Modul 5 - hpolbb.de · 3 Selbststudiums (SSt.) auf Lehrfächer Inhalte (Sachgebiete) Grundsätze...

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1 Mitteilung über Änderungen in den Modulhandbüchern des Bachelor- Studienganges „Polizeivollzugsdienst/Police-Service“ Modul 5 Modul LV Inhaltliche Änderungen des Modulhandbuches im Ergebnis des systematisch durchgeführten Modulfortschreibungsprozesses Bemerkungen 05 05.1 Änderung des Prüfungsverlaufs: Studierende, die im Sommersemester eingestellt werden, absolvieren den 3000-m-Sporttest 1 im ersten Semester und den Hindernislauf 1 im 2. Semester. Studierende, die im Wintersemester eingestellt werden, absolvieren den 3000-m-Sporttest 1 im zweiten Semester und den Hindernislauf 1 im 1. Semester. Studierende, die im Frühjahr eingestellt werden, absolvieren den 3000-m- Sporttest 2 im 5. Semester (Sommersemester). Studierende, die im Herbst eingestellt werden, absolvieren den 3000-m- Sporttest 2 im 6. Semester (Sommersemester). Der Senat hat diese Änderungen in der Sitzung vom 04.07.2018 für die Modulhandbücher 2018 (ab Oktober), 2018 (ab April), 2017 (Herbst), 2017 (Frühjahr), 2016 (Herbst) und 2016 (Frühjahr) beschlossen. 05 05.3 Der Inhalt „Festigung der Eingriffstechniken und der Eigensicherung während einer Fahrzeugkontrolle“ wird als Inhalt aufgenommen in die Beschreibung der Lehrveranstaltung aufgenommen – siehe Vorschlag Modul 5 - Anlage 1. Der Senat hat diese Änderung in der Sitzung vom 04.12.2017 für die Modulhandbücher 2016 H, 2017 F und 2017 beschlossen. Modul 15 Einstellungsjahrgang 2014, 2015F, 2015H, 2016F und 2016H: In der Senatssitzung vom 13.03.2017 wurde für die Modulhandbücher der Einstellungsjahrgänge 2014, 2015F, 2015H, 2016F und 2016H nachfolgende Neufassung des Moduls 15 (i.d.F. Modulhandbuch 2017 F) beschlossen:

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Mitteilung über Änderungen in den Modulhandbüchern des Bachelor-Studienganges „Polizeivollzugsdienst/Police-Service“

Modul 5 Modul LV Inhaltliche Änderungen des Modulhandbuches im

Ergebnis des systematisch durchgeführten

Modulfortschreibungsprozesses

Bemerkungen

05 05.1 Änderung des Prüfungsverlaufs:

Studierende, die im Sommersemester eingestellt werden, absolvieren den 3000-m-Sporttest 1 im ersten Semester und den Hindernislauf 1 im 2. Semester.

Studierende, die im Wintersemester eingestellt werden, absolvieren den 3000-m-Sporttest 1 im zweiten Semester und den Hindernislauf 1 im 1. Semester.

Studierende, die im Frühjahr eingestellt werden, absolvieren den 3000-m- Sporttest 2 im 5. Semester (Sommersemester).

Studierende, die im Herbst eingestellt werden, absolvieren den 3000-m- Sporttest 2 im 6. Semester (Sommersemester).

Der Senat hat diese

Änderungen in der Sitzung

vom 04.07.2018 für die

Modulhandbücher 2018 (ab

Oktober), 2018 (ab April),

2017 (Herbst), 2017

(Frühjahr), 2016 (Herbst)

und 2016 (Frühjahr)

beschlossen.

05 05.3 Der Inhalt „Festigung der Eingriffstechniken und der

Eigensicherung während einer Fahrzeugkontrolle“ wird als Inhalt aufgenommen in die Beschreibung der Lehrveranstaltung aufgenommen – siehe Vorschlag Modul 5 - Anlage 1.

Der Senat hat diese Änderung in der Sitzung

vom 04.12.2017 für die Modulhandbücher 2016 H, 2017 F und 2017 beschlossen.

Modul 15 Einstellungsjahrgang 2014, 2015F, 2015H, 2016F und 2016H: In der Senatssitzung vom 13.03.2017 wurde für die Modulhandbücher der Einstellungsjahrgänge 2014, 2015F, 2015H, 2016F und 2016H nachfolgende Neufassung des Moduls 15 (i.d.F. Modulhandbuch 2017 F) beschlossen:

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Modul: 15 Einsätze aus besonderem Anlass

Modulkoordinator: Herr Dr. Dr. Fittkau

Modulteilbereiche

Planungs- und Entscheidungsprozess für den Einsatz

Maßnahmen aus besonderen Anlässen

Verwendungsorientierte Lagebewältigung

Lehrgebiete (beteiligte Fachgebiete)

Einsatzlehre, Direktion Besondere Dienste, Rechtswissenschaften, Kriminalistik

Studiengang

Polizeivollzugsdienst/Police Service

Studienlage

6. Semester

Voraussetzungen

Teilnahme an den vorausgegangenen Modulen

Leistungspunkte und Aufteilung Zeitstunden (60 Min)

11 LP 330 Std.

(222 Std. Kontaktstudium/108 Std. Selbststudium)

Aufteilung LZE (45 Min)

440 LZE

(296 LZE Kontaktstudium/144 LZE Selbststudium)

Prüfung

Hauptklausur: 240 Min.

