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55. JAHRGANG SCHALLDäMPFER: RECHTLICHE ASPEKTE > SEITE 5 MITTEILUNGSBLATT DES LJV BERLIN Historische Entwicklung Berliner Forsten > Seite 10 Steter Tropfen höhlt den Stein > Seite 8 DIE JäGER IN BERLIN www.ljv-berlin.de 3 | Mai–Juni 2017

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55. Jahrgang

Schalldämpfer: rechtliche aSpekte

> Seite 5

Mitteilungsblatt des lJV berlin

historische entwicklungBerliner forsten> Seite 10

Steter tropfenhöhlt den Stein> Seite 8

die Jäger in Berlinwww.l jv-berlin.de3 | mai – Juni 2017

Tagesordnung:

1. Begrüßung und Totenehrung

2. Jahresbericht des Vorstandes für das abgelaufene Geschäftsjahr 2016

3. Ehrung verdienter Mitglieder

4. Rechnungsbericht des Schatzmeisters

5. Bericht der Kassenprüfer

6. Entlastung des Vorstandes und des Schatzmeisters

7. Beschluss über den Haushaltsplan 2018

8. Beschluss über Jahresbeitrag gem. Art. 3 der Satzung

9. Neuwahlen des Vorstandes gem. Art. 8 der Satzung

10. Wahl der Kassenprüfer

11. Anträge und Beratung

12. Verschiedenes

Entsprechend Artikel 9 Absatz g ist jedes Mitglied stimmberechtigt, das erschienen ist und einen

gültigen Mitgliedsausweis vorlegen kann. Vereinigungen haben beratende Stimme.

Anträge zur Tagesordnung müssen gemäß Artikel 9 Absatz c der Satzung

bis zum zum 12.04.2017 schriftlich in der Geschäftsstelle des LJV Berlin e.V.,

Sundgauer Str. 41, 14169 Berlin, eingegangen sein.

Waidmannsheil

Landesjagdverband Berlin e.V.

Detlef Zacharias

Präsident

einladung

gemäß artikel 9 der Satzung des landesjagdverbandes Berlin e.V. lade ich hiermit alle mitglieder ein zur

Jahreshauptversammlung

am mittwoch, dem 10. mai 2017, um 19.00 Uhreinlass ab 18.30 Uhr

im logenhaus berlin emser straße 12/13, 10719 berlin (Wilmersdorf)

fahrverbindungen:u-bahn: linie 1 * linie 7 u-bhf hohenzollernplatz, u-bhf Fehrbelliner Platzbus: linie 101 * 104 * 115 * 204

Aktuell Als GAst:

DJV-PräsiDent

HArtwiG FiscHer

Die Jäger in Berlin | 3–2017 3

editorial

lieBe Jägerinnen, lieBe Jäger,

traditionell beginnt mit dem 01. Mai die Bockjagd und mit Schmunzeln lässt sich berichten, dass die ggf. aus Sachsen geflohenen Böcke, die dort schon ab 16. April – warum auch immer – bejagt wer-den konnten, nun in den Fluchtgebieten keine Schonfrist mehr finden.

Neben den Themen rund um das Waf-fenrecht, auf das wir in speziellen Arti-keln dieses Heftes etwas ausführlicher eingehen, beherrscht um uns herum weiter das Thema Wolf die Medien, die Ideologen, die Landwirte, die Tierhalter und nicht zuletzt auch die Jägerschaft ungebremst. Das ist ja auch verständ-lich, denn die Zahl der Wolfsrudel so-wie der Einzelwölfe nimmt stärker zu, als gedacht und die Statistiken sind da augenscheinlich nicht so schnell wie die zunehmende Zahl der Wölfe.

Offensichtlich und nicht zu bestreiten ist die Tatsache, dass die große Zahl an Wolfsrissen in unserem Umfeld, also u.a. in Brandenburg sowie Niedersachsen rapide zunehmen und die betroffenen Tierhalter davon wenig begeistert sein können. Unabhängig von einer Entschä-digung und deren „richtiger“ Bemes-sung, die aufwändige Bürokratie dazu, zeigen die Bilder der gerissenen Tiere ein weiteres besonderes Problem. Der Wolf reißt eben nicht nur, um sich satt zu ernähren, was zunächst in der freien Wildbahn legitim und natürlich wäre, sondern er „lustmordet“. Das macht das Thema zusätzlich besonders prekär. Der Wolf kehrt in einst angestammte Gebiete zurück, die sich aber im Gegen-satz zu früher grundlegend verändert ha-ben. Da ist zunächst der Mensch weitaus zahlreicher mit all seinem Drumherum vertreten. Außerdem findet der Wolf

ein unnatürlich üppiges „Speisenange-bot“ wie nirgends und nie zuvor durch die reichhaltige Viehwirtschaft mit dem Phänomen, dass die dort gehaltenen Tiere kein ausgeprägtes Flucht- bzw. Ab-wehrverhalten vorweisen oder können. Im Prinzip wissen die heutigen Haus- und Nutztiere eben nichts vom Wolf und der Gefahr für sie bzw. könnten wegen der Gatterung nicht fliehen. Nur allein diese Punkte zeigen doch schon: Einfach zu behaupten, früher war der Wolf hier also soll er auch jetzt da sein und in Ruhe gelassen werden, das geht eben nicht. Das zeugt ggf. von Unkenntnis bzw. ideologisch geprägtem Denken. Mehrere Sichtungen innerhalb des Berliner Rings deuten übrigens darauf hin, dass auch in Berlin eines nicht allzu fernen Tages der Wolf zum Thema wer-den wird.

Ein als schön angesehenes Lebewe-sen – aber auch problematisches Thema ist der Waschbär. Vor einigen Wochen wollte u. a. auch mir ein Berliner NABU-Vertreter klar machen, dass der Wasch-bär angeblich keinen Schaden in unserer Flora und Fauna anrichten würde. Er-gänzend kam noch die Behauptung, die Bejagung würde für noch mehr Wasch-bären sorgen und es solle alles der Na-tur überlassen werden. Wenngleich der Waschbär nun nach EU-Richtlinie eine invasive Tierart darstellt, die zum Schutz der heimischen Natur bekämpft werden müsse, war die dargelegte Sichtweise des NABU eine in vielfacher Weise „er-staunliche“ Aussage, man denke nur an die vielen Amphibien, Jungvögel und Eier aus unserer heimischen und umfänglich geschützten Artenvielfallt, die hier geop-fert werden sollen?

Leider wurde kürzlich eine kluge Pres-semeldung des NABU Niedersachsen, in der die ganzjährige Jagd auf Waschbären gefordert wird, später wieder teildemen-tiert, es würde nicht der „verbandlichen Meinung“ entsprechen. Ich sehe den-noch darin erste Ansätze, dass letztlich Klugheit siegt, manchmal dauert es lei-der zu lange.

Für Berlin werden wir nicht nachlas-sen, die Aufhebung des Fallenjagdverbo-tes sowie die Verlängerung der Jagdzei-ten aus sachlichen Gründen zu fordern und rein ideologisch geprägte Barrieren damit aufbrechen.

Ich wünsche Ihnen einen guten Auf-takt in die Bockjagd und möchte noch besonders an unsere Jahreshauptver-sammlung am 10.05. erinnern, bei der wichtige Entscheidungen einschließlich der Vorstandswahlen anstehen und freue mich auf Ihr Erscheinen.

Weidmannsheil| Ihr Detlef ZachariasPräsident

Die Jäger in Berlin | 3–20174

inhalt WorkShopS 2017

WorkShop-anmeldUng Hiermit melde ich mich verbindlich an:

ÖffnUngSzeitenhaUS der Jagd

Montags und Donnerstagsvon 09.00 – 15.00 Uhr

Dienstags und Mittwochsvon 09.00 – 19.30 Uhr

05. thema:aufsicht auf SchießstättenDiesen Workshop benötigen Sie, um die Erteilung der Erlaubnis, gem. § 27 WaffG i.V.m AWaffV auf Schießstätten Aufsicht zu führen, erhalten zu können. Ohne diese Bescheinigung können beson-ders Jungjäger nicht ohne Aufsicht den Schießstand besuchen.

05. Workshop thema:SchießstandaufsichtDer nächste Workshop findet am 17.06.2017 im Haus der Jagd statt. Die Bescheinigung erhalten Sie direkt nach dem Workshop. Kosten für die Teilnah-me und die Bescheinigung €20,– für Mit-glieder des LJV-Berlin (Voraussetzung wegen Registrierung beim LJV Berlin). Die Kosten sind im Voraus zu entrich-ten, am besten per Überweisung an den Landesjagdverband Berlin e.V. Wenn Sie Interesse haben, melden Sie sich bitte in der Geschäftsstelle an oder schrei-ben einfach eine Mail an [email protected]

15. thema: motorsägenkursFür viele Revierarbeiten ist man auf die Motorsäge angewiesen. Hochsitz frei-schneiden, Bäumchen fällen, Hecke stut-zen und auch für den Hochsitzbau muss Holz herbeigesägt werden. Der korrekte und vor allen dingen sichere Umgang mit der Motorsäge ist dabei das A & O. Neben Schutzkleidung gehört auch das theoretische und praktische Wissen für den sicheren Umgang mit dem gefahren-trächtigen Gerät dazu.Bei dem eintägigen Kurs werden diese Inhalte vermittelt:• Anforderungen der Unfallverhütung,

Arbeitssicherheit und Gesundheits-

schutz• Die Motorsäge und deren Sicherheits-

einrichtungen • Wartung und Pflege der Arbeitswerk-

zeuge • Kettenschärfen • Sägetechnik an liegendem, nicht

unter Spannung stehendem Holz• Weitere Lehrgangsschwerpunkte

können je nach Kenntnisstand der Teilnehmer variieren

15. W Workshop thema: motorsägenkursDie Termine für den Workshop sind wie folgt festgelegt:W) 30./31.05.2017 (Di. 17:00 – 21:00 Uhr, Mi. 08:00 - 16:30 Uhr) - Folgetermine und Mindestteilnehmerzahl auf AnfrageJeweils 1. Tag ab 17:00 Uhr im Haus der Jagd (theoretischer Teil) und 2. Tag ab 08:00 Uhr im Forst Michendorf (weitere Info am 1. Tag).Dozent: LJV-Mitglied Clemens StrahlAnmeldung: verbindlich schriftlich (s.u.) oder über LJV-Geschäftsstelle per Telefon oder per E-MailPreis: € 119,– inkl. MwSt.für LJV-Mitglieder € 109,– inkl. MwSt.Was ist mitzubringen?Enganliegende Arbeitsjacke, Schnitt-schutzhose / Schnittschutzbeinlinge, Helm mit Drahtgittervisier, Gehörschutz, Schnittschutzschuhe und Arbeitshand-schuhe. Helm und Schnittschutzbein-linge können ggf. ausgeliehen oder auch käuflich erworben. Weitere Angaben siehe auch:www.forstwirtschaft-strahl.de

THeMA

Vorname, Name

LJV-Mitglied

Mittagessen

E-Mail

Telefon / Mobiltelefon

Bitte bis zum Anmeldeschluss an den LJV schicken, per Post, per Fax oder per E-Mail.Fax: 030/8114022 E-Mail: [email protected] Landesjagdverband bietet verschiedene jagdpraktische Workshops für seine Mitglieder an. Die Teilnahme von Nicht-Mitgliedern ist nur in Ausnahmefällen möglich. Wenn Sie eine gute Idee haben für ein Thema, lassen Sie es uns wissen, am besten per E-Mail an:[email protected] oder rufen Sie an: 030/8116565.

Foto Titelseite: Rehbock

© Wikimedia / Mucki

2 Jahreshauptversammlung

LJV Berlin

3 Editorial

4 Inhalt | Workshops 2017

LJV | DJV

5 ScHALLDäMPFeR: RecHTLIcHe

ASPeKTe

8 Steter Tropfen höhlt den Stein

10 Die historische Entwicklung der

Berliner Forsten

12 DFO-LV Berlin Jahresbericht

14 Aktuelle Jagdpolitik: Vortrag

Peter Drewes

15 Jagdhunde – Vorstellung im Jagd-

schloss Grunewald

16 Jägervereinigung Berlin-Müggel-

see e.V.

17 Schrittfehler – eine peinliche

Erfahrung

π Langer Tag der StadtNatur

18 Wasserstoffperoxid zum Blei-

chen

π DJV-Shop

19 Schießtermine 2017 LJV & JSCB

20 Geburtstage, Terminkalender

π Jagdbasar

π Jagdgelegenheiten

21 Jagd- und Schonzeiten in Berlin

und Brandenburg

22 Mondkalender

π Impressum

23 Wo treffen sich Berliner Jäger

24 Hörnerklang im Jagdschloss

Grunewald

Die Jäger in Berlin | 3–2017 5lJVschalldämpfer: rechtliche aspekte

I. einleitung Die Verwendung von Schalldämpfern bei der Jagdausübung ist in anderen eu-ropäischen Ländern wie z.B. England, Frankreich, Finnland oder Schweden in der Regel üblich, jedenfalls zulässig. Auch in Deutschland wird die Verwen-dung dieser gesundheits- und tierschüt-zenden Zusatzausstattungen für Jagdge-wehre in immer mehr Bundesländern von den zuständigen Behörden geneh-migt. Nach Bayern, Rheinland-Pfalz und Brandenburg wurde zuletzt auch in Baden-Württemberg und Hessen die Ge-nehmigungspraxis für Schalldämpfern zur Jagdausübung angepasst. Die Ursache dafür, dass in einzelnen Bundesländern die Verwendung von Schalldämpfern zulässig ist und in an-deren Bundesländern nicht, liegt zum ei-nen in den unterschiedlichen jagdrecht-lichen Verboten zum anderen an der waffenrechtlichen Regelungslage. Das Jagdrecht gibt vor, ob die jagdpraktische Verwendung zulässig ist. Das Waffen-recht regelt, ob die Person ein konkre-tes Bedürfnis für den Erwerb und Besitz eines Schalldämpfers hat. Diese unter-schiedlichen Regelungsbereiche sowie aktuelle Rechtsprechung dazu sollen nachfolgend kurz dargestellt werden.

