Nationale Bildungsziele für die obligatorische Schule: in ... · Buchstaben herstellen...

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Generalsekretariat | Secrétariat général Haus der Kantone, Speichergasse 6, Postfach, CH-3001 Bern | T: +41 (0)31 309 51 11, F: +41 (0)31 309 51 50, www.edk.ch, [email protected] IDES Informationszentrum | Centre d’information | T: +41 (0)31 309 51 00, F: +41 (0)31 309 51 10, [email protected] FAKTENBLATT Generalsekretariat EDK | 5.4.2018 Nationale Bildungsziele für die obligatorische Schule: in vier Fächern zu erreichende Grundkompetenzen Im Juni 2011 haben die 26 Kantone erstmals nationale Bil- dungsziele für vier Fachbereiche freigegeben. Diese be- schreiben einen wichtigen Kern der schulischen Bildung. Die Grundkompetenzen sind in die neuen sprachregiona- len Lehrpläne eingeflossen. Mit der Anwendung der Bil- dungsziele leisten die Kantone einen wichtigen Beitrag zur Harmonisierung der obligatorischen Schule, so wie ihnen das die Bundesverfassung als Aufgabe zuschreibt. Das Erreichen der Bildungsziele wird mit Erhebungen überprüft. Warum nationale Bildungsziele? Am 21. Mai 2006 hat das Schweizer Stimmvolk mit deutlicher Mehrheit (86 % Ja-Stimmen) die revidierten Bildungsartikel in der Bundesverfassung angenommen. Seither sind die Kantone dazu verpflichtet, wich- tige Eckwerte der obligatorischen Schule national zu harmonisieren. Dazu gehören das Schuleintrittsalter, die Schulpflicht, die Dauer und die Ziele der Bildungsstufen sowie die Übergänge von einer Stufe zur ande- ren (Artikel 62 Absatz 4 Bundesverfassung). Mit der Entwicklung von nationalen Bildungszielen für vier Fachbereiche hat die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) eine wichtige Grundlage für die Umsetzung dieses Verfas- sungsauftrages geschaffen. An ihrer Plenarversammlung vom 16. Juni 2011 haben die 26 kantonalen Er- ziehungsdirektorinnen und Erziehungsdirektoren die Bildungsziele freigegeben. «Die Schülerinnen und Schüler können...» Die nationalen Bildungsziele der EDK beschreiben, welche Grundkompetenzen unsere Kinder und Ju- gendlichen in der Schulsprache, in Mathematik und in Naturwissenschaften bis am Ende des 4., 8. und 11. Jahres* der obligatorischen Schule erwerben sollen. Für die Fremdsprachen werden Grundkompetenzen festgelegt, die bis am Ende der Primarstufe und bis am Ende der obligatorischen Schule zu erwerben sind, da der Fremdsprachenunterricht in der Regel erst nach dem 4. Jahr* der obligatorischen Schule einsetzt. Die Grundkompetenzen bilden weder den gesamten Lernstoff der obligatorischen Schule noch den gesam- ten Lernstoff der betreffenden Fächer ab. Sie stehen aber für einen «Kern» der schulischen Bildung. Sie umfassen grundlegende Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie grundlegendes Wissen in vier Fächern. Ihr Er- werb ist wesentlich für die weitere schulische Bildung. Die Grundkompetenzen sind in die neuen sprachre- gionalen Lehrpläne eingeflossen (siehe Grafiken 1 und 2). In den Lehrplänen ist die Gesamtheit der Bil- dungsziele festgehalten. ______________________ * Es wird eine Zählweise verwendet, welche alle Jahre des Schulobligatoriums (1–11) umfasst, d. h. zwei Jahre Kindergarten oder die ersten beiden Jahren einer Eingangsstufe sind darin eingeschlossen. (Kurz-Information Zählweise)

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Generalsekretariat | Secrétariat généralHaus der Kantone, Speichergasse 6, Postfach, CH-3001 Bern | T: +41 (0)31 309 51 11, F: +41 (0)31 309 51 50, www.edk.ch, [email protected]

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FAKTENBLATT Generalsekretariat EDK | 5.4.2018

Nationale Bildungsziele für die obligatorische Schule: in vier Fächern zu erreichende Grundkompetenzen

Im Juni 2011 haben die 26 Kantone erstmals nationale Bil-dungsziele für vier Fachbereiche freigegeben. Diese be-schreiben einen wichtigen Kern der schulischen Bildung. Die Grundkompetenzen sind in die neuen sprachregiona-len Lehrpläne eingeflossen. Mit der Anwendung der Bil-dungsziele leisten die Kantone einen wichtigen Beitrag zur Harmonisierung der obligatorischen Schule, so wie ihnen das die Bundesverfassung als Aufgabe zuschreibt. Das Erreichen der Bildungsziele wird mit Erhebungen überprüft.