Lernziele des Moduls

Die Studierenden beherrschen die allgemeinen und besonderen Einsatzgrundsätze ebenso wie das daraus gebotene Vorgehen bei besonderen Einsatzanlässen (PDV 100 Nr. 4).

Sie können die Maßnahmen innerhalb einer BAO der ersten Phase umsetzen.

Die Studierenden können polizeiliche Lagen, insbesondere aus besonderem Anlass, funktionsgerecht bewältigen.

Kompetenzrelevanz/ Bedeutung für den Studiengang

Dieses Modul schließt die taktische Ausbildung der Studierenden ab und bereitet sie darauf vor, als Polizeibeamte im Zusammenhang mit größeren polizeilichen Lagen zu agieren. Gleichzeitig werden die Studierenden befähigt, einfache bis mittlere Lagen als potenzielle Führungskräfte zu strukturieren und die notwendigen Sofortmaßnahmen einzuleiten. Eine Vertiefung der Handlungskompetenz erfolgt zudem auf dem Gebiet der nach dem Studium geplanten Anschlussverwendung.

Lehrveranstaltung 15.1 Planungs- und Entscheidungsprozess für den Einsatz

Fachgebiet

Einsatzlehre

Lernziele

Die Studierenden kennen die Grundsätze und Grundlagen der Einsatzlehre und die Gliederung des Stabes im Sinne der PDV 100. Des Weiteren beherrschen sie die Grundfertigkeiten der Lagebeurteilung, Entschlussfassung und Befehlsgebung.

LZE (Kontakt/Selbst)

29 LZE (10 LZE Kontaktstudium/19 LZE Selbststudium)

Aufteilung der LZE des Kontaktstudiums (KSt.) und

Einsatzlehre (KSt.: 10 LZE, SSt.: 19 LZE)

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Selbststudiums (SSt.) auf Lehrfächer

Inhalte (Sachgebiete)

Grundsätze und Grundlagen des Einsatzes

Einführung in die Stabsarbeit

Beurteilung der Lage

Entschluss und Begründung

Befehlsgebung und Durchführungsplan

Art der Lehrveranstaltung

überwiegend Vorlesung, Lehrgespräch, Seminar

fachpraktischer Anteil der LV (LZE)

0

rechtswissenschaftlicher Anteil der LV (LZE)

0

Lehrveranstaltung 15.2 Maßnahmen aus besonderen Anlässen

Fachgebiet

Einsatzlehre, Eingriffsrecht

Lernziele

Die Studierenden können bei besonderen Lagen den Einsatz strukturieren und Sofortmaßnahmen vornehmen. Die notwendigen rechtlichen und psychologischen Grundlagen sind bekannt und werden bei der Lagebewältigung berücksichtigt. Die Fähigkeit zur selbstständigen Lagebeurteilung, Entschlussfassung sowie Befehlsgebung ist ausgeprägt.

LZE (Kontakt/Selbst)

252 LZE

(127 LZE Kontaktstudium/125 LZE Selbststudium)

Aufteilung der LZE des Kontaktstudiums (KSt.) und Selbststudiums (SSt.) auf Lehrfächer

Einsatzlehre (KSt.:78 LZE, SSt.: 50 LZE)

Eingriffsrecht (KSt.: 49 LZE, SSt.: 75 LZE)

Inhalte (Sachgebiete)

Überfall auf Geldinstitute

Bedrohungslagen

Androhung von Anschlägen/“Bombenfunde“/Anschläge

Geiselnahme/Entführung/Erpressung

Versammlungen und Aufzüge (inklusive Versammlungsrecht) sowie gewalttägige Aktionen

Ansammlung und Besetzung

Arbeitskämpfe (inklusive Grundlagen Arbeits- und Tarifrecht)

Veranstaltungen (inklusive Veranstaltungs- und Sondernutzungsrecht)

größere Schadensereignisse (inklusive Brand- und Katastro-phenschutzgesetz, Zusammenarbeit mit anderen BOS)

Gefahr von Anschlägen und Anschläge, besondere Formen von Anschlägen

Gefahr von Amoktaten und Amoktaten (inklusive Übung)

Grundsätze des Waffenrechtes

Grundsätze des Ausländerrechtes

Grundsätze des Jugendschutzrechtes

Bearbeitung der Themen unter Bezugnahme auf die in der LV 04.3 und 08.1 vermittelten rechtlichen und taktischen Grundlagen.

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Art der Lehrveranstaltung Vorlesung, Seminar (theoretische Übung anhand realer Lagen der Vergangenheit), Übungen bzw. Trainings

fachpraktischer Anteil der LV (LZE)

20

rechtswissenschaftlicher Anteil der LV (LZE)

124

Lehrveranstaltung 15.3 Verwendungsorientierte Lagebewältigung

Fachgebiet

Einsatzlehre, Direktion Besondere Dienste, Kriminalistik

Lernziele

Die Studierenden können polizeiliche Lagen sowie Maßnahmen aus besonderem Anlass funktionsgerecht bewältigen. Die Handlungskompetenz wird hierbei insbesondere auf dem Gebiet der nach dem Studium geplanten Anschlussverwendung vertieft.

