Mitteilungsblatt - Sengenthal...Mitteilungsblatt der Gemeinde Sengenthal 3 wiederum der bay....

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Nr. 3 März 2014 24. Jahrgang Mitteilungsblatt der Gemeinde Sengenthal RUFNUMMERN DER GEMEINDE Verwaltungs- Tel. 09181/2912-0 gemeinschaft Fax 09181/291220 Bürgermeister Tel. 09181/291250 Gemeindekanzlei Tel. 09181/2984155 Bauhof, Tel. 09181/2972190 Winnberger Str. 18 od. 0175/1834601 Tel. 0160/3614270 Kindergarten, Tel. 09181/511304 Winnberger Str. 24 Fax 09181/511308 Schule Sengenthal Tel. 09181/9665 Feuerwehr Tel. 09181/5129477 PARTEIVERKEHR IN DER VERWAL- TUNGSGEMEINSCHAFT NEUMARKT Bahnhofstr. 12, 92318 Neumarkt i.d.OPf. Montag, Dienstag, Mittwoch von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 17.00 Uhr Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 18.00 Uhr Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr Zusätzlich geöffnet sind außerdem das Einwohner/Passamt Montag bis Freitag von 12.00 - 13.00 Uhr und am Freitag von 12.00 - 15.30 Uhr PARTEIVERKEHR IN DER GEMEINDEKANZLEI SENGENTHAL Winnberger Str. 26, 92369 Sengenthal Mittwoch von 18.00 - 19.30 Uhr Telefon 09181/2912-50 ÖFFNUNGSZEITEN DER BüCHEREIEN Reichertshofen: Sonntag jeweils nach dem Gottesdienst Donnerstag: von 15.30 bis 16.30 Uhr Sengenthal: Sonntag von 10.30 bis 11.30 Uhr Donnerstag von 17.00 bis 18.00 Uhr ÖFFNUNGSZEITEN DES WERT- STOFFHOFES UND DER GEMEINDEDEPONIE SENGENTHAL Die Öffnungszeiten finden Sie unter „Gemeindenachrichten“ im Innenteil Deponiewart Dieter Hebold, Tel. 09181/465607 WICHTIGE RUFNUMMERN Ärztlicher Bereitschaftsdienst, 116 117 Notarzt / Rettungsdienst, 112 Krankentransport, 19222 Feuerwehr, 112 Polizei, 110 Giftnotrufzentrale Nürnberg, 09 11 / 3 98 24 51 Nachbarschaftshilfe, 01 75 / 3 85 90 69 Gleichstellungsbeauftragte der Gemeinde Sengenthal, 0 91 81 / 19 66 04 Spendenübergabe aus Weihnachtsmarkterlös 16. März 2014 Kommunalwahlen

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Nr. 3 März 2014 24. Jahrgang

Mitteilungsblattder Gemeinde Sengenthal

RufnummeRn deR Gemeinde

Verwaltungs- Tel. 09181/2912-0 gemeinschaft Fax 09181/291220

Bürgermeister Tel. 09181/291250

Gemeindekanzlei Tel. 09181/2984155

Bauhof, Tel. 09181/2972190 Winnberger Str. 18 od. 0175/1834601 Tel. 0160/3614270

Kindergarten, Tel. 09181/511304 Winnberger Str. 24 Fax 09181/511308

Schule Sengenthal Tel. 09181/9665

Feuerwehr Tel. 09181/5129477

PaRteiveRkehR in deR veRwaL- tunGSGemeinSchaft neumaRkt Bahnhofstr. 12, 92318 Neumarkt i.d.OPf.

Montag, Dienstag, Mittwoch von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 17.00 Uhr Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 18.00 Uhr Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr

Zusätzlich geöffnet sind außerdem das Einwohner/Passamt Montag bis Freitag von 12.00 - 13.00 Uhr und am Freitag von 12.00 - 15.30 Uhr

PaRteiveRkehR in deR GemeindekanzLei SenGenthaL

Winnberger Str. 26, 92369 Sengenthal Mittwoch von 18.00 - 19.30 Uhr Telefon 09181/2912-50

ÖffnunGSzeiten deR BücheReien

Reichertshofen: Sonntag jeweils nach dem GottesdienstDonnerstag: von 15.30 bis 16.30 Uhr

Sengenthal: Sonntag von 10.30 bis 11.30 UhrDonnerstag von 17.00 bis 18.00 Uhr

ÖffnunGSzeiten deS weRt- StoffhofeS und deR GemeindedePonie SenGenthaL

Die Öffnungszeiten finden Sie unter „Gemeindenachrichten“ im Innenteil

Deponiewart Dieter Hebold, Tel. 09181/465607

wichtiGe RufnummeRnÄrztlicher Bereitschaftsdienst, 116 117Notarzt / Rettungsdienst, 112Krankentransport, 19222Feuerwehr, 112Polizei, 110Giftnotrufzentrale Nürnberg,09 11 / 3 98 24 51Nachbarschaftshilfe, 01 75 / 3 85 90 69Gleichstellungsbeauftragte der Gemeinde Sengenthal, 0 91 81 / 19 66 04

Spendenübergabe aus Weihnachtsmarkterlös

16. märz 2014 kommunalwahlen

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Gleichstrompassage Süd – ost

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

sicherlich haben Sie in den vergangenen Wochen aufmerk-sam die Berichterstattung in den Medien über die Gleich-strompassage Süd-Ost verfolgt.

Dabei geht es um eine rund 450 Kilometer lange Verbin-dung in Hochspannungs-Gleichstromübertragungstechnik vom Raum Halle direkt nach Meitingen bei Auugsburg.

Die Notwendigkeit dieser Gleichstrompassage wurde 2012 im Netzentwicklungsplan als „Korridor D“ dargestellt und mit der Verabschiedung des Bundesbedarfsplan (Projekt 5) mit Zustimmung der bay. Staatsregierung im Bundesrat, ge-setzlich verankert.

Dies bedeutet, dass die Notwendigkeit dieser Stromtrasse per Gesetz festgestellt ist.

Der Übertragungsnetzbetreiber Amprion GmbH teilte mit Schreiben vom 13. Januar 2014 unter anderem der Gemeinde Sengenthal den Verlauf der sog. Vorzugstrassenkorridore und der Alternativtrassen der Gleichstrompassage Süd – Ost mit.

Von diesem geplanten Vorzugstrassenkorridor ist das Ge-meindegebiet Sengenthal nicht tangiert.

Daneben gibt es noch zahlreiche weitere Alternativtrassen, wobei eine dieser Alternativen die Gemeinde Sengenthal im Bereich zwischen Reichertshofen und Forst (am Richthof vor-bei), über den Bereich Dietlhof führen würde und das Gemein-degebiet südlich der Fa. Bögl in Richtung Gemeindegebiet Mühlhausen verlassen würde (siehe Kartenausschnitt unten).

Bei dem geplanten Freileitungsbau sind Gittermasten mit 65 – 75 m Höhe und einer seitlichen Auslegung von ca. 40 m vorgesehen. Die Maste werden je nach Topographie in einem Abstand von 300 – 450 m gestellt. Die geschätzten Kosten dieses Freileitungsprojektes liegen bei gut einer Milliarde Euro und soll bis zu Jahre 2022 in Betrieb gehen.

Dieses Vorhaben trifft bei allen betroffenen Gemeinden und Landkreisen und vor allem bei einer immer größer werdenden Anzahl von Bürgern auf erheblichen Widerstand. Insbesondere die Tatsache, dass neben erneuerbaren Energien auch Braun-kohle- und evtl. sogar Atomstrom befördert werden soll, steht in krassem Widerspruch zu den bisher gemachten Aussagen und Vorgaben in Zusammenhang mit der Energiewende.

Daher trafen sich alle Bürgermeister der betroffenen Ge-meinden mit Herrn Landrat Löhner und gründeten eine Inte-ressensgemeinschaft, die ihren Unmut über diese Trasse so-wie die Informationspolitik in diesem Zusammenhang, in einem Schreiben an den Herrn Ministerpräsidenten sowie alle Abgeordneten zum Ausdruck brachten.

Insbesondere wurde dabei die Notwendigkeit dieser Lei-tungstrasse in Frage gestellt und die Notwendigkeit dezen-traler Versorgungskonzepte, die im Landkreis Neumarkt be-reits weit fortgeschritten ist, nachdrücklich verdeutlicht.

In einem weiteren Treffen wurde vereinbart, den Druck auf die Landes- aber auch auf die Bundesbehörden weiter zu erhöhen, da nur noch, wenn überhaupt, durch politischen Druck eine Änderung denkbar erscheint. Daher wurde am 07. Februar eine entsprechende Resolution beschlossen, die

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Mitteilungsblatt der Gemeinde Sengenthal 3

wiederum der bay. Staatsregierung und dem Bundeswirt-schaftsminister als zuständigen Minister zugestellt wurde.

Weiterhin wurde vereinbart, mit den zuständigen Fachstel-len des Landratsamtes auch alle denkbaren fachlichen Belan-ge (Naturschutz, Landschafts- und Denkmalschutz, Immissi-onsrecht zum Schutz der Bevölkerung) gegen diese Megatrasse gemeinsam vorzubringen.

Daher besteht für alle Bürgerinnen und Bürger auch die Möglichkeit, ihre Belange bei der Verwaltungsgemeinschaft vorzubringen, sodass sie anschließend gebündelt und mit entsprechendem Gewicht bei der Bundesnetzagentur als Genehmigungsbehörde zur Geltung gebracht werden kann.

Unterschriftslisten dazu liegen in der Verwaltungsgemein-schaft Neumarkt, Bahnhofstraße 12, aus.

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

da sich dieses sehr komplexe Thema nicht in wenigen Sätzen erläutern lässt, hier einige Links zu Internetseiten, um sich auch aktuell informieren zu können:

www.region-neumarkt-gegen-megaleitung.de

www.amprion.net/netzausbau/leitungsprojekte

www.bundesnetzagentur.de

Liebe mitbürgerinnen und mitbürger,am 16. März finden die allgemeinen Gemeinde- und Land-kreiswahlen statt, wobei in den Gemeinden der erste Bür-germeister und die Gemeinderatsmitglieder, und im Land-kreis der neue Landrat und die Kreisräte gewählt werden.

Gemäß dem Artikel 1 der bayerischen Gemeindeordnung bilden die Gemeinden die Grundlage des Staates und des demokratischen Leben.Damit wird zum Ausdruck gebracht, dass es im Gemeinderat um die Angelegenheiten in Ihrem unmittelbaren Lebensum-feld, wie z.B. die ordnungsgemäße Wasser- und Abwasserver-sorgung, Ausweisung von Baugebieten, Unterhalt des Kinder-

garten und der Schule, Unterhalt und Bau von Ortsstraßen, Angelegenheiten des Brandschutzes und vieles mehr, geht.

Somit wird auch deutlich, dass die Gemeinde für alle Angele-genheiten in Ihrem unmittelbaren örtlichen Bereich, von de-nen Sie unmittelbar und direkt betroffen sind, zuständig ist.Daher ist es wichtig, dass Sie am 16. März Ihr Wahlrecht ausüben. Mit Ihrer Wahl bestimmen Sie die Zusammenset-zung insbesondere des Gemeinderates der Gemeinde Sen-genthal für die nächsten sechs Jahre.Insgesamt 52 Bewerberinnen und Bewerber stehen dabei auf zwei Listen zur Wahl. Sie können dabei insgesamt 28 Stimmen vergeben.Mit einem Kreuz über einer der beiden Listen bekommt jeder Bewerber dieser Liste jeweils eine Stimme.Einzelnen Bewerbern dürfen Sie bis zu maximal drei Stim-men geben. Dabei können Sie auch Kandidaten verschie-dener Listen ankreuzen bzw. bis zu drei Stimmen geben, wodurch die Möglichkeit gegeben ist, Kandidaten verschie-dener Wahlvorschläge zu wählen.Wenn Sie nicht alle 28 Stimmen für einzelne Kandidaten verge-ben, können Sie zusätzlich eine Wahlvorschlagsliste ankreuzen. Die entsprechend verbliebenen Stimmen erhalten dann die aufgeführten und noch nicht gekennzeichneten Kandidaten in der Reihenfolge ab Platz 1 und zwar jeweils eine Stimme.Achtung: sollten auf einem Stimmzettel mehr als 28 Stimmen vergeben worden sein, so ist dieser Stimmzettel ungültig!Wählen Sie bewusst und schenken Sie Ihr Vertrauen den Be-werbern, von denen Sie sich die Vertretung Ihrer Interessen zum Wohl unserer Gemeinde bestmöglich erwarten. Dann bin ich mir sicher, dass sich in den nächsten sechs Jahren ein gutes Gremium im Gemeinderat wiederfindet, mit dem die Gemeinde auch weiterhin aufblüht und in eine sehr gute Zukunft geführt wird.IhrWerner Brandenburger

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Hinweis der Redaktion

Abgabetermin für Beiträge und Nachrichten im Mittei-lungsblatt ist der 15. des jeweiligen Vormonates. Wenn möglich, Beiträge bitte per E-Mail oder Diskette/CD an Verwaltungsgemeinschaft Neumarkt i.d.OPf. senden.

