MITARBEITERHANDBUCH - Skischule Arosa...5. Ausbildung 5.1 Allgemeines 5.2 Einführungs- und...

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MITARBE ITERHANDBUCH

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Inhaltsverzeichnis Vorwort 1. Einführung 1.1 Vorstand der SSSA 1.2 Organigramm der SSSA 1.3 Leitbild der SSSA 1.4 Angebot der SSSA 1.5 Infrastruktur der SSSA 2. Anstellungsgrundlagen 2.1 Allgemeines 2.2 Beschäftigungsbedingungen 2.3 Beginn des Arbeitsverhältnisses 2.4 Arbeitszeiten 2.5 Versicherungen 2.6 Erscheinungsbild 2.7 Bergbahnen Abonnement 2.8 ASMAS 2.9 Disziplinarmassnahmen 3. Betriebliche Abläufe 3.1 Meetings 3.2 Arbeitszuteilung 3.3 Treffpunkte 3.4 Anschlagsbrett / Informationsfluss 3.5 Arbeitsrapporte 3.6 Anstellungsbestätigung

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4. Schneesportunterricht 4.1 Allgemeines 4.2 Kinderunterricht 4.3 Erwachsenen- und Snowboardunterricht 4.4 Touren und Variantenfahren 4.5 Erste Hilfe Ausrüstung und Handlungen 4.6 Krisenkommunikation der SSSA 5. Ausbildung 5.1 Allgemeines 5.2 Einführungs- und Vorbereitungskurs 5.3 Training 5.4 Ausbildungskostenbeteiligung durch die SSSA 6 Generelles 6.1 Tarife der Schule / Bergbahnen / Arosa Tourismus 6.2 Genossenschaftsmitgliedschaft 6.3 Ideen, Anregungen und Wünsche 7. Schlusswort

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Vorwort __

Willkommen in der Schweizer Ski + Snowboardschule Arosa Die Geschichte unserer Schule begann 1933 mit der Gründung der Schweizer Skischule Arosa in Innerarosa. Drei Jahre später wurde die Schule in eine Skischule Innerarosa und Skischule Ausserarosa aufgeteilt. Im Winter 1938 / 39 schlossen sich die beiden Schulen wieder zusammen und arbeiteten fortan unter einem Dach. Im Jahr 1971 wurde die Genossenschaft der Schweizer Ski + Snowboardschule Arosa (SSSA) gegründet. Im Gründungswinter der Schweizer Skischulen im Jahr 1933 / 34 erteilten 54 Skischulen in der Schweiz über 100`000 Lektionen wovon etwa ein Viertel (24`709) aller Halbtageslektionen in der Skischule Arosa erbracht wurden. Auch heute noch belegt die SSSA einen Spitzenplatz in der Halbtageslektionen Statistik. Die über 75-jährige Geschichte der SSSA ist geprägt durch gros-se Kontinuität. So gab es bis Dato nur 5 Skischulleiter die das Unternehmen leiten durften, es sind dies: 1933 1938 Josef Dahinden 1938 1973 David (Vitter) Zogg 1973 1995 Peter Mattli 1995 1998 Ernst Hefti 1998 Noldi Heiz In Anbetracht dieses historischen Hintergrundes, freue ich mich mit eurer Mithilfe, die Erfolgsgeschichte der SSSA um weitere Kapitel zu ergänzen. Dieses Mitarbeiterhandbuch soll dabei als Grundlage dienen, unsere gesteckten Ziele gemeinsam als Team zu erreichen

Noldi Heiz Schulleiter

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1.3 Leitbild der SSSA Wir streben an alle Wünsche und Erwartungen unserer Gäste zu erfüllen oder noch besser sogar zu übertreffen. Wir verkaufen keine Produkte, sondern Lösungen für die Probleme und Wün-sche unserer Gäste. Wir vermitteln die bestmöglichste Ausbildung und das grösstmöglichste Winter-erlebnis. Zudem vermitteln wir unseren Gästen das Gefühl, dass sie bei uns sicher und gut aufgehoben sind. Wir möchten entsprechend dem touristischen Leitbild der Gemeinde Arosa eine familienfreundliche Ski+ Snowboardschule sein. Wir sind ein gerechter Arbeitgeber, verlässlicher Partner und fairer Mit-bewerber. Wir helfen unsere Feriendestination Arosa zu stärken, indem wir unsere Dienstleistung so gestalten, dass möglichst alle unsere Gäste immer wieder nach Arosa zurückkehren wollen und so unsere Schule und Arosa auf Erfolgskurs bleibt. Unsere Dienstleistung ist stark durch unsere(n):

