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Menschen mit Behinderung im Beruf - Praxisbeispiele aus unserer Region Menschen mit Behinderung im Beruf 2020

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Menschen mit Behinderung im Beruf - Praxisbeispiele aus unserer Region

Menschen mit Behinderung im Beruf 2020

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Maxi L. REHA-Technik Möller GmbH

Die REHA-Technik Möller GmbH ist ein Rostocker Un-ternehmen, das seit 1990 in Rostock und Umgebung für Menschen mit Behinderungen, Ältere, Kranke und Pflegebedürftige zweckmäßige, vorrangig technische Lösungen, zum Ausgleich individueller Einschränkun-gen anbietet.

Seit dem 02.09.2019 erlernt Maxi L. bei der REHA-Technik Möller GmbH den Beruf der Kauffrau im Gesundheitswesen. Es gilt die kaufmännischen Aufgaben z.B. Rezeptabarbeitung, Vorführung und Erläuterung von Hilfsmitteln, die Aufnahme von Be-stellungen und Reparaturen, sowie die gesamte Koor-dinierung der internen Betriebsabläufe in dem kleinen kaufmännischen Team zu erlenen.

„Wir sind aktuell sehr zufrieden mit Maxi, die ob Ihrer Kleinwüchsigkeit, ihre Sachen sehr ordentlich macht. Die technischen Arbeitshilfen für Maxi sind beantragt und gleichen den Unterschied nahezu vollständig aus. Absolut vorteilhaft ist die Arbeit mit und für Rollstuhl-fahrer, denen Maxi L. von Natur aus auf Augenhöhe begegnen kann.“

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Stieblich Hallenbau GmbH

Die Stieblich Hallenbau GmbH, gegründet 1990 in Mecklenburg-Vorpommern, steht als erfolgreicher Generalunternehmer im Komplettbau mit Stahl und Glas für Planungssicherheit, Effizienz und Kundenzu-friedenheit.Als international agierendes Unternehmen ist die Stieblich Hallenbau GmbH die Kompetenz für op-tisch anspruchsvolle, technisch durchdachte und wirt-schaftlich optimierte Komplettbauten aus Stahl und Glas – schlüsselfertig, fachgerecht und ökonomisch. Unter den über 70 Mitarbeitenden sind auch Men-schen mit Behinderungen, die in allen Arbeitsberei-chen z.B. dem Einkauf, der Werkstatt, der Kalkulation/Planung und dem Bauablauf tätig sind. „Jeder Mitarbeiter und jede Mitarbeiterin hat seine Stärken und ist wichtig für uns. Die Besonderheiten die der eine mehr und der andere weniger hat spielen bei uns fast keine Rolle“. Auswirkungen auf den Ar-beitsalltag gibt es kaum bzw. die Stieblich Hallenbau GmbH hat sich gut darauf eingestellt. Über interes-sierte, auch schwerbehinderte Fachkräfte, würde sich das Unternehmen sehr freuen, insbesondere, wenn interessierte Jugendliche sich für die angebotenen Ausbildungen https://stieblich.de/karriere/ entschei-den.

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Philipp Heyna und sein Mitarbeiter Reza N. bei der Produktion Textilproduktion Heynaht

Philipp Heyna ist der Gründer der in Rostock ansäs-sigen Textilproduktion Heynaht, die hauptsächlich für die Fahrradbranche „Made in Germany“ produziert. Heynaht steht für ökosoziales Bewusstsein, Nach-haltigkeit und Langlebigkeit textiler Produkte. Philipp Heyna setzt aus Überzeugung auf die Vielfalt einer mulitkulturellen Belegschaft. Ganz überwiegend fin-den Migranten aber auch Langzeitarbeitslose, Allein-erziehende sowie Menschen mit Behinderung bei Heynaht einen Arbeitsplatz, der ausschließlich unbe-fristete ausgestaltet, und erkennbar über dem Min-destlohn entlohnt wird. So erging es auch Reza N. der aus Afghanistan stammt und ab Mai 2019 in Heynaht einen Arbeitge-ber fand, der sein Potential erkannte und über die für die Tätigkeit bedeutungslosen Aspekte, Beinprothe-se und Migrationshintergrund, hinwegsah. Najafi hat berufliche Fähigkeiten und Kenntnisse aus seinem Heimatland, die in Deutschland zwar nicht anerkannt werden, aber denen einer Fachkraft gleich kommen. Nach einer kurzen Probearbeit war Philip Heyna klar, das passt und es passt noch heute.

