Mitteilungsblatt KW 5-2021 Neuentwurf...M i t t e i l u n g s b l a t t der Gemeinde Durchhausen...

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M i t t e i l u n g s b l a t t der Gemeinde Durchhausen Herausgeber: Bürgermeisteramt, Dorfstr. 51, 78591 Durchhausen E-Mail-Adressen: [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] Ärzte-Notdienste: Die Notfallpraxis am Klinikum Landkreis Tuttlingen, Zeppelinstraße 21, ist werktags von 18 – 22 Uhr und samstags sowie an Sonn- u. Feiertagen von 8 – 22 Uhr unter der Tel.-Nr.: 116 117 zu erreichen. Sie können auch ohne vorherige Anmeldung direkt in die Notfallpraxis kommen. Kinderärztliche Notfallpraxis am Schwarzwald-Baar-Klinikum in VS-Schwenningen Tel.-Nr.: 116 117 Zahnärztliche Notfalldienst Tel.-Nr.:.116 117 HNO-Notfallpraxis am Schwarzwald-Baar-Klinikum, VS Tel.-Nr.: 116 117 Augenärztliche Notfalldienst Tel.-Nr.: 116 117 docdirekt – Montag bis Freitag 09.00 – 19.00 Uhr (docdirekt.de) Tel.-Nr.: 0711/96 58 97 00 Notruf Rettungsdienst: 112 Apotheken-Notdienste: 06.02.2021 Paracelsus-Apotheke, Spaichingen Tel. 07424/9 33 60 07.02.2021 Marien-Apotheke, Böttingen Tel. 07429/34 52 Diese Angaben sind ohne Gewähr Tagesaktuelle Notdiensthinweise erhalten Sie unter der Rubrik „Notdienst-Suche“ auf der Seite der Landesapothekerkammer Baden- http://lak-bw.notdienst-portal.de oder kostenfrei aus dem Festnetz: 0800 0022833. Nr. 5 04.02.2021 Öffnungszeiten Rathaus Durchhausen Mo., Di., Do., Fr.: 8:30 – 11:00 Uhr Donnerstag: 16:00 – 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Gerne sind wir auch weiterhin zu den üblichen Öffnungszeiten für Sie da. Bitte vereinbaren Sie für Ihre Anliegen jedoch vorab einen Termin per Telefon (07464/98620) oder per E-Mail ([email protected]) Nachbarschaftshilfeverein „Wir für Sie“ Geschäftsstelle im Mehrzweckraum der Gemeindehalle Einsatzleitung: Monika Hauser Sprechzeiten: Mittwochs 14:00 – 15:00 Uhr im Mehrzweckraum der Gemeindehalle. Bitte telefonische Terminvereinbarung unter 0157 38 145 023 Sparkassen-Sprechstunde im Mehrzweckraum der Gemeindehalle: Dienstag 09.00 – 10.00 Uhr Bargeldbestellung unter: 07425/7244 Telefonnummern: Carola Grimm, Vorzimmer 07464/9862-0 Simon Axt, Bürgermeister 07464/9862-12 Anja Koch, Hauptamtsleiterin 07464/9862-14 Alice Wiens, Bürgerservice 07464/9862-11 Bürgermeisteramt – Fax 07464/9862-26 Johann Mildenberger- Bauhofleiter 01727670299 Gemeindehalle 07464/978592 Freiwillige Feuerwehr – Magazin 07464/37879 Kindergarten Regenbogen 07464/3151 Harald Rutha, Revierleiter 07464/1498 Kath. Pfarramt, Trossingen 07425/95280 Evang. Pfarramt, Hausen o.V. 07424/2132 Sparkasse Bargeldbestellung 07425/7244 Volksbank Bargeldbestellung 07425/22535

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  • M i t t e i l u n g s b l a t t

    der Gemeinde Durchhausen Herausgeber: Bürgermeisteramt, Dorfstr. 51, 78591 Durchhausen

    E-Mail-Adressen: [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected]

    Ärzte-Notdienste: Die Notfallpraxis am Klinikum Landkreis Tuttlingen, Zeppelinstraße 21, ist werktags von 18 – 22 Uhr und samstags sowie an Sonn- u. Feiertagen von 8 – 22 Uhr unter der Tel.-Nr.: 116 117 zu erreichen. Sie können auch ohne vorherige Anmeldung direkt in die Notfallpraxis kommen. Kinderärztliche Notfallpraxis am Schwarzwald-Baar-Klinikum in VS-Schwenningen Tel.-Nr.: 116 117 Zahnärztliche Notfalldienst Tel.-Nr.:.116 117 HNO-Notfallpraxis am Schwarzwald-Baar-Klinikum, VS Tel.-Nr.: 116 117 Augenärztliche Notfalldienst Tel.-Nr.: 116 117 docdirekt – Montag bis Freitag 09.00 – 19.00 Uhr (docdirekt.de) Tel.-Nr.: 0711/96 58 97 00

    Notruf Rettungsdienst: 112

    Apotheken-Notdienste: 06.02.2021 Paracelsus-Apotheke, Spaichingen Tel. 07424/9 33 60 07.02.2021 Marien-Apotheke, Böttingen Tel. 07429/34 52 Diese Angaben sind ohne Gewähr

    Tagesaktuelle Notdiensthinweise erhalten Sie unter der Rubrik „Notdienst-Suche“ auf der Seite der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg: http://lak-bw.notdienst-portal.de oder kostenfrei aus dem Festnetz: 0800 0022833.

    Nr. 5 04.02.2021

    Öffnungszeiten Rathaus Durchhausen

    Mo., Di., Do., Fr.: 8:30 – 11:00 Uhr Donnerstag: 16:00 – 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen

    Gerne sind wir auch weiterhin zu den üblichen Öffnungszeiten für Sie da. Bitte vereinbaren Sie für Ihre Anliegen jedoch vorab einen Termin per Telefon (07464/98620) oder per E-Mail ([email protected])

    Nachbarschaftshilfeverein „Wir für Sie“ Geschäftsstelle im Mehrzweckraum

    der Gemeindehalle

    Einsatzleitung: Monika Hauser Sprechzeiten: Mittwochs 14:00 – 15:00 Uhr

    im Mehrzweckraum der Gemeindehalle. Bitte telefonische Terminvereinbarung

    unter 0157 38 145 023

    Sparkassen-Sprechstunde im Mehrzweckraum der Gemeindehalle:

    Dienstag 09.00 – 10.00 Uhr

    Bargeldbestellung unter: 07425/7244

    Telefonnummern: Carola Grimm, Vorzimmer 07464/9862-0 Simon Axt, Bürgermeister 07464/9862-12 Anja Koch, Hauptamtsleiterin 07464/9862-14 Alice Wiens, Bürgerservice 07464/9862-11 Bürgermeisteramt – Fax 07464/9862-26 Johann Mildenberger- Bauhofleiter 01727670299 Gemeindehalle 07464/978592

