MIMServiceheft2013
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Transcript of MIMServiceheft2013
Die Wohn-immobilien-Messefür München und
Region!
Serviceheft 2013
Liebe Aussteller der zweiten MÜNCHNER IMMOBILIEN MESSE,das vorliegende Serviceheft soll Ihnen als Leitfaden für Ihre Messebeteiligung dienen. Der Service-Gedanke steht bei uns an erster Stelle. Daher haben wir für Sie alle relevanten Dienstleistungen und Service-Angebote, die Sie für eine erfolgreiche Messeteilnahme benötigen, in einem, nach Formularen gegliederten, übersichtlichen Bestellheft zusammengefasst. Gleichzeitig regelt das Serviceheft auch Details zum Ablauf der Messe.
Das Handbuch ist nach folgendem Schema gegliedert:
Allgemeine informAtionen (Ansprechpartner, Anfahrt, Parken, Auf- und Abbau)
formulAre (Allgemeine Bestimmungen, Inhalt)
0. Adressdaten
1. messe-teilnahme (Ausstellerausweise, Parkausweise, Fachforum)
2. Standbau (Genehmigung, Komplettstände, Zusätzliche Ausstattung, Bodenbeläge)
3. Standtechnik (Stromanschlüsse, Leuchten & Strahler, Abhängungen, Telefon & Internet, Medientechnik)
4. Standausstattung (Mietmöbel, Messetafeln, Folierungen, Präsentationssysteme, Pflanzen & Floristik)
5. Stand- /Ausstellerservice (Standreinigung, Versicherung, Standbewachung, Stand-Personal, Foto- & Video-Service, Speisen & Getränke)
6. Werbung (Ausstellerverzeichnis, MIM-Magazin, Werbemöglichkeiten, Eintrittsgutscheine, Werbemittel)
7. Werbe- und marketing-Service (Organisation, Konzept & Design, Aktionen & Events)
techniSche richtlinien
Die genannten Ziffern entsprechen auch der Nummerierung der Formulare im Serviceheft. Sofern gewünschte Dienstleistungen nicht aufgeführt sind, so sprechen Sie uns an.
Wir wünschen Ihnen eine gute Messevorbereitung!
Mit freundlichen Grüßen
Ihr acm-Team für die MÜNCHNER IMMOBILIEN MESSE
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Allgemeine informationen (Seite 1 von 5)
Presse & marketing:
technik:
Andreas Börner, Tel: 08131 66998-12 Mail: [email protected]
forum:
BFW-Geschäftsstelle, Tel: 089 219096-800 Mail: [email protected]
media-Service & Werbemöglichkeiten:
Hendrik Glatz, Tel: 089 480901-15 Mail: [email protected]
Gina Dillenburg Tel: 089 480901-70 Mail: [email protected]
Magdalena Meyer Tel: 089 480901-52 Mail: [email protected]
Hendrik Glatz Tel: 089 480901-15 Mail: [email protected]
Stefanie Steinbauer Tel: 089 480901-51 Mail: [email protected]
Dr. Florian Forster Tel: 089 480901-17 Mail: [email protected]
Ansprechpartner
messeleitung: acm medien gmbh · Balanstraße 55 · 81541 münchen tel: 089 480901-55 fax: 089 480901-98 mail: [email protected]
gesamtleitung:
Projektteam:
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Allgemeine informationen (Seite 2 von 5)
Lage der HalleAdresse: Neue Kleine Olympiahalle
Spiridon-Louis-Ring
80809 München
Kleine olympia-
halle
Barrierefreier EINGANG
EINGANG
4
Allgemeine informationen (Seite 3 von 5)
Anfahrt / Parken1 Parkharfe (Blöcke 15 bis 20)
2 Parkplatz Olympiaturm
3 Parkplatz Eissportzentrum
4 Tiefgarage BMW-Welt
Parkausweise/Ausfahrtickets sind vorab bestellbar > Formular 1c
Öffentliche Verkehrsmittel � Haltestelle Olympiazentrum
� U-Bahn U3
� Bus 173, N42
Kleine olympia-
halle
1
2
3
4
5
Allgemeine informationen (Seite 4 von 5)
Auf- und AbbauAufbauzeiten: Dienstag, 9. April 2013, 15:00 bis 22:00 Uhr
Mittwoch, 10. April 2013, 08:00 bis 22:00 Uhr
Donnerstag, 11. April 2013, 08:00 bis 22:00 Uhr
Abbauzeiten: Sonntag, 14. April 2013, 19:30 bis 24:00 Uhr
Montag, 15. April 2013, 08:00 bis 18:00 Uhr
Anfahrt / AnlieferungDie Anfahrts- und Anliefersituation ist an der Neuen Kleinen Olympiahalle leider eingeschränkt.
Aus diesem Grund bitten wir die nachfolgenden Hinweise zu beachten!
Für den Auf- und Abbau stehen folgende Anfahrts- und Anlieferungs-Möglichkeiten zur Verfügung: (siehe auch Pläne auf der nächsten Seite)
1. ladehofDie Einfahrt in den Ladehof ist nur für LKW bis 7,5 t gestattet und während des Auf- und Abbaus ausschließ-lich kurzzeitig möglich. Die von der Messeleitung zugewiesenen Ladezeiten sind unbedingt einzuhalten.Für LKW mit mehr als 7,5 t können abweichende Regelungen gelten, die rechtzeitig vor Aufbaubeginn be-kannt gegeben werden. Die genauen Einfahrtzeiten können abweichen und werden an den Einfahrten bekannt gegeben. Bitte haben Sie Verständnis, dass die Einfahrtszeitspanne auf maximal 2 Stunden beschränkt ist. Es steht ein Stapler (inkl. Fahrer) zur Verfügung, der Ihnen beim Transport Ihrer Güter in die Halle hilft.
2. Kies-Parkplatz „Sondereingang“PKWs und LKWs bis 7,5 t können den Kies-Parkplatz „Sondereingang“ anfahren. Hier kann eine Kaution in Höhe von EUR 50,– verlangt werden, die beim rechtzeitigen Ausfahren wieder zurückerstattet wird. Am Son-dereingang steht ein Transport-Shuttle zur Verfügung, der Ihre Güter in die Halle transportiert.
3. Parkplatz „olympiaturm“
Für PKWs besteht alternativ die Möglichkeit am Parkplatz Olympiaturm zu parken. Entweder Sie ziehen ein Parkticket vor Ort oder Sie bestellen vorab (mit Formular 1c) einen Parkschein. Vom Parkplatz geht's dann weiter zu Fuß aus in westlicher Richtung zur Halle. Ein barrierefreier Zugang ist gewährleistet.
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Allgemeine informationen (Seite 5 von 5)
Kontroll-punkt
Kontroll-punkt
Kies-Parkplatz „Sondereingang“
Ladehof
Kleine olympia-
halle
Kies-Parkplatz „Sonder-eingang“
Parkplatz „Olympiaturm“
Ladehof
Fußweg Fußweg
Parkplatz „Olympiaturm“
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Anfahrt / Anlieferung für Auf- und Abbau
AuSfüllen der formulAre
Alle Formulare können direkt am Bildschirm ausgefüllt werden. Zur Vereinfachung können Sie Ihre Adress- daten einmalig in Formular 0 eingeben. Diese werden dann automatisch auf alle weiteren Formulare übertragen.
Bitte füllen Sie die benötigten Formulare vollständig aus. Drucken Sie dann das entsprechende Formular aus und unterschreiben es. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir bzw. die entsprechenden Service-Partner nur rechtsverbindlich unterschriebene Formulare akzeptieren können.
einreichen der formulAre
Einige Formulare müssen eingereicht werden, andere reichen Sie je nach Bedarf ein. Verpflichtend müssen die formulare 1a (Ausstellerausweise) sowie 6a (Verzeichniseintrag) eingereicht wer-den. Sofern Sie eine reine Standfläche gebucht haben, so sind zusätzlich auch die formulare 2a (Standbau-Genehmigung) und 3a (Stromanschlüsse) erforderlich.
Wir bitten Sie, die Formulare termingerecht zurückzusenden. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir bei ver-späteter Einsendung keine Gewähr für eine ordnungs- und fristgemäße Erledigung und Prüfung übernehmen können. Haben Sie bitte ebenso Verständnis, dass bei einigen Leistungen ein Preisaufschlag in Höhe von 25% angesetzt wird, sofern die Bestellung nach der gesetzten Frist eingeht.
Art der formulAre
Es gibt zwei Arten von Formularen: grüne und blaue Formulare.
13
Firma
Anschrift
Ansprechpartner/in
Tel. Fax
Firma
Stand
1aAusstellerausweise
SieerhaltenaufgrundIhrergebuchtenStandflächefolgende Ausstellerausweise kostenlos:
bis20m²=3 Ausweisebis25m²=4 Ausweisebis30m²=5 Ausweisebis35m²=6 Ausweise
bis40m²=7 Ausweisebis45m²=8 Ausweisebis50m²=9 Ausweisebis55m²=10 Ausweise
bis60m²=11 Ausweisebis65m²=12 Ausweise
DieKostenfürweitereAusweisebetragen20,00EurojeStück(zzgl.MwSt.).
Bestellung der Ausweise
AnzahlderbenötigtenkostenlosenAusstellerausweise: ________________
ZusätzlichekostenpflichtigeAusstellerausweise: ________________
FirmennameaufdenAusstellerausweisen: _____________________________________________
Hinweise:
� DieAusstellerausweiseberechtigenzumZugangzurMessefürdiegesamteLaufzeitabjeweils1StundevorMessebeginnbiseinehalbeStundenachMesseende.(Ausnahme:AbbauamSonntagbis22Uhr).
� DieAusstellerausweisebeinhaltendenAusstellernamenundsindinnerhalbdesfürdenAusstellertätigenPersonenkreisesübertragbar.DieWeitergabeanBesucher,sowiederVerkaufvonAusweisenistunter-sagt.BeiMissbrauchwirdderAusweisentschädigungslosentzogen.
� DieZusendungderbestelltenAusweiseerfolgterstnachvollständigerBezahlungderStandmieten-Rech-nungundaufGefahrdesBestellers.ErsatzkannbeiVerlustnichtgeleistetwerden.
OrtundDatum FirmenstempelundrechtsverbindlicheUnterschriftdesAuftraggebers
Besteller / Rechnungsempfänger Aussteller (fallsabweichend)
Bittezurücksendenbis:15.03.13SpätereingehendeBestellungenwerdennichtmehrver-schickt,sondernaufderMessezurAbholungbereitgelegt.
Anacm medien GmbH·Balanstraße55·81541MünchenFax:089480901-98·[email protected]
62
Besteller / Rechnungsempfänger Aussteller (falls abweichend)
Firma
Anschrift
Ansprechpartner/in
Tel. Fax
Firma
Stand
Bitte zurücksenden bis: 15.03.13
Stand-Personal/Hostessen 5e
Wir stellen Ihnen kompetentes und kommunikationsfreudiges Personal, wie Messe-Hostessen oder Servicekräfte zur Verfügung. Nach Rücksendung des Formulars werden Ihnen geeignete Personen vorgeschlagen sowie ein konkretes Angebot erstellt.
Einsatzzeiten:
Vorabbriefing notwendig
Freitag, 20.04.2012 von ___________ bis ___________ Anzahl Stunden ___________
Samstag, 21.04.2012 von ___________ bis ___________ Anzahl Stunden ___________
Sonntag, 22.04.2012 von ___________ bis ___________ Anzahl Stunden ___________
Kleidung:
Bekleidung wird vom Aussteller gestellt. Konfektionsgrößen: __________________
Bekleidung wird nicht gestellt. Bitte folgende Kleidung: ____________________________________________
Kosten:
Pro Person und Stunde ab 17,50 Euro evtl. zzgl. Bekleidungskosten und Fahrtkosten zzgl. MwSt.
Anzahl Personen: _________________
Geschlecht: Männlich Weiblich Beides Egal
Alter: ca. ______________
Aufgaben: Information Promotion Service Sonstiges:____________
Ort und Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Auftraggebers
An acm medien GmbH · Balanstraße 55 · 81541 MünchenFax: 089 480901-98 · [email protected]
Die Dienstleistungen und Produkte der grünen formulare können ausschließlich über die Messe-leitung bzw. über die genannten Servicepartner bestellt werden. Hierzu zählen unter anderem Ausstellerausweise, Stromanschlüsse, Abhängungen, Abfallentsorgung und Standbewachung.
Die Dienstleistungen der blauen formulare sind als Angebot der Messeleitung zu verstehen und können auch bei anderen Anbietern bestellt werden. Der Vor-teil der Nutzung der in diesem Serviceheft genannten Firmen liegt jedoch in einem evtl. günstigerem Preis der Leistungen aufgrund der Bündelung von Aufträ-gen vieler Aussteller.
Beispiel eines grünen Formulars Beispiel eines blauen Formulars
formulare Allgemeine Bestimmungen (Seite 1 von 2)
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richtlinien und hinWeiSe
Bitte beachten Sie die Allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen, die Hausordnung sowie die Tech-nischen Richtlinien am Ende des Serviceheftes. Für weitere Information gehen Ihnen gegebenenfalls weitere Schreiben über Einzelheiten der Vorbereitung und Durchführung der Messe zu.
Mit Abgabe eines Formulars werden auch die Regelungen dieses Servicehefts anerkannt.
Für Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
formulare Allgemeine Bestimmungen (Seite 2 von 2)
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0. Adressdaten S. 12
1. messe-teilnahme
a. Ausstellerausweise S. 13
b. Aufbau / Abbau (Allgemein) S. 14
c. Aufbau / Abbau (Ladehof) S. 15
d. Parkausweise S. 16
e. Fachforum S. 17
2. Standbau
a. Standbau / Genehmigung S. 18
b. Anmeldung genehmigungspflichtiger Bauten / Exponate S. 19
c. System-Komplettstände S. 20
d. Systemstand – Zusätzliche Ausstattung S. 21
e. Systemstand – Bodenbeläge S. 22
g. System-Standbau Individual S. 24
3. Standtechnik
a. Stromanschlüsse S. 25
b. Miet-Leuchten / -Strahler S. 26
c. Abhängungen S. 28
d. Kommunikation (Telefon, Internet) S. 29
e. Miet-Audio- / -Video- / -PC-Technik S. 31
4. Standausstattung
a. Mietmöbel S. 33
b. Messetafel / Wandfolierung S. 46
c. Präsentationssysteme S. 47
d. Mietpflanzen und Floristik S. 49
formulare inhalt (Seite 1 von 2)
10
5. Stand- /Ausstellerservice
a. Standreinigung S. 54
b. Versicherung S. 55
c. Standbewachung S. 56
d. Stand-Personal / Hostessen S. 57
e. Foto- / Video-Service S. 58
f. Catering / Miet-Equipment S. 60
6. Werbung
a. Verzeichnis-Eintrag S. 63
b. Werbemöglichkeiten
1. MIM-Magazin (beigelegt in der SZ) S. 64
2. SZ-Sonderveröffentlichungen S. 67
3. Ausstellerverzeichnis / Messezeitung S. 68
4. Online-Werbung S. 69
5. Werbeflächen in der Halle S. 71
c. Eintrittsgutscheine / Gastkarten S. 73
d. Kostenfreie MIM-Werbemittel S. 74
7. Werbe- und marketing-Service S. 75
a. Komplett-Organisation S. 76
b. Standkonzept und -design S. 77
c. Broschüren & Flyer S. 78
d. Aktionen, Events & VKF-Maßnahmen S. 79
formulare inhalt (Seite 2 von 2)
11
Adressdaten
Adressdaten-Eingabe
Bitte geben Sie in diesem Formular Ihre Adressdaten ein. Diese werden dann automatisch auf alle weiteren Formulare übernommen.
Sie können Ihre Eingaben jederzeit auf den einzelnen Formularen wieder ändern.
Daten übernehmen
0
Besteller / Rechnungsempfänger Aussteller (falls abweichend)
Firma
Anschrift
Ansprechpartner/in
Tel. Fax
Firma
Stand
12
13
Firma
Anschrift
Ansprechpartner/in
Tel. Fax
Firma
Stand
1aAusstellerausweise
Sie erhalten aufgrund Ihrer gebuchten Standfläche folgende Ausstellerausweise kostenlos:
bis 20 m² = 3 Ausweisebis 25 m² = 4 Ausweisebis 30 m² = 5 Ausweisebis 35 m² = 6 Ausweise
bis 40 m² = 7 Ausweisebis 45 m² = 8 Ausweisebis 50 m² = 9 Ausweisebis 55 m² = 10 Ausweise
bis 60 m² = 11 Ausweisebis 65 m² = 12 Ausweise
Die Kosten für weitere Ausweise betragen 20,00 Euro je Stück (zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer).
Bestellung der Ausweise
Anzahl der benötigten kostenlosen Ausstellerausweise: ________________
Zusätzliche kostenpflichtige Ausstellerausweise: ________________
Firmenname auf den Ausstellerausweisen: _____________________________________________
hinweise:
� Die Ausstellerausweise berechtigen zum Zugang zur Messe für die gesamte Laufzeit ab jeweils 2 Stunden vor Messebeginn bis eine halbe Stunde nach Messeende. (Ausnahme: Abbau am Sonntag bis 24 Uhr).
� Die Ausstellerausweise beinhalten den Ausstellernamen und sind innerhalb des für den Aussteller tätigen Personenkreises übertragbar. Die Weitergabe an Besucher, sowie der Verkauf von Ausweisen ist unter-sagt. Bei Missbrauch wird der Ausweis entschädigungslos entzogen.
� Die Zusendung der bestellten Ausweise erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung der Standmieten-Rech-nung und auf Gefahr des Bestellers. Ersatz kann bei Verlust nicht geleistet werden.
Ort und Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Auftraggebers
Besteller / Rechnungsempfänger Aussteller (falls abweichend)
Bitte zurücksenden bis: 15.03.13Später eingehende Bestellungen werden nicht mehr ver-schickt, sondern auf der Messe zur Abholung bereitgelegt.
An acm medien GmbH · Balanstraße 55 · 81541 MünchenFax: 089 480901-98 · [email protected]
1bAufbau/Abbau (Allgemein)
Geplante/Gewünschte Auf-/Abbau-Uhrzeit(von/bis)
AnzahlLKW 7,5t
AnzahlLKW 3,5t/ Sprinter
AnzahlPKW
Aufbau
Dienstag, 09.04.201315:00 – 22:00
Mittwoch, 10.04.201308:00 – 22:00
Donnerstag, 11.04.201308:00 – 22:00
Standbestückung
Freitag, 12.04.201308:00 –09:30
Samstag, 13.04.201308:00 – 09:30
Sonntag, 14.04.201308:00 – 09:30
Abbau
Sonntag, 14.04.201319:30 – 24:00
Montag, 15.04.201308:00 – 18:00
Firma
Anschrift
Ansprechpartner/in
Tel. Fax
Firma
Stand
Bitte zurücksenden bis: 08.03.13
Ort und Datum Firmenstempel und Unterschrift
Für alle Aussteller, die mit eigenem Messebauunternehmen auf- und abbauen möchten, ist dieses Formular verpflichtend.
Wir benötigen Ihre Angabe zur Koordination des Auf- und Abbaus und zur Vergabe der Ent- und Beladezeiten.
Bitte tragen Sie in die Tabelle ein, von wann bis wann Sie gerne auf- und abbauen möchten sowie mit wie vielen LKWs und PKWs Sie anfahren werden.
Sofern Sie den Ladehof anfahren möchten, bitten wir, auch das Formular 1c auszufüllen.
An acm medien GmbH · Balanstraße 55 · 81541 MünchenFax: 089 480901-98 · [email protected]
Antragsteller Aussteller (falls abweichend)
14
1cAufbau/Abbau (ladehof)
Geplante/Gewünschte Lade-Uhrzeit
Müssen – bei mehreren LKW‘s – diese direkt
nacheinander ent- bzw. beladen werden?
(ja/nein)
Benötigte Ladezeit pro LKW
(in Minuten)
Stapler benötigt?(ja/nein)
Zahl der benö-tigten LKW-Parkplätze
während Auf-/Abbauzeit?
Aufbau
Dienstag, 09.04.201315:00 – 22:00
Mittwoch, 10.04.201308:00 – 22:00
Donnerstag, 11.04.201308:00 – 22:00
Abbau
Sonntag, 14.04.201319:30 – 24:00
Montag, 15.04.201308:00 – 18:00
Firma
Anschrift
Ansprechpartner/in
Tel. Fax
Firma
Stand
Antragsteller
Bitte zurücksenden bis: 08.03.13
Für alle Aussteller, die den Ladehof anfahren möchten, ist dieses Formular verpflichtend.
Die Reihenfolge des Formular-Rücklaufs ist nicht entscheidend für die Vergabe der Ent- und Beladezeiten.
Zur Ent- und Beladung steht ein Stapler inkl. Fahrer – kostenlos – zur Verfügung.
Da aus Platzgründen maximal drei LKWs gleichzeitig ent- oder beladen werden können, steht pro LKW lediglich eine maximale Ent- und Beladezeit von 30 Minuten zur Verfügung.
Bitte tragen Sie in die Tabelle ein, um welche Uhrzeit Sie gerne ent- oder beladen möchten, wie lange Sie für die Ent- oder Beladung pro LKW benötigen und ob Sie die Hilfe eines Staplers in Anspruch nehmen wollen. Bitte geben Sie zudem an, ob Sie während der Auf- und Abbauzeit einen LKW-Parkplatz benötigen.
Ort und Datum Firmenstempel und Unterschrift
An acm medien GmbH · Balanstraße 55 · 81541 MünchenFax: 089 480901-98 · [email protected]
Aussteller (falls abweichend)
15
16
Firma
Anschrift
Ansprechpartner/in
Tel. Fax
Firma
Stand
Bitte zurücksenden bis: 15.03.13
1dParkausweise
Es können folgende Parkausweise/-tickets angeboten werden:
Parkplätze olympiaturm und eissportzentrum Für diese Parkplätze in direkter Nähe zur Messehalle können Parkausweise bestellt werden, die für alle drei Messetage (bzw. auch für Auf- und Abbautage) genutzt werden können und zudem einen Parkplatz garantie-ren. Mehrmalige Ein- und Ausfahrt ist möglich! Die Zahl der Plätze ist begrenzt. Die Bestellungen werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet.
Parkharfe Für die Parkharfe können Ausfahrttickets erworben werden. Ein Parkplatz kann jedoch nicht garantiert werden. Nur einmalige Ausfahrt möglich! Bei Wiedereinfahrt muss neues Ausfahrtticket benutzt werden.
Bestellung der Parkausweise für Parkplätze Olympiaturm oder Eissportzentrumhiermit bestellen wir: (Bitte Stückzahl angeben) für folgende tage: di mi do fr SA So mo
______ Stk. 1-Tages Parkausweis(e) je 10,00 Euro
______ Stk. 2-Tages Parkausweis(e) je 20,00 Euro
______ Stk. 3-Tages Parkausweis(e) je 30,00 Euro
______ Stk. 4-Tages Parkausweis(e) je 40,00 Euro
______ Stk. 5-Tages Parkausweis(e) je 50,00 Euro
______ Stk. 6-Tages Parkausweis(e) je 60,00 Euro
Bestellung der Parkausweise für die Parkharfehiermit bestellen wir: (Bitte Stückzahl angeben)
______ Stk. Ausfahrttickets für die Parkharfe je 4,00 Euro (ermöglicht die einmalige Ausfahrt aus dem Parkplatz)
Der Gesamtbetrag wird in Rechnung gestellt, zzgl. einer Bearbeitungsgebühr von 20 Euro. Alle Angaben zzgl. MwSt.
Ort und Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Auftraggebers
Besteller / Rechnungsempfänger Aussteller (falls abweichend)
An acm medien GmbH · Balanstraße 55 · 81541 MünchenFax: 089 480901-98 · [email protected]
17
Besteller / Rechnungsempfänger Aussteller (falls abweichend)
Firma
Anschrift
Ansprechpartner/in
Tel. Fax
Firma
Stand
Bitte zurücksenden bis: 01.03.13Später eingehende Formulare können leider nicht mehr berücksichtigt werden.
1efachforum
Ort und Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Antragstellers
hinweise:
� Das Fachforum der Messe wird vom BFW Bayern e.V. organisiert.
� Alle Aussteller haben die Möglichkeit einen Vortrag zu halten, bzw. an einer Podiumsdiskussion teilzuneh-men.
� Der Inhalt des Vortrags muss thematisch zur Messe passen und darf keine reine Werbung für die Produkte oder Dienstleistungen des Vortragenden enthalten.
� Die Einteilung der Vorträge und Podiumsdiskussionen übernimmt der BFW Bayern e.V., der sich rechtzeitig mit den Antragstellern in Verbindung setzt.
Antrag für die Teilnahme am BFW-Fachforum
Vortrag Podiumsdiskussion
Thema
Name des Referenten
Titel, Berufsbezeichnung des Referenten
Tel. Fax
An den BFW Bayern e.V. · Nymphenburger Straße 17 · 80335 MünchenFax: 089 219096-809 · [email protected]
18
Besteller / Rechnungsempfänger Aussteller (falls abweichend)
Firma
Anschrift
Ansprechpartner/in
Tel. Fax
Firma
Stand
Bitte zurücksenden bis: 15.03.13
2a
Einreichung der StandgestaltungspläneAlle Aussteller, die eine reine Standfläche gebucht haben und ihren Stand nicht über den offiziellen Mes-sebauer (Firma mlg GmbH) bauen lassen, müssen ihre Standgestaltungspläne zur Genehmigung bei der Messeleitung einreichen: � Seitenansichtspläne mit Höhenangabe � Grundrissplan mit Maßen � 3D-Plan, soweit vorhanden
Die Pläne sind bis spätestens 15. März 2013 per E-Mail (PDF) an [email protected] oder per Post (Adresse siehe oben) einzureichen. Die Bearbeitung der Genehmigung erfolgt nur, wenn alle erforderlichen Pläne vorliegen.