LZE (Kontakt/Selbst)

159 LZE

(159 LZE Kontaktstudium/0 LZE Selbststudium)

Aufteilung der LZE des Kontaktstudiums (KSt.) und Selbststudiums (SSt.) auf Lehrfächer

- EL/KRI (KSt.:159 LZE)

Inhalte (Sachgebiete)

- Polizeiliche Lagebewältigung, insbesondere in der BAO - Zusammenarbeit verschiedener Organisationseinheiten - Verwendungsdifferenzierte Schwerpunktsetzung:

o Bereitschaftspolizeiliche Lagebewältigung o Schutzpolizeiliche Lagebewältigung o Kriminalpolizeiliche Lagebewältigung

Art der Lehrveranstaltung

Übung (zum Teil realitätsnahe Lagen)

fachpraktischer Anteil der LV (LZE)

159

rechtswissenschaftlicher Anteil der LV (LZE)

0

Wahlpflicht-Modul 17 (8) Der Senat wurde gemäß § 10 Abs. 1, Nr. 1 BbgPolFHG über das Wahlpflichtmodul 17 (8) unterrichtet und hat dieses für die Modulhandbücher 2015F, 2015H, 2016F und 2016H, 2017 F, 2017 im Umlaufbeschlussverfahren vom 16.01.2018 beschlossen.

Modul: 17/8 Wahlpflicht-Modul Polizei und Medien

Modulteilbereiche - Rechtliche und ethische Aspekte der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit in der Polizei - Taktische Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen von Besonderen Aufbauorganisationen

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- Nutzung Sozialer Medien in der Polizei - Medienlandschaft in der Praxis - Interview- und Statement-Training

Lehrgebiete (beteiligte Fachgebiete)

Rechtswissenschaften (Medienrecht), Einsatzlehre, Psychologie

Studiengang

Polizeivollzugsdienst/ Police Service

Studienlage

6. Semester

Voraussetzungen

Teilnahme an den vorausgegangenen Modulen

Leistungspunkte und Aufteilung Zeitstunden (60 Min)

5 LP 150 Std.

(60 Std. Kontaktstudium/ 90 Std. Selbststudium)

Aufteilung LZE (45 Min)

200 LZE

(80 LZE Kontaktstudium/ 120 LZE Selbststudium)

Prüfung

Mündlich: 15 Minuten je Student

Lernziele des Moduls

Die Studierenden kennen rechtliche Aspekte, historische Entwicklungen und Grundlagen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie die grundsätzliche Zusammenarbeit von Presse und Polizei im Land Brandenburg und können daraus Folgerungen für die eigene tägliche polizeiliche Arbeit ableiten.

Kompetenzrelevanz/ Bedeutung für den Studiengang

Die Studierenden erwerben aufbauend auf den vorausgegangen Modulen weitergehende und vertiefende Kenntnisse auf dem Gebiet der polizeilichen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.

Lehrveranstaltung 17/8.1 Rechtliche und ethische Aspekte der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Fachgebiet Medienrecht, Ethik

Lernziele

Die Studierenden kennen wesentliche Grundlagen des Presserechts sowie relevante Gesetztexte und Verordnungen und deren historische Entwicklung. Sie haben ein Verständnis für ethische Aspekte der polizeilichen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit entwickelt.

LZE (Kontakt/Selbst) 40 LZE (20 LZE Kontaktstudium/ 20 LZE Selbststudium)

Aufteilung der LZE des Kontaktstudiums (KSt.) und Selbststudiums (SSt.) auf Lehrfächer

- Medienrecht (KSt.: 15 LZE, SSt.: 15 LZE) - Ethik (KSt.: 5 LZE, SSt.: 5 LZE)

Inhalte (Sachgebiete)

- wesentliche presserechtliche Normen - historische Entwicklungen des Presserechts - ethische Aspekte der polizeilichen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Art der Lehrveranstaltung Lehrgespräch

fachpraktischer Anteil der LV (LZE)

0

rechtswissenschaftlicher Anteil der LV (LZE)

30

Lehrveranstaltung 17/8.2 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit in der Polizei

Fachgebiet Einsatzlehre

6

Lernziele

Die Studierenden kennen die historischen Entwicklungen der polizeilichen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Land Brandenburg. Sie haben verstanden, inwiefern sich diese in Allgemeinen und Besonderen Aufbauorganisationen unterscheiden und wissen vor allem auch um die Perspektive und Bedarfe von Medienvertreterinnen und -vertretern.

LZE (Kontakt/Selbst)

54 LZE (14 LZE Kontaktstudium/ 40 LZE Selbststudium)

Aufteilung der LZE des Kontaktstudiums (KSt.) und Selbststudiums (SSt.) auf Lehrfächer

- Einsatzlehre (KSt.: 14 LZE, SSt.: 40 LZE)

Inhalte (Sachgebiete) - historische Entwicklungen polizeilicher Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Land Brandenburg - Grundsätze polizeilicher Presse- und Öffentlichkeitsarbeit in Allgemeinen und Besonderen Aufbauorganisationen - Prinzipien der Medienarbeit

Art der Lehrveranstaltung Lehrgespräch

fachpraktischer Anteil der LV (LZE)

0

rechtswissenschaftlicher Anteil der LV (LZE)

16

Lehrveranstaltung 17/8.3 Taktische Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen von Besonderen Aufbauorganisationen

Fachgebiet Einsatzlehre

Lernziele

Die Studierenden sind sich bewusst, inwiefern sich der polizeiliche Einsatz taktischer Presse- und Öffentlichkeitsarbeit in verschiedenen Bundesländern unterscheidet, Schnittmengen bestehen und der Einsatz zur erfolgreichen Lagebewältigung beitragen kann.

