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NACHKAUF DER STUDIENJAHRE FÜR DIE RENTE

Dienstag, 11. November 2014

Alexander OberkoflerPatronat SBR/ASGB

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1.Welche Zeiten können nachgekauft werden?

2.Wer kann den Antrag um Studiennachkauf stellen?

3.Wie stelle ich den Antrag?

4.Wie erfolgt die Berechnung?

5.Welche Vorteile bringt der Nachkauf der Studienjahre?

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Nachkaufbare Zeiten:

●Wichtig: das Studium wurde abgeschlossen!●Nachkaufbar sind die Zeiten der gesetzlich in Italien vorgesehen Studiendauer (z.B. 5 Jahre für ein Ingenieurstudium)●Universitätsdiplome für Studiengänge von minimal 2 Jahren und maximal 3 Jahren●Befähigungslehrgänge nach der Matura, falls Voraussetzung für die berufliche Karriere●Spezialisierungsdiplome●Mindestens 2jährige Forschungsdoktorate, die nach Abschluss des Doktorates absolviert werden●Mehrere Universitätsabschlüsse, auch wenn nicht Voraussetzung für die Berufszulassung

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Nicht nachkaufbar:

●Zeiten während des Studiums, die bereits durch Sozialbeiträge abgedeckt sind, wie z.B. Arbeitszeiten während des Studiums

●Zeiten ausserhalb der gesetzlichen Studiendauer (Beispiel: eine Studientin benötigt 6 Jahre für den Abschluss des Studiums, gesetzliche Studiendauer ist 4 Jahre – nur 4 Jahre sind nachkaufbar)

●Sog. Ersatz- oder Figurativzeiten (z.B. Mutterschaftszeiten, freiwillige Beitragszahlungen, ehemalige Militärdienstzeiten).

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Was passiert, wenn ich während des Studiums Studienrichtung gewechselt habe?

Ein Student wechselt nach einer bestimmten Anzahl von Studienjahren die Fakultät und erzielt in einer anderen Studienrichtung den Abschluss. Er kann die gesetzliche Studiendauer des abgeschlossenen Studiums nachkaufen.

Beispiel: ein Student wechselt im 3. Jahr Medizinstudium (5 Jahre) in Biologie (4 Jahre). Nach Abschluss des Biologiestudiums kann er die ersten 2 Jahre Medizinstudium und das 3. und 4. Jahr des Biologiestudiums nachkaufen – insgesamt 4 Jahre.

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Studium im Ausland

Auch im Ausland absolvierte Studienjahre können nachgekauft werden. Voraussetzung ist, dass der im Ausland erlangte akademische Titel in Italien rechtliche Wirkung hat und anerkannt wird.

Nachkaufen kann man allerdings nur die in Italien vorgesehene gesetzliche Studiendauer auch wenn im Ausland für das Erreichen des entsprechenden akademischen Titels eine längere Studiendauer vorgesehen ist.

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Studium, welches teilweise im Ausland absolviert worden ist

Der Nachkauf der Studienjahre kann auch dann getätigt werden, wenn das Studium zum Teil im Ausland absolviert worden ist und dann in Italien abgeschlossen worden ist.

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Wer kann den Nachkauf der Studienjahre beantragen?

●alle Lohnabhängigen

●alle Selbständigen (Handwerker, Kaufleute, Bauern)

●Freiberufler und all jene, die eine sog. atypische arbeitnehmerähnliche Tätigkeit ausüben (Co.co.co, co.co.pro., usw.)

●alle Personen, die in keiner Rentenversicherung eingetragen sind

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Wer kann den Nachkauf der Studienjahre beantragen?

All diese können den Antrag beim NISF/INPS einreichen. Öffentlich Bedienstete müssen den Antrag bei ihrem Pensionsträger ex INPDAP stellen, Freiberufler beantragen den Studiennachkauf bei Ihrem eigenen Pensionsträger , wie Juristen bei der Pensionsanstalt der Rechtsanwälte, Wirtschaftsberater bei der Pensionsanstalt der „dottori commercialisti“ usw.

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Bis Ende 2007 war Voraussetzung für einen Studiennachkauf, 1 Woche Sozialbeiträge nachweisen zu können.

Mit der Änderung durch das Gesetz Nr. 247/2007 ist dies seit 01. Januar 2008 nicht mehr so. Jetzt können auch jene, die noch nie eine sozialversicherte Tätigkeit ausgeübt haben, den Antrag auf Nachkauf der Studienjahre stellen.

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Wie stelle ich den Antrag?

Es gibt eigene dafür vorgesehene Formblätter, die beim zuständigen Versicherungsträger oder bei Patronaten aufliegen bzw. im Internet zu finden sind.

