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Nationale Symbole der Bundesrepublik Deutschland Zusammenstellung einer Artikelserie aus den Bezirksnachrichten der Oberfinanzdirektion Koblenz

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Nationale Symbole derBundesrepublik Deutschland

Zusammenstellung einer Artikelserie aus denBezirksnachrichten der Oberfinanzdirektion Koblenz

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Inhaltsverzeichnis

Einführung Seite 4

Die Nationalhymne Seite 5

Die Bundesflagge Seite 8

Der Große Zapfenstreich Seite 13

Nationale Gedenk-/Feiertage Seite 17

Die Bundeshauptstadt Seite 20

Bundesadler / Bundeswappen Seite 23

Quellen Seite 26

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Nationale Symboleder Bundesrepublik DeutschlandEine Artikelserie / Einführung

Vorwort

In den Jahren 2001 / 2002 veröffent-lichen die Bezirksnachrichten derOberfinanzdirektion Koblenz eineArtikelserie in fünf Teilen, die dienationalen Symbole der Bundesre-publik Deutschland behandelte:

(1) Nationalhymne(2) Bundesflagge(3) Großer Zapfenstreich(4) Nationale Gedenk- und

Feiertage, Bundeshauptstadt(5) Bundesadler, Bundeswappen

Diese Artikelserie wurde in der Le-serschaft mit Interesse aufgenom-men; die Redaktion der Bezirksnach-richten erreichten zahlreiche Rück-fragen.

Dies hat den Herausgeber dazubewogen, die Artikelserie in einerkleinen Schrift zusammenzufassenund nochmals gesammelt zu veröf-fentlichen. Der Artikel (4) ist in die-ser Zusammenstellung in Gedenk-/Feiertage sowie Bundeshauptstadtgetrennt.

Einführung in die Serie

Mehr oder weniger regelmäßig be-gegnen uns im beruflichen und pri-vaten Alltag oder bei besonderenAnlässen die Bundesflagge, derBundesadler oder die Nationalhym-ne. Man denke beispielsweise andie Ehrung der Goldmedaillenge-winner bei den Olympischen Spie-len oder an Fußball-Länderspiele.Wir sind ihren Anblick oder Klanggewohnt und nehmen sie meist nocham Rande zur Kenntnis.

Wohl angesichts der deutschen Ge-schichte, namentlich des völlig über-

steigerten Nationalismus im DrittenReich und des damit verbundenenMissbrauchs, scheint die Beziehungder Deutschen zu ihren nationalenSymbolen ohnehin manchmal nichtsehr eng oder gar gespalten, andersals beispielsweise US-Amerikanermit ihrem Sternenbanner oder dieFranzosen mit Trikolore und „Mar-seillaise“ umgehen.

Doch wenn man sich näher mit dennationalen Symbolen der Bundes-republik befasst, mit ihrem Entste-hen, ihrer Geschichte und ihrer Be-deutung, erkennt man schnell, dasssie würdige und gut gewählte Zei-chen für die Bundesrepublik Deut-schland und ihre freiheitlich-demo-kratische Grundordnung sind. Auchwird deutlich, dass es der Umgangmit nationalen Symbolen im abstrak-ten Sinne ist, an dem sich mancheiner stört und dass der Grund hier-für im übersteigerten Missbrauchsolcher Zeichen im Dritten Reichliegt.

An den Staatssymbolen der heuti-gen Bundesrepublik im konkretenSinne stören sich die Wenigsten,zumal die Symbole dazu keinenAnlass geben. Die BN haben sichvor diesem Hintergrund näher mitden nationalen Symbolen der Bun-desrepublik Deutschland befasstund die Nationalhymne, die Bun-desflagge, den "Großen Zapfen-streich", nationale Gedenk- und Fei-ertage, die Bundeshauptstadt undschließlich Bundesadler und Bun-deswappen in ihrer Bedeutung undihrer Geschichte erläutert.