II. Jagdrechtliche Regelungslage In den Landesjagdgesetzen bestimmen die einzelnen Bundesländer, welche Ge-genstände für die Jagdausübung zu- oder unzulässig sind, jagdrechtliche auch bekannt als sachliche Verbote. Schaut man sich die einzelnen Vorschriften der Länder an, fällt als erstes auf, dass mit Baden-Württemberg, Bayern, Bran-denburg, Berlin, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinlandpfalz, Schleswig-Holstein und dem Saarland 10 von 16 Bundesländern, in ihrem Landesjagdrecht den Einsatz von Schalldämpfern nicht verboten oder zumindest die Möglichkeit von Ausnah-men vorgesehen haben. Auch nach dem Bundesjagdgesetz ist der Einsatz von Schalldämpfern nicht untersagt. In den Ländern Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-An-halt, Thüringen dagegen ist die Jagdaus-übung unter Verwendung von Schuss-waffen mit Schalldämpfer ausdrücklich verboten. Ist die Verwendung von Schalldämp-fern jagdrechtlich verboten, ohne dass das Jagdgesetz Ausnahmemöglichkeiten von dem Verbot vorsieht, ist die Verwen-dung eines Schalldämpfers in dem jewei-ligen Bundesland jagdrechtlich unzuläs-sig. Konkret bedeutet dies, dass z. B.

ein Jäger, welcher die waffenrechtliche Genehmigung hat, einen Schalldämpfer besitzen zu dürfen, diesen in einem Bun-desland, wo dessen Einsatz jagdrechtlich verboten ist, nicht bei der Jagdausübung verwenden darf.

Voraussetzung für die Verwendung von Schalldämpfern bei der Jagd ist da-mit zunächst, dass deren Einsatz im Lan-desjagdrecht nicht verboten ist. Besteht ein jagdrechtliches Verwendungsverbot, fehlt in jedem Fall das waffenrechtlich erforderliche persönliche Bedürfnis des Jägers, einen Schalldämpfer erwerben und besitzen zu dürfen.

Der Rückschluss, dass in den Fällen, wo die jagdliche Verwendung von Schal-dämpfern nicht verboten ist, die waffen-rechtliche Prüfung des persönlichen Be-dürfnisses zu einer Genehmigung führt, ist leider derzeit, wie bereits die Einlei-tung zeigt, unzutreffend. Dies liegt an der waffenrechtlichen Regelungslage.

III. Waffenrechtliche Regelungslage1. Vollzug des Waffengesetzes durch die Landesbehörden Das Waffenrecht wird auf Landesebe-

rechtliche aSpekte für die zUläSSigkeit Von Schalldämpfern

Bei der JagdaUSüBUng – ein üBerBlick

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6 Die Jäger in Berlin | 3–2017lJVschalldämpfer: rechtliche aspekte

ne durch die jeweils zuständige Lan-desbehörde vollzogen. Grundlage für die Entscheidungen der Behörden ist die von der Bundesregierung erlassene Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz vom 05.03.2012 (WaffVwV. Dort ist in Ziff. 8.1.6 WaffVwV geregelt, dass das ein Bedürfnis zum Erwerb von Schalldämpfern oder von Waffen mit ein-gebautem Schalldämpfer nur in Ausnah-mefällen in Betracht kommt. Als einziges Beispiel für einen Ausnahmefall wird in der WaffVwV der Abschuss von Gehege-wild genannt. Weder Gesundheitsschutz für den Jäger noch Tierschutz für den Jagdhund im Rahmen der ordnungsge-mäßen Jagdausübung werden als wei-tere gut vertretbare Gründe für die Zu-lässigkeit von Schalldämpfern erwähnt. Eine solche Ergänzung der Beispiele in Ziff. 8.1.6 WaffVwV würde jedoch der restriktiven Genehmigungspraxis von Behörden in einigen Bundesländern die Grundlage nehmen. Der Umstand, dass die Verwaltungsvorschrift nicht näher beschreibt, wann ein begründeter Aus-nahmefall vorliegt, führt aufgrund der unterschiedlichen Landesbehörden, zu der bekannten Entscheidungskakopho-nie.

2. Das waffenrechtliche Jägerprivileg Nach § 2 Abs. 2 WaffG i. V. m. Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 1, 1. Halbsatz bedarf der Umgang mit Waffen im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 1 (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1 bis 4) der Erlaub-nis. Nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Ziff. 1.3 ste-hen wesentliche Teile von Schusswaffen und Schalldämpfer den Schusswaffen gleich, für die sie bestimmt sind. Sie sind

dem Grundsatz nach deshalb ebenfalls erlaubnispflichtig. Die Erteilung der Er-laubnis setzt gem. § 4 Abs. 1 Nr. 4 WaffG u.a. grundsätzlich voraus, dass der An-tragsteller ein Bedürfnis nachgewiesen hat.

Für Jäger wird gem. § 13 Abs. 2 S. 2 WaffG davon ausgegangen, dass für den Inhaber eines gültigen Jagdscheines ein waffenrechtliches Bedürfnis besteht, Schusswaffen und die dazu gehörende Munition (Jagdwaffen und –munition) erwerben und besitzen zu dürfen (so-genanntes Jägerprivileg). Voraussetzung ist das gem. § 13 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. § 13 Abs. 2 S. 2 WaffG die zu erwerbende Schusswaffe und Munition nach dem Bundesjagdgesetz in der zum Zeitpunkt des Erwerbs geltenden Fassung nicht verboten ist.

Daraus könnte man jetzt ableiten, dass in den Bundesländern, in denen kei-ne jagdrechtlichen Verbote bestehen, für den Erwerb und Besitz von Schalldämp-fern der gültige Jagdschein als Begrün-dung eines waffenrechtlichen Bedürfnis-ses ausreicht.

3. Jägerprivileg und Schalldämpfer in der Rechtsprechung Dagegen wird jedoch z. B. vom Ver-waltungsgericht Düsseldorf (Urteil vom 10.05.2016 – 22 K 5426/15) eingewendet: „Die Erlaubnispflicht entfällt nicht durch das in § 13 WaffG normierte sogenannte Jägerprivileg. Zum anderen werden Schall-dämpfer von dieser Privilegierung nicht erfasst, da sie sich nur auf Jagdwaffen be-zieht, die Langwaffen sind. Schalldämpfer sind weder „Langwaffen“ i. S. d. § 13 Abs.

3 Satz 1 WaffG noch „Jagdwaffen“ i. S. d. § 13 Abs. 6 WaffG. Beides können gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 2 WaffG nur Schusswaffen sein, die nach dem Bundesjagdgesetz in der zum Zeitpunkt des Erwerbs geltenden Fassung nicht verboten sind. Schalldämpfer sind zwar nach dem Bundesjagdgesetz nicht verboten; sie sind aber keine Schusswaf-fen.“

Bemerkenswert ist, dass das VG an anderer Stelle im Zusammenhang mit der Begründung einer erhöhten Ge-fährdungslage durch den Einsatz von Schalldämpfern ausführt, dass Schall-dämpfer, “… gesetzlich den Schusswaf-fen gleichgestellt sind.“ Bemerkenswert deswegen, da die sich auch aus dem Waffengesetz ergebene Gleichstellung von Schalldämpfern mit Schusswaffen konsequenterweise dazu führen müsste, die für Schusswaffen geltenden Maßstä-be anzuwenden, welche für die Prüfung eines Bedürfnisses relevant sind. Damit würde man wieder zum oben dargestell-ten Jägerprivileg kommen, d. h. ist die Verwendung von Schalldämpfern nicht jagdrechtlich verboten, könnte bei Vor-liegen eines gültigen Jagdscheines das Bestehen eines waffenrechtlichen Be-dürfnisses für den Erwerb und Besitz von Schalldämpfern bejaht werden.

Von den Gerichten wird jedoch allge-mein die Auffassung vertreten, dass mit dem Begriff der Schusswaffe nicht ohne weiteres ein Schalldämpfer in Verbin-dung gebracht wird (so auch VG Minden, Urteil vom 02.01.2017, Az. 8 K 3041/16) und damit das o. g. waffenrechtliche Jägerprivileg nicht anwendbar sein soll.

Diese entscheidende Frage, ob das waffenrechtliche Jägerprivileg gem. § 13 Abs. 2 S. 2 WaffG beim Erwerb von Waf-fen ohne gesonderten Bedürfnisnach-weis auch auf Schalldämpfer Anwen-dung findet, war Gegenstand eines vor dem Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg anhängigen, vom Berliner Rechtsanwalt und LJV Berlin Mitglied Jürgen Schulz geführten, Berufungsver-fahrens. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die Berufung zurückgewiesen und damit die Chance vertan, den Weg für eine einheitliche Verwaltungspraxis in den Ländern Berlin und Brandenburg zu ebenen. Immerhin

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7Die Jäger in Berlin | 3–2017 lJVschalldämpfer: rechtliche aspekte

hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die Revision zugelassen. Jedoch weist Rechtsanwalt Schulz zu Recht daraufhin, dass im Hinblick auf die nicht sehr jagdfreundliche Recht-sprechung des Bundesverwaltungsge-richts in Sachen Halbautomaten, die Ein-legung der Revision in diesem Fall sehr sorgfältig geprüft werden wird.

Diese Entscheidung des OVG Berlin-Brandenburg ist damit ein weiterer Beitrag in der rechtlich nicht nachvoll-ziehbaren Kakophonie gerichtlicher Entscheidungen zur Zulässigkeit von Schalldämpfern bei der Jagdausübung insbesondere, wenn man den Aspekt des Gesundheitsschutzes in das Zentrum der Betrachtung rückt.

Für die Anwendung von Schalldämp-fern sprechen z. B. die durch den Mün-dungsknall entstehenden gesundheit-lichen Risiken für den Jäger. Diese hat das Verwaltungsgericht Minden (VG Minden, Urteil vom 02.01.2017, Az. 8 K 3041/16) zum Anlass genommen die Be-hörde zu verpflichten, einem Jäger die Verwendung eines Schalldämpfers bei der Jagd zu erlauben.

Anders hat dagegen das VG Düsseldorf (Urteil vom 10.05.2016 – 22 K 5426/15) entschieden, welches trotz medizini-scher Stellungnahmen den Nachweis als nicht erbracht sah, „…dass der Einsatz eines Schalldämpfers zum Schutz seiner Gesundheit und Berufsausübung erforder-lich ist. Denn der Gesundheitsschutz des Klägers lässt sich auch durch zumutbare sonstige, nicht erlaubnispflichtige Maß-nahmen erreichen. Zum Zwecke des Ge-sundheitsschutzes kann der Kläger auf den Einsatz elektronischer, pegelabhängiger Gehörschutzstopfen (sog. „In-Ear-Gehör-schutzstopfen“) verwiesen werden.“ Begründet hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf seine ablehnende Entschei-dung letztlich damit, dass die Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung überwiegen. Es führt dazu aus: „Zu den Belangen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zählen insbesondere das öffent-liche Interesse an der Gefahrenabwehr und daran, die Zahl der in Privatbesitz befindlichen Schusswaffen auf das unbe-dingt notwendige Maß zu beschränken, unter anderem auch, um von vornher-

ein der Gefahr vorzubeugen, dass Waffen dem legalen Besitzer entwendet und zu Straftaten genutzt werden.“

4. Schalldämpfer bei der Jagd kein Sicher-heitsrisiko Das von Behörden und Gerichten häu-fig bemühte Argument, mit einer allge-meinen Gestattung der Verwendung von Schalldämpfern bei der Jagdausübung entstehe eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, da sich das Ri-siko von Straftaten erhöhe, wird in einer Einschätzung vom Bundeskriminalamt vom 25.10.2013 nicht bestätigt. Dort heißt es: „Aus kriminalistischer Sicht ist davon auszugehen, dass bei einer Locke-rung der bisherigen Genehmigungspraxis – bei Vorliegen eines waffenrechtlichen Be-dürfnisses – keine negativen Begleiterschei-nungen für die öffentliche Sicherheit und Ordnung einher gehen dürften.“

IV. Fazit Die kurzfristige Chance die Berliner Verwaltungspraxis zur Genehmigung von Schalldämpfern der Brandenburger Verwaltungspraxis anzugleichen wurde durch die Entscheidung des OVG Berlin-Brandenburg bedauerlicherweise vertan.

Soll die Vielstimmigkeit der Verwal-tungspraxis beendet werden, dürfte eine Änderung des waffenrechtlichen Jägerprivilegs im Waffengesetz für die größte Klarheit sorgen. Kurzfristig wäre eine Änderung der von der Bundesregie-rung erlassenen Allgemeinen Verwal-tungsvorschrift zum Waffengesetz vom 05.03.2012 (WaffVwV) anzuregen, welche eine wesentliche Entscheidungsgrundla-ge für die Behörden darstellt. Hier wür-de die „ordnungsgemäße Jagdausübung“ als weiteres Beispiel für das Bedürfnis ei-nen Schalldämpfer bei der Jagdausübung verwenden zu dürfen, den Behörden die Unsicherheit nehmen.

| Steffen GuberRechtsanwaltJustitiar des Landesjagdverbandes Berlin

8 Die Jäger in Berlin | 3–2017lJVsteter tropfen höhlt den stein

PoSTFAKTIScHe SALAMITAKTIK ZU LASTen Von LeGALWAFFenBeSITZeRn AUF eBene DeR eU UnD DeR MITGLIeDSTAATen Der eine oder andere Jäger wird es mit-bekommen haben – von Seiten des Staa-tes werden Legalwaffenbesitzer (LWB) schon seit Jahren immer weiter einge-schränkt, ohne dass irgendeine delikti-sche Relevanz vorliegt. Das unsägliche Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) zu halbautomatischen Waffen konnte mit Hilfe unserer Jagdverbände durch die Gesetzgebung erstaunlicher-weise relativ schnell korrigiert werden. Die neueste Einschränkung auf EU-Ebe-ne, die Feuerwaffenrichtlinie, ging nur geringfügig „entschärft“ über die Büh-ne. Aktuell behandelt die Legislative auf Bundesebene einen weiteren nationalen Vorstoß zur Verschärfung des Waffen-rechts. Vereinzelte kritische Stellung-nahmen des DJV scheinen im legislativen Nirwana zu verhallen, wenngleich we-nigstens fragwürdige Verschärfungsan-träge der Grünen ausgebremst worden sind. Auch auf Ebene der Bundesländer feiern „Waffengegner“ fröhliche Ur-stände: Vor kurzem hat das Oberverwal-tungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg (Urteil vom 06.04.2017, OVG 11 B 11.16; s. hierzu ein weiterer Beitrag im Heft) ein Bedürfnis für einen Knall-/Schalldämp-fer verneint. Auch für den kleinen Wi-derspruch, dass Knalldämpfer ein paar Kilometer nebenan in Brandenburg er-laubt sind, hat man eine nette juristische Begründung gefunden: Die Verwendung von Schalldämpfern zur Jagd werde kon-trovers beurteilt und sei bis heute in den Landesjagdgesetzen verschiedener Bun-desländer sogar ausdrücklich verboten. Der Gesetzgeber müsse tätig werden.

