Mitteilungen der Rheinland-Pfalz€¦ · rapeutische Konzepte, die Ästhetik und Funk-tion für...

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Mitteilungen der Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz Titelthema: Zehn Tipps für eine erfolgreiche Wurzelkanalbehandlung 28 Jahresempfang: Kammern auf Augenhöhe mit der Politik 10 Schritt in die Selbstständigkeit auf dem Land 38 01 19

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Mitteilungen der Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz

Titelthema: Zehn Tipps für eine erfolgreiche Wurzelkanalbehandlung 28Jahresempfang: Kammern auf Augenhöhe mit der Politik 10

Schritt in die Selbstständigkeit auf dem Land 38

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iele von Ihnen haben sich si-cherlich gefragt, als sie die-ses Heft in der Post gefunden

haben: „Nanu, was ist denn das?“ Sie halten die erste Ausgabe unseres neu gestalteten Zahnärzteblattes Rheinland-Pfalz in den Hän-den. Im besten Falle haben wir mit unserer neuen Aufmachung Ihre Neugier geweckt. Und das ist beabsichtigt. Denn wir wollen neu-gierig machen auf den Inhalt in diesem – wie wir finden – schönen neuen Rahmen. Denn auf den Inhalt kommt es ja an.

Mehr Lust aufs Lesen macht es allerdings schon, wenn eine Publikation modern, frisch und übersichtlich gestaltet daherkommt. Die Inhalte, die wir transportieren möchten, sind wie gewohnt fundiert, gut recherchiert, fach-lich ausgewogen und – hoffentlich – inter-essant für alle unsere Mitglieder im Land, ob jünger oder älter.

Es geht uns darum, Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, auf dem Laufenden zu halten: Über die Arbeit der Kammer, über Standes- und Gesundheitspolitik und darüber, was sonst noch wichtig ist im zahnärztlichen Kosmos.

Als Kammer sind wir ganz formal verpflichtet, ein offizielles Mitteilungsorgan herauszuge-ben, das Sie regelmäßig über Gesetzesände-rungen, Termine, Veranstaltungen, Fortbildun-gen etc. informiert.

Von Seiten der Redaktion haben wir – ähn-lich wie bei der Neugestaltung von lzk.de – ei-nen kleinen „Relaunch“-Prozess angestoßen und die Hilfe einer Design-Agentur genutzt, um für Sie noch besser zu werden.

Möchten Sie uns Feedback zum Heft ge-ben? Haben Sie Ideen für Themen oder Arti-kel? Dann sprechen Sie mich, Frau Rentschler oder Frau Schmoll gern an!

Herzliche GrüßeIhre

LIEBE KOLLEGINNEN, LIEBE KOLLEGEN,

V

Editorial Seite 3

Dr. Andrea Habig-MikaZahnärztliche Chefredakteurin Zahnärzteblatt Rheinland-Pfalz

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INHALT

Inhalt Seite 5

Impressum

03 EDITORIAL von Dr. Andrea Habig-Mika

06 MELDUNGEN

10 STANDESPOLITIK

Jahresempfang der Wirtschaft mitBundesfinanzministerOlafScholz

23 STANDESPOLITIK 1st Women Dentists’ Leadership Conference

24 HINTERGRUND RollendeHilfeaufdemDachderWelt

26 INTERVIEW Vorgestellt:Dr.DanBrüllmann

28 FACHARTIKEL ZehnTippsfüreineerfolgreiche Wurzelkanalbehandlung

36 HINTERGRUND DentalmuseuminZschadraßbrauchtHilfe

Impressum

14 FACHARTIKEL Sofortimplantation-Inofficeguidedsurgery

18 PRAXISFÜHRUNG DasneueStrahlenschutzrecht Mindestlohn:Jetzt9,19EuroproStunde

38 REPORTAGE „Mehralsschiefgehenkannesnicht.“

41 PRAXISFÜHRUNG StrategischePraxisnachfolge

42 HINTERGRUND MZEBschließtVersorgungslücke

44 REGIONAL Trier Umzug-EntscheidungfürTrier

Rheinhessen45 ColloquiumCarnevale Koblenz45 FachtagungImplantologie 46 Rheinhessen EineselteneEhre

47 Verdienstmedaillen fürsechsMitglieder

48 BEK ANNTMACHUNGEN Datenschutzinformationen

50 INSTITUT HiersindnochPlätzefrei Kombinationskurs DVT NeuesKFO-Postgraduiertenprogramm

HerausgeberLandeszahnärztekammerRheinland-Pfalz,Dr.WilfriedWoop,PräsidentZahnärztlicheChefredakteurin:Dr.AndreaHabig-MikaRedaktionundLayout:SusanneRentschler,AnjaSchmoll

RedaktionsanschriftZahnärzteblattRheinland-Pfalz,Langenbeckstraße2,55131MainzTelefon:06131/9613660,Fax:06131/9613689,[email protected],lzk.de

Druck und gewerbliche AnzeigengzmGrafischesZentrumMainzBödigeGmbH

Kleinanzeigen InformationenundeinFormularfindenSieunterlzk.de TitelbildTransparentesPräparateinesZahnesmitWurzelkanälen,vonDr.HolmReuver.

DesignLekkerwerkenGmbH,Wiesbaden

Der Bezugspreis ist im Mitgliedsbeitrag enthalten.UmIhnendenLeseflusszuerleichtern,verzichtenwirweitestgehendaufdiegleich-zeitigeVerwendungmännlicherundweiblicherSprachformen.SämtlichePersonen-bezeichnungengeltenfürPersonenbeiderGeschlechter.Nachdruck,auchauszugs-weise,nurmitGenehmigungderRedaktion.FürunverlangteingesandteLeserbriefe,Manuskripte,FotosundZeichnungenwirdseitensderRedaktionunddesVerlagskeineHaftungübernommen.NamentlichgekennzeichneteodersignierteBeiträgegebennicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder.

BildnachweisFürdasZahnärzteblattRheinland-PfalzsindFotosundIllustrationenausunserereigenenRedaktionsowiedernachfolgendenFotografen,BilddatenbankenundBild-agenturenverwendetworden:

PDDr.DanBrüllmann,Charité,DentalhistorischesMuseumZschadraß,fotolia,Dr.JudithFriedrich,Dr.Dr.ChristianeGleissner,Dr.StefanHannen,GolfclubNahetal,UweKlein,Dr.MichaelMenzel,Minimolars,prodentee.V.,Dr.HolmReuver,San.-RatDr.MichaelRumpf,Dr.JürgenSimonis,statista,Dr.JensVaterrodt.

DieseAusgabeenthältBeilagenvonRainerDentalundDGIFortbildung.

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MELDUNGEN

Auch in diesem Jahr schreibt die Deutsche Gesellschaft für Ästhetische Zahnmedizin (DGÄZ) ihren mit 2.500 Euro dotierten Young Esthetics-Preis aus. Ausgezeichnet werden mit diesem Nachwuchspreis nachhaltige the-rapeutische Konzepte, die Ästhetik und Funk-tion für eine zahnmedizinische Rehabilitation von Patienten gleichwertig verbinden. Einsen-deschluss ist der 15. April 2019.

Bewerben können sich junge Zahnärzte oder Zahntechniker, deren Approbation bzw. Gesellenprüfung höchstens fünf Jahre zu-rückliegt. Gesucht werden Fälle, bei denen es nicht um vordergründige kosmetisch-schöne Lösungen geht, sondern um Rehabilitationen, die ästhetische mit funktionellen Aspekten verbinden. Bewerber müssen einen mit Fotos dokumentierten Fall einreichen, einschließ-lich der diagnostischen Unterlagen, Diagno-sen sowie eine Begründung der Therapieent-scheidung. Der ausgezeichnete Fall wird auf der DGÄZ-Tagung INTERNA vorgestellt, am 10./11. Mai 2019 in Westerburg.

DGÄZ, Graf-Konrad-Straße, 56457 Westerburg, oder per Mail an

[email protected], Stichwort: Young Esthetics

Die Charité, die die Medizinischen Fakultäten in Berlin repräsentiert, ehrt seit vielen Jahren ihre Alumni, die vor 50 Jahren an der Charité promoviert haben, mit der Vergabe einer „Gol-denen Doktorurkunde“. Auch in diesem Jahr soll es wieder im Rahmen eines großen Fest-aktes im Konzerthaus am Gendarmenmarkt in Berlin-Mitte erfolgen. Leider ist der Kontakt zu so manchem Kollegen verloren gegangen. Sollten Sie vor etwa 50 Jahren in Berlin pro-moviert haben oder jemanden kennen, auf den das zutrifft, melden Sie sich bitte im Pro-motionsbüro der Charité.

Charité, Universitätsmedizin Berlin Tel. (030) 450576018/-016/-058

AUSSCHREIBUNG 3: YOUNG ESTHETICS-PREIS

GOLDENES DOKTOR- DIPLOM AN DER CHARITÉ

Leider fehlt der Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz noch von einigen rhein-land-pfälzischen Praxen die E-Mail-Adresse. Um demnächst noch einen größeren Kreis von Zahnärzten per E-Mail und damit aktuel-ler informieren zu können, bitten wir diese, der LZK Rheinland-Pfalz ihre E-Mail-Adresse (Praxis) unter Angabe ihrer Mitgliedsnummer (falls bekannt) zu übermitteln. Ansonsten geben Sie bitte Vor- und Nachnamen des Mit-gliedes an. Herzlichen Dank!

Bitte vergessen Sie auch nicht, der LZK gegebenenfalls die Änderung Ihrer E-Mail-Adresse mitzuteilen. Ansprechpart-ner ist die Abteilung Mitgliederverwaltung.

Bitte nur per E-Mail schicken an [email protected].

BITTE SCHICKEN SIE UNS IHRE E-MAIL-ADRESSE!

PR-BILD DES JAHRES 2018 AUS ZAHNÄRZTLICHEM HILFSPROJEKT

Dieses Foto setzte sich gegen 1.000 Einreichungen bei der dpa-Toch-ter news aktuell durch. Es stammt aus einem Slum in Phnom Penh in Kambodscha, wo die Hilfsorganisation "Mini Molars", initiiert vom Hamburger Zahnarzt Dr. Ulf Zuschlag, mit Spendengeldern eine Zahn-klinik für die Ärmsten der Armen eingerichtet hat. Dr. Zuschlag: "Die beiden Jungs, einer auf den Schultern des anderen stehend, vor dem Grafitti ‚dream big‘ berühren mich sehr, da sie eine unglaublich positive Kraft ausstrahlen." Infos: minimolars.de

AUSSCHREIBUNG 1: LEWIN-PREIS FÜR HISTORISCHE AUFARBEITUNG

Der Herbert-Lewin-Forschungspreis zeichnet wissenschaftliche Arbei-ten zur Geschichte der Ärzte in der NS-Zeit aus. Das Ziel ist die histori-sche Aufarbeitung der Rolle der Ärzteschaft im Dritten Reich, aber auch die Erinnerung an engagierte Ärzte und Zahnärzte, die in der Zeit des Nationalsozialismus verfolgt und ermordet wurden.

Die siebte Vergabe ist mit 7.500 Euro dotiert und wird vom Bundes-ministerium für Gesundheit (BMG), der Bundesärztekammer (BÄK), Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV), Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung (KZBV) und Bundeszahnärztekammer (BZÄK) ge-tragen. Bis 14. Juni 2019 müssen die Arbeiten bei der KZBV eingehen. Infos: kzbv.de/herbert-lewin-preis.1093.de.html

AUSSCHREIBUNG 2: HUFELAND-PREIS UND DOKTORANDENFÖRDERUNG

Mit dem Hufeland-Preis, der mit 20.000 Euro dotiert ist, werden jähr-lich bedeutende Forschungsleistungen für Präventivmedizin und Ver-sorgungsforschung ausgezeichnet. Bewerben können sich Ärzte und Zahnärzte sowie Forscherteams. Träger des „Hufeland-Preises“ sind neben der Stifterin des Preises, der Deutschen Ärzteversicherung AG, die Bundesärztekammer, die Bundeszahnärztekammer und die Bun-desvereinigung Prävention und Gesundheitsförderung e. V.

Prämiert wird jährlich die beste Arbeit auf dem Gebiet der Prä-ventivmedizin und/oder der Versorgungsforschung. Der Preis kann zwei gleichwertigen Arbeiten je zur Hälfte zugesprochen werden. Die aktuelle Ausschreibung finden Sie unter hufeland-preis.de. Dort sind auch die Anforderungen für eine zusätzliche Doktorandenförderung in Höhe von 5.000 Euro aufgeführt.

Meldungen Seite 7

Zum Gedenken an den im März 2018 ver-storbenen Kollegen Dr. Holger Dausch findet unter der Schirmherrschaft der Präsidenten von Landeszahnärztekammer (LZK) und der Versorgungsanstalt (VA) bei der LZK am Sonntag, 18. August 2019, im Golfclub Na-hetal, Bad Münster am Stein-Ebernburg, ein Golfturnier statt. Hierzu laden wir schon jetzt alle Kolleginnen und Kollegen sowie deren Partner herzlich ein. Bitte merken Sie sich den Termin vor, damit durch eine große Teilnahme das Engagement von Dr. Holger Dausch, unter

dessen Regie einige Golfturniere in Rhein-land-Pfalz stattgefunden haben, eine weitere Würdigung erfährt. Die exakte Ausschreibung erfolgt im nächsten Zahnärzteblatt mit Anga-be des Spielmodus, dem zeitlichen Ablauf und der Höhe der Kostenbeteiligung. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

Dr.WilfriedWoop,Präsident LandeszahnärztekammerRLP;Dr.GertBeger,Präsidentder VersorgungsanstaltbeiderLZKRLP

ACHTUNG, FREUNDE DES GOLFSPORTS:

Meldungen Seite 6

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FRÜHERKENNUNG: NEUE UNTERSUCHUNGEN

FÜR KLEINKINDER

Drei zusätzliche Früherkennungsuntersuchun-gen zwischen dem 6. und dem vollendeten 33. Lebensmonat werden ab 1. Juli 2019 Kas-senleistung – Fluoridlack zur Zahnschmelz-härtung und Mundhygiene-Hinweise für die Eltern gehören dazu.

Dann haben Eltern mit Kindern ab dem 6. Lebensmonat haben Anspruch auf drei zusätz-liche zahnärztliche Früherkennungsuntersu-chungen. Zuvor war der Zahnarztbesuch ge-setzlich versicherter Eltern mit ihren Kindern erst ab dem 30. Lebensmonat vorgesehen.

Die neuen Leistungen beinhalten nicht nur die Untersuchung der Kinder, sondern auch das Auftragen von Fluoridlack zur Zahn-schmelzhärtung zweimal je Kalenderhalbjahr. Eingeschlossen sind zudem aufklärende und beratende Gespräche mit den Eltern, bei-spielsweise zu Ursachen von Erkrankungen im Mund und zur richtigen Mundhygiene.

Meldungen Seite 9Meldungen Seite 8

NEU NIEDERGELASSEN?

Wobei wünschen sich junge Selbstständige Unterstüt-zung von ihrer Kammer? Um dies zu klären, brauchen wir Sie: Nehmen Sie sich bitte drei Minuten Zeit, um an einer bundesweiten Umfrage teilzunehmen, wenn Sie sich innerhalb der letzten sieben Jahre selbstständig gemacht haben. Hierzu haben Sie noch bis Montag, den 31. März 2019, Gelegenheit. Scan-nen Sie den QR-Code oder gehen Sie auf https://www.surveymonkey.de/r/neu-niedergelassen

MEDIZINSTUDIUM LUKRATIV

Laut aktuellem Gehaltsreport des Jobportals Stepstone ist das Medizin- bzw. Zahnmedi-zin-Studium das lukrativste. Ein durchschnitt-liches Jahresbruttogehalt von 81.608 Euro wird von den Absolventen erzielt. Somit liegen die Mediziner noch vor den Wirtschaftsinge-nieuren (74.260 Euro) und Wirtschaftsinfor-matikern (73.619 Euro). Quelle: stepstone.de

KFO-GUTACHTEN: SYSTEMATIKFEHLER!

OFFENE STELLEN

Die Zahl der offenen Stellen in Deutschland hat ein Rekordhoch er-reicht. Wie das IAB-Forschungsinstitut der Bundesagentur für Arbeit meldete, gab es trotz Konjunkturschwäche im vierten Quartal 2018 einen neuen Höchstwert von 1,46 Millionen offenen Stellenangebo-ten. Im Westen waren 1,13 Millionen Stellen frei und im Osten 325.000 (Grafik: Statista).

"Die Personalnachfrage ist deutlich gestiegen", sagte IAB-Arbeits-marktforscher Alexander Kubis. Als Grund für die stabile Lage des Ar-beitsmarkts identifizieren Experten unter anderem das Wachstum im Dienstleistungsbereich – bei Pflege, Unternehmensdienstleistern und Erziehung.

K AMMERPRÄSIDENTEN BEI MINISTERIN

Schulterschluss für die medizinische Versorgung im Land: LZK-Prä-sident Dr. Wilfried Woop (l.) und Dr. Günther Matheis, Präsident der Ärztekammer RLP (r.) diskutierten im Februar mit der Gesundheits-ministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler. Wichtigstes gemeinsames Anliegen der Präsidenten ist, die Einflussnahme von Investoren auf medizinische Versorgungszentren einzudämmen. Die Heilberufekam-mern loten gemeinsam mit der Politik Handlungsmöglichkeiten aus und bleiben in engem Kontakt.

Nach dem im November 2018 vielfach fehlin-terpretierten Gutachten des IGES Instituts zu KFO-Behandlungen hat das Bundesministe-rium für Gesundheit (BMG) die Bundeszahn-ärztekammer (BZÄK) und die Kassenzahn-ärztliche Bundesvereinigung (KZBV) um eine fachliche Stellungnahme gebeten.

Gemeinsam haben BZÄK und KZBV am 15. Februar fachlich detailliert begründet, warum das IGES-Gutachten ohne kieferorthopädi-sche Expertise die falschen Schlüsse zieht. Fragestellung, Analyse und Schlussfolgerun-gen unterlägen einem Bias.

Das Ziel einer KFO-Behandlung sei, so BZÄK und KZBV, die Korrektur der vorliegen-den Zahnfehlstellung zwecks Wiederher-

stellung der Okklusion, Kaufunktion sowie Therapie der möglicherweise beeinträchtig-ten Sprache und Atmung. Die Studienlage zu diesen Parametern hätte das Institut unter-suchen sollen, stattdessen wurden Karies und Parodontitis als patientenrelevante End-punkte betrachtet und festgestellt, dass dazu keine Studien vorlägen.

Insgesamt weist das Gutachten beträcht-liche Inkonsistenzen auf. Mehrere Aussagen sind zudem unbegründet tendenziös. Somit liefert das IGES-Gutachten eine Basis für di-verse Fehlinterpretationen und beantwortet keinesfalls die Frage nach dem Nutzen von kieferorthopädischen Behandlungsmaßnah-men. (Quelle: BZÄK)

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Rund 2.000 Gäste waren zur 20. Auflage des

„Jahresempfangs der Wirtschaft“ in die Halle 45 nach Mainz

gekommen. 15 gastgebende Kammern aus Rheinland-Pfalz,

darunter die Landeszahnärztekammer, hatten zum Dialog

mit der Politik eingeladen.

