und weiterer Ent-gelte gemäß § 5 Abs. 3 wird durch Bescheid festge-setzt.(2) Der Elternbeitrag für Kinder in Kindertagesein-richtungen in Trägerschaft der Stadt Meißen odereiner Kindertagespflegstelle ist jeweils am 3. Werk-tag eines Monats für den laufenden Monat fällig.(3) Das weitere Entgelt gemäß § 5 Abs. 3 wird amEnde eines Monats für den abgelaufenen Monatfällig, frühestens jedoch 14 Tage nach Bekanntgabedes Abgabenbescheides.

§ 8Betreuungsvertrag

Der Besuch einer Kindertageseinrichtung oder einerKindertagespflegestelle bedarf im Vorfeld eines Ab-schlusses eines Betreuungsvertrages.

§ 9Änderungen auf Grund

von Ausnahmesituationendurch höhere Gewalt

Bei Eintreten von unvorhersehbaren Ausnahmesi-tuationen kann von Regelungen im § 2 Abs. 3 und12, § 4 Abs. 14 sowie § 7 Abs. 2 wie folgt abgewi-chen werden:• ein Ruhen des Betreuungsvertrages für einenfestgelegten Zeitraum ist ohne Verlust des An-spruchs auf den bestehenden Betreuungsvertragmöglich• ein kurzfristiger Wechsel der Betreuungszeitenohne Fristwahrung ist möglich• die Fälligkeit der Elternbeiträge kann ausgesetztwerden, der Einzug erfolgt Einzelfall abhängig nachindividueller Personalkontenprüfung• zusätzlich gilt eine angepasste Kündigungsfrist,die im Einzelfall abzuwägen ist.

§ 10Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01.10.2020 in Kraft. Gleich-zeitig tritt die Satzung der Stadt Meißen über dieErhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgel-ten für die Betreuung von Kindern in Kindertages-einrichtungen und in Kindertagespflege vom 04.Juli2019 zuletzt geändert mit der Satzung vom 01.Juli2020 außer Kraft.

Meißen, 20. Juli 2020

Olaf RaschkeOberbürgermeister

(Fortsetzung auf Seite 9)

Satzung der Stadt Meißen über die Erhebung von Elternbeiträgenund weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindernin Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege

Der Bauausschuss hat in seiner Sit-zung vom 24.06.2020 folgende Be-schlüsse gefasst:

Zeitvertrag Gewässerunterhaltung07/2020 bis 06/2021, Leistung: Gewäs-serunterhaltung auf Einzelauftrag,Vergabe der Bauleistung (Beschluss-Nr. 20/7/099)Der Bauausschuss der Großen KreisstadtMeißen beschließt, den Zeitvertrag zur

Gewässerunterhaltung II. Ordnung imStadtgebiet Meißen im Zeitraum01.07.2020 bis 30.06.2021 mit der Opti-on der Verlängerung für zwei weitereJahre an die Firma Melioration GmbHaus Meißen zu vergeben.

Auswechslung von Teilen der Misch-wasser-Kanalisation Vorbrücker Stra-ße; Leistung: Teilauswechslung Misch-wasser-Kanalisation, Vergabe der

Bauleistung (Beschluss-Nr. 20/7/097)Der Bauausschuss der Großen KreisstadtMeißen beschließt, die Firma Weber BauGmbH aus Großenhain mit der Aus-wechslung von Teilen der MW-Kanalisa-tion auf der Vorbrücker Straße und Ab-wasseranschluss der Weinbergschulezum geprüften Angebotspreis in Höhevon 219.373,56Euro (brutto) inclusive19 Prozent Mehrwertsteuer zu beauftra-gen.

Beschlüsse der 6. Sitzung des Bauausschusses vom 24.06.2020

Der Verwaltungsausschuss hat in sei-ner Sitzung am 17.06.2020 folgendenBeschluss gefasst:

Allgemeines Grundvermögen, Verlän-gerung des Nutzungsvertrages Flur-stücke Nr. 725/1, 741/1, 744/4, 731/41,745/4 jeweils der Gemarkung Cölln für

den Motorsportclub Meißen e.V. (Be-schluss-Nr. 20/7/055)

Die Große Kreisstadt Meißen beschließtdie Verlängerung des Nutzungsvertragesfür die Flurstücke Nr. 725/1, 741/1,744/4, 731/41, 745/4 jeweils der Gemar-kung Cölln des Motorsportclub Meißene.V. bis zum 31.12.2040.

Beschluss der 7. Sitzung desVerwaltungsausschusses

vom 17.06.2020

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Amtliches 9Meißner Amtsblatt | 7/2020 | 24. Juli 2020

(Fortsetzung von Seite 8)

Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnungfür den Freistaat SachsenNach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzun-gen, die unter Verletzung von Verfahrens- oderFormvorschriften der SächsGemO zustande gekom-men sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung alsvon Anfang an als gültig zustande gekommen.Dies gilt nicht, wenn1. Die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehler-haft erfolgt ist,2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzun-gen, die Genehmigung oder die Bekanntmachungder Satzung verletzt worden sind,3. Der Oberbürgermeister dem Beschluss nach § 52Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzeswidrigkeit wi-dersprochen hat,4. Vor Ablauf der im § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemOgenannten Frista) Die Rechtsaufsichtbehörde den Beschluss bean-standet hat oderb) die Verletzung der Verfahrens- und Formvor-schriften gegenüber der Gemeinde unterBezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzungbegründen soll, schriftlich geltendgemacht worden ist.Ist eine Verletzung nach den Ziffern 3 oder 4 gel-tend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf,der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Fristjedermann diese Verletzung geltend machen.

Anlage zu § 4 der Satzung der Stadt Meißenüber die Erhebung eines Elternbeitrages undweiteren Entgelten für die Betreuung von Kin-dern in Kindertageseinrichtungen und in Kinder-tagespflege

E l t e r n b e i t r ä g e

a) für Krippenkinderdurchschnittliche Personal- und Sachkostenpro Platz und Monat: 1.235,36 €Elternbeitrag 20,16 Prozent der durchschnittlichenPersonal- und Sachkosten

- Betreuung bis zu 4,5 StundenElternbeitragFamilie alleinerziehend

1. Kind 124,56 € 118,56 €2. Kind 102,06 € 94,56 €ab 3. Kind beitragsfrei beitragsfrei

- Betreuung bis zu 6 StundenElternbeitragFamilie alleinerziehend

1. Kind 166,07 € 158,07 €2. Kind 136,07 € 126,07 €ab 3. Kind beitragsfrei beitragsfrei

- Betreuung bis zu 7,5 StundenElternbeitragFamilie alleinerziehend

1. Kind 207,59 € 197,59 €2. Kind 170,09 € 157,59 €ab 3. Kind beitragsfrei beitragsfrei

- Betreuung bis zu 9 StundenElternbeitragFamilie alleinerziehend

1. Kind 249,11 € 237,11 €2. Kind 204,11 € 189,11 €ab 3. Kind beitragsfrei beitragsfrei

- Betreuung bis zu 10 StundenElternbeitragFamilie alleinerziehend

1. Kind 276,79 € 263,46 €2. Kind 226,79 € 210,12 €ab 3. Kind beitragsfrei beitragsfrei

- Betreuung bis zu 11 StundenElternbeitragFamilie alleinerziehend

1. Kind 304,47 € 289,80 €2. Kind 2 49,47 € 231,14 €ab 3. Kind beitragsfrei beitragsfrei

b) für Kindergartenkinderdurchschnittliche Personal- und Sachkostenpro Platz und Monat: 514,73 €Elternbeitrag 28 Prozent der durchschnittlichen Per-sonal- und Sachkosten

- Betreuung bis zu 4,5 StundenElternbeitragFamilie alleinerziehend

1. Kind 72,06 € 68,31 €2. Kind 58,06 € 54,06 €ab 3. Kind beitragsfrei beitragsfrei

- Betreuung bis zu 6 StundenElternbeitragFamilie alleinerziehend

1. Kind 96,08 € 91,08 €2. Kind 7 7,41 € 72,08 €ab 3. Kind beitragsfrei beitragsfrei

- Betreuung bis zu 7,5 StundenElternbeitragFamilie alleinerziehend

1. Kind 120,10 € 113,85 €2. Kind 96,77 € 90,10 €ab 3. Kind beitragsfrei beitragsfrei

- Betreuung bis zu 9 StundenElternbeitragFamilie alleinerziehend

1. Kind 144,12€ 136,62 €2. Kind 116,12€ 108,12 €ab 3. Kind beitragsfrei beitragsfrei

- Betreuung bis zu 10 StundenElternbeitragFamilie alleinerziehend

1. Kind 160,13€ 151,80 €2. Kind 129,02€ 120,13 €ab 3. Kind beitragsfrei beitragsfrei

- Betreuung bis zu 11 StundenElternbeitragFamilie alleinerziehend

1. Kind 176,15 € 166,98 €2. Kind 141,93 € 132,15 €ab 3. Kind beitragsfrei beitragsfrei

c) für Kinder im Hortdurchschnittliche Personal- und Sachkosten Platzund Monat:für 6 Stunden: 273,69 €Elternbeitrag 28,44 % der durchschnittlichen Perso-nal- und Sachkosten

- Betreuung bis zu 5 StundenElternbeitragFamilie alleinerziehend

1. Kind 64,86 € 61,11 €2. Kind 51,53 € 47,36 €ab 3. Kind beitragsfrei beitragsfrei

- Betreuung bis zu 6 StundenElternbeitragFamilie alleinerziehend

1. Kind 77,83 € 73,33 €2. Kind 61,83 € 56,83 €ab 3. Kind beitragsfrei beitragsfrei

- Betreuung bis zu 7 StundenElternbeitragFamilie alleinerziehend

1. Kind 90,80 € 85,55 €2. Kind 72,13 € 66,30 €ab 3. Kind beitragsfrei beitragsfrei

d) GastkinderTagessatz Krippe 11,86 €Tagessatz Kita 6,86 €Tagessatz Hort 3,71 €

e) Weiteres Entgelt bei Betreuung über die Öff-nungszeit hinauspro angefangene Stunde über die Öffnungszeit derEinrichtung hinaus: 25,00

Satzung der Stadt Meißen über die Erhebung von Elternbeiträgenund weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindernin Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnungfür den Freistaat Sachsen (SächsGemO)in der Fassung der Bekanntmachungvom 9. März 2018 (SächsGVBl. S. 62),diedurch das Gesetz vom 25.Juni 2019(SächsGVBl. S. 494) und des § 25 Abs. 2des Schulgesetzes für den FreistaatSachsen (SächsSchulG) in der Fassungder Bekanntmachung vom 27. Septem-ber 2018 (SächsGVBl. S. 648), das durchArtikel 14 des Gesetzes vom 14. Dezem-ber 2018 (SächsGVBl. S.782), geändertworden ist, hat der Stadtrat der StadtMeißen in seiner Sitzung am 14. Juli2020 folgende Satzung beschlossen.

§ 1Geltungsbereich

Diese Satzung gilt für die Grundschulenin Trägerschaft der Stadt Meißen ab demSchuljahr 2020/2021. Sie bildet dieGrundlage für die jährlichen Schulan-meldungen.

§ 2Gemeinsamer Schulbezirk

(1) Für die nachfolgenden Grundschulenin Trägerschaft der Stadt Meißen:Johannesschule, Dresdner Straße 21,01662 MeißenAfra-Schule, Leipziger Straße 65,01662 MeißenQuestenbergschule,Questenberger Weg 9,01662 Meißen4. Grundschule, Aritaring 29,01662 Meißenwird ein gemeinsamer Schulbezirk„Stadt Meißen“ gebildet.

(2) Für die Aufnahme an den Grund-schulen werden folgenden jährliche Ka-pazitätsgrenzen festgelegt:Johannesschule: Aufnahme 84 Schüler –Regelzügigkeit dreizügigAfra-Schule: Aufnahme 84 Schüler – Re-gelzügigkeit dreizügigQuestenbergschule: Aufnahme im Wech-sel 56 oder 84 Schüler – Regelzügigkeit

zweieinhalbzügig4. Grundschule: Aufnahme 56 Schüler –Regelzügigkeit zweizügig

(3) Innerhalb des gemeinsamen Schulbe-zirkes besteht ein Wahlrecht für die An-meldung der Schulanfänger.(4) Über die Aufnahme in die Grund-schule entscheidet der Schulleiter(in).

§ 3Inkrafttreten

Diese Satzung tritt mit der Bekanntma-chung in Kraft und gilt für alle Neuauf-nahmen ab dem Schuljahr 2021/2022.

§ 4Übergangsregelung

Diese Schulbezirkssatzung gilt nicht fürSchüler der Bestandsklassen. Diese wer-den bis zum Ende ihrer Grundschulzeitnach der jeweils bisher geltenden Schul-bezirksregelung beschult.

Meißen, 20.07.2020

Olaf RaschkeOberbürgermeister

Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemein-deordnung für den Freistaat SachsenNach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gel-ten Satzungen, die unter Verletzung vonVerfahrens- oder Formvorschriften derSächsGemO zustande gekommen sind,ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung alsvon Anfang an als gültig zustande ge-kommen.

Dies gilt nicht, wenn1. Die Ausfertigung der Satzung nichtoder fehlerhaft erfolgt ist,

2. Vorschriften über die Öffentlichkeitder Sitzungen, die Genehmigung oderdie Bekanntmachung der Satzung ver-letzt worden sind,3. Der Oberbürgermeister dem Be-schluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemOwegen Gesetzeswidrigkeit widerspro-chen hat,4. Vor Ablauf der im § 4 Abs. 4 Satz 1SächsGemO genannten Frista) Die Rechtsaufsichtbehörde den Be-schluss beanstandet hat oderb) die Verletzung der Verfahrens- undFormvorschriften gegenüber der Ge-meinde unter Bezeichnung des Sachver-haltes, der die Verletzung begründensoll, schriftlich geltend gemacht wordenist.