Aus dem Verfahren wird interessan-terweise folgendes kolportiert: Die Ver-treterin der öffentlichen Hand wurde

mit dem Faktum konfrontiert, dass Le-galwaffenbesitzer (LWB) bzw. Jäger in der Kriminalstatistik fast nicht auftau-chen, schon gar nicht mit Schalldämp-fern. Daraufhin hat sie eine schon fast herabwürdigende hypothetische Kau-salität aufgemacht: Der Grund für die fehlende Delinquenz der LWB sei eben, dass Schalldämpfer verboten seien und das Waffenrecht so restriktiv. M.a.W. – würden Schalldämpfer genehmigt, wür-de die Kriminalitätsrate der LWB, v.a. der Jäger, deutlich in die Höhe gehen. Dazu kein weiterer Kommentar.

einblick in die Historie Lange Zeit war das Recht, Waffen zu tragen, nicht eingeschränkt. Im Gegen-teil: Die heutige, mehrheitlich distan-zierte Haltung von Medien und vieler Menschen zu Waffen ist historisch eher neu. Vor dem 18./19. Jahrhundert, als in der Frühmoderne Söldnerheere immer beliebter wurden, hatten Schützenver-bände eine erhebliche Bedeutung für die Verteidigung von Städten. Es gab nicht nur ein Recht, sondern auch – neben der Steuerpflicht – eine teils ungeliebte Ver-pflichtung, Waffen zu tragen. Sie „durf-ten nicht verpfändet werden, und die geputzte und gewartete Waffe musste regelmäßig bei städtischen Sicherheits-inspektionen vorgezeigt werden.“ (Ge-neralverordnung betr. die Aufhebung der bisherigen auf die Bewaffnung des Land-volkes Bezug habenden Anstalten vom 12.1.1809, in: Württembergisches Reg.-Blatt, (1809), S. 25.; zit. nach Ellerbrock, Dagmar, Waffenkultur in Deutschland, APUZ 35–37/2014). Erst im Weimarer Reich wurde der Grundstein für das heutige Waffen-

recht gelegt. 1928 wurde – auch durch Entwaffnungstendenzen nach dem ers-ten Weltkrieg – das „Reichsgesetz über Schusswaffen und Munition“ verab-schiedet. Dieses entwickelte die Krite-rien des Bedürfnisses und der persönli-chen Zuverlässigkeit, welche bis heute die Grundlage für waffenrechtliche Ge-nehmigungen sind. Im Dritten Reich konnten die Natio-nalsozialisten auf dieser Grundlage auf-satteln und ab 1933 mit Unterstützung von Verwaltungsanordnungen den poli-tischen Gegner entwaffnen. Dies macht deutlich, dass auch heute „Waffengeg-ner“ meist keine absoluten Gegner von Waffen sind, sondern die ausschließliche Bewaffnung bestimmter staatsnaher Gruppen (Polizei, Militär) befürworten. Im Internet findet man ein plakatives Bild („Meme“ genannt), welches die Ent-waffnung der Bürger rhetorisch zuspitzt: „Letzt sah ich einen Film, in welchem nur Polizei und Militär Waffen hatten. Er hieß ‚Schindlers Liste’...“ Im Hinter-grund des Memes sieht man, wie ein Ju-de erschossen wird.

Die Entwaffnung der Bürger entwi-ckelt sich nach dem Dritten Reich fort. In den 70er Jahren konnte man noch über den Kataloghandel frei Kleinkali-berwaffen erwerben. Mein Vater hatte in seiner Jugend ohne weitere Erlaubnis auf dem heimischen Grundstück Spat-zen geschossen... Seitdem wurde das Waffenrecht in Deutschland – und mitt-lerweile auch in der EU – immer wieder verschärft.

Nach den tragischen Vorfällen in Er-furt (2002) und Winnenden (2009) wur-den die einschlägigen Gesetze immer

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Perkussions-Vorderlader

9Die Jäger in Berlin | 3–2017 lJVsteter tropfen höhlt den stein

restriktiver, obwohl klar wurde, dass wir kein Gesetzesdefizit (also unzureichen-de Regeln) haben, sondern allenfalls ein Vollzugsdefizit haben (der Vater des Amokläufers von Winnenden war LWB und hatte seine Pistole nicht im Waf-fenschrank verschlossen gelagert). Die Altersgrenzen für die Sportausübung wurden angehoben, was aus sportlicher Sicht fatal für die Nachwuchsförderung ist. Ebenfalls wurden Prüfungsbefugnis-se der Waffenbehörden ausgeweitet und so das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG) massiv einge-schränkt.

Unser Waffenrecht ist mittlerweile derart umfangreich und kompliziert, dass es vom Normalbürger und auch LWB nicht mehr verstanden wird; auch die Behörden verstricken sich in Details. Waffengesetz, die Allgemeine Waffenge-setz-Verordnung (AWaffV) und deren An-lagen, BKA-Feststellungsbescheide usw. stellen einen bürokratischen Dschungel dar, in dessen Lianen sich v.a. der LWB verfängt.

Kriminelle halten sich nicht an waf-fenrechtliche Regelungen. Man be-kommt ohne weiteres mit wenigen hun-dert Euro illegale Waffen von der Pistole bis hin zur AK-47. Dennoch gibt es we-nig ersichtliche Anstrengungen, den illegalen Waffenmarkt einzudämmen. Der Staat zieht sich aus Problemvier-teln („Parallelgesellschaften“) zurück. Grenzen und Grenzkontrollen sind nicht mehr „hilfreich“ und werden allenfalls reaktiviert, wenn G7/8-Gipfel geschützt werden müssen. Stattdessen ist es für die Politik offensichtlich einfacher, eine Symbolpolitik zu betreiben und mittels Salamitaktik die Rechte von LWB immer weiter einzuschränken. Ob dies nur der Bequemlichkeit geschuldet ist oder ob es gezielt geplant ist, die Bevölkerung – mit welchem Ziel auch immer – zu entwaff-nen, können wir nicht abschließend be-antworten. Als Demokraten sollten wir jedenfalls wachsam sein. Nur Diktaturen entwaffnen das Volk.

Aktuelle eU-Feuerwaffenrichtlinie Ein Beispiel für Symbolpolitik ist die aktuelle EU-Feuerwaffenrichtlinie: Das Regelwerk lag lange in der Schublade.

Einheitliche Rege-lungen zu einer wirksamen Deakti-vierung von Schuss-waffen hatte man lange Jahre „ver-pennt“. Nach den diversen islamisch motivier-ten Terroranschlä-gen in Paris vom 13.11.2015 (ca. 130 Tote, knapp 400 Ver-letzte) hatte die Eu-ropäische Kommission innerhalb einer Woche (!) einen Vorschlag zur Änderung der Waffenrichtlinie veröffentlicht. Ihrer Ansicht nach sollten mehrere Kategorien von Waffen völlig verboten werden und Schusswaffen, die sich rechtmäßig im Besitz gesetzestreuer Bürger befinden, konfisziert werden. Die Europäische Kommission hatte diese umstrittenen Maßnahmen ohne Folgenabschätzung vorgelegt. Auch hatte man den kleinen Schönheitsfehler übersehen (wollen?), dass die Anschläge sämtlich mit illegalen Waffen (und nicht mit legalen Waffen) begangen worden waren. In der Folge gab es deutlichen Widerstand von den LWB europaweit. Dieser wurde getragen vom Engagement diverser Einzelperso-nen (z.B. Katja Triebel, Berlin – Danke!) und von Verbänden wie dem DJV, der German Rifle Association und Firearms United.

Der schlecht konzipierte Vorschlag wurde massiv kritisiert. Organisiert durch Firearms United und mit Un-terstützung des Abgeordneten (MdEP) Bernd Kölmel fand im November 2016 eine Konferenz statt, die auf https://firearms-united.com/de/firearms-direc-tive-conference dokumentiert ist. Dort wurde wissenschaftlich dargelegt, dass eine Verschärfung des Waffenrechts nur die deliktisch nicht relevante Gruppe der LWB trifft und die eigentlichen Ziele (Be-kämpfung des Schwarzmarktes, Eindäm-men von Kriminalität und Terrorismus) nicht erreicht werden.

Dennoch wurde vom EU-Parlament ei-ne Änderung abgelehnt und mehrheitlich eine nur etwas entschärfte Feuerwaffen-richtlinie verabschiedet. Interessant ist das Abstimmungsverhalten, das auf der

Webseite von prolegal.de dokumentiert ist. Jeder LWB kann daraus Schlüsse für die nächste Wahlentscheidung ziehen.

Mit den Worten des DJV (Presseerklä-rung vom 15.03.2017): „Vorgesehen sind unter anderem Beschränkungen der Magazinkapazität halbautomatischer Waffen, umfassendere Regelungen zur Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit von Waffen und Waffenteilen, zum Aus-tausch von Daten unter EU-Mitglieds-staaten sowie dem Handel mit Waffen und eine verschärfte Überwachung der Eignung und Zuverlässigkeit von Waf-fenbesitzern. […] Welche Änderungen im Einzelfall auf Waffenbesitzer in Deutsch-land zukommen, hängt jetzt von der Umsetzung ins deutsche Recht ab. Das deutsche Waffengesetz gilt bereits als eines der strengsten der Welt.“

Unklar ist, wie der deutsche Gesetz-geber die EU-Vorgabe umsetzen wird. Hier liegt es in der Verantwortung jedes einzelnen Jägers und LWB, die Arbeit der Verbände zu unterstützen, diverse Abge-ordnete anzuschreiben oder telefonisch zu kontaktieren um klarzumachen, dass weitere Restriktionen für den recht-streuen Bürger nicht akzeptiert werden, zumal sie Kriminalität und Terrorismus nicht eindämmen.

| René M. KieselmannRechtsanwalt

Links:• https://firearms-united.com• https://german-rifle-association.de• http://prolegal.de/2017/03/16/abstim-

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Ferlacher Kipplaufbüchse

10 Die Jäger in Berlin | 3–2017lJVdie historische entwicklung der berliner Forsten

Das Aussehen und die Gestaltung der Wälder der Berliner Forsten ist unab-dingbar mit der Historie der Stadt Berlin verwoben und spiegelt die geschichtli-chen Ereignisse der Stadt wieder.

Im Jahr 1875 hatte die damalige Stadt Berlin keinen nennenswerten Waldbesitz mehr. Lediglich Bereiche des Tiergartens, des Treptower Parks und der Hasenheide sind Relikte aus dieser Zeit. Ab diesem Zeitpunkt begann die da-malige Stadtverwaltung Berlins vor al-lem landwirtschaftliche Flächen (Grund-lage der späteren Stadtgüter) zunächst für die Anlage von Rieselfeldern durch James Hobrecht anzukaufen. Hierunter befanden sich auch Waldflächen, wie z.B. 1898 ca. 300 ha in Buch oder 1909 ca. 1.000 ha in Gorin.

Am 16.09.1909 fand der 2. Berliner Waldschutztag zum Erhalt des Waldes statt. Berlin hatte zu diesem Zeitpunkt rund 3.700 ha Wald in seinem Besitz. Es war aber geplant, den gesamten Grune-wald zu bebauen und eine Villensied-lung bis an die Havel (Havelchaussee) zu entwickeln. Hierauf bildete sich wahr-scheinlich die erste Bürgerinitiative, die sich für den Erhalt des Grunewaldes ve-hement einsetzte. Dieses Engagement setzte sich bis zum Jahre 1915 fort und mündete in den sogenannten Dauer-waldkaufvertrag.

Zuvor wurde aber vom Berliner Magis-trat der königliche Oberförster Wilhelm Grasso am 15.09.1909 als Berliner Forstdi-rektor eingestellt. Dies war die Geburts-stunde der Berliner Forsten.

1911 folgte dann die Gründung des Zweckverbandes Groß-Berlin, dessen Hauptaufgabe u. a. der Erwerb und die Erhaltung größerer, von der Bebauung frei zu haltender Flächen war, die der Er-holung der Bevölkerung dienen sollten.Dies begünstigte auch das Zustande-kommen des sogenannten Dauerwald-kaufvertrages, der 1915 unterzeichnet wurde. Hierbei wurden vom Berliner Magistrat für ca. 50.000.000 Goldmark 10.000 ha Wald vom Preußischen Staat erworben. Dies umfasste die größten Tei-le der Staatsoberförstereien Grunewald, Tegel, Köpenick, Grünau und Potsdam.

Dieser Dauerwaldkaufvertrag hat bis heute Bedeutung für die Bewirtschaf-tung des Waldbesitzes der Berliner Fors-ten, zumal er sich auch im aktuellen Berliner Landeswaldgesetz wiederfin-det. Hier heißt es im ersten Satz des § 1 LWaldG von Berlin: „Zweck dieses Gesetzes ist es, den Wald … für die dauernde Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, … sowie für die Erholung der Bevölkerung zu erhalten, nach Mög-lichkeit zu mehren und seine ordnungsge-mäße Pflege nachhaltig zu sichern, …“ Dies bedeutete, dass der Wald dauer-haft zu erhalten ist und bei Eingriffen in seinen Bestand an anderer Stelle mindes-tens genauso viel Fläche wieder als Wald geschaffen werden muss.

Das Ziel des Magistrats von Berlin war der weitere Ankauf von Waldflächen, um diese für die Erholung der Berliner Bevöl-kerung zu sichern. In der Folgezeit wurden daher weitere große Waldflächen wie zum Beispiel das

Gut Lanke mit ca. 3.300 ha angekauft.

