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Erstellt von der Kreisbrandinspektion Nürnberger Land Modulare Truppausbildung (MTA) Modulare Truppausbildung im Landkreis Nürnberger Land Hinweise zur Durchführung der Ausbildung und Prüfung für Kommandanten stv . Kommandanten Ausbilder Prüfer 6. Auflage Stand 27.03.2018 1 KBI Holger Herrmann, KBM Thorsten Brunner, 27.03.2018

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Modulare Truppausbildung (MTA)

Modulare Truppausbildung

im Landkreis Nürnberger Land

Hinweise zur Durchführung der Ausbildung und Prüfung für

▪ Kommandanten

▪ stv. Kommandanten

▪ Ausbilder

▪ Prüfer

6. Auflage Stand 27.03.2018

1

KBI Holger Herrmann,

KBM Thorsten Brunner, 27.03.2018

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Modulare Truppausbildung (MTA)

Übersicht / Ablauf / Struktur / Definitionen

Modulare Truppausbildung ( MTA )

Einschl. Zusatzmodule Erste Hilfe, Funk und PSNV

Landkreis Nürnberger Land

KBI Holger Herrmann, 24.02.2017

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Modulare Truppausbildung (MTA)

Ausbildung Basismodule im Landkreis

Ausbildung Basismoduldurch die Wehren

Mindestalter 15 Jahre

Individueller Unterrichtsplan Gestaltung nach Wissen und schon absolvierten Unter-richtseinheiten . Verantwortlich ist der Kommandant Basismodul 1 + 2 ca. 2 * 45 Std.

Basismodul Teil 1 Basismodul Teil 2

Über Landkreis organisiert und Durchgeführt: Basismodul 1 ca. 45 Std. Basismodul 2 ca. 45 Std.

Basismodul Teil 1Basismodul Teil 2

Modul Ausbildungs- und Übungsdienst: Mind. 40 UE auf zwei Jahre Standortausbildung Bei Teilnahme einer Leistungsprüfung

Bonus 10 UE

Modul Ausbildungs-u. Übungsdienstin den Wehren

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Modulare Truppausbildung (MTA)

Basismodul Teil 1 Basismodul Teil 2

Prüfung

Erste Hilfe 16 UE

PSNV 3 UE

Funk 16 UE

Teilnahme-bestätigungBasis Teil 1

Modul Ausbildungs-u. Übungsdienst

ZeugnisTF

Ergänzungsmodule- Schiebeleiter- Motorsägen- Absturzsicherung- Atemschutz- Maschinisten- Etc. Siehe Aus-

bildungskatalog

Teilnahme-bestätigung

BasisTeil 1 bzw. 2

Basismodul Teil 1 und Teil 2

Mind. Zusatzmodule

Ergänzungs-modulesind vom Standort abhängig.

Teilnahme-bestätigungBasis Teil 2

PrüfungAlter 16

Prüfung Alter 18

Fertigung und Anwendung des erworbenen Wissen

Teilnahme-zeugnisErste Hilfe

Teilnahme-zeugnisPSNV + Funk

UE = Unterrichtseinheit mit 0,45 min

Teilnahme ab 15 Jahre

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Zusatzmodule PSNV + Funkkönnen nach erfolg-reicher Teilnahme Basismodul Teil 1 besucht werden. Bei PSNV zusätzlich mind. Alter 16 Jahre

Regelung PSNV + Funk

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Modulare Truppausbildung (MTA)

Information zur Durchführung der MTA

Durch die Kreisbrandinspektion werden besondere Themen für die MTA bei Bedarf angeboten (siehe Anlage 5 dies sind nur Beispiele, Dienstbezirks verschieden, hier Kontaktaufnahme mit dem zust. KBM Fachgebiet MTA ).

Zukünftig werden die Ausbildungsthemen der MTA auf KFV-Online in einem Terminkalender dargestellt und können von den Teilnehmern nach Voranmeldung genutzt werden.

Der Lehrgang kann auf Landkreisebene durchgeführt werden, hier ist der zuständige Kreisbrandmeister für MTA zu kontaktieren.

Die MTA kann auch als Lehrgang auf Gemeinde- / Standortebene wie bei der bisherigen Truppmannausbildung durchgeführt werden. Es besteht auch die Möglichkeit, die einzelnen Ausbildungsthemen, in den Übungsplan der Feuerwehren einfließen zu lassen.Erfolgt die Ausbildung eigenständig bei der zuständigen Wehr, ist vor Beginn des Lehrganges der Ausbildungsplan mit den zuständigen Kreisbrandmeister für die MTA und dem zuständigen Kreisbrandinspektor abzustimmen. Verantwortlich für die Ausbildung und Führung des Leistungsnachweises ist der Kommandant (siehe Anlage 1).

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Modulare Truppausbildung (MTA)

Die Prüfungsabschnitte werden durch die Kreisbandinspektion ( KBM + KBI ), im Einvernehmen mit dem jeweiligen Ausbildungsleitern (z.B. Fachteil für Ausbilder für MTA ) abgenommen. Die MTA endet für alle Teilnehmer mit der Truppführerqualifikation, den Einsatz in der

Praxis entscheidet jedoch der Kommandant. Bei der praktischen Ausbildung ist auf die Einhaltung der UVV und auf das Tragen der

persönlichen Schutzausrüstung zu achten!(Kleiderordnung siehe Anlage 6, Der Feuerwehr-Sicherheitsgurt sollte für die jeweiligen Ausbildungsteile bereitgehalten und auf die Notwendigkeit sowie die Anwendung hingewiesen werden, dieser wird nicht als generelle Ausstattung der Teilnehmer verlangt).Basismodul 1

Mindestens 15 JahreErste-Hilfe-Kurs – 16 Unterrichtseinheiten (muss bis zum Ende des Basismodul 2 abgeschlossen sein)Zum Erste – Hilfe – Kurs siehe hierzu ergänzende Erläuterungen in diesem Schriftstück. Basismodul 2

Abgeschlossenes Basismodul 1Die Prüfung Basismodul 1 und 2 kann an einem Tag abgelegt werden wenn der Teilnehmer das 16 Lebensjahr vollendet hat.