Damit ist der Neujahrsempfang der regionalen Wirtschaft der

größte in Deutschland. Der diesjährige Hauptredner war

Olaf Scholz, Bundesminister der Finanzen und Vizekanzler.

cholz beschwor in seiner Rede den europäischen Zu-sammenhalt. Es müsse bes-

ser zusammengearbeitet werden, um nicht wieder unvorbereitet in eine weltweite Wirt-schaftskrise zu geraten wie 2008. Er hielt ein Plädoyer dafür, kompromissbereit zu sein. Deutschlands besondere Rolle sei, auf Kon-sensbildung hinzuwirken. „Wer nicht zum Kompromiss fähig ist, ist ein schwacher poli-tischer Führer, nicht ein starker“, so Scholz. Zum Schluss sein Appell, die Europawahlen wichtig zu nehmen, gerade in weltpolitisch unsicheren Zeiten, „für ein starkes, souverä-nes Europa.“

FRIESE RÜGT "VERZAGTE UMVERTEILUNG"

In seiner Ansprache beklagte Hans-Jörg Frie-se, Präsident der Handwerkskammer Rhein-hessen, die „unsäglichen Streitereien inner-halb der großen Koalition“, die die politische Arbeit lähmten und die „Gegenwartsverwal-tung der Hochkonjunktur durch eine verzagte Umverteilung milliardenschwerer Überschüs-se im Bundeshaushalt. Das ist nicht das, was die Wirtschaft voranbringt“, so Friese.

Er prangerte die Belastung insbesondere kleiner Unternehmen durch die Bürokratie an und wandte sich abschließend direkt an den Bundesminister: „Herr Scholz, die Entlastung von Kleinstbetrieben muss endlich Priorität haben.“

SJahresempfang der Wirtschaft in Mainz

K AMMERN AUF AUGENHÖHE MIT DER POLITIK

AufdemPodiumdiskutierten(v.l.n.r.):PharmazieratDr.AndreasKiefer,PräsidentderLandes-sowiederBundesapothekerkammer;MinisterpräsidentinMaluDreyer;Dr.EngelbertGünster,PräsidentderIHKRheinhessen;ÖkonomieratNorbertSchindler,PräsidentderLandwirtschaftskammer,undModera-torinDanielaSchickvomSWR.

GESUNDHEIT DARF NICHT ZUR WARE WERDEN

In einer Talkrunde diskutierten drei Kammer-präsidenten mit der rheinland-pfälzischen Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Dr. Engel-bert Günster, Präsident der IHK Rheinhessen, forderte von Dreyer, Flächen für Unternehmen einzuplanen – diese versprach Abhilfe.

Für die Heilberufe war Pharmazierat Dr. Andreas-Georg Kiefer, Präsident der Landes- sowie der Bundesapothekerkammer, in der Talkrunde. Er forderte, die Selbstverwaltung zu stärken, statt immer neue Vorschriften

Standespolitik Seite 11Standespolitik Seite 10

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zu machen. Kiefer formulierte sehr deutlich am Beispiel der Medizini-schen Versorgungszentren (MVZ), wie Investoren den „Gesundheits-markt“, zum Beispiel im Bereich Zahnmedizin, entdeckten und for-derte die Politik zum Handeln auf. „Hohe Rendite zieht Kapital an“. Die MVZ sind dem Zugriff durch die Kammern entzogen, das müsse sich ändern.

Dreyer ließ Dialogbereitschaft zum Thema MVZ erkennen. „Gesund-heit ist keine Ware.“ Die Ministerpräsidentin lobte die gute Zusammen-arbeit mit der Selbstverwaltung. Sie sei „stolz auf die qualitativ hoch-wertige medizinische Versorgung im Land“.

Ökonomierat Norbert Schindler, Präsident der Landwirtschaftskammer, sprach in deutlichen Worten die Nöte der Landwirtschaft an, vor allem das Lohndumping in Südeuropa, das den regionalen Bauern das Ge-schäft sehr erschwere.

Beim anschließenden Stehempfang hatten Entscheider aus Wirt-schaft, Politik und freien Berufen Gelegenheit zum Gedankenaus-tausch und zum Netzwerken. Auch der 20. Jahresempfang wurde wie-der als gelungene Veranstaltung gelobt.

INTERVIEW MIT DR. WILFRIED WOOP

Der20.JahresempfanginMainzistdiesmaleinkleinesJubiläum:ZumgrößtenJahresempfangderregionalenWirtschaftladenjährlichdierhein-land-pfälzischenKammernein–normalerweiseindieRheingoldhalle,dies-malwegenderenUmbausinsIndustriedenkmalHalle45.VorOlafScholzwarenschondieKanzlerinAngelaMerkelundweitereSpitzenpolitikerHauptredner des Jahresempfangs.

„DieSelbstverwaltung mussgestärktwerden,

statt immer neue Vorschriftenzumachen.“ WAS MACHT DEN JAHRESEMPFANG DER WIRTSCHAFT

FÜR DIE LANDESZAHNÄRZTEK AMMERN ALS MITVERANSTALTER INTERESSANT?

Dr. Woop: Der Jahresempfang in Mainz hat ein Alleinstellungsmerk-mal – er ist bundesweit der größte Neujahrsempfang der regionalen Wirtschaft. Nirgendwo sonst treten so viele landesweite Institutionen mit einer gemeinsamen und sehr selbstbewussten Veranstaltung an die Öffentlichkeit wie die 15 beteiligten Kammern aus Rheinland-Pfalz. Unsere Wirtschaftskammern und Kammern der Freien Berufe vertre-ten über 100.000 Unternehmen mit über 400.000 Beschäftigten und formieren damit eine breit aufgestellte Interessensvertretung.

DAS DÜRFTE EINE SPANNENDE PLATTFORM FÜR POLITIKER SEIN, ODER?

In dieser Gemeinsamkeit sind die Kammern ein wertvoller Ansprech-partner für Spitzenentscheider der Politik und Wirtschaft. Hier werden unsere Dialogpartner mit Fragen konfrontiert, die den mittelständi-schen Unternehmern und den freien Berufen unter den Nägeln bren-nen. So nutzten schon Bundeskanzlerin Angela Merkel und Bundes-kanzler Gerhard Schröder sowie zahlreiche Bundesminister oder Ministerpräsidenten diese Plattform. Sie treffen im Publikum auf Bun-des- und Landespolitiker, Spitzen rheinland-pfälzischer Städte und Kommunen, der Justiz, der Wissenschaft und Lehre und natürlich viele Vertreter der Medien und der heimischen Wirtschaft.

SOMIT WAR ES EIN GELUNGENER JAHRESAUFTAKT FÜR SIE?

Definitiv! Pharmazierat Dr. Andreas Kiefer hat unsere Anliegen zum Thema „Zahnärztliche Berufsausübung vor Rendite orientierten Inves-toren schützen“ hervorragend in der Talkrunde eingebracht und beim anschließenden Austausch konnte ich noch eine Vielzahl interessan-ter Gespräche führen.

ZweiGlücksbringerfürdiePräsidentenderLandeszahnärztekammer Dr.WilfriedWoop(2.v.l.)undSanitätsratDr.PeterMohr(2.v.r.).

DieVertreterderHeilberufekammerninRheinland-Pfalzmit MinisterpräsidentinMaluDreyer(Mitte).

Dr.HolgerKerbeck,VorstandsvorsitzenderderBZKPfalzmitRAFelixSchütz,HauptgeschäftsführerLZKundDr.WilfriedWoop,LZK-Präsident.

Standespolitik Seite 13Standespolitik Seite 12

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ies kann aber insbesondere im Frontzahnbereich für den Patienten ein belastendes, ästhetisches Problem darstellen. Bei der Sofortimplantation erfolgen die Ent-

fernung des nichterhaltungswürdigen Zahnes und das Einbringen des Implantats am selben Tag. Die künstliche Zahnwurzel wird also unmit-telbar nach der Zahnentfernung in den Kieferknochen eingesetzt. Das beinhaltet bei Sofortimplantation aber die üblichen Risiken des Verlus-tes der vestibulären Lamelle. Mit der Software coDiagnostix kann ein Implantat mittels 3-D-Daten geplant werden, und das Implantatabut-ment und die provisorische Krone werden vor der OP vom Zahntech-niker mittels CAD/CAM-Verfahren gefräst. Auch auf ein präfabriziertes Provisorium darf der Patient zum Schutz vor Überbelastung in den ers-ten 6 bis 8 Wochen noch nicht fest aufbeißen. Dies wird unterstützt, indem der provisorische Zahnersatz so geformt wird, dass er keiner starken Belastung ausgesetzt ist. Nach einer Abheilungsphase von 2 bis 3 Monaten kann das Provisorium durch eine voll belastbare Kera-mikkrone ausgetauscht werden.

Die Sofortversorgung dient also in erster Linie ästhetischen Ge-sichtspunkten. Mit der dreidimensionalen Bildgebung und dem Kon-zept des sogenannten „Backward Plannings“ werden die notwendigen Maßnahmen wie Bohrschablonen zur optimalen Implantatpositionie-rung gezielt geplant. Als Bohrschablonen sind laborgefertigte Rönt-gen- und Bohrschablonen zu unterscheiden von Schablonen, die mit moderner 3-D-Drucktechnik in der Praxis „chairside“ hergestellt wer-den können. Nach entsprechender Planung wird das Implantat in per-fekter Ausrichtung positioniert und mittels virtueller Zahnaufstellung

auf das zu erwartende Ergebnis optimiert. Die dadurch gewonnenen Positionierungsdaten werden mittels 3-D-Drucker auf eine Bohrscha-blone übertragen, wodurch prothetisch sinnvolle Implantat-Positionen bei minimalem OP-Trauma realisiert werden können. Es ist möglich, Kunststoffschablonen mittels 3-D-Drucker aus DVT-Daten und dazu kongruenten Oberflächenscandaten von Modellen oder Intraoralscan-nern „in-office“ herzustellen (Abbildung 1).

Zunächst wird im Rahmen der Implantatberatung ein kompletter intra-oraler Befund erhoben. Dazu gehören ein kompletter Zahnstatus, ein vollständiger Parodontalbefund, ein orientierender funktioneller Be-fund und die Vermessung der Lückenbreiten, der Lückenhöhen, die Vermessung der Kieferkammbreite mit Schleimhautdicke und die Er-hebung funktioneller Befunde. Dabei werden mit dem Patienten die Vor- und Nachteile der dreidimensionalen Bildgebung besprochen und die Notwendigkeit im individuellen Fall abgewogen. Die dreidimen-sionale Bildgebung wird dabei aufgrund der hohen Strahlenbelastung nicht regelhaft empfohlen, eignet sich aber gut zur Planung von Im-plantaten im Frontzahnbereich zur Sofortversorgung. Um eine gute prothetische Vorausplanung der Implantatposition zu gewährleisten, wird von der vorliegenden Situation ein Modell angefertigt, welches

mittels eines Scanners (3Series, Dental Wings) in STL-Daten umge-wandelt werden kann. Diese STL-Oberflächendaten können dann mit entsprechender Software mit den DVT-Daten überlagert werden. Nach Anfertigung eines DVT-Datensatzes mittels eines Sirona Orthophos XG3d und entsprechendem Export der Bilddaten im Dicom-Format erfolgt die virtuelle Planung der Implantat- und Zahnposition mit der Software coDiagnostiX (Dental Wings, Abbildung 2).

Im weiteren Ablauf werden die in coDiagnostiX erstellten STL-Ober-flächendaten der virtuell gefertigten Schablone an den Form-labs2-Drucker gesendet. Nach ca. 2−3 Stunden kann dieser dann aus ca. 300−400 Schichten in einem Kunststoffbad eine Bohrschablone herstellen. Die fertig gedruckte Schablone entsteht dabei schichtwei-se aus lichthärtendem Kunstharz, welches mittels eines Laserstrahls punktgenau polymerisiert wird. Die gefertigte Schablone muss am Ende noch von flüssigen Harzresten des Polymerisationsbades befreit werden. Dies geschieht mittels Waschung in einem Waschautomaten, der mit Isopropanol befüllt wird (Form Wash, Formlabs GmbH). Die Tei-le werden dabei manuell auf der Druckplattform vom Form 2 Drucker in den Form Wash (Abbildung 1) verbracht. Die Endfertigung der Schab-lone besteht dann in der Entfernung des Hilfsgerüstes mittels Seiten-schneider, der Entgratung der Bohrlöcher für die Hülsen und dem Ein-bringen der Führungshülsen aus Titan für die Implantationsbohrer des jeweiligen Implantatherstellers.

FALLPRÄSENTATION

Die Abbildung 3 zeigt den initialen Befund einer 42-jährigen Patientin bei der Implantatberatung in meiner Praxis. Die Patientin hatte mit un-gefähr 20 Jahren ein Frontzahntrauma an Zahn 11 erlitten, welches durch eine Kronenversorgung therapiert wurde. Nach ca. 19 Jahren kam es laut Patientin zu rezidivierenden Fisteln im Bereich des Margi-nalsaumes. Die dreidimensionale Diagnostik zeigte eine kombinierte Kronen-Wurzelfraktur mit intraalveolärem Verlauf. Die Zähne 13, 12, 11 und 23 reagierten sensibel auf Kältetest und zeigten keine Lockerung.

SOFORTIMPLANTATION – IN OFFICE GUIDED SURGERY

D

Voraussetzung für einen dauerhaften Erfolg dentaler Implantate ist die

Stabilität des Implantates durch den unmittelbaren Kontakt mit dem um-

gebenden Knochen. Da diese Verankerung wesentlich durch neu gebildeten

Knochen zustande kommt, gilt allgemein, dass Implantate erst nach einer

lastfreien Einheilung von mehreren Monaten prothetisch versorgt und damit

funktionell belastet werden sollten.

Abb. 1:DruckerundWaschgeräte.

Abb. 2: PlanungssoftwarecoDiagnostiX.Planungsphasedes dargestelltenFalles.

Abb. 3:Befund,Extraktion Abb. 4:Implantatinsertion

Fachartikel Seite 15Fachartikel Seite 14

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Fachartikel Seite 17

Zahn 11 erschien bei einem Lockerungsgrad 2 elongiert und zeigte keine Anzeichen von Vitalität. Zahn 22 war röntgenologisch wur-zelbehandelt (Abbildung 2). Das angefertigte DVT zeigte eine metalldichte Opazität in Form und Größe einer Stiftversorgung und eine vestibuläre Aussprengung von Zahnsubstanz subgingival unter der Krone. Die dentolabiale Analyse zeigte eine mittelhohe Lachlinie bei einer konvexen Schneidekantenwölbung zur Unterlippe. Die gingivale Analyse ergab einen Thin-scalloped-Biotyp [Cohen E, 2007] (Abbil-dung 2, Mitte).

Als therapeutische Option wurde eine Sofortimplantation mittels Image Guided Surgery diskutiert und mittels coDiagnostiX geplant. Dann wurde der Zahn 11 nach Lokalanästhesie entfernt und ein Strau-mann Bone-Level-Implantat unter Beachtung von 2 mm Jumping Distance [Canullo et al., 2009] zur vestibulären Lamelle wie geplant inseriert. Nach Überprüfung der vestibulären Lamelle auf Unversehrt-heit erfolgte die Auffüllung der verbliebenen Inkongruenzen mittels Geistlich BioOss. Zeitgleich erfolgte die intraoperative Registration der Implantatposition für den Zahntechniker mittels Abformpfosten und der Bohrschablone. Damit kann der Techniker die Implantatposition auf ein vorbereitetes Modell übertragen und ein Langzeitprovisorium (keramisches Abutment und Kunststoffkrone) vorbereiten.

Die provisorische Versorgung erfolgte sofort postoperativ mittels Tiefziehschiene und Pontiform. Am zweiten postoperativen Tag wurde ein individuell gefertigtes Keramikabutment inseriert und mit einer präfabrizierten Kunststoffkrone versorgt. Die gingivalen Verhältnisse

zeigten sich im weiteren Verlauf vier Wochen nach OP reizlos. Nach einer Abheilungsphase von drei Monaten wurde das Abutment von der Hauszahnärztin abgeformt und mittels Keramikkrone versorgt. Die periimplantären Weichgewebsverhältnisse zeigten sich nach einem Jahr reizlos, und der Verlauf des Gingi-valsaumes war harmonisiert.

DISKUSSION

Differenzialtherapeutisch bestand also die Möglichkeit der Sofortimplantation, mit dem

Vorteil des minimalinvasiven Vorgehens und des Erhalts der vorhande-nen Gewebearchitektur [Canullo et al., 2009; Zeren, 2006] mit der Op-tion einer prothetischen Sofort- oder Spätversorgung gegenüber einer Alveolenstabilisierung oder Spätimplantation. Die sogenannte Alveo-lenstabilisierung – daher die Abdeckung mit Mukosa, Bindegewebe, Membranen oder die Auffüllung der Alveole mit Knochenersatzmateri-al [Barone et al., 2013; Cook, 2013] nach Zahnentfernung – führt ebenfalls zu einer Stabilisierung der vorhandenen Gewebearchitektur. Sie geht aber mit langen Einheilungszeiten bis zu einer Spätimplanta-tion und der entsprechenden, vom Patienten oft als lästig empfunde-nen, provisorischen Versorgung mit herausnehmbarem Zahnersatz im Frontzahnbereich einher. Als weitere Behandlungsoption besteht das Belassen des Zustands oder die Extraktion des kompromittierten Zah-nes 11 mit konsekutiver Spätimplantation oder alternativ einer Brü-ckenversorgung. Da hierbei von einem hohen entzündlichen Zerstö-rungsgrad des Alveolarkamms auszugehen ist, was auch eine

Veränderung der gingivalen Ästhetik nach sich zieht, würde das unter Umständen zu einer unästhetischen Veränderung der Gingiva im sichtbaren Bereich führen. Daher ist die hier gewählte Option einer computergeplanten Sofortimplantation als die Versorgung im aktuel-len Fall anzusehen. Aufgrund des hier vorhandenen Thin-Scallo-ped-Biotyps muss bei der gewählten Behandlungsoption allerdings streng auf den Erhalt der vestibulären Lamelle und auf die notwendige „Jumping Distance“ von zwei Millimetern geachtet werden, um eine Exposition der vestibulären, zervikalen Gewindeteile des Implantats für die Zukunft auszuschließen.

Zahntechnik:MeisterlaborfürZahntechnikUweKlein.LiteraturangabenaufAnfrage bei der Redaktion

PD Dr. Dan Brüllmann, Mainz

MitglieddesVorstandsder LandeszahnärztekammerRheinland-Pfalz,

Referat:Sachverständigenwesen

Abb. 7:ZustandeinJahrnachFertigstellungderKrone(Meisterlaborfür

ZahntechnikUweKlein)

Abb. 6:Befundam2.postoperativenTag(MeisterlaborfürZahntechnikUweKlein)Abb. 5:ImplantatregistrierungundprovisorischeVersorgung

Fachartikel Seite 16

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Praxisführung Seite 19Praxisführung Seite 18

as untergesetzliche Regelwerk, insbesondere die Richtlinien (Fachkunde-RL, QS-Richtlinie, Sachver-ständigen-RL etc.) und die DIN-Normen, auf die in den

Richtlinien Bezug genommen wird, gelten unverändert weiter. Die An-passung der Richtlinien wird sukzessive erfolgen. Wir halten Sie auf dem Laufenden.

In den neuen Gesetzeswerken ist der gesamte Strahlenschutz von der Kernenergie über den Zahnfilm bis zur Raumfahrt geregelt. Darunter hat die Lesbarkeit gelitten – die uns betreffenden Regelun-gen finden sich weit über StrlSchG und StrlSchV verstreut. Dennoch müssen Sie Gesetz und Verordnung in der Praxis zur Einsicht vor-halten. Es ist ausreichend, die entsprechenden Downloadlinks auf wenigstens einem Praxisrechner abzuspeichern. Die aktuellen Links finden Sie unter www.bzaek.de/Berufsausübung/Röntgen.