Warum nationale Bildungsziele? Am 21. Mai 2006 hat das Schweizer Stimmvolk mit deutlicher Mehrheit (86 % Ja-Stimmen) die revidierten Bildungsartikel in der Bundesverfassung angenommen. Seither sind die Kantone dazu verpflichtet, wich-tige Eckwerte der obligatorischen Schule national zu harmonisieren. Dazu gehören das Schuleintrittsalter, die Schulpflicht, die Dauer und die Ziele der Bildungsstufen sowie die Übergänge von einer Stufe zur ande-ren (Artikel 62 Absatz 4 Bundesverfassung). Mit der Entwicklung von nationalen Bildungszielen für vier Fachbereiche hat die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) eine wichtige Grundlage für die Umsetzung dieses Verfas-sungsauftrages geschaffen. An ihrer Plenarversammlung vom 16. Juni 2011 haben die 26 kantonalen Er-ziehungsdirektorinnen und Erziehungsdirektoren die Bildungsziele freigegeben. «Die Schülerinnen und Schüler können...» Die nationalen Bildungsziele der EDK beschreiben, welche Grundkompetenzen unsere Kinder und Ju-gendlichen in der Schulsprache, in Mathematik und in Naturwissenschaften bis am Ende des 4., 8. und 11. Jahres* der obligatorischen Schule erwerben sollen. Für die Fremdsprachen werden Grundkompetenzen festgelegt, die bis am Ende der Primarstufe und bis am Ende der obligatorischen Schule zu erwerben sind, da der Fremdsprachenunterricht in der Regel erst nach dem 4. Jahr* der obligatorischen Schule einsetzt. Die Grundkompetenzen bilden weder den gesamten Lernstoff der obligatorischen Schule noch den gesam-ten Lernstoff der betreffenden Fächer ab. Sie stehen aber für einen «Kern» der schulischen Bildung. Sie umfassen grundlegende Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie grundlegendes Wissen in vier Fächern. Ihr Er-werb ist wesentlich für die weitere schulische Bildung. Die Grundkompetenzen sind in die neuen sprachre-gionalen Lehrpläne eingeflossen (siehe Grafiken 1 und 2). In den Lehrplänen ist die Gesamtheit der Bil-dungsziele festgehalten. ______________________ * Es wird eine Zählweise verwendet, welche alle Jahre des Schulobligatoriums (1–11) umfasst, d. h. zwei Jahre Kindergarten oder die ersten beiden Jahren einer Eingangsstufe sind darin eingeschlossen. (Kurz-Information Zählweise)

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Wie sehen die nationalen Bildungsziele aus? Beispiel Schulsprache Die für die Schulsprache formulierten Grundkompetenzen betreffen die Kompetenzbereiche Hören, Lesen, Sprechen (Teilnahme an Gesprä-chen, Zusammenhängendes Sprechen) und Schreiben und liegen je-weils für das 4., 8. und 11. Jahr* der obligatorischen Schule vor. Die in Orthografie und Grammatik zu erreichenden Grundkompetenzen werden für das Ende der Primarstufe und das Ende der obligatorischen Schule beschrieben. Sie liegen für die Sprachen Deutsch, Französisch und Itali-enisch jeweils separat vor.

Hören Lesen Sprechen* Schreiben Orthografie Grammatik 11. Jahr der oblig. Schule D F I D F I

8. Jahr der oblig. Schule D F I D F I

4. Jahr der oblig. Schule

1. Kann-Beschreibung: Die Schülerinnen und Schüler können...

Schulsprache | Lesen | Ende des 4. Jahres der obligatorischen Schule

Die Schülerinnen und Schüler können die Beziehungen zwischen Lauten und Buchstaben herstellen (Graphem-Phonem-Korrespondenzen) sowie den Sinn von Wörtern und Sätzen verstehen. Die Schülerinnen und Schüler können kurze Texte verschiedener Art verstehen, wenn Thema, Textaufbau und Wortschatz vertraut sind, z.B. Bilderbücher, Mär-chen, einfache Anleitungen und Sachtexte. Insbesondere können sie, wenn sie mithilfe gezielter Fragen dazu angeleitet werden, einen Text als Ganzes verstehen, Informationen erfassen sowie nahe-liegende Informationen aus dem Kontext ableiten sowie Text und Bild zueinan-der in Beziehung setzen.

