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Workshop

Auslandsprojektförderung mit Fördermitteln des BMZ

am 3.12.07 von 11–16 Uhr

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11.00 Begrüßung der TeilnehmerInnen, Vorstellungsrunde

11.15 Darstellung des Instrumentes: welche Zielsetzungen verbinden Stiftung und BMZ mit dem Förderinstrument

11.30 Antragstellung

12.00 Budgeterstellung

13:00 Mittagspause

13:45 Projektdurchführung

14:30 Projektabschluss und Projektabrechnung

14.45 Pause

15:00 Typische Probleme in der Projektdurchführung, Rückfragen und Diskussion

Programm

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• Begrüßung der TeilnehmerInnen, Vorstellungsrunde

Begrüßung

• Darstellung des Instrumentes: welche Zielsetzungen verbinden Stiftung und BMZ mit dem Förderinstrument

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Zielsetzungen

• Entwicklungspolitische Ziele • Spezielles Instrument für kleinere ostdeutsche Träger

– Erfahrungen in der Planung, Durchführung und Abrechnung von Auslandsprojekten sammeln

– Die Qualifizierung sollte auch die jeweiligen Partnerorganisationen einbeziehen,

– Diversifizierung der Finanzierungsbasis

– Vorbereitung auf die Zusammenarbeit mit dem BMZ und anderen Gebern

– Beitrag für die Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit und damit zur zivilgesellschaftlichen Verankerung von Entwicklungspolitik in Ostdeutschland leisten.

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Welche Projekte können gefördert werden?

• Projekte der unmittelbaren Armutsbekämpfung bzw. Befriedigung von Grundbedürfnissen

• Schuliche Bildung & Ausbildung

• Gender/Gleichberechtigung

• Umwelt & Ressourcenschutz

• Menschenrechte, Konfliktbearbeitung

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Welche entwicklungspolitischen Kriterien sind wichtig? I

• Vor Ort muss es eine NRO/Gruppe geben, die wesentlicher Akteur und treibende Kraft des Projektes ist. Umsetzung, Verantwortlichkeit und Kompetenzen obliegen dem Süd-Partner.

• Zielgruppen sollen an der Formulierung und Umsetzung des Projektes wesentlich beteiligt sein.

• Das Projekt soll im Prozess sowohl Zielgruppen als auch Süd-Partner als eigenständige und handlungsfähige Akteure stärken.

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Welche entwicklungspolitischen Kriterien sind wichtig? II

• Maßnahme soll dergestalt angelegt sein, dass mit fortschreitender Zeit die externe Unterstützung abnimmt und die Eigenständigkeit zunimmt.

• Angemessene Eigenbeteiligung der Zielgruppen am Projekt (vor allem bei Investitionsprojekten)

• Berücksichtigung von Projektumfeldbedingungen: Auswirkung des Projektes auf Gemeinde, Ausgrenzung von Personengruppen, Konfliktförderung, etc.

• Interaktion und Verantwortlichkeit des Staates beachten

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Partnerbeziehungen zwischen Nord & Süd

• Wünschenswert & förderlich sind stabiler werdende Partnerbeziehungen, die offen sind (und bleiben) für gemeinsame Lernprozesse

• Keine Einbahnstraßen und einseitige Wissensvermittlung, sondern wechselseitige Kommunikation, Besuche (wenn möglich), Respekt für jeweilige Realitäten und Kompetenzen

• Transparenz, Selbstreflexion & Rollenhinterfragung (Nord-Partner)

• Einbindung Süd-Partner in die Bildungsarbeit

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Zentrale Kategorien von Projekten & Anträgen I

• Ein Problem ist ein Zustand, der als negativ und veränderungswürdig betrachtet wird.– Unterernährung von Kindern ist ein Problem, nicht aber der

Mangel an Milchpulver. Dies ist eher ein abgeleitetes Problem bzw. eines, das ohne Prüfung von Alternativen eine Lösung vorgibt!

• Die Beschreibung eines Problems sollte mit

Indikatoren (Anzeigern) verbunden werden, an denen (später) die positiven Veränderungen des Problems ablesbar sind.

