Die gymnasiale Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium (ab 2010) im Bildungszentrum...
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Die gymnasiale Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium
(ab 2010)
im Bildungszentrum Reutlingen-NordReferenten: J. Heer, A. Schönberger
Struktur1. Grundkonzeption2. Fächer, Kurse und Belegungspflicht3. Punktesystem und Noten4. Gleichwertige Leistungen5. Abiturprüfung6. Besondere Lernleistung7. Abrechnung8. Termine und Internetadressen9. Sonstiges
Grundkonzeption Fächer, Kurse, … Punktesystem Gleichw. LeistungenAbiturprüfung Bes. Lernleistung Abrechnung Termine & Adressen
Das Gymnasium vermittelt Schülern mit entsprechenden Begabungen und Bildungsabsichten eine breite und vertiefte Allgemeinbildung, die zur Studierfähigkeit führt.
Das Gymnasium fördert insbesondere die Fähigkeit,
• theoretische Erkenntnisse nachzuvollziehen,
• schwierige Sachverhalte geistig zu durchdringen,
• sowie vielschichtige Zusammenhänge zu durchschauen, zu ordnen und verständlich vortragen und darstellen zu können.
Aus dem Schulgesetz für Baden-Württemberg §8 Gymnasium
Breite und tiefeAllgemeinbildung
Pflichtfächer Pflichtbelegung Pflichtanrechnung
Eigene Begabung undWünsche
Wahlfächer Wahlbelegung Wahlanrechnung
Grundkonzeption Fächer, Kurse, … Punktesystem Gleichw. LeistungenAbiturprüfung Bes. Lernleistung Abrechnung Termine & Adressen
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Welche Fächer gibt es?Aufgabenfelder Pflichtbereich Wahlbereich
Isprachlich-literarisch-
künstlerisch
Deutsch, Englisch, Französisch, Latein,
Musik, Bildende Kunst
Spanisch, Literatur und Theater, Literatur* (in K1)
IIgesellschaftswissen-
schaftlich
Geschichte, Geographie, Gemeinschaftskunde,
Wirtschaft,Religion, Ethik
Philosophie*, Psychologie* (jeweils in K2)
IIImathematisch-
naturwissenschaftlich-technisch
Mathematik,Physik, Biologie, Chemie,
NWT**Informatik, Mathematik Plus
Ohne Zuordnung Sport
Wechselnde Zuordnung Seminarkurs
• *in diesen Fächern können im Verlauf der Kursstufen nur 2 Kurse besucht werden.
• **dieses Fach wird nur zweistündig angeboten
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Was ist ein Kurs?
Der Unterricht in einem Fach über ein halbes Jahr wird Kurs genannt.
Beispiele:
• Mathematik: 4 Kurse (K1.1, K1.2, K2.1, K2.2)
• Psychologie*: 2 Kurse (K2.1, K2.2)
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Wie viele Stunden hat ein Kurs?
Vierstündige Kurse• Kurse in den Pflichtkernfächern• Kurse in den Wahlkernfächern• Kurse in jeder Fremdsprache (Ausnahme: Spanisch 3std)
Zweistündige Kurse• Kurse in jedem anderen Fach
Zweistündige Seminarkurse (in K1)
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Welche Kurse müssen belegt werden?
Vierstündige Kurse (über vier Halbjahre Pflicht)
• 3 PflichtkernfächerDeutsch, Mathematik und eine Fremdsprache aus dem Pflichtbereich der Sekundarstufe I
• 1. WahlkernfachEine weitere Pflichtfremdsprache aus der Sekundarstufe I oderPhysik oder Biologie oder Chemie (kein NWT)
• 2. WahlkernfachJedes Fach aus dem Pflichtbereich (Gesellschaftswissenschaft, Musik, BK, Sport)
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Welche Kurse müssen belegt werden?
Zweistündige Kurse (über vier Halbjahre Pflicht)
• Musik oder Bildende Kunst
• Geschichte
• Gemeinschaftskunde (1.HJ & 4.HJ) bzw. Geographie (2.HJ & 3.HJ)Sonderfall:Ist Wirtschaft Wahlkernfach, so müssen Geographie im 2.HJ und
Gemeinschaftskunde in 4.HJ nicht belegt werden (bei einer mdl. Prüfung stammt der Prüfungsstoff aber aus beiden Halbjahren !)
• Religionslehre bzw. Ethik
• Zwei der Fächer Physik, Chemie, Biologie oder NWTHinweis:Ist eine Naturwissenschaft 4-stündig, so muss nur eine weitere zweistündig belegt werden
• Sport
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Kursanzahl und Wochenstunden• zwanzig 4-stündige Kurse (5x4 Kurse = 20 Kurse)
• mind. zwanzig 2-stündige Kurse (oder das 3stündige Spanisch)
• durchschnittlich 32 Wochenstunden pro Halbjahr (AGs werden mitgezählt); 34 – 34 – 30 – 30 z.B. auch möglich
Zur Kurswahl mit Winprosa
Zur Kurswahl in Papierform
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Wie wird in der Kursstufe und im Abitur bewertet?