DER STRAHLENSCHUTZVERANTWORTLICHE (SSV)

Strahlenschutzverantwortliche (SSV) sind der oder die Praxisbetrei-ber, in aller Regel also Zahnärzte mit gültiger Fachkunde. Eine Aus-nahme bilden hier nur die nicht zahnärztlich geleiteten Z-MVZs. Gibt es mehrere SSV in einer Praxis, typischerweise in Berufsausübungs-gemeinschaften, sind die Aufgabenverteilung untereinander, und auch zu weiteren eigenverantwortlich röntgenden angestellten Zahnärzten schriftlich in einem Vertrag zu regeln. Dieser Vertrag ist bei sich än-dernder personeller Konstellation jeweils zu aktualisieren.

Zum 31.12.2018 bestehende Praxen haben zur Erfüllung die-ser Pflicht Zeit bis zum 31.12.2019. Für diesen Vertrag gibt es keine Formvorschriften. Inhaltlich sollten Sie festlegen, wer der nach außen hauptverantwortliche SSV ist. Der zuständigen Struktur- und Geneh-migungsdirektion müssen die Mehrbehandlerpraxen den verantwort-lichen SSV, ggf. benannte Strahlenschutzbeauftragte (SSB), sowie die weiteren radiologisch tätigen Kollegen gemeldet werden. Der zuständi-gen Bezirkszahnärztekammer gegenüber sind benannte SSBs und der verantwortliche SSV zu melden.

DER STRAHLENSCHUTZBEAUFTRAGTE (SSB)

Im neuen Recht wird insbesondere die arbeitsrechtliche Stellung des SSB erheblich gestärkt. Nach dessen Abberufung kann ihm erst nach Ablauf eines Jahres ordentlich gekündigt werden. Es gibt Interpreta-tionen, die zur Abberufung als SSB eine Änderungskündigung für er-forderlich halten. Die Berufung endet immer mit dem regulären Ende eines Arbeitsvertrags (z. B. eines Zeitvertrags). In Zweifelsfällen fra-gen Sie bitte Ihren Rechtsanwalt für Arbeitsrecht.

Im Lichte dieser Veränderung empfehlen wir die Überprüfung der Notwendigkeit bereits erfolgter Berufungen zum SSB. Zwingend muss ein SSB berufen werden, wenn der SSV kein Zahnarzt mit Fachkunde ist. Für Mehrstandortpraxen wird durch die Aufsicht in RLP die Benen-nung eines SSB für jeden Standort nicht für notwendig erachtet, sofern der SSV in Zweifelsfällen erreichbar ist.

DDAS NEUE STRAHLENSCHUTZRECHT

Zum 31.12.2018 hat die neue Strahlenschutzverordnung

(StrlSchV) die Röntgenverordnung abgelöst, das neue Strahlen-

schutzgesetz (StrlSchG) gilt mit diversen Übergangsregelungen

bereits seit dem 31.12.2017.

TextRobertSchwan

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Rubrik Seite 21

ANZEIGE DES BETRIEBS

Der Betrieb einer Röntgenanlage (Neuinstal-lation, Ersatzinstallation) muss, wie bisher, der zuständigen Struktur- und Genehmi-gungsdirektion schriftlich angezeigt werden. Neu ist, dass die Behörde nunmehr 4 statt 2 Wochen Zeit hat, einen genehmigenden oder ablehnenden Bescheid zu erteilen. Den Be-trieb der Röntgenanlage dürfen Sie erst bei Vorliegen einer „Genehmigung“ oder nach Ab-lauf von vier Wochen aufnehmen.

Dies macht in der Patientenversorgung er-hebliche Probleme. Die mit der Aufsicht in RLP besprochene Vorgehensweise empfiehlt die Einreichung sämtlicher Unterlagen ohne den Prüfbericht des Sachverständigen umgehend, sobald sich die Notwendigkeit ergibt. Dies gibt der Behörde die Möglichkeit zur Vorabprüfung der eingereichten Unterlagen. Am Tag der Ab-nahmeprüfung durch den Sachverständigen reichen Sie den Prüfbericht nach.

Es ist sicherlich hilfreich, die Vorgehens-weise mit der zuständigen Stelle bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion im Vorfeld abzustimmen. Sowohl Aufnahme als auch Beendigung des Betriebes müssen zu-sätzlich der zuständigen Bezirkszahnärzte-kammer gemeldet werden.

DER SACHVERSTÄNDIGE (SV)

Bei der Beauftragung von Sachverständigen (SV) sind Sie nicht mehr ausschließlich an die in RLP akkreditierten SV gebunden, sondern können sich auch der in anderen Bundeslän-dern akkreditierten SV bedienen. Bei der Erst-beauftragung eines Ihnen unbekannten SV empfehlen wir Ihnen, sich die Akkreditierung vorlegen zu lassen. Letztlich bleiben Sie als SSV verantwortlich.

AUFBEWAHRUNGSFRISTEN

Aufzeichnungen zu Konstanzprüfungen müs-sen von nun an 10 statt bisher 2 Jahre auf-bewahrt werden. Die Aufzeichnungen zur Ab-nahmeprüfung müssen 3 statt 2 Jahre über das Ende des Betriebs hinaus aufbewahrt werden.

neuer Röntgenanlagen die Möglichkeiten zur Dosisreduktion zu einem wesentlichen Aus-wahlkriterium zu machen.

DICOM-PFLICHT

Unabhängig vom neuen Strahlenschutzrecht möchten wir Sie daran erinnern, dass zur Weitergabe digitaler Röntgenaufnahmen zum 01.01.2020 das Dicom-Format verpflichtend zur Anwendung gelangt. Dies gilt sowohl ge-genüber Patienten und Kollegen als auch ge-genüber der zahnärztlichen Stelle und ihren örtlichen Vertretungen.

Die Dicom-Datei enthält neben der eigent-lichen Röntgenaufnahme zusätzlich die tech-nischen Daten der Aufnahme, die Patienten-daten, Befunde und auch die Daten der anfertigenden Institution. Dies hat zur Folge, dass es spätestens ab Januar 2020 keine di-gitalen Röntgenaufnahmen mehr geben wird, die man noch als originär hinreichend anony-misiert betrachten könnte. Spätestens dann ist eine elektronische Weitergabe nur noch hinreichend durch Verschlüsselung ge-schützt zulässig! Zusätzlich empfehlen wir Ihnen bereits jetzt zu prüfen, ob Ihre Praxis „dicomfähig“ ist. Es gibt wohl vereinzelt Kon-stellationen, in denen sowohl Hard- als auch Software-Updates erforderlich sind.

Weitere Infos: bzaek.de/Berufsausübung/Röntgen

Das Z-QMS Zahnärztliche Qualitäts-management-SystemisteinOnline-Portal,dasZahnarztpraxenhilft,AbläufeinderPraxiszustrukturieren,systematischStandardszuerfüllenundTermineeinzuhalten.MehrInfosunter institut-lzkrlp.de/zqms.htm, oderscannenSieden QR-Code.

ZahnarztRobert Schwan,VorsitzenderderzahnärztlichenStelle

gem.§128StrlSchV,Referent PraxisführungimVorstandderLandes-zahnärztekammerRheinland-Pfalz

Praxisführung Seite 20

BETREUUNGS- UND BEGLEITPERSONEN

Für den seltenen Fall, dass die Exposition von Begleitpersonen bei der Röntgenunter-suchung erforderlich ist, müssen Sie schrift-liche Informationen vorhalten, umfangreich aufklären und auch einen Leitfaden für den Strahlenschutz dieses Personenkreises in Ihrer Praxis entwickelt haben. Mustervorlagen hierfür werden Sie künftig im Z-QMS finden (siehe Kasten).

SCHUTZ VON BESONDEREN PERSONENGRUPPEN

Die Dosisreduktion ist ein zentrales Anliegen im neuen Strahlenschutzrecht. Explizit ver-pflichtet es, jede Exposition unter Berück-sichtigung des Standes von Wissenschaft und Technik, auch unterhalb von Grenzwer-ten, so gering wie möglich zu halten. Als be-sonders schützenswerte Personengruppe wird neben den Schwangeren erstmals die Gruppe der Personen unter 18 Jahren be-nannt. Für Kinder und Jugendliche muss der SSV dafür sorgen, dass „geeignete Verfahren sowie Ausrüstungen, Geräte und Vorrichtun-gen verfügbar sind und eingesetzt werden, um der besonderen Strahlenempfindlichkeit dieser Personen Rechnung zu tragen“. Hierzu gehören insbesondere Einblendungen und, soweit verfügbar, Low-Dose-Programme. Ins-besondere kieferorthopädisch tätigen Kol-legen ist zu empfehlen, bei der Anschaffung

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MINDESTLOHN: JETZT 9,19 EURO PRO STUNDE

ie Mindestlohnkommission entscheidet nach dem Mindestlohngesetz alle zwei Jahre über die Höhe des Mindestlohns. Sie wägt ab, ob er den Beschäftigten

einen angemessenen Mindestschutz bietet, faire Wettbewerbsbedin-gungen ermöglicht und die Beschäftigung nicht gefährdet.

Dank der guten Wirtschaftslage in Deutschland steigt der gesetz-liche Mindestlohn: Ab dem 1. Januar 2019 bekommen Arbeitnehmer mindestens 9,19 Euro, ab dem 1. Januar 2020 9,35 Euro brutto je Stunde. Damit steigt der gesetzliche Mindestlohn um insgesamt 5,8 Prozent. Mit der „Zweiten Verordnung zur Anpassung der Höhe des Mindestlohns“ wird die von der Mindestlohnkommission am 26. Juni 2018 beschlossene Erhöhung rechtsverbindlich. Das hat das Bundes-kabinett beschlossen.

MINDESTLOHNKONTROLLEN WERDEN VERSTÄRKT

Ob Arbeitgeber den Mindestlohn einhalten, kontrolliert der Zoll. Um die konsequente Umsetzung des Mindestlohns sicherzustellen, wird die Bundesregierung den Zoll durch mehr Personal verstärken: Für diese Legislaturperiode sind 7.500 zusätzliche Stellen beim Bund in den Si-cherheitsbehörden geplant.

Laut Verdienste-Erhebung des Statistischen Bundesamtes von April 2017 haben Arbeitgeber in der Vergangenheit nicht immer den Mindestlohn eingehalten. Wer unter Mindestlohn bezahlt, muss mit einer Geldbuße von bis zu 500.000 Euro rechnen. Arbeitgeber, die die Arbeitszeiten nicht ordentlich dokumentieren, können mit bis zu 30.000 Euro bestraft werden.

WAS HEISST DAS FÜR DIE ZAHNARZTPRAXIS?

Für eine Tätigkeit mit 40 Wochenstunden beträgt der Bruttolohn ab dem 01.01.2019 offiziell 1.592,81 Euro. Mit der Formel 9,19 Euro (Min-destlohn) x 40 (Arbeitsstunden) x 4,333… (Arbeitswochen) ergibt sich ein Bruttogehalt von 1.592,81 Euro.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Lohn entsprechend anzupas-sen. Arbeitnehmer haben seit dem 1.1.2015 einen Rechtsanspruch auf den Mindestlohn und müssen nicht selbst aktiv werden. Sollten weni-ger Wochenstunden vereinbart sein, lassen Sie sich den entsprechen-den Lohn durch Ihr Lohnbüro errechnen. Auszubildende fallen nicht unter das Gesetz. Was Praktikanten sind, ist klar definiert.

Der Mindestlohn ist immer die Untergrenze. Wir fordern von unseren Mitarbeitern Empathie, sehr gutes Fachwissen sowie eine hohe Ein-satzbereitschaft und das nicht ohne Grund. Deshalb sollte unsere Richtschnur immer sein: Wer hohe Leistung einfordert, sollte diese auch hoch entlohnen.

Autor: Dr. Detlef Förster in MBZ 12|2018, Nachdruck mit freundlicher Genehmigung der Zahnärztekammer Berlin.

Das Mindestlohngesetz gilt für alle Arbeitnehmerinnen und

Arbeitnehmer, nicht jedoch für Auszubildende.

Für Praktikanten bestehen Ausnahmeregelungen.

D

ARBEITSSTUNDEN PRO WOCHE

AB 01.01.2019 MONATSGEHALT BRUTTO

AB 01.01.2020 MONATSGEHALT BRUTTO

40 1.592,81 € 1.620,54 €

36 1.433,53 € 1.458,49 €

35 1.393,71 € 1.417,97 €

25 995,51 € 1.012,84 €

20 796,41 € 810,27 €

15 597,30 € 607,70 €

10 398,20 € 405,14 €

Praxisführung Seite 22 Standespolitik Seite 23

er internationale Jubiläumskongress zum 70-jährigen Bestehen des Quintessenz-Verlages im Januar in Ber-

lin vereinigte unter seinem Dach ein breit gefächertes Programm. Auf Initiative und unter der Leitung von Dr. Juliane von Hoyningen-Huene, Vorstandsmitglied der Zahnärztekammer Berlin und Vizepräsidentin des Zahnärztinnen-Verbandes Dentista e. V., trafen sich bei der „1st Women Dentists’ Leadership Conference“ erstmals Zahnärztinnen aus aller Welt, um über Karrierewege in Wissenschaft, Beruf und Politik zu diskutieren.

HOCHK ARÄTIGE GÄSTE

Grußworte von Dr. Peter Engel, Präsident der Bundeszahnärztekam-mer sowie Referate von Dr. Michèle Aerden, Belgien, erste Präsidentin der Fédération Dentaire International (FDI), Dr. Kathryn Kell, USA, am-tierende Präsidentin der FDI und Dr. Vesna Barac Furtinger, Kroatien, FDI-Präsidentin der Sektion „Women Dentists Worldwide“ dürfen als Ausdruck der Wertschätzung gesehen werden, die sowohl die Organi-satorin als auch die Veranstaltung selbst auf höchster standespoliti-scher Ebene genießen.

MOTIVATION UND INSPIRATION

Dr. von Hoyningen-Huene hatte ein Programm mit 16 internationalen Referentinnen aus Wissenschaft, Praxis und Standespolitik zusam-mengestellt, das zeigte, wie breit gefächert das Engagement ambitio-nierter Zahnärztinnen ist. Im bis auf den letzten Platz gefüllten Saal referierten PD Dr. Dr. Christiane Gleissner aus Mainz, Dr. Raquel Zita Gomez aus Portugal, Dr. Irina Dragan aus Boston und Dr. Henriette Lerner aus Baden-Baden im ersten Themenblock „Science & Practice“ über Gender Dentistry, Digitalisierung der Lehre sowie moderne Oral-chirurgie und Implantologie. Besonders motivierend und inspirierend geriet der Vortrag von Prof. Devorah Schwartz-Arad aus Tel-Aviv, die mit reichem Bildmaterial ihre Hypothese belegte, dass erst der Um-gang mit Misserfolgen den wahren Erfolg ausmache. Im zweiten The-menblock „Politics & Leadership“ erzählten Dr. von Hoyningen-Huene, Dr. Aswhini Bhalerao aus Indien, Dr. Anke Handrock aus Berlin, Rebec-ca Otto aus Jena, Sevim Canlar aus Langenfeld und Oberst Dr. San-dra Chmieleck, Bundeswehr, von ihren persönlichen Erfahrungen auf ihren jeweiligen Karrierewegen.

ZAHNÄRZTINNEN-KONFERENZ: AUFBRUCHSTIMMUNG UND ZUVERSICHT

VERÄNDERUNG NUR IN FÜHRUNGSPOSITIONEN

Das wichtigste Fazit des Tages: Erfolg im Beruf, Engagement in der Standespolitik und ein glückliches Familienleben schließen sich nicht aus, es braucht aber Ausdauer, Willenskraft, Vorbilder und gegenseitige Unterstützung, um das persönliche Ziel zu erreichen.

Dies war auch das Credo der ersten Frau an der Spitze der FDI, Dr. Michèle Aerden. Ihr Vortrag geriet zum Höhepunkt des Nachmittags, als die heute 72-Jährige den Teilnehmerinnen ihre Botschaft zurief: „Erstens: Frauen haben die Fähigkeit, zu führen. Zweitens: Karriere-wechsel sind möglich. Drittens: Nur in Führungspositionen kannst Du wirklich etwas verändern.“ In diesem Moment verspürte man Auf-bruchstimmung und Zuversicht im Saal.

Gelungene Abendveranstaltungen rundeten das umfangreiche Ta-gungsprogramm ab und boten Gelegenheit, persönliche Kontakte zu knüpfen und bestehende zu vertiefen sowie gemeinsame Projekte auf den Weg zu bringen. Einig waren sich Referentinnen und Teilnehme-rinnen darin, dass dieser erfolgreiche Tag nach einer Fortsetzung ruft.

PD Dr. Dr. Christiane Gleissner

„1st Women Dentists’ Leadership Conference“

D

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adakh ist die nördlichste Re-gion von Indien hoch oben im Himalaya. Dort trifft man auf

Abenteuerurlauber, aber auch auf bittere Armut, medizinisch unversorgte Menschen und Leid.

„Das Problem“, so Dr. Menzel, „ist, dass die meisten Familien zu wenig darüber wissen, wie wichtig gesunde Ernährung und Zahn-pflege für die Zähne sind. Als ich vorletztes Jahr dort bei einem Hilfsprojekt mitgearbeitet habe, ist es mir klar geworden: Wir Zahnärzte haben zwar zahlreiche Kinder und Erwachse-ne gut versorgt und von Schmerzen befreit, aber es fehlt an grundlegender gesundheit-licher Aufklärung, um Schäden vorzubeugen.“

Erschüttert war Dr. Menzel, als er die stark kariösen Zähne der Kinder sah. Durch seine Mitarbeit in der Jugendzahnpflege hatte er in Kindergärten und Schulen zwar schon Vie-les gesehen, aber „es war viel schlimmer als befürchtet. Es hat mich traurig gemacht, die Auswirkungen der Globalisierung und der Ar-mut dort in den Gebissen der Kinder zu sehen. Denn industrielle, stark zuckerhaltige Nahrung ist auch für arme Familien erschwinglich.“ Je-doch mangelt es an Informationen über die Pflege und Gesunderhaltung der Zähne.

Dieses Schlüsselerlebnis hat Dr. Menzel bewogen, aktiv zu werden. Zwei Säulen will er mit seiner Arbeit aufbauen: Die mobile Be-handlung und die Prophylaxe-Aufklärung. Das will er mit einem „Zahnmobil“ verwirklichen, dessen Anschaffung er jetzt plant. Sein Ziel: in wenigen Jahren in einem Kleinbus mit Be-handlungseinheit die abgelegenen Dörfer im Himalaya besuchen – auf 4.000-5.000 Me-tern Höhe. „Nachhaltige Hilfe zur Selbsthilfe“ ist sein Credo. Er kooperiert mit einer Zahn-klinik vor Ort, die Zahnarzt Dr. Rainer Roos aus Esslingen und ein tibetanischer Kollege auf-gebaut haben. Gemeinsam sollen nachhaltige Strukturen aufgebaut werden. „Das Auto ist erst der Anfang“, so Dr. Menzel.

ROLLENDE HILFE AUF DEM DACH DER WELT

Dr. Menzel aus Pirmasens plant ein Hilfsprojekt

Seitdem er 2017 in Ladakh war, hat Dr. Michael Menzel einen Traum:

Der Zahnarzt aus Pirmasens will bedürftige Kinder und

Erwachsene im Himalaya unterstützen – und zwar nachhaltig.