Mit dieser kleinen Artikelreihe solltedurch Vermittlung von Hintergrund-informationen der Sinn der nationa-len Zeichen der Bundesrepublik ver-deutlicht und das Verständnis hier-

für vertieft werden. (Der „Große Zap-fenstreich“ ist zwar kein Staats-symbol im engen, formalen Sinne.Dennoch soll er an dieser Stelle be-rücksichtigt werden, da er nebendem „Feierlichen Gelöbnis“ derWehrpflichtigen die einzige beson-dere militärische Zeremonie ist, diein der Bundesrepublik gepflegt wirdund aufgrund dieser Einzigartigkeitseine Aufführung außergewöhnli-chen Anlässen vorbehalten bleibt.)

Nach seiner Wahl zum Bundesprä-sidenten sagte Richard von Weiz-säcker am 01.07.1984 in seiner An-trittsrede vor dem Deutschen Bun-destag: „ Gewiss, wir haben unserebesonderen Schwierigkeiten mitunserem Nationalgefühl. Unsere ei-gene Geschichte mit ihrem Licht undihrem Schatten und unsere geogra-phische Lage im Zentrum Europashaben dazu beigetragen. Aber wirsind nicht die Einzigen auf der Welt,die ein schwieriges Vaterland ha-ben.

Das sollten wir nicht vergessen. Nir-gends sind zwei Nationen einandergleich. Jedes Nationalgefühl hat sei-ne besonderen Wurzeln, seine un-verwechselbaren Probleme und sei-ne eigene Wärme. Unsere Lage, diesich von der der meisten anderenNationen unterscheidet, ist keinAnlass, uns ein Nationalgefühl zuversagen. Das wäre ungesund füruns selbst, und es wäre nur unheim-lich für unsere Nachbarn. Wir müs-sen und wir dürfen uns in der Bun-desrepublik Deutschland zu un-serem nationalen Empfinden beken-nen.“

EINFÜHRUNG

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Die Nationalhymne

Die heute rechtsgültige Festlegungder Nationalhymne stammt aus demJahr 1991. Damals bestimmten Bun-despräsident Richard von Weizsäk-ker und Bundeskanzler Helmut Kohlin einem Schriftwechsel die dritteStrophe des „Liedes der Deutschen“von Heinrich Hoffmann von Fallers-leben nach der Melodie von JosephHaydn zur Nationalhymne der Bun-desrepublik Deutschland. Nachfol-gend der Text des „Liedes der Deut-schen“, wie seine richtige und voll-ständige Bezeichnung lautet.

1. Deutschland, Deutschlandüber alles, über alles in der Welt !Wenn es nur zum Schutz und Trutzebrüderlich zusammenhält ! Von derMaas bis an die Memel, von derEtsch bis an den Belt. Deutschland,Deutschland über alles, über alles inder Welt.

2. Deutsche Frauen, deutscheTreue, deutscher Wein und deut-scher Sang sollen in der Welt behal-ten ihren alten schönen Klang, unszu edler Tat begeistern unser gan-zes Leben lang ! Deutsche Frauen,deutsche Treue, deutscher Wein unddeutscher Sang !

3. Einigkeit und Recht und Frei-heit für das deutsche Vaterland !Danach lasst uns alle streben brü-derlich mit Herz und Hand. Einigkeitund Recht und Freiheit sind des Glük-kes Unterpfand. Blüh´ im Glanzedieses Glückes, blühe, deutschesVaterland !

