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Die gymnasiale Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium (ab 2010) im Bildungszentrum Reutlingen- Nord Referenten: J. Heer, A. Schönberger

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Die gymnasiale Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium

(ab 2010)

im Bildungszentrum Reutlingen-NordReferenten: J. Heer, A. Schönberger

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Struktur1. Grundkonzeption2. Fächer, Kurse und Belegungspflicht3. Punktesystem und Noten4. Gleichwertige Leistungen5. Abiturprüfung6. Besondere Lernleistung7. Abrechnung8. Termine und Internetadressen9. Sonstiges

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Grundkonzeption Fächer, Kurse, … Punktesystem Gleichw. LeistungenAbiturprüfung Bes. Lernleistung Abrechnung Termine & Adressen

Das Gymnasium vermittelt Schülern mit entsprechenden Begabungen und Bildungsabsichten eine breite und vertiefte Allgemeinbildung, die zur Studierfähigkeit führt.

Das Gymnasium fördert insbesondere die Fähigkeit,

• theoretische Erkenntnisse nachzuvollziehen,

• schwierige Sachverhalte geistig zu durchdringen,

• sowie vielschichtige Zusammenhänge zu durchschauen, zu ordnen und verständlich vortragen und darstellen zu können.

Aus dem Schulgesetz für Baden-Württemberg §8 Gymnasium

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Breite und tiefeAllgemeinbildung

Pflichtfächer Pflichtbelegung Pflichtanrechnung

Eigene Begabung undWünsche

Wahlfächer Wahlbelegung Wahlanrechnung

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Welche Fächer gibt es?Aufgabenfelder Pflichtbereich Wahlbereich

Isprachlich-literarisch-

künstlerisch

Deutsch, Englisch, Französisch, Latein,

Musik, Bildende Kunst

Spanisch, Literatur und Theater, Literatur* (in K1)

IIgesellschaftswissen-

schaftlich

Geschichte, Geographie, Gemeinschaftskunde,

Wirtschaft,Religion, Ethik

Philosophie*, Psychologie* (jeweils in K2)

IIImathematisch-

naturwissenschaftlich-technisch

Mathematik,Physik, Biologie, Chemie,

NWT**Informatik, Mathematik Plus

Ohne Zuordnung Sport

Wechselnde Zuordnung Seminarkurs

• *in diesen Fächern können im Verlauf der Kursstufen nur 2 Kurse besucht werden.

• **dieses Fach wird nur zweistündig angeboten

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Was ist ein Kurs?

Der Unterricht in einem Fach über ein halbes Jahr wird Kurs genannt.

Beispiele:

• Mathematik: 4 Kurse (K1.1, K1.2, K2.1, K2.2)

• Psychologie*: 2 Kurse (K2.1, K2.2)

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Wie viele Stunden hat ein Kurs?

Vierstündige Kurse• Kurse in den Pflichtkernfächern• Kurse in den Wahlkernfächern• Kurse in jeder Fremdsprache (Ausnahme: Spanisch 3std)

Zweistündige Kurse• Kurse in jedem anderen Fach

Zweistündige Seminarkurse (in K1)

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Welche Kurse müssen belegt werden?

Vierstündige Kurse (über vier Halbjahre Pflicht)

• 3 PflichtkernfächerDeutsch, Mathematik und eine Fremdsprache aus dem Pflichtbereich der Sekundarstufe I

• 1. WahlkernfachEine weitere Pflichtfremdsprache aus der Sekundarstufe I oderPhysik oder Biologie oder Chemie (kein NWT)

• 2. WahlkernfachJedes Fach aus dem Pflichtbereich (Gesellschaftswissenschaft, Musik, BK, Sport)

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Welche Kurse müssen belegt werden?

Zweistündige Kurse (über vier Halbjahre Pflicht)

• Musik oder Bildende Kunst

• Geschichte

• Gemeinschaftskunde (1.HJ & 4.HJ) bzw. Geographie (2.HJ & 3.HJ)Sonderfall:Ist Wirtschaft Wahlkernfach, so müssen Geographie im 2.HJ und

Gemeinschaftskunde in 4.HJ nicht belegt werden (bei einer mdl. Prüfung stammt der Prüfungsstoff aber aus beiden Halbjahren !)

• Religionslehre bzw. Ethik

• Zwei der Fächer Physik, Chemie, Biologie oder NWTHinweis:Ist eine Naturwissenschaft 4-stündig, so muss nur eine weitere zweistündig belegt werden

• Sport

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Kursanzahl und Wochenstunden• zwanzig 4-stündige Kurse (5x4 Kurse = 20 Kurse)

• mind. zwanzig 2-stündige Kurse (oder das 3stündige Spanisch)

• durchschnittlich 32 Wochenstunden pro Halbjahr (AGs werden mitgezählt); 34 – 34 – 30 – 30 z.B. auch möglich

Zur Kurswahl mit Winprosa

Zur Kurswahl in Papierform

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Wie wird in der Kursstufe und im Abitur bewertet?