E-Mail Adresse: [email protected]

nachbarschaftshilfe SengenthalTel.: 0175/3859069 - Hilfe in Notfällen

Hinweis der RedaktionSoweit eine namentliche Veröffentlichung von Jubilaren, Ge-burten, Eheschließungen und Sterbefällen im Mitteilungsblatt nicht erwünscht ist, soll dies rechtzeitig bei der Verwaltungsge-meinschaft Neumarkt i.d.OPf. (09181/2912-0) gemeldet werden.

zum 84. GeburtstagRobert Pesavento, Sengenthal, DorfstraßeMaria Vögerl, Forst, KreisstraßeBrigitta Simbeck, Reichertshofen, Brunnenstraße

zum 50. HochzeitstagErna und Ludwig Wolf, Reichertshofen, Lohweg

Öffnungszeiten des wertstoffhofes und der Gemeinedeponie

vom 01. april bis 30. September

• Mittwoch von 17.00 Uhr - 18.30 Uhr u.• Samstags von 13.30 Uhr – 16.00 Uhr

vom 15. märz bis 31. märz und vom 1. oktober bis 15. november

• nur samstags von 13.30 Uhr – 16.00 Uhr• ab 15. November steht der Grüngutcontainer im Bauhof

zur Verfügung und die Deponie ist geschlossen

Deponiewart der Gemeindedeponie Sengenthal-Sandhut ist Herr Dieter Hebold, Tel. 09181/46 56 07

SteLLenauSSchReiBunGDie Gemeinde Sengenthal sucht zum 01. September 2014

zur Verstärkung des Teams der gemeindlichen Kindertages-stätte „Sternschnuppe“ in Sengenthal

1 Kinderpfleger/in

mit einer durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von 28 Stunden.

Das Beschäftigungsverhältnis ist vorerst befristet bis 31.08.2015.

Für das Beschäftigungsverhältnis gilt der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Die Bezahlung erfolgt nach dem Tarifvertrag für den Sozial- und Erziehungsdienst (SuE).

Bewerbungen mit den entsprechenden Qualifikationsnachwei-sen (bzw. bei noch nicht abgeschlossener Ausbildung Zwi-schenzeugnis 2013/2014) und einem tabellarischen Lebenslauf, aus dem auch die bisherige berufliche Tätigkeit zu ersehen ist, bitten wir bis zum 17. März 2014 bei der Gemeinde Sen-genthal, Herrn Bürgermeister Brandenburger, Bahnhofstr. 12, 92318 Neumarkt i.d.OPf. (Tel. 09181/2912-50) einzureichen.

Für Rückfragen zur Einrichtung und dem Tätigkeitsbereich wenden Sie sich bitte an die Leiterin der Kindertagesstätte, Frau Ute Meyer (Tel. 09181/511304).

Gemeindenachrichten

neues vom einwohnermelde- und Standesamt zum 15.01.2014Zuzüge ........................................................................... 58

Wegzüge ........................................................................ 37

Geburten .......................................................................... 4

Sterbefälle ........................................................................ 1

Gesamt Einwohner ..................................................... 3241

davon Nebenwohnsitze ................................................. 134

GeburtenKatharina Elisabeth Bär, Sengenthal, Salzweg

Quirin Bögl, Sengenthal, Margaritenweg

Leonie Susan Fink, Sengenthal, Buchberg, Kornstraße

Jakob Georg Seitz, Winnberg

eheschließungenKatharina Schön und Hans-Dieter Queißer, Buchberg, Ackerstraße

SterbefälleAna Suárez Rodríguez, Sengenthal, Tilly-Behringer-Straße

die Gemeinde gratuliert den Jubilaren im märz 2014

zum 70. GeburtstagErnst Damm, Reichertshofen, KeltenringJohann Gromann, Forst, Kreisstraße

zum 75. GeburtstagRudolf Körner, Forst, Kapellenplatz

zum 81. GeburtstagRichard Meier, Sengenthal, Dorfstraße

zum 83. GeburtstagRosali Pröpster, Reichertshofen, Schloßgasse

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Bekanntmachung

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);

Aufstellung des Deckblattes 12 zum Flächennutzungs- und Landschaftsplan der Gemeinde Sengenthal

hier: Öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB)

Der Gemeinderat Sengenthal hat den vorgelegten Entwurf des Deckblattes 12 zum Flächennutzungs- und Landschafts-plan in der Sitzung vom 14. Januar 2014 gebilligt. Gleichzei-tig hat er die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB liegt der erstellte Entwurf des Deckblattes 12 samt Erläuterungsbericht

vom 10. Februar bis 12. März 2014

während der allgemeinen Dienststunden* in der Verwal-tungsgemeinschaft Neumarkt i.d.OPf. (Zimmer 23), Bahn-hofstr. 12, 92318 Neumarkt i.d.OPf. zur öffentlichen Einsicht-nahme auf. Wünsche und Anregungen bzw. Einwendungen gegen den Entwurf können während der Auslegungszeit mündlich oder schriftlich von jedermann vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht vorge-brachte Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Bekanntmachung

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);

Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungs-planes „Windkraftwerk Winnberg 2 – Deckblatt 01“

hier: Öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB)

Der Gemeinderat Sengenthal hat den vorgelegten Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Windkraftwerk Winnberg 2 – Deckblatt 01“ in der Sitzung vom 14. Januar 2014 gebilligt. Gleichzeitig hat er die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB liegt der erstellte Entwurf des Bebauungsplanes samt Begründung

vom 10. Februar bis 12. März 2014

während der allgemeinen Dienststunden* in der Verwaltungs-gemeinschaft Neumarkt i.d.OPf. (Zimmer 23), Bahnhofstr. 12, 92318 Neumarkt i.d.OPf. zur öffentlichen Einsichtnahme auf.

Wünsche und Anregungen bzw. Einwendungen gegen den Entwurf können während der Auslegungszeit mündlich oder schriftlich von jedermann vorgebracht werden. Es wird da-rauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht vorgebrachte Stel-lungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungs-plan unberücksichtigt bleiben können.

BekanntmachungVollzug des Baugesetzbuches (BauGB);

Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Gemeinde Sengenthal durch das Deckblatt Nr. 11

Bekanntmachung der Genehmigung (§ 6 Abs. 5 BauGB)

Das Deckblatt 11 zum Flächennutzungs- und Landschafts-plan wurde vom Landratsamt Neumarkt i.d.OPf. mit Be-scheid vom 20. Januar 2014 (Az.: 43-610-17) genehmigt.

Das Deckblatt 11 zum Flächennutzungs- und Landschafts-plan wird mit dem Tage dieser Bekanntmachung wirksam; gleichzeitig der bisherige Flächennutzungs- und Landschafts-plan insoweit unwirksam.

Der geänderte Bauleitplan kann von jedermann einschließ-lich des Erläuterungsberichts während der Dienststunden* in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Neumarkt i.d.OPf., Zimmer 23, Bahnhofstr. 12, 92318 Neumarkt i.d.OPf. eingesehen und über dessen Inhalt Auskunft ver-langt werden (§ 6 Absatz 5 BauGB).

Hinweise:Aufgrund des § 215 Absatz 2 BauGB weist die Gemeinde Sengenthal darauf hin, dass eine beachtliche Verletzung der in § 214 Absatz 1 Satz 1 Nummern 1 bis 3 BauGB bezeich-neten Verfahrens- und Formvorschriften, der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes zum Flächennut-zungsplan (vgl. § 214 Abs. 2 BauGB) sowie Mängel des Ab-wägungsvorgangs (vgl. § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB) unbe-achtlich sind, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Sen-genthal unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

BekanntmachungVollzug des Baugesetzbuches (BauGB);

Bebauungsplan "Stieglerhof"

Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses (§ 10 BauGB)

Der Gemeinderat Sengenthal hat am 12.06.2012 die Aufstel-lung des Bebauungsplanes für das Baugebiet „Stieglerhof“ beschlossen. Der Satzungsbeschluss wurde am 08.10.2013 wie folgt gefasst:

„Der Bebauungsplan „Stieglerhof“ in der Fassung vom 23. Juli 2013 wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.

Der Satzungsbeschluss ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüb-lich bekannt zu machen sobald das zugrunde liegende Deck-blatt 11 vom Landratsamt genehmigt wurde.“

Das Deckblatt 11 zum Flächennutzungs- und Landschafts-plan wurde mit Bescheid vom 20. Januar 2014 genehmigt. Der Bebauungsplan "Stieglerhof“ wird mit dem Tag der Be-kanntmachung des Satzungsbeschlusses wirksam (§ 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB).

Der Bebauungsplan einschließlich der Begründung kann während der Dienststunden (* siehe unten) in der Geschäfts-stelle der Verwaltungsgemeinschaft Neumarkt i.d.OPf., Zim-mer 23, Bahnhofstr. 12, 92318 Neumarkt i.d.OPf. von jeder-mann eingesehen und über deren Inhalte Auskunft verlangt werden (§ 10 Abs. 3 Satz 2 BauGB).

Hinweise:1. Aufgrund des § 215 Absatz 2 BauGB weist die Gemeinde

Sengenthal darauf hin, dass eine beachtliche Verletzung der in § 214 Absatz 1 Satz 1 Nummern 1 bis 3 BauGB bezeich-neten Verfahrens- und Formvorschriften, der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes zum Flächennut-zungsplan (vgl. § 214 Abs. 2 BauGB) sowie Mängel des Ab-wägungsvorgangs (vgl. § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB) unbe-achtlich sind, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemein-de Sengenthal unter Darlegung des die Verletzung begrün-denden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

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Aktuelles aus dem Aktionsbündnis Oberpfalz Mittelfranken (AOM)

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,Am 16. März ist WahlsonntagEs werden Landrat, Kreistag, Bürgermeister und Gemeinderäte be-stimmt. Die Kommunalwahl ermöglicht es in besonderer Weise, Po-litik ganz konkret und „vor Ort“ zu gestalten. Deshalb mein Appell an alle Wahlberechtigen: Nutzen Sie die Chance, gehen Sie wählen!

Druckfrisch sind auch unsere AOM Rad- und Wanderführer, die wir wieder auf der Freizeit- und Gartenmesse in Nürnberg präsen-tieren. Ab März liegen diese in den Rathäusern für Sie aus. Lassen Sie sich überraschen!

Ihr Heinz MeyerBürgermeister Gemeinde Burgthann, Sprecher des AOM

AllersbergAllersberg Allaa und Franken Helau!Hoch her geht es am Faschingssonntag, den 02. März in Allersberg. Bereits um 10 Uhr findet im Gasthaus „Altes Spital“ ein karnevalisti-scher Frühschoppen mit fränkischem Narrennachwuchs statt. Der Ein-tritt ist frei! Auf dem Marktplatz gibt es ab 13.30 Uhr Live-Musik mit den „Original Rothsee Musikanten“ und um 14 Uhr startet der große Allersberger Faschingszug.Abgerundet wird dieser närrische Tag mit der stimmungsvoll geladenen traditionellen Prunksitzung, die um 19 Uhr ebenfalls im Gasthaus „Altes Spital“ stattfindet. www.allersberg.de

BerchingSo, 2. März, 14:00 Uhr Großer Faschingsumzug in der Berchin-ger Innenstadt, www.hechtonia.deimmer Donnerstags, vom 6. März bis 10. April, 13:45 Uhr Ölber-gandachten in Berching, St. Lorenz-Kirche, Bahnhofstraße. Die An-dachten von 06.03. bis 10.04. beginnen traditionell um 13.45 Uhr mit dem Rosenkranzgebet und der Möglichkeit zur Beichte. Um ca. 14.15 Uhr schließt sich die Predigt an. Nach der Predigt folgt das Ölbergspiel mit lebenden Darstellern. Eine eucharistische Andacht mit Segen be-schließt jedes Ölbergspiel. Letzte Ölbergandacht am 10. April beginnt um 18.30 Uhr. www.bistum-eichstaett.de/pfarrei/berchingSa, 15. März, 18:00 Uhr Weltgästeführertag Feuer und Flamme/ Barock, Baustile und Gluck, Kloster PlankstettenSo, 16. März,19:30 Uhr, Lieder- und Arienabend im Kloster Plankstetten, Cramer Klett Saal, www.kloster-plankstetten.deDi, 25. März, 19:30 Uhr Benefizkonzert mit dem Gebirgsmusik-korps Garmisch-Patenkirchen, Ort: Europahalle, Veranstalter: Stadtkapelle Berching28.-30 März, Freitag 14 -19 Uhr, Sa u So 8 - 18 Uhr, Hallen-turnier des Reit-und Fahrvereins Berching e.V., Gestüt Breindl, www.rufv-berching.deSo, 30. März, 10–18 Uhr, Ei-Zeit, Ostermarkt mit Ausstellung in der Europahalle. Spezialitäten für Gaumen, Augen und Ohren. Künstlerisch wertvolles, sowie Dinge, die nicht alltäglich sind und in die Osterzeit passen. Für die Kinder gibt es Hasen und Küken zum Anfassen und Streicheln. Eintritt: 1.00 €So, 30. März 13:00 – 17:00 Uhr Verkaufsoffener Aktionssonn-tag "Ostern und was dazu gehört " www.berching.de

BurgthannSa, 22.03. „Die besten Jahre meines Lebens“, Komödie mit dem Theaterkollektiv Bunte Hunde im Haus der Musik in Unterferrie-den, Beginn: 20.00 Uhr