(1) Rechtliche Grundlagen

Zur Nationalhymne der Bundesre-publik Deutschland ist seit 1952 das„Lied der Deutschen“ bestimmt. DerText stammt von August HeinrichHoffmann von Fallersleben, dieMusik von Josef Haydn. Anders alsbei der Bundesflagge ist allerdingsim Grundgesetz der Bundesrepu-blik Deutschland keinerlei Regelungbezüglich einer Nationalhymne auf-genommen. Überhaupt sucht maneine gesetzliche Grundlage für dieNationalhymne der BundesrepublikDeutschland ebenso vergeblich wie

Verfahrensvorschriften zu ihrer Fest-legung. Vermutlich steht hinter derNichtbestimmung einer National-hymne durch die Väter des Grund-gesetzes deren in diesem Punkt sehrkontrovers und emotional geführteDebatte. Der damalige SPD-Vorsit-zende Kurt Schumacher war striktgegen das „Lied der Deutschen“ undbeauftragte sogar den Kirchenlieder-dichter Rudolf Alexander Schrödermit der Abfassung einer neuen „Hym-ne an Deutschland“. Diese fand dieZustimmung des damaligen Bun-despräsidenten Theodor Heuss,stieß jedoch weder bei Bundeskanz-ler Konrad Adenauer noch bei derdeutschen Bevölkerung auf Akzep-tanz. Zum Jahreswechsel 1950/51erklang diese „Hymne an Deutsch-land“ in der Vertonung von HermannReutter ein einziges Mal im Rund-funk. Insbesondere Adenauer setz-te sich entsprechend der Mehrheitder Bevölkerung nachdrücklich fürdas „Lied der Deutschen“ ein.

Entscheidend für dessen Bestim-mung zur Nationalhymne der Bun-desrepublik war letztlich ein Brief-wechsel aus dem Jahr 1952 zwi-schen Adenauer und Heuss. Darinäußerte der Bundeskanzler die Bit-te, „das Hoffmann-Haydn´sche Lied

als Nationalhymne anzuerkennen.Bei staatlichen Veranstaltungen solldie dritte Strophe gesungen wer-den.“ Dem kam der Bundespräsi-dent, zwar widerstrebend, aber den-noch in „Anerkennung der Tatbe-stände“ nach. Damit hat der Bun-despräsident als Träger der Ehren-hoheit des Bundes von seiner Be-fugnis Gebrauch gemacht, Staats-symbole zu bestimmen. Hier han-delt es sich um ungeschriebenes,dem Staatsoberhaupt innewohnen-des Recht. (auszugsweise Zitate aus„Wissenschaftliche Dienste desDeutschen Bundestages / Der aktu-elle Begriff / Nr. 22/96“; BearbeiterMR Dr. Eckhart Busch und VA Die-ter Brenneis).

Somit bildete seit 1952 das gesamte„Lied der Deutschen“ die National-hymne der Bundesrepublik Deutsch-land mit der Einschränkung, dassbei offiziellen staatlichen Anlässennur der Text der dritten Strophe ge-sungen werden sollte.

Keinesfalls verboten war damit auchin der Bundesrepublik das Singender so umstrittenen, weil missver-standenen ersten oder der zweitenStrophe.

Nach der deutschen Wiedervereini-gung gab es im Jahr 1991 abermalseinen Schriftwechsel zwischen Bun-deskanzler und Bundespräsident.Der damalige Bundespräsident Ri-chard von Weizsäcker stellte darinfest: „Als Dokument deutscher Ge-schichte bildet das „Lied der Deut-schen“ in allen seinen Strophen eineEinheit. Im Lauf der vergangenenJahrzehnte hat sich die dritte Stro-phe des Liedes mit der Musik vonHaydn im Bewusstsein der Bevölke-rung als Hymne der BundesrepublikDeutschland fest verankert. Geradein der Zeit der Teilung hat sie dentiefen Wunsch der Deutschen nachRechtsstaatlichkeit und nach Ein-heit in Freiheit ausgedrückt. Die drit-te Strophe des „Liedes der Deut-schen“ von Hoffmann von Fallersle-ben mit der Melodie von JosephHaydn ist die Nationalhymne für dasdeutsche Volk.“ Der damalige Bun-

"Lied der Deutschen" Titelblatt des Erstdrucks

NATIONALHYMNE

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Die Melodie, auf die das „Lied derDeutschen“ gesungen wird, existier-te damit lange bevor Hoffmann vonFallersleben den Text dichtete. DieZusammenführung von Wort undMusik erfolgte nicht zufällig. Viel-mehr wählte Hoffmann von Fallers-leben zu seinem Gedicht dieHaydn´sche Melodie mit Blick aufihre Entstehung und Verwendunggezielt aus als ironischen Affrontgegen die Monarchie.