    Freiwillige Feuerwehr – Magazin 07464/37879 Kindergarten Regenbogen 07464/3151 Harald Rutha, Revierleiter 07464/1498 Kath. Pfarramt, Trossingen 07425/95280 Evang. Pfarramt, Hausen o.V. 07424/2132 Sparkasse Bargeldbestellung 07425/7244 Volksbank Bargeldbestellung 07425/22535

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    Abfallkalender: Mo., 08.02. Restmüll, Windeltonne

    Folgende TERMINE entfallen:

    Sa., 20.02.2021 20.00 Uhr Radfahrverein – Generalversammlung im Stehle So., 21.02.2021 18.30 Uhr Albverein - Funkenfeuer Sa., 27.02.2021 20.00 Uhr Bogensportfreunde – Generalversammlung im Stehle

    N E U E S A U S D E R G E M E I N D E

    Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 20. Januar 2021 Bürgermeister Axt begrüßte zu Beginn der Sitzung alle Anwesenden sowie die zahlreich erschienenen Bürgerinnen und Bürger und drückte seine herzlichsten Neujahrswünsche aus. Bezugnehmend auf den Tagesordnungspunkt „die Aufstellung einer Bauplatzvergaberichtlinie für das Baugebiet Breitwiesen – Bauabschnitt 3a“, machte Axt deutlich, dass es ihm wichtig sei, vorab an dieser Stelle nochmals zum Ausdruck zu bringen, dass er den Wunsch, den er vor allen Dingen von jungen Durchhausern verspüre, in Durchhausen bauen und leben zu wollen, sehr gut nachvollziehen könne. Es sei sehr schön, dass gerade junge Leute ihrer Heimatgemeinde „treu bleiben“ möchten und nicht in weit entfernt liegende Städte und Gemeinden verziehen. Noch im alten Jahr, so Axt, habe er sich persönlich mit jungen bauplatzinteressierten Durchhausern auf deren Begehren hin zusammengesetzt und sich die verschiedenen Anliegen und Wünsche seiner Bürgerinnen und Bürger angehört; insbesondere die Befürchtung, dass man als junger, lediger Durchhauser im Wettbewerb mit auswärtigen Familien keinen Bauplatz erhalten könne. Im Gedächtnis geblieben sei ihm vor allem ein Satz, den einer der Bauplatzinteressenten ihm gegenüber geäußert habe: „Herr Axt, Ihnen ist es doch egal, ob ich in Durchhausen bauen kann, oder nicht“. „Dieser Satz hat mich sehr beschäftigt“ teilte Axt mit und betonte, dass es ihm und auch dem Gemeinderat selbstverständlich nicht egal sei, wenn junge Durchhauser Bürger im Verfahren der Bauplatzvergabe gegebenenfalls unberücksichtigt blieben. „Wenn jemand in Durchhausen aufgewachsen ist und sich nichts anderes vorstellen kann, als die eigenen Kinder auch einmal in Durchhausen aufwachsen zu sehen, dann ist das ein Wunsch, über den man sich als Gemeinde nur freuen kann“, so Axt. Dass der Bevorzugung von Einheimischen mittlerweile aber gerichtlich Grenzen gesetzt wurden, ist etwas, dass man auch in Durchhausen nicht einfach ignorieren kann. Bezüglich der Vergaberichtlinie habe sich die Verwaltung deshalb unmittelbar nach der Gemeinderatssitzung im August letzten Jahres mit einer auf diesem Gebiet sehr erfahrenen Rechtsanwaltskanzlei in Verbindung gesetzt und sich beraten lassen. Speziell der Entwurf einer alternativ ausgestalteten Vergaberichtlinie, der von einigen Gemeinderäten an die Verwaltung herangetragen wurde, wurde rechtlich geprüft. Axt stellte klar, dass es der Wille der Verwaltung sei, die Bedingungen der Bauvergaberichtlinie so bürgernah wie nur möglich auszugestalten. Dennoch dürfe die aktuelle Rechtlage dabei nicht außer Betracht gelassen werden und eine rechtswidrige Richtlinie aufgestellt werden. Zudem wies Axt darauf hin, dass das Kernproblem sei, dass die Nachfrage nach Bauplätzen das Angebot bei weitem übersteigen würde, was es in Durchhausen noch nie gegeben habe. In dieser Situation werde es immer Personen geben, die bei der Bauplatzvergabe unberücksichtigt

  • 04.02.2021 / Nr. 5 Mitteilungsblatt der Gemeinde Durchhausen Seite 3

    bleiben; ganz unabhängig davon, für was für eine Bauplatzvergaberichtlinie sich die Gemeinde letzten Endes entscheide. In diesem Zusammengang müsse man sich auch über die weitere Bauplatzerschließung gründlich Gedanken machen, so Axt. Im Gremium herrsche aktuell noch Dissens darüber, wie bei der weiteren Erschließung verfahren werden soll. Einig sei man sich insoweit, den Flächenverbrauch über kurz oder lang einzudämmen. Bürgermeister Simon Axt führte aus, dass wenn man der Nachfrage nach Wohnraum nachkommen wolle, gleichzeitig aber auch dem Naturschutz Rechnung tragen und den Flächenverbrauch reduzieren wolle, man um die Themen Innenentwicklung und kompaktere Bauweisen in Form von Reihen- und Mehrfamilienhäusern nicht herumkomme. Er habe hierbei die kontrovers geführte Diskussion um Mehrfamilienhäuser in der Ortsmitte nicht vergessen. Wichtig sei nun, diese beiden Diskussionen zusammenzuführen und auch in einer weiteren Bürgerbeteiligung die Frage „wie wollen wir in Durchhauen wohnen?“ zu erörtern. Vergaberichtlinie für die Grundstücksvergabe des Baugebietes „Breitwiesen Bauabschnitt 3a“ Bürgermeister Simon Axt begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Luisa Pauge, Rechtsanwältin bei iuscomm Rechtsanwälte in Stuttgart, und übergab dieser das Wort. Frau Pauge begrüßte das Gremium und alle Anwesenden und stellte sich mit kurzen Worten vor. Auf Anfrage der Verwaltung hin habe sie sich der Prüfung der von einigen Gemeinderäten bei der Verwaltung eingereichten Alternative zur vorgeschlagenen Bauplatzvergaberichtlinie angenommen. Zu Beginn stellte Rechtsanwältin Luisa Pauge fest, dass eine Vielzahl der Bauplatzvergaberichtlinien, die derzeit von vielen verschiedenen Städte und Gemeinden angewendet werden, schlicht als europarechtswidrig zu bewerten sind. Gleichzeitig wies sie darauf hin, dass aktuell nicht nur in Baden-Württemberg sondern europaweit große Unsicherheit bei der Ausgestaltung einer rechtssicheren Bauplatzvergaberichtlinie herrsche. Bislang seien die sogenannten EU-Kautelen zur Ausgestaltung von Einheimischenmodellen („Leitlinien“), die im Februar 2017 von der bayerischen Staatsregierung gemeinsam mit der Bundesregierung für die subventionierte Vergabe von Bauplätzen erarbeitet wurden und denen gegenüber die Europäische Kommission Einverständnis signalisiert hat, die einzige „Richtschnur“ an die man sich bei der Ausgestaltung von Vergaberichtlinien orientieren könne, so Pauge. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied Anfang Mai 2013 (Az. C-197/11 und C-203/11), dass Gemeinden Bauland nicht bevorzugt an Käufer vergeben dürfen, die eine besondere Bindung zur Gemeinde haben, also an Einheimische. Der Ortsbezug darf bei der Vergabe nur mit maximal 50 % der zu erreichenden Gesamtpunktzahl gewertet werden. Der Gemeindetag Baden-Württemberg hat bezugnehmend auf die EU-Kautelen, zur Entwicklung kommunaler Bauplatzvergabekriterien für die subventionierte Vergabe im Oktober 2019 eine Handreichung für seine Mitgliedstädte und -gemeinden herausgegeben, um diese bei der Ausarbeitung von Vergaberichtlinien zu unterstützen. Für die Vergabe von Grundstücken zum vollen Wert, gibt es derzeit noch keine rechtssicheren Muster und auch keine Rechtsprechung. Man könne demzufolge zu dem Entschluss kommen, stellte Rechtsanwältin Luisa Pauge fest, dass die genannten Richtlinien für die Vergabe zum vollen Wert überhaupt nicht gelten. Diese Annahme sei aber falsch und sehr hoch risikobehaftet. Auch wenn die EU-Kautelen auf Grundlage der subventionierten Bauplatzvergabe hin entstanden sind, so gelten die allgemeinen Grundsätze der EU (Gleichbehandlung aller Menschen, Transparenz, Freizügigkeit, Diskriminierungsfreiheit) dennoch. Die Antwort auf die Frage, ob