Sa, 22.03. Große Burgthanner Spielzeug und Kleiderbörse von 9.00 bis 11.00 Uhr in der Mittelschule Burgthann22./28. und 29.03. Theaterabende mit dem Stück „Ich heirate nie“ im Gasthaus „Rotes Ross“ in Oberferrieden, 19.30 UhrSa, 29.03. Tag der Umwelt in Burgthann, wir räumen auf! Treff-punkt an den gemeindlichen Feuerwehrhäusern um 9.00 Uhr, Mit-tag gibt‘s eine Brotzeit.So, 06.04. Heimat- und Kanalmuseum in der Burg ist von 13.30 bis 16.30 Uhr geöffnetFr, 11.04. Kindertheater „Der Grüffelo“ mit dem Theater Lanzelot in der Mittelschule Burgthann, Beginn: 16.00 UhrSa, 12.04. Jazzkonzert mit „Carola Gray – Noisy Mama“ in der Burg Burgthann, Beginn: 20.00 Uhrwww.burgthann.de

DeiningAm 16. März finden in allen Gemeinden des Landkreises turnus-mäßig wieder die Kommunalwahlen statt. Neben Landrat, Kreistag und den Gemeinderäten werden in den meisten Kommunen auch die Bürgermeister neu gewählt. Die Gemeinde Deining appelliert an alle Wahlberechtigten, dieses demokratische Grundrecht aus-zuüben und durch eine hohe Wahlbeteiligung die Verbundenheit mit den Bewerbern für die verschiedenen Ämter zu zeigen und am örtlichen Geschehen aktiv mitzuwirken.www.deining.de

FreystadtIm schönen Ambiente des Refektoriums im Franziskanerkloster Freystadt findet am 15. März ein Konzertabend mit dem Harfe-nisten Michael David statt. Es stehen Werke von Händel, Debussy, Gandjany, Bizet u.v.m. auf dem Programm. Karten bei der Raiffei-senbank Freystadt (09179/222-0) erhältlich.„Wir leben Freystadt e.V.“ veranstaltet vom 01.-28. März die 1. Freystädter Leberkaswochen. Die Freystädter Metzgereien und Wirte bieten eine kulinarische Reise rund um den Leberkas an. Sie können an einem Leberkaswettbewerb teilnehmen und mit etwas Glück tolle Preise gewinnen. Weitere Infos unter www.facebook.com/WirLebenFreystadt. www.freystadt.de

MühlhausenBeim Musikverein Mühlhausen-Sulzbürg e.V. findet am 09. März ein Tag der offenen Tür mit Instrumentenschnuppern und öffent-licher Probe statt.Die Bayernfanatics Wappersdorf veranstalten zwei Fußballfahrten: am 14. März zum Spiel Bayern-Leverkusen und am 28. März zum Spiel Bayern-Hoffenheim.Der Schützenverein Landl Rocksdorf e.V. hat am 29. März Schaf-kopfturnier. www.muehlhausen-sulz.de

Postbauer-HengLassen Sie die Musik der 60er und 70er Jahre wieder aufleben mit der Oldie Band Remember. Musik die ins Ohr geht, veranstaltet durch Mu-sik Aktiv e.V. am Sa, 22. März um 20:00 Uhr im Deutschordensschloss.Die Musik der 30er und 40er Jahre wird Ihnen dargeboten am So, 6. April um 14:30 Uhr mit Musica Nostalgica. Gewohnt charmant eine Hommage auf Immergrün-Liederliches zum Zuhören und Tanzen. Natürlich in unserem schönen Deutschordensschloss! www.postbauer-heng.de

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Mitteilungsblatt der Gemeinde Sengenthal 11

2. Außerdem weist die Gemeinde Sengenthal darauf hin, dass evtl. Entschädigungsansprüche, die aus Vermögens-nachteilen entstehen, innerhalb von drei Jahren schriftlich bei der Gemeinde Sengenthal beantragt werden müssen, da sie sonst verjähren (§ 44 Absatz 3 Sätze 1 und 2, Ab-sätze 4 und 5 BauGB). Entschädigungsansprüche können sich ergeben, wenn

1. ein Vertrauensschaden, der durch eine Änderung, Ergän-zung oder Aufhebung des Bebauungsplanes entsteht und der Eigentümer dabei auf die Verbindlichkeit des Plans vertrauen konnte (§ 39 BauGB) oder

2. bestimmte Flächen als Gemeindebedarfsflächen freizu-halten sind (§ 40 BauGB) oder

3. Geh-, Fahrt- und Leitungsrechte erforderlich sind (§ 41 BauGB) oder

4. eine bisher zulässige Nutzung aufgehoben oder geändert wird (§ 42 BauGB).

* DienststundenMo., Die., Mi., 08.00-12.00 Uhr und von 13.00-17.00 UhrDonnerstag 08.00-12.00 Uhr und von 13.00-18.00 UhrFreitag 08.00-12.00 Uhr

Aus dem Gemeinderat

kindertagesstätte Sternschnuppe

hier: Beratung und Beschlussfassung über die Benut-zungsordnung

Den Gemeinderatsmitgliedern waren mit der Ladung zur Sit-zung der Entwurf der Neufassung der Benutzungsordnung der Kindertagesstätte Sternschnuppe zugegangen.

Wie 1. BGM W. Brandenburger erläuterte ist diese Benut-zungsordnung von Zeit zu Zeit den aktuellen Gegebenheiten anzupassen und ging auf die wesentlichen Änderungen ein.

So wurden zum einen die Öffnungszeiten der aktuellen Be-treuungssituation angepasst. Zudem wurde festgelegt, dass die Kindertagesstätte bei Buchungszeiten von Kindern über 12:30 Uhr hinaus täglich ein warmes Mittagessen anbietet.

Weiterhin wurden die Schließtage der Kindertagesstätte auf maximal 30 Tage festgesetzt.

Dem Kindergartenpersonal ist es gesetzlich verboten, den Kindern Medikamente jeglicher Art zu geben, Salben zu cre-men oder Zecken zu entfernen. Ausnahme hierbei ist die Gabe lebensrettender Medikamente wie z.B. Insulin oder Zäpfchen für Allergiker im Auftrag eines Kinderarztes.

Mit aufgenommen in die Benutzungsordnung wurde zudem ein Haftungsausschluss für verlorene, schmutzige oder ka-putte Kleidungsstücke, Schmuck o.ä..

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Mitteilungsblatt der Gemeinde Sengenthal12

Für Kinder ab 3 Jahren bietet die Gemeinde außerhalb des Ortsteiles Sengenthal eine kostenlose Busbeförderung für die Orte an, die im Rahmen der Schülerbeförderung ange-fahren werden. Sollte in einem Ortsteil kein Grundschulkind gemeldet sein, so fährt der Bus diesen Ort nicht gesondert für die Kindertagesstätte an.

Zudem wurde in der Benutzungsordnung klargestellt, dass während der bayerischen Schulferien keine Busbeförderung stattfindet. Änderungen der Buchungszeiten sollen nun-mehr nur noch jeweils zum Halbjahr möglich sein.

Die Beiträge werden monatlich erhoben und sind für jeden angefangenen Monat zu entrichten (insgesamt 12 Monate für ein Kindergartenjahr).

Zusätzlich zu den Beiträgen erhebt die Einrichtung ein Ge-tränkegeld von 2,50 E und ein Spielgeld von 1,50 E pro Kind und Monat.

Der derzeitige Beitrag kann bei Bedarf zu Beginn eines Kin-dergartenjahres angepasst werden. Zudem wurde klarge-stellt, dass weder Anmeldegebühren noch Gebühren bei Buchungsänderungen erhoben werden.

Die Benutzungsordnung gilt unbefristet bis zu deren Ände-rung oder Ergänzung und erstmals für das Kindergartenjahr 2013/2014.

der Gemeinderat Sengenthal beschloss:

„Die Gemeinde Sengenthal erlässt für die Kindertagesstätte „Sternschnuppe“ die Benutzungsordnung in der vorgelegten Fassung. Sie gilt unbefristet bis zu deren Änderung oder Er-gänzung und erstmals für das Kindergartenjahr 2013/2014.“

kindertagesstätte „Sternschnuppe“ Sengenthal;

hier: Belegung im Betreuungsjahr 2014/2015 und Per-sonalbedarf

Bei diesem TOP berichtete 1. BGM W. Brandenburger, dass für die Kindertagesstätte „Sternschnuppe“ Sengenthal für das neue Kindergartenjahr 2014/2015 114 Kinder ange-meldet sind. Er verwies dabei auf die Vorgaben der Be-triebserlaubnis für die Kindertagesstätte. Danach kann die Kinderkrippe höchstens von 12 gleichzeitig anwesenden Kindern im Alter von unter 3 Jahren und im Kindergarten höchstens von 75 gleichzeitig anwesenden Kindern im Al-ter ab 3 Jahren besucht werden. Dabei belegen in der Kin-derkrippe je zwei Kinder, die zu Beginn des Kindergarten-jahres zwei Jahre und sechs Monate oder älter sind, je einen Platz. Im Kindergarten belegen Kinder, die zu Beginn des Kindergartenjahres unter zwei Jahre und sechs Monate alt sind, je zwei Plätze.

Die Zahl der gleichzeitig anwesenden Kinder kann innerhalb des Kindergartenjahres in der Kinderkrippe um maximal ein Kind im Alter von unter zwei Jahren und sechs Monaten und im Kindergarten um maximal sechs Kinder im Alter ab zwei Jahren und sechs Monaten überschritten werden.

Von der Kindergartenleiterin, Frau Meyer wurden daher drei mögliche Varianten für die Belegung der Kindertagesstätte erarbeitet. Variante 1 sieht vier Gruppen für Kindergarten-kinder mit je 22 bis 23 Kindern und zwei Krippenkinder-Gruppen mit je 12 Kindern vor. Bei den Varianten 2 und 3 sollen 3 Gruppen mit Kindergartenkindern, eine Übergangs-gruppe sowie zwei Krippenkinder-Gruppen mit unterschied-licher Belegung gebildet werden. Die beiden zuletzt genann-

ten Varianten haben jedoch nach Aussage von 1. BGM W. Brandenburger den Nachteil, dass im Kindergarten keine Kapazitäten mehr bestünden, nachträglich noch Kinder auf-zunehmen. Er präferiert deshalb Variante 1, welche noch Platz für die Aufnahme von 2 Kindergartenkindern je Grup-pe und 3 Krippenkinder bietet. Im Gegensatz zur derzeitigen Belegung müssten die Räumlichkeiten für die derzeitige drit-te Krippengruppe, welche im Altbau des Kindergartens un-tergebracht ist in eine Kindergartengruppe umfunktioniert werden. Hierfür sind jedoch nur kleinere Ergänzungsbe-schaffungen wie z.B. neue Stühle, ein Regal sowie Spielsa-chen erforderlich. Nach Rücksprache mit Frau Bauer vom Landratsamt Neumarkt i.d.OPf. besteht Einverständnis mit den vorgestellten Belegungsvarianten.

der Gemeinderat Sengenthal beschloss:

„Im Betreuungsjahr 2014/2015 werden nach der voraussicht-lichen Belegung vier Kindergartengruppen sowie zwei Krippen-kinder-Gruppen in der Kindertagesstätte Sengenthal gebildet.“

Um die Förderung nach dem BayKiBiG erhalten zu können, muss ein Anstellungsschlüssel von höchsten 1:11 eingehal-ten werden, wobei jedoch ein Anstellungsschlüssel von 1:10 empfohlen wird, um weitere Kinder während des Jahres auf-nehmen zu können, ohne den Förderanspruch zu verlieren.

Um diese Rahmenbedingungen erfüllen zu können wurden in Zusammenarbeit mit der Kindergartenleitung Frau Meyer Berechnungen über die Wochenarbeitszeit der Fach- und Er-gänzungskräfte durchgeführt

1. BGM W. Brandenburger ging auch auf die personellen Änderungen zum neuen

Kindergartenjahr ein. So wird eine Erzieherin in die Freistel-lungsphase der Altersteilzeit verabschiedet werden. Dafür wird eine bereits angestellte Erzieherin, welche bisher als Kinderpfle-gerin beschäftigt ist, nachrücken. Für die dann fehlende Kinder-pflegerin müsste eine zusätzliche Kraft eingestellt werden.