Schneesportlehrer Teamgeist Fachkompetenz im Unterricht Moderne Infrastruktur Zeitgemässes Marketing

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1.4 Angebot der SSSA Unser Schneesportunterricht richtet sich nach den Grundlagen von Swiss Snowsports. Das Kursangebot und die Gruppen-einteilung erfolgt entsprechend der Swiss Snow League. Das Niveau- Einteilungssystem besteht aus 4 Bereichen:

Swiss Snow Kids Village Blue League Red League Black League

Die SSSA bietet Klassen- und Privatunterricht an, in den Diszipli-nen Ski, Snowboard und Telemark. Weitere Angebote der SSSA: Tiefschnee- und Variantenfahren, Kinderbetreuung, Firmen- und Gästerennen, Eventorganisation und Incentiv- Programme

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1.5 Infrastruktur der SSSA Im Skischulzentrum Innerarosa befindet sich eine Verkaufsstelle und die Verwaltung der Schweizer Ski + Snowboardschule Arosa. Die zweite Verkaufsstelle findet man an der Seeblickstrasse in Ausserarosa.

Was Ausserarosa Zentrum IA Maran Tschuggen

Information X X

Reservation X X

Verkaufsstelle X X

Rapporte X X

Personalraum X X

Anschlagsbrett X X

Pers. Mat. Pflege X X

Schulbekleidung X

Personal WC X X X

Schuhheizung X X

Übungslifte 3 2 1

Übungsgelände 2 1 1

Aufwärmraum X X

Kinder WC X X

Mittagsbetreuung X X

Schoner SB X

LVS X X

Touren Mat. X

Snow League Mat. X X

Videokamera X X

Schulungsmaterial X X X

Stangen X

Magic - Park X

Gerätedepot X X X X

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2. Anstellungsgrundlagen 2.1 Allgemeines Sinn und Zweck dieses Mitarbeiterhandbuches ist es, die richti-gen Verhaltensweisen und Organisationsstrukturen in der Ski + Snowboardschule Arosa aufzuzeigen sowie Rechte und Pflichten für die MitarbeiterInnen zu regeln. Der Begriff SL steht für alle Schneesportlehrerinnen und Schneesportlehrer. Das Mitarbeiterhandbuch gilt als ergänzender und inte-grierter Bestandteil des Arbeitsvertrages. Es ist zwingend notwendig, dass unser Unternehmen nach aus-sen ein geschlossenes Erscheinungsbild abgibt. Dies signalisiert, an unsere Gäste, an unsere Partner und an unsere Mitbewerber, Geradlinigkeit und dass wir als gesamtes Team am gleichen Strang ziehen. Die Verantwortung für die Einhaltung dieses Er-scheinungsbildes obliegt jeder Mitarbeiterin und jedem Mitarbei-ter der SSSA. Die MitarbeiterInnen sollen sich in allen Belangen an den unmit-telbaren Vorgesetzten wenden können. Führt dieses Gespräch nicht zum gewünschten Erfolg kann der MitarbeiterInnen den Schulleiter direkt kontaktieren. Die Vertraulichkeit solcher Ge-spräche wird garantiert. 2.2 Beschäftigungsbedingungen Alle MitarbeiterInnen erhalten einen Rahmenarbeitsvertrag. Die-se Verträge sind zum einen Saisonverträge und zum andern zeit-lich befristete Teilzeitverträge. Die Saläransätze werden vom Genossenschaftsvorstand der Ski + Snowboardschule bestimmt und sind in einem Lohnreglement festgehalten.