Spenden:bitteandasKonto desRotaryClubsSüdwestpfalz,Kennwort„Ladakh-Projekt“. Ab100EurokönnenSieeine

Spendenquittungerhalten–bittedazuunbedingtdieAdressean-

geben.Bankverbindung:RotaryClubPirmasensSüdwest-

pfalz/Gemeindienst,IBAN:DE48542500100000074161 Für sein Projekt, die Anschaffung eines ro-

busten Autos und der Ausstattung in Indien, braucht Dr. Menzel Unterstützung: Zum einen gibt es ein Spendenkonto (siehe links), zum anderen können Sie von seinem Projekt wei-tererzählen und seine Faltblätter in Ihrer Pra-xis auslegen. „Herzlichen Dank für Ihre Mithil-fe“, sagt Dr. Menzel.

Bild oben: DieSchönheitderLandschaftziehtTouristenindieRegion,aberdavonprofitierendiebedürftigenFamilieninLadakhkaum.Bild links: Dr.MichaelMenzelausPirmasenswillhelfen–miteinemZahn-Mobilähnlichwiedemabgebildeten(Fotountenrechts).

L

Hintergrund Seite 25Hintergrund Seite 24

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Interview Seite 27Interview Seite 26

PD Dr. Dan BrüllmannhatinderMainzerOralchirurgieseineFacharzt- ausbildungabsolviertundsichhabilitiert.Seit2014isterineigenerPraxisinMainzniedergelassenundinderBezirkszahnärztekammerRheinhessenstandespolitischaktiv–seitHerbst2018alsderenstellvertretender Vorsitzender.

WAS LIEGT IHNEN BESONDERS AM HERZEN?

Ich möchte der Öffentlichkeit klarmachen, dass junge Ärzte sehr fleißig sind, und auch so gesehen werden sollten. Es hilft keinem, wenn die Presse alle Zahnärzte über einen Kamm schert und als geldgierig ab-stempelt. Damit haben wir in unserem Berufsstand zu kämpfen. Die Öffentlichkeit muss sich klarmachen, wenn sie einen Beruf schlecht beleumdet, dann möchte es auch keiner mehr machen. Und das führt irgendwann nicht nur zu einem empfundenen, sondern auch zu einem faktischen Ärztemangel.

WAS MACHT IHNEN SPASS, WAS BEREITET IHNEN MÜHE AN DER K AMMERARBEIT?

Die Sacharbeit macht mir sehr viel Spaß. Repräsentative Termine lie-gen mir weniger. Ich muss da so oft fotografiert werden und lächeln, das kann sehr anstrengend sein.

WELCHE THEMENBEREICHE SOLLTE DIE SELBST- VERWALTUNG BESONDERS IN DEN FOKUS NEHMEN?

Auf den Punkt gebracht: Beruflicher Nachwuchs und angemessene Be-zahlung. Wertschätzung unserer Arbeit in der öffentlichen Wahrneh-mung und Verringerung von Verwaltungsaufwand.

WAS MACHT IHNEN BEI IHRER TÄGLICHEN ARBEIT AM MEISTEN SPASS, WAS AM MEISTEN MÜHE?

Die Arbeit mit den Patienten macht am meisten Spaß, hingegen emp-finde ich Versicherungsangelegenheiten und Verwaltungsfragen als eher schwierig.

WIE SIND SIE NACH MAINZ GEKOMMEN?

1999 habe ich in Mainz angefangen zu studieren und habe direkt nach dem Examen 2004 an der Uniklinik in Mainz angefangen zu arbeiten. Da ich aus Baden-Württemberg komme, arbeite ich gerne und viel. Rheinhessen ist mir sehr ans Herz gewachsen. Die Rheinhessen sind sehr herzlich und gastfreundlich. Man fühlt sich willkommen. Über-haupt ist Rheinland-Pfalz sehr weltoffen und pluralistisch, was mir persönlich sehr gefällt.

WAS MACHEN SIE IN IHRER FREIZEIT, UM SICH VOM JOB UND EHRENAMT ZU ENTSPANNEN?

Ich bastle Synthesizer aus Elektronikbauteilen. Das läuft sehr gut. Ich denke zurzeit darüber nach, einige dieser Produkte über die Finanzie-rungsplattform Kickstarter in ein kleines kommerzielles Produkt um-zuwandeln.

VIELEN DANK FÜR DAS GESPRÄCH.

SIE HABEN INNERHALB EINES MONATS ZWEI WICHTIGE ÄMTER IN DER STANDESPOLITIK

ÜBERTRAGEN BEKOMMEN. WIE FÜHLT SICH DAS AN?

Arbeitsreich und ungewohnt. Es müssen neben meiner Praxistätigkeit viele neue Termine beachtet und koordiniert werden. Leider gehen mir manchmal kleine Details verloren, und ich vergesse etwas zu tun oder zu erledigen.

GERADE IST ES NICHT LEICHT, JÜNGERE FÜR EHRENÄMTER ZU BEGEISTERN.

WAS WAR IHRE MOTIVATION?

Wenn wir Jüngeren die standespolitische Arbeit nicht übernehmen, wird uns wahrscheinlich die Selbstverwaltung genommen. Wir werden dann keinen Einfluss mehr auf Gesundheitsfragen haben. Das darf nicht passieren.

Einen Grund für die oft beklagte fehlende Motivation sehe ich darin, dass meine Generation wohl zunehmend den Glauben an die eigene Selbstwirksamkeit verloren hat. Oftmals herrscht das Gefühl vor, dass Fleiß sich nicht mehr auszahle. In der Konsequenz zieht man sich verstärkt ins Private zurück.

VORGESTELLT: DR. DAN BRÜLLMANN

PD Dr. Dan Brüllmann wurde auf der Vertreterversammlung im

November in den LZK-Vorstand gewählt und hat das Referat Sach-

verständigenwesen übernommen. In unserem Interview lernen

Sie das neue Vorstandsmitglied besser kennen.

Neues LZK-Vorstandsmitglied

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Fachartikel Seite 29Fachartikel Seite 28

eue Produkte für endodon-tische Behandlungen, ins-besondere rotierende und

reziprokierende Wurzelkanalinstrumente, er-freuen sich zunehmender Beliebtheit. In der Tat ist die Aufbereitung vieler Wurzelkanäle erstaunlich krümmungsgerecht und in er-staunlich kurzer Zeit möglich. Anschließende Röntgenkontrollaufnahmen bestätigen einen (scheinbaren) Quantensprung der eigenen Behandlungen. Über den verständlichen En-thusiasmus geraten die für eine erfolgreiche Zahnerhaltung entscheidenden Kriterien leicht in Vergessenheit. Betrachtet man ver-schiedene Produkte genauer, stellt man fest, dass Schaden und Nutzen oft nicht weit aus-einanderliegen. In der Regel entscheiden das genaue „Gewusst-wie“ und die richtige Do-sierung einer Behandlungsmaßnahme oder eines bestimmten Produkts über ihren Bene-fit. Noch wichtiger ist es, die für den Behand-lungserfolg entscheidenden Kriterien nicht aus den Augen zu verlieren. Hier den Überblick zu behalten, ist gar nicht so einfach.

Deshalb sollen im Folgenden zehn für den Erfolg entscheidende Aspekte so disku-tiert werden, dass Generalisten-Zahnärzte vor Frustrationen bei der Durchführung von Wurzelkanalbehandlungen (WKB) bewahrt

evtl. diätetische Ursachen zu identifizieren und mit Patienten zu besprechen. Schließlich ist die Erkrankung einer Pulpa in den meis-ten Fällen kein zufälliger Schicksalsschlag, sondern hat eine Vorgeschichte. Der normale WKB-Patient wird großes Interesse daran ha-ben, zukünftige Pulpaerkrankungen der ande-ren Zähne zu vermeiden. Deshalb sollte auch eine Beratung über die nicht so vordergründi-gen Ursachen in jedem Fall stattfinden.

Bevor eine WKB beginnen kann, muss der Patient über den genauen Befund, das Ziel der Behandlung (Zahnerhalt), erforderliche Folge-behandlungen, den hohen Umfang einer endo-dontischen Behandlung und über die Durch-führung der Therapie (Anzahl der Sitzungen, mögliche Schmerzen, Dauer der Sitzungen, Auswahl des Behandlers u. a.) beraten werden. Die alternativen Therapiemöglichkeiten (i. d. R. Extraktion mit oder ohne anschließendem Ersatz) müssen mit ihren Vor- und Nachteilen ebenfalls diskutiert werden. Dazu gehören auch die in vielen Fällen hohen finanziellen As-pekte der verschiedenen Möglichkeiten. Nach ausreichender Bedenkzeit ist am Ende dann die freie Entscheidung des Patienten Grund-lage jeder weiteren Behandlung.

2. RÖNTGENTECHNIK

Ohne qualitativ hochwertige Röntgenbilder keine Diagnose. Die konsequente Anwendung der Rechtwinkeltechnik mit stabilen Haltern sollte Standard sein und exzentrische Projek-tionen müssen ebenso beherrscht werden wie orthoradiale. Wichtig ist es, bei guter Beleuch-tung in den Mund zu schauen und die genaue Position der Speicherfolie/des Sensors/des Zahnfilms zu kontrollieren.

Häufig werden Röntgenbilder delegiert. Das Ergebnis darf nicht auf Kosten der Quali-tät gehen, gute Schulung der Mitarbeiterinnen ist deshalb Grundvoraussetzung.

Digitale Röntgenbilder bedeuten höhere Investitionen als die Anschaffung von Hal-tern für die Rechtwinkeltechnik. Wer das Geld ausgibt, wird den Umstieg nicht mehr missen wollen. Die Befundung am Monitor ist erheb-lich einfacher und auch vielschichtiger, wenn Bildparameter wie Kontrast, Helligkeit und Gammawert variiert werden. So kann man

ZEHN TIPPS FÜR EINE ERFOLGREICHE

WURZELK ANALBEHANDLUNG

N werden und Patienten verlässlichere Behand-lungsergebnisse erwarten können. 1. Anamnese und Diagnostik2. Röntgentechnik3. Fallselektion4. Systematisches Vorgehen5. Anatomische Kenntnisse der Zahnwurzeln6. Spanngummi7. Aktivierte Spülung8. Vergrößerungshilfen9. Die drei wichtigsten Gründe für Zahnverlust

durch WKB: unbehandelte Kanäle, übermä-ßiger Substanzverlust, Perforationen

10. WurzelkanalpräparationIn dieser Ausgabe werden die ersten sechs Themen behandelt, in der nächsten Ausgabe dann die übrigen.

1. ANAMNESE UND DIAGNOSTIK

Bereits eine gute Anamnese gibt Hinweise für die nachfolgende Diagnostik und sie stellt die ersten Weichen, ob überhaupt eine Wurzel-kanalbehandlung (WKB) erforderlich ist. Die beste Pulpabehandlung ist immer noch die Vi-talerhaltung. In der Regel kann die Anamnese kurz gehalten werden.

Die sich anschließende Diagnostik muss systematisch durchgeführt werden und zu ei-

seinen Patienten gut erkennbare Befunde zei-gen und Zusammenhänge erklären, was die Beratung vereinfacht und das Verständnis für den Behandlungsablauf erhöht. Weitere Vor-teile des digitalen Röntgens sind die sofortige Verfügbarkeit am Behandlungsplatz, der Weg-fall von Aufbewahrungsschränken und Rönt-genchemie, der Wegfall des Raussuchens und Wegsortierens und der einfache Austausch von Dateien unter Kollegen.

In Röntgenbildern alle wichtigen Informa-tionen zu erkennen, ist nicht immer einfach. Wer hat nicht schon einmal die Überraschung erlebt, dass erst nach einer Behandlung Din-ge im präoperativen Bild erkannt worden sind. Schon Johann Wolfgang Goethe sagte: „Man kann nur das sehen, was man weiß.“ Um wich-tige Dinge bereits im Vorfeld der Behandlung zu entdecken, hilft es, sich bei der präopera-tiven Diagnostik eines Röntgenbilds einfach mehr Zeit zu lassen als üblich. Warum nicht wenigstens eine Minute für einen Zahnfilm? Es werden erstaunliche Dinge sichtbar. Natür-lich können Über- und Fehlinterpretationen vorkommen, aber zweideutige Röntgenbefun-de sollten ohnehin mit klinischen und intra-operativen Befunden abgeglichen werden.

3. FALLSELEKTION

Oft enden Wurzelkanalbehandlungen in Frust-rationen. Gut gemeinte Behandlungsversuche enden in einer Vielzahl von Sitzungen, wert-volle Behandlungszeit wird dadurch vernich-tet, Erfolgserlebnisse bleiben aus, am Ende steht mitunter die Extraktion. Patienten

nem eindeutigen Ergebnis kommen, bevor die Therapieempfehlung zu einer WKB gegeben wird. Die Untersuchung durch genaue Inspek-tion, mit unterschiedlichen Sensibilitätstests (thermisch von labial und oral, elektrisch), ok-klusalen Belastungstests und Palpation ist im-mer mit Referenzzähnen, also im Vergleich mit den Nachbarzähnen, mit der kontralateralen Seite oder den Antagonisten durchzuführen.

Es reicht nicht aus, allein einen verdächti-gen Zahn zu identifizieren und daraufhin eine WKB einzuleiten. In jedem Fall muss die wahr-scheinliche Diagnose (reversible Pulpitis, irreversible Pulpitis, akute apikale Parodonti-tis) gestellt werden, denn die Behandlungs-strategien zur ersten Schmerzbekämpfung sind jeweils unterschiedlich. Zum anderen muss die genaue Ursache dingfest gemacht werden, die den behandlungsbedürftigen Zu-stand verursacht hat. Dazu zählen profunde Karies, Infrakturen, Kronenfrakturen, Unfälle und defekte oder dezementierte Restauratio-nen. Die Beseitigung der Ursachen ist selbst-verständlich Teil der Therapie und muss in sinnvollem Zusammenhang geplant werden.

Für eine nachhaltige Behandlung sind aber auch fundamentalere Ursachen wie gene-ralisierte und lokalisierte Mundhygienedefizi-te, traumatisierende okklusale Probleme und

TEIL 1Autor: Dr.HolmReuver,Neustadt

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Fachartikel Seite 31Fachartikel Seite 30

Abb. 1a: ZahnfilmausschnittvonZahn46.InderapikalenHälftederdistalenWurzelundindenapikalenzweiDrittelndermesialenWurzelsinddieWurzelkanälenichteindeutigauszumachen,dasPulpacavumistdeutlicheingeengt.

Abb. 1b:DastransparentePräparatdesZahnszeigteineandereRealität:VomehemaligenPulpacavumsindnurnochfeinverzweigteRestevorhanden.EingezieltesIdentifizierenundPräparierensolcherStrukturenistnurmitmikro-skopischerUnterstützungmöglich.EinvisuellkontrolliertesVorgehenistu.a.VoraussetzungfürdasAuffindendeszweitendistalenWurzelkanals.

IndermesialenWurzelsindzurückgebildeteResteeinesmesiozentralenWurzelkanals(midmesial)erkennbar(Pfeil).AndersalsnachdemRöntgenbildzuvermuten,istdasLumenderapikalenWurzelkanälesoweit,dasssiemitgeeigneten Instrumenten in Crown-down-Technik problemloserschlossenwerdenkönnen.Eben-fallsröntgenologischnichterkennbarsinddieausgeprägtenKrümmungenderWurzelkanäleimapikalenDrittelsowieverschiedeneAuf-zweigungen.DieseVerzweigungenkönnendurcheineWurzelkanalbehandlungnichterschlossenwerdenundbleibenunbehandelt.

Abb. 2:DieKronenpulpadieserZähneistzwarrechtweit,aberweitestgehendvonDentikelnverschlossen,diebistiefindieWurzelkanälereichen.ZusätzlicheEinengungendurchTertiär-dentinsindebenfallserkennbar.EinespezielleAusrüstungundvielErfahrungsinderforderlich.

Abb. 3a: MitdiesemZahn36hatsicheinBe-handlerüberschätzt.DieausgeprägtenS-förmigenKrümmungendermesialenWurzelwarensicher-lichpräoperativguterkennbar.Offensichtlichwa-renAusrüstungundoperativeErfahrungnichtinEinklangmitdenHerausforderungenderBehand-lungspezielldiesesZahns.BeidemesialeKanälewurdenunvollständigerschlossenundinbeidenereignetensichInstrumentenfrakturen.DistalderOrifizienvondbunddlwurdebeiderDarstellungderWurzelkanäleunnötigvielDentinabgetragen,wasdieStabilitätderZahnkronereduziert.

Abb. 3b: IndermesialexzentrischenAufnahmeistzuerkennen,dassmesial-mesiolingualoberhalbderOrifizienebenfallsvielDentinunnötigabgetra-genwordenist(roterPfeil),einezusätzlicheDestabi-lisierungderZahnkrone.UrsachensindmangelndeoptischeAusstattungundzugeringeErfahrung.

Abb. 4:IndiesemBehandlungsfallwurdendieWurzel-kanäledermesiobukkalenWurzelvonZahn16nichtaufgefunden.DieWurzelkanäledieserWurzelsindsofein,dasssieimRöntgenbildnichterkennbarsind(gestrichelterPfeil).EsbestandzusätzlichderVerdachtaufeineungewöhnlicheKonfigurationderWurzel-kanalsystemedermesiobukkalenWurzelvonZahn16.DenHinweisliefertdieunschwerzudiagnostizierendeWurzelkonfigurationvonZahn15mitzweibukkalenWurzeln(Pfeil).EtwasschwierigeristdieIdentifizierungderzweibukkalenWurzelnvonZahn14.

Abb. 7a: SchliffpräparateinesunterenerstenPrämolarenmitzusätzlichemlingualenKanal-systemundsehrtypischerKonfiguration:BeiderKatheterisierunggleitetdieFeilewieineinemTrichterindasbukkaleKanalsystem,wodurchderEindruckentstehenkann,dassnureinsingu-läresKanalsystemvorliegt.

Abb. 7b:BeigezielterSondierunginlingualerRichtungstößtdieFeileaufeinerDentinbrückezwischenbeidenKanalsystemenauf,wasalsWi-derstandwahrgenommenwird.DieHöhedieserStelleentsprichtderUnterbrechungdesWurzel-kanalsimRöntgenbild.Präoperativkannsiedortabgemessenwerden,umsiebeideranschließen-denBehandlunggezieltaufzusuchen.

Abb. 7c:FürdieErschließungdeslingualenKanalsystemsmussderschwarzmarkierteDentinüberhangmitUltraschallfeilenuntermikroskopischerKontrolleabgetragenwerden.AnschließendwirdderS-förmigeVerlaufmitvor-gebogenenStahlfeilenerschlossen.AufgrundderLageuntereinemDentinüberhang,dengegenläu-figenKrümmungenunddemengenLumenkanndieBehandlungsehrschwierigseinundsolltespezialisiertenZahnärztenüberlassenwerden.

Abb. 8a:DiebukkaleKonturdiesesoberenzwei-tenPrämolarenistdeutlichabgeflacht,HinweisfürzweibukkaleWurzeln.

Abb. 8b: DasRöntgenbilddesZahns25nachWKBzeigtdeutlichalledreiWurzeln.

Abb. 5a:Zahn44mitzweieindeutigenAnzeichenfürdasVorliegeneineszusätzlichenlingualenWurzelkanals:DiedistaleDoppelkonturderWurzel(gestricheltePfeile)undderimmittlerenWurzeldrittelplötzlichnichtweiterverfolgbareWurzelkanal(durchgehenderPfeil).

Abb. 5b:DerZahnnachWurzelkanalbehandlung,beidernureinWurzelkanalgefundenwurde.

Abb. 5c: NachzweiJahrenmusstederZahnaufgrundeinerapikalenParodontitisentferntwerden.DastransparentePräparatzeigtdaszusätzlichelingualeWurzelkanalsystem.DerEin-gangzweigtrechtwinkligab.