LZE (Kontakt/Selbst)

32 LZE (12 LZE Kontaktstudium/ 20 LZE Selbststudium)

Aufteilung der LZE des Kontaktstudiums (KSt.) und Selbststudiums (SSt.) auf Lehrfächer

- Einsatzlehre (KSt.: 12 LZE, SSt.: 20 LZE)

Inhalte (Sachgebiete) - polizeilicher Einsatz taktischer Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Land Brandenburg - polizeilicher Einsatz taktischer Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Land Berlin

Art der Lehrveranstaltung Lehrgespräch

fachpraktischer Anteil der LV (LZE)

0

rechtswissenschaftlicher Anteil der LV (LZE)

10

Lehrveranstaltung 17/8.4 Nutzung Sozialer Medien in der Polizei

Fachgebiet Einsatzlehre, Psychologie

Lernziele

Die Studierenden kennen die wesentlichen Sozialen Medien und wissen um ihre Bedeutung und Nutzung innerhalb der Polizei. Sie vertiefen ihr Wissen in Bezug auf die Auswahl der passenden Applikation je nach zu versendender Botschaft.

7

LZE (Kontakt/Selbst)

54 LZE (14 LZE Kontaktstudium/ 40 LZE Selbststudium)

Aufteilung der LZE des Kontaktstudiums (KSt.) und Selbststudiums (SSt.) auf Lehrfächer

- Einsatzlehre (KSt.: 12 LZE, SSt.: 35 LZE) - Psychologie (KSt.: 2 LZE, SSt.: 5 LZE)

Inhalte (Sachgebiete) - Aufbau Sozialer Medien - polizeiliche Einsatzmöglichkeiten von Sozialen Medien in der Prävention, Lagebewältigung und Nachwuchsgewinnung

Art der Lehrveranstaltung Lehrgespräch

fachpraktischer Anteil der LV (LZE)

0

rechtswissenschaftlicher Anteil der LV (LZE)

2

Lehrveranstaltung 17/8.5 Medienlandschaft in der Praxis

Fachgebiet Einsatzlehre, Psychologie

Lernziele

Die Studierenden sind mit der Medienlandschaft im Land Brandenburg und auf Bundesebene vertraut. Sie sind in der Lage, reflektiert Pressebedarfe einzuschätzen und in die polizeiliche Lagebewältigung miteinzubeziehen.

LZE (Kontakt/Selbst)

12 LZE (12 LZE Kontaktstudium/ 0 LZE Selbststudium)

Aufteilung der LZE des Kontaktstudiums (KSt.) und Selbststudiums (SSt.) auf Lehrfächer

- Einsatzlehre (KSt.: 10 LZE, SSt.: 0 LZE) - Psychologie (KSt.: 2 LZE, SSt.: 0 LZE)

Inhalte (Sachgebiete)

- Kennenlernen von Redaktionsabläufen - Aufbau und Ablauf von Pressekonferenzen - Besonderheiten einer TV-Produktion

Art der Lehrveranstaltung Exkursion

fachpraktischer Anteil der LV (LZE)

12

rechtswissenschaftlicher Anteil der LV (LZE)

0

Lehrveranstaltung 17/8.6 Interview- und Statement-Training

Fachgebiet Einsatzlehre, Psychologie

Lernziele

Die Studierenden sind in der Lage in kurzer Zeit Botschaften und überzeugende Argumentationen zu erarbeiten. Die Studierenden können unter Berücksichtigung psychologischer Prinzipien ihre Standpunkte medienwirksam formulieren und wählen aus einer Fülle von Fakten die mediengerechten Botschaften aus. Sie sind vertraut mit Interviews und Statements vor Mikrofon und Kamera. Außerdem kennen sie sowohl ihre Rechte und Pflichten als auch die der Journalistinnen und Journalisten.

LZE (Kontakt/Selbst)

8 LZE (8 LZE Kontakttraining/ 0 LZE Selbststudium)

Aufteilung der LZE des Kontaktstudiums (KSt.) und Selbststudiums (SSt.) auf Lehrfächer

- Einsatzlehre (KSt.: 6 LZE, SSt.: 0 LZE) - Psychologie (KSt.: 2 LZE, SSt.: 0 LZE)

8

Inhalte (Sachgebiete)

- Trainieren von Interviewsituationen - Trainieren von (Kurz)Statements

Art der Lehrveranstaltung Fachpraktische Übung/ Training

fachpraktischer Anteil der LV (LZE)

8

rechtswissenschaftlicher Anteil der LV (LZE)

0

Wahlpflicht-Modul 17 (9) Der Senat wurde gemäß § 10 Abs. 1, Nr. 1 BbgPolFHG über das Wahlpflichtmodul 17 (9) unterrichtet und hat dieses für die Modulhandbücher 2015F, 2015H, 2016F und 2016H, 2017 F, 2017 am 04.12.2017 beschlossen.

