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Mitglied im Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) Nachrichten Information für Mitglieder 2/2016 Stahlmarkt: EU führt Überwachung beim Import ein Unionszollkodex: Die wichtigsten Änderungen Forschung und Entwicklung: Verlässliche Förderperspektiven für KMU? Interview mit Professor Dr. Johanna Wanka

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Mitglied im Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI)

Nachrichten

Information für Mitglieder

2/2016

� Stahlmarkt: EU führt Überwachung beim Import ein � Unionszollkodex: Die wichtigsten Änderungen

Forschung und Entwicklung:

Verlässliche Förderperspektiven für KMU?Interview mit Professor Dr. Johanna Wanka

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Liebe Unternehmer, Verbandsmitarbeiterund Freunde der Stahl und Metall verarbeitenden Industrie,

diese Ausgabe der WSM Nachrichten wirft ein Schlag-licht auf das Thema Forschung und Entwicklung.Es ist eine Binsenweisheit, dass unser Industrie-standort in Zukunft nur dann wettbewerbsfähigbleibt, wenn er hoch innovativ bleibt. Und ohneForschung keine Innovationen. Alle, die Unter-nehmen mit ihren Mitarbeitern und Verbän-den, die Politik und die Regierungen müssen sichimmer wieder fragen, ob in einem hinreichen-den Maße geforscht und entwickelt wird.

Dazu gehört die Bereitschaft der Unter-nehmen, entsprechend in Forschung undEntwicklung (F & E) zu investieren. Esmuss aber auch eine Förderland-schaft hinzutreten, die unbürokra-tisch ausreichende Mittel zur Ver-fügung stellen kann. Nur durch einenachhaltig solide Finanzausstattung der Fördermög-lichkeiten kann die Wirtschaft dauerhaft innovativ sein.Entfallende Fördermöglichkeiten aufgrund der allge-meinen Zinsentwicklung müssen durch eine Ausgaben-erhöhung ausgeglichen werden. Jedenfalls darf die Zins-entwicklung nicht zu einem Rückgang von Forschungs-förderung führen.

Wichtig ist, dass Forschungsergebnisse zeitnah und un-bürokratisch in die kommerzielle Verwertung transfe-riert werden können. Die industrielle Gemeinschaftsfor-schung hat sich bei der Schaffung von Innovationen imMittelstand bewährt und ist in jeder Hinsicht zu stärken.Bestehende Programme müssen ausgebaut und stetigverbessert werden. Transferstrukturen insbesondere durchden Ausbau und die Professionalisierung der Transfer-einrichtungen an Hochschulen sind zu fördern. Die Aus-bildung des wissenschaftlichen Nachwuchses darf dabeinicht vernachlässigt werden, er muss geeignete Karriere-wege bekommen. Die industrielle Gemeinschaftsfor-schung leistet hier einen wertvollen Beitrag.

Für den industriellen Mittelstand ist überdies entschei-dend, dass der Zugang zur Forschungsförderung und zuFördermitteln bei geringen Eintrittsbarrieren möglichstunbürokratisch gestaltet ist. Sowohl die Antragsstel-

lung als auch die weitere Projektabwicklungdürfen keine abschreckende Wirkung auf mit-telständische Unternehmen haben, denn diese

haben in der Regel nur begrenzte personelle Res-sourcen. Die Forschungsförderung darf über-dies nicht von vornherein unter der Vorgabeder Nützlichkeit oder des politisch Gewünsch-

ten gestellt werden. Ein themenoffener An-satz muss gewährleistet sein, und die Pro-

gramme dürfen nicht zu viele starre Vor-gaben setzen, die die Forschungsidee zu

stark einschränken.

Ich lade Sie herzlich ein, zu diesenund anderen Themen in dieser Aus-

gabe mehr zu lesen.

Christian Vietmeyer

Foto: Freepik.com

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Inhalt WSM-Nachrichen 2/2016

04 WSM im Gespräch mit Professor Dr. Johanna Wanka„Die laufenden Erträge sind in Zeiten globaler Finanz- und Wirtschaftkrisen unter Druck“

25 ArGeZ

Skeptische Grundstimmung für 2016

45 Industrielle Versicherungen (XIV)

Woran der Unternehmer denken muss

� AKTUELLES AUS WIRTSCHAFT & POLITIK

4 WSM im Gespräch mit Bundesministerin Dr. Johanna Wanka„Kleine und mittlere Unternehmen werden eineverlässliche Förderperspektive bekommen“

8 Im InterviewDrei Fragen an Dr. Thomas Kathöfer

10 30 Jahre StahlanwendungsforschungPraxisnah und mit hohem Umsetzungspotenzial

12 Möglicher BrexitWie betroffen ist die deutsche Metallindustrie?

� AUS DER BRANCHE

17 WSM-KonjunkturProduktion im ersten Quartal 1,6 Prozent über Vorjahr

18 Stahlmarkt EU führt Überwachung beim Import von Stahlprodukten ein

18 EnergieeffizienzFörderung für Abwärmenutzung

19 EEGReferentenentwurf für Reform 2016 liegt vor

20 Klimaschutzplan 2050Projektionsfläche für Einzelmaßnahmen

21 REACHUnterrichtungs- und Informationspflichten beikomplexen Erzeugnissen: Folgen des EuGH-Urteils

�WSM-INTERN

24 Personalia / Termine25 ArGeZ

Das Wachstum ist dem Auslandsgeschäft zu verdanken

29 Herstellerverband Haus & GartenAus Flüchtlingen Mitarbeiter machen

� FÜR DIE BETRIEBSPRAXIS

32 Recht35 Steuern36 Unionszollkodex (UZK)

Die wichtigsten Änderungen ab 1. Mai 201638 Unternehmensnachfolge

Praxisorientierte Unternehmensbewertungim Mittelstand

42 EnergiekostenEnergieaudits und Energiemanagementsystemeim Vergleich

45 Industrielle Versicherungen (XIV)HGB-„Zinsschmelze“ bewirkt Explosion vonPensionsrückstellungen

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4 Juni 2016

Aktuelles aus Wirtschaft & Politik

Die deutsche Industrie bleibt nur dann wettbewerbs-fähig, wenn sie ambitioniert forscht und dadurch in-novative Produkte für die nationalen und internatio-nalen Märkte entwickelt. Dies gilt insbesondere fürden Mittelstand. Doch auch der muss seine dauerhaf-te Innovationskraft finanzieren. Nun verringern sichdie Fördermöglichkeiten von beispielsweise Stiftun-gen, weil das Zinsniveau dauerhaft im Keller ist. Auchdaher wird gefordert, das finanzielle Engagement deröffentlichen Hand aufzustocken, damit das im Koali-tionsvertrag verlangte Niveau der Forschungsausga-ben von drei Prozent des Bruttoinlandsproduktes er-reicht werden kann. Wie stehen Sie dazu?Ministerin Wanka: Deutschland ist auf eine for-schungsaktive Wirtschaft und ganz besonders auf ei-nen innovativen Mittelstand in der Tat angewiesen.Innovationen kosten natürlich erst einmal Geld, zu-nächst für Forschung und Entwicklung (FuE). DieAusgaben für Forschung und Innovation haben so-wohl der Staat als auch die Wirtschaft in den vergange-nen Jahren beständig erhöht. Damit haben wir unserim Koalitionsvertrag selbst gestecktes Ziel einer FuE-Quote von drei Prozent fast erreicht. Dies war ange-sichts der globalen Wirtschaftskrise keine leichte Auf-gabe, aber eine wichtige und richtige Investition in un-sere Zukunft. Öffentliche und private Investitionenhaben dabei ein ziemlich konstantes Verhältnis voneins zu zwei beibehalten.

Die erfolgreiche Umsetzung und Weiterentwicklung derHightech-Strategie über drei Legislaturperioden und einBlick auf die aktuellen Zahlen zeigen, dass die Bundesre-gierung in der Forschungs- und Innovationspolitik wei-terhin eine nationale Priorität sieht. Mit dem Haushalt2016 steigt zum Beispiel der Etat meines Hauses erneut,diesmal um 1,1 Milliarden Euro auf rund 16,4 MilliardenEuro. Damit werden die für die Zukunft so wichtigen Be-reiche Bildung und Forschung weiter gestärkt.

Wenn wir auf die Innovationsausgaben der Unterneh-men schauen, müssen wir allerdings feststellen, dass ins-besondere die Ausgaben der großen Unternehmen zuge-nommen haben, während kleine und mittlere Unterneh-men (KMU) nicht mehr mithalten. Für KMU ist die Fi-nanzierung von Forschung und Entwicklung schwierig.Zwar spielt die Finanzierung durch die von Ihnen ange-sprochenen Stiftungen nur eine untergeordnete Rolle,denn in der Regel finanzieren Unternehmen FuE-Pro-jekte aus ihren laufenden Erträgen. Diese sind in Zeitenglobaler Finanz- und Wirtschaftskrisen jedoch unterDruck. Andererseits machen niedrige Kreditzinsen Inve-stitionen in Innovationen, etwa für neue Labore oderProduktionsanlagen, natürlich günstiger.

Wir müssen den KMU also die Entscheidung erleich-tern, ihr Geld in Forschung, Entwicklung und Innovati-on zu stecken. Wir tun dies mit unseren Förderprogram-

WSM im Gespräch

„Kleine und mittlere Unternehmenwerden eine verlässliche Förderperspektive bekommen“Professor Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin für Bildung und Forschung

Die laufenden Erträge sind in Zeiten globaler Finanz- und Wirtschaftkrisen unter Druck.„

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men, in denen wir nicht nur einen Teil der Kosten tra-gen, sondern vor allem auch den Zugang zu interessan-ten Partnern und zukünftigen Märkten eröffnen. KMUbekommen so einerseits Kontakt zu Forschern, anderer-seits arbeiten sie enger mit anderen Unternehmen, po-tenziellen Kunden und Kooperationspartnern zusam-men. Es ist also nicht nur eine Frage des Geldes, aber na-türlich spielen ausreichende finanzielle Mittel einewichtige Rolle.

Forschungsergebnisse müssen zeitnah und unbüro-kratisch in die kommerzielle Verwertung transfe-riert werden. Hierbei – so wird beklagt – hapert es zuoft. Wie könnte man das verbessern?Ministerin Wanka: Sie sprechen hier in der Tat eine kri-tische Phase an. Allerdings beruht die gute PositionDeutschlands in internationalen Vergleichen wie auch imweltweiten Technologiewettbewerb nicht nur darauf, dasswir in Deutschland exzellent in der Forschung sind. Es ge-lingt unseren Unternehmen insbesondere in unseren Vor-zeigebranchen bisher auch sehr gut, aus Forschungsergeb-nissen neue, erfolgreiche Produkte zu machen.

Genau hier setzen wir mit unserer neuen Fördermaßnah-me VIP+ an. VIP+ steht für „Validierung des technologi-schen und gesellschaftlichen Innovationspotenzials wis-senschaftlicher Forschung“. Validierung klingt kompli-ziert, beschreibt aber einen ganz logischen Vorgang: EinForschungsergebnis muss auf den Prüfstand. Bevor einekonkrete Anwendung daraus werden kann, braucht manTestreihen, Machbarkeitsstudien, muss man Demonstra-toren und Prototypen entwerfen. Wir unterstützen alsomit VIP+ Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler da-bei, das Innovationpotenzial ihrer Forschungsergebnissezu prüfen und nachzuweisen. Zugleich werden konkreteAnwendungsbereiche erschlossen. Wenn die Validierungerfolgreich gelingt, ist das Forschungsergebnis „reif“ für ei-ne Anwendung. Kurz: Durch Validierung werden aus Ide-en leichter Innovationen.

Mit unserem neuen Zehn-Punkte Programm „Vorfahrtfür den Mittelstand“ wollen wir nun noch einen Schrittweiter gehen und für ausgewählte Technik- oder Anwen-dungsbereiche Referenzprojekte und Pilotanlagen undihre Nutzung durch KMU fördern. Ein gutes Beispiel, beidem dieser Ansatz bereits erprobt wird, ist die Förder-maßnahme „r+Impuls“. Hier unterstützen wir die Wei-

terentwicklung und Umsetzung von FuE-Ergebnissenüber Pilotanwendungen bis hin zu industrietauglichenReferenzanlagen oder Prototypen, um schneller RichtungMarktanwendung zu kommen. Gerade bei einem fürDeutschland zentralen Thema, bei Industrie 4.0, werdenwir KMU fördern, wenn sie bestehende Referenzanlagenals „Testumgebungen“ für eigene Lösungen nutzen.

Neben den Fach- und Querschnittsprogrammen, diegrundsätzlich allen Akteuren offen stehen, gibt es diespezifischen Programme zur Forschungsförderung fürden Mittelstand. Diese stehen in der Regel nur kleinenund mittleren Unternehmen zur Verfügung. Den Be-griff des Mittelstands im Sinne der Forschungsförde-rung an einer Mitarbeiter- oder Umsatzzahl festzu-machen, ist in der heutigen Zeit vielleicht nicht mehrrealitätsnah. Man könnte zum Beispiel die Definiti-on auf sogenannte Mid-Caps (bis 1.000 Beschäftigte)ausweiten?Ministerin Wanka: Deutschland unterscheidet sich inseiner Wirtschaftsstruktur deutlich von vielen andereneuropäischen Mitgliedstaaten. Mittelständische Unter-nehmen in Deutschland sind in der Regel deutlich größerals zum Beispiel in Italien. Das ist ein Grund dafür, dasswir in Deutschland auch einen erweiterten Mittelstands-begriff haben.

Was die Beihilferegelungen, also die maximale Förder-quote angeht, so sind wir an die europäischen Regelun-gen gebunden, die sich eher am durchschnittlichen eu-ropäischen Mittelstand orientieren. Hier sehe ich auchkurzfristig wenig Möglichkeiten, diese sogenannte EU-KMU-Definition auszuweiten. Auf nationaler Ebene ha-ben wir aber natürlich beim Zugang zu spezifischen Pro-

Aktuelles aus Wirtschaft & Politik

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Aktuelles aus Wirtschaft & Politik

6 Juni 2016

Aktuelles aus Wirtschaft & Politik

grammen für den Mittelstand die Möglichkeit, erweiter-te Definitionen zu verwenden.

Im Zehn-Punkte Programm „Vorfahrt für den Mittel-stand“ haben wir gerade angekündigt, solche Erweite-rungen, wie sie beispielweise schon heute in unsererFörderinitiative KMU-innovativ mit bis zu 1000 Be-schäftigten und bis zu 100 Millionen Euro Umsatz proJahr für die Materialforschung oder die Photonik gelten,auch in anderen Technologiefeldern vorzunehmen.Größere Mittelständler kommen also zum Beispiel inden Genuss eines vereinfachten Antragsverfahrens,auch wenn sie nach europäischer Definition keine KMUmehr sind. Erfreulicherweise beteiligen sich KMU aberauch an den allen Unternehmen offen stehenden Fach-und Querschnittsprogrammen, über die sogar der größ-te Teil der direkten Förderung des Mittelstandes erfolgt.

Wir wollen einen erfolgreichen und wachsenden Mittel-stand. Darum erreicht unsere Politik auch diejenigenMittelständler, die bereits aus der engen europäischenDefinition „herausgewachsen“ sind.

Der Zugang zur Forschungsförderung beziehungs-weise zu Fördermitteln hat Eintrittsbarrieren undist bürokratisch gestaltet. Dies gilt sowohl für die An-tragsstellung als auch für die weitere Projektabwick-lung. Das schreckt den Mittelstand mit seinen be-grenzten personellen Ressourcen ab. Könnte manhier nicht großzügiger sein? Ministerin Wanka:Der Antrag für eine Förderung fürkleinere Unternehmen ohne eigene Erfahrung kann

als Hürde gesehen werden, aber auch als Chance. Wirmüssen die Einhaltung von Qualitäts- und rechtlichenStandards sicherstellen, schließlich geht es um Steuer-gelder, mit denen wir verantwortungsbewusst umge-hen müssen. Das Antragsverfahren stellt ja auch sicher,dass die Gelder bei den richtigen Unternehmen an-kommen – daher sind Förderanträge auch eine Chan-ce. Wir wollen die Möglichkeiten flexibler Regelungenund vereinfachter Verfahren aber möglichst breit nut-zen, um innovativen KMU die Antragstellung zu er-leichtern.

Ein vereinfachtes Verfahren ist die Grundidee der mei-sten KMU-Programme, sowohl unseres BMBF-Pro-gramms „KMU-innovativ“ wie auch des „Zentralen In-novationsprograms Mittelstand“. Unsere Förderexper-ten sagen aber, es geht noch schlanker, ohne dabei dieQualität zu gefährden. Auch das wollen wir nun mit un-serem neuen KMU-Konzept verstärkt angehen.

Wir werden bei den KMU zugänglichen Maßnahmengrundsätzlich ein zweistufiges Antragsverfahren umset-zen, so dass KMU schon auf Basis einer Skizze eine ver-lässliche Förderperspektive bekommen und keinen un-nötigen Aufwand für eine erfolglose Antragstellung ha-ben. In vielen Programmen ist das jetzt schon Praxis, essoll aber nun flächendeckend eingeführt werden.

