Merkblatt: Regelungen zur GFS in den Klassen 7-10 +...

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Merkblatt: Regelungen zur GFS in den Klassen 7-10 + 11i Die Notenbildungsverordnung (NVO §9, Absatz 6, geändert am 23.3.2004) legt fest: Ein Schüler/ eine Schülerin im Gymnasium ist ab Klasse 7 zur Ableistung einer GFS pro Jahr verpflichtet. Der Schüler legt die GFS im Fach seiner Wahl ab. Eine „gleichwertige Feststellung von Schülerleistungen“ ist in derselben Gewichtung in die Endnote des Faches einzubeziehen wie eine Klassenarbeit. Daraus ergibt sich, dass der Arbeitsaufwand für eine GFS zumindest gleichwertig mit der Vorbereitung für eine Klassenarbeit sein muss. Eine GFS kann eine Klassenarbeit nicht ersetzen. Die GFS am Lichtenstern-Gymnasium GFS können sein: Referate, schriftliche Hausarbeiten, Projekte, mündliche Prüfun- gen, Präsentationen Nach der NVO muss ein Lehrer GFS von Schülern annehmen. Eine Annahmeober- grenzegrenze ist jedoch durch die persönliche Belastung des Lehrers gesetzt. Diese Grenze liegt im Schuljahr bei 5 GFS im Kernfach und 3 GFS im Nebenfach. Die Koordination der GFS liegt beim Klassenlehrer. Fachlehrer und die Schüler vereinbaren das Thema miteinander. Die Themenvergabe muss bis zu den Osterferien abgeschlossen sein. Wird ein Fach nur im 1. Halbjahr unterrichtet, muss die Themenvergabe bis Mitte November abgeschlossen sein. Die GFS ist bis spätestens 2 Wochen vor den Zeugniskonventen abzuleisten. Die GFS in den Klassen 7-9 – eingebunden in Projekt- und Studienzeit Die Verpflichtung zur GFS ist in den Klassen 7 und 8 durch die Projektarbeit, in Klasse 9 durch die Studienzeit abgedeckt. Eine zusätzliche GFS in den Projektfä- chern ist nicht zulässig. 21/01/11 Mü/Gro

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Merkblatt: Regelungen zur GFS in den Klassen 7-10 + 11i

Die Notenbildungsverordnung (NVO §9, Absatz 6, geändert am 23.3.2004) legt fest: � Ein Schüler/ eine Schülerin im Gymnasium ist ab Klasse 7 zur Ableistung einer GFS pro Jahr verpflichtet. � Der Schüler legt die GFS im Fach seiner Wahl ab. � Eine „gleichwertige Feststellung von Schülerleistungen“ ist in derselben Gewichtung

in die Endnote des Faches einzubeziehen wie eine Klassenarbeit. Daraus ergibt sich, dass der Arbeitsaufwand für eine GFS zumindest gleichwertig mit der Vorbereitung für eine Klassenarbeit sein muss.

� Eine GFS kann eine Klassenarbeit nicht ersetzen.

Die GFS am Lichtenstern-Gymnasium

� GFS können sein: Referate, schriftliche Hausarbeiten, Projekte, mündliche Prüfun-

gen, Präsentationen � Nach der NVO muss ein Lehrer GFS von Schülern annehmen. Eine Annahmeober-

grenzegrenze ist jedoch durch die persönliche Belastung des Lehrers gesetzt. Diese Grenze liegt im Schuljahr bei 5 GFS im Kernfach und 3 GFS im Nebenfach.

� Die Koordination der GFS liegt beim Klassenlehrer. � Fachlehrer und die Schüler vereinbaren das Thema miteinander. � Die Themenvergabe muss bis zu den Osterferien abgeschlossen sein.

Wird ein Fach nur im 1. Halbjahr unterrichtet, muss die Themenvergabe bis Mitte November abgeschlossen sein. Die GFS ist bis spätestens 2 Wochen vor den Zeugniskonventen abzuleisten.

Die GFS in den Klassen 7-9 – eingebunden in Projekt- und Studienzeit

Die Verpflichtung zur GFS ist in den Klassen 7 und 8 durch die Projektarbeit, in Klasse 9 durch die Studienzeit abgedeckt. Eine zusätzliche GFS in den Projektfä-chern ist nicht zulässig.

21/01/11 Mü/Gro