Menschenrechte vor Konzernprivilegien Für ein UN-Abkommen ... · Geflutete Häuser im Sudan...

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Menschenrechte vor Konzernprivilegien – Für ein UN-Abkommen zu Wirtschaft und Menschenrechten (»Binding Treaty«) Dr. Thomas Köller (Attac, TTIP-Kampagnengruppe) Armin Paasch, Referent Wirtschaft und Menschenrechte (Misereor) Lia Polotzek, Referentin Wirtschaft, Finanzen und Handel (BUND)

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Menschenrechte vor Konzernprivilegien –

Für ein UN-Abkommen zu Wirtschaft und Menschenrechten

(»Binding Treaty«)

Dr. Thomas Köller (Attac, TTIP-Kampagnengruppe)

Armin Paasch, Referent Wirtschaft und Menschenrechte (Misereor)

Lia Polotzek, Referentin Wirtschaft, Finanzen und Handel (BUND)

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Gliederung

1. Neoliberaler Konstitutionalismus

2. Gravierende Menschenrechtsverletzungen in der globalisierten Wirtschaft

3. Kampf um verbindliche Regelungen im Rahmen der UN

4. UN-Treaty: Prozess und Inhalte

5. Fazit: UN-Treaty als Alternative zum neoliberalen Konstitutionalismus

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1. Neoliberaler KonstitutionalismusIWF, WTO, TTIP, CETA, ISDS und Co. bilden faktisch

globale Wirtschaftsverfassung (»Freihandelsregime«)

→ garantiert TNCs freien Zugang zu Märkten, Rohstoffen, weitet Eigentumsrechte aus und räumt TNCs internationale Sonderklagerechte ein

→ ohne die TNCs gleichzeitig globalen Regeln zum Schutz von Menschen und Umwelt zu unterwerfen

→ Schränkt zudem staatliche Spielräume u. a. zur menschenrechtlichen Regulierung von TNCs ein

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Aktuelle Situation?

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Freihandels- und Menschenrechtsregime

• Auch UN-Menschenrechtsregime verbindlich

→ »Sozialpakt« 1966/1976/1993

→ Staaten müssen »respect, protect, fulfil«

• Verschiedene völkerrechtliche Verträge nebeneinander

→ Freihandelsregime außerhalb der UN-Charta

→ Art. 103 UN-Charta »Widersprechen sich die Verpflichtungen von Mitgliedern der Vereinten Nationen aus dieser Charta und ihre Verpflichtungen aus anderen internationalen Übereinkünften, so haben die Verpflichtungen aus dieser Charta Vorrang.«

• Trotzdem Durchsetzungsmechanismen des Freihandels-regimes (und neoliberale Hegemonie) stärker

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2. Gravierende Menschenrechtsverletzungen im Verantwortungsbereich von TNCs

• Extreme Ausbeutung, moderne Sklaverei, Landraub, Ermordung von GewerkschafterInnen, mangelnder Arbeitsschutz und Umweltzerstörung charakteristisch für globale Wertschöpfungsketten

• Praktisch alle Branchen betroffen

• Verantwortung von TNCs (einschl. deutscher Unternehmen) wegen eigener FDI, Tochtergesellschaften, Lieferbeziehungen, Exporte/Dienstleistungen und Finanzierungen

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• Das deutsche Ingenieursunternehmen Lahmeyer hat Bauüberwachung und Kontrolle der Inbetriebnahme des Merowe-Staudamms im Nord-Sudan übernommen.

• Im Rahmen des Baus wurden 40.000 Menschen umgesiedelt

• Rund 4.700 Familien wurden nicht konsultiert und bei der Inbetriebnahme förmlich weggeflutet; Häuser, Ernten und Nutztiere wurden zerstört

Beispiel: Merowe-Staudamm

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Geflutete Häuser im Sudan

Quelle: International Rivers

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Beispiel: Brand in Textilfabrik

• Am 11. September 2012 starben in der Tetxilfabrik Ali Enterprises in Karachi 260 Menschen, 32 wurden verletzt

• Hauptkunde war nach eigenen Angaben KiK

• Vier pakistanische Betroffene haben im Frühjahr 2015 vor dem Landgericht Dortmund gegen KiK auf Entschädigung geklagt

• Am 30. August 2016 bewilligte das Landgericht Dortmund Prozesskostenhilfe und erließ Beweisanträge

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Ausgebrannte Fabrik in Pakistan

Quelle: NYT

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Beispiel: Eisenerzmine in Mariana

• Im November 2015 brachen zwei Rückhaltedämme für giftigen Schlamm: Risiko seit 2013 bekannt

• Schlammlawine begrub 19 Menschen und mehrere Dörfer unter sich

• Verseuchte Rio Doce und Lebensgrundlagen von 7.500 Fischern und 300 Bauern

• Mine gehörte Samarco, einem Joint Venture der Bergbaukonzerne Vale und BHP Billiton