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Modulare Truppausbildung (MTA)

ZusatzmoduleDie Zusatzmodule Erste Hilfe Sprechfunk und PSNV sind von jedem Teilnehmer zu absolvieren. Weitere Ergänzungsmodule legt der Kommandant je nach örtlichen Anforderungen fest. Zum Erste Hilfe Sprechfunk und PSNV siehe hierzu ergänzende Erläuterungen in diesem Schriftstück. Ausbildungs- und Übungsdienst Der Bereich Ausbildungs- und Übungsdienst beginnt mit abgeschlossenen Basismodul 2 oder der bisherigen Truppmann Teil 1 Prüfung. Der Ausbildungs- und Übungsdienst ist die Standortausbildung und umfasst mind. 40 UE verteilt auf 2 Jahre und dient zur Vertiefung des Basismodules.Die Vorbereitung und Teilnahme an einer Leistungsprüfung wird mit einem Bonus von 10 Stunden belohnt (gilt nicht für die Jugendleistungsprüfung).Für die Ausbildung ist der örtliche Kommandant zuständig. Die Zusatzmodule können variabel während der gesamten Ausbildungsdauer außerhalb der beiden Basisblöcke z.B. als Winterschulung eingebracht werden.Abschluss TruppführerMindestens 18 JahreAbgeschlossene Basismodul und abgeschlossener Ausbildungs- und ÜbungsdienstAbgeschlossene ZusatzmoduleEs gibt keinen separaten Truppführerlehrgang!

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Modulare Truppausbildung (MTA)

Häufig gestellte Fragen im Bezug auf die MTA Ausbildung:

1. FrageIst das „Ausbildungs- und Übungsdienstmodul“ ein eigener Lehrgang?Antwort: Nein, das Modul „Ausbildungs- und Übungsdienst“ dient dem Kennenlernen der Gegebenheiten in der eigenen Feuerwehr durch Teilnahme am regulären Übungsdienst2. Frage Wie muss ich Quereinsteiger ausbilden? Antwort:Da die gleichen Kompetenzen erworben werden müssen, gelten auch bei einem höheren „Einstiegsalter“ die Grundsätze der MTA.3. Frage: Sind die Prüfungsinhalte zwingend vorgeschrieben oder darf man etwas ergänzen oder weglassen? Antwort:Bei den Prüfungen ist der Mindestumfang festgelegt. Nach örtlichen Erfordernissen können auch weitere Prüfungsteile durch den Kommandanten, ggf. in Absprache mit der Kreisbrandinspektion festgelegt werden.

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Modulare Truppausbildung (MTA)

Häufig gestellte Fragen im Bezug auf die MTA Ausbildung:

4. FrageWieso darf die Prüfung dann erst mit Vollendung des 16. Lebensjahres abgelegt werden? Antwort:Durch den Zeitraum von einem Lebensjahr zwischen Beginn des Basismoduls und dem Ablegen der Prüfungen wird den Feuerwehren ein Organisationsspielraum, auch und gerade zur Entzerrung der Ausbildung, gegeben.

5. Frage:Wann darf die Zwischen-/Abschlussprüfung abgelegt werden?

Antwort:Zwischenprüfung mit Vollendung des 16. Lebensjahres Abschlussprüfung mit Vollendung des 18. Lebensjahres

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Modulare Truppausbildung (MTA)

Häufig gestellte Fragen im Bezug auf die MTA Ausbildung:

6. FrageWo gibt es die Software zum Erstellen der schriftlichen Prüfungen?Antwort:Die Software zur Erstellung der schriftlichen Prüfungen nach dem Basismodul hat der zuständige KBM bzw. KBI. Dieser stellt die Prüfungsfragen zusammen. Der Fragenkatalog wird nicht herausgegeben. 7. FrageAb wann darf ein Jugendfeuerwehrmann hinsichtlich MTA Ausbildung bei Einsätzen mit fahren. Antwort: Abwägung hinsichtlich seiner Eignung, den Gefahren, Alter von 16 Jahren, in Begleitung eines erfahrenen Feuerwehrmannes und nach abgeschlossener Zwischenprüfung des Basismoduls 1 und 2.

8. FrageWann kann mit der MTA begonnen werden? Antwort: Mit Vollendung des 15. Lebensjahres. Bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres gelten die Ausbildungsinhalte der Jugendfeuerwehr Bayern.

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Modulare Truppausbildung (MTA)

9. FrageWas sind die Voraussetzungen für den Atemschutzgeräteträger- und Maschinisten-Lehrgang?Antwort (Landkreis Vereinbarung):Abgeschlossenes Basismodul 1 + 2, Zustimmung des Kommandanten, Mindestalter 18 Jahre

10. FrageWelche „Anpassungsausbildung“ benötigen Teilnehmer, die in der Vergangenheit nur den Truppmann Teil 1 bzw. Teil 2 absolviert haben?Antwort:An der Abschlussprüfung (TF) darf teilnehmen, wer die entsprechenden Kompetenzen besitzt. Wenn ein „TM1-Teilnehmer“ durch Teilnahme an Übungen/TM2 und Fortbildung auf dem vergleichbaren Leistungsstand wie ein Teilnehmer des Basismoduls ist und genug „Erfahrung“ im Ausbildungs- und Übungsdienst gesammelt hat, kann er ohne weiteren „Anpassungslehrgang“ an der Abschlussprüfung teilnehmen!

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Modulare Truppausbildung (MTA)

Ansprechpartner für die MTA - Ausbildung sind für die jeweiligen Dienstbezirke die eingeteilten Kreisbrandmeister mit dem Fachgebiet Ausbildung MTA bzw. der zuständige Kreisbrandinspektor:

KBM Wolfgang Werthner Mobil: 0151/50550382

KBM Jörg LeipoldMobil: 0175/4377731

KBM Wolfgang DümmlerMobil: 0160/90272707

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Modulare Truppausbildung (MTA)

Anmerkungen zur Ausbildung Sprechfunk:

Der beiliegende Ausbildungsplan Sprechfunk sieht prinzipiell nur noch eine reine Digitalfunkausbildung vor, wobei natürlich bei Bedarf auch noch auf dem Analogfunk eingegangen werden kann, aber nur soweit wie in der Praxis zur Bedienung nötig ist.

Der Ausbildungsplan ist auch so aufgebaut, dass sowohl MTA-Teilnehmer als auch noch Kameraden der früheren TM-Ausbildung gemischt den Lehrgang besuchen können.

Es gibt keine zentrale Sprechfunkprüfung am Landratsamt mehr. Die Prüfung erfolgt als Lehrgangsabschluss des jeweiligen Lehrgangs. Bei bestandenem Lehrgang wird ein Zeugnis ausgegeben.

Zusatzmodul Funk

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Modulare Truppausbildung (MTA)

Anmerkungen zur Ausbildung Sprechfunk:

Teilnahmevoraussetzung sind entweder ein absolviertes MTA-Basismodul oder eine abgeschlossene Grundausbildung (früherer TM Teil 1).

Der Umfang der Ausbildung beträgt 16 Unterrichtseinheiten (á 45 min). Diese können wahlweise nur an Abenden durchgeführt werden (ca. 4-5 Abende), oder auch mit Samstagen kombiniert werden.