Modul: 17/9 Wahlpflicht-Modul Die polizeiliche Vernehmung

Modulteilbereiche

- Kernaspekte in Vernehmungen - Die Zeugenvernehmung von Kindern und Jugendlichen - Besonderheiten der Beschuldigtenvernehmung - Die zeugenschaftliche Vernehmung vor Gericht und die

Dokumentation der Vernehmung

Lehrgebiete (beteiligte Fachgebiete)

Kriminalistik, Psychologie, Rechtswissenschaften

Studiengang

Polizeivollzugsdient/Police Service

Studienlage

6. Semester

Voraussetzungen

Teilnahme an den vorausgegangenen Modulen

Leistungspunkte und Aufteilung Zeitstunden (60 Min)

5 LP 150 Std.

(72 Std. Kontaktstudium/ 78 Std. Selbststudium)

Aufteilung LZE (45 Min)

200 LZE

(96 LZE Kontaktstudium/ 104 LZE Selbststudium)

Prüfung

Mündlich: 15 Min. je Student

Lernziele des Moduls

Die Studierenden vertiefen ihr Verständnis zur Bedeutung der Vernehmungslehre für das Strafverfahren. Sie verbessern ihre Vernehmungskompetenz und ihre Fähigkeit, eine Beschuldigten- und Zeugenvernehmung eigenständig vorzubereiten, durchzuführen und zu dokumentieren.

9

Die Studierenden vertiefen ihr Wissen auf dem Gebiet der Vernehmungs- und Aussagepsychologie.

Die Studierenden können durch Selbstreflexion Fehlerquellen erkennen und analysieren.

Kompetenzrelevanz/ Bedeutung für den Studiengang

Die Vernehmungstätigkeit hat sowohl für die zukünftigen Polizeibeamten im Wach- und Wechseldienst als auch in der Kriminalpolizei eine hohe Bedeutung. Hiervon hängt zu einem großen Teil der Erfolg der polizeilichen Ermittlungstätigkeit und damit letztlich die erfolgreiche Strafverfolgung ab. Das Wahlpflichtmodul soll den Studierenden eine weitere Möglichkeit der eigenen Kompetenzsteigerung auf dem Gebiet der Vernehmung bieten.

Lehrveranstaltung 17/9.1 Kernaspekte in Vernehmungen

Fachgebiet

Kriminalistik, Psychologie

Lernziele

Die Studierenden aktualisieren ihren Kenntnisstand zum Thema Vernehmungen. Die Studierenden führen eigenständig eine Vernehmung durch. Die Studierenden reflektieren anschließend ihre Vorgehensweise und lernen Techniken der Kommunikation kennen bzw. vertiefen bereits bekannte Techniken, die im Rahmen von Vernehmungen einsetzbar sind.

LZE (Kontakt/Selbst)

50 LZE

(24 LZE Kontaktstudium/ 26 LZE Selbststudium)

Aufteilung der LZE des Kontaktstudiums (KSt.) und Selbststudiums (SSt.) auf Lehrfächer

Kriminalistik (KSt.: 12 LZE, SSt.: 13 LZE)

Psychologie (KSt.: 12 LZE, SSt.: 13 LZE)

Inhalte (Sachgebiete)

Kommunikationsverhalten in Vernehmungen

Planung, Durchführung und Auswertung einer Vernehmung

Reflektion des Vorgehens in Vernehmungen

Kommunikationsmodelle und -techniken für Vernehmungen

Art der Lehrveranstaltung

Seminar, Übung, Vortrag

fachpraktischer Anteil der LV (LZE)

50

rechtswissenschaftlicher Anteil der LV (LZE)

0

Lehrveranstaltung 17/9.2 Die Zeugenvernehmung von Kindern und Jugendlichen

Fachgebiet

Kriminalistik, Psychologie, Strafrecht, Eingriffsrecht

Lernziele

Die Studierenden erwerben ein vertieftes Verständnis für die Zeugenvernehmung von Kindern und Jugendlichen, sowohl in rechtlicher als auch in psychologischer Hinsicht. Die Studierenden kennen zentrale Aspekte ausgewählter Kriminalitätsphänomene. Sie kennen Probleme und Möglichkeiten der Beweisführung im Hinblick auf ausgewählte Straftatbestände. Die Studierenden planen eigenständig eine Zeugenvernehmung eines

10

Jugendlichen und führen diese durch. Die Studierenden werten ihren Lernfortschritt unter Anleitung aus.

LZE (Kontakt/Selbst)

48 LZE

(22 LZE Kontaktstudium/26 LZE Selbststudium)

Aufteilung der LZE des Kontaktstudiums (KSt.) und Selbststudiums (SSt.) auf Lehrfächer

Kriminalistik (KSt.: 10 LZE, SSt.: 10 LZE)

Psychologie (KSt.: 8 LZE, SSt.: 10 LZE)

Strafrecht (KSt.: 2 LZE, SSt.: 3 LZE)

Eingriffsrecht (KSt.: 2 LZE, SSt.: 3 LZE)

Inhalte (Sachgebiete)

Rechtliche und psychologische Besonderheiten bei der Zeugenvernehmung von Kindern und Jugendlichen

Untersuchungsplanung im Vorfeld einer Vernehmung

Durchführung einer Zeugenvernehmung

Reflektion des eigenen Vorgehens während der Zeugenvernehmung

Art der Lehrveranstaltung

Seminar, Übung, Vortrag

fachpraktischer Anteil der LV (LZE)

38

rechtswissenschaftlicher Anteil der LV (LZE)

10

Lehrveranstaltung 17/9.3

Besonderheiten der Beschuldigtenvernehmung

Fachgebiet

Kriminalistik, Psychologie, Eingriffsrecht

Lernziele

Die Studierenden erwerben ein vertieftes Verständnis für die Besonderheiten der Beschuldigtenvernehmung, sowohl hinsichtlich rechtlicher, kriminalistischer als auch psychologischer Aspekte. Die Studierenden kennen zentrale psychologische Modelle, die in der Praxis der Beschuldigtenvernehmung einsetzbar sind. Die Studierenden erweitern im Rahmen von Übungen ihr kommunikatives Repertoire in Vernehmungen. Die Studierenden planen eigenständig eine Beschuldigtenvernehmung und führen diese durch. Die Studierenden führen eine Internet-Recherche zu möglichen Tatverdächtigen aus und kennen zentrale technische Möglichkeiten der zielgerichteten Suche. Die Studierenden werten ihren Lernfortschritt unter Anleitung aus.