Ist eine Verletzung nach den Ziffern 3oder 4 geltend gemacht worden, sokann auch nach Ablauf, der in § 4 Abs. 4Satz 1 SächsGemO genannten Frist je-dermann diese Verletzung geltend ma-chen.

Satzung zur Feststellung der Schulbezirkefür die Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Meißen

mit mehr als einer öffentlichen Grundschule (Schulbezirkssatzung)

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Amtliches10Meißner Amtsblatt | 7/2020 | 24. Juli 2020

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für denFreistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung derBekanntmachung vom 9. März 2018 (SächsGVBl. S.62) und der §§ 2 und 9 des Sächsischen Kommunal-abgabegesetzes (SächsKAG) in der Fassung der Be-kanntmachung vom 9. März 2018 (SächsGVBl. S.116) sowie des § 15 des Gesetzes zur Förderungvon Kindern in Tageseinrichtungen im FreistaatSachsen (Gesetz über Kindertageseinrichtungen-SächsKitaG) in der Fassung der Bekanntmachungvom 15.05.2009 (SächsGVBl. S 225), zuletzt geän-dert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 29.04.2015(SächsGVBl. S. 349) und § 16 Abs. 2 des Schulgeset-zes für den Freistaat Sachsen sowie § 1 Abs. 2 i.V.m. §§ 4 ,9 und 12 der Förderschulbetreuungsver-ordnung hat der Stadtrat der Stadt Meißen in seinerSitzung am 14. Juli 2020 folgende Satzung be-schlossen.

§ 1Geltungsbereich

Diese Satzung gilt für alle Personensorgeberechtig-te, deren Kinder das außerunterrichtliche Betreu-ungsangebot an der „Kalkbergschule – Schule mitFörderschwerpunkt Lernen Meißen“ in Trägerschaftder Stadt Meißen in Anspruch nehmen.

§ 2Pflicht zur Zahlung des Elternbeitrages,

weitere Entgelte(1) Für die außerunterrichtliche Betreuung von Kin-dern an der „Kalkbergschule – Schule mit Förder-schwerpunkt Lernen Meißen“ erhebt die Stadt Mei-ßen Elternbeiträge und weitere Entgelte.

(2) Die Elternbeiträge sind jeden Monat zu entrich-ten, für den das Kind der zugrundeliegenden ver-traglichen Vereinbarung in das Betreuungsangebotan der „Kalkbergschule – Schule mit Förderschwer-punkt Lernen Meißen“ aufgenommen ist.

(3) Die Pflicht zur Zahlung der Elternbeiträge ent-steht bei der Aufnahme eines Kindes in das Betreu-ungsangebot an der „Kalkbergschule – Schule mitFörderschwerpunkt Lernen Meißen“ mit dem Be-ginn des Monats, in dem das Kind aufgenommenwird. Erfolgt die Aufnahme des Kindes nach dem15. des Monats, wird der hälftige Elternbeitrag er-hoben.

(4) Die Zahlungspflicht der Elternbeiträge endet mitAblauf des Monats, in dem das Kind letztmalig dasBetreuungsangebot an der „Kalkbergschule – Schu-le mit Förderschwerpunkt Lernen Meißen“ besuchtbzw. zum Ende der Kündigungsfrist.

(5) Elternbeiträge sind während des gesamten Jah-res auch für die Ferienzeit, bei Urlaub oder Krank-heit bzw. Kur des Kindes, bei vorübergehenderSchließung des Betreuungsangebotes an der „Kalk-bergschule – Schule mit Förderschwerpunkt LernenMeißen“, bei Schulwechsel und bis zur Wirksamkeiteiner Kündigung des Betreuungsvertrages zu zah-len. In Härtefällen (Nachweis anderer Kosten) kannbei der Mindestabwesenheit des Kindes über fünfWochen der Elternbeitrag auf Antrag ausgesetztwerden. Der Antrag hat schriftlich oder durch Erklä-rung zur Niederschrift zu erfolgen.

§ 3Abgabenschuldner

Schuldner des Elternbeitrages und der weiteren Ent-gelte ist/sind der/die Personensorgeberechtigte/ndes Kindes. Bei einer Mehrheit von Personensorge-berechtigten haften diese als Gesamtschuldner.

§ 4Höhe der Elternbeiträgeund weiteren Entgelte

(1) Die Stadt Meißen ermittelt jährlich bis zum 30.Juni des Folgejahres die durchschnittlichen Perso-nal- und Sachkosten nach § 14 SächsKitaG. Die da-raus resultierenden Personal- und Sachkosten einesBetreuungsplatzes nach Einrichtungsart, ohne Auf-wendungen für Abschreibungen, Zinsen und Mie-ten, bilden die Bemessungsgrundlage für die Höheder Elternbeiträge.

(2) Die Höhe der zu entrichtenden Elternbeiträge jeEinrichtungsart und Betreuungszeit werden in derAnlage dieser Satzung festgesetzt. Sie werden imAnschluss an die Bekanntmachung der jährlichenBetriebskosten nach § 14 Absatz 2 SächsKitaG imAmtsblatt der Stadt Meißen veröffentlicht. Die ge-änderten Elternbeiträge und weiteren Entgelte tre-ten jeweils am 1. Oktober des laufenden Jahres inKraft.

(3) Der Elternbeitrag beträgt:1. Bei der Betreuung für eine Betreuungszeit vontäglich 6 Stunden 19 Prozent der durchschnittlichenPersonal- und Sachkosten für sechs Stunden.2. Bei der Betreuung für eine Betreuungszeit vontäglich 5 Stunden 19 Prozent der durchschnittlichenPersonal - und Sachkosten für fünf Stunden.

(4) Besucht ein Kind das Betreuungsangebot an der„Kalkbergschule – Schule mit FörderschwerpunktLernen Meißen“ länger als 6 Stunden, jedoch maxi-mal 7 Stunden täglich, erhöht sich der festgelegteElternbeitrag für eine sechsstündige Betreuung um16,67 Prozent.

(5) Die Absenkungsbeiträge richten sich nach der„Richtlinie des Landkreises Meißen zur Verfahrens-weise bei der Zahlung der Absenkungsbeiträge (Ge-schwister- und Alleinerziehendenermäßigung) ge-mäß § 15 SächsKitaG“ in der jeweils gültigen Fas-sung.Die Absenkungsbeiträge für anteilige Betreuungwerden auch anteilig erstattet.

(6) Die Abgabenschuldner im Sinne § 3 sind ver-pflichtet, dem Träger oder der Leitung des Betreu-ungsangebotes an der „Kalkbergschule – Schulemit Förderschwerpunkt Lernen Meißen“ unverzüg-lich jede Änderung im Sinne der Absätze 2 bis 4 an-zuzeigen. Die Anzeige nach Satz 1 hat schriftlichoder durch Erklärung zur Niederschrift zu erfolgen.

(7) Ein Wechsel der Betreuungszeit ist maximal ein-mal monatlich bis zum 15. für den Folgemonatmöglich.

§ 5Abweichende Betreuung (weitere Entgelte)

(1) Bei dreimaligem Überschreiten der vertraglichvereinbarten Betreuungszeit, ist der Betreuungsver-trag auf die nächst höhere Betreuungszeit anzupas-sen.(2) Für Hortkinder kann an unterrichtsfreien Tageneine kostenfreie Mehrbetreuung über die vereinbar-te Betreuungszeit hinaus in Anspruch genommenwerden. Im Monat vor den Ferien ist die Einrichtungüber die voraussichtliche Betreuungszeit in der Feri-enzeit zu informieren.(3) Für Kinder, die nach Ablauf der Öffnungszeit desBetreuungsangebotes an der „Kalkbergschule –Schule mit Förderschwerpunkt Lernen Meißen“noch nicht abgeholt worden sind, wird für jede an-gefangene Stunde ein weiteres Entgelt für die Be-treuung erhoben.

§ 6Gastkinder

(1) Kinder können in Ausnahmefällen für eine tage-weise Betreuung einen Gastplatz in Kindertagesein-richtungen in Anspruch nehmen, wenn in der Ein-richtung freie Plätzen bestehen und dadurch keinzusätzlicher Personalbedarf im Sinne von § 12 Abs.2 SächsKitaG entsteht.

(2) Gastkinder werden auf Grundlage einer vertrag-lichen Vereinbarung (Gastplatzvertrag) zwischenden Personensorgeberechtigten und der Stadt Mei-ßen betreut.

§ 7Festsetzung und Fälligkeit des Elternbeitrages,

weitere Entgelte(1)Die Höhe des Elternbeitrages und weiterer Ent-gelte gemäß § 5 Abs. 3 wird durch Bescheid festge-setzt.

(2)Der Elternbeitrag für Kinder im Betreuungsange-bot an der „Kalkbergschule – Schule mit Förder-schwerpunkt Lernen Meißen“ ist jeweils am 3.Werktag eines Monats für den laufenden Monatfällig.

(3)Das weitere Entgelt gemäß § 5 Abs. 3 wird amEnde eines Monats für den abgelaufenen Monatfällig, frühestens jedoch 14 Tage nach Bekanntgabedes Abgabenbescheides.

§ 8Betreuungsvertrag

Der Besuch einer Kindertageseinrichtung oder einerKindertagespflegestelle bedarf im Vorfeld eines Ab-schlusses eines Betreuungsvertrages.

§ 9Änderungen auf Grund

von Ausnahmesituationendurch höhere Gewalt

Bei Eintreten von unvorhersehbaren Ausnahmesi-tuationen kann von Regelungen in den § 2 Abs. 3, 4und 12, § 4 Abs. 12 sowie § 7 Abs. 2 wie folgt ab-gewichen werden:• ein Ruhen des Betreuungsvertrages für einenfestgelegten Zeitraum ist ohne Verlust des An-spruchs auf den bestehenden Betreuungsvertragmöglich• ein kurzfristiger Wechsel der Betreuungszeitenohne Fristwahrung ist möglich• die Fälligkeit der Elternbeiträge kann ausgesetztwerden, der Einzug erfolgt Einzelfall abhängig nachindividueller Personenkontenprüfung und kann fürden halben Monat ohne Fristwahrung erhoben wer-den• zusätzlich gilt eine angepasste Kündigungsfrist,die im Einzelfall abzuwägen ist

§ 10Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01. Oktober 2020 in Kraft.Gleichzeitig tritt die Satzung der Stadt Meißen überdie Erhebung von Elternbeiträgen und anderen Ent-gelten für Betreuungsangebote an der „Allgemeinbildenden Schule zur Lernförderung“ vom 04. Juli2019 zuletzt geändert mit der Satzung vom 01. Juli2020 außer Kraft.

Meißen, 20. Juli 2020

Olaf RaschkeOberbürgermeister

Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnungfür den Freistaat SachsenNach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzun-gen, die unter Verletzung von Verfahrens- oderFormvorschriften der SächsGemO zustande gekom-men sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung alsvon Anfang an als gültig zustande gekommen.Dies gilt nicht, wenn1.Die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehler-haft erfolgt ist,2.Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen,die Genehmigung oder die Bekanntmachung derSatzung verletzt worden sind,3.Der Oberbürgermeister dem Beschluss nach § 52Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzeswidrigkeit wi-dersprochen hat,4.Vor Ablauf der im § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemOgenannten Frista)Die Rechtsaufsichtbehörde den Beschluss bean-standet hat oderb) die Verletzung der Verfahrens- und Formvor-schriften gegenüber der Gemeinde unterBezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzungbegründen soll, schriftlich geltendgemacht worden ist.Ist eine Verletzung nach den Ziffern 3 oder 4 gel-tend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf,der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Fristjedermann diese Verletzung geltend machen.

Anlage zu § 4 der Satzung der Stadt Meißenüber die Erhebung eines Elternbeitrages undweiteren Entgelten für die Betreuung von Kin-dern an der „Kalkbergschule – Schule mit För-derschwerpunkt Lernen Meißen“

E l t e r n b e i t r ä g e

durchschnittliche Personal- und Sachkosten proPlatz und Monat:für 5 Stunden: 387,93 €für 6 Stunden: 436,42 €Elternbeitrag 19 Prozent der Personal- und Sachkos-ten

a) Betreuung bis zu 5 StundenElternbeitragFamilie alleinerziehend

1. Kind 73,71 € 69,96 €2. Kind 60,38 € 56,21 €ab 3. Kind beitragsfrei beitragsfrei

b) Betreuung bis zu 6 StundenElternbeitragFamilie alleinerziehend

1. Kind 82,92 € 78,42 €2. Kind 66,92 € 61,92 €ab 3. Kind beitragsfrei beitragsfrei

c) Betreuung bis zu 7 StundenElternbeitragFamilie alleinerziehend

1. Kind 96,74 € 91,49 €2. Kind 78,07 € 72,24 €ab 3. Kind beitragsfrei beitragsfrei

d) GastkinderTagessatz 3,95 €

e) Weiteres Entgelt bei Betreuung über die Öff-nungszeit hinaus

pro angefangene Stunde über die Öffnungszeit derEinrichtung hinaus: 25,00 €

Satzung der Stadt Meißen über die Erhebung von Elternbeiträgenund weiteren Entgelten für Betreuungsangebote

an der „Kalkbergschule – Schule mit Förderschwerpunkt Lernen Meißen“

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Amtliches 11Meißner Amtsblatt | 7/2020 | 24. Juli 2020

Der Stadtrat hat am 03.06.2020 folgen-de Beschlüsse gefasst:

Mandatswechsel Liste Bürger für Mei-ßen, Beendigung des Mandats alsStadtrat von Herrn Dr. Walter Hannot(Beschluss-Nr. 20/7/086)Der Stadtrat bestätigt gemäß § 18 Abs.2 der Sächsischen Gemeindeordnung(SächsGemO) das Vorliegen wichtigerGründe nach § 18 Abs. 1 S. 2 Nr. 2SächsGemO für die Beendigung desMandates als Stadtrat von Herrn Dr.Walter Hannot, Freiheit 5, 01662 Mei-ßen. Das Mandat der Liste Bürger fürMeißen wird mit sofortiger Wirkung auf-gehoben.