Um den letzten Schritt zu einem anspruchsvollen FuE-Projekt und einem erfolgreichen Förderantrag zu er-leichtern, ergänzen wir die Förderinitiative „KMU-in-novativ“ außerdem um ein Einstiegsmodul für Sondie-

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Aktuelles aus Wirtschaft & PolitikAktuelles aus Wirtschaft & Politik

rungs- und Machbarkeitsstudien. So können kleinereUnternehmen mit wenig Aufwand und staatlicher Un-terstützung Konzepte für Erfolg versprechende Pro-jektideen entwickeln.

Zudem hilft die zentrale Förderberatung „Forschungund Innovation“ des Bundes dabei, eine passgenaueFörderung zu finden. Sie lotst KMU nicht nur durchdie breite Förderpalette auf Bundesebene, sondernauch zu den Angeboten der Bundesländer und der Eu-ropäischen Union.

Wir beobachten, dass die Forschungsförderungen ge-legentlich von vornherein unter der Vorgabe einervermeintlichen Nützlichkeit oder des politisch Ge-wünschten gestellt werden. Sollte nicht ein themen-und technologieoffener Ansatz verfolgt werden, da-mit auch Grundlagenforschung möglich bleibt undsich die besten Lösungen im Wettbewerb herausbil-den können? Ministerin Wanka: Für mich ist es kein Widerspruch,dass wir unsere Innovationspolitik an den zentralenHerausforderungen unserer Gesellschaft ausrichtenund uns gleichzeitig zu einer starken Grundlagenfor-schung und themenoffenen Förderangeboten beken-nen. Mit der Hightech-Strategie hat das Bundesfor-schungsministerium den Beitrag von Forschung undEntwicklung zu Wachstum und Wohlstand in Deutsch-land, aber auch zur Lösung drängender globaler Proble-me wie dem Klimawandel zu einem Pfeiler der Innovati-onspolitik gemacht. Gerade bei der Frage nach den be-sten Lösungen für drängende Herausforderungen blei-ben wir aber technologieoffen.

Mit unseren Fachprogrammen fördern wir die Beiträgeder unterschiedlichsten Technologiefelder zu diesenLösungen. In unseren Querschnittsmaßnahmen wiedem Spitzencluster-Wettbewerb, der bereits angespro-chenen Validierungsförderung oder dem Forschung-scampus sind wir offen für alle Themen und wählen al-lein nach Exzellenz der Konzepte aus.

Um kleinen und mittleren Unternehmen den Zugang zuunseren Fachprogrammen zu erleichtern, sind wir übri-gens mit „KMU-innovativ“ besonders flexibel. KMUkönnen ohne Bezug zu einer konkreten thematischenAusschreibung ihre Projektskizzen zu derzeit neunTechnologiefeldern einreichen. Halbjährlich werden die

bis zum 15. April bzw. 15. Oktober eingegangenen Skiz-zen bewertet und die KMU erhalten innerhalb von zweiMonaten eine verlässliche Entscheidung, dass sie geför-dert werden sollen. Erst dann gehen sie in den Prozessder formalen Antragstellung, bei dem sie unsere Projekt-träger intensiv begleiten. Durch unsere Verbundfor-schung wollen wir KMU ja gerade den Zugang zurGrundlagenforschung eröffnen, weil kleinere Unterneh-men häufig eben noch keine Partnerschaft zu For-schungseinrichtungen aufgebaut haben.

Gleichzeitig haben wir die Grundlagenforschung inDeutschland in den letzten Jahren mit den Pakten fürForschung und Innovation sowie der Exzellenzinitiativeentscheidend gestärkt. Nun müssen wir auch dafür sor-gen, dass unsere Unternehmen davon profitieren undmit innovativen Produkten erfolgreich sind.

Wir danken Ihnen für das Gespräch.

Zur Person

Professor Dr. rer. nat. Johanna Wanka, Jahr-gang 1951, ist Bundesministerin für Bildung undForschung. Von 2000 bis 2009 war sie Ministerinfür Wissenschaft, Forschung und Kultur in Bran-denburg, von 2010 bis 2013 diente sie im gleichenRessort als Ministerin in Niedersachsen. Davorwar Johanna Wanka in Forschung und Lehre tä-tig, unter anderem als Rektorin der Fachhochschu-le Merseburg. Johanna Wanka ist verheiratet undhat zwei Kinder.

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8 Juni 2016

Aktuelles aus Wirtschaft & Politik

Herr Dr. Kathöfer, was sind aus Ihrer Sicht die größ-ten Herausforderungen und Hürden für den Mittel-stand im Bereich Forschung und Entwicklung?Dr. Thomas Kathöfer:Auf Forschung und Entwicklungsind insbesondere technologieorientierte Unternehmenangewiesen, da sie aufgrund des technischen Fortschrittsihre Wettbewerbsfähigkeit jeweils mittelfristig nurdurch Innovationen sichern können. Viele der kleinenund mittelständischen Unternehmen (KMU) in dentechnologieorientierten Branchen haben jedoch – imGegensatz zur Großindustrie – keine eigenen Abteilun-gen für Forschung und Entwicklung, da ihnen dafür dienotwendigen Ressourcen fehlen. Dennoch sind sie inno-vativ, da sie andere Wege gehen: Zum einen innovierensie im Rahmen der täglichen Arbeit, was entsprechendeAnforderungen an die Qualifikationen und Kompeten-zen der Unternehmensleitung und der Beschäftigtenstellt. Zum anderen innovieren sie im Rahmen der Ko-operation mit Forschungseinrichtungen wie Hochschu-len und außeruniversitären Forschungseinrichtungenund/oder beteiligen sich an gemeinschaftlichen For-schungsaktivitäten ihrer Branche mit den betreffendenForschungseinrichtungen. Somit lassen sich die größtenHerausforderungen und Hürden für den Mittelstand imBereich Forschung und Entwicklung leicht benennen:Erfolgreiche Fachkräfterekrutierung und ausreichendeRessourcen für die Kooperation – allein oder in Bran-chennetzwerken – mit Forschungseinrichtungen.

Was sollte eingeführt, verändert oder verbessertwerden?Dr. Thomas Kathöfer: Zur Bewältigung der beiden zu-vor genannten größten Herausforderungen und Hürdenfür den Mittelstand im Bereich Forschung und Entwick-lung gibt es selbstverständlich zahlreiche Lösungskonzep-te, sowohl im Rahmen rein privater Initiativen als auch

mit öffentlicher Unterstützung. Besonders wirksam underfolgsträchtig sind dabei solche Konzepte, die ein Zusam-menwirken zwischen den wichtigsten Akteuren des Inno-vationssystems (Wirtschaft, Wissenschaft und Staat) vor-sehen. Genau dieses erfolgt seit Jahrzehnten im Netzwerkder „Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsverei-nigungen“ (AiF) mit Unterstützung durch das Bundesmi-nisterium für Wirtschaft und Energie (BMWi) in den bei-den Förderprogrammen „Industrielle Gemeinschaftsfor-schung“ (IGF) und „Zentrales Innovationsprogramm Mit-telstand“ (ZIM). Beide Förderprogramme zielen themen-und branchenoffen auf die Stärkung der Innovationskraftund damit auf die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeitvon KMU, indem sie die Kooperation zwischen KMU undForschungseinrichtungen und damit die Netzwerkbildunganregen. Die beteiligten KMU profitieren dabei von For-schungsergebnissen, die an den jeweils involvierten For-schungseinrichtungen erarbeitet werden.

Willkommener Begleiteffekt dieser Kooperation: DieForschungsergebnisse an den Forschungseinrichtungenwerden im Regelfall von akademischen Nachwuchskräf-ten erarbeitet, die sich durch die Mitarbeit in den betref-fenden Forschungsvorhaben auch für eine anschließen-de berufliche Tätigkeit in forschungsaffinen KMU quali-fizieren. Für die KMU eröffnet sich somit durch dieseKooperationen mit Forschungseinrichtungen auch eineQuelle zur Fachkräfterekrutierung. Und viele Biogra-phien von Führungskräften in KMU belegen, dass KMUdiese Rekrutierungsquelle auch nutzen.

Angesichts der erneuten Diagnose der Expertenkom-mission Forschung und Innovation (EFI), wonach die In-novationsaktivitäten im Mittelstand in den letzten Jah-ren rückläufig sind, ist eine signifikante Aufstockung derBudgets für die beiden Förderprogramme IGF und ZIM

Im Interview

Drei Fragen an Dr. Thomas KathöferDr. Thomas Kathöfer ist Hauptgeschäftsführer der AiF-Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen „Otto von Guericke“ e.V. in Köln

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gerechtfertigt. Denn die beiden Förderprogramme erle-ben seit Jahren einen wahren Antragsboom. Das belegtden ungebrochenen Innovationswillen der beteiligtenKMU. Eine signifikante Aufstockung der Budgets würdebewirken, dass ein größerer Anteil der zur Förderungempfohlenen Forschungsvorhaben auch tatsächlichdurchgeführt werden könnte – mit all den posi-tiven Effekten in Bezug auf die Sicherung derWettbewerbsfähigkeit, der Beschäftigungund des Steueraufkommens.

Die AiF unterstützt mit Mitteln aus demBMWi aktiv die Forschungs- und Entwick-lungstätigkeiten der mittelständischen Un-ternehmen. Welches sind die bedeutend-sten Aktionsfelder?Dr. Thomas Kathöfer: In Bezug auf die be-deutendsten Aktionsfelder des AiF-Netzwerkesist zunächst hervorzuheben, dass beide För-derprogramme des BMWi, also IGF und ZIM,themen- und branchenoffen konzipiert sind.Insofern ist in beiden Förderprogrammen ein„Wettbewerb der besten Ideen“ implementiert. Interes-santerweise widmen sich viele Vorhaben in den letztenJahren den sogenannten großen gesellschaftlichen Her-ausforderungen, die die EU im Rahmen des Forschungs-programms „Horizon 2020“ und die Bundesregierung imRahmen der Hightech-Strategie benannt hat. Bedeuten-de Aktionsfelder sind somit die Energiewende, die Digi-talisierung einschließlich Industrie 4.0, das gesunde Le-ben, die intelligente Mobilität und andere mehr.

Diese Entwicklung belegt zweierlei: Zum einen, dassauch KMU motiviert sind, Beiträge zur Bewältigung der

großen gesellschaftlichen Herausforderungen zu lei-sten, weil sie in diesen Beiträgen eine erfolgsträchtigeMöglichkeit zur eigenen Zukunftssicherung sehen.Zum anderen, dass der Staat weiterhin ein ausgewoge-nes Verhältnis von themenoffenen und themenfokus-sierten Förderprogrammen vorsehen sollte. Themenof-fene Förderprogramme gewährleisten dabei eine

schnelle Anpassungsfähigkeit an neue thematischeEntwicklungen, themenfokussierte Förderpro-gramme die gezielte Erarbeitung von Beiträgen zurBewältigung einschlägiger thematischer Heraus-

forderungen und Defizite.

Ein Beispiel dafür, dass sich auch das Netzwerkder AiF einem aktuellen themenfokussierten

Aktionsfeld widmet, ist die Anfang 2016 imple-mentierte „AiF-Forschungsallianz Energiewende“(FAE). Die AiF ist dabei Partner des Bundeswirt-schaftsministeriums. Es stellt in den kommen-den drei Jahren ein bestimmtes Budget aus demEnergieforschungsprogramm für IGF-Vorha-

ben mit Energiewende-Bezug zur Verfügung. DieBesonderheit dieser Vorhaben besteht darin, dass sie vonvornherein auf den Transfer der Ergebnisse aus der For-schung in die Praxis gerichtet sind, denn genau daran ha-ben KMU zur Sicherung ihrer Wettbewerbsfähigkeit be-sonderes Interesse. Zudem werden junge Nachwuchs-kräfte im Rahmen der FAE-Vorhaben die Chance haben,sich durch die Bearbeitung von Energiewende relevantenThemen zu qualifizieren und zu profilieren, wodurch ei-ne weitere Qualifizierungswelle in diesem Bereich ansto-ßen wird.

Vielen Dank für das Gespräch.

Aktuelles aus Wirtschaft & Politik

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Zur Person

Dr. Thomas Kathöfer ist seit Oktober 2015 als Hauptgeschäftsführer derArbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen (AiF) tätig.Nach seinem Studium übte der promovierte Wirtschaftsingenieur bis 2009unterschiedliche Funktionen an der Technischen Universität Berlin aus, zu-letzt als Leiter des Präsidialamtes. Im Sommer 2009 wechselte er dann alsGeneralsekretär zur Hochschulrektorenkonferenz (HRK). Sein besonderesInteresse gilt der Förderung und Gestaltung bilateraler und multilateralerKooperationen zwischen Hochschulen, außeruniversitären Forschungsein-richtungen und Unternehmen.

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Die Stiftung wurde 1986 durch den Bundesminister fürWirtschaft errichtet. Das Stiftungsvermögen stammt ausdem Überschuss, welcher der „Preisausgleichskasse für re-vierferne Gebiete" nach Beendigung ihrer Tätigkeit ver-blieben war. Das Stiftungsvermögen beträgt etwa 59 Mio.Euro. In den Förderbereich der Stiftung fallen Forschungs-und Entwicklungsprojekte, die geeignet sind, die Stahlver-arbeitung zu erweitern und die Stahlanwendung zu ver-

stärken. Da die Stiftung gemeinnützig ist, müssen sämtli-che geförderten Projekte von einer breiten Basis der betei-ligten Industrie getragen und für diese von Nutzen sein.

Vorsitzender der Stiftung Stahlanwendungsforschung istHerr Michael Vitz, geschäftsführender Gesellschafter desFedern-, Stanz- und Biegeteileherstellers Johann VitzGmbH & Co. KG mit Sitz in Velbert.

10 Juni 2016

30 Jahre Stahlanwendungsforschung

Praxisnah und mit hohem UmsetzungspotenzialIn diesem Jahr feiert die unter dem Dach der Stiftung Stahlanwendungsforschung organisierte Gemeinschaftsforschung ihr30-jähriges Bestehen. Die von der Stiftung geförderten Forschungsvorhaben haben in bedeutendem Maße dazu beigetragen,in der Stahl verarbeitenden Industrie das Wissen um die Einsatzmöglichkeiten von Stahl zu erhöhen, diese laufend den gestiegenen Anforderungen anzupassen und so die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.

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WSM ist über die AVIF (Forschungsvereinigung der Ar-beitsgemeinschaft der Eisen und Metall verarbeitendenIndustrie e.V.) in die Förderaktivitäten der Stiftungeingebunden. Neben WSM wird die ebenfalls gemein-nützige AVIF von den Wirtschaftsverbänden des Au-tomobilbaus (VDA), des Maschinenbaus (VDMA)des Schiffbaus (VSM) und des Stahlbaus und derEnergietechnik (SET) getragen. Ziel der AVIF ist dieFörderung der Forschung auf dem Gebiet der Stahl-verarbeitung und -anwendung in der BundesrepublikDeutschland entsprechend der Satzung der „StiftungStahlanwendungsforschung“, Essen.

Dieser Zweck wird erreicht insbesondere durch:

� Begutachtung und Auswahl von Forschungsanträgenaus dem Bereich der Stahlverarbeitung, die der Stif-tung Stahlanwendungsforschung zur Förderung vor-geschlagen werden;

� Wissenschaftliche Begleitung von laufenden Forschungs-vorhaben durch die Begutachtung von Meilenstein-und Zwischenberichten;

� Bewertung des Erfolges abgeschlossener Forschungs-vorhaben;

� Information der Öffentlichkeit über Forschungsergeb-nisse;

� Organisatorische Begleitung und Kontrolle von For-schungsprojekten, die durch die Stiftung Stahlanwen-dungsforschung gefördert werden.

Seit ihrer Gründung vor 30 Jahren hat die AVIF rund235 von der Stiftung Stahlanwendungsforschung be-willigte Forschungsanträge mit einem Fördervolumenvon circa 53 Millionen Euro betreut. Davon flossenknapp 7 Millionen Euro an Forschungsprojekte, die un-ter Beteiligung von Forschungsvereinigungen, Fachver-bänden und Unternehmen der WSM-Industrie durchge-führt wurden.

Auch das Umsetzungspotenzial in der Stahl verarbeitenden Industrie spielt eine Rolle

Obwohl viele der geförderten Forschungsprojekte Grund-lagencharakter haben, steht neben dem erwarteten wis-senschaftlichen Erkenntnisgewinn auch das Umset-zungspotenzial in der Stahl verarbeitenden Industrie imZentrum der Begutachtung. Die praxisnahe Zusammen-arbeit zwischen Wissenschaft und Industrie spielt bei al-len Forschungsprojekten eine hervorgehobene Rolle. Eswerden nur Themen aufgegriffen, die im übergreifendenInteresse eines Industriezweiges liegen und die von meh-

reren Unternehmen einer Branche aktivbegleitet werden. Hierbei handelt es sichin der Regel um eine horizontale Zu-sammenarbeit von Unternehmen ausden in der AVIF vertretenen Branchen.Bei vielen Forschungsprojekten arbei-ten aber auch Unternehmen aus der Stahl-herstellung und der Stahlverarbeitung ge-meinsam mit.

