NAC Welche DDR-Prämien zählen fürdie Rente? Foto:dpa ... · PDF file22 LEBEN...

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er eine Jahresendprämie aus DDR- Zeiten auf die Rente anrechnen las- sen will, braucht Nachweise. Das Bundesso- zialgericht (BSG) hat jetzt eine Entschei- dung des Sächsischen Landessozialgerich- tes gekippt, nach der Schätzungen aner- kannt werden sollten, wenn keine Belege mehr verfügbar sind. Das BSG hat nun im Urteil vom 15. Dezember (Aktenzeichen B 5 RS 7/16 R) klargestellt, dass sowohl der Er- halt der Prämie als auch die Höhe glaub- haft gemacht werden müssen. Unter wel- chen Voraussetzungen Zusatzversorgun- gen überhaupt auf die Rente angerechnet werden, das haben Experten beim SZ-Tele- fonforum erläutert. Ich habe 1984 eine Auszeichnung als Aktivist mit einer Bescheinigung über eine Geldprämie von 250 Mark bekom- men. Zählt das für die Rente? Da Sie nachweisen können, welche Prämie mit der Auszeichnung als Aktivist verbun- den war, kann diese für Ihren Rentenan- spruch anerkannt werden. Das gilt, wenn Sie für Ihre DDR-Beschäftigungszeiten ei- nem Zusatzversorgungssystem angehört haben. Diese Systeme haben in der DDR als Ergänzung der Sozialversicherung für Be- schäftigte bestimmter Berufsgruppen in bestimmten Wirtschaftszweigen existiert. 1962 bis 2009 war ich Gärtnermeister und Lehrausbilder. Durch mein niedri- ges Gehalt konnte ich nicht an der Frei- willigen Zusatzrentenversicherung teil- nehmen. Ins SV-Buch wurden keine Prä- mien eingetragen. Ich kann aber erklä- ren, dass ich Jahresend- und Lehrausbil- derprämien bekommen habe. Kann ich mir die auf die Rente anrechnen lassen? Voraussetzung für die Berücksichtigung von Prämien ist die Zugehörigkeit zu ei- nem DDR-Zusatzversorgungssystem. Die wichtigsten Zusatzversorgungssysteme wa- ren die der technischen, der pädagogischen und der wissenschaftlichen Intelligenz. Die Einbeziehung erfolgte in der Regel mit ei- ner Urkunde der Staatlichen Versicherung der DDR. Insbesondere bei der technischen Intelligenz konnten seit Ende der 1990er- Jahre auch Versicherte ohne Urkunde ein- bezogen werden, wenn sie am 30. Juni W 1990 drei Voraussetzungen erfüllt haben: Qualifikation als Ingenieur einer techni- schen Fachrichtung, Techniker, Architekt oder Tätigkeit als Konstrukteur, Beschäfti- gung in einem volkseigenen Produktions- betrieb der Industrie, des Bauwesens oder in einem gleichgestellten Betrieb sowie Tä- tigkeit in einem Ingenieurberuf. Da Sie ei- nen Abschluss als Meister haben, erfüllen Sie diese Voraussetzung nicht. Die Deutsche Rentenversicherung in Chemnitz teilte mir mit, dass sich bei Neuberechnungen wegen der Anerken- nung der Jahresendprämien ein niedri- ger Rentenbetrag ergeben könnte, der dann auch ausgezahlt wird. Warum? Nein, das stimmt so nicht. Die Rente würde in diesem Fall nur eingefroren, also nicht erhöht. Um das zu vermeiden, muss insbe- sondere bei Angehörigen der technischen Intelligenz geprüft werden, ob sie in ihrem DDR-Berufsleben, insbesondere aber am Stichtag 30. Juni 1990, bestimmte oben ge- nannte Voraussetzungen erfüllt haben. Ich habe mit Ingenieurabschluss als Meister gearbeitet. Die Zusatzversor- gung hat meinen Anspruch auf Intelli- genzrente abgelehnt, weil ich berufs- fremd eingesetzt war. Ist das rechtens? Nach jüngster Entscheidung des sächsi- schen Landessozialgerichtes werden Meis- ter in die Zusatzversorgung einbezogen, wenn sie einen Ingenieurabschluss haben und dieser für die Ausübung der Tätigkeit als Meister erforderlich war. Beantragen Sie eine Überprüfung der Ablehnung bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, dem Träger der Zusatzversorgungssyste- me, Hirschberger Straße 4 in 10313 Berlin, Ich beziehe Altersrente. Für 1978 bis 1990 sind mir Verdienste aus