Nachweis der Barrierefreiheit von Gebäuden mit mehr als 2 ... · Artikel-Nr.: FD 63 “ Nachweis...
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Nachweis der Barrierefreiheit von Gebäuden mit mehr als 2 Wohnungen (§ 49 Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalens-BauO NRW)
Stadt Beckum Fachdienst Bauordnung Postfach 18 63 59248 Beckum
Eingangsvermerk/ Aktenzeichen
Vorhaben
Grundstück (Ort, Straße, Haus-Nr.)
Bauherr(in) Gemarkung
Flur(e)
Flurstück(e)
1. Gebäude mit mehr als 2 Wohnungen 1.1 Die Wohnungen eines Geschosses sind barrierefrei
erreichbar: (§ 49 Absatz 2 Satz 1 BauO NRW) ☐ Ja
☐ Nein
1.2 In diesen Wohnungen sind die Wohn- und Schlafräume, eine Toilette, ein Bad und die Küche oder die Kochnische mit dem Rollstuhl zugänglich? (§ 49 Absatz 2 Satz 2 BauO NRW)
☐ Ja ☐ Nein
2. Bauliche Anforderungen (DIN 18040-2) 2.1 Äußere Erschießung des Gebäudes
- Der gesamte Zugangsweg ist barrierefrei von der öffent-lichen Verkehrsfläche bis zur Hauseingangstür mindes-tens 1,50 Meter breit. Für Gehwege bis 6 Meter Länge genügt eine Wegbreite von 1,20 Meter, wenn kein Rich-tungswechsel erfolgt und am Anfang und am Ende eine Wendemöglichkeit von 1,50 x 1,50 Metern vorhanden ist.
- Erschießungsflächen dürfen maximal 3 Prozent geneigt sein, bis zu einer Weglänge von 10 Meter bis maximal 6 Prozent.
☐ Ja ☐ Ja
☐ Nein ☐ Nein
2.2 Innere Erschießung des Gebäudes bis zur Wohnung - Türen und Wohnungstür eine mindestens
0,90 Meter lichte Breite vorhanden - Die Flurmindestbreite ist eingehalten.
(Mindestbreite 1,50 Meter; es genügt eine Mindestbreite von 1,20 Meter, wenn eine Bewegungsfläche von 1,50 x 1,50 Meter vorhanden ist. Bei Richtungsänderungen ist immer eine Bewegungsfläche von 1,50 x 1,50 Meter erforderlich.
☐ Ja ☐ Ja
☐ Nein ☐ Nein
2.3 Erschießung innerhalb der Wohnung Zugänglichkeit der Wohn- und Schlafräume, einer Toilette,
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eines Bades und der Küche mit dem Rollstuhl - Türen mind. 0,80 m lichte Breite - Flurmindestbreite 1,20 m
☐ Ja ☐ Ja
☐ Nein ☐ Nein
2.4 Aufzüge Müssen Geschosse für Menschen mit Behinderungen mit Rollstühlen stufenlos erreichbar sein, gilt § 39 Absatz 6 BauO NRW. Sind Aufzüge vorhanden, müssen diese zur Aufnahme von Rollstühlen geeignet sein. (§ 37 Absatz 7 BauO NRW) - Grundfläche des Fahrkorbs mindestens 1,10 x 1,40 Meter - lichte Durchgangsbreite der Türen mindestens 0,90 Meter - ausreichende Bewegungsfläche vor den Türen vorhanden, mindestens 1,50 x 1,50 Meter
☐ Ja ☐ Ja ☐ Ja
☐ Nein ☐ Nein ☐ Nein
3.0 Abweichungen (§ 49 Absatz 2 Satz 3 i. V. m. § 73 Absatz 1 BauO NRW)
Bei erforderlichen Abweichungen sind formlose Anträge auf Abweichung gemäß § 73 BauO NRW von den einzelnen Vorschriften zu stellen. Die erforderlichen Abweichungen sind zu begründen. Außerdem müssen Kompensationsvorschläge beschrieben werden.
Ein Antrag auf Zulassung einer Abweichung wegen unverhält-nismäßigem Mehraufwand ist bereit gestellt.
Eine Begründung mit Darstellung des unverhältnismäßigen Mehraufwandes ist dem Bauantrag bereits beigefügt.
☐ Ja ☐ Ja
☐ Nein ☐ Nein
Hiermit wird der Antrag auf Zulassung einer Abweichung wegen unverhältnismäßigem Mehraufwand gestellt.
☐ Ja ☐ Nein
Zu Punkt:
Art der Abweichung/Erleichterung Begründung der Ersatz-/Kompensationsmaßnahmen
Entwurfsverfasser(in) Vorstehende Angaben sind richtig und vollständig. Anschrift (Name, Adresse/Firma) Datum/Stempel/Unterschrift