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Lohnreglement für die Wintersaison 2013 / 2014

Grundstufe Modul 1 Aspirant Instruktor BBT

Grundansatz: CHF 26.00 CHF 27.50 CHF 29.00 CHF 32.00 CHF 35.00

Treueprämie SSSA: + + + + +

2. Jahr CHF 1.00 CHF 1.00 CHF 1.00 CHF 1.00 CHF 1.00

3. Jahr CHF 2.00 CHF 2.00 CHF 2.00 CHF 2.00 CHF 2.00

4. Jahr CHF 3.00 CHF 3.00 CHF 3.00 CHF 3.00 CHF 3.00 + + + + +

Prämie für Genossenschafter: CHF 2.00 CHF 2.00 CHF 2.00 CHF 2.00 CHF 2.00 + + + + +

Kinderlandprämie: CHF 3.00 CHF 3.00 CHF 3.00 CHF 3.00 CHF 3.00 + + + + +

Request Prämie: CHF 2.00 CHF 2.00 CHF 2.00 CHF 2.00 CHF 2.00 + + + + +

Zuschlag spez Funktion: CHF 1.50 CHF 1.50 CHF 1.50 CHF 1.50 CHF 1.50

1. Zur Berechnung des Grundansatzes wird immer auf Ausbildungsstufen Swiss Snowsports umkonvertiert.

2. Änderung des Grundansatzes gelten sofort ab bestandener Prüfung aber nur mit aktualisiertem Ausweis.

3. Änderungen des Grundansatzes ist eine Bringschuld des Mitarbeiters.

4. Für den Grundlohn II werden zum Grundlohn I alle Prämien aufaddiert

5. Vom Grundlohn II wird der Ferienantteil berechnet und zum Grundlohn II dazu addiert

6. Für eine ganze Saison müssen mindestens 100 Arbeitsstunden pro Winter geleistet werden

7. Als Spez. Funktionen gelten: abgeschlossene Bergführerausbildung, aktiver Experte Swiss Snowsports / SSBS

8. Pro Arbeitsstunde werden CHF 5.- Spesen ausgezahlt

Zeitliche Entschädigungsansätze

Unterrichtsgruppe Zeitbasis Vorbereitung Total

Kindergruppenunterricht 2.25 Std. 0.25 Std. 2.50 Std.

Snowboardunterricht 2.25 Std. 0.25 Std. 2.50 Std.

Erwachsenunterricht 2.25 Std. 0.25 Std. 2.50 Std.

Privatlektion (Basis) 1.85 Std. 0.15 Std 2.00 Std.

Robinsonclub 2.25 Std. 2.25 Std.

Gruppen Nach Absprache

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Wenn die Wetterverhältnisse den Unterricht nicht erlauben oder die Nachfrage dem Angebot nicht entspricht, besteht kein An-spruch auf Entlöhnung. Die Schulleitung hat das Recht, bei schwachen und ungenügen-den Gästefrequenzen, Arbeitskräfte abzubauen, und zwar in der Reihenfolge: Teilzeitarbeitskräfte, Grundstufenlehrer, Stufe 1, Stufe 2 und Stufe 3 Lehrer, Genossenschaftsmitglieder Zum festgesetzten Lohn wird die entsprechende Ferienentschä-digung ausgewiesen. Der Lohn wird alle 4 Wochen ausbezahlt und ist unterteilt in einen AHV-pflichtigen Lohnanteil und eine Spesenvergütung. 2.3 Beginn des Arbeitsverhältnisses Bei Stellenantritt sind abzugeben, ein aktuelles Personalblatt und zusätzlich bei Ersteintritt die AHV-Nummer. Alle MitarbeiterInnen die über einen Zeitraum von 3 Monaten und mehr in unserer Schule tätig sind, sind verpflichtet den Heimatausweis im Büro der SSSA abzugeben. Die entsprechende Anmeldung der Wo-chenaufenthalter bei den Einwohnerämtern der Gemeinden er-folgt durch das Büro der SSSA. 2.4 Arbeitszeiten Die aufgeführten Arbeitszeiten gelten für den normalen Schulbe-trieb. Wetter und Schneeverhältnisse können Änderungen verur-sachen. Klassenunterricht: von Sonntag bis Freitag (über die Festtage ev. auch an den Wochenenden). Die Unterrichtszeiten sind in den einzelnen Bereichen unterschiedlich geregelt. Primär wird eine Lektion am Vormittag und eine zweite Lektion am Nachmittag angeboten. Der Beginn und das Ende der Lektionen sind im Gruppen- und Privatbereich gestaffelt.