2. Weitere Erklärungen Die zu erreichenden Fähigkeiten und Fertigkeiten werden mit weiteren Hin-weisen ergänzt, z. B. mit typischen Ei-genschaften von Lesetexten für dieses Niveau.

Eigenschaften von Texten und Aufgaben im Bereich «Lesen»: • Der Wortschatz ist geläufig und schulnah, einzelne wenig vertraute Wörter

sind aus dem Kontext erschliessbar oder erklärt. • Der Text ist sowohl inhaltlich als auch formal (Layout) übersichtlich struktu-

riert und kann von Bildern und anderen grafischen Elementen begleitet sein. • Die Frage- und Antwortformate sind einfach. Die Fragen haben einen klaren

Bezug zur Textstelle. Die Beantwortung offener Fragen ist mit einem einfa-chen Wortschatz möglich.

Aufgaben Mit Aufgabenstellungen wird das zu er-reichende Niveau konkretisiert. Können Schülerinnen und Schüler solche und ähnliche Aufgaben lösen, dann haben sie die vorgegebene Grundkompetenz erreicht. Verlässliche Aussagen sind nur dann möglich, wenn die Schülerinnen und Schüler verschiedene Aufgaben-stellungen auf diesem Niveau lösen können. Aufgabenbeispiele finden sich in den wissenschaftlichen Berichten der Fachkonsortien (siehe «Mehr Informatio-nen» am Schluss des Faktenblattes).

* Teilnahme an Gesprächen und zusammenhängendes Sprechen

Beispiel

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Die nationalen Bildungsziele der EDK stellen für das schweizerische Schulwesen wohl ein Novum, aber keine Revolution dar. Auch wenn bislang vorwiegend mit kantonalen – oder teilweise regional abgestimm-ten – Lehrplänen gearbeitet wurde, erwerben die Schülerinnen und Schüler bis am Ende der obligatori-schen Schulzeit bereits heute im Wesentlichen ähnliche grundlegende Kompetenzen. Dennoch soll eine weitergehende Harmonisierung erreicht werden. Harmonisierte Bildungsziele erleichtern die Mobilität und die Durchlässigkeit. Sie werden zu mehr Transpa-renz führen, welche Ziele die obligatorische Schule erreichen soll. Einmalig für die mehrsprachige Schweiz ist, dass man sich mit den nationalen Bildungszielen erstmals über die Sprachregionen hinaus auf wichtige Ziele für die obligatorische Schule verständigt hat. Wer arbeitet mit den nationalen Bildungszielen? Die im Juni 2011 frei gegebenen Bildungsziele (Grundkompetenzen) sind nicht direkt für die Schulpraxis gedacht. Sie richten sich in erster Linie an: a. die Entwickler von Lehrplänen, Lehrmitteln und Evaluationsinstrumenten (für die Schulpraxis). Die

Grundkompetenzen sind als Zielvorgaben in die neuen sprachregionalen Lehrpläne eingeflossen. b. Fachleute, welche die Tests zu den Grundkompetenzen entwickeln, die für die Systemevaluation einge-

setzt werden.

Grafik 1 | Wer arbeitet mit den nationalen Bildungszielen?

Von der Entwicklung bis zur Überprüfung Die Entwicklung und Freigabe von nationalen Bildungszielen war ein mehrjähriges Unterfangen. Ebenso ist deren Anwendung und Überprüfung ein langfristiger Prozess. Langfristig wird über die bereits erfolgte Auf-nahme der Bildungsziele in die sprachregionalen Lehrpläne sowie die zunehmende Berücksichtigung der Bildungsziele auch in Lehrmitteln und Evaluationsinstrumenten (Standortbestimmungen) eine Harmonisie-rung der Bildungsziele in der Schweiz erreicht werden.