(3) Textverständnis und Geschich-te des Liedes

Das Lied entstand zu einer Zeit, inder Deutschland in wenige großeund viele kleine Staaten zersplittertwar. Lediglich ein lockeres föderati-ves Band hielt die vielen Einzelstaa-ten des 1815 gegründeten „Deut-schen Bundes“ zusammen. EineZentralgewalt gab es ebenso wenigwie eine einheitliche Verwaltung oderPolitik. Die nationalliberalen Kräftehingegen postulierten ein einheitli-ches Deutschland, etwa 1817 aufdem „Wartburgfest“ oder 1832 aufdem Hambacher Schloss.

So ist der Anfang der ersten Strophe- „Deutschland, Deutschland überalles, über alles in der Welt, wenn esnur zum Schutz und Trutze brüder-lich zusammenhält !“ keinesfalls eineAufforderung zur imperialistischenUnterwerfung nichtdeutscher Gebie-

Diese Gesinnung hatte er 1840/1841in seinen ironisch „Unpolitische Lie-der“ genannten Gedichten zum Aus-druck gebracht. Zu diesen gehörtdas am 26. August 1841 auf derdamals britischen Insel Helgolandverfasste „Lied der Deutschen“. ImJahr 1848 wurde Hoffmann von Fal-lersleben rehabilitiert und wirkte ab1860 als Bibliothekar auf SchlossCorvey bei Höxter. Dort schrieb erauch 1871 den Zyklus der„Vaterlandslieder“. Neben seinenpolitischen Werken sind u.a. Kinder-lieder aus seiner Feder bekannt,etwa „Alle Vögel sind schon da“.Hoffmann von Fallersleben starb am19. Januar 1874 auf Schloss Corvey.

Der Text des „Liedes der Deutschen“wird gesungen auf die sogenannte„Kaiserhymne“ von Josef Haydn,die auch der Nationalhymne des kai-serlichen Österreich die Melodie gab.Genau genommen handelt es sichum die Vertonung des Gedichtes„Gott erhalte Franz, den Kaiser“.

Haydn komponierte die Melodie1797 unter dem Eindruck der aufWien vorrückenden napoleonischenTruppen. Später legte Haydn, derselbst sehr an dieser Melodie hing,sie den Variationen im " Streichquar-tett C-Dur op. 76, Nr. 3 “, dem „Kaiser-quartett“, zugrunde. Franz JosephHaydn wurde am 31. März 1732 imburgenländischen Rohrau als zwei-tes von zwölf Kindern geboren.Haydns erste nennenswerte Kom-positionen entstanden wahrschein-lich im Jahre 1748; seine wichtigsteWirkungsstätte zwischen 1762 und1766 war das Schloss Esterházy inEisenstadt. Während seiner letztenLebensjahre konzentrierte er sichauf die vokalen Musikgattungen.

Einen Höhepunkt innerhalb seinesganzen Schaffens bilden die beidenOratorien „Die Schöpfung“ und „DieJahreszeiten“. Im Juni 1802 beganner mit der Arbeit an seiner letztenMesse, der Harmoniemesse, die am8. September in der Bergkirche inEisenstadt aufgeführt wurde. Es soll-te sein letztes vollendetes Werk blei-ben. Am 31. Mai 1809 starb er inseinem Haus in Gumpendorf. AmTag darauf wurde er nach der Ein-segnung in der Pfarrkirche auf demHundsthurmer Friedhof bestattet.