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Die Unterrichtsvorbereitung und das Rapporting werden dem SL jeweils im Gruppenunterricht mit 0.25 Std. und im Privatunter-richt mit 0.15 Std. pro Lektion pauschal entschädigt. Das Einrich-ten des Übungsgeländes, das Freischaufeln des Übungsliftes und andere Zusatzarbeiten werden dem SL im Punktesystem vergü-tet (1. Punkt = 1. Std.). Bei ganztägigem Privatunterricht beträgt die Mittagspause maxi-mal eine Stunde, sofern von den Gästen nicht anders gewünscht wird. Die Schule entschädigt den SL mit 6 Std. pro Arbeitstag Robinsonclub, Dezemberemotionen, Sulzschneewochen und an-dere Gruppen haben spezielle Arbeitszeiten und werden von Fall zu Fall festgelegt. Der SL kann auch zur Teilnahme und Hilfe an besonderen Anläs-sen wie Schneeshow, Rettungsübungen und Rettungseinsätze ein Aufgebot bekommen. Für diese besonderen Einsätze steht der SL der Schule gratis zur Verfügung. Alle Absenzen der Mitarbeiter sind mit dem operativen Kader vorabzu vereinbaren. 2.5 Versicherung Vom Grundlohn werden die gesetzlichen Abzüge für AHV, ALV, Kranken- Unfallversicherung sowie Berufliche Vorsorge (BVG) abgezogen. In die Personalvorsorge (BVG) werden alle SL aufgenommen, sofern das Arbeitsverhältnis unbefristet oder mehr als 3 Monate dauert und das gesetzlich festgelegte Mindestgehalt erreicht wird. Die Schule ist bestrebt, jedem Arbeitnehmer einen guten Versicherungsschutz zu gewähren.

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Alle Angestellten der Ski+ Snowboardschule Arosa sind gegen, Betriebs- und Nichtbetriebsunfälle versichert. Absenzen durch Unfall oder Krankheit müssen unverzüg-lich dem Arbeitgeber gemeldet werden. Dauern diese Arbeitsausfälle länger als drei Tage, muss so schnell wie möglich der Schule ein ärztliches Zeugnis vorgewie-sen werden. Die Schulversicherung gegen Haftpflicht für Personen und Sach-schäden deckt die Tätigkeit der Lehrkräfte bis CHF - ab. Der SL benötigt für die Tätigkeit innerhalb der Ski+ Snow-boardschule Arosa keine eigene Haftpflichtversicherung. Die Schweizer Ski + Snowboardschule hat zudem für sich und für die für die Schule tätigen Mitarbeiter eine Rechtsschutzversiche-rung abgeschlossen. 2.6 Erscheinungsbild Es gibt nur einen ersten Eindruck!

Die Erfahrung zeigt, dass der erste Eindruck einen grossen Ein-fluss auf unsere tägliche Arbeit hat. Darum ist es unser Ziel, im-mer gepflegt und sauber aufzutreten und ein freundliches, inte-ressiertes Image weiter zu geben. Unser gutes Auftreten in Uniform ist das Beste und güns-tigste Marketing für unsere Schule. Die SSSA legt grössten Wert auf ein sauberes, gepflegtes und sportliches Erscheinungsbild.

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Das Unterrichten ist nur in der vollständigen, offiziellen Schulbe-kleidung gestattet. Die Uniform muss gemäss der Kleiderordnung getragen werden. Das freie Skifahren oder Boarden in Uniform ist für Lehrkräfte ohne bestandenen Aspirantenkurs untersagt. Nach 19.00 Uhr ist das Tragen der Schulbekleidung nur in Aus-nahmefällen (Schneeshow, Training, usw.) erlaubt. Es gilt ein absolutes Rauchverbot in den Umkleideräumen und beim Unterrichten mit Kindern. Das Rauchen auf den Sammel-plätzen ist nicht erwünscht. Natelanrufe (auch SMS) dürfen nur in Ausnahmefällen während dem Unterricht entgegengenommen werden. Nimm Beschwerden von unseren Gästen verständnisvoll entge-gen, leite sie an deinen Vorgesetzten weiter und vermeide, wenn möglich, persönliche Äusserungen, Diagnosen oder Beurteilun-gen. 2.7 Bergbahnen Abonnement Das Bergbahn Abonnement wird grundsätzlich allen für die SSSA tätigen SL kostenlos zu Verfügung gestellt. Es bestehen drei Varianten der Kostenübernahme / -beteiligung: Mitarbeiter die während mindestens 4 Wochen (wovon 3 Wochen während der Hochsaison) für die SSSA tätig sind, erhalten einRegionalabonnement. Für diese Mitarbeitergruppe besteht zudem die Möglichkeit die Graubündenkarte zu einem Vorzugtarif zu beziehen. Diese Abonnements sind vom SL direkt bei den Arosa Bergbahnen an der Hauptkasse zu beziehen und zu bezah-len.