Schwerpunktthemen der Forschung sind:

� Weiterentwicklung von Stählen� Prüfen und Optimieren von Bauteileigenschaften� Sicherung und Erweiterung der Anwendung von Stahl� Optimierung von Fertigungsverfahren für Bauteile aus

Stahl

Juni 2016 11

AnsprechpartnerChristian VietmeyerRechtsanwaltHauptgeschäftsführerWSM Wirtschaftsverband Stahl- und Metallverarbeitung e.V. Uerdinger Str. 58-62, 40474 Düsseldorf Tel. 0211/95 78 68 22, Fax 0211/95 78 68 40E-Mail: [email protected]

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Die britische Wirtschaft hat die weltweite Finanzkrise trotzanfänglicher Bankenprobleme und der Immobilienblase inden letzten Jahren relativ deutlich hinter sich gelassen. Dasbritische Bruttoinlandsprodukt (BIP) liegt aktuell um 7,3Prozent über dem Vorkrisenniveau von 2007, während dasder Euro-Zone nur 0,8% darüber liegt. Allerdings habensowohl Großbritannien als auch dieEuro-Zone eine deutliche Zunahmeder staatlichen Schuldenquote hin-nehmen müssen, die trotz solidemWachstum immer noch ansteigt.Dies auch, weil sich das Haus-haltsdefizit der Briten nur langsamreduziert und die Renditen britischerAnleihen deutlich höher sind, als diesdank EZB-Politik bei den meisten Ländern der Euro-Zo-ne der Fall ist. Aktuell liegt die Schuldenquote bei knapp

unter 90% des BIP, während sie für Deutschland bei nurknapp über 70% liegt.

Das britische Wirtschaftswachstum der letzten Jahrehat zu einer bedeutenden Reduzierung der Arbeitslosen-

quote beigetragen (von 8,1% in 2011auf aktuell knapp über 5%). Diesführte zu der Erwartung, dassdie britische Notenbank wo-möglich bereits in diesem Jahrbeginnen wird, ihre Zinspoli-tik zu normalisieren. Das kräf-tige Wachstum hat auch dafürgesorgt, dass die deutschen Ex-

porte nach Großbritannien seit 2012deutlich zulegen konnten. Aktuell belegen die InselnPlatz drei der wichtigsten Exportländer Deutschlands.

12 Juni 2016

Aktuelles aus Wirtschaft & Politik

Möglicher Brexit

Wie betroffen ist die deutsche Metallindustrie?Aktuell wirft der mögliche Austritt Großbritanniens aus der EU seine Schatten weit voraus. Das belastet nicht nur den Ausblick für das Vereinigte Königreich, sondern für die EU insgesamt und damit auch für DeutschlandDoch welche Implikationen hätte ein Austritt Großbritanniens nach dem 23. Juni 2016 für die deutsche Metallindustrie?

Foto: Fot

olia.de / nerthuz

Quelle: Statistisches Bundesamt, IKB-Berechnungen

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2015 wurden Güter für 89 Milliarden Euro über den Ka-nal geschickt; das sind knapp 8% der gesamten deutschenGüterexporte. Wichtigste Branche ist der Fahrzeug- undMaschinenbau, gefolgt von der Elektro- sowie Pharmain-dustrie. Die Metallindustrie hat 2015 Waren von insge-samt 6,2 Milliarden Euro nach Großbritannien (6,8% ih-rer Ausfuhren) exportiert. Das entspricht 0,5% der ge-samtdeutschen Exportleistung.

Die Konjunktur Großbritanniens hat seit der Finanz-krise ein erfolgreiches Comeback hingelegt und bestä-

tigt die Erwartungen eines nachhaltigen Wachstums,aber auch einer mittelfristigen Reduzierung der Schul-denquote.

Doch die eigentlich guten volkswirtschaftlichen Rahmen-bedingungen werden von unsicheren politischen Per-spektiven getrübt. Im September 2014 gab es ein Refe-rendum über den Verbleib Schottlands im VereinigtenKönigreich mit dem Ergebnis eines relativ klaren Be-kenntnisses zu Großbritannien. Daraus ergaben sich kei-ne nachhaltigen negativen Einflüsse auf die britische

Foto: Fotolia.de / Eisenhans

Juni 2016 13

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Wirtschaft. Der Ausgang des Referendums am 23. Juni2016 scheint weniger klar zu sein, glaubt man aktuellenUmfragen. Die Folge ist eine bereits jetzt erkennbareVerunsicherung von Unternehmen. Investitionsent-scheidungen bleiben aus und belasten die britische Kon-junktur. Deshalb wurden die britischen Wachstumspro-gnosen für 2016 bereits nach unten angepasst – unab-hängig vom Ausgang des Referendums. Die aufkommen-de Unsicherheit spiegelt sich auch im Außenwert desbritischen Pfund, das in den letzten Monaten deutlich anWert verloren hat. Bei einem unmissverständlichen Be-

kenntnis der Briten zur EU wäre dann allerdings entspre-chend mit einem Aufholeffekt der Wirtschaft und mit ei-ner Aufwertung des Pfund in der zweiten Jahreshälfte2016 zu rechnen.

Doch noch kann keine Entwarnung gegeben werden, unddie Sorgen über die wirtschaftlichen und politischen Im-plikationen eines Brexit nehmen zu. Dass ein Austritt dasbritische Wachstum belastet, ist eine Schlussfolgerung, zuder die meisten Studien zu diesem Thema kommen, ins-besondere, wenn Großbritannien nach dem Referendummehr und mehr den Zugang zum europäischen Binnen-markt verlieren würde. Doch das Spektrum möglicherEntwicklungen ist breit gefächert. Langfristig wird viel vonder letztendlichen Ausgestaltung zukünftiger britischerHandelsbeziehungen mit der EU und dem Rest der Weltabhängen. Kurzfristig wird vor allem das zwischenzeitli-che Beziehungsvakuum für einen wirtschaftlichen Dämp-fer sorgen. Dies gilt allerdings für die EU und Deutschlandebenso wie für Großbritannien.

Sollten sich mögliche Verhandlungen zum Austritt hinzie-hen und für anhaltende Unsicherheit über die zukünftigeAusgestaltung der Wirtschaftsbeziehungen sorgen, wird diesdie britischen Wachstumsaussichten deutlich belasten. Mit

14 Juni 2016

Aktuelles aus Wirtschaft & Politik

Abbildung 2: Importe aus Großbritannien wichtiger deutscher Industriebranchen in Prozent ihrer Wertschöpfung

Abbildung 3: Importe aus Deutschland wichtiger britischer Industriebranchen in Prozent ihrer Wertschöpfung

Foto: Freepik.com

Quelle: W

IOD, IKB-Berechnungen

Quelle: W

IOD, IKB-Berechnungen

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Juni 2016 15

Aktuelles aus Wirtschaft & Politik

einem Konjunktureinbruch in 2016/17 und womöglich so-gar noch darüber hinaus wäre dann zu rechnen. Dies wür-de die Nachfrage nach deutschen Exporten belasten.

Für die deutsche und die europäische Wirtschaft hätte einBrexit jedoch noch weitere Facetten. Die Kombination ausschwacher europäischer Konjunktur, anhaltend hoherArbeitslosenquoten sowie Uneinigkeiten innerhalb derEU – Beispiel Flüchtlingsproblematik – könnte unerfreu-liche Konsequenzen für die EU haben. Sollte sich zum Bei-spiel der Austritt weniger problematisch gestalten undwürde sich die britische Wirtschaft wider Erwartenschnell erholen, dürfte dies Anreize für andere mit der EUhadernde Mitgliedsländer geben und deren Verhand-lungsposition stärken. Zumindest wäre ein Austritt danneine plausiblere Option, als dies aktuell oft eingeschätztoder propagiert wird. Ein EU-Austritt Großbritanniensbeinhaltet somit selbst bei einer schnellen Einigung derbeteiligten Parteien Risiken für Europa. Wie das jüngsteReferendum in den Niederlanden zeigt, liegen solche Ge-danken gar nicht so fern.

Aufgrund der skizzierten Probleme der EU wäre ein klaresBekenntnis der Briten zur EU hingegen als durchaus posi-tiv zu bewerten. So wäre ein „Ja“ nicht nur aus konjunktu-reller Sicht zu befürworten. Großbritannien war immereines der Länder, das liberale Gedanken in die Diskussionüber die Wirtschaftspolitik Europas eingebracht hat. Sol-che Beiträge würden in einer Zeit von Rettungsmechanis-men, Bankenunion und Zentralisierung von Machtbefug-nissen sicherlich vermisst werden. Diesbezüglich mag sichein Austritt Großbritanniens als herber Verlust für die EUherausstellen.

Der Einfluss eines Konjunktureinbruchs in Großbritan-nien als Folge eines Brexit ist aus deutscher Sicht nicht zubanalisieren. IKB-Schätzungen deuten darauf hin, dass einRückgang des britischen BIP um 1% das deutsche BIP mitfast 0,5% belasten könnte. Dies mag als überraschend hochangesehen werden, da nur knapp 8% der deutschen Expor-te im letzten Jahr nach Großbritannien gingen. Doch einBrexit würde sich nicht nur im Handel niederschlagen,sondern auch im Unternehmervertrauen in der EU zeigenund womöglich anhaltende Unsicherheit über die zukünf-tige Ausgestaltung der EU mit sich bringen.

Doch neben den Nachfrage- und Konjunktureffekten istauch die Angebotsseite der globalisierten deutschen Wirt-schaft von einer Neugestaltung der Handelsbeziehungen

betroffen. Dies gilt vor allem auf Branchenebene. Aller-dings scheint der Einfluss eines Brexit auf die deutscheAngebotsseite überschaubar zu sein. So importiert diedeutsche Metallindustrie gerade mal 4% ihrer Wertschöp-fung aus Großbritannien. Die Produktionsketten der Me-tallindustrie sollten deshalb eher wenig von einem Brexitbetroffen sein.

Die britischen Branchen sind in ihrer Wertschöpfung hin-gegen deutlich stärker betroffen. So ist die deutsche Me-tallindustrie ein wichtiger Zulieferer der britischen Wert-schöpfungskette und insbesondere für die britische Me-tallindustrie. Importe aus der deutschen Metallindustriemachen rund 10% der Wertschöpfung der britischen Me-tallindustrie aus. Maschinen- und Fahrzeugbau sind wei-tere wichtige Branchen.

Zusammenfassung und Fazit

Der Einfluss eines Brexit auf die deutsche Wirtschaft imAllgemeinen und auf die Metallindustrie im Besonderenhat viele Facetten. Doch die Unsicherheit über die zukünf-tige Ausgestaltung der Handelsbeziehungen erschwert ei-ne präzise Analyse. Dennoch ist davon auszugehen, dassdie Nachfrage nach deutschen Gütern von einer Eintrü-bung der britischen Konjunktur belastet wird, wobei eingenereller Vertrauensverlust in den weiteren Konjunktur-verlauf und die Zukunft der EU womöglich eine größereRolle spielen könnte.

Der Einfluss auf die deutsche Wertschöpfung und damitdie Angebotsseite der Wirtschaft scheint hingegen ehergering zu sein. Die deutsche Metallindustrie benötigt fürihre Wertschöpfung einen relativ überschaubaren Anteilbritischer Importe. Für britische Branchen spielen deut-sche Zulieferer hingegen eine bedeutend größere Rolle. Soist es nicht nur für die EU, sondern vor allem für die Britenwünschenswert, wenn sie ein vollwertiges Mitglied der eu-ropäischen Gemeinschaft bleiben.

Ansprechpartner

Dr. Klaus Bauknecht

IKB Deutsche Industriebank AG

Wilhelm-Bötzkes-Str. 140474 Düsseldorf

Tel. 0211/[email protected]

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16 Juni 2016

Aus der Branche

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WSM-Konjunktur

Auf einen BlickAuftragseingangsentwicklung in der Stahl- und Metallverarbeitung

in Deutschland von Januar 2005 bis März 2016

Umsatzentwicklung in der Stahl- und Metallverarbeitungin Deutschland von Januar 2005 bis März 2016

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Juni 2016 17

WSM-Konjunktur

Produktion im ersten Quartal 1,6 Prozent über Vorjahr

Die Inlandslieferungen wuchsen etwas schneller als die Ex-porte. Allerdings spielen die indirekten Geschäfte mit Kun-den aus dem Ausland eine große Rolle.

Im ersten Quartal des Jahres 2016 konnte die Stahl undMetall verarbeitende Industrie ein erfreuliches Produkti-onswachstum von 1,6 Prozent erzielen. Im letzten Jahrwar das Wachstum dagegen mit einem Plus von 0,5% eherbescheiden ausgefallen. Dabei waren die Umsätze 2015um 1% auf 79,9 Milliarden Euro gestiegen. Die Inlandslie-ferungen wuchsen mit 1,1% knapp schneller als die Expor-te, die um 0,8% zulegten. Die Zahl der Beschäftigten in denBetrieben lag 2015 bei 449.000 Mitarbeitern und damit aufdem Niveau des Vorjahres.

Auch zu Beginn des Jahres 2016 bleiben die Umsätze inDeutschland mit plus 3,3% auf Wachstumskurs, währenddie Umsätze mit ausländischen Kunden im ersten Quartalum 3,4% zurückgingen. Die direkte Auslandsabhängigkeitder Branche ist mit rund 35% Exportanteil zwar nichthoch, die indirekten Exporte über die wichtigsten Kun-denindustrien beeinflussen das Geschäft allerdings erheb-

lich. Dementsprechend wirken sich die Unsicherheiten inausländischen Märkten auf das Geschäftsklima der Stahl-und Metallverarbeitung aus. Die Einschätzung der zu-künftigen Geschäftsentwicklung war zum Jahreswechseldeutlich rückläufig.

Diese Unsicherheit ist im bisherigen Jahresverlauf ge-ringer geworden. In das zweite Quartal starten die Unter-nehmer mit mehr Zuversicht. Sowohl die Beurteilung der

Produktion Umsatz (Vol.) * Auftragseingang (Vol.) *original berein.* gesamt Inland Ausland gesamt Inland Ausland

März 15/16 – 3,0 + 0,7 – 0,2 + 0,5 – 1,6 + 0,2 – 0,7 + 2,4

QIV 15/QI 16 + 1,7 + 5,2 + 5,0 + 5,6 + 3,7 + 5,4 + 8,2 + 1,5

Jan. - März 15/16 + 0,3 + 1,6 + 0,7 + 3,3 – 3,4 – 0,4 – 0,7 + 0,8

Jan. - Dez. 14/15 + 1,2 + 0,5 + 1,0 + 1,1 + 0,8 – 1,5 + 0,0 – 3,3

*arbeitstäglich bereinigt, Veränderungsraten in Prozent

Foto: Pixabay.de / U

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Geschäftsklima in der Stahl- und Metallverarbeitung, April 2016

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Aus der Branche

aktuellen Geschäftslage als auch die Zukunftserwartun-gen legten im April zu. Der erneut deutlich verbesserteGeschäftsausblick lässt das Klima um 4,5 Saldenpunkteansteigen – eine in dem Ausmaß seltene Verbesserung, diezuletzt im Januar 2015 mit einem Plus von 4,6 Punktenvergleichbar war. Gestützt werden diese positiven Signalevon der Anhebung der Absatzprognose des Automobil-verbandes VDA, der für Deutschland im Jahr 2016 eineZunahme der Pkw-Neuzulassungen auf 3,3 Millionen er-wartet. Das wäre ein Plus von 3%, nachdem bisher eine Zu-nahme um 1% erwartet worden war.

Die Pkw-Nachfrage bleibt auch global intakt. Die Pkw-Neuzulassungen sind in wichtigen Märkten im Zeit-raum Januar bis April im Vorjahresvergleich angestie-gen: Europa +8%, USA +3%, China +9%, Indien +4%.Unter Druck bleiben dagegen Brasilien, Russland und Ja-pan. Auch die endverbrauchernahen Produzenten blei-ben angesichts des kräftigen inländischen Konsums undweiterhin niedriger Zinsen und Inflation optimistisch.Dagegen kommt die Nachfrage anderer wichtiger Kun-denbranchen wie des Maschinen- und Anlagenbauswohl noch nicht nennenswert in Schwung. Die Investi-tionen im Inland lösen sich allenfalls sehr langsam auf.Und auch im Exportgeschäft überwiegen die Risiken ge-genüber einzelnen positiven Nachrichten für die Ma-schinenbauer.

Der Ausblick auf das Jahr 2016 fällt angesichts leichtrückläufiger Auftragseingänge im ersten Quartal sowieder Unsicherheiten beim Export verhalten optimistischaus. Während sich die positive Entwicklung der Fahrzeug-märkte fortsetzen dürfte, bleiben Impulse aus dem Ma-schinenbau vermutlich weiterhin aus. Um mehr als 1 Pro-zent Wachstum zu erzielen, muss es der Branche dahergelingen, Innovationen in die Kundenprodukte einzubrin-gen, die dort für echte Mehrwerte sorgen, etwa über dieTrendthemen Leichtbau und Effizienz. Dann könnte auchdas Auslandsgeschäft nochmals in der Größenordnung 1Prozent zulegen.

Stahlmarkt

EU führt Überwachung beim Importvon Stahlprodukten ein

Die EU-Kommission stellt den Import zahlreicher Stahl-produkte in die EU unter Beobachtung. Wie das Bundes-ministerium für Wirtschaft und Energie informiert, führtdie EU eine „vorherige Überwachung“ beim Import dieserProdukte ein. Das bedeutet, dass die Einfuhrgenehmigungvom Vorliegen eines Überwachungspapiers abhängig ge-macht wird, das in Deutschland das Bundesamt für Wirt-

schaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) auf Antrag des Im-porteurs ausstellt. Ziel der EU ist es, die importiertenMengen sowie die Importpreise zu beobachten und gege-benenfalls auf Basis dieser Informationen handelsbe-schränkende Maßnahmen zu ergreifen. Betroffen sind Im-porte ab 2.500 Kilogramm Nettogewicht. Die entspre-chende Verordnung gilt ab dem 1. Juni 2016 bis ein-schließlich 15. Mai 2020. Nähere Informationen stellt dasBundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)im Internet zur Verfügung.