Bitte füllen Sie dieses formular aus, wenn Sie eine reine Standfläche gebucht haben.Mit dem Standbau für unsere Beteiligung auf der MÜNCHNER IMMOBILIEN MESSE haben wir folgendes Messebauunternehmen beauftragt:
Firma
Anschrift
Ansprechpartner/in
Tel. Fax
Standbau / genehmigung
Ort und Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Antragstellers
An acm medien GmbH · Balanstraße 55 · 81541 MünchenFax: 089 480901-98 · [email protected]
19
Besteller / Rechnungsempfänger Aussteller (falls abweichend)
Firma
Anschrift
Ansprechpartner/in
Tel. Fax
Firma
Stand
Bitte zurücksenden bis: 01.03.13
Ort und Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Antragstellers
Auf unserem Stand möchten wir einrichtungen verwenden oder exponate ausstellen, die gemäß den technischen richtlinien genehmigt werden müssen: (Bitte ankreuzen)
Druckgasflaschen
Feuergefährliche Handlungen (Grillen, Heizen, Kochen, Kerzen, Brennpaste, etc.)
Feuergefährliche Exponate (Öfen, Brenner, Pellets, etc.)
Ausstellung von Kraftfahrzeugen
Pyrotechnische Vorführungen (Feuerwerk etc.)
Einsatz von Nebelgeräten (Nebelmaschine)
Verwendung von gasbefüllten Luftballons
Abgasemissionen (Motoren/Heizöfen,…)
Verwendung von Hebezeugen (Elektrokettenzüge, Handkettenzüge, etc.)
Verwendung radioaktiver Stoffe
Technische Anlagen (Lasergeräte, Röntgenstrahler, Hochfrequenzgeräte, Funkanlagen, etc.)
Sonstiges / Beschreibung: __________________________________________________________________
_________________________________________________________________________________________
_________________________________________________________________________________________
Anmeldung von genehmigungspflichtigen Bauten, einrichtungen oder exponaten 2bAn acm medien GmbH · Balanstraße 55 · 81541 MünchenFax: 089 480901-98 · [email protected]
Bitte fügen Sie diesem Formular weitere Details zu den genehmigungspflichtigen Bauten, Einrichtungen oder Exponaten bei. Die Messeleitung setzt sich dann mit Ihnen in Verbindung.
20
Besteller / Rechnungsempfänger Aussteller (falls abweichend)
Firma
Anschrift
Ansprechpartner/in
Tel. Fax
Firma
Stand
Bitte zurücksenden bis: 15.03.13Für später eingehende Bestellungen wird ein Zuschlag von 25 % erhoben.
2cSystem-Komplettpakete
hinweise: � Aussteller, die bereits eines der Komplettpakete gebucht haben, können hier nochmals ihre Bestellung verändern.� Aussteller, die reine Standfläche gebucht haben, können aus den folgenden System-Komplettpaketen wählen.� Der Stand wird an die tatsächliche Größe und Form angepasst. � Die Mietpreise pro qm gelten für die Veranstaltungdauer und sind inkl. Auf- und Abbau. � Alle Preise verstehen sich inkl. Versicherung der Standbauteile (Schäden durch Dritte) sowie zzgl. gesetzl. MwSt.
hiermit bestellen wir: (Bitte ankreuzen)
An acm medien GmbH · Balanstraße 55 · 81541 MünchenFax: 089 480901-98 · [email protected]
Ort und Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Auftraggebers
messe-Stand - StAndArdMessestand Version „Standard“ für 70,00 euro/m2. Im Preis enthalten sind: Systemstand – Octanorm, Wände weiß matt, Tep-pich anthrazit (inkl. Verlegen und Entsorgen), Grundreinigung nach Aufbau, 1 Strahler pro 4 m2 Standfläche, 1 Blende 196 x 45 cm inkl. 4-farbigem Druck.
messe-Stand - PremiumMessestand Version „Premium“ für 95,00 euro/m2.Im Preis enthalten sind: Systemstand – Octanorm, Wände weiß matt, Kabine mit Tür (abschließbar), Teppich aus 4 Farben wählbar (inkl. Verlegen und Entsorgen), Grundreinigung nach Aufbau, 1 Strahler pro 4 m2 Standfläche, 1 Blende 196 x 95 cm inkl. 4-farbigem Druck.
messe-Stand - Premium PluSMessestand Version „Premium PLUS“ für 110,00 euro/m2 (Die Mindest-standgröße beträgt 12 m2)Im Preis enthalten sind: Systemstand – Octanorm, Wände weiß matt, 2 Türme (Höhe 350 cm), Kabine mit Tür (abschließbar), Teppich aus 4 Farben wählbar (inkl. Verlegen und Entsorgen), Grundreinigung nach Aufbau, 2 Langarmstrahler 150 W, 1 Strahler pro 4 m2 Standfläche, 2 Blenden je 95 x 143 cm inkl. 4-farbigem Druck.
21
Besteller / Rechnungsempfänger Aussteller (falls abweichend)
Firma
Anschrift
Ansprechpartner/in
Tel. Fax
Firma
Stand
Bitte zurücksenden bis: 15.03.13Für später eingehende Bestellungen wird ein Zuschlag von 25 % erhoben.
2d
Miet-Türen / Vorhängehiermit bestellen wir: (Bitte Stückzahl angeben)
Z7 ______ Stk. tür abschließbar, weiß je 88,00 Euro
Z8 ______ Stk. Vorhang weiß _______ Stk. Vorhang grau _______ Stk. Vorhang schwarz je 34,00 Euro
Miet-Systemtrennwändehiermit bestellen wir: (Bitte Stückzahl angeben)
Z1 ______ Stk. Wand (3mm) einseitig weiß 100 x 250 cm je 32,00 Euro
Z2 ______ Stk. Wand (3mm) beidseitig weiß 100 x 250 cm je 52,00 Euro
Z3 ______ Stk. Wand (3mm) einseitig weiß 70 x 250 cm je 26,00 Euro
Z4 ______ Stk. Wand (3mm) beidseitig weiß 70 x 250 cm je 46,00 Euro
Z5 ______ Stk. Wand (3mm) einseitig weiß 50 x 250 cm je 22,00 Euro
Z6 ______ Stk. Wand (3mm) beidseitig weiß 50 x 250 cm je 32,00 Euro
hinweise:
� Sofern Sie ein Komplettpaket (STANDARD, PREMIUM oder PREMIUM PLUS) gebucht haben, können Sie mit diesem Formular zusätzliche Standausstattung bestellen.
� Die Mietpreise gelten für die Veranstaltungsdauer.
� Alle Preise verstehen sich inkl. Versicherung der Standbauteile (Schäden durch Dritte) sowie zzgl. gesetz-licher Mehrwertsteuer.
Systemstand Zusätzliche Ausstattung
Ort und Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Auftraggebers
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22
Besteller / Rechnungsempfänger Aussteller (falls abweichend)
Firma
Anschrift
Ansprechpartner/in
Tel. Fax
Firma
Stand
Bitte zurücksenden bis: 15.03.13Für später eingehende Bestellungen wird ein Zuschlag von 25 % erhoben.
hinweise:
� Dieses Formular benötigen Sie nur, wenn Sie einen Systemstand der Firma mlg bestellt haben.
� Im Komplettpaket „STANDARD“ ist der Bodenbelag Rips in Farbe anthrazit enthalten.
� In den Komplettpaketen „PREMIUM“ und „PREMIUM PLUS“ ist der Bodenbelag Rips enthalten. Bei der Farbe können Sie zwischen 4 Varianten wählen.
� Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit in den Komplettpaketen gegen Aufpreis auch andere Teppich-Sorten und -Farben, sowie PVC-Laminat in verschiedenen Versionen zu bestellen.
� Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
2e
Farbauswahl Fertigstand-Paket „PREMIUM“ oder „PREMIUM PLUS“ für den im Paket enthaltenen teppichboden „rips“ wählen wir folgende farbe: (Bitte ankreuzen)
Rot Marine Anthrazit Tanne
Bestellung alternativer Bodenbeläge (gegen Aufpreis) (Bitte ankreuzen)
1. expo-rips (9,90 euro / m2)
Sahara Gelb Orange Rubin Aqua
Smaragd Silber Schwarz
Systemstand Bodenbeläge (Seite 1 von 2)
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23
Bitte zurücksenden bis: 15.03.13Für später eingehende Bestellungen wird ein Zuschlag von 25 % erhoben.
2e
2. Velours Standard (17,90 euro / m2)
Weiß Beige Mocca Safran Sunrise
Rot Bordeaux Silber Carbon Anthrazit
Schwarz Blau Royal Kobalt
3. PVc design (24,90 euro / m2)
Noppe Weiß Noppe Silber Noppe Schwarz Mosaik Schachbrett
Marmor Anthrazit Marmor Grau Riffelblech Riffelblech Schwarz
Ahorn Buche Brasil Buche Holz-Grip Nussbaum
Graueiche Weißeiche Räuchereiche Schwarz
Ort und Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Auftraggebers
Firma Firma Stand
Besteller / Rechnungsempfänger Aussteller (falls abweichend)
Systemstand Bodenbeläge (Seite 2 von 2)
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24
Besteller / Rechnungsempfänger Aussteller (falls abweichend)
Firma
Anschrift
Ansprechpartner/in
Tel. Fax
Firma
Stand
Ort und Datum Firmenstempel und Unterschrift
Der offizielle Messebauer bietet neben den Fertigstandpaketen auch individuelle Messestände an.
Hier ein Beispiel:
Bitte zurücksenden bis: 15.02.13
System-Standbau individual 2f
Wir haben Interesse an einem unverbindlichen Angebot. Bitte melden Sie sich bei uns!
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Ort und Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Auftraggebers 25
Besteller / Rechnungsempfänger Aussteller (falls abweichend)
Firma
Anschrift
Ansprechpartner/in
Tel. Fax
Firma
Stand
Bitte zurücksenden bis: 15.03.13Für später eingehende Bestellungen wird ein Zuschlag von 25 % erhoben.
3aStromanschlüsse (inkl. Verbrauch)
Bestellung der Stromanschlüssehiermit bestellen wir: (Bitte ankreuzen bzw. Stückzahl angeben)
Zweiter Anschluss: 230V / 2kW (Wechselstrom), inkl. 1 Schukosteckdose, FI-Schutzschalter 180,00 Euro
Bis 10 kW / 16A (Drehstrom 400V), inkl. 1 CEE-Kupplung 16A, FI-Schutzschalter; Vorraussichtl. Anschlusswert in KW ________ 550,00 Euro
Bis 20 kW / 32A (Drehstrom 400V), inkl. 1 CEE-Kupplung 32A, FI-Schutzschalter, Vorraussichtl. Anschlusswert in KW ________ 1.000,00 Euro
______ Stk. Schukosteckdose 230 V / 16 A, mit Zuleitung je 30,00 Euro
______ Stk. Schukosteckdose 230 V / 16 A, 3-fach, mit Zuleitung je 35,00 Euro
______ Stk. CEE-Steckdose 400 V / 16 A, 5-polig, mit Zuleitung je 50,00 Euro
______ Stk. CEE-Steckdose bis 400 V / 32 A, 5-polig, mit Zuleitung je 60,00 Euro
______ Stk. Adapter Eingang CEE 16 A, 5-polig, Ausgang je 25,00 Euro 3 x Schukosteckdosen 3-polig 230 V
______ Stk. Adapter Eingang CEE 32 A, 5-polig 400 V, Ausgang CEE 16 A, 5-polig 400 V je 40,00 Euro
hinweise:
� Für alle Aussteller ist der Standardanschluss 230 V / 2kW mit einer Schukosteckdose inkl. Verbrauch verpflichtend. Ein weiterer bzw. größerer Stromanschluss kann mit diesem Formular bestellt werden.
� Alle angegebenen Preise verstehen sich inkl. Montage, Demontage, Mietgebühr sowie Verbrauch.
� Bitte geben Sie beim Einreichen der Standbaupläne zur Genehmigung (Formular 2a) die gewünschte Lage des Stromanschlusses an.
� Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
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26
Besteller / Rechnungsempfänger Aussteller (falls abweichend)
Firma
Anschrift
Ansprechpartner/in
Tel. Fax
Firma
Stand
Bitte zurücksenden bis: 15.03.13Für später eingehende Bestellungen wird ein Zuschlag von 25 % erhoben.
3bmiet-leuchten / -Strahler (Seite 1 von 2)
PAr 46 chrom 100W, inkl. Klemme
L6
____ Stk. je 45,00 E
hQi Stromschienenstrahler 150W
L5
____ Stk. je 62,00 E
displaystrahler Energiespar 9W, inkl. Klemme
L1
____ Stk. je 48,00 E
displaystrahler max. 150W, inkl. Klemme
L2
____ Stk. je 48,00 E
hQi Stromschienenstrahler 70W
L4
____ Stk. je 62,00 E
halogen Stromschienenstrahler 75W, Euro Spot
L3
____ Stk. je 45,00 E
hiermit bestellen wir: (Bitte Stückzahl angeben)
hinweise:
� Alle genannten Positionen werden nur mietweise zur Verfügung gestellt.
� Der Mietpreis versteht sich für die Laufzeit der Messe.
� Im Preis enthalten sind Lieferung, Mietgebühr, Montage, Inbetriebnahme und Demontage.
� Für Beschädigungen durch unsachgemäße Behandlung haftet der Besteller / Mieter.
� Fehlendes und beschädigtes Mietgut wird zum Wiederbeschaffungspreis berechnet. Die Haftpflicht des Mieters beginnt mit der Anlieferung und endet mit der Rückholung durch den Vermieter (auch wenn der Mieter den Stand bereits verlassen hat), längstens jedoch bis zu 24 Stunden nach Messeschluss.
� Die gemieteten Gegenstände sind nicht versichert. Es empfiehlt sich daher, eine Ausstellungsversicherung abzuschließen (siehe Formular 5c – Versicherung).
� Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
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27
3b
Ort und Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Auftraggebers
Studio PAr 150W HQI Scheinwerfer, Wechsellinsen
____ Stk. je 62,00 E
L11
dimmer max 2kW
____ Stk. je 30,00 E
L12
Firma Firma Stand
Besteller / Rechnungsempfänger Aussteller (falls abweichend)
miet-leuchten / -Strahler (Seite 2 von 2)
Arri 300W Stufellinse mit Tor, inkl. Klemme
L7
____ Stk. je 68,00 E
Arri 650W Stufenlinse mit Tor, inkl. Klemme
____ Stk. je 78,00 E
L8
etc Source 4 750W Profilscheinwerfer, Klemme
____ Stk. je 88,00 E
L10
Arri 1000W Stufenlinse mit Tor, inkl. Klemme
____ Stk. je 88,00 E
L9
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28
Besteller / Rechnungsempfänger Aussteller (falls abweichend)
Firma
Anschrift
Ansprechpartner/in
Tel. Fax
Firma
Stand
Bitte zurücksenden bis: 15.03.13Für später eingehende Bestellungen wird ein Zuschlag von 25 % erhoben.
3cAbhängungen
Ort und Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Auftraggebers
hiermit bestellen wir: (Bitte Stückzahl angeben)
Abhängepunkte______ Stk. Abhängepunkt(e) ab Pre-Rigg oder Festpunkt bestehend aus Stahlseil bis 8 mm und O-Ring, Belastbarkeit: max. 50 kg, je 275,00 Euro / Stk.
Höhe des Abhängepunktes über dem Hallenboden _________ m (min. 2,50 m – max. 4,50 m)
Art der geplanten Abhängung: (z.B. Traversen, Beleuchtung, etc.) _____________________________________
Miet-Traversen______ lfm 2-Punkt Traverse je 34,00 Euro / lfm
______ lfm 3-Punkt Traverse je 38,00 Euro / lfm
______ lfm 4-Punkt Traverse je 42,00 Euro / lfm
______ Stk. Eckstück je 48,00 Euro / Stk.
______ Stk. T-Stück je 48,00 Euro / Stk.
Befestigen der abzuhängenden Gegenstände (Beleuchtungsträger, Scheinwerfer, Banner, eigene Traversen etc.) Berechnung nach Aufwand, 50,00 Euro/Stunde
hinweise: � Abhängepunkte (bis zur Übergabestelle) dürfen grundsätzlich nur von der Messeleitung bzw. dem entsprechenden
Servicepartner installiert und geändert werden.
� Gemeinsam mit diesem Bestellformular sind maßstabsgetreue Skizzen einzureichen, aus denen die genaue ge-wünschte Lage der Abhängepunkte hervorgeht. Dabei ist die jeweilige Punktbelastung pro Abhängepunkt anzugeben.
� Die Absicherung von Standbauteilen oder Exponaten an Abhängepunkten oder abgehängte Konstruktionen mit einer starren Verbindung zum Hallenboden ist nicht zulässig.
� Nachfolgende Preise verstehen sich inkl. Materialmietkosten, Montage und Demontage.
� Die Montage Ihrer eigenen Exponate (Beleuchtung, eigene Traversen, etc.) ist im Preis für die Abhängepunkte nicht enthalten.
� Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
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29
Besteller / Rechnungsempfänger Aussteller (falls abweichend)
Firma
Anschrift
Ansprechpartner/in
Tel. Fax
Firma
Stand
Bitte zurücksenden bis: 15.03.13
3d
Wir bestellen für die laufzeit der messe folgende leistungen:
(Bitte Stückzahl angeben)
Anschlüsse
______ Stk. Call Profi Standard-Anschluss (analoger Telefonanschluss) je 101,29 Euro
______ Stk. Call Profi ISDN-Anschluss (Mehrgeräteanschluss) je 109,29 Euro
endgeräte zu Anschlüssen
______ Stk. Telefonapparat zum Standard-Anschluss je 10,00 Euro
______ Stk. Telefonapparat zum ISDN-Anschluss je 10,00 Euro
______ Stk. Telefaxgerät zum Standard-Anschluss je 25,00 Euro
dSl Business asymmetrisch
______ Stk. DSL Business 1000 zum oben aufgeführten Standard-Anschluss, inkl. Flatrate je 103,80 Euro
______ Stk. DSL Business 1000 zum oben aufgeführten ISDN-Anschluss, inkl. Flatrate je 103,80 Euro
______ Stk. DSL Business 3000 zum oben aufgeführten Standard-Anschluss, inkl. Flatrate je 109,80 Euro
______ Stk. DSL Business 3000 zum oben aufgeführten ISDN-Anschluss, inkl. Flatrate je 109,80 Euro
Mailadresse für Kennungsversand erforderlich: __________________________________________________
endgeräte zu dSl Business
______ Stk. Router, 4 LAN-Ports je 30,00 Euro
______ Stk. W-LAN Router mit 4 LAN-Ports je 30,00 Euro
Kommunikation (telefon, internet) (Seite 1 von 2)
hinweise:
� Die Preisangaben sind unverbindlich. Die Deutsche Telekom AG behält sich Angebotsänderungen vor. D.h. für 2013 könnten sich eventuell geringfügige Erhöhungen ergeben. Bitte beachten Sie die Auftragsbestätigung.
� Alle Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer und für eine Mietzeit von max. 30 Tagen. � Die Verbindungsentgelte werden entsprechend den gültigen Preislisten für den Callplus-Tarif berechnet. � Die Installation und der Abbau der Anschlüsse und ggf. Endgeräte ist in den angegebenen Preisen enthalten.� Bei Beschädigung oder Verlust des Endgerätes ist der Auftraggeber zum Ersatz verpflichtet.� Die Vertragsabwicklung erfolgt nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie den jeweiligen Leistungsbeschreibungen und
Preislisten der Deutschen Telekom AG. Diese sind bei www.telekom.de einsehbar, sowie in den Telekom-Läden erhältlich.� Gültig ab: Januar 2012.
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30
Bitte zurücksenden bis: 15.03.13Für später eingehende Bestellungen wird ein Zuschlag von 25 % erhoben.
Kommunikation (telefon, internet) (Seite 2 von 2)
dSl Business symmetrisch (Beauftragung spätestens 3 Wochen vor Messebeginn)
______ Stk. DSL Business 2000 symmetrisch, inkl. Flatrate, spezielles DSL-Modem je 551,90 Euro
inklusive, Preis und Verfügbarkeit eines passenden Routers auf Anfrage
Mailadresse für Kennungsversand erforderlich: __________________________________________________
der rechnungsbetrag ist abzubuchen von:
Firma
Konto-Nr. Bankleitzahl
Name des Kreditinstituts
Tel. Fax
3d
Ort und Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Auftraggebers
Firma Firma Stand
Besteller / Rechnungsempfänger Aussteller (falls abweichend)
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31
Besteller / Rechnungsempfänger Aussteller (falls abweichend)
Firma
Anschrift
Ansprechpartner/in
Tel. Fax
Firma
Stand
Bitte zurücksenden bis: 15.03.13Für später eingehende Bestellungen wird ein Zuschlag von 25 % erhoben.
3emiet-Audio- / -Video- / -Pc-technik (S. 1 von 2)
Beamer 3000AnSi
V1
___ Stk. je 290,00 E
Beamer 3000AnSi(Wechseloptiken)
V2
___ Stk. je 590,00 E
Beamer 7000AnSi(Wechseloptiken)
V3
__ Stk. je 1.290,00 E
traversenhalter fürkleinen Beamer
V5
___ Stk. je 40,00 E
flugrahmen für großen Beamer
V6
___ Stk. je 80,00 E
V4
hd Beamer
___ Stk. Preis auf Anfrage
hiermit bestellen wir: (Bitte Stückzahl angeben)
Beamertisch mit laptopablage
___ Stk. je 70,00 E
V7
leinwand 1,50 x 2,0 m(Rückprojektion möglich)
leinwand 2,35 x 3,10 m(Rückprojektion möglich)
leinwand 1,70 x 2,30 m(Rückprojektion möglich)
___ Stk. je 220,00 E ___ Stk. je 370,00 E
V8.1 V8.2 V8.3
___ Stk.190,00 E
hinweise: � Alle genannten Positionen werden nur mietweise zur Verfügung gestellt.
� Der Mietpreis versteht sich für die Laufzeit der Messe.
� Im Preis enthalten sind Lieferung sowie Mietgebühr.
� Im Preis nicht enthalten ist Montage, Inbetriebnahme und Demontage. Diese Leistung ist extra zu beauftragen.
� Für Beschädigungen durch unsachgemäße Behandlung haftet der Besteller/Mieter.
� Fehlendes und beschädigtes Mietgut wird zum Wiederbeschaffungspreis berechnet. Die Haftpflicht des Mieters beginnt mit der Anlieferung und endet mit der Rückholung durch den Vermieter (auch wenn der Mieter den Stand bereits verlassen hat), längstens jedoch bis zu 24 Stunden nach Messeschluss.
� Die gemieteten Gegenstände sind nicht versichert. Es empfiehlt sich daher, eine Ausstellungsversicherung abzuschließen (siehe Formular 5c – Versicherung).
� Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
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Ort und Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Auftraggebers 32
Blueray Player
V16
___ Stk. je 80,00 E
laptop inkl. Windows und Office 2010
___ Stk. je 250,00 E
V17
dVd Player
V15
___ Stk. je 60,00 E
V19
Presenter funkmaus
___ Stk. je 40,00 E
montage der medientechnik, nach Aufwand
50,00 E / Stunde
V20V18
macbook Pro 13“ inkl. iwork15“ und 17“ auf Anfrage
___ Stk. je 375,00 E
3emiet-Audio- / -Video- / -Pc-technik (S. 2 von 2)
V9
lcd 22“16:9 mit Tischfuß
___ Stk. je 95,00 E
V11
lcd 40“16:9 mit Tischfuß
___ Stk. je 395,00 E
V10
lcd 37“16:9 mit Tischfuß
___ Stk. je 295,00 E
lcd 52“16:9 mit TischfußLED ultraflach
V12
___ Stk. je 695,00 E
V13
___ Stk. je 230,00 E
Passender Standfuß höhenverstellbar max. Bildunterkante ca. 180cm
Passende Ablage für Laptop, DVD-Player
V14
___ Stk.je 55,00 E
Firma Firma Stand
Besteller / Rechnungsempfänger Aussteller (falls abweichend)
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33
Besteller / Rechnungsempfänger Aussteller (falls abweichend)
Firma
Anschrift
Ansprechpartner/in
Tel. Fax
Firma
Stand
Bitte zurücksenden bis: 15.03.13Für später eingehende Bestellungen wird ein Zuschlag von 25 % erhoben.
mietmöbel (Seite 1 von 13) 4a
Sessel „manta“Polster Stoff
____ Stk. rot
____ Stk. schwarz
M1
je 54,00 E
Sessel „ro“ Gestell Metall, grau, Polster Stoff
____ Stk. grau
____ Stk. schwarz
je 86,00 E
M3
Sessel „Well“Gestell Chrom, Polster Stoff
____ Stk. schwarz
je 59,00 E
Sitzmöbel
Sitzmöbel · Barhocker · Sitztische · Stehtische · Loungemöbel · Büromöbel / PC Arbeitsplätze · Sideboards / Schränke / Regale · Infotheken / Bartheken · Vitrinen · Prospektständer · Garderoben · Kühlmöbel · Sonstige Möbel und Zubehör · Kombinationen / Sitzgruppen
��M2
hiermit bestellen wir: (Bitte Stückzahl angeben)
hinweise:
� Alle genannten Positionen werden nur mietweise zur Verfügung gestellt.