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    Einheimische bei der Vergabe von Bauplätzen überhaupt bevorzugt werden dürfen, wenn die Grundstücke nicht verbilligt zur Verfügung gestellt werden, wurde vom EuGH noch nicht beantwortet. Zwei Gemeinden in Baden-Württemberg seien bereits vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen verklagt worden. Eine Entscheidung des Gerichts sei bereits ergangen. Eine weitere wird dieses Schicksal vermutlich bald treffen, führte Pauge aus. Eine möglichst enge Orientierung an den EU-Kautelen, halte sie demnach für unumgänglich. Im Zuge eines Klageverfahrens, wird die Bauplatzvergabe unmittelbar gestoppt und im Zweifel rückabgewickelt, bis das Gericht eine Entscheidung in der Sache getroffen hat. Gemeinderat Thomas Beck merkte an, dass er die bisher veröffentlichten Ausführungen des VG Sigmaringen so verstehe, dass bezüglich der Ausgestaltung künftiger Richtlinien zur Grundstücksvergabe zum vollen Wert keine Aussage getroffen worden sei. Rechtsanwältin Luisa Pauge stimmte Beck zu, verwies jedoch auf die Aussage des Gerichtes zu der Annahme, dass die Bevorzugung von Einheimischen aufgrund der unionsrechtlichen Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs als auch vor dem Hintergrund des aus Artikel 3 Abs. 1 Grundgesetz folgenden Diskriminierungsverbots sehr fragwürdig sei. Im weiteren Verlauf der Sitzung ging Rechtsanwältin Luisa Pauge auf die einzelnen Kriterien des Entwurfs der Gemeinderäte ein. Unter anderem halte sie es für rechtswidrig, für Wiederholungsbewerbungen Punkte zu vergeben, insbesondere dann, wenn auf den Start des Bewerbungsverfahren nicht frühzeitig und öffentlich hingewiesen worden sei. „Alle Bewerber müssen die gleiche Chance haben, sich auf einen Bauplatz bewerben zu können“, so Pauge. Auch die Tatsache, dass der Ortsbezug bspw. durch die Bepunktung von Ehrenämtern für Einheimische in der vorgelegten Richtlinie der Gemeinderäte zweimal berücksichtigt worden war, ginge so nicht. Generell, führte Pauge aus, kennen die EU-Kautelen keine Gerechtigkeit. So sei speziell bei der zu berücksichtigen Dauer des Ortsbezuges darauf zu achten, dass mehr als fünf Jahre, hinsichtlich der wachsenden Sozialstruktur einer Gemeinde, ihrer Meinung nach und auch mit Blick in die EU-Kautelen nicht zu rechtfertigen sind. Gemeinderat Elmar Mattes fragte nach weiteren Ausführungen von Pauge an, was sie der Gemeinde denn nun in Sachen Ausarbeitung der Bauplatzvergaberichtlinie rate. Sei der dem Entwurf einiger Gemeinderäte vorangegangene Vorschlag der Verwaltung „okay genug“ oder solle die Gemeinde bestenfalls 1:1 den Vorschlag des Gemeindetages umsetzen? Bürgermeister Axt wies darauf hin, dass der Gemeindetag Baden-Württemberg eine Art Dachorganisation aller Gemeinden in Baden-Württemberg sei. Es habe längere Zeit in Anspruch genommen, bis sich dieser zum Thema Bauplatzvergaberichtlinie positioniert habe. Die Verwaltung habe sich – als die ersten größeren Probleme im Zuge der Corona-Pandemie geklärt waren – umgehend mit der Handreichung des Gemeindetages und der aktuellen Rechtslage auseinandergesetzt. Die Verwaltung habe es sich dabei nicht einfach gemacht und das Muster des Gemeindetages 1:1 übernommen. Man habe sich durchaus Gedanken darum gemacht, einen möglichst bürgerorientierten Vorschlag zu erarbeiten. Eine enge Orientierung an der Mustervorlage des Gemeindetages sei aus Gründen größtmögliche Rechtssicherheit zu erlangen erfolgt; bspw. habe man entgegen des Vorschlags des Gemeindetages aber bewusst das Kriterium „Ehrenamt“ in den Bereich der Sozialen Kriterien mitaufgenommen, dass vorzugsweise diejenigen auswärtigen Bewerberinnen und Bewerber am Ende eine höhere Gesamtpunktzahl erreichen, die dem Wesen der örtlichen Gemeinschaft der Gemeinde Durchhausen am ähnlichsten sind. Denn das gesellschaftliche Leben werde in Durchhausen im Wesentlichen von den Vereinen und den ehrenamtlich Engagierten geprägt.