deskanzler Helmut Kohl stimmtedem im Namen der Bundesregie-rung zu: „Einigkeit und Recht undFreiheit - mit diesem Dreiklang ge-lang es uns, nach 1949 die erfolg-reichste rechtsstaatliche Demokra-tie unserer Geschichte zu gestalten.Der Wunsch aller Deutschen, dieEinheit ihres Vaterlandes in Freiheitzu vollenden, kam im Deutschland-lied besonders eindringlich zum Aus-druck. Der Wille der Deutschen zurEinheit in freier Selbstbestimmungist die zentrale Aussage der drittenStrophe des Deutschlandliedes“

Damit trugen Bundespräsident undBundeskanzler einer mehr als vier-zigjährigen Übung in der Bundesre-publik Rechnung. Zugleich bedeu-tet die Festlegung der dritten Stro-phe als Nationalhymne keineswegsdas Verbot, bei nichtstaatlichen An-lässen das vollständige Lied abzu-drucken oder zu singen. (nach „Wis-senschaftliche Dienste des Deut-schen Bundestages“; a.a.O.)

(2) Dichter und Komponist

Das „Lied der Deutschen“ stammttextlich von August HeinrichHoffmann von Fallersleben. Erwurde am 2. April 1798 in Fallersle-ben geboren und studierte in Göttin-gen und Bonn. Ab 1830 hatte er inBreslau eine Professur für deutscheSprache und Literatur inne. 1842wurde er wegen seiner nationallibe-ralen Gesinnung dieses Amtes ent-hoben und des Landes verwiesen.

August Heinrich Hoffmann von Fallersleben

NATIONALHYMNE

Joseph Haydn

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te. Vielmehr brachte Fallerslebendamit seine Sehnsucht nach einemgeeinten Deutschland gegenüberder Kleinstaaterei zum Ausdruck.Nicht geographische Expansion,sondern eine gesamtdeutsche Kon-stitution waren sein Anliegen. Ausder Kenntnis der deutschen Ge-schichte und dem Aufreiben in zahl-losen Kleinkriegen wäre ein geein-tes Deutschland weit besser zumeigenen, inneren und äußerenSchutz geeignet gewesen. (nach„Wissenschaftliche Dienste desDeutschen Bundestages“)

Auch die geographischen Angaben„Von der Maas bis an die Memel,von der Etsch bis an den Belt“ beto-nen keine territorialen Ansprüche,sondern beschreiben die Außen-grenzen des Deutschen Bundes imJahr 1841.

Als nach dem Sieg gegen Frank-reich im Jahr 1871 das deutscheKaiserreich entstand, wurde „Heildir im Siegerkranz“ (nach der glei-chen Melodie wie „God save theQueen“;ebenfalls von Haydn) zurNationalhymne bestimmt, worüberFallersleben sehr enttäuscht war.Das „Lied der Deutschen“ gewannjedoch ebenfalls an Popularität. Eintrauriger Höhepunkt war 1914, alsim flandrischen Langemarck jungeSoldaten zu Tausenden in einerSchlacht fielen, in die sie unter Sin-gen des „Liedes der Deutschen“gezogen waren. Nach dem Endedes 1. Weltkrieges wurde das Liedvon den Siegermächten zunächstverboten. Im Jahr 1922 bestimmte

es dann allerdings ReichspräsidentFriedrich Ebert zur Nationalhymne.Ebert unterstrich: „Es soll nicht die-nen als Ausdruck nationaler Erhe-bung. Aber so wie der Dichter, solieben wir heute Deutschland überalles. In Erfüllung seiner Sehnsuchtsoll unter der schwarz-rot-goldenenFahne der Sang von Einigkeit undRecht und Freiheit der festliche Aus-druck unserer (...) Gefühle sein.“

Von 1933 bis 1945 erfuhr das „Liedder Deutschen“ im Nazireich jenePervertierung, die insbesondere sei-ne erste Strophe bis heute zum In-halt heftiger Debatten macht. In völ-liger Missdeutung der dichterischenAbsichten wurde mit der ersten Stro-phe der braune Anspruch auf dieWeltherrschaft und die Unterwer-fung anderer Völker dokumentiert.Hinzu kam die völlig wirre Verknüp-fung des „Liedes der Deutschen“ mitdem „Horst-Wessel-Lied“, demKampflied der SA, das nach der er-sten Strophe angehängt wurde. Diezweite Strophe des „Liedes der Deut-schen“ war den Nazis zu roman-tisch, die dritte zu demokratisch.Genau genommen war damit dieerste Strophe des „Liedes der Deut-schen“ zum Vorspann für das brau-ne „Horst-Wessel-Lied“ degradiert.