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Zentrale Kategorien von Projekten & Anträgen II

• Ein Indikator ist die beispielhafte, konkrete Beschreibung eines Merkmals. Er sollte möglichst objektiv nachprüfbar sein.

• Indikatoren enthalten wesentliche und benennbare Informationen:

• Bsp: Bei dem vorliegenden Projekt soll die Unterernährung von Kindern angegangen werden. Hierbei geht es um Kinder der Township Ocean View, die zwischen 2-6 Jahre alt sind und zum Zeitpunkt Jan. 2008 30% unter Normalgewicht wiegen.

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Zentrale Kategorien von Projekten & Anträgen III

• Ein Ziel ist ein erwünschter Zustand, der in der Zukunft erreicht werden soll.

• Es ist sinnvoll, drei Zielebenen zu unterscheiden:– Das Oberziel beschreibt einen wünschenswerten

Zustand, zu dem das Projekt einen kleinen Beitrag leistet.

– Das Projektziel beschreibt einen realistischen Zustand, den das Projekt zum Abschluss erreichen kann/will.

– Unterziele beschreiben verschiedene erreichbare, sich einstellende Ergebnisse, die allesamt zur Projektzielerreichung beitragen.

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Zentrale Kategorien von Projekten & Anträgen IV

• Beispiel:– In der Township Oceanview haben sich die

Lebensbedingungen der BewohnerInnen verbessert (Oberziel)

– In der Projektlaufzeit (Jan. 08 – Jan. 10) ist der Anteil von unterernährten Kindern in Oceanview zwischen 2-6 Jahren um 25% gesunken. (Projektziel)

– Dies wird u.a. erreicht, durch: • Grundkenntnisse im Bereich von Hygiene, Gesundheit und

Ernährung von Kleinkindern sind den 150 Müttern vermittelt• Einmal wöchentlich ist eine kinderärztliche Betreuung in

Oceanview anwesend• Über das Einkommen schaffende Projekt Perlenstickerei

erwirtschaften 150 Mütter monatlich je 100 ZAR. (Ergebnisse)

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Zentrale Kategorien von Projekten & Anträgen V

• Analog zur genaueren Problembeschreibung gibt es

auch bei der Zielbeschreibung Zielindikatoren.• Diese sollten

• Auf das Ziel bezogen

• Messbar

• Erreichbar

• Und auf Zeitpunkte bezogen sein.

• Bsp Unterziel: Einmal wöchentlich ist eine kinderärztliche Betreuung in Oceanview anwesend!

– Zielindikator: Zwischen Jan. und Dez. 2008 ist mindestens in 50 Wochen acht Stunden lang ein ausgebildeter Kinderarzt im Gesundheitsposten in Oceanview tätig.

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Was und wie wird gefördert

• nichtrückzahlbare Zuschüsse im Wege der Projektförderung (Anteilsfinanzierung)

• Projektsumme max. 20 T€, davon 75% von der Stiftung bzw. BMZ (15 T€), 10 % „echte“ Eigenmittel, 15 % andere nicht öffentliche Mittel oder Partnerlandleistungen (keine Stiftungsmittel)

• Projektlaufzeit maximal 18 Monate.

• auf Antrag können Eigenmittel auf eigenes Risiko vor der Bewilligung des Projekts eingesetzt werden

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Was kann finanziert werden

•keine Ausgaben für Grundstückskauf (FR der Stiftung)

•Baumaßnahmen, entsprechend den örtlichen Bedingungen

• Materialien und Transportleistungen (lokal üblich und nach Möglichkeit vor Ort beschafft), Ausnahmen begründen

•Keine Förderung von Transporten für entwicklungswichtige Sachspenden dafür extra BMZ-Programm (gtz)

• Investitionsgüter (z.B. Produktionsmittel, Gebäude) mit angemessener Eigenbeteiligung der Begünstigten (Gegenleistung, Kredite z.B. mit revolvierenden Fonds)

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Besonderheiten für Investitionen

sollte erkennbar Teil einer längerfristigen Projektbegleitung sein (Programmcharakter)

• Nachhaltigkeit muss gesichert sein (personell und materiell)

mit Investition muss emanzipatorisches Ziel für besonders förderungswürdige Zielgruppen verbunden sein

