Modul 06 Ergebnisermittlung V1

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1 Modul 6 - Briefwahl: Ergebnisermittlung 1

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Modul 6 - Briefwahl:

Ergebnisermittlung

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• Ergebnisermittlung ab 18 Uhr Seite 3

• Vorarbeiten ab 18 Uhr Seite 4

• Anzahl Stimmzettel und Wähler*innen Seite 5

• Stapelhilfen zum Sortieren Seite 6

• Stapelbildung Seite 7

• Kennzeichnung von Stimmzetteln Seite 11

• Gründe für „Anlass zu Bedenken“ Seite 13

• Stimmzettel – Beschlussfassung im Überblick Seite 17

• Leere Stimmzettel Seite 18

• Stimmzettel auszählen Seite 19

• Schnellmeldung Seite 27

• Niederschrift erstellen Seite 28

Inhalt

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Ergebnisermittlung ab 18 Uhr

• Die Reihenfolge der Arbeitsschritte ist vorgegeben.

• Verantwortlich für den geordneten Ablauf und die Einhaltung der Reihenfolge sind die Briefwahlvorsteher*innen.

• In der Kurzübersicht sind alle Arbeitsschritte und die vorgegebene Reihenfolge aufgelistet.

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Vorarbeiten ab 18 Uhr

• Alles, was nach 18 Uhr nicht mehr benötigt wird: Wegpacken und aufräumen!

• Leere rote Wahlbriefumschläge wegräumen.

• Tisch aufräumen.

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Anzahl Stimmzettel und Wähler*innen

• Urne öffnen (nach Ansage durch Briefwahlserviceteam).• Alle Stimmzettelumschläge entnehmen.• Im Briefwahlvorstand 2 Gruppen bilden (A und B).• Gruppe A zählt die geschlossenen Stimmzettelumschläge aus der Urne.• Gruppe B zählt die zugelassenen Wahlscheine zwei Mal.

Die Summe aus A (Anzahl Stimmzettelumschläge) = Anzahl der Briefwähler*innen. Sie sollte mit der Summe aus B (Anzahl der Wahlscheine) übereinstimmen.

Ergibt sich bei der Erfassung der beiden Zahlen eine Abweichung, weist das Wahllokalsystem darauf hin.

Lässt sich die Abweichung durch eine Neuauszählung von A und B nicht beheben, ist sie zu erläutern.

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Stapelhilfen zum Sortieren

• Nehmen Sie die Stapelhilfen (Deckblätter) zum Kennzeichnen der Stapel und schaffen Sie Platz, um die Stimmzettel zu sortieren.

• Wenn alle Stimmzettel auf die passenden Stapel verteilt sind, beginnen Sie mit der Auszählung.

• Dafür gibt es eine feste Reihenfolge:Sie starten mit Stapel d), dann folgt Stapel c), danach Stapel a).Am Schluss kommt Stapel b) an die Reihe.

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Stapel bilden: StapelhilfenStapel a)

Zweifelsfrei gültige Erst-und Zweitstimme für die gleiche Partei.

Es gibt für jeden Wahlvorschlag eine eigene Stapelhilfe.

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Stapel bilden: Stapelhilfen Stapel b)

Zweifelsfrei gültig, aber für zwei verschiedene Parteienauch: Stimmzettel mit nur einem Kreuz (nur Erst- oder nur Zweitstimme). Es gibt für jeden Wahlvorschlag eine eigene

Stapelhilfe.

Erststimme dunkelgrünZweitstimme hellgrünDeckblatt

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Stapel bilden: Stapelhilfe Stapel c)

vollständig leere Stimmzettelund leere Stimmzettelumschläge(schreiben Sie „leer“ auf den Stimmzettelumschlag)

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Stapel bilden: Stapelhilfe Stapel d)

Stapel d)

Stimmzettel die Anlass zu Bedenkengeben und mehrere, verbundene Stimmzettel (die zusammen in einem Stimmzettelumschlag waren)

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Kennzeichnung von Stimmzetteln

Die Wähler*innen kennzeichnen auf dem Stimmzettel durch je ein Kreuz oder auf andere, eindeutige Weise, wen sie wählen möchten.

Ja Gültig

Jede Kennzeichnung ist gleichwertig. Das Kreuz hat keinen Vorrang.

• Wichtig ist nur die aktive und eindeutige Kennzeichnung desWahlvorschlags zur zweifelsfreien Feststellung des Willens der wählenden Person.