Ingenieur- tätigkeit in einem volkseigenen Betrieb angerechnet worden. Von der Jahres- endprämie habe ich keine Nachweise. Wie kann ich diese geltend machen? Sie können die Höhe der Jahresendprämie glaubhaft machen – durch Zeugenerklä- rung ehemaliger Arbeitskollegen oder den ehemaligen Vorgesetzten. Diese müssen bestätigen, dass Jahresendprämie grund- sätzlich gezahlt wurde, jeder Beschäftigte diese erhalten hat und in welcher Höhe sie durchschnittlich gezahlt wurde. Ein Pro- zentsatz ist dabei ausreichend. Sie können versuchen, an Jahresendprämien-Werte in Archiven – zum Beispiel im Sächsischen Staatsarchiv – heranzukommen. Angaben können auch einstige Betriebskollektivver- träge enthalten. Zudem sind möglicherwei- se alte Tagebuch- und Haushaltsbuchauf- zeichnungen hilfreich. Ehemalige SED-Mit- glieder können das Parteibuch für die Glaubhaftmachung nutzen, da dort die Jah- resendprämie beitragspflichtig war. Ich bin Rentnerin, war 40 Jahre bei der Energieversorgung tätig und erhielt Sonderzahlungen. Nachweise habe ich keine. Kann ich im Nachhinein einen Antrag stellen? Ja, wenn Ihnen die Energieversorgung die Prämienzahlung bestätigt und Angaben zur Prämienhöhe machen kann. Von 1973 bis 1990 habe ich jährlich 2 000 bis 3 000 Mark Jahresendprämie und Bergmannsgeld erhalten. Wird das bei der Rente berücksichtigt? Wenn Sie einem Zusatzversorgungssystem angehört haben, können beide Zahlungen für Ihre Rente berücksichtigt werden. Den Bezug der Jahresendprämie müssen Sie nachweisen oder glaubhaft machen. Die Höhe des Bergmannsgeldes lässt sich nach DDR-Rechtsvorschriften berechnen. 2009 teilte mir die Rentenversicherung mit, dass ich meine Intelligenzrente er- höhen kann, wenn ich zu DDR-Zeiten erhaltene Prämien und Auszeichnun- gen nachweise. Später erfuhr ich, dass die Intelligenzrente gestrichen wird, weil mein Betrieb am 30. Juni 1990 kein VEB mehr war. Stimmt das? Das trifft nur zu, wenn der Nachfolgebe- trieb vor dem 1. Juli 1990 als GmbH oder AG in das Handelsregister eingetragen war. Lag bis 30. Juni 1990 nur eine Umwand- lungserklärung vor, ist die Entscheidung der Rentenversicherung falsch. Das Bun- dessozialgericht hat am 15. Juni und 19. Oktober 2010 entschieden, dass weiter An- spruch auf Zusatzversorgung besteht. Ich habe 1971 bis 1990 bei der Wismut im BAC Cainsdorf gearbeitet. Wir ha- ben Jahres- und Treueprämie erhalten. Diese wurden nicht im Sozialversiche- rungsausweis eingetragen. Treffen die Ansprüche dennoch für mich zu? Nein. Die Wismut ist in der DDR in der Rechtsform einer Sowjetisch-Deutschen Aktiengesellschaft geführt worden. Die Zu- satzversorgung der technischen Intelligenz gilt nur für volkseigene Produktionsbetrie- be der Industrie und des Bauwesens. Ich habe zu DDR-Zeiten als Lehrmeister halbjährlich Lehrmeisterprämie von 1 000 bis 1200 Mark erhalten. Diese wurde nicht versteuert. Kann ich diese Prämie ohne Beweis einreichen? Nein, weil Sie als Lehrmeister ohne Inge- nieurabschluss nicht zusatzversorgungsbe- rechtigt sind. Ich habe 1968 mein Studium zum Inge- nieurpädagogen abgeschlossen. Als Ausbilder erhielt ich Lehrmeister- und Jahresendprämie. Bei der Rentenbe- rechnung wurde das nicht berücksich- tigt. Geht das noch nachträglich? Nein, Ingenieurpädagogen wurden von der Ingenieurverordnung der DDR nicht be- rücksichtigt und sind deshalb nicht berech- tigt, den Titel eines Ingenieurs zu führen. Notiert von Gabriele Fleischer. Welche DDR-Prämien zählen für die Rente? Nach einem neuen Gerichtsurteil erklären Experten am Lesertelefon die komplizierte Rechtslage. Am Lesertelefon waren diese Exper- ten aus Dresden: Rentenberater Christian Lindner (l.), Romy Hückel von der Deutschen Rentenversiche- rung und Matthias Herberg, Fachan- walt für Sozialrecht. Foto: Robert Michael