Angesichts des Missbrauchs vor al-lem der ersten Strophe des „Liedesder Deutschen“ während des DrittenReiches ist es somit nicht verwun-derlich, dass in der jungen Bundes-republik die Frage nach der Natio-nalhymne so kontrovers diskutiertwurde.

NATIONALHYMNE

Im Jahr 1952 kam es durch deneingangs erwähnten Briefwechselzwischen Heuss und Adenauer dannaber doch zur erneuten Bestimmungdes „Liedes der Deutschen“ zur Na-tionalhymne. In dem oben zitiertenSchriftwechsel zwischen von Weiz-säcker und Kohl aus dem Jahr 1991ist treffend formuliert, mit welcherBerechtigung „Einigkeit und Rechtund Freiheit“ zur deutschen Natio-nalhymne bestimmt ist. Treffenderund eingehender als diese Strophekann man die demokratischenGrundlagen der BundesrepublikDeutschland nicht beschreiben.

Wer den historischen Kontext derEntstehung kennt, wird auch die er-ste Strophe des „Liedes der Deut-schen“ akzeptieren und verstehen,dass sie wie vieles im Nazireich miss-braucht und pervertiert worden ist.Es kann keine Rede davon sein,dass die Nationalhymne oder das„Lied der Deutschen“ insgesamt na-tionalistische Überheblichkeit oderterritoriale Expansion propagieren.Wer das Lied heute wieder in die-sem Sinne verstanden wissen will,der irrt - egal, ob er sich in braunerGesinnung diese Fehlinterpretationbewusst propagandistisch zu eigenmacht oder ob er im anderen Extremaufgrund vermeintlicher deutsch-na-tionalistischer Tendenzen glaubt, dieHymne ablehnen und verwerfen zumüssen. Mit „Einigkeit und Rechtund Freiheit“ hat die Bundesrepublikeine historisch verwurzelte und desheutigen demokratischen Rechts-staates würdige Nationalhymne.

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Die Bundesflagge

Neben der Nationalhymne sind Bun-desflagge und Bundesadler die pri-mären nationalen Symbole der Bun-desrepublik Deutschland. Währenddie Hymne in Melodie und Text denakustischen Bereich abdeckt, bildenFlagge und Adler als optische Sym-bole die eigentlichen staatlichenHoheitszeichen der Bundesrepublik.An dieser Stelle soll es um die Bun-desflagge gehen.

Im Grundgesetz der Bundesrepu-blik Deutschland ist in Artikel 22 fest-geschrieben: „Die Bundesflagge istSchwarz – Rot - Gold.“ Hinter die-sem schlichten und prägnantenGrundsatz verbirgt sich eine langeGeschichte. Zudem ist Artikel 22 GGaufgrund seiner Kürze auslegungs-bedürftig.

(1) Die Geschichte

„Schwarz–Rot–Gold“ – die deut-schen Farben sind nach 1810 alsFreiheitssymbol im Volk entstanden.Sie wurden nicht durch einen ho-heitlichen Akt bestimmt, sondern sinddurch die öffentliche Meinung in demzähen Ringen jener Zeit um nationa-le Einheit und demokratische Frei-heit herausgebildet worden. Ihre Ur-sprünge sind nicht eindeutig be-stimmbar. Eine Auffassung besagt,die Farben hätten sich aus der Uni-form des „Freikorps Lützow“ entwik-kelt, das 1813 / 15 in den Befrei-ungskriegen gegen Napoleonkämpfte. Diese Uniform bestand auseinem schwarzen Rock mit rotenAufschlägen und goldenen Knöp-fen.