• Achtung: Wird alles durchgestrichen bis nur noch ein Wahlvorschlag übrig bleibt, ist es eine gültige Stimmabgabe für den nicht durchgestrichenen Wahlvorschlag.

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Kennzeichnung von Stimmzetteln

Stimmzettel mit Anlass zu Bedenken: Beschluss nötig!

Mit einem Stimmzettel „stimmt etwas nicht“. Er ist anders als die anderen. Er ist aber nicht automatisch ungültig.

• Fassen Sie zu jedem Stimmzettel (einzeln) einen Beschluss!• Die Entscheidung über gültig oder ungültig treffen Sie mit

Mehrheitsbeschluss.• Ziel ist nicht die Diskussion bis zur Einstimmigkeit, sondern die Entscheidung

durch Abstimmung.

Es gibt vier typische Fälle, warum ein Stimmzettel Anlass für Bedenken geben kann.

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Gründe für „Anlass zu Bedenken“

Fall 1:Der Stimmzettel ist nicht amtlich

Beispiele:• Kopie oder privater Druck• Stimmzettel von der letzten Bundestagswahl

Der Stimmzettel ist ungültig!

Hier ist ein Beschluss nötig!

KOPIE

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Gründe für „Anlass zu Bedenken“

Fall 2 :Der Stimmzettel ist für einen anderenWahlkreis (aus Bayern)

Beispiele:• Nummer von anderem Wahlkreis in München• Nummer von anderem Wahlkreis in Bayern

Dann ist die Erststimme ungültig.

Aber die Zweitstimme ist gültig.

Hier ist ein Beschluss nötig!

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Gründe für „Anlass zu Bedenken“

Fall 3:Wille der wählenden Person ist nicht zweifelsfrei erkennbar

Beispiele:• Es sind zwei Kandidat*innen angekreuzt• Kreuze sind verwirrend durchgestrichen

und neu gesetzt. • Es ist nicht erkennbar, ob die wählende

Person etwas kennzeichnen wollte oder sich verschrieben hat.

Hier ist ein Beschluss nötig!

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Gründe für „Anlass zu Bedenken“Fall 4:Besondere Zusätze oder Vorbehalteauf dem Stimmzettel

Beispiele:• Besondere Merkmale

Unterschrift, Namenszug, eigene Adresse, ein Zeichen einer Gruppe oder ein (unzulässiges oder strafbares) Symbol,

• Zusatz oder VorbehaltKommentare (positiv oder negativ), Beleidigungen, zusätzlich eingefügte Namen, eine Bedingung

Der Stimmzettel ist ungültig

Hier ist ein Beschluss nötig!

M.Müller

Das Gesetz regelt dazu in § 39 Bundeswahlgesetz: Ungültigkeit der Stimmvergabe bei allen Wahlen (1) Ungültig sind Stimmen, wenn der Stimmzettel 1.nicht amtlich hergestellt ist,2.keine Kennzeichnung enthält,3.für einen anderen Wahlkreis gültig ist,4.den Willen des Wählers nicht zweifelsfrei erkennen läßt,5.einen Zusatz oder Vorbehalt enthält.In den Fällen der Nummern 1 und 2 sind beide Stimmen ungültig; im Fall der Nummer 3 ist nur die Erststimme ungültig, wenn der Stimmzettel für einen anderen Wahlkreis in demselben Land gültig ist. Bei der Briefwahl sind außerdem beide Stimmen ungültig, wenn der Stimmzettel nicht in einem amtlichen Stimmzettelumschlag oder in einem Stimmzettelumschlag abgegeben worden ist, der offensichtlich in einer das Wahlgeheimnis gefährdenden Weise von den übrigen abweicht oder einen deutlich fühlbaren Gegenstand enthält, jedoch eine Zurückweisung gemäß Absatz 4 Nr. 7 oder 8 nicht erfolgt ist. Enthält der Stimmzettel nur eine Stimmabgabe, so ist die nicht abgegebene Stimme ungültig.(2) Mehrere in einem Stimmzettelumschlag enthaltene Stimmzettel gelten als ein Stimmzettel, wenn sie gleich lauten oder nur einer von ihnen gekennzeichnet ist; sonst zählen sie als ein Stimmzettel mit zwei ungültigen Stimmen.(3) Ist der Stimmzettelumschlag leer abgegeben worden, so gelten beide Stimmen als ungültig.(4) Bei der Briefwahl sind Wahlbriefe zurückzuweisen, wenn1.der Wahlbrief nicht rechtzeitig eingegangen ist,2.dem Wahlbriefumschlag kein oder kein gültiger Wahlschein beiliegt,3.dem Wahlbriefumschlag kein Stimmzettelumschlag beigefügt ist,4.weder der Wahlbriefumschlag noch der Stimmzettelumschlag verschlossen ist,5.der Wahlbriefumschlag mehrere Stimmzettelumschläge, aber nicht eine gleiche Anzahl gültiger und mit der vorgeschriebenen Versicherung an Eides Statt versehener Wahlscheine enthält,6.der Wähler oder die Hilfsperson die vorgeschriebene Versicherung an Eides Statt zur Briefwahl auf dem Wahlschein nicht unterschrieben hat,7.kein amtlicher Stimmzettelumschlag benutzt worden ist,8.ein Stimmzettelumschlag benutzt worden ist, der offensichtlich in einer das Wahlgeheimnis gefährdenden Weise von den übrigen abweicht oder einen deutlich fühlbaren Gegenstand enthält.Die Einsender zurückgewiesener Wahlbriefe werden nicht als Wähler gezählt; ihre Stimmen gelten als nicht abgegeben.(5) Die Stimmen eines Wählers, der an der Briefwahl teilgenommen hat, werden nicht dadurch ungültig, daß er vor dem oder am Wahltage stirbt oder sein Wahlrecht nach § 13 verliert.