Abb. 6a: Auch dieser untere Vierer hat einen zusätzlichenlingualenWurzelkanal.DieDoppel-konturderdistalenWurzeloberflächeistguterkennbar,währenddieStellederAufzweigungnuralsdezenteKonturverschiebunginnerhalbdesWurzelkanalsdargestelltist.

Abb. 6b:IndermesialexzentrischenAufnahmesindbeideWurzelkanalanteilegutdargestellt.

Abb. 1a Abb. 1b

Abb. 2

Abb. 3a Abb. 3b

Abb. 5a

Abb. 7a

Abb. 8a

Abb. 6a Abb. 6b

Abb. 5b

Abb. 7b

Abb. 8b

Abb. 5c

Abb. 7c

Abb. 4

empfinden solche Behandlungsverläufe ebenfalls nicht positiv. Das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient wird stark belastet.

Hier hilft eine kluge Fallselektion, vorwiegend anhand von aussa-gekräftigen Röntgenbildern in mehr als einer Ebene. Es geht um die Einschätzung des zu erwartenden Schwierigkeitsgrads und die Frage, ob der jeweilige Behandler den Herausforderungen gewachsen ist. Passt der Fall zu mir oder ist es für alle Beteiligten sinnvoller, die WKB als begrenzten Überweisungsauftrag an einen Spezialisten abzuge-ben? Das ist die entscheidende Frage.

Folgende Dinge gilt es zu überprüfen:• Sind die Wurzelkanäle klar erkennbar oder weit zurückgebildet

(Abb. 1a, b)?

• Ist die Kronenpulpa weit und frei von Dentikeln (Abb. 2)?• Liegen ausgeprägte Wurzelkrümmungen vor (Abb. 3)?• Wie sehen die Wurzeln der Nachbarzähne aus? Sind an Nachbarzäh-

nen Komplexitäten erkennbar, ist von einer schwierigen Behandlung auszugehen. Ein Zahn mit komplexer Topografie kommt selten allein vor (Abb. 4).

• Wie sehen die kontralateralen Zähne aus? Kontralaterale Zähne sind sich sehr ähnlich.

• Gibt es zusätzliche Wurzelkanäle? In jedem vierten unteren Prä-molar kommen zusätzliche linguale Wurzelkanäle vor. Verschwin-det ein koronal gut sichtbarer Wurzelkanal im mittleren Wurzel-drittel, liegt ein zusätzlicher lingualer Wurzelkanal vor (Abb. 5a-c, 6a, b). Die Aufzweigung liegt an der Stelle, an der der Wurzelkanal

verschwindet. Häufig ist die Abzweigung unter einem Dentinüber-hang verborgen und macht die Darstellung und Erschließung sehr schwierig (Abb. 7a-c). Doppelkonturen der Wurzeloberfläche können ein Hinweis auf zusätzliche linguale Wurzelkanäle sein. Gleiches gilt für untere Schneide- und Eckzähne. In exzentrischen Projektionen sind bei dieser Zahngruppe zusätzliche linguale Wurzelkanalsys-teme sogar direkt erkennbar. Obere Prämolaren weisen in 20 % der Fälle zwei bukkale Wurzelkanäle auf. Wegen Überlagerungen sind diese zwei Wurzeln für ungeübte Betrachter röntgenologisch schwierig erkennbar (Abb. 4). Ein kurzer Blick auf den bukkalen Gingivarand kann Gold wert sein: Flache oder leicht konkave buk-kale Wurzelkonturen (Abb. 8a, b) verraten das Vorliegen von zwei vestibulären Wurzeln.

• Abgesehen von den typischen anatomischen Normvarianten kom-men immer wieder atypische Exoten vor, für die man ein wachsa-mes Auge braucht (Abb. 9). In der Regel ist eine DVT-unterstützte weitergehende Diagnostik erforderlich.

• Außerdem sollte die Entität der externen zervikalen Resorption be-kannt sein und erkannt werden (Abb. 10).

• Die Versorgung dentaler Unfälle ist vielschichtig und gehört nicht zum täglichen Brot in zahnärztlichen Praxen. Trotzdem sind nieder- gelassene Zahnärzte in aller Regel die erste Anlaufstelle für Patien-ten mit frischen Zahnverletzungen. Zum Glück gibt es für eine stress-freie und adäquate Erstversorgung traumatisierter Frontzähne einfache und kompetente Hifestellungen durch zwei verschiedene Online-Angebote für Smartphones: Die App Accident der UZM Basel

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Fachartikel Seite 33Fachartikel Seite 32

Abb. 12a, b:BeidiesemZahn16wurdeeineRevisionzurAuffindungdeszweitenmesiobukkalenKanalsystemsversuchtundeswurdeebenfallsnichtzielführendgearbeitet.DadurchwurdemesialdaszervikaleDentinweitaus-gedünntunddasFurkationsdachwurdeperforiert.DiePrognosedesZahnsisttrotzPerforationsdeckungundadhäsiverKompositrestaurationdeutlichreduziert.EndodontischeRevisionenkönnenohneMikroskopnichtgelingenundsolltenunterbleiben.BehandlungsversucheohneMikroskopführenregelmäßigzuausgedehnterKompromittierung.

Abb. 11:UntererMolar,beidemdieweitzurückgebildetenmesialenWurzelkanälevielzulangever-gebens gesucht wurden. Bei der ProzedurwurdesehrvielzervikalesDentinabgetragen,wasdieStabili-tätdesZahnsdeutlichverringert.FüreinzielgerichtetesAuffindenderartigweitzurückgebildeterWur-zelkanälesindeinMikroskopundentsprechendeErfahrungVoraus-setzung.

Abb. 9: Zahn25wurdeimNotdiensttrepaniertundeinsubmuköserAbs-zesswurdeinzidiert.DercranialeTeildesZahnfilmsistverzeichnetdargestellt(BiegungderSpeicher-folie).AnderdistalenWurzelkonturstelltsicheineungewöhnlicheVor-wölbungdar,möglicherweiseeinerudimentärausgebildetezusätzlicheWurzel.BevorhiereineWKBbegon-nenwird,mussmittelsDVT-Auf-nahme die genaue Diagnostik und Behandlungsplanungerfolgen.

Abb. 10: Zahn34mitweitfort-geschrittenerexternerzervikalerResorption. Die Infraposition geht aufeineAnkylosezurück,diesichinfortgeschrittenenStadiendurchErsatzresorption(roterPfeil)ent-wickelt.DieResorptionbeginntanZementverletzungennahederSchmelz-Dentingrenze(gestrichel-terPfeil)undbreitetsichinvasivimDentin,späterauchimZahnschmelzaus.WurzelkanalundKronenpul-pasinddurcheineDentinlamellegegenüberdenResorptionszonenabgegrenztundkennzeichnendastypischeröntgenologischeBild.DasVorliegendieserLamellenjeweilsmesialunddistalderPulpahohl-räume(weißePfeile)lässtaufeinezirkumferenteAusdehnungderResorptionschließen.

Abb. 13a:TransparentesPräparateineszweitenunterenMolareninderAnsichtvonbukkal.DieweißeLinieverdeutlicht,woindieserRaumebeneDentingezieltabgetragenwerdenmuss,umeinengeradlinigenZugangzummittlerenWurzeldrittelzupräparieren.

Abb. 13b:DasselbePräparatvonmesialgesehenverdeutlicht,wobukkaleundlingualeDentinüberhängefüreinengeradlinigenZugangindiemesia-lenWurzelkanäleabgetragenwerdenmüssen.ZubeachtensinddieKrüm-mungeninvestibulo-oralerRichtung,dietypischerweisedeutlichstärkerausgeprägtsindalsdieinmesio-distalerRichtung.

Abb. 13c: DasselbePräparatvondistalausbetrachtetverdeutlicht,wobuk-kaleundlingualeDentinüberhängezubeseitigensind,uminterferenzfreiindasdistaleWurzelkanalsystemzugelangen.

Abb. 12a Abb. 13a Abb. 13cAbb. 13bAbb. 12b

für IOS-Geräte und zum anderen die TraumaApp, die über einen Link der Deutschen Gesellschaft für Endodontologie und Traumatologie (www.dget.de/de/dget/Traumaapp/Traumaapp.htm) aufgerufen werden kann. Eine der zwei Apps sollte jeder Zahnarzt auf seinem Mobiltelefon haben. Anderen Ärzten und Sportübungsleitern sind diese Apps ebenfalls zu empfehlen. Sie versetzen einen in die Lage, zu jeder Zeit und zu jeder Gelegenheit optimale Ersthilfe bei Unfäl-len mit Zahnbeteiligung zu leisten. Mit erfolgter Erstbehandlung ist Zeit gewonnen. Die weitere Therapie kann dann entweder selbst durchgeführt werden oder an einen in Traumaversorgung versier-ten Kollegen vermittelt werden. Profundere Informationen zur wei-teren Therapie und Prognose finden sich in Lehrbüchern und bei www.dentaltraumaguide.org.

4. ANATOMISCHE KENNTNISSE DER ZÄHNE UND ZAHNWURZELN

Genaue anatomische Kenntnisse braucht man, um sich bei der Durch-führung einer WKB orientieren zu können. Schnell ist ein Pulpahorn versehentlich mit einem Orifizium verwechselt worden, der Pulpabo-den mit einem Dentikel oder eine Perforation ins Parodont mit einem Wurzelkanaleingang. Die Kenntnis der Bohrerlänge und ein Längenab-gleich mit dem Röntgenbild können viele dieser Fehler vermeiden; ein Blick auf die Achsen von Zahn und Bohrer aus verschiedenen Perspek-tiven hilft ebenfalls.

Wichtig sind zunächst die richtige Position und Ausdehnung der Zugangsöffnung. Es ist vorteilhaft, schadhafte Restaurationen im Vor-feld zu entfernen. So können bis dahin unentdeckte Gründe für die Er-krankung der Pulpa detektiert werden. Außerdem fällt deutlich mehr Licht ein, was die Auffindung der Pulpahohlräume stark vereinfacht.

Ein häufiger Fehler ist es, die Zugangsöffnung in guter Absicht sehr klein zu halten, ohne dass ein dafür notwendiges Mikroskop und die nötige Erfahrung für dieses schwierige Manöver vorhanden sind. Da-bei geht die Orientierung schnell verloren und die Suche nach den Pul-pahohlräumen kostet extrem viel Zeit. Noch schlimmer: Es wird extrem viel Dentin im zervikalen Bereich (Abb. 11) oder am Furkationsdach entfernt (Abb. 12a, b). Dabei ist die Erhaltung des Dentins gerade in diesen beiden Lokalisationen für den dauerhaften Bestand der Zähne entscheidend. Prinzipiell ist der Erhalt vorhandener Restaurationen zwar nicht ausgeschlossen, er muss sich aber dem Ziel der Zahnerhal-tung unterordnen. Hier sind klare Prioritäten zu setzen.

Wesentlich profundere Kenntnisse sind beim Aufsuchen aller Orifi-zien und bei der Erschließung der koronalen Wurzelkanalabschnitte er-forderlich. Besonders in Molaren sind die Hohlraumsysteme zwischen Kronenpulpa und mittlerem Wurzeldrittel von ausgeprägten Krümmun-gen mit typischem Verlauf charakterisiert. Durch gezieltes Abtragen von Dentinüberhängen werden koronale Wurzelkanalkrümmungen be-seitigt und ein geradliniger Zugang ins mittlere Wurzeldrittel geschaf-fen (Abb. 13a-c). Diese Maßnahmen müssen unter visueller Kontrolle mit entsprechend starker Vergrößerung durchgeführt werden, idealer-weise unter einem Behandlungsmikroskop. Das sogenannte „Aufrich-

ten“ vereinfacht die weitere Wurzelkanalpräparation und ist eine ent-scheidende Maßnahme gegen Instrumentenfrakturen.

Die visuell kontrollierte Freilegung der Pulpatopografie vom Cavum bis ins koronale Wurzeldrittel ist der Schlüssel zur eigentlichen Prä-paration der Wurzelkanäle. In dieser Behandlungsphase werden wich-tige Informationen über Anzahl und Konfiguration der Wurzelkanäle gewonnen und individuelle Strategien zur jeweiligen Wurzelkanalprä-paration festgelegt. In den Abbildungen 14 und 15 sind zwei Beispiele für sehr unterschiedliche Ausprägungen von C-förmigen Wurzelkanal-konfigurationen unterer zweiter Molaren dargestellt. In beiden Fällen sind die besonderen topografischen Ausprägungen, die für die Aufbe-reitungsstrategie erforderlich sind, nicht röntgenologisch, wohl aber mit einem Mikroskop erkennbar.

Für eine Vertiefung der anatomischen Kenntnisse muss an dieser Stelle auf einschlägige Lehrbücher und Fortbildungsangebote verwie-sen werden.

5. SYSTEMATISCHES VORGEHEN

Das Ziel einer WKB ist die Beseitigung einer Infektion aus den Pulpa-hohlräumen, keine einfache Aufgabe in einem mikrobiell dicht be-siedelten Raum der Mundhöhle. Deshalb ist ein sehr systematisches

Vorgehen, mit dem zunächst das Arbeitsfeld gegen die Mundhöhle ab-geschirmt wird, unerlässlich. Anschließend wird die Beseitigung der In-fektion innerhalb des eingegrenzten Arbeitsfelds vorgenommen. Dazu gehört neben der Beseitigung der Biofilme (Zahnbelag) von den Zahn-oberflächen die Entfernung defekter Restaurationen, die Exkavierung von Karies und die Ausräumung der nekrotischen Kronenpulpa. Wäh-rend dieser Maßnahmen wird ein weites Umfeld durch Spraynebel und herumfliegende Bohrspäne kontaminiert, so dass das Arbeitsumfeld im Anschluss an diese Tätigkeiten neu gerichtet werden muss.

Histologische Untersuchungen belegen, dass erkrankte Pulpen nicht entweder vital oder nekrotisch und infiziert sind. Der typische Ablauf von einer gesunden Pulpa hin zur vollständigen Pulpanekrose entwickelt sich über verschiedene Stadien:• umschriebene Pulpitis, im Bereich der Eintrittspforte

der Mikroorganismen• lokale Nekrosen und Pulpaabszesse, die von einer Zone der Entzün-

dung gegen die gesunden Pulpaanteile abgegrenzt werden• Ausdehnung der Nekrose und Verlagerung

der pulpitischen Anteile in apikale Richtung• weitgehende Nekrose mit vitalem und nicht infiziertem

apikalem Pulpastumpf• Ausdehnung der Infektion auf das gesamte Wurzelkanalsystem

ScannenSiedenQR-Code,umzurTrauma-Appzu

gelangen:http://www.dget.de/de/dget/Traumaapp/

Traumaapp.htm

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Fachartikel Seite 35Fachartikel Seite 34

Abb. 14a-d:UnscheinbaresRönt-genbildeineszweitenunterenMola-ren.InderAnsichtdesextrahiertenZahns ist die Besonderheit eines C-förmigenWurzelquerschnittszuerkennen;andersalsnachdemRöntgenbildzuvermuten,sinddiemesialeunddistaleWurzelnichteinzelnausgebildet.ZweiAnsichtendesZahnsalstransparentesPräpa-ratverdeutlichendieimQuerschnittebenfallsC-förmigeAusprägung

Abb. 15a-d:AuchdiesesRöntgen-bildeineszweitenunterenMolarenerscheintwenigauffällig.EshandeltsichebenfallsumeinenZahnmitC-förmigemWurzelquerschnitt.DiebesondereAusprägungderPulpatopografieentsprichtebenfallsnichtdertypischenVorstellungvonunterenBackenzähnen,aberunterscheidetsichauchdeutlichvonderdesZahnsinAbb.14.AuchhieristvisuellkontrolliertesArbeitenVoraussetzungfüreineerfolgreicheWKB.

Abb. 16:DieapikaleTopografiediesesunterenMolarenverdeutlichtdieProblemederapikalenTopografiesehrgut.SieistcharakterisiertvonVer-zweigungenundKrümmungenmitsehrkleinemRadius.GenaudiesezweiAusprägungenverhinderneinevollständigeReinigungmitdenheutezurVerfügungstehendenMitteln.DeshalbsollteeineWKBimmersodurchge-führtwerden,dassweiterkoronalabgetragenesDebrisnichtindiekomple-xenapikalenHohlraumsystemeverschlepptwird.

derWurzelkanalsysteme.ZurAuf-bereitungsindspezielleStrategienerforderlich.OhneMikroskoplassensichsolcheHerausforderungenwedererkennennochbehandeln.

Abb. 14a

Abb. 15a

Abb. 15b

Abb. 15d

Abb. 15c

Abb. 14b

Abb. 14c

Abb. 14d

Die zeitliche Entwicklung kann sehr unterschiedlich verlaufen. Beson-ders bei geringer mikrobieller Last, z. B. einer chronisch verlaufenden profunden Karies kann sich diese Entwicklung über Zeiträume von vielen Monaten hinziehen und Patienten in dieser Zeit rezidivierende Probleme bereiten, die schwierig zu diagnostizieren sind.

Bereits in einem Zustand mit ersten Nekrosen können am apikalen PA-Spalt röntgenologische Veränderungen sichtbar werden. Bei aus-gedehnteren koronalen Nekrosen sind bereits apikale Aufhellungen erkennbar. Erst nach längerer Zeit werden auch die apikalen Pulpaan-teile nekrotisch. In der Folge etabliert sich Biofilm in diesem Teil des Kanalsystems.

In vielen Behandlungsfällen kann vitales Pulpagewebe in den beson-ders komplizierten apikalen Anteilen der Wurzelkanalsysteme vermu-tet werden. Es ist deshalb sinnvoll, keine Mikroorganismen in diese möglicherweise keimfreien Bereiche zu verschleppen. Dazu wird die chemomechanische Aufbereitung sukzessiv von koronal nach apikal vorgenommen, ohne die apikalen 2−3 Millimeter zu tangieren. Die un-gefähre Aufbereitungslänge wird dazu anhand von Röntgenbildern eingeschätzt. Erst wenn die vermutlich infizierten Anteile der Wurzel-kanalsysteme mittels chemomechanischer Aufbereitung desinfiziert sind, werden auch die letzten Millimeter erschlossen und die definitive Arbeitslänge festgelegt.

Der Vorteil dieser Vorgehensweise: Falls das Pulpagewebe der letzten apikalen Millimeter zu Beginn der WKB nicht infiziert gewesen ist, be-stehen bei systematischem antiseptischem und aseptischem Vorge-hen gute Chancen, dass es weiterhin keimfrei, vital und entzündungs-frei bleibt. Angesichts der komplexen apikalen Pulpatopografie, die niemals vollständig gereinigt werden kann, bietet diese Technik eine einfache und biologische Lösung: Die begrenzte Ausdehnung vieler Pulpainfektionen nutzen, anstatt die kritischen apikalen Kanalsys-teme durch grobe zahnärztliche Manipulationen zu infizieren und zu verletzen (Abb. 16).

Unter diesen Gesichtspunkten ist eine Single-length-Aufbereitung nicht wünschenswert. Aber natürlich können bei entsprechender Ar-beitsweise auch mit Single-length-Instrumenten die biologischen Ge-gebenheiten respektiert werden, vorausgesetzt, dass man die Feilen nicht, wie von den Firmen angegeben, in Single-length-Technik benutzt.