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Faktencheck• Die Menschen mit Behinderung haben in der Re-

gel eine fundierte berufliche Qualifikation. • Oft wirkt sich das individuelle Handicap nicht auf

die berufliche Tätigkeit aus. • Menschen mit Behinderung bereichern Unterneh-

men und fördern einen kollegialen, sozialen Um-gang.

Ausgangslage Das Inklusion am Arbeitsmarkt gelingt, und die Men-schen mit Behinderung als auch die Arbeitgeber fin-den was sie suchen, zeigen Jahr für Jahr viele gute Beispiele. Die Inhalte des Flyers sollen im Rahmen der „Woche der Menschen mit Behinderung“ dazu beitragen, die Beschäftigungschancen für Menschen mit Behinderungen zu erhöhen. Auch sollen die Arbeit-geber für das Beschäftigungspotenzial der Menschen mit Behinderungen mittels Faktencheck sensibilisiert werden.

KündigungsschutzEs gibt keinen besonderen Kündigungsschutz. Ein schwerbehinderter Arbeitnehmer unterliegt denselben arbeitsrechtlichen Pflichten wie ein nichtbehinderter Arbeitnehmer. Nach § 85 SGB IX ist im Fall einer Kün-digung eine vorherige Zustimmung des Integrations-amtes erforderlich. Das Integrationsamt hat auf eine gütliche Einigung hinzuwirken und prüft insbesondere Beschäftigungsmöglichkeiten auf einem anderen Ar-beitsplatz oder auf einem freien Arbeitsplatz dessel-ben Arbeitgebers.

Zusatzurlaub Menschen mit Behinderung (GdB 50 oder mehr) ha-ben Anspruch auf bezahlten zusätzlichen Urlaub von fünf Arbeitstagen bei einer regelmäßigen Arbeitszeit von fünf Tagen pro Woche. Verteilt sich die regelmäßi-ge Arbeitszeit auf mehr oder weniger als fünf Arbeits-tage in der Kalenderwoche, erhöht oder vermindert sicher der Zusatatzurlaub entsprechend.

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EingliederungszuschussAls Arbeitgeber können Sie einen Zuschuss zum Ar-beitsentgelt erhalten (Eingliederungszuschuss). Die Förderhöhe und die Förderdauer richten sich nach der Einschränkung der Arbeitsleistung der Arbeitneh-merin bzw. des Arbeitnehmers und nach den Anfor-derungen des jeweiligen Arbeitsplatzes und sind auf max 70 % begrenzt.

Zuschüsse zur AusbildungsvergütungMehr junge Menschen mit Behinderungen sollen durch betriebliche Ausbildung Berufsabschlüsse er-reichen. Die Arbeitsagentur und das Jobcenter kön-nen Ihnen deshalb für betriebliche Aus- und Weiter-bildung einen Zuschuss zur Ausbildungsvergütung, max. 80 %, gewähren.

ProbebeschäftigungMenschen mit Behinderungen können in Unterneh-men bis zu 3 Monaten zur Probe beschäftigt werden. Dafür werden die Kosten komplett erstattet.

Ausgleich von Behinderungen durch technische HilfenBehindertengerechte, erforderliche Ausgestaltung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen, wird durch die Agentur für Arbeit erstattet. Bei der Erhebung der er-forderlichen, technischen Rahmenbedingungen, wer-den Arbeitgeber durch den technischen Beratungs-dienst der Agentur für Arbeit unterstützt. Leistungen zur Schaffung von Arbeits- und Ausbil-dungsplätzen gem. § 15 SchwbAV oder Leistungen bei außergewöhnlichen Belastungen für den Arbeitge-ber gem. § 27 SchwbAV, werden durch das Integrati-onsamt gefördert.