Am 01.10.1920 er-folgten die Auflösung des Zweckverbandes Groß-Berlin und die gleichzeitige Bildung der „Einheitsgemeinde Groß-Berlin“, was Ber-lin in den heutigen Au-ßengrenzen darstellt. Dadurch kamen noch weitere Waldflächen in

den Besitz der Berliner Forsten:Spandau: 1318 haKöpenick: 1168 ha Darüber hinaus weitere mit den Rie-selgütern (heutigen Stadtgütern) ver-bundene Waldflächen:Spandau - Wansdorf: 589 ha Charlottenburg - Carolinenhöhe: 89 haLichtenberg - Tasdorf: 327 ha

Im Jahre 1937 teilten sich die Berliner Forsten in acht fast gleichgroße Forst-ämter auf: Friedrichshagen, Köpenick, Grunewald, Düppel, Spandau, Tegel, Buch und Lanke.

So kaufte Berlin bis 1945 immer weiter Wald dazu. Der letzte Ankauf erfolgte im Februar 1945, wo Berlin voll im Kriegsge-schehen stand. Aus heutiger Sicht eine fast unvorstellbare Maßnahme, zumal sie dabei die Weitsicht der damals po-litisch Verantwortlichen des Magistrats widerspiegelt, den Wald für die Erholung der Bevölkerung zu sichern. Bei Kriegsende besaß Berlin ca. 25.500 ha Wald.

Am 01.12.1948 wurde die Stadt geteilt und somit auch der Waldbesitz. 7.300 ha lagen nun in West-Berlin, 6.700 ha in Ost-Berlin und 11.500 ha in der damaligen Ostzone. Am 01.01.1952 wurde der Wald im Um-land von Berlin zum Volkswald erklärt und dadurch dem Einfluss durch den Magistrat von Berlin entzogen.

In der Zeit nach Kriegsende bis zum Ende der Berliner Blockade 1949 wur-den in vielen Waldbereichen sogenann-te Reparationshiebe durch die Alliier-ten durchgeführt. Hierbei wurden die Ost-Berliner Wälder weitgehend durch die russischen Besatzer verschont und die Einschläge in den Wäldern der spä-teren DDR durchgeführt, wobei auch Waldungen der Berliner Forsten betrof-fen waren. In den ehemals Ost-Berliner Waldgebieten gibt es daher keine großen Flächen mit Nachkriegsaufforstungen.

In West-Berlin wurde der Wald nicht nur durch die Reparationshiebe geschä-digt sondern noch zusätzlich durch den

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aufforstung grunewald 1946–1947

11Die Jäger in Berlin | 3–2017 lJVdie historische entwicklung der berliner Forsten

Mangel während der Berliner Blockade. Am 01.10.1949 waren daher von den 7.700 ha West-Berliner Waldes ca. 5.000 ha weitgehend kahlgeschlagen bzw. existierte dort kein geschlossener Waldbestand mehr. Lediglich in den Tegeler Forsten wurden einige Altholz-partien durch den französischen Ver-antwortlichen für den Holzeinschlag, der ein Forstmann war, verschont. Diese stellten die spätere Altholzreserve der West-Berliner Forsten dar.

Da in Berlin-Brandenburg überwie-gend ärmere Sandstandorte vorherr-schen, war eine schnelle Aufforstung dieser kahlgeschlagenen Flächen zwin-gend notwendig, um eine Bodenver-schlechterung z. B. durch Winderosion zu vermeiden. In einem Zeitungsartikel aus dieser Zeit wurde berichtet, dass den Fußgängern auf dem Kurfürsten Damm bei mittleren Winden der Sand aus dem Grunewald zwischen den Zäh-nen knirschte.

Da jede Revierförsterei ca. 300 bis 400 ha Kahlflächen aufwies, wurden die-se Flächen mit Hilfe von sogenannten Notstandsprogrammen, bei denen pro Revier teilweise mehr als 100 Beschäftig-te eingesetzt wurden, wieder aufgefors-tet. Hierbei kamen überwiegend Kiefern zum Einsatz. Das Laubholz war Mangel-ware und Baumschulen, die ausreichen-de Ware anboten, waren ebenfalls noch nicht wieder in ausreichender Zahl vor-handen. Daher wurden auch viele Flä-chen, auf denen früher Laubholzbestän-de stockten, mit Kiefern bepflanzt. Dies war nicht, wie von manchen Schlaumei-ern behauptet, dem Wirtschaftsziel ei-ner schnell wachsenden, ertragreichen Baumart geschuldet, sondern einzig ein Ergebnis der Mangelsituation nach dem Krieg. 1955 wurde diese Wiederaufforstungs-aktion in West-Berlin abgeschlossen. Den damaligen Forstleuten zollt dafür noch immer eine sehr große Anerken-nung und Respekt für diese Leistung.

In vielen dieser ehemaligen Kiefernbe-stände ist heute schon Laubholz einge-bracht und der Waldumbau in standort-gerechte Waldbestände hält an.

Nach der Wende haben die Berliner

Forsten bis auf kleinere Splitterflächen, die bei den Stadtgütern verblieben sind und landwirtschaftlich genutzt werden, wieder den gesamten Wald zurückerhal-ten. Heute bewirtschaften die Berliner Forsten rund 28.500 ha Wald, wobei ca. 16.000 ha innerhalb Berlins liegen, was rund 18 % der Landesfläche entspricht. Rechnet man die Umlandwaldflächen der Fläche Berlins hinzu, macht dies sogar fast 25% der Gesamtfläche aus. Berlin ist damit eine der waldreichsten Städte der Welt.

Heute sind die Berliner Forsten ei-ne Sonderbehörde der Senatsverwal-tung für Umwelt, Verkehr und Klima (SenUVK). An der Spitze steht das Lan-desforstamt mit Sitz am historischen Ort in Berlin-Friedrichshagen. Darunter gibt es die vier Forstämter Köpenick, Pankow, Grunewald und Tegel mit insgesamt 28 Revierförstereien.

Die Waldflächen werden seit nunmehr über dreißig Jahren nach den Grundsät-zen der naturgemäßen Waldwirtschaft bewirtschaftet. Dies heißt, dass keine Kahlschläge erfolgen und nur Einzel-bäume genutzt werden. Man hat somit immer einen Waldbestand auf der Flä-che, was dem sogenannten Dauerwald entspricht. Ferner wird auf die Naturverjüngung gesetzt und nur in Ausnahmefällen ge-

pflanzt (wie z. B. beim aktuellen Wald-umbau mit Schwerpunkten im Gru-newald und Köpenick). Das Ziel sind ungleichartige wie auch ungleichaltrige Waldbestände, wobei nur standortge-rechte und heimische Baumarten ver-wendet werden. Darüber hinaus sind die Berliner Forsten seit 2003 zertifiziert nach FSC (Forest Stewardship Council) und zu-sätzlich als Naturland, was auch eine Bestätigung für die bisherige, naturnahe Bewirtschaftung bedeutet. Hierbei wird neben der schon erwähnten, naturna-hen Bewirtschaftung vor allem Wert auf einen hohen stehenden wie liegen-den Totholzanteil (Lebensraum für viele Höhlenbrüter bis hin zu Kleinlebewesen) gesetzt. Ferner erfolgt kein Einsatz von chemischen Forstschutzmitteln (nur mit Sondergenehmigung auf Anweisung ge-stattet), kein flächiges Befahren der Be-stände (Einhaltung von Rückegassen in 40 m Abständen), Ausweisung von Refe-renzflächen (Stilllegungsflächen, auf de-nen außer der Verkehrssicherung keine Bewirtschaftung erfolgt) auf inzwischen 10 der gesamten Bewirtschaftungsflä-che sowie Einhaltung sozialer Standards (z. B. Tariftreue).

| Wolfgang KornBerliner Forsten

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Oberförsterei grunewald (heute Forstamt grunewald) um 1920

12 Die Jäger in Berlin | 3–2017lJVdFO-lV berlin Jahresbericht

Mit einem äußerst erfreulichen Ereig-nis möchte ich meinen Bericht beginnen. Marianne Gabriel und Christian Stöckel ist es gelungen, zwei Harris Hawks zu züchten. Dies ist m.W. der erste Zucht-erfolg dieser Art in Berlin. Wir gratulie-ren. Auch wenn ein nicht unerheblicher Größenunterschied besteht, sind beide Vögel weiblichen Geschlechts. Abgetra-gen sind sie mittlerweile auch schon und haben bereits Beute gemacht. Damit hatte es in dieser Saison in Berlin allerdings seine Tücken, zum ge-ringen Karnickelbesatz im Stadtgebiet kam erschwerend die Ausweisung von Sperr- und Beobachtungszonen durch die zuständigen Veterinärämter wegen der Vogelgrippe hinzu. Dem Verbringungsverbot fiel dann auch unsere jährliche Gemeinschaftsbei-ze im Revier Carolinenhöhe zum Opfer. Ganz wollten wir aber diese Tradition auch in diesem Jahr nicht aufgeben, wir versammelten uns ohne Vögel zum Re-viergang mit anschließendem Lagerfeu-er. Bei der Revierbesichtigung mussten wir feststellen, dass offensichtlich der Kaninchenbesatz total zusammengebro-chen war, bei den Bauen schauten wir regelmäßig in die (leere) Röhre. Keine guten Aussichten für die kommende Sai-son!

Glücklicher waren die Vertreter des LV auf der DFO-Tagung in Sögel, die drei gemeldeten Teilnehmer Marianne Ga-briel, Ronny Krupp und ich waren alle erfolgreich. An dieser Stelle möchte ich noch einmal Ulf Voß, Heiner Hackstedt und seinem Team unseren Dank für die schönen und ereignisreichen Tage in Sö-gel aussprechen.Mitglieder des DFO haben auch im letz-ten halben Jahr in Berlin die Falknerei in der Öffentlichkeit publikumswirksam vertreten, was gerade bei einer traditi-onell kritischen Stadtbevölkerung einen besonderen Stellenwert hat.

Es begann mit dem Bürgerfest des Bun-despräsidenten am 9./10.9., wo der Prä-sident des Waldeigentümerverbandes Herr Philipp zu Guttenberg uns um Teil-nahme auf seinem Stand bat. Wir sollten natürlich mit einem Vogel präsent sein, was so früh in der Saison Problem be-reitet hat. Im LV sind nur Habichte und Harris Hawks vertreten, von denen fast alle noch in der Mauserkammer stan-den. Eine Ausnahme bildet der Falken-hof Potsdam, der von unserem Mitglied Frau Simm-Schönholz geleitet wird, sie präsentierte sich am 9.9. mit einem Lan-nerfalken und einem Waldkauz auf dem Stand. Am 10.9.half uns dann Elisabeth

Leix aus der Klemme, die auf der Fahrt nach Polen in Berlin Station machte und ihren Wanderfalkenterzel dabei hatte und den DFO und die Falkner vertrat. Da ich sie dabei unterstützte, kann ich be-richten, dass wir bei herrlichem Wetter ständig von vielen Besuchern umlagert waren und viele interessante Gesprä-che führen konnten. Auch der Kontakt zum Waldeigentümerverband, der die Interessen von mehr als zwei Millionen Waldbesitzern vertritt, kann für uns nur von Vorteil sein. Die größte Herausforderung, was Öf-fentlichkeitsarbeit anbetrifft, stellt für uns zweifellos die Internationale Grü-ne Woche (IGW) dar. Auch hier machte uns die Vogelgrippe einen Strich durch die Rechnung, weil die Messeleitung das Ausstellen lebender Vögel katego-risch untersagte. Wir behalfen uns mit drei falknerisch aufgeschirrten Präpa-raten, die uns freundlicherweise vom LV Hamburg/Schleswig-Holstein zur Verfügung gestellt wurden und deren Lebensechtheit durchgehend gerühmt wurde. Trotzdem können sie natürlich, was die Anziehungskraft anbelangt, mit lebenden Greifvögeln nicht im entfern-testen mithalten, sodass unser Stand erheblich an Strahlkraft einbüßte. Die Nachfrage nach falknerischen Themen

dfo-lV Berlin JahreSBericht

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13Die Jäger in Berlin | 3–2017

war demzufolge erwartungsgemäß ge-ring, zumal wir als Teil des angrenzen-den „Biotops“ aufgefasst wurden, den wir dann mitbetreuten. In diesem Dio-rama sind zahlreiche präparierte Wild-tiere in ihrem Lebensraum sehen, vom Wildschwein bis zum Mauswiesel und von der Kanadagans bis zur Blaumeise. Auffallend war, dass im Gegensatz zum Vorjahr bei den präparierten Fuchswel-pen und dem Rehkitz häufig die kritische Frage gestellt wurde, ob diese Tierkinder extra für diesen Zweck von Jägern getö-tet worden seien. Wir ließen das offen. Bemerkenswert auch, dass letzteres bei vielen Kids im schriftlichen Quiz zum „Rehkids“ wurde.

Zum DJV bestand eine sehr freundli-che, kollegiale Atmosphäre, die Kombi-nation Jagd, Jagdhunde, vertreten durch den JGHV, und Falknerei, vertreten durch den DFO, war in sich stimmig und ich denke, der Aufwand hat sich trotz allem gelohnt, zumal wir auch etwa 150 Mal-bücher an Kinder oder Betreuer von Kin-dergruppen verteilen konnten. Besetzt wurde der Stand am ersten Wochenende von Stefan Wunderlich (LV Baden-Württemberg) und Kurt Hussong (LV Bayern), am zweiten Wochenende von Frank Seifert und Sylvia Urbaniak (LV Nordrhein-Westfalen). Unter der Woche waren Mitglieder des LV Berlin durchge-hend auf dem Stand präsent.

Zum Schluss sei von meiner Seite noch eine Veranstaltung des Naturschutzzen-trums Ökowerk Teufelssee erwähnt, die von unserem Mitglied Antonius Gockel-Böhner unter dem Titel „Mit den Augen des Habichts“ schon seit einigen Jahren regelmäßig vor Weihnachten durchge-führt wird und die mit einer Beizjagd auf einer Lichtung im Grunewald endet.