Abberufung und Berufung eines sach-kundigen Einwohners als beratendesMitglied des Bauausschusses(Beschluss-Nr. 20/7/101)1. Der Stadtrat zu Meißen widerruft dieBerufung des sachkundigen EinwohnersKarl Forberger als beratendes Mitglieddes Bauausschusses.2. Der Stadtrat zu Meißen beruft HerrnFrank Buchholz als sachkundigen Ein-wohner zum beratenden Mitglied desBauausschusses.

Beschluss zur Prüfung und Abwägungder vorgebrachten Anregungen derTräger öffentlicher Belange und derBürger im Rahmen der Beteiligungzum Bebauungsplan nach § 13a BauGB„Plossenweg/Kapellenweg“(Beschluss-Nr. 20/7/092-1)

1. Der Stadtrat der Großen KreisstadtMeißen nimmt die Abwägungstabelleder vorgebrachten Anregungen der Trä-ger öffentlicher Belange sowie der Bür-ger zur frühzeitigen Beteiligung nachbeigefügter Tabelle vom 12.05.2020 zurKenntnis.2. Das Bauleitplanverfahren wird fortge-führt.

Antrag Nr. A 19/20 der Fraktion Bürgerfür Meißen/ SPD vom 04.05.2020Erhalt oder Wiederherstellung einesöffentlich zugänglichen Ausblicks vomKapellenweg (Merian-Panorama)(Beschluss-Nr. 20/7/094)Die Verwaltung wird beauftragt, dieMöglichkeit des Erhalts oder der Wieder-herstellung eines öffentlich zugängli-chen Ausblicks vom Kapellenweg (Me-rian-Panorama) auf die Stadtlandschaftzu prüfen und dem Stadtrat am 1. Juli2020 einen Bericht vorzulegen.

Beschluss zur Vorzugsvariante für denBebauungsplan „Plossenweg/Kapel-lenweg“(Beschluss-Nr. 20/7/096-1)Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Mei-ßen beschließt, zur Ermittlung städte-baulicher Varianten einen Planungs-workshop durchzuführen. Neben demArchitektur- und dem Planungsbüro sol-len dem Gremium je ein Stadtrat proFraktion sowie Vertreter des Bauverwal-tungs- und Stadtplanungsamtes angehö-ren. Die finale Variante soll nach derSommerpause dem Stadtrat zur Be-schlussfassung vorgestellt werden. Dieermittelte Vorzugsvariante soll Grundla-

ge für den Entwurfsbeschluss sowie denBebauungsplanentwurf bilden.

Priorisierung von Investitionen 2020(Beschluss-Nr. 20/7/088)Der Stadtrat der Stadt Meißen beschließtdie in der Anlage gesondert markiertenInvestitionen 2020 nicht in Umsetzungzu bringen.

Bund-Länder-Programm „Stadtumbau- Programmteil Aufwertung“; Förder-gebiet „Meißen links der Elbe 2012-2016“; Förderung der Modernisierungund Instandsetzung der Jahnhalle(Beschluss-Nr. 20/7/062)Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Mei-ßen beschließt die Förderung der Moder-nisierung und Instandsetzung des Ge-bäudes Jahnsporthalle in Meißen mit ei-nem Zuschuss von bis zu 500.000,00 €.Die Realisierung ist für die Jahre 2020bis 2021 geplant.Die Zuschussraten sind in den Haushalt2020 (120.300 €) und budgetbindend inden Haushalt 2021 (379.600,00 €) ein-zustellen.Der Oberbürgermeister wird ermächtigt,den Vertrag zur Modernisierung und In-standsetzung zum Gebäude Jahnsport-halle vorbehaltlich des genehmigtenHaushalts 2021 abzuschließen. Der Be-schluss steht unter dem Vorbehalt derZustimmung durch die Bewilligungsstel-le, der jährlichen Mittelbereitstellungdurch Bund und Freistaat Sachsen sowieder Zustimmung des Stadtrates zu denHaushalten 2020 und 2021.

Zwischenfinanzierung der Kosten der

Kinderbetreuung(Beschluss-Nr. 20/7/089)1. Der Stadtrat stimmt der Vorfinanzie-rung der nicht eingenommenen oder er-statteten Elternbeiträge der freien Trägerfür den Zeitraum vom 18.03. bis17.04.2020 in Höhe von 98.210,77 € zu.2. Der Stadtrat stimmt der Zahlung derlaufenden Geldleistung an die Kinderta-gespflegepersonen für den Zeitraumvom 18.03. bis 30.04.2020 in Höhe von30.999,28 € zu.3. Der Oberbürgermeister wird beauf-tragt bei der Abrechnung der Personal-kosten der freien Träger im nächstenJahr für den Zeitraum vom 18.03. bis17.04.2020 auf den Einwand unange-messener Kosten (Kurzarbeit) zu verzich-ten und die Personalkosten entspre-chend der angemeldeten Kinder anzuer-kennen.4. Der Stadtrat stimmt ebenfalls der Vor-finanzierung der nicht eingenommenenoder erstatteten Elternbeiträge der nichtbetreuten Kinder der freien Träger fürden Zeitraum vom 20.04. bis 15.05.2020zu.5. Der Stadtrat genehmigt einen außer-planmäßigen Aufwand/Ausgabe aufGrund der Corona-Pandemie. Der Sach-verhalt wird entsprechend des Erlassesdes SMI vom 20.03.2020 im Sonderer-gebnis abgebildet. Die Vorfinanzierungder Elternbeiträge erfolgt aus dem Konto36.52.01.00/431800 Zuschüsse an freieTräger.

Antrag Nr. A 08/20 der Fraktion AfDvom 11.02.2020 – Verkauf GebäudeFährmannstraße 1-4

(Beschluss-Nr. 207/027) – abgelehntDer Stadtrat der Großen Kreisstadt zuMeißen beschließt, dass der Oberbürger-meister der Stadt Meißen beauftragtwird den Verkauf der Gebäude undGrundstücke der Fährmannstraße 1-4 inEinzelausschreibung unverzüglich zuveranlassen bzw. im Aufsichtsrat derSEEG Stadtentwicklungs- und Stadter-neuerungsgesellschaft Meißen GmbHden Verkauf zu betreiben, um entspre-chende Maximalgebote zu erzielen undinsbesondere regionalen Bietern dieMöglichkeit des Hauserwerbs oder denErwerb von Eigentumswohnungen zu er-möglichen.Dabei soll eine Rückfallklausel im Kauf-vertrag festgesetzt werden, um diedenkmalrechtlichen Belange entspre-chend zu würdigen und einen Sanie-rungsverzug zu verhindern.

Allgemeines Grundvermögen; Grund-stückstausch mit drei Partnern; Tauschder Flurstücke Nr. 533, 535 und 536 je-weils der Gemarkung Meißen (Fähr-mannstraße 1, 2, 3 und 4) mit demFlurstück Nr. 61/4 Gemarkung Ober-meisa (Drosselgrund 5a), welches sichim Eigentum der SEEG Meißen GmbHbefindet sowie einer unvermessenenTeilfläche des Flurstücks Nr. 185 Ge-markung Niederfähre mit Vorbrücke(Ludwig-Richter-Straße), welches sichim privaten Eigentum befindet(Beschluss-Nr. 20/7/044)

(Fortsetzung auf Seite 12)

Beschlüsse der 8. Sitzung des Stadtrates vom 03.06.2020

§ 1Änderungen

1. Es wird folgender neuer § 9 eingefügt:§ 9 Änderungen auf Grund von Ausnahmesituatio-nen durch höhere GewaltBei Eintreten von unvorhersehbaren Ausnahmesi-tuationen kann von Regelungen in den § 2 Abs. 3, 4und 12, § 4 Abs. 12 sowie § 7 Abs. 2 wie folgt ab-gewichen werden:• ein Ruhen des Betreuungsvertrages für einenfestgelegten Zeitraum ist ohne Verlust des An-spruchs auf den bestehenden Betreuungsvertragmöglich• ein kurzfristiger Wechsel der Betreuungszeitenohne Fristwahrung ist möglich• die Fälligkeit der Elternbeiträge kann ausgesetztwerden, der Einzug erfolgt Einzelfall abhängig nachindividueller Personenkontenprüfung und kann fürden halben Monat ohne Fristwahrung erhoben wer-den• zusätzlich gilt eine angepasste Kündigungsfrist,die im Einzelfall abzuwägen ist.Der eingefügte § 9 gilt derzeit für den Zeitraum 1.Mai bis 31. Juli 2020.2. Der bisherige § 9 (Inkrafttreten) wird zu § 10

§ 2Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichenBekanntmachung in Kraft.Meißen, den 4. Juli 2020

Olaf Raschke, Oberbürgermeister

Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnungfür den Freistaat Sachsen

Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzun-gen, die unter Verletzung von Verfahrens- oderFormvorschriften der SächsGemO zustande gekom-men sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung alsvon Anfang an als gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn1. Die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehler-haft erfolgt ist,

2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzun-gen, die Genehmigung oder die Bekanntmachungder Satzung verletzt worden sind,

3. Der Oberbürgermeister dem Beschluss nach § 52Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzeswidrigkeit wi-dersprochen hat,

4. Vor Ablauf der im § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemOgenannten Frista) Die Rechtsaufsichtbehörde den Beschluss bean-standet hat oderb) die Verletzung der Verfahrens- und Formvor-schriften gegenüber der Gemeinde unterBezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzungbegründen soll, schriftlich geltendgemacht worden ist.

Ist eine Verletzung nach den Ziffern 3 oder 4 gel-tend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf,der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Fristjedermann diese Verletzung geltend machen.

Satzung zur 1. Änderung der Satzung der StadtMeißen über die Erhebung von Elternbeiträgen

und weiteren Entgelten für Betreuungsangebote ander „Kalkbergschule – Schule mit

Förderschwerpunkt Lernen“ vom 04.07.2019

§ 1Änderungen

1.Es wird folgender neuer § 9 eingefügt:§ 9 Änderungen auf Grund von Ausnahmesituatio-nen durch höhere GewaltBei Eintreten von unvorhersehbaren Ausnahmesi-tuationen kann von Regelungen in den § 2 Abs. 3, 4und 12, § 4 Abs. 12 sowie § 7 Abs. 2 wie folgt ab-gewichen werden:• ein Ruhen des Betreuungsvertrages für einenfestgelegten Zeitraum ist ohne Verlust des An-spruchs auf den bestehenden Betreuungsvertragmöglich• ein kurzfristiger Wechsel der Betreuungszeitenohne Fristwahrung ist möglich• die Fälligkeit der Elternbeiträge kann ausgesetztwerden, der Einzug erfolgt Einzelfall abhängig nachindividueller Personenkontenprüfung und kann fürden halben Monat ohne Fristwahrung erhoben wer-den• zusätzlich gilt eine angepasste Kündigungsfrist,die im Einzelfall abzuwägen ist.Der eingefügte § 9 gilt derzeit für den Zeitraum 1.Mai bis 31. Juli 2020.2.Der bisherige § 9 (Inkrafttreten) wird zu § 10

§ 2Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichenBekanntmachung in Kraft.Meißen, den 4. Juli 2020

Olaf Raschke, Oberürgermeister

Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnungfür den Freistaat Sachsen

Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzun-gen, die unter Verletzung von Verfahrens- oderFormvorschriften der SächsGemO zustande gekom-men sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung alsvon Anfang an als gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn1. Die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehler-haft erfolgt ist,

2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzun-gen, die Genehmigung oder die Bekanntmachungder Satzung verletzt worden sind,

3. Der Oberbürgermeister dem Beschluss nach § 52Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzeswidrigkeit wi-dersprochen hat,

4. Vor Ablauf der im § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemOgenannten Frista) Die Rechtsaufsichtbehörde den Beschluss bean-standet hat oderb) die Verletzung der Verfahrens- und Formvor-schriften gegenüber der Gemeinde unterBezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzungbegründen soll, schriftlich geltendgemacht worden ist.

Ist eine Verletzung nach den Ziffern 3 oder 4 gel-tend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf,der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Fristjedermann diese Verletzung geltend machen.

Satzung zur 1. Änderung der Satzung der StadtMeißen über die Erhebung von Elternbeiträgen undweiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern inKindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege

vom 04.07.2019

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Amtliches12Meißner Amtsblatt | 7/2020 | 24. Juli 2020

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am01.07.2020 folgende Beschlüsse gefasst:

Änderung des Flächennutzungsplanesder Großen Kreisstadt Meißen vom24.06.2006 für den Teilbereich des Be-bauungsplanes „Weingut Proschwitz –Gästezentrum am Bocksberg“(Beschluss-Nr. 20/7/144) – abgelehntDer Stadtrat der Großen Kreisstadt Mei-ßen fasst den Aufstellungsbeschlussüber das Verfahren zur Änderung desFlächennutzungsplanes der GroßenKreisstadt Meißen vom 24.06.2006 ge-mäß § 8 Abs. 3 BauGB für den Teilbe-reich des Bebauungsplanes „WeingutProschwitz – Gästezentrum am Bocks-berg“.

Änderung des Flächennutzungsplanesder Großen Kreisstadt Meißen vom24.06.2006 für den Teilbereich „Wohn-park Domblick“ gemäß § 8 Abs. 3BauGB(Beschluss-Nr. 20/7/035) – abgelehntDer Stadtrat der Großen Kreisstadt Mei-ßen fasst den Aufstellungsbeschlussüber das Verfahren zur Änderung desFlächennutzungsplanes der GroßenKreisstadt Meißen vom 24.06.2006 ge-mäß § 8 Abs. 3 BauGB für den Teilbe-reich „Wohnpark Domblick“.