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Page 1: NAC Welche DDR-Prämien zählen fürdie Rente? Foto:dpa ... · PDF file22 LEBEN &STIL DIENSTAG SÄCHSISCHE ZEITUNG 3.JANUAR 2017 um Beginndes neuenGartenjahres hal-ten sichAktivitäten

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3 . J A N U A R 2 0 1 7S Ä C H S I S C H E Z E I T U N G

um Beginn des neuen Gartenjahres hal-ten sich Aktivitäten im Freien in Gren-

zen. Sie sind von der Witterung abhängig.Angesichts des gestrigen Schneefalls sollteman die Schutzmaßnahmen prüfen undnotfalls verstärken. Das betrifft das Anhäu-feln von Pflanzen, den Schutz des Wurzel-raumes mit Laub und das Abdecken emp-findlicher Pflanzen mit Reisig oder Vlies.Ein Sonnenschutz kann helfen, Verduns-tung zu minimieren und damit Verlustendurch Vertrocknen vorzubeugen. Gefähr-lich für Gehölze ist ein rascher Tempera-turabfall, vor allem, wenn es vorher langeZeit mild war. Dann haben sich die Gehölzenoch nicht auf Frost eingerichtet, und dieSchäden können stärker ausfallen.

Bei frostfreiem Wetter ist es wichtig,immergrüne Gehölze zu wässern. Sie ver-dunsten bei Sonne und Wind. Wenn der

ZBoden zu trocken ist oder Frost im Bodeneine Wasseraufnahme verhindert, kann esschnell zu Trockenschäden kommen. Ge-hölze können bei frostfreiem Wetter auchgeschnitten werden. Für Baumfällungenund starkes Absetzen ist bis 28. Februar dierichtige Zeit. Dabei ist allerdings die örtli-che Baumschutzsatzung zu beachten. Fallsnötig, ist eine Fällgenehmigung einzuho-len. Auch ein kräftiger Rückschnitt bei He-cken ist jetzt möglich. Das gilt für Laub-und Eibenhecken. Bei Lebensbäumen mussimmer ein Stück Grünes stehen bleiben, dadiese nicht aus dem alten Holz austreiben.Sind allerdings Frostperioden angekündigt,darf nicht geschnitten werden. Frische

Schnittflächen sind anfällig für Frostschä-den. Damit keine Äste abbrechen, sind Ge-hölze immer von Schnee zu befreien. Dasgilt vor allem für immergrüne Gehölze. Beisäulenförmig wachsenden Pflanzen be-steht dann die Gefahr, dass einzelne Triebenach außen ausbrechen.