Nicht nur während der Aufbereitung können keimfreie Wurzelka-nalabschnitte infiziert werden, sondern ebenfalls durch kontaminier-tes Wurzelfüllmaterial. Auch das ist nachgewiesen. Um eine Reinfek-tion durch die Obturation zu vermeiden, kann wie folgt vorgegangen werden: Zur Desinfektion werden passende Guttaperchaspitzen früh-zeitig herausgelegt und durch einlegen in NaOCl für 3−5 Minuten des-infiziert. Sealer wird auf einer sauberen Unterlage mit einem sterilen Instrument angerührt, die Füllinstrumente sind ebenfalls steril.

6. SPANNGUMMI

Wer würde sich einer chirurgischen Behandlung unterziehen, bei der das OP-Gebiet nicht mit sterilen Tüchern abgedeckt ist? Welcher Chi-rurg würde diese Tücher weglassen und eine Wundinfektion billigend in Kauf nehmen? Spanngummi ist das dentale Äquivalent der sterilen Tücher der Chirurgen.

Man muss sich vergegenwärtigen, was die zwei übergeordneten Ziele endodontischer Therapien sind: 1. Asepsis, um nicht infiziertes Gewebe zu erhalten und um die Inoku-

lation zusätzlicher Keime in infiziertes Gewebe zu verhindern2. Antisepsis, um bestehende Infektionen so weit wie irgend möglich

zu beseitigen Werden diese Ziele erreicht, kommt es zur Heilung. Asepsis und Anti-sepsis ohne Spanngummi zu realisieren, ist nicht möglich. Das hervor-ragende Verhältnis von Aufwand zu Nutzen macht Kofferdam zu dem

Top-Tipp dieses Artikels zur Verbesserung endodontischer Therapien. Die Einarbeitungsphase ist kurz und in den meisten Fällen ist ein Spanngummi mit allen Vorbereitungen in weniger als zwei Minuten an-gelegt. Ein Gummi kostet nur ca. 50 Cent. Der Aufwand ist also ziem-lich gering. Der Nutzen des Spanngummis ist dafür umso vielfältiger:• Eine effektive und einfache Maßnahme zur Isolierung des Arbeitsfelds• Ermöglicht präzises und schnelles Arbeiten• Optimale Einsicht auf das Arbeitsfeld• Schutz des Arbeitsfelds gegen Kontamination aus der Mundhöhle• Schutz des Patienten gegen Spülflüssigkeiten und Kleinteile, die

verschluckt oder aspiriert werden könnten• Schonendes Abhalten der Weichteile• Der Patient ist ruhigerBei fortgeschrittenem Verlust an Zahnhartsubstanz kann das Anlegen von Spanngummi schwierig sein. In diesen Fällen wird zuvor eine ad-häsiv verankerte Aufbaufüllung hergestellt. Anschließend kann der Kofferdam sehr einfach angelegt werden. Präendodontische Aufbau-füllungen sind jedoch nicht allein zur Anlegung von Spanngummi er-forderlich, sondern weil man gut ablesbare Referenzpunkte zur Län-genkontrolle benötigt und um die Zugangskavität während der WKB geflutet zu halten.

DieserArtikelwirdmiteinemzweitenTeilüberdieThemenAktivierteSpülung,Vergrößerungshilfen,DiedreiwichtigstenGründefürZahnverlustdurchWKBundWurzelkanalpräparationfortgesetzt.

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Abb. 16

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Hintergrund Seite 36

schadraß – ein kleiner, be-schaulicher Ort zwischen Leipzig, Dresden und Chem-

nitz, mit großer Ausstrahlungskraft. Der Zahntechniker Andreas Haesler hat hier in den vergangenen Jahren mit viel Engagement

DENTALMUSEUM BRAUCHT WEITERHIN HILFE

Renommierte Sammlung in Zschadraß ist auf Spenden angewiesen

DasältesteDentallaborderWeltausdemJahr1873istinZschadraßzusehen.RundeinehalbeMillionAusstellungsstückeausallenEpochenderZahnmedizinpräsentiertdasDentalhistorischeMuseum.

Z

Fast eine halbe Million Ausstellungsstücke aus allen geschichtlichen Epochen der Dental-medizin beherbergt das Museum. Präsentiert werden die Geschichte der zahnärztlichen und der zahntechnischen Berufsausübung, der Zahnhygiene und der Zahnmedizin sowie kunst- und kulturgeschichtliche Artefakte, da-runter über 2.500 bildliche Darstellungen.

Zu sehen sind außerdem außergewöhn-liche Zahnprothesen, Zahnarztstühle im Originalzustand aus den Anfangszeiten der Zahnmedizin, menschliche und tierische Ge-bisse, historische Bild- und Werbemateriali-en und vieles mehr. Die ältesten Objekte des Museums sind Munddarstellungen aus dem dritten vorchristlichen Jahrtausend, medi-zinische Instrumente, mit denen vor 1.800 Jahren Zahnschmerzen behandelt wurden

sowie Mundhygieneartikel, die von Prophy-laxemethoden von vor 2.000 Jahren zeugen. Ein besonderes Exponat ist der Arbeitsplatz eines Zahntechnikers um 1873, das älteste vollständig erhaltene Dentallabor der Welt.

Eine unglaubliche Sammlung an Literatur befindet sich in der „Bibliotheca Dentaria“. Mehr als 100.000 Kataloge und internationale Zeitschriftentitel sowie Zehntausende Bücher zurückgehend bis in das Jahr 1490. Gesam-melt und archiviert werden dort auch wissen-schaftliche Abhandlungen. Mittlerweile stehen über 10.000 Forschungs- und Promotions-arbeiten aus der Zahnmedizin zur Verfügung.

TextmitAnpassungendankderUnterstützungundAbdruckgenehmigungderZahnärztekammerSachsen-Anhalt

gemacht. Weltweit existieren nur etwa 20 Mu-seen zur Geschichte der Zahnheilkunde.

Andreas Haesler ist auch der Vorsitzende des Vereins zur Förderung und Pflege des Den-talhistorischen Museums, der als Rechtsträ-ger fungiert. Hinter dem Verein stehen ehren-amtlich engagierte Menschen der Region, die sich um den Erhalt des Museums bemühen.

Von Anfang an ist der Verein auf Spenden-gelder angewiesen, um den Betrieb am Lau-fen zu halten. Dann kam Ende letzten Jahres die Nachricht von Haesler, dass er die Türen des Museums schließen müsse. Die Mittel würden nicht mehr ausreichen, um die Kos-ten für den Betrieb des Dentalmuseums zu decken. Es folgten zahlreiche lokale und re-gionale Aufrufe in den Medien, was die Spen-den- und Fördergelder erhöhte und auch zu einem Ruck bei Ämtern und Behörden führte. Nun kann Andreas Haesler aufatmen oder zu-mindest durchatmen: Das Museum kann wei-tergeführt werden.

Damit dies so bleibt, sind Zahnmediziner aller Bundesländer aufgerufen, die weltweit einzigartige Sammlung durch eine Mitglied-schaft im Verein oder in Form einer Spende zu erhalten. Seit 1. Januar 2019 zählt auch die Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz zu den Fördermitgliedern.

ein Museum zur Geschichte der Zahnmedizin und Zahntechnik aufgebaut – das Dentalhis-torische Museum. Er hat unzählige Exponate aus dem Fachgebiet der Zahnheilkunde zu-sammengetragen, geordnet und diese einma-lige Sammlung der Öffentlichkeit zugänglich

Hintergrund Seite 37

SiekönnendasDentalhistorischeMuseuminZschadraßmiteinerSpendeunterstützen:

DentalhistorischesMuseumZschadraßRaiffeisenbandGrimmee.G.BIC:GENODEF1GMRIBAN:DE85860654830080008694

OderwerdenSieMitgliedimFörderverein:DenAntragdazufindenSieaufderInternetseitewww.dentalmuseum.eu unter der RubrikDownloads.

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Reportage Seite 39

„MEHR ALS SCHIEFGEHEN K ANN ES NICHT“

Worms-Leiselheim – ein etwa vier Kilometer von der Innenstadt

entfernter, ländlich geprägter Stadtteil. Hier praktiziert seit über

einem Jahr die Zahnärztin Dr. Jennifer Bitzer in ihrer eigenen

Praxis. Zum 2. Januar 2018 hat sie die Praxisräume von ihrem Vor-

gänger übernommen. Mit dem Zahnärzteblatt hat sie über diesen

Schritt in die Selbstständigkeit und „aufs Land“ gesprochen.

itte bei privat klingeln“ – die Haftnotiz am Klingelschild der Praxis ist für den Interviewtermin gedacht und zeigt: Hier wird gearbeitet und gleichzeitig gewohnt.

Das Interview mit Dr. Jennifer Bitzer findet zunächst in ihrer Wohnung statt. Die liegt im 1. Obergeschoss eines Wohn- und Praxishauses in Leiselheim. „Das war vielleicht für viele Interessenten abschreckend, dass mein Vorgänger Praxis- und Wohnräume gleichzeitig abgeben wollte. Für mich war es perfekt.“ Die sympathische Zahnärztin berich-tet, wie sie auf die Praxis aufmerksam geworden ist: Über eine ganz altmodische Chiffre-Anzeige in der Zeitschrift zm, auf die sie sich mit einer richtigen Bewerbung gemeldet hatte. Da war sie schon mitten-drin im Suchprozess und hatte sich diverse Praxen rund um Mainz an-geschaut. Dass sie unter den Bewerbern den Zuschlag erhalten hatte, lag wohl auch daran, dass sie vom Vorgänger beides, Praxis und Woh-nung, erwerben wollte.

HERAUSFORDERUNG „NEUE GERÄTE“

„Ich würde es nicht anders machen und auch wieder hierher gehen“, so urteilt die 40-jährige Zahnärztin – wenngleich es im ersten Pra-xisjahr unerwartete Herausforderungen gab, die gestemmt werden mussten. Dr. Bitzer erzählt: „Drei Monate nach Praxisübernahme ist das passiert, was wahrscheinlich vielen passiert. Die Geräte geben den Geist auf.“ Von zwei Behandlungsstühlen hat einer „die Grätsche gemacht“. Die Gründe dafür seien vielfältig. So könne es daran liegen, dass man eine ganz andere Last als die älteren Kollegen fahre, mit mehr Wasser arbeite und entsprechend mehr Wasserkühlung benöti-ge. Oftmals lassen es die Vorgänger die letzten zwei Jahre auch ein bisschen ruhiger angehen und machen nur noch das Nötigste. „Das muss man menschlich auch verstehen“, so die Erklärung der Zahn-ärztin. Letztlich hat die neue Behandlungseinheit die Übernahmekos-ten noch mal ordentlich in die Höhe schnellen lassen. „Denn alleine mit einem neuen Behandlungsstuhl ist es nicht getan“. Neben einer Tiefenbohrung für den neuen Stuhl ging es dann auch um dessen An-schluss an die Versorgung, und das habe „einen Rattenschwanz nach sich gezogen“. Schlussendlich habe die Praxisübernahme zuzüglich der Neuinvestitionen so viel wie eine Neugründung gekostet. Auch

wenn die Bank recht schnell grünes Licht gegeben hatte, fiel Dr. Bitzer diese Entscheidung – drei Monate nach Praxisübernahme und noch ohne jegliche Zahlen vom Steuerberater – nicht so leicht. „Dann habe ich auf meine Freunde gehört, die gesagt haben: ‚Riskiere es, mehr als schiefgehen kann es nicht‘.

Dr. Bitzer beschreibt die folgenden Monate: „Ich hatte erst mal nur einen Behandlungsstuhl und musste die Praxis trotzdem am Laufen halten. Die Behandlungszeiten wurden erweitert, Prophylaxe auf Mitt-woch- und Freitagnachmittag ausgeweitet. Das war ein Kraftakt. Und neben der Praxis die ganze Sache zu organisieren – den Umbau, die Handwerker, die Richtlinien, die man erfüllen muss, die Wasserbehör-de, ein neues Röntgengerät und wieder neuer TÜV. Und das so neben-bei.“ Bis letztlich alles fertig war, ist fast nochmal ein halbes Jahr ver-gangen. Die finanzielle Belastung habe ihr am Anfang Angst gemacht: „Aber wenn man erst den Schritt gewagt hat und es losgeht in der Pra-xis, dann ist man erst mal wie in einem Hamsterrad.“

B

Reportage Seite 38

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Reportage Seite 41Reportage Seite 40

HARMONISCHE ÜBERNAHME

Im Ganzen beschreibt Dr. Bitzer die Praxis-übernahme als vorbildhaft. „Das Verhältnis mit dem Vorbesitzer ist sehr gut“, erinnert sich die Zahnärztin. Sicherlich sei man nicht immer einer Meinung gewesen. Aber ihr Vorgänger habe sie nach bestem Wissen und Gewissen unterstützt. „Wir hatten noch nicht einmal einen Rechtsanwalt für den Vertrag. Das Geld haben wir uns gespart“, so Dr. Bitzer. Auch bei den Preisverhandlungen sind beide Seiten ko-operativ geblieben und haben auf unnötige Preistreiberei verzichtet. Dank des sehr guten Miteinanders konnte Dr. Bitzer schon 6 Monate vor der tatsächlichen Übergabe die Praxisräu-me vorbereiten. So bestand für sie die Mög-lichkeit, die Urlaubszeiten des Vorgängers für den Umbau zu nutzen. Vor Wiedereröffnung der Praxis war diese letztlich nur zwei Wochen über Weihnachten geschlossen. "Ich bin dem Vorgänger und seiner Frau sehr dankbar und pflege bis heute mit den beiden einen freund-schaftlichen Kontakt."

„SELBSTSTÄNDIG? IMMER WIEDER!“

„Im ersten Jahr war ich von 7 Uhr morgens bis 22 oder 23 Uhr abends mit der Praxis be-schäftigt, Samstag und Sonntag auch noch. Da ist privat viel liegen geblieben oder mein Mann hat es erledigt. Manche Freunde haben mich ein Dreivierteljahr nicht zu Gesicht be-kommen. Das erste Jahr war echt anstren-gend. Aber ich würde es wieder und genauso tun“, bilanziert Dr. Bitzer.

Sie genieße es, eigene Entscheidungen treffen zu können. Als angestellte Zahnärztin hatte sie mit den von den Chefs vorgegebenen Rahmenbedingungen arbeiten müssen – mit dem Material, das in der Praxis vorhanden ist oder mit einem vorgegebenen Labor. Nun sei sie freier in ihrem Tun und „trifft Entscheidun-gen für und mit den Patienten.“ Auch bei den Mitarbeitern macht sie ihre eigenen Regeln und führt das Team. „Als angestellter Zahnarzt trifft man Entscheidungen im Sinn des Chefs.“

Und last but not least verweist Dr. Bitzer auf die finanziellen Vorteile der Selbstständig-keit: „Ich hätte mir als angestellte Zahnärztin nicht diese Wohnung leisten und abbezahlen

DerneueSterilisationsrauminderPraxis.InderaltenPraxiswurdenochimZimmer

sterilisiert.DaslässtauchderBestandschutznichtmehrzu.„BeimThemaHygienemusste

ichwasändern–daswarmirklar."

Dr. med. dent. Jennifer Bitzer Zahnärztin

Gerhart-Hauptmann-Str.4367549Worms

Tel.(06241)[email protected]

"Wie bereite ich mich auf die Praxisabgabe vor? Wie viel ist meine Praxis wert? Wie fin-de ich einen Nachfolger?" – diese Fragen beschäftigen viele Zahnärzte, deren aktive Arbeitszeit dem Ende zugeht. Zu diesen The-

soll. Am 2.1.2018 war die offizielle Praxiser-öffnung mit Freunden und Familie. Ich hatte Häppchen vorbereitet. Wir kamen zu nichts. Die Praxistür ging auf und auf und auf … und ab diesen Tag bin ich nicht einmal da-gesessen und habe auf Patienten gewartet.“ Für Dr. Jennifer Bitzer ist klar, dass die Wege der Patienten zum Altbekannten gehen. Auch wenn der Zahnarzt ein anderer sei, das Team und der Ort bleiben gleich – das dürfe man bei Patienten nicht unterschätzen.

„Bei einer Neugründung hätte ich mich schwer getan mit dem Wo und mit der Akqui-se neuer Patienten. Da hätte ich mich wahr-scheinlich in der Stadt niedergelassen, wo viele Menschen mit hoher Kaufkraft leben.“ In diesem Umfeld, so spekuliert die Zahnärz-tin, hätte man sicherlich auch „die Ellbogen ausfahren“ müssen. „Das wollte ich einfach nicht.“

In Worms setzt sie auf Kollegialität. Noch bevor sie die Praxis aufgemacht hatte, stellte sie sich bei den umliegenden Zahnärzten vor. Ihr ist ein fairer Umgang wichtig: „Wenn ich einen Kollegen vertrete, verweise ich die Pati-enten stets wieder zurück an ihren Hauszahn-arzt.“ Sie erzählt, dass derzeit viele Praxen in Worms geschlossen würden – ohne Nach-

folge. „Ich rate meinen Freunden schon, nach Worms zu kommen“, auch weil sie die Gefahr sehe, dass Fremdinvestoren den Markt für sich entdeckten. „Wenn Unterversorgung da ist, werden Investoren schnell hellhörig. Statt einer investorengetriebenen Großpraxis hätte ich lieber drei, vier neue Kollegen, mit denen man sich gut austauschen und ein gutes Ver-hältnis bilden kann.“

WERTVOLLE TIPPS

Fairness sei auch beim „Erbe“ des Vorgän-gers notwendig. Auch wenn sie im Nachhinein vielleicht manchmal eine andere Therapieent-scheidung getroffen hätte, stelle sie dessen bisherige Behandlung dem Patienten gegen-

STRATEGISCHE PRAXISNACHFOLGEkönnen.“ Die Stellen, wo man als angestellte Zahnärztin gut verdient, seien rar. Oftmals gäbe es kein Festgehalt, sondern man sei um-satzbeteiligt.

Sie müsse natürlich auch wirtschaftlich arbei-ten. Aber sie setzt dabei eigene Prioritäten: „Mir ist es wichtig, dass es meinen Mädels und mir gut geht.“

NEUGRÜNDUNG VERSUS PRAXISÜBERNAHME

„Ein Umbau hat mich nicht abgeschreckt aber ein kompletter Neubau und warten, ob Patien-ten kommen oder nicht, schon.“ In diesem Zusammenhang berichtet sie von einer Be-gebenheit zu Weihnachten 2017 – kurz vor Eröffnung. „Da standen im Bestellbuch drei Patienten für Januar drin – da habe ich noch mal Angst bekommen, wie das alles werden

über nicht infrage. Schließlich träfe man ganz individuelle Entscheidungen und „viele Wege führen nach Rom“. Mitarbeiter und Patienten hatten über lange Jahre Vertrauen zu ihrem Zahnarzt und waren zufrieden und „dann kann nicht plötzlich jemand kommen und sagen, dass alles Quatsch war – wie soll das funktionieren?“.

Aber ihr entscheidender Tipp ist, das Ge-spräch mit anderen Zahnärzten zu suchen, die sich entweder gerade in der gleichen Situation befinden, eine Übernahme hinter sich haben oder auf lange Erfahrung zurück-blicken. Dabei hätte sie selbst viele wertvolle Tipps erhalten. „Der Austausch mit Kollegen hat mir am meisten geholfen“, resümiert die sympathische Zahnärztin.