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    Rechtsanwältin Luisa Pauge führte aus, dass sie den Vorschlag der Verwaltung für besser halte, aber auch hier noch einzelne Formulierungen rechtssicherer fassen würde. Pauge betonte an dieser Stelle auch nochmals, dass sie persönlich davon ausgehe, dass sich die Klageverfahren entgegen aufgestellter Bauplatzvergaberichtlinien in Zukunft sicher häufen werden - „Die Menschen sind heutzutage rechtschutzversichert. Im Falle eines Klageverfahrens liegt die Bauplatzvergabe erstmal mehrere Jahre auf Eis“. Die Gemeinderätinnen Yvonne Ganter und Edith Braun vertraten den Standpunkt, dass alleinstehende junge Durchhauser bei Anwendung der Vergaberichtlinie, welche bspw. die Verwaltung vorgeschlagen hatte, stark benachteiligt werden würden und überhaupt keine realistische Chance hätten. Rechtsanwältin Pauge teilte mit, dass ihr schon mal vorgeworfen worden sei, dass sie den sogenannten „Schwäbischen Weg“ – man lernt sich kennen, baut gemeinsam ein Haus, heiratet und bekommt Kinder – völlig missachten würde. Dennoch könne sie nur immer wieder auf die bislang bekannten EU-Kautelen und Grundsätze hinweisen und der Gemeinde weiterhin wärmstens dazu raten, sich so eng wie möglich auch an diesen zu orientieren. Gemeinderat Siegbert Merz fragte an, ob überhaupt eine Vergaberichtlinie zur Vergabe von Grundstücken notwendig sei. Denkbar wäre doch sicherlich auch eine Verlosung derselbigen. An sich wolle er auch überhaupt keine Vergaberichtlinie und sieht auch keinen Sinn darin noch weitere Bauplätze zu erschließen, wenn das hoheitliche Recht der Gemeinde, darüber zu entscheiden, wer ein Grundstück erhält und wer nicht, in derart beschnitten wird. Rechtsanwältin Pauge entgegnete daraufhin, dass es der Gemeinde grundsätzlich frei stehe, ob sie ihre Bauplätze im Rahmen eines Vergabeverfahrens unter Anwendung einer Bauplatzvergaberichtlinie vergibt, oder bspw. das Windhundprinzip, Höchstgebot- oder Verlosungsverfahren wählt. Gemeinderat Thomas Beck kritisierte an dieser Stelle, dass ein Losverfahren sicherlich noch viel willkürlicher sei, als die Anwendung einer Vergaberichtlinie. Gemeinderat Tobias Häring fügte noch hinzu, dass die vorgeschlagene Vergaberichtlinie der Verwaltung nicht so sehr von dem Vorgehen abweiche, wie die Gemeinde bislang Bauplätze vergeben habe. Bisher war es eben einfacher Bauplätze zu vergeben, da immer genug Grundstücke für alle Bewerberinnen und Bewerber zur Verfügung standen. Heute ist dies eben nicht mehr so. Bürgermeister Simon Axt beendet den Tagesordnungspunkt nach der kontroversen Diskussion mit den Worten, dass auch er eine Vergaberichtlinie in Anlehnung an die EU-Kautelen kommunalpolitisch als beschneidend empfinde und die Verärgerung der Bürgerinnen und Bürger nachvollziehen könne. Dennoch sei ihm sehr daran gelegen, gemeinsam mit dem Gemeinderat eine Vergaberichtlinie auszugestalten, welche es nicht von vornherein als rechtswidrig zu beurteilen gilt. Sanierung und Ausbau von Feldwegen Die Gemeindeverwaltung hat das gesamte Feldwegenetz betrachtet und dem Gemeinderat für die in der beiliegenden Karte bezeichneten Wege, einen Vorschlag zum Ausbau und zur Sanierung der Feldwege in Gemeindegebiet vorgelegt. Das Ingenieurbüro Breinlinger wurde zwischenzeitlich damit beauftragt, sich die genannten Wege genauer anzuschauen und ein Konzept zu entwickeln, wie diese mit den vorhandenen Mitteln ausgebaut bzw. saniert werden können.

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    - Ausbau Weg 3 mit Förderung zu Kosten von ca. 98.000 € - Überziehen von Weg 4 ohne Förderung zu Kosten von ca. 27.000 € - Überziehen von Weg 6 ohne Förderung zu Kosten von ca. 44.000 € - Punktuelle Sanierung von Weg 14 mit Kleinflächen mit Kosten von ca. 21.000 € ohne Förderung - Herstellung Dole im Bereich von Weg 16 mit Kosten von ca. 10.000 € (Genehmigung Wasserwirtschaftsamt vorausgesetzt) ohne Förderung - Weg 17 kein Ausbau ca. 0 € --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Gesamtsumme: ca. 200.000 €

    Bürgermeister Simon Axt betonte, dass es sich lediglich um einen ersten Vorschlag handle und man durchaus auch andere Prioritäten setzen könne. In den Haushalt 2021 wurden 250.000 Euro Ausgaben und 80.000 Euro Einnahmen aus Förderungen berücksichtigt. Es stünden damit Eigenmittel im Umfang von 170.000 Euro zur Verfügung. Die Möglichkeiten in Genuss von Förderungen zu kommen, hätten sich bei näherer Betrachtung leider deutlich reduziert. „Sparen“ könne die Gemeinde lediglich bei Weg Nr. 3. Für einen Vollausbau könne die Gemeinde im Rahmen des Förderprogramms „Modernisierung von Ländlichen Wegen (MoLWe) Fördermittel von ca. 30.000 Euro beantragen. Die Eigenmittel im Umfang von 170.000 Euro wären beim Vorschlag somit eingehalten, so Axt. Zu Weg Nr. 17 führte Axt noch aus, dass es auch aus der Bevölkerung heraus an ihn herangetragen worden sei, ob man den Weg entlang des Schönbaches nicht asphaltieren könne. Hier habe man vom Wasserwirtschaftsamt allerdings die Rückmeldung erhalten, dass eine Asphaltierung so nah am Bachlauf nicht möglich sei. Da eine Verlegung des Weges nur mit erheblichen Geldmitteln und einem Aufwand bis hin zu einem Umlegungsverfahren möglich gewesen wäre, habe man diesen Ausbau nicht mehr weiterverfolgt. Bürgermeister Simon Axt, begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Jörg Sölle vom Ingenieurbüro Breinlinger und übergab diesem das Wort. Herr Sölle informierte das Gremium vorab darüber, dass das Überziehen von Feldwegen mit einer neuen Deckschicht „Bauen auf Bestand“ aus Kostensicht grundsätzlich günstiger sei, als die Wege neu- bzw. voll auszubauen. Ihm sei jedoch keine Baufirma bekannt, die für das bloße Überziehen der Wegfläche eine Gewährleistung übernehme. Bereits nach einigen Jahren könne der Belag wieder rissig werden. Bei einem Vollausbau habe die Gemeinde eine bestimmte Gewährleistung und einen gewissen Frostschutz, müsse dafür aber auch deutlich tiefer in den Geldbeutel greifen. Nach umfänglichem Abwägen und mit Blick auf die Kosten fasste das Gremium folgenden Beschluss:

    ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Gesamtsumme: ca. 200.000 EUR Die Verwaltung wurde damit beauftragt, einen Förderantrag für Weg 3 zu stellen und anschließend dem Ingenieurbüro Breinlinger die Ausschreibung freizugeben.