Energieeffizienz

Förderung für AbwärmenutzungDie KfW bietet ein neues „Förderprogramm 294“ an, daswir seit einiger Zeit eingefordert haben. Projekte zur Nut-zung industrieller Abwärme scheitern bisher häufig an zulangen Amortisationszeiten. Mit dem neuen Programm,das sowohl günstige Zinsen als auch unter bestimmten Be-dingungen Tilgungszuschüsse beinhaltet, die vom Bun-desministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) fi-nanziert werden, dürfte sich das eine oder andere Vorha-ben wirtschaftlich darstellen lassen.

Foto: Pixelio.de / T

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Ansprechpartner

Dipl.-Kaufmann Holger Ade

Leiter BetriebswirtschaftLeiter Energie- und Klimapolitik

Tel.: 02331 / 95 88 21E-Mail: [email protected]

18 März 2016

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Juni 2016 19

Aus der Branche

Gefördert werden technologieoffen Investitionen in dieModernisierung, die Erweiterung oder den Neubau vonAnlagen oder von Verbindungsleitungen zur Vermeidungoder Nutzung von Abwärme. Fördertatbestände sind

a ) Innerbetriebliche Vermeidung und Nutzung von Abwärme, zum Beispiel:� Prozessoptimierung;� Umstellung von Produktionsverfahren auf energie-effiziente Technologien zur Vermeidung beziehungs-weise zur Nutzung von Abwärme;

� Dämmung/Isolierung von Anlagen, Rohrleitungen und Armaturen;

� Rückführung von Abwärme in den Produktionspro-zess;

� Vorwärmung von anderen Medien;� Verwendung für Heizzwecke außerhalb des Gebäu-des, in dem die Wärme anfällt;

� Stromeffizienzmaßnahmen nur, soweit sie in unmit-telbarem Zusammenhang mit der Durchführung derAbwärmemaßnahme stehen.

b) Außerbetriebliche Nutzung von Abwärme:� Maßnahmen zur Auskopplung der Abwärme;� Verbindungsleitungen zur Weitergabe von Wärme an Dritte, zum Beispiel die Einspeisung in bestehen-de Wärmenetze.

c) Verstromung von Abwärme, zum Beispiel ORC-Technologie

d) Abwärmekonzept sowie Umsetzungsbegleitung und Controlling:Förderfähig sind Aufwendungen für die Erstellung des Abwärmekonzepts einschließlich Umsetzungsbeglei-tung und Controlling der geförderten Investitions-maßnahme durch externe Sachverständige.

Die Antragstellung erfolgt wie üblich über die Haus-bank. Eine Kombination mit anderen Fördermitteln istgrundsätzlich im Rahmen der EU-Beihilfegrenzenmöglich.

EEG

Referentenentwurf für Reform 2016 liegt vor

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie(BMWi) hat Ende April den Referentenentwurf für ei-ne EEG-Reform 2016 vorgelegt. Damit soll insbeson-dere die Förderung neuer regenerativer Stromerzeu-gungsanlagen – wie bereits im EEG 2014 vorgesehenund mit der EU-Kommission verabredet – auf Aus-schreibungen umgestellt werden. Für neue Photovol-taikanlagen sowie neue Windenergieanlagen an Landund auf See schreibt die Bundesnetzagentur zukünftigzu feststehenden Terminen Mengen zu installierenderLeistung technologiespezifisch aus, um die sich poten-

Foto: Fotolia.de / m

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tielle Anlagenbetreiber bewerben können. Die Investo-ren, die einen Betrieb ihrer Anlagen zu den geringstenEinspeisevergütungen anbieten, erhalten die Geneh-migung, diese Anlagen wie angeboten zu bauen und zubetreiben.

Auf diese Weise sollen einerseits die Förderkosten für er-neuerbare Energien wettbewerblich ermittelt werden.Andererseits wird eine Mengensteuerung beim weiterenZubau ermöglicht, die notwendig ist, um die im EEG 2014festgeschriebenen Zielkorridore der Jahre 2025 und 2035einzuhalten. Als Regulativ für die Mengensteuerung istdie Windenergie an Land vorgesehen; aus dem Zielkorri-dor und den Zubaumengen der anderen Technologien er-gibt sich die auszuschreibende Leistung für Windenergieonshore.

Der Vorschlag des BMWi wird unter mehreren Gesichts-punkten kontrovers in den Gremien und zwischen denBundesländern diskutiert:

� Soll es eine Mindestausschreibungsmenge für Wind-energie an Land geben, und wie kann dann der Aus-baukorridor eingehalten werden?

� Soll eine Einmaldegression für Windenergie an Land vorgenommen werden?

� Bis zu welcher Anlagengröße sind Photovoltaikanla-gen in die Ausschreibung einzubeziehen (VorschlagBMWi: ab 1 MW), und wie werden kleinere Anlagenvergütet?

� Ausschreibungen sollen abweichend von den bisheri-gen Eckpunkten des BMWi auch für Biomasseanlageneingeführt werden. Dafür sieht der Referentenentwurfeine Verordnungsermächtigung vor.

� Wie kann der Ausbau regenerativer Energieerzeugung regional gesteuert werden? Bei bundesweiten Aus-schreibungen etwa von Windenergieanlagen würdenregelmäßig windstarke Standorte im Norden bevor-zugt; ein Ausbau im Süden könnte jedoch unter Strom-netzgesichtspunkten sinnvoll sein.

� Wie kann die Vergütung zukünftig aussehen, wenn an der Strombörse negative Preise auftreten?

� Außerdem soll die Besondere Ausgleichsregelung um eine Regelung ergänzt werden, die verhindert, dass Un-ternehmen, die Energieeffizienzmaßnahmen durch-führen, allein aus diesem Grund ihre Begünstigung ver-lieren.

Über die weitere Entwicklung wird WSM informieren.

Klimaschutzplan 2050

Projektionsfläche für Einzelmaßnahmen

Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung steht das Zielfestgeschrieben, einen Klimaschutzplan mit dem Zeitho-rizont 2050 auf Bundesebene zu entwickeln. Aus Sicht derIndustrie ist daran zunächst positiv zu werten, dass dieForderung nach einem Klimaschutzgesetz dadurch abge-wendet werden konnte. Gleichwohl dürften Maßnahmen,die in einem Klimaschutzplan der Bundesregierung aufge-schrieben und beschrieben werden, zukünftige Hand-lungsfelder konkreter klimapolitischer Entscheidungenwerden. Umso wichtiger ist es, frühzeitig auf die Entwick-lung des Klimaschutzplans 2050 Einfluss zu nehmen.

Die Einflussnahme wird jedoch durch das Verfahren derAusarbeitung des Plans erschwert. Es ist weder ein parla-mentarisches Verfahren noch eine Befassung des Bundes-tages vorgesehen. Der Plan wird in einem Zwei-Schritt-Verfahren erarbeitet. Der erste Schritt bestand in einemsogenannten Dialogprozess mit verschiedenen Stakehol-dern. Sowohl am Prozess als auch an den Inhalten gab esbreite Kritik von Seiten der Wirtschaft, aber auch aus denBundesländern.

Im zweiten Schrittwird eine Ressortabstimmung des Bun-desministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reak-torsicherheit (BMUB) mit den anderen Ressorts durchge-führt. Einem vorläufigen Hausentwurf des BMUB zumKlimaschutzplan 2050 zufolge hat sich an der Brisanz derInhalte für Industrie, Energie, Verkehr, Landwirtschaftund Gebäude im Vergleich zum Maßnahmenset des Dia-logprozesses vom März 2016 nichts geändert. Der Ent-wurf des Klimaschutzplans stellt weiterhin eine Projekti-onsfläche für Einzelmaßnahmen dar.

20 Juni 2016

Foto: Fotolia.de / m

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Juni 2016 21

Erstmals enthält dieser Entwurf klar definierte Sektorenzie-le für Energie, Gebäude, Verkehr, Industrie und Landwirt-schaft mit Resttonnen-Angaben ab 2030 (siehe Tabelle).Diese Sektorenziele werden die ohnehin bestehenden In-konsistenzen in der Energie- und Klimapolitik, aber auchbei den Sektoren Verkehr und Gebäude noch verschärfen.

REACH

Unterrichtungs- und Informationspflichten bei komplexen Erzeugnissen: Folgen des EuGH-Urteils

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat im Septemberletzten Jahres endgültig über eines der strittigsten The-men im Rahmen der REACH-Verordnung entschieden:Die Frage, ob der Grenzwert von 0,1 Massenprozent auchfür diejenigen Erzeugnisse gilt, die Teil eines anderen Er-zeugnisses sind.

Wie bereits berichtet (siehe WSM Nachrichten 2-2015, Sei-te 34), gab es seit Jahren Meinungsverschiedenheiten zwi-schen EU-Institutionen und einigen EU-Mitgliedstaatendarüber, worauf sich der Schwellenwert von 0,1 Massen-prozent innerhalb der REACH-Verordnung bei komple-xen Erzeugnissen bezieht. Komplexe Erzeugnisse sindProdukte, die ihrerseits aus mehreren Teilerzeugnissenzusammengesetzt sind.

Die EU-Institutionen hatten die Meinung vertreten, dassder Gehalt an besonders besorgniserregenden Stoffen(SVHC) grundsätzlich auf die Masse des komplexen Er-zeugnisses zu beziehen ist. Die konträre Position ging da-von aus, dass alle Teilerzeugnisse separat zu betrachtensind, die selber die Erzeugnisdefinition erfüllen („Once anarticle – always an article", auf Deutsch: „Einmal ein Er-zeugnis – immer ein Erzeugnis“). Die Auflösung dieser ge-gensätzlichen Positionen zugunsten des „Einmal ein Er-zeugnis – immer ein Erzeugnis“-Ansatzes wurde im Sep-tember letzten Jahres durch ein offizielles EuGH-Urteilbekannt gegeben.

Nach Ansicht des EuGH unterscheidet die REACH-Ver-ordnung nicht zwischen komplexen Erzeugnissen undTeilerzeugnissen. Aus diesem Grund urteilt der EuGH,dass jedes Teilerzeugnis, das Bestandteil eines komplexenErzeugnisses ist, unter die Unterrichtungs- und Informati-onspflichten der REACH-Verordnung (siehe Kasten Seite22) fällt. Lieferanten von Erzeugnissen müssen demzufolgeden Informationspflichten gemäß Art. 33 der REACH-Verordnung auch dann nachkommen, wenn der Grenz-wert nur in einem Teilerzeugnis überschritten ist. Der voll-ständige Text des EuGH-Urteils ist verfügbar unterhttp://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=167286&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1.

Mittlerweile sind auf der REACH-Kandidatenliste 168SVHC gelistet, die schon jetzt einen großen Aufwand in-nerhalb der Lieferketten generieren. Mit dem EuGH-Ur-teil wird insbesondere der Beurteilungsaufwand hinsicht-lich Stoffkonzentrationen steigen. Zudem ist davon aus-zugehen, dass die Kommunikation von Daten innerhalbder Lieferketten einen noch höheren Stellenwert einneh-men und die Lieferanten von Erzeugnissen vor (noch) grö-ßere Herausforderungen stellen wird.

Aus der Branche

Ansprechpartner

Dipl.-Kaufmann Holger Ade

Tel.: 02331 / 95 88 21E-Mail: [email protected]

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Momentan werden die offiziellen „Leitlinien zu denAnforderungen für Stoffe in Erzeugnissen“ der Europe-an Chemicals Agency (ECHA) auf Grundlage desEuGH-Urteils überarbeitet. Insbesondere sollen dabeiBeispiele eine wichtige Rolle spielen, an denen die Aus-sagen des Urteils verdeutlicht werden können. Die neugegründete WSM Fachgruppe Umwelt und Arbeits-schutz wird dieses Thema der REACH-Verordnungweiter verfolgen und seinen Mitgliedern mit Rat undTat zur Seite stehen.

22 Juni 2016

Aus der Branche

Herausgeber:WSM Wirtschaftsverband

Stahl- und Metallverarbeitung e.V.Uerdinger Str. 58-6240474 Düsseldorf

Telefon: +49 (0)211 – 95 78 68 22Telefax: +49 (0)211 – 95 78 68 40

E-Mail: [email protected]: www.wsm-net.de

Hauptgeschäftsführer: Christian Vietmeyer

Verlag und Druck:Union Betriebs-GmbH (UBG)

Egermannstraße 253359 Rheinbach

Telefon: +49 (0)2226/802-0Telefax: + 49 (0)2226-802-111E-Mail: [email protected] HRB 10605 AG Bonn

Geschäftsführer: Rudolf Ley

Redaktion:Christian Vietmeyer (WSM/V.i.S.d.P.)

Christine Demmer (UBG)

Projektleitung (UBG):Andreas Oberholz

Telefon: +49 (0)2226-802-213E-Mail: [email protected]

Anzeigenverwaltung:Elke Linstaedt (UBG)

Telefon: +49 (0)2226-802-213Telefax: +49 (0)2226-802-222

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Titelfoto: Pixabay.de / PublicDomainPictures

Die WSM Nachrichten werden vier Maljährlich herausgegeben.

Mitgliedsunternehmen erhalten sie kostenlosim Rahmen ihrer Mitgliedschaft.

Urheberrechte:Die veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich

geschützt. Mit Ausnahme der gesetzlichzugelassenen Fälle ist eine Verwertung

ohne Einwilligung des Herausgebers nicht erlaubt.

© WSM 2016

IMPRESSUM Unterrichtungs- und Informationspflichten

Für die Stoffe auf der REACH-Kandidatenliste(siehe http://www.reach-clp-biozid-helpdesk.de/de/REACH/Kandidatenliste/Kandidatenliste.html),bestehen die bekannten Unterrichtungs- und Infor-mationspflichten:

� Produzenten und Importeure von Erzeugnissenmüssen gegebenenfalls Unterrichtungspflichtengegenüber der ECHA gemäß Art. 7 Abs. 2 derREACH-Verordnung erfüllen.

� Sofortige Informationspflichten (mit Veröffent-lichung neuer Stoffe auf der Kandidatenliste) ge-mäß Art. 33 der REACH-Verordnung für Liefe-ranten von Erzeugnissen, die diese Stoffe in einerKonzentration von mehr als 0,1 Massenprozententhalten.

Zu den spezifischen REACH-Pflichten:http://www.reach-clp-biozid-helpdesk.de/de/

REACH/Kandidatenliste/Kandidatenliste-Verpflichtung/Kandidatenliste-Verpflichtung.html

AnsprechpartnerAndre KoringLeiter Umwelt und Arbeitsschutz

WSM Wirtschaftsverband Stahl- und Metallverarbeitung e.V. Uerdinger Str. 58-6240474 Düsseldorf Tel. 0211/95 78 68 [email protected]

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Juni 2016 23

Aus der Branche

Wirtschaftsprüfung & Steuerberatung Baker Tilly Roelfs

Cecilienallee 6-7,40474 Düsseldorf

Frank Schröder

Tel.: +49 (0) 211 6901-1200Fax: +49 (0) 211 [email protected]

Finanzierung Deutsche Bank AGVerbände und Institutionen

Große Gallusstraße 10 –1360311 Frankfurt

Dr. Alexander Winkler

Tel.: +49 (0) 69 91039018Fax: +49 (0) 69 [email protected]

Industrielle Versicherungen VSM Versicherungsstelle Stahl-und Metallverarbeitung GmbH

Hohenzollernstraße 244135 Dortmund

Gunter Hennig

Tel.: +49 (0) 231 5404430Fax: +49 (0) 231 [email protected]

Energieberatung ECG Energie Consulting GmbH

Wilhelm-Leonhard-Straße 1077694 Kehl-Goldscheuer

Prof. Dr. Jurgen Joseph

Tel.: +49 (0) 7854 98750Fax: +49 (0) 7854 [email protected]

Unternehmerberatung hahn,consultants gmbh

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Holger Hahn

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Unternehmensberatung

Dienstleistung LRQA GmbHZertifizierung und PRAXISTrainings von Managementsystemen

Adolf-Grimme-Allee 350829 Köln

Carl Ebelshäuser

Tel.: +49 (0) 221 9675 [email protected]

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24 Juni 2016

WSM Intern

Fachvereinigung Kaltwalzwerke e.V.

Wechsel in der Geschäftsführung

Zum 30. Juni 2016 wird Frau Dr. Bettina Schwegmann alsGeschäftsführerin der Fachvereinigung Kaltwalzwerkee.V. ausscheiden. Sie übernimmt ab Juli 2016 das Amt derGeschäftsführerin des Märkischen Arbeitgeberverbandesmit Sitz in Iserlohn und Hagen.

Neuer Geschäftsführer der Fachvereinigung Kaltwalzwer-ke e.V. wird zum 1. Juli 2016 Herr Martin Kunkel. HerrKunkel kommt von der Wirtschaftsvereinigung Stahl, beider er seit 1989 tätig ist, zuletzt als stellvertretender Leiterdes Geschäftsfelds Politik.

Weitere InformationenFachvereinigung Kaltwalzwerke e.V.