Änderung der Satzung der Stadt Mei-ßen über die Erhebung von Elternbei-trägen und weiteren Entgelten für Be-treuungsangebote an der „Kalkberg-schule – Schule mit Förderschwer-punkt Lernen Meißen“(Beschluss-Nr. 20/7/110)Der Stadtrat beschließt die Satzung zur1. Änderung der Satzung der Stadt Mei-ßen über die Erhebung von Elternbeiträ-gen und weiteren Entgelten für Betreu-ungsangebote an der „Kalkbergschule –Schule mit dem Förderschwerpunkt Ler-nen Meißen“ vom 04. Juli 2019 entspre-chend der beigefügten Anlage.

Änderung der Satzung der Stadt Mei-ßen über die Erhebung von Elternbei-trägen und weiteren Entgelten für dieBetreuung von Kindern in Kinderta-geseinrichtungen und in Kindertages-pflege(Beschluss-Nr. 20/7/109)Der Stadtrat beschließt die Satzung zur1. Änderung der Satzung der Stadt Mei-ßen über die Erhebung von Elternbeiträ-gen und weiteren Entgelten für die Be-treuung von Kindern in Kindertagesein-richtungen und in Kindertagespflegevom 04.07.2019 entsprechend der bei-gefügten Anlage.

SEEG Stadtentwicklungs- und Stadter-neuerungsgesellschaft Meißen mbH –Jahresabschluss 2019(Beschluss-Nr. 20/7/111)Der Stadtrat empfiehlt dem Oberbürger-meister, als Vertreter der Gemeinde inder Gesellschafterversammlung derSEEG Stadtentwicklungs- und Stadter-neuerungsgesellschaft Meißen mbH, fol-gende Beschlüsse zu fassen:1. Der Jahresabschluss für das Ge-schäftsjahr 2019 für die SEEG Stadtent-wicklungs- und Stadterneuerungsgesell-schaft Meißen mbH wird festgestellt undder Lagebericht für das Geschäftsjahr2019 wird zur Kenntnis genommen.2. Der Jahresüberschuss zum31.12.2019 in Höhe von 702.509,72 Eu-ro wird auf neue Rechnung vorgetragen.3. Der Geschäftsführung wird für dasGeschäftsjahr 2019 Entlastung erteilt.

SEEG Stadtentwicklungs- und Stadter-neuerungsgesellschaft Meißen mbH –Jahresabschluss 2019 – Entlastung desAufsichtsrates(Beschluss-Nr. 20/7/112)Der Stadtrat empfiehlt dem Oberbürger-meister, als Vertreter der Gemeinde inder Gesellschafterversammlung derSEEG Meißen mbH, folgenden Beschlusszu fassen:

Dem Aufsichtsrat der SEEG Meißen mbHwird für das Geschäftsjahr 2019 Entlas-tung erteilt.

SEEG Service GmbH – Jahresabschluss2019(Beschluss-Nr. 20/7/113)Der Stadtrat empfiehlt dem Oberbürger-meister, als Vertreter der Gemeinde inder Gesellschafterversammlung derSEEG Service GmbH, folgende Beschlüs-se zu fassen:1. Der Jahresabschluss für das Ge-schäftsjahr 2019 für die SEEG ServiceGmbH wird festgestellt und der Lagebe-richt für das Geschäftsjahr 2019 wird zurKenntnis genommen.2. Der Jahresüberschuss zum31.12.2019 in Höhe von 0,00 Euro wirdauf neue Rechnung vorgetragen.3. Der Geschäftsführung wird für dasGeschäftsjahr 2019 Entlastung erteilt.

SEEG Service GmbH – Jahresabschluss2019 – Entlastung des Aufsichtsrates(Beschluss-Nr. 20/7/114)Der Stadtrat empfiehlt dem Oberbürger-meister, als Vertreter der Gemeinde inder Gesellschafterversammlung derSEEG Service GmbH, folgenden Be-schluss zu fassen: Dem Aufsichtsrat derSEEG Service GmbH wird für das Ge-schäftsjahr 2019 Entlastung erteilt.

ICM Innovations Centrum MeißenGmbH – Jahresabschluss 2019 (Be-schluss-Nr. 20/7/115)Der Stadtrat empfiehlt dem Oberbürger-meister, als Vertreter der Gemeinde inder Gesellschafterversammlung der ICMInnovations Centrum Meißen GmbH, fol-gende Beschlüsse zu fassen:1. Der Jahresabschluss für das Ge-schäftsjahr 2019 für die ICM InnovationsCentrum Meißen GmbH wird festgestelltund der Lagebericht für das Geschäfts-jahr 2019 wird zur Kenntnis genommen.2. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von387.102,55 Euro wird auf neue Rech-nung vorgetragen.3. Die Geschäftsführung wird für dasGeschäftsjahr 2019 entlastet.

ICM Innovations Centrum MeißenGmbH – Jahresabschluss 2019 – Ent-lastung des Aufsichtsrates (Beschluss-Nr. 20/7/116)Der Stadtrat empfiehlt dem Oberbürger-meister, als Vertreter der Gemeinde inder Gesellschafterversammlung der ICMInnovations Centrum Meißen GmbH, fol-genden Beschluss zu fassen:Dem Aufsichtsrat der ICM InnovationsCentrum Meißen GmbH wird für das Ge-schäftsjahr 2019 Entlastung erteilt.

(Fortsetzung auf Seite 13)

Beschlüsse der 10. Sitzung des Stadtrates vom 01.07.2020

(Fortsetzung von Seite 11)

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Mei-ßen beschließt einen Grundstückstauschmit Ausgleichszahlung. Getauscht wer-den die Flurstücke Nr. 533, 535 und 536jeweils der Gemarkung Meißen (Fähr-mannstraße 1, 2, 3 und 4), im Eigentumder Stadt Meißen, mit dem Flurstück Nr.61/4 Gemarkung Obermeisa (Drossel-grund 5a), welches sich im Eigentum derSEEG Meißen GmbH befindet, sowie ei-ner unvermessenen Teilfläche des Flur-stücks Nr. 185 Gemarkung Niederfähremit Vorbrücke (Ludwig-Richter-Straße),welches sich im privatem Eigentum vonHerrn Jan Thürmer befindet.1. Die Flurstücke Nr. 533, 535 und 536jeweils der Gemarkung Meißen (Fähr-mannstraße 1, 2, 3 und 4) gehen mitgutachterlich festgestelltem Wert voninsgesamt 160.000 Euro in das Eigen-tum der SEEG Meißen GmbH über. DieGrunderwerbskosten werden vom Er-werber getragen.2. Eine unvermessene Teilfläche des Flur-stücks Nr. 185 der Gemarkung Nieder-fähre mit Vorbrücke mit einer Größe vonca. 1.500 m² geht für einen Preis von106 Euro/m² in das Eigentum der StadtMeißen über. Dies entspricht einemKaufpreis von vorläufig insgesamt159.000 Euro. Mehr- oder Minderflächenwerden nach der amtlichen Vermessungmit 106 Euro/m² ausgeglichen. DieGrunderwerbs- und Vermessungskostenwerden von der Stadt Meißen getragen.3. Somit erhält die Stadt Meißen ausdiesem Tausch als Einnahme eine Aus-gleichszahlung in Höhe von vorläufig1.000 Euro.

Allgemeines Grundvermögen – Er-werb des Flurstücks Nr. 183/2 der Ge-markung Niederfähre mit Vorbrücke,Großenhainer Straße 19

(Beschluss-Nr. 20/7/081)Die Große Kreisstadt Meißen beschließtdes Erwerb des Flurstücks 183/2 der Ge-markung Niederfähre mit Vorbrücke vonder SHT Dresden Haustechnik KG zu ei-nem Kaufpreis von 232.250 Euro nebstNebenkosten zur Errichtung einer Drei-feldhalle für das Gymnasium „Franziska-neum Meißen“.

Allgemeines Grundvermögen, Zustim-mung zur Belastung eines Erbbaurech-tes (Beschluss-Nr. 20/7/076)Die Große Kreisstadt Meißen erteilt denErbbaurechtsnehmern des FlurstückesNr. 1300/2 der Gemarkung Meißen dieZustimmung zur Belastung des Erbbau-rechtes mit einer Grundschuld bis zu ei-ner Höhe von 120.000,00 EUR im Erb-baugrundbuch.

Allgemeines Grundvermögen – Ver-kauf einer unvermessenen Teilflächeder Flurstücke 731/41 und 731/48 je-weils der Gemarkung Cölln, Zaschen-dorfer Straße(Beschluss-Nr. 20/7/080)Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Mei-ßen beschließt die Veräußerung einerunvermessenen Teilfläche der Flurstücke731/41 und 731/48 jeweils der Gemar-kung Cölln, Zaschendorfer Straße mit ei-ner Größe von insgesamt ca. 4.000 m²zum Preis von 15,00 Euro/m², insgesamtalso ca. 60.000 Euro, an die BaufirmaHeiko Weder, vertreten durch Herrn Hei-ko Weder.

Zustimmung zum Rangrücktritt zug-unsten eines Modernisierungsdarle-hens; Leipziger Straße 25, Flurstück295 der Gemarkung Meißen(Beschluss-Nr. 20/7/056)Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Mei-ßen beschließt, dem von den Eigentü-mern beantragten Rangrücktritt, der mit

gleichem Rang in der Abteilung III desGrundbuches von Meißen links der Elbe,Blatt 2906, zu Gunsten der GroßenKreisstadt Meißen eingetragenen Grund-schulden, zugunsten eines Modernisie-rungsdarlehens der Volksbank Celle inHöhe von 630.000,00 Euro zuzustim-men.Abbruch Industriebrache „Alte Molke-rei“, Komplettabbruch, Entsorgung,Sicherung und Wiederherstellung Ge-lände – 1. Nachtrag(Beschluss-Nr. 20/7/100)Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Mei-ßen beschließt die Beauftragung der Fir-ma Bothur mit zusätzlichen Leistungenim Rahmen des Komplettabbruchs derIndustriebrache „Alte Molkerei“ in Höhevon 61.302,55 Euro brutto.

Antrag Nr. A 20/20 der Fraktionen Bür-ger für Meißen/SPD und U.L.M./FDP/FB/CDU vom 26.05.2020 – Umsetzungund Fortschreibung des IntegriertenStadtentwicklungskonzeptes Meißen2019(Beschluss-Nr. 20/7/105)1. Die Stadt Meißen richtet ihre strategi-sche Stadtentwicklung an der kontinu-ierlichen Fortschreibung des INSEK aus.• Anhand der 27 im INSEK festgeschrie-benen Indikatoren erfolgt jährlich eineDatenerfassung und -aufbereitung.• Zur übersichtlichen Darstellung wirdein Änderungsregister geführt, wie be-reits im INSEK, Seite 121 beschrieben.2. In der gesamtstädtischen Planung fin-den die im INSEK 2019 definierten Maß-nahmen wie folgt Berücksichtigung:• Bis zum 31. März eines jeden Jahreserfolgt eine Aktualisierung der Maßnah-mendokumentation, die sämtlicheSchlüsselmaßnahmen enthält.• Diese Maßnahmendokumentationwird allen Mitgliedern des Stadtratesausgereicht und dient als Grundlage für

die jeweilige Haushaltsplanung.• In jeder Beschlussvorlage für denStadtrat und seinen Ausschüssen wirdder Zusammenhang zu einer INSEK-Maßnahme dokumentiert.3. Zur Professionalisierung einer zeitge-mäßen Bürgerbeteiligung sind Leitlinienunter Beteiligung der Bürgerschaft, derMitglieder des Stadtrates und der Ver-waltung zu erarbeiten. Dazu ist ein ge-eignetes Büro zu beauftragen. Zur Finan-zierung sind Fördermöglichkeiten zu prü-fen. Die jeweils vorgesehene Beteiligungwird künftig in allen Beschlussvorlagendes Stadtrats bzw. seiner Ausschüsse do-kumentiert.4. Die Prozesssteuerung übernimmt dasBauverwaltungsamt.

Genehmigung einer außerplanmäßi-gen Ausgabe für die Maßnahme „Ver-besserung der Barrierefreiheit aufdem Domplatz“(Beschluss-Nr. 20/7/038)Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Mei-ßen beschließt eine außerplanmäßigeAusgabe in Höhe von 130.000,00 Euroauf der Buchungsstelle 54.10.01.00 /EH000004 / 422150 zu der Maßnahme„Verbesserung der Barrierefreiheit aufdem Domplatz Meißen“. Die Mittel fürdie Maßnahme standen im Haushalt2019 auf der Buchungsstelle54.10.01.00 / EH000004 / 431110 zurVerfügung und werden übertragen. DerBeschluss ist formell notwendig undwird nach der Genehmigung des Haus-haltes 2020 vollzogen.

Sanierung und Erweiterung der Ques-tenberg Grundschule, Los VE-19 In-nentüren, Vergabe der Bauleistung(Beschluss-Nr. 20/7/041)Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Mei-ßen beschließt, für die Sanierung und Er-weiterung der Questenberg-Grundschule

die Leistungen für das Los VE-19 Innen-türen an die Firma Bauelemente & Mon-tagebetrieb Peter Schneider mit Sitz in01561 Priestewitz OT Baselitz zum ge-prüften Angebotspreis in Höhe von293.468,23 EUR (brutto) zu vergeben.

Sanierung und Erweiterung der Ques-tenberg Grundschule, Los VE-40 Au-ßenanlagen, Vergabe der Bauleistung(Beschluss-Nr. 20/7/073)Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Mei-ßen beschließt, für die Sanierung und Er-weiterung der Questenberg Grundschuledie Leistungen für das Los VE-40 Außen-anlagen die Firma Josef Saule GmbH mitSitz in 01257 Dresden zum geprüftenAngebotspreis in Höhe von2.112.987,44 EUR (brutto) zu vergeben.