    Ausbau Weg 3 (in gekürzter Variante) mit Förderung zu Kosten von ca. 50.000 EUR Überziehen Weg 6 (in gekürzter Variante) ohne Förderung zu Kosten von

    ca. 36.000 EUR

    Überziehen Weg 14 mit Kleinflächen ohne Förderung und ggf. Überziehen Weg 4 ohne Förderung zu Kosten wenn Ausschreibungs-ergebnis besser als erhofft.

    ca. 114.000 EUR

  • 04.02.2021 / Nr. 5 Mitteilungsblatt der Gemeinde Durchhausen Seite 7

    Weg 3

    Weg 4

    Weg 6

    Weg 17

    Weg

    14

  • 04.02.2021 / Nr. 5 Mitteilungsblatt der Gemeinde Durchhausen Seite 8

    Örtliche Bauangelegenheiten Das gemeindliche Einvernehmen zum Bau eines Carports auf FlStNr. 1168/2, Dorfstraße 84 wurde in Aussicht gestellt, wenn die vom Straßenverkehrsamt geforderten Auflagen erfüllt werden und die Baurechtsbehörde im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens Genehmigungsfähigkeit feststellt. Einer Befreiung des Anbauverbotes wurde vom Gremium zugestimmt. Bekanntgaben (u.a. aus nö Sitzung), Anfragen, Verschiedenes Bürgermeister Simon Axt fragte das Gremium an, ob der Termin der nächsten Gemeinderatssitzung am 17. Februar 2021 bestehen bleiben soll. Ihm sei aufgrund der weiter vorherrschenden Pandemiesituation bei der Planung der Sitzungen nicht aufgefallen, dass am 17. Februar eigentlich Aschermittwoch sei. Der Gemeinderat stimmte der Sitzung am festgelegten Termin aus Gründen der bestehenden Coronapandemie zu. Bürgermeister Simon Axt gab aus nichtöffentlicher Sitzung bekannt, dass der Gemeinderat Frau Alice Wiens eingestellt habe und diese nun bereits seit dem 15. Januar 2021 die Verwaltung verstärke. Frau Wiens wird den Bürgerinnen und Bürgern noch über das Mitteilungsblatt der Gemeinde vorgestellt werden (Anmerkung: dies ist zwischenzeitlich bereits erfolgt). Eine nichtöffentliche Gemeinderatssitzung schloss sich an. ____________________________________________________________________________________

    Fasnet 2021 unter Beachtung der Corona-Verordnung

    Liebe Bürgerinnen und Bürger, Liebe Mitglieder der Narrenzunft, Liebe Freunde der Fasnet, noch im alten Jahr, am 11.11. um 11:11 Uhr begann die diesjährige Fasnet auf eine ganz andere Art und Weise, wie wir sie alle kennen und lieben. Die „fünfte Jahreszeit“ in Gemeinschaft zu erleben, in buntes Fasnetshäs zu schlüpfen, den Ort mit Fasnetsbändeln zu schmücken und unter dem bunt dekorierten Narrenbaum gemeinsam auf die Fasnet anzustoßen – ich denke, danach sehnen sich in dieser Zeit sehr viele unter Ihnen, ganz besonders Sie, liebe Mitglieder der Narrenzunft. Auch ich bedauere den aktuellen Zustand sehr, die diesjährige Fasnet nicht wie gewohnt mit Ihnen allen gemeinsam in unserer Gemeindehalle feiern zu können.

    Trotz der besonderen Bedeutung der Fasnet, kennt Corona keine Ausnahme. Die aktuelle Inzidenz erfordert weiterhin gemeinsame Anstrengung, um weitere Ansteckungen mit dem Corona-Virus zu verhindern und um möglichst bald wieder in ein „normales“ Miteinander zurückkehren zu dürfen. Die Gefahr, die aktuell leicht rückläufigen Zahlen und den sich leicht abzeichnenden Erfolg des bestehenden "Lockdowns" jetzt durch unbesonnenes Handeln über die närrischen Tage zu gefährden ist viel zu groß. In gemeinsamer Übereinkunft mit dem Landkreis und der Bürgermeister/-innen im Landkreis Tuttlingen, möchte ich an dieser Stelle nochmals an die Vernunft jedes Einzelnen appellieren und darauf hinweisen, dass die derzeitigen Beschränkungen der Corona-Verordnung uneingeschränkt insbesondere auch während der Fasnet gelten. Rechtliche Grundlage für alle Aktivitäten ist die Corona-Verordnung insbesondere § 1c (Kontaktbeschränkungen tagsüber und nächtlichen Ausgangsbeschränkungen). Närrisches Treiben stellt keinen triftigen Grund im Sinne dieser Vorschriften dar. Damit ist keine der bisher gewohnten örtlichen Fasnetsveranstaltungen zulässig. Dies gilt insbesondere und nicht abschließend für Umzüge, Saalveranstaltungen, Schultes absetzen, Schüler- und Kinderbefreiungen, Narrenbaum stellen aber auch Vorarbeiten wie z. B. Bändel aufhängen im öffentlichen Raum oder andere ortsübliche Formen närrischer Dekoration. Diese Regelungen gelten nicht nur für die

  • 04.02.2021 / Nr. 5 Mitteilungsblatt der Gemeinde Durchhausen Seite 9

    organisierte Fasnet, sondern auch für private Gruppen („wilde Fasnet"). Verboten sind insbesondere private Feiern in Hinterzimmern, Kellerbars oder Garagen. Individuelle Aktivitäten einzelner Narren im öffentlichen Raum sind im Rahmen der Corona-Verordnung möglich. Dies gilt nicht für organisierte Aktionen mit Teilnehmern aus mehreren Haushalten, die zudem

    auch Anlass für die Bildung von Zuschauergruppen bieten.

    Hausbesuche von Einzelnarren sind zwar tagsüber rechtlich zulässig, widersprechen aber vor allem dann dem Sinn der Regelungen, wenn der Narr von Haus zu Haus zieht. Damit ist ein hohes Verbreitungsrisiko

    verbunden. Es wird deshalb dringend darum gebeten, davon Abstand zu nehmen.

    Virtuelle Aktionen sind zulässig, wenn die jeweiligen Beiträge unter Beachtung der Corona-Verordnung

    entstanden sind. Dies trifft beispielsweise zu für Film- und Fotobeiträge aus einzelnen Haushalten, aber nicht für Aufnahmen, für die sich Teilnehmer aus mehreren Haushalten an einem Ort treffen.

    Diese Punkte sind nur Beispiele zur Verdeutlichung der Rechtslage. Insbesondere sind Aktivitäten, die

    hier nicht aufgeführt sind, im Umkehrschluss nicht als zulässig anzusehen. Basis und Beurteilungsmaßstab ist die Corona-Verordnung, deren Regelungen eng und unter Beachtung des Ziels

    der Einschränkungen (Kontaktvermeidungen) auszulegen sind.

    Die Polizei wird an den "närrischen Tagen" verstärkt im öffentlichen Raum präsent sein und die Einhaltung der geltenden Regelungen konsequent überwachen. Bei festgestellten Verstößen droht hierbei ein empfindliches Bußgeld. Zuständig für den Vollzug der Corona-Verordnung und damit auch für die Ahndung von Verstößen sind die Ortspolizeibehörden. Liebe Freunde der Fasnet, bitte halten Sie sich an die derzeitigen Vorschriften der Corona-Verordnung, damit wir die Zeit der vielen Einschränkungen und Entbehrungen möglichst bald hinter uns lassen können. Lassen Sie uns gemeinsam auf die nächstjährige Fasnet 2022 blicken und mit Zuversicht darauf hoffen, dass wir auf diese wieder im vereinten Kreise anstoßen dürfen! Bleiben Sie weiterhin gesund! Ihr Simon Axt Bürgermeister

    _____________________________________________________________________________ GEMEINDEKASSE – Steuern fällig am 15.02.2021 Die Grundsteuer und Gewerbesteuer sind am 15.02.2021 zur Zahlung an die Gemeindekasse fällig. Bitte geben Sie das Kassenzeichen bei der Überweisung an.