Der Antrag

Im Formular für den Nachkauf der Studienjahre gibt es die Möglichkeit die gesamte gesetzliche Studiendauer nachkaufen zu wollen oder auch nur Teile davon.

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Wie stelle ich den Antrag?

●Beilagen:

●Kopie des Diploms

●Kopie der Immatrikulationsbestätigung

●Kopien der einzelnen Inskriptionsbestätigungen (erhältlich bei der eigenen Fakultät)

●Kopie Identitätskarte

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Berechnung des Nachkaufs der Studienjahre

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Um die Berechnung des Studiennachkaufs zu verstehen, müssen kurz die Rentenberechnungssysteme in Italien erklärt werden:

●Alle, die ab dem 01. Januar 1996 die erste sozialversicherte Tätigkeit nachweisen können, wir die Rente nach dem Beitragssystem errechnet.

●Alle, die bis 31.Dezember 1995 mindestens 18 Versicherungsjahre nachweisen können, wird die Rente nach dem gehaltsbezogenem System berechnet, für die Zeiten bis 31.12.2011, dann ab 2012 nach dem beitragsbezogenem System

●Personen, welche am 31. Dezember 1995 weniger als 18 Versicherungsjahre nachweisen können, wird die Rente nach dem gemischten System berechnet: bis 1995 Entlohnungssystem, ab 1996 Beitragssystem

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Berechnung des Nachkaufs im Entlohnungssystem

Die Berechnung erfolgt aufgrund bestimmter Tabellen, welche folgende Faktoren berücksichtigen (riserva matematica)

●Alter des/der AntragstellerIn

●das Geschlecht

●die Versicherungsposition und die Gehaltssituation

●die Dauer der Zeit, die nachgekauft wird

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Berechnung des Nachkaufs im Entlohnungssystem - Beispiele

Geboren am 07.04.1971Antrag am 07.09.2011

11 Beitragsjahre zum Datum des Antrags

Durchschnittliche Entlohnung in den letzten52 Wochen 35.949,39 €

Rückkauf 4 Jahre vor 1.1.1996Kosten des Rückkaufs 65.304,85€

Quelle: INPS

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Berechnung des Nachkaufs im Entlohnungssystem - Beispiele

Geboren am 19.08.1970Antrag am 07.09.2011

11 Beitragsjahre zum Datum des Antrags

Durchschnittliche Entlohnung in den letzten52 Wochen 52.378,46 €

Rückkauf 4 Jahre vor 1.1.1996Kosten des Rückkaufs 59.750,60 €

Quelle: INPS

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Berechnung des Nachkaufs im beitragsbezogenem System

Die Kosten für den Nachkauf der Studienjahre werden für jene Hochschulabgänger, welche zum Zeitpunkt des Antrages bereits in einer Pflichtrentenversicherung eingetragen waren, nach einem einfachen System ermittelt und können von jedem selbst errechnet werden. Es reicht, wenn man die bezogene Bruttoentlohnung (oder Einkommen aus selbständiger Tätigkeit bzw. aus einer kontinuierlichen und andauernden freien Mitarbeit) mit dem Prozentsatz des Sozialversicherungs-beitrages multipliziert. Der so erzielte Betrag wird mit der Anzahl der gesetzlich vorgesehenen Studienjahre multipliziert und so erhält man die Höhe der Gesamtkosten für den Nachkauf der Studienjahre.

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Berechnung des Nachkaufs im beitragsbezogenem System - Beispiele

Geboren am 29.11.1984Antrag am 07.09.2011

1 Beitragsjahr zum Datum des Antrags

Durchschnittliche Entlohnung in den letzten52 Wochen 21.581,46 €

Rückkauf 4 Jahre nach 31.12.1995Kosten des Rückkaufs 28.487,53 €

Quelle: INPS

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Berechnung des Nachkaufs im beitragsbezogenem System - Beispiele

Geboren am 02.11.1984Antrag am 07.09.2011

1 Beitragsjahr zum Datum des Antrags

Durchschnittliche Entlohnung in den letzten52 Wochen 22.113,29 €

Rückkauf 4 Jahre nach 31.12.1995Kosten des Rückkaufs 29.189,54 €

Quelle: INPS

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Bezahlung des Nachkaufs:

Für alle Anträge um Nachkauf, die nach dem 1.1.2008 gestellt sind, gibt es zwei Möglichkeiten für die Bezahlung:

1. einmalige Zahlung

2. aufgeteilt auf 120 Raten ohne Zinsen

Es ergeben sich in der Regel auch steuerliche Vorteile, denn die Beträge des Nachkaufs können von der Besteuerungsgrundlage abgezogen werden.

Sofern der ehemalige Student zu Lasten der Eltern lebt, können diese 19% der eingezahlten Beträge von der Steuer abschreiben.