Bei unverändertem Personalbestand würde ein Anstellungs-schlüssel von 1:10,45 erreicht werden und damit der empfoh-lene Personalschlüssel bereits überschritten sein und keinerlei Spielraum für die Aufnahme zusätzlicher Kinder verbleiben. Um einen ausreichenden Anstellungsschlüssel zu gewährlei-sten, müsste zusätzlich eine Kinderpflegerin mit einer wö-chentlichen Arbeitszeit von 28 Stunden eingestellt werden. Zudem wäre die Wochenarbeitszeit von vier Betreuungsper-sonen um insgesamt 21 Stunden zu erhöhen. Damit würde bei der derzeitigen Belegung ein Anstellungsschlüssel von 1:9,84 resultieren, welcher Spielraum für die Aufnahme von zwei Kin-dergartenkinder mit einer durchschnittlichen Betreuungszeit von 6-7 Stunden ermöglicht, um den empfohlenen Anstel-lungsschlüssel von 1:10 einzuhalten. In der Aussprache kam der Gemeinderat überein, zusätzliches Personal zum neuen Kindergartenjahr einzustellen sowie die Arbeitszeiten des vor-handenen Personals um insgesamt 21 Stunden zu erhöhen.

der Gemeinderat Sengenthal beschloss:

„Die Gemeinde Sengenthal erhöht in Absprache mit der Kin-dergartenleitung die Arbeitszeiten des Kindergartenperso-nals um insgesamt 21 Stunden zu Beginn des neuen Kinder-gartenjahres 2014/2015. Zudem ist die zusätzliche Einstellung einer Kinderpflegerin mit einer Wochenarbeits-zeit von durchschnittlich 28 Stunden zum neuen Kindergar-tenjahr vorgesehen. Die Stelle soll zeitnah in der Tageszei-tung ausgeschrieben werden.“

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Mitteilungsblatt der Gemeinde Sengenthal 13

Behandlung von Bauanträgen und Bauvoranfragen

Vorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren

Dem Gemeinderat wurde folgender im Genehmigungsfreistel-lungsverfahren behandelter Bauantrag zur Kenntnis gegeben:

Kristin und Tobias Fink, Buchberg, Kornstraße 6, 92369 Sen-genthalErrichtung eines Einfamilien-Wohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1081, Gemarkung Stauf, Buch-berg, Stieglerhof 2, 92369 Sengenthal

Behandlung von Bauanträgen

Firma Rainer Wild, Schlierfermühle 2, 92369 Sengenthal;Errichtung eines Humuslagerplatzes auf dem Grundstück Fl.Nr. 1798, Gemarkung Forst

der Gemeinderat Sengenthal beschloss(GRin e. wild persönlich beteiligt):

„Die Gemeinde Sengenthal erteilt zum Bauantrag von Rai-ner Wild, Schlierfermühle 2, 92369 Sengenthal zur Errich-tung eines Humuslagerplatzes auf dem Grundstück Fl.Nr. 1798, Gemarkung Forst das gemeindliche Einvernehmen.“

Dagmar und Matthias Schuchna, Veldorfer Straße 32a, 92355 Velburg;

Neubau eines Wohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 72/13, Gemarkung Sengenthal, Kirchweg 22, 92369 Sengenthal

der Gemeinderat Sengenthal beschloss:

„Die Gemeinde Sengenthal erteilt zum Bauantrag von Dag-mar und Matthias Schuchna, Veldorfer Straße 32a, 92355 Velburg zum Neubau eines Wohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 72/13, Gemarkung Sengenthal, Kirchweg 22, 92369 Sengenthal das gemeindliche Einvernehmen. Zu-gleich stimmt die Gemeinde Sengenthal einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Kirchweg III“ hin-sichtlich der Grenzbebauung der Garage (9 m statt 8 m) sowie der Überschreitung der GRZ (0,34 statt 0,30) zu.“

Tanja und Jürgen Strobl, Grummetwiesen 20d, 92369 Sen-genthal;

Antrag auf isolierte Befreiung für den Bau eines Gartenhauses (4 x 3 m) mit Anbau rechts (1,5 x 3 m), Abstand zur Straßenseite und Nachbargrundstück je 2,50 m, Bau/Stellung von 4 Gabionen 2 m Länge, 1,20 m Höhe und Abstand zum Nachbarn 2,50 m

der Gemeinderat Sengenthal beschloss:

„Dem Antrag von Tanja und Jürgen Strobl, Grummetwiesen 20d, 92369 Sengenthal auf isolierte Befreiung für den Bau eines Gartenhauses (4 x 3 m) mit Anbau rechts (1,5 x 3 m), Abstand zur Straßenseite und Nachbargrundstück je 2,50 m statt 3 m, Bau/Stellung von 4 Gabionen 2 m Länge, 1,20 m Höhe und Abstand zum Nachbarn 2,50 m wird zugestimmt.“

Hans Dieter Kowalewski, Lährer Weg 112, 92318 Neumarkt i.d.OPf.;

Neubau eines Unterstandes in Holzbauweise auf dem Grund-stück Fl.Nr. 1533/13, Gemarkung Forst, Braunmühle 7, 92369 Sengenthal

Diesen bereits wiederholt als Bauvoranfrage behandelten Bauantrag nahm 1. BGM W. Brandenburger zum Anlass, das Zustandekommen der bisher seitens des Gemeinderates ab-lehnenden Entscheidungen zu erläutern.

1. BGM W. Brandenburger zeigte sich verärgert darüber dass seitens des Bauwilligen nicht mit offenen Karten gespielt wird. Der Hauptgrund der Errichtung des Unterstandes liegt seiner Meinung nach nicht wie von Herrn Kowalewski ange-führt, in der überwiegenden Jagdausübung, sondern der Schaffung einer Unterstellmöglichkeit für den Traktor samt Gerätschaften der Fahrschule. Im Vorfeld der Sitzung wurde auf sämtliche Gemeinderatsmitglieder massiver Druck sei-tens des Bauwilligen ausgeübt.

GRM W. Wutz berichtete, dass er bereits mehrfach und von verschiedenen Personen hinsichtlich dieser Bauangelegenheit angesprochen wurde. Den Gemeinderatsmitgliedern wurde durch den Antragsteller auch eine E-Mail zwischen der Gemein-de Sengenthal und dem Landratsamt Neumarkt i.d.OPf. vorge-legt, in welcher seitens des Landratsamtes Neumarkt i.d.OPf. angeblich keine Bedenken gegen den Bauantrag bestehen.

Während des Vortrages durch 1. BGM W. Brandenburger sprang Herr Kowlewski, der sich im Zuschauerbereich aufhielt von seinem Sitz auf, zeigte mit dem Zeigefinger auf 1. BGM W. Brandenburger und schrie: „Sie lügen, Sie sind ein Lügner!“.

1. BGM W. Brandenburger wies Herrn Kowalewski darauf hin, dass er kein Rederecht während der Gemeinderats-Sit-zung habe, dass er Strafantrag wegen Beleidigung stellen werde, wenn er ihn weiterhin beleidigen werde und er von seinem Hausrecht Gebrauch machen werde, wenn er sich weiter so benehme. Im weiteren Verlauf schrie Herr Kowa-lewski abermals: „Sie sind ein Lügner, Sie lügen!“ Daraufhin verwies 1. BGM W. Brandenburger in Ausübung seines Hausrechts, Herrn Kowalewski des Sitzungssaales und kün-digte an, dass er Strafantrag gegen Herrn Kowalewski we-gen Beleidigung stellen werde. Nachdem sich Herr Kowa-lewski noch immer unwillig zeigte, den Sitzungssaal zu verlassen, ging 1. BGM W. Brandenburger auf ihn zu und forderte ihn abermals auf, den Sitzungssaal zu verlassen.

In der sich anschließenden teils hitzig geführten Aussprache, machte GRM R. Meier deutlich, dass es sich bei dem Grund-stück um ein Außenbereichsgrundstück handelt und eine Privilegierung wegen der Jagd, welche noch dazu außerhalb des Gemeindegebietes ausgeübt wird nicht vorliegt. GRM K. Körner vertrat die Meinung, dass es sich hierbei um ein land-wirtschaftliches Gebäude handle und damit eine Privilegie-rung vorliege. Zudem regte er an, den Bauausschuss im Vor-feld einer Gemeinderats-Sitzung zu befragen. GRM W. Wutz erläuterte, dass durch den nun vorliegenden Bauantrag eine Verbesserung auf dem zweifelsfrei im Außenbereich liegen-dem Grundstück herbeigeführt werde. Zudem verwies er auf die mangelhafte Informationslage seitens des Bauwilligen.

Nach Meinung von GRM M. Schmidt ist das Grundstück mit Leitungen erschlossen und damit keinesfalls Außenbereich. Auf dessen Nachfrage erläuterte Verwaltungsinspektor Ga-briel, dass es sich bei dem Grundstück in der Braunmühle eindeutig um Außenbereich handelt und Erschließungsanla-gen jeglicher Art nichts an der bauplanungsrechtlichen Qua-lität als Außenbereich ändern. Unter Verweis auf die beste-hende Rechtslage verwies GRM W. Wutz darauf hin, dass bei diesem Vorhaben nur eine Ausnahmegenehmigung möglich sei, da keine Privilegierung vorliegt.

der Gemeinderat Sengenthal beschloss:

„Der Gemeinde Sengenthal erteilt zum Bauantrag von Herrn Hans Dieter Kowalewski, Lährer Weg 112, 92318 Neumarkt i.d.OPf. auf Errichtung eines Unterstandes in Holzbauweise

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Mitteilungsblatt der Gemeinde Sengenthal14

a) 1. BGM W. Brandenburger berichtete, dass es seitens des Amtes für ländliche Entwicklung ein neues Förderprogramm gebe, welches die Ertüchtigung von Haupterschließungswe-gen zum Gegenstand hat. Die Förderung beträgt 65 – 75%. Kommunale Bündnisse wie das AOM, deren Mitglied die Ge-meinde Sengenthal ist erhalten 10 % mehr Förderung. Die Mindestbreite muss 3,5 m betragen und der Weg muss bitu-minös bzw. mit wassergebundener Decke befestigt werden. Erfolgt eine Sanierung bzw. der Ausbau vorhandener Wege, müssen diese mindestens 25 Jahre alt sein. Im Rahmen die-ses Programms stehen je Gemeinde max. 1,5 Mio E zur Ver-fügung. Innerhalb von ILEK-Zusammenschlüssen wie dem AOM, können die Mittel verschoben werden, d.h. dass nicht notwendige Mittel einer Gemeinde auf andere Gemeinden übertragen werden können.

In einem ersten Schritt soll ein Wegekonzept erstellt werden. Die Ausarbeitung des Konzeptes erfolgt durch die Firma BBV Landsiedlung, welche über die Ausschreibung als wirtschaft-lichster Bieter zum Zuge kam.

Vorgesehen ist, die Hauptwirtschaftswege in Absprache mit den Jagdgenossenschaften festzulegen, welche für einen Ausbau in Frage kommen. Danach sollen die Untersu-chungen durch die BBV-Landsiedlung erfolgen.

b) Die aktuelle Diskussion in der Presse um die geplante Gleichstromtrasse nahm 1. BGM W. Brandenburger zum An-lass, eine ausführliche Information über die derzeitigen Pla-nungen zu geben. So ist die geplante Trasse im Netzentwick-lungsplan aus dem Jahr 2012 als „Korridor D“ bezeichnet.

Grundlage für den Netzentwicklungsplan (NEP) sind Szenari-en, die die Wahrscheinlichkeit der Stromerzeugung in 10 und 20 Jahren ermittelt haben. Die Szenariorahmen werden jährlich durch die Übertragungsnetzbetreiber fortentwickelt, um die vermutliche Stromerzeugung sowie –bedarf und –verbrauch zu ermitteln.

Die Bundesnetzagentur genehmigt jährlich den Szenario-rahmen, aus dem der NEP entwickelt wird. Dieser ist Grundlage für den Bundesbedarfsplan. Die Bundesregie-rung legt dem Bundestag den Bundesbedarfsplan zur Ver-abschiedung mindestens alle 3 Jahre vor. Die Verabschie-dung des Bundesbedarfsplanes erfolgte im Juli 2013 in Bundestag und Bundesrat. Im Bundesbedarfsplan wird per Gesetz die energiewirtschaftliche Notwendigkeit gesetzlich festgelegt, d.h. die Trasse ist notwendig. Die Gleichstrom-passage Süd-Ost ist eine von 36 gesetzlich festgelegten Lei-tungsprojekten für die gesamte Bundesrepublik Deutsch-land. Da es sich hierbei um eine länderübergreifende Leitung handelt, gilt das Netzausbaubeschleunigungsge-setz, welches ein beschleunigtes Genehmigungsverfahren beinhaltet. Zudem ist der Rechtsweg auf das Bundesver-waltungsgericht beschränkt.

Im Bundesbedarfsplangesetz ist ebenso geregelt, dass eine Erdverkabelung nur erfolgt, wenn diese Leitung gesondert gekennzeichnet ist. Dies ist für die Gleichstrompassage Süd-Ost nicht der Fall. Bayern stimmte im Bundesrat mit den Stimmen von Ministerpräsident Horst Seehofer und der da-maligen Europaministerin Emilia Müller gegen die Erdverka-belung. Der Planungsauftrag für die Süd-Ost-Passage ging an die Firma Amprion. Nötig war zunächst die Festlegung von Grobkorridoren mit einer Breite von 15 km, wobei bei der Auswahl der Korridore technische, ökonomische, ökolo-gische, soziale Aspekte sowie das Bündelungsgebot (entlang

auf dem Grundstück Fl.Nr. 1533/13, Gemarkung Forst das gemeindliche Einvernehmen mit der Maßgabe, dass die ma-ximale Grundfläche des Gebäudes 100 m² nicht übersteigt und die beiden Gebäude zusammengerückt werden.“

haushaltsplanung für das haushaltsjahr 2014;

hier: Festlegungen der Beschaffungen und Investitionen

Unter diesem TOP wurden die im Jahr 2014 geplanten Beschaf-fungen und Investitionen thematisiert. Dazu war den Gemein-deräten eine Übersicht mit Erläuterungen über die finanzielle Situation mit der Sitzungsladung zugegangen. Hiernach ist die Gemeinde Sengenthal nach der vollständigen Rückzahlung eines Darlehens seit Ende 2013 schuldenfrei. Als Zuführung zum Verwaltungshaushalt dürfte sich nach derzeitigem Stand ein Betrag von 1.167.000,00 E ergeben, welcher damit der freien Finanzspanne (Zuführung zum Vermögenshaushalt ab-züglich ordentl. Kredittilgung in Höhe von 0,00 E) entspricht.