Zuallerletzt aber leider nicht zu guter Letzt bleibt mir die traurige Pflicht, mit-teilen zu müssen, dass unser Mitglied Carola Rippert am 11. 11. 2016 nach lan-ger Krankheit von uns gegangen ist. Frau Rippert war seit 15 Jahren Mitglied des DFO-LV Berlin. Obgleich sie keine aktive Falknerin war, war sie den Greifvögeln, von denen sie meist einige Pflegefälle hielt, sehr zugetan und eng verbunden. Das gleiche gilt auch für den DFO, sie hat regelmäßig an Versammlungen und

Gemeinschaftsbeizen teilgenommen, wenn ihr Gesundheitszustand dies zu-ließ. Dr. Henning und ich haben der Bei-setzung beigewohnt und Blumen auf ihr Grab gelegt.

Wir werden ihr ein ehrendes Angeden-ken bewahren.

| Kuno Seitz, Vorsitzender des LV Berlin

lJVdFO-lV berlin Jahresbericht

schulterschluss mit den Waldeigentümern:elisabeth leix, stellvertretende dFO-Vor-sitzende und Philipp zu guttenberg, Präsi-dent der adgW – die Waldeigentümer

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14 Die Jäger in Berlin | 3–2017lJVaktuelle Jagdpolitik: Vortrag Peter drewes

Am Freitag, den 24. Februar 2017, ver-sammelten sich ca. 20 Zuhörer abends im Haus der Jagd. Die LJV-Jungjäger AG hatte eingeladen. Peter Drewes gab einen Überblick über aktuelle Fragen der Jagdpolitik. Er ist in der Partei LKR (Liberal-Konserva-tive Reformer, früher ALFA, Abspaltung aus der AfD) aktiv, sprach aber als Privat-person. Drewes ist seit 20 Jahren „Jäger der alten Schule“, Vorstandsmitglied im Hegering Sottrum in Niedersachsen und hat eigene Reviere im Heidekreis und im Landkreis Rotenburg.

Ein kurzer historischer Überblick führ-te von der Trennung des Wildes in Hoch-wild (welches nur dem Adel vorbehalten war) und Niederwild um 700 n. Chr. über das Jahr 1848 (in welchem sich Grundei-gentümer und Bauern das Jagdrecht er-stritten hatten) bis hin zu den Ursprün-gen deutscher Jagdgesetze. Das deutsche Jagdrecht mit seinem Reviersystem sei international anerkannt. Angesichts der aktuellen Änderungen und Änderungs-pläne für Gesetze kam man schnell zur aktuellen Jagdpolitik mit zwei Schwer-punkten: Bleifreie Munition und Wolf.

Bleifreie Munition „Bleifrei“ hat nicht nur an der Tank-stelle, sondern auch im Patronenlager Einzug gehalten. Diverse Bundesländer (u.a. Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und seit 2016 auch Baden-Württemberg) schreiben den Einsatz bleifreier Munition vor. Oft wird über staatliche Jagdrechtsinhaber (Landes- und Bundesforsten) ebenfalls der Einsatz von Bleimunition untersagt (eine Über-sicht des Jägermagazins aus Oktober 2015 zeigt nur noch drei Bundesländer, in welchen teilweise noch Blei durch

die Staatsforsten fliegen darf: Bayern, Sachsen-Anhalt, Thüringen). Der Refe-rent machte deutlich, dass er dies für „Humbug“ bzw. „Quatsch“ hält. Blei passe sich dem Lauf gut an, habe ein ho-hes spezifisches Gewicht und eine gute Wirkung im Wildkörper. Es gebe schlech-te Erfahrungen mit bleifreier Munition, beispielsweise längere Nachsuchen. Be-zweifelt wurde auch, dass Bleimunition die Ursache diverser negativer Folgen in der Natur sei. Auch Veganer und Vegeta-rier hätten statistisch höhere Bleigehalte im Blut (ohne dass sie – wie der Seeadler beispielsweise – Fleisch verzehrten). Recht hat Drewes sicher damit, dass ein pauschales Verbot von Bleimuni-tion ohne eine umfassende Folgenab-schätzung sinnlos ist. Es gibt zwar gute bleifreie Munition, deren Umweltein-wirkung ist aber kaum untersucht. Un-wissenschaftlichkeit und Glaubenssätze darf man allerdings nicht nur den „Blei-gegnern“ vorwerfen. Die Aussage, dass sich Blei dem Lauf gut anpasse, der Büch-se also weniger schade als ein bleifreies Geschoss, ist in dieser Pauschalität auch nicht korrekt. Reinkupfergeschosse sind weicher als bleihaltige Mantelgeschosse. Geschosse aus Tombak bzw. mit Tombakmantel sind ungefähr gleich hart (weil Bleimuni-tion jedenfalls in den größeren Kalibern in der Regel einen Tombakmantel hat) und Messing bzw. Bronzegeschosse sind härter als bleihaltige Geschosse – dort allerdings können Führbänder den Rei-bungswiderstand erheblich reduzieren. Was den Läufen schadet, ist vor allem der Gasfraß.

Wolf Der Wolf bewegt die Gemüter. Insofern war er als zweiter Themenschwerpunkt an diesem interessanten Abend geeig-net. Peter Drewes hob die Gefährlichkeit des Wolfes hervor. Er fresse überdies pro Jahr ca. 4.000 kg Wildbret. Die intelligen-ten Tiere wollen wenig Energieeinsatz für möglichst viel Beute und lernen bei uns bedauerlicherweise, dass ihnen vom Menschen keine Gefahr droht. Plastische Beispiele war ein Vorfall im Elbsandsteingebirge: Dort drangen Wöl-fe in ein Pferdegatter ein. Resultat: 12

Pferde tot, Massenkarambolage. Weite-re unzählige Meldungen über Risse von Nutztieren auch in Siedlungsnähe sind weithin bekannt. Wenn Wölfe durch Dör-fer spazieren und um Waldkindergärten kreisen, ist das – so die These – keine Ver-haltensauffälligkeit, sondern ein norma-ler Lernprozess. Ebenfalls sei die „Will-kommenskultur“ für den Wolf eigentlich Tierquälerei, weil wir in Deutschland sehr dicht besiedelt sind, in nordischen Ländern deutlich weniger. Trotz dieses Gegensatzes werden Wölfe in anderen Ländern bejagt; bei uns werden Wolfs-rettungsanhänger angeschafft... Auch an diesem Punkt stimmte das Auditorium dem Referenten zu. Ein in-teressanter Nebenaspekt war folgender: Eine Teilkaskoversicherung zahlt nur bei jagdbarem Wild; Wolfsschäden werden von der Versicherung nicht ersetzt. Die zaghaften Ansätze für eine „Wolfs-bewirtschaftung“, bei der (vom Steu-erzahler alimentierte) Ranger Wölfe vergrämen oder „entnehmen“ dürfen, kollidiert mit dem Jagdausübungsrecht und dem Eigentumsrecht. Angesichts ei-ner Vermehrungsrate von über 30% sei-en noch tiefergehende Konflikte wahr-scheinlich. Der Wolf gehört laut Peter Drewes ins Jagdrecht (ohne Verantwortung für Schäden durch den Wolf).

Angesichts der aktuellen Gesetzesän-derungen in diversen Bereichen plädier-te der Referent für einen engeren Zusam-menhalt der Jäger – auch mit dem Forst und der Landwirtschaft. Interessengrup-pen wie NABU, BUND und andere arbei-ten oft hochprofessionell und mit einer abgestimmten Lobbyarbeit. Wir Jäger halten im Gegensatz dazu oft nicht wirklich zusammen. Das muss sich ändern – die Mitgliedschaft in den Jagdverbänden ist dazu eine Grundvor-aussetzung, möchte man ergänzen.

Herzlichen Dank an den Organisator Florian Gandow, an den Referenten und an die Teilnehmer für den interessanten Abend.

| René M. KieselmannRechtsanwalt

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Zur eröffnung des abends die lJV-bläser – Peter drewes links sitzend

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15Die Jäger in Berlin | 3–2017

Am Sonntag, den 26. Februar 2017, fand zum zweiten Mal im Jagdschloss Grunewald eine Vorstellung der ver-schiedenen Jagdhunderassen statt. Or-ganisiert wurde diese LJV-Veranstaltung von Holger Wolinski, unserem Obmann für das Hundewesen und Dozenten in der Jagdschule des LJV.

Um den Schülern des laufenden Jungjägerkurses „live und in Farbe“ die Hunderassen zu zeigen und zu erklären, hatte Holger Wolinski schon monate-lang vorher Kontakt mit den Rassehun-dezuchtvereinen, Jägern, Hundeführern, Förstern und Menschen, die eigentlich nichts mit der Jagd zu tun haben, auf-genommen. So schaffte er es, über 80 Hunde mit über 50 Hundeführern in den Grunewald zu locken.

Nach dem morgendlichen Regen hat-te Petrus ein Einsehen mit den Hunden und uns und stellte pünktlich zum Be-ginn der Veranstaltung das Wasser ab. Am Eingang gab es für alle Vierläufer eine kleine Tüte mit selbstgebackenen Keksen in Form von Wildtieren, die von Magda Schabram auch noch mit dem Namen der Veranstaltung gestem-pelt wurden. Tolle Idee und herzlichen Dank dafür! Sie haben den Hunden ge-schmeckt! Die Hundeführer erhielten je einen Gutschein für eine Grillwurst, die sie sich ebenfalls schmecken ließen.

Holger Wolinski erklärte eingehend die unterschiedlichen Rassen und wies vor allem auf Ähnlichkeiten hin, die in der Jägerprüfung zu Verwechslungen führen könnten. Viele Hundeführer stell-ten ihre Hunde selbst vor, so dass auch Charaktereigenschaften und Eigenhei-ten der Hunde, sowie die verschiedenen Einsatzgebiete in der Jagd dargelegt wur-den.

Abgerundet wurde der Vormittag durch viele musikalische Einlagen der Bläsergruppe des LJV unter der Leitung von Volker Hühne. So konnten die ange-henden Jungjäger neben diversen Totsi-gnalen auch Jagdleitsignale und etliche Fanfaren und Stücke der Rassehunde-zuchtvereine kennen lernen.

So war der Innenhof des Schlosses den ganzen Vormittag über sehr gut gefüllt. Neben den vielen „grün gekleideten Menschen“ verweilten auch viele Spa-ziergänger neugierig und lauschten den Klängen der Jagdhörner.

Es war also wieder einmal eine gelun-gene Veranstaltung des LJV. Schön, dass im Verband jetzt so viele Aktivitäten an-geboten werden und das „verstaubte“ Image der Jäger dadurch belebt wird.

Herzlichen Dank an Holger Wolinski und seine Frau Silvia für die tolle Orga-nisation. Danke an alle Helfer, die Grill-meister, den Bläsern, der Bäckerin, Birgit Vogel und allen anderen!

Wir freuen uns aufs nächste Jahr!| Petra Deinert und die Beagle-Bande

lJVJagdhunde – Vorstellung im Jagdschloss grunewald

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gebackene leckerli zur belohnung für die Vierbeiner.

16 Die Jäger in Berlin | 3–2017

Etwas früher im Jahr als gewöhnlich fand sich der Großteil der Mitglieder un-

serer Jägervereinigung am 17.03.2017 im Vereinsheim der

Kleingartenanlage Erpetal ein, der Einla-dung des Vorsitzenden folgend. Wenige Weidgenossen hatten sich vorab aus nachvollziehbaren Gründen empfohlen – leider darunter einige Bläser, sodass Oliver Franck als Solist fungierend für Klang aus dem Blech sorgte.

Karl-Heinz Heß begrüßte alle Anwe-senden wie immer mit wohl temperier-ten Worten in geschliffenem Takt. In be-sonderer Weise nahm er diesmal jedoch mehrfach die Schwingungen auf, die die dramatischen Terror-Ereignisse jüngs-ter Vergangenheit bei uns und unseren Nachbarn aussandten. Dass die Politik reflexartig nach dem Waffengesetzbuch greife, sei dabei nur eine Demonstrati-on von Hilflosigkeit und kopflosem Ak-tionismus. Ein Wort zum Weggang von Weidgenossen Wolfgang Löschner, ge-folgt von einer Schweigeminute zeigte, dass dieses Verstummen – glücklicher-weise – eine geraume Zeit lang nicht geboten war. Viele Jahre hatte der alte Schatzmeister unter seiner Luftknapp-heit zu leiden und dennoch jede Zahl und scharfer Kontrolle gehabt. Seinem Nachfolger, Matthias Döring (s. Abb.), neben Schatz- auch Metallbaumeister, bescheinigten die Kassenprüfer mindes-tens dieselbe Akkuratesse im Zahlen-werk. Im vorgestellten Veranstaltungsplan gab es neben den wiederkehrenden Schießterminen und hervorragend or-ganisierten Suchtagen (s. Abb.), die sich immer größerer Beliebtheit erfreuen, auch eine besondere Position, die sofort Anklang fand, nämlich einen gemeinsa-

men Besuch der frühsommerlichen IGA, die dann vermutlich mit einem Meer an Farben und Düften aufwarten wird – und das direkt vor unserer Haustür. Noch mehr entgegensehnend als diesen blühenden Landschaften stand eini-gen Naturfreunden der Appetit auf die duftenden Speisen im Hintergrund ins Gesicht geschrieben und so schloss Karl-Heinz den offiziellen Teil mit er-lebt-erzählter, mit selbst gegossener Lyrik, die hier nachfolgend zu lesen, auf hoffentlich urbaren Bo-den fallen möge.

Weidmannsheil| Sven Pampel, GF JVM

JägerVereinigUng Berlin-müggelSee e. V.aktuelles – hV im Südosten

lJVJägervereinigung berlin-Müggelsee e.V.