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Erste Zahlungsfälligkeit nach 60 Tagen:

Nachdem man von der zuständigen Rentenversicherungs-anstalt die Mitteilung der Annahme des Studiennachkaufs erhalten hat, muss man sich entscheiden ob man innerhalb 60 Tagen die erste der 120 Monatsraten bezahlt.

Sollten zwei aufeinanderfolgende Raten nicht bezahlt werden, wird der Akt von der zuständigen Rentenversicherungsanstalt geschlossen und dem Betroffenen wird eine reduzierte Beitragszeit angerechnet, je nach Anzahl der bezahlten Raten. Eine Rückerstattung der bezahlten Raten ist nicht möglich.

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Wer den Termin von 60 Tagen nach Annahme des Studiennachkaufs von Seiten der Rentenversicherung verstreichen lässt, dem verfällt der Antrag.

Der Antrag kann aber zu einem späteren Zeitpunkt wieder gestellt werden. Die Kosten könnten sich dabei aber erhöhen, da als Berechnungsgrundlage immer das aktuelle Einkommen herangezogen wird.

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Berechnung des Nachkaufs von Personen, die in keiner Rentenversicherung eingetragen sind

Für jene Hochschulabgänger, welche noch keine Arbeitstätigkeit ausüben, werden die Kosten für den Nachkauf der Studienjahre nach einem für alle gültigen gleichen Parameter berechnet, der sich aus dem mindeststeuer-pflichtigem Einkommen für die Kaufleute ergibt.

Dieses Mindesteinkommen beträgt für das Jahr 2014 15.516,00 Euro. Auf diesen Betrag wird der für die Rentenberechnung der lohnabhängigen ArbeitnehmerInnen angewandte Prozentsatz für Sozialbeiträge von 33% errechnet. Daraus ergibt sich der für den Nachkauf eines Studienjahres zu entrichtende Betrag von 5.120,28 Euro ( 33 % von 15.516,00 Euro = 5.120,28 Euro). Die eingezahlten Beträge werden in einem eigenen Fonds eingezahlt und können dann, auf Antrag, in den Pflichtrentenfonds, in welchem der Hochschulabgänger nach Beginn der Arbeitstätigkeit eingeschrieben ist, überstellt werden.

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Die Wirtschaftlichkeit eines Nachkaufs der Studienjahre

Im Unterschied zu den in der Vergangenheit geltenden Bedingungen besteht heute eine gewisse Wirtschaftlichkeit eines Nachkaufs auf zwei Ebenen:

1. Steuerrechtlicher Natur

2. positive Auswirkungen auf die Rente (Anrecht und Ausmaß)

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Der erste Vorteil besteht darin, dass die für den Nachkauf eingezahlten Beträge von der Besteuerungsgrundlage abgezogen werden.

Die steuerlichen Vergünstigungen kann auch auf die Eltern ausgeweitet werden, wenn der Jugendliche steuerlich zu Lasten lebend ist.

Außerdem ist auch die Möglichkeit der zinslosen Ratenzahlung des zu bezahlenden Betrages in 120 Monatsraten (10 Jahre) nicht außer Acht zu lassen.

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Der zweite Vorteil, ergibt sich durch die positive Auswirkung des Nachkaufs auf die Rente und zwar in zweierlei Hinsicht:

a) auf das Anrecht auf Rente (ich kann i.d.R. früher in Rente gehen)

b) auf das Ausmaß der Rente (ich erhalte mehr Rente)

So wird beispielsweise beim beitragsbezogenem Berechnungssystem der gesamte Betrag, welcher für den Nachkauf der Studienjahre zu bezahlen ist, schon ab Antragstellung kapitalisiert und nicht erst ab Einzahlung der einzelnen Raten.

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Die durch dieses Referat erhaltenen Informationen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und können persönliche Beratung durch Fachkräfte nicht ersetzen. Dieser Beitrag soll die Teilnehmer an dieser Informationsveranstaltung nur dazu anregen, sich frühzeitig Gedanken über eine gute und notwendige Rentenabsicherung im Alter zu machen, sowie die Vor- und Nachteile eines Nachkaufs der Studienjahre zu erkennen.

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Sollten noch weitere Informationen notwendig sein, kann man sich jederzeit an folgende Adressen wenden:

ASGB - Jugend: Bindergasse 30,Bozen

Tel. 0471/308200, [email protected]

ASGB – Brixen, Vittorio-Veneto-Str. 33, Tel. 0472 834515

ASGB – Bruneck, Lorenznerstr.8, Tel. 0474 554048

ASGB – Meran, Freiheitsstr. 182/C, Tel. 0473 237189

ASGB – Schlanders, Holzbruggweg 19, Tel. 0473 730464

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