Triebischtalschule Meißen – Teilsanie-rung der Freianlagen, Los 01 – Freian-lagen, Vergabe der Bauleistung(Beschluss-Nr. 20/7/072)Der Bauausschuss der Großen KreisstadtMeißen beschließt, die Leistungen desLoses 01 - Freianlagen für die Sanierungdes vorderen Schulhofes in der Triebisch-talschule an die Firma STRABAG AG,Gruppe Meißen aus 01662 Meißen zumgeprüften Angebotspreis in Höhe von253.203,04 Euro (brutto) zu vergeben.

Gymnasium Franziskaneum – Sanie-rung Haus B (Weinbergschule), Los 30– Elektroinstallation, Vergabe derBauleistung (Beschluss-Nr. 20/7/067)Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Mei-ßen beschließt, die Leistungen des Loses30 – Elektroinstallation für die Sanie-rung des Hauses B (Weinbergschule) imGymnasium Franziskaneum an die Fa.Elektro-Zocher GmbH & Co. aus 01665Diera-Zehren zum geprüften Angebots-preis in Höhe von 310.243,94 Euro(brutto) zu vergeben.

Beschlüsse der 8. Sitzung des Stadtrates vom 03.06.2020 (Fortsetzung)

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Amtliches/Aus der Stadt 13Meißner Amtsblatt | 7/2020 | 24. Juli 2020

Beitrittsbeschluss zur Haushaltssat-zung mit Haushaltsplan für das Jahr2020 (Beschluss-Nr. 20/7/146)Der Stadtrat beschließt, dem Bescheiddes Landratsamtes Meißen vom 25. Juni2020, Az: 29604/2020 beizutreten.

Neufassung der Satzung der StadtMeißen über die Erhebung von Eltern-beiträgen und weiteren Entgelten fürBetreuungsangebote an der „Kalk-bergschule – Schule mit Förder-schwerpunkt Lernen Meißen“ (Be-schluss-Nr. 20/7/108)Der Stadtrat beschließt die Neufassungder Satzung über die Erhebung von El-ternbeiträgen und weiteren Entgeltenfür Betreuungsangebote an der „Kalk-bergschule – Schule mit Förderschwer-punkt Lernen Meißen“ entsprechendbeigefügter Anlage.

Neufassung der Satzung der StadtMeißen über die Erhebung von Eltern-beiträgen und weiteren Entgelten fürdie Betreuung von Kindern in Kinder-tageseinrichtungen und in Kinderta-gespflege (Beschluss-Nr. 20/7/107)Der Stadtrat beschließt die Neufassungder Satzung über die Erhebung von El-ternbeiträgen und weiteren Entgeltenfür die Betreuung von Kindern in Kinder-tageseinrichtungen und in Kindertages-pflege entsprechend beigefügter Anlage.

Abrechnung der Personal- und Sach-kosten der freien Träger der Kinderta-gesstätten für das Jahr 2019 (Be-schluss-Nr. 20/7/102)1. Der Stadtrat bestätigt die Abrechnungder freien Träger gemäß der Anlage fürdas Jahr 2019.2. Acht freie Träger unterschritten denHaushaltsansatz der Sachkosten. Ent-sprechend der Vereinbarung können die-se insgesamt 19.351,52€ zweckgebun-den für die Einrichtung verwenden. Die-

se sind in der Abrechnung für das Jahr2020 separat auszuweisen.3. Für drei Einrichtungen übernimmt dieStadt Meißen den Fehlbetrag im Bereichder Schulvorbereitung bzw. der mittelba-ren pädagogischen Tätigkeit in Höhevon 6.478,55 €.4. Für eine Einrichtung übernimmt dieStadt 50 Prozent des Fehlbetrages in Hö-he von 10.523,08 €.5. Die Stadt wird ermächtigt, die nichtverbrauchten Gelder für Abschreibung,Zinsen und Investition in Höhe von9.272,23 € zusätzlich zu dem Betrag imPunkt 7 von den betreffenden Trägernzurückzufordern.6. Einem Träger wird die anteilige Pachtin Höhe von 5.520 € nachträglich ausge-zahlt.7. Alle anderen nicht benötigten Gelderin Höhe von 361.490,55 € werden mitden laufenden Zahlungen verrechnet.

Änderung der Schulbezirke für dieGrundschulen in der Stadt Meißen abdem Schuljahr 2021/2022(Beschluss-Nr. 20/7/103)Der Stadtrat beschließt die Änderungder Schulbezirkssatzung zur Festlegungeines gemeinsamen Schulbezirkes fürdie Grundschulen in Trägerschaft derStadt Meißen mit mehr als einer öffentli-chen Grundschule.

Vergabe Schulbücher und Arbeitshef-te für das Schuljahr 2020/2021 - Los 1(Beschluss-Nr. 20/7/132)Der Stadtrat beschließt, die Schulbuch-und Arbeitsheftlieferung – Los 1 – fürdas Schuljahr 2020/2021 für das Gymna-sium Franziskaneum und die Kalkberg-schule mit einem Auftragswert von94.131,97 Euro an die SZS Schul- undKita Ausstattungs GmbH, Meißen zu ver-geben.

Vergabe Schulbücher und Arbeitshef-

te für das Schuljahr 2020/2021 - Los 2(Beschluss-Nr. 20/7/133)Der Stadtrat beschließt, die Schulbuch-und Arbeitsheftlieferung – Los 2 – fürdas Schuljahr 2020/2021 für die Johan-nes Grundschule, Afra Grundschule,Questenberg Grundschule, 4. Grund-schule, Triebischtal Oberschule und Pes-talozzi Oberschule mit einem Auftrags-wert von 94.011,69 € an die MeißnerBuchhandlung Steffi Kraus & NicoléWeiß GbR, Meißen zu vergeben.

Bund-Länder-Programm „Stadtumbau– Programmteil Aufwertung“; Förder-gebiet „Meißen rechts der Elbe 2012-2016“; Erhöhung des Zuschusses zurModernisierung und Instandsetzungdes Gebäudes Robert-Koch-Platz 2(Beschluss-Nr. 20/7/127)Der Stadtrat beschließt, die Förderungder Modernisierung und Instandsetzungdes Gebäudes Robert-Koch-Platz 2 inMeißen den Zuschuss um 58.148,69 €auf bis zu 272.958,€ zu erhöhen. Die zu-sätzliche Zuschussrate in Höhe von58.148,69 € ist in den Haushalt 2021einzustellen. Die entsprechenden Finanz-hilfen in Höhe von 38.765,79 € (66 2/3Prozent) stehen im Jahr 2021 zur Verfü-gung. Der kommunale Eigenanteil (331/3 Prozent) an der Zuwendung beträgt19.382,90 €. Der Oberbürgermeisterwird ermächtigt, den Ergänzungsvertragzur Modernisierung und Instandsetzungzum Robert-Koch-Platz 2 abzuschließen.Der Beschluss steht unter dem Vorbehaltder jährlichen Mittelbereitstellung durchBund und Freistaat Sachsen.

Anpassung Geschäftsbesorgungsver-trag öffentliche Beleuchtung mit derMeißener Stadtwerke GmbH(Beschluss-Nr. 20/7/104)Der Stadtrat beschließt, den Geschäfts-besorgungsvertrag mit der MeißenerStadtwerke GmbH zur technischen und

kaufmännischen Betriebsführung der öf-fentlichen Beleuchtung vom 10.05.2006,zuletzt geändert zum 01.01.2015, ge-mäß § 7 rückwirkend zum 01.01.2020anzupassen.

Beschlussfassung Vorentwurf Fahr-zeughalle Bauhof – Umgestaltung zueinem Straßenbahndepot(Beschluss-Nr. 20/7/032)Der Stadtrat beschließt den Vorentwurfzur Umgestaltung der Fahrzeughalle imBauhof zu einem Straßenbahndepot.

Richtlinie zur Verwendung von Frakti-onsgeldern durch die Stadtratsfrak-tionen der Großen Kreisstadt Meißen(Beschluss-Nr. 19/7/078)Der Stadtrat beschließt die Richtlinie zurVerwendung von Fraktionsgeldern durchdie Stadtratsfraktionen der GroßenKreisstadt Meißen (Anlage).

Änderung der Parkgebührenordnung(Beschluss-Nr. 20/7/134)Der Stadtrat beschließt die Änderungder Parkgebührenordnung der StadtMeißen gemäß Anlage.

Antrag Nr. A 23/20 der FraktionU.L.M./FDP/FB/CDU vom 24.06.2020: Er-höhung der Fördermittel zu Einzel-maßnahmen für die Sanierung histori-scher Gebäude(Beschluss-Nr. 20/7/147)Der Oberbürgermeister wird beauftragt,die Beschlussvorlagen zur Erhöhung derFördermittel zu den EinzelmaßnahmenLeipziger Str. 25, Lorenzgasse 6 und Gör-nische Gasse 38 in den nächsten Stadt-rat einzubringen. Um die Projekte wei-terführen zu können, ist eine zeitnaheAnpassung der Sanierungsvereinbarun-gen (Erhöhung der Fördermittel entspre-chend Vertragsoption) vorzunehmen.

Übertragung der Leitung der Kita

Zwergenmühle(Beschluss-Nr. 20/7/106)Der Stadtrat überträgt Frau Vicky Gütherdie Leitung der Kita Zwergenmühle ab 1.August 2020.

SDM Städtische Dienste MeißenGmbH – Geschäftsführeranstellung(Beschluss-Nr. 20/7/123)Der Stadtrat stimmt der Verlängerungdes bestehenden Geschäftsführeranstel-lungsvertrages mit Herrn Falk Müller alsGeschäftsführer der SDM StädtischeDienste Meißen GmbH für den Zeitraumvom 01.01.2021 bis zum 31.12.2023 mitOption auf Verlängerung um weiterefünf Jahre zu und beauftragt den Ober-bürgermeister, als Vertreter der Gemein-de in der Gesellschafterversammlung, ei-nen entsprechenden Beschluss zur Be-stellung von Herrn Falk Müller zu fassen.Der Geschäftsführer hat dem Stadtratbis zum 30.06.2021 einen Entwurf einesZukunftskonzeptes zur Entwicklung derStädtische Dienste Meißen GmbH in Ab-stimmung mit dem Eigentümer und demAufsichtsrat vorzulegen. Zielstellung istes, nach Ablauf des bestehenden Miet-vertrages das Bad weiterhin zu erhalten.

ICM Innovations Centrum MeißenGmbH – Geschäftsführeranstellung(Beschluss-Nr. 20/7/124)Der Stadtrat stimmt der Verlängerungdes bestehenden Geschäftsführeranstel-lungsvertrages mit Herrn Falk Müller alsGeschäftsführer der ICM InnovationsCentrum Meißen GmbH für den Zeit-raum vom 01.01.2021 bis zum31.12.2023 mit Option auf Verlängerungum weitere fünf Jahre zu und beauftragtden Oberbürgermeister, als Vertreter derGemeinde in der Gesellschafterver-sammlung, einen entsprechenden Be-schluss zur Bestellung von Herrn FalkMüller zu fassen.

Beschlüsse der 11. Sitzung des Stadtrates vom 14.07.2020

(Fortsetzung von Seite 12)Städtische Dienste Meißen GmbH –Jahresabschluss 2019(Beschluss-Nr. 20/7/117)Der Stadtrat empfiehlt dem Oberbürger-meister, als Vertreter der Gemeinde inder Gesellschafterversammlung derStädtischen Dienste Meißen GmbH, fol-gende Beschlüsse zu fassen:1. Der Jahresabschluss für das Ge-schäftsjahr 2019 für die StädtischeDienste Meißen GmbH wird festgestelltund der Lagebericht für das Geschäfts-jahr 2019 wird zur Kenntnis genommen.2. Der Jahresüberschuss in Höhe von15.945,02€ wird mit dem bisherigenGewinnvortrag verrechnet. Daraus ergibtsich ein noch zu verwendender Gewinn-vortrag in Höhe von 36.640,61 €.3. Der Geschäftsführer wird für das Ge-schäftsjahr 2019 entlastet.Städtische Dienste Meißen GmbH –Jahresabschluss 2019 – Entlastung desAufsichtsrates (Beschluss-Nr. 20/7/118)Der Stadtrat empfiehlt dem Oberbürger-meister, als Vertreter der Gemeinde inder Gesellschafterversammlung derStädtische Dienste Meißen GmbH, fol-genden Beschluss zu fassen:Dem Aufsichtsrat der Städtischen Diens-

te Meißen GmbH wird für das Ge-schäftsjahr 2019 Entlastung erteilt.Städtisches Bestattungswesen Mei-ßen GmbH – Jahresabschluss 2019(Beschluss-Nr. 20/7/119)Der Stadtrat empfiehlt dem Oberbürger-meister, als Vertreter der Gemeinde inder Gesellschafterversammlung derStädtisches Bestattungswesen MeißenGmbH, folgende Beschlüsse zu fassen:1. Der Jahresabschluss für das Ge-schäftsjahr 2019 für die Städtisches Be-stattungswesen Meißen GmbH wirdfestgestellt und der Lagebericht für dasGeschäftsjahr 2019 wird zur Kenntnisgenommen.2. Der Jahresüberschuss in Höhe von10.482,51€ wird auf neue Rechnungvorgetragen.3. Der Geschäftsführer wird für das Ge-schäftsjahr 2019 entlastet.Städtisches Bestattungswesen Mei-ßen GmbH – Jahresabschluss 2019 –Entlastung des Aufsichtsrates(Beschluss-Nr. 20/7/120)Der Stadtrat empfiehlt dem Oberbürger-meister, als Vertreter der Gemeinde inder Gesellschafterversammlung derStädtisches Bestattungswesen MeißenGmbH, folgenden Beschluss zu fassen:

Dem Aufsichtsrat der Städtisches Bestat-tungswesen Meißen GmbH wird für dasGeschäftsjahr 2019 Entlastung erteilt.Theater Meißen gGmbH – Jahresab-schluss 2019 (Beschluss-Nr. 20/7/121)Der Stadtrat empfiehlt dem Oberbürger-meister, als Vertreter der Gemeinde inder Gesellschafterversammlung derTheater Meißen gGmbH, folgende Be-schlüsse zu fassen:1. Der Jahresabschluss für das Ge-schäftsjahr 2019 für die Theater MeißengGmbH wird festgestellt und der Lage-bericht für das Geschäftsjahr 2019 wirdzur Kenntnis genommen.2. Der Jahresüberschuss zum31.12.2019 in Höhe von 19.103,33 €wird auf neue Rechnung vorgetragen.3. Die Geschäftsführerin wird für dasGeschäftsjahr 2019 entlastet.Theater Meißen gGmbH – Jahresab-schluss 2019 – Entlastung des Auf-sichtsrates (Beschluss-Nr. 20/7/122)Der Stadtrat empfiehlt dem Oberbürger-meister, als Vertreter der Gemeinde inder Gesellschafterversammlung derTheater Meißen gGmbH, folgenden Be-schluss zu fassen: Dem Aufsichtsrat derTheater Meißen gGmbH wird für das Ge-schäftsjahr 2019 Entlastung erteilt.