Bau- und Ausrüstungsvorhaben zur Infrastrukturentwicklung

Projekte im Bereich der sozialen Infrastruktur (Gesundheits-,

Bildungswesen)

• 50%/70%-Regelung für Stiftungsmittel gilt nicht

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• der tatsächliche Nutzen der geplanten Einrichtung für die Zielgruppe muss gewährleistet sein (z.B. Überprüfung der Sozialverträglichkeit bei erforderlichen Gebühren)

• diese müssen daher möglichst Beitrag zur Realisierung bzw. Nachhaltigkeit des Projektes leisten

• fallen prinzipiell in den Zuständigkeitsbereich staatlicher Stellen

• Förderwürdig insbesondere Ansätze, die über reine Versorgung hinausgehen z.B.

Aufklärung und Prävention,Nutzung traditioneller Behandlungsmethoden und Heilmittel,Naturmedizin im Gesundheitsbereich;besondere Förderung von Mädchen,moderne pädagogische KonzepteFörderung und Gleichstellung von Minderheiten

Projekte im Bereich der sozialen Infrastruktur

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• Lokale Personalkosten (ortsüblich, angemessen im Verhältnis zu Gesamtprojektkosten) Nachhaltigkeit sichern aber keine institutionellen Sach- und Personalkosten kein deutsches Personal

Was kann finanziert werden

•Workshops und Seminare

• Projektbetreuungsreisen – Transportkosten für eine Person,Visa- und nachgewiesene Übernachtungskosten,max. 1 Reise pro Projekt Voraussetzung: Arbeits- und Aufenthaltsprogramm

• Laufende Kosten/Betriebskosten für Anschubfinanzierung, Folgefinanzierung muss gesichert sein

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• pauschal bis zu 4 % für Verwaltungskosten (Berechnungsgrundlage: Projektausgaben inkl. Reserve)

Was kann finanziert werden

• bis zu 3,5 % der Projektkosten für Kostensteigerungen und Mehraufwendungen (Reserveposition)

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Kostenpositionen im Kostenplan

Kostenplan abhängig von Maßnahmen: bei Bildungsprojekten evtl. nach Maßnahmen aufschlüsseln Aufschlüsselung nach Haushaltsjahren

• Investitionen

• Betriebsausgaben (auch Kosten für chartered accountant)

• Personal (aufschlüsseln nach Person und Zeitraum)

• Projektbetreuungsreisekosten

• Σ Projektkosten

• Reserveposition (3,5%)

• Σ Zwischensumme

• Verwaltungskosten (4%)

• Gesamtausgaben

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Finanzierungsplan

•Eigenleistung des Antragstellers (mind. 10%)

•Eigenleistung des Projektträgers,

der Zielgruppe, anderer Stellen im Partnerland

•Sonstige Einnahmen (z.B. Verkaufserlöse)

•Drittmittel

•Zuwendung der Stiftung (BMZ) (max. 75%)

•Gesamteinnahmen

valorisierte Eigen- und Partnerleistungen müssen nachweisbar und bewertbar sein

Aufschlüsselung nach Haushaltsjahren

15 %

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Projektdurchführung

•Projektbeginn

•Partnervertrag/Partnerleistung

•Mittelanforderung

•Mitteltransfer

•Mittelverwendung

•Mitteilungspflichten

•Änderungen im Projektablauf

• Projektbuchhaltung

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Projektbeginn

Projektbeginn wird im Fördervertrag festgelegt

Informationen einholen: http://www.nord-sued-bruecken.de

- Mustervereinbarung mit dem Projektpartner (rtf-Datei)

- Mittelanforderung

- Verwendungsnachweis

- BMZ-Richtlinien für die Förderung entwicklungswichtiger Vorhaben

- Besondere Nebenbestimmungen für BMZ-Zuwendungen (BNBest-P/Private Träger)

- Allg. Nebenbestimmungen f. Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)