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Für kurzfristige Aushilfen aller Stufen wird nur während der Ar-beitszeit als SL bei der SSSA (Depot CHF 50.-) das ABO kostenlos zu Verfügung gestellt. Der Bezug der Aushilfeabonnements er-folgt ausschliesslich im Hauptbüro der SSSA. Mitarbeiter die im Besitze eines eigenen Abonnements sind, ver-gütet die SSSA pro Arbeitsstunde einen Entschädigung von CHF 3.-, bis zu einem Maximalbetrag von CHF 300.- pro Saison. Die Abrechnung erfolgt jeweils am Ende der Saison. 2.8 ASMAS - Gutscheine Die Schule erhält vom Schweizerischen Sporthändlerverband ASMAS eine beschränkte Anzahl Gutscheine, die beim Kauf von Skiern, Snowboards, Bindungen oder Ski- und Snowboardschuhen zu einer Preisreduktion von bis zu 40% be-rechtigen. Diese Gutscheine sind persönlich und nicht übertragbar. Lehrer die durch ein Team schon verbilligte Ausrüstung beziehen, sind nicht mehr bezugsberechtigt. Gibt es zu viele Interessenten für die vorhandenen Gutscheine, werden diese gleichmäßig unter den Berechtigten verteilt. Ganzsaisonangestellte werden bei der Verteilung bevorzugt. 2.9 Disziplinarmassnahmen Für einfache Verstösse kann das operative Kader Bussen (Spen-de zu Gunsten der Teamkasse) in der Höhe von CHF 20.- aus-sprechen. Namentlich sind hier folgende Vergehen aufgeführt. Unterrichten ohne Helm Unterrichten ohne vollständige / saubere Uniform Tragen der Uniform nach 19.00 Uhr Fehlende Erste Hilfe Ausrüstung Erstmaliges Verschlafen oder Unpünktlichkeiten

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Bei Pflichtverletzungen können je nach Schweregrad zusätzlich folgende Massnahmen ergriffen werden. Mündliche Verwarnung Schriftliche Verwarnung unter Androhung der fristlosen

Kündigung Fristlose Kündigung

Als wichtige Gründe für eine fristlose Entlassung gelten: Verletzung von Berufs- und Standespflichten Schädigung des Ansehens der Schule Vorsätzliche Zuwiderhandlung gegenüber den Schulinte-

ressen

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3. Betriebliche Abläufe 3.1 Meetings Die Meetings gemäss den Weisungen der Team- und Ressort-leiter sind für einen optimalen Ablauf der Schulorganisation ent-scheidend und daher für alle SL obligatorisch. 3.2 Arbeitszuteilung

Die Arbeitszuteilung erfolgt nach Ausbildung, Sprachkenntnissen sowie technischen, methodischen und pädagogischen Kompeten-zen des SL. Die Arbeitszuteilung erfolgt durch das operative Ka-der oder durch die Buchungsstellen. Bei der Arbeitsvergabe ge-niessen Genossenschaftsmitglieder Arbeitspriorität. Persönliche Reservationen von Privatstunden können nur nach Absprache mit den Buchungsstellen bestätigt werden. Bei Ter-minkollisionen geniessen Buchungen, die von den Buchungsstel-len ausgehen, Priorität. 3.3 Treffpunkte Spätestens zehn Minuten bevor Beginn des Klassenunterrichts müssen alle SL, die beim Klassenunterricht eingeteilt sind, auf den Sammelplätzen anwesend sein. Die SL stehen den Gästen für Auskünfte zur Verfügung. Zudem ist jeder für einen organisatorischen, reibungslosen Ablauf auf den Sammelplätzen mitverantwortlich. SL die Privatunterricht erteilen, sind mindestens fünf Minuten vor dem abgemachten Termin am Treffpunkt bereit.