LZE (Kontakt/Selbst)

50 LZE

(24 LZE Kontaktstudium/ 26 LZE Selbststudium)

Aufteilung der LZE des Kontaktstudiums (KSt.) und Selbststudiums (SSt.) auf Lehrfächer

Kriminalistik (KSt.: 11 LZE, SSt.: 10 LZE)

Psychologie (KSt.: 7 LZE, SSt.: 10 LZE)

Eingriffsrecht (KSt.: 6 LZE, SSt.: 6 LZE)

Inhalte (Sachgebiete)

Besonderheiten der Beschuldigtenvernehmung

Psychologische Modelle zur Befragung Beschuldiger

Kommunikationsstrategien zur Befragung Beschuldigter

Art der Lehrveranstaltung

Seminar, Übung, Vortrag

11

fachpraktischer Anteil der LV (LZE)

38

rechtswissenschaftlicher Anteil der LV (LZE)

12

Lehrveranstaltung 17/9.4

Die zeugenschaftliche Vernehmung vor Gericht und die Dokumentation der Vernehmung

Fachgebiet

Kriminalistik, Psychologie , Eingriffsrecht

Lernziele

Die Studierenden vertiefen ihr Verständnis zu typischen Fehlerquellen im Hinblick auf die Dokumentation von Vernehmungen. Die Studierenden erweitern im Rahmen von Übungen ihre Fähigkeiten der präzisen und vollständigen Dokumentation von Vernehmungen. Die Studierenden sind sich der Bedeutsamkeit einer sorgfältigen Dokumentation, u.a. im Hinblick auf eine mögliche zeugenschaftliche Befragung vor Gericht, bewusst. Die Studierenden kennen die Perspektive des Gerichts sowie von Staats- und Rechtsanwaltschaft und kennen die Erwartungen, die an sie im Rahmen einer Befragung vor Gericht gestellt werden.

LZE (Kontakt/Selbst)

52 LZE

(26 LZE Kontaktstudium/26 LZE Selbststudium)

Aufteilung der LZE des Kontaktstudiums (KSt.) und Selbststudiums (SSt.) auf Lehrfächer

Kriminalistik (KSt.: 10 LZE, SSt.: 10 LZE)

Psychologie (KSt.: 6 LZE, SSt.: 10 LZE)

Eingriffsrecht (KSt.: 10 LZE, SSt.: 6 LZE)

Inhalte (Sachgebiete)

Fehlerquellen bei der Dokumentation einer Vernehmung

Bedeutsamkeit der polizeilichen Dokumentation

Juristische Perspektiven und Erwartungen an die Zeugenaussage von Polizeivollzugsbeamten /-innen vor Gericht

richterliche Befragung von Polizeivollzugsbeamten /-innen

Art der Lehrveranstaltung

Seminar, Übung, Vortrag

fachpraktischer Anteil der LV (LZE)

38

rechtswissenschaftlicher Anteil der LV (LZE)

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Wahlpflicht-Modul 17 (10) Der Senat wurde gemäß § 10 Abs. 1, Nr. 1 BbgPolFHG über das Wahlpflichtmodul 17 (10) unterrichtet und hat dieses für die Modulhandbücher 2015F, 2015H, 2016F und 2016H, 2017 F, 2017 am 04.12.2017 beschlossen.

Modul: 17/10 Wahlpflicht-Modul Krank und/oder gefährlich? Polizeilicher Umgang mit Menschen mit psychischen Erkrankungen

Modulteilbereiche

- Erscheinungsformen psychischer Erkrankungen/Störungen und polizeiliche Handlungsstrategien

12

- Rechtliche Rahmenbedingungen beim polizeilichen Umgang mit psychisch erkrankten Person

- Praktische Übungen zu polizeilichen Handlungsstrategien im Einsatz

- Netzwerkpartner bezüglich psychischer Erkrankungen innerhalb und außerhalb der Polizei

Lehrgebiete (beteiligte Fachgebiete)

Psychologie, Einsatzlehre, SKE, Rechtswissenschaften, Kooperationspartner innerhalb und außerhalb der Polizei

Studiengang

Polizeivollzugsdient/Police Service

Studienlage

6. Semester

Voraussetzungen

Teilnahme an den vorausgegangenen Modulen

Leistungspunkte und Aufteilung Zeitstunden (60 Min)

5 LP 150 Std.

(54 Std. Kontaktstudium/ 96 Std. Selbststudium)

Aufteilung LZE (45 Min)

200 LZE

(72 LZE Kontaktstudium/ 128 LZE Selbststudium)

Prüfung

Mündlich: 15 Min. je Student

Lernziele des Moduls

- Die Studierenden erarbeiten sich relevantes Wissen zu zentralen

psychischen Störungsgruppen. Sie lernen, wie sich diese

Erkrankungen äußern, beleuchten dabei Risikofaktoren für eine

erhöhte Eigen- und Fremdgefährdung und setzen sich mit sinnvollen

polizeilichen Handlungsstrategien auseinander.