Lehrpläne

Individuelle Standortbe-stimmungen

Lehrmittel

In vier Fachbereichen zu erreichende Grundkompetenzen für das 4., 8. und 11. Jahr der obligatori-schen Schule

Die Lehrpersonen verwenden

Für die Ent-wickler von Lehrplänen, Lehrmitteln und Beurteilungsin-strumenten

Für Fachleute, die Tests für die Systemevaluation entwickeln

Tests

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Grafik 2 | Von der Entwicklung zur Überprüfung 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026

(1) Entwicklung (2) Anhö-rung und Freigabe

(3) Anwendung

1 Entwicklung: Die Beschreibung der Grundkompetenzen beruht auf mehrjährigen Entwicklungsarbeiten. Vier Konsortien – das waren Fachleute aus der Fachwissenschaft, der Fachdidaktik und aus der Schulpra-xis – haben die Grundlagen für die Bildungsziele zwischen 2005–2008 entwickelt. Als Richtschnur für die Setzung der Niveaus der Bildungsziele dienten die Ergebnisse von Tests, bei denen diese Niveaus mit mehreren Tausend Schülerinnen und Schülern überprüft worden waren. Die Entwicklung der Bildungsziele erfolgte auf der Basis von Art. 7 der Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule (HarmoS-Konkordat). 2 Anhörung und Freigabe: 2010 fand eine sechs Monate dauernde Anhörung zu den Bildungszielen statt. Sie umfasste alle Kantone und weitere Kreise (Lehrer- und Elternverbände, Organisationen der Arbeits-welt, weitere). Die Bildungsziele stiessen dabei auf eine hohe Akzeptanz. Am 16. Juni 2011 hat die Plenar-versammlung der EDK die Bildungsziele freigegeben. 3 Anwendung: Die nationalen Bildungsziele sind in die sprachregionalen Lehrpläne eingeflossen. Die Lehrpläne wurden auf Mandat der sprachregionalen Regierungskon-ferenzen (Conférence intercantonale de l’instruction publique [CIIP], Deutschschweizer Erziehungsdirektoren-Konferenz [D-EDK]) resp. des kantonalen Bildungsdepartements des Kanton Tessin entwickelt. In der Westschweiz ist die Einführung des Plan d’études romand (PER) im Schuljahr 2014/2015 abgeschlossen worden. Der Lehrplan 21 für die Deutschschweiz wurde Ende 2014 von der D-EDK freigegeben. Seither haben alle am Lehrplan beteiligten 21 Kantone sowie das Fürstentum Liechtenstein die Einfüh-rung des Lehrplans beschlossen (Informationen unter www.lehrplan21.ch/kantone). Der Piano di studio für den Kanton Tessin liegt seit September 2015 vor und wird ge-staffelt eingeführt. 4 Erhebungen: Wer Bildungsziele festlegt, muss auch deren Erreichen überprüfen und Aussagen zum Harmonisierungsgrad bei den Bildungszielen machen können. Die Kantone haben hierfür gesamtschwei-zerische Erhebungen in Auftrag gegeben. Mit diesen wird überprüft, wie hoch der Anteil der Schülerinnen und Schüler ist, welche die nationalen Bildungsziele (Grundkompetenzen) erreichen. An den Tests beteili-gen sich zufällig ausgewählte Schülerinnen und Schüler aus allen Kantonen. Getestet wird jeweils nur ein Jahrgang und ein Ausschnitt aus den Bildungszielen. Die EDK hat sich für ein moderates Vorgehen ent-schieden. Bis im Jahr 2025 werden vier Erhebungen stattfinden: • Die ersten Erhebungen zu den nationalen Bildungszielen konnten 2016 und 2017 erfolgreich durchge-

führt werden. Die von der EDK mandatierten Durchführungszentren haben pro Erhebung jeweils mehr als 22'000 Schülerinnen und Schüler einbezogen. Diese lösten die Aufgaben am Computer. In der Erhe-bung 2016 (Mathematik am Ende der obligatorischen Schule) wurde auf die IT-Struktur der Schule zu-rückgegriffen. In der Erhebungen 2017 (Sprachen am Ende der Primarstufe) lösten die Kinder die Auf-gaben auf Tablets, die von den Testleitenden mitgebracht wurden. Die Durchführungszentren sind die Pädagogische Hochschule St. Gallen, die Scuola universitaria professionale delle Svizzera italiana und der Service de recherche en éducation (SRED).