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3.4 Anschlagbrett / Informationsfluss

An den Infowänden innerhalb den Lehreraufenthaltsräumen sind die allgemeinen Mitteilungen angebracht. Alle SL sind angewie-sen, diese zu beachten und die Weisungen zu befolgen. Generell gilt: Betriebliches = Holschuld SL Nicht Betriebliches = Bringschuld SSSA

3.5 Arbeitsrapporte

Im Gruppenunterricht ist der Rapport täglich aus zu führen, die Erfassung erfolgt elektronisch via Intranet. Der Wochenrapport muss bis Sonntagabend 17.30 Uhr ausgefüllt und abgerechnet sein. Für das Inkasso des Privatunterrichtes ist prinzipiell der SL verantwortlich. In Rücksprache des SL mit den Verkaufsstel-len, kann der Gast auch mit der Kreditkarte im Büro bezahlen. Merke: Wird der Unterricht durch den Privatgast nicht

bezahlt, kann dem SL durch die SSSA auch kein Lohn ausbezahlt werden.

Die Rapporte sind korrekt und sauber auszufüllen.

Die Coupons sind in einem Couvert mit dem Wochenrapport ab-zugeben und müssen mit diesem übereinstimmen. Fehlende Coupons können dem SL mit CHF. 2.- belastet werden. 3.6 Anstellungsbestätigung

Der Ausweis muss der SL beim Unterrichten auf sich tragen und bei Verlangen vorweisen können.

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4. Schneesportunterricht 4.1 Allgemeines Der Unterricht muss zur Zufriedenheit der Gäste erteilt werden. Der SL ist für einen qualitativ hoch stehenden Unterricht verant-wortlich. Der Unterricht muss den Gästen angepasst werden. Zur Weiterbildung und Vorbereitung für den Ski- und Snowboardunterricht kann Fachliteratur im Schulbüro bezogen werden. Der SL ist verpflichtet, sich auf seinen Unterricht vorzu-bereiten, dies beinhaltet auch das Einrichten des Übungsgelän-des für den Unterricht.

Sicherheit ist unser oberstes Gebot. Bei jeder Entscheidung und Handlung steht immer die Sicherheit der beteiligten Perso-nen im Vordergrund! Wir müssen alles unternehmen um die Si-cherheit unserer Gäste jederzeit gewährleisten zu können.

4.2 Kinderunterricht Kinder sind keine Mini-Erwachsenen. Wir unterrichten nach dem

nSnowsports. Der Unterricht soll deinen kleinen Gästen angepasst sein. Er soll nicht nur Spiel sein, sondern Lernen mit Spass ver-binden. Das Vertrauen der Eltern in uns, die uns Ihre Kinder in den Un-terricht schicken, ist sehr gross. Diese Verantwortung wollen wir vollumfänglich erfüllen und tragen sie gerne. Verliere niemals ein dir anvertrautes Kind.

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4.2.1 Einige Verhaltensregeln für den Kinderunterricht Informiere die betreffenden Eltern und die Kinder über

dein Tagesprogramm. Kontrolliere die Sicherheitswesten deiner Kinder.

Informiere deine Schüler über die Benützung der Liftan-

lage. Erkläre wie sie sich zu verhalten haben beim Ein-stieg, während der Fahrt und beim Ausstieg.

Vorschulpflichtige Kinder dürfen niemals alleine mit einer

Sesselbahn hochfahren. Generell organisiere Begleitper-sonen, die mit den Kindern auf den Sesselbahnen hoch-fahren.

Die Carmenna-Sesselbahn ist für Blue League Klassen

ungeeignet (Mittelausstieg) und daher nur nach Rück-sprache mit den Teamleitern / Ressortleiter zu nutzen.

Ohne Einwilligung des Teamleiters / Ressortleiters darf

das Tschuggengebiet mit den Kinderklassen bis zu Blue League King nicht verlassen werden.