Postfach 30 03 3340403 Düsseldorf

Tel. 0211/4564-120Fax. 0211/4564-122

20. September 2016

WSM-Stahltag 2016

Der traditionelle WSM-Stahltag nimmt diesmal unter an-derem die Themen Globalisierung und Digitalisierung inden Blick. Die Stahl und Metall verarbeitenden Industrienin der Mitte der Wertschöpfungsketten brauchen eine ver-lässliche Versorgung mit dem Vormaterial Stahl. Die Qua-

lität und der Preis des Stahls sind entscheidende Faktorenfür den Erfolg der verarbeitenden Industrie. HochrangigeExperten aus der Praxis informieren über die jüngsten Ent-wicklungen und diskutieren mit den Teilnehmern.

Der WSM-Stahltag findet statt am 20. September 2016 inDüsseldorf, 12.00 bis 17.30 Uhr. Die Veranstaltung wirdmoderiert von Dr. Matthias Gierse, Geschäftsführer derC.D. Wälzholz KG.

Auszug aus dem Programm:

� Begrüßung durch Dr. Gerhard Brüninghaus, Präsi-dent WSM Wirtschaftsverband Stahl- und Metallver-arbeitung e.V.

� Die jüngsten Entwicklungen in der Stahlkonjunk-tur, Dr. Martin Theuringer, Leiter Geschäftsfeld Wirt-schaft, Wirtschaftsvereinigung Stahl

� Stahlproduktion für nationale und internationale Kunden, Dr. Hendrik Adam, Chief Commercial Of-ficer Tata Steel Europe Ltd.

� Digitalisierung im Stahleinkauf, Jens Rojahn, Ge-schäftsführer Salzgitter Mannesmann StahlhandelGmbH

� Globaler Stahleinkauf für ein multinationales Un-ternehmen, Michael Schmitt, Vice President Corpora-te Purchasing – Raw Material and Services ProductionMaterial, Schaeffler Technologies

� Stahleinkauf eines international aufgestellten Mit-telständlers, Uwe Hadrich, Director Purchasing GlobalRaw-Material, Kirchhoff Automotive GmbH

Anmeldeschluss für den WSM-Stahltag ist der 20. August2016. Das Programm und der Anmeldebogen stehen aufder Homepage www.wsm-net.de bereit. Ansprechpartne-rin für Anmeldungen ist Claudia Schmidt, Assistentin desHauptgeschäftsführers (Kontaktdaten siehe S. 25).

Personalia

WSM Intern

Termine

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WSM Intern

6. Dezember 2016

Safe the Date: WSM Umwelt- und Energietag

Auch in diesem Jahr findet der traditionelle ganztägigeWSM Umwelt- und Energietag im Haus der Stahlverfor-mung in der Goldenen Pforte in Hagen statt. Am 6. Dezem-ber 2016 werden Experten aus Industrie, Verbänden undBeratungsfirmen zu branchenspezifischen Themen referie-ren. Lassen Sie sich umfassend und praxisnah informierenund nehmen Sie die Gelegenheit wahr, sich mit den Referen-ten über Ihre alltäglichen Praxisprobleme auszutauschen.

Schon jetzt nehmen wir Ihre Anmeldungen zum WSMUmwelt- und Energietag sehr gerne entgegen!

Die in der Arbeitsgemeinschaft Zulieferindustrie (ArGeZ)organisierten Industriebranchen haben im vergangenenJahr einen Umsatz von 222 Milliarden Euro erzielt. Dasentspricht einem Anstieg um zwei Prozent. Erneut stütztsich das Wachstum auf die stabile Automobilkonjunkturin Nordamerika, China und Osteuropa. Auch Aufholpro-zesse in den südeuropäischen Märkten haben die Ent-wicklung gefördert. Somit ist die Bedeutung des Exportge-schäfts im Durchschnitt aller Branchen nochmals leichtgestiegen. Allerdings drückt die Quote der direkten Ex-porte bei weitem nicht den Geschäftsanteil des Auslandesaus, da die inländischen Kunden ihre Produkte zu rund 75 Prozent im Ausland absetzen.

Weite Teile des allgemeinen Maschinenbaus als wichtigeKundenbranche entwickeln sich wegen der latenten Inve-stitionszurückhaltung weiterhin verhalten. Seit einigenJahren erleben wir konjunkturelle Seitwärtsbewegungenohne wesentliche neue Impulse; jedenfalls sind solche beiuns noch nicht angekommen. Während die Entwicklung

der Produktionsmenge durchaus zufriedenstellen kann,standen die Betriebsergebnisse bei hohem Kostendruckder Kunden stark unter Druck. Trotz steigender Energie-und Personalkosten gelingt es den mittelständischen Zu-lieferbetrieben nicht, nachhaltige Abschlüsse mit denmeistens marktmächtigen Kunden zu erzielen. Die Zahlder fest angestellten Mitarbeiter haben die Unternehmennochmals um etwa 4.600 erhöht. Die Zulieferindustrie istin Deutschland also noch eine Wachstumsbranche.

Skeptische Grundstimmung für 2016

Dennoch bleibt insbesondere beim Blick auf den weiterenJahresverlauf eine skeptische Grundstimmung. Im Ge-gensatz zum Verarbeitenden Gewerbe insgesamt sind diemittelfristigen Zukunftserwartungen der Zulieferer nichtoptimistischer geworden. Schwächelnde wichtige Fahr-zeugbaumärkte, Stagnationssignale aus dem Maschinen-und Anlagenbau sowie reduzierte Exportperspektiven tra-gen dazu bei, mit eher verhaltener Erwartung auf den wei-

ArGeZ

Das Wachstum ist dem Auslandsgeschäft zu verdankenDas vergangene Jahr schloss mit einem leichten Wachstum, für das laufende werden keine großen Veränderungen erwartet.Flexibilität und wettbewerbsfähige Kostenstrukturen verlangen gegenseitiges Vertrauen und Offenheit. Und: mehr Fairnessim Umgang miteinander und weniger Nachfragemacht. Das sagte Christian Vietmeyer, Sprecher der Arbeitsgemeinschaft Zulieferindustrie (ArGeZ), anlässlich der Pressekonferenz auf der Hannover Messe Industrie.

AnsprechpartnerClaudia SchmidtAssistentin des Hauptgeschäftsführers WSM Wirtschaftsverband Stahl- und Metallverarbeitung e.V. Uerdinger Str. 58-6240474 Düsseldorf Tel. 0211/95 78 68 22Fax: 0211/[email protected]

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teren Jahresverlauf zu blicken. Gerade aus wichtigen roh-stoffnahen Branchen des Maschinen- und Anlagenbaussind positive Konjunktursignale unverändert Mangelwa-re. Zudem schwebt über allem die Frage, inwieweit dieSchwächesignale aus Asien durch andere Regionen über-haupt ausgeglichen werden können.

Besonders verunsichert sind die Entscheider vieler Bran-chen weiterhin durch die Energiewende. Fehlende Plan-barkeit der zu erwartenden Kosten erschweren es jeden-falls immer mehr, Investitionsentscheidungen zugunstendes Standorts Deutschland zu treffen. Die deutsche Zulie-ferindustrie erwartet dennoch eine Fortsetzung des leich-ten Wachstums in Höhe von 1% im Jahr 2016. Die Eröff-nung der diesjährigen Hannover Messe durch den Präsi-denten der Vereinigten Staaten von Amerika, Barack Oba-ma, ist ein starkes Signal und ein Bekenntnis für dieIndustrie und die industriellen Wertschöpfungsketten inden USA und Deutschland. Der nordamerikanische Marktwird attraktiver für die deutsche Zulieferindustrie, die Ent-wicklung der Exporte in die USA kann als gut bezeichnetwerden. Insbesondere können von diesem Markt positiveImpulse für die Zulieferer ausgehen.

Der erfolgreiche Abschluss der TTIP-Verhandlungen wirdvon der Zulieferindustrie, die überwiegend mittelständischorganisiert ist, in hohem Maße gewünscht. Gerade bei Zu-lieferteilen für die Automobilindustrie zeigen sich diepraktischen Vorteile von TTIP. Wenn deutsche Unterneh-

men in den USA auf erneute aufwändige Zulassungsver-fahren verzichten könnten, steigt ihre Wettbewerbsfähig-keit. Unterm Strich sehen wir uns als Gewinner eines offe-neren transatlantischen Marktes. TTIP wird so zur Schaf-fung von Arbeit und Beschäftigung beitragen, ohne dasserhöhte Risiken für Mensch und Umwelt entstehen.

Besondere Herausforderungen im Zuliefer-Abnehmerverhältnis

Für die Automobilindustrie des Partnerlandes USA liegtseit Mai des letzten Jahres eine vielsagende Studie der Be-rater PPI Planning Perspectives Inc. aus Birmingham,MI, USA, vor. Kernaussage dieser Studie ist, dass OEMseinen höheren operativen Gewinn erzielen, je besser ihreBeziehungen zu ihren Zulieferern sind. Die befragtenTier 1-Zulieferer wiesen in den USA produzierendenOEMs einen sogenannten Working Relation Index-Wertzu, der die Zufriedenheit der Zulieferer mit der Zuliefer-beziehung abbildet. Für das Jahr 2014 konnte gezeigtwerden, dass bei GM der sinkende Working Relation In-dex Wert mit dem sinkenden Gewinn zusammen hängt.Bei Toyota hingegen stiegen der Working Relation Indexund der Gewinn in demselben Zeitraum. Der Studie zu-folge hätten die Automobilhersteller GM, Ford, Chryslerund Nissan in 2014 rund zwei Milliarden Dollar mehrverdienen können, wenn sie ebensolche Zufriedenheits-werte wie Toyota und Honda hätten erzielen können.Gute Beziehungen zum Zulieferer haben also demnach

26 Juni 2016

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einen ökonomischen Wert und liegen im Interesse dermarktstarken Abnehmer.

Die ArGeZ tritt für eine Nachhaltigkeit in der Zulieferket-te ein, insbesondere zwischen der Großindustrie und denzahlreichen mittelständischen Zulieferern.

BDI Positionspapier zu Zulieferbeziehungen

Auch der Bundesverband der Deutschen Industrie, in demsowohl große Abnehmer als auch viele Zulieferer organi-siert sind, bekennt sich zu fairen und nachhaltigen Zulie-ferbeziehungen. In seinem Positionspapier „Zehn Punktefür faire und nachhaltige Zulieferbeziehungen“ vom30.11.2015 stellt der BDI zehnwichtige Punkte für die Verbes-serung von Zulieferbeziehun-gen auf. Beispielsweise wirdder Schutz von geistigem Eigen-tum des Partners in den Wert-schöpfungsketten dort als Vor-aussetzungen für eine verlässli-che Zulieferbeziehung genannt.Auch die Einhaltung von Verträ-gen und der Respekt vor schutz-würdigen Belangen des Ver-tragspartners werden alswichtige Bestandsteile vonguten Zulieferbeziehun-

gen herausgestellt. Es gilt das Leitbild des ehrbaren Kauf-manns für einen fairen Wettbewerb.

„Unter Nachhaltigkeit in der Zuliefererkette ist ein auf ei-nen längeren Zeitraum angelegte vertrauensvolle Zusam-menarbeit zwischen der Großindustrie und den Zuliefe-rern zu verstehen, die sich nicht mit im Tagesgeschäfthäufig anzutreffendem kurzfristigem Denken im Einkaufverträgt“, sagte Christian Vietmeyer. „Innovationen, Fle-xibilität und wettbewerbsfähige Kostenstrukturen gedei-hen am besten in einem Umfeld, das weniger von derMarktmacht als von gegenseitigem Vertrauen, Offenheitund Fairness im Umgang miteinander geprägt ist.“

Industrie 4.0 in der Zulieferindustrie

Die Hersteller von Teilen und Kom-ponenten für Maschinen, Anlagen,Automobilen und anderen Wirt-schaftsgütern verfolgen derzeit sehraufmerksam die Möglichkeiten, diesich mit dem Begriff Industrie 4.0 inVerbindung bringen lassen. Für die ei-

gene Fertigung wird damit gerechnet,dass durch intelligentere Maschinenverbesserte Produkte, aber auch effi-

zientere Herstellungsverfahrenmöglich werden, zum Beispieldurch bessere Auslastungs-

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Industrie 4.0

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/ Paul Preacher

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konzepte, weil frühzeitig Daten aus den jeweiligen vorgela-gerten Wertschöpfungsstufen zur Verfügung stehen. Die-ser Austausch wird jedoch bei den meisten Zulieferunter-nehmen nur schrittweise und somit als Evolution erfolgen.Darüber hinaus gewinnt die Beobachtung der additivenFertigung zunehmend an Bedeutung. So sind im Bereichder Metallverarbeitung schon seit längerem Teile undWerkstücke in kleinen Serien wirtschaftlich herstellbarund finden hier ihren Markt. Ein etablierter Bereich istauch der additive Aufbau von Werkzeugeinsätzen, hierinsbesondere für komplexe (Kühl-) Geometrien im Be-reich der Gummi- und Kunststoffverarbeitung.

Der additive Aufbau von Kunststoffteilen findet sich im in-dustriellen Einsatz noch häufig im Prototypenbereich. Je-doch werden hier im Bereich der Luftfahrt auch schonerste Serienteile aus additiver Produktion einge-setzt. Weiter arbeiten verschiedene Unterneh-men daran, in neue Bereiche mit neuenkonstruktiven Lösungen vorzudrin-gen, zum Beispiel mit Greifern fürHandling-Systeme oder im Be-reich von individuellen Lösungenim Konsumbereich.

Die wesentliche Herausforderung liegt darin, die weiterdazukommenden prozesstechnischen Möglichkeiten deradditiven Fertigung oder der intelligenteren Maschinenfüh-rungen so innovativ für das eigene Produktprogramm zunutzen, dass daraus auch ein spürbarer Kundennutzen ent-steht. Neben innovativen Teilen mit weiter integriertenFunktionen (Touchpads statt Knöpfe) oder verbesserten Ei-genschaften (Leichtbau, Hybridtechnik) steht künftig dieHerausforderung, das Geschäftsmodell zu prüfen. Die Ver-änderungsgeschwindigkeit, die durch Visionen von Googleund Apple zum Auto in den Markt der etablierten Abnehmergetragen wird, bietet Chancen, aber auch enorme Herausfor-derungen auf das eigene Geschäftsmodell.

Industrie 4.0 ist für die Zulieferindustrie das Zusam-menspiel der Beherrschung der Marktveränderung, derMensch-Maschinen-Kommunikation für die Verbesse-rung der Produktionseffizienz und der intelligente Ein-satz neuer Produktionsmethoden. Voraussetzungen fürall das sind Breitbandverfügbarkeit mit den entspre-chenden Übertragungsraten, ein Konzept zur Datensi-cherheit und die konsequente Nachwuchsförderung fürdiese Techniken. Hier sind die Politik und die Industriegleichermaßen gefordert.

Globale und nationale Risiken

Global sehen die Zulieferer Risiken in der konjunkturellenAbkühlung in Asien und den anhaltenden Schwächen inden BRIC-Staaten. Indien und Brasilien erfüllen die einsti-gen Erwartungen nicht. Ein besonderes Problem ist Russ-land. Die Sanktionen sind politisch gerechtfertigt, könnenaber kein Dauerzustand sein. Hier sollte auf Lösungenhingearbeitet werden.

Ein nationales Risiko für die Zulieferer könnte sich aus derdiskutierten Anhebung des ausländischen Wertschöp-fungsanteils bei Exportgütern, die durch staatliche Her-

mes Bürgschaften abgesichert werden, ergeben.So fordern beispielsweise die Anlagenbauer,dass in Zukunft bis zu 75 Prozent des expor-tierten Produkts nicht mehr aus Deutsch-

land stammen muss. Bislang muss mehrals die Hälfte des Exportprodukts ausDeutschland kommen, damit der Staatund damit der Steuerzahler die Haftung

für den Ausfall des Kaufpreises übernimmt.Sollte die Erhöhung des ausländischen Wertschöp-

fungsanteils kommen, könnten sich Abnehmer häufigergegen deutsche Zulieferer entscheiden.

In Deutschland leiden viele Zulieferer zunehmend unterden steigenden Energiepreisen, die im Vergleich zu fastallen anderen europäischen Ländern und zu den USAsowie Asien mit Abstand die höchsten sind. Insbeson-dere die EEG-Umlage drückt den Strompreis nachoben. Die meisten Zulieferer zahlen diese vollumfäng-lich und sind nicht entlastet. Überdies sind die Netzent-gelte für viele erneut gestiegen, von 2015 auf 2016durchschnittlich um zehn Prozent. Eine Weitergabe imMarkt ist indes nicht möglich. Bei den häufig relativkleinen Gewinnmargen in der Zulieferindustrie frisstdie Energiekostenbelastung die Rentabilität auf.

28 Juni 2016

WSM Intern

AnsprechpartnerChristian VietmeyerRechtsanwaltHauptgeschäftsführerWSM Wirtschaftsverband Stahl- und Metallverarbeitung e.V. Uerdinger Str. 58-62, 40474 Düsseldorf Tel. 0211/95 78 68 22, Fax 0211/95 78 68 40E-Mail: [email protected]

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WSM Intern

Viele Betriebe sind bereit, diesen Menschen eine Chancezu geben und ihnen einen Einstieg in die Arbeitswelt zu er-möglichen. Doch nicht selten scheitern die guten Absich-ten an den bürokratischen Vorgaben, die bei der Einstel-lung eines Flüchtlings beachtet werden müssen.