Eine weitere mögliche Quelle: DieJenaer Urburschenschaft, in der sichehemalige Lützower zusammenfan-den, erhielt 1816 eine Verbindungs-fahne in den Farben rot–schwarz–rot mit goldenem Eichenzweig.

Anlässlich des vierten Jahrestagesder Völkerschlacht bei Leipzig, am18.Oktober 1817, zogen etwa 500

Studenten der Burschenschaft undeinige Professoren aus vielen deut-schen Staaten mit der rot-schwarz-roten Fahne auf die Wartburg beiEisenach, um für Freiheit und Ein-heit und gegen restaurative Ideenzu demonstrieren. Die sogenannte„Wartburgfahne“ wird heutzutage imFestsaal des Pallas der Burg ge-zeigt, sie ist eine größere Kopie desOriginals, das am 18.Oktober 1817mitgeführt wurde und heute im Stadt-museum von Jena aufbewahrt wird.Sie enthält den eingestickten Schrift-zug „von den Frauen und Jungfrau-en zu Jena am 31.März 1816“, zumersten mal sind hier drei Farbbahnen(rot-schwarz-rot) gewählt, was ver-mutlich auf den Einfluss der franzö-sischen Trikolore zurückzuführen ist.Zusätzlich zu den goldenen Fran-sen wurde ein goldener Eichenzweigeingestickt.

Viele zeitgenössische Stiche zeigenirrtümlich schon damals Burschen-schaftler mit Fahnen in den FarbenSchwarz-Rot-Gold.

Mit dem Beginn der Verfolgung derBurschenschaftler, nach der Ermor-dung Kotzebues, musste die "Wart-burgfahne" 1819 als Symbol desKampfes für Einheit und Freiheit inDeutschland vor dem Zugriff desStaatsapparates versteckt werden.Sie wurde zeitweise unter einer Altar-decke verborgen, 1836 wurde sie in

die Schweiz in Sicherheit gebracht.1858 fand sie den Weg zurück nachDeutschland.

Eine nationale Bedeutung erhieltendie Farben schwarz–rot–gold erst,als sie nach 1818 mit der in derÖffentlichkeit gehegten, wenngleichfalschen Meinung zusammentrafen,sie entsprächen den im Reichsadlerzusammengeführten Farben desalten deutschen Reiches. In der Fol-gezeit entwickelten sich schwarz–rot–gold zum Symbol nationaler Ein-heit und demokratischer Freiheit undwurden damit zum ausdrucksstar-ken Zeichen gegen die Kräfte derReaktion.

Einen Höhepunkt der freiheitlichenBestrebungen unter den Farbenschwarz-rot-gold bildete im Jahr1832 das Hambacher Fest. DasRevolutionsjahr 1848 stand eben-falls ganz im Zeichen von schwarz-rot-gold. Folgerichtig bestimmte dieFrankfurter Nationalversammlungdiese Farben auch zur National- undzur Handelsflagge.

Mit dem Sieg der reaktionären Kräf-te gerieten die Farben schwarz-rot-gold allerdings schnell wieder inMisskredit. Als Zeichen demokrati-scher Freiheit und nationaler Revo-lution, als Symbol der Erniedrigungder Monarchie im Jahr 1848 kamensie für das von Bismarck geschaffe-ne, oktroyierte deutsche Kaiserreich1871 keinesfalls in Frage. Vielmehr

Wartburgfest 1817

Das Hambacher Fest 1832

BUNDESFLAGGE

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wählte man schwarz-weiß-rot zur Na-tionalflagge, eine Kombination ausdem preußischen schwarz-weiß unddem rot-weiß der Hansstädte.