� Der Mietpreis versteht sich für die Laufzeit der Messe.
� Im Preis enthalten sind Lieferung, Mietgebühr, Montage, Inbetriebnahme und Demontage.
� Für Beschädigungen durch unsachgemäße Behandlung haftet der Besteller/Mieter.
� Fehlendes und beschädigtes Mietgut wird zum Wiederbeschaffungspreis berechnet. Die Haftpflicht des Mieters beginnt mit der Anlieferung und endet mit der Rückholung durch den Vermieter (auch wenn der Mieter den Stand bereits verlassen hat), längstens jedoch bis zu 24 Stunden nach Messeschluss.
� Die gemieteten Gegenstände sind nicht versichert. Es empfiehlt sich daher, eine Ausstellungsversicherung abzuschließen (siehe Formular 5c – Versicherung).
� Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
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34
mietmöbel (Seite 2 von 13) 4a
Stuhl „Wood“Gestell Chrom, Sitzschale Buche
____ Stk. natur ____ Stk. schwarz
____ Stk. weiß
je 18,00 E
Stuhl „curve“Gestell Chrom, Sitz und Rücken:
____ Stk. Kirsche natur
____ Stk. Nussbaum natur
M11
je 31,00 E
hocker „mambo“, höhenverstellbar,Gestell Metall, Sitz Kunststoff transluzent
____ Stk. rot ____ Stk. blau
____ Stk. klar
M6
je 37,00 E
hocker „Plastic“Polyethylen
____ Stk. rot ____ Stk. blau
____ Stk. silber
M7
je 18,00 E
hocker „tX“Gestell Chrom matt, Sitz Kunstleder
____ Stk. weiß
____ Stk. schwarz
M8
je 36,00 E
Stuhl „Bonni“Gestell Chrom, Polster Stoff
____ Stk. rot ____ Stk. blau
____ Stk. schwarz
M9
je 19,50 E
M4
Stuhl „meran“Gestell Metall, Sitzschale Polypropylen
____ Stk. anthrazit
je 20,00 E
M5
Stuhl „Bonni“Gestell Chrom, Sitz und RückenKunststoff
____ Stk. weiß
je 14,00 E
Stuhl „linde“Gestell Chrom, Sitzschale Buche
____ Stk. natur
M12
je 21,00 E
Stuhl „Vitra.03“Gestell Metall grau, Sitzschale Kunststoff
____ Stk. schwarz
M13
je 62,00 E
Stuhl „hoop“Gestell Chrom, Sitzschale Kunststoff
____ Stk. rot ____ Stk. blau
____ Stk. weiß ____ Stk. grau
M14
je 31,00 E
Stuhl „gliss“Gestell Chrom, Sitzschale Polypropylen
____ Stk. rot ____ Stk. weiß
____ Stk. schwarz
M15
je 35,00 E
Firma Firma Stand
Besteller / Rechnungsempfänger Aussteller (falls abweichend)
M10
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35
4a
Sitzbank „Sidus“Kunststoff
____ Stk. weiß
____ Stk. schwarz
M21
je 56,00 E
Stuhl „cloud“Gestell Aluminium, Sitz Kunststoff
____ Stk. rot ____ Stk. blau
____ Stk. anthrazit
M24
je 31,50 E
Sessel „nami“Gestell Chrom, Sitz Polypropylen
____ Stk. weiß
____ Stk. schwarz
M22
je 41,00 E
Stuhl „Body to Body“Gestell Chrom, Sitzschale Kunststoff
____ Stk. weiß ___ Stk. blau-transp.
____ Stk. rot-transparent
M19
je 27,00 E
Sessel „Jet“Kunststoff
____ Stk. weiß
____ Stk. schwarz
M20
je 46,00 E
Stuhl „Kuadra“Gestell Chrom matt, Sitzschale Kunststoff
____ Stk. rot ____ Stk. weiß
____ Stk. opal ____ Stk. schwarz
M17
je 25,00 E
Stuhl „catifa“Gestell Chrom, Sitzschale Kunststoff
____ Stk. weiß
M16
je 33,00 E
Stuhl „lola“
Gestell Chrom, Sitzschale Kunststoff
____ Stk. weiß-schwarz
M18
je 35,00 E
mietmöbel (Seite 3 von 13)
Firma Firma Stand
Besteller / Rechnungsempfänger Aussteller (falls abweichend)
Sessel „Poppy Star“Thermoplastik
____ Stk. rot ____ Stk. blau
____ Stk. schwarz ____ Stk. hellgrau
M25
je 26,50 E ____ Stk. creme
Stuhl „Breeze“Gestell Aluminium, Sitz Kunststoff
____ Stk. blau ____ Stk. weiß
____ Stk. rot ____ Stk.grau
M26
je 30,50 E ____ Stk. schwarz
Klappstuhl „Pocket“, Gestell Metall grau, Sitz und Rücken Kunststoff
____ Stk. weiß ____ Stk. blau
____ Stk. anthrazit
M27
je 13,00 E
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Sessel „cuba“Gestell Aluminium, Sitz Korbgeflecht
____ Stk. blau
____ Stk. schwarz
M28
je 28,00 E
36
4a
Barhocker „malaga“Gestell, Sitz und Rücken:
____ Stk. Aluminium
M33
je 28,50 E
Barhocker „Bitter“Gestell und Sitz:
____ Stk. Aluminium
M35
je 45,00 E
Barhocker „noon“, Gestell Chrom, höhenverstellbar, Sitz Technopolymer
____ Stk. rot ____ Stk. creme
____ Stk. anthrazit
M37
je 69,00 E
Barhocker „Z“Gestell Chrom, Polster Kunstleder
____ Stk. weiß ____ Stk. schwarz
____ Stk. Buche natur
je 23,00 E
M32
M31
Barhocker „Bilbao“Gestell Aluminium, Sitz Buche
____ Stk. natur
je 38,00 E
Barhocker „move“drehbar, Gestell Chrom, Sitz Leder
____ Stk. rot
____ Stk. schwarz
M30
je 41,00 E
Barhocker „cube“Gestell Chrom matt, Polster Kunstleder
____ Stk. weiß ____ Stk. schwarz
____ Stk. dunkelbraun
M34
je 51,00 E
Barhocker „Kuadra“Gestell Chrom matt, Sitzschale Kunststoff
____ Stk. weiß
____ Stk. schwarz
M36
je 39,00 E
Barhocker „hoop“Gestell Chrom, Sitzschale Kunststoff
____ Stk. rot ____ Stk. blau
____ Stk. grau ____ Stk. weiß
M38
je 47,00 E
Barhocker „miura“Polypropylen
____ Stk. rot ____ Stk. blau
____ Stk. schwarz ____ Stk. weiß
____ Stk. orange
M29
je 38,00 E
Barhocker
��
mietmöbel (Seite 4 von 13)
Firma Firma Stand
Besteller / Rechnungsempfänger Aussteller (falls abweichend)
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Barhocker „tX“Gestell Chrom matt, Sitz Kunstleder
____ Stk. weiß
____ Stk. schwarz
M39
je 49,00 E
37
4a
tisch „Square“Gestell schwarz, 70 / 70 cm / 75 cm hoch
____ Stk. Platte weiß
____ Stk. Platte schwarz
M46
je 36,00 E
Konferenztisch „Bonni“, klappbar, Gestell Chrom, 160 / 80 cm / 72 cm hoch
____ Stk. Platte weiß
____ Stk. Platte schwarz
M49
je 110,00 E
tisch „70 / 70“Gestell Chrom, 70 / 70 cm / 72 cm hoch
____ Stk. Platte weiß
je 25,00 E
M45
Barhocker „leo“Gestell Aluminium, Sitz Leder
____ Stk. weiß
____ Stk. schwarz
M44
je 56,00 E
tisch „120 / 70“Gestell Chrom, 120 / 70 cm / 72 cm hoch
____ Stk. Platte weiß je 30,00 E
____ Stk. Platte Buche je 58,00 E
M47
tisch „mondo“, klappbar, Gestell Chrom, 120 / 80 cm / 75 cm hoch
____ Stk. Platte weiß je 36,00 E
____ Stk. Platte schwarz je 36,00 E
____ Stk. Platte Buche je 55,00 E
M48
Sitztische
��
Barhocker „mambo“, höhenverstellbar,Gestell Metall, Sitz Kunststoff transluzent
____ Stk. rot ____ Stk. blau
____ Stk. klar
M41
je 70,00 E
Barhocker „Stella“Gestell Chrom, Sitz Formholz
____ Stk. blackwood
____ Stk. moccawood
M40
je 65,00 E
Barhocker „Breeze“Gestell Aluminium, Sitz Kunststoff
____ Stk. blau ____ Stk. grau
____ Stk. schwarz ____ Stk. weiß
____ Stk. rot
M42
je 42,00 E
mietmöbel (Seite 5 von 13)
Firma Firma Stand
Besteller / Rechnungsempfänger Aussteller (falls abweichend)
je 70,00 E
Barhocker „lem “, höhenverstellbar, Gestell Chrom matt, Sitz Buche
____ Stk. weiß ____ Stk. natur
____ Stk. schwarz ____ Stk. Nussbaum____ Stk. Stoff schwarz
M43
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tisch „tonda“, Gestell Chrom matt, 70 / 70 cm / 75 cm hoch
___ Stk. Platte weiß
___ Stk. Platte schwarz
M50
je 37,00 E
38
4a
tisch „Plastic“, oval, Polyethylen, 47 / 65 cm / 76 cm hoch
____ Stk. rot ____ Stk. blau
____ Stk. silber
je 39,00 E
M57
M53
je 38,00 E
tisch „inox“, Gestell Chrom matt, 70 / 70 cm / 74 cm hoch
___ Stk. Platte weiß
___ Stk. Platte schwarz
tisch „urbis“rund, Gestell Chrom matt, 75 cm hoch,Durchmesser in cm:
Platte weiß je 36,00 E___ Stk. Ø60 ___ Stk. Ø80
Platte schwarz je 38,00 E___ Stk. Ø60 ___ Stk. Ø80
Platte Buche, natur je 49,00 E___ Stk. Ø60 ___ Stk. Ø80
M55
tisch „Sea“, rund, Gestell Alu poliert, 73 cm hoch, Ø 80 cm
___ Stk. Platte weiß ___ Stk. Pl. schwarz
___ Stk. Platte anthrazit
M54
je 52,00 E
tisch „tonda rund“, Gestell Chrom matt, 75 cm hoch, Durchmesser in cm:Platte weiß je 36,00 E___ Stk. Ø60 ___ Stk. Ø70 ___ Stk. Ø80
Platte schwarz je 38,00 E___ Stk. Ø60 ___ Stk. Ø70 ___ Stk. Ø80
Platte anthrazit je 38,00 E___ Stk. Ø60 ___ Stk. Ø70 ___ Stk. Ø80
Platte Buche, natur je 48,50 E___ Stk. Ø60 ___ Stk. Ø80
Platte Glas je 69,50 E___ Stk. Ø60 ___ Stk. Ø70
M51
tisch „Step“, rund, Gestell schwarz, 72 cm hoch, Durchmesser in cm:Platte weiß je 41,00 E___ Stk. Ø90 ___ Stk. Ø100
Platte schwarz je 41,00 E___ Stk. Ø90 ___ Stk. Ø100
M56
tisch „inox rund“Gestell Chrom matt, 74 cm hoch,Durchmesser in cm:Platte weiß je 37,00 E___ Stk. Ø60 ___ Stk. Ø70 ___ Stk. Ø80
Platte schwarz je 39,00 E___ Stk. Ø60 ___ Stk. Ø70 ___ Stk. Ø80
Platte anthrazit je 39,00 E___ Stk. Ø60 ___ Stk. Ø70 ___ Stk. Ø80
Platte Buche, natur je 48,50 E___ Stk. Ø60 ___ Stk. Ø80
M52
mietmöbel (Seite 6 von 13)
Firma Firma Stand
Besteller / Rechnungsempfänger Aussteller (falls abweichend)
tisch „Quadro“, Gestell Chrom matt, Platte Alu kompakt, 80 / 80 cm / 75 cm hoch
___ Stk. Platte grau
___ Stk. Platte schwarz
M58
je 53,00 E
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tisch „Avangard“, rund Gestell Alu, matt, Ø70 cm / 73 cm hoch
___ Stk. Platte Inox
M59
je 45,50 E
39
4a
Stehtisch „tall“rund, Gestell schwarz, 114 cm hoch,Durchmesser in cm:
Platte weiß je 36,00 E___ Stk. Ø60 ___ Stk. Ø70
Platte schwarz je 36,00 E___ Stk. Ø60 ___ Stk. Ø70
Platte Buche-Imitat je 36,00 E___ Stk. Ø60 ___ Stk. Ø70
M60
Stehtisch „Quadro“, Gestell Chrom matt, 60 /60 cm / 113 cm hoch
___ Stk. Platte Inox
M62
je 64,00 E
Stehtisch „Vienna“rund, Gestell Alu, Ø60 / 113 cm hoch
___ Stk. Platte Inox
M63
je 57,00 E
mietmöbel (Seite 7 von 13)
Firma Firma Stand
Besteller / Rechnungsempfänger Aussteller (falls abweichend)
Stehtisch „toledo“, Holz laminiert weiß130/60 cm / 110 cm hoch ___ Stk. je 110,00 E
170/60 cm / 110 cm hoch ___ Stk. je 120,00 E
M65
Stehtische
��
Stehtisch „Sea“rund, Gestell Alu poliert, 108 cm hochDurchmesser in cm:
Platte weiß je 60,00 E___ Stk. Ø60 ___ Stk. Ø70
Platte schwarz je 60,00 E___ Stk. Ø60 ___ Stk. Ø70
Platte anthrazit je 60,00 E___ Stk. Ø60 ___ Stk. Ø70
M64
Stehtisch „tonda rund“, Gestell Chrom matt, 114 cm hoch, Durchmesser in cm:
Platte weiß je 54,00 E___ Stk. Ø60 ___ Stk. Ø70
Platte schwarz je 54,00 E___ Stk. Ø60 ___ Stk. Ø70
Platte anthrazit je 54,00 E___ Stk. Ø60 ___ Stk. Ø70
Platte Nussbaum je 54,00 E___ Stk. Ø60
Platte Buche, natur je 64,00 E___ Stk. Ø60
Platte Glas je 78,00 E___ Stk. Ø60 ___ Stk. Ø70
M61
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40
mietmöbel (Seite 8 von 13) 4a
1-Sitzer „Vega“Gestell Chrom matt, Polster Leder
____ Stk. schwarz
je 168,00 E
2-Sitzer „Vega“Gestell Chrom matt, Polster Leder
____ Stk. schwarz
M72
je 336,00 E
clubsessel „tamago“Gestell Chrom, Polster Stoff
____ Stk. anthrazit
M67
je 58,00 E
1-Sitzer „delta“Füße Alu, Polster Stoff
____ Stk. grau ____ Stk. rot
____ Stk. schwarz
M68
je 163,00 E
2-Sitzer „delta“Füße Alu, Polster Stoff
____ Stk. grau ____ Stk. rot
____ Stk. schwarz
M69
je 295,00 E
Sessel „host“Gestell Chrom, Polster Kunstleder
____ Stk. weiß
____ Stk. schwarz
M70
je 95,00 E
M66
clubsessel „curve“Gestell Chrom, Sitz und RückenKirsche
____ Stk. natur
je 39,00 E
Beistelltisch „Alpha“Füße Alu, 55/ 55 cm / 27 cm hoch
____ Stk. Platte grau
M73
je 55,00 E
Beistelltisch „capo“höhenverstellbar, Gestell Alu licht-grau, Ø50 cm / 54 cm / 74 cm hoch
____ Stk. Platte Alu kompakt
M74
je 56,00 E
Beistelltisch „tria“, Gestell Chrom matt, 57/ 50 cm / 37 cm hoch
___ Stk. Platte weiß ___ Stk. Pl. schwarz
___ Stk. Platte Nussbaum
M75
je 73,00 E
Beistelltisch „eileen gray“höhenverstellbar, Gestell Chrom, Ø51 cm / 60 cm / 100 cm hoch
____ Stk. Platte Glas
M76
je 54,00 E
Firma Firma Stand
Besteller / Rechnungsempfänger Aussteller (falls abweichend)
M71
Loungemöbel
��
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41
mietmöbel (Seite 9 von 13) 4a
rollcontainer „Steel“Metall, 42 / 59 cm / 56 cm hoch
____ Stk. schwarz ____ Stk. weiß
____ Stk. silber
M83
je 54,00 E
club-tisch „ronda“Gestell Chrom matt, Ø50 cm / 51 cm hoch
____ Stk. Platte Glas
M79
je 54,00 E
club-tisch „Barcelona“Gestell Chrom, 90/ 90 cm / 46 cm hoch
____ Stk. Platte Glas
M77
je 117,00 E
drehstuhl „office“höhenverstellbar, Polster Stoff
____ Stk. schwarz
M81
je 36,00 E
M78
club-tisch „granada“Gestell Chrom, Ø70 cm / 53 cm hoch
____ Stk. Platte Glas
je 117,00 E
Schließfachschrank „Silver“4 Fächer, Metall, grau, 36/ 50 cm / 180 cm hoch
M84
____ Stk. je 84,00 E
Sideboard „dax“ verschließbar, Korpus silber, Deckplatte Multiplex Birke, 100 / 50 cm / 75 cm hoch
M85
____ Stk. je 125,00 E
Sideboard „Syma-easy-408“Profil weiß, Füllung weiß, 100 / 50 cm / 75 cm hoch
M86
____ Stk. je 80,00 E
Firma Firma Stand
Besteller / Rechnungsempfänger Aussteller (falls abweichend)
Bürodrehsessel „delby“höhenverstellbar, Gestell schwarz, Polster Stoff ____ Stk. schwarz
je 55,00 E
M82
Bürmöbel / PC Arbeitsplätze
��
Sideboards / Schränke / Regale
��
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42
mietmöbel (Seite 10 von 13) 4a
theke „Syma new“Profil Alu, 100/ 50 cm / 95 cm hoch
___ Stk. Füllung weiß je 92,00 E
___ Stk. Füllung schwarz je 97,00 E
eckelement-theke „Syma new“Profil Alu, 50 / 50 cm / 95 cm hoch
___ Stk. Füllung weiß je 70,00 E
___ Stk. Füllung schwarz je 75,00 E
M93
Bartheke „Syma new“Profil Alu, 100/ 50 cm / 125 cm hoch
___ Stk. Füllung weiß je 110,00 E
___ Stk. Füllung schwarz je 115,00 E
M88 M89
theke „All round“verschließbar, Korpus Kunsstoff blau, transluzent, Platte Multiplex Birke, Ø80 cm / 110 cm hoch (auch als Theken-system verwendbar)
M90
____ Stk. je 175,00 E
theke „Syma easy-408“Profil weiß, Füllung weiß, 100/ 50 cm / 95 cm hoch
M91
____ Stk. je 89,00 E
M87
Bartheke „Syma easy-408“Profil weiß, Füllung weiß, 100/ 50 cm / 125 cm hoch
____ Stk. je 105,00 E
theke „octanorm“verschließbar, Profil Alu, Füllung weiß 100 / 50 cm / 100 cm hoch
M94
____ Stk. je 80,00 E
rundtheke „dax“ verschließbar, Korpus silber, Deckplatte Multiplex Birke, 170 / 50 cm / 100 cm hoch
M96
____ Stk. je 305,00 E
theke „dax“ verschließbar, Korpus silber, Deckplatte Multiplex Birke, 150 / 50 cm / 100 cm hoch
M97
____ Stk. je 205,00 E
theke „real“verschließbar, Korpus Edelstahl, Deck-platte Ahorn, 100/ 84 cm / 120 cm hoch
M95
____ Stk. je 290,00 E
Firma Firma Stand
Besteller / Rechnungsempfänger Aussteller (falls abweichend)
M92
Infotheken / Bartheken
��
Bartheken-eckelement „Syma new“Profil Alu, 100/ 50 cm / 125 cm hoch
___ Stk. Füllung weiß je 95,00 E
___ Stk. Füllung schwarz je 100,00 E
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43
mietmöbel (Seite 11 von 13) 4a
Säulenvitrine „nice“mit Beleuchtung, Profil Alu, 39 / 39 cm / 180 cm hoch
Schrankvitrine „forum“komplett Glas, mit Beleuchtung, Profil Alu, 100 / 50 cm / 180 cm hoch
M104
Vitrine „Syma new“mit Unterbau, verschließbar, ohne Beleuchtung, Profil Alu, 100/ 50 cm / 95 cm hoch
___ Stk. Füllung weiß je 120,00 E
___ Stk. Füllung schwarz je 125,00 E
M99 M100
Schrankvitrine „Syma easy-408“mit Unterbau, mit Beleuchtung, Profil weiß, Füllung weiß, 100/ 50 cm / 180 cm hoch
M101
____ Stk. je 210,00 E
____ Stk. je 190,00 E ____ Stk. je 250,00 E
Säulenvitrine „Syma easy-408“mit Unterbau, mit Beleuchtung, Profil weiß, Füllung weiß, 50 / 50 cm / 180 cm hoch
M102
____ Stk. je 190,00 E
____ Stk. je 165,00 E
M98
Vitrine „Syma easy-408“mit Unterbau, verschließbar, ohne Beleuchtung, Profil weiß, Füllung weiß, 100/ 50 cm / 95 cm hoch
____ Stk. je 120,00 E
Prospektständer „Shell“ Gestell Chrom matt, 3 Aluschalen, 65 / 56 cm / 130 cm hoch
M106
____ Stk. je 41,50 E
Prospektständer „PZ 6“ Acryl klar, 6 DIN A4-Ablagen,42 / 30 cm / 154 cm hoch
M107
____ Stk. je 80,00 E
Prospektständer „Pino 6“Gestell Metall grau, 6 DIN A4-Ablagen, 44 / 40 cm / 157 cm hoch
M105
____ Stk. je 45,00 E
Firma Firma Stand
Besteller / Rechnungsempfänger Aussteller (falls abweichend)
M103
Vitrinen
��
Prospektständer
��
Schrankvitrine „trend“mit Beleuchtung, Profil Alu, 100/ 50 cm / 180 cm hoch
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44
mietmöbel (Seite 12 von 13) 4a
Kühlschrank140 l
M113
M110
garderobenständer „Bambu“Gestell Metall, silber
M111
____ Stk. je 30,50 E
____ Stk. je 63,00 E
Konfektionsständer „milano“höhenverstellbar, Gestell Chrom, 180 cm, 140 – 180 cm hoch
M112
____ Stk. je 22,50 E
____ Stk. je 19,00 E
M109
Prospektständer „Punto 8“Gestell Metall grau, 8 DIN A4-Ablagen, 35 / 54 cm / 150 cm hoch
____ Stk. je 66,50 E
tütenhalter „chromato“ Gestell Chrom matt
M116
____ Stk. je 34,00 E
Prospektständer „Punto 4“ Gestell Metall grau, 4 DIN A4-Ablagen, 30 / 60 cm / 166 cm hoch
M108
____ Stk. je 61,50 E
raumteiler freistehend, Leichtbauweise, Profil Alu, HPL-Platte 19 mm, weiß, 62 cm breit(Mindestabnahme 2 Elemente)
___ Stk. 105 cm hoch je 21,00 E
___ Stk. 210 cm hoch je 42,00 E
M117
flaschenkühlschrank260 l, 60 / 60 cm / 120 cm hoch
M114
____ Stk. je 125,00 E
Bandabsperrung „flex“Bandlänge 2 m, Fuß Chrom matt (Mindestabnahme 2 Pylonen)
___ Stk. Band blau je 40,00 E
___ Stk. Band schwarz je 40,00 E
M115
Firma Firma Stand
Besteller / Rechnungsempfänger Aussteller (falls abweichend)
garderobenständer „tube“
Garderoben
��
Kühlmöbel, Sonstige Möbel und Zubehör
��
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45
mietmöbel (Seite 13 von 13) 4a
M118 Kombination „Pocket“
4 x Stuhl „Pocket“ (M27), 1x Tisch „Tonda rund“, Platte weiß, Ø80 cm (M50)
____ Stk. blau ____ Stk. weiß
____ Stk. anthrazit ____ Stk. mint
je 79,00 E
M119 Kombination „Bonni“
4 x Stuhl „Bonni“ (M9), 1x Tisch „Tonda rund“, Platte weiß, Ø80 cm (M50)
____ Stk. blau ____ Stk. schwarz
____ Stk. rot
je 102,50 E
M122 Kombination „Breeze“
4 x Stuhl „Breeze“ (M26), 1x Tisch „Sea“ rund, Platte weiß, Ø80 cm (M54)
____ Stk. weiß ____ Stk. schwarz
____ Stk. blau ____ Stk. grau
je 156,50 E
M121 Kombination „gliss“
4 x Stuhl „Gliss“ (M15), 1x Tisch „Tonda rund“, Platte weiß, Ø80 cm (M50)
____ Stk. weiß ____ Stk. schwarz
____ Stk. rot
je 158,50 E
M123 Kombination Bar „Z“
2 x Barhocker „Z“ (M32), 1x Stehtisch „Tall rund“, Platte weiß, Ø60 cm (M60)
____ Stk. weiß
____ Stk. schwarz
je 73,50 E
M126 Kombination Bar „Breeze“
2 x Barhocker „Breeze“ (M42), 1x Stehtisch „Sea“ rund, Platte weiß, Ø70 cm (M64)
____ Stk. weiß
____ Stk. schwarz
je 129,50 E
M127 Kombination Bar „Syma new“
2 x Barhocker „Z“ (M32), 1x Bartheke „Syma Easy-408“, weiß (M87)
____ Stk. weiß
____ Stk. schwarz
je 140,50 E
M125 Kombination Bar „lem“
2 x Barhocker „Lem“ (M43), 1x Stehtisch „Tonda rund“, Platte weiß, Ø60 cm (M61)
____ Stk. weiß
____ Stk. schwarz
je 174,50 E
M124 Kombination Bar „hoop“
2 x Barhocker „Hoop“ (M38), 1x Stehtisch „Tonda rund“, Platte weiß, Ø60 cm (M61)
____ Stk. weiß
____ Stk. blau
je 133,00 E
Firma Firma Stand
Besteller / Rechnungsempfänger Aussteller (falls abweichend)
Kombinationen / Sitzgruppen
��
Ort und Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Auftraggebers
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46
Besteller / Rechnungsempfänger Aussteller (falls abweichend)
Firma
Anschrift
Ansprechpartner/in
Tel. Fax
Firma
Stand
Bitte zurücksenden bis: 15.03.13Für später eingehende Bestellungen wird ein Zuschlag von 25 % erhoben.