Beschlüsse der 10. Sitzung des Stadtratesvom 01.07.2020 (Fortsetzung)

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am16.06.2020 folgende Beschlüsse gefasst:

Erweiterung und Sanierung Questen-berg-Grundschule – Los 03 – Rohbauinkl. Tiefbau zusätzlicher Leistungenzur Vergabe der Bauleistungen vom27.09.2019 (Beschluss-Nr. 20/7/126)Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Mei-ßen beschließt, für die Sanierung und Er-weiterung der Questenberg-Grundschulezusätzliche Leistungen für das Los VE-03Rohbau inkl. Tiefbau an die Firma Swie-telsky Baugesellschaft m.b.H. mit Sitz inMeißen zum geprüften Angebotspreis inHöhe von 35.967,75€ (brutto) zu verge-ben.

Fahrbahnerneuerung B 101 in Meißen,1. Bauabschnitt, Neue Elbebrücke bisAnbindung Karlstraße2. Bauabschnitt, Anbindung Karlstraßebis Leitmeritzer BogenAbschluss des 1. Nachtrages zur Orts-durchfahrtenvereinbarung vom28.03.2018 (Beschluss-Nr. 20/7/083)Der Stadtrat beschließt den ersten Nach-trag zur Ortsdurchfahrtenvereinbarung

Nr. 5/2/V/18 zur Verbesserung der Ver-kehrsverhältnisse der B 101 mit demLandesamt für Straßenbau und Verkehrabzuschließen, welcher die Grundlagezur Fortschreibung und Anpassung desvorliegenden Zuwendungsbescheidesbildet.

Annahme und Vermittlung von Sach-und Geldspenden, Schenkungen undähnlichen Zuwendungen gemäß § 73Abs. 5 der Sächsischen Gemeindeord-nung – Zeitraum 12.03. bis 03.06.2020(Beschluss-Nr. 20/7/069)Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Mei-ßen beschließt die Annahme von Sach-und Geldspenden, Schenkungen undähnlichen Zuwendungen entsprechendder Sammelliste für den Zeitraum 12.03.bis 03.06.2020 (Anlage 1).

Übertragung der Leitung des Hortesder Kalkbergschule/Höhergruppierung(Beschluss-Nr. 20/7/079)Der Stadtrat überträgt Frau Anne Maidie Leitung des Hortes der Kalkberg-schule ab 1. Juni 2020 nach bestandenerFührung auf Probe.

Beschlüsse der 9. Sitzungdes Stadtratesvom 16.06.2020

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Aus der Stadt14Meißner Amtsblatt | 7/2020 | 24. Juli 2020

EinwohnerfragestundeDie Einwohnerfragestunde star-tete mit einem emotionalen Plä-doyer des Jugendstadtrates fürRederecht im Stadtrat. DieStadträte zeigten sich grund-sätzlich interessiert an einerstärkeren Mitbestimmung derJugendlichen, für umfassendereBefugnisse müsse allerdings zu-nächst die Geschäftsordnunggeändert werden.

Eine weitere Einwohnerin bat,über neue Bauplätze nachzu-denken, damit die Stadt attrakti-ver für Zuzügler werde. AndereEinwohner traten eher für weni-ger Bebauung ein bzw. hattenKritik an einzelnen Bebauungs-projekten. In einer anderen An-frage hieß es, man solle lieber ininnerstädtische Investitionsob-jekte als in neue Baugebiete in-vestieren. OberbürgermeisterOlaf Raschke bekräftigte, dassjede neue Bebauung durch dieStadträte verantwortungsvollabgewogen werde und die Stadtauch weiterhin von innen nachaußen entwickelt werden solle.Weiterhin im Fokus der Einwoh-nerfragestunde stand das The-ma Müll und Verunreinigungenin der Stadt.

Keine Mehrheit für Änderungdes Flächennutzungsplanesfür ein Bauvorhabenin ProschwitzDie Änderung des Flächennut-zungsplanes im Parallelverfah-ren zum Bebauungsplan „Wein-gut Proschwitz – Gästezentrumam Bocksberg“ zur Errichtung ei-nes zweigeschossigen Gästehau-ses und eines öffentlich zugäng-lichen 19,5 Meter hohen Aus-sichtsturmes auf dem Geländeder ehemaligen Kappenwind-mühle in Proschwitz lehnten 14der 26 Stadträte mit knapperMehrheit ab.Der Abstimmung war eine um-fassende Diskussion vorange-gangen. Argumente der Fraktio-nen gegen die Änderung warenunter anderem der Eingriff inein landschaftlich und ökolo-gisch bedeutsames Gebiet, diemangelnde Einbeziehung unddie angebrachte Kritik der An-wohner und die Konkurrenz fürdie bereits vorhandenen Hote-liers. Vorgeschlagen wurdestattdessen auf dem vorhande-nen Baugebiet und mit der vor-handenen Bausubstanz zu arbei-ten. Befürworter des Vorhabensverwiesen dagegen vor allemauf die Verdienste des Prinzenzur Lippe um den Ruf der Stadt

und die große Kompromissbe-reitschaft, die in Bezug auf dieBaupläne bereits gezeigt wurde.So war zunächst die Errichtungeines pagodenförmigen Gäste-und Tagungskomplexes geplant,der bereits einmal verkleinertwurde.

Stadtrat lehnt Änderungdes Flächennutzungsplanesfür neues Baugebiet abAuch für die Änderung des Flä-chennutzungsplanes parallel zurSchaffung eines 25.000 m² gro-ßen Baugebietes „WohnparkDomblick“ fand sich keine Mehr-heit im Stadtrat. Die Änderungdes Flächennutzungsplanes fürdas Gebiet zwischen „Am hohenGericht“, Nossener Straße undB101 von landwirtschaftlicherFläche in Bauland lehnten 14von 26 Stadträten ab. Auch hiersolle man zunächst Investitionenan den vorhandenen ausgewie-senen Bauflächen bevorzugen,hieß es zur Begründung.

Diskussion zu Baugebietin Korbitz verschobenZunächst sei zu klären, ob inSichtweite des möglichen Bau-gebietes ein neuer Kaolintage-bau erschlossen werden solloder nicht. Diesem Anliegen ausdem Stadtrat folgend, wurdedie entsprechende Debatteüber eine Änderung des Flä-chennutzungsplanes und denAufstellungsbeschluss für einWohngebiet Korbitz verscho-ben.

Flexible Lösungen für Elternwährend der CoronazeitUm eine rechtliche Grundlagefür die in der Zeit der Schließungvon Kindertagesstätten undSchulen erlassenen Elternbeiträ-ge zu schaffen, mussten imNachhinein die entsprechendenSatzungen angepasst werden.Dem stimmten die Stadträte zu.Während der Schließzeit hattedie Stadt Meißen für Elternschnelle und unbürokratischeErleichterungen auf den Weggebracht. So konnte die Anzahlder Betreuungsstunden spontangeändert, die Elternbeiträgehalbmonatig gezahlt oder auchder Betreuungsvertrag ohneVerlust des Kitaplatzes ausge-setzt werden.

Jahresabschlussberichte derBeteiligungsgesellschaftenbewilligtDie Stadtentwicklungs- undStadterneuerungsgesell-schaft Meißen mbH hat im ver-

gangenen Jahr rund 10 Millio-nen Euro in Neubau und Be-stand investiert und damit er-heblich mehr als noch in denVorjahren. Vor allem moderneund veränderte Wohnformenund die Bekämpfung von Woh-nungsleerstand standen im Fo-kus. Unter anderem für letztereAufgabe wurde auch die SEEGService als geschäftsführendeGesellschaft ausgelagert. DerenTeam betreut zudem die Sanie-rungsgebiete und führt die Ge-bietsabrechnungen aus.

Die ICM Innovations CentrumMeißen GmbH hat ihre Leistun-gen verstetigt, die Vermietungs-quote für die von ihr verwalte-ten Liegenschaften ist von 77 %auf 85 % angestiegen. Dennochmusste die Gesellschaft das Jahrmit einem Fehlbetrag abschlie-ßen. Grund: 2019 bezog dieFachhochschule Meißen Räumeim ICM, das dafür zunächst ad-äquat als moderner Hochschul-standort hergerichtet werdenmusste. Der dazu notwendigeBetrag von rund 470.000 Eurowird durch den Freistaat Sach-sen refinanziert, zudem istdurch die neue Situation künftigmit deutlich höheren Mietein-nahmen zu rechnen.

Die Städtische Dienste Mei-ßen GmbH hat im Geschäftsjahr2019 ihren Umsatz um 7 Pro-zent gesteigert, 300.000 Kun-denkontakte gehabt und ihr An-gebot erweitert, so dass etwa10.000 zusätzliche Gäste dasWellenspiel besucht haben.

Die Städtische Bestattungs-wesen Meißen GmbH betreibtdas Krematorium und pflegt dieKriegsgräber der Stadt Meißen.Sie hat ein ausgeglichenes Ge-schäftsjahr mit gestiegenenMarktanteilen erzielt.

Das Theater Meißen blickt aufein erfolgreiches und finanziellausgeglichenes Jahr mit einerdurchschnittlichen Auslastungvon 79 Prozent zurück. Auch dieneuen Formate wurden gut an-genommen. Das Besucherplusim Vergleich zu 2018 lag bei 20%, die Einnahmen stiegen um60.000 Euro. Investiert wurde in-folgedessen in Ton- und Be-leuchtungstechnik. Rund 5000Menschen besuchten die Burg-festspiele 2019.Die vollständigen Jahresab-schlussberichte 2019 können In-teressierte unter https://meis-sen.more-rubin1.de/ einsehen.

Aus dem StadtratDie neue Hortleiterin an der Kalkbergschule ist Anne May.

Das wurde in der letzten Stadtratssitzung nicht-öffentlich beschlossenund in der Sitzung vom 1.Juli 2020 offiziell mitgeteilt.

Meißen bietet seit Mitte Juli mitdem digitalen Parksystem ParkNow eine bequeme Alternativefür alle Autofahrer. Einkäufe,Bankgeschäfte, Friseurbesuche,Mittagessen oder Urlaub – sehrvieles erledigen wir heute ganzselbstverständlich bargeldlos.Nur beim Parken kramen wir oftumständlich in Ablagen oder Ta-schen und werfen traditionellMünzen in den Parkscheinauto-maten.Die Stadt Meißen bietet hierzueine neue, attraktive Alternati-ve: Mit dem digitalen Parksys-tem Park Now können Parkti-ckets per App, Web, SMS oderper Anruf im Servicecenter ge-löst werden. Nach einer einmali-gen, kostenlosen Registrierungwerden die angesammeltenParkgebühren am Monatsendeverrechnet, die Bezahlung istper Lastschrift, PayPal oder Kre-

ditkarte möglich. Ein Parkticketim Auto braucht es nicht mehr,das Fahrzeug und der laufendeParkvorgang werden mit einerspeziellen Software von denOrdnungskräften mittels Kenn-zeichen identifiziert.Die Park Now App steht als iOSund Android Version zum kos-tenlosen Download zur Verfü-gung. Bei der Nutzung kann zwi-schen zwei Tarifen gewählt wer-den: dem Silberpaket für Gele-genheitsparker für 25 Cent Ser-vicegebühr pro Parkvorgangund dem Goldpaket für Vielpar-ker mit einer Pauschale von 2,99Euro pro Monat. Das Goldpaketverfügt außerdem über weitereZusatzfunktionen wie umfang-reiche, personalisierbare Push-Benachrichtigungen oder daskostenlose Hinzufügen von wei-teren Nutzern.Nach der Registrierung kann derParkvorgang am Straßenranddank Start- und Stopp-Funktionjederzeit bequem per App ge-startet und wieder beendet wer-den – das Überbezahlen vonParkgebühren und Strafzettelgehören der Vergangenheit an.

Wer die App vorab testen möch-te, kann diese auch ohne Regis-trierung nutzen. Hierbei erfolgtdie Abrechnung der Service- undParkgebühren über den Mobil-funkanbieter. Weitere Infos zuPark Now finden Sie unterwww.de.park-now.com/

Handyparken mitPark Now in Meißen

Münzen und Parktickets werden überflüssig

Mit der neuen App ist eine mi-nutengenaue Abrechnung mög-lich. Foto: Park Now

Die Partnerschaft für Demokra-tie Meißen unterstützt Projekteund Initiativen in Meißen, Nos-sen und Käbschütztal im Rah-men des Bundesprogramms„Demokratie leben!“. Das Pro-gramm will weiter bürgerschaft-liches Engagement und demo-kratisches Verhalten auf kom-munaler und regionaler Ebenestärken und ist zentraler Bau-stein der Strategie der Bundes-regierung zur Extremismusprä-vention.