Ende letzten Jahres trafen der Vorstand und die Mitglie-derversammlung des Herstellerverbands Haus & Gar-ten, Köln, die Entscheidung, das große gesellschaftliche

Thema „Integration durch Arbeit“ aktiv zu unterstützen.Seit Mitte Januar 2016 arbeitet Frau Heam Khulusi alsIntegrationsbeauftragte für den Verband (siehe WSMNachrichten 1-2016, S. 26). Ihre Aufgabe besteht darin,die wesentlichen Informationen zu bündeln und zukommunizieren sowie eine Schnittstelle zu schaffen zwi-schen den Mitgliedern auf der einen Seite und den Be-hörden und Flüchtlingen als Adressaten der Unterstüt-zung auf der anderen Seite.

Herstellerverband Haus & Garten

Aus Flüchtlingen Mitarbeiter machenMehr als eine Million Menschen suchten im Jahr 2015 Schutz in Deutschland. Viele dieser Flüchtlinge sind Opfer von Krieg oder politischer Verfolgung. In Deutschland stehen sie nun vor der Herausforderung, eine neue Sprache zu lernen und sich in das gesellschaftliche Leben zu integrieren. Dazu zählt auch die erfolgreiche Aufnahme einer beruflichen Beschäftigung.

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Heam Khulusi, die selbst vor vielen Jahren vor dem Iran-Irak-Krieg nach Deutschland geflohen war und seit vielenJahren Flüchtlingsarbeit leistet, freut sich, dass schon in-nerhalb weniger Wochen erste Kontakte zu Mitgliedsfir-men geknüpft und neue Mitarbeiter vermittelt werdenkonnten. Diese lernen nun die Firmen und die Arbeitsab-läufe kennen und belegen begleitend einen Intensiv-sprachkurs, um sprachliche Barrieren weiter abzubauen.

So hat Dinojan aus Sri Lanka im Februar ein Praktikumim Bereich Lager & Logistik bei der Conacord VoigtGmbH & Co. KG in Lippstadt begonnen. Gwan aus Syrienhat über die IHK-Stiftung ArbeitsPerspektive Köln einenviermonatigen Sprachkurs (Sprachniveau B2) besucht.Daran an schloss sich im März ein achtwöchiges Orientie-rungspraktikum im Bereich Blechumformung bei derBuschhoff Stanztechnik GmbH & Co. KG in Köln-Ossen-dorf. Gwan ist dort heute festangestellt. Auch DachserDIY-Logistics engagiert sich in den vom Herstellerver-band Haus & Garten angestoßenen Projekten. Flüchtlingekönnen hier mit einem vierwöchigen Praktikum im Be-reich Umschlaglager in Köln-Porz starten. Seit AnfangMai ist ein erster Praktikumsplatz besetzt, weitere sollenfolgen. Im Juni/Juli werden die Flüchtlinge Rashid aus Sy-rien und Bilal aus Eritrea bei der Haromac Werkzeugfa-brik GmbH & Co. KG in Hückeswagen ein Praktikum star-ten. Im Anschluss daran können sie eine Ausbildung zumFachlageristen absolvieren.

Flüchtlinge und Unternehmen profitieren gleichermaßenvon Projekten wie „AusbildungsPerspektive“ und „Arbeit-sPerspektive“, die von der IHK-Stiftung ins Leben gerufenwurden. Ziel dieser Projekte ist es, insbesondere jungen

Menschen mit erschwertem Zugang zum Ausbildungs-und Arbeitsmarkt den Weg in eine nachhaltige beruflicheIntegration zu ebnen. Gesucht werden dafür Unterneh-men, die beispielsweise ein einmonatiges Praktikum an-bieten, um so Flüchtlingen und sich selbst die Möglichkeitzu bieten, einander besser kennen zu lernen. Nach Ab-schluss des Praktikums kann der Betrieb darüber ent-scheiden, ob er eine gute Perspektive für eine Ausbildungoder Festanstellung sieht. Erst danach wird der Ausbil-dungs- oder Arbeitsvertrag unterzeichnet. Auf diese Wei-se können mögliche Vorbehalte und Berührungsängsteabgebaut werden und sich für beide Seiten neue Chanceneröffnen.

Heam Khulusi hat inzwischen ein breites Netzwerk aufge-baut und kann auch dank der Unterstützung zahlreicherMitgliedsfirmen in den nächsten Wochen sicherlich vie-len weiteren Menschen dabei helfen, nach den Ängstenund Strapazen der Flucht eine neue, auch berufliche Per-spektive in Deutschland zu finden.

30 Juni 2016

Foto: Pixelio.de / K

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einz Laube

Ansprechpartner

Heam Khulusi

Herstellerverband Haus & Garten e.V.

Deutz-Mülheimer Straße 3050679 Köln

Tel. 0221/[email protected]

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� Industrieverband Garten e.V. – IVGWiesenstraße 21a, 40549 Düsseldorf, Tel: +49 (0) 211 90999800, www.ivg.org

� Industrieverband Härtetechnik e.V. – IHTGoldene Pforte 1, 58093 Hagen, Tel.: +49 (0) 2331 958825, www.haertetechnik.org

� Fachvereinigung Kaltwalzwerke e.V. – FVKKaiserswerther Str. 137, 40474 Düsseldorf, Tel.: +49 (0) 211 4564120, www.fv-kaltwalzwerke.de

� Industrieverband Massivumformung e.V. – IMUGoldene Pforte 1, 58093 Hagen, Tel.: +49 (0) 2331 958813, www.massivumformung.de

� Fachverband Metallwaren- und verwandte Industrien e.V. – FMILeostr. 22, 40545 Düsseldorf, +49 (0) 211 5773910, www.fmi.de

� Fachverband Pulvermetallurgie e.V. – FPMGoldene Pforte 1, 58093 Hagen, Tel.: +49 (0) 2331 958817, www.pulvermetallurgie.com

� Deutscher Schraubenverband e.V. – DSGoldene Pforte 1, 58093 Hagen, Tel.: +49 (0) 2331 958849, www.schraubenverband.de

� Schweißelektroden-Vereinigung e.V. – SEVKaiserswerther Str. 137, 40474 Düsseldorf, +49 (0) 211 4564251, www.schweisselektroden.de

� Stabziehereien-Vereinigung e.V. – STVKaiserswerther Str. 137, 40474 Düsseldorf, Tel.: +49 (0) 211 4564251, www.blankstahl.org

� Industrieverband Bau- und Bedachungsbedarf – IV B+BLechfeldstraße 67, 86899 Landsberg am Lech, Tel: +49 (0) 8191 4286719, [email protected]

� Herstellerverband Haus & Garten e.V.Deutz-Mülheimer Str. 30, 50679 Köln, Tel.: +49 (0) 221 2798010, www.herstellerverband.de

� Industrieverband Blechumformung e.V. – IBUGoldene Pforte 1, 58093 Hagen, Tel.: +49 (0) 2331 958831, www.industrieverband-blechumformung.de

� Fachverband Industrie verschiedener Eisen- und Stahlwaren e.V. – IVESTAn der Pönt 48, 40885 Ratingen, Tel.: +49 (0) 2102 186200, www.ivest.de

� Eisendraht- und Stahldraht-Vereinigung e.V. – ESVKaiserswerther Str. 137, 40474 Düsseldorf, +49 (0) 211 4564237, www.drahtverband.org

� Verband der Deutschen Federnindustrie e.V. – VDFIGoldene Pforte 1, 58093 Hagen, Tel.: +49 (0) 2231 958851, www.vdfi.wsm-net.de

WSM-Mitgliedsverbände

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32 Juni 2016

Für die Betriebspraxis

Bundesregierung erarbeitet den„Nationalen Aktionsplan Wirtschaftund Menschenrechte“ zur Umsetzung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen

Wesentlicher Aspekt der UN-Leitprinzipien und auch desNationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechts(NAP) ist die Stärkung der Menschenrechte, insbesonderedie Verbesserung des Zugangs zu Gerichten, und eine ef-fektive Rechtsverfolgung von Verstößen. Erörtert werdenunter anderem die Ausweitung der Zuständigkeit nationa-ler Gerichte bei Menschenrechtsverletzungen, die Haf-tungsvoraussetzungen im Zivil- und Gesellschaftsrecht, dieAbschaffung prozessualer Hürden für den Kläger, etwadurch eine Begrenzung der Prozesskosten, und die Einfüh-rung von Beweiserleichterungen, die Erweiterung bezie-hungsweise Einführung von Kollektiv- und Verbandskla-gen sowie die Einführung eines Unternehmensstrafrechts.Der NAP soll freiwillige Vorgaben für Unternehmen ent-halten, aber zugleich auch eine ausdrückliche Erwartungs-haltung formulieren und Evaluierungsvorschriften bein-halten. Unternehmen in globalen Wertschöpfungsketten,die in Ländern mit geringeren Schutzstandards einkaufen,müssen mit Veränderungen rechnen. Das Kabinett wirdsich voraussichtlich im Juni 2016 damit befassen.

Umsetzung der 4. EU-Geldwäscherichtlinie

Die Richtlinie der Europäischen Union ist im Juni 2015 inKraft getreten und muss eigentlich bis spätestens Juni2017 in nationales Recht umgesetzt sein. Die EU-Kom-

mission hat aber die Mitgliedstaaten mit dem Aktionsplanzur Intensivierung des Kampfes gegen die Terrorismusfi-nanzierung aufgefordert, sich für eine Umsetzung bis En-de 2016 einzusetzen. Die Richtlinie dient der Umsetzungder Empfehlungen der Financial Action Task Force onMoney Laundering und beinhaltet unter anderem die Ab-senkung des Schwellenwertes für Bargeschäfte und ein Re-gister zur Erfassung der wirtschaftlich Berechtigten vonjuristischen Personen. Jede juristische Person müsste weitüber das Handelsregister hinaus über ihre Eigentumsver-hältnisse Rechenschaft ablegen. Insbesondere dieses Regi-ster würde zusätzliche Meldepflichten für Tausende Un-ternehmen bedeuten und zu einem erheblichen finanziel-len und administrativen Aufwand führen. Diskutiert wird,ob auf dieses Register nur Strafverfolgungsbehörden zu-greifen dürfen oder ob es für jedermann zugänglich wäre.

Pauschale Vertragsstrafe ohne Differenzierung nach Art, Gewicht und Dauer des Vertragsverstoßes ist unwirksam

Der Bundesgerichtshof hat geurteilt, dass eine pauschaleVertragsstrafe unwirksam ist, wenn die Höhe der Ver-tragsstrafe nicht nach Art, Gewicht und Dauer des Ver-tragsverstoßes differenziert. Im zugrunde liegenden Fallwurde eine Vertragsstrafe von pauschal 50.000 Euro proverbotenem Weiterverkauf der Vertragsware formular-mäßig vereinbart. Dies war nach Ansicht des BGH unan-gemessen, denn die Warenwerte lagen teilweise deutlichdarunter. Pauschalstrafen sind nur angemessen, wenn derBetrag noch angesichts des typischerweise geringstenVertragsverstoßes noch angemessen wäre.

In demselben Urteil befasste sich der BGHmit der Fra-ge, ob der Vertrag insgesamt Allgemeine Geschäftsbedin-

Recht

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Juni 2016 33

Für die Betriebspraxis

gung ist. Denn im Begleitschreiben zum übersendetenVertragsentwurf stand ausdrücklich, dass Anmerkungenund Änderungswünsche zum Vertrag entgegengenom-men würden. Dies bedeute nach Auffassung des BGH al-lerdings nicht, dass dem Empfänger des Vertragsentwurfstatsächlich die Gelegenheit eröffnet wurde, alternativ ei-gene Textvorschläge mit der effektiven Möglichkeit ihrerDurchsetzung einzubringen. Das Begleitschreiben signali-siere allenfalls eine gewisse Verhandlungsbereitschaft.Das reicht aber nicht aus, um eine Individualvereinbarunganzunehmen. Deshalb war die Vertragsstrafe am Maßstabdes Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zumessen (BGH Urteil v. 20.1.2016 Az.: VIII ZR 26/15).

Wer sich auf die Verjährung von zwei Jahren beruft, muss auchbeweisen, dass die Kaufsache nichtin ein Bauwerk eingefügt wurde

Der BGH hat klargestellt, dass derjenige, der sich auf diezweijährige Verjährung aus § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beruft,auch beweisen müsse, dass die Voraussetzungen der fünf-jährigen Verjährung für Baumaterial nach § 438 Abs. 1Nr. 2b BGB nicht vorliegen. Die Beklagte lieferte mangel-hafte Antriebs- und Spannwalzen für Transportbänder,die in einer Trocknungsanlage für Klärschlamm in Chinaeingebaut wurden. Streitig war unter anderem, ob diefünfjährige Verjährung für Baumaterial oder die anson-sten geltende zweijährige Verjährung des Kaufrechtsgreift. Die Klageerhebung innerhalb von vier Jahren nachAblieferung in China war nach Auffassung des BGH nochrechtzeitig, weil die Beklagte nicht darlegte, dass es sichnicht um in ein Bauwerk eingesetztes Material handelte.Der Kläger müsse die Voraussetzungen der längeren Ver-jährung nicht beweisen (BGH Urteil v. 24.2.2016 Az.: VIIIZR 38/15).

Pensionsrückstellungen

Bewertung von Altersversorgungsrückstellungenneu geregelt

Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkredit-richtlinie sind am 16. März 2016 die neuen Vorschriften zurAbzinsung von Pensionsrückstellungen nach § 253 HGB inKraft getreten.

Kern der Neuregelung nach § 253 Absatz 2 Satz 1 und Ab-satz 6 HGB ist, dass die in der Bilanz als Pensionsrückstel-lung abzubildenden Altersversorgungsverpflichtungenkünftig mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz dervergangenen zehn statt bisher sieben Geschäftsjahre abzu-zinsen sind und der Bewertungsunterschied zur bisherigenRegelung einer Ausschüttungssperre unterliegt. Die Neu-regelung gilt für Jahresabschlüsse der Geschäftsjahre, dienach dem 31. Dezember 2015 enden. Die Unternehmen

haben aber das Recht, die neue Regelung bereits auf Jahres-abschlüsse der Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember2014 beginnen und vor dem 1. Januar 2016 enden, anzu-wenden.

Mit der Verlängerung des Ermittlungszeitraumes desdurchschnittlichen Marktzinssatzes reagiert der Gesetzge-ber auf die Auswirkungen der anhaltenden Niedrigzins-phase auf die Höhe der bilanziellen Altersversorgungsver-pflichtungen. Durch die Verlängerung des Betrachtungs-zeitraumes erhöhen sich die Durchschnittswerte der Ver-zinsung und führen somit zu niedrigeren Bilanzwerten derVersorgungsverpflichtungen. Es bleibt jedoch zu bezwei-feln, ob die Verlängerung des Betrachtungszeitraumes von

AnsprechpartnerChristian VietmeyerRechtsanwaltHauptgeschäftsführerWSM Wirtschaftsverband Stahl- und Metallverarbeitung e.V. Uerdinger Str. 58-62, 40474 Düsseldorf Tel. 0211/95 78 68 22, Fax 0211/95 78 68 40E-Mail: [email protected]

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sieben auf zehn Jahre ausreicht, um die aktuelle Niedrig-zinsphase dauerhaft abzufedern.

(Siehe hierzu den aktuellen Beitrag unserer Serie „Indu-strielle Versicherungen“, S. 44)

Industrie 4.0

Rechtssicherheit durch maßgeschneiderte Verträge

Das Schlagwort Industrie 4.0 ist derzeit in aller Munde undsomit aktuell Gegenstand zahlreicher Fachbeiträge, Dis-kussionen und Seminare – und für manche Unternehmenbereits gängige Praxis. Mangels spezialgesetzlicher Nor-men, die zur Regelung entsprechender rechtlicher Frage-stellungen herangezogen werden können, kann die nötigeRechtssicherheit für Industrie 4.0-Projekte hauptsächlichdurch maßgeschneiderte Verträge geschaffen werden.

Im Kern bezeichnet Industrie 4.0 vereinfacht ausge-drückt die Verzahnung von Informations- und Kommu-nikationstechnologie einerseits und der Produktion an-dererseits. Diese Verzahnung erstreckt sich unter ande-rem auf den gesamten Fertigungsprozess und dort zumBeispiel auf die Koordination von Lieferprozessen. Exem-plarisch erkennt beispielsweise die digitale Steuerung ei-ner Fertigungsstraße selbstständig den Verschleißzu-stand eines Teils, identifiziert idealerweise bereits den inder Zukunft liegenden Austauschtermin und „bestellt"selbstständig Ersatz.

Anhand einer vertieften Betrachtung dieses exemplari-schen Falls können zumindest einige problematischeSchwerpunkte herausgestellt werden, die einer juristi-schen Lösung bedürfen. Klärungsbedürftig erscheinenvor allem die Fragen, welche der Vertragsparteien hat,nämlich (Eigentums-)Rechte an den Erkenntnissen desdigitalen Prüfprozesses und insbesondere Haftungsfra-gen: Wer haftet im Falle von Fehlern, zum Beispiel wennautomatisiert nicht benötigte Teile bestellt und geliefertwerden?