Punkte 15 14 13 12 11 10 9 8 7 6 5 4 3 2 1 0

Note sehr gut gut befriedigend ausreichend mangelhaft

ungenügend

Bei der Leistungsbewertung werden die Punktzahlen nach folgender Tabelle – je nach Tendenz – zugeordnet.

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GFS/ gwL

• Mögliche FormenPräsentationen bzw. Referate, Projekte, experimentelle

Arbeiten im naturwissenschaftlichen Bereich, weitere Formen sind in Absprache mit dem Kurslehrer / der Kurslehrerin möglich

Rahmenbedingungen- verpflichtend sind drei solcher Leistungen im Laufe der Kursstufe

(eine vierte ist möglich)- Wahl von drei (vier) verschiedenen Fächern (jedes Fach ist wählbar)- Zusatz zu Klausuren, kein Ersatz, Gewichtung wie Klausur- Tutor koordiniert

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Schriftliches und mündliches Abitur

In der Abiturprüfung wird jeder Schüler in fünf Fächern geprüft.

Es gibt:

• vier schriftliche Prüfungsfächer

• ein mündliches Prüfungsfach

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Schriftliche Prüfungsfächer

Die vier schriftlichen Prüfungsfächer sind:

• alle drei Pflichtkernfächer •Deutsch

•Mathematik

•Fremdsprache

• eines der beiden WahlkernfächerFalls E oder F: 180 min schriftl., Kommunikationsprüfung, pro Schüler 15 min, allein oder zu zweit, Festlegung 3.HJ. (Info am K2-Elternabend)

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Mündliches Prüfungsfach (Präsentationsprüfung)

Es müssen in der Abiturprüfung alle drei Aufgabenfelder abgedeckt werden. Das bedeutet:

• Gesellschaftswissenschaften noch nicht schriftlich geprüft:Fach aus dem gesellschaftswissenschaftlichen Feld

(Geschichte, Geographie, Gemeinschaftskunde, Wirtschaft, Religion oder Ethik)

oder eine besondere Lernleistung aus diesem Feld.

• Gesellschaftswissenschaften bereits schriftlich geprüft:Beliebiges Fach aus dem Pflichtbereich oder eine beliebige besondere Lernleistung oder Spanisch

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Sport, Musik, Kunst als mündliches Prüfungsfach (Präsentationsprüfung)

• Bildende Kunst und Musik kann fachpraktische Teile enthalten.

• Sport enthält einen mündlichen (Punktzahl wird einfach

gewertet) und einen fachpraktischen Teil (Punktzahl wird doppelt gewertet).

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Zusätzliche mündliche Prüfung in einem schriftlich geprüften Fach

Jeder Schüler kann freiwillig in bereits schriftlich geprüften Fächern zusätzlich mündlich geprüft werden.(theoretisch kann der/die Prüfungsvorsitzende zusätzliche mündliche Prüfungen festlegen)

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Unterschiede in den beiden mündlichen Prüfungen

Mündliches Prüfungsfach (Präsentationsprüfung)

• Präsentationsprüfung über ein Thema, das aus vier vom Schüler vorgelegten Themen ausgewählt und ca. eine Woche vor der Prüfung ihm mitgeteilt wird.

• Prüfungsgespräch über verwandte Gebiete• Gruppenprüfung ist möglich (durch die Themenstellung muss die individuelle Leistung eindeutig erkennbar sein).

Zusätzliche mündliche Prüfung in einem schriftlich geprüften Fach

• Prüfungsaufgaben

• Bearbeitung während 20minütiger Vorbereitungszeit

• 10 min Ergebnispräsentation

• 10 min Prüfungsgespräch aus dem Gesamtbereich des Fachs

• Einzelprüfung

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Die besondere Lernleistung (bLL)• Teilnahme an einem Seminarkurs

- fachübergreifende Themenstellung- Wahl des individuellen Themas zu Beginn von K1.1- Betreuung durch i.d.R. zwei Lehrkräfte- 2 Halbjahre + Dokumentation + Kolloquium- Zuordnung zu einem Aufgabenfeld (in Absprache mit der Lehrkraft)

• Teilnahme an einem Bundes- oder Landeswettbewerb- Schulleitung entscheidet über Anerkennung- Zusätzlich Dokumentation und Kolloquium- Lehrkraft der Schule bewertet den Wettbewerbsbeitrag erneut (max. 30 NP), ebenfalls eine Dokumentation und ein Kolloquium (je 15 NP)

Jeder Schüler kann maximal eine besondere Lernleistung einbringen.