TagNoch bevor der Mond seine Kraft verliert,der letzte Stern den Himmel ziert,begeb ich mich mit leisem Tritt, den Hund voraus,die Büchse mit, auf Pirsch zu sehen, was äst und bricht, noch vor dem ersten Morgenlicht.Im ersten Grau und Nebelschleier ist es noch ruhig,wie vor ’ner großen Feier.Noch einmal atmet sie tief wie im Schlafe nur,dann wird sie wach, die Riesin, die Natur.Sie erhebt sich, streckt gähnend die Arme empor,als wolle sie mich umarmen und fragen, was hast du vor.Mir ist danach ihr es zu sagen, wie gern ich sie mag,an all den Tagen, ob hell, ob dunkel, ob trüb, ob klar,für mich ist sie es wirklich, einfach wunderbar.

| Karl-Heinz Heß, zeitlos

der schatzmeister Matthias döring hat das Wort.

herbstsuche – Köpenicker revier Müggelheim

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17Die Jäger in Berlin | 3–2017 lJVschrittfehler – eine peinliche erfahrung | langer tag der stadtnatur

Zunächst möchte ich mich den jün-geren Mitgliedern des LJV vorstellen, die älteren werden mich noch kennen. Ich habe 1970 in der Ära Prenzel / Dr. Rudolph die Jagdscheinprüfung bestan-den. Seit dieser Zeit habe ich mich, we-gen fehlender Jagdgelegenheit, mit dem jagdlichen Wettkampfschießen beschäf-tigt. Als Mitglied der Berliner Auswahl-mannschaft habe ich bei Bundesmeister-schaften mehrfach die Bedingungen für den Erwerb der großen Goldenen Nadel (320 Punkte) erfüllt. Mein Berliner Re-kord im jagdlichen Flintenschießen (30 Tontauben mit dem ersten Schuss) ist nun seit 40 Jahren nicht annähernd er-reicht worden.

Als Anerkennung meiner Leistungen vermittelte mir unser damaliger Prä-sident, Günter Neubauer, im Rahmen einer Patenschaftsaktion eine Jagdein-ladung zu einer Treibjagd in einem Re-vier an der holländischen Grenze. Herr Neubauer sagte mir: „Ich habe Sie ange-meldet als den besten Flintenschützen Berlins!!!“ Ich wusste zwar, dass man bei einer Gesellschaftsjagd nicht anonym bleiben konnte, aber da ich ein guter Schütze war, blieb ich gelassen. Das Re-vier war ca. 2.000 ha groß, die Treiben hatten jeweils einen Durchmesser von 1km. Da wir 30 Schützen waren, gingen die Schützen nach dem Anblasen des Treibens zunächst in einem Abstand von 100 m auf den Kreismittelpunkt zu, zwi-schen den Schützen ging ein Treiber. Nach kurzer Zeit machte mich der Treiber auf einen Hasen in der Sasse aufmerksam. Ich ging nun auf die Sasse zu, und durch lautes Rufen konnte ich den Hasen zur Flucht veranlassen. Zu meinem Entsetzen schoss ich zweimal vorbei, obwohl der Hase keine Haken schlug. Da Schnee lag, konnten diesen Vorgang viele andere Schützen beobach-ten (peinlich-peinlich). Ich war so frustriert, dass ich den nächsten Hasen gar nicht beschoss. Um diese Blamage nicht noch schlimmer zu machen, nahm ich zunächst die große Goldene Schießnadel von meinem Hut ab, damit die anderen Schützen nicht lästern konnten: Der Berliner will Groß-gold geschossen haben, der trifft nicht

einmal den einfachsten Hasen. Bei der Fehlersuche stellte ich mir die Frage: Habe ich die richtige Waffe? End-lich kam ich zu folgendem Ergebnis: Als der Hase die Sasse verlies und ich die Schüsse abgab, hatte ich durch das Ange-hen das falsche Bein vorne, nämlich das rechte. Bei dieser instabilen Gleichge-wichtslage kann man, da die Schaftkap-pe beim schnellen Anschlag an der Klei-dung abgebremst wird, kaum treffen. Man hat Hochschuss, der zweite Schuss ist noch schlechter, denn das rechte Bein als Auffangstütze des Rückstoßes fehlt. Der Körper wird nach rechts ver-dreht. Da bei der Jagd ein eisiger Wind wehte, drückten sich die Hasen bis zum Schluss. Weil die Treiber nicht vor der Schützenkette gehen durften, mussten die Schützen die Hasen selbst aus der Sasse treiben. Ich erprobte nun folgende Angehme-thode: das linke Bein nach vorne, das rechte schnell nachziehen, aber auf kei-nen Fall das linke überholen, sondern ca. 50 cm hinter dem rechten aufsetzen (usw.), die rechte Schulter leicht nach rechts hängen lassen. Mit dieser Tech-nik konnte ich dann 6 Hasen ohne Fehl-schuss erlegen. Abends beim Schüssel-treiben wurde ich gefragt, wie ich trotz meiner offensichtlichen körperlichen Behinderung so gut schießen könne. Ich musste nun zur allgemeinen Belustigung meinen Anschleichgang vormachen, der Erfolg war riesig. Viele Jäger versuchten, meinen Gang zu erlernen. Diese Technik ist geeignet für Enten auf einem Gewäs-ser, Fasanen in einem Wäldchen, Sauen in der Suhle usw. Ein Jäger schießt daneben, wenn er vom Wild auf dem falschen Bein erwischt wird; ein Boxer geht k.o., wenn er einen Beinfehler macht. Liebe Jagdfreunde, probieren Sie meine Technik. Manchmal hat ein alter Jäger doch bessere Karten als die Jugend.

Waidmannsheil| Ulrich Dahms

Am Sonntag, 18.06.2017 ab 11.00 Uhr bis 16.00 Uhr beteiligt sich der Landesjagdverband Berlin e.V. als anerkannter Naturschutzverband an dem durch die Stiftung Natur-schutz Berlin initiierten „Langen Tag der StadtNatur“.

Jagd in Berlin – geht denn das?Was bieten wir? Aktionen rund um die Jagd wie eine Jagdhundevorführung mit den nötigen Erklärungen. Hier erfahren alle Interessierten, welcher Hund wofür geeignet ist und wie man Jagdhunde zu den nötigen Prüfun-gen führt. Stichwort hier ist auch der Hundeführerschein. Die Zehlendorfer Imker werden wieder vor Ort sein, um ihr Hob-by und seine Bedeutung für unsere Umwelt Groß und Klein zu erklären. Frettchen und Falken sind als Jagd-helfer ebenfalls vor Ort anzusehen. Für unsere kleinen, potenziellen Jäger hat das LON-Mobil geöffnet und natürlich ist der Präparatekeller mit der sehr umfangreichen Samm-lung allen zugänglich. Hier kann man die Tiere des Waldes hautnah erleben, aber ohne sich Gefahren auszusetzen. Für Essen und Trinken wird auch gesorgt.

Da an diesem Tag gleichzeitig wie-der das Velothon-Radrennen statt-findet, bitten wir alle Interessierten bei der Planung auf die Route mit den vielen Straßensperrungen zu achten und ggf. die öffentlichen Verkehrsmittel zu benutzen, z.B. S-Bahn S1 bis Sundgauer Str. und dann ca. 750m Fußweg.

Wir freuen uns auf Ihr Kommen und möchten gern alle Fragen rund um die Jagd in Berlin beantworten.

| Birgit VogelVerantwortliche für den Langen Tag der StadtNatur beim LJV Berlin

Schrittfehler eine peinliche erfahrung

langer tag der StadtnatUr

18 Die Jäger in Berlin | 3–2017lJV | dJVWasserstoffperoxid zum bleichen | dJV-shop

änDeRUnG DeR GeFAHRSToFF-VeRoRDnUnG (GeFSToFFV) Zum Bleichen der ausgekochten Schä-delknochen wird meist konzentrierte Wasserstoffperoxid-Lösung (30%) ver-wendet. Diese Lösung konnte man für diesen Zweck bisher in Apotheken und im Fachhandel erwerben, wobei das vor-geschriebene Formular (Anschrift des Erwerbers, Zweck der Anwendung usw.) zu unterschreiben war. Seit Januar 2017 wurde die GefStoffV bundesweit geändert / verschärft. Dem-nach ist der Erwerb dieser konzentrier-ten (30%) Wasserstoffperoxid-Lösung von Privatpersonen, z.B. von Jägern zum Bleichen ihrer Trophäen nicht mehr möglich. Erlaubt ist nur der Erwerb einer maximal 12%igen Lösung.

Allerdings kann die 30%ige Wasser-stoffperoxid-Lösung nach wie vor in Apotheken, im Fachhandel und auch über das Internet von Personen erwor-ben werden, die einen Gewerbeschein besitzen. Unter Vorlage dieses Doku-ments in Verbindung mit dem dazuge-hörigen Personalausweis ist ein Erwerb möglich, wobei das GefStoffV-Formular

(siehe oben) wie bisher unterschrieben werden muss.

Hintergrund dieser gesetzlichen Maß-nahme: Starke Oxidationsmittel (wie z. B. auch die konzentrierte Wasserstoffperoxid-Lösung) können missbräuchlich zur Her-stellung von Sprengstoff verwendet wer-den. Deshalb hat der Gesetzgeber den Erwerb eingeschränkt. Ziel dabei ist die exakte Dokumentation und erleichterte mögliche Überprüfung des Erwerbers über die amtlichen Daten der Gewerbe-anmeldung. Mit Blick auf die erhöhte Gefahrenlage durch terroristische Aktivitäten ist diese Verschärfung durchaus nachvollziehbar und muss akzeptiert werden.

Praxistipp: Was kann ich meinen Jäger-kollegen empfehlen? Nach eigenen Recherchen sind bereits alle Handelspräparate mit höherem Per-oxidgehalt als 12% aus dem Sortiment der bekannten Jagdkataloge gestrichen worden.

Welche Alternativen bieten sich nun für Jäger an?a) Diejenigen Kollegen, die einen Ge-

werbeschein (z.B. Handwerksbetrieb o.ä.) besitzen, können wie bisher die 30%ige Wasserstoffperoxid-Lösung problemlos erwerben.

b) In den Jagdkatalogen sind Trophä-enbleich-Pulver angeboten. Diese enthalten als Oxidationsmittel (Natriumcarbonat-peroxohydrat 90 T und Natriumperoxodisulfat 10 T), die bei Auflösung in Wasser und leichtem Erwärmen Sauerstoff freisetzen und dieser dann die Trophäen bleicht. Dazu löst man das Pulver zu 15% in Wasser. Das geht dann zwar nicht so schnell wie mit der konz. Was-serstoff-Lösung, aber es funktioniert auch innerhalb von ca. 12 Stunden.

c) Ein Preisvergleich dieser Pulverpräpa-rate lohnt sich.

Waidmannsheil| Dr. Klaus Bsonek, Jäger und Apotheker

PReISKnÜLLeR IM DJV-SHoP ZUM AUFGAnG DeR BocKJAGD Zum Start in die neue Jagdsaison bie-tet der DJV-Shop im Mai viele neue Arti-kel zu besonders günstigen Preisen an.

Mit dem kompakten Zoom-Spektiv „Kauz“ von Dörr und seiner 10–30-fa-chen Vergrößerung können Böcke auch auf weitere Entfernungen sicher ange-sprochen werden. Das kleine Spektiv mit robuster Gummiarmierung hat einen 45 Grad-Schrägeinblick und passt in jede Tasche. Zum Aufgang der Bockjagd bie-tet der DJV-Shop das Zoomspektiv zum Sonderpreis von €109,– (statt €119,–) an. Ein Tischstativ und eine Tasche sind im Lieferumfang enthalten.

Das Gehör des Jägers schützt der neue elektronische Gehörschutz E-Slim GS-23 von Dörr, der mit seinen nur 40 mm flachen Kapseln den Schussknall enorm minimiert, jedoch leise Geräusche bis zu 9-mal verstärkt. Anwechselndes Wild

kann somit früher vernommen werden. Im Mai gibt es den Gehörschutz zum Einführungspreis von 109,00 Euro (statt 119,00 Euro).

Den erlegten Bock bricht man am bes-ten mit einem praktischen EKA SwingBla-de in signalorange auf. Das schwedische Qualitätsmesser bietet zwei Klingen, die schnell und sicher gewechselt werden können. Geliefert wird das Messer mit einer robusten Gürteltasche zum un-schlagbaren Sonderpreis von 59,90 Euro (statt 69,90 Euro).

Als besonderes Angebot im Beklei-dungsbereich gibt es ab sofort bis zu 30% Rabatt auf viele Artikel von Jahti Jakt (nur solange der Vorrat reicht).

Diese und weitere neue Artikel können ab sofort bestellt werden unter www.djv-shop.de; schriftlich oder telefonisch bei der DJV-Service GmbH, Friesdorfer Straße 194 a, 53175 Bonn, Telefon: 0228 / 387290-0, Fax: 0228 / 387290-25, E-Mail: [email protected]. Die genannten Prei-se enthalten die gesetzliche Mehrwert-steuer, hinzukommen Versandkosten.

praxiStipp Bleichen von trophäen mit Wasserstoffperoxid

Bock aUf – gUte angeBote!

19Die Jäger in Berlin | 3–2017 schießtermine 2017

SchieSStermine 2017

Gäste sind jederzeit herzlich willkommen. Der Schießnachweis nach § 19 Landes-jagdgesetz kann bei jedem Schießen er-worben werden.

Benötigen Sie weitere Informationen, dann melden sich bitte im Landesjagd-verband bei Birgit Vogel 030/811 65 65 oder Jürgen Rosinsky 030/41703773 oder 0162/2100930, die die Termine so-

wie weitere Details kennen und Ihnen gern Auskunft geben.

Für die Landesmeisterschaften ist eine Anmeldung bis 8 Tage vor dem Termin erforderlich.

Bei den mit * gekennzeichneten Ter-minen sind die veröffentlichten Aus-schreibungen zu beachten.

Bei den mit ** gekennzeichneten Ter-minen ist eine Anmeldung erforderlich und die Teilnahme auf 12 Teilnehmer be-schränkt.

Der Termin am 27.05. und 19.08. in Bad Belzig, wird durch Berndt Fürsten-berg 030 /77322677 oder 0151/14225359 geleitet.

Wannsee:DEVA Schießstand Berlin/Wannsee Stahnsdorfer Damm 12, 14109 Berlin

Hoppegarten:Schießanlage Hoppegarten Friedhofstraße 215366 Hoppegarten

Wittstock:Schießplatz Wittstock Weg zur Schäferei 216909 Wittstock /Dosse

Belzig:Borussiaweg14806 Bad Belzig

27.05. ** Bad Belzig 9.00 – 13.00 Trap / Jagdparcour15.07. * Wittstock 10.00 – 14.00 Landesmeisterschaften 13.00 – 16.00 Skeet, Trap, Büchse 100m, lfd.