Hinsichtlich einer solchen Lösung ist zunächst einmalfestzuhalten, dass der Gesetzgeber bis dato keine spezial-gesetzlichen Normen zur Regelung dieser Fragen im Rah-men der weiteren Marktetablierung von Industrie 4.0 ge-

34 Juni 2016

Für die Betriebspraxis

Ansprechpartner

Dipl.-Kaufmann Holger Ade

Tel.: 02331 / 95 88 21E-Mail: [email protected]

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lexander Klaus

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schaffen hat. Es bleiben dem Rechtsanwender also vor al-lem zunächst vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten, umeinen adäquaten Umgang mit den entstehenden Risikenvorzusehen.

Aktuell wird häufig versucht, die oben genannten Risikenüber Rahmenverträge abzufangen. Eine der Ausgangspro-blematiken für die Risikoallokation bei derartig techni-sierten Prozessen ist dabei die Schwierigkeit, ein – grund-sätzlich im Rahmen der Verschuldenshaftung erforderli-ches – tatsächliches Verschulden natürlicher Personenfestzustellen beziehungsweise einer Vertragspartei zuzu-ordnen.

Durch (Rahmen-)Verträge könnte zur Lösung des Pro-blems einerseits versucht werden, nach „Risikosphären"zu unterteilen, aus denen der Schaden stammt. Fehlerder Bestellung führen danach verschuldensunabhängigzu einer Haftung des Bestellers, Fehler bei der Lieferungzum Beispiel verpflichten verschuldensunabhängig denLieferanten. Weiterhin wird versucht, sogenannte Haf-tungsgemeinschaften, die eine vorherige quotale Auftei-lung der Haftung zum Gegenstand haben, zu bilden oderzu vereinbaren. Jedenfalls dürfte Kern der haftungsrecht-lichen Gestaltung sein, den Einfluss eines Verschuldens-nachweises soweit wie möglich einzuschränken und da-von unabhängig eine adäquate Verteilung des Risikosvorzunehmen.

Bei umfangreicheren Verträgen/Projekten bietet es sichan, diese maßgeschneidert auszuhandeln. Bei Vertragsbe-ziehungen im geringeren Umfang oder bei standardisier-ten Vorgängen bietet sich die Verwendung von AGB an.

In jedem Fall ist die Erstellung eines maßgeschneidertenVertragswerkes für einen oder eine Vielzahl von Vertrags-partnern anhand der konkreten Fertigungssituation undBedürfnislage vorzunehmen.

Erbschaftsteuerstreit geht in die nächsten Runde

Im politischen Ringen um die vom Verfassungsgericht an-gemahnte Reform des Erbschaft- und Schenkungsteuer-rechts liegen inzwischen neben dem Referentenentwurfaus dem Bundesministerium der Finanzen ein Einigungs-papier der Koalitionsparteien, darauf aufbauende Ände-rungsvorschläge der CSU sowie Gegenäußerungen vonanderen Bundesländern auf dem Verhandlungstisch. Neuhinzugekommen ist ein konkretisierter Vorschlag des Par-

lamentskreises Mittelstand der CDU/CSU-Bundestags-fraktion für eine Flattax mit einem einheitlichen Steuer-satz von 12,5 Prozent auf alle Vermögensarten und nurnoch geringfügigen Ausnahmen für Betriebsvermögen.

Angesicht der Vielfalt der Vorschläge und der zahlrei-chen strittigen Punkte wirkt die Aussage eines Sprechersdes Bundesverfassungsgerichtes beruhigend, dass das ge-genwärtige Gesetz weiter anwendbar bleibe, sollte es biszu dem gesetzten Termin für eine Reform (30. Juni 2016)keine Einigung geben. Denn die Spekulationen über dieFolgen, falls die Frist nicht gewahrt wird, reichten vomWegfall der Erbschaftsteuer bis hin zum Wegfall der Ver-schonungsregelungen.

Juni 2016 35

Für die Betriebspraxis

Ansprechpartner

Andreas Metzner, LL. M.Senior Manager, Rechtsanwalt

Baker Tilly Roelfs Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Cecilienallee 6-740474 Düsseldorf

Tel. 0211/6901-1254Fax: 0211/6901-1236

Steuern

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Dipl.-Kaufmann Holger Ade

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36 Juni 2016

Für die Betriebspraxis

Die wichtigsten Änderungen durch den neuen Zollkodexsind die Bestimmungen über die Präferenzursprungsre-geln, das Ende der „ersten Verkauf-Export-Regel", die For-men der zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO), unddie Anwendung von verbindlichen Zolltarifauskünften.Nachfolgend die Änderungen im Einzelnen:

1. Nichtpräferenzielle Ursprungsregeln

Ursprungsregeln sind notwendig, um die wirtschaftlichenationale Herkunft eines Produkts zu bestimmen. Es gibtzwei Arten von Ursprungsregeln, die nichtpräferenziellenund bevorzugte Ursprungsregeln. NichtpräferenzielleUrsprungsregeln werden verwendet, um handelspoliti-sche Maßnahmen zu implementieren, wie Antidumping-und Ausgleichszölle, Handelsembargos, Schutz- undVergeltungsmaßnahmen, mengenmäßige Beschränkun-gen und um Zollkontingente zu bestimmen; für Ur-sprungskennzeichnung; für das öffentliche Beschaffungs-wesen und für die Handelsstatistik. Der delegierte Rechts-akt hat grundlegend die Art und Weise verändert, wie der

nichtpräferenzielle Ursprung bestimmt wird. Nach dembisherigen System wird der Ort der Herkunft entspre-chend dem Land bestimmt, in dem die „letzte wesentlicheBe- oder Verarbeitung" stattfand. Nach dem neuen UZKgelten verbindliche Regeln für den nichtpräferenziellenUrsprung, die für die meisten Waren auf Listenregeln ba-sieren.

2. „Erste Verkauf-Export-Regel"

Die primäre Grundlage für die Bestimmung des Zollwertsvon Waren ist der Transaktionswert, also der tatsächlichgezahlte Preis für ein Gut beim Export aus dem EU-Ge-biet. Der delegierte Rechtsakt hat die Regeln bei aufeinan-derfolgenden Verkäufen geändert. Unter der früheren Ge-setzgebung war es möglich, den Wert eines früheren Ver-kaufs in der Kette zu verwenden, wenn festgestellt werdenkonnte, dass der frühere Verkauf bereits das Ziel hatte, dieWare zu exportieren („erste Verkaufsregel"). Der neue de-legierte Akt hat die „letzte Verkaufsregel" eingeführt. Dasbedeutet, dass der Wert der Güter auf der Grundlage der

Unionszollkodex (UZK)

Die wichtigsten Änderungen ab 1. Mai 2016Seit dem 1. Mai 2016 gilt der neue Unionszollkodex (UZK). Nachdem der Kodex bereits im Jahr 2013 genehmigt worden war,wurden seitdem viele Fragen in den Delegierten- und Durchführungsrechtsakten behandelt.

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atthias P

reisinger

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Weiterbildung

LRQA Trainingsprogramm 2016 liegt vor

Lloyd´s Register Quality Assurance (LRQA) hat das ak-tuelle Trainingsprogramm für Managementsysteme ver-öffentlicht. Aktuelle Themen sind insbesondere die neu-en Normenversionen SIO 9001:2015, ISO 14001:2015 so-wie das Thema Energiemanagement auf der Basis derISO 50001.

Das Trainingsprogramm kann kostenlos angefordertwerdenunter Tel. 0221/96757700 oder per E-Mail [email protected].

Juni 2016 37

Für die Betriebspraxis

letzten Transaktion festgelegt werden muss, die der Über-führung der Waren in den freien Verkehr unmittelbar vor-angeht. Es gibt eine Übergangsphase für diese Bestim-mung: Unternehmen, die bereits die „erste Verkaufsregel"in einem verbindlichen Kontrakt anwenden, dürfen diesbis Ende 2017 fortführen.

3. Authorized Economic Operator (AEO).

Der Status eines zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten(AEO) wird nun durch eine Genehmigung anstatt einesZertifikates erteilt werden, und es wird zwei Arten von Be-rechtigungen geben, während es jetzt drei Arten von Zer-tifikaten sind. Darüber hinaus ist es nun notwendig, einespezielle Zulassung als „Wirtschaftsteilnehmer für zoll-rechtliche Vereinfachungen" zu haben, um bestimmteZollvereinfachungen nutzen zu können. Um diese Son-dergenehmigung zu erhalten, sind neue Bedingungen vor-gesehen: steuerliche Zuverlässigkeit sowie praktische undberufliche Befähigung, die in unmittelbaren Zusammen-hang mit der ausgeübten Tätigkeit stehen

4. Verbindliche Zolltarifauskünfte (BTI)

Die verbindliche Zolltarifauskunft (BTI) wird von denWirtschaftsteilnehmern verwendet, um bei der Einfuhr inoder bei der Ausfuhr aus der Union Rechtssicherheit überdie Tarifierung eines bestimmten Produktes zu erhalten.In Zukunft werden die verbindlichen Zolltarifauskünftenicht nur für die Zollbehörden bindend sein, sondernauch für die Wirtschaftsbeteiligten. Bis 2020 soll darüberhinaus gemäß Artikel 6 UZK der gesamte Datenaustauschfür die Kommunikation zwischen Zoll und Beteiligten(Anträge, Anmeldungen, Entscheidungen) elektronischerfolgen. Die IT-Systeme (ATLAS) werden sukzessive andie neue Rechtslage angepasst.

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Ansprechpartner

Dipl.-Kaufmann Holger Ade

Tel.: 02331 / 95 88 21E-Mail: [email protected]

Neue Leitung, neue Adresse, neue Telefonnummern

Lloyd´s Register Deutschland GmbH (LRQA)Adolf-Grimme-Allee 350829 KölnTel. 0221/9675 7700Fax 0221/2711 4970

Geführt wird die Lloyd´s Register DeutschlandGmbH (LRQA) von Heino Axnick, RobertSluijter und Peter Cornelissen. Bjoern Müllerund Thomas Souquet, die für das erfolgreicheWachstum in den letzten Jahren verantwortlichzeichneten, werden sich in der Organisation wei-terentwickeln und neue Herausforderungen an-nehmen.

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38 Juni 2016

Für die Betriebspraxis

Unternehmen werden heutzutage in der Regel auf Basis vonErtragswertverfahren, das heißt auf Basis der zukünftig er-warteten Erträge, bewertet. Substanzwertverfahren zur Be-wertung einzelner Wirtschaftsgüter werden normalerweisezur Ermittlung von Liquidationswerten angewendet.Mischverfahren, beispielsweise das Stuttgarter Verfahrennach steuerlichen Vorschriften, spielen in der Praxis zur Be-wertung von Unternehmen keine wesentliche Rolle. Ein

umfassender Überblick zu den Methoden und zu ihrer je-weiligen Anwendung ist detailliert in dem Standard S 1 desInstituts Deutscher Wirtschaftsprüfer (IDW) zu finden.

Das Ertragswertverfahren

Was darunter zu verstehen ist, verdeutlicht folgendes Bei-spiel. Ein Investor hat 100 Euro zur Verfügung und kann

Unternehmensnachfolge

Praxisorientierte Unternehmensbewertung im MittelstandDie Regelung der Unternehmensnachfolge ist bei vielen mittelständischen Unternehmen in Deutschland ein aktuelles Thema.Dabei geht es immer auch um den Wert des Unternehmens. Auch im Rahmen eines strategischen Ver- und Zukaufs oder einer Fusion ist es wichtig, diesen zu kennen, um sich strategisch klar in den Verhandlungsgesprächen positionieren zu können.

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diese zu zehn Prozent jährlich investieren. Somit stündeihm nach einem Jahr ein Vermögen in Höhe von 110 Eurozur Verfügung, nach zwei Jahren 121 Euro und so weiter.Hieraus ist ableitbar, dass die dem Investor in einem Jahr alsVermögen zur Verfügung stehenden 110 Euro zum heuti-gen Zeitpunkt 100 Euro wert sind. Der Ertrag aus dieser In-vestitionsmöglichkeit umfasst insofern zehn Euro in einemJahr, 21 Euro im zweiten Jahr und so weiter. Der Barwert al-ler zukünftigen Erträge entspricht 100 Euro – und damit un-ter den getroffenen Annahmen genau dem Anfangskapital.

Übertragen auf die Unternehmensbewertung bedeutetdas, dass die zukünftig erwarteten Erträge im Rahmen ei-ner Barwertberechnung auf den Bewertungsstichtag – inder Regel heute – abgezinst werden. Dieser Barwert ent-spricht dann dem Unternehmenswert, der Basis einerKaufpreisfindung.

Die anzusetzenden Erträge

Bezüglich der Höhe der zukünftig erwarteten Erträge be-stehen häufig zwischen Käufer und Verkäufer unter-schiedliche Auffassungen.

Hürde 1: Häufig weist der Verkäufer bei der Diskussionüber den Wert eines Unternehmens darauf hin, dass dasUnternehmen in der Vergangenheit eine wirtschaftlichattraktive Rendite erbracht habe. Diese Einschätzung wi-derspricht jedoch dem oben dargestellten Prinzip und deraltbewährten Regel: „Für das Gewesene gibt der Kauf-mann nichts.“ Allein maßgeblich für die Bewertung einesUnternehmens sind die zukünftig erwarteten finanziellenÜberschüsse beziehungsweise Free Cashflows. Diese wer-den aus einer integrierten Finanzplanung (Ertrags-, Bi-lanz- und Liquiditätsplanung), die die markt-, leistungs-und finanzwirtschaftlichen Verhältnisse des Unterneh-mens für die Zukunft abbildet, abgeleitet. Eine solche in-tegrierte Finanzplanung stellt die optimale Basis für dieBewertung eines Unternehmens dar, weil dabei die rele-vanten Werttreiber einzeln, transparent und plausibeldargestellt werden können. Die wirtschaftliche Historiedes zu bewertenden Unternehmens dient lediglich zurPlausibilisierung der integrierten Finanzplanung.

Hürde 2:Eine weitere Problematik bei der Unternehmens-bewertung stellt die Abgrenzung des Bewertungsobjektsselbst dar. Bei der Frage nach den Wertvorstellungen desUnternehmers wird häufig die Aussage getroffen, dass derWert des Unternehmens der Summe seiner wirtschaftli-chen Erträge (X Euro) und dem Wert der Betriebsimmo-bilie (Y Euro) entspreche – dass somit der Gesamtwert desUnternehmens X plus Y ausmache.

Dieser Ansatz ist methodisch falsch, da eine Ertragswert-betrachtung stets das sogenannte betriebsnotwendige Ver-mögen beinhaltet – es wird also nicht noch einmal geson-dert bewertet. Die Immobilie eines Unternehmens ist inder Regel betriebsnotwendig. Wäre sie nicht vorhanden,könnte das Unternehmen auch nicht mit seinen Prozessenoperativ tätig sein. Wird insofern die separate Realisierungdes Wertes der Betriebsimmobilie angestrebt ohne eineLösung für die Fortführung des operativen Geschäfts, dannwäre eine Stilllegung des Unternehmens die Konsequenz.

Ein simples Beispiel macht das deutlich: Bei einem Auto-kauf erwirbt der Käufer das Auto im Ganzen – den Motorbezahlt er normalerweise nicht zusätzlich. Wollte der Ver-käufer den Motor getrennt vom Auto verkaufen, so würdeder Kaufpreis für das verbleibende restliche Auto entspre-chend geringer ausfallen. Gleiches gilt im übertragenenSinne für die Betriebsimmobilie des zu bewertenden Un-ternehmens. Unter dem Ziel der Fortführung des operati-ven Geschäfts des Unternehmens am selben StandortFo

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Juni 2016 39

Für die Betriebspraxis

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40 Juni 2016

Für die Betriebspraxis

müsste die Betriebsimmobilie dazuge-mietet werden. In diesem Fall würdensich die wirtschaftlichen Erträge (und so-mit der Wert) des Unternehmens um denMietaufwand verringern.

Hürde 3:Häufig ist die Ertragslage einesUnternehmens durch die persönlicheSphäre des Unternehmers wirtschaft-lich wesentlich beeinflusst. Im Rah-men der Verhandlungen zum Unter-nehmenskauf wird regelmäßig nachder Angemessenheit des Unterneh-merlohns gefragt – was bei Personenge-sellschaften schwierig ist, da hier oftmalsdurch Privatentnahmen des Unterneh-mers eine für den Käufer weniger transpa-rente Ausgangsbasis im Vergleich zu Kapi-talgesellschaften vorliegt. Bei einer Unter-nehmensbewertung ist in der Regel zu-sätzlich das Gehalt eines externen Ge-schäftsführers kalkulatorisch zu berück-sichtigen, um im Rahmen der Wirtschaft-lichkeitsanalyse die Vergleichbarkeit der Er-träge beispielsweise mit einer Kapitalgesellschaftals Alternativinvestition zu ermöglichen. Aus der Per-spektive des Unternehmers kommt es hierbei zu einerVermischung des Gehalts mit den eigentlichen bewer-tungsrelevanten Erträgen.

Der anzusetzende Zinssatz

Der anzusetzende Zinssatz im Rahmen der Barwerter-mittlung der Erträge bemisst sich nach der Alternativanla-ge (betriebswirtschaftliche Opportunität), denn bewertenheißt hier, mit Alternativen zu vergleichen. Die Frage lau-tet folglich: Zu welchem (erwarteten) Zinssatz könnte derKäufer sein Vermögen heute alternativ zum Unterneh-menskauf anlegen?