Die Zeit ist günstig für die Reparaturvon Rankgerüsten und Spalieren, da diePflanzen daran jetzt ohne Laub sind. Dabeiwird von den meisten auch ein notwendi-ger Rückschnitt gut verkraftet. Wer sichmit dem Bau eines Hochbeetes beschäftigt,auch dafür ist jetzt Gelegenheit. Dann las-sen sich gleich die Schnittabfälle gut zer-kleinert ordentlich unterbringen und nutz-bringend verwenden. Die Befestigung vonneu gepflanzten Bäumen an Pfählen sollteregelmäßig überprüft werden. Gerade dieBaumpfähle faulen schnell an der Über-gangsstelle zwischen Erde und Luft ab.

Wolfgang Friebel war Gartenmeister im Schloss Pillnitz.Haben auch Sie eine Frage an ihn? Schreiben Sie an Säch-sische Zeitung, Nutzwerk, 01055 Dresden oder eine Mailan [email protected]

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Gehölze müssen sich erst auf denFrost einrichten. Auch jetzt kannman im Garten einiges erledigen.

Gefährlicher Temperatur-Abfall

|||||||||||||||||||||||||||||||||||||Mein GartentippVon Wolfgang Friebel

er eine Jahresendprämie aus DDR-Zeiten auf die Rente anrechnen las-

sen will, braucht Nachweise. Das Bundesso-zialgericht (BSG) hat jetzt eine Entschei-dung des Sächsischen Landessozialgerich-tes gekippt, nach der Schätzungen aner-kannt werden sollten, wenn keine Belegemehr verfügbar sind. Das BSG hat nun imUrteil vom 15. Dezember (Aktenzeichen B5 RS 7/16 R) klargestellt, dass sowohl der Er-halt der Prämie als auch die Höhe glaub-haft gemacht werden müssen. Unter wel-chen Voraussetzungen Zusatzversorgun-gen überhaupt auf die Rente angerechnetwerden, das haben Experten beim SZ-Tele-fonforum erläutert.

Ich habe 1984 eine Auszeichnung alsAktivist mit einer Bescheinigung übereine Geldprämie von 250Mark bekom-men. Zählt das für die Rente?

Da Sie nachweisen können, welche Prämiemit der Auszeichnung als Aktivist verbun-den war, kann diese für Ihren Rentenan-spruch anerkannt werden. Das gilt, wennSie für Ihre DDR-Beschäftigungszeiten ei-nem Zusatzversorgungssystem angehörthaben. Diese Systeme haben in der DDR alsErgänzung der Sozialversicherung für Be-schäftigte bestimmter Berufsgruppen inbestimmten Wirtschaftszweigen existiert.

1962 bis 2009 war ich Gärtnermeisterund Lehrausbilder. Durchmein niedri-ges Gehalt konnte ich nicht an der Frei-willigen Zusatzrentenversicherung teil-nehmen. Ins SV-Buch wurden keine Prä-mien eingetragen. Ich kann aber erklä-ren, dass ich Jahresend- und Lehrausbil-derprämien bekommen habe. Kann ichmir die auf die Rente anrechnen lassen?

Voraussetzung für die Berücksichtigungvon Prämien ist die Zugehörigkeit zu ei-nem DDR-Zusatzversorgungssystem. Diewichtigsten Zusatzversorgungssysteme wa-ren die der technischen, der pädagogischenund der wissenschaftlichen Intelligenz. DieEinbeziehung erfolgte in der Regel mit ei-ner Urkunde der Staatlichen Versicherungder DDR. Insbesondere bei der technischenIntelligenz konnten seit Ende der 1990er-Jahre auch Versicherte ohne Urkunde ein-bezogen werden, wenn sie am 30. Juni

W 1990 drei Voraussetzungen erfüllt haben:Qualifikation als Ingenieur einer techni-schen Fachrichtung, Techniker, Architektoder Tätigkeit als Konstrukteur, Beschäfti-gung in einem volkseigenen Produktions-betrieb der Industrie, des Bauwesens oderin einem gleichgestellten Betrieb sowie Tä-tigkeit in einem Ingenieurberuf. Da Sie ei-nen Abschluss als Meister haben, erfüllenSie diese Voraussetzung nicht.

