Münchner Fachanwaltstag IT-Recht Social Media Monitoring und … · 2019-07-19 · 25. Oktober...
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In Kooperation mit
Münchner Fachanwaltstag IT-Recht
Social Media Monitoring und Datenschutz
25. Oktober 2016 Referent: Christian Schmoll 1
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Referent: Christian Schmoll
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Social Media Management
Social Media Monitoring
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Social Media Monitoring: Was ist das und warum mache ich das?
Social Media Monitoring
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Social Media Monitoring: Wie geht das?
Social Media Monitoring
API/Schnittstellen Data Aggregator Web Crawler
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Social Media Monitoring: Sentimentanalyse
Social Media Monitoring
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Social Media Monitoring: Wie finden wir das?
Social Media Monitoring
Social Listening vs. Digital Privacy, a Study by NetBase & JD Power
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Social Media Monitoring: Wie finden wir das?
Social Media Monitoring
Social Listening vs. Digital Privacy, a Study by NetBase & JD Power
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Referent: Christian Schmoll
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Social Media Monitoring: Wie finden wir das?
Social Media Monitoring
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Referent: Christian Schmoll
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Social Media Monitoring: Rechtsgrundlagen
Social Media Monitoring
• Personenbezogene Daten?
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Social Media Monitoring: Rechtsgrundlagen
Social Media Monitoring
• Personenbezogene Daten? • Anwendbarkeit des BDSG? • Einwilligung?
• Direkt dem Unternehmen gegenüber? • Konkludent? • Terms of Use?
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Social Media Monitoring: Gesetzliche Erlaubnis
Social Media Monitoring
§ 28 BDSG: Datenerhebung und -speicherung für eigene Geschäftszwecke (1) Das Erheben, Speichern, Verändern oder Übermitteln personenbezogener Daten oder ihre Nutzung als Mittel für die Erfüllung eigener Geschäftszwecke ist zulässig […] 3. wenn die Daten allgemein zugänglich sind […], es sei denn, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Verarbeitung oder Nutzung gegenüber dem berechtigten Interesse der verantwortlichen Stelle offensichtlich überwiegt.
Art. 5 GG (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.
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Social Media Monitoring: Allgemein zugänglich?
Social Media Monitoring
§ 10 BDSG: Einrichtung automa.sierter Abrufverfahren (5) […] Allgemein zugänglich sind Daten, die jedermann, sei es ohne oder nach vorheriger Anmeldung, Zulassung oder Entrichtung eines Entgelts, nutzen kann.
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Social Media Monitoring: Interessenabwägung
Social Media Monitoring
§ 28 BDSG: Datenerhebung und -speicherung für eigene Geschäftszwecke (1) Das Erheben, Speichern, Verändern oder Übermitteln personenbezogener Daten oder ihre Nutzung als Mittel für die Erfüllung eigener Geschäftszwecke ist zulässig […] 3. wenn die Daten allgemein zugänglich sind […], es sei denn, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Verarbeitung oder Nutzung gegenüber dem berechtigten Interesse der verantwortlichen Stelle offensichtlich überwiegt.
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Social Media Monitoring: Interessenabwägung
Social Media Monitoring
• Anonymisierung § 35 BDSG: Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten (2) […] Personenbezogene Daten sind zu löschen, […] 3. wenn sie für eigene Zwecke verarbeitet werden, sobald ihre Kenntnis für die Erfüllung des Zwecks der Speicherung nicht mehr erforderlich ist.
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Social Media Monitoring: Interessenabwägung
Social Media Monitoring
• Zusammenführen
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Social Media Monitoring: Interessenabwägung
Social Media Monitoring
• Profilbildung § 33 BDSG: Benachrich.gung des Betroffenen (1) Werden erstmals personenbezogene Daten für eigene Zwecke ohne Kenntnis des Betroffenen gespeichert, ist der Betroffene […] zu benachrich.gen. (2) Eine Pflicht zur BenachrichIgung besteht nicht, wenn […] 7. die Daten für eigene Zwecke gespeichert sind und a) aus allgemein zugänglichen Quellen entnommen sind und eine BenachrichIgung wegen der Vielzahl der betroffenen Fälle unverhältnismäßig ist
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Social Media Monitoring: Interessenabwägung
Social Media Monitoring
• Dauer der Speicherung/ Right to be forgotten
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Social Media Monitoring: Interessenabwägung
Social Media Monitoring
• AGB der Social Media-Netzwerke
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Social Media Monitoring: Gesetzliche Erlaubnis
Social Media Monitoring
§ 29 BDSG: Geschäftsmäßige Datenerhebung und -speicherung zum Zweck der Übermittlung (1) Das geschäftsmäßige Erheben, Speichern, Verändern oder Nutzen personenbezogener Daten zum Zweck der Übermittlung, insbesondere wenn dies der Werbung, der Tätigkeit von Auskunfteien oder dem Adresshandel dient, ist zulässig, wenn […] 2. die Daten aus allgemein zugänglichen Quellen entnommen werden können […], es sei denn, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Erhebung, Speicherung oder Veränderung offensichtlich überwiegt
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Social Media Monitoring: Gesetzliche Erlaubnis
Social Media Monitoring
§ 30a BDSG: Geschäftsmäßige Datenerhebung und -speicherung für Zwecke der Markt- oder Meinungsforschung (1) Das geschäftsmäßige Erheben, Verarbeiten oder Nutzen personenbezogener Daten für Zwecke der Markt- oder Meinungsforschung ist zulässig, wenn […] 2. die Daten aus allgemein zugänglichen Quellen entnommen werden können […] und das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung gegenüber dem Interesse der verantwortlichen Stelle nicht offensichtlich überwiegt.
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Social Media Monitoring: “Sensible“ Daten
Social Media Monitoring
§ 28 BDSG: Datenerhebung und -speicherung für eigene Geschäftszwecke (6) Das Erheben, Verarbeiten und Nutzen von besonderen Arten personenbezogener Daten (§ 3 Abs. 9) für eigene Geschäftszwecke ist zulässig, soweit nicht der Betroffene nach Maßgabe des § 4a Abs. 3 eingewilligt hat, wenn […] 2. es sich um Daten handelt, die der Betroffene offenkundig öffentlich gemacht hat,
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Social Media Monitoring: Sonstiges
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• Internationale Datentransfers
• Hinzuspeichern/ Anreichern im CRM
• Urheberrecht
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Social Media Monitoring: DSGVO
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Art. 6 DSGVO Rechtmäßigkeit der Verarbeitung (1) Die Verarbeitung ist nur rechtmäßig, wenn mindestens eine der nachstehenden Bedingungen erfüllt ist: […] f) die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen […] erforderlich, sofern nicht die Interessen […] der betroffenen Person […] überwiegen
Erwägungsgrund 47: Bei der Interessenabwägung sind die vernünftigen Erwartungen der betroffenen Person zu berücksichtigen.
Art. 9 DSGVO Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten (1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten […] ist untersagt. (2) Absatz 1 gilt nicht in folgenden Fällen: […] (f) die Verarbeitung bezieht sich auf personenbezogene Daten, die die betroffene Person offensichtlich öffentlich gemacht hat
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DANKE!
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