Mv Merkbl Fristen Und Termine Mietzinserhoehung
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M e r k b l a t t : F r i s t e n u n d Te r m i n e S e i t e 1 v o n 2
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Fristen & Termine
Mietzinserhhung/Vertragsnderung
Dieses Merkblatt behandelt Fristen und Termine im Zusammenhang mit einer Mietzinserhhung oder einer anderen Vertragsnderung.
Formvorschrift Die Mietzinserhhung/Vertragsnderung muss auf einem amtlichem For-mular erfolgen. Sie muss mindestens 10 Tage vor Beginn der Kndigungs-frist vom Mieter in Empfang genommen werden, damit sie auf den nchst-mglichen Kndigungstermin gilt (Art. 269d Abs. 1 OR). Als Tag des Emp-fangs gilt der Tag der Entgegennahme des Briefes vom Postbeamten durch den Mieter. Bei Abwesenheit des Mieters hat der Mieter 7 Tage Zeit, den Brief bei der Post abzuholen. Erfolgt die Abholung nicht innert der 7-tgigen Abholfrist der Post, so gilt als Tag des Empfangs der letzte Tag die-ser Abholfrist. Eine Mietzinserhhung, die spter als 10 ganze Tage vor Beginn der Kndigungsfrist beim Mieter eintrifft, wird dennoch wirksam aber erst auf den nachfolgenden Kndigungstermin.
Beispiel
Versand des Formulars am 10. Juni
Formular muss sptestens beim Mieter sein am 20. Juni
Kndigungsfrist beginnt am 1. Juli
Kndigungsfrist luft
mindestens 3 Monate
nderung wird wirksam auf 1. Oktober; gesetzlicher (ortsblicher) Termin
Anfechtung innert 30 Tagen Die Mieter kann die Mietzinserhhung bzw. Vertragsnderung innert 30 Ta-gen nach Empfang bei der Schlichtungsbehrde anfechten, wenn er den Mietzins fr missbruchlich hlt. Die Frist beginnt am Tag nach dem Emp-fang zu laufen.
Bei Abwesenheit des Mieters Erhlt der Mieter wegen Abwesenheit eine Abholungseinladung von der Post und kann er das Einschreiben mit der Mietzinserhhung nicht inner-halb der 7-tgigen Abholfrist abholen, so gilt die Erhhung dennoch als zugestellt. Die Anfechtungsfrist beginnt am letzten Tag der Abholungsfrist zu laufen. Siehe dazu auch Eingaben an die Schlichtungsstelle, S. Fehler! Textmarke nicht definiert..
Nichtigkeit jederzeit (in der Regel) Die Mietzinserhhung/Vertragsnderung ist nichtig, wenn nicht das vorge-schriebene Formular verwendet wird, wenn sie nicht begrndet ist oder wenn mit der Mitteilung die Kndigung angedroht oder ausgesprochen wird. Die Nichtigkeit kann in der Regel jederzeit vorgebracht werden (Aus-nahme v.a. Rechtsmissbrauch).
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M e r k b l a t t : F r i s t e n u n d Te r m i n e S e i t e 2 v o n 2
Mieterinnen- und Mieterverband www.mieterverband.ch
Kndigung Verzichtet der Mieter auf die Anfechtung, so kann er innert der 10-tgigen Frist bis zum Beginn der Kndigungsfrist termingerecht ordentlich kndi-gen.
(Mrz 2015)
Mietzinserhhung/VertragsnderungFormvorschriftAnfechtung innert 30 TagenBei Abwesenheit des MietersNichtigkeit jederzeit (in der Regel)Kndigung