Die Kartenkunde ist aus der Sprechfunkausbildung entfallen und nun wieder Teil des MTA Basismoduls (so wie es früher auch bei der Grundausbildung war). Wer Wert auf die Kartenkunde in der Sprechfunkausbildung legt, kann mit dem zuständigen Ausbilder evtl. einen weiteren Abend ausmachen.

Die Funkausbildung soll auch weiterhin über das bewährte Multiplikatorenprinzip, wie wir es nun jahrelang im Analogfunk und auch in der Digitalfunk-Endanwender-Ausbildung gelebt haben, durchgeführt werden.

Bei der Prüfung ist ein Führungsdienstgrad der Kreisbrandinspektion (KBR/KBI/KBM) mit anwesend.

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Modulare Truppausbildung (MTA)

Ansprechpartner für die Funkausbildung bzw. für Einteilung der Multiplikatoren sind fürdie jeweiligen Dienstbezirke die eingeteilten Koordinatoren für die Sprechfunkausbildung, bei weiteren Fragen ist Kreisbrandinspektor Bernd Haslinger zuständig:

KBM Roland WeidingerKreisbrandinspektionMobil: 0157/57202789

Martin Decker FF OsternoheMobil: 09153/9229309

KBI Bernd HaslingerKreisbrandinspektionMobil: 0171/5000112

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Modulare Truppausbildung (MTA)

Zusatzmodul PSNV

Ansprechpartner für die PSNV für den ganzen Landkreis ist Martin Winkler für die einzelnen Dienstbezirke stehen folgende Ansprechpartner zur Verfügung .

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Norbert BundilMobil: 0170/3033756

Thomas HäuslerMobil: 0151/54427189

Martin WinklerMobil: 0176/6485660

Ziele: 1. Wissen über außergewöhnliche Erfahrungen erlangen. 2. Die Bedeutung erkennen, die Bewältigung selbst zu unterstützen, sowie einen angemessenen Umgang mit

außergewöhnlichen Seelischen/ psychischen Belastungen erfahren.

Dauer 2- 2,5 Stunden

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Modulare Truppausbildung (MTA)

Der Ausbildungsumfang für das Thema "Lebensrettende Sofortmaßnahmen (Erste Hilfe)" ist 16 UE.

Die ersten 9 Unterrichtseinheiten stellen die Ausbildung für einen betrieblichen Ersthelfer bzw. Führerscheinanwärter (Klasse B) dar.

In der Modularen Truppausbildung wird der Zeitansatz für die Erste-Hilfe-Ausbildung bei 16 UE bleiben. Die „Zeitdifferenz“ von 7 Std. soll für einsatz- bzw. feuerwehrspezifische Themen (z. B. Rauchgasintoxikation, Verbrennungen, Knochenbrüche, …) genutzt werden. Derzeit werden die entsprechenden Unterrichtseinheiten vom Landesfeuerwehr-verband FB 8 erarbeitet. Bis zum Vorliegen dieser neuen Lehrinhalte für die Feuerwehren sollen die Inhalte des bisherigen 16-stündigen Erste-Hilfe-Kurses der Hilfsorganisationen ausgebildet werden.

Im Allgemeinen wird es dann drei verschiedene Varianten für das Ergänzungsmodul Erste Hilfe geben:

Zusatzmodul Erste Hilfe: folgende Zitate sind vom LFV FB 8 Dr. Friedrich

( Quelle Internet LFV Bayern FB 8 )

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Modulare Truppausbildung (MTA)

Geeignete Ausbilder: Rettungssanitäter Aktive die im Rettungsdienst tätig sind Ausbilder Feuerwehr Feuerwehrarzt

Basismodul Teil 2

Teilnahmebescheinigung mit Unterschrift Ausbilder

FF und KBI bzw. KBR

Feuerwehr 16 UE

Ausbildung Zusatzmodul Erste Hilfe: Durch die Feuerwehr

Teilnahme-zeugnis

Unterrichtunterlagen: Ergänzungsmodul Erste Hilfe werden derzeit vom LFV FB 8erstellt:

1. Variante Ausbildung nur

durch Feuerwehr:

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Basismodul Teil 2

Teilnahmebescheinigung mit Unterschrift Ausbilder

FF und KBI bzw. KBR

Feuerwehr 7 UE

Ausbildung / Zusatzmodul Erste Hilfe: Durch die Feuerwehr und Rettungsorganisation:

Teilnahme-zeugnis

Praktische Fall-Beispiele mit Verletzten. Ausbilder: Rettungs-Sanitäter, FF – Arzt, FF - Ausbilder

Erste Hilfe-Kurs Rettungs-organisation

9 UE

Erste Hilfe Kurs Veranstalter Rettungsdienst.

2. Variante Ausbildung

durch Feuerwehr

und Rettungsdienst:

Kosten pro Person

Anfragebei den

Rettungsdienst-organisationen

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Basismodul Teil 2

Teilnahmebescheinigung mit Unterschrift durch

Rettungsdienst

Zusatzstunden BRK 7 UE

Ausbildung / Zusatzmodul Erste Hilfe durch die Feuerwehr und Rettungsorganisation:

Teilnahme-zeugnis

Ergänzender Unterricht nach altem Modell des Ersten Hilfe Kurses mit 16 UE durch die Rettungsorganisation.

Erste Hilfe Kurs Veranstalter Rettungsdienst.

3. Variante nur durch

Rettungsdienst:

Kosten Pro Person

Anfragebei den

Rettungsdienst-organisationen

Erste Hilfe-Kurs Rettungs-organisation

9 UE

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Zusatzmodul Erste Hilfe:

folgende Zitate sind vom LFV FB 8 Dr. Friedrich

( Quelle Internet LFV Bayern FB 8 )

Wer darf ausbilden:

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Zusatzmodul Erste Hilfe Ausbildung durch eigene Kräfte der Feuerwehr:

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Zusatzmodul Erste Hilfe Ausbildung durch eigene Kräfte der Feuerwehr:

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Modulare Truppausbildung (MTA)

Zusatzmodul Erste Hilfe Ausbildung durch eigene Kräfte der Feuerwehr:

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Modulare Truppausbildung (MTA) Zusatzstunden Erste Hilfe

Zusatzstunden FF 7 UE

Zusatzstunden BRK 7 UE

folgende Fachinformation vom

LFV FB 8 Dr. Friedrich

( Quelle Internet LFV Bayern FB 8 )

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Erstellt durch: Alexander Rebl, Notfallsanitäter, Ausbilder für Erste Hilfe/EH-Kind- FF Markt Feucht