Lasse Kinder nie alleine und unbeaufsichtigt stehen.

Beobachte die Kinder auf ihr physisches Wohlbefinden,

z.B. Kälte, Nässe, Erfrierungen, Sonnenschutz, Material usw.

Wenn bei dir Unsicherheiten auftreten, frage deine SL-

Kollegen oder das Kader um Rat und Assistenz nach. Ende der Lektion, behalte deine Schüler solange in deiner

Obhut, bis alle Kinder von ihren Eltern abgeholt wurden.

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4.3 Erwachsenen- und Snowboardunterricht Der Erwachsenen- und Snowboardunterricht werden nach den Grundlagen des jeweiligen Lehrmittels gestaltet. Der Unterricht darf nicht nur aus Fahrübungen bestehen, sondern muss immer auch schulische Elemente beinhalten. 9. Punkte für einen erfolgreichen Unterricht Vorstellen Gäste und deren Ziele kennen lernen Unterrichtsplanung Die Informationen so verpacken das sie beim Gast an-

kommen und er sie verstehen kann Demonstrieren / Vorfahren Üben und Anwenden Bewegungsanalyse Feedback und Korrektur Zusammenfassung

4.4 Touren und Variantenfahren Touren- und Variantenfahren mit Gästen ist nur für SL der Stufe III erlaubt. SL der Stufe III können Touren und Varianten innerhalb des er-laubten und freigegebenen Gebietes Arosa Tschiertschen - Lenzerheide auf eigene Verantwortung befahren. Der SL muss die herrschende Lawinensituation mit der gängigen 3 X 3 Metho-de kombiniert mit der Reduktionsmethode analysieren und beur-teilen. In jedem Fall muss der SL die Schulleitung über die Tour informieren. Tourenmaterial kann im Büro Ausserarosa bezogen werden.

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Generell gilt, dass die Gäste mit der gleichen Sicherheitsausrüs-tung versehen werden wie der Tourenführer. Zudem gilt die Empf alle Tourenmitglie-der mit einem ABS- Rucksack ausgerüstet werden. Die Schulleitung kann das Befahren abseits der Piste in besonde-ren Situationen (Lawinenstufe und ) für alle Mitarbeiter einschränken. 4.5 Erste - Hilfe Ausrüstung und Handlungen Der Lehrer ist verpflichtet jederzeit Erste Hilfe zu leisten oder sicherzustellen, dass Hilfe geleistet wird. Auch bei Gästen die nicht in unserer Schule unterrichtet werden. Dies bedeutet:

1. Unfallplatz Absicherung 2. Alarmierung 3. Primär Versorgung bis der Rettungsdienst vor Ort ist

Pisten und Rettungsdienst Tel. 081 378 84 05 Während des Unterrichtes ist das Tragen einer Ersten-Hilfe Aus-rüstung obligatorisch. Erste-Hilfe Ausrüstungen können in den Schulbüros günstig bezogen werden. Bei einem Unfall im Kinderunterricht, müssen die Eltern und das Kader schnellstmöglich benachrichtigt werden. Unfälle die während des Unterrichts passieren, sind immer dem Teamleiter zu melden. Bei allen Unfällen innerhalb des Unterrichts muss zwin-gend ein detaillierter Unfallrapport ausgefüllt werden.

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Schadenereignis

Alpines Gelände birgt diverse Gefahren (Bsp. Lawinen), in Aus-nahmesituationen können alle SL für Hilfeleistungen aufgeboten werden. In solchen Situationen sind die Weisungen der Ge-schäftsleitung und der Unfallplatzverantwortlichen strikte zu be-folgen. 4.6 Krisenkommunikation der SSSA Grundsatz: Bei jedem Schadensereignis informiert nur der Kommunikations-leiter oder dessen Stellvertreter nach Innen und Aussen. Bei Fragen zu einem Schadenereignis von Drittpersonen und / oder Medienvertretern wird ausschliesslich an den Kommuni-kationsleiter oder dessen Stellvertreter verwiesen.

Katastrophenablaufschema der SSSA

Angehörige Mitarbeiter

Partner Medien

Kommunikationsleiter

Rettungsaktion

Rettungsdienst Polizei

Feuerwehr Rega

SAC / SSSA

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5. Ausbildung 5.1 Allgemein Die interne Ausbildung bei der SSSA erfolgt nach den Richtlinien von Swiss Snowsports.