Die Finanzierung der Investitionen des Vermögenshaushalts wird im Jahr 2014, wie in den Vorjahren, ohne Neuverschuldung aus der Zuführung zum Vermögenshaushalt und durch Inanspruch-nahme von Mitteln aus der Rücklage (Sollüberschuss 2013) mög-lich sein. Es gilt jedoch zu berücksichtigen, dass finanzielle Spiel-raum der Gemeinde Sengenthal im Hinblick auf das hohe Investitionsvolumen der kommenden Jahre sowie der auf die Dauer von 3 Jahren um 115.000,00 E wegen der Generalsanie-rung der Schule Berngau verminderten freien Finanzspanne ein-geschränkt werden kann. Hierbei verwies 1. BGM W. Branden-burger insbesondere auf die Sanierung der GVS Stadlhof – B299 (Max-Bögl-Straße) mit ca. 1.000.000,00 E Kosten, der geplanten Bauhof-Aussiedelung, der (Teil-)Innensanierung des Schulgebäu-des sowie der Erschließung von weiteren Baugebieten. Zudem ist wegen der finanziellen Unwägbarkeiten insbesondere der Ge-werbesteuerentwicklung eine Risikovorsorge zu berücksichtigen.

Von 1. BGM W. Brandenburger wurde angeregt, in den Haushalt neben diversen Ergänzungsbeschaffungen für den Kindergarten Sternschnuppe in Höhe von 5.000,00 E sowie der Ausstattung für die Mittagsbetreuung auch einen Ansatz für einen Investiti-onszuschuss an die evangelische Kirche mit aufzunehmen.

In der Aussprache hierüber wurde deutlich, dass damit wei-testgehend Einverständnis besteht. Der Betrag in Höhe von 10.000,00 E soll zweckgebunden für den Bau des Gemein-dezentrums seitens der Evangelischen Kirche in Neumarkt verwendet werden.

Das Investitionsvolumen der Gemeinde Sengenthal beläuft sich im Jahr 2014 damit auf rund 4.500.000,00 E, wobei der Schwerpunkt der Investitionen bei der Baulandbeschaf-fung, der Erschließung neuer Baugebiete und der Turnhal-lensanierung liegt.

der Gemeinderat Sengenthal beschloss:„Die Gemeinde Sengenthal gewährt der Evangelischen Kir-che in Neumarkt i.d.OPf. einen zweckgebundenen Investiti-onszuschuss in Höhe von 10.000,00 E für den Bau des evan-gelischen Gemeindezentrums in Neumarkt i.d.OPf..“

Bekanntgaben und anträge des 1. Bürger-meisters; anträge und anfragen der mitglieder des GemeinderatesUnter dem vorstehenden Tagesordnungspunkt wurden fol-gende Angelegenheiten angesprochen bzw. behandelt:

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Mitteilungsblatt der Gemeinde Sengenthal 15

bestehender Leitungstrassen oder Autobahnen) berücksichti-gt wurden. Unter Einbeziehung von sog. Raumwiderstands-klassen und Raumwiderstandsanalysen wurde in einem weite-ren Schritt ein möglichst gut geeigneter Vorzugstrassenkorridor mit 1 km Breite ermittelt. Der Antrag an die Bundesfachpla-nung wird vermutlich im März 2014 erfolgen.

Im weiteren Verfahren erfolgt dann die Einladung zur An-tragskonferenz durch die Bundesfachplanung. Daran schließt sich die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit an. Das Planfeststellungsverfahren wird vermut-lich 2017 abgeschlossen werden. Die Länge der Passage be-trägt ca. 450 km, wobei die Gittermasten, welche eine Höhe zwischen 65 und 70 m aufweisen in einem Abstand von 300 m bis 450 m gestellt werden.

Die geschätzten Kosten liegen bei gut 1 Mrd. E. In Betrieb gehen soll die Gleichstromleitung mit Abschaltung des letz-ten Atomkraftwerkes in Bayern im Jahre 2022.

Des Weiteren berichtete 1. BGM W. Brandenburger, dass in der Sitzung des Bayerischen Gemeindetages am 02.12.2013 von 1. Bürgermeister Horst Kratzer (Postbauer-Heng) eine erste Anfrage erfolgte, ob einer der Bürgermeisterkollegen bzw. das Landratsamt Kenntnis von einer solchen Leitungs-trasse habe, was verneint wurde.

Die Gemeinde Sengenthal erhielt am 14.01.2014 ein An-schreiben der Fa. Amprion vom 13.01.2014, in welchem sie über die geplante Gleichstromtrasse in Kenntnis gesetzt wurde. Am 21.01.2014 fand eine kurzfristig angesetzte Be-sprechung aller Bürgermeister der betroffenen Gemeinden im Landratsamt Neumarkt mit Landrat Albert Löhner statt. Als Ergebnis wurde eine Interessensgemeinschaft gegrün-det. Zudem wurde ein Schreiben an Ministerpräsident Horst Seehofer und alle Abgeordneten verfasst. Nach dem Besuch der sowohl nichtöffentlichen und abends auch öffentlichen Info-Veranstaltung durch die Firma Amprion in der Meister-singerhalle in Nürnberg am 29.01.2014, fand am 07.02.2014 eine weitere Besprechung im Landratsamt Neumarkt i.d.OPf. statt. Dabei wurde eine Pressemitteilung verfasst sowie eine weitere Resolution des Landkreises und der Städte, Märkte und Gemeinden des Landkreises Neumarkt i.d.OPf. gegen die Planung und den Bau der Gleichstrompassage Süd-Ost durch das Gebiet des Landkreises Neumarkt i.d.OPf. verab-schiedet.

1. BGM W. Brandenburger erläuterte weiterhin, dass bei ei-ner Klage nur eine Instanz, nämlich das Bundesverwaltungs-gericht darüber befindet und die Klage keine aufschiebende Wirkung hat.

c) 1. BGM W. Brandenburger informierte das Gremium darü-ber, dass in Sengenthal Am Anger auf Höhe des Fußweges zum neuen Baugebiet Missweiher II die Errichtung einer Bu-shaltestelle in Fahrtrichtung Beilngries entlang der B299 alt geplant sei. Für die Einrichtung der Bushaltestelle ist mit Ko-sten in Höhe von 16.500,00 E, für eine Querungshilfe der für diesem Bereich auf Tempo 60 beschränkten B 299 alt ist mit 4.000,00 E zu rechnen. Das Einverständnis des Gemein-derates vorausgesetzt, werde 1. BGM W. Brandenburger diese Maßnahme mit dem VGN abstimmen. Im Gremium bestanden unterschiedliche Ansichten hinsichtlich der Not-wendigkeit der Bushaltestelle mit Fahrbahnteiler. Während diese Maßnahmen mit dem Argument, dass mit der Auswei-sung des neuen Baugebietes auch mit vermehrtem Zuzug von Personen zu rechnen ist, welche diese Einrichtung nut-

zen, befürwortet wurde, sahen andere Mitglieder des Ge-meinderates wegen der Schaffung einer Gefahrenquelle für die Kinder und einem negativen Kosten-Nutzen-Verhältnis, die Maßnahmen als nicht notwendig an.

der Gemeinderat Sengenthal beschloss:„Die Gemeinde Sengenthal errichtet auf Höhe Sengenthal Am Anger in Fahrtrichtung Beilngries eine Bushaltestelle mit einer Querungshilfe vorbehaltlich der Zustimmung des VGN.“

d) 1. BGM W. Brandenburger berichtete, dass in der Weichsel-steiner Straße ein Umbau der Traffostation erfolgt, in dem die bisherige Freileitung als Erdverkabelung im Grünstreifen ent-lang der Weichselsteiner Straße verlegt werden soll. Im Zuge dieser Maßnahme schlug 1. BGM W. Brandenburger vor, durch Erneuerung der Fahrbahndecke eine gute Anbindung an das neue Baugebiet sowie dem Einbau von 2 gegenüber-liegenden Fahrbahnverengungen eine Verkehrsberuhigung zu erreichen. Mit dem Einbau der 2 Verengungen im Abstand von 20 m, verbleibt noch eine Fahrbahnbreite von 3,50 m. Die Gesamtkosten belaufen sich nach einer Grobkostenschätzung durch das Ing. Büro Knoop auf ca. 25.639,00 E.

der Gemeinderat Sengenthal beschloss:„Die Gemeinde Sengenthal errichtet in der Weichselsteiner Straße zwei Fahrbahnverengungen und erneuert bis zur Zu-fahrt ins neue Baugebiet Missweiher II die Fahrbahndecke.“

e) Zudem gab 1. BGM W. Brandenburger bekannt, dass in einem Presseartikel zum Lückenschluss im Radwegenetz an-geführt sei, dass im Landkreis noch die Geh- und Radwegeun-terführung in der Schlierferheide bei der Firma Bögl offen sei. Diese Maßnahme werde derzeit in die Bewertung einfließen, welche für den bayernweiten Bedarfsplan nötig ist. 1. BGM W. Brandenburger rechnet damit, dass die Geh- und Rad-wegeunterführung im Jahr 2014 realisiert werden kann.

f) 1. BGM W. Brandenburger berichtete, dass die DB Netz AG im Zeitraum von 02.03.2014 bis 03.03.2014 zwischen Neumarkt und Deining in beiden Fahrtrichtungen unauf-schiebbare Bauarbeiten durchführt. Diese sind zur Aufrecht-erhaltung der Betriebssicherheit erforderlich und können aufgrund der gegebenen betrieblichen Voraussetzungen (Er-fordernis und Einhaltung des Fahrplanes) nur in der Nacht-zeit bzw. an Sonn- und Feiertagen durchgeführt werden.

g) 1. BGM W. Brandenburger gab noch folgende Termine bekannt:- 01.03.2014: Kinderfasching im Sportheim- 07.03.2014: Jahreshauptversammlung FF Forst- 08.03.2014: Jahreshauptversammlung FF Buchberg- 11.03.2014: nächste Sitzung des Gemeinderats

h) GRM K. Körner fragte nach, aus welchem Grund nahe Buchberg Baggerarbeiten stattfinden. Nach Aussage von 1.BGM W. Brandenburger handelt es sich vermutlich um die Anlegung von Ausgleichsflächen für die Firma Bögl.

i) GRM Sabine Beer wollte wissen, ob es sich bei der Bushal-testelle bei der Fa. Holzammer nur um eine Schulbuslinie oder auch eine öffentliche Bushaltestelle handelt. 1. BGM W. Brandenburger versprach, diese Thematik zu klären.

Zudem verwies GRM Sabine Beer auf Risse im Gehsteig in der Tilly-Behringer-Straße auf Höhe des Anwesens Landfried hin.

Weiterhin fragte sie nach, ob die Turnhalle auch nach der Sanierung noch für Feierlichkeiten zur Verfügung steht, was 1. BGM W. Brandenburger bejahte.

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Mitteilungsblatt der Gemeinde Sengenthal16

Die Verwaltungsgemeinschaft Neumarkt i.d.OPf. informiert

SteLLenauSSchReiBunGDie Verwaltungsgemeinschaft Neumarkt i.d.OPf. stellt zum 01.09.2014

1 Auszubildenden/Auszubildende

zur Ausbildung zum/zur

Verwaltungsfachangestellte(n), „Fachrichtung Kommunalverwaltung“

ein. Die Ausbildungszeit beträgt 3 Jahre.

Bewerber bzw. Bewerberinnen haben bis zum Ausbildungs-beginn den Schulabschluss „Mittlere Reife“ (Realschule oder Mittelschule) nachzuweisen.

Bewerbungen mit tabellarischen Lebenslauf, dem Jahres-zeugnis des Schuljahres 2012/2013 und soweit vorhanden das Zwischenzeugnis oder ein Leistungsnachweis des Schul-jahres 2013/2014 (Kopie genügt) sind bis spätestens 17.03.2014 bei der Verwaltungsgemeinschaft Neumarkt i.d.OPf., Bahnhofstr. 12, 92318 Neumarkt i.d.OPf mit dem Vermerk „Bewerbung“ einzureichen. Über die Bewerbungen wird binnen eines Monats nach Ablauf der Bewerbungsfrist entschieden. Weitere Auskünfte erteilt Herr Möges (Telefon-Nr.: 09181/2912-17, Zimmer-Nr. 22).

Geschäftsstellenleiter der vG, martin holz-ammer sagt nach 42 Jahren leise servusAls Chef und Kollege hat er viele Bürgermeister mit seinem umfangreichen Wissen unterstützt.

Nach 42 Jahren als erster und bislang einziger Geschäftsstel-lenleiter der Verwaltungsgemeinschaft Neumarkt wurde Martin Holzammer aus Sengenthal bei einer Feierstunde am Freitagnachmittag vorerst noch in den wohlverdienten Rest-urlaub geschickt, so der Vorsitzende der Verwaltungsge-meinschaft, Bürgermeister Werner Brandenburger in seiner Begrüßung. Im Herbst steht dann die offizielle Verabschie-dung in den Ruhestand an.