Beispiel Unterrichtseinteilung Erste Hilfe – Teil Feuerwehr

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(Stand 11/2015)

Basismodul 1

Anlage 1 MTA Muster für die Unterrichtseinteilung Basismodul Nürnberger Land( Dokument ist auf KFV Online verfügbar )

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Basismodul 1

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Basismodul 1

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Basismodul 1

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Basismodul 1

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Basismodul 1

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Basismodul 1

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Modulare Truppausbildung (MTA)

Basismodul 2

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Basismodul 2

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Basismodul 2

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Basismodul 2

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Anlage 2 Zusatzmodul PSNV( Kommentar durch PSNV folgt )

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Zusatzmodul Erste Hilfe

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Siehe hierzu Info LFV Bayern Seite 25 und 26, feuerwehrspezifische Unterrichtseinheiten

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Zusatzmodul Funk Ausbildungsplan:

Anlage 3 – Muster für die Unterrichtseinteilung Sprechfunkausbildung MTA Landkreis Nürnberger Land ( Dokument ist auf KFV Online verfügbar )

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Zusatzmodul Funk

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Zusatzmodul Funk

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Zusatzmodul Funk

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Zusatzmodul Funk

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Zusatzmodul Funk

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Truppführer

Anlage 4 – Unterrichtsplan Prüfung Truppführer MTA Landkreis Nürnberger Land

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Anlage 5 – Angebotene Themen durch die Kreisbrandinspektion als Beispielenur eine Möglichkeit der unten genannten Themen. Bei Fragen bitte an den zuständigen KBI/KBM wenden.

Basismodul 1MTA 1Lehrgangsorganisation / EinführungRechtsgrundlagenRechtsgrundlagenMTA 4RechtsgrundlagenRechtsgrundlagenRechtsgrundlagenMTA 5Brennen und LöschenBrennen und LöschenBrennen und LöschenMTA 6Fahrzeugkunde – Theorie Fahrzeugkunde – TheorieFahrzeugkunde – Praxis

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Basismodul 2

MTA 13Gefahren und KennzeichnungGefahren und KennzeichnungVerhalten im ABC-Einsatz

MTA 14Fahrzeugtechnik – Neue TechnologienFahrzeugtechnik – Neue TechnologienBeleuchtungs- und Warngeräte– Absichern und Ausleuchten von Einsatzstellen

MTA 15KartenkundeÜbung mit der KarteEinsatz von GPS

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Anlage 6 – Kleiderordnung (Mindestausstattung )

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Einsätze erst ab dem vollendenden 16. Lebensjahr in Abwägung hinsichtlich seiner Eignung, den Gefahren, in Begleitung eines erfahrenen Feuerwehrmannes und nach abgeschlossener Zwischenprüfung des Basismoduls 1 und 2.

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Anlage 7 – Übersichtsblatt Nachweis über die Teilnahme an der MTA einschl. der Zusatzmodul ( Dokument ist auf KFV Online in Word oder PDF verfügbar )

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Hinweise zur Durchführung der Prüfung

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Durchführung der Prüfung

➢ Die Prüfung ist mit dem zuständigen Kreisbrandmeister für die MTA-Ausbildung abzustimmen und anzumelden.

➢ Zur Anmeldung ist das dargestellte Anmeldeformular auszufüllen und ca. vier Wochen vor der Prüfung beim zuständigen KBM für die MTA abzugeben.

➢ Das Formular dient zur Übersicht der Prüfungsteilnehmer und der Erstellung für die Prüfungsunterlagen und Teilnahme-bescheinigungen bzw. Zeugnisse.

➢ Die Prüfungsunterlagen und Teilnahme-bescheinigungen bzw. Zeugnisse werden von den Prüfern mitgebracht.

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Modulare Truppausbildung (MTA)

Durchführung der Prüfung

➢ Die Prüfung gliedert nach den Ausbildungsabschnitten: - Basis Teil 1- Basis Teil 2- Truppführer Abschluss

➢ Die beiden Basis-Prüfungsteile können nach jeden Ausbildungsabschnitt einzeln durchgeführt werden. Es besteht aber auch die Möglichkeit, die Prüfungsteile Basis 1 u. 2 gemeinsam an einen Tag durchzuführen.

➢ Hierbei müssen beide Ausbildungsabschnitte durchgeführt sein.

➢ In diesen Fall ist im theoretischen Teil ein Fragebogen zu bearbeiten, die beiden praktischen Aufgaben müssen beide erfüllt werden.

➢ Am Prüfungstag ist für jeden Prüfungsteil die entsprechende Abnahmeniederschrift ausgefüllt den Prüfern vorzulegen.

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Durchführung der Prüfung

BASIS Teil 1

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Durchführung der Prüfung – BASIS Teil 1

➢ Mindestalter der Prüfungsteilnehmer 15 Jahre➢ Die Ausbildung “Erste-Hilfe-Kurs“ mit 16 UE sollte abgeschlossen sein

Hinweise zur Praktischen Prüfung: ➢ Die Funktion Gruppenführer und Maschinist sind keine Prüfungsteilnehmer.

Der Gruppenführer sollte den Gruppenführerlehrgang an einer SFS besucht haben, muss jedoch mindesten die Ausbildung zu Truppführer abgeschlossen haben.

➢ Der Maschinist muss die Ausbildung zum Maschinisten für Tragkraftspritzen und Löschfahrzeuge abgeschlossen haben und eine Fahrerlaubnis für das bei der Prüfung verwendete Löschfahrzeug besitzen.

➢ Kommt für eine MTA Prüfung keine vollständige Gruppe zustande, kann die Gruppe mit Ergänzungsteilnehmern aufgefüllt werden.

➢ Die Ergänzungsteilnehmer müssen die Funktionen in der Reihenfolge ME, ATF, ATM, WTF, WTM, STF besetzen und müssen die Ausbildung MTA Teil 1 abgeschlossen haben.

➢ Als Ergänzungsteilnehmer können auch Teilnehmer aus einer andern Abnahmegruppe eingesetzt werden (z.B. TN aus Gruppe 1 bei Gruppe 2).

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Modulare Truppausbildung (MTA)

Durchführung der Prüfung – BASIS Teil 1Theoretische Prüfung

➢ Bei der theoretischen Prüfung ist ein Fragebogen mit 25 Fragen zu beantworten.

➢ Es müssen mindesten mindestens 50% ( 13 Richtige Antworten) der Fragen richtig beantwortet werden.

Praktische Prüfung

➢ Als praktischen Prüfungsteil für den Basis Teil 1 ist ein Löschangriff nach FwDV 3 durchzuführen.

➢ Zur Vorbereitung dient die Richtlinie der Leistungsprüfung die Gruppe im Löscheinsatz „Variante II – Wasserentnahme mit Saugschläuchen“.bzw. kann auch die “Variante I – mit Hydrant und Saugschläuchen“ durchgeführt werden.

➢ Der Aufbau wird „trocken“ ohne Zeit durchgeführt.

➢ Es müssen mindestens 65% der Aufgabe richtig erfüllt werden, Bewertungskriterien nach LP.

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Durchführung der Prüfung

BASIS Teil 2

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Modulare Truppausbildung (MTA)

Durchführung der Prüfung – BASIS Teil 2

➢ Mindestalter der Prüfungsteilnehmer 16 Jahre und Prüfungsteil Basis Teil 1➢ Die Ausbildung “Erste-Hilfe-Kurs“ mit 16 UE muss abgeschlossen sein

Hinweise zur Praktischen Prüfung: ➢ Die Funktion Gruppenführer und Maschinist sind keine Prüfungsteilnehmer.

Der Gruppenführer sollte den Gruppenführerlehrgang an einer SFS besucht haben, muss jedoch mindesten die Ausbildung zu Truppführer abgeschlossen haben.

➢ Der Maschinist muss die Ausbildung zum Maschinisten für Tragkraftspritzen und Löschfahrzeuge abgeschlossen haben und eine Fahrerlaubnis für das bei der Prüfung verwendete Löschfahrzeug besitzen.

➢ Kommt für eine MTA Prüfung keine vollständige Gruppe zustande, kann die Gruppe mit Ergänzungsteilnehmern aufgefüllt werden.

➢ Die Ergänzungsteilnehmer müssen die Funktionen in der Reihenfolge ME, ATF, ATM, WTF, WTM, STF besetzen und müssen die Ausbildung MTA Teil 2 abgeschlossen haben.

➢ Als Ergänzungsteilnehmer können auch Teilnehmer aus einer andern Abnahmegruppe eingesetzt werden (z.B. TN aus Gruppe 1 bei Gruppe 2).

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Modulare Truppausbildung (MTA)

Durchführung der Prüfung – BASIS Teil 2

Theoretische Prüfung

➢ Bei der theoretischen Prüfung ist ein Fragebogen mit 25 Fragen zu beantworten.

➢ Es müssen mindesten mindestens 50% ( 13 Richtige Antworten) der Fragen richtig beantwortet werden.

Praktische Prüfung

➢ Als praktischen Prüfungsteil für den Basis Teil 2 ist ein Hilfeleistungseinsatz nach FwDV 3 durchzuführen.

➢ Zur Vorbereitung dient die Richtlinie der Leistungsprüfung die Gruppe im Hilfeleistungseinsatz.

➢ Aufgrund der Prüfung von Grundtätigkeiten der Teilnehmer ist beim Aufbau B die Einsatzstellenbe-leuchtung mittels Stativ und Scheinwerfern zu erstellen.

➢ Es müssen mindestens 65% der Aufgabe richtig erfüllt werden, Bewertungskriterien nach LP, aber ohne Zeit.

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Durchführung der Prüfung

Truppführer Abschluss

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Durchführung der Abschlussprüfung – Truppführer Qualifikation

➢ Mindestalter der Prüfungsteilnehmer 18 Jahre

➢ Prüfungsteil Basismodul

➢ Zusatzmodul “PSNV“

➢ Zusatzmodul “Sprechfunk“

➢ Modul Ausbildungs- und Übungsdienst über zwei Jahre mit mind. 40 Stunden. Zusatzmodul “Sprechfunk“

➢ TM 1 (alte Truppmannprüfung) abgeschlossen und die erforderliche Qualifikation vorhanden ist (Bestätigung des Kdt.)

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Durchführung der Prüfung – Truppführer Qualifikation

Hinweise zur Praktischen Prüfung:

➢ Die Funktion Gruppenführer und Maschinist sind keine Prüfungsteilnehmer. Der Gruppenführer sollte den Gruppenführerlehrgang an einer SFS besucht haben, muss jedoch mindesten die Ausbildung zu Truppführer abgeschlossen haben.

➢ Der Maschinist muss die Ausbildung zum Maschinisten für Tragkraftspritzen und Löschfahrzeuge abgeschlossen haben und eine Fahrerlaubnis für das bei der Prüfung verwendete Löschfahrzeug besitzen.

➢ Kommt für eine Truppführer Prüfung keine vollständige Gruppe zustande, kann die Gruppe mit Ergänzungsteilnehmern aufgefüllt werden.

➢ Die Ergänzungsteilnehmer müssen Prüfungsteil Basismodul bzw. TM 1 (alte Truppmannprüfung) abgeschlossen haben.

➢ Als Ergänzungsteilnehmer können auch Teilnehmer aus einer andern Abnahmegruppe eingesetzt werden (z.B. TN aus Gruppe 1 bei Gruppe 2).

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Durchführung der Prüfung – Truppführer Qualifikation

Theoretische Prüfung

➢ Bei der theoretischen Prüfung ist ein Fragebogen mit 15 Fragen zu beantworten.

➢ Es müssen mindesten mindestens 50% (8 Richtige Antworten) der Fragen richtig beantwortet werden.

Praktische Prüfung

➢ Im 1. Teil der Praktischen Prüfung wird mit der Gruppe ein Planspiel auf Truppführer-Ebene durchgeführt.

➢ Im 2. Teil der Praktischen Prüfung ist eine von drei Einsatzübungen durchzuführen.

➢ Zur Vorbereitung auf die Praktische Prüfung dient die nachfolgende Beschreibung.

➢ Es müssen mindestens 50% der Aufgabe zügig und richtig erfüllt werden.

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Durchführung der Prüfung – Truppführer Qualifikation

Hinweise zur Praktischen Prüfung – Planspiel:

➢ Das Planspiel wird auf den Stand der Truppführer Ebene durchgeführt und von den Prüfern der Kreisbrandinspektion am Prüfungstag mitgebracht.

➢ Das Planspiel wird mit der kompletten Prüfungsgruppe durchgeführt.

➢ Es geht hier besonders um die Bereiche Einsatztaktik, Gefahren der Einsatzstelle und UVV.

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Durchführung der Prüfung – Truppführer Qualifikation

Hinweise zur Praktischen Prüfung

1. Einsatzübung

Löscheinsatz

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Durchführung der Prüfung – Truppführer Qualifikation

Hinweise zur Praktischen Prüfung – Einsatzübung 1:

➢ Es ist eine Einsatzübung mit einer Löschgruppe zum Thema Brandbekämpfung durchzuführen.

➢ Es wird ein Zimmerbrand im Erdgeschoss angenommen, weiterhin ist eine Person im 1. OG über tragbare Leitern zu retten.

