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SPRACHNACHWEIS ERASMUS Merkblatt zum Erasmus-Sprachnachweis Der Sprachnachweis muss für die Hauptunterrichtssprache des Gastlandes vorgelegt werden. Studieren Sie im Hauptfach eine Philologie und gehen in ein Land, in welchem diese Sprache Unterrichts-, bzw. Landessprache ist, müssen Sie Ihre Sprachkenntnisse durch die Lektoren Ihres Instituts/die Fachstudienberatung bestätigen lassen. Für eine ERASMUS-Bewerbung werden folgende Sprachniveaus vorausgesetzt: o Englisch – B2 o Alle anderen Sprachen –B1 Sie haben die Möglichkeit, den Sprachnachweis durch Ihr Abiturzeugnis zu erbringen. Hierbei gilt: o Englisch: das Sprachniveau B2 wird explizit auf Ihrem Abiturzeugnis ausgewiesen oder Sie haben diese Sprache am Gymnasium 7 Jahre belegt und mind. der Note "gut" / 10 Punkten abgeschlossen o Alle anderen Sprachen: das Sprachniveau B1 wird explizit auf Ihrem Abiturzeugnis ausgewiesen oder Sie haben diese Sprache am Gymnasium 5 Jahre belegt und mind. der Note "gut" / 10 Punkten abgeschlossen So funktioniert der Nachweis über das Abiturzeugnis: Legen Sie dem ausgefülltem Formular „Sprachnachweis“ eine Kopie Ihres Abiturzeugnisses bei (diese muss nicht beglaubigt sein). Eine zusätzliche Bestätigung ist in diesem Fall nicht mehr erforderlich. Beachten Sie, dass dies die LMU-Mindestanforderungen sind. Manche Partneruniversitäten setzen vertiefte Sprachkenntnisse voraus und Sie müssen diese unter Umständen bereits im Bewerbungsprozess oder aber bei der Anmeldung an der Gasthochschule nachweisen. Hier obliegt es den Programmbeauftragten die entsprechende Sprachnachweise zu fordern. Informationen dazu erhalten Sie bei den ERASMUS-Programmbeauftragten in Ihrer Fakultät und auf den ERASMUS-Incoming- Webseiten der jeweiligen Partnerhochschule. Bitte füllen Sie das nachfolgende Formular aus und heften Sie es vor den Sprachnachweis, den Sie Ihrer Bewerbung beilegen.

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Page 1: Merkblatt zum Erasmus- · PDF fileo Englisch – B2 o Alle anderen Sprachen –B1 Sie haben die Möglichkeit, den Sprachnachweis durch Ihr Abiturzeugnis zu erbringen. Hierbei gilt:

SPRACHNACHWEIS ERASMUS

Merkblatt zum Erasmus-Sprachnachweis

Der Sprachnachweis muss für die Hauptunterrichtssprache des Gastlandes vorgelegt werden.

Studieren Sie im Hauptfach eine Philologie und gehen in ein Land, in welchem diese Sprache Unterrichts-, bzw. Landessprache ist, müssen Sie Ihre Sprachkenntnisse durch die Lektoren Ihres Instituts/die Fachstudienberatung bestätigen lassen.

Für eine ERASMUS-Bewerbung werden folgende Sprachniveaus vorausgesetzt:

o Englisch – B2 o Alle anderen Sprachen –B1

Sie haben die Möglichkeit, den Sprachnachweis durch Ihr Abiturzeugnis zu erbringen.

Hierbei gilt:

o Englisch: das Sprachniveau B2 wird explizit auf Ihrem Abiturzeugnis ausgewiesen oder Sie haben diese Sprache am Gymnasium 7 Jahre belegt und mind. der Note "gut" / 10 Punkten abgeschlossen

o Alle anderen Sprachen: das Sprachniveau B1 wird explizit auf Ihrem Abiturzeugnis

ausgewiesen oder Sie haben diese Sprache am Gymnasium 5 Jahre belegt und mind. der Note "gut" / 10 Punkten abgeschlossen

→ So funktioniert der Nachweis über das Abiturzeugnis:

Legen Sie dem ausgefülltem Formular „Sprachnachweis“ eine Kopie Ihres Abiturzeugnisses bei (diese muss nicht beglaubigt sein). Eine zusätzliche Bestätigung ist in diesem Fall nicht mehr erforderlich.

Beachten Sie, dass dies die LMU-Mindestanforderungen sind. Manche

Partneruniversitäten setzen vertiefte Sprachkenntnisse voraus und Sie müssen diese unter Umständen bereits im Bewerbungsprozess oder aber bei der Anmeldung an der Gasthochschule nachweisen. Hier obliegt es den Programmbeauftragten die entsprechende Sprachnachweise zu fordern. Informationen dazu erhalten Sie bei den ERASMUS-Programmbeauftragten in Ihrer Fakultät und auf den ERASMUS-Incoming-Webseiten der jeweiligen Partnerhochschule.

Bitte füllen Sie das nachfolgende Formular aus und heften Sie es vor den

Sprachnachweis, den Sie Ihrer Bewerbung beilegen.

Page 2: Merkblatt zum Erasmus- · PDF fileo Englisch – B2 o Alle anderen Sprachen –B1 Sie haben die Möglichkeit, den Sprachnachweis durch Ihr Abiturzeugnis zu erbringen. Hierbei gilt:

ERASMUS-Sprachnachweis–bitte der Bewerbung beilegen Name, Vorname: ………………………………………………………………………. Nicht-Philologie-Studierende: Englisch – Niveau B2 nachgewiesen durch: o ausgewiesene Fremdsprache im Abiturzeugnis (siehe Merkblatt)

o Zertifikat des LMU Sprachenzentrums

o abgelegte Sprachprüfungen (z.B. TOEFL– iBT min.87 Punkte/PBT min. 567 Punkte,

IELTS, Cambridge Certificate…)

o DAAD-Sprachzeugnis/LMU Language Assessment Sheet

o sonstiges: ……………………………………………………………………………………

Alle anderen Sprachen (Französisch, Spanisch, Italienisch,…) – Niveau B1 nachgewiesen durch: o ausgewiesene Fremdsprache im Abiturzeugnis (siehe Markblatt)

o Zertifikat des LMU Sprachenzentrums

o abgelegte Sprachprüfungen (z.B. DELF/DALF,…)

o DAAD-Sprachzeugnis/LMU Language Assessment Sheet

o sonstiges: ……………………………………………………………………………………

Philologie-Studierende: Auszufüllen von den Lektoren des Instituts/ der Fachstudienberatung der Fakultät: Hiermit wird bestätigt, dass Herr/Frau…………..………………………………………….

im Hauptfach….………………………………........... studiert und das erforderliche

Sprachniveau hat, um am ERASMUS-Austausch mit ………………………………………

(Land angeben) teilzunehmen.*

…………………………………….. …………………………………………… Ort, Datum Stempel/Unterschrift

* Der Sprachnachweis muss für die Hauptunterrichtssprache des Gastlandes vorgelegt werden. Das erforderliche Sprachniveau für Englisch ist B2, für alle anderen Sprachen B1.