  • 04.02.2021 / Nr. 5 Mitteilungsblatt der Gemeinde Durchhausen Seite 10

    GEMEINDEKINDERGARTEN REGENBOGEN Anmeldung für die Aufnahme zum 1. September 2021

    Aufgrund der vom Gemeinderat beschlossenen Anmeldestichtage bitten wir alle Eltern, die ihr Kind ab 1. September 2021 zur Betreuung in den Kindergarten geben möchten, ihren Bedarf bis spätestens 1. März 2021 bei der Gemeindeverwaltung anzumelden.

    Aufnahmestichtag ist der 1. September. Sollten schon zu einem früheren Zeitpunkt ausreichend Betreuungsplätze für alle Anmeldungen ab 1. September zur Verfügung stehen, können auf Wunsch auch schon vor September Plätze vergeben werden. Weitere Informationen zur Anmeldung sowie die für die Anmeldung notwendigen Anmeldeformulare finden Sie auf unserer Homepage www.durchhausen.de. Außerdem steht Ihnen für Auskünfte zur Aufnahme Ihres Kindes in den Kindergarten, Frau Anja Koch, Tel. 07464/986214 ([email protected]) gerne zur Verfügung. ____________________________________________________________________________________

    Nachbarschaftshilfe bietet Fahrservice zu Ihrem Impftermin im Kreisimpfzentrum Tuttlingen an Der Start der Impfungen gegen das Corona-Virus ist ein Lichtblick in der Pandemie. Wenn Sie zu denjenigen gehören, die schon jetzt einen Impftermin erhalten konnten, aber nicht wissen, wie Sie zum Impfzentrum in Tuttlingen kommen können, helfen wir Ihnen gerne weiter. Der Nachbarschaftshilfeverein „Wir für Sie“ bietet einen Fahrservice an. Gerne fährt Sie einer unserer Helfer zu Ihrem Impftermin. Für Sie entstehen pro Termin Kosten in Höhe von pauschal 25 Euro. Falls Sie Unterstützung benötigen, setzen Sie sich bitte mit der für Sie zuständigen Einsatzleiterin Monika Hauser Tel.: 0157 381 450 23 in Verbindung. Der Nachbarschaftshilfeverein sucht immer wieder engagierte Helferinnen und Helfer. Wenn Sie anderen in Ihrer Gemeinde -zum Beispiel beim Fahrdienst- helfen wollen, steht Ihnen als Ansprechpartner Ihre örtliche Einsatzleiterin zur Verfügung. Wie freuen uns auf Sie! Eine Terminbuchung für Sie ist uns aufgrund der raren Termine momentan noch nicht möglich. Sobald mehr Impftermine zur Verfügung stehen, sind wir aber gerne bereit, Sie auch hierbei zu unterstützen. Wir werden Sie hierüber gesondert informieren und bitten Sie bis dahin noch um Geduld.

    K I R C H E N N A C H R I C H T E N

    KATH. KIRCHENGEMEINDE „Zu den Hl. Engeln“ Durchhausen

    Sa, 06. Feb. Dhs 18.30 Eucharistiefeier mit Kerzenweihe und Blasiussegen Sonntag, 07. Feb.: Hochfest Darstellung des Herrn - Maria Lichtmess Gun 09.00 Eucharistiefeier Tro 10.30 Eucharistiefeier mit Kerzenweihe und Blasiussegen Di, 09. Feb. Gun 18.30 Eucharistiefeier, Segnung des Agathabrotes

    anschl. eucharistische Anbetung (Gedenken: Paul und Alma Mink)

    Mi, 10. Feb. Tro 18.30 Eucharistiefeier Do, 11. Feb. Dhs 18.30 Eucharistiefeier (Gedenken: Josef und Bernhardine Höfler und Sohn Josef) Fr, 12. Feb. Tro 09.00 Eucharistiefeier Sa, 13. Feb. Gun 18.30 Eucharistiefeier zum Valentinstag Sonntag, 14. Feb.: 6. Sonntag im Jahreskreis

  • 04.02.2021 / Nr. 5 Mitteilungsblatt der Gemeinde Durchhausen Seite 11

    Dhs 09.00 Eucharistiefeier zum Valentinstag

    Tro 10.30 ORGELEINWEIHUNG mit Weihbischof Dr. Johannes Kreidler für

    geladene Gäste

    Samstag 20. Februar / Sonntag, 21. Februar 2021 – 1. Fastensonntag 1.Fastensonntag Gottesdienst mit Kollekte/Aktion des Freundeskreis Uganda

    Sa 20. Februar Dhs/Gun: 18.30 Uhr

    So 21. Februar Dhs/Gun: 9 Uhr und Tro 10:30Uhr

    Trossingen – Durchhausen - Gunningen aktuell: Ihre Fastenaktionspende– zum 1. Fastensonntag – Lebensmittel- und Saatgut für 100 Familien in Kigoto/ Uganda.

    „Geben bedeutet nicht verlieren:

    es heißt aufheben für morgen“

    (aus Sambia)

    Der Freundeskreis Uganda der Seelsorgeeinheit Trossingen freut sich sehr,

    auch in diesem Jahr eine Fastenessen-Aktion für die Menschen in Kigoto

    durchführen zu können. Bedingt durch die Corona-Pandemie und den

    aktuellen Vorschriften, kann das jährliche Fastenessen leider nicht wie gewohnt stattfinden. Anstelle dessen

    haben die Mitglieder des FKU sich dazu entschlossen, den bedürftigsten Familien in Kigoto, aufgrund der

    Corona-Pandemie in Uganda je ein Hilfspaket mit Lebensmitteln und Saatgut zu überreichen: Hierzu benötigen wir Ihre Herzensgabe und finanzielle Unterstützung! Die Menschen in Uganda waren vergangenes Jahr 6 Monate im Lockdown und kämpfen bis heute mit den

    Folgen. Viele hatten kein Einkommen mehr was bedeutet, dass die Ärmsten noch bedürftiger geworden sind. Eltern ist es kaum mehr möglich ihre Familien zu ernähren. Hier geht es zum Teil ums nackte Überleben, vor

    allem in den Städten hat dadurch auch die Kriminalität zugenommen. Mit Hilfe Ihre Spenden möchten wir den

    Menschen in Kigoto ein Stück Hoffnung schenken. Bitte unterstützen Sie uns, dass die Aktion zum Erfolg wird.