Alternativ: http://www.bengo.de

Aktenordner anlegen

Bewilligung, Partnervertrag, Berichte, Fahrtenbücher, Inventarliste

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Partnervertrag

1. Projektzweck

2. Finanzierung

3. Anforderung der Mittel

4. Informationspflichten

5. Mittelbewirtschaftung und Vergabe von Aufträgen

6. Inventarisierung

7. Kreditfonds

8. Abrechnung und Berichterstattung

9. Prüfungsrecht

10. Mittelsperre oder –rückforderung

11. Rücktrittsvorbehalt

12. Inkrafttreten, Änderungen

13. Zusätzliche Auflagen/Bestimmungen aus dem Bewilligungsbescheid

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PartnervertragMit dem Partner klären, falls im Budget vorgesehen:

- Dienstreisen

- Per diems

Anlagen zum Partnervertrag

Finanzplan

- Im Finanzplan für die Partnerorganisation sollten folgende Positionen nicht berücksichtigt werden:

- Verwaltungskostenpauschale

- Bankgebühren

- Projektbetreuungsreisen

- Sowie alle sonstigen Positionen, die hier ausgegeben werden

Muster für Projektabrechnung

- Enthält auch einen Mustervertrag mit einem Chartered Accountant, der jedoch für dieses Finanzierungsinstrument nicht gebraucht wird

Projektfortschrittsbericht

- Das Muster für den Projektfortschrittsbericht ist noch dem Partnervertrag beigefügt, ein PFB muss jedoch nicht mehr erstellt werden

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Partnerleistung

- Für den Nachweis der Eigenleistung des Projektpartner gelten die gleichen Vorgaben (Einzelausgabennachweis) wie für die übrigen Projektausgaben.

- Als Eigenleistung eingebrachte Infrastruktur (Immobilien oder KFZ etc.) müssen an Hand nachvollziehbarer Kriterien und ohne größeren Verwaltungsaufwand bewertbar sein (zulässig ist nur eine marktübliche Bewertung).

- Eine einseitige, unkommentierte Wertfestsetzung durch die Partnerorganisation ist nicht zulässig.

- Peronalkosten: für den Nachweis von Personalkosten reicht ein summarischer Beleg nicht aus. Gefordert ist ein exaktes “Mengengerüst” auf Monatsbasis:

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Mittelabruf 1

- wenn der Fördervertrag rechtswirksam ist

- nach Abschluss des Partnervertrages

- Formular kann von der Website der Stiftung heruntergeladen werden

- Fristen: nach dem Abruf müssen die Mittel ausgegeben werden:

- innerhalb von 4 Monaten, wenn sie im Ausland eingesetzt werden

- Innerhalb von 1 Monat, wenn sie im Inland ausgegeben werden

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Mittelabruf 2

Steuerung des Mittelabrufes/Mitteltransfers

- Zu beachten sind die Verausgabungsfristen

- Partnerorganisation muss eine genaue Planung der Ausgaben durchführen

- Optimal: Monatsbasis

- Ausreichend: Quartalsbasis

- Mit dem Partner klären, wann der Partnerbeitrag erbracht wird

- Erstellung eines Mittelabrufplanes

- Ausgabeplanung muss ständig aktualisiert werden

- Falls Verzögerungen eintreten, die vom Partner nicht zu vertreten sind, kann eine Verlängerung der Verausgabungsfrist (max. 6 Monate) beantragt werden.

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Mitteltransfer

- Überweisung

- Bankscheck

- Bargeld

Zu beachten ist:

- Meldepflichten nach Außenwirtschaftsgesetz (ab 12.500.- €)

- Bankgebühren in Deutschland: Betriebsausgaben

- Bankgebühren des Partners: verrechnet über den Wechselkurs

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Mittelverwendung

- Es können nur Projektausgaben abgerechnet werden, die nach der Projektbewilligung angefallen sind (Ausnahme: vorzeitiger Einsatz von Eigenmittel wurde bewilligt)

- Die Zuwendung darf nur zur Erfüllung des Zweckes verwendet werden, der im Zuwendungsbescheid genannt wird (der Finanzierungsplan ist verbindlich).

- Einzelpositionen des Finanzierungsplans dürfen um bis zu 30 % überschritten werden, falls die Überschreitung durch Einsparungen bei anderen Einzelansätzen ausgeglichen werden kann.