Punkte 15 14 13 12 11 10 9 8 7 6 5 4 3 2 1 0
Note sehr gut gut befriedigend ausreichend mangelhaft
ungenügend
Bei der Leistungsbewertung werden die Punktzahlen nach folgender Tabelle – je nach Tendenz – zugeordnet.
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GFS/ gwL
• Mögliche FormenPräsentationen bzw. Referate, Projekte, experimentelle
Arbeiten im naturwissenschaftlichen Bereich, weitere Formen sind in Absprache mit dem Kurslehrer / der Kurslehrerin möglich
Rahmenbedingungen- verpflichtend sind drei solcher Leistungen im Laufe der Kursstufe
(eine vierte ist möglich)- Wahl von drei (vier) verschiedenen Fächern (jedes Fach ist wählbar)- Zusatz zu Klausuren, kein Ersatz, Gewichtung wie Klausur- Tutor koordiniert
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Schriftliches und mündliches Abitur
In der Abiturprüfung wird jeder Schüler in fünf Fächern geprüft.
Es gibt:
• vier schriftliche Prüfungsfächer
• ein mündliches Prüfungsfach
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Schriftliche Prüfungsfächer
Die vier schriftlichen Prüfungsfächer sind:
• alle drei Pflichtkernfächer •Deutsch
•Mathematik
•Fremdsprache
• eines der beiden WahlkernfächerFalls E oder F: 180 min schriftl., Kommunikationsprüfung, pro Schüler 15 min, allein oder zu zweit, Festlegung 3.HJ. (Info am K2-Elternabend)
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Mündliches Prüfungsfach (Präsentationsprüfung)
Es müssen in der Abiturprüfung alle drei Aufgabenfelder abgedeckt werden. Das bedeutet:
• Gesellschaftswissenschaften noch nicht schriftlich geprüft:Fach aus dem gesellschaftswissenschaftlichen Feld
(Geschichte, Geographie, Gemeinschaftskunde, Wirtschaft, Religion oder Ethik)
oder eine besondere Lernleistung aus diesem Feld.
• Gesellschaftswissenschaften bereits schriftlich geprüft:Beliebiges Fach aus dem Pflichtbereich oder eine beliebige besondere Lernleistung oder Spanisch
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Sport, Musik, Kunst als mündliches Prüfungsfach (Präsentationsprüfung)
• Bildende Kunst und Musik kann fachpraktische Teile enthalten.
• Sport enthält einen mündlichen (Punktzahl wird einfach
gewertet) und einen fachpraktischen Teil (Punktzahl wird doppelt gewertet).
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Zusätzliche mündliche Prüfung in einem schriftlich geprüften Fach
Jeder Schüler kann freiwillig in bereits schriftlich geprüften Fächern zusätzlich mündlich geprüft werden.(theoretisch kann der/die Prüfungsvorsitzende zusätzliche mündliche Prüfungen festlegen)
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Unterschiede in den beiden mündlichen Prüfungen
Mündliches Prüfungsfach (Präsentationsprüfung)
• Präsentationsprüfung über ein Thema, das aus vier vom Schüler vorgelegten Themen ausgewählt und ca. eine Woche vor der Prüfung ihm mitgeteilt wird.
• Prüfungsgespräch über verwandte Gebiete• Gruppenprüfung ist möglich (durch die Themenstellung muss die individuelle Leistung eindeutig erkennbar sein).
Zusätzliche mündliche Prüfung in einem schriftlich geprüften Fach
• Prüfungsaufgaben
• Bearbeitung während 20minütiger Vorbereitungszeit
• 10 min Ergebnispräsentation
• 10 min Prüfungsgespräch aus dem Gesamtbereich des Fachs
• Einzelprüfung
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Die besondere Lernleistung (bLL)• Teilnahme an einem Seminarkurs
- fachübergreifende Themenstellung- Wahl des individuellen Themas zu Beginn von K1.1- Betreuung durch i.d.R. zwei Lehrkräfte- 2 Halbjahre + Dokumentation + Kolloquium- Zuordnung zu einem Aufgabenfeld (in Absprache mit der Lehrkraft)
• Teilnahme an einem Bundes- oder Landeswettbewerb- Schulleitung entscheidet über Anerkennung- Zusätzlich Dokumentation und Kolloquium- Lehrkraft der Schule bewertet den Wettbewerbsbeitrag erneut (max. 30 NP), ebenfalls eine Dokumentation und ein Kolloquium (je 15 NP)
Jeder Schüler kann maximal eine besondere Lernleistung einbringen.