»UnddanngibtesChefs, dieamEndedesMonatsnachfragen,warumdenn

derUmsatzsoschlechtist.«

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vorstehenden Wechsel im Rahmen des Ver-tragszahnarztrechts optimal zu gestalten. Die interdisziplinär aufgestellten Referenten (v. l. n. r.) : Gunnar Fellmann (Depotleitung, Firma Henry Schein Dental), Marco Schneider (Finanzberater), Dr. Wilfried Woop (Präsident LZK Rheinland-Pfalz), Erdmann Schott (KZV Rheinland-Pfalz, nicht im Bild), Dr. Matthias Ermert (Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht, zugleich Direktor der Versor-gungsanstalt bei der LZK Rheinland-Pfalz), und Dr. Andreas Laux (Steuerberater) gaben wertvolle Tipps und standen auch für indivi-duelle Gespräche zur Verfügung.

men besuchten 130 Teilnehmer Ende 2018 an zwei Terminen das LZK-Praxisseminar „Strategische Praxisnachfolge“. Dabei ging es darum, steuerliche Fragen zu klären, den Ruhestand materiell zu sichern und den be-

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Hintergrund Seite 43Hintergrund Seite 42

ie können erwachsene Men-schen mit schweren Behin-derungen angemessen me-

dizinisch betreut werden? Auf diese Frage gab es lange Zeit keine passende Antwort. Mit der Einrichtung medizinischer Zentren für Erwachsene mit Behinderung (MZEB) wird Erwachsenen, die geistig und/oder mehrfach körperlich behindert sind, eine auf ihre Be-dürfnisse zugeschnittene medizinische Ver-sorgung angeboten. In Rheinland-Pfalz gibt es mittlerweile fünf von diesen Zentren. Eines der ersten auf Landes- und Bundesebene ist das MZEB in der Rheinhessen-Fachklinik Mainz. Sanitätsrat Dr. Michael Rumpf ist dort zahnärztlich ehrenamtlich tätig und berich-tet im Gespräch mit dem Zahnärzteblatt über seine Erfahrungen.

18 JAHRE – UND DANN?

Für Kinder und Jugendliche mit Behinderung stehen bundesweit Sozialpädiatrische Zen-tren (SPZ) zur Verfügung. Dort werden sie interdisziplinär von mehreren Ärzten und Therapeuten behandelt und ihren Familien wird Unterstützung und Hilfe angeboten. Ab dem 18. Lebensjahr fehlt für sie jedoch eine vergleichbare Einrichtung. Eine Anpassung im Sozialgesetzbuch im Jahr 2015 schuf die

Behandlungsempfehlung zu ihrem Hauszahnarzt.“ Häufig komme der Patient aber schon von diesem und jetzt fungiere er als Clearing-Stelle „und ich überlege, wo er weiterbehandelt wird. Zum Teil habe ich die Behandlung dann in meiner eigenen Praxis übernommen oder an die Uniklinik verwiesen.“ Die Behandlung sei mit den Eltern oder gesetz-lich bestimmten Betreuern abzustimmen. Das MZEB arbeitet eng mit den Haus- und Fachärzten zusammen und fungiert dabei als eine Art Lotse.

HERAUSFORDERUNG ANÄSTHESIE

Ein Großteil der Patienten muss in Narkose behandelt werden. Und hier liege eine Schwierigkeit – das schilderte San.-Rat Dr. Rumpf bereits bei der letzten Vertreterversammlung und wiederholte seine Sorge auch im Gespräch mit dem Zahnärzteblatt. Aktuell gebe es zu wenig ambu-lante Anästhesieärzte, die für diese Tätigkeit zu Verfügung stünden. Dr. Rumpf könne verstehen, dass aufgrund der fehlenden Monitoring-möglichkeit vor Ort sowie der unzureichenden Honorierung bei zahn-ärztlicher Narkose gepaart mit dem hohen Risiko bei Multimorbiden, die Bereitschaft hierzu nicht sehr hoch sei.

Er wünsche sich, dass es gelinge, einen Narkose-Arzt – besten-falls gleich direkt in das MZEB – bestellen zu können. „Theoretisch sei es dann auch möglich, dass während der Sedierung mehrere Behand-lungen durchgeführt werden.“

„Das Angebot der MZEB“, so das Fazit von Dr. Rumpf „steht noch am Anfang. Da steckt viel Pionierarbeit drin. Ich wünsche mir, dass die Zentren zukünftig noch mehr angenommen werden und für die zahn-ärztliche Behandlung vor Ort bedarfsgerecht weiterentwickelt wer-den.“ Auch in puncto Vergütung gebe es noch Aufbauarbeit.

MZEB SCHLIESST VERSORGUNGSLÜCKE

Erfahrungen aus zahnärztlicher Sicht

Medizinische Zentren für Erwachsene mit Behinderung in Rheinland-PfalzFünfsolcherZentrenstehenin Rheinland-Pfalzbereit:• MZEBRheinhessen-FachklinikMainz

• MZEBRheinland-PfalzNordgGmbH,Neuwied

• MZEBHeinrich-Haus, Neuwied-Engers

• MZEBamZentrumfürSozialpädiatrieundFrühförderungTrier

• MZEBBadKreuznach

InterdisziplinärerEinsatz:San.-RatDr.MichaelRumpf(Mitte)unddasTeamvomMedizinischenZentrumfürErwachsenemitBehinderunganderRhein-hessen-FachklinikinMainz.

BeiderBehandlungvonMenschenmitBehinderungistvielEmpathieundGeduldgefragt.

W Grundlage für den Aufbau medizinischer Zen-tren für erwachsene behinderte Menschen und schloss damit eine Versorgungslücke.

In Mainz hat Dr. Helmut Peters, lang-jähriger, ehemaliger Leiter des Zentrums für Kinderneurologie und Sozialpädiatrie der Rheinhessen-Fachklinik Mainz, mit viel En-gagement am Aufbau des MZEBs mitgewirkt. Er war es auch, der Sanitätsrat Dr. Michael Rumpf ansprach und um seine Unterstützung im MZEB bat. Seit Beginn ist der LZK-Ehren-präsident regelmäßig in der Spezialambulanz ehrenamtlich tätig: „Ich arbeite dort in einem interdisziplinären Team mit Ärzten, Therapeu-ten und Psychologen. Die unterschiedlichen Fachkompetenzen und Erfahrungen sind bei Behandlungen von Menschen mit komplexen Behinderungen enorm wichtig.“

FEHLENDE VERBALE KOMMUNIK ATIONSMÖGLICHKEIT

Im Mainzer Zentrum hat man sich auf Spi-na-Bifida-Fälle spezialisiert. Weiterhin gehö-ren Cerebralparesen zur häufigsten Diagnose. Damit verbunden sei auch die größte Schwie-rigkeit bei der Behandlung, so Dr. Rumpf: „Die meisten Patienten sind nicht in der Lage, eigenständig zu kommunizieren, beziehungs-weise sind sie so stark beeinträchtigt, dass

sie nicht ansprechbar sind.“ Das verlange bei der Behandlung viel Zeit und Geduld. „Meine Erfahrung im MZEB ist, dass das Team sich rührend um die Patienten kümmert und sehr gewillt ist, individuelle Therapielösungen zu finden.“

In der Regel werden an einem solchen Tag 8 bis 10 Patienten in die Spezialambulanz ein-bestellt. „Zu meinen Einsatztagen bringe ich alle notwendigen Instrumente für die Unter-suchung selber mit“, schildert Dr. Rumpf. „Ich untersuche die Patienten und schaue, was an-liegt. Gegebenenfalls schicke ich sie mit einer

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Page 23: Mitteilungen der Rheinland-Pfalz€¦ · rapeutische Konzepte, die Ästhetik und Funk-tion für eine zahnmedizinische Rehabilitation von Patienten gleichwertig verbinden. Einsen-deschluss

ie alljährliche „Fastnachtsfortbildung“ der Bezirkzahn-ärztekammer Rheinhessen fand am 16.02.2019 im Hotel Hilton in Mainz statt. Im Fokus der Fachvorträge

von Prof. Dr. Daniel Grubeanu und Uli Hauschild (Zahntechnikermeis-ter) zum Thema „Das Gesamtkonzept: Hart- und Weichgewebsma-nagement für ein vorhersagbares prothetisches Ergebnis“ standen vor allem das Backward Planning der zukünftigen Versorgung mittels Simplant und die Planung der Implantatpositionen anhand des Waxup. Die Vorträge waren hoch spannend und zukunftsorientiert. Prof. Gru-beanu zeigte Konzepte zur Versorgung im Frontzahnbereich und Uli Hauschild intraoperative Anwendungsmöglichkeiten präfabrizierter prothetischer Aufbauteile zur Sofortversorgung.

Zur Stärkung gab es anschließend im festlich geschmückten Gold-saal des Hotels neben den für Rheinhessen typischen Weck, Woscht & Woi ein einladendes Buffet mit allerlei regionalen Leckereien. Dieses Essen war auch eine notwendige Grundlage für die mehrstündige Fast-nachtsitzung, zu der die Kolleginnen und Kollegen samt Begleitung gut gelaunt und kostümiert angetreten sind. Nach der Einführung durch Herrn Prof. Dr. Urban präsentierte der Chef des Protokolls Patrik Henkel das aktuelle politische Zeitgeschehen. Anschließend gaben zahlreiche Narren der politisch-literarischen Fastnacht ihre Büttenreden zum Besten. Unter den vielen guten Vorträgen sind mir vor allem Marian Butscher, der als jüngster Darsteller seinen Vortrag „aus der Lameng“ auswendig wiedergab, sowie Paco und Paco mit der Rentnermusik und Appolonia mit ihrem Vortrag zur Digitalisierung aufgefallen. Dabei wa-

Regional Rheinhessen/Koblenz Seite 45Regional Trier Seite 44

tologie, Goethe-Universität Frankfurt, wird bei der kommenden Koblenzer Fachtagung Implantologie am 22. Mai 2019 hierzu referie-ren. Darüber hinaus gibt es ein Praxis-Update zum Thema periimplantäre Infektionen.

Mehr Infos zur Koblenzer Fachtagung Implantologie

Dr. Dr. med. Reinhard Lieberum, Tel.: 0261 34555, www.praxis-lieberum.de

UMZUG: ENTSCHEIDUNG FÜR TRIER

KOBLENZER FACHTAGUNG IMPLANTOLOGIE IM MAI

Z entrales Thema der Vertreterversammlung der Be-zirkszahnärztekammer Trier am 28. November 2018 war der Umzug ihrer Geschäftsstelle nach Trier. Die

Berichte des Vorsitzenden Dr. Mohr und des stellvertretenden Vorsit-zenden der BZK Trier, Kollege Chybych, fassten noch einmal die wich-tigsten Vorüberlegungen für die Entscheidung dieses Umzuges von Koblenz nach Trier zusammen: Auslöser und Grund für diesen Umzug sind Umstrukturierungen innerhalb der Kassenzahnärztlichen Ver-einigung Rheinland-Pfalz. Die KZV Rheinland-Pfalz plant aufgrund von Zentralisierungsnotwendigkeiten, ihren Hauptsitz nach Mainz zu ver-legen und in diesem Zuge das Zahnärztehaus Koblenz in der Bahnhof-straße 32 zu schließen. Somit kann die Geschäftsstelle der BZK Trier, bisher dort im zweiten Stock angesiedelt, in diesem Gebäude nicht mehr bleiben.

Innerhalb des Jahres 2018 hat der Vorstand der BZK Trier unter-schiedlichste Szenarien des weiteren Vorgehens hervorgerufen, durch den Fortfall der Geschäftsräume für die Geschäftsstelle der BZK Trier erwogen und vorsondiert:• Fusion der BZK Koblenz und BZK Trier• Anmietung von gemeinsamen Geschäftsstellenräumen der BZK

Trier und BZK Koblenz in Koblenz unter Beibehaltung beider Bezirks-zahnärztekammern

• Anmietung eigener Räume in Koblenz für die BZK Trier• Anmietung von Räumen in Trier

Die einzelnen Möglichkeiten wurden auf Durchführbarkeit, Effekti-vität, Nähe zur zahnärztlichen Kollegenschaft und ihre Kosten hin überprüft. In Kreisversammlungen der zahnärztlichen Kollegenschaft wurden die Entscheidungsmöglichkeiten für zukünftige Räume der Geschäftsstelle der BZK Trier vorgestellt und den Kollegen vor Ort ein Forum zur Information und Stellungnahme geboten. Der überwiegen-de Tenor der zahnärztlichen Kollegen auf diesen Kreisversammlungen ist der Wunsch nach einer ortsnahen Vertretung. Dabei ist ein günsti-ges Mietobjekt in Trier, verkehrsgünstig in der Nähe des Verteilerkrei-sels, in der Vorplanung. Die Möglichkeit zukünftiger Anmietung von Konferenzräumen für Fortbildungsveranstaltungen ist eventuell hier auch gegeben.

Die finanziellen Mehrbelastungen werden durch die Erhöhung der Mitgliederbeiträge für den niedergelassenen selbstständigen Zahn-arzt um zehn Euro dargestellt, eine einmaligen Umlage von zweihun-dert Euro zur Finanzierung des Umzuges wird erhoben, der Rest der Kosten wird aus der Rücklage der BZK Trier entnommen.

Nach eingehender Beratung beschließt die Vertreterversammlung der BZK einstimmig den Umzug ihrer Geschäftsstelle nach Trier und beauftragt den Vorstand mit der Umsetzung des Umzugs. Die Vertreter-versammlung erwartet von diesen Beschlüssen eine weitere gute Vertre-tung ihres zahnärztlichen Berufsstandes vor Ort in Trier.Dr.AndreasSteinke,ÖffentlichkeitsreferentderBZKTrier

COLLOQUIUM CARNEVALE IN RHEINHESSEN

In Deutschland werden jährlich ca. 13 Millio-nen Zähne extrahiert und verworfen. Zur Vor-bereitung eines defizitären Alveolarkammes für eine geplante Implantatversorgung wer-den dann vornehmlich autogene Knochen-transplantate oder Knochenersatzmaterialien unterschiedlichster Herkunft verwendet.

Dabei würde sich die Verwendung des extrahierten Zahnes durchaus als mögliche Alternative anbieten, da die strukturelle Be-

schaffenheit von Dentin grundsätzlich mit der von Knochengewebe vergleichbar ist. Kli-nische Studien zur lateralen Kieferkammaug-mentation und Sinusbodenelevation belegen die Sicherheit und Wirksamkeit partikulärer und blockförmiger Zahnaugmentate und be-stätigen die Ergebnisse tierexperimenteller Untersuchungen.

Univ.-Prof. Dr. Frank Schwarz, Direktor Poli-klinik für Zahnärztliche Chirurgie und Implan-

D ren auch die Humbas, die ihr Liedgut zur Darbietung brachten. Beson-ders witzig fand ich auch den Mainzer Polizisten Alexander Leber mit seinen Anmerkungen zur städtischen Verkehrssituation.

In der Pause trafen wir uns zu einem exklusiven gemeinsamen Empfang mit dem Sitzungskomitee. Alles in allem war es eine gelunge-ne Veranstaltung und die Teilnehmer waren durchweg begeistert.Vielen Dank an die Sponsoren Dentsply Sirona und Camlog!Dr.DanBrüllmann,stellv.VorsitzenderderBZKRheinhessen

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Regional Seite 47

m 1.2.2019 erhielten die beiden Sanitätsräte Dr. Micha-el Rumpf und Dr. Rüdiger Krebs für ihr jahrzehntelanges standespolitisches Engagement die Dr.-Horst-Sebas-

tian-Medaille; verliehen von der Bezirkszahnärztekammer Rheinhes-sen (BZKR) durch die Vorsitzende Dr. Andrea Habig-Mika. Nach der Verdienstmedaille der rheinland-pfälzischen Zahnärzte, Ehrennadel der Landeszahnärztekammer (LZK) und der Silbernen bzw. Goldenen Ehrennadel der Bundeszahnärztekammer und dem Titel des Sanitäts-rates, würdigte die Bezirkszahnärztekammer die Kollegen Krebs und Rumpf mit der selten verliehenen Dr.-Horst-Sebastian-Medaille.

Beide Honoratioren haben den bereits 1986 verstorbenen Dr. Se-bastian noch persönlich kennengelernt und erlebt. Auf seinem Weg war dieser Reformer von Kassenzahnärztlicher Vereinigung (KZV) und LZK und prägte im Nachkriegsdeutschland ein neues Bild vom Zahnarzt: Einem gesellschaftlich vernetzten, politischen Zahnarzt, der sich über seine berufliche Tätigkeit hinaus aktiv in die Gesellschaft einbringt. Das ist heute wesentlicher Bestandteil in der Außendarstellung von LZK, KZV, BZKen und dem Freien Verband deutscher Zahnärzte (FVDZ).

Die beiden rheinhessischen Zahnärzte Dr. Krebs und Dr. Rumpf standen lange an der Spitze der LZK Rheinland-Pfalz und haben diese zukunftsorientiert im Sinne aller Kollegen aus Rheinland-Pfalz geführt.

Außergewöhnliches Engagement, ein hohes Maß an Kollegialität und der unabdingbare Wille, gestalten zu wollen, zeichnen die aktu-ell Geehrten aus. Diese Eigenschaften finden sich bereits in der Rei-he der bisherigen Preisträger; Bernd Stern, Helmut Conrad, Jürgen Braun-Himmerich, Klaus Bernauer, Wolfram Köttgen und Klaus-Dieter Gerkhardt, so die BZK-Vorsitzende in ihrer Laudatio.

Als Präsident (1992−2002) hat Dr. Rüdiger Krebs die LZK grund-legend reformiert und zu einer modernen zukunftsorientierten Körper-schaft gemacht. Auch die Schaffung des „Hildegard von Bingen-Prei-ses“ fiel in die Legislaturen von Dr. Krebs und hat viele Jahre zu einer positiven Außendarstellung der LZK in der Gesellschaft, Politik und Presse beigetragen.

San.-Rat Dr. Rumpf hat in seiner Präsidentschaft 2007−2017 maßgeblich an der fortbildungsorientierten Ausrichtung der LZK mit-gewirkt und sowohl strukturell als auch personell die Weichen für eine moderne Aus- und Weiterbildung für Kollegen und Praxispersonal gestellt. Gesundheitlich-sozialpolitische Themen wie Alterszahnheil-

Dr.-Horst-Sebastian-Medaille für Sanitätsräte

Dr. Michael Rumpf und Dr. Rüdiger Krebs

EINE SELTENE EHRE

V.l.n.r.:San.-RatDr.RüdigerKrebs;Dr.AndreaHabig-Mika,BZKR-Vorsitzende;San.-RatDr.MichaelRumpf;Priv.Doz.Dr.DanBrüllmann,stellv.BZKR-Vor-sitzender.

kunde, Behindertenzahnheilkunde, Jugendzahnpflege, aber auch ein kollegiales und praxistaugliches Konzept des Qualitätsmanagements wurden grundlegend mitgestaltet.

Die Aufzählung der beruflichen und standespolitischen Werdegän-ge beider Geehrten würde den Rahmen sprengen. Vor der eigentlichen Verleihung dankte Dr. Habig-Mika auch den anwesenden Ehefrauen, ohne deren Unterstützung ein solch zeitaufwendiges Engagement gar nicht möglich gewesen wäre.