Die Deutsche Rentenversicherung inChemnitz teilte mir mit, dass sich beiNeuberechnungen wegen der Anerken-nung der Jahresendprämien ein niedri-ger Rentenbetrag ergeben könnte, derdann auch ausgezahlt wird. Warum?

Nein, das stimmt so nicht. Die Rente würdein diesem Fall nur eingefroren, also nichterhöht. Um das zu vermeiden, muss insbe-sondere bei Angehörigen der technischenIntelligenz geprüft werden, ob sie in ihremDDR-Berufsleben, insbesondere aber amStichtag 30. Juni 1990, bestimmte oben ge-nannte Voraussetzungen erfüllt haben.

Ich habemit Ingenieurabschluss alsMeister gearbeitet. Die Zusatzversor-gung hat meinen Anspruch auf Intelli-genzrente abgelehnt, weil ich berufs-fremd eingesetzt war. Ist das rechtens?

Nach jüngster Entscheidung des sächsi-schen Landessozialgerichtes werden Meis-ter in die Zusatzversorgung einbezogen,wenn sie einen Ingenieurabschluss habenund dieser für die Ausübung der Tätigkeitals Meister erforderlich war. BeantragenSie eine Überprüfung der Ablehnung beider Deutschen Rentenversicherung Bund,dem Träger der Zusatzversorgungssyste-me, Hirschberger Straße 4 in 10313 Berlin,

Ich beziehe Altersrente. Für 1978 bis1990 sindmir Verdienste aus Ingenieur-tätigkeit in einem volkseigenen Betriebangerechnet worden. Von der Jahres-endprämie habe ich keine Nachweise.Wie kann ich diese geltendmachen?

Sie können die Höhe der Jahresendprämieglaubhaft machen – durch Zeugenerklä-rung ehemaliger Arbeitskollegen oder denehemaligen Vorgesetzten. Diese müssenbestätigen, dass Jahresendprämie grund-

sätzlich gezahlt wurde, jeder Beschäftigtediese erhalten hat und in welcher Höhe siedurchschnittlich gezahlt wurde. Ein Pro-zentsatz ist dabei ausreichend. Sie könnenversuchen, an Jahresendprämien-Werte inArchiven – zum Beispiel im SächsischenStaatsarchiv – heranzukommen. Angabenkönnen auch einstige Betriebskollektivver-träge enthalten. Zudem sind möglicherwei-se alte Tagebuch- und Haushaltsbuchauf-zeichnungen hilfreich. Ehemalige SED-Mit-glieder können das Parteibuch für dieGlaubhaftmachung nutzen, da dort die Jah-resendprämie beitragspflichtig war.

Ich bin Rentnerin, war 40 Jahre bei derEnergieversorgung tätig und erhieltSonderzahlungen. Nachweise habe ichkeine. Kann ich im Nachhinein einenAntrag stellen?

Ja, wenn Ihnen die Energieversorgung diePrämienzahlung bestätigt und Angabenzur Prämienhöhe machen kann.

Von 1973 bis 1990 habe ich jährlich2000 bis 3000 Mark Jahresendprämieund Bergmannsgeld erhalten. Wird dasbei der Rente berücksichtigt?

Wenn Sie einem Zusatzversorgungssystemangehört haben, können beide Zahlungenfür Ihre Rente berücksichtigt werden. DenBezug der Jahresendprämie müssen Sienachweisen oder glaubhaft machen. DieHöhe des Bergmannsgeldes lässt sich nachDDR-Rechtsvorschriften berechnen.

2009 teilte mir die Rentenversicherungmit, dass ichmeine Intelligenzrente er-höhen kann, wenn ich zu DDR-Zeitenerhaltene Prämien und Auszeichnun-gen nachweise. Später erfuhr ich, dassdie Intelligenzrente gestrichen wird,weil mein Betrieb am 30. Juni 1990 keinVEBmehr war. Stimmt das?