Keiler, Kurzwaffe19.08. ** Bad Belzig 14.00 – 18.00 Trap / Jagdparcour16.09.

Wannsee

13.00 – 16.00 LJV-Berlin Drückjagd Spezial Stand B 50 m

laufender Keiler, Stand A

21.10. 9.00 – 12.00 Büchse 100m Bahn 13.00 – 15.00 Kurzwaffe Stand J 2 Bahnen max. 2 Bahnen02.12. * 9.00 – 11.30 Jägergedächtnisschießen

100m Bahn10.30 – 13.00 lfd. Keiler, Stand A 3 Bahnen

06.01. * 9.00 – 11.30 LJV-Neujahrsschießen 100m Bahn

10.30 – 13.00 lfd. Keiler, Stand A 3 Bahnen

13.05.

Wannsee

10.00 – 12.00 J Training Kurzwaffe Training Kurzwaffe GW10.06. 10.00 – 12.00 300m Training 300 m (2 Bahnen) Büchse ab .222 Rem.15.07. 11.00 – 13.00 100m Training Wildscheiben 100 m (2 Bahnen) Büchse alle Kaliber GW

12.08. 10.00 – 13.00 JClubmeisterschaftGroßkaliber Kurzwaffe

Revolver und Pistole ab 9 mm

26.08. Wittstock 10.00 – 15.00 Clubmeisterschaft Jagdliches SchießenBüchse ab .22 Hornet, Flinte (max.24g), Kurzwaffe ab .22 lfb (Holster)

02.09.

Wannsee

10.00 – 12.00 J Training Kurzwaffe Training Kurzwaffe GW

16.09. 11.00 – 14.00 JClubmeisterschaftKK-Sportpistole

Pistole .22 lfb

30.09. 12.00 – 14.00 A Training lfd. Keiler / Kipphase Büchse alle Kaliber; Flinte max. (32g/3mm) GW

14.10.12.00 – 14.0013.00 – 15.00

AG

Training lfd. Keiler / KipphaseTraining Wildscheiben 50 m

Büchse alle Kaliber; Flinte (max. 32g/3mm) GW

16.12.14.00 – 17.0016.00 – 18.00

HA

WeihnachtsschießenBüchse alle KaliberKipphase / Flinte (max. 32g/3mm)

Wir gedenken unserer verstorbenen Waidgenossen. Wir werden sie nicht vergessen!

VeRSToRBen

Joachim Heinicke *1929

Der Vorstand LJV Berlin e.V.

LJV

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Tontaubenschießen Hoppegarten:Trainingstermine können kurzfristig vereinbart werden mitDr. Guirguis (030-8259943;[email protected]) oderDr. Holl (030-8116897; [email protected])

Landesjagdverband Berlin e.V.

für Damen und Herren jeder Spielstärke

Donnerstags ab 19.30 Uhr

im »Haus der Jagd«Sundgauer Str. 41

14169 Berlin

eInLADUnGzum

JäGeRSKAT

20 Die Jäger in Berlin | 3–2017terminegeburtstage | Jagdbasar | Jagdgelegenheiten

terminkalenderZum Geburtstag wünschen wir allen Waidgefährten Gesundheit und viel Waidmannsheil!Unsere besondere Gratulation gilt den Jubilaren:

01. Dipl.-Ing. Peter Fischer 8302. Dipl.-Ing. Peter Dorn 7702. Ingeborg Topschowsky 7502. Dipl.-Ing. H. Schulze-Bubert 7402. Michael Brunzel 6003. Dr. Rüdiger Kluge 8007. Manfred Gehring 8507. Thomas Rech 5008. Jens Meister 5012. Dieter Gaßmann 7613. Dr. Eberhard Hirschberg 8214. Johannes Weiland 7015. Winfried-Walter Rackow 7317. Ilse Wehner 7817. Peter Mex 7017. Wolfgang Korn 6017. Dr. Beate Tetzlaff 5522. Hartmut Bolius 7122. Angela Rose-Negelmann 6523. Klaus Triebel 8024. Hans-H. Wall 7325. Christiane Richter 7928. Dipl.-Kfm. Paul Finger 8528. Dr. Gerhard Tetzlaff 6531. Manfred Serner 76

04. Hans-Heinz Esterl 8205. Reinhard Löhnert 6506. Jürgen Lucke 8206. Wolfgang Ruibat 7607. Karl Gerotzke 8307. Kurt-Eberhard Dreyer 7610. Gerhard Oldenstaedt 8510. Birgit Bastian 5515. Walter Tischendorf 6520. Prof. Dr. Reimar Leschber 8823. Klaus Buschenhagen 8224. Hagen Vogel 7424. Ivor Maxwell Homewood 7325. Jürgen Schulz 7526. Detlev Pankonin 7126. Heinz-Michael Saar 7130. Hans-Joachim Hesse 74

Mai

Jun

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VoRScHAU 2017

02.07. 15.00 Uhr Hörnerklang im Jagdschloss Grunewald (s. Seite 24)

15.07. LJV-Landesmeisterschaft Schießen in Wittstock (s. Seite 19)

MAI 2017

Maipause Jagdfreunde Ahrensfelde e.V., Treffen im Bürgerhaus Südspitze,Raum 220, Marchwitzastraße 24, 12681 Berlin

01. 10.00 Uhr

Jagdklub Diana Berlin 1896 e.V. Jägerfrühschoppen und Grillenim Heim der K.K.S. in der Forkenbeckstr. 17 aAchtung: Kein Übungsschießen für Lang-/Kurzwaffen

03. 19.00 UhrJägerschaft Spandau gegr. 1930, Treffen in „Villa Schützenhof“, Niederneuendorfer Allee 12–16, 13587 Berlin AcHTUnG: abweichender Termin Vortrag geplant

10. Jahreshauptversammlung des LJV Berlin (s. Seite 2)

11. 19.00 Uhr Jagdclub Berlin-Pankow-Weißensee e.V., Treffen in der Klubgaststätte Einigkeit, Kräuterplatz 3, 13158 Berlin

18. 18.00 UhrJägervereinigung Berlin-Müggelsee e.V., JägerstammtischJagdhütte am Forsthaus „Rotes Kreuz“, Dahlwitzer Landstr. 13, 12587 Berlin-Friedrichshagen

JUnI 2017

08. 19.00 Uhr Jagdclub Berlin-Pankow-Weißensee e.V., Treffen in der Klubgaststätte Einigkeit, Kräuterplatz 3, 13158 Berlin

12. 19.00 Uhr Jagdfreunde Ahrensfelde e.V., Treffen im Bürgerhaus Südspitze,Raum 220, Marchwitzastraße 24, 12681 Berlin

14. 19.00 UhrJägerschaft Spandau gegr. 1930, Treffen in „Villa Schützenhof“, Niederneuendorfer Allee 12–16, 13587 BerlinVortrag geplant

15. 18.00 UhrJägervereinigung Berlin-Müggelsee e.V., JägerstammtischJagdhütte am Forsthaus „Rotes Kreuz“, Dahlwitzer Landstr. 13, 12587 Berlin-Friedrichshagen

16. 19.00 Uhr LJV-Jägertreff im Haus der Jagd

17. LJV-Workshop: Schießstandaufsicht für Mitglieder (s. Seite 4)

18. 08.00 Uhr Jagdklub Diana Berlin 1896 e.V. Exkursion: Jagdschloss Groß Schönebeck & Wildpark Schorfheide

18. 11.00 Uhr Langer Tag der Stadtnatur im Haus der Jagd (s. Seite 17)

22.–23. Bundesjägertag in Warnemünde mit Delegiertenversammlung

JagdBaSar nur an erwerbsberechtigte:Verkaufe Antonio Zoli AZ 1900 Bavaria Spezial, Taiga Laserwood, Handspanner .308 Win, 3 Jahre alt, komplett montiert mit Meopta MeoStar R2 1,7-10 x 42 RDAbs. 4 C mit Leuchtabsehen,VB: €2.300,–Kontakt: 0173/9111868

Bei vielen Revierpächtern kommt es doch immer wieder vor, dass ein un-terstützender Jäger, ggf. Jungjäger, ge-sucht wird, um bei Revierarbeiten und der Jagd zu helfen. Wie finden sich die Interessenten? Ganz einfach, melden Sie Ihre Daten und Wünsche an unsere LJV-Geschäfts-stelle. Warum? Weil sich bei uns gera-de auch diejenigen melden sollen, die eine derartige Möglichkeit suchen. Wir wollen hier als hilfreicher Vermittler

fungieren. So kann dann z. B. aus einer Kennenlernphase als Probezeit ein Be-gehungsscheinjäger oder bei Bedarf ein Mitpächter erwachsen.

Nehmen Sie das Angebot an – es hilft Allen. Wir unterstützen diese prima Idee „Jäger helfen Jägern“ unserer LJV-Jung-jäger AG sehr gerne.

| Detlef ZachariasPräsident

Jagdgelegenheiten – Bieten / SUchen

21Die Jäger in Berlin | 3–2017 service

BRAnDenBURG BeRLInKälber vom 01.08. – 31.01. vom 01.08. – 28.02.Schmalspießer vom 01.05. – 31.01. vom 01.06. – 28.02.Schmaltiere vom 01.05. – 31.01. vom 01.06. – 31.01.Hirsche und Alttiere vom 01.08. – 31.01. vom 01.08. – 31.01.

Kälber vom 01.08. – 31.01. vom 01.09. – 28.02.Schmalspießer vom 01.05. – 31.01. vom 01.07. – 28.02.Schmaltiere vom 01.05. – 31.01. vom 01.07. – 31.01.Hirsche und Alttiere vom 01.08. – 31.01. vom 01.09. – 31.01.

Kälber vom 01.09. – 28.02. vom 01.09. – 28.02.Schmalspießer vom 01.07. – 28.02. vom 01.07. – 28.02.Schmaltiere vom 01.07. – 31.01. vom 01.07. – 31.01.Hirsche und Alttiere vom 01.09. – 31.01. vom 01.09. – 31.01.

Widder & Altschaf vom 01.08. – 31.01. vom 01.08. – 31.01.Jährlingswidder & Schmalschaf vom 01.05. – 31.01. vom 01.08. – 31.01.

Kitze vom 01.09. – 31.01. vom 01.09. – 28.02.Schmalrehe vom 01.05. – 31.01. vom 01.05. – 31.01.Ricken vom 01.09. – 31.01. vom 01.09. – 31.01.Böcke vom 01.05. – 31.12. vom 01.05. – 15.10.

Bachen vom 16.08. – 31.01. –––ganzjährig zur Vermeidung von Schäden auf gefährde-ten Flächen und vorbehaltlich der Bestimmungen des §22 Abs. 4 BJagdG)

–––

Übriges Schwarzwild ganzjährig –––Überläufer, Frischlinge, Keilerund nichtführende Bachen,Übriges Schwarzwild: Branden-burg ganzjährig

––– ganzjährig

Führende Bachen (deren Frisch-linge 6 Monate alt sein sollen) ––– vom 01.10. – 31.01.

Feldhasenvom 01.10. – 15.12. (freiwillig keine Gesellschaftsjagd, wenn FB 20 Stck./ 100 ha u. darunter; Einzelabschuss aus Forstschutzgründen – 15.01.)

ganzjährige Schonzeit

Steinmarder vom 01.09. – 28.02. vom 16.10. – 28.02.Dachse vom 01.08. – 31.01. ganzjährige SchonzeitNutria keine Jagdzeit vom 01.10. – 31.01.Wildkaninchen

ganzjährig(vorbehaltlich der Bestimmungen

des § 22 Abs. 4 BJagdG)

vom 01.09. – 15.02.Mink, Marderhunde, Waschbären vom 01.10. – 31.01.

Füchse vom 01.11. – 31.01.AltfüchseJungfüchse vom 01.05. – 31.01.

Rebhuhn vom 01.09. – 15.12. (Bejagung freiwillig ausgesetzt)

ganzjährige SchonzeitNebel- und Rabenkrähen, Elstern vom 01.10. – 31.01.

Fasane vom 01.10. – 15.01.Türkentauben vom 01.11. – 20.02.Ringeltaube vom 01.11. – 20.02 vom 01.11. – 20.02.Höckerschwäne vom 01.11. – 20.02.

ganzjährige SchonzeitGraugänse

vom 01.08. – 31.01.; in der Zeit vom 01.09. – 31.10. sowie vom 16.01. – 31.01. nur zur Schadensabwehr auf gefähr-deten Ackerkulturen

Bläss-, Saat- und Kanadagänsevom 16.09. – 31.01.; in der Zeit vom 16.09. – 31.10. sowie vom 16.01. – 31.01. nur zur Schadensabwehr auf gefähr-deten Ackerkulturen

Stockenten vom 01.09. – 15.01. 01.09. – 15.01.Tafelenten und Krickenten vom 01.10. – 15.01. ganzjährige SchonzeitWaldschnepfen vom 16.10. – 15.01.Blässhühner vom 11.09. – 20.02. 01.11. – 15.01.Lach-, Sturm-, Silber-, Mantel- und Heringsmöwen vom 01.10. – 10.02. ganzjährige Schonzeit

Jagd- Und Schonzeiten in Berlin Und BrandenBUrgStand: 29. 09. 2014 angaben ohne gewähr

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22 Die Jäger in Berlin | 3–2017

Die Jäger in Berlin, Mitteilungsblatt LJVHerausgeber: Landesjagdverband Berlin e.V., Sundgauer Straße 41, 14169 BerlinTel. 030/8116565, Fax 030/8114022 E-Mail: [email protected], Internet: www.ljv-berlin.deV.i.S.d.P. Detlef Zacharias, PräsidentRedaktion: Detlef ZachariasGestaltung: Nikolai Kraneis, BerlinDruck: Brandenburgische Universitätsdruckerei und Verlagsgesellschaft Potsdam mbhGedruckt auf 100% Recyclingpapier

JAGDVeRSIcHeRUnGen 2017Ich nutze das Angebot des LJV Berlin und schließe folgende Jagdversicherun-gen über den bestehenden Rahmenver-trag ab:

JAGDHAFTPFLIcHTVeRSIcHeRUnG1-Jahresbeitrag €28,003-Jahresbeitrag €80,00Deckungssummenfür Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden €6.000.000,–

JAGDRecHTSScHUTZVeRSIcHeRUnGJahresbeitrag €6,78Schadenersatz/Straf-RechtsschutzVersicherungssumme €100.000,–Selbstbeteiligung €150,–

UnFALLVeRSIcHeRUnGIch bitte um eine individuelle Beratung und Angebot zum Thema Unfallversi-cherung (Gothaer Allgemeine Versiche-rung)

Gleichzeitig ermächtige ich den LJV Berlin, den Beitrag für die von mir gewünschten Versicherungen mit dem Mitgliedsbeitrag von meinem Konto abzubuchen (SEPA-Lastschriftmandat).

service: Mondkalender

gemeinschaftsjagd-haftpflichtversicherungfür mitglieder deslJV Berlin e.V.

mondkalender (raUm Berlin)

Bei InanspruchnahmeIhre Kündigungsfrist beachten!