4b
Ort und Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Auftraggebers
Wandfolierunghiermit bestellen wir: (Bitte Maße angeben)
Beklebung von Messewänden oder anderen glatten Flächen, je nach Layout mit selbstklebender Folie oder
4c Druck, inkl. Montage & Demontage
______ m2 je 70,00 Euro Maße: ________ Breite
________ Höhe
Messetafelnhiermit bestellen wir: (Bitte Stückzahl bzw. Maße angeben)
Messetafeln, Forexplatte Stärke 5 mm, bedruckt in 4c nach Layout
inkl. Montage und Demontage
______ Stk. 90 x 120 cm, Standardformat (Oktanorm-Stände), je 120,00 Euro
______ m2 je 120,00 Euro Maße: ________ Breite
________ Höhe
messetafeln / Wandfolierung
Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
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47
Besteller / Rechnungsempfänger Aussteller (falls abweichend)
Firma
Anschrift
Ansprechpartner/in
Tel. Fax
Firma
Stand
Bitte zurücksenden bis: 15.03.13Für später eingehende Bestellungen wird ein Zuschlag von 25 % erhoben.
Präsentationssysteme (Seite 1 von 2) 4c
hiermit bestellen wir: (Bitte Stückzahl angeben)
rollup, 1 m Breite mit Beleuchtung (Kauf)Einfachste Handhabung, hoher Qualitätsanspruch, stabiles Aluminiumgehäuse, zeitloses Design, inkl. Transporttasche, optional mit Beleuchtung (Halogenspot 12V / 50W inkl. Trafo).Grafikmaß: 1 x 2 m, Druck 4c nach Layout.
Rollup ____ Stk. je 190,00 E Beleuchtungs-Set (1 Strahler) ____ Stk. je 50,00 E
P1
rollup, 2 m Breite mit Beleuchtung (Kauf)Einfachste Handhabung, hoher Qualitätsanspruch, stabiles Aluminiumgehäuse, zeitloses Design, inkl. Transporttasche, optional mit Beleuchtung (2 Halogenspots á 12V / 50W inkl. Trafo).Grafikmaß: 1 x 2 m, Druck 4c nach Layout.
Rollup ____ Stk. je 440,00 E Beleuchtungs-Set (2 Strahler) ____ Stk. je 100,00 E
P2
messe-falt-display mit theke (Kauf) Hochwertiges Pop-Up Faltsystem, starke Magnete an Schienen und Knotenpunkten für einfache und schnelle Präsentation Ihrer durchgehend nahtlosen Werbefläche, sta-biles Aluminium-Gestell in der Farbe metallic-blaugrau, systemeigene Halogenspots mit Adapterfuß, rollbarer Transportcontainer verwandelt sich in eine Theke (Theken-platte schwarz), inkl. Druck in 4c (Pop-Up und Theke), inkl. Montage und Demontage.
P3.1 9 Felder, gerade (2,75 x 2,20 m) ____ Stk. je 1.440,00 E
P3.2 9 Felder, gebogen (2,50 x 2,20 m) ____ Stk. je 1.440,00 E
P3.3 12 Felder, gerade (3,50 x 2,20 m) ____ Stk. je 1.540,00 E
P3.4 12 Felder, gebogen (3,00 x 2,20 m) ____ Stk. je 1.540,00 E
P3
framerahmen 2x2mPop Up Display Sub 210g / m2 B1; Umlaufend mit PVC-Flachkeder versehen;Framerahmen Double mit Stabilisierung, freistehend mit Füßen
___ Stk. je 380,00 E
P4
An acm medien GmbH · Balanstraße 55 · 81541 MünchenFax: 089 480901-98 · [email protected]
Ort und Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Auftraggebers 48
4c
Banner (Kauf)Banner wahlweise aus lichtdurchlässigem Netzvinyl oder PVC Plane, Druck 4c Layout auf beliebigen Format, gesäumt und geöst, auch für mehrfache Anwendung geeignet.
____ m2 Netzvinyl, je 40,00 E Maße: _______ Breite ________ Höhe
____ m2 PVC-Plane, je 40,00 E Maße: _______ Breite ________ Höhe
P8
Beachflag (Kauf)Premium-Flagge mit verstärktem Alu Mast und Fiberglasrute. Wahlweise als runde, abge-rundete oder eckige Version. Kreuz-Fuß mit kugelgelagertem Rotator, inkl. Schlauchge-wicht, Transporttasche, inkl. Druck in 4c (Fahne). Inkl. Montage und Demontage.
P5
Kundenstopper din A1 (Kauf)Leichter Kundenstopper aus Aluminium. Wechselrahmen mit aufklappbaren Rahmenprofilen zum schnellen und problemlosen Plakatwechsel. Inkl. 2 x DIN-A1 Plakate in 4c.
____ Stk. je 161,00 E
P6
3-d leuchtsäule (Kauf)Konvex gewölbte, doppelseitige Leuchtsäule aus Aluminium, Grafikformat: 594 x 1682 mm (entspricht 2 x DIN A1 übereinander), Hinterleuchtung mit einer Leuchtstofflampe, inkl. beidseitigem Druck in 4c,inkl. Montage und Demontage (ohne Stromanschluss).
____ Stk. je 480,00 E
P7
Präsentationssysteme (Seite 2 von 2)
Firma Firma Stand
Besteller / Rechnungsempfänger Aussteller (falls abweichend)
P5.1 RUND 2,3 m ____ Stk. je 236,00 E 3,2 m ____ Stk. je 306,00 E
P5.2 ABGERUNDET 2,6 m ____ Stk. je 247,00 E 3,4 m ____ Stk. je 334,00 E
P5.3 ECKIG 2,5 m ____ Stk. je 244,00 E 3,5 m ____ Stk. je 336,00 E rund abgerundet eckig
Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
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49
Besteller / Rechnungsempfänger Aussteller (falls abweichend)
mietpflanzen und floristik (Seite 1 von 5) 4d
Areca-Palme, Wedel, buschig
F1
___ Stk. je 35,20 E / Höhe 150 cm
___ Stk. je 44,00 E / Höhe 200 cm
___ Stk. je 57,20 E / Höhe 230 cm
BergpalmeWedel, buschigHöhe 100 cm
F3
___ Stk. je 29,70 E
Bambus, Busch
F2
___ Stk. je 35,20 E / Höhe 160 cm
___ Stk. je 38,50 E / Höhe 200 cm
___ Stk. je 46,20 E / Höhe 250 cm
Buchs-KugelFormschnitt
F5
___ Stk. je 29,70 E / Durchmesser 40 cm
___ Stk. je 35,20 E / Durchmesser 60 cm
chamaerops-PalmeStamm mit Wedel
F4
___ Stk. je 55,00 E / Höhe 180 – 200 cm
___ Stk. je 82,50 E / Höhe 220 – 250 cm
Mietpflanzen
��
hinweise:
� Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Mietpreise berechnen sich für die Dauer der Messeveranstal-tung. Im Mietpreis sind Anlieferung und Abholung enthalten. Der Miet-/Kaufpreis ist ohne Abzug bei Anlieferung fällig. Bei besonders vereinbarter Rechnungsstellung zahlbar sofort ohne Abzug. Wir behalten uns vor, in einzelnen Fällen eine Vorauszahlung zu verlangen. Aufträge unmittelbar vor und während der Messeveranstaltung sind bei Auftragserteilung zu bezahlen. Schecks werden nicht akzeptiert.
� Der Auftraggeber haftet ab Anlieferung oder Übergabe am Messestand für Verlust oder Beschädigung der Mietware bis zur Rücknahme durch den Vermieter. Dies gilt auch wenn der Messestand nicht besetzt ist. Die Mietware ist durch den Vermieter nicht versichert. Fehlende oder beschädigte Mietware wird zum Neuwert berechnet.
� Eine Stornierung des Mietauftrages ist bis zum 7. Tag vor Auslieferung möglich. Bei späterer Stornierung wird der volle Mietpreis berechnet. Vorbestellte Kaufwaren, die nicht abgenommen werden, werden mit dem vollen Kaufpreis berechnet.
� Der Vermieter behält sich im Falle höherer Gewalt vor, dem Mieter anstelle der bestellten Mietware gleichwertige oder bessere Ersatzware zu liefern. Forderungen können aus derartigen Ersatzleistungen nicht geltend gemacht werden.
hiermit bestellen wir: (Bitte Stückzahl angeben)
Firma
Anschrift
Ansprechpartner/in
Tel. Fax
Firma
Stand
Bitte zurücksenden bis: 15.03.13Für später eingehende Bestellungen wird ein Zuschlag von 25 % erhoben.
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50
4d
lorbeer-Pyramide Formschnitt
F12
___ Stk. je 35,20 E / Höhe 150 cm
___ Stk. je 41,80 E / Höhe 170 cm
lorbeer-hecke mit terraPlast übertopfHecke 100 x 40 cm, Höhe 150 – 160 cm
F13
___ Stk. je 66,00 E
Phoenix-roebelenii-PalmeStamm mit Wedel
F14
___ Stk. je 35,20 E / Höhe 140 cm
___ Stk. je 66,00 E / Höhe 270 cm
thuja-KugelHochstammHöhe 180 cmØ 60 cm
F15
___ Stk. je 44,00 E
lorbeer-Kugel Hochstamm
F11
___ Stk. je 35,20 E / Höhe 160 cm, Ø 55 cm
___ Stk. je 44,00 E / Höhe 200 cm, Ø 50 cm
Kentia-PalmeWedel
F10
Buchs-PyramideFormschnitt
F6
___ Stk. je 29,70 E / Höhe 100 cm
___ Stk. je 38,50 E / Höhe 130 cm
ilex-KugelHochstamm Höhe 180 cmØ 65 cm
F9
___ Stk. je 44,00 E
ficus „Amstel King“Busch, längliches Blatt
F8
___ Stk. je 29,70 E / Höhe 150 cm
___ Stk. je 34,10 E / Höhe 180 cm
___ Stk. je 41,80 E / Höhe 180 cm
F7 ficus-Benjamina-Busch
___ Stk. je 19,80 E / Höhe 120 cm
___ Stk. je 29,70 E / Höhe 150 cm
___ Stk. je 34,10 E / Höhe 180 cm
___ Stk. je 44,00 E / Höhe 200 cm
Firma Firma Stand
Besteller / Rechnungsempfänger Aussteller (falls abweichend)
F16
Zypresse-SpiraleFormschnitt Höhe 200 cm
___ Stk. je 35,20 E / Höhe 160 cm
___ Stk. je 46,20 E / Höhe 200 cm
F17
übertopf terraPlastterrakottabraun Standardgefäß für alle Größen
___ Stk. je 3,50 E
mietpflanzen und floristik (Seite 2 von 5)
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51
4d
Komplettgefäß mit Phoenix-PalmeBodengefäß 40 x40 cm / H 75 cmHöhe 180 cm
F26
___ Stk. je 66,00 E
Komplettgefäß mit ZamioculcasBodengefäß 40 x40 cm / H 75 cmHöhe 130 cm
F27
___ Stk. je 66,00 E
Komplettgefäß mit Buchs-PyramideBodengefäß 40 x40 cm / H 75 cmHöhe 150 cm
F25
___ Stk. je 66,00 E
Komplettgefäß mit Buchs-KugelBodengefäß 40 x40 cm / H 75 cmHöhe 125 cm
F24
___ Stk. je 66,00 E
F20
übertopf grauDurchmesser bis 50 cm
___ Stk. je 8,50 E
F21
übertopf schwarz Durchmesser bis 60 cm
___ Stk. je 8,50 E
Komplettgefäß mit BergpalmeBodengefäß 40 x40 cm / H 75 cmHöhe 145 cm
F23
___ Stk. je 66,00 E
F22
übertopf edelstahlDurchmesser 37 / 50 cm
___ Stk. je 15,50 E
F19
übertopf terrakotta-imprunetaDurchmesser bis 60 cm
___ Stk. je 8,50 E
F18
übertopf weißDurchmesser bis 40 cm
___ Stk. je 7,00 E
Firma Firma Stand
Besteller / Rechnungsempfänger Aussteller (falls abweichend)
Komplettgefäß mit ficus-microcarpaBodengefäß 40 x40 cm / H 75 cmHöhe 165 cm
F28
___ Stk. je 66,00 E
Komplettgefäß mit farnBodengefäß 30 x30 cm / H 55 cmHöhe 75 cm
F29
___ Stk. je 44,00 E
mietpflanzen und floristik (Seite 3 von 5)
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52
4d
countergesteckDurchmesser: 25 cmHöhe: 30 – 40 cm
FK4
___ Stk. je 32,00 E
Kleiner glasquader mit calla weißGlasquader: 8 x 8 cmHöhe: 20 cm
FK5
___ Stk. je 18,00 E
Kleiner glasquader mit gerbera z. B. rotGlasquader: 8 x 8 cmHöhe: 20 cm
FK6
___ Stk. je 16,00 E
Kleiner glasquader mit heliconiaGlasquader: 8 x 8 cmHöhe: 25 – 30 cm
FK7
___ Stk. je 16,00 E
Pflanzenschale komplett, Keramik weiß, blühend und grün bepflanzt
FK1
___ Stk. je 18,00 E / Durchmesser 20 cm
___ Stk. je 29,00 E / Durchmesser 30 cm
___ Stk. je 47,00 E / Durchmesser 40 cm
Kaufware – Blumen, Floristik
��
Komplettgefäß "trio" mit BambusBodengefäß 100 x 32 cm / H 34 cmHöhe 160 cm
F32
___ Stk. je 121,00 E
Komplettgefäß mit Zypresse-SpiraleBodengefäß 40 x 40 cm / H 75 cmHöhe 200 cm
F33
___ Stk. je 66,00 E
Komplettgefäß "Banana" mit Buchs-Kugel, Bodengefäß 45 x45 cm / H 90 cmHöhe 140 cm
F30
___ Stk. je 75,00 E
Komplettgefäß mit SchachtelhalmenBodengefäß 30 x30 cm / H 55 cmHöhe 125 cm
F31
___ Stk. je 94,00 E
Firma Firma Stand
Besteller / Rechnungsempfänger Aussteller (falls abweichend)
mietpflanzen und floristik (Seite 4 von 5)
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Kleines gesteckDurchmesser: 8 – 10 cmHöhe: 12 – 15 cm
FK3
___ Stk. je 9,50 E
Pflanzschale glas mit orchidee weißDurchmesser: 27 cmHöhe: 50 cm
FK2
___ Stk. je 52,80 E
53
4d
Ort und Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Auftraggebers
Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir wünschen ein individuelles Angebot über:
Individuelle Floristik Jahreszeitliche Topfblüher Kastenbepflanzung
Komplettgestaltung Beetbepflanzung Balkonkästen (für am Stand vor-
Eigene Angaben: handene Kästen)
Firma Firma Stand
Besteller / Rechnungsempfänger Aussteller (falls abweichend)
glas-Bodenvase mit füllungz. B. calla orangeHöhe: 70 cm
FK11
___ Stk. je 77,00 E
Kugelvase mit calla, weißGlas-Kugelvase mit 24 cm DurchmesserHöhe: 20 cm
FK13
___ Stk. je 75,00 E
farn
FK14
___ Stk. je 15,00 E / Ø 30 – 35 cm
___ Stk. je 21,00 E / Ø 40 – 45 cm
großer glasquader mit orchidee z. B. lilaGlasquader: 14 x 14 cmHöhe: 40 – 50 cm
FK12
___ Stk. je 47,00 E
großer glasquader mit heliconiaGlasquader: 14 x 14 cmHöhe: 40 cm
FK10
___ Stk. je 40,00 E
mietpflanzen und floristik (Seite 5 von 5)
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großer glasquader mit calla weißGlasquader: 14 x 14 cmHöhe: 40 – 50 cm
FK8
___ Stk. je 47,00 E
großer glasquader mit gerbera z. B. rotGlasquader: 14 x 14 cmHöhe: 40 – 50 cm
FK9
___ Stk. je 40,00 E
Ort und Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Auftraggebers 54
Besteller / Rechnungsempfänger Aussteller (falls abweichend)
Firma
Anschrift
Ansprechpartner/in
Tel. Fax
Firma
Stand
Bitte zurücksenden bis: 15.03.13Für später eingehende Bestellungen wird ein Zuschlag von 25 % erhoben.
Sonstige leistungen
Glasreinigung FR SA SO
Teppichspezialreinigung FR SA SO
Abrechnung nach Regiestunden je 30,00 Euro zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer
hinweise: � Die allgemeine Reinigung der Messehalle erfolgt auf Veranlassung der Messeleitung. � Die Reinigung des eigenen Standes kann nachfolgend bestellt werden.
grundreinigung des Standes nach Standaufbau (Bei den System-Komplettpaketen bereits inklusive)
Abrechnung pro qm je 4,00 Euro zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer
Zuständig für den Aufbau: ________________________________________
Standreinigung 5a
tägliche reinigung des Standes ab 06:00 Uhr (inkl. Saugen und Wischen)
Abrechnung pro qm und Tag je 1,50 Euro zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer
Samstag, ab 06:00 Uhr
Sonntag, ab 06:00 Uhr
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Wir bestellen wie folgt: (Bitte ankreuzen)
55
Besteller / Rechnungsempfänger Aussteller (falls abweichend)
Firma
Anschrift
Ansprechpartner/in
Tel. Fax
Firma
Stand
Bitte zurücksenden bis: 15.03.13
Versicherungfür transport- und Ausstellungsgüter (Seite 1 von 2)
hinweis:Die Messeleitung übernimmt keine Haftung für Schäden und Verluste an eingebrachten Ausstellungsgütern.Der Abschluss einer Versicherung wird empfohlen.
Ich habe Interesse an einer Versicherung für Transport- und Ausstellungsgüter. Bitte lassen Sie mir die Versicherungsunterlagen zukommen.
gegenstände:(Auflistung der Ausstellungs- bzw. Einrichtungsgegenstände, die versichert werden sollen, inkl. Einzelwertangabe)
Ort und Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Antragstellers
5bAn acm medien GmbH · Balanstraße 55 · 81541 MünchenFax: 089 480901-98 · [email protected]
Ort und Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Auftraggebers 56
Besteller / Rechnungsempfänger Aussteller (falls abweichend)
Firma
Anschrift
Ansprechpartner/in
Tel. Fax
Firma
Stand
hiermit bestellen wir: Preis pro Wachperson pro Stunde 20,00 Euro (zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer)
Bewachung beim Aufbau Anzahl Wachpersonen ________________
Datum: vom __________ bis __________
Uhrzeit: von __________ bis __________
Bewachung während der Messe Anzahl Wachpersonen ________________
Datum: vom __________ bis __________
Uhrzeit: von __________ bis __________
Bewachung beim Abbau Anzahl Wachpersonen ________________
Datum: vom __________ bis __________
Uhrzeit: von __________ bis __________
hinweise: � Die Messeleitung setzt zur Durchführung der Standbewachung das im Olympiapark München ansässige Sicherheitsunternehmen
ein, welches seine Tätigkeit als Dienstleistung erbringt und es sich seines Personals als Erfüllungsgehilfen bedient. Die Auswahl des beschäftigten Personals und das Weisungsrecht liegt beim Sicherheitsunternehmen.
� Das Sicherheitsunternehmen wird die Bewachung des auf diesem Formular bezeichneten Ausstellungsstandes während der verein-barten Zeit durch einen zuverlässigen Mitarbeiter, der ausschließlich für die Bewachung zuständig ist durchführen. Der Wachmann führt als Arbeitszeitnachweis einen Stundenzettel, der Grundlage für die Berechnung ist.
� Beanstandungen jeder Art, die sich auf die Ausführung des Dienstes oder sonstige Unregelmäßigkeiten beziehen, sind sofort nach Feststellung der Messeleitung zwecks Abhilfe mitzuteilen. Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung können Rechte aus solchen Beanstan-dungen nicht geltend gemacht werden, soweit dadurch eine sichere Feststellung des Sachverhaltes nicht mehr möglich ist.
� Die Messeleitung haftet nicht für Schadenersatzansprüche jeglicher Art, gleich aus welchem Rechtsgrund. Das Sicherheitsunter-nehmen haftet nur, sofern etwaige Schäden von ihm, seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen Angestellten vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Das Sicherheitsunternehmen haftet nicht für Schäden, die durch Handlungen des Wachpersonals entstehen, die mit der eigentlichen Wachtätigkeit nicht in Zusammenhang stehen, wie die Bedienung und Betreuung von Maschinen, Kesseln, elektrischen oder ähnlichen Anlagen, soweit diese Handlungen auf Wunsch des Auftraggebers vom Wachpersonal vorge-nommen wurden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Ansprüche sofort nach Kenntniserlangung schriftlich geltend zu machen. Alle Ansprüche des Auftraggebers aus diesem Vertrag verjähren in einem Jahr.
Standbewachung
An acm medien GmbH · Balanstraße 55 · 81541 MünchenFax: 089 480901-98 · [email protected]
5c
Bitte zurücksenden bis: 15.03.13
57
Besteller / Rechnungsempfänger Aussteller (falls abweichend)
Firma
Anschrift
Ansprechpartner/in
Tel. Fax
Firma
Stand
Bitte zurücksenden bis: 15.03.13
Stand-Personal/hostessen 5d
Wir stellen Ihnen kompetentes und kommunikationsfreudiges Personal, wie Messe-Hostessen oder Servicekräfte zur Verfügung. Nach Rücksendung des Formulars werden Ihnen geeignete Personen vorgeschlagen sowie ein konkretes Angebot erstellt.
einsatzzeiten:
Vorabbriefing notwendig
Freitag, 12.04.2013 von ___________ bis ___________ Anzahl Stunden ___________
Samstag, 13.04.2013 von ___________ bis ___________ Anzahl Stunden ___________
Sonntag, 14.04.2013 von ___________ bis ___________ Anzahl Stunden ___________
Kleidung:
Bekleidung wird vom Aussteller gestellt. Konfektionsgrößen: __________________
Bekleidung wird nicht gestellt. Bitte folgende Kleidung: ____________________________________________
Kosten:
Pro Person und Stunde ab 17,50 Euro evtl. zzgl. Bekleidungskosten und Fahrtkosten zzgl. gesetzlicher Mehrwertsetzer
Anzahl Personen: _________________
geschlecht: Männlich Weiblich Beides Egal
Alter: ca. ______________
Aufgaben: Information Promotion Service Sonstiges:____________
Ort und Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Auftraggebers
An acm medien GmbH · Balanstraße 55 · 81541 MünchenFax: 089 480901-98 · [email protected]
58
Besteller / Rechnungsempfänger Aussteller (falls abweichend)
Firma
Anschrift
Ansprechpartner/in
Tel. Fax
Firma
Stand
Bitte zurücksenden bis: 20.03.13
Messe-Fotos: � Aufnahmen mit Stativ, geeignete Blickwinkel (nach Wunsch) � verschiedene Motive � alle Aufnahmen bearbeitet/optimiert � hochauflösende Dateien (21 MPixel, jpg) auf USB-Stick in gestalteter Box � druckfertig vorbereitet (sRGB, 300 dpi) � uneingeschränktes Nutzungsrecht (für Veröffentlichungen in Web, Print, TV etc.) � Model-Release-Vertrag für erkennbare Personen zur rechtlichen Absicherung
messe-fotos Paket A 500,00 Euro mind. 10 Motive (max. Shooting-Dauer 30 Min.) 2 Fotoprints 13x18
messe-fotos Paket B 600,00 Euro mind. 20 Motive (max. Shootig-Dauer 60 Min.) 5 Fotoprints 13x18
messe-fotos Paket c 700,00 Euro mind. 30 Motive (max. Shooting-Dauer 90 Min.) 10 Fotoprints 13x18
foto-/Video-Service (Seite 1 von 2) 5e
Foto-Clip: � ansprechende Bildanimation mit Logo, Text und evtl. Musikuntermalung � Ausgabe auf USB-Stick � HD 1280x720p Originaldatei (.mov h264) � als Flash .flv, als .mp4 für iPhone und als .mp4 für Youtube &Co (Pixel-Größe auch individuell) � ca. 2 Minuten Länge
foto-clip 450,00 Euro
An acm medien GmbH · Balanstraße 55 · 81541 MünchenFax: 089 480901-98 · [email protected]
59
foto-/Video-Service (Seite 2 von 2) 5e
Ort und Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Auftraggebers
Messe-Videos: � Aufnahmen Full HD 1920x1080p25 � Inhalte / Gestaltung nach Wunsch (Interviews und Kundenstimmen möglich) � SteadyCam, Stativ, SchulterCam � kurzer Vor-/Abspann mit Logo und Text möglich � Film-Datei im Full-HD Original (.mov h264), als Flash .flv, als .mp4 für iPhone und als .mp4 für
Youtube & Co (Pixel-Größe auch individuell) auf USB-Stick in gestalteter Box � uneingeschränktes Nutzungsrecht (für Veröffentlichungen in Web, TV etc.) � Model-Release-Vertrag für interviewte Personen zur rechtlichen Absicherung
messe-Video Paket A 900,00 Euro 30 Sek. Standimpressionen (max. Drehdauer 30 Min.)