• Deutsche Bank finanziert weiterhin beide Konzerne; Deutschland bezieht 56% des Eisenerz aus Brasilien

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Schlammlawine in Brasilien

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Menschenrechtsverletzungen: Risikobranchen

4%

30%

8%

12%

22%

10%

9%5%

Menschenrechtsvorwürfe nach Sektoren (2005-2014)

Schwerindustrie

Rohstoffe

Nahrung und Getränke

Medikamente und Chemikalien

Einzelhandel und Konsumgüter

Finanzielle Dienstleistungen

Infrastruktur und Energieversorgung

IT, Elektronik und Kommunikation

Quelle: Kamminga, Menno (2014): Company Responses to Human Rights Reports: An Empirical Analysis

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Mangelnde Verantwortlichkeit• Schwache staatliche, juristische und

zivilgesellschaftliche Strukturen im globalen Süden

• Probleme transnationaler Rechtsanwendung und Rechtsdurchsetzung

• Rechtliche Hindernisse in Deutschland• Keine Sorgfaltspflichten• Trennungsprinzip im Gesellschaftsrecht• Unzureichend geschützte Rechtsgüter• Keine Gruppenklagen• Kein Unternehmensstrafrecht

• Fehlende Politikkohärenz („Staat-Wirtschaft-Nexus“)Quelle: ECCHR/Brot für die Welt/MISEREOR (Hg.): Unternehmen zur Verantwortung ziehen. Erfahrungen aus transnationalen Menschenrechtsklagen, März 2017

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3. Der Kampf um Regeln für TNC• ILO-Gründung 1919 (Völkerbund, ab 1946 UN)

• Scheitern der Gründung einer Internationalen Handelsorganisation (ITO) nach Bretton Woods

• UN Commission/Centre on TNCs 1974-1993 (Ziel: Code of Conduct für TNC)

• Scheitern der Integration von Sozialstandards im Rahmen der WTO in den 1990ern

• Scheitern der UN Normen 2004

• Unverbindliche/freiwillige Leitlinien: UN Global Compact, OECD Leitsätze, UN-Leitprinzipien 2011

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Überblick: Die UN und Unternehmen

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UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (2011)• Einstimmige Verabschiedung von freiwilligen

Leitprinzipien im Menschenrechtsrat• Gegliedert in drei Säulen:

• I. Respect: Staatliche Pflicht zum Schutz der Menschenrechte• II. Protect: Unternehmensverantwortung zur Achtung der MR

(»Sorgfaltspflichten/Due dilligence«)• III. Remedy: Zugang zu wirksamer Abhilfe

• Aufgrund von Säule I werden mittelbar auch Unternehmen verpflichtet (> CSR)

→ Zur Erfüllung ihrer Schutzpflicht sollen die Staaten Nationale Aktionspläne (NAPs) erstellen→ Bundesregierung hat von 2014-2016 Nationalen Aktionsplan (NAP) zu deren Umsetzung entwickelt

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Schwächen UN-Leitprinzipien

• Vage in konkreten Umsetzungsempfehlungen

• Schwache Verbindung menschenrechtlicher Sorgfalt mit staatlicher Schutzpflicht

• Restriktive Interpretation extraterritorialer Staatenpflichten (vgl. Maastricht-Prinzipien)

• Keine Erleichterung des Zugangs zu Gerichten in Heimatstaaten von TNC

• Kein UN-Ausschuss zu Untersuchungen befugt

• Keine Verbindlichkeit und Durchsetzungsmittel im Völkerrecht ↔ Investitionsschutz

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Schwächen deutscher Aktionsplan

• 7 Jahre nach Verabschiedung der UN-Leitprinzipien nur 19 NAPs, alle beruhen auf Freiwilligkeit

• Deutscher NAP (Dez. 2016): keine verbindlichen Sorgfaltspflichten, auch nicht …• für Unternehmen im öffentlichen Eigentum• bei der Außenwirtschaftsförderung (Exportbürgschaften,

KfW-Bankengruppe: wiederholt trotz MR-Vergehen) • bei der Subventionsvergabe• bei der Vergabe öffentlicher Aufträge • im CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz zu Berichtspflichten

von Unternehmen→ 2020 Evaluierung – neue NGO-Kampagne

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4. Prozess zum UN Treaty

• Menschenrechtsrat setzt 2014 zwischenstaatliche Arbeitsgruppe ein mit dem Mandat:

“to elaborate an international legally bindinginstrument to regulate, in international human rightslaw, the activities of transnational corporations andother business enterprises”

• Wachsende Teilnahme an bisher 3 Sitzungen: 60 (2015) – 80 (2016) - 98 (2017)