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Stimmzettel- Beschlussfassung im Überblick

Dokumentieren Sie jeden Beschluss! Sie können mit der Hand schreiben oder die Aufkleber verwenden:

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Leere Stimmzettel

Der Stimmzettel ist leer, also gar nicht gekennzeichnetDiese Stimmabgabe ist immer

ungültig

Dafür ist kein Beschluss nötig.

Auch wenn nur Erst- oder nur Zweitstimme abgegeben wurde, ist kein Beschluss über denStimmzettel nötig. Es ist dann eine gültige und eine ungültige Stimme abgegeben worden.

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Stimmzettel auszählenSie starten mit Stapel d)

• Die Stimmzettel geben Anlass zu Bedenken; Sie beschließen gemeinsam, ob der Stimmzettel gültig oder ungültig ist. Es können auch zwei Entscheidungen notwendig sein (Erststimme – Zweitstimme).

• Notieren Sie den Beschluss auf der Rückseite des Stimmzettels (Aufkleber); geben Sie jedem Stimmzettel eine fortlaufende Nummer.

• Zählen Sie die Stimmzettel und tragen Sie die Anzahl (und später das Beschlussergebnis zu jedem Stimmzettel) beim Punkt Stapel d) ein.

Ergebnis:Die Stimmzettel aus Stapel d) sind ausgewertet und werden in die Wahlverhandlungstasche gelegt.

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Stimmzettel auszählen

Besonderheit in Stapel d): mehrere verbundene Stimmzettel

• Prüfen Sie, ob sie jeweils identisch ausgefüllt sind oder nur ein Stimmzettel ausgefüllt ist und die übrigen leer oder anders ausgefüllt sind.

• Wenn alle Stimmzettel 100 Prozent gleich ausgefüllt sind, zählen sie als ein Stimmzettel. Dann können Sie beschließen, ob der Stimmzettel gültig ist.

• Wenn ein Stimmzettel ausgefüllt ist und ein Stimmzettel leer ist, zählen sie auch als ein Stimmzettel. Dann können Sie ebenfalls beschließen, dass der Stimmzettel gültig ist.

• In allen anderen Fällen muss der Beschluss „ungültig“ ergeben. • Lassen Sie verbundene Stimmzettel immer zusammen. Notieren Sie das

Beschlussergebnis hinten auf dem Stimmzettel (Aufkleber). Diese kommen ebenfalls in die Wahlverhandlungstasche.

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Stimmzettel auszählen

Stapel c)

• Zählen Sie die leeren Stimmzettel und zählen Sie die leeren Stimmzettelumschläge. Tragen Sie beide Zahlen ins Wahllokalsystem beim Punkt Stapel c) ein.

• Die Stimmzettel und leeren Stimmzettelumschläge in Stapel c) sind zweifelsfrei ungültig, weil sie leer sind.