- Wenn Einzelansätze um mehr als 30 % überschritten werden, muss vorher die Zustimmung der Stiftung eingeholt werden.

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Mittelverwendung 2

• Zahlungen vor Empfang der Gegenleistung:nur wenn dies allgemein üblich oder durch besondere Umstände gerechtfertigt ist

• Vergabe von AufträgenDas Vergabeverfahren ist neu geregelt worden

Auf der Website der Stiftung ist eine Worddokument zu finden, in dem das aktuell gültige Verfahren genau beschrieben ist:

(Menüpunkt: Förderprogramme – EZ-Kleinprojektefonds)• Beschaffung vorzugsweise im Partnerland• Originalbelege aller Ausgaben müssen aufbewahrt werden• Fremdsprachliche Belege müssen übersetzt werden (Stichworte

genügen), ausgenommen sind englischsprachige Belege

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Mittelverwendung 3

- Personalkosten:

- grundsätzlich nur, wenn diese beantragt worden sind;

- es gilt das im Antrag beschriebene „Mengengerüst“

- Ortsüblichkeit der Löhne/Gehälter muss gesichert sein

- bei mehrjährigen Projekten: abnehmende Raten

- Beschäftigung von Tagelöhnern

- Lohnlisten mit Namen

- Erfassung der genauen Arbeitszeiten

- Bestätigung der Auszahlung (Unterschrift, Fingerabdruck)

- Valorisierung/Bewertung von Arbeitsleistungen

- Gleiches Verfahren wie oben

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Mittelverwendung 4

Fahrzeuge im Projekt

- Für jedes projektfinanzierte KfZ ist ein Fahrtenbuch zu führen, darin sind

- alle Dienstfahrten einzutragen. Folgende Angaben sind erforderlich:

- Kilometerstände,

- Tanken,

- Reparaturen und

- Zweck der Fahrt.

- Jedes Fahrtenbuch ist am Jahresende bzw. Projektende abzuschließen und der Projektabrechnung beizufügen.

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Mittelverwendung 5

Inventarisierung

- Alle mit Projektmitteln beschaffte Gegenstände mit einem Wert von mehr als Euro 400,- müssen den landesüblichen Bedingungen entsprechend inventarisiert werden

- Werden Gegenstände verkauft oder dem Projektpartner übergeben, sind sie auf der Inventarliste unter “Aussonderung” wieder auszutragen.

- Die Inventarliste ist fortlaufend zu führen und der Projektabrechnung beizufügen

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Mittelverwendung 6

Inventarliste

lfd. Nummer Gegenstand Zeitpunkt der Anschaffung Anschaffungskosten Standort Übergabe Verkauf Bindungsfristen

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Mittelverwendung 7Eigentumsvorbehalt des BMZEigentumsvorbehalt des BMZ

sollen Gegenstände oder Gebäude, die aus Projektmitteln finanziert wurden, für einen anderen Zweck eingesetzt werden, ist vorab die Einwilligung der Stiftung/des BMZ einzuholen.

Dies gilt :

- bei Grundstücken und Gebäuden mit einem Anschaffungswert von mehr als 50.000,- Euro:15 Jahre

- bei Gegenständen mit einer Nutzungsdauer von mehr als einem Jahr sowie bei Grundstücken und Gebäuden, deren Anschaffungswert 5.000,-Euro übersteigt: 5 Jahre

- bei Gegenständen mit einer Nutzungsdauer von mehr als einem Jahr und mit einem Anschaffungswert von 400 bis 5.000,-Euro: 2 Jahre

- Bei Gegenständen/Gebäuden, die über einen revolvierenden Kreditfonds finanziert wurden, gelten die vorgenannten Fristen analog,

Ein Wertausgleich ist anteilig an das BMZ zu erstatten.