• Am 22. Juni 2017 hat die Plenarversammlung der EDK der Durchführung von zwei weiteren Erhebun-gen zugestimmt (siehe Grafik 3). Diese betreffen die Jahre 2020 (Ende obligatorische Schule) und 2022 (Ende des 4. Jahres der obligatorischen Schule*). Welche Fachbereiche getestet werden, wird die EDK zu einem späteren Zeitpunkt beschliessen.

(4) Erhebungen

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Grafik 3 | Erhebungen zu den nationalen Bildungszielen 2016–2026

2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026

Ende obligatori-sche Schule Mathe

P

P

P

Ende Primarstufe (8. Jahr*) L1

L2

Ende 4. Jahr obli-gat. Schule*

Bemerkungen: * Es wird eine Zählweise verwendet, welche alle Jahre des Schulobligatoriums (1–11) umfasst, d. h. zwei Jahre Kindergarten oder die ersten beiden Jahren einer Eingangsstufe sind darin eingeschlossen. L1: Schulsprache L2: erste unterrichtete Fremdsprache (2. Landessprache oder Englisch) P: PISA-Erhebungen (2018 Lesen, 2021 Mathematik, 2024 Naturwissenschaften); reduzierte Stichprobe seit 2015 (Reduktion von zirka 25’000 auf zirka 5000 Schülerinnen und Schüler) d.h. Verzicht auf kantonale Stichpro-ben und Beschränkung auf den internationalen Vergleich

Erhebungen 2016 und 2017: jeweils Mai/Juni, kantonale Stichproben (zirka 1000 Schülerinnen und Schüler pro Kanton) Erhebungen 2020 und 2022: welche zwei Fachbereiche getestet werden, wird die EDK zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden. Erhebung 2026: noch nicht beschlossen Gleiche Schülerkohorte

Die Ergebnisse Aktuell läuft die Aufbereitung und Auswertung der Daten. Den genauen Publikationszeitpunkt für die Er-gebnisse von 2016 und 2017 wird die EDK im Oktober 2018 festlegen. Die Ergebnisse werden aufzeigen, wie hoch der Anteil der Schülerinnen und Schüler ist, der die Grundkompetenzen – so wie in den nationa-len Bildungszielen beschrieben – erreicht. Das Erreichen der Grundkompetenzen wird gleichzeitig auch ein Indikator für den Harmonisierungsgrad bei den nationalen Bildungszielen sein. Die Ergebnisse erlauben Aussagen auf Systemebene. Aussagen zur Leistungsfähigkeit von einzelnen Schulen werden nicht ge-macht (keine Schulrankings) und die Ergebnisse können auch nicht einzelnen Schülerinnen oder Schülern oder einzelnen Lehrpersonen oder Klassen zugeordnet werden. Die Erhebungen sind in der Schweiz die ersten national durchgeführten Leistungsmessungen der obligato-rischen Schule ausserhalb von PISA. Im Unterschied zu PISA werden sie mit schweizerischen Messinstru-menten durchgeführt. Damit werden sie insgesamt zu aussagekräftigeren Ergebnissen für unser Land füh-ren als die Ergebnisse von PISA. Mehr Informationen und Downloads www.edk.ch > HarmoS > Nationale Bildungsziele http://www.uegk-schweiz.ch/ (Website der Durchführungszentren mit Informationen zur Testdurchführung) Die Kompetenzmodelle inklusive Aufgabenbeispiele sind in den wissenschaftlichen Berichten der Fachkon-sortien ausführlich dokumentiert und einsehbar in vier online publizierten Kurzberichten (Sieber & Lindauer 2010, Schneider et al. 2009, Linneweber & Waelti 2009, Labudde & Adamina 2009). www.edk.ch > HarmoS > Nationale Bildungsziele > Wissenschaftliche Berichte / Referenzdokumente Kontakt Dr. Vera Husfeldt, Leiterin Abteilung Qualitätsentwicklung, Kontakt-Mail, +41 (0)31 309 51 11

Bildungsbericht 2018

Bildungsbericht 2022

Bildungsbericht 2026

Alle Kantone beteiligen sich an den Erhebungen.

BS

AG ZH

SH

TG

SG

GL

UROW

NW

GR

TI

AR

SZZG

LU

BEFR

VS

VD

GE

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BL

SOJU