Das trifft nur zu, wenn der Nachfolgebe-trieb vor dem 1. Juli 1990 als GmbH oderAG in das Handelsregister eingetragen war.Lag bis 30. Juni 1990 nur eine Umwand-lungserklärung vor, ist die Entscheidungder Rentenversicherung falsch. Das Bun-dessozialgericht hat am 15. Juni und 19.Oktober 2010 entschieden, dass weiter An-spruch auf Zusatzversorgung besteht.

Ich habe 1971 bis 1990 bei derWismutim BAC Cainsdorf gearbeitet. Wir ha-ben Jahres- und Treueprämie erhalten.Diese wurden nicht im Sozialversiche-rungsausweis eingetragen. Treffen dieAnsprüche dennoch fürmich zu?

Nein. Die Wismut ist in der DDR in derRechtsform einer Sowjetisch-DeutschenAktiengesellschaft geführt worden. Die Zu-satzversorgung der technischen Intelligenzgilt nur für volkseigene Produktionsbetrie-be der Industrie und des Bauwesens.

Ich habe zu DDR-Zeiten als Lehrmeisterhalbjährlich Lehrmeisterprämie von1000 bis 1200 Mark erhalten. Diesewurde nicht versteuert. Kann ich diesePrämie ohne Beweis einreichen?

Nein, weil Sie als Lehrmeister ohne Inge-nieurabschluss nicht zusatzversorgungsbe-rechtigt sind.

Ich habe 1968mein Studium zum Inge-nieurpädagogen abgeschlossen. AlsAusbilder erhielt ich Lehrmeister- undJahresendprämie. Bei der Rentenbe-rechnung wurde das nicht berücksich-tigt. Geht das noch nachträglich?

Nein, Ingenieurpädagogen wurden von derIngenieurverordnung der DDR nicht be-rücksichtigt und sind deshalb nicht berech-tigt, den Titel eines Ingenieurs zu führen.

Notiert von Gabriele Fleischer.

Welche DDR-Prämien zählen für die Rente?Nach einem neuen Gerichtsurteil erklären Experten am Lesertelefon die komplizierte Rechtslage.

Am Lesertelefon waren diese Exper-ten aus Dresden: RentenberaterChristian Lindner (l.), Romy Hückelvon der Deutschen Rentenversiche-rung und Matthias Herberg, Fachan-walt für Sozialrecht. Foto: Robert Michael

Im Alter unbe-schwert zurückleh-nen: Wer die Rentedurch Sonderzah-lungen aus demBerufsleben auf-bessern kann, istgut dran. Aller-dings muss er da-für das komplizier-te Rentensystemdurchschauen.

Foto: dpa/Stephan Scheuer

Die Verbraucherzentrale Hamburg hat gutverschlossene Lebensmittel- und Kosmetik-packungen mit einem Röntgengerät durch-leuchtet. Das Ergebnis war ernüchternd.Ob Müsli, Reis oder Tagespflege-Creme: DiePackungen der Stichprobe enthieltendurchschnittlich 40 Prozent Luft. „Vieleempfinden das als Täuschung, vielleicht so-gar als Betrug“, sagt der Chef des Verbrau-cherzentrale Bundesverbands (vzbv), KlausMüller. „Sie zahlen ja für etwas, was sienachher in der Form nicht bekommen.“Dies sei ein Dauerärgernis etwa beim Kaufvon Kaffee, Getränkepulver, Nachspeisen,Frühstückscerealien oder Instantbrühe.Die Verbraucherzentrale fordert deshalbstrengere Regelungen gegen zu viel Luft inLebensmittel-Packungen.

Der Handelsverband Lebensmittel in-des verweist er auf die Verpflichtung, am

Regal den Grundpreis des Produkts auszu-weisen, also anzugeben, wie viel 100Gramm, 1 Kilo oder 1 Liter des Produktskosten. Das soll den Preisvergleich erleich-tern. „Doch wir kaufen auch mit dem Au-ge. Die größere Verpackung suggeriertmehr Inhalt, und damit steigt die Wahr-scheinlichkeit, dass wir zugreifen“, sagtMarketingexperte Martin Fassnacht. (dpa)

Verpackte Luft

Durchleuchtet: eine Packung mit Sü-ßigkeiten und eine mit Risotto. Foto: dpa

Ein Röntgentest beweist:Viele Lebensmittelpackungentäuschen mehr Inhalt vor.

