Mit Sicherheit bauen. Tipps & Pflichten für Bauherrinnen ... · Gefahren an der Quelle bekämpfen,...

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Landesinstitut für Arbeitsgestaltung des Landes Nordrhein-Westfalen www.lia.nrw.de Arbeitsschutz in NRW Für Gesundheit und Beschäftigung Mit Sicherheit bauen. Tipps & Pflichten für Bauherrinnen und Bauherren Jetzt geht's los: Die Vorankündigung Unter bestimmten Voraussetzungen müssen Sie Ihr Bauvorhaben spätestens zwei Wochen vor Einrichtung der Baustelle bei der Bezirksregierung (Dezernat 56) ankündigen: wenn voraussichtlich mehr als 30 Tage gearbeitet wird und mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig tätig werden oder wenn der Umfang der Bauarbeiten voraussichtlich mehr als 500 Personentage beträgt. Fragen Sie Ihre/Ihren Architektin/Architekten – sie wissen, welchen Umfang Ihre Baustelle haben wird. Mit Sicherheit gut gebaut! Ob Sie Ihr Eigenheim oder als Unternehmer ein Firmen- gebäude bauen, ob Sie einen Neubau planen oder ein vorhandenes Gebäude sanieren, umbauen oder abbre- chen – als Bauherrin/Bauherr müssen Sie ein komplexes Projekt bewältigen: Sie haben genaue Vorstellungen vom fertigen Objekt. Die Finanzierung muss stimmen. Die Kosten müssen im Rahmen bleiben. Der Zeitplan muss eingehalten werden. Diese Aspekte sind Ihnen selbstverständlich. Wer hilft weiter? Weitere Infos! Ihre zuständige Bezirksregierung erreichen Sie unter: Arnsberg 0 29 31 - 82 0 Detmold 0 52 31 - 71 0 Düsseldorf 02 11 - 475 0 Köln 02 21 - 147 0 Münster 02 51 - 411 0 Infos im Internet www.arbeitsschutz.nrw.de und speziell unter Themenfelder – Baustellen Expertenberatung online www.komnet.nrw.de KomNet – das Kompetenznetz Arbeitsschutz NRW Wo steht was? Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung – BaustellV) vom 10. Juni 1998 BGBI. I S. 1283 Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB): Die RAB erläutern und konkretisieren die Regelungen der BaustellV. Sie werden vom Bundesarbeitsmini- ster im Bundesarbeitsblatt veröffentlicht. Die Texte der Verordnung und der RAB können Sie auf der Internetseite der Arbeitsschutzverwaltung des Lan- des Nordrhein-Westfalen erhalten: www.arbeitsschutz.nrw.de/themenfelder/baustellen/ index.php Genau so wichtig wie der Gang zur Bank sollte Ihnen die Sicherheit der Beschäftigten auf Ihrer Baustelle sein. Denn auf Ihrer Baustelle arbeiten Menschen für IHR Projekt! Als Bauherrin/Bauherr tragen Sie die Verantwortung für die Sicherheit der Beschäftigten auf Ihrer Baustelle. Redaktion Arbeitskreis Baustellen beim Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Herausgeber Landesinstitut für Arbeitsgestaltung des Landes Nordrhein-Westfalen Ulenbergstraße 127 – 131 40225 Düsseldorf E-Mail: [email protected] Internet: www.lia.nrw.de © überarbeitete Auflage, November 2012 Titelbild: Rainer Sturm/pixelio.de; weitere Fotos: fotolia.com

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Landesinstitut fürArbeitsgestaltungdes Landes Nordrhein-Westfalen

www.lia.nrw.deArbeitsschutz in NRWFür Gesundheit und Beschäftigung

Mit Sicherheit bauen.Tipps & Pflichten für Bauherrinnen und Bauherren

Jetzt geht's los: Die Vorankündigung

Unter bestimmten Voraussetzungen müssen Sie Ihr Bauvorhaben spätestens zwei Wochen vor Einrichtung der Baustelle bei der Bezirksregierung (Dezernat 56)ankündigen:

�� wenn voraussichtlich mehr als 30 Tage gearbeitet wird und mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig tätig werden oder

�� wenn der Umfang der Bauarbeiten voraussichtlich mehr als 500 Personentage beträgt.