Aktuelle Studien zeigen, dass die langfristige Renditeer-wartung bei Investitionen in börsennotierte Aktiengesell-schaften wie zum Beispiel DAX oder MDAX im Schnittbei etwa 8,5 Prozent – trotz der aktuellen Börsensituation– vor persönlichen Steuern des Investors liegt („Markt-rendite“). Soweit in einzelne Unternehmen investiertwird, bestehen unternehmensspezifische Chancen undRisiken, die durch eine Erhöhung des der Bewertung zu-grunde zu legenden Zinssatzes berücksichtigt werden.

Hürde 4: Regelmäßig fragt sich der Investor beimUnternehmenskauf nach der Übertragbarkeit desUnternehmenswerts und insbesondere danach,welche Bedeutung der Unternehmer selbst alsPerson für das Unternehmen hat – stellt er im

Mittelstand doch regelmäßig die Schlüssel-person eines Unternehmens dar. Was pas-siert zum Beispiel mit den Kundenkon-takten, mit dem betrieblichen Know-how, mit der Mitarbeiterführung, wennder frühere Eigner nach dem Verkauf dasUnternehmen verlässt? Um dieses Risi-ko zu berücksichtigen, schlägt der Inve-stor in der Praxis oft einen Zuschlag auf

den in der Barwertermittlung anzusetzen-den Zinssatz auf. Achtung: Die Abhängigkeit vonSchlüsselpersonen kann bis hin zu einer fehlen-den Veräußerbarkeit des Unternehmens selbstführen.

Um der Diskussion der Wertminderung desUnternehmens aufgrund des Risikos der Per-

sonenabhängigkeit als Unternehmenseigentü-mer entgegenzuwirken, empfiehlt sich die rechtzeitige

Vorbereitung. Spätestens drei bis fünf Jahre vor der ge-planten Transaktion sollten mit einem gezielten Perso-nal- und Organisationsentwicklungsprozess nachfolge-beziehungsweise verkaufsfähige Strukturen im Unter-nehmen geschaffen werden. Nach einer entsprechen-den Vorbereitung der Transaktion stellt sich die Fragenach Personenabhängigkeiten des Unternehmens nichtmehr.

Weitere Aspekte, die typischerweise bei der Bewertungmittelständischer Unternehmen auftreten und in der Re-gel in Form von Risikozuschlägen beim anzusetzendenZinssatz im Rahmen der Barwertermittlung Berücksichti-gung finden, sind unter anderen:

� Schwierige „Handelbarkeit“ des Unternehmens (Fun-gibilität). Geringfungibles Eigentum hat je nachMarktsituation einen geringeren Wert als hochfungi-ble, börsenfähige Staatsanleihen.

� Unternehmensstrategie. Kaufinteressenten kalkulieren in der Regel einen Risikoaufschlag bei fehlender lang-fristiger Ausrichtung des Unternehmens und einerdaraus resultierenden erschwerten Situation für denpotenziellen Nachfolger, der sich selbst eine Strategiezu erarbeiten hat.

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arco

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Juni 2016 41

Für die Betriebspraxis

� Marktrelevante Aspekte wie beispielsweise Kunden-stamm, Lieferantenportfolio und Wettbewerbsinten-sität. Je höher die Abhängigkeit von wenigen Kundenund/oder Lieferanten beziehungsweise je höher dieWettbewerbsintensität ist, desto höher wird der Risi-koaufschlag sein.

� Daumenregeln führen vielleicht zu einer Indikation, vor dem Hintergrund obiger Ausführungen aber kei-nesfalls zu einer substantiierten Bewertung.

Festzuhalten bleibt, dass die Unternehmensbewertungtrotz der klar definierten Leitlinien im IDW S 1 unabhän-gig von der Unternehmensgröße einen komplexen Pro-zess darstellt. Insbesondere der Mittelstand stößt in derPraxis regelmäßig auf Schwierigkeiten bei der Unterneh-menswertermittlung. Um einen optimalen und zielorien-tierten Prozessablauf sicherzustellen, empfiehlt sich diefrühzeitige Vorbereitung unter Einbindung einer erfahre-nen Expertise.

Die Besonderheiten mittelständischer Unternehmen bei der Wertermittlung� Die zukünftigen Erträge zählen, nicht die vergangenen� Ermittlung des tatsächlich notwendigen Betriebsver-

mögens (Betriebsimmobilien)� Fremdvergleich bei Personengesellschaften: Ansatz eines

Gehalts für einen Fremdgeschäftsführer sowie Elimi-nierung der persönlichen Steuersituation des Inhabers

� Abgrenzung des Bewertungsobjekts: Trennung von privater und unternehmerischer Sphäre

� Abhängigkeit der Unternehmensentwicklung vom Gesellschafter oder von wenigen Schlüsselpersonen

� Meist keine Kapitalmarktorientierung zwecks Fremd-vergleichs

� Integrierte Finanzplanung als Bewertungsbasis ist meist nur unzureichend vorhanden

� Intransparente Daumenregeln zur Wertermittlung sind gängig

AnsprechpartnerAlexander MüllerPartnerhahn,consultants mergers & acquisitions gmbhMemeler Straße 3042781 HaanTel. 02129/ [email protected]

Ansprechpartner

Lars KrümmelAssociate Partner

hahn,consultants gmbh

Lister Straße 930163 Hannover

Tel. 0511/ [email protected]

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Für die Betriebspraxis

42 Juni 2016

Erster Stromkostentreiber 2016 ist die so genannte EEG-Umlage zur Förderung der Ökostromproduktion, die im lau-fenden Jahr auf einen neuen historischen Höchstwert von6,354 Cent pro Kilowattstunde geklettert ist.Zusätzlich sind auch die auf denVerbraucher umgelegten Netz-nutzungsentgelte deutschland-weit um durchschnittlich achtbis zehn Prozent gestiegen. Schonbei einem mittelgroßen Unterneh-men der verarbeitenden Industriekönnen die durch die gestiegeneEEG-Umlage und Netzentgelte zuerwartenden Mehrbelastungen damit leicht fünf- bis sechs-stellige Beträge erreichen. Leider können auch die derzeitniedrigen Strompreise an den Großhandelsbörsen diese fürdie Unternehmen kritische Entwicklung nur teilweise aus-gleichen.

Wirksam entgegensteuern können die Unternehmen die-ser Kostendynamik hingegen mit einer Minimierung IhresEnergieverbrauchs und der Erhöhung ihrer betrieblichenEnergieeffizienz. Das ist gerade beim Mittelstand ein loh-nender Weg, liegen hier doch oft Potentiale zur Ver-brauchs- und damit Kostenminimierung brach. Grund-sätzlich bieten sich den Unternehmen dafür zwei Wegean: Energieaudits und Energiemanagementsysteme.

Energieaudit

Die seit Ende letzten Jahres für größere Unternehmen ge-setzlich verpflichtenden Energieaudits sind das Ergebnis derEU-Energieeffizienz-Richtlinie aus dem Jahr 2012. Diesewurde über die Spitzenausgleich-Effizienzsystemverord-

nung (SpaEfV), das Gesetz überEnergiedienstleistungen und an-dere Energieeffizienzmaßnah-men (EDL-G) sowie die NormDIN EN 16247-1 in deutschesRecht umgesetzt. Seither müssen

alle Unternehmen, die kein kleines odermittleres Unternehmen (KMU) gemäßeuropäischer Definition sind, alle vierJahre ein Energieaudit durchführen.Ziel seitens des Gesetzgebers ist es,den Unternehmen ihren Ist-Zustand

in Sachen Energieeffizienz vor Augen zu führen und sie imSinne des Umwelt- und Ressourcenschutzes zur Minimie-rung ihres Energieverbrauchs zu animieren.

Der Ablauf eines solchen von professionellen Auditorendurchgeführten Audits lässt sich dabei grob in drei Phasengliedern: Zunächst gilt es die Energieträger und -verbrau-cher sowie die einzelnen Energieverbräuche und -flüsseinnerhalb des Unternehmens systematisch zu erfassen.Darauf aufbauend werden die Einsparpotentiale und die

Energiekosten

Energieaudits und Energiemanagementsysteme im Vergleich Schon Ende letzten Jahres deutete es sich an – jetzt ist es Gewissheit: Die Stromkosten in Deutschland werden auch im Jahr 2016wieder deutlich ansteigen. Leidtragende sind die Verbraucher, allen voran die Unternehmen. Umso wichtiger ist die Reduktiondes Stromverbrauchs, der sich oft schon mit einfachen Mitteln senken lässt.

Ablauf eines Energieaudits:

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Juni 2016 43

Für die Betriebspraxis

Wirtschaftlichkeit ihrer Bearbeitung analysiert und einMaßnahmenkatalog erstellt. Den Abschluss bildet dieAusarbeitung und Präsentation eines detaillierten Ener-gieberichts. Die Umsetzung der im Audit erfassten Maß-nahmen verlangt der Gesetzgeber nicht.

Energiemanagementsysteme

Als Alternative zur Durchführung von Energieaudits kanndie Einführung eines Energiemanagementsystems nach

DIN EN ISO 50001 dabei helfen, Energieeinsparpotentia-le zu erkennen, Energiekosten zu minimieren und – alsNicht-KMU – seiner gesetzlichen Pflicht zur Auditierungnachzukommen.

Im Gegensatz zu den von der Erfassung über die Analysebis hin zum abschließenden Bericht linear verlaufendenund nur alle vier Jahre von externen Auditoren durchzu-führenden Energieaudits sind Energiemanagementsyste-me kontinuierlich angelegt. Zunächst wird ein Energiema-

Beispielabbildung Energieflüsse:

Ablauf von Energieaudits und Energiemanagementsystemen im Vergleich:

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44 Juni 2016

Für die Betriebspraxis

nagementsystem mit Hilfe von Energieexperten geplantund implementiert. Anschließend behält das Unterneh-men selbst seine Energieverbräuche und -einsparpotentia-le fortlaufend im Blick – und zwar über alle Abteilungen,Ebenen und Funktionen hinweg. Einmal jährlich erfolgteine externe Überprüfung und gegebenenfalls Nachjustie-rung durch die Experten, alle drei Jahre eine Erneuerungder Zertifizierung. Insgesamt gilt für Energiemanagement-systeme dabei die Abfolge Plan-Do-Check-Act (PDCA-Zyklus, siehe Abbildung).

Wie viel lässt sich jeweils sparen,und wie hoch sind die Kosten?

Dank ihrer kontinuierlichen Anlage und die Einbindungdes gesamten Unternehmens können im Rahmen vonEnergiemanagementsystemen in der Regel sehr viele Ener-gieeinsparpotentiale gefunden und genutzt werden. Hiersteht der anfängliche Aufwand bei der Implementierungeines solchen Systems in direkter Relation zum Ergebnis.Gesamteinsparungen von 5 bis 30 Prozent sind nach inter-nationalen Studien durchaus realistisch.

Die eine Hälfte der erzielbaren Einsparungen entfällt dabeierfahrungsgemäß zumeist auf technische Aspekte, die an-dere auf organisatorische und personelle: Verhalten, Ab-läufe und Gewohnheiten, die oft unbemerkt unnötig Ener-gie verschwenden und sich – sobald die Mitarbeiter einmaldafür sensibilisiert sind – leicht und schnell ändern lassen.So ließen sich bei den Beratungsprojekten der ECG imSchnitt schon allein im ersten Jahr direkt acht Prozent derEnergiekosten sparen. Die Kosten für die Einführung einesEnergiemanagementsystems selbst belaufen sich einmaligauf rund 15.000 Euro. Hinzu kommen jährlich rund 5.000Euro für die externe Überprüfung, welche die jährlichenÜberwachungsaudits und – alle drei Jahre wieder – die Re-

zertifizierung beinhaltet. Die Rezertifizierung erneuert dasZertifikat.

Aber auch im Rahmen von Energieaudits lassen sich mitdurchschnittlich rund sieben Prozent aufgezeigten Ge-samteinsparpotentialen gute Werte erzielen. Und das vordem Hintergrund äußerst moderater Kosten: Für dieDurchführung eines Energieaudits mit Begutachtung undBerichterstellung fallen alle vier Jahre abhängig von Größe,Komplexität und der Anzahl der Standorte eines Unter-nehmens zwischen 5000 und 10.000 Euro an.

Erfreulich ist, dass der Gesetzgeber die Unternehmen mitvielfältigen Förderlinien auf dem Weg zu mehr Energieef-fizienz unterstützt. So können viele Mittelständler zumBeispiel mit der Förderlinie „Energieberatung Mittelstand“ein Energieaudit staatlich gefördert durchführen lassen.Und auch die Einführung eines Energiemanagementsy-stems wird direkt unterstützt. Einen Überblick über dieseund andere Fördermöglichkeiten und was bei der Antrags-stellung zu beachten ist finden Sie unter http://www.ecg-kehl.de/foerdermittel/.

PDCA-Zyklus:

Ansprechpartner

Dipl.-Ing. Daniel Jödicke

ECG Energie Consulting GmbH

Wilhelm-Leonhard-Straße 1077694 Kehl-Goldscheuer

Tel. 07854/9875-0E-Mail: [email protected]

Ansprechpartner

Dr. Wolfgang Hahn

ECG Energie Consulting GmbH

Wilhelm-Leonhard-Straße 1077694 Kehl-Goldscheuer

Tel. 07854/9875-0E-Mail: [email protected]

Ansprechpartner

Dr. Jürgen Joseph

ECG Energie Consulting GmbH

Wilhelm-Leonhard-Straße 1077694 Kehl-Goldscheuer

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Während auch nach der Einführung des Bilanzrechts-modernisierungsgesetzes (BilMoG) die steuerlichenRückstellungen konservativ berechnet werden, gilt fürdie Handelsbilanz ein „durchschnittlicher Marktzins“.Dies hat weitreichende Auswirkungen auf die Handels-bilanz.

Prognosen machen wenig Hoffnung

Der Marktzins wird auf der Basis eines 10-Jahres-Zeit-raums berechnet. Das bedeutet, wir können bereits heuteeine Prognose über die Entwicklung der vorhandenenPensionsrückstellungen geben.

Juni 2016 45

Industrielle Versicherungen XIV

HGB-„Zinsschmelze“ bewirkt Explosion von PensionsrückstellungenDie anhaltende Niedrigzinsphase sorgt für lange Gesichter bei Sparern und Anlegern. Die Unternehmen hingegen freuen sich über billiges Geld. Jedoch ist zu erwarten, dass diese Freude spätestens dann zu Ende ist, wenn die Unternehmen erkennen,was diese Entwicklung für ihre Pensionsrückstellungen bedeutet. Es droht die schleichende Verschuldung.

HGB-Zinsprognosen bis 2020

HGB-Zinsprognose 31.12.15 31.12.16 31.12.17 31.12.18 31.12.19 31.12.20

7 Jahresdurchschnitt 3,89 % 3,36 % 3,02 % 2,26 % 2,45 % 2,32 %

10 Jahresdurchschnitt 4,31 % 4,10 % 3,83 % 3,42 % 3,05 % 2,81 %

12 Jahresdurchschnitt 4,37 % 4,14 % 3,98 % 3,81 % 3,58% 3,23 %

Quelle: Deutsche Bundesbank

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* Quelle: Deutsche Bundesbank** Rechnungszins für einen gemischten Bestand aus Rentnern

und Anwärtern *** Zinssätze gem. § 253 Abs. 2 HGB (15-jhr. Laufzeit) und eigene

Berechnungen (Stand der Prognoseberechnungen: 31.12.2015)

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Bedeutung für die Pensionsrückstellungen

Das Sinken der Zinsen bedeutet eine drastische Erhö-hung der Rückstellungen, ohne dass es dabei zu einer

Erhöhung der versprochenen Pensionen kommt. Eshandelt sich lediglich um eine bilanzrechtliche Neube-wertung.

Kann man diese Entwicklung vermeiden?

Da der Berechnungsmodus der Rückstellungen nicht ge-ändert werden kann, muss sich jeder Unternehmer zu-mindest mit dem Gedanken befassen, etwas gegen dieRückstellungen an sich zu tun. Ist die Firma nicht längerTräger der versprochenen Versorgung, können die Rück-stellungen in den Bilanzen aufgelöst werden. Das Unter-nehmen ist dann von den negativen Folgen der Zins-schmelze nicht mehr betroffen. Es kann sogar die Eigenka-pitalquote, durch die Abgabe der Pensionsverpflichtun-gen an einen Dritten, gesteigert werden. Das Stichwortlautet dementsprechend „Auslagerung von Pensionsver-pflichtungen“.

Auswirkung der Zinsentwicklung auf die Pensionsrückstellungen

46 Juni 2016

Für die Betriebspraxis

* Gleichbleibende Marktverhältnisse vom 31.12.2015 unterstellt** Ohne Anwartschaftszuwächse oder Aufzinsung

AnsprechpartnerRalf OberthürVSM Versicherungsstelle Stahl- und MetallverarbeitungGmbHHohenzollerstr. 244135 Dortmund

Tel. 0231/5404–286Fax 0231/5404–[email protected]

Bei sonst unveränderten Rahmenbedingungen bedeutet das für den Unternehmer:

1. Höhere Rückstellungen2. Schmälerung des Jahresergebnisses3. Geringeres Eigenkapital4. Weniger Spielraum für Gewinnausschüttungen5. Eine kritischere Bewertung der Handelsbilanz

durch Banken und Scoring-Institute

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