Im Jahre 1972 nach der Gebietsreform kam für Martin Holz-ammer der Ruf bei der Gemeinde Sengenthal die Stellung des Geschäftsstellenleiters zu übernehmen. Als dann mit Verordnung der Regierung der Oberpfalz vom 09. April 1976 die Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft mit Wir-kung ab 01. Januar 1977 verfügt wurde übernahm er dann für alle drei Gemeinden die Leitung der Geschäftsstelle.

Der Sitzungs- und Trauungssaal in der VG schien aus fast allen Nähten zu platzen. Mehr als 60 langjährige Wegge-fährten, darunter die ehemaligen Bürgermeister Franz Graf, Richard Blomenhofer, Josef Meier, die aktuellen Bürgermei-ster Wolfgang Wild, Adolf Wolf und Werner Brandenburger und zahlreiche Gemeinderäte der drei Gemeinden Berngau, Pilsach und Sengenthal wollten Martin Holzammer mit Handschlag persönlich verabschieden. Die ehemaligen Kolle-gen und die aktuellen Verwaltungsangestellten ließen ihren Chef und Vorbild ebenfalls nicht so still und leise ziehen las-sen. Denn mit seinen Führungsqualitäten, seinem Wissen,

seiner Erfahrung und seiner Bescheidenheit sollten seine Ver-dienste und sein Wirken der letzten über vier Jahrzehnte ge-bührend gefeiert und ins rechte Licht gerückt werden.

Die Überraschung war schon deshalb gelungen, da alle In-formanten bis zum letzten offiziellen Arbeitstag "dicht ge-halten" hatten, so der Gemeinschaftsvorsitzende Werner Brandenburger in seiner Laudatio.

Wie Brandenburger weiter ausführte, war Martin Holzammer nicht nur Geschäftsstellenleiter sondern auch Ansprechpart-ner für viele Bürgerinnen und Bürger der drei Gemeinden in der VG. Lieber Martin, Du wirst in der VG immer als Muster eines Beamten, Vorgesetzten und Kollegen - nämlich, korrekt, sorgfältig, äußerst fleißig, vor allem aber gekennzeichnet und ausgestattet mit absoluter Fach- und Sachkenntnis, darüber hinaus außerordentlich hilfsbereit und einfach und schlicht gesagt: menschlich in Erinnerung bleiben. "Du warst stets ein geschätzter Chef und Vorgesetzter mit unvorstellbarem Fach-wissen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und natürlich in den letzten sechs Jahren geschätzter Gesprächspartner der drei aktuellen Bürgermeister, die Du ja erst Anlernen muss-test". Mit vielen Anliegen, Fragen und Befindlichkeiten unse-rerseits haben wir oft dein offenes Ohr strapaziert. Deshalb, so Brandenburger, ist es mir ein außerordentliches Bedürfnis, Dir den Dank der drei Gemeinden im Allgemeinen, den Dank der drei Gemeinderatsgremien und auch den Dank der drei derzeit aktiven Bürgermeister auszusprechen. In vielerlei Hin-sicht hast Du wertvolle Hinweise und wertvollen Rat beige-steuert, die unser Gemeinwesen insgesamt betraf.

"Das Zusammenwirken von Kommunalpolitik und Verwal-tung trägt erst dann Früchte, wenn sich alle Beteiligten darü-ber bewusst sind, wofür sie Verantwortung tragen". Hinter Dir, lieber Martin liegen viele Jahre voller Herausforderungen. Jahre, die Leistung und Verantwortung abverlangten, Jahre die aber auch große Erfolge für unsere drei Gemeinden brachten. Als Gemeinwesen soweit erfolgreich gekommen zu sein wie die drei Gemeinden Berngau, Pilsach und Sen-genthal ist wesentlich auch Dein Verdienst - herzlichen Dank dafür. Schon der damalige Innenminister Günther Beckstein stellte anlässlich des 25- jährigen Bestehens der VG fest, dass es sich bei der VG um eine qualitativ hochstehende Verwal-tung handele und mit ihren günstigen Kosten vorbildlich für ganz Bayern sei - auch ein großes Verdienst von Dir lieber Martin, so Brandenburger.

Die stellvertretenden Bürgermeister Karl Klebl, Stephan Krat-zer und Ulrike Nißlbeck bedankten sich im Namen aller Ge-meinderäte der drei Gemeinden bei Martin Holzammer. Von deinem umfangreichen Fachwissen konnten wir alle nur pro-fitieren, so der einhellige Tenor. Mit einem Reisegutschein bedankte sich das Ratsgremium bei Martin Holzammer.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der VG bedankten sich in Gedichtform bei ihrem scheidenden "Chef" und Vorge-setzten für die stets gute Zusammenarbeit. Als Aufgabe für die Zeit des Urlaubs gaben sie ihm mit auf den Weg, den nächsten VG- Ausflug zu organisieren.

Zahlreich nahmen Bürgermeister, Gemeinderäte, Angestellte der VG mit Geschenken Abschied von Geschäftsstellenleiter Martin Holzammer, der nach 42 Jahren leise Servus sagte. Gattin Anna Barbara wurde ein Blumenstrauß überreicht.

Durch das Ausscheiden von Martin Holzammer aus dem ak-tiven Dienst ergeben sich bei der VG zum Teil Änderungen der Zuständigkeiten.

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Mitteilungsblatt der Gemeinde Sengenthal 17

So wird Dipl.-Kfm. (FH) und Verwaltungsfachwirt Josef Möges, der bereits 30 Jahre bei der VG beschäftigt ist, künf-tig die Aufgaben als Leiter der Geschäftsstelle übernehmen und gemeindliche Baumaßnahmen betreuen.

Verwaltungsinspektor Johannes Gabriel wurde mit der Fi-nanzverwaltung betraut und fungiert künftig als Kämmerer.

Nach Abschluss ihrer Ausbildung zur Verwaltungsfachange-stellten im kommenden Sommer wird Christina Bayer eben-falls im Bauamt eingesetzt werden und dort u. a. Bauanträge und Bauleitpläne bearbeiten.

Das Landratsamt Neumarkt i.d.OPf. informiert

abfallwirtschaftRestmüllabfuhrtermine 2014

Montag, gerade Kalenderwoche: Birkenmühle, Braunshof, Dietlhof,

03.03.; 17.03.; 31.03.; 14.04.; 28.04; 12.05.; 26.05; 10.06.; 23.06.; 07.07.; 21.07.; 04.08.; 18.08.; 01.09.; 15.09.; 29.09.; 13.10; 27.10.; 10.11.; 24.11.; 08.12.; 20.12.

Freitag, gerade Kalenderwoche: Braunmühle, Buchberg, Forst, Gollermühle, Kastenmühle, Reichertshofen, Richthof, Schlierferheide, Schlierfermühle, Schmidmühle, Stadlhof

07.03.; 21.03.; 04.04.; 17.04.; 02.05.; 16.05.; 30.05.; 13.06.; 27.06.; 11.07.; 25.07.; 08.08.; 22.08.; 05.09.; 19.09.; 02.10.; 17.10.; 31.10.; 14.11.; 28.11.; 12.12.; 27.12.

Montag, gerade Kalenderwoche: Ölkuchenmühle, Seit-zermühle, Sengenthal, Weichselstein, Winnberg

03.03.; 17.03.; 31.03.; 14.04.; 28.04; 12.05.; 26.05; 10.06.; 23.06.; 07.07.; 21.07.; 04.08.; 18.08.; 01.09.; 15.09.; 29.09.; 13.10; 27.10.; 10.11.; 24.11.; 08.12.; 20.12.

Abfuhrtermine 2014 für die gesamte Gemeinde Sengenthal

PapiertonneMärz April Mai Juni Juli Aug.03. 04. 08. 03. 08. 04.

Sept. Okt. Nov. Dez.05. 06. 07. 03.

Gelber wertstoffsackMärz April Mai Juni Juli Aug.11. 08. 12. 10. 10. 12.

Sept. Okt. Nov. Dez. 10. 13. 10. 08.

BiomüllDer Biomüll wird mittwochs wöchentlich abgeholt.

der Landkreis neumarkt informiert zur er-weiterung der BiomüllabfuhrWie Sie vielleicht schon wissen, beabsichtigt der Landkreis Neumarkt i.d.OPf. die Biomüllabfuhr im Landkreis zu erwei-tern. Hintergrund ist das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz, wo-nach Bioabfälle ab 2015 grundsätzlich getrennt vom Restmüll erfasst werden müssen. Dies ist gerade wegen der Rückge-winnung von wertvollen Pflanzennährstoffen sehr sinnvoll.

Auch der Landkreis Neumarkt möchte die Bioabfall-Sammel-menge steigern, um den Vorgaben des Kreislaufwirtschafts-gesetzes gerecht zu werden. Wir wollen allerdings keinen flächendeckenden Zwang zur Benutzung einer separaten Biotonne ausüben, sondern setzen auf die freiwillige Koope-ration der Bürgerinnen und Bürger. Die pauschale und zwangsweise Einführung der Biotonne erscheint uns nicht zielführend. Viele Bürgerinnen und Bürger kompostieren ihre Bioabfälle selber und betreiben damit bereits echte Kreislaufwirtschaft im eigenen Garten.

was ist für die zukunft geplant?

Dort wo die Biomüllabfuhr bereits angeboten wird, wollen wir die Sammelmengen und den Anschlussgrad an die Bio-abfallsammlung deutlich erhöhen.

Zusätzlich wollen wir das Sammelgebiet auf weitere Orte mit ausreichendem Potential für eine getrennte Sammlung er-weitern. Bei einer genügenden Zahl von Interessenten wird die Biomüllabfuhr auch in Gebieten und Orten durchgeführt wo sie bisher noch nicht angeboten wurde.

In den folgenden Orten wird die Biomüllabfuhr bereits durchgeführt:

Stadt Neumarkt mit den Ortsteilen Hasenheide, Höhenberg im Tal, Holzheim, Pölling, Woffenbach.

Die Orte Berching, Breitenbrunn, Deining, Dietfurt, Lupburg, Parsberg, Seubersdorf, Velburg, (jeweils ohne Ortsteile), Ho-henfels mit Großbissendorf.

Die Orte Berngau, Freystadt, Mühlhausen, Sengenthal (je-weils ohne Ortsteile), Postbauer-Heng mit Kemnath, Pyr-baum mit Seligenporten.

Die Orte Lauterhofen, Pilsach (jeweils ohne Ortsteile), Berg mit Meilenhofen.

Biomüllabfuhr wird attraktiver

Wir haben die Gebühren für die Biomüllabfuhr deutlich ge-senkt. Schon für weniger als einen Euro pro Woche können Sie nun das ganze Jahr wöchentlich Ihren Biomüll entsorgen.

Künftig beschafft der Landkreis alle Biotonnen und stellt sie den Nutzern kostenlos zur Verfügung, so wie Sie es schon von der Papiertonne gewohnt sind. Auch die Auslieferung der Tonnen ist kostenfrei.

neue 60-Liter Biotonne wird eingeführt

Für Grundstücke bzw. Haushalte mit geringeren Biomüllmen-gen bieten wir nun eine Biotonne mit 60 Litern Füllvolumen zu einer sehr günstigen Jahresgebühr von nur 48 Euro an.

Sie ist für Einzelhaushalte genauso geeignet wie für kleinere Wohnanlagen, für die bisher eine 120-Liter Biotonne zu groß war.

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Mitteilungsblatt der Gemeinde Sengenthal18

neue vorsortiergefäße

Für alle Biotonnen werden auch neue, kleinere Vorsortierge-fäße eingeführt mit denen der Bioabfall bequem im Haushalt gesammelt werden kann. Zur bequemen und hygienischen Sammlung gibt es künftig für jede Biotonne ein entspre-chendes Kontingent an kostenlosen Papiertüten.

Biotonnen jetzt beim Landkreis bestellen!

Sie können Ihre Biotonne ab sofort beim Landkreis bestellen. Die Gefäße werden ab März ausgeliefert.

Auch wenn in Ihrem Ort derzeit noch keine Biomüllabfuhr erfolgt, teilen Sie uns bitte Ihr Interesse an der Biomüllsamm-lung mit. Liegen ausreichend Bestellungen aus einer Ortschaft vor, wird das Abfuhrgebiet für die Biomüllabfuhr entspre-chend erweitert und Biomüll auch in Ihrem Ort gesammelt.

Für weitere Informationen steht Ihnen das Team der Abfall-wirtschaft zur Verfügung.

Sie erreichen uns unter Telefon 09181/ 470-209, -219, -239

So sehen die neuen Gebühren für die Biomüllabfuhr aus:

Biobeutel im Zehnerpack, Gebühr reduziert von 4,80 E auf 4,00 €

Biotonne 60 Liter neu eingeführt, Jahresgebühr nur 48.- E

Biotonne 120 Liter, Gebühr reduziert von 140.- E auf 96.- E

Biotonne 240 Liter, Gebühr reduziert von 280.- E auf 192.- E

verkauf von müllmarken

Neben Raiffeisenbanken, Sparkassen und Landratsamt Nkt. i.d.OPf. können die Müllmarken der Gefäßklassen 50/60l, 120l und 240l noch bis 31. März 2014 in der Verwaltungs-gemeinschaft Nkt. i.d.OPf. erworben werden.