Die Weimarer Republik traf eineRegelung, die als der „Flaggen-kompromiss“ in die Geschichte ein-ging. Einerseits wurde schwarz-rot-gold zur Nationalflagge bestimmt,anderseits blieb schwarz-weiß-rot alsHandelsflagge erhalten. Hieran wirddie politische Zerrissenheit jener Zeitbesonders deutlich: einerseits dieFarben von Demokratie und Frei-heit, andererseits die Farben desnationalistisch-konservativen kaiser-treuen Deutschland.

Am 13.03.1933 verordnete Reichs-präsident Paul von Hindenburg,„dass vom morgigen Tage bis zurendgültigen Regelung die schwarz-weiß-rote Fahne und die Haken-kreuzfahne gemeinsam zu hissensind“. Das Schwarz-Rot-Gold derdeutschen demokratischen Traditi-on wurde damit liquidiert. 1935 wirdin dem ersten „Nürnberger Gesetz“bestimmt: „Reichs- und Nationalflag-ge ist die Hakenkreuzflagge, sie istzugleich Handelsflagge“. Hinsicht-lich der Reichsfarben blieb es beischwarz-weiß-rot.

(2) „Schwarz-Rot-Gold“ in derBundesrepublik Deutschland

(a) Rechtliche Grundlagen;Verfahrensbestimmungen, Hinter-grund

Nach dem 2. Weltkrieg unterlagenauch die schwarz-rot-goldenen Far-ben einem Verbot durch die alliier-ten Siegermächte. In seiner letztenSitzung vor der Verabschiedung desGrundgesetzes bestimmte der Par-lamentarische Rat dann jedoch inArtikel 22 GG: „Die Bundesflagge istschwarz-rot-gold.“

Damit stellten sich die Väter desGrundgesetzes in die Tradition derfreiheitlichen und demokratischenBewegungen im Deutschland des19. Jahrhunderts. Der Artikel 22 istder einzige, in dem sich das Grund-gesetz nationalen Symbolen derRepublik widmet.

Allerdings gewinnt Artikel 22 GGnicht nur hieraus eine Sonderstel-lung in der Verfassung. Er ist aucheiner der wenigen, wenn nicht dereinzige Grundgesetzartikel, der seit1949 nicht Gegenstand eines Ver-fahrens vor dem Bundesverfas-sungsgericht war. In Artikel 22 GGist die Beschaffenheit der Bundes-flagge nur in den Grundsätzen gere-gelt. Aufgrund der Knappheit blei-ben verschiedene Fragen offen.

Zunächst muss in deutscher Gründ-lichkeit zwischen den Begriffen „Flag-ge“ und „Fahne“ unterschieden wer-den. Danach ist eine Flagge ein gra-fisch gestaltetes Stück Tuch, dasmit Leinen an einer Vorrichtung zumHissen befestigt ist. Eine Fahne hin-gegen ist ein grafisch gestaltetesStück Tuch, das fest an einer Stan-ge aufgehängt ist. Hinzu kommt derBegriff des Banners, ein grafischgestaltetes Stück Tuch entspre-chend einer um 90° nach rechts ge-drehten Fahne, das Längenmaß grö-ßer als das Breitenmaß.

Des Weiteren lässt Artikel 22 GGtextlich sowohl eine horizontale alsauch eine vertikale Anordnung derFarben zu. Allerdings knüpft dieserArtikel offenkundig an die Traditionan, in der die Farben „schwarz-rot-gold“ stehen. Seitdem in diesen Far-ben geflaggt wird, waren die Strei-fen stets waagerecht angeordnet.Im Parlamentarischen Rat wurdeauch nicht die Frage des Streifen-verlaufs erörtert, sondern Kreuz- undTrikolorenform erwogen.

Nachdem man sich entschiedenhatte, bei der Trikolorenform zu blei-ben, hielt man mit Blick auf die Tra-

dition die Frage des Streifenverlaufsfür selbstredend mit erledigt. ("Tri-kolore" bedeutet "drei Farