Mv Merkbl Fristen Und Termine Mietzinserhoehung

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Merkblatt: Fristen und Termine Seite 1 von 2 Mieterinnen- und Mieterverband www.mieterverband.ch Für Mitglieder: Rechtsberatung, Unterstützung bei der Wohnungsübergabe, Mängel- beratung, anwaltliche Vertretung Nähere Informationen: www.mieterverband.ch scrollen Sie ganz nach unten und wählen Sie Ihren Kanton Für alle: Hotline des MV Deutschschweiz 0900 900800 Fr. 3.70/Min. für Anrufe vom Festnetz Werktags 9 bis 15 Uhr Rechtsauskünfte durch spezialisierte Juristinnen und Juristen Fristen & Termine Mietzinserhöhung/Vertragsänderung Dieses Merkblatt behandelt Fristen und Termine im Zusammenhang mit einer Mietzinserhöhung oder einer anderen Vertragsänderung. Formvorschrift Die Mietzinserhöhung/Vertragsänderung muss auf einem amtlichem For- mular erfolgen. Sie muss mindestens 10 Tage vor Beginn der Kündigungs- frist vom Mieter in Empfang genommen werden, damit sie auf den nächst- möglichen Kündigungstermin gilt (Art. 269d Abs. 1 OR). Als Tag des Emp- fangs gilt der Tag der Entgegennahme des Briefes vom Postbeamten durch den Mieter. Bei Abwesenheit des Mieters hat der Mieter 7 Tage Zeit, den Brief bei der Post abzuholen. Erfolgt die Abholung nicht innert der 7- tägigen Abholfrist der Post, so gilt als Tag des Empfangs der letzte Tag die- ser Abholfrist. Eine Mietzinserhöhung, die später als 10 ganze Tage vor Beginn der Kündigungsfrist beim Mieter eintrifft, wird dennoch wirksam aber erst auf den nachfolgenden Kündigungstermin. Beispiel Versand des Formulars am 10. Juni Formular muss spätestens beim Mieter sein am 20. Juni Kündigungsfrist beginnt am 1. Juli Kündigungsfrist läuft mindestens 3 Monate Änderung wird wirksam auf 1. Oktober; gesetzlicher (ortsüblicher) Termin Anfechtung innert 30 Tagen Die Mieter kann die Mietzinserhöhung bzw. Vertragsänderung innert 30 Ta- gen nach Empfang bei der Schlichtungsbehörde anfechten, wenn er den Mietzins für missbräuchlich hält. Die Frist beginnt am Tag nach dem Emp- fang zu laufen. Bei Abwesenheit des Mieters Erhält der Mieter wegen Abwesenheit eine Abholungseinladung von der Post und kann er das Einschreiben mit der Mietzinserhöhung nicht inner- halb der 7-tägigen Abholfrist abholen, so gilt die Erhöhung dennoch als zugestellt. Die Anfechtungsfrist beginnt am letzten Tag der Abholungsfrist zu laufen. Siehe dazu auch Eingaben an die Schlichtungsstelle, S. Fehler! Textmarke nicht definiert.. Nichtigkeit jederzeit (in der Regel) Die Mietzinserhöhung/Vertragsänderung ist nichtig, wenn nicht das vorge- schriebene Formular verwendet wird, wenn sie nicht begründet ist oder wenn mit der Mitteilung die Kündigung angedroht oder ausgesprochen wird. Die Nichtigkeit kann in der Regel jederzeit vorgebracht werden (Aus- nahme v.a. Rechtsmissbrauch).

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    Mieterinnen- und Mieterverband www.mieterverband.ch

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    Fristen & Termine

    Mietzinserhhung/Vertragsnderung

    Dieses Merkblatt behandelt Fristen und Termine im Zusammenhang mit einer Mietzinserhhung oder einer anderen Vertragsnderung.

    Formvorschrift Die Mietzinserhhung/Vertragsnderung muss auf einem amtlichem For-mular erfolgen. Sie muss mindestens 10 Tage vor Beginn der Kndigungs-frist vom Mieter in Empfang genommen werden, damit sie auf den nchst-mglichen Kndigungstermin gilt (Art. 269d Abs. 1 OR). Als Tag des Emp-fangs gilt der Tag der Entgegennahme des Briefes vom Postbeamten durch den Mieter. Bei Abwesenheit des Mieters hat der Mieter 7 Tage Zeit, den Brief bei der Post abzuholen. Erfolgt die Abholung nicht innert der 7-tgigen Abholfrist der Post, so gilt als Tag des Empfangs der letzte Tag die-ser Abholfrist. Eine Mietzinserhhung, die spter als 10 ganze Tage vor Beginn der Kndigungsfrist beim Mieter eintrifft, wird dennoch wirksam aber erst auf den nachfolgenden Kndigungstermin.

    Beispiel

    Versand des Formulars am 10. Juni

    Formular muss sptestens beim Mieter sein am 20. Juni

    Kndigungsfrist beginnt am 1. Juli

    Kndigungsfrist luft

    mindestens 3 Monate

    nderung wird wirksam auf 1. Oktober; gesetzlicher (ortsblicher) Termin

    Anfechtung innert 30 Tagen Die Mieter kann die Mietzinserhhung bzw. Vertragsnderung innert 30 Ta-gen nach Empfang bei der Schlichtungsbehrde anfechten, wenn er den Mietzins fr missbruchlich hlt. Die Frist beginnt am Tag nach dem Emp-fang zu laufen.

    Bei Abwesenheit des Mieters Erhlt der Mieter wegen Abwesenheit eine Abholungseinladung von der Post und kann er das Einschreiben mit der Mietzinserhhung nicht inner-halb der 7-tgigen Abholfrist abholen, so gilt die Erhhung dennoch als zugestellt. Die Anfechtungsfrist beginnt am letzten Tag der Abholungsfrist zu laufen. Siehe dazu auch Eingaben an die Schlichtungsstelle, S. Fehler! Textmarke nicht definiert..

    Nichtigkeit jederzeit (in der Regel) Die Mietzinserhhung/Vertragsnderung ist nichtig, wenn nicht das vorge-schriebene Formular verwendet wird, wenn sie nicht begrndet ist oder wenn mit der Mitteilung die Kndigung angedroht oder ausgesprochen wird. Die Nichtigkeit kann in der Regel jederzeit vorgebracht werden (Aus-nahme v.a. Rechtsmissbrauch).

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    Kndigung Verzichtet der Mieter auf die Anfechtung, so kann er innert der 10-tgigen Frist bis zum Beginn der Kndigungsfrist termingerecht ordentlich kndi-gen.

    (Mrz 2015)

    Mietzinserhhung/VertragsnderungFormvorschriftAnfechtung innert 30 TagenBei Abwesenheit des MietersNichtigkeit jederzeit (in der Regel)Kndigung