5.2 Einführungs- und Vorbereitungskurs

Um die Saison optimal starten zu können, werden alle SL die das erste Mal in der Ski+ Snowboardschule Arosa arbeiten zu einem eintägigen Einführungskurs aufgeboten. Der Einführungskurs findet anfangs Dezember statt.

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Der Einführungskurs behandelt folgende Themen: Administratives, Betriebsablauf, Skigebiet und Informationen über Arosa im Allgemeinen. Schwerpunkte des Vorbereitungskurses liegen in den Themen: Schulungsformen, Methodik, persönliche Technik, Theorie, und

e . 5.3 Training Die Trainings werden im Regelfall in Blockkursen k-

durchgeführt und entsprechen den Richtlinien von Swiss Snowsports. Der Ort des Trainings, Zeit und Thema werden jeweils vom Technischen Leiter oder durch dessen Trainerstab festgelegt und vorgänig publiziert. 5.4 Ausbildungskostenbeteiligung durch die SSSA Ab Stufe Grundkurs beteiligt sich die SSSA an den Ausbildungs-kosten. Unser Ziel ist es, mit den Beiträgen der FSV und SSSA die Kurskosten zu decken. Voraussetzungen für eine Kostenbeteiligung durch die SSSA: Empfehlung des Technischen Leiters Besuch der internen Ausbildungsprogramme Mindestens 100 Arbeitsstunden in der jeweiligen Saison Die Kostenbeteiligung erfolgt erst nach erfolgreichen Ab-

schluss einer Ausbildungsstufe Der Mitarbeiter erbringt den Berechtigungsnachweis Die Kostenbeteiligung wird je Hälftig im Ausbildungsjahr

und im Folgejahr ausbezahlt

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Ausbildungskostenbeteiligung der SSSA: CHF 1000.- für bestandener Aspirantenkurs

(oder je CHF 500.- für Modul 1 und Modul 2) CHF 2000.- für bestandener Instruktorenkurs CHF 1000.- für BBT Abschluss

6. Generelles 6.1 Tarife der Schule/ Bergbahnen/ Arosa Tourismus Die Tarife und das Angebot der Skischule sind genau zu studie-ren, damit jeder SL unsere Preise und Angebote kennt. Zusätzlich sollte der SL eine grobe Idee der Preise / Produkte und Veranstaltungen der Arosa Bergbahnen und Arosa Touris-mus haben. Viele aktuelle und nützliche Informationen zu Arosa findest du im Tagesfax, dem Bulletin von Arosa Tourismus oder unter www.arosa.ch. 6.2 Genossenschaftsmitgliedschaft Die Rechtsform der Schweizer Ski + Snowboardschule ist die einer Genossenschaft. Im Prinzip ist für jedermann eine Mitglied-schaft in der Genossenschaft möglich. Die Statuten definieren folgende Voraussetzungen für eine Aufnahme in die Genossen-schaft. Nach 2 Saisonen Mitarbeiter der Stufe III Nach 3 Saisonen Mitarbeiter der Stufe II Nach 4 Saisonen Mitarbeiter der Stufe I Nach 5 Saisonen Mitarbeiter als Kinderlehrer Nach 5 Saisonen Mitarbeiter als J+S Lehrer

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Für eine vollständige Saison müssen jeweils mindestens 100 Un-terrichtsstunden pro Winter geleistet werden. 6.3 Ideen, Anregungen und Wünsche Deine Rückmeldungen und Anliegen sind uns wichtig, nur so können wir uns verbessern. Bitte nimm an unserer Personalum-frage teil. 7. Schlusswort Der Schlüssel zu einer erfolgreichen Wintersaison ist: Freude an der Arbeit mit deinen Gästen und innerhalb

des Teams offen für das Naturerlebnis das dich tagtäglich umgibt das Leben genießen und Spaß haben gut essen, nicht zuviel trinken ausgehen mit Freunden genügend schlafen

Bitte lasst mich wissen, wie es euch geht, kommt und teilt eure Erfahrungen und Erlebnisse mit mir. Arosa, August 2013 /nh

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