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Mitteilungspflichten

Die Stiftung muss informiert werden, wenn:

- für das Projekt bei anderen öffentlichen Stellen beantragt oder bewilligt werden,

- weitere Mittel von Dritten in das Projekt fließen,

- der Verwendungszweck sich ändert oder wegfällt,

- sich herausstellt, daß der Zuwendungszweck nicht oder nicht mit der bewilligten Zuwendung zu erreichen ist,

- die abgerufenen oder ausgezahlten Beträge nicht innerhalb von 4 Monaten nach Auszahlung verbraucht werden können,

- zu inventarisierende Gegenstände/Gebäude innerhalb der zeitlichen Bindung nicht mehr entsprechend dem Zuwendungszweck verwendet oder nicht mehr benötigt werden,

- ein Konkurs‑, Vergleichs‑ oder Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wird.

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Änderungen im Projektablauf 1

Die Stiftung muss auch informiert werden, wenn es

- im Projekt inhaltliche Änderungen gibt (Konzeption, Maßnahmen/Mengengerüst)

- sich abzeichnet, dass Einzelpositionen im Projektbudget um mehr als 30% überschritten werden

- Änderungen im zeitlichen Ablauf gibt (z.B. Verlängerung der Projektlaufzeit)

- finanzielle Änderungen (Reduzierung, Umwidmung der Bundesmittel) gibt.

(Aufstockungsanträge sind beim BMZ normalerweise möglich, bei dieser Projektfinanzierung sind sie jedoch ausgeschlossen)

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Änderungen im Projektablauf 2

- Reduzierung

- Wenn absehbar ist, dass die bewilligten Mittel nicht gebraucht werden, sollten diese möglichst schnell zurückgegeben werden

- Antrag formlos in Verbindung mit einem neuen Kostenplan

- Umwidmung

- Wird erforderlich, wenn Fördermittel für zwei Haushaltsjahre bewilligt wurden und die Mittel neu auf die Jahre verteilt werden müssen

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Projektbuchhaltung

- Mit dem Partner klären, wie die Projektbuchhaltung organisiert wird,

- Mit dem Partner vereinbaren, dass die Projektbuchhaltung zeitnah erledigt wird,

- Monatliche Abschlüsse anstreben,

- Monatliche Überprüfung der Bestände,

- regelmäßig Berichte schicken lassen.

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Projektabschluss und Projektabrechnung

Abrechnungstermin: siehe Bewilligungsschreiben (i.d.R. 3 Monate nach Projektende)

bei Verzögerungen rechtzeitig Verlängerung beantragen (Laufzeit max. 18 Monate)

Abrechnung

Sachbericht FinanzberichtKostenplan (Soll-Ist)Finanzierungsplan (Soll-Ist)Belegaufstellung (zahlenmäßiger Nachweis nach Kostenpositionen)

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Unterlagen zur Erstellung des Verwendungsnachweises

• Unterlagen des Projektpartners (Bericht und Belege)

• Antrag

• Eigene Kontoauszüge für Nachweis Projektmitteltransfer und

Kursberechnungen

• Aktueller Kosten- und Finanzierungsplan (Fördervertrag und

Umwidmungen berücksichtigen!)

• Chartered accountant/Testat eines unabhängigen Buchprüfers

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Belegaufstellung

• Belege vollzählig?

• Belege sachlich und rechnerisch richtig?

• Alle Angaben auf den Belegen enthalten?

• Übersetzung der Belege?

• Zahlungstermine der Kosten beachtet (innerhalb des Bewilligungszeitraums)?

• Zuordnung zum Kostenplan möglich?

Kostenplanpos. Belegnr. Zahlungstag Zahlungsgrund Betrag Erläuterungen

           

           

           

Summe          

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Originalbelege (mit geschäftsüblichen Angaben)

• Rechnungsausstellerin/Zahlungsempfängerin

• Grund und Tag der Zahlung

• Zahlungsnachweis (Quittung, Kopie Kontoauszug)

• Zahlungsbegründende Unterlagen (Teilnehmerlisten, Angebote, Arbeitsverträge etc.)

