Modernes Berufsbeamtentum

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Beschluss der CDU-Fraktion im Landtag Brandenburg auf der Klausurtagung in Groß Dölln, 07.03.2006 Für ein modernes Berufsbeamtentum in Brandenburg 1. Zur Stärkung und Entwicklung des Berufsbeamtentums im Sinne des Artikels 33 Grundgesetz sind Verbeamtungen im Land Brandenburg zukünftig nicht über den bundesgesetzlich geforderten Rahmen hinaus durchzuführen. 2. Gestaltungsspielräume in der Ausformung des Beamtenstatus, die heute schon bestehen und die zukünftig dem Land im Rahmen der Föderalismusre- form und darüber hinaus erwachsen, sind konsequent in Richtung einer Mo- dernisierung des Beamtenrechts zu nutzen. Damit ist das Berufsbeamtentum in seiner Rolle als wesentlicher Stützpfeiler staatlichen Handelns zu stärken. Das heißt, der Status hat sich ausschließlich an der Besonderheit der hoheitlichen Aufgabe zu orientieren und mit dieser im ursächlichen Zusammenhang zu stehen, die Angemessenheit der Alimentierung, der Versorgung und weiterer Leis- tungen hat sich an der allgemeinen Wirtschafts- und Einkommensentwick- lung zu orientieren, Leistung und Qualifikation sowie der reale Bedarf des Landes sind wesent- lich stärker als bisher bei der Besoldung zu berücksichtigen. Automatismen im Aufstieg und in der Besoldung sind so weit wie möglich abzuschaffen bzw. durch aufgabenbezogene Leistungsbewertungs- und Erfahrungsele- mente zu ersetzen. Diesbezügliche Modernisierungsbemühungen bei Bund und Ländern sind durch die Landesregierung zu unterstützen und voranzutreiben. Begründung: Der öffentliche Dienst ist die tragende Säule des Rechtsstaates, darum ist es zwin- gend erforderlich, dass sich das öffentliche Dienstrecht an der Lebenswirklichkeit orientiert. Durch demografische, wirtschaftliche und soziale Herausforderungen ver- ändern sich die Anforderungen an den Staat. In dem gemeinsamen Eckpunktepapier des Bundesinnenministers, des Deutschen Beamtenbundes sowie der Gewerkschaft verdi wird festgestellt, dass „das Beamtenrecht … auf diese Anforderungen nicht ausreichend vorbereitet“ ist. In den so genannten Eckpunkten wurde zwischen den Partnern vereinbart: - Besoldungsrecht soll dynamischer und leistungsorientierter werden. - Den Ländern sollen weitergehende Handlungs- und Gestaltungsoptio- nen im Personalbereich eröffnet werden. - Das Dienstrecht soll unter Beachtung Art. 33 GG flexibilisiert, dezentra- lisiert und dereguliert werden. - Der Modernisierungsprozess muss unter Einbindung der Mitarbeiter geschehen.

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Beschluss der CDU-Fraktion im Landtag Brandenburg auf der Klausurtagung in Groß Dölln, 07.03.2006

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Beschluss der CDU-Fraktion im Landtag Brandenburg auf der Klausurtagung in Groß Dölln, 07.03.2006 Für ein modernes Berufsbeamtentum in Brandenburg

1. Zur Stärkung und Entwicklung des Berufsbeamtentums im Sinne des Artikels 33 Grundgesetz sind Verbeamtungen im Land Brandenburg zukünftig nicht über den bundesgesetzlich geforderten Rahmen hinaus durchzuführen.