Vorname

Name

Straße, Haus-Nr.

PLZ, Ort

Mitglieds-Nr.

Datum, Unterschrift

Anzeigen/Beilagen:Landesjagdverband Berlin e.V.,Sundgauer Straße 41, 14169 BerlinTel. 030/8116565, Fax 030/8114022E-Mail: [email protected] gelten derzeit die Mediadaten vom 26.11.2015, www.ljv-berlin.de/service.html

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und zur freien Verarbeitung zur Verfügung gestellt werden. Das wird schriftlich bestä-tigt. Die Redaktion behält sich Kürzungen und Veränderungen vor. Namentlich gekenn-zeichnete Beiträge geben nicht unbedingt die Meinung des LJV Berlin e.V. wieder.

Alle Rechte liegen beim LJV Berlin e.V. Gerichtsstand ist BerlinRedaktionsschluss für 2017 und 01/2018:02.06., 04.08., 02.10. und 01.12. Anzeigen-schluss: siehe Mediadaten 2017 (ljv-berlin.de/service.html)

Der Bezugspreis ist im Mitgliedsbeitrag enthalten. Für Nichtmitglieder des LJV Berlin kostet das Einzelheft €4,–im Jahres abonnement €20,–

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Do. 1.6. 5:04 21:05 12:36 1:38Fr. 2.6. 5:03 21:06 13:45 2:04Sa. 3.6. 5:03 21:07 14:51 2:29So. 4.6. 5:02 21:08 15:57 2:52

Mo. 5.6. 5:01 21:09 17:01 3:15Di. 6.6. 5:01 21:09 18:04 3:39Mi. 7.6. 5:00 21:10 19:06 4:04Do. 8.6. 5:00 21:11 20:06 4:34Fr. 9.6. 4:59 21:12 21:03 5:08

Sa. 10.6. 4:59 21:13 21:55 5:47So. 11.6. 4:59 21:13 22:42 6:32

Mo. 12.6. 4:59 21:14 23:24 7:24Di. 13.6. 4:58 21:15 -:-- 8:21Mi. 14.6. 4:58 21:15 0:00 9:23Do. 15.6. 4:58 21:16 0:31 10:27Fr. 16.6. 4:58 21:16 1:00 11:35Sa. 17.6. 4:58 21:16 1:26 12:46So. 18.6. 4:58 21:17 1:51 13:58

Mo. 19.6. 4:58 21:17 2:17 15:14Di. 20.6. 4:58 21:17 2:45 16:31Mi. 21.6. 4:58 21:18 3:16 17:50Do. 22.6. 4:59 21:18 3:53 19:09Fr. 23.6. 4:59 21:18 4:39 20:21Sa. 24.6. 4:59 21:18 5:34 21:26So. 25.6. 5:00 21:18 6:38 22:19

Mo. 26.6. 5:00 21:18 7:50 23:03Di. 27.6. 5:01 21:18 9:04 23:38Mi. 28.6. 5:01 21:18 10:18 -:--Do. 29.6. 5:02 21:17 11:30 0:08Fr. 30.6. 5:02 21:17 12:39 0:34

Mo. 1.5. 5:46 20:21 10:12 0:58Di. 2.5. 5:45 20:22 11:19 1:48Mi. 3.5. 5:43 20:24 12:28 2:30Do. 4.5. 5:41 20:26 13:38 3:04Fr. 5.5. 5:39 20:27 14:47 3:33Sa. 6.5. 5:38 20:29 15:54 3:58So. 7.5. 5:36 20:30 17:00 4:22

Mo. 8.5. 5:34 20:32 18:05 4:45Di. 9.5. 5:33 20:34 19:09 5:09

Mi. 10.5. 5:31 20:35 20:12 5:33Do. 11.5. 5:29 20:37 21:14 6:01Fr. 12.5. 5:28 20:38 22:12 6:32Sa. 13.5. 5:26 20:40 23:08 7:08So. 14.5. 5:25 20:41 -:-- 7:49

Mo. 15.5. 5:23 20:43 :0-1 8:36Di. 16.5. 5:22 20:44 0:43 9:30Mi. 17.5. 5:21 20:46 1:22 10:29Do. 18.5. 5:19 20:47 1:56 11:32Fr. 19.5. 5:18 20:48 2:27 12:39

Sa. 20.5. 5:17 20:50 2:55 13:49So. 21.5. 5:15 20:51 3:22 15:03

Mo. 22.5. 5:14 20:53 3:48 16:19Di. 23.5. 5:13 20:54 4:16 17:38Mi. 24.5. 5:12 20:55 4:46 18:59Do. 25.5. 5:11 20:56 5:22 20:19Fr. 26.5. 5:10 20:58 6:04 21:36Sa. 27.5. 5:09 20:59 6:55 22:44So. 28.5. 5:08 21:00 7:54 -:--

Mo. 29.5. 5:07 21:01 9:02 :0-18Di. 30.5. 5:06 21:02 10:13 0:28Mi. 31.5. 5:05 21:04 11:25 1:07

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23Die Jäger in Berlin | 3–2017

Landesjagdverband Berlin e.V.Geschäftsstelle:Sundgauer Str. 41, 14169 Berlin,Tel. 030/811 6565Fax 030/811 4022

Mo.+Do. 9–15, Di.+Mi. 9–19.30 Uhrwww.ljv-berlin.de

die Jäger in berlin

Jagdhornbläsergruppe des LJV Berlin e.V.Musikalische Leitung: Volker Hühne,Organisation: Burkhard FrühbrodtLeuchtenburgstr. 20, 14165 BerlinTel./Fax 030/84723847; Übungsabend: jeden Di. von 18–21.30 Uhr; Anfänger ab 18.00 anschl. Fortgeschr. und alle

Berliner Jagdhornbläsercorps 1922 e.V.Wolfgang Klingelhöfer, Tel. 033334/70187Vereinslokal: Schützenhaus der Schöne-berger Schützengilde, Monumentenstr. 13, 10829 Berlin

Jagdfreunde Ahrensfelde e.V.Geschäftsstelle: Havemannstr. 21,12689 Berlin, Tel./Fax 030/9313044Vorsitzender: Eberhard Feistwww.jagdfreunde-ahrensfelde.deTreffpunkt: Jeden 3. Mi. im Monat, um 18 Uhr, Kiezclub Magnet, Strausberger Str. 5, 13055 Berlin (Alt Hohenschönhausen).

Verein für Prüfung von Gebrauchs hunden zur Jagd e.V. Berlin1. Vorsitzender: Peter NeuselTel. 030/[email protected]

Deutscher Foxterrier-Verband e.V., Arbeitsgemeinschaft Berlin-Brandenburg1. Vors.: Werner Schulz, Tel. 030/3727933 [email protected]

Klub Kurzhaar Berlin(Stammklub DK) e.V.1.VorsitzenderBeate Dalitz, Tel: 03375/290844E-Mail: [email protected]

Deutscher Retriever club e.V.Landesgruppe OstBezirksgruppe Berlin-Brandenburg1. Vorsitzender: Torsten Rolof Tel. 03371/[email protected]

Jagdklub Diana Berlin 1896 e.V.GF Manfred Schober Tel. 030/70132643jkdberlin-vorstand@outlook.dejagdklub-diana-berlin.deKlubabend: jeden 2. Do. im Monat (20 Uhr) im Heim der K. K. S. Forkenbeckstr. 17a in Wilmersdorf.Gäste immer willkommen.Schießen: von 18.30 – 20 Uhr, nur für Mitglieder, alle jagdlichen KaliberBläser: üben jeden Di. 18.30 Uhr im K.K.S. Jagdhornbläserkreis Berlin

Musikalische Leitung:Maren Hoff, Tel. 030/7722657Organisation: Bernd SchottTel. 030/8258164, Übungs-abend jeden Mi. für Pless- und Parforce-Horn von 19.30 bis 21.30 Uhr in der Katharina-Heinroth-Grundschule, Münsterschen Str. 15, 10709 Berlin

Jagdkorps HubertusBerlin e.V.Vorstand und Geschäftsstelle:M.Rüdiger, Tel. 030/436 15 29Treffen und Korpsschießen werden im Hubertus-Brief bekannt gegeben.

Verband für Kleine Münster-länder Vorstehhunde e.V.,Landesgruppe Berlin-Branden-burg, Mitglied im JGHV1. Vorsitzender: M. Schmiedel, Tel. 03335/[email protected], www.klm-bb.de

Jagd-, ordonanz- und Sport-schützen Berlin e.V. im BDS1. Vorsitzender: D. Grabert, Tel. 030/75765710Fax 030/75765712

InteressengemeinschaftJagd und Hund e.V. BerlinAnsprechpartner: P. PoochTel. 030/[email protected] in den Vereinsräumen in Berlin-Wannsee, Stahnsdorfer Damm 12 (DEVA). Termine bitte bei Herrn Pooch erfragen. Gäste sind willkommen.

VereinDeutsch Stichelhaar e. V.Landesobmann OstHenning BertramUnterdorf 8, 06534 AlterodeTel. 03474/2692www.verein-deutsch-stichelhaar.de

Jagdspaniel-Klub e.V.,Landesgruppe Berlin-Bran-denburg, Landesgruppen-vorsitzender: Dirk HeuschkelTel. 030/[email protected]

Verein Deutsch-Drahthaar e.V., Gruppe Berlin-Brandenburg, Ansprechpartner Region Berlin: Joachim Olbrecht039888/52174, [email protected] erfolgt durch alle aufgeführten Vorstandsmitglie-der. Zu Veranstaltungen wird gesondert eingeladen und/oder es erfolgt die Veröf-fentlichung in den DD-Blättern.

Jagdclub Berlin-Pankow/Weißensee e.V.Vorsitzender: Bodo Janitza,Tel. 030/[email protected]: jeden 2. Do. im Monat, 19.00 Uhr in der Klubgaststätte Einigkeit Kräu-terplatz 3, 13158 Berlinwww.jagdclub-pankow-weissensee.de

Verein Deutscher Jäger e.V., gegr. 18961. Vorsitzender: Martin Kleist,Darser Str. 3414167 Berlin, Tel.0172/2730173

Brandenburgische Parforce-hornbläser BerlinMusikalische Leitung:Maren Hoff, Tel. 030/7722657Organisation: Elke Buettner Tel. 030/7857909 Interessier-te Bläser sind herzlich willkommen.

Deutscher Falkenorden e.V.Bund für Falknerei, Greif-vogelschutz und Greifvogel-kunde, gegr. 1923, LV Berlin.Vorsitzender: Kuno Seitz Tel. 030/3018482, Termine bitte erfragen. web: berlin.d-f-o.de

Deutscher Teckelklub1888 e.V. LandesverbandBerlin Brandenburg e.V.1. Vorsitzende:Marion Michelet,Tel./Fax 030/82131 [email protected]

Jagd-Schieß-club Berlin e.V.1. Vors.: Stefan Liske2. Vors.: Alexander HerrmannGeschäftsstelle:JSCB e.V. Stefan LiskeAm Löwentor 11, 14109 [email protected] web: www.JSCB.de

Jagdhornbläsergruppe RehbergeMusikalische Leitung:Jürgen Sonnenberg,Tel./Fax 03303/401755Organ. Leitung: Fr. V. Essow,Tel. 030/74 62 459www.jagdhornbläser-rehberge.deÜbungsabend: Jeden Do. 17–19.30 Uhr im Vereinshaus der Charlottenburger Schützengilde, verlängerte Alte Allee / Eichkamp, 14055 Berlin

Jägerschaft Spandau gegr. 1930;1.Vorsitzender: D. Zacharias, Tel. 030/[email protected]: jeden 2. Mi. im Monat, um 19.00 Uhr in „Villa Schützenhof“Niederneuendorfer Allee 12–16,13587 Berlin. Gäste sind willkommen.

Jagdcorps Masovia zu Berlin (Mitglied im WJSC)Corpshaus: 14163 Berlin, Rondellstr. 6,[email protected]

Rudower Schützen 1960 e.V.Stubenrauchstr. 113,12357 Berlin-Rudow1. Vors. Lutz SchibilleTel. 030/6624469E-Mail: [email protected] und Freitag18:30 Uhr – 21:30 Uhr

Jägervereinigung Berlin-Müggelsee e.V.Vorsitzender: K.-H. Heß, Tel. 03342/423843Geschäftsführer: Sven PampelTel. 0176/21699459,www.jaeger-mueggelsee.deStammtisch: jeden 3. Do. im Monat, 18 Uhr, Jagdhütte am Forsthaus „Rotes Kreuz“,Dahlwitzer Landstr. 13

Die Jäger in Berlin | 3–2017

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14169 BerlinTel. 030/8116565

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Wir Bilden Jäger aUS!

Jungjägerkurs 2017/2018Start: neuer lehrgang ab 04. September 2017

anmeldung inder geschäftsstelle

am 02. Juli 2017 Beginn: 15.00 UhrStelldichein Berliner Bläsergruppen und freundeUnter der Schirmherrschaftdes landesjagdverbandes Berlin e. V.

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Öffnungszeiten des lka 553,Waffen- und Jagdrecht

Platz der Luftbrücke 6, 12101 Berlin Mo 09.00–14.00 | Mi 13.00–17.00 Do 09.00–13.00 UhrJagdschein- und Waffenbesitzkartensachbearbeitung:Tel. 030/4664955 73 -20 bis-27Fax 030/46 64 95 53-99E-Mail: [email protected] nur außerhalb der Öffnungs zeiten anrufen!