➢ Falls bei der Übung genügend Atemschutzgeräteträger anwesend sind können diese als Angriffstrupp im Innen-angriff eingesetzt werden (ohne Wasserabgabe)

➢ Falls keine Atemschutzgeräteträger bei der Übung eingesetzt sind, erfolgt der Löschangriff von außen.

➢ Für die Übung ist ein entsprechendes Objekt vorzubereiten und ein Verletzendarsteller zu organisieren.

➢ Von den Prüfern werden ggf. verschiedene Lageänderungen eingespielt

➢ Die Funktion werden ausgelost, bei Atemschutz Einsatz AT mit WT und ST mit Me (wie bei der Leistungsprüfung)

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Durchführung der Prüfung – Truppführer Qualifikation

Hinweise zur Praktischen Prüfung – Einsatzübung 1:

➢ Übungsannahme • Zimmerbrand im Erdgeschoss• Lage ist unklar • Gruppenführer entschließt sich zum Einsatz mit Bereitstellung• Wassentnahme aus Hydranten

➢ Die Befehle sind durch den Gruppenführer nach FwDV 3 zu geben.

➢ Anfahrt zum Übungsobjekt, der Gruppenführer wählt die Fahrzeugaufstellung und gibt das Kommando ABSITZEN.

➢ Befehlsgebung• Zimmerbrand im Erdgeschoss weitere Lage unklar• Wassernnahme Unterflurhydrant oder Oberflurhydrant• Verteiler vor dem Hauseingang vor der Rauchgrenze• Schlauchtrupp zur Verkehrsabsicherung • ZUM EINSATZ FERTIG

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Durchführung der Prüfung – Truppführer Qualifikation

Hinweise zur Praktischen Prüfung – Einsatzübung 1:

➢ Aufgaben der Trupps nach dem Einsatzbefehl• GF => Erkundet• Ma => Sichert die Einsatzstelle sofort mit Warnblinkanlage, Fahrlicht und Blaulicht.

Weiterhin nimmt er die Pumpe in Betrieb und bedient diese.• Me => Begleitet den Gruppenführer• AT => Setz den Verteiler und rüstet sich für die Vornahme 1. Rohres aus• WT => Baut die Wasserversorgung auf

(wird bei PA Einsatz Sicherungstrupp und meldet sich entsprechen beim GF)• ST => Erstellt die Verkehrsabsicherung

➢ Nachdem die Tätigkeiten ausgeführt wurden melden sich die Trupps beim GF “…-TRUPP EINSATZBEREIT“.

➢ Erkundungsergebnis des GF• Kleinbrand im Wohnzimmer keine Personen im EG• Treppenhaus verraucht• Eine Person im 1. OG am Fenster

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Durchführung der Prüfung – Truppführer Qualifikation

Hinweise zur Praktischen Prüfung – Einsatzübung 1:

➢ Befehlsgebung an Angriffstrupp bei PA Einsatz• Angriffstrupp• zur Brandbekämpfung• mit dem 1. Rohr und PA• in das Wohnzimmer• durch den Hauseingang vor• ZUM EINSATZ FERTIG

➢ Befehlsgebung an Angriffstrupp Einsatz ohne PA• Angrifftsrupp• zur Brandbekämpfung von Außen• mit dem 1. Rohr• an das Wohnzimmerfenster• von der linken Gebäudeseite vor• ZUM EINSATZ FERTIG

➢ Der AT geht mit den entsprechenden Geräten vor und wiederholt/gibt die Befehle sinngemäß.

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Durchführung der Prüfung – Truppführer Qualifikation

Hinweise zur Praktischen Prüfung – Einsatzübung 1:

➢ Wassertrupp bei PA Einsatz• Der WT rüstet sich nach dem Aufbau der Wasserversorgung selbständig

als Sicherungstrupp aus.• Meldung an GF “Wassertrupp als Sicherungstrupp einsatzbereit“

➢ Befehlsgebung an Wassertrupp Einsatz ohne PA• Wassertrupp• zur Brandbekämpfung von Außen• mit dem 2. Rohr• an das 2. Wohnzimmerfenster• von der Gebäuderückseite vor• ZUM EINSATZ FERTIG

➢ Der WT geht mit den entsprechenden Geräten vor und wiederholt/gibt die Befehle sinngemäß.

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Durchführung der Prüfung – Truppführer Qualifikation

Hinweise zur Praktischen Prüfung – Einsatzübung 1:

➢ Befehlsgebung an Schlauchtrupp und Melder• Schlauchtrupp und Melder• zur Personenrettung• mit der Steckleiter• ins 1. OG, rechtes Fenster, Gebäudevorderseite (kann variieren).• über das Grundstück vor• ZUM EINSATZ FERTIG

➢ Der ST/Me geht mit den entsprechenden Geräten vor und wiederholt/gibt die Befehle sinngemäß.

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Durchführung der Prüfung – Truppführer Qualifikation

Hinweise zur Praktischen Prüfung – Einsatzübung 1:

! !

AA

WWS

S

MeMa

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Durchführung der Prüfung – Truppführer Qualifikation

Hinweise zur Praktischen Prüfung – Einsatzübung 1:

➢ Bei der Beschreibung handelt es sich um einen groben Ablauf der der Einsatzübung

➢ Alle Tätigkeiten sind nach FwDV 1, FwDV 3 und FwDV 10 durchzuführen.

➢ Die Rückmeldungen der eingesetzten Trupps im Gebäude und bei der Brandbekämpfung von Außen sind an den GF über Digitalfunk zu geben.

➢ Die ILS übernimmt ein Prüfer, für diesen ist ein HRT bereitzustellen.ACHTUNG: Kein Funkverkehr über die ILS Nürnberg!

➢ Lageänderungen werden ggf. von den Prüfen eingespielt, hierauf müssen die Trupps entsprechend reagieren.• z.B. Atemschutztrupp in Notlage

ATM hat sich am Fuß verletzt und kann nicht mehr laufenAbsetzten einer Notfallmeldung durch den TFGF entsendet den WT als Rettungstrupp

➢ Die Einsatzübung wird von 3 Prüfern nach dem nachfolgenden Bogen geprüft.• Prüfer 1 => AT• Prüfer 2 => WT• Prüfer 3 => ST/Me

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Durchführung der Prüfung – Truppführer Qualifikation

Hinweise zur Praktischen Prüfung – Einsatzübung 1:

Mögliche Lageänderungen

➢ Zusätzliche Personen im Gebäude

➢ Verunfallter Atemschutzgeräteträger

➢ PA-Trupp meldet sich nicht mehr

➢ Rückzugsweg für PA-Trupp abgeschnitten

➢ Rauchdurchzündung in der Brandwohnung

➢ Störung in der Löschwasserversorgung

➢ Störung durch Hauseigentümer

➢ Störung durch Passanten/Anwohner/Verwandte

➢ …

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Durchführung der Prüfung – Truppführer Qualifikation

Hinweise zur Praktischen Prüfung – Einsatzübung 1:

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Durchführung der Prüfung – Truppführer Qualifikation

Hinweise zur Praktischen Prüfung

2. Einsatzübung

THL – Einsatz

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Durchführung der Prüfung – Truppführer Qualifikation

Hinweise zur Praktischen Prüfung – Einsatzübung 2:

➢ Es ist eine Einsatzübung mit einer Löschgruppe zum Thema THL durchzuführen.

