Modellvarianten Photovoltaik. Einteilung der gängigsten Modelle: A: Beteiligungsmodelle...
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ModellvariantenPhotovoltaik
Einteilung der gängigsten Modelle:A: BeteiligungsmodelleKommanditgesellschaft, a-typisch stille GesellschaftGenossenschaft
B: AnlagemodelleSparbuchmodellKassenobligationsmodellNachrangige Darlehen
C: Sale and Lease BackSALB mit Tilgung
D: WarenmodelleGutscheinmodell
E: NetzparitätsmodelleNetzparitätscontracting
F: FondsmodelleÜberregionale Nachhaltigkeitsfonds
Worauf muß man aufpassen?
Finanzmarktaufsicht:Bankwesengesetz: Hereinnahme von Geldern ist BankgeschäftKapitalmarktgesetz: Prospektpflicht ab € 100.000 oder 150 PersonenWertpapieraufsichtsgesetz: Transparenz bei Wertpapieren gegenüber dem AnlegerSteuer:Einkommensteuer, KapitalertragssteuerSonstiges:Handelsrecht/Gesellschaftsrecht
Einmaliger Aufwand <> laufender AufwandWirtschaftlichkeitsrechnung
Kommanditbeteiligung, a-typisch Stille, Genossenschaft
Beteiligung Gewinn
Stromverkauf ÖMAG oder
Dritte
Echte UnternehmensbeteiligungTeilnahme am Gewinn/Verlust
Anwendung: große Projekte , Vielzahl von Projekten oder höhere Einzelbeteiligungsvolumina
Keine BankenkonzessionGrundsätzlich Prospektpflichtig bei Anbot ans Publikum
Projekte: Wind, Wasser, Biomasse, Biogas, fallweise Photovoltaik
Sparbuchmodell, KassenobligationsmodellNachhaltige Veranlagung für Bürger mit Ökobonus auf Zinsen
Anwendung: Sparbuch bei kleineren Projekten, Kassenobligation bei größeren höherwertigen Projekten
Keine Bankkonzession da Bank involviert, keine Prospektpflicht
Projekte: kleinere PV-Projekte, Windkraft, Kleinwasserkraft
nachrangige Darlehen
Nachrangiges Darlehen
Verzinsung
Strom an ÖMAG oder Dritte
Nachhaltige Veranlagung für Bürger mit Ökobonus auf Zinsen, fallweise Bonus auf Energieertrag über Plan
Anwendung: bei großen Emissionen
Keine Bankkonzession , Prospektpflicht ( nachrangige Darlehen bei richtiger Gestaltung weder BWG noch Prospekt pflichtig)
Projekte: größere PV Anlagen,Windkraft, Wasser,
SALE
Lease Back
Kaufpreis Miete
ÖMAG oder DritteStrom
Errichtung der Anlage durch GesellschaftVerkauf Paneele an BürgerRückmiete der Paneele an Gesellschaft, Miete inkl Zinsen an BürgerStrom an ÖMAG oder Dritte
Keine Bankenkonzession, keine Prospektpflicht
Projekte: ausschließlich bei PV Projekten anwendbar
SALE and LEASE BACK
Gutscheinmodell
Kunde kauft Gut-scheine
Investition
StromertragKunde tauscht jährlich Gutschein gegen Ware
1.
2.
3.
4.
Nachhaltige Ertragspartizipation für Kunden durch Discount und Kundenbindungsprogramm für Unternehmen.
Keine BWG und KMG Pflicht
Projekte: primär Photovoltaik,
Netzparitätscontracting
Anleger
Investiert in PV Anlage
Strom Netzparitätstarif
Stromabnehmer
Beteiligung
Investor investiert in PV AnlageLiefert Strom zum Netzparitätstarif ohne ÖMAG FörderungBürger können sich über verschiedene Modelle beteiligenNach 20 Jahren kann Stromabnehmer die Anlage zu einem Fixpreis übernehmen.
BWG bzw KMG Pflicht je nach Modell
Projekte: primär PV Projekte ohne ÖMAG Tarif
Fondsmodelle
Anleger
Investiert in mehrere Anlage
Strom
Stromabnehmeroder ÖMAG
Beteiligung
Fonds investiert in AnlagenLiefert Strom zum Netzparitätstarif oder an ÖMAG
Bürger können sich über verschiedene Modelle beteiligen
BWG bzw KMG Pflicht je nach Modell
Projekte: Wind, PV, Biomasse, Biogas, Wasser
Fonds
Stromerlöse
ARGE Bürgerkraftwerk
5 Gesellschafter
Schwerpunkt : Finazierungsberatung, Bürgerbeteiligungen Beratung + Umsetzung
Kontakt: Mag Reinhard Würger 0699 10284533 [email protected]
www.arge-buergerkraftwerk.at
Reden wir über Bürgerkraft für nachhaltige Energie