Die Gebührenmarken für die 1.100 l – Restmüll- und Papier-container sowie die Biomüllgefäße und die zusätzlichen Pa-piersammelgefäße werden nur über das Landratsamt ver-kauft. Weiterhin erfolgt die Markenabgabe für Sonderabfälle (ermäßigte Gebührenmarken, Gebühren-marken für die „Windeltonne“ bzw. Pflegetonne) nur über das Landratsamt.

Ebenso können Restmüllsäcke (5,- E/Stück) in der Verwal-tungsgemeinschaft Nkt. i.d.OPf. erworben werden.

Seminarnachmittag: die RoseReferent: Franz Kraus, Kreisfachberater f. Gartenkultur u. Landespflege Neumarkt/OPf.

Rosen spielen in vielen Kulturen eine bedeutende Rolle. Fast jede Frau pflegt ein oder mehrere Exemplare in ihrem Garten.

Franz Kraus stellt an diesem Nachmittag die Kulturgeschich-te, die Kulturmaßnahmen und insbesondere die Pflege von Rosen vor. Nach dem Kaffeetrinken werden die Teilneh-merinnen auch praktisch in den Rosenschnitt eingeführt.

Termin: Samstag, 29. März 2014, 14.00 bis 18.00 Uhr

Unkostenbeitrag: 10 E

Ort: LandFrauenZentrum Sulzbürg, Schloßberg 17, 92360 Mühlhausen

Anmeldung bis zum 20. März: Tel. 09181/92280 oder E-Mail: [email protected]

Kirchennachrichten

Reichertshofen und SengenthalTelephon 09181 / 12 20, Fax 09181 / 69 87 27, E-Mail: [email protected], Homepage: http://www.bistum-eichstaett.de/pfarrei/reichertshofen/

Arbeitszeiten der Pfarrsekretärin:

Di + Fr 08.00 11.00 Uhr, Fr 15.00 – 18.00 Uhr

Sprechzeiten des Pfarrers

Nach den Gottesdiensten und nach Vereinbarung

taufe

Die heilige Taufe wird am Sonntag um 11.00 bzw. um 11.15. Uhr gespendet. Nach Absprache auch am Samstagnachmit-tag. Bitte im Pfarrbüro anmelden.

kollekten und Sammlungen

Caritas-Frühjahrs-Haussammlung von Montag, 17. 03., bis Sonntag, 23. 03.

Pfarrgemeinderat 2014 - 2018

Bei der Pfarrgemeinderatswahl am Sonntag, 16. 02. 2014 wurden in den neuen Pfarrgemeinderat gewählt (in alphabe-tischer Reihenfolge):• Herr Thorsten Bendler, Sengenthal• Frau Alexandra Heinloth, Reichertshofen• Herr Felix Kastner, Reichertshofen• Herr Hermann Lehner, Forst• Herr Frederic Lukas, Reichertshofen• Herr Reinhard Salzer, Buchberg• Frau Thekla Ulbrich, Sengenthal• Frau Doris Walter, Reichertshofen• Frau Dr. Ramona Wittmann, Sengenthal

Zwischen dem 23. 02. und dem 02. 03. kann gegenbenfalls Einspruch gegen das Wahlergebnis erhoben werden.

Treffen der gewählten Mitglieder des neuen Pfarrgemeinde-rats am Mittwoch, 12. 03., um 19.30 Uhr im Pfarr- und Ju-gendheim Reichertshofen, falls kein Einspruch erfolgt ist.

krankenkommunion im märz

• am Sonntag, 02. 03., ab ca. 11.00 Uhr in Forst

• am Aschermittwoch, 05. 03., ab ca. 16.00 Uhr in Reicher-tshofen und Buchberg

• am Freitag, 07. 03., ab ca. 17.00 Uhr in Sengenthal

ministrantenfasching

am Faschingsdienstag, 04. 03., um 16.00 Uhr im Pfarr- und Jugendheim Reichertshofen

aschermittwoch

Am Aschermittwoch, 05. 03., beginnen wir die Fastenzeit mit der Auflegung des Aschenkreuzes. Dazu sind alle Gläu-bigen und ganz besonders auch unsere Kinder und Jugend-lichen eingeladen:• Sengenthal 18.00 Uhr• Reichertshofen 19.30 Uhr

weltgebetstag der frauen in Reichertshofen

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Mitteilungsblatt der Gemeinde Sengenthal 19

Wir beginnen am Freitag, 07. 03., um 19.00 Uhr in Reichertsh-ofen mit der Heiligen Messe. Der Weltgebetstag steht in diesem Jahr unter dem Motto „Wasserströme in der Wüste – Ägyp-ten“. Nach dem Gottesdienst treffen wir uns zum gemütlichen Beisammensein im Pfarr- und Jugendheim Reichertshofen.

kinder- und Jugendkreuzweg

In der Fastenzeit sind unsere Kinder und Jugendlichen, ins-besondere auch unsere Kommunionkinder und Firmlinge, um 18.30 Uhr zum Kinder- und Jugendkreuzweg in Reicher-tshofen eingeladen und anschließend zur heiligen Messe:• Dienstag, 14. März• Dienstag, 21. März• Dienstag, 28. März

zählung der Gottesdienstbesucher

Am 2. Fastensonntag, 16. 03., werden nach Vorgabe der Deut-schen Bischofskonferenz die Gottesdienstbesucher gezählt.

oekumenischer Jugendkreuzweg

Zum Oekumenischen Jugendkreuzweg am Sonntag, 16. 03., Beginn um 14.30 Uhr vor der Kirche in Sengenthal, für den jedes Jahr der Bund der Katholischen Jugend, die Arbeitsge-meinschaft der Evangelischen Jugend und die Arbeitsstelle für Jugendseelsorge der Deutschen Bischofskonferenz gemein-sam das Material erarbeiten, laden wir unsere Kinder und Ju-gendlichen, ganz besonders auch unsere Erstkommunion-kinder und Firmlinge und alle Gemeindemitglieder und ebenso die evangelischen Christen in unserer Gemeinde gerne ein.

In diesem Jahr steht er unter dem Thema „Jener Mensch Gott“. Am Ende des Jugendkreuzweges werden wir in einer Gaststätte einkehren. Wir werden wieder mit Inliner (Roll-schuhen) oder Fahrrädern fahren. Bitte einen Helm tragen!

Spätschicht in der fastenzeit

An den Sonntagen in der Fastenzeit (23. und 30. 03.) lädt die Pfarrjugend jeweils um 19.30 Uhr zu Spätschichten ins Pfarr- und Jugendheim Reichertshofen ein.

Sommerzeit

Mit Beginn der Sommerzeit am 30. 03. beten wir an den Dienstagen und Freitagen in Reichertshofen den Rosenkranz um 19.00 Uhr und feiern die hl. Messe um 19.30 Uhr.

Die hl. Messen in Buchberg, Forst und Winnberg beginnen ebenfalls um 19.30 Uhr.

Mittwochs beten wir in Forst den Rosenkranz um 18.00 Uhr und in Buchberg um 18.30 Uhr.

Aus Schule und Kindergarten

Grundschule Sengenthal

Schuleinschreibung 2014/2015

Liebe Eltern,

die Schuleinschreibung für das Schuljahr 2014/2015 findet am Mittwoch, 02.04.2014 ab 11.30 Uhr an der Grund-schule Sengenthal statt.

Bitte kommen Sie als Erziehungsberechtigte/r persönlich mit Ihrem Kind zur Schulanmeldung. Legen Sie bitte Geburtsur-kunde oder Familienstammbuch und die Ergebnisse einer ärztlichen Untersuchung (U9 und Seh- und Hörtest) vor.

Die Pflicht zur Schulanmeldung besteht auch dann, wenn Sie als Erziehungsberechtigte/r beabsichtigen, Ihr schulpflichtiges Kind vom Besuch der Grundschule zurückstellen zu lassen. In diesem Fall ist bei der Schuleinschreibung ein schriftlicher An-trag auf Zurückstellung vom Besuch der Grundschule zu stel-len und ein ärztliches Attest beizufügen. Bringen Sie bitte auch in diesem Fall Ihr Kind mit zur Schuleinschreibung.

anzumelden sind

• alle Kinder die im vorigen Jahr vom Besuch der Grundschu-le zurückgestellt worden sind; der Zurückstellungsbescheid ist dabei vorzulegen.

• Kinder, die in der Zeit vom 01. Oktober 2007 bis 30. Sep-tember 2008 geboren sind, sind regulär schulpflichtig.

• Kinder, die in der Zeit vom 01. Oktober 2008 bis 31. Dezem-ber 2008 geboren sind, können auf Antrag der Eltern auf-genommen werden und sind regulär schulpflichtig. Die Prüfung der Schulfähigkeit erfolgt nur im Zweifelsfall.

• Kinder, die ab dem 01. Januar 2009 geboren sind, können auf Antrag der Eltern aufgenommen werden. Hier ist ein schulpsychologisches Gutachten erforderlich. Die Prüfung der Schulfähigkeit erfolgt nur im Zweifelsfall.

Stefan Lautenschlager, Schulleiter

Tel. 09181/9665, Fax 09181/2984153, [email protected]

Vereinsnachrichten

Jagdgenossenschaft Reichertshofen

Einladung

Zur nichtöffentlichen Versammlung, am Mittwoch, den 18.3.2014 , 20.00 Uhr, im Gasthaus Wurm, Reichertshofen

Tagesordnung1. Begrüßung2. Verlesung des Protokolls der letzten Sitzung3. Kassenbericht4. Bericht der Kassenprüfer5. Entlastung der Vorstandschaft6. Neuwahlen der Vorstandschaft7. Verwendung Jagdpacht 20148. Sonstiges, Wünsche, Anträge

Alle Jagdgenossen sind hiermit herzlich eingeladen.

Gez. Klaus Schmidt, Vorstand

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Mitteilungsblatt der Gemeinde Sengenthal20

versammlung der Jagdgenossenschaft SengenthalDie Jagdgenossenschaft Sengenthal lädt ein zur Versamm-lung der Jagdgenossen am

Dienstag, den 25.03.2014, um 19.30 Uhr im Gasthaus Forster Winnberg

Es ergeht an alle Eigentümer der Grundstücksflächen, die zum jeweiligen Gemeinschaftsjagdrevier gehören und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf, hiermit eine Einla-dung. Die Versammlung ist nichtöffentlich.

Tagesordnung:

1. Bericht des Jagdvorstandes2. Genehmigung der Niederschrift über die letzte Versammlung3. Kassenbericht4. Entlastung der Vorstandschaft und Kassenführer5. Neuwahlen der Jagdvorstandschaft

- Jagdvorsteher- Stellvertreter- Schriftführer- zwei Beisitzer

6. Verwendung des Jagdschillings 20147. Wünsche und Anträge

gez.: Johann Vetter, Jagdvorsteher

Jagdgenossenschaft forstDie Jagdgenossenschaft Forst lädt ein zur Versammlung am Freitag, den 28.03.2014, um 20.00 Uhr im Gasthaus Waldmüller in Forst

Es ergeht an alle Eigentümer der Grundstücksflächen, die zum jeweiligen Gemeinschaftsjagdrevier gehören und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf, hiermit eine Einla-dung. Die Versammlung ist nichtöffentlich.

Tagesordnung:

1. Bericht des Jagdvorstandes2. Genehmigung der Niederschrift über die letzte Versammlung3. Bericht des Kassiers4. Entlastung der Vorstandschaft und Kassier5. Wahlen zur Vorstandschaft6. Verwendung des Jagdschillings 20147. Verschiedenes, Wünsche und Anträge

gez.: Manfred Fink, Jagdvorsteher

einladung zur dienst- und Jahreshauptver-sammlung 2014 der freiwilligen feuerwehr SengenthalAm Samstag, den 15.03.2014 findet um 19.30 Uhr im Sportheim Sengenthal die diesjährige Dienst- und Jahres-hauptversammlung statt.

Hierzu sind alle Mitglieder herzlich eingeladen.

Tagesordnung:1. Begrüßung2. Totengedenken3. Protokollverlesung der letzten Jahreshauptversammlung4. Tätigkeitsbericht des 1. Kommandanten5. Tätigkeitsbericht des Jugendwartes

6. Kassenbericht Hauptkasse/Jugendkasse7. Bericht der Kassenprüfer und Entlastung des Kassiers8. Entlastung der Vorstandschaft9. Neuwahlen der Kommandanten und der Vorstandschaft10. Grußworte der Ehrengäste11. Vereinsaktivitäten 201412. Ehrungen und Beförderungen13. Verschiedenes, Wünsche und Anträge

Auf zahlreiches Kommen freut sich die Feuerwehr Sen-genthal.

truppmann teil 1 erfolgreich abgelegtErfolgreich legten elf aktive Mitglieder der Feuerwehren Sen-genthal, Buchberg und Reichertshofen nach sechs Wochen intensiver Schulung die Truppmann Teil 1 Ausbildung ab.