Fragen Sie Ihre/Ihren Architektin/Architekten –sie wissen, welchen Umfang Ihre Baustelle haben wird.

Mit Sicherheit gut gebaut!

Ob Sie Ihr Eigenheim oder als Unternehmer ein Firmen-gebäude bauen, ob Sie einen Neubau planen oder ein vorhandenes Gebäude sanieren, umbauen oder abbre-chen – als Bauherrin/Bauherr müssen Sie ein komplexes Projekt bewältigen:

�� Sie haben genaue Vorstellungen vom fertigen Objekt.

�� Die Finanzierung muss stimmen.

�� Die Kosten müssen im Rahmen bleiben.

�� Der Zeitplan muss eingehalten werden.

Diese Aspekte sind Ihnen selbstverständlich.

Wer hilft weiter? Weitere Infos!

Ihre zuständige Bezirksregierung erreichen Sie unter:Arnsberg 0 29 31 - 82 0Detmold 0 52 31 - 71 0Düsseldorf 02 11 - 475 0Köln 02 21 - 147 0Münster 02 51 - 411 0

Infos im Internetwww.arbeitsschutz.nrw.deund speziell unter Themenfelder – Baustellen

Expertenberatung onlinewww.komnet.nrw.deKomNet – das Kompetenznetz Arbeitsschutz NRW

Wo steht was?

�� Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung – BaustellV) vom 10. Juni 1998 BGBI. I S. 1283

�� Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB): Die RAB erläutern und konkretisieren die Regelungen der BaustellV. Sie werden vom Bundesarbeitsmini-ster im Bundesarbeitsblatt veröffentlicht.

Die Texte der Verordnung und der RAB können Sie auf der Internetseite der Arbeitsschutzverwaltung des Lan-des Nordrhein-Westfalen erhalten:

www.arbeitsschutz.nrw.de/themenfelder/baustellen/index.php

Genau so wichtig wie der Gang zur Bank sollte Ihnen die Sicherheit der Beschäftigten auf Ihrer Baustelle sein.

Denn auf Ihrer Baustelle arbeiten Menschen für IHR Projekt !

Als Bauherrin/Bauherr tragen Sie die Verantwortung für die Sicherheit der Beschäftigten auf Ihrer Baustelle.

RedaktionArbeitskreis Baustellen beim Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

HerausgeberLandesinstitut für Arbeitsgestaltungdes Landes Nordrhein-WestfalenUlenbergstraße 127 – 13140225 Düsseldorf

E-Mail: [email protected]: www.lia.nrw.de© überarbeitete Auflage, November 2012

Titelbild: Rainer Sturm/pixelio.de; weitere Fotos: fotolia.com

Welche Pflichten habe ich als Bauherrin/Bauherr ?

Wie organisiere ich die Sicherheit auf meiner Baustelle?

Wer kann mich unterstützen?

Unfallschwerpunkt Baustelle !Auf Baustellen ist die Unfallhäufigkeit mehr als doppelt

so hoch wie an allen anderen Arbeitsplätzen.

Fast zwei Drittel der Unfälle auf Baustellen gehen auf

Planungs- und Organisationsmängel zurück.

Holen Sie sich Unterstützung:

Sie als Bauherrin/Bauherr sind für den Arbeits- und Gesundheitsschutz auf Ihrer Baustelle verantwortlich. Lassen Sie sich dabei unterstützen !

Sie haben die Möglichkeit, Ihre in der Baustellenverord-nung genannten Aufgaben und Pflichten auf einen dann verantwortlichen Dritten zu übertragen. Das können zum Beispiel Architektur- oder Planungsbüros sein.

Sicherheit im Blick: Die Aufgaben von Koordinatoren

Wenn Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber auf Ihrer Bau-stelle arbeiten, müssen Sie als Bauherrin/Bauherr einen oder mehrere geeignete Koordinatoren bestellen.