Ideen und Projekte zur Demo-kratieförderung gesuchtVereine und Initiativen, die 2020noch entsprechende Projekteplanen, können bis zum 17. Au-gust und 26. Oktober 2020 För-dergelder beantragen und miteiner Unterstützung bis zu 5.000Euro rechnen.Wer kurzfristig eine Veranstal-tung auf die Beine stellen möch-te, der hat die Chance auf bis zu

500 Euro Förderung aus demMi-krofonds der Partnerschaft fürDemokratie.

Die entsprechenden Anträgesind bei der Koordinierungs- undFachstelle ab zugeben.

Alle Informationen und Formula-re zur Antragsstellung findensich unter www.meissen-mitei-nander.de. Fragen können zu-dem gern per Mail [email protected] oder perTelefon 03521/7549604 an dieKoordinierungs- und Fachstellegerichtet werden.

Wir freuen uns auf Ihre Ideenund Projekte und danken allenVereinen und Initiativen, die sichbislang mit ihren Projekten be-reits für Toleranz und Demokra-tie eingesetzt haben.

Weitere Informationen:www.demokratie-leben.de

Engagiert für Demokratie

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Sonstiges 15Meißner Amtsblatt | 7/2020 | 24. Juli 2020

Rechtzeitig zu den Sommerferi-en hat das Meißner Freizeit- undFamilienbad „Wellenspiel“ nichtnur wieder geöffnet, sondernauch das günstige „Sommerferi-en-Ticket“ im Angebot.Nach der Corona-Zwangspauseist die Einrichtung inzwischenwieder auf gutem Weg, auchwenn die Besucher zunächstnoch ein wenig zurückhaltendsind. Daher die klare Botschaft:Vom gesundheitlichen Stand-punkt ist es völlig unbedenklich,imWellenspiel zu baden.Viren, wie zum Beispiel Grippe-oder Corona-Viren, können nachderzeitigem Wissenschaftsstandnicht über das Wasser in den Ba-de- und Schwimmbecken desWellenspiels übertragen werdenkönnen. Das Wasser unterliegteiner ständigen und professio-nellen Aufbereitung. Wie auchdas Umweltbundesamt bestätig-te, sind Filtration und Desinfekti-on von Badewasser mit Chloräußerst wirksame Verfahren zurInaktivierung von Mikroorganis-men wie Bakterien oder Viren.Hierbei lassen sich behüllte Vi-ren sogar leichter inaktivieren

als Noroviren. Im Interesse derKunden und Mitarbeitenden ha-ben wir aus Vorsorgegründendennoch unsere Reinigungs-und Desinfektionsmaßnahmen

verstärkt. So führen die Wellen-spiel-Mitarbeiter beispielsweiseintensivere Wischdesinfektionenvon Handläufen und Türklinkenaus.

Inzwischen ist auch das Wellen-baden wieder möglich. Nochnicht möglich ist derzeit unterBerücksichtigung der gültigenAuflagen das Durchführen von

Aufgüsse in den Saunen sowieder Betrieb des Dampfbades. Al-le anderen Angebote und At-traktionen sind grundsätzlichwie gewohnt nutzbar.

Baden imWellenspiel ist unbedenklichDas Wasser unterliegt einer ständigen und professionellen Aufbereitung und Kontrolle

Das Meißner Wellenspiel zeigt sich von seiner besten Seite. Foto: Claudia Hübschmann

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Aus Handel & Gewerbe/Aus der Stadt16Meißner Amtsblatt | 7/2020 | 24. Juli 2020

Entspannung ist ihr Job – des-halb bleibt Claudia Hoßner ganzruhig – auch wenn momentan al-les noch ein wenig in der Schwe-be ist. Nur fünf Yogaschüler ha-ben mit den aktuellen Abstands-regelungen Platz in dem kleinenStudio am Theaterplatz, dabeisind ihre Kurse für doppelt soviele Teilnehmer konzipiert. Alsowerden herabschauender Hundund Ujjayi-Atmung derzeit nochan verschiedenen Orten imStadtgebiet wie dem Gewächs-haus oder dem Aikidozentrumgeübt.Nach Meißen zog Claudia Hoß-ner erst im vergangenen Jahr,der Liebe wegen. Dem hekti-schen Leben als Werberin hattesie da aber schon abgeschworenund will nun auch anderen hel-fen Körper und Geist wieder inEinklang zu bringen.Mit dem mediativen Yin Yoga ei-nerseits und dem kraftvoll-dyna-mischen Ashtanga-Yoga ande-rerseits bietet die Yogalehrerindafür jedem den geeignetenWeg.

Besonders und nur bei ClaudiaHoßner buchbar ist das Angebotdes Mond-Yoga. Diese Varianteorientiert sich an den Mondpha-sen und ist für Menschen ab 60Jahren besonders geeignet.

Wer einmal eine Schnupperstun-de mitmachen möchte, der kannsich sonntags 10 Uhr auf denWeg zur Jahnhalle machen.In Zusammenarbeit mit der Bür-gerstiftung Meißen bietet Clau-

dia Hoßner auf dem Außenge-lände neben der Halle auf demJüdenberg eine wöchentlichstattfindende Stunden „Yogopen air“ für alle Interessiertenan.

Alle weiteren Informationen zuKursen und Preisen des neuenYoga-Studios gibt es unter:www.claudiahossner.com oderunter der mobilen Rufnummer0173 3044404

Alles im Fluss – in Claudia Hoßners Yogastudio

Oberbürger-meister OlafRaschke (l.) undQuartiersmana-ger MarcelNoack stattetenClaudia Hoßnereinen Besuch inihrem neuen Yo-ga-Studio ab.

Foto: Stadt Meißen

Auf Grund der noch bis Ende Ok-tober geltenden Sicherheits-und Hygienevorschriften durchdie Corona-Schutzverordnungkann das Meißner Weinfest2020 nicht in der gewohntenForm stattfinden. Weder ist esin der Meißner Altstadt – mit ih-ren zahlreichen Zugängen –möglich eine Einlassbeschrän-kung mit Aufnahme von Kon-taktdaten der Gäste vorzuneh-men, noch sind die vorgeschrie-benen Sicherheitsabstände ein-zuhalten.Zu diesem Entschluss sind Ge-werbeverein und Stadt Meißennach Abstimmung mit Weinfest-Partnern und -Verantwortlichenwie Winzern sowie dem Ord-nungsamt gekommen. Auch mitder Stadt Radebeul, welche tra-ditionell am gleichen Wochen-ende ihr Weinfest veranstaltet,wurde sich diesbezüglich abge-stimmt.Dies bedeutet jedoch nicht, dassMeißen und die Region EndeSeptember keine Reise wertsind und dass der Meißner Weinnicht gebührend gefeiert wird.Um sowohl Freunden des gutenWeins die Möglichkeit zu geben,das eine oder andere Gläschenzu trinken, aber auch um Win-zern und Gastronomen einzu-räumen, gute Gastgeber zu sein,wurde in den letzten Wochen in-tensiv nach Alternativen zum

traditionellen Weinfest mit Stän-den in der Altstadt, Feuerwerkund Festumzug gesucht.Um große Menschenansamm-lungen zu vermeiden, soll dasdiesjährige Weinfest dezentrali-siert und über die ganze Stadt,ja sogar über die Stadtgrenzenhinaus gestreckt werden. Ver-gleichbar mit dem „Tag des offe-nen Weingutes“ werden teilneh-mende Winzer auf ihren Höfen,in den Vinotheken und Weinkel-lern oder sogar direkt im Wein-berg zu einem Glas Wein, ge-

paart mit einem kleinen kulturel-len Rahmenprogramm einladen.Auch viele Gastronomen derMeißner Altstadt werden sichfür das Wochenende etwas Be-sonderes einfallen lassen. Sowird es in vielen Restaurants,Cafés, Weinstuben und Bars derAltstadt besondere Angebotegeben, um den Wein und die Le-bensfreude zu zelebrieren.Stadt und Gewerbeverein wer-den einen übersichtlichen Flyererstellen, der Einheimische undGäste informiert.

Meißner Weinfest dieses Jahrin neuem Gewand

Vorfreude auf das Weinfest – so sieht es der Meißner Künstler KayLeonhardt . Repro: Stadt Meißen

Der neue Kulturkalender wurdein den vergangenen Tagen an al-le Meißner Haushalte verteilt.Wer keine Printausgabe imBriefkasten gefunden hat, derbekommt ein Exemplar auch inder Tourist-Info, dem Bürgerbü-ro und vielen Kultureinrichtun-gen in Meißen. Darüber hinaussteht der Kalender unterwww.stadt-meissen.de zumDownload bereit. Die Terminefür Juli sind aufgrund der beson-deren Situation nur in der On-line-Ausgabe verfügbar.Die handliche Broschüre mit Fo-tografien von Daniel Bahrmannund Martin Förster wartet mitzahlreichen kulturellen Angebo-ten in Meißen auf - von Ausstel-lungen und Konzerten über Le-sungen und Kinderveranstaltun-gen bis hin zu Kulinarik, Museen,Theaterstücken, Wanderungen.Zu den Veranstaltungshöhe-punkten im zweiten Halbjahrzählen u.a. das Literaturfest vom4. bis 6. September, der 17. Elb-tal Weinlauf am 10. Oktober, dieLange Nacht der Kunst, Kulturund Architektur am 12. Septem-ber, die Meißner Modenacht am19. September sowie das Wein-fest am letzten Wochenende imSeptember (25. bis 27.9.).Aufgrund der aktuellen Lage

lässt sich die Aktualität aller Ver-anstaltungen nicht überprüfen.Es ist daher ratsam, sich vorabbei den jeweiligen Veranstalternzu erkundigen, ob die Terminestattfinden.Ein großes Dankeschön geht andie Satztechnik Meißen GmbHund den Wochenkurier, sowie anall jene, die mit ihrer Anzeige dieHerausgabe des Kalenders er-möglicht haben.

Kulturkalender für das zweiteHalbjahr 2020 erschienen

Angebote von Juli bis Dezemberfür Kulturfreunde in Meißen

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Sonstiges 17Meißner Amtsblatt | 7/2020 | 24. Juli 2020

„Berufserfahrungen sind Goldwert“ – eine häufig getroffeneAussage, aktuell mit Blick aufden Arbeitsmarkt und die benö-tigten Fachkräfte wichtigerdenn je. Die Industrie- und Han-delskammer Dresden und dieHandwerkskammer Dresdennehmen sich mit dem „ValiKomTransfer“ der wichtigen Thema-tik an und erweitern damit dieChancen sowie Möglichkeitenauf dem Arbeitsmarkt für Ar-beitnehmer und -geber.Interessenten haben nun dieMöglichkeit, ihre wertvollenlangjährigen Berufserfahrungenmit dem wichtigen notwendigenoffiziellen Papier, der Bescheini-gung über die volle oder teilwei-se Gleichwertigkeit eines Beru-fes, in das richtige Licht zu rü-cken. Die Zahlen sprechen fürsich: bisher konnten die IHKDresden und die Handwerks-kammer Dresden alle Verfahren,wenn die Voraussetzungen er-füllt wurden, erfolgreich zertifi-zieren.Aktuell gibt es in Deutschland14 Millionen Menschen, die in ei-nem Beruf arbeiten in dem sie

keinen Abschluss haben, gleich-wohl sie einen Berufsabschlussin einem anderen Beruf besit-zen. Zudem 7 Millionen Men-schen, die ohne BerufsabschlussTag für Tag am Arbeitslebenteilnehmen. Diese 21 MillionenMenschen eint eines – ihre Be-rufserfahrungen. Diese gilt esherauszustellen. Mit dem Ver-fahren werden beruflich rele-vante Kompetenzen und Erfah-rungen einer Person identifi-ziert, dokumentiert und bewer-tet. Am Ende des Validierungs-verfahrens erstellen die Kam-mern ein Zertifikat über die vol-

le oder teilweise Gleichwertig-keit zu dem Referenzberuf.Die Industrie- und Handelskam-mer Dresden ist für das Projektdirekter Ansprechpartner fürSachsen und somit Meißen so-wie für Oberfranken/Bayern, dieHandwerkskammer Dresden fürden südöstlichen Bereich vonSachsen und Brandenburg sowieBerlin.Aktuell kann man sich in folgen-den Referenzberufen einer Be-wertung unterziehen:Industrie- und Handelskam-mer Dresden:• Fachmann/frau für System-

gastronomie• Restaurantfachmann/frau• Hotelfachmann/frau bzw.-kaufmann/frau• Fachkraft für Metalltechnik• Kaufmann/frau für Büroma-nagement• Kaufmann/frau im Einzelhan-del• Verkäufer/in• Technischer Produktdesigner/Technische Produktdesignerin• Koch/Köchin• Fachkraft für Lagerlogistik• Fachlagerist/in• Fachinformatiker/in Systemin-tegration• Mediengestalter/in• Maschinen- und Anlagenfüh-rer/in• Verfahrensmechaniker/in für• Beschichtungstechnik• IT-Systemelektroniker/in

Handwerkskammer Dresden:• Maler/in und Lackierer/in• Bauten- und Objektbeschich-ter/in• Fahrzeuglackierer/in• Fliesen-, Platten- und Mosaik-leger/in• Straßenbauer/in

• Tiefbau-Facharbeiter/in, SPStraßenbauarbeiten• Anlagenmechaniker/in für Sa-nitär-, Heizungs- und Klimatech-nik• Elektroniker/in• Metallbauer/in• Maßschneider/in• Friseur/in• Gebäudereiniger/in

Kontaktdaten:IIHK DresdenProjekt „ValiKom Transfer“Dr. Thomas HesseMügelner Straße 4001237 DresdenTelefon: +49 (0)351 2802-650Telefax: +49 (0)351 [email protected]

Handwerkskammer DresdenFachstelle AnerkennungKatharina SussekAm Lagerplatz 801099 DresdenTelefon: +49 (0)351 4640-975Telefax: +49 (0)351 [email protected]

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Erfahrugnen im Beruf sollte man sich bescheinigen lassen Foto: IHK

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Sonstiges18Meißner Amtsblatt | 7/2020 | 24. Juli 2020

Wie gut kennen Sie Ihre Stadt?Wir haben uns aufgemacht undnach kleinen, spannenden De-tails gesucht, die unserer alltäg-lichen Wahrnehmung schnellentgehen. Wenn Sie wissen, wosich das abgebildete Objekt be-findet und was es damit auf sichhat, dann schreiben Sie unterdem Stichwort „Preisrätsel“ an:Stadt Meißen, Pressestelle,Markt 1, 01662 Meißen oder

kontaktieren Sie uns per E-Mail([email protected]).Diesmal verlosen wir eine Famili-entageskarte und einmal zweiErwachsenen-Tageskarten fürdas Freizeitbad Wellenspiel inMeißen.Auflösung des letzten Rät-sels: Zu sehen ist ein Relief amGebäude Neumarkt 5. Dort be-gannen die ehemaligen Tei-chert-Werke nach dem Zweiten

Weltkrieg unter der neuen Fir-mierung VEB Plattenwerk „ MaxDietel“ 1949 wieder mit derWandplattenproduktion. In denletzten beiden Jahrzehnten vorder Privatisierung 1992 wurdedie Fliesenproduktion immerwichtiger. Das PlattenwerkMeissen, im Volksmund auch„Platte“ genannt, war der wich-tigste Fliesenhersteller in derDDR.