➢ Es wird angenommen, dass eine Person unter einer großen Last eingeklemmt wurde. Die Person ist mittel Hebekissen (bzw. Hebel verwenden) zu befreien, anschließend ist eine Reanimation durchzuführen.

➢ Für die Übung ist ein entsprechendes Objekt vorzubereiten und eine Übungspuppe zu organisieren.

➢ Von den Prüfern werden ggf. verschiedene Lageänderungen eingespielt

➢ Die Funktion werden ausgelost (wie bei der Leistungsprüfung)

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Durchführung der Prüfung – Truppführer Qualifikation

Hinweise zur Praktischen Prüfung – Einsatzübung 2:

➢ Übungsannahme • Person unter Last eingeklemmt• Der Gruppenführer entschließt sich zur Personenrettung

mittels Hebekissen ( bzw. Hebel verwenden)

➢ Die Befehle sind durch den Gruppenführer nach FwDV 3 zu geben.

➢ Anfahrt zum Übungsobjekt, der Gruppenführer wählt die Fahrzeugaufstellung und gibt das Kommando ABSITZEN.

➢ Befehlsgebung• Person unter Last eingeklemmt• Angriffstrupp bereitet Geräteablage und Hebekissen. (bzw. Hebel verwenden) • Wassertrupp bereitet Unterbaumaterial vor• Schlauchtrupp erstellt die Einsatzstellenbeleuchtung• Melder übernimmt die Verletzenbetreuung• ZUM EINSATZ FERTIG

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Durchführung der Prüfung – Truppführer Qualifikation

Hinweise zur Praktischen Prüfung – Einsatzübung 2:

➢ Aufgaben der Trupps nach dem Einsatzbefehl• GF => Erkundet• Ma => Sichert die Einsatzstelle sofort mit Warnblinkanlage, Fahrlicht und Blaulicht.

Entnimmt ggf. mit ST/ME den Stromerzeuger und bedient diesen.• Me => Entnimmt ggf. mit ST/MA den Stromerzeuger

und übernimmt anschließend die Verletzenbetreuung.• AT => Bereitet Geräteablage und Hebekissen vor (bzw. Hebel verwenden) • WT => Bereitet Unterbaumaterial vor• ST => Entnimmt ggf. mit MA/ME den Stromerzeuger

und erstellt anschließend die Einsatzstellenbeleuchtung

➢ Nachdem die Tätigkeiten ausgeführt wurden melden sich die Trupps beim GF “…-TRUPP EINSATZBEREIT“.

➢ Erkundungsergebnis des GF• Eine Person unter …. eingeklemmt

Der Stromerzeuger kann auch im Fahrzeug betrieben werden!

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Durchführung der Prüfung – Truppführer Qualifikation

Hinweise zur Praktischen Prüfung – Einsatzübung 2:

➢ Befehlsgebung an Angriffstrupp• Angriffstrupp• zur Personenbefreiung • mit Hebekissen (bzw. Hebel verwenden)• zur eingeklemmten Person• über den Platz vor• ZUM EINSATZ FERTIG

➢ Befehlsgebung an Wassertrupp• Wassertrupp• zum sicheren unterbauen der Last und Unterstützung des Angriffstrupp• mit Unterbaumaterial• zur eingeklemmten Person• über den Platz vor• ZUM EINSATZ FERTIG

➢ Der AT und WT geht mit den entsprechenden Geräten vor und wiederholt/gibt die Befehle sinngemäß.

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Durchführung der Prüfung – Truppführer Qualifikation

Hinweise zur Praktischen Prüfung – Einsatzübung 2:

➢ Befehlsgebung an Schlauchtrupp• Schlauchtrupp• übernimmt nach der Personenbefreiung die Reanimation• mit Erste Hilfe- bzw. Sanitätsausrüstung (ggf. mit Defi wenn vorhanden)• auf Höhe der Geräteablage• über den Platz vor• ZUM EINSATZ FERTIG

➢ Der ST geht mit den entsprechenden Geräten vor und wiederholt/gibt die Befehle sinngemäß.

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Durchführung der Prüfung – Truppführer Qualifikation

Hinweise zur Praktischen Prüfung – Einsatzübung 2:

A

AW

W

SS

Me

Ma

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Durchführung der Prüfung – Truppführer Qualifikation

Hinweise zur Praktischen Prüfung – Einsatzübung 2:

➢ Bei der Beschreibung handelt es sich um einen groben Ablauf der der Einsatzübung

➢ Alle Tätigkeiten sind nach FwDV 1 und FwDV 3 durchzuführen.

➢ Die ILS übernimmt ein Prüfer, für diesen ist ein HRT bereitzustellen.ACHTUNG: Kein Funkverkehr über die ILS Nürnberg!

➢ Lageänderungen werden ggf. von den Prüfen eingespielt, hierauf müssen die Trupps entsprechend reagieren.• Lageänderung aufgrund der weiteren Erkundung durch den GF.

➢ Die Einsatzübung wird von 3 Prüfern nach dem nachfolgenden Bogen geprüft.• Prüfer 1 => AT• Prüfer 2 => WT• Prüfer 3 => ST/Me

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Durchführung der Prüfung – Truppführer Qualifikation

Hinweise zur Praktischen Prüfung – Einsatzübung 2:

Mögliche Lageänderungen

➢ Stromführende Teile/Geräte im Einsatzbereich

➢ Geöffneter Schacht o.ä. im Einsatzbereich

➢ Weitere Person verunfallt (z.B. in Fahrzeuggrube)

➢ Hindernisse im Rettungsbereich (z.B. Kisten)

➢ Verunfallter Feuerwehrdienstleistender

➢ Geräteausfall

➢ Störung durch Firmeneigentümer

➢ Störung durch Passanten/Anwohner/Verwandte

➢ …

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Durchführung der Prüfung – Truppführer Qualifikation

Hinweise zur Praktischen Prüfung – Einsatzübung 2:

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Durchführung der Prüfung – Truppführer Qualifikation

Hinweise zur Praktischen Prüfung

3. Einsatzübung

Gefahrguteinsatz

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Durchführung der Prüfung – Truppführer Qualifikation

Hinweise zur Praktischen Prüfung – Einsatzübung 3:

➢ Es ist eine Einsatzübung mit einer Löschgruppe zum Thema Gefahrgut anhand der GAMS-Regel durchzuführen.