Nach 91 Stunden Ausbildungsmarathon, dabei lernten die Aktiven eine Grundausbildung über Rechtsgrundlagen zu den Themen, Brennen und Löschen, Organisation, tech-nische Hilfeleistung und Erste Hilfe Maßnahmen, war es endlich geschafft. Die Ausbildung übernahmen jeweils die Kommandanten der Ortswehren.

Nach der erfolgreichen Abnahme zeigte sich auch das Schiedsrichterteam mit KBR Anton Bögl, KBI Herbert Ulbrich und KBM Hans-Georg Mößler zusammen mit den Ausbil-dern Bastian Wittmann, Lothar Dümler, Thomas Frank und Bürgermeister Werner Brandenburger mehr als zufrieden.

Es wird einem nichts geschenkt bei einer solchen Ausbil-dung, alles muss erarbeitet werden damit es im Ernstfall schnell angewendet werden kann, so der KBR.

Bürgermeister Werner Brandenburger freute sich über das erfolgreiche und junge Team. Es ist gut zu wissen, dass sich gerade junge Leute aktiv bei den Feuerwehren einbringen. Allen gratulierte er zu bestandenen Abnahme. Weiter galt sein Dank den Ausbildern die dafür viel an Freizeit opferten.

freiwillige feuerwehr Buchberg

Einladung zur Jahreshauptversammlung

Am Samstag, dem 08. März 2014 findet um 19.30 Uhr im Feuerwehrhaus die diesjährige Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Buchberg e.V. statt.

Tagesordnung:

1. Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden Thomas Klein

2. Bericht des 1. Vorsitzenden Thomas Klein

3. Verlesung des Protokolls der letzten Jahreshaupt-versammlung durch den Schriftführer Marco Ulrich

4. Kassenbericht des Kassenwartes Ludwig Wolf

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Mitteilungsblatt der Gemeinde Sengenthal 21

Nachbau der F1 Generation ist uninteressant, da die Eigen-schaften in der F2-Generation aufspalten, also schwach ne-ben stark, gemischt mit mittelschwach. (nach den Mendel-schen Erbgesetzen)

So sind die Bauern überall auf der Welt gezwungen jedes Jahr neu das teure Hybrid-Saatgut der Großkonzerne zu kaufen.

wieso gehen unsere alten Sorten verloren?

Durch den Siegeszg der Hybridsaaten wurde die Züchtung der samenechten Sorten vernachlässigt, wodurch sie nicht weiterentwickelt wurden. Die alten Sorten wurden nicht mehr weitervermehrt, da dies nicht rentabel war, da sie we-niger gut verkauft werden konnten.

(z.B. Tomaten kennt man rot und nicht grüngestreift, Karot-ten sind orange, nicht gelb oder lila, Kartoffeln sind gelb-braun und oval, nicht länglich und rot)

was ist samenecht?

Die Pflanze produziert Samen, die nach Aussaat wieder die-selben Eigenschaften hat wie sie selbst. Das funktioniert Jahr für Jahr.

warum brauchen wir alte Sorten?

Die Natur schwelgt in der Vielfalt um die Stabilität des Lebens aufrecht zu erhalten. Für jeden neuen Krankheitserreger, für jeden Klimawandel brauchen wir andere Eigenschaften einer Art, um mit diesen neuen Bedingungen fertig zu werden.

Wir müssen, um unsere Ernährungsgrundlage zu sichern, auf den gesamten Genpool einer Nutzpflanze zurückgreifen können.

was können wir hobbygärtner tun?

Leider befinden sich unsere Lieblingssamenpruduzenten Kie-penkerl und Sperli und alle Discountersaaten zum großen Teil in der Hand Monsantos oder sie gehören über Umwege zu Syngenta, Bayer oder BASF, das sind vier der sechs größ-ten Saatguthersteller der Welt, die 66% des Saatgutmarktes kontrollieren.

Um diesen Konzernen zu entgehen, sollten wir Samen kau-fen, die von Dreschflegel, von der Organisation VERN, von Bingelheimer Saatgut, von Arche Noah, von ReinSaat sind!

Diese Organisationen haben sich zur Aufgabe gemacht alte Sorten anzubauen und Saatgut zu gewinnen, sowie weiter zu züchten, um neue, samenechte Sorten anbieten zu kön-nen, die mit den Hybriden mithalten können. Die Arbeit die-ser kleinen Saatgutfirmen ist enorm wichtig für den Erhalt unserer Kulturlandschaft und unbedingt unterstützenswert.

www.bingenheimersaatgut.dewww.dreschflegel-saatgut.dewww.reinsaat.atwww.arche-noah.at

Der OGV Buchberg bietet am 16. Mai bei der Jungpflan-zenbörse Jungpflanzen an, die aus Saaten gezogen wer-den, die von "Arche Noah" bezogen wurden.

weihnachtsmarkterlös für haus Betanien und Schule Salemata/SenegalDass der "kleine Sengenthaler Weihnachtsmarkt" alljährlich ein großer Erfolg ist, sei den Vereinen und Organisationen geschuldet, die mit viel Herzblut mitarbeiten. Dies sagte der stellvertretende Bürgermeister Stephan Kratzer bei der Nach-

5. Bericht der Kassenprüfer Veronika Stadler und Norbert Dotzer;Genehmigung der Jahresrechnung, Entlastung der Vor-standschaft

6. Bericht des Jugendwartes Jörg Stadler7. Bericht des 1. Kommandanten Lothar Dümler8. Verschiedenes (Wünsche und Anträge)

Alle Vereinsmitglieder sind hierzu herzlich eingeladen.

Für alle aktiven Mitglieder ist die Teilnahme Pflicht!

Thomas Klein Lothar Dümler1. Vorsitzender 1.Kommandant

oGv Buchberg

Jahreshauptversammlung 2014

Der OGV Buchberg schaute auf ein erfolgreiches Jahr 2013 zu-rück, konnte 10 Neuzugänge begrüßen und sich über die Akti-vitäten der Waldkindergruppe freuen. Die beiden Leiterinnen, Andrea Kastner und Alexandra Regensburger, brachten den Kindern (5-8 Jahre) mit viel Engagement die Natur nahe.

Obstbaumschnitt auf der Streuobstwiese, Pflanzen eines Quittenbaums, Flechtkurs mit Anja Hübner, Kuchenverkauf bei der Dorfmitteeinweihung in Buchberg, Waldspaziergang mit Forstwirtin Sabine Huhn, Adventsgestecke mit Resi Fink und die Waldweihnacht am Buchberg waren die letztjähri-gen Aktivitäten, die Brigitte Brendel den ca. 50 Mitgliedern im Gasthaus Waldmüller mit Humor vortrug.

Vorstand Sabina Beer stellte die geplanten Aktivitäten 2014 vor:

Samstag, 22. März um 10.00 Uhr: Erhaltungs - und Er-ziehungsschnitt der Obstbäume, TP Streuobstwiese

Freitag, 16. Mai um 16.00 Uhr: Jungpflanzenbörse im Pavillon in der Dorfmitte Buchberg

Samstag, 12. Juli : Fahrt zur LGS in Deggendorf

Oktober: Vortrag über Samenzucht, Samenernten

November: Sitzweil

Zu unten genannten Thema befasste sich die Versammlung zu Beginn mit einem Kurzreferat von Sabina Beer und zum Schluss mit einem sehr informativen Vortrag von Kreisfach-berater Franz Kraus.

mit dem Samen fängt alles an - Geht die vielfalt un-serer nutzpflanzen verloren?

Das Jahresthema des OGV dreht sich heuer um die Vielfalt der Nutzpflanzen und darum "wieder mehr auf die Stimme der Natur zu hören", wie Papst Benedikt der XVI forderte. In der Natur herrscht Vielfalt und Mannigfaltigkeit vor, die Agrarkon-zerne gehen den gegensätzlichen Weg. Was dies global für Auswirkungen hat, zeigte uns ein Film über Indien. Jede dritte Nutzpflanze in Indien, die traditionsgemäß angebaut wurde, ist mit einem Patent einer US-Firma belegt. Das bedeutet, die Inder müssen für diese Pflanzen zahlen, obwohl sie zur Flora Indiens gehören. Dass die Umstellung auf Hybridsaatgut viele Baumwollbauern in den Ruin und Selbstmord drängt, ist noch ein anderes Gesicht der Machenschaften der Großkonzerne, die sich zum Ziel gesetz haben, den Weltmarkt der Saaten und somit unserer Ernährung zu beherrschen.

was ist hybridsaatgut?

Die Pflanzen der F1- Generation (oder Hybridsaatgut), die leistungsstark und sehr homogen sind, sind die Nachkom-men von zwei reinerbigen, aber schwachen Elternlinien. Der

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Mitteilungsblatt der Gemeinde Sengenthal22

besprechung auf den 9. Weihnachtsmarkt im Feuerwehrge-rätehaus. Beim Organisationsteam um Stephan Kratzer, Martina Bögl und Matthias Auhuber laufen in den Wochen zuvor alle Fäden zusammen. Seit dem 1. Weihnachtsmarkt 2005 konnten bis heute 15.000 Euro als Spenden weiterge-geben werden, so Kratzer.

Mittlerweile habe sich der Weihnachtsmarkt voll etabliert und ist zu einer wahren Erfolgsgeschichte geworden. Das Ambiente der kleinen Budenstadt am Weihnachtsmarkt, die abends stimmungsvoll beleuchtet wird lässt keine Wünsche offen. Gut angenommen werde auch das dazugehörige Rahmenprogramm bei den Kindern, mit weihnachtlicher Live Musik, dem Streichelzoo, der Besuch des Nikolaus und das Holzkarussell, so Kratzer.

Alljährlich darf einer der Vereine oder Organisationen über den Erlös bestimmen, für welchen Zweck er eingesetzt wird. Dieses mal war die Ministrantengruppe der Pfarrei Reicher-tshofen an der Reihe, die alljährlich beim Weihnachtsmarkt für leckere Crepes mit süßen Füllungen sorgen. Da die Minis-trantengruppe alljährlich mindestens einmal mit Pfarrer Manfred Obermayer im Haus Betanien in Velburg einkehrt um sich in der Jugend- und Ministrantenarbeit fortzubilden, entschied man sich den Erlös von 2.800 Euro je zur hälfte an das Haus Betanien zu geben und die andere Hälfte der Schu-le in Salemata im Südosten von Senegal.

Die Leiterin, Schwester Maria Regis vom Orden der Hl. Kreuz Schwestern war extra mit der Vorstandschaft des "Freundes-kreises Haus Betanien", Pfarrer Michael Kneißl, Pfarrgemein-deratsvorsitzenden Wolfgang Schön und Kassier Michael Strobl aus Velburg angereist, um die Spende in Empfang zu nehmen. Pfarrer Kneißl erzählte den anwesenden Vereinsver-tretern über das Begegnungs- und Bildungshaus, das es in dieser Form seit 1984 gibt. Der laufende Betrieb des Hauses wird durch die Kursgebühren gedeckt, nicht aber die Sanie-rungs- und Reparaturmaßnahmen, die anfallen, so Kneißl. Darum wurde 2006 der "Freundeskreis Haus Betanien" ge-gründet, der mittlerweile ca. 100 Mitglieder, Förderer und Gönner hat. Schwester Maria Regis hat bei der Spendenüber-reichung gleich einen Wunsch für eine neue Haustüre geäu-ßert, die man dringend bräuchte. Sie bedankte sich bei allen, besonders bei der Ministrantengruppe mit Pfarrer Manfred Obermayer - die Sie ja schon seit vielen Jahren kennt, und al-len die diese Spende ermöglichten. Sie überreichte selbst ge-backene Haustüren in Bezug auf den geäußerten Wunsch.

Ebenso bedankte sich die 2. Vorsitzende des Vereins Zukunft für Senegal, Hélène Dumont aus Deining über diese große Spende, die es wiederum ermöglicht den Schulalltag weiter zu verbessern. Als nächste wichtige Baumaßnahme in Sale-mata steht der Bau der Schultoiletten an, die erneuert wer-den müssen, so Dumont.

Bürgermeister Werner Brandenburger lobte das tolle Enga-gement der mitwirkenden Vereine und Organisationen, die vor Einfälle und Ideen nur so strotzen. Alljährlich immer wie-der etwas neues, macht den Weihnachtsmarkt so kurzwei-lig, so der Bürgermeister und lud die beschenkten gleich zum Jubiläums Weihnachtsmarkt am 2. Adventsonntag 2014 nach Sengenthal ein.

Sehr geehrte/r vereinsmitarbeiter/in,aufgrund einer Umstellung im Servicesystem bei den "Neu-markter Nachrichten" können wir ab sofort Vereins- oder Ser-vicemeldungen nur noch mit einer Woche Vorlauf entgegen-nehmen. Bei einer Übersendung nach diesem Zeitpunkt ist keine Gewähr gegeben, dass sie zum gewünschten Termin erscheint. Damit wollen wir mehr Planungssicherheit für den Umfang des Service erreichen. Die Meldungen werden wie bisher erscheinen, wir brauchen aber etwas mehr Vorlauf.

Vielen Dank für das Verständnis, mit freundlichem Gruß

Wolfgang Fellner

Neumarkter Nachrichten, Lokalredaktion Neumarkt, Tel. 09181/4507-0, Fax 09181/4507-30, e-Mail: [email protected]

Verschiedenes

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Mitteilungsblatt der Gemeinde Sengenthal 23

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