messe-Video Paket B 1.200,00 Euro 90 Sek. Standimpressionen (max. Drehdauer 60 Min.)
messe-Video Paket c 1.400,00 Euro 3 Min. Standimpressionen (max. Drehdauer 90 Min.)
spezielle musikuntermalung Preis je nach Titel (GEMA-freie, einmalige Lizenz Gebühr an den Komponisten; ca. 100 - 250 Euro)
Sprecherin – auch Vor-Produktion möglich (Kosten je nach Projektlänge und Stimme)
einfach: Ihre Textvorlage, SprecherIn (bis 5 Min. 350,00 Euro)
speziell: Stimmen-Beratung/Auswahl geeigneter SprecherIn, Textkonzeption, Tonstudio-Aufnahmen (nach Aufwand)
Firma Firma Stand
Besteller / Rechnungsempfänger Aussteller (falls abweichend)
Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
An acm medien GmbH · Balanstraße 55 · 81541 MünchenFax: 089 480901-98 · [email protected]
60
Besteller / Rechnungsempfänger Aussteller (falls abweichend)
Firma
Anschrift
Ansprechpartner/in
Tel. Fax
Firma
Stand
Bitte zurücksenden bis: 28.03.13
hinweise: � Die Bestellung wird gültig nach der Auftragsbestätigung der Firma Arena One GmbH. � Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Catering & Eventleistungen, die Sie auf www.arena-one.com einsehen und
downloaden können. Der Vertrag kommt direkt zwischen dem Aussteller und der Vertragsfirma Arena One GmbH zustande. � Die Anlieferung erfolgt jeweils ein- bis zweimal täglich. Pro Lieferung wird eine Servicepauschale in Höhe von 15,00 Euro be-
rechnet. � Bitte beachten Sie, dass nach Auftragsvergabe eine Änderung der Bestellmenge aus logistischen Gründen leider maximal bis
sieben Werktage vor Messebeginn möglich ist.� Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
ergänzende hinweise zum miet-equipment: � Bitte beachten Sie die angegebene Verpackungseinheit je Artikel. Die Bestellung kann entsprechend nur zu den angegebenen
Mindestmengen erfolgen.� Etwaige Bruch- und Verlustmengen werden nach der Wareneingangsprüfung in unserem Hause mit den Wiederbeschaffungspreisen
berechnet.� Gerne werden wir täglich das benutzte Geschirr von Ihrem Stand abholen.� Bei Rücktritt von einem Auftrag behält sich der Vermieter vor, je nach Zeitpunkt der Stornierung eine Gebühr zu erheben.
catering / miet-equipment (Seite 1 von 3) 5f
Artikel Preis pro fla-sche in euro
12.04.1310:00 uhr
12.04.1314:00 uhr
13.04.1310:00 uhr
13.04.1314:00 uhr
14.04.1310:00 uhr
14.04.1314:00 uhr
Apollinaris fein perlend (0,75l) 4,00 E
Stilles Mineral- wasser (0,75l) 4,00 E
Coca Cola (1l) 4,70 E
Coca Cola light (1l) 4,70 E
Apfelsaft (1l) 5,00 E
Orangensaft (1l) 5,00 E
Lift Apfelschorle (1l) 4,70 E
Kaffee (1l) 9,20 E
Prosecco (0,75l) 14,60 E
Getränke: (Bitte Stückzahl angeben)
An Arena One GmbH · Spiridon-Louis-Ring 7 · 80809 MünchenTel: 089 350948-571 · Fax: 089 480901-98 · [email protected]
61
5fcatering / miet-equipment (Seite 2 von 3)
Firma Firma Stand
Besteller / Rechnungsempfänger Aussteller (falls abweichend)
Speisen: (Bitte Stückzahl angeben)
ArtikelPreis pro
Stück in euro VPe* 12.04.1310:00 uhr
12.04.1314:00 uhr
13.04.1310:00 uhr
13.04.1314:00 uhr
14.04.1310:00 uhr
14.04.1314:00 uhr
Kleine Knusper-Semmeln belegt mit…
Französischem Camembert 2,70 E
Obazda und frischen Kräutern 2,70 E
Räucherforelle und Kerbelschmand 3,10 E
Tiroler Schinken und frischem Kren 3,10 E
Putenschinken 2,70 E
ofenfrische Brezn …
Mini-Butterbrezn 1,50 E
Snacks
Salzstangen 1,20 E Pack 250g
Käse Knusperstange 2,70 E Pack 100g
Mini Brezen 4,30 E Pack 400g
Grissini 3,50 E Pack 360g
Süßes
Krapfen klassisch gefüllt 1,80 E 1
Plunderteilchen, klassisch gefüllt 2,00 E 1
Dickmann mini 2,50 E Pack à 24
Haribo Goldbären 1,50 E Pack 100g
Mars mini 3,00 E Pack 150g
Twix mini 3,00 E Pack 150g
Rachengold Kräuter 1,60 E Pack 100g
Rachengold Zitrone 1,60 E Pack 100g
* VPE = Verpackungseinheit = Mindestbestellmenge
An Arena One GmbH · Spiridon-Louis-Ring 7 · 80809 MünchenTel: 089 350948-571 · Fax: 089 480901-98 · [email protected]
62
Ort und Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Auftraggebers
5fcatering / miet-equipment (Seite 3 von 3)
Firma Firma Stand
Besteller / Rechnungsempfänger Aussteller (falls abweichend)
* VPE = Verpackungseinheit = Mindestbestellmenge
Miet-Equipment: (Bitte Stückzahl angeben)
Artikel Preis pro Stück in euro
VPe* 12.04.1310:00 uhr
12.04.1314:00 uhr
13.04.1310:00 uhr
13.04.1314:00 uhr
14.04.1310:00 uhr
14.04.1314:00 uhr
geschirr
Kaffeetasse 0,38 E 30
Kaffeeunter-tasse 0,38 E 30
Espresso- tasse 0,38 E 30
Espresso-untertasse 0,38 E 30
Dessertteller 0,38 E 30
Besteck
Kuchengabel 0,38 E 30
Kaffeelöffel 0,38 E 30
Espressolöffel 0,38 E 30
gläser
Wasserglas 0,38 E 36
Sektglas 0,38 E 24
Sonstiges
Flaschen-öffner 1,10 E 1
Servietten 33x33 cm ¼ Falz
10,00 E 100
Tortenheber 0,90 E 1
Für weitere Produkte und weiteres Equipment rufen Sie uns bitte an: 089 350948-571.
An Arena One GmbH · Spiridon-Louis-Ring 7 · 80809 MünchenTel: 089 350948-571 · Fax: 089 480901-98 · [email protected]
63
Besteller / Rechnungsempfänger Aussteller (falls abweichend)
Firma
Anschrift
Ansprechpartner/in
Tel. Fax
Firma
Stand
Bitte zurücksenden bis: 15.03.13
in der messe-Anmeldegebühr sind folgende einträge enthalten: � Ausstellerverzeichnis (Messezeitung): Firma, Ansprechpartner, Adresse, Telefon, Fax, E-Mail, Internet � MIM-Magazin (beigelegt in der SZ): Firma, Telefon, Internet � Online-Ausstellerverzeichnis unter www.mim.de: Firma, Adresse, Internet (Link)
6a
Firma
Ansprechpartner
Straße
PLZ / Ort
Telefon
Fax
Internet
Verzeichnis-eintrag
An acm medien GmbH · Balanstraße 55 · 81541 MünchenFax: 089 480901-98 · [email protected]
Standardeintrag Eintrag unter Buchstabe: _____
Erweiterte EinträgeNeben dem Standard-Eintrag können auch erweiterte Einträge gebucht werden. Nutzen Sie hierfür bitte formular 6b3 für die Messezeitung (Ausstellerverzeichnis) und formular 6b4 für das Online-Verzeichnis.
Ort und Datum Firmenstempel und Unterschrift
FreigabeVor Druck des Verzeichnisses wird Ihnen ein Korrekturabzug als PDF-Datei zugesandt.Bitte geben Sie hierzu Ihre E-Mail-Adresse an: ____________________________________________________
64
mim-magazin (beigelegt in der SZ) (Seite 1 von 3)
Besteller / Rechnungsempfänger Aussteller (falls abweichend)
Firma
Anschrift
Ansprechpartner/in
Tel. Fax
Firma
Stand
Bitte zurücksenden bis: 25.03.13
6b1
Das MIM-Magazin – Münchens Immobilien Magazin – erscheint am Dienstag, 9. April 2013 und wird exklusiv in einer Auflage von 215.000 Stück der Süddeutschen Zeitung im großraum münchen beigelegt.Weitere 5.000 Exemplare werden auf der Messe verteilt.
Das MIM-Magazin macht Lust auf Immobilienerwerb: Das Themenspektrum reicht von allgemeinen Markt-berichten über Tipps für den Immobilienkauf und Fördermodelle bis hin zu Rechts- und Finanzfragen. Auch Lifestyle-Themen wie Einrichtungstrends für Küche, Wohnen und Bad kommen nicht zu kurz.
Als Hochglanz-Zeitschrift erreicht das MIM-Magazin nicht nur Immobilieninteressenten, sondern auch Personen, die nur latent nach Immobilien suchen und nicht regelmäßig den Anzeigenteil lesen. Überdies werden Magazine über längere Zeit aufbewahrt.
formatangaben sowie technische daten finden Sie auf den folgenden Seiten.
Hiermit buchen wir: 2/1 Seite 17.900,00 Euro
1/1 Seite 9.900,00 Euro
2 x 1/2 Seite 9.900,00 Euro
2/3 Seite 6.900,00 Euro
1/2 Seite 4.900,00 Euro
1/3 Seite (quadratisch) 3.900,00 Euro
1/3 Seite (hoch) 3.900,00 Euro
1/4 Seite 2.900,00 Euro
1/6 Seite (quer) 1.900,00 Euro
1/6 Seite (hoch) 1.900,00 Euro
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Alle Angaben abzüglich AE, zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
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mim-magazin (beigelegt in der SZ) (Seite 2 von 3) 6b1Formate und Preise A: Anschnittformat, S: Satzspiegelformat (Breite x Höhe)
2 x 1/2 SeiteA = 430 x 142S = 404 x 122
9.900,00 euro
2/1 SeiteA = 430 x 290S = 404 x 250
17.900,00 euro
1/1 SeiteA = 215 x 290S = 190 x 250
9.900,00 euro
1/2 SeiteA = 215 x 142S = 190 x 122
4.900,00 euro
1/3 Seite hoch (Platzierung außen)A =72 x 290S = 59 x 250
3.900,00 euro
1/3 Seite „quadratisch“ (Platzierung außen)A =137 x 142S = 124 x 122
3.900,00 euro
2/3 Seite (Platzierung außen)A =137 x 290S = 124 x 250
6.900,00 euro
1/4 SeiteA = 215 x 78S = 190 x 58
2.900,00 euro
1/6 Seite querS = 124 x 58
1/6 Seite hochS = 59 x 122
1.900,00 euro
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mim-magazin (beigelegt in der SZ) (Seite 3 von 3) 6b1Technische Datenheftformat: 215 mm Breite, 290 mm HöheSatzspiegel: 190 mm Breite, 250 mm Höhe
Verlag: acm medien GmbH Balanstraße 55 81541 München
Ansprechpartner: Hendrik Glatz Tel. 089 480901-15 [email protected]
erscheinungstermin: 09. April 2013
Anzeigen- und druckunterlagenschluss: 25. März 2013
Auflage: 220.000 StückVerteilung: Beilage in der Süddeutschen Zeitung (215.000 Stück) Auslage auf der Messe (5.000 Stück)
techniSche AngABen
druckverfahren: Vierfarb-Offsetdruck
druckunterlagen: XPress-, Indesign-, Illustrator.eps, PDF mit eingebundenen Schriften oder Schriften in Pfade umgewandelt, Sonderfarben in 4c umgewandelt, Bilddaten mit 300 dpi AuflösungVersand an: [email protected]
Beschnittzugaben: Bei angeschnittenen Anzeigen ist eine Schnittreserve von 4 mm zuzurechnen.
gestaltung und text von Anzeigen: Sofern keine Druckvorlagen vorliegen, erstellen wir gerne Ihre Anzeige. Sprechen Sie uns einfach an!
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information zu denSZ-Sonderveröffentlichungen 6b2Als exklusiver Medienpartner der MÜNCHNER IMMOBILIEN MESSE veröffentlicht die Süddeutsche Zeitung anlässlich der Veranstaltung vom 12. bis 14. April 2013 zwei Sonderveröffentlichungen.
Nutzen Sie diese Plattform, um aktuelle und geplante Wohnimmobilienobjekte im größten Immobilienmarkt Bayerns zielgerichtet zu präsentieren.
Wir beraten Sie auch gerne ausführlich über individuelle möglichkeiten in unseren Sonderveröffentlichun-gen zur münchner immoBilien meSSe. Sprechen Sie mit uns:
Sabine Troidl Tel. 089 2183-9751 Stephanie Englert Tel. 089 2183-8784 Sascha Henning Tel. 089 2183-292 Vlado Meier Tel. 089 2183-8289
Alle Preise abzgl. Kundenrabatt, abzgl. Agenturprovision und zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der aktuellen Preisliste Nr. 76 – gültig ab 1. Oktober 2012.
Preisemm-Preis für 1 Schaltung pro erscheinungstag:
Sonderpreis: farbig 8,95 Euro anstatt 9,80 Euro
mm-Preis für doppelschaltung pro erscheinungstermin:
Sonderpreis: farbig 8,55 Euro anstatt 9,80 Euro
(gleiche Anzeigengröße – Motivwechsel möglich)
Aktionspreis für Sonderformat 4sp / 125mm zzgl. 500 mm Pr o. Berechnung:
Sonderpreis: farbig 4.400,00 Euro anstatt 4.900,00 Euro
Aktionspreis für Sonderformat 4sp / 125mm zzgl. 500mm Pr o. Berechnung:
Sonderpreis: farbig 4.200,00 Euro anstatt 4.900,00 Euro
Erscheinungsterminefreitag, 05.04.13 im ImmobilienteilAnzeigenschluss: donnerstag, 25.03.13
freitag, 12.04.13 im Lokalteil (bayernweit)Anzeigenschluss: freitag, 05.04.13
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Ausstellerverzeichnis / messezeitung
Besteller / Rechnungsempfänger Aussteller (falls abweichend)
Firma
Anschrift
Ansprechpartner/in
Tel. Fax
Firma
Stand
Bitte zurücksenden bis: 15.03.13
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Das offizielle Ausstellerverzeichnis erscheint in Form einer Messezeitung (Auflage: 5.000 Stück).Den Inhalt Ihres Standard-Eintrags können Sie mit Formular 6a festlegen.
Zusätzlich zum Standardeintrag können gegen Aufpreis weitere Optionen bestellt werden:
Erweiterter Eintrag im Verzeichnis:hiermit bestellen wir:
Eintrag mit farbigem Firmen-Logo 150,00 Euro
Infotext über max. 400 Zeichen 150,00 Euro (keine Verkaufsangebote)
PR-Artikel in der Messezeitung:In der Messezeitung können Sie Ihr Unternehmen oder Ihre aktuellen Bauvorhaben in einem von Ihnen angelieferten Artikel vorstellen. Die Einbindung von Bildern ist möglich.
hiermit bestellen wir:
1/1 Seite PR-Veröffentlichung 1.200,00 Euro
1/2 Seite PR-Veröffentlichung 700,00 Euro
1/3 Seite PR-Veröffentlichung 400,00 Euro
Alle Angaben abzüglich AE, zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Ort und Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Auftraggeber
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online-Werbung (Seite 1 von 2)
Besteller / Rechnungsempfänger Aussteller (falls abweichend)
Firma
Anschrift
Ansprechpartner/in
Tel. Fax
Firma
Stand
Bitte zurücksenden bis: 15.03.13
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Auf der offiziellen Website der MÜNCHNER IMMOBILIEN MESSE (www.mim.de) können Sie die hohe Kontaktfrequenz für Ihr Unternehmen oder Ihre Produkte nutzen:
Erweiterter Eintrag im Online-Ausstellerverzeichnis:hiermit bestellen wir:
Hervorgehobener Eintrag 150,00 Euro (Farbiger Hintergrund in der Ergebnisliste sowie eigene Detailseite mit ergänzenden Informationen)
Alle Angaben verstehen sich zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Ort und Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Auftraggebers
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Online-Bannerwerbung:Auf der Website www.mim.de stehen mehrere Möglichkeiten für Online-Banner zur Verfügung.Die Preise verstehen sich immer für den Zeitraum von 01.01.2013 bis 30.06.2013. (Bei kürzeren Belegungen reduziert sich der Preis nicht.)
hiermit bestellen wir: (siehe auch nächste Seite)
Fullsize-Banner 486 x 60 Pixel 1.200,00 Euro
Button 240 x 80 Pixel 500,00 Euro
Doppel-Button 240 x 160 Pixel 900,00 Euro
Menü-Button 120 x 120 Pixel 500,00 Euro
Skyscraper 120 x 600 Pixel 1.200,00 Euro
Alle Angaben abzüglich AE, zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
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online-Werbung (Seite 2 von 2) 6b4
Doppel-Button240x160
Fullsize-Banner 468x60
Sky-Scraper120x600
Button240x80
Menü-Button
120x120
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12. - 14. April 2013
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Werbeflächen in der halle (Seite 1 von 2)
Besteller / Rechnungsempfänger Aussteller (falls abweichend)
Firma
Anschrift
Ansprechpartner/in
Tel. Fax
Firma
Stand
Bitte zurücksenden bis: 15.03.13
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Ort und Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Auftraggebers
Werbe-StellwändeIm Foyer der Halle sowie im BFW-Forum können Werbe-Stellwände angemietet werden (siehe Plan nächste Seite). Diese sind jeweils 2 x 2 m groß und bestehen aus einem Mietstellgerüst, welches mit einem PVC- Banner bespannt wird. Optional kann Beleuchtung hinzubestellt werden.
hiermit bestellen wir: (siehe auch nächste Seite)
____ Stk. Werbe-Stellwände (2 x 2 m), je 725,00 Euro Nummern: _____, _____, _____, _____, _____ (Die Kosten beinhalten Flächenmiete, Miete Stellrahmen, Produktion PVC-Banner sowie Montage und Demontage)
____ Stk. Beleuchtung (Displaystrahler, inkl. Stromanschluss und Montage), je 175,00 Euro für Nummern: _____, _____, _____, _____, _____
Werbe-VideoflächeIm Hallen-Foyer können via Beamer Filme, Spots, Präsentationen oder Animationen mit einer Länge von max.1 Minute gezeigt werden. Eine Ausstrahlung mit Ton ist leider nicht möglich.
hiermit bestellen wir:
____ Videofläche für Film (max. 1 Min.) – 6 Wiederholungen je Stunde – 1.000,00 Euro.
____ Videofläche für Film (max. 1 Min.) – 12 Wiederholungen je Stunde – 1.900,00 Euro.
Gerne sind wir Ihnen bei der Erstellung Ihres Films / Ihrer Animation behilflich.
Alle Angaben verstehen sich zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
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FOYER
INFO-THEKE &GARDE-ROBE
BÜ
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FORUM
36 qm
16 qm
28 qm
57 qm
40 qm
44 qm
19,25 qm
58,5 qm
16,25 qm
38,5 qm
42 qm
42 qm
24,75 qm49,5 qm
13,75 qm
45 qm
55 qm
46,75 qm
54 qm
27,5 qm
22 qm
Greisel Vertriebs GmbH
9 qm8 qm17 qm30 qmAigner ImmobilienDeutsches
Heimimmo-dom GmbH
TÜV Süd GS-WohnbauInterhomesFreie Finanzierer München
STUDIO ELA BRÜHL
Baywobau
-
Süddeutsche Zeitung
ImmoStar/Neubaustar.de
Pandion
Wowobau Wüstenrot
JK-Wohnbau
Bayerische Hausbau
Deutsche Bank
PöttingerWohn-& Industriebau
DEMOS
HI-Wohnbau
Stadt München
Terrafinanz
M-Haus
Bauhaus
Concept BauHelma
Asmo Küchen
BHB Bauträger GmbH
Münchner Grund
StadtsparkasseMünchen
AN-Immobilien
Walser projekt management GmbH
BayernLabo
LBS
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34,75 qm56 qm
20 qm
54 qm
32,5 qm27,5 qm
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D2 D4 D6 D8 D10 D12 D14 D16 D18
C4
C6
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C10 C12
D11
C14
C9
B8
B10
C11 C13
F2
F1
F3
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B5 B7 B9 B11 B13
A4 A6 A8 A10
Cafe
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EL
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CC
DD
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E20.- 22. April 2012
Neue Kleine OlympiahalleMünchen
Kontakt für Flächenbuchung:
acm medien GmbH Balanstraße 5581541 MünchenHendrik GlatzTel. +49 (0)151 22 34 54 [email protected]
Stand: 14.09.2011
Dieser Plan gilt vorbehaltlich der behördlichen Genehmigung.
Werbeflächen in der halle (Seite 2 von 2) 6b5Werbeflächen
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VideoflächeHAUPTEINGANG
Ebene 2
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Ebene 4
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Ort und Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Auftraggebers 73
Besteller / Rechnungsempfänger Aussteller (falls abweichend)
hiermit bestellen wir:
______ Stück ticket-codes (je 10,00 Euro – bei tatsächlicher Einlösung)
Versand an folgende E-Mail-Adresse: ___________________________________
______ Stück gedruckte eintritts-gutscheine (je 10,00 Euro – bei tatsächlicher Einlösung)
Mit folgendem Firmeneindruck:
_____________________________________________
_____________________________________________
(max. 20 Zeichen pro Zeile)
Eintrittsgutscheine können für die Messe in zwei Varianten bestellt werden:
1. ticket-code Sie erhalten per E-Mail die bestellte Anzahl von Ticket-Codes. Mit einem Gutschein-Code können Ihre
Gäste ein gültiges Messe-Ticket online kostenfrei bestellen und am eigenen PC ausdrucken (Print@Home).
2. gedruckte eintritts-gutscheine Sie erhalten die gedruckten Gutscheine per Post. Auf den Eintrittsgutscheinen kann ein individueller
Firmeneintrag gedruckt werden.
Es können nur normale Eintrittskarten (zu je 10,00 Euro) bestellt werden. Es werden dabei nur die tatsächlich eingelösten Gutscheine und Codes berechnet. (Preis inklusive der gesetzlichen Mehrwersteuer)
eintrittsgutscheine / gastkarten 6cAn acm medien GmbH · Balanstraße 55 · 81541 MünchenFax: 089 480901-98 · [email protected]
Firma
Anschrift
Ansprechpartner/in
Tel. Fax
Firma
Stand
Bitte zurücksenden bis: 15.03.13
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Besteller / Rechnungsempfänger Aussteller (falls abweichend)
Firma
Anschrift
Ansprechpartner/in
Tel. Fax
Firma
Stand
Ort und Datum Firmenstempel und Unterschrift
Bitte zurücksenden bis: 15.03.13
hiermit bestellen wir folgende kostenfreie Werbematerialien:
______ Stück Poster (DIN A1)
______ Stück Flyer (DIN lang)
______ Stück Aufkleber
hinweis:Die Messeleitung behält sich vor, Bestellungen, die über das gewöhnliche Maß hinausgehen, in Rechnung zu stellen. Bitte sprechen Sie uns hierzu an.
6dAn acm medien GmbH · Balanstraße 55 · 81541 MünchenFax: 089 480901-98 · [email protected]
Kostenfreie mim-Werbemittel
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Besteller / Rechnungsempfänger Aussteller (falls abweichend)
Firma
Anschrift
Ansprechpartner/in
Tel. Fax
Firma
Stand
Ort und Datum Firmenstempel und Unterschrift
Unser Service (Beispiele und Informationen auf den nächsten Seiten)
> Komplett-organisation
> Standkonzeption und -design
> Broschüren & flyer
> Aktionen, events & Verkaufsförderungs-maßnahmen
Damit die Messe für Sie auch ein Messe-Erfolg wird, bieten wir Ihnen einen umfassenden Werbe- und Marke-ting-Service.
Der Grundgedanke dabei: Sie entscheiden, welche Leistungen Sie in Anspruch nehmen wollen und können diese modular zu einem Gesamtpaket zusammenstellen. Gerne arbeiten wir dabei auch mit Ihren bestehen-den Dienstleistern zusammen, die nur Teilaufgaben abdecken können.
Durch unsere über 30jährige Erfahrung im Immobilienmarketing und die erfolgreiche Arbeit für viele namhafte Anbieter in diesem Bereich verfügen wir über beste Kontakte und das Know-how, um aus Ihrem Messeauftritt messbare Verkaufsabschlüsse zu generieren.
Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf.
Bitte zurücksenden bis: 20.02.13
7Werbe- und marketing-Service (Seite 1 von 5)
An acm Werbeagentur GmbH · Balanstraße 55 · 81541 MünchenFax: 089 480901-94 · [email protected]
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Komplett-organisationWerbe- und marketing-Service (Seite 2 von 5)
Von A wie Anmeldung bis Z wie Zusammenfassendes Reporting – wir konzipieren und realisieren ihren kompletten messe-Auftritt.