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Aufgaben des IntegrationsamtesDie Integrationsämter informieren und beraten Be-schäftigte und Unternehmen zu allen Fragen, die im Zusammenhang mit der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben stehen.Sie arbeiten eng zusammen mit Rehabilitationsträgern, Arbeitgebern, Arbeitgeberverbänden, Behindertenver-bänden und Gewerkschaften. Für das betriebliche Inte-grationsteam sind sie Ratgeber und Partner.Des Weiteren kann die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben aus Mitteln der Ausgleichs- abgabe durch die Integrationsämter gefördert werden. Unter anderem beinhaltet dies: Leistungen zur Schaf-fung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen gem. § 15 SchwbAV oder Leistungen bei außergewöhnlichen Be-lastungen für den Arbeitgeber gem. § 27 SchwbAV.

Kontaktdaten:Landesamt für Gesundheit und SozialesDezernat IntegrationsamtErich-Schlesinger-Str. 3518059 Rostock

Telefon: 0381 331 - 59000Telefax: 0381 331 - 59045

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Aufgaben des Integrationsfachdienstes (IFD)Die IFD werden für schwerbehinderte, behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen mit einem besonderen Bedarf an arbeits- und berufsbegleiten-der Betreuung tätig. Jeder Betroffene aber auch der Arbeitgeber, ein Kollege, der behandelnde Arzt oder Familienangehörige kann Kontakt zum IFD aufneh-men. Der IFD arbeitet im Auftrag des Integrationsam-tes oder eines Rehabilitationsträgers. Es entstehen keine Kosten für den Rat- oder Hilfesuchenden. In Abhängigkeit vom Auftrag des Kostenträgers kann der IFD u.a. folgende Leistungen erbringen:• Beratung und Unterstützung des Betroffenen mit dem Ziel der Erhaltung eines bestehenden Arbeits-verhältnisses (im Auftrag des Integrationsamtes oder Rehabilitationsträgers)• Beratung und Unterstützung des Betroffenen bei der Erlangung eines geeigneten Arbeitsplatzes (im Auftrag eines Rehabilitationsträgers)• mit Zustimmung des Betroffenen die Mitarbeiter im Betrieb oder der Dienststelle über Art und Auswir-kungen der Behinderung und über entsprechende Verhaltensregeln informieren (z.B. im Rahmen eines Betrieblichen Eingliederungsverfahrens)• als Ansprechpartner für den Arbeitgeber des Betrof-fenen zur Verfügung stehen, diesen über Leistungs-möglichkeiten informieren und bei der Beantragung von Leistungen beim zuständigen Leistungsträger unterstützen.

Kontaktdaten:Gemeinnützige AFW Arbeitsförderungs- und Fortbildungswerk GmbHIntegrationsfachdienst RostockPlatz der Freundschaft 1, 18059 Rostock

Ihre persönlichen Ansprechpartner:Janine Rutz Tel. 0381/ 670 77 11Klaus-Dieter Stepputat Tel. 0381/ 670 77 12Monika Richert Tel. 0381/ 670 77 13 E-Mail: [email protected]

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Vermittlung und Beratung bei der Agentur für ArbeitDie Agentur für Arbeit hat speziell geschulte Fach-kräfte und informiert einstellungsbereite Firmen und arbeitsuchende Menschen mit Behinderung rund um das Thema „Inklusion am Arbeitsmarkt“.

KontaktIhre persönlichen Ansprechpartner:Ramona Hupka - Tel.: 0381 / 804 1616Michael Egemann - Tel.: 0381 / 804 1615

E-Mail: [email protected]

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Weitere Informationen:www.arbeitsagentur.dewww.einfach-teilhaben.dewww.integrationsaemter.dewww.lagus.mv-regierung.de/Soziales/Integrations-amt/www.afw-rostock.de/integrationsfachdienst_allgemei-nes.html

HerausgeberAgentur für Arbeit RostockKopernikusstraße 1a18057 RostockTeam Reha / SBFebruar 2020www.arbeitsagentur.de/rostock

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