Die wesentlichen Aufgaben sind:

�� Schon während der Planung der Ausführung Ihres Bauvorhabens muss die/der Koordinatorin/Koordina-tor Gefährdungen erkennen und die erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen bestimmen.

�� Während der Ausführung Ihres Bauvorhabens muss die/der Koordinatorin/Koordinator die Einhaltung der festgelegten Arbeitsschutzmaßnahmen überprüfen.

�� Sie/er muss die Zusammenarbeit der verschiedenen Unternehmen auf Ihrer Baustelle organisieren.

Gut geplant ist sicher gebaut: Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan

Für größere oder besonders gefährliche Bauvorhaben muss die/der Koordinatorin/Koordinator schon im Vor-feld einen besonderen Sicherheits- und Gesundheits-schutzplan erarbeiten. Dieser Plan enthält beispielsweise:

�� Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen bei der Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber auf der Baustelle.

�� Regelungen zur gemeinsamen Benutzung sicher-heitstechnischer Einrichtungen.

Auf der Baustelle achtet die/der Koordinatorin/Koordi-nator darauf, dass der Plan von allen Beteiligten einge-halten wird. Bei erheblichen Änderungen der Ausfüh-rung des Bauvorhabens muss der Plan entsprechend angepasst werden.

Neue Pflichten? Neue Chancen!

Die „Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen“, auch Baustellenverordnung genannt, gibt Ihnen für Ihr Bauvorhaben wichtige Pflichten und Aufgaben auf – aber durch die verbesserte Sicherheit auf der Baustelle auch erhebliche Vorteile:

�� Erhöhte Kostentransparenz: schon bei der Planung wird die Zusammenarbeit der verschiedenen Gewerke optimiert.

�� Sicherer Zeitplan: Störungen des Bauablaufs durch Unfälle werden von vornherein minimiert.

�� Reduktion der laufenden Kosten: spätere Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten werden schon in der Planung berück sichtigt.

Sicherheit beginnt am Reißbrett

Schon bei der Planung der Ausführung Ihres Bauvorha-bens müssen Sie an die Sicherheit auf Ihrer Baustelle denken. Berücksichtigen Sie dabei die grundlegenden Prinzipien des Arbeitsschutzes.

Hier nur die Wichtigsten:

�� Gefahren für die Beschäftigten auf der Baustelle mög-lichst vermeiden. Wo dies nicht möglich ist, Gefahren minimieren.

�� Gefahren an der Quelle bekämpfen, zum Beispiel gefährliche Stoffe möglichst ersetzen anstatt Schutz-kleidung vorsehen.

Besonders wichtig sind diese Grundsätze bei der Eintei-lung von Arbeiten, die gleichzeitig oder nacheinander ausgeführt werden.

Wer ist als Koordinatorin/Koordinator geeignet?

Umfassendes Fachwissen und praktische Erfahrung – die/der Koordinatorin/Koordinator sollte Einiges mitbringen:

�� Umfassende Arbeitsschutzkenntnisse.

�� Mehrjährige Erfahrung in Planung beziehungsweise Ausführung entsprechender Bauvorhaben.

�� Kenntnisse über die speziellen Aufgaben als Koordina-torin/Koordinator.

Je nach Bauvorhaben muss sie/er Architektin/Architekt, Ingenieurin/Ingenieur, Technikerin/Techniker, Meisterin/Meister oder Geprüfte/Geprüfter Polierin/Polier sein.

Frühzeitig vorausplanen: Die Unterlage für spätere Arbeiten

Sie müssen als Bauherrin/Bauherr auch nach vielen Jahren noch wissen, was bei der Wartung und Instand-setzung Ihres Gebäudes zu beachten ist.

Deshalb muss die/der Koordinatorin/Koordinator eine so genannte Unterlage zusammenstellen, die alle not-wendigen Angaben zu Sicherheit und Gesundheits-schutz bei diesen Arbeiten enthält.