Meißen entdecken – das Preisrätsel

Foto: Stadt Meißen

1205 ist die Kapelle der HeiligenMaria am Markt erstmals er-wähnt. Heute erstrahlt sie mitihrem weißen Turm als Frauen-kriche am Meißner Marktplatzund lädt ihr Besucher ein zumverweilen. Besonders atraktiverscheint sie, wenn Musik in ihrerklingt. So auch zu einem be-sonderen Hörerlebnis am Sonn-tag, den 26. Juli, um 16.00 Uhrim Konzert in der Reihe „Musikin Kapellen“.Das Leipziger duo mélangenimmt das Publikum mit auf ei-ne außergewöhnliche Klangrei-se: Almut Unger und ThomasLaukel kombinieren die klassi-sche Querflöte mit der Marim-ba, einem dem Xylophon ähnli-

chen Schlaginstrument, das hier-zulande noch recht selten zu hö-ren ist und seine Wurzeln in dersüdamerikanischen Folklorebzw. im nordamerikanischenJazz hat.Fast alle Werke wurden eigensfür die einzigartige Besetzungarrangiert. Dem Zuhörer werdendaher manche Stücke zwar be-kannt vorkommen, die Umset-zung auf dem außergewöhnli-chen Instrumentarium ist jedochein besonderes Klangerlebnis.Das neue Programm des Ensem-bles widmet sich Tänzen unter-schiedlichster Art, darunter be-finden sich Sätze aus Suiten vonJ. S. Bach, Klänge aus Chatscha-turjans Ballett „Gayaneh“ (u.a.

der berühmte „Säbeltanz“) so-wie Tangos von Astor Piazzolla.Das duo mélange konnte vor ei-niger Zeit bereits sein zwanzig-jähriges Jubiläum feiern undblickt auf hunderte gemeinsameKonzerte im ganzen Bundesge-biet und dem benachbartenAusland zurück.

Sonntag, 26. Juli, 16 Uhr, Frau-enkirche Meißenduo mélange – Musik für Flöteund MarimbaAlmut Unger – Flöte,Thomas Laukel – Marimba

Karten: 9 Euro, ermäßigt 6 EuroWeitere Informationen unterwww.duo-melange.de

Musik in KapellenTänze von Bach bis Piazzolla

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Sonstiges 19Meißner Amtsblatt | 7/2020 | 24. Juli 2020

Friedensrichterin Frau Kreußelbzw. ihr Vertreter Herr Schwar-ze sind jeden zweiten Donners-tag im Monat von 17 bis 18 Uhrim Meißner Rathaus (Zi.204/205) für Sie da. Der nächsteTermin ist der 13. August. An-meldungen bitte an: [email protected].

Sprechstunde desFriedensrichters

Am Donnerstag, 6. August, 10bis 12 Uhr, findet im Rathaus,Markt 1, 2. Obergeschoss, Zim-mer 204/205 die Senioren-sprechstunde statt. Zugleich be-steht von 10 bis 11 Uhr die Mög-lichkeit, mit der Meißner Bürger-polizistin ins Gespräch zu kom-men. Kontakt: 03521 467462.

Senioren-sprechstunde

Opferberatung Weisser Ring, je-den ersten und dritten Montagim Monat, 13 bis 15 Uhr, Rat-haus Meißen, Markt 1, Zimmer

204/205. Die nächsten Terminesind: 3.August, 17.August sowie7. September. Kontakt Landes-büro: 0351-850 744 96.

Opferberatung

Rentenberatung bzw. Hilfe beider Rentenantragstellung ge-währen diese Stellen (Auswhal):

Versicherungsamt: Frau Thum-serBesucheranschrift: LandratsamtMeißen, Kreissozialamt/Versi-cherungsamt, Loosestra-ße 17/19, Meißen; Termine:nach Vereinbarung unter Tel.03521-725 3127

Deutsche RentenversicherungBund: Hannelore HunoldRathaus der Stadt Meißen,Markt 1, Seniorenbüro, Zimmer205; Termine: nach persönlicherÜbereinkunft

Anmeldung: Hannelore Hunold,Paradiesstraße 5, 01445 Rade-beul, Terminvereinbarung Mo.bis Do., 9 bis 16 Uhr, Tel. 0151-11646340.

Aktuelles zur RentenberatungTourenplan der Straßenreinigung

Wochentag Datum Straße einschließlich Parkbuchten StraßenseiteMontag 27.07. Kalkberg komplettDienstag 28.07. Winzerstraße und Hohe Straße komplettMittwoch 29.07. Grundmannstraße und Beethovenstraße komplettDonnerstag 30.07. Rote Gasse komplettFreitag 31.07. Niederspaarer Straße komplett

Montag 03.08. Max-Kamprath-Straße, Schanzenstraße komplettDienstag 04.08. Max-Dietel-Straße und Jägerstraße komplettMittwoch 05.08. Heinrich-Heine-Straße komplettDonnerstag 06.08. Neugasse linksFreitag 07.08. Neugasse rechts

Montag 10.08. Görnische Gasse rechts/linksDienstag 11.08. Am Steinberg/Stiftsweg komplettMittwoch 12.08. Jüdenbergstraße 1. HälfteDonnerstag 13.08. Jüdenbergstraße 2. HälfteFreitag 14.08. Hahnemannsplatz, Uferstraße komplett

Montag 17.08. Fleischergasse, An der Frauenkriche komplettDienstag 18.08. Gerbergasse komplettMittwoch 19.08. Marktgasse, Burgstraße, Lorenzgasse rechtsDonnerstag 20.08. Hohlweg, Freiheit komplettFreitag 21.08. Theaterplatz rechts/links

Das „Meißner Amtsblatt“ ist offiziellesOrgan der Stadtverwaltung zur Be-kanntmachung amtlicher Mitteilungen.

Herausgeber:Stadt Meißen, Markt 1, 01662 Meißen,www.stadt-meissen.de

Verlag:Redaktions- und VerlagsgesellschaftElbland mbH, Niederauer Straße 43,01662 Meißen

Verantwortliche:- für amtliche Bekanntmachungen:Oberbürgermeister Olaf Raschke- Redaktion: Pressestelle der Stadt Mei-ßen, Anne Dziallas, Katharina Reso,Gerda KeglerG03521 4670; Z03521 467281- Anzeigen: Petra Gürtler, Redaktions-& Verlagsgesellschaft Elbland mbH

Auflage: 18780 ExemplareSatz und Layout: Redaktions- und Ver-lagsgesellschaft Elbland mbH

Druck: DDV Druck GmbH,Meinholdstraße 2, 01129 DresdenVereilung:Medienvertrieb MeißenGmbH G 03521 409330 und Auslage-stellenDas Amtsblatt ist auch auf der Home-page der Stadt Meißen unterwww.stadt-meissen.de hinterlegt.

Die nächste Ausgabe des MeißnerAmtsblattes erscheint am 21. August2020. Anzeigen- und Redaktions-schluss hierfür ist am 6. August 2020.Im

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Aus der Stadt20Meißner Amtsblatt | 7/2020 | 24. Juli 2020

Trotz aller Hindernisse hat dasTheater einen kleinen feinenSommerspielplan auf die Beinegestellt. Heißer Sommer ist eineInitiative des Theater-Förderver-eins und des Theaters der StadtMeißen, um einen phantasie-und freudvollen Impuls in dieStadt zu senden und den Thea-terplatz sowie den Markt biszum 12. September immersamstags mit Kultur zu beleben.

Es werden fast immer zwei Pro-gramme geboten: 16 Uhr eineKindervorstellung und 19 Uhr je-weils ein musikalisches Pro-gramm.

Alle Veranstaltungen finden aus-schließlich bei schönem Wetterstatt und sind kostenfrei. Im Fal-le von extremen Wetterverhält-nissen (Starkregen, Gewitter,Sturm) muss die jeweilige Veran-staltung leider ersatzlos ausfal-len. Für die Veranstaltungen aufdem Theaterplatz stehen max.50 Sitzplatzmöglichkeiten be-reit.

Es können gerne weitere Sitz-plätze mitgebracht werden. ImTheater erwartet die Besucherein kleiner Getränkeausschank.

Das Theater freut sich auf seineSommergäste!

Weitere Informationen unter:www.theater-meissen.de

Heißer Sommer auf dem Theaterplatz

Das Lumpenkasperle ist am 8.August auf dem Theaterplatz zu Gast. Foto: PR

25. Juli 2020• 16 Uhr: Die kleine Meer-

jungfrau (6+)• 19 Uhr: Frieder Zimmer

mann und Anna KatharinaSchumann

1. August 2020• 16 Uhr: Hans im Glück (4+)• 19 Uhr: Rattenscharf – Ein

Rendezvous mit der Liebe,Puppenspiel

8. August 2020• 16 Uhr: Das kleine Lumpen-

kasperle (4+)• 19 Uhr: Frank Fröhlich – Die

Gitarre kann alles, man musssie nur lassen

15. August 2020• 18 Uhr: Harmonic Brass

22. August 2020• 16 Uhr: Bolschoi Bambule –

Die verrückte Küche (4+)• 19 Uhr: Boomeräng –

Accoustic Cover Songs

29. August 2020• 18 Uhr: Singen und

Mitsingen mit derNeuen Kantorei St.Afra

5. September 2020• 18.30 Uhr: Poetry Slam

Literaturfest Meißen 2020

Immer samstags

Ich bin in Meißen geboren undaufgewachsen. 1995 habe ichmich selbstständig gemacht undeinen kleinen Laden auf derBurgstraße eröffnet, die „Kla-modde“ – Mode für Kids undTeens, Shirts und Jeans.Mit den Kids bin ich über dieJahre gewachsen und seit 1998gibt es die Klamodde in der Flei-schergasse 15.

2002 und 2013 erlebte ich zumHochwasser hautnah mit, wel-chen Schaden Wasser anrichtenkann. Aber auch Gutes habe ich

dabei erfahren, diese großeHilfsbereitschaft von Jung undAlt.

Dieses Jahr wird die Klamodde25 Jahre alt. Mittlerweile ver-kaufe ich Mode für Erwachsene,Kids und Teens, Shirts und Jeansin großer Auswahl, außerdemFestmode für Anlässe wie Ju-gendweihe und Konfirmation.Viele Kunden sind mir über dieJahre treu geblieben und diebeste Anerkennung ist, wenn siesich für die gute Beratung beimir bedanken.

Kalenderfrau Juli 2020: Antje Tanger

Antje Tanger in ihrem Laden in der Burgstraße. Foto: C. Hübschmann

Im Juni-Amtsblatt berichtetenwir im Beitrag „Eine Robinie fürden Elberadeweg“ über diePflanzung „Baum des Jahres2020“. In diesem Zusammen-hang möchten wir noch auf eini-ge Besonderheiten der Robinieinsbesondere bei der Auswahldes Pflanzstandortes hinweisen:Diese Baumart sollte nicht imUmfeld von Naturschutzgebie-ten oder Flächen-Naturdenkmä-lern und nicht in besonders ge-schützten Biotopen gepflanztwerden.So wertvoll die Robinie wegenihres Holzes und als Bienenwei-de ist, muss beachtet werden,dass sie unter bestimmtenStandortbedingungen eine inva-sive Baumart ist. In Trockenra-sen, lichten Trockengebüschenund -wäldern verändert sie alsTrockenheit ertragende und denBoden mit Stickstoff anreichern-de Pflanze die Biotope so, dassandere wertvolle, seltene undgefährdete Pflanzenarten ver-drängt werden.Zudem sollten angrenzende Flä-chen regelmäßig gemäht, be-wirtschaftet oder gepflegt wer-den, da die Robinie sich ver-stärkt durch Ausläufer ausbrei-tet. Die Standortwahl sollte alsogut überlegt sein.Für den Hinweis danken wirHerrn Prof.Dr.Peter A. Schmidt.

Hinweise zurPflanzung

einer Robinie

Gemeinsammit Albert Tammevon der gleichnamigen Baum-schule pflanzte Oberbürger-meister Olaf Raschke im Mai ei-ne Robinie am Elberadweg.

Foto: Stadt Meißen

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