➢ Es wird angenommen, dass ein Fahrzeug mit einer Gefahrguttafel von der Fahrbahn abgekommen ist und sich im Fahrzeug eine Person befindet.

➢ Für die Übung ist ein entsprechendes Fahrzeug vorzubereiten und ein Verletztendarsteller zu organisieren.

➢ Von den Prüfern werden ggf. verschiedene Lageänderungen eingespielt

➢ Die Funktion werden ausgelost, bei Atemschutz Einsatz AT mit WT und ST mit Me (wie bei der Leistungsprüfung)

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Durchführung der Prüfung – Truppführer Qualifikation

Hinweise zur Praktischen Prüfung – Einsatzübung 3:

➢ Übungsannahme • Kleintransporter von der Fahrbahn abgekommen,

eine Person im Fahrzeug, es wird Gefahrgut vermutet. • Der Gruppenführer entschließt sich zum Vorgehen nach der GAMS-Regel

➢ Die Befehle sind durch den Gruppenführer nach FwDV 3 zu geben.

➢ Anfahrt zum Übungsobjekt, der Gruppenführer wählt die Fahrzeugaufstellung und gibt das Kommando ABSITZEN.

➢ Befehlsgebung• Kleintransporter mit Gefahrgutkennzeichnung verunfallt• Angriffstrupp zur Erkundung unter PA zum Unfallfahrzeug vor• Wassertrupp rüstet sich als Sicherungstrupp aus

und erstellt zweifachen Brandschutz• Schlauchtrupp erstellt Verkehrsabsicherung• Melder sperrt um das Unfallfahrzeug mit Absperrband ab • ZUM EINSATZ FERTIG

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Durchführung der Prüfung – Truppführer Qualifikation

Hinweise zur Praktischen Prüfung – Einsatzübung 3:

➢ Aufgaben der Trupps nach dem Einsatzbefehl• GF => Erkundet• Ma => Sichert die Einsatzstelle sofort mit Warnblinkanlage, Fahrlicht und Blaulicht.

Weiterhin nimmt er die Pumpe in Betrieb und bedient diese.• Me => Sperrt um das Unfallfahrzeug mit Absperrband ab• AT => Erkundung unter PA das Unfallfahrzeug• WT => Rüstet sich als Sicherungstrupp aus und erstellt zweifachen Brandschutz

(Schnellangriff und Pulverlöscher)• ST => Erstellt die Verkehrsabsicherung

➢ Nachdem die Tätigkeiten ausgeführt wurden melden sich die Trupps beim GF “…-TRUPP EINSATZBEREIT“.

➢ Erkundungsergebnis des AT – Übermittlung über Digitalfunk an den GF• Eine PKW im Straßengraben, eine Peron im Fahrzeug nicht eingeklemmt.• Im Fahrzeug ist ein Behälter mit der UN Nummer …. !

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Durchführung der Prüfung – Truppführer Qualifikation

Hinweise zur Praktischen Prüfung – Einsatzübung 3:

➢ Befehlsgebung an Angriffstrupp• Angriffstrupp• zur Personenbefreiung und anschließender Übergabe an den Schlauchtrupp• mit PA• zum Umfallfahrzeug• über den Fahrbahnrand vor• ZUM EINSATZ FERTIG

➢ Der AT geht mit den entsprechenden Geräten vor und wiederholt/gibt die Befehle sinngemäß.

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Durchführung der Prüfung – Truppführer Qualifikation

Hinweise zur Praktischen Prüfung – Einsatzübung 3:

➢ Befehlsgebung an Schlauchtrupp• Schlauchtrupp• übernimmt nach der Personenbefreiung die Person• mit Erste Hilfe- bzw. Sanitätsausrüstung (ggf. mit Defi wenn vorhanden)• auf Höhe des Löschfahrzeuges • über den Fahrbahnrand vor• ZUM EINSATZ FERTIG

➢ Befehlsgebung an Melder• Melder• Unterstützt den GF – 1. Auftrag: Anfragen der Stoffeigenschaften UN …. bei der ILS• mit HRT• zum Löschfahrzeug • über den Fahrbahnrand vor• ZUM EINSATZ FERTIG

➢ Der ST und ME geht mit den entsprechenden Geräten vor und wiederholt/gibt die Befehle sinngemäß.

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Durchführung der Prüfung – Truppführer Qualifikation

Hinweise zur Praktischen Prüfung – Einsatzübung 3:

! !

A A

W W

SSMe

Ma

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Durchführung der Prüfung – Truppführer Qualifikation

Hinweise zur Praktischen Prüfung – Einsatzübung 3:

➢ Bei der Beschreibung handelt es sich um einen groben Ablauf der der Einsatzübung

➢ Alle Tätigkeiten sind nach FwDV 1 und FwDV 3 durchzuführen.

➢ Die ILS übernimmt ein Prüfer, für diesen ist ein HRT bereitzustellen.ACHTUNG: Kein Funkverkehr über die ILS Nürnberg!

➢ Lageänderungen werden ggf. von den Prüfen eingespielt, hierauf müssen die Trupps entsprechend reagieren.• z.B. Leckage des Gefahrgutbehälters, dadurch Austritt des Stoffes.

➢ Die Einsatzübung wird von 3 Prüfern nach dem nachfolgenden Bogen geprüft.• Prüfer 1 => AT• Prüfer 2 => WT• Prüfer 3 => ST/Me

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Durchführung der Prüfung – Truppführer Qualifikation

Hinweise zur Praktischen Prüfung – Einsatzübung 3:

Mögliche Lageänderungen

➢ Ausbreitung des Gefahrstoffs

➢ Reaktion des Gefahrstoffs

➢ Weitere Person verunfallt (z.B. zusätzliche Person im Fahrzeug)

➢ Hindernisse im Rettungsbereich (z.B. Zugang zum Fahrzeug versperrt)

➢ Verunfallter Atemschutzgeräteträger

➢ Änderung der Windrichtung/Wettereinflüsse

➢ Störung durch Eigentümer

➢ Störung durch Passanten/Verwandte

➢ …

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Durchführung der Prüfung – Truppführer Qualifikation

Hinweise zur Praktischen Prüfung – Einsatzübung 3:

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Viel Erfolg

bei der Ausbildung