Die Übernachtungspreise in deutschen Ho-tels sind 2016 im Vergleich zu 2015 weitge-hend stabil geblieben. Das geht aus einerAnalyse des Hotelportals HRS hervor. DerDurchschnittspreis lag demnach bei 88 Eu-ro – und damit nur einen Euro höher als imVorjahr. Doch es gab auch Ausnahmen: InDresden waren die Zimmerpreise sogargünstiger als im Vorjahr: Besucher zahlten2016 dort laut HRS durchschnittlich 80 Eu-ro. 2015 waren es 82 Euro. In Düsseldorf da-gegen stiegen die Preise im Vergleich zumVorjahr um 6,3 Prozent – auf 101 Euro. InNürnberg gab es einen Preisanstieg umdurchschnittlich 4,5 Prozent. Die teuerstendeutschen Städte waren 2016 München(110 Euro), Hamburg und Köln (jeweils 104Euro) sowie Frankfurt am Main (102 Euro).

International betrachtet gab es mehrSchwankungen: In Istanbul fielen die Prei-se um 17,6 Prozent im Vergleich zum Vor-jahr. In Oslo stiegen sie hingegen kräftig –um 44,1 Prozent auf 170 Euro pro Nacht.Außerhalb Europas verzeichnete Rio de Ja-neiro eine besonders starke Preissenkungum 19,9 Prozent auf 121 Euro. (dpa)

Hotelpreisein Dresden gefallen

Eiweißbrotenthält viel Fett

Eiweißbrot hat wenig Kohlenhydrate. Esenthält aber mehr Fett als normales Voll-kornbrot, so der Verbraucherservice Bay-ern. Pro 100 Gramm kommt es auf etwa250 Kilokalorien, bei herkömmlichem Voll-kornbrot sind es rund 200. Der Werbungzufolge soll Eiweißbrot durch reduziertenKohlenhydratanteil den Blutzucker nichtso rasch ansteigen lassen. Das ist aber nichtbewiesen. Zum Abnehmen ist Eiweißbrotdaher unnötig. Wer es mag, wählt einenfettarmen Belag dazu. (dpa)

Bei Waschmittelkauf zählennicht die Kilos

Waschmittel mit zwei, vier oder sechs KiloInhalt können für dieselbe Menge an Wä-sche reichen. Jedes Waschmittel hat eineandere Konzentration. Was zählt, ist dieAngabe der Waschladungen auf den Verpa-ckungen: bei Voll- oder Buntwaschmittelsind es 4,5 Kilogramm normal verschmutz-te Wäsche, bei Feinwaschmitteln sind eslaut Forum Waschen 2,5 Kilogramm leichtverschmutzte Wäsche. (dpa)

Weihnachtsstern kannneu erröten

Oft werden Weihnachtssterne nach einerSaison entsorgt. Doch sie können sich zumnächsten Fest erneut einfärben. Ab MitteOktober muss der Hobbygärtner dafür sor-gen, dass die Pflanze täglich 13 Stunden imDunkeln steht. Laut Bayerischer Garten-akademie kann er sie über Nacht mit Kar-ton abdecken. Die lange Dunkelheit löst ei-ne Reaktion aus: Die Pflanzen färben ihregrünen Hochblätter rot ein. (dpa)

Rheumatiker solltenbesondere Schuhe tragen

Menschen mit Rheuma sollten beimSchuhkauf auf weiches Material achten.„Es gibt Schuhe aus Stretch-Leder, die sichfür Rheumatiker eignen“, sagt Werner Die-rolf, Präsident des Zentralverbands Ortho-pädieschuhtechnik. Viele Rheumatiker lei-den unter schmerzenden Füßen. Daher seies wichtig, die Füße nicht durch enge oderdrückende Schuhe aus hartem Leder zu be-lasten. (dpa)

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