    Die Spenden können im Pfarrbüro Trossingen abgegeben oder auf das Konto der Kirchengemeinde St. Theresia

    Trossingen überwiesen werden. (bitte bis zum 14. März 2021) Auch die Kollekten am 1. Fastensonntag kommen

    der Gesundheitsstation Trogudu/Kigoto zugute. Unser Ziel ist es 100 Familien mit 100 Hilfspaketen (im Wert von

    je ca. 40/50,-€) zu unterstützen.

    Bankverbindung: Kath. Pfarramt St. Theresia Kreissparkasse Trossingen IBAN:DE38643500700000903190

    Verwendungszweck: Fastenaktion – Hilfspakete für Uganda Vielen Dank für Ihre Unterstützung im Namen der Menschen in Kigoto / Uganda.

    Für den Freundeskreis Uganda der Seelsorgeeinheit Trossingen

    Janusz Kloskowski Simone Efinger

    1.Vorsitzender FKU Stellvertretende Vorsitzende FKU

    _______________________________________

    Die Glocken läuten zum Ökumenischen „Corona“ Hoffnungsgebet um 19.30 Uhr

    _______________________________________

    Wir vermitteln Hilfsdienste (Einkaufen, Apotheke etc.)

    Sie dürfen sich hierzu gerne im Pfarrbüro melden.

  • 04.02.2021 / Nr. 5 Mitteilungsblatt der Gemeinde Durchhausen Seite 12

    Öffnungszeiten Pfarrbüro: Di u. Do von 14.30 - 17.00 Uhr; Mi von 9 -11 Uhr Sprechzeiten Pfarrer Schmollinger: donnerstags von 11-12 Uhr

    Der Anrufbeantworter wird regelmäßig abgehört!

    Katholisches Pfarramt St. Theresia, Theresienplatz 1, 78647 Trossingen

    [email protected] www.st-theresia-trossingen.de

    Tel. 07425-9528-0 / Fax 9528-44

    Pfarrer Thomas Schmollinger, Tel. mobil 01520-6724363 [email protected]

    Pastoralreferent Kurt Diehm, Tel. 07425-952815 mobil 0175-7003439 [email protected]

    Pastorale Mitarbeiterin Ines Rabus, Tel. 07425-952814 oder 5377 [email protected]

    Mesnerin Durchhausen, Erika Kraus, Tel. 0176-23961603

    gew. Vors. KGR Durchhausen, Johannes Ungermann, Tel. 07464/9898530

    _____________________________________________________________________________ EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE HAUSEN OB VERENA Sexagesimä Wochenspruch: "Heute, wenn ihr seine Stimme hört, so verstockt eure Herzen nicht." (Hebr. 3,15) Sonntag, den 7. Februar 2021 9.00 Uhr Gottesdienst in der Stephanuskirche in Hausen Zum Abschluss der Predigtreihe mit dem Thema „Biblische Gestalten“ hält Pfr.Dr. Thomas Gerold aus Geisingen die Predigt zu „Paulus.“ KEIN Kindergottesdienst 10.15 Uhr Gottesdienst in der Lukaskapelle in Seitingen

    Zum Abschluss der Predigtreihe mit dem Thema „Biblische Gestalten“ hält Pfr.Dr. Thomas Gerold aus Geisingen die Predigt zu „Paulus.“ Die Kollekten der Gottesdienste am Sonntag Sexagesimä sind für die Arbeit der Diakonie in Württemberg bestimmt. Mittwoch, den 10. Februar 2021 15.15 Uhr Online-Konfirmandenunterricht für beide Gruppen Ihr Pfarrer Matthias Figel Evangelische Kirchengemeinde Hausen Telefon: 07424/2132 Email: [email protected]

    V E R E I N S N A C H R I C H T E N

    SCHWÄBISCHER ALBVEREIN OG DURCHHAUSEN

    Liebe Albvereinsfreunde, lange loderte ein kleines Fünklein Hoffnung, dass das Funkenfeuer in irgendeiner Weise hätte stattfinden können. Aber es hilft alles nichts, Sicherheit und Gesundheit gehen vor und die Situation lässt es nicht zu. Deshalb hier ganz offiziell: das Funkenfeuer findet nicht statt. Ich blicke hoffnungsvoll in die Zukunft und wünsche euch Gesundheit, Kraft und Durchhaltevermögen. Viele Grüße Yvonne

  • 04.02.2021 / Nr. 5 Mitteilungsblatt der Gemeinde Durchhausen Seite 13

    S O N S T I G E S

    ______________________________________________________________________ Sicherer fahren: Bessere Masken, bessere App und mehr! Mit der Pflicht zum Tragen medizinischer Masken und einer neuen Version der Corona Warn-App wird noch mehr für die Sicherheit auch im öffentlichen Personen-verkehr getan. Und TUTicket unternimmt ebenfalls viel, damit Sie sicher Bus- und Bahnfahren können.

    Medizinische Masken Im Gegensatz zu einfachen Stoffmasken reduzieren FFP2- und KN95/N95-Masken das Risiko einer Krankheitsüber-tragung deutlich. TUTicket bedankt sich daher bei allen Fahrgästen, die die Pflicht zum Tragen solcher Masken ein-

    halten und diese ganz selbstverständlich benutzen. Maskenverweigerer dagegen dürfen vom Fahrpersonal gar nicht

    erst mitgenommen werden und müssen mit einer Strafe von mindestens 100 Euro (und bis zu 250 Euro) rechnen. Bei

    wiederholter Auffälligkeit kann sogar ein generelles Beförderungsverbot ausgesprochen werden.

    Die genannten medizinischen Masken müssen während der gesamten Fahrt sowie auch an allen Haltestellen, in

    Bahnhöfen und auf Bahnsteigen getragen werden. So genannte OP-Masken sind ebenfalls zulässig.

    Optimierte Corona Warn-App Seit Ende Januar steht die neue, verbesserte Version der Corona Warn-App des Robert Koch-Instituts kostenlos zum

    Download in den App Stores bereit. Sie zeigt nun nicht mehr nur heikle Begegnungen an, sondern liefert ebenso

    aktuelle Daten zu Neuinfektionen und sonstigen Entwicklungen. Die App ist außer auf deutsch auch mit fünf wieteren

    Sprachen nutzbar. Trotz mancher Kritik ist die Corona Warn-App ein gutes Warnsystem. Je mehr Menschen diese App

    laden, desto besser hilft sie, auf mögliche Infektionen hinzuweisen.

  • 04.02.2021 / Nr. 5 Mitteilungsblatt der Gemeinde Durchhausen Seite 14

    Kein besonderes Risiko in Bus und Bahn Verschiedene, auch internationale Studien hatten im letzten Jahr gezeigt, dass der öffentliche Nahverkehr kein

    typischer Corona-Hotspot ist. Die meisten Ansteckungen wurden in Wohnungen und Heimen, in medizinischen Be-

    handlungseinrichtungen, Praxen und am Arbeitsplatz nachgewiesen. Die Gefahr, sich im ÖPNV anzustecken, dürfte

    sehr gering sein. Das liegt auch an zusätzlichen Anti-Corona-Maßnahmen der TUTicket-Verkehrsunternehmen wie

    etwa:

    • vom Fahrgastraum abgeteilter Fahrerplatz • Kontrollpersonal mit Schutzmasken • regelmäßige Reinigung/Desinfektion von Zügen und Bussen • permanentes Lüften mit Klimaanlage: Die Strömung der Frischluft führt vom Busdach abwärts in Richtung Boden-

    auslass

    • volle Türöffnung an allen Haltestellen mit fast vollständigem Luftaustausch (bei kalter Witterung bitte warm anziehen)

    • Verstärkerfahrten im Schulverkehr bei Präsenzpflicht

    Wir danken Ihnen für Ihre Solidarität und wünschen Ihnen eine allzeit gute Fahrt!