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Die „Jokerfunktionen“ der bLL

Die besondere Lernleistung kann das 5. Prüfungsfach ersetzen, wenn unter Berücksichtigung der Aufgabenfeld-Zuordnung der bLL zusammen mit den schriftlichen Prüfungsfächern alle drei Aufgabenfelder abgedeckt werden.Fall 1: eine schriftl. Prüfung aus dem 2.Feld:

Aufgabenfeld der bLL ist egalFall 2: keine schriftl. Prüfung aus 2. Feld:

bLL muss dem 2. Feld zugeordnet sein

Vorteil: Keine Präsentationsprüfung am Ende der Schulzeit

Wird eine bLL nicht als Ersatz für das 5. Prüfungsfach verwendet, so kann sie wie zwei Kurse im Kursblock angerechnet werden.

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Pflichtanrechnung in Block I

• Kurse in den fünf Kernfächern (5x4 Kurse = 20 Kurse)• Mindestens 20 weitere Kurse, darunter (falls nicht anderweitig eingebracht)

• Bildende Kunst oder Musik (2 Kurse)

• Geschichte (4 Kurse)

• Gemeinschaftskunde / Geographie (2x2 Kurse, Sonderfall Wirtschaft beachten)

• 2 Naturwissenschaften (2 x 4 Kurse)

Falls noch nicht enthalten:

• Kurse des mündlichen Prüfungsfachs (4 Kurse)

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Wahlanrechnung in Block I

• Zu diesen 40 Kursen können weitere Kurse angerechnet werden, wenn dadurch die durchschnittliche Punktzahl der Kurse ansteigt.

• Die besondere Lernleistung ist – falls sie nicht das mündliche Prüfungsfach ersetzt – auch im Block I (Kursblock) anrechenbar. Dabei wird die erreichte Notenpunktzahl für die bLL verdoppelt, also sind maximal 30 Punkte anrechenbar.

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Mindestanforderungen

Block I („Qualifikationsphase“)• mindestens 200 von 600 möglichen Punkten• maximal 20% der angerechneten Kurse mit weniger als 5 Notenpunkten (bis 44 Kurse darf man 8 „unterbelegen“, von 45 – 49 Kursen darf man 9 unterbelegen, ...)• kein belegpflichtiger Kurs mit 0 Punkten

Block II (Abiturprüfung)• mindestens 100 von 300 möglichen Punkten• in 3 Prüfungsfächer je mindestens 5 Notenpunkten (werden vierfach gewertet = 20 Punkte)

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Termine in 10• Februar/März: Infophase über Inhalte und Anforderungen der

Kurse durch Lehrkräfte

• März: Abfrage der Koop-Kurse (verbindliche Meldungen)

• März / April / Mai: – Durchführung der Basiswahl Mitte März (komplette Kurswahl

einschl. Angabe von Prüfungsfächern und ggfls. einer besonderen Lernleistung)

– Auswertung der Basiswahl (endgültiges Kursangebot / Schienenmodell)

– Wer muss vierstündige Kurse umwählen?

• Ende Juni/Anfang Juli: Durchführung der Hauptwahl

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Termine in K1 / K2• Zu Beginn des 3.HJs (K2.1):

– Festlegung des 4. schriftlichen Prüfungsfachs (ein Wahlkernfach) – Bei Belegung von zwei oder mehr Fremdsprachen: Wahl dieser

Fremdsprachen als Pflicht- oder Wahlkernfach

• Nach Ausgabe des Zeugnisses für K2.1 (3.HJ):– Wahl des mündlichen Prüfungsfachs

• Nach Bekanntgabe der Ergebnisse der schriftlichen Prüfung: – Angabe der anzurechnenden Kurse – Entscheidung über Anrechnung der besonderen Lernleistung– Evtl. Festlegung der zusätzlichen mündlichen Prüfung

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Termine in K1 / K2

Wir bitten darum, Abgabetermine einzuhalten!

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www.cmh-soft.deKlick auf „winprosa“ - „Serviceseiten für Schüler/innen“

Leitfaden Abitur 2018

NGVO (Abiturverordnung Gymnasien der Normalform)

Präsentation über die NGVO

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www.bzn.rt.bw.schule.de

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Weitere Termine Klasse 10

• 16. Feb. Infoveranstaltung Förderprogramm „Studienkompass“

• 19. Feb. Abgabe Bogy-Formblatt• 26. Feb. Infoveranstaltung

„Studienbotschafter“• 04.-08. April: Bogy-Woche• 26. April: „Bogy-Börse“