• 3. Sitzung: Diskussion von “Draft Elements”

• Ecuador soll 2018 Treaty-Entwurf vorlegen

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Inhalte der „Draft Elements“…

• Vorrang Menschenrechtspflichten vor Handels- und Investitionsabkommen

• Verbindliche Sorgfaltspflichten für Unternehmen „thoughout their operations“ und Haftung für mitverursachte Schäden

• Erfasst auch Tochterunternehmen und kontrollierte Unternehmen

• Zugang zu Gerichten auch in Heimatstaaten von TNK, Gruppenklagen, Zugang zu Information, internationale Zusammenarbeit

• Prüfung eines internationalen Gerichtshofs zu TNK und Menschenrechten

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… Vorrang vor Handelsrecht

• „Supremacy Clause“: Menschenrechte haben Vorrang vor Handels- und Investitionsrecht

• Verpflichtung zu menschenrechtlichen Folgenabschätzungen vor Verhandlungsbeginn

• Kein Entschädigungsanspruch für TNCs, wenn Staaten von Handelsbestimmungen abweichen

• „Denial of benefits“: Konzerne verlieren Vorteile aus Abkommen bei Menschenrechtsverstößen

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UN Treaty und alternative Handelspolitik

• UN Treaty legt globaler Wirtschaftsordnung Menschenrechte verpflichtend zugrunde

• Setzt Unternehmensrechten Pflichten entgegen

• Es bleiben Auslegungsschwierigkeiten: Was ist Konflikt zwischen Handels- und Menschenrecht

• Paradigmenwechsel in der Handelspolitik nötig: weg von Wachstum, Weltmarkt und Wettbewerb

• Schließt Abschaffung der Schiedsgerichte ein

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Kritik der EU an UN Treaty• Kritik am Prozess:

• Ablenkung von UN-Leitprinzipien• Resolution auf drei Sitzungen beschränkt: UN-

Hochkommissariat für MR widerspricht• Will „unabhängigen Vorsitz“: Staaten haben in

zwischenstaatlichen AG‘s immer Vorsitz• Mangelnde Einbindung der Wirtschaft: NRO und

Wirtschaftsverbände in Arbeitsgruppe vertreten

• Inhaltliche Kritik:• Beschränkung auf TNC: Elements beziehen alle Unternehmen

ein, legen aber Schwerpunkt auf Aktivitäten mit „transnationalem Charakter“

• Steht Fragen der Unternehmenshaftung kritisch gegenüber

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Erwartungen NRO• Konstruktive Teilnahme der EU und BReg statt prozeduraler

Blockaden

• Kommentierung der Draft Elements durch EU und BReg

• Präzisierung der Elements zu Haftung (und Grenzen), zum transnationalen Charakter und Verhältnis zu Investitionsschiedsgerichten

• Explizite Behandlung von Subventionen und Außenwirtschaftsförderung

• Weiterverhandlung zum Internationalen Gerichtshof für TNC und Menschenrechte

• Vorrang Menschenrechte vor Handels- und Investitionsschutzabkommen

• Schaffung eines ExpertInnenausschusses zur Überwachung

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5. Fazit: Der UN Treaty als Alternative zum neoliberalen Konstitutionalismus

• Idee einer gerechten globalen Ordnung statt Nationalismus

• Aber globale Ordnung und internationale Zusammenarbeit im Dienst von Frieden, Menschenrechten und sozialer Gerechtigkeit

• War bereits »Geist von Philadelphia«* und zugleich Hauptangriffsziel der neoliberalen Revolution seit den 1970er Jahren

* Alain Supiot, Hamburg 2011

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Erkämpft das Menschenrecht!

• UN-Charta als allgemeiner Rechtsrahmen, Beendigung des neoliberalen Konstitutionalismus

• Mangelnde Durchsetzung wegen UN-Prinzip der staatlichen Souveränität und Integrität?

• Zumindest: Anerkennung extraterritorialer Staatenpflichten und weitere UNO-Reformdebatte

• Überwindung der neoliberalen Hegemonie als Voraussetzung und Ergebnis

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Die Binding Treaty Kampagne

- Internationale Treaty Alliance

- Global Campaign

- Treaty Alliance Deutschland- Flyer Treaty Alliance

- Positionspapier Treaty Alliance

- Bündniszeitung

In der Diskussion/Planung:

Kampagne für ein deutsches Sorgfaltspflichtgesetz

EBI gegen ISDS/FTAs und pro BT+EU-Sorgfaltspflichtgesetz

Attac-BT-Kampagne

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Kontakt

Dr. Thomas Köller: [email protected]

Armin Paasch: [email protected]

Lia Polotzek: [email protected]

attac zur UN-Treaty: http://www.attac.de/kampagnen/handelsabkommen/hintergrund/binding-treaty/