2. Gestaltungsspielräume in der Ausformung des Beamtenstatus, die heute

schon bestehen und die zukünftig dem Land im Rahmen der Föderalismusre-form und darüber hinaus erwachsen, sind konsequent in Richtung einer Mo-dernisierung des Beamtenrechts zu nutzen. Damit ist das Berufsbeamtentum in seiner Rolle als wesentlicher Stützpfeiler staatlichen Handelns zu stärken. Das heißt,

• der Status hat sich ausschließlich an der Besonderheit der hoheitlichen

Aufgabe zu orientieren und mit dieser im ursächlichen Zusammenhang zu stehen,

• die Angemessenheit der Alimentierung, der Versorgung und weiterer Leis-tungen hat sich an der allgemeinen Wirtschafts- und Einkommensentwick-lung zu orientieren,

• Leistung und Qualifikation sowie der reale Bedarf des Landes sind wesent-lich stärker als bisher bei der Besoldung zu berücksichtigen. Automatismen im Aufstieg und in der Besoldung sind so weit wie möglich abzuschaffen bzw. durch aufgabenbezogene Leistungsbewertungs- und Erfahrungsele-mente zu ersetzen.

Diesbezügliche Modernisierungsbemühungen bei Bund und Ländern sind durch die Landesregierung zu unterstützen und voranzutreiben.

Begründung:

Der öffentliche Dienst ist die tragende Säule des Rechtsstaates, darum ist es zwin-gend erforderlich, dass sich das öffentliche Dienstrecht an der Lebenswirklichkeit orientiert. Durch demografische, wirtschaftliche und soziale Herausforderungen ver-ändern sich die Anforderungen an den Staat. In dem gemeinsamen Eckpunktepapier des Bundesinnenministers, des Deutschen Beamtenbundes sowie der Gewerkschaft verdi wird festgestellt, dass „das Beamtenrecht … auf diese Anforderungen nicht ausreichend vorbereitet“ ist. In den so genannten Eckpunkten wurde zwischen den Partnern vereinbart:

- Besoldungsrecht soll dynamischer und leistungsorientierter werden. - Den Ländern sollen weitergehende Handlungs- und Gestaltungsoptio-

nen im Personalbereich eröffnet werden. - Das Dienstrecht soll unter Beachtung Art. 33 GG flexibilisiert, dezentra-

lisiert und dereguliert werden. - Der Modernisierungsprozess muss unter Einbindung der Mitarbeiter

geschehen.

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- Die Beschäftigungsbedingungen sind frei von Diskriminierungen zu gestalten.

Die vereinbarten Veränderungen können nur ein erster Schritt zur Modernisierung des Berufsbeamtentums sein. Beispielsweise ist der Anteil des Basisgehalts von 96 % zu hoch, die Bestandssicherung des Niveaus von 2006 auf Dauer entspricht nicht der notwendigen solidarischen Dynamisierung, die bei sinkender Wirtschaftskraft und steigender Staatsverschuldung auch Korrekturen nach unten ermöglichen muss. Der Abbau von im Ländervergleich nach wie vor vorhandenen personellen Überka-pazitäten wird entsprechend Koalitionsvertrag weiter vorangetrieben. Über die ver-einbarten Zahlen hinaus sich ergebende Möglichkeiten des Personalabbaus sollten unter der Sicherung der Leistungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes konsequent ge-nutzt werden. In Brandenburg wird es auf Grund der aktuellen Altersstruktur im kommenden Jahr-zehnt zu erheblichen Veränderungen im Personalbestand kommen. Dadurch eröffnet sich für das Land die Möglichkeit und die Notwendigkeit, einerseits die Verwaltungs-strukturen auf ihre Zukunftsfähigkeit und den realen Bedarf für Wirtschaft und Ge-sellschaft hin zu überprüfen und zu verändern. Andererseits besteht die Notwendigkeit, diesen Modernisierungsprozess dafür zu nutzen, sich von überkommenen Besitzständen, die nicht selten ohne Bezug zu den Zukunftsaufgaben stehen, zu verabschieden. Den Ländern werden hierfür zuneh-mend Spielräume erschlossen. Notwendig ist es, dass Leistungsorientierung nicht ein Mehr an Bürokratie bedeutet, sondern ein Mehr an Leistung hervorbringt. Die Erfüllung öffentlicher Aufgaben hat sich daran zu orientieren, wie die notwendi-gen Leistungen optimal erbracht werden.