Dazu definieren wir im Vorfeld mit Ihnen die Messeziele und erreichen diese mit individuell für Ihr Unternehmen umgesetzten Maßnahmen. Egal ob Standdesign, Verkaufsbroschüren, Auswahl des Messepersonals oder Catering – die einzelnen Maßnahmen werden kosten- transparent dargestellt und professionell umgesetzt.
Egal ob großer Bauträger oder kleineres Immobilienbüro – Sie erhalten einen umfassenden Rundum-Service für eine Messeauftritt aus einem Guss. Sie müssen sich um nichts mehr kümmern, außer darum, die gewonnenen Kontakte in Abschlüsse umzuwandeln.
7
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Jeder Standort in der Messe ist anders. Wie sind die Laufwege, wo ist die höchste Frequenz und wie ziehe ich nicht nur die Blicke auf mich, sondern auch die Kunden auf meinen Stand?
Wir gestalten für Sie die größte Visitenkarte ihres unternehmens: ihren messestand.
Bei vielen namhaften Bauträgern haben unsere Standkonzeptionen mit ihrem außergewöhnli-chen Design bereits zu einem nachhaltigen Messe-Erfolg beigetragen.
Aus Basis Ihres bestehenden Erscheinungsbildes erarbeiten wir für Sie verschiedene Layouts und setzen diese, nach Ihrer Freigabe, mit erfahrenen Messebauern handwerklich perfekt und zeitgerecht um. Egal ob Sie sich für einen Systemstand oder einen nach Ihren Vorgaben gestal-teten Individual-Stand entscheiden.
Bayerische Bau und Immobilien GmbH & Co. KG© 2011 Bayerische Bau und Immobilien GmbH & Co. KG│ExpoReal 2011 │München│ 21.07.2011
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Standkonzeption und -designWerbe- und marketing-Service (Seite 3 von 5) 7
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Viel Platz zum Abschalten. Beim Betreten Ihrer Wohnung werden Sie sich sofort
heimisch fühlen. Die Innenausstattung ist hochwertig bis ins Detail – verwendet
werden ausschließlich Produkte namhafter Hersteller. Bodentiefe Panoramafenster
schaffen eine lichtdurchflutete Atmosphäre und laden zum Entspannen ein. Alle
Böden in den Wohnräumen sind mit edlem Holzparkett ausgelegt. Die Badezimmer
werden mit Markenkeramik in modernem Design, Armaturen aus massivem Voll-
metall und Handtuchwärmer ausgestattet. Hier sorgen in vielen Wohnungen
Badfenster für ein angenehmes Licht. Weitere Einrichtungshighlights sind die
Fußbodenheizung in allen Räumen und die Sprech- und Klingelanlage mit Video-
funktion. Nicht zuletzt verfügen alle Wohnungen über geräumige Balkone oder
Terrassen mit Privatgärten – ideale Voraussetzung, um sonnige Tage unter freiem
Himmel zu genießen.
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mbH, München
Dieser Prospekt
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Grolandstraße 47–57
90408 Nürnberg
Mühlstraße 3
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Telefon 0 91 81/47 57-0
Telefax 0 91 81/47 57-67
E-Mail [email protected]
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20 Mietwohnungen
20 Tiefgaragenstellplätze
Nürnberg, Am Stadtpark 100 + 102
35 Eigentumswohnungen
37 Tiefgaragenstellplätze
Nürnberg, Georg-Eberlein-Straße 1-31
193 Eigentumswohnungen
195 Tiefgaragenstellplätze
Das Auge wohnt mit. Schon beim Betrachten der Gebäude stellt sich ein behag-
liches Wohlgefühl ein. Die moderne Architektur ist zeitgemäß, geradlinig geführt
und verbindet sich eindrucksvoll mit den grünen Freiflächen rund um das Wohn-
ensemble. Die Außenfassade der Immobilie versprüht Eleganz und Harmonie. Dafür
sorgt eine stilvolle Farbkombination aus hellen und dunklen Farben. Große Balkone
und bodentiefe Fenster verleihen dem Objekt seine zeitlose Markanz. Die Verbin-
dung aus Modernität und klarer Formensprache zusammen mit den Grünbereichen
rund um das Quartier geben Ihnen das gute Gefühl, gerne nach Hause zu kommen.
Woh
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Von der emotionalen Inszenierung durch eine reizvolle Illustration über die klare Darstellung der Grundrisse bis zur überzeugenden Schilderung der Wohn-Umgebung: Wir machen das Wohn-gefühl in Broschüren und flyer erfassbar.
Egal ob Sie ein bestehendes Angebot neu präsentieren oder mit einem neuen Produkt in den Markt starten: Wir sind Ihre Spezialisten für die creative und verkaufsstarke Inszenierung Ihrer Immobilie. Auf der MÜNCHNER IMMOBILIEN MESSE und darüber hinaus.
Broschüren & flyerWerbe- und marketing-Service (Seite 4 von 5) 7
luftraum:
Sind Sie offen fürs Leben?
Sie haben es geschafft: Jahn 34. Hier angekommen eröffnet sich der Blick
aus dem Glockenbachviertel ins Glockenbachviertel. Denn Jahn 34 führt auf
moderne und individuelle Art die Formensprache der Nachbarbebauung fort
und spiegelt ihren historischen Geist wider. Zeitgleich schafft Jahn 34 völlig
neuen, hochmodernen Wohnraum, umgeben von einer unverwechselbaren
Architektursprache. Treten Sie ein, das ist erst der Anfang.
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Abbildung aus Sicht des Illustrators.
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Abbildung aus Sicht des Illustrators.
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Der Kampf um das Interesse der Messebesucher wird am Stand entschieden: Für die Gewin-nung von möglichst vielen Interessenten- und Kundendaten mit genauer Abfrage der Wohn-wünsche konzipieren und realisieren wir für Sie maßgeschneiderte Aktionen.
Luftballonkünstler, Gewinnspiele oder Losaktionen, Sonderwerbeformen in der Halle für beson-dere Wohn-Highlights – wir beraten Sie, welche Aktionen auf dem Messestand oder im Messe-umfeld realisierbar sind und setzen diese kompetent um.
Aktionen, events & VKf-maßnahmenWerbe- und marketing-Service (Seite 5 von 5) 7
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1. träger / Veranstalter(1) Träger der Messe ist der BFW Landesverband Bayern e.V.(2) Veranstalter / Messeleitung ist die Firma acm medien GmbH
2. nomenklatur Zur Teilnahme an der Messe sind nur juristische Personen
bzw. Firmen berechtigt, die der folgenden Nomenklatur der Messe entsprechen:
(1) Die Produkte/Objekte des Ausstellers befinden sich mehrheit-lich im S-Bahn-Bereich München.
(2) Anbieter von Wohnimmobilien • Bauträger, Projektentwickler und Privatisierer • Anbieter von Fertig- und Massivhäusern • Öffentliche Wohnungsbaugesellschaften • Makler und Vertriebsunternehmen • Immobilienvermittler(3) Dienstleister • Immobilienberater • Notare, Rechtsanwälte und Steuerberater • Technische Berater und Sachverständige, • Überwachungs- und Prüfgesellschaften(4) Medien mit Immobilienbezug • Verlage • Presse, Fachpresse • Internet-Portale im Bereich Immobilien(5) Finanzdienstleister • Banken, Finanz- und Kreditinstitute • Bausparkassen • Finanzierungsberater(6) Organisationen, Institutionen • Umland-Kommunen, Stadt München • Verbände, Vereine mit Immobilienbezug • Förderberatungsstellen mit Immobilienbezug
3. Anmeldung(1) Die Anmeldung erfolgt unter Verwendung des vorliegenden
Anmeldeformulars, welches ausgefüllt und rechtsverbindlich unterschrieben an die Messeleitung einzusenden ist.
(2) Die Zusendung des Anmeldeformulars begründet keinen An-spruch auf Zulassung. Erst mit Eingang der Bestätigung für die Zulassung beim Aussteller kommt der Vertrag zwischen Aussteller und Messeleitung zustande.
(3) Der Anmelder ist an seine Anmeldung 21 Tage gebunden, sofern inzwischen nicht die Zulassung erfolgt ist.
(4) Vorbehalte oder Bedingungen seitens des Ausstellers sind nicht zulässig und führen dazu, dass die Anmeldung nicht angenommen wird.
(5) Die gemeinsame Anmietung eines Gemeinschaftsstands durch mehrere Aussteller ist nicht möglich.
(6) Mit der Anmeldung erkennt der Aussteller die „Teilnahme-bedingungen“, die „Hausordnung“ sowie die „Technischen Richtlinien“ als verbindlich für sich und alle von ihm auf der Messe Beschäftigten an. Die gesetzlichen, arbeits- und ge-werberechtlichen Vorschriften, besonders für Umweltschutz, Feuerschutz, Unfallverhütung, Firmenbezeichnung und Preis-auszeichnung sind einzuhalten.
4. Zulassung(1) Die Messeleitung entscheidet, gegebenenfalls unter Mitwir-
kung des Trägers, nach pflichtbewusstem Ermessen über die Zulassung als Aussteller.
(2) Die Messeleitung ist berechtigt, Anträge auf Zulassung unter Berücksichtigung der von ihr für die Veranstaltung bereitge-stellten Flächenkapazitäten und der von ihr zu bestimmenden Zwecksetzung und Struktur der Veranstaltung abzulehnen.
(3) Die Messeleitung kann, wenn es für die Erreichung des Veranstaltungszweckes erforderlich ist, die Veranstaltung auf bestimmte Aussteller- und Anbietergruppen beschränken.
(4) Konkurrenzausschluss darf weder verlangt noch zugesagt werden.
(5) Die erteilte Zulassung kann widerrufen werden, wenn die Voraus-setzungen für die Erteilung nicht oder nicht mehr gegeben sind.
(6) Die Zulassung wird erst wirksam, wenn 30% Anzahlung der gebuchten Beteiligungsform auf das Konto der Messeleitung eingegangen sind.
(7) Die Messeleitung ist berechtigt, eine sofortige Kündigung aus dem Vertrag auszusprechen, wenn trotz zweimaliger Mah-nung Zahlungsverzug besteht. In diesem Falle ist eine Gebühr in Höhe von 25% der Standmiete zur Deckung der bereits entstandenen Kosten zu entrichten.
(8) Ergeben sich berechtigte Reklamationen in Bezug auf ange-botene Produkte oder Arbeitsweisen einer beteiligten Firma, ist die Messeleitung im allgemeinen Interesse berechtigt und befugt, sofort angemessene Maßnahmen zur Behebung zu treffen. In einem solchen Fall kann die Messeleitung be-stehende Verträge für nachfolgende Messen stornieren, da wesentliche Voraussetzungen, die diesen Verträgen zugrunde liegen, nicht mehr gegeben sind.
5. Zahlungsbedingungen(1) Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwert-
steuer.(2) Die in der Rechnung genannten Zahlungstermine sind
unbedingt einzuhalten. Im Rechnungsbetrag wird auch die Anmeldegebühr ausgewiesen. Die rechtzeitige und volle Bezahlung der Rechnungsbeträge ist Voraussetzung für den Bezug der Ausstellungsfläche und für die Aushändigung der Ausstellerausweise. In einer eventuellen Abweichung von dieser Regelung ist keine Stundung zu sehen.
(3) Nachträgliche Änderung der Rechnungsanschrift oder der Flächenbuchung oder Buchung der Ausstattung ist nur nach schriftlicher Benachrichtigung der Messeleitung und bis zur Rechnungsstellung möglich. Nach Rechnungsstellung wird eine Bearbeitungsgebühr von 50,00 Euro je Änderung und Rechnung erhoben.
(4) Ist nach Rechnungstellung der Geldeingang nicht terminge-recht festzustellen, erfolgt eine Mahnung. Hierfür wird eine Gebühr von 20,00 Euro erhoben.
(5) Mit der zweiten Mahnung werden Verzugszinsen und Mahnge-bühren fällig. Die Mahngebühr beträgt 50 Euro. Die Verzugs-zinsen betragen 8% p.a. über dem Basiszins nach §§ 247 und 288 Abs. 2 BGB ab Fälligkeit des Rechnungsbetrages.
6. Standzuteilung(1) Die Standzuteilung erfolgt nach gründlicher Prüfung aller
Angaben und Wünsche.(2) Besondere Wünsche des Ausstellers werden nach Möglichkeit
berücksichtigt.(3) Abweichungen der zugewiesenen Platzierung gegenüber die-
sen Wünschen ergeben sich aus dem vorliegenden Gesamt-bedarf sowie den tatsächlich vorhandenen Umsetzungsmög-lichkeiten und berechtigen nicht zu einer Stornierung.
Anhang 1Allgemeine geschäfts- und teilnahmebedingungen (Seite 1 von 4)
81
(4) Der Aussteller ist nicht berechtigt, den ihm zugewiesenen Stand ganz oder teilweise unter zu vermieten oder sonst Drit-ten zu überlassen oder zu tauschen.
(5) Die Standeinteilung wird schriftlich, im Regelfall gleichzeitig mit der Zulassung und der Bekanntgabe der Standnummer mitgeteilt. Beanstandungen müssen innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Standeinteilung schriftlich erfolgen.
(6) Der Aussteller muss damit rechnen, dass aus technischen Gründen eine geringfügige Beschränkung bzw. Erweiterung des zugeteilten Standes erforderlich ist. Diese berechtigt nicht zur Minderung bzw. Erhöhung der Standmiete. Das gilt nicht für ausdrücklich als Fertig- oder Systemstand angemeldete Stände.
(7) Die Messeleitung kann nach Zulassung des Ausstellers diesem eine andere als die in der Zulassung vorgesehene Ausstellungsfläche zuweisen oder die ursprüngliche Fläche verschieben, wenn dies bei nicht vollständiger Vermietung der von der Messeleitung angebotenen Ausstellungsflächen zur Wahrung des Gesamtbildes erforderlich ist oder dies zur Realisierung weiterer Interessen notwendig wird und dem Aussteller eine nach Lage und Größe im wesentlichen gleich-wertige Fläche zur Verfügung gestellt wird.
(8) Im Falle von behördlichen Auflagen, die auch die Standfläche des Ausstellers betreffen, ist die Messeleitung zur Befriedi-gung dieser Auflagen berechtigt, die angemeldete und/oder zugelassene Ausstellungsfläche in der Größe bis max. 10% der gebuchten Flächengröße zu verändern oder die ursprüng-liche Fläche zu verschieben. Schadenersatzansprüche sind in jedem Fall ausgeschlossen.
7. rücktritt / Vertragsaufhebung(1) Wird dem Aussteller nach verbindlicher Anmeldung oder nach
erfolgtem Vertragsabschluss ausnahmsweise von der Messe-leitung ganz oder teilweise ein Rücktritt von der Anmeldung oder eine Vertragsaufhebung zugestanden, so hat der Aus-steller der Messeleitung dafür eine pauschale Entschädigung (Schadenpauschale) zu entrichten.
(2) Die Höhe der Schadenpauschale hängt davon ab, wann der Messeleitung die Mitteilung des Ausstellers zugeht, von seiner verbindlichen Anmeldung oder dem erfolgten Ver-tragsabschluss Abstand nehmen zu wollen. Die Höhe der Schadenspauschale in % bezieht sich auf die Entgelte und die Vergütungen, die der Messeleitung bei Vertragsdurchführung zustünden:
• Weniger als vier Monate vor dem ersten Messetag: 100% • Vier Monate oder mehr vor dem ersten Messetag: 50%(3) Zusätzlich zu der Schadenpauschale hat der Aussteller die auf
seine Veranlassung entstandenen Kosten aus bereits erteilten Aufträgen zu ersetzen.
(4) Weist der Aussteller nach, dass der Messeleitung kein Scha-den oder nur ein Schaden entstanden ist, der niedriger ist als die Schadenpauschale, hat er nur den entsprechend gemin-derten Ersatz zu leisten.
(5) Der Antrag auf Rücktritt oder Vertragsaufhebung kann nur schriftlich erfolgen.
(6) Der Rücktritt oder die Vertragsaufhebung ist nur dann rechts-wirksam vereinbart, wenn die Messeleitung schriftlich hierzu ihr Einverständnis gegeben hat.
(7) Die Messeleitung kann ihr Einverständnis davon abhängig
machen, dass der gemietete Stand anderweitig vermietet werden kann. Kann der Stand nicht anderweitig vermietet werden, so ist die Messeleitung berechtigt, im Interesse des Gesamtbildes einen anderen Aussteller auf den nicht bezo-genen Stand zu verlegen oder den Stand in anderer Weise auszufüllen.
In diesem Fall hat der Aussteller keinen Anspruch auf Minde-rung der Standmiete. Etwa entstehende Kosten für Dekora-tion bzw. Ausfüllung des nicht bezogenen Standes gehen zu Lasten des Ausstellers.
8. Änderungen / höhere gewalt(1) Unvorhergesehene Ereignisse, die eine planmäßige Abhaltung
der Messe unmöglich machen und nicht von der Messeleitung zu vertreten sind, berechtigen diese, die Messe zu verschie-ben, zu verkürzen, zu verlängern, ganz oder teilweise zu schließen oder abzusagen.
(2) Bei Absage der Messe mehr als sechs Wochen, längstens jedoch drei Monate vor dem festgesetzten Beginn, werden 25% der Flächenmiete als Kostenbeitrag erhoben. Erfolgt die Absage in den letzten 6 Wochen vor Beginn, erhöht sich der Kostenbeitrag auf 50%. Außerdem sind die auf Veranlassung des Ausstellers bereits entstandenen Kosten zu entrichten.
(3) Muss die Messe/Ausstellung infolge höherer Gewalt oder auf behördliche Anordnung geschlossen werden, sind die Stand-miete und alle vom Aussteller zu tragenden Kosten in voller Höhe zu bezahlen. Schadenersatzansprüche sind in jedem Fall für beide Teile ausgeschlossen.
(4) Die Messeleitung ist berechtigt die Messe bis zwei Monate vor Beginn abzusagen, sofern die Veranstaltung mangels ausrei-chender Ausstellerbeteiligung nicht zu einem angemessenen Erfolg für die Aussteller führen wird. In diesem Fall wird kein Kostenbeitrag fällig, noch ist die Messeleitung schadenser-satzpflichtig.
9. Ausweise(1) Jeder Aussteller erhält entsprechend der Größe seines
Standes für das erforderliche Stand- und Bedienungsperso-nal bis 20 qm drei Ausstellerausweise und im Bedarfsfall für je weitere volle fünf qm Standfläche einen weiteren Ausweis kostenlos.
(2) Weitere Ausweise können für 20,00 Euro pro Stück bei der Messeleitung erworben werden.
(3) Bei Missbrauch wird der Ausweis entschädigungslos entzo-gen.
10. Austellerverzeichnis(1) Jeder Aussteller wird mit der in der Anmeldung bzw. im Ser-
viceheft angegeben Bezeichnung in folgenden alphabetischen Verzeichnissen kostenlos eingetragen:
• MIM-Magazin (Firmenname, Telefon, Internet-Adresse) • Messezeitung (Firmenname, Adresse, Telefon, Fax, Email,
Internet-Adresse) • Ausstellerdatenbank auf der Internet-Seite www.mim.de
(Firmenname, Adresse, Link Homepage)(2) Weitere Eintragungs- und Werbemöglichkeiten werden den
Ausstellern gesondert angeboten und sind dem Serviceheft zu entnehmen.
Anhang 1Allgemeine geschäfts- und teilnahmebedingungen (Seite 2 von 4)
82
11. Serviceheft(1) Das Aussteller-Serviceheft mit Bestellformularen ist online
abrufbar unter www.mim.de.(2) Mit Einsendung der Bestellscheine erteilt der Aussteller den
zuständigen Vertragsfirmen den Auftrag und verpflichtet sich zur Übernahme der entstehenden Kosten. Leistungen, die die Servicepartner der Messe erbringen, werden direkt von diesen an die Aussteller abgerechnet.
(3) Einige Formulare des Servicehefts sind verpflichtend einzurei-chen. Hierzu zählen beispielsweise die Formulare „Aussteller-ausweise“ und „Verzeichniseintrag“.
(4) Die Formulare sind termingerecht zurückzusenden. Bei ver-späteter Einsendung kann keine Gewähr für eine ordnungs- und fristgemäße Erledigung und Prüfung übernommen wer-den. Bei einigen Leistungen wird zudem ein Preisaufschlag in Höhe von 25% angesetzt wird, sofern die Bestellung nach der gesetzten Frist eingeht.
(5) Einige Dienstleistungen können ausschließlich über die Messeleitung bzw. über die genannten Servicepartner bestellt werden. Hierzu zählen unter anderem Ausstellerausweise, Stromanschlüsse, Abhängungen und Standbewachung.
12. Aufbau(1) Zeiten: - Dienstag, 9. April 2013, 15.00 Uhr – 22.00 Uhr - Mittwoch, 10. April 2013, 8.00 Uhr – 22.00 Uhr - Donnerstag, 11. April 2013, 8.00 Uhr – 22.00 Uhr(2) Während der allgemeinen Auf- und Abbauzeiten (s. o.) kann
in der Halle gearbeitet werden. Aus Gründen der allgemeinen Sicherheit bleibt die Halle außerhalb dieser Zeiten geschlos-sen. Während des Auf- und Abbaus ist die Einfahrt an die Halle je nach Möglichkeit gestattet.
(3) Stände, mit deren Aufbau bis 11. April 2013, 12 Uhr nicht begonnen worden ist, werden auf Kosten des Ausstellers aufgebaut und dekoriert, sofern nicht anderweitig darüber verfügt wird. Ersatzansprüche können durch den Mieter nicht geltend gemacht werden, sämtliche Zahlungsverpflichtungen aus dem Standmietvertrag bleiben bestehen.
13. Abbau(1) Zeiten: - Sonntag, 14. April 2013, 19.30 Uhr – 24.00 Uhr - Montag, 15. April 2013, 8.00 Uhr – 18.00 Uhr(2) Kein Stand darf vor Beendigung der Messe ganz oder teilwei-
se geräumt werden. Zuwiderhandelnde Aussteller verlieren bei der nachfolgenden Messe ihre Buchungspriorität.
(3) Nicht abgebaute Stände oder nicht abtransportierte Ausstel-lungsgüter werden nach dem für die Beendigung des Abbaus festgelegten Termin auf Kosten und Gefahr des Ausstellers entfernt und kostenpflichtig eingelagert.
(4) Die Standflächen und das Mietmaterial der Vertragsfirmen sind in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben. Für Beschädigungen der Standausrüstungen, der Wände, des Fußbodens und des Geländes haftet der Aussteller.
14. messelaufzeit(1) Die Öffnungszeiten der Messe sind wie folgt: 12. April 2013 10.00 – 19.00 Uhr 13. April 2013 10.00 – 19.00 Uhr 14. April 2013 10.00 – 19.00 Uhr(2) Während der Veranstaltungslaufzeit wird die Halle eine
Stunde vor Messebeginn geöffnet und eine Stunde nach Mes-seschluss geschlossen, soweit nicht andere Zeiten bekannt gegeben werden. Aussteller, die in begründeten Einzelfällen über diesen Zeitpunkt hinaus auf ihrem Stand tätig sein müs-sen, bedürfen einer besonderen schriftlichen Erlaubnis der Messeleitung.
15. Standnutzung(1) Der Aussteller ist verpflichtet, den Messestand während der
gesamten Öffnungszeit der Veranstaltung personell ausrei-chend besetzt zu halten.
(2) Bei Nichtbeachtung erhebt die Messeleitung eine Vertrags-strafe in Höhe von 25% der gebuchten Standfläche, mindes-tens jedoch 500 Euro, und behält sich einen Ausschluss des Ausstellers für zukünftige Teilnahmen vor bzw. den Verlust der Buchungspriorität für zukünftige Messen.
(3) Die Nutzung des Messestands außerhalb der Messeöffnungs-zeiten (Besprechungen, Standparties) muss der Messeleitung mindestens vier Wochen vor der Veranstaltung schriftlich avisiert werden. Sie bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung durch die Messeleitung.
(4) Die Kosten für eine hierfür notwendige zusätzliche Hallenbe-wachung hängen von Standgröße und anwesender Personen-zahl ab. Die Nutzung des Standes ist bis maximal 22.00 Uhr möglich.
16. Werbeaktivitäten der messeleitung(1) Die Messeleitung ist berechtigt, den Namen und das Firmen-
logo des Ausstellers im Zusammenhang mit der Ausstel-ler- und Besucherwerbung für die Messe in beliebiger Form (Broschüren, Messekatalog, Anzeigen, Plakate, Internet etc.) zu verwenden. Der Aussteller kann zu diesem Zweck gebeten werden, eine Datei mit Firmenschriftzug und Logo in elektro-nischer Form zur Verfügung stellen.
(2) Wird in der Messehalle eine Lautsprecheranlage betrieben, so behält sich die Messeleitung Durchsagen vor.
(3) Die Messeleitung ist berechtigt, Fotos oder Filmaufnah-men vom Messegeschehen und den Ausstellungsständen anfertigen zu lassen und für Presseveröffentlichungen zu verwenden, ohne dass der Aussteller aus irgendeinem Grund Einwendungen dagegen geltend machen kann.
17. Werbeaktivitäten und Veranstaltungen der Aussteller(1) Werbeaktivitäten, insbesondere die Verteilung von Werbe-
drucksachen und die Ansprache von Besuchern, sind nur innerhalb des Standes gestattet.
(2) Der Betrieb von Lautsprecheranlagen, sowie akustische und audiovisuelle Werbeträger bzw. entsprechende ton- bzw. musikgebende technische Anlagen sind nicht zulässig.
(3) Promotionaktionen in den Gängen und auf Allgemeinflächen sind untersagt.
