Nationale Globalmitteln aus dem Kinder und Jugendplan

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DGB-Bundesvorstand, Abt. Jugend 1 Nationale Globalmitteln aus dem Kinder und Jugendplan

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Nationale Globalmitteln aus dem Kinder und Jugendplan. Zentralstellenverfahren 1. DGB Jugend als Gesamtverband erhält „nationale und internationale Globalmittel“ bewilligt - PowerPoint PPT Presentation

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Zentralstellenverfahren 1• DGB Jugend als Gesamtverband erhält „nationale und

internationale Globalmittel“ bewilligt • Festlegung der Gesamthöhe im DBJR - Verteilung

zwischen den Gewerkschaften und DGB-Bezirken nach in Gremien festgelegtem Schlüssel

• DGB-Jugend im Bundesvorstand ist Zentralstelle, das heißt: – Anträge und Abrechnungen werden nicht an das BMFSFJ

gestellt, sondern an den DGB – BV– Der DGB BV prüft und bewilligt selbständig, reicht

„Gesamtanträge“ und „Gesamtverwendungsnachweise“ beim BMFSFJ/ BVA ein

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Zentralstellenverfahren 2

• Hochkomplexes Antrags-, Bewilligungs- und Nachweisverfahren der Zentralstelle (DGB BV) mit dem Zuschussgeber (BVA/BMFSFJ)

• aber: einfache Verfahren f. Gliederungen (DGB BV wirkt wie ein „Schutzschild“)

• Träger/ Gliederung muss in Vorlage gehen• „Vertrauensvorschuss“ durch den Zuschussgeber• Hohe Anforderung an alle: Disziplin zur Einhaltung der

Richtlinien• Risiko: Bewilligung nur vorläufig

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Antragstellung und Abrechnung

DGB BV Abt. Jugend

Zentralstelle

Gewerkschaften DGB LBZ HDGJ

DGB Regionen, LBZ der Gewerkschaften, Bildungsstätten etc.

BMFSFJ und BVA

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Was darf gefördert werden?•        Qualifizierung von haupt- und ehrenamtlich in der

Jugendhilfe Tätigen•        Berücksichtigung geschlechtsspezifischer

Benachteiligung•        Integration/Gleichstellung von Behinderten•        Partizipation von Jugendlichen•        Soziale und berufliche Integration•        Förderung demokratischen Wertebewusstseins•        Medien- und Informationskompetenz•        Integration von MigrantInnen

Maßnahme muss bundeszentral sein!

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Was darf nicht gefördert werden?

• Maßnahmen, die auch durch BetrVG oder PersVG gefördert werden

• Maßnahmen der Berufsbildung• „Politische Agitation“• Informationen für spezifische Berufe

(Ausbildungsrahmenpläne etc.)• Touristik

• Reine Mitgliederwerbung

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Wer darf gefördert werden?

       junge Menschen, die das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben

      ehren-, neben- und hauptamtlich in der Jugendhilfe Tätige und andere MultiplikatorInnen. 

     Dazu gehören auch Personen ausländischer Herkunft, die in der

Bundesrepublik Deutschland leben.

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Do´s & Dont´s • Richtlinien, Allgemeine Nebenbestimmungen, BHO, VW-RL einhalten,

Weiterleitungsvertrag beachten!• Fristen einhalten - Neue Fristen beachten!• Immer aktuelle Formulare verwenden (Intranet!)• Vollständigkeit der Unterlagen (TN Listen, Programme, Belegexemplare)

bei der Abrechnung!• Auffällig hohe Materialkosten vermeiden!• Unterlagen/Belege nicht Dritten überlassen, 5 Jahre

Aufbewahrungspflicht!• Antrags- und Abrechungsverfahren nicht Dritten überlassen!• Keine Extrawürste!• Keine Manipulationen dulden!

Keinen Kontakt mit BMFSFJ oder BVA aufnehmen!