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THOMA AUFZÜGE GmbH SCHÖNBERGER WEG 6-10 60488 FRANKFURT AM MAIN Tel: 069 / 976608 - 0 Fax: -99 thoma-aufzuege.de © Thoma Aufzüge 2011 KeZ / Q:\Projekt2\Homepage\Thomaaufzuege\Pdfs\Ausstattungsdetails\Schallschutz An Aufzugsanlagenneu.DOC / Druck: 12.12.2011 17:29:00 Schallschutz an Aufzugsanlagen nach DIN 4109, VDI 2566 Die Anforderungen und Nachweise des Schallschutzes im Hochbau werden in der DIN 4109 be- schrieben. In der VDI-Richtlinie 2566 "Lärmminderung an Aufzugsanlagen" und "Schallschutz bei Aufzugsanlagen ohne Maschinenraum" werden dann konkretisierende Maßnahmen definiert. Die DIN 4109 schreibt in Tabelle 4 für "sonstige haustechnische Anlagen" die folgenden maximal zulässigen A-bewerteten Schalldruckpegel für schutzbedürftige Räume vor: Wohn- und Schlafräume: L 30 dB (A) Unterrichts- und Arbeitsräume: L 35 dB (A) Weitere, übliche Schallwerte für Aufzugsanlagen sind: Bei sämtlichen Türbewegungen: L 65 dB (A) Im Triebwerksraum: L 75 dB (A) Im Aufzugsschacht bei MR-losen Aufzügen: L 75 dB (A) Im Fahrkorb, fahrend: L 55 dB (A) 1 m vor der Schachttür bei vorbeifahrender Kabine: L 55 dB (A) Um diese Schallwerte einzuhalten sind folgende Maßnahmen sinnvoll/erforderlich: Seitens der Aufzugshersteller: Maschinenrahmen und Rollengerüste schwingungsisoliert aufstellen und befestigen. Fahrkorb- und Gegengewichtsführungen mit weichen Kunststoffrollen (Rollenführungen) oder schwingungsisolierten Kunststoffeinlagen (Gleitführungen) ausführen. Sämtliche Durchbrüche zum Schacht mit wirksamen Schalldämpfern bis auf ein konstruktiv erforderliches Minimum verschließen. Bei Maschinenraumlosen Aufzügen sollten nur extrem leise laufende, getriebelose Antriebe eingesetzt werden. Gegebenenfalls ist es sinnvoll, diese gegen die Ausbreitung von Luftschall komplett zu ummanteln. Schacht- und Kabinentürführungen mit gummierten Laufrollen und Mindestdurchmessern von ø=60mm. Untere Türführung mit Kunststoffgleitern versehen. Elastische Anschläge an Schacht- und Kabinentüren. Bauliche Voraussetzungen: Wandstärken gemäß VDI2566 berücksichtigen. Bei unmittelbar an Aufzugsschächte angrenzenden schutzbedürftigen Räumen müssen die Wände entsprechend dicker ausgeführt werden oder eine zweischalige Bauweise gewählt wer- den, wobei hier auf die konsequente Trennung der zwei Schalen zu achten ist. Die Ausführung des Schachts mit z.B. Kalksandstein oder einem Rauhputz wirkt schall- schluckend. Bei Glasaufzügen ist die Schallausbreitung entsprechend höher. Die oben genannten Vorschriften stellen nur einen zusammengefassten Auszug aus der angege- benen Norm dar. Irrtümer vorbehalten.

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© Thoma Aufzüge 2011 KeZ / Q:\Projekt2\Homepage\Thomaaufzuege\Pdfs\Ausstattungsdetails\Schallschutz An Aufzugsanlagenneu.DOC / Druck: 12.12.2011 17:29:00

Schallschutz an Aufzugsanlagen nach DIN 4109, VDI 2566

Die Anforderungen und Nachweise des Schallschutzes im Hochbau werden in der DIN 4109 be-schrieben. In der VDI-Richtlinie 2566 "Lärmminderung an Aufzugsanlagen" und "Schallschutz bei Aufzugsanlagen ohne Maschinenraum" werden dann konkretisierende Maßnahmen definiert. Die DIN 4109 schreibt in Tabelle 4 für "sonstige haustechnische Anlagen" die folgenden maximal zulässigen A-bewerteten Schalldruckpegel für schutzbedürftige Räume vor: Wohn- und Schlafräume: L ≤≤≤≤ 30 dB (A) Unterrichts- und Arbeitsräume: L ≤≤≤≤ 35 dB (A) Weitere, übliche Schallwerte für Aufzugsanlagen sind: Bei sämtlichen Türbewegungen: L ≤≤≤≤ 65 dB (A) Im Triebwerksraum: L ≤≤≤≤ 75 dB (A) Im Aufzugsschacht bei MR-losen Aufzügen: L ≤≤≤≤ 75 dB (A) Im Fahrkorb, fahrend: L ≤≤≤≤ 55 dB (A) 1 m vor der Schachttür bei vorbeifahrender Kabine: L ≤≤≤≤ 55 dB (A) Um diese Schallwerte einzuhalten sind folgende Maßnahmen sinnvoll/erforderlich: Seitens der Aufzugshersteller: � Maschinenrahmen und Rollengerüste schwingungsisoliert aufstellen und befestigen. � Fahrkorb- und Gegengewichtsführungen mit weichen Kunststoffrollen (Rollenführungen) oder

schwingungsisolierten Kunststoffeinlagen (Gleitführungen) ausführen. � Sämtliche Durchbrüche zum Schacht mit wirksamen Schalldämpfern bis auf ein konstruktiv

erforderliches Minimum verschließen. � Bei Maschinenraumlosen Aufzügen sollten nur extrem leise laufende, getriebelose Antriebe

eingesetzt werden. Gegebenenfalls ist es sinnvoll, diese gegen die Ausbreitung von Luftschall komplett zu ummanteln.

� Schacht- und Kabinentürführungen mit gummierten Laufrollen und Mindestdurchmessern von ø=60mm. Untere Türführung mit Kunststoffgleitern versehen.

� Elastische Anschläge an Schacht- und Kabinentüren. Bauliche Voraussetzungen: � Wandstärken gemäß VDI2566 berücksichtigen. � Bei unmittelbar an Aufzugsschächte angrenzenden schutzbedürftigen Räumen müssen die

Wände entsprechend dicker ausgeführt werden oder eine zweischalige Bauweise gewählt wer-den, wobei hier auf die konsequente Trennung der zwei Schalen zu achten ist.

� Die Ausführung des Schachts mit z.B. Kalksandstein oder einem Rauhputz wirkt schall-schluckend. Bei Glasaufzügen ist die Schallausbreitung entsprechend höher.

Die oben genannten Vorschriften stellen nur einen zusammengefassten Auszug aus der angege-benen Norm dar. Irrtümer vorbehalten.