- Sie kennen die rechtlichen Rahmenbedingungen für Einsätze in

diesem Zusammenhang und vertiefen erworbene

Handlungsstrategien durch praktische Übungen.

- Die Studierenden kennen wichtige Netzwerkpartner innerhalb und

außerhalb der Polizei in Bezug auf die Thematik psychischer

Erkrankungen (Verhandlungsgruppe/SEK, Polizeiärztlicher Dienst,

Psychiatrie, Maßregelvollzug) und erwerben sich durch Exkursionen

konkrete und praxisnahe Vorstellungen hinsichtlich der zukünftigen

Zusammenarbeit.

Kompetenzrelevanz/ Bedeutung für den Studiengang

Der Kontakt mit Menschen mit psychischen Störungen und Erkrankungen

stellt im polizeilichen Alltag keine Seltenheit dar. Dabei kommt es auch immer

wieder zu sehr tragischen Einsatzverläufen, welche für die beteiligten

Personen sogar tödlich enden können.

In jüngerer Zeit wurde zudem auch häufiger im Kontext extremistischer und

terroristischer Anschläge beziehungsweise bei Amoktaten diskutiert, welche

Rolle psychische Erkrankungen/Störungen bei der Entstehung dieser Taten

einnehmen.

13

Eine Auseinandersetzung mit sinnvollen polizeilichen Interventionsansätzen

bei psychischen Erkrankungen und Störungen ist daher von großer Relevanz.

Psychische Erkrankungen stellen zudem ein sehr vielfältiges Phänomen dar.

So treten diese selbstverständlich auch innerhalb der Polizei auf und stellen

einen bedeutsamen Faktor für den temporären oder dauerhaften Verlust der

Arbeitsfähigkeit dar. Die Fähigkeit, eigene Warnsignale zu erkennen und

konstruktiv mit betroffenen Mitarbeitern/Kollegen umgehen zu können, ist

daher ebenfalls von großem Wert.

Lehrveranstaltung 17/10.1 Erscheinungsformen psychischer Störungen und polizeiliche Handlungsstrategien

Fachgebiet

Psychologie

Lernziele

Die Studierenden setzen sich mit den allgemeinen Kennzeichen und

Definitionskriterien für psychische Erkrankungen auseinander. Sie wissen um

die Bandbreite der Auswirkungen psychischer Störungen und kennen

zentrale psychische Erkrankungen. Sie verstehen Zusammenhänge zwischen

psychischen Störungen und dem möglichen Auftreten einer akuten Fremd-

und Eigengefährdung und haben darauf aufbauend sinnvolle polizeiliche

Handlungsstrategien behandelt.

LZE (Kontakt/Selbst)

80 LZE

(20 LZE Kontaktstudium/ 60 LZE Selbststudium)

Aufteilung der LZE des Kontaktstudiums (KSt.) und Selbststudiums (SSt.) auf Lehrfächer

Psychologie (KSt.: 20 LZE, SSt.: 60 LZE)

Inhalte (Sachgebiete)

Aktualität und Relevanz der Thematik für die Polizei

Zentrale psychische Störungsgruppen o Affektive Störungen (v.a. Depression) o Suizidalität o Suchtmittelassoziierte Störungen o Psychotische Störungen o Persönlichkeitsstörungen

Risikofaktoren hinsichtlich eigen- und fremdgefährdender Handlungen

„Innere Handlungslogik“ im Rahmen krisenhafter Eskalationen

Ableitung sinnvoller polizeilicher Handlungsstrategien (Erweiterung des persönlichen Handlungsrepertoires bzw. Methodenkoffers)

Zur Rolle psychischer Störungen bei extremistischen Anschlägen und Amoktaten

Art der Lehrveranstaltung

Lehrgespräch, Übungen

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fachpraktischer Anteil der LV (LZE)

6

rechtswissenschaftlicher Anteil der LV (LZE)

0

Lehrveranstaltung 17/10.2 Rechtliche Rahmenbedingungen beim polizeilichen Umgang mit psychisch erkrankten Person

Fachgebiet

Strafrecht, Eingriffsrecht

Lernziele

Die Studierenden kennen die rechtlichen Besonderheiten, die es beim

Umgang mit psychisch erkrankten Menschen zu beachten gilt.

Konsequenzen der etwaigen Aufhebung / Einschränkung der Schuldfähigkeit

durch psychische Erkrankungen (§§ 20/21 StGB) sowie die Voraussetzungen

der Unterbringung einer Person gegen Ihren Willen wurden vertieft betrachtet

(BbgPsychKG, §126a StPO). Die Anwendungsmöglichkeiten des

Polizeigesetzes im Zusammenhang mit psychischen Störungen und

Gefahrenlagen sind bekannt.

Des Weiteren kennen die Studierenden wichtige verfahrensrechtliche und

datenschutzrechtliche Bestimmungen, die es insbesondere im

Zusammenwirken mit dem sozialpsychiatrischen Dienst sowie

psychiatrischen Einrichtungen zu beachten gilt.

Die praktische Anwendung der theoretischen Grundlagen wurde anhand

ausgewählter Beispiele illustriert.

