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Artikel-Nr.: FD 63 “Nachweis Barrierefreiheit - Wohnung“ Stand: November 2017 STADT BECKUM DER BÜRGERMEISTER www.beckum.de Nachweis der Barrierefreiheit von Gebäuden mit mehr als 2 Wohnungen (§ 49 Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalens-BauO NRW) Stadt Beckum Fachdienst Bauordnung Postfach 18 63 59248 Beckum Eingangsvermerk/ Aktenzeichen Vorhaben Grundstück (Ort, Straße, Haus-Nr.) Bauherr(in) Gemarkung Flur(e) Flurstück(e) 1. Gebäude mit mehr als 2 Wohnungen 1.1 Die Wohnungen eines Geschosses sind barrierefrei erreichbar: (§ 49 Absatz 2 Satz 1 BauO NRW) Ja Nein 1.2 In diesen Wohnungen sind die Wohn- und Schlafräume, eine Toilette, ein Bad und die Küche oder die Kochnische mit dem Rollstuhl zugänglich? (§ 49 Absatz 2 Satz 2 BauO NRW) Ja Nein 2. Bauliche Anforderungen (DIN 18040-2) 2.1 Äußere Erschießung des Gebäudes - Der gesamte Zugangsweg ist barrierefrei von der öffent- lichen Verkehrsfläche bis zur Hauseingangstür mindes- tens 1,50 Meter breit. Für Gehwege bis 6 Meter Länge genügt eine Wegbreite von 1,20 Meter, wenn kein Rich- tungswechsel erfolgt und am Anfang und am Ende eine Wendemöglichkeit von 1,50 x 1,50 Metern vorhanden ist. - Erschießungsflächen dürfen maximal 3 Prozent geneigt sein, bis zu einer Weglänge von 10 Meter bis maximal 6 Prozent. Ja Ja Nein Nein 2.2 Innere Erschießung des Gebäudes bis zur Wohnung - Türen und Wohnungstür eine mindestens 0,90 Meter lichte Breite vorhanden - Die Flurmindestbreite ist eingehalten. (Mindestbreite 1,50 Meter; es genügt eine Mindestbreite von 1,20 Meter, wenn eine Bewegungsfläche von 1,50 x 1,50 Meter vorhanden ist. Bei Richtungsänderungen ist immer eine Bewegungsfläche von 1,50 x 1,50 Meter erforderlich. Ja Ja Nein Nein 2.3 Erschießung innerhalb der Wohnung Zugänglichkeit der Wohn- und Schlafräume, einer Toilette,

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Nachweis der Barrierefreiheit von Gebäuden mit mehr als 2 Wohnungen (§ 49 Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalens-BauO NRW)

Stadt Beckum Fachdienst Bauordnung Postfach 18 63 59248 Beckum

Eingangsvermerk/ Aktenzeichen

Vorhaben

Grundstück (Ort, Straße, Haus-Nr.)

Bauherr(in) Gemarkung

Flur(e)

Flurstück(e)

1. Gebäude mit mehr als 2 Wohnungen 1.1 Die Wohnungen eines Geschosses sind barrierefrei

erreichbar: (§ 49 Absatz 2 Satz 1 BauO NRW) ☐ Ja

☐ Nein

1.2 In diesen Wohnungen sind die Wohn- und Schlafräume, eine Toilette, ein Bad und die Küche oder die Kochnische mit dem Rollstuhl zugänglich? (§ 49 Absatz 2 Satz 2 BauO NRW)

☐ Ja ☐ Nein

2. Bauliche Anforderungen (DIN 18040-2) 2.1 Äußere Erschießung des Gebäudes

- Der gesamte Zugangsweg ist barrierefrei von der öffent-lichen Verkehrsfläche bis zur Hauseingangstür mindes-tens 1,50 Meter breit. Für Gehwege bis 6 Meter Länge genügt eine Wegbreite von 1,20 Meter, wenn kein Rich-tungswechsel erfolgt und am Anfang und am Ende eine Wendemöglichkeit von 1,50 x 1,50 Metern vorhanden ist.

- Erschießungsflächen dürfen maximal 3 Prozent geneigt sein, bis zu einer Weglänge von 10 Meter bis maximal 6 Prozent.

☐ Ja ☐ Ja

☐ Nein ☐ Nein

2.2 Innere Erschießung des Gebäudes bis zur Wohnung - Türen und Wohnungstür eine mindestens

0,90 Meter lichte Breite vorhanden - Die Flurmindestbreite ist eingehalten.

(Mindestbreite 1,50 Meter; es genügt eine Mindestbreite von 1,20 Meter, wenn eine Bewegungsfläche von 1,50 x 1,50 Meter vorhanden ist. Bei Richtungsänderungen ist immer eine Bewegungsfläche von 1,50 x 1,50 Meter erforderlich.

☐ Ja ☐ Ja

☐ Nein ☐ Nein

2.3 Erschießung innerhalb der Wohnung Zugänglichkeit der Wohn- und Schlafräume, einer Toilette,

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eines Bades und der Küche mit dem Rollstuhl - Türen mind. 0,80 m lichte Breite - Flurmindestbreite 1,20 m

☐ Ja ☐ Ja

☐ Nein ☐ Nein

2.4 Aufzüge Müssen Geschosse für Menschen mit Behinderungen mit Rollstühlen stufenlos erreichbar sein, gilt § 39 Absatz 6 BauO NRW. Sind Aufzüge vorhanden, müssen diese zur Aufnahme von Rollstühlen geeignet sein. (§ 37 Absatz 7 BauO NRW) - Grundfläche des Fahrkorbs mindestens 1,10 x 1,40 Meter - lichte Durchgangsbreite der Türen mindestens 0,90 Meter - ausreichende Bewegungsfläche vor den Türen vorhanden, mindestens 1,50 x 1,50 Meter

☐ Ja ☐ Ja ☐ Ja

☐ Nein ☐ Nein ☐ Nein

3.0 Abweichungen (§ 49 Absatz 2 Satz 3 i. V. m. § 73 Absatz 1 BauO NRW)

Bei erforderlichen Abweichungen sind formlose Anträge auf Abweichung gemäß § 73 BauO NRW von den einzelnen Vorschriften zu stellen. Die erforderlichen Abweichungen sind zu begründen. Außerdem müssen Kompensationsvorschläge beschrieben werden.

Ein Antrag auf Zulassung einer Abweichung wegen unverhält-nismäßigem Mehraufwand ist bereit gestellt.

Eine Begründung mit Darstellung des unverhältnismäßigen Mehraufwandes ist dem Bauantrag bereits beigefügt.

☐ Ja ☐ Ja

☐ Nein ☐ Nein

Hiermit wird der Antrag auf Zulassung einer Abweichung wegen unverhältnismäßigem Mehraufwand gestellt.

☐ Ja ☐ Nein

Zu Punkt:

Art der Abweichung/Erleichterung Begründung der Ersatz-/Kompensationsmaßnahmen

Entwurfsverfasser(in) Vorstehende Angaben sind richtig und vollständig. Anschrift (Name, Adresse/Firma) Datum/Stempel/Unterschrift