Der langjährige Vorsitzende der LZK-Vertreterversammlung, San.-Rat Dr. Helmuth Back, brachte in seiner Festrede Lob, Anerkennung und Respekt für Geleistetes zum Ausdruck. Die anwesenden Vorsit-zenden der KZV, Dr. Peter Matovinovic und Markus Koller, die LZK-Prä-sidenten Dr. Wilfried Woop und San.-Rat Dr. Peter Mohr, ebenso wie die FVDZ-Landesvorsitzende Dr. Ulrike Stern, rundeten das Bild einer nicht alltäglichen Verleihung einer Verdienstmedaille ab und bekundeten ihre Anerkennung für den Kampf um Erhalt von Selbstständigkeit und Freiberuflichkeit im Sinne des Dr. Horst Sebastian.Dr.JensVaterrodt,ÖffentlichkeitsreferentderBZKR

A

Regional Rheinhessen Seite 46

KOBLENZ: DR. HELMUTH GREINER

UND DR. ROLF WEICHERT

Zwei langjährig engagierte Kolle-gen aus Lahnstein waren, neben ihrem Engagement im Kreis, mehr als 25 Jahre für die gemeinsame Prüfstelle von KZV und Kranken-kassen in Rheinland-Pfalz tätig: Dr. Helmuth Greiner und Dr. Rolf Weichert haben unter anderem als Sachverständige und Mitglie-der der Prüfungskommissionen kompetent und kollegial den Stil und die Vorgehensweise im Prüf-verfahren nachhaltig geprägt. Dr. Greiner war von der Ehrung sicht-lich überrascht, da er zur Vertre-terversammlung eingeladen war, um über das Prüfwesen zu infor-mieren. Dr. Weichert war gerade im Urlaub – ihm wurden Urkunde und Glückwünsche der Delegierten zugesandt.

VERDIENSTMEDAILLEN FÜR SECHS MITGLIEDER

Die jährlichen Vertreterversammlungen der Bezirkszahnärztekammern (BZK) sind auch Anlass,

sich bei verdienten Kollegen für ihren Einsatz zu bedanken. Ende 2018 wurden die folgenden sechs

Ehrenamtsträger mit Verdienstmedaillen der rheinland-pfälzischen Zahnärzte ausgezeichnet:

TRIER: DR. ANDREAS

STEINKE

In Trier wurde Dr. Andreas Steinke (Badem) geehrt. Dr. Steinke ist u.a. Obergutachter für die Versor-gung mit Zahnersatz, Mitglied im Obergutachter-Einigungsgremium, Mitglied im Sozialausschuss der BZKen Koblenz und Trier sowie seit 2013 Mitglied der Vertreter-versammlung der BZK Trier. Au-ßerdem ist er als Öffentlichkeits-referent für die BZK Trier tätig.

PFALZ: DOROTHEE HOF UND

DR. CHRISTOF VATTER

Die Zahnärztin Dorothee Hof (Kaiserslautern) und Dr. Christof Vatter (Waldfischbach-Burgalben) wurden vom BZK-Vorsitzenden Dr. Holger Kerbeck ausgezeichnet. Er hob in seiner Laudatio das jahre-lange Engagement von Zahnärztin Dorothee Hof als zahnärztliche Fachlehrerin an der Berufsbilden-den Schule Kaiserslautern, als stellvertretende Kreisvorsitzende der Kreisvereinigung Kaiserslau-tern sowie in vielen Gremien der zahnärztlichen Selbstverwaltung hervor. Dr. Christof Vatter dankte er für seine langjährige Tätigkeit als Fachlehrer an der Berufsbilden-den Schule Rodalben und seinen Einsatz als stellvertretender Kreis-vorsitzender der Kreisvereinigung Pirmasens/Zweibrücken. Darüber hinaus ist Dr. Vatter als Gutachter für die Kassenzahnärztliche Ver-einigung (KZV) RLP tätig.

RHEINHESSEN: DR. ANGELIK A

FRÖHLICH-KREBS

Dr. Angelika Fröhlich-Krebs en-gagiert sich seit 1996 – damals noch als Arbeitnehmervertreterin – in der BZK Rheinhessen im Be-reich der ZFA-Ausbildung. Sie ist seit letztem Jahr Fachzahnärztin für Oralchirurgie und seit länge-rer Zeit Arbeitgebervertreterin im ZFA-Prüfungsausschuss und im ZMP-Prüfungsausschuss. Gerade ihre Begeisterung und ihr Enga-gement für das ZFA-Aufgabenge-biet stellte Frau Dr. Habig-Mika in ihrer Laudatio als außergewöhn-lich heraus.

Fotos: Pfalz(v.l.n.r.):Dr.MichaelOrth,stellv.VorsitzenderderBZKPfalz;DorotheeHof;Dr.ChristofVatter;Dr.HolgerKerbeck,VorsitzenderderBZKPfalz.Koblenz:San.-RätinDr.MargritBrecht-Hemeyer,VorsitzendederBZKKoblenz(l.);Dr.HelmuthGreiner.Rheinhessen:Dr.AndreaHabig-Mika,BZKR-Vorsitzende(l.),Dr.AngelikaFröhlich-Krebs.Trier(v.l.n.r.):San-Rat.Dr.PeterMohr,VorsitzenderderBZKTrier;Dr.AndreasSteinke;StefanChybychMSc.MSc.,stellv.VorsitzenderderBZKTrier.

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Bekanntmachungen Seite 49Bekanntmachungen Seite 48

INFORMATION NACH ART. 13, 14 DSGVO

Die LZK verarbeitet im Rahmen der Erfüllung der ihr gesetzlich übertragenen Aufgaben Daten ihrer Mitglieder, von Angestellten und Auszubildenden ihrer Mitglieder, von anfragenden Patienten sowie von sonstigen Personen (z. B. Vertragspartnern, Behörden-angehörigen, Pressevertretern), die mit der LZK in Kontakt treten. Betroffene Personen haben das Recht, nach Art. 13, 14 DSGVO in-formiert zu werden. Dieser Informationspflicht kommen wir nach-folgend nach.

1. NAME UND KONTAKTDATEN DES VERANTWORTLICHEN

Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO ist die LZK, Kör-perschaft des öffentlichen Rechts, Langenbeckstraße 2, 55131 Mainz. Nach § 11 Abs. 3 des Heilberufsgesetzes RLP vom 19. De-zember 2014 vertreten der Präsident, Herr Dr. med. dent. Wilfried Woop, der Vizepräsident, Herr San.-Rat Dr. med. dent. Peter Mohr oder der Hauptgeschäftsführer, Herr Rechtsanwalt/Syndikus-rechtsanwalt Felix Schütz die LZK gerichtlich und außergericht-lich. Sie können über die Geschäftsstelle der LZK postalisch, über die Telefonnummer: +49 6131 9613660 oder per E-Mail: [email protected] kontaktiert werden.

2. NAME UND KONTAKTDATEN DES DATENSCHUTZBEAUFTRAGTEN DER LZK

Für die LZK ist Herr Harald Pultar, Bäckergasse 4, 55128 Mainz, Tel. +49 (0) 6131 330821, Fax +49 (0) 6131 330822, E-Mail: info@ pultar.de, als Datenschutzbeauftragter bestellt.

3. ZWECK UND RECHTSGRUNDLAGE DER DATENVERARBEITUNG

Die LZK verarbeitet Daten zu dem Zweck der Erfüllung der ihr ge-setzlich übertragenen Aufgaben. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DSGVO. Die gesetzlich übertragenen Aufgaben ergeben sich unter anderem aus dem Heilberufsgesetz RLP, dem Berufs-bildungsgesetz, den Vorschriften zum Strahlenschutz (in Bezug auf die Röntgenstelle) sowie hygiene- und satzungsrechtlichen Vorschriften. In den Fällen einer Einwilligung in die Datenverarbei-tung ergibt sich die Rechtsgrundlage aus Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO. Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO widerrufen werden. Dazu reicht eine Mitteilung per E-Mail

an die LZK. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt vom Widerruf unberührt.

Anfallende Daten löschen wir, nachdem die Speicherung nicht mehr erforderlich ist oder schränken die Verarbeitung ein, falls gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen. Rechtsgrundlage dafür ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO. Bei einer Verarbeitung von Daten auf Grundlage einer Einwilligung werden die Daten inner-halb von 30 Tagen nach Widerruf der Einwilligung, oder, sofern ein Widerruf nicht erfolgt, nach Erreichung des Zweckes, zu dem die Daten erhoben wurden, gelöscht.

4. VON WEM ERHEBEN WIR PERSONENBEZOGENE DATEN?

Wir verarbeiten, also erheben, speichern, nutzen, übermitteln oder löschen personenbezogene Daten von folgenden natürlichen Personen: • Zahnärztinnen und Zahnärzte, die Pflichtmitglied der LZK wer-

den oder sind oder an Fortbildungen der LZK teilnehmen, • Angestellte oder Auszubildende (ggf. deren Erziehungsberech-

tigte) von Zahnärztinnen und Zahnärzten, • Prüflinge, die an der Fachsprachenprüfung oder an Prüfungen

nach dem Berufsbildungsgesetz teilnehmen, • Patienten bzw. ihre gesetzlichen oder rechtsgeschäftlichen

Vertreter, • alle anderen natürlichen Personen, die in Kontakt mit der LZK

stehen.

Nach § 1 Abs. 5 des Heilberufsgesetzes RLP sind Zahnärztinnen und Zahnärzte verpflichtet, die Aufnahme, Beendigung und Ver-legung ihrer beruflichen Tätigkeit anzuzeigen und ihre Berech-tigung zur Ausübung des Berufs und zur Führung der Berufsbe-zeichnung nachzuweisen. Ein Verstoß gegen Meldepflichten kann berufsrechtlich sanktioniert werden.

5. WELCHE PERSONENBEZOGENEN DATEN ERHEBEN WIR UND WO?

In der Regel werden die personenbezogenen Daten unmittel-bar bei der betroffenen Person erhoben. Ansonsten werden die Daten u. a. von Kassenzahnärztlichen Vereinigungen, anderen Zahnärztekammern, Ärztekammern, Gerichten, Behörden (z. B. Ministerium, Gesundheitsamt, Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung), Krankenkassen und allen anderen natürlichen und juristischen Personen, die mit uns in Kontakt treten, über-

mittelt. Wir verarbeiten zudem personenbezogene Daten, die wir aus öffentlich zugänglichen Quellen (allgemein zugängliche Ver-zeichnisse, Presse, Medien) zulässigerweise gewonnen haben und verarbeiten dürfen.

Mitgliederdaten Dazu gehören sämtliche persönliche Angaben allgemeiner Natur (z. B. Vor- und Nachnamen, Praxis- und Privatadresse, Geburtsda-tum und -ort, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Bankverbindung) und Berufsdaten (Approbation, ggf. Promotion, weitere fachliche Qualifizierungsnachweise, behördliche Mitteilungen, ggf. ver-tragszahnärztliche Daten). Außerdem werden davon Informatio-nen zu berufsrechtlichen Verfahren, Patientenanfragen, Anfragen wegen Gutachten und Schlichtung sowie Anfragen von Mitgliedern zu berufsbezogenen Sachverhalten erfasst. Wird der Zahnarzt als Ausbilder tätig, werden auch Daten im Zusammenhang mit dem Berufsausbildungsverhältnis erhoben.

Angestellte und Auszubildende der Praxen Dazu gehören sämtliche persönliche Angaben der/des Angestell-ten (z. B. Vor- und Nachnamen, Adresse, E-Mail-Adresse, Tele-fonnummer) sowie Sachverhalte, die im Rahmen von Anfragen bekannt werden. Im Rahmen der Aufstiegsfortbildungen werden zusätzlich zu den Angaben auch Daten zur Arbeitsstelle, Fortbil-dungsnachweise zu durchgeführten Prüfungen sowie Begabten-förderungen verarbeitet. Bei Auszubildenden gehören neben den persönlichen Angaben auch schulische Daten (Schulabschluss, Berufsschule) sowie Informationen über die Zwischen- und Ab-schlussprüfung sowie die Prüfungsergebnisse und den Ausbil-dungsabschluss dazu.

Patienten bzw. ihre gesetzlichen oder rechtsgeschäftlichen Vertreter Dazu gehören sämtliche persönliche Angaben (z. B. Vor- und Nachnamen, Adresse, Geburtsdatum und -ort, E-Mail-Adresse, Te-lefonnummer, behandelnde Ärzte und Zahnärzte, Versicherungs-status, Gerichtsakten, Gesundheitsdaten in zahnärztlichen Rech-nungen sowie bei Gutachten und Schlichtungsverhandlungen) sowie die Anliegen, die an den Schlichtungsausschuss sowie im Rahmen von Beschwerden erfolgen. Angaben zu minderjährigen Kindern werden nur erhoben, wenn diese durch die Erziehungs-berechtigten mitgeteilt werden.

Sonstige natürliche Personen Dazu gehören alle personenbezogenen Daten, die z. B. bei der Kontaktaufnahme von Mitarbeitern der Vertragspartner der LZK, der Presse oder von behördlichen Angehörigen bekannt werden. Dies sind in der Regel die persönlichen Angaben (Vor- und Nach-name, Arbeitgeber oder Behörde, Adresse, Telefonnummer, E-Mail) und der betreffende Sachverhalt der Anfrage.

6. WER ERHÄLT GGF. IHRE PERSONENBEZOGENEN DATEN?

Mitgliederdaten Soweit gesetzlich vorgeschrieben, übermittelt die LZK personen-bezogene Daten an andere Behörden und öffentliche Stellen zur Erfüllung deren gesetzlicher Aufgaben. Bei Amtshilfeersuchen dazu berechtigter Behörden erhalten die betreffenden Behörden die gesetzlich zulässigen Mitteilungen. Ferner werden der Bun-deszahnärztekammer Kontaktdaten von Mitgliedern zur Zustel-lung der ZM überlassen. Außerdem werden Mitgliedsdaten auf der Internetseite der LZK im Zahnarztsuchverzeichnis eingestellt.

Datenverarbeitung im Auftrag der LZK Von der LZK eingesetzte Auftragsdatenverarbeiter (Art. 28 DSGVO) können im Zusammenhang mit der Aufgabenerfüllung Daten er-halten (z. B. im Rahmen des Versands des Zahnärzteblatts oder anderer Publikationen).

Datenübermittlung in Drittland Datenübermittlungen in ein Drittland oder an eine internationale Organisation werden nicht veranlasst.

7. WELCHE RECHTE HABEN SIE IM ZUSAMMENHANG MIT DEM DATENSCHUTZ?

Sie haben uns gegenüber hinsichtlich der Sie betreffenden perso-nenbezogenen Daten das Recht, • gemäß Art 15 DSGVO Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten

personenbezogenen Daten zu verlangen, • gemäß Art. 16 DSGVO die Berichtigung Sie betreffender unrich-

tiger Daten zu verlangen, • gemäß Art. 17 DSGVO die Löschung Ihrer bei uns gespeicher-

ten personenbezogenen Daten zu verlangen, wenn Sie für den Zweck, zu dem sie erhoben wurden, nicht mehr benötigt werden und keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen bestehen,

• gemäß Art. 18 DSGVO die Einschränkung der Verarbeitung Sie betreffender Daten zu verlangen,

• gemäß Art. 20 DSGVO auf Übertragung Sie betreffender perso-nenbezogener Daten,

• gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten einzulegen.

8. WO KÖNNEN SIE SICH GGF. BESCHWEREN?

Sie haben die Möglichkeit, sich über die Verarbeitung Ihrer perso-nenbezogenen Daten durch uns zu beschweren bei:

Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informations-freiheit Rheinland-Pfalz, Hintere Bleiche 34, 55116 Mainz, Tel. +49 (0) 6131 208-2449 oder Fax +49 (0) 6131 208-2497, E-Mail: [email protected]

DATENSCHUTZINFORMATION DER LANDESZAHNÄRZTEK AMMER RHEINLAND-PFALZ (LZK)

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Institut Seite 51Institut Seite 50

THEMA, KURSNUMMER WANN WO BESCHREIBUNG REFERENTEN PUNKTE

Oralchirurgisches Kompendium, 198111

Mi., 27.03.2019,14−18 Uhr

LZK MainzDiagnostik und Therapie chronischer Kiefer- und Gesichtsschmerzen

Prof. Dr. Dr. Monika Daubländer 5

Psychosomatik in der Zahnmedizin, 198132

Mi., 10.04.2019, 10−16 Uhr

LZK MainzLicht-Farbe-Hypnotherapie – Störungen sicher erkennen, Ursachen beseitigen

ZA Johannes Krebs, Dr. Alexander Wunsch, Bernhard Trenkle

8

GOZ-Frühjahrs-Update, 198302

Mi., 24.04.2019, 14−18 Uhr

LZK Mainz Abrechnungskurs Martina Wiesemann 5

Adhäsive Zahnmedizin, 198133

Mi., 22.05.2019, 15−20 Uhr

LZK MainzAdhäsive Zahnmedizin mit Komposit – ein Nachmittag mit 100 % Hands-on

Prof. Dr. Roland Frankenberger 8

Lachgassedierung, 198134

Fr., 24.05. bis Sa., 25.05.2019, 14−19 Uhr/9−16 Uhr

LZK Mainz Zertifizierungskurs nach CED Dr. Christian Soyka 16

Existenzgründungsseminar, 198135

Sa., 25.05.2019, 10−17 Uhr

Favorite Parkhotel Mainz

"Perspektive Zahnarztpraxis" – Beste Chancen oder Risiken mit Nebenwirkungen?

Leitung: Dr. Andreas Laux 8

Z-QMS Einsteiger-Workshop, 198311

Di., 04.06.2019, 14−18 Uhr

HWK WiesbadenZ-QMS Einsteiger-Workshop inkl. Datenschutz-Modul (DSGVO)

Sabine Christmann, Archibald Salm

6

Z-QMS Fortgeschrittenen-Workshop, 198312

Mi., 05.06.2019, 14−18 Uhr

HWK WiesbadenVertiefung eines routinierten Umgangs mit Z-QMS in der Zahnarztpraxis

Sabine Christmann, Archibald Salm

6

Oralchirurgisches Kompendium, 198112

Mi., 05.06.2019, 14−18 Uhr

LZK Mainz Diagnose Krebs − was dann? Prof. Dr. Dr. Daniel Rothamel 5

Kratzen Sie noch oder scalen Sie schon?, 198301

Fr., 14.06.2019, 14−20 Uhr

LZK Mainz

Manuelle Depuration: Scaler und Küretten richtig anwenden – Hands-on-Kurs in der Kleingruppe

PD Dr. Dr. Christiane Gleissner, OA Dr. Muhamed Hassan MSc

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NEUES POSTGRADUIERTENPROGRAMM KIEFERORTHOPÄDIE

Das Institut Bildung und Wissenschaft der Lan-deszahnärztekammer Rheinland-Pfalz (LZK) startete im Januar in Kooperation mit der Universität Mainz das erste kieferorthopädi-sche Weiterbildungsprogramm nach Weiter-bildungsverordnung (WBO) der LZK RLP.

Die Weiterbildung zum Fachzahnarzt für Kieferorthopädie umfasst eine von der LZK or-ganisierte und getragene Grundlagenvermitt-lung und eine praktisch klinische Tätigkeit in

hierzu ermächtigten Kieferorthopädischen Pra-xen. Referenten sind neben den Mitarbeitern der Poliklinik für Kieferorthopädie der Univer-sitäten Mainz und Frankfurt auch niedergelas-sene Kieferorthopäden, ermächtigte Praxis-inhaber sowie Gastdozenten für ausgewählte Themen. Die wissenschaftliche Leitung hat dankenswerterweise der Kieferorthopäde Dr. Klaus-Dieter Gerkhardt übernommen.

KOMBINATIONSKURS ZUR DIGITALEN VOLUMENTOMOGRAFIE

Einen Kombinationskurs zur Erweiterung der Fachkunde (inklusive Sachkundeerwerb) bietet das Institut Bildung und Wissenschaft in zwei Teilen an: 1. Teil Mi., 28. August 2019 (13 – 18:30 Uhr; Praktikum 11:15 – 12:45 Uhr oder 18:30 – 20 Uhr) und Mi., 27. November (12 – 19 Uhr). Dieser Kurs bietet noch einmal die Möglichkeit, die Fachkunde gleichzeitig aktualisieren und erweitern zu können.

Mehr Informationen und Anmeldung bei Zivana Lazic, [email protected], oder

Fax: (06131)9613689, www.institut-lzk.de

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