LZE (Kontakt/Selbst)

48 LZE

(10 LZE Kontaktstudium/ 38 LZE Selbststudium)

Aufteilung der LZE des Kontaktstudiums (KSt.) und Selbststudiums (SSt.) auf Lehrfächer

Strafrecht (KSt.: 4 LZE, SSt.: 20 LZE)

Eingriffsrecht (KSt.: 6 LZE, SSt.: 18 LZE)

Inhalte (Sachgebiete)

Rechtliche Bestimmungen, die es im Umgang mit psychisch erkranken Personen zu beachten gilt, insbesondere BbgPsychKG

Das Polizeigesetz im Zusammenhang mit psychischen Störungen und Gefahrenlagen

Datenschutzrechtliche Bestimmungen

Reichweite und Begrenzungen der ärztlichen Schweigepflicht bei Gefährdungslagen

Praktische Erfahrungen und Handlungsempfehlungen bei bestimmten Fallkonstellation innerhalb der Polizei Brandenburg

Art der Lehrveranstaltung

Lehrgespräch

fachpraktischer Anteil der LV (LZE)

0

15

rechtswissenschaftlicher Anteil der LV (LZE)

48

Lehrveranstaltung 17/10.3

Praktische Übungen zu polizeilichen Handlungsstrategien im Einsatz

Fachgebiet

Einsatzlehre/Einsatztraining, SKE

Lernziele

Die Studierenden haben ein Verständnis für typische polizeiliche

Einsatzsituationen mit psychisch erkrankten Personen entwickelt.

Die Studierenden können in einem Spannungsfeld zwischen kommunikativen

Strategien und der Notwendigkeit gewaltsamer Überwältigungsmaßnahmen

handlungs- und rechtssicher agieren. Sie können dabei ihre Eigensicherung,

den polizeilichen Auftrag als auch die Persönlichkeitsrechte des Gegenübers

adäquat berücksichtigen.

LZE (Kontakt/Selbst)

34 LZE

(16 LZE Kontaktstudium/ 18 LZE Selbststudium)

Aufteilung der LZE des Kontaktstudiums (KSt.) und Selbststudiums (SSt.) auf Lehrfächer

Einsatzlehre (KSt.: 16 LZE, SSt.: 18 LZE)

Inhalte (Sachgebiete)

Kommunikationsstrategien

Handlungsstrategien

Übungen (realitätsnahe Szenarien) zur Einübung der theoretisch vermittelten Inhalte unter Supervision von Einsatz- und SKE-Trainern

Art der Lehrveranstaltung Lehrgespräch, Übungen

fachpraktischer Anteil der LV (LZE)

36

rechtswissenschaftlicher Anteil der LV (LZE)

0

Lehrveranstaltung 17/10.4

Netzwerkpartner bezüglich psychischer Erkrankungen innerhalb und außerhalb der Polizei

Fachgebiet

Psychologie, Kooperationspartner innerhalb und außerhalb der Polizei

Lernziele

Die Studierenden kennen die Aufgabengebiete und Einsatzindikationen

wichtiger Akteure innerhalb und außerhalb der Polizei, auf deren Kooperation

sie im Rahmen von bestimmten Einsatzkonstellationen mit psychisch

erkrankten Personen angewiesen sind.

Erfolgskritische Faktoren für eine reibungslose Gestaltung der Schnittstelle zu

den Kooperationspartnern sind ihnen bekannt. Auch haben sie ein

Verständnis für die Rolle des psychiatrischen Versorgungssystems

entwickelt.

Durch Exkursionen zu den Kooperationspartnern wurde eine persönliche

16

Basis für die zukünftige praktische Zusammenarbeit mit diesen Partnern

geschaffen.

Darüber hinaus sind den Studierenden Bewältigungs- und

Unterstützungsmöglichkeiten im Umgang mit psychischen Krisen /

Belastungen / Erkrankungen bekannt, die sie selbst oder einen Kollegen

ereilen können.

LZE (Kontakt/Selbst)

38 LZE

(26 LZE Kontaktstudium/ 12 LZE Selbststudium)

Aufteilung der LZE des Kontaktstudiums (KSt.) und Selbststudiums (SSt.) auf Lehrfächer

Psychologie (KSt.: 26 LZE, SSt.: 12 LZE)

Inhalte (Sachgebiete)

Aufgabengebiete und Rollenverständnis wichtiger Kooperationspartner im Zusammenhang mit psychischen Erkrankungen

o Verhandlungsgruppe/SEK o Psychiatrisches Versorgungssystem (Psychiatrische

Klinik, Sozialpsychiatrischer Dienst) o Maßregelvollzug

Erfolgskritische Faktoren für die Gestaltung der Schnittstellen zu den Kooperationspartnern (Übergabe der Person, Informationsaustausch, weiteres Fallmanagement)

Exkursionen zu den Kooperationspartnern zur Vermittlung konkreter und praxisnaher Vorstellungen hinsichtlich der zukünftigen Zusammenarbeit, z.B. Psychiatrie, Maßregelvollzug, Verhandlungsgruppe, Polizeiärztlicher Dienst

Psychische Krisen/Erkrankungen innerhalb der Polizei o Eigene Warnsignale und Bewältigungsmöglichkeiten o Unterstützungsmöglichkeiten im Falle der eigenen

Betroffenheit (bspw. nach belastenden Einsätzen) durch den Polizeiärztlichen Dienst, das Einsatznachsorgeteam

o Konstruktiver Umgang mit betroffenen Kollegen

Art der Lehrveranstaltung

Exkursionen, Seminar

fachpraktischer Anteil der LV (LZE)

38

rechtswissenschaftlicher Anteil der LV (LZE)

0

17