• Es ist kein Beschluss nötig.

Ergebnis:Die Stimmzettel aus Stapel c) sind ausgewertet. Sie werden zur Seite oder gleich in den Umschlag dafür und dann in die Urne gelegt.

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Stimmzettel auszählen

Stapel a)

• Sortieren Sie die Stimmzettel auf einzelne Stapel für jede Partei.

• Briefwahlvorsteher*in prüft nach, ob Erst- undZweitstimme bei der gleichen Partei angekreuzt sind.

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Stimmzettel auszählen – Stapel a)

Stapel a)a)

WVS-1a)

WVS-2a)

WVS-X

• Zählen Sie die Stimmzettel auf jedem Stapel zwei Mal und tragen Sie die Zahlen ins Wahllokalsystem beim Punkt Stapel a) bei jeder Partei ein.

Ergebnis: Die Stimmzettel aus Stapel a) sind ausgewertet. Sie können schon in die Urne oder zur Seite gelegt werden.

Stapel mit gültigen Stimmen prüfen Stimmzettel im Stapel a) nach Wahlvorschlägen sortieren. Die Beisitzer*innen übergeben die Stimmzettelstapel (sortiert nach

Wahlvorschlägen) nacheinander an die Personen mit der Rolle Briefwahlvorsteher*in und Stellvertretung.

Beide prüfen, ob im Stapel nur die Stimmzettel vom jeweiligen Wahlvorschlag sind.

Sie sagen zu jedem Stapel, den sie prüfen, laut an, für welchen Wahlvorschlag die Stimme abgegeben wurde.

Falsch sortierte Stimmzettel werden herausgenommen. Wenn Sie einen Stimmzettel mit Anlass zu Bedenken sehen, nehmen Sie diesen ebenfalls heraus und legen ihn zum richtigen Stapel d).

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Stimmzettel auszählen

Stapel b)

Die Stimmzettel auf Stapel b) haben die Erst- und Zweitstimme bei unterschiedlichen Parteien oder nur ein Kreuz (nur Erststimme oder nur Zweitstimme).

Diese Stimmzettel zählen Sie in zwei aufeinanderfolgendenSchritten aus.

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Stimmzettel auszählen – Stapel b)

Schritt 1: Stimmzettel nach der Zweitstimme (Parteien) sortieren

• Briefwahlvorsteher*in prüft die richtige Zuordnung.• Die Stimmzettel je Partei zählen und die

Zahlen ins Wahllokalsystem beim Punkt Stapel b) – Zweitstimmen eintragen.

• Stimmzettel ohne Zweitstimme sind für die Zweitstimme ungültig (kein Beschluss nötig, als „ungültige Zweitstimme“ eintragen).

Stapel b)

Partei -1

Stapel b)

Partei -2

Stapel b)

Partei -X

Stapel b)

Schritt 1

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Stimmzettel auszählen – Stapel b)

Schritt 2: Stimmzettel nach der Erststimme (Kandidat*innen) nochmal neu sortieren

• Briefwahlvorsteher*in prüft die richtige Zuordnung.• Die Stimmzettel je Kandidat*in zählen und die

Zahlen ins Wahllokalsystem beim Punkt Stapel b) –Erststimmen eintragen.

Ergebnis:Die Stimmzettel aus Stapel b) sind komplett ausgewertet. Sie werden zur Seite gelegt.

Stapel b)

Schritt 2

Stapel b)

Person-1Stapel b)

Person-2

Stapel b)

Person -X

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Schnellmeldung

• Schnellmeldung online senden und ausdrucken.

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Niederschrift erstellen

• Angaben in der Niederschrift überprüfen und bestätigen.

• Falls es Vorkommnisse während der Auszählung gibt: Niederschrift ergänzen.

• Niederschrift fertigstellen und online senden.

• Niederschrift ausdrucken und heften.

• Alle Mitglieder des Briefwahlvorstands unterschreiben jetzt die Niederschrift. Sollte ein Mitglied die Unterschrift verweigern, muss dafür eine kurze handschriftliche Begründung in die Niederschrift aufgenommen werden.

• Briefwahlvorsteher*in gibt das Auszähl-Ergebnis vom Briefwahlbezirk am Tisch mündlich bekannt.

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und Ihre Unterstützung!

Wir wünschen gutes Gelingen und sind über den Chat unter www.muenchen.de/wahlhelfende

für Sie da.

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