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Die „Jokerfunktionen“ der bLL
Die besondere Lernleistung kann das 5. Prüfungsfach ersetzen, wenn unter Berücksichtigung der Aufgabenfeld-Zuordnung der bLL zusammen mit den schriftlichen Prüfungsfächern alle drei Aufgabenfelder abgedeckt werden.Fall 1: eine schriftl. Prüfung aus dem 2.Feld:
Aufgabenfeld der bLL ist egalFall 2: keine schriftl. Prüfung aus 2. Feld:
bLL muss dem 2. Feld zugeordnet sein
Vorteil: Keine Präsentationsprüfung am Ende der Schulzeit
Wird eine bLL nicht als Ersatz für das 5. Prüfungsfach verwendet, so kann sie wie zwei Kurse im Kursblock angerechnet werden.
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Pflichtanrechnung in Block I
• Kurse in den fünf Kernfächern (5x4 Kurse = 20 Kurse)• Mindestens 20 weitere Kurse, darunter (falls nicht anderweitig eingebracht)
• Bildende Kunst oder Musik (2 Kurse)
• Geschichte (4 Kurse)
• Gemeinschaftskunde / Geographie (2x2 Kurse, Sonderfall Wirtschaft beachten)
• 2 Naturwissenschaften (2 x 4 Kurse)
Falls noch nicht enthalten:
• Kurse des mündlichen Prüfungsfachs (4 Kurse)
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Wahlanrechnung in Block I
• Zu diesen 40 Kursen können weitere Kurse angerechnet werden, wenn dadurch die durchschnittliche Punktzahl der Kurse ansteigt.
• Die besondere Lernleistung ist – falls sie nicht das mündliche Prüfungsfach ersetzt – auch im Block I (Kursblock) anrechenbar. Dabei wird die erreichte Notenpunktzahl für die bLL verdoppelt, also sind maximal 30 Punkte anrechenbar.
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Mindestanforderungen
Block I („Qualifikationsphase“)• mindestens 200 von 600 möglichen Punkten• maximal 20% der angerechneten Kurse mit weniger als 5 Notenpunkten (bis 44 Kurse darf man 8 „unterbelegen“, von 45 – 49 Kursen darf man 9 unterbelegen, ...)• kein belegpflichtiger Kurs mit 0 Punkten
Block II (Abiturprüfung)• mindestens 100 von 300 möglichen Punkten• in 3 Prüfungsfächer je mindestens 5 Notenpunkten (werden vierfach gewertet = 20 Punkte)
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Termine in 10• Februar/März: Infophase über Inhalte und Anforderungen der
Kurse durch Lehrkräfte
• März: Abfrage der Koop-Kurse (verbindliche Meldungen)
• März / April / Mai: – Durchführung der Basiswahl Mitte März (komplette Kurswahl
einschl. Angabe von Prüfungsfächern und ggfls. einer besonderen Lernleistung)
– Auswertung der Basiswahl (endgültiges Kursangebot / Schienenmodell)
– Wer muss vierstündige Kurse umwählen?
• Ende Juni/Anfang Juli: Durchführung der Hauptwahl
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Termine in K1 / K2• Zu Beginn des 3.HJs (K2.1):
– Festlegung des 4. schriftlichen Prüfungsfachs (ein Wahlkernfach) – Bei Belegung von zwei oder mehr Fremdsprachen: Wahl dieser
Fremdsprachen als Pflicht- oder Wahlkernfach
• Nach Ausgabe des Zeugnisses für K2.1 (3.HJ):– Wahl des mündlichen Prüfungsfachs
• Nach Bekanntgabe der Ergebnisse der schriftlichen Prüfung: – Angabe der anzurechnenden Kurse – Entscheidung über Anrechnung der besonderen Lernleistung– Evtl. Festlegung der zusätzlichen mündlichen Prüfung
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Termine in K1 / K2
Wir bitten darum, Abgabetermine einzuhalten!
www.cmh-soft.deKlick auf „winprosa“ - „Serviceseiten für Schüler/innen“
Leitfaden Abitur 2018
NGVO (Abiturverordnung Gymnasien der Normalform)
Präsentation über die NGVO
Grundkonzeption Fächer, Kurse, … Punktesystem Gleichw. LeistungenAbiturprüfung Bes. Lernleistung Abrechnung Termine & Adressen
www.bzn.rt.bw.schule.de
Weitere Termine Klasse 10
• 16. Feb. Infoveranstaltung Förderprogramm „Studienkompass“
• 19. Feb. Abgabe Bogy-Formblatt• 26. Feb. Infoveranstaltung
„Studienbotschafter“• 04.-08. April: Bogy-Woche• 26. April: „Bogy-Börse“