• Bei Valorisierungen Wertnachweis über erbrachte Leistung(Name, Datum und Dauer des Einsatzes, Unterschrift, Begründung für Höhe des Wertansatzes)

• Kleinstbelege und –summen zusammenfassen (< 50 €)

• Eigen-/Ersatzbelege

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Ersatzbelege

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Wechselkursermittlung

  Datum € USD Kurs

1. Rate 01.06.2007 5.000,00 7.100,00 1,4200

2. Rate 01.10.2007 3.000,00 4.400,00 1,4667

3. Rate 15.01.2008 6.000,00 8.500,00 1,4167

4. Rate 15.04.2008 6.000,00 9.000,00 1,5000

Summe   20.000,00 29.000,00 1,4500

• Mittelkurs bilden aus Summe der Überweisungen und Summe der getauschten Mittel

• Bankgebühren in Deutschland = Betriebsausgaben

• Bankgebühren beim Projektpartner fliessen in Mittelkurs ein

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Wechselkursermittlung II

    USD € 1,4500

Investitionen 18.400,00 12.689,66  

Betriebsausgaben 3.600,00 2.482,76  

Personal 1.000,00 689,66  

Projektbetreuungsreise 500,00 344,83  

Workshop 5.500,00 3.793,10  

Summe   29.000,00 20.000,00  

• nur Gesamtkostenpositionen umrechnen, keine Einzelbelege

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Kosten- und Finanzierungsplan Position des Kostenplans Soll Ist Abweichung %

Investitionen      

Betriebsausgaben      

Personal      

Projektbetreuungsreise      

Workshop      

Summe      

  Einnahmen Ausgaben  

  Soll Ist Soll Ist

Eigenmittel        

Leistungen des Partners        

Finanzierung Dritter        

Stiftung Nord-Süd-Brücken        

gesamt        

Max. + 30%

Rechtzeitig Umwidmung beantragen

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Sachbericht I – Projektdurchführung

• Projektdurchführung- Vergleich der geplanten mit realisierten Maßnahmen- Mitteleinsatz und evtl. Abweichungen erläutern- Anmerkungen zu besonderen Vertragsanforderungen

• Nachhaltigkeit des Projekts beschreibenwer gewährleistet und finanziert Fortsetzung des Projekts?

• Erreichen der Projektziele – IndikatorenInwieweit wurden die Projektziele erreicht?Indikatoren gegenüberstellen und erläuternquantitative und qualitative Auswirkungen auf die ZGBegründungen für nicht oder nur teilweise erreichte Ziele

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Sachbericht II

• Bericht und Testat des unabhängigen Buchprüfers sind

auszuwerten und das Ergebnis zu dokumentieren, z. B.

- Prüfungsbeanstandungen,

- zahlenmäßige Abweichungen,

- Vorbehalte,

- Empfehlungen

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Typische Fehler

1. Projektmittelbeständewerden falsch auf das Folgejahr übertragen, immer Anfangsbestand mit dem Endbestand des Vorjahres abgleichen

2. Keine zeitnahe Buchung im Projekt

3. Wechselkursberechnung (Internetkurse nicht zulässig,bei überjährigen Projekten muss der Anfangskurs des Jahres 2 dem Mittelkurs des Jahres 1 entsprechen)

4. Nachweis der Partnerleistung(wenn diese unbar erbracht werden, unbedingt korrekte Belege einfordern)

5. Fehlende BelegeEigenbelegen werden nicht korrekt erstellt

6. HonorarverträgeAdresse fehlt/Leistungsbeschreibung fehlt/Unterschrift fehlt

7. Inventarliste fehlt

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Typische Fehler

1. Dienstreisen: Zweck/Dauer/Hotel-, Fahrtkosten, Tagegelder

2. Workshops: TeilnehmerInnenliste fehlt, kein Programm etc.

10. Fahrtenbuch (ist unvollständig, nicht plausibel)

11. Belegerläuterung (Belege, die für Außenstehende nicht nachvollziehbar sind, müssen erläutert werden)

12. Ausgaben(die Abrechnung enthält Ausgaben, die nicht projektbezogen sind)

13. Fehlerhafte Buchungen, falsche Kontenzuordnung(Ausgaben sind falschen Kostenarten zugeordnet, wird oft gemacht, um die 30-Prozent-Regel zu unterlaufen)

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Probleme

- Was ist zu tun, wenn Originalbelege nicht ausser Landes gebracht werden dürfen?

- Beglaubigte Kopien anfertigen

- Lt. Bengo-Rundbrief 3-2008 dürfen die Belege künftig auch elektronisch übermittelt werden (eingescannt)!