(4) Glücksspiele, Tombolas und Verlosungen sowie eintrittskar-tenabhängige Gewinnspiele sind nur im Rahmen der gelten-den Gesetze, insbesondere unter Beachtung der Vorschriften des UWG, zulässig. Bei Zuwiderhandlungen ist der Aussteller verpflichtet, die Messeleitung von Ansprüchen Dritter freizu-stellen sowie - nach vorheriger Abmahnung durch die Messe-leitung - an die Messeleitung eine Vertragsstrafe in Höhe von 1.000 Euro pro Messetag zu zahlen. Weitergehende Ansprüche der Messeleitung bleiben unberührt.
Anhang 1Allgemeine geschäfts- und teilnahmebedingungen (Seite 3 von 4)
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(5) Veranstaltungen außerhalb des Messegeländes sind während der Öffnungszeiten der Messe untersagt, wenn diese dazu führen, dass Teilnehmer dieser Veranstaltung vom Besuch der Messe abgehalten werden. Dies gilt unter anderem für Empfänge, Einladungen, Betriebs- und sonstige Besichtigun-gen. In Zweifelsfällen wird sich der Aussteller vorab mit der Messeleitung abstimmen. Kommt die Messeleitung zu dem Ergebnis, dass eine Veranstaltung im oben genannten Sinne vorliegt, wird der Aussteller von der Veranstaltung absehen.
Verstößt der Aussteller gegen vorstehende Verpflichtungen, stehen der Messeleitung nach eigener Wahl folgende Ansprü-che zu: Sofortige Standschließung und/oder Hausverbot und/oder Ausschluss des Ausstellers von der nächsten Messe. Die Geltendmachung der Ansprüche entbindet den Aussteller nicht von den Zahlungsverpflichtungen aus dem Standmiet-vertrag.
18. Abgabe von getränken oder Speisen(1) Handverkauf oder Abgabe von Getränken oder Speisen (auch
von Kostproben) jeder Art gegen Entgelt bedarf einer beson-deren Genehmigung der Messeleitung sowie einer gaststät-tenrechtlichen Genehmigung. Hierfür ist der Aussteller selbst verantwortlich.
(2) Das gleiche gilt für die – auch unentgeltliche – Abgabe von Getränken oder Speisen (auch von Kostproben), wenn diese dem Aussteller durch professionelle Caterer geliefert werden.
(3) Der Ausschank alkoholischer Getränke bedarf einer zusätz-lichen Erlaubnis nach dem Gaststättengesetz, auch wenn er kostenlos erfolgt. Auch hierfür ist der Aussteller selbstverant-wortlich.
(4) Für die Errichtung und den Betrieb von Getränkeschankanla-gen auf dem Stand ist die Verordnung über Getränkeschank-anlagen, BetrSichV zu beachten.
(5) Bei der Abgabe bzw. Verkauf von Kostproben zum Verzehr an Ort und Stelle und dem Verkauf von Speisen und Getränken an Ort und Stelle sind die gesetzlichen Bestimmungen zu beachten, insbesondere die Lebensmittelhygieneverordnung.
(6) Die Abgabe von Waren aller Art, einschließlich von Speisen und Getränken, ist außerhalb der Gaststätten um 19.00 Uhr einzustellen.
19. haftung, Versicherung(1) Der Aussteller haftet für alle Schäden, die durch seine Aus-
stellungsbeteiligung Dritten gegenüber verursacht werden, einschließlich der Schäden, die an Gebäuden auf dem Aus-stellungsgelände sowie am Ausstellungsgelände und dessen Einrichtungen entstehen.
(2) Der Abschluss einer Ausstellungs-Versicherung, wobei auch der An- und Abtransport des Ausstellungsgutes eingeschlos-sen werden kann, und einer Haftpflicht-Versicherung für Personen- und Sachschäden wird von der Ausstellungsleitung empfohlen.
(3) Die Messeleitung haftet für eine schuldhafte Verletzung ihre wesentlichen Vertragspflichten nach den gesetzlichen Vor-schriften. Soweit ihnen weder grob fahrlässiges noch vorsätz-liches Verhalten zur Last fällt, haften sie allerdings nur für den typischerweise eintretenden, vorhersehbaren Schaden.
(4) In allen übrigen Fällen haftet die Messeleitung, wenn ein Schaden durch einen ihrer gesetzlichen Vertreter oder durch
einen leitenden Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahr-lässig verursacht worden ist. Für Schäden aus der Verletzung des Körpers oder der Gesundheit wird nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften gehaftet. Ansonsten sind Schadens-ersatzansprüche aus Pflichtverletzungen ausgeschlossen.
20. Sonstige Bestimmungen(1) Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Ergänzend gelten
die „Hausordnung“ sowie die „Technischen Richtlinien“, so-weit sich aus den vorliegenden Teilnahmebedingungen nichts anderes ergibt.
(2) Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist München.
Anhang 1Allgemeine geschäfts- und teilnahmebedingungen (Seite 4 von 4)
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Anhang 2hausordnung (Seite 1 von 1)
Das Veranstaltungsgelände ist ein Privatgelände. Betreiber ist die Olympiapark München GmbH. Die Messeleitung übt neben der Olympiapark München GmbH und dem Haussicherheitsdienst SES – Security & Event Services GmbH das Hausrecht aus.
1. hausrecht Das durch die Messeleitung beauftragten Personal und der
Haussicherheitsdienst SES – Security & Event Services GmbH übt das Hausrecht gegenüber den Ausstellern und Besuchern und allen Dritten aus. Dessen Anordnungen sind unbedingt Folge zu leisten. Ein jederzeitiges Zutrittsrecht zur Mietsache ist zu gewähren. Gleiches gilt für die Anordnung der Sicher-heitsbehörden wie Feuerwehr und Ordnungsamt.
2. eintrittskarte / Ausweis Besucher dürfen die Veranstaltungshalle nur mit einer gülti-
gen Eintrittskarte betreten. Alle übrigen Personen benötigen einen gültigen Aussteller-, Forum- oder Presse-Ausweis. Ein Aufenthalt ist nur in denen durch die Eintrittskarte oder den Ausweis bestimmten Zeiten gestattet. Ausstellungsstände dürfen nur unter Aufsicht des Standpersonals betreten wer-den. Übernachtung im Gelände ist verboten.
3. Kinder/Jugendliche Kinder und Jugendliche, die das 12. Lebensjahr noch nicht
vollendet haben, dürfen sich nur in Begleitung eines Erzie-hungsberechtigten im Messegelände aufhalten.
4. messebesuch Die für Besucher freigegebenen Einrichtungen sind pfleglich
und schonend zu benutzen. Alle übrigen Einrichtungen und Anlagen dürfen von Besuchern nicht betreten oder in Betrieb gesetzt werden. Die Veranstaltungsbesucher haben mit Ende der täglichen Öffnungszeiten die Veranstaltungshalle zu ver-lassen.
5. Presse, foto, Audio, Video Das gewerbsmäßige Fotografieren, Zeichnen, Filmen sowie
Tonaufnahmen sind innerhalb des Ausstellungsgeländes nur den von der Messeleitung zugelassenen Unternehmen/Per-sonen gestattet. Eine Foto- und/oder Drehgenehmigung kann bei der Messeleitung beantragt werden.
6. rauchverbot In der gesamten Messehalle (inkl. Foyer) besteht Rauchverbot.
7. Waffenverbot Waffen dürfen nicht mit in das Gelände gebracht werden.
8. Verbot von tieren Hunde und andere Tiere dürfen nicht mitgebracht werden.
9. eingangskontrolle Die Messeleitung und der Haussicherheitsdienst SES – Se-
curity & Event Services GmbH hat das Recht von Personen mitgeführte Behältnisse (z.B. Taschen) sowie Laderäume von Kraftfahrzeugen im Bedarfsfall zu kontrollieren.
10. Zuwiderhandlungen Die Messeleitung hat das Recht, bei Verstößen gegen die
Hausordnung oder bei störendem Verhalten die betreffenden Personen vom Messegelände zu verweisen und ihre Eintritts-ausweise entschädigungslos einzuziehen sowie Fahrzeuge auf Kosten und Gefahr der Eigentümer abschleppen zu lassen.
11. diebstahl Bei Diebstahl in der Messehalle wird die jeweilige Person
vom Gelände verwiesen. Es ergeht eine polizeiliche Anzeige. Die Messeleitung behält sich jedoch vor, von ihrem Recht Gebrauch zu machen, die jeweilige Person bis zur Feststel-lung der Personalien durch die Polizei auf dem Messegelände festzuhalten.
12. überfüllung Bei übermäßig starkem Publikumsandrang wird der Einlass
rechtzeitig vor Überfüllung der Räumlichkeiten gestoppt.
13. feueralarm Im Falle eines Feueralarms haben alle Personen die Halle
unverzüglich zu verlassen. Dies gilt auch an den Auf- und Abbautagen.
14. noträumung Aus Sicherheitsgründen kann die Schließung von Räumen
oder Gebäuden und deren Räumung von der Messeleitung angeordnet werden. Die Personen, die sich dort aufhalten, haben den Aufforderungen zu folgen und sollen sich zu den jeweiligen Sammelplätzen im Freien begeben.
85
Anhang 3technische richtlinien (Seite 1 von 7)
VorbemerkungenDie technischen Richtlinien sind bindend für alle Aussteller. Sie enthalten Sicherheitsbestimmungen, die im Interesse der Ausstel-ler und Besucher ein Höchstmaß an Sicherheit bei der techni-schen und gestalterischen Ausstattung der Veranstaltung bieten sollen. Die geltenden Bauordungs-, Branndschutz- und sonstigen Sicherheitsbestimmungen sind zu beachten. Die Messeleitung behält sich vor, die Einhaltung dieser Bestimmungen zu prüfen. Außerdem gelten die gesetzlichen Bestimmungen in der jeweils gültigen Fassung. Wenn vorgefundene Mängel bis zu Beginn der Veranstaltung nicht beseitigt worden sind, kann die Inbetriebnah-me eines Ausstellungsstandes im Interesse aller Veranstaltungs-teilnehmer untersagt werden. Weitere Bedingungen zur Sicherheit und zum Messestandbau, die sich darüber hinaus ergeben sollten, bleiben vorbehalten.
1. hausordnung Das Veranstaltungsgelände ist ein Privatgelände. Betreiber
ist die Olympiapark München GmbH. Die Messeleitung übt neben der Olympiapark München GmbH und dem Haussi-cherheitsdienst SES – Security & Event Services GmbH das Hausrecht aus.
1.1. hausrecht Das durch die Messeleitung beauftragten Personal und
der Haussicherheitsdienst SES – Security & Event Services GmbH übt das Hausrecht gegenüber den Ausstellern und Besuchern und allen Dritten aus. Dessen Anordnungen sind unbedingt Folge zu leisten. Ein jederzeitiges Zutrittsrecht zur Mietsache ist zu gewähren. Gleiches gilt für die Anordnung der Sicherheitsbehörden wie Feuerwehr und Ordnungsamt.
1.2. eintrittskarte / Ausweis Besucher dürfen die Veranstaltungshalle nur mit einer
gültigen Eintrittskarte betreten. Alle übrigen Personen benötigen einen gültigen Aussteller-, Forum- oder Presse-Ausweis. Ein Aufenthalt ist nur in denen durch die Ein-trittskarte oder den Ausweis bestimmten Zeiten gestattet. Ausstellungsstände dürfen nur unter Aufsicht des Stand- personals betreten werden.
1.3. Kinder/Jugendliche Kinder und Jugendliche, die das 12. Lebensjahr noch nicht
vollendet haben, dürfen sich nur in Begleitung eines Erzie-hungsberechtigten im Messegelände aufhalten.
1.4. messebesuch Die für Besucher freigegebenen Einrichtungen sind pfleglich
und schonend zu benutzen. Alle übrigen Einrichtungen und Anlagen dürfen von Besuchern nicht betreten oder in Betrieb gesetzt werden. Die Veranstaltungsbesucher haben mit Ende der täglichen Öffnungszeiten die Veranstaltungshalle zu verlassen.
1.5. rauchverbot In der gesamten Messehalle (inkl. Foyer) besteht Rauchverbot.
1.6. Waffenverbot Waffen dürfen nicht mit in das Gelände gebracht werden.
1.7. Verbot von tieren Hunde und andere Tiere dürfen nicht mitgebracht werden.
1.8. eingangskontrolle Die Messeleitung und der Haussicherheitsdienst SES – Se-
curity & Event Services GmbH hat das Recht von Personen mitgeführte Behältnisse (z.B. Taschen) sowie Laderäume von Kraftfahrzeugen im Bedarfsfall zu kontrollieren.
1.9. Zuwiderhandlungen Die Messeleitung hat das Recht, bei Verstößen gegen die
Hausordnung oder bei störendem Verhalten die betreffen-den Personen vom Messegelände zu verweisen und ihre Eintrittsausweise entschädigungslos einzuziehen sowie Fahrzeuge auf Kosten und Gefahr der Eigentümer abschlep-pen zu lassen.
1.10. diebstahl Bei Diebstahl in der Messehalle wird die jeweilige Person
vom Gelände verwiesen. Es ergeht eine polizeiliche Anzeige. Die Messeleitung behält sich jedoch vor, von ihrem Recht Gebrauch zu machen, die jeweilige Person bis zur Feststel-lung der Personalien durch die Polizei auf dem Messegelän-de festzuhalten.
1.11. überfüllung Bei übermäßig starkem Publikumsandrang wird der Einlass
rechtzeitig vor Überfüllung der Räumlichkeiten gestoppt.
1.12. noträumung Aus Sicherheitsgründen kann die Schließung von Räumen
oder Gebäuden und deren Räumung von der Messege-sellschaft angeordnet werden. Die Personen, die sich dort aufhalten, haben den Aufforderungen zu folgen und sollen sich zu den jeweiligen Sammelplätzen im Freien begeben.
2. Öffnungszeiten der halle
2.1. Auf- und Abbauzeiten Während der allgemeinen Auf- und Abbauzeiten kann in der
Zeit von 7:00 Uhr bis 23:00 Uhr in der Halle gearbeitet wer-den. Aus Gründen der allgemeinen Sicherheit bleibt die Halle insgesamt außerhalb dieser Zeiten geschlossen. Während des Auf- und Abbaus ist die Einfahrt an die Halle je nach Möglichkeit gestattet.
2.2. Veranstaltungslaufzeit Während der Veranstaltungslaufzeit wird die Halle eine Stun-
de vor Messebeginn geöffnet und eine Stunde nach Messe-schluss geschlossen, soweit nicht andere Zeiten bekannt gegeben werden. Aussteller, die in begründeten Einzelfällen über diesen Zeitpunkt hinaus auf ihrem Stand tätig sein müssen, bedürfen einer besonderen schriftlichen Erlaubnis der Messeleitung.
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3. technische daten und Ausstattung der halle
3.1. hallendaten Hallenhöhe: 7,14 – 8,50 m
Boden-Belastung: � Hallenboden im Arenabereich: 2to/m² � Foyer: 500Kg/m²
material: Hallenbelag = Hartstoffestrich
3.2. Allgemeine Beleuchtung, Stromart, Spannung Stromanschlüsse � Tonverteiler 300 A Powerlock � Lichtverteiler 500 A Powerlock � Wandverteiler: 5 Stück je 50 KW/100A � Deckenverteiler: Nord; Mitte und Süd je 50 KW/100A lichtstärke � Mittlerer Bereich zw. Den Säulen ca. 1500 LUX � Außerhalb der Säulen: 250-340 Lux � Foyer 250 Lux
3.3. elektroversorgung Die Elektroversorgung der Stände erfolgt in der Halle in den
meisten Fällen aus den Versorgungskanälen im Hallenboden.
3.4. Kommunikationseinrichtungen Die Versorgung der Stände mit Telefon-, Telefax-, Daten- und
Antennenanschlüssen, sowie WLAN erfolgt in allen Hallen gegen Auftrag an den zuständigen Servicepartner.
3.5. Sprinkleranlagen Die Halle sowie die Foyers sind mit Sprinkleranlagen ausge-
stattet. Diese müssen aus brandschutz- und versicherungs-technischen Gründen einen Sicherheitsabstand von mehr als 1,00 m zur Standobergrenze haben.
3.6. heizung, lüftung Die Halle ist mit einer Heizungs- und Lüftungsanlage ausge-
stattet.
3.7. Störungen Bei Störungen der technischen Versorgung ist unverzüglich die
Messeleitung zu informieren. Für Verluste und Schäden, die durch diese Störungen entstehen, haftet die Messeleitung nicht.
4. Verkehrsordnung
4.1. regelungen Um einen reibungslosen Ablauf während der Auf- und
Abbauzeit und der Veranstaltungsdauer gewährleisten zu können, sind verkehrsordnende und verkehrslenkende Regeln einschließlich der Anweisungen des Ordnungsper-sonals unbedingt zu beachten. Im gesamten Gelände und auf messeeigenen Parkplätzen gelten die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung. Den Anweisungen des zur Verkehrslenkung und Verkehrsordnung eingeteilten Perso-nals der Messeleitung ist unbedingt Folge zu leisten und die entsprechenden Informationen sind zu beachten.
4.2. Parken Das Parken von Fahrzeugen aller Art vor der Halle, vor allem
im Ladehof und vor den Ausgängen, ist während der Dauer
der Messe unzulässig. Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge, Container, Behälter und Leergut jeder Art können auf Kosten und Gefahr des Besitzers entfernt werden. Während der Auf- und Abbautage dürfen Fahrzeuge nur zum Be- bzw. Entladen an ausgewiesenen Stellen halten. Nach Beendigung dieser Arbeiten sind die Fahrzeuge sofort zu entfernen und können auf den ausgewiesenen Parkplätzen abgestellt werden.
4.3. ladehof Die Einfahrt in den Ladehof ist nur für LKW mit 7,5 t gestattet
und während des Auf- und Abbaus ausschließlich kurzzeitig und gegen Zahlung einer Kaution in Höhe von EUR 100,– möglich. Die Kaution wird bei rechtzeitiger Ausfahrt aus dem Ladehof zurückerstattet. Die von der Messeleitung zugewie-senen Ladezeiten sind unbedingt einzuhalten.
Für LKW mit mehr als 7,5 t können abweichende Regelungen gelten, die rechtzeitig vor Aufbaubeginn bekannt gegeben werden. Die genauen Einfahrtzeiten können abweichen und werden an den Einfahrten bekannt gegeben.
4.4. Parkplatz "Sondereingang" PKWs und LKWs bis 7,5 t können den Parkplatz "Sonderein-
gang" anfahren. Auch hier kann eine Kaution in Höhe von EUR 100,– verlangt werden, die beim rechtzeitigen Ausfahren wieder zurückerstattet wird.
5. Sicherheitsbestimmungen
5.1. flächen für die feuerwehr, hydranten Die durch Halteverbotszeichen gekennzeichneten Anfahrts-
wege und Bewegungszonen für die Feuerwehr müssen stän-dig freigehalten werden. Fahrzeuge und Gegenstände, die auf den Rettungswegen und den Sicherheitsflächen abgestellt sind, können auf Kosten und Gefahr des Besitzers entfernt werden. Gekennzeichnete Feuerlöscheinrichtungen in der Halle und im Freigelände dürfen nicht verbaut, unzugänglich oder unkenntlich gemacht werden. Die Druckschläuche der Wandhydranten dürfen nicht für Auffüllzwecke (z.B. Behälter, Becken) verwendet werden.
5.2. rettungswege und notausgänge Sämtliche Rettungswege sind bis auf die öffentliche
Verkehrsfläche in voller Breite freizuhalten. Die Türen von Rettungswegen müssen von innen leicht und in voller Breite geöffnet werden können. Die Ausgangstüren und deren Kennzeichnungen dürfen nicht verbaut, überbaut, verhängt, versperrt oder unkenntlich gemacht werden. Die Gänge in den Hallen dürfen nicht durch abgestellte oder in den Gang hineinragende Gegenstände eingeengt werden. Sie dienen im Notfall als Rettungswege.
5.3. Sicherheitseinrichtungen Sprinkleranlagen, Feuermelder, Feuerlöscheinrichtungen,
Rauchmelder, Schließvorrichtungen der Hallentore und an-dere Sicherheitseinrichtungen, deren Hinweiszeichen und die grünen Notausgangskennzeichen müssen jederzeit zugäng-lich und sichtbar sein; sie dürfen nicht zugestellt, zugebaut, verhängt, versperrt oder unkenntlich gemacht werden.
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5.4. Standnummerierung Alle Stände werden von der Messeleitung mit Standnum-
mern in einheitlicher Form gekennzeichnet, soweit dies technisch möglich ist.
5.5. Bewachung Die allgemeine Bewachung der Messehalle während der
Laufzeit der Messe erfolgt durch die Messeleitung. Wäh-rend der Auf- und Abbauzeiten besteht eine allgemeine Aufsicht. Die Messeleitung ist berechtigt, die zur Kontrolle und Bewachung erforderlichen Maßnahmen durchzuführen. Eine Bewachung des Standes muss im Bedarfsfall von den Ausstellern über das Serviceheft selbst beauftragen.
Standwachen dürfen ausschließlich nur durch die von der Messeleitung beauftragten Sicherheitsfirma gestellt werden.
5.5. lüftungsgitter Im Übergangsbereich von Foyer und Halle sind die Lüftungs-
gitter stets frei von Aufbauten oder Lagerungen zu halten.
6. Brandschutz
6.1. Standbau- und dekorationsmaterialien Zum Ausstatten (Dekorieren) und als Vorhänge dürfen nur
mindestens schwerentflammbare Gegenstände und Stoffe verwendet werden. Hängende Raumdekorationen müssen mindestens 2,5 m vom Fußboden entfernt sein. Ausschmü-ckungen aus natürlichem Laub und Nadelholz sind aus-schließlich im frischen Zustand zu verwenden.
hinweis: Die Schwerentflammbarkeit von Baustoffen kann nachgewie-sen werden:
� DIN 4102 Teil 1, Klasse B1, Verwendbarkeitsnachweis (allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis bzw. allge- mein bauaufsichtliche Zulassung)
� DIN 4102 Teil 4, Klasse B1, für klassifizierte Baustoffe (z.B. Holzwolle-Leichtbauplatten nach DIN 1101), oder
� DIN EN 13501 Teil 1, mind. Klasse C -s3, d2, bestätigt durch einen Verwendbarkeitsnachweis eines anerkannten Prüfinstitutes
Leichtentflammbare Baustoffe wie Papier, Stroh-, Bast- oder Schilfmatten dürfen zu Dekorationszwecken nicht verwendet werden.
Loses Verpackungsmaterial (Zeitungen, Holzwolle u. ä.) ist in festen Kartonagen unterzubringen. Verpackungsmaterial darf an den Ständen nur für den Tagesbedarf bereitgehalten werden.
6.2. Ausstellung von Kraftfahrzeugen Fahrzeuge sind als Ausstellungsgegenstände in der Halle
genehmigungspflichtig. Fahrzeuge müssen so abgestellt werden, dass sie aus eigenem Antrieb nicht gefahren werden können und von außen gegen wegrollen gesichert auf einer statisch geeigneten Unterlage abgestellt werden. In der Kleinen Olympiahalle ist bei Ausstellungsfahrzeugen die Batterie der Fahrzeuge abzuklemmen, der Treibstofftank ist auszubauen oder mit einem Löschmittel zu inertisieren.
6.3. explosionsgefährliche Stoffe Explosionsgefährliche Stoffe unterliegen dem Sprengstoffge-
setz und dürfen auf der Messe nicht ausgestellt werden.
6.4. Pyrotechnik Pyrotechnische Vorführungen sind, unabhängig und vorbe-
haltlich behördlicher Genehmigung, erst nach schriftlicher Genehmigung durch die Messeleitung zulässig. Es sind die Nachweise über den Inhaber des Erlaubnis- und Be-fähigungsscheins vorzulegen. Zur Genehmigung müssen Angaben zu Ort und Zeitpunkt der Vorführung, Anzahl und Art der Effekte, Zulassungsnummern der Effekte (BAM), Dauer der Effekte, erforderliche Sicherheitsabstände sowie eine Gefährdungs-beurteilung gemacht werden. Die erforderlichen Unterlagen sind frühzeitig, mindestens jedoch sechs Wochen vor Messebeginn vollständig einzureichen. Ein Anspruch auf Genehmigung seitens der Messeleitung besteht nicht.
6.5. nebelgeräte Der Einsatz von Nebelmaschinen ist bei der Messeleitung
vorher schriftlich zu beantragen und erst nach Vorliegen der Erlaubnis zulässig. Alle Genehmigungsanträge müssen spätestens acht Wochen vor Messebeginn eingereicht werden. Kosten für Ersatzmaßnahmen bei Außerbetriebsetzung von Brandschutzeinrichtungen ebenso wie Kosten für einen Feu-erwehreinsatz bei Auslösung der Brandmeldeanlage werden dem Verursacher weiterverrechnet.
6.6. Brennbare flüssigkeiten Der Gebrauch von lösungsmittelhaltigen Lacken und Farben
ist in der Messehalle verboten. Die Verwendung brennbarer Flüssigkeiten zu Reinigungszwecken innerhalb der Hallen ist ebenso unzulässig. Reinigungsmittel, die Gesundheit schädi-gende Mittel enthalten, sind den Vorschriften entsprechend zu verwenden. Die Lagerung und Verwendung von brennbaren Flüssigkeiten der Gefahrenklassen F+, F und R10 in der Halle ist generell verboten.