    Wir beraten Sie gerne:

    KundenCenter Verkehrsverbund TUTicket Bahnhofstraße 100

    78532 Tuttlingen

    Telefon 07461 926-3500

    E-Mail: [email protected]

    Information online:

    www.tuticket.de

    ____________________________________________________________________________________________________

    Corona-Anlaufstellen in Spaichingen ändern Öffnungszeiten Stuttgart, 01.02.2021 – Die zentralen Corona-Anlaufstellen in der Robert-Koch-Straße 31 in 78549 Spaichingen ändern ihre Öffnungszeiten. Die Corona-Teststelle ist ab sofort am Dienstag und Freitag von 13.00 bis 17.00 Uhr geöffnet und kann nur durch vorherige Anmeldung beim Gesundheitsamt unter der Rufnummer 07461/9264990 aufgesucht werden. Die Fieberambulanz ist sonntags von 10.00 bis 12.00 Uhr geöffnet. „Die Inanspruchnahme ist in den letzten Tagen zurück gegangen, daher haben wir uns entschlossen, die Öffnungszeiten zu reduzieren“, erläutert der Pandemiebeauftragte für den Landkreis Tuttlingen, Dr. Matthias Szabo. „Wenn es erforderlich ist, können die Öffnungszeiten der Abstrichstelle und der Fieberambulanz auch kurzfristig wieder erweitert werden.“ Patient*innen mit Covid-19-Symptomen wenden sich bitte telefonisch an Haus- oder Kinderärzt*in oder an eine Corona-Schwerpunktpraxis. Eine Übersicht zu den verschiedenen Corona-Anlaufstellen ist unter http://coronakarte.kvbawue.de zu finden. Abends, nachts sowie am Wochenende ist der Ärztliche Bereitschaftsdienst unter der Rufnummer 116117 zu erreichen. __________________________________________________________________________________

    Neues Volkshochschul-Semesterprogramm ist erschienen Anmeldungen ab sofort möglich Am Mittwoch 27. Januar ist das Programmheft der Volkshochschule erschienen. Das Programmheft liegt an den bekannten Auslagestellen u. a. dem Bürgerbüro, Tabak Spehn, der Sparkasse Trossingen aus und kann auch an der Auslagestelle vor dem Büro der Volkshochschul-Geschäftsstelle, Jakob-Hohner-Platz 1, mitgenommen werden.

    Bitte beachten Sie, dass die Volkshochschule für den Publikumsverkehr auch weiterhin geschlossen ist und daher persönliche Anmeldungen bis auf Weiteres nicht möglich sind.

  • 04.02.2021 / Nr. 5 Mitteilungsblatt der Gemeinde Durchhausen Seite 15

    Bis zum Ende des Lockdowns können Sie sich telefonisch unter 07425/91066, per E-Mail [email protected] oder auf unserer Homepage www.vhs-tuttlingen.de anmelden. Aktuelle Informationen entnehmen Sie bitte unserer Homepage www.vhs-tuttlingen.de und unseren Aushängen sowie den Mitteilungen in der Tagespresse.

    Technische Zugangsvoraussetzungen für unsere Online-Kurse und weitere Informationen können Sie unserer Homepage www.vhs-tuttlingen.de entnehmen oder Sie kontaktieren uns telefonisch unter 07425/91066, per E-Mail [email protected]. ____________________________________________________________________________________

    Neuerwerbungen der Stadtbücherei Trossingen. Kommen Sie nicht zu den Büchern – kommen die Bücher zu Ihnen… Lieferservice: Die Stadtbücherei hält nach wie vor ihren Lieferservice aufrecht. Unter 07425 / 331 3380 und [email protected] freuen wir uns auf Ihre Bestellungen. Instagram: #stabue_trossingen, jetzt auch mit „Sorgs erste (Ab)Sätze“. Bücher in Ton und Farbe. #sorgsersteabsätze www.onleihe.de/schwalbe - www.filmfriend.de

    A N Z E I G E N

    Waschmaschine gebraucht zu verschenken Bei Interesse melden Sie sich bitte im Rathaus – Tel. 07464/9862-0

    Ich hoffe, es geht euch allen gut. Wisst ihr denn, was es alles im Bücherwagenschrank gibt? Handbücher fürs

    Malen, Renovieren oder fürs Stricken.... Ratgeber für Welpenerziehung oder Kindererziehung, Paarberatung,

    Selbstfindung, Sinn des Lebens.... Witziges... Nützliches... Unnötiges... Kochbücher für Babys, Kinder,

    Vegetarier, Burgerliebhaber oder Schleckermäuler.... DVD‘s für kuschelige Abende... Zeitschriften... Bücher fürs

    Herz, Krimis lokal und international... Spannende Geschichten für Kinder, Jugendliche, Männlein oder Weiblein.... Liederbücher, Vorlesebücher... ach schaut einfach selbst mal rein. Es lohnt sich.

    Eure Moni

    Dorfstraße 87

    Schaut auch hier: Instagram: #bücherwagendurchhausen

    Facebook: Moni‘s Bücherwagen Durchhausen

  • 04.02.2021 / Nr. 5 Mitteilungsblatt der Gemeinde Durchhausen Seite 16

    Sportheim Durchhausen mit Restaurant und Mittagstisch Lieferservice zu folgenden Zeiten: • Mittwoch: 11:30 Uhr - 14:00 Uhr • Donnerstag Freitag und Sonntag:

    11:30 Uhr - 14:00 Uhr und 17:00 bis 20:00 Uhr

    • Samstag: 17:00 bis 20:00 Uhr Folgende Speisen können geliefert oder abgeholt werden: Pizza, Schnitzel, Jägerschnitzel oder Chicken Nuggets oder Gerichte aus der Speisekarte https://sportheim-durchhausen.business.site/#menu. Ihre Bestellung können Sie uns unter der Telefonnummer: 07464 2922 oder 01578 9675927 gerne weitergeben.

    Impressum: Herausgeber: Gemeinde Durchhausen, Dorfstraße 51, 78591 Durchhausen Verantwortlich für den amtlichen Inhalt und alle sonstigen Verlautbarungen der Gemeinde Durchhausen ist Bürgermeister Simon Axt oder sein Vertreter im Amt. Verantwortlich für Kirchennachrichten sind die jeweiligen Pfarrämter, für Vereinsmitteilungen, die Vereinsverantwortlichen, für Sonstiges und den Anzeigenteil, die jeweiligen Inserenten.