6.7. technische gase Die Lagerung und Verwendung von Druckgas in der Messe-
halle und im Gelände ist ohne schriftliche Genehmigung der Messeleitung verboten. Die Verwendung von Flüssiggasen ist untersagt. Bei der Nutzung von anderen technischen Gasen ist die Bevorratung im Stand auf die geringste mögliche Menge zu beschränken und gegebenenfalls ist der Behälter auch mehrmals täglich zu erneuern. Gasflaschen müs-sen über zugelassene Sicherheitsventile verfügen und bei Betriebsschluss verschlossen werden. In den Hallen darf nur eine einzelne Flasche brennbarer technischer Gase bis zum Füllgewicht von max. 5 kg verwendet werden. Nichtbrennbare technische Gase sind auf max. 14 kg beschränkt. Am Stand darf sich nur die angeschlossene Gebrauchsflasche befinden. Leere Behälter, in denen brennbare Flüssigkeiten enthalten waren, dürfen nicht am Stand und in der Halle aufbewahrt oder gelagert werden.
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6.8. luftballons Die Verwendung von Luftballons, die mit brennbarem Gas
gefüllt sind, ist in der Halle und im Olympiapark verboten. Mit Sicherheitsgas gefüllte Ballons, die statisch fest verankert sind, können auf Antrag von der Messeleitung genehmigt wer-den. Dies gilt auch für das Verteilen gasbefüllter Luftballons. Der Antrag auf Genehmigung ist mindestens drei Wochen vor Messebeginn einzureichen.
6.9. glas und Acrylglas Es darf nur für den Einsatzzweck geeignetes Sicherheitsglas
verwendet werden. Kanten von Glasscheiben müssen so geschützt oder bearbeitet sein, dass eine Verletzungsgefahr
ausgeschlossen ist. Ganzglasbauteile sind in Augenhöhe zu markieren. Acrylglas muss mindestens die Anforderungen nach DIN 4102 (B1) oder DIN EN 13501-1 (C) erfüllen und darf nicht brennend abtropfen.
6.10. elektrogeräte, Beleuchtung Zum besonderen Schutz sind alle Wärme erzeugenden und
entwickelnden Elektrogeräte (Kochplatten, Scheinwerfer, Kaffeemaschinen usw.) auf nichtbrennbaren, wärmebestän-digen, asbestfreien Unterlagen zu montieren. Entsprechend der Wärmeentwicklung ist ein ausreichend großer Abstand zu brennbaren Materialien sicherzustellen. Beleuchtungskörper dürfen ausschließlich an nichtbrennbaren Dekorationen o.ä. angebracht werden. Strahler, Scheinwerfer und deren Versor-gungskonstruktionen wie Stromschienen oder ähnlichem sind einzeln mit Sicherungsseilen nach aktueller Norm zu sichern.
6.11. einsatz von Arbeitsmitteln Der Gebrauch von Bolzen-Schussgeräten ist verboten. Der
Einsatz von Holzbearbeitungsmaschinen ohne Späneabsau-gung ist nicht zulässig. Späneabsaugungen oder Spänesilos sind mit selbsttätigen Löschanlagen oder trockenen Steig-leitungen zu versehen. Zusätzlich ist ein geeigneter Feuerlö-scher PG12 DIN EN 3 vorzuhalten.
6.12. Schweißgeräte und alle Arbeiten mit offener flamme Schweiß-, Schneid-, Löt-, Auftau- und Trennschleifarbeiten
sind in der Halle nicht zulässig.
6.13. Abfall-, Wertstoff-, reststoffbehälter In den Ständen dürfen keine Behälter für Abfall, Wertstoffe
oder Reststoffe aus brennbaren Materialien aufgestellt wer-den. Die Behälter auf den Ständen sind regelmäßig, spätes-tens jeden Abend nach Messeschluss zu entleeren. Fallen größere Mengen brennbarer Abfälle an, sind diese mehrmals am Tag zu entsorgen. Für die Entsorgung können Sie über das Serviceheft den entsprechenden Servicepartner der Messelei-tung gegen Entgelt beauftragen.
6.14. leergut Die Lagerung von Leergut jeglicher Art (z.B. Verpackungen
und Packmittel) innerhalb und außerhalb des Standes, in der Halle und im Ladehof ist während Aufbau, Messelaufzeit und Abbau verboten. Anfallendes Leergut ist unverzüglich zu entfernen. Der Abtransport und die Einlagerung kann über das Serviceheft bei der Messeleitung gegen Entgelt beauftragt werden.
6.15. feuerlöscher Für jeden Messestand wird ein Feuerlöscher nach DIN EN
3 empfohlen vorzuhalten. Es dürfen ausschließlich Wasser- oder Schaumlöscher mit aktuellem Prüfsiegel verwendet werden. Pulverlöscher sind lediglich bei Vorführungen mit brennbaren Gasen zugelassen. Für Bereiche mit Lichttechnik (Dimmer, etc.) oder Elektroverteilungen ab einer Gesamtleis-tung von mindestens 6 KW ist ein CO²-Feuerlöscher nach DIN EN3 oder DIN 14406 mit mindestens 5 kg Löschmittelmenge gut sichtbar und jederzeit griffbereit bereitzustellen. Die Größe ist auf max. 12 kg beschränkt. Sollten auf Messestän-den Küchen vorhanden sein, sind entsprechend geeignete Feuerlöscher (Klasse A, B, F) vorzuhalten, wenn Fette und Öle erhitzt werden.
Die Feuerlöscher müssen von einem Sachkundigen geprüft sein (mindestens alle 2 Jahre).
Es besteht die Möglichkeit, geeignete und geprüfte Feuerlö-scher über die Messeleitung anzumieten. Die Messeleitung behält sich vor, benutzte oder beschädigte Feuerlöscher in Rechnung zu stellen.
6.16. Anzeige- und Abnahmepflichtige Anlagen und einrichtungen Vorführungen, die mit offenem Feuer und starker Erwär-
mung verbunden sind, sind bei der Messeleitung und bei der Brandschutzdirektion genehmigungspflichtig. Darunter fallen u.a. das Anzünden von Kerzen sowie Vorführungen von nicht elektrisch betriebenen Koch-, Grill-, Back- und Heizgeräten. Das gleiche gilt für nicht elektrisch betriebene Geräte, die der Standeigenversorgung dienen. Für Ölfeuerungen, Ölbren-ner gelten die entsprechenden Verordnungen für brennbare Flüssigkeiten. Rauchgase, Abgase und Dämpfe müssen grundsätzlich aus der Halle geleitet werden. Dies darf nur vom entsprechenden Servicepartner der Messeleitung vor-genommen werden. Petroleum, Benzin o.ä. dürfen zu Koch-, Heiz- oder Betriebszwecken wegen der Leichtentzündlichkeit nicht verwendet oder gelagert werden.
Alle Genehmigungsanträge müssen spätestens sechs Wochen vor Messebeginn eingereicht werden.
6.17. Standüberdachung Wird die Wirkung der Deckensprinkler durch Standabdeckun-
gen, horizontal angeordnete Segel, Plafonds, o. ä. beeinträch-tigt, müssen unter diesen Einrichtungen zusätzlich Sprinkler angebracht werden.
Auf zusätzliche Sprinkler kann verzichtet werden, wenn � die Abdeckung max. 1 m breit ist, � die Abdeckung sich bei max. 70 °C über eine Schmelz- sicherung großflächig öffnet, � die Abdeckung schwer entflammbar und vom Verband der Schadenversicherer zum horizontalen Einbau unter Sprinklerebenen zugelassen ist oder � es sich bei der Abdeckung um eine Rasterdecke mit ei- nem Öffnungsmaß von 1 x 1 cm handelt. Unter Berück- sichtigung der Beleuchtungskörper und ähnlicher Ein- bauten muss das Öffnungsmaß dabei mind. 70 % betra- gen.
Die Verwendung von Kunststoffen für abgehängte Decken, Deckenbespannungen oder Deckenbekleidungen, die bei Wärmeeinwirkung brennend abtropfen, ist unzulässig.
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7. StandbaubestimmungenEs gelten die in den Anmeldeunterlagen genannten Allgemei-nen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen.
7.1. Standsicherheit Ausstellungsstände einschließlich Einrichtungen und Expona-
te sowie Werbeträger sind so standsicher zu errichten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben und Gesundheit, nicht gefährdet werden. Hierfür ist der Aus-steller verantwortlich und gegebenenfalls nachweispflichtig.
7.2. Standbaugenehmigung Bei der Gestaltung und Ausführung des Standes sind die
vorliegenden technischen Richtlinien einzuhalten. Bei allen Standbauten ist es erforderlich, bis spätestens drei Wochen vor Messebeginn maßstabsgerechte Zeichnungen zur Geneh-migung bei der Messeleitung einzureichen. Jegliche Schaden-ersatzansprüche wegen Abhandenkommens, Beschädigung oder Beeinträchtigungen der eingesandten Entwürfe, Modelle oder sonstiger Unterlagen gegen die Messeleitung, gleich auf welchem Rechtsgrund sie beruhen könnten, sind ausge-schlossen.
7.3. Anschlüsse und geräte Anschlüsse und Geräte, die den einschlägigen Bestimmungen
nicht entsprechen, oder deren Verbrauch höher ist als gemel-det, können auf Kosten des Ausstellers von der Messeleitung entfernt oder außer Betrieb gesetzt werden. Der Standinhaber haftet für alle Schäden, die durch Benutzung nicht gemel-deter und nicht von den Messeinstallateuren ausgeführter Anschlüsse entstehen. Die Messeleitung haftet nicht für Unterbrechungen oder Leistungsschwankungen der Strom-Versorgung.
7.4. Beseitigung nicht genehmigter Bauteile Standbauten, die nicht genehmigt sind und / oder den techni-
schen Richtlinien oder den Gesetzen nicht entsprechen, müs-sen gegebenenfalls geändert oder beseitigt werden. Bei nicht fristgerechter Ausführung ist die Messeleitung berechtigt, auf Kosten des Ausstellers selbst Änderungen vorzunehmen.
8. Standgestaltung
8.1. Barrierefreiheit Beim Standbau sollte auf Barrierefreiheit geachtet werden.
Stände und deren Einrichtungen sollten auch für behinderte Menschen ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sein.
8.2. mietfläche Die Mietfläche wird von der Messeleitung am Hallenboden
markiert bzw. gekennzeichnet. Jeder Aussteller ist verpflich-tet, sich vor Ort über Lage, Maße und etwaige Einbauten zu informieren und gegebenenfalls seinen Standbauer zu unterrichten. Die Standgrenzen sind unbedingt einzuhalten. Der Aussteller muss mit geringfügigen Abweichungen in der Standabmessung rechnen. Eine Gewähr für die Richtigkeit der Maße kann nicht übernommen werden. Die Versor-gungspunkte innerhalb der Standfläche müssen zugänglich bleiben. Pfeiler, Wandvorsprünge, Standbegrenzungswände und Feuerlöscheinrichtungen sind Bestandteile der zugeteil-ten Standfläche. Jeder Aussteller und dessen Standbauer ist
verpflichtet, sich vor Aufbaubeginn von dem ordnungsgemä-ßen Zustand seiner Standfläche zu überzeugen. Eventuelle Beschädigungen sind unverzüglich vor Beginn des Standauf-baus der Messeleitung anzuzeigen. Alle nicht protokollierten Mängel werden nach Beendigung der Veranstaltung auf Kosten des Ausstellers beseitigt.
8.3. eingriffe in die Bausubstanz Hallenbauteile und technische Einrichtungen dürfen nicht be-
schädigt, verschmutzt oder auf andere Art verändert werden (z.B. Bohren, Nageln, Schrauben). Auch das Streichen, Tape-zieren und Bekleben ist nicht gestattet. Bodenbeläge dürfen nur mit Doppelklebeband (ausschließlich mit lösemittelfreien Klebebändern) befestigt werden. Folgekosten bei Nichtbe-achtung gehen zu Lasten des Ausstellers. Hallenteile und technische Einrichtungen dürfen weder durch Standaufbauten noch durch Exponate belastet werden. Hallensäulen bzw. -stützen können innerhalb der Standfläche ohne Beschädi-gung derselben im Rahmen der zulässigen Bauhöhe umbaut bzw. dekoriert werden. An Hallenwänden und Hallensäulen darf keine Beschriftung unmittelbar angebracht werden. Be-schädigungen oder Verunreinigungen werden auf Kosten des Ausstellers behoben.
8.4. hallenböden Teppiche und andere Fußbodenbeläge sind unfallsicher zu
verlegen und dürfen nicht über die Standgrenzen hinaus-ragen. Alle eingesetzten Materialien müssen rückstands-los entfernt werden. Substanzen wie Öl, Fette, Farben und ähnliches müssen sofort vom Fußboden entfernt werden. Der Hallenfußboden darf weder gestrichen noch beklebt werden. Verankerungen und Befestigungen sind verboten. Eine Aus-nahmegenehmigung kann nur von der Messeleitung erteilt werden. Ein Anspruch auf das Einbringen und die Nutzung von Bodenverankerungen besteht nicht. Die Kosten der Wie-derherstellung des Bodens trägt der Aussteller. Die Abluft-platten am Hallenrand dienen der Klimatisierung der Halle und dürfen nicht durch Bodenbeläge oder Bauten abgedeckt werden.
8.5. Abhängungen von der hallendecke Abhängungen sind an den dafür vorgesehenen technischen
Einrichtungen möglich. Die Bereitstellung von Abhänge-punkten sowie die Änderung von Abhängekonstruktionen der Halle werden ausschließlich von der Messeleitung bzw. dem dafür bestimmten Servicepartner ausgeführt. Dem Aussteller werden, sofern es die baulichen Voraussetzungen zulassen, die Abhängepunkte an der gewünschten Position im Luftraum oberhalb der Standfläche zur Verfügung gestellt. Die Anzahl der möglichen Abhängepunkte in der Halle ist abhängig von der Standgröße und dem Raster der Hallende-cke. Vorgeschriebene Bauhöhen sind zu beachten. Tiefster Punkt einer Abhängung ist 2,50 m über dem Hallenboden. Die Messeleitung prüft anhand der eingereichten Unterlagen die Realisierbarkeit der gewünschten Abhängepunkte. Liegt der bestellte Abhängepunkt nicht unterhalb eines vorhandenen Abhängepunktes, wird der Abhängepunkt durch den Einbau eines Pre-Riggs gewährleistet. Ende jedes Abhängepunktes (Übergabepunkt) ist ein O-Ring.
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Die abzuhängenden Gegenstände (Beleuchtung, Beamer, Lautsprecher, etc.) dürfen nur von ausstellereigenen Fachkräf-ten, von zugelassenen Fachfirmen oder dem Servicepartner unter Beachtung der in Deutschland bzw. der EU geltenden Vorschriften nach dem Stand der Technik angebracht werden.
Bei der Verwendung von Traversen, Konstruktionen aus Traversen und Traversensystemen sowie Hebezeugen sind die Anforderungen und Durchführungsanweisungen der BGV C1/GUV C1, der BGI 810-3 (2007) und des Branchenstandards SQ P1 anzuwenden. Dies ist unabhängig von der Art der Ver-wendung der Traversen, Konstruktionen aus Traversen, oder Traversensystemen. Die Verwendung von Hebezeugen (Elek-trokettenzüge, Handkettenzüge, etc.) ist nur mit vorheriger
Genehmigung durch die Messeleitung möglich.
8.6. erscheinungsbild Für die Gestaltung des Standes ist der Aussteller zuständig.
Bei der Gestaltung der Ausstellungsstände sind Standabgren-zungswände zu den Nachbarständen sowie Teppichboden zwingend vorgeschrieben. Eine Bauhöhe von 3,5 m darf nicht überschritten werden. Sämtliche Rückwände über 2,5 m sind zum Nachbarn hin sauber und neutral zu halten. Bebauungen bzw. Einrichtungen sind innerhalb der Standgrenzen so einzu-ordnen, dass Nachbaraussteller nicht beeinträchtigt werden. Der Aussteller verpflichtet sich die geschlossenen Standsei-ten mit blickdichtem Trennwand-System abzugrenzen. Die Trennwände (Octanorm weiß) können mit dem Serviceheft kostenpflichtig bestellt werden.
8.7. gefangene räume Die Standgestaltung ist so vorzunehmen, dass keine schwer
kontrollierbaren Winkel entstehen. Gefangene Räume, die als Aufenthaltsräume genutzt werden (z. B. Büros) müssen jeweils einen unmittelbar ins Freie führenden Notausstieg (Fenster mindestens 60 cm breit und 100 cm hoch, Brüs-tungshöhe maximal 1,20 m) erhalten. Andernfalls dürfen sie von der jeweiligen Halle nur durch Glaswände abgetrennt werden, so dass optisch ein Raum erhalten bleibt.
8.8. Podeste Allgemein begehbare Flächen, die unmittelbar an mehr als 20
cm tiefer liegende Flächen angrenzen, sind mit Brüstungen zu sichern. Brüstungen, wie Umwehrungen und Geländer, müssen mindestens 110 cm hoch sein. Sie müssen mindes-tens aus einem Holm (Handlauf) und zwei Zwischenholmen bestehen. Der Abstand der Geländerteile darf in einer Rich-tung nicht mehr als 12 cm betragen.
9. technische Sicherheitsbestimmungen
9.1. Allgemeine Vorschriften Die Auf- und Abbauarbeiten dürfen nur im Rahmen der ar-
beits- und gewerberechtlichen Bestimmungen durchgeführt werden.
9.2. Schäden Nach dem Abbau ist der ursprüngliche Zustand der Ausstel-
lungsfläche wieder herzustellen. Für Beschädigungen der Hallendecke, der Wände, des Fußbodens und der technischen Einrichtungen haftet der Aussteller. Nicht abgebaute Stände
oder nicht abtransportierte Ausstellungsgüter können nach dem Ende des offiziellen Abbaus auf Kosten und Gefahr des Ausstellers entfernt werden. Beschädigungen der Halle, deren Einrichtungen sowie der Außenanlagen durch Aussteller oder deren Beauftragte müssen in jedem Fall der Messeleitung gemeldet werden. Jede durch Aussteller oder deren Beauf-tragte verursachte Beschädigung wird nach Beendigung der Veranstaltung auf Kosten des Ausstellers beseitigt.
9.3. elektroinstallation Jeder Stand, der mit elektrischer Energie versorgt werden
soll, erhält einen oder mehrere Anschlüsse mit dem erforder-lichen Übergabepunkt. Die Installation dieser Anschlüsse darf nur vom zuständigen Servicepartner der Messeleitung durch-geführt werden. Den entsprechenden Bestellungen ist eine Grundrissskizze beizufügen, aus der die gewünschte Platzie-rung der Anschlüsse ersichtlich ist. Der Stromverbrauch wird pauschal verrechnet und ist in den Anschlusskosten enthal-ten.
Die Stromversorgung steht ab Aufbaubeginn bis Abbauende zur Verfügung. Nach Absprache mit der Messeleitung können Zu- und Abschaltzeiten vereinbart werden. Der Aussteller ist verpflichtet, seinen Anschlusspunkt gegen Beschädigung und Unfall zu schützen.
Elektroinstallationen innerhalb der Stände können entweder nach Bestellung vom zuständigen Servicepartner der Messe-leitung ausgeführt werden oder ab dem Übergabepunkt der Stände auch von ausstellereigenen Elektrofachkräften oder von zugelassenen Fachfirmen ausgeführt werden.
Die gesamte elektrische Einrichtung ist nach den neuesten Sicherheitsvorschriften des Verbandes Deutscher Elektro-techniker (VDE) und der Berufgenossenschaftlichen Ver-ordnungen (BGV A3) auszuführen. Die im Ausstellungsstand vorhandene Elektroinstallation darf für die Veranstaltung erst in Betrieb genommen werden, wenn sie durch eine befähigte Person abgenommen und freigegeben ist. Ein Abnahmeproto-koll muss am Stand vorgehalten werden.
9.4. Wasser- und Abwasserinstallation Wasser- und Abwasseranschlüsse sind nicht möglich.
9.5. Abgase und dämpfe Von Exponaten und Geräten abgegebene brennbare, gesund-
heitsschädliche oder die Allgemeinheit belästigende Dämpfe und Gase dürfen nicht in die Hallen eingeleitet werden. Sie müssen über entsprechende Rohrleitungen nach Vorgaben des Bundesimmissionsschutzgesetzes ins Freie abgeführt werden. Abgasanlagen sind von der Messeleitung schriftlich zu genehmigen und dürfen nur vom autorisierten Servicepart-ner durchgeführt werden.
9.6. Andere gefahrenstoffe Der Einsatz und die Verwendung von Gefahrstoffen und
gefahrstoffhaltigen Baustoffen sowie radioaktiven Stoffen ist spätestens zwei Monate vor Messebeginn bei der Messelei-tung zu beantragen.
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9.7. laseranlagen, hochfrequenzgeräte, funkanlagen Der Betrieb von Laseranlagen, Hochfrequenzgeräte, Funkan-
lagen ist genehmigungspflichtig und muss spätestens zwei Monate vor Messebeginn beantragt werden.
9.8. Krane, Stapler Der Betrieb von eigenen Kränen und Staplern im Messege-
lände ist nicht gestattet. Sicherheits- und Haftungsgründe erfordern, dass Arbeitsbühnen, Stapler usw. ausschließlich über die Messeleitung angefordert werden.
9.9. Speisen und getränke Für die Errichtung und den Betrieb von Getränkeschankanla-
gen auf dem Stand ist die Verordnung über Getränkeschank-anlagen, BetrSichV zu beachten. Handverkauf oder Abgabe von Getränken oder Speisen (auch von Kostproben) jeder Art gegen Entgelt bedarf einer besonderen Genehmigung der Messeleitung sowie einer gaststättenrechtlichen Genehmi-gung. Bei der Abgabe von Kostproben zum Verzehr an Ort und Stelle und dem Verkauf von Speisen und Getränken an Ort und Stelle sind die gesetzlichen Bestimmungen zu beach-ten, insbesondere die Lebensmittelhygieneverordnung. Der Ausschank von Getränken und die Abgabe von Speisen bedarf in jedem Fall der Genehmigung durch die Messeleitung.
10. Abfall und reinigung
10.1. Abfallentsorgung Aufgrund gesetzlicher Vorschriften besteht die Verpflichtung,
Abfall zu vermeiden und nach verwertbaren Stoffen zu tren-nen sowie für eine sachgerechte Müllbeseitigung zu sorgen. Umwelt belastende Abfallstoffe, Standbauteile, Teppichböden, Mischabfälle, Verpackungen, Sperrmüll, Bauschutt, Produk-tionsabfälle und Werbemittel werden nicht als Restmüll be-handelt und dem Verursacher in Rechnung gestellt. Speisen und Getränke müssen in Mehrwegbehältnissen abgegeben werden. Generell sind für Standbau und -betrieb wieder verwendbare und die Umwelt möglichst wenig belastende Materialien einzusetzen.
Die Abfälle können entweder in Eigenregie und auf eigene Kosten außerhalb des Olympiageländes entsorgt werden oder über das entsprechende Serviceheft-Formular bei der Messeleitung beauftragt werden, die sachgerechte Abfallent-sorgung gegen Gebühr vornimmt. Die Beauftragung anderer Unternehmen oder Dienstleister zur Müllentsorgung ist nicht zulässig.
Eine Entsorgung in Müllcontainer oder in sonstige Einrich-tungen des Olympiaparks ist ausdrücklich untersagt. Die Aussteller sind verpflichtet, ihre Standflächen nach Been-digung der Veranstaltung gereinigt zu übergeben. Dies gilt insbesondere für Rückstände auf dem Hallenboden (z.B. Klebebandreste o.ä.). Sofern bis zum Rücksendetermin kein ausgefülltes und unterschriebenes Bestellformular vorliegt, geht die Messeleitung von einer Abfallentsorgung in Eigenre-gie aus. Die Entsorgung von Abfällen, die in diesem Fall nicht oder nicht vollständig beseitigt werden, wird dann von der Messeleitung auf Kosten des jeweiligen Ausstellers durchge-führt. Abfälle, die in den Hallen verbleiben, werden nach m3 geschätzt und gemäß dem erhöhten offiziellen Preisspiegel
an den Aussteller verrechnet. Die Verpflichtung zur ordnungs-gemäßen Entsorgung aller Abfälle ist auch den vom Ausstel-ler beauftragten Subunternehmern, den Messebauern und sonstigen am Stand beteiligten Partnern aufzuerlegen.
10.2. Sonder-Abfälle Der Aussteller ist verpflichtet, der Messeleitung Abfälle, die
nach Art, Beschaffenheit oder Menge in besonderem Maße ge-sundheits-, luft-, oder wassergefährdend, explosiv oder brenn-bar sind (z.B. Batterien, Lacke, Lösungsmittel, Schmierstoffe, Farben etc.), zu melden und ihre ordnungsgemäße Entsorgung durch den zuständigen Servicepartner zu veranlassen.
10.3. Sonstige Abfälle Materialien und Abfälle, die nicht im Zusammenhang mit Ver-
anstaltungslaufzeit, Auf- oder Abbau entstehen, dürfen nicht auf das Gelände gebracht werden.
10.4. reinigung/reinigungsmittel Der Aussteller ist verpflichtet, seine Standfläche nach Been-
digung der Veranstaltung gereinigt zu übergeben. Dies gilt besonders für Rückstände auf dem Hallenboden. Reini-gungsarbeiten sind grundsätzlich mit biologisch abbaubaren Produkten durchzuführen. Reinigungsmittel, die gesundheits-schädigende Lösungsmittel enthalten, sind den Vorschriften entsprechend nur im Ausnahmefall zu verwenden.
10.5. umweltschäden Umweltschäden / Verunreinigungen (z.B. durch Benzin, Öl,
Lösungsmittel, Farbe) sind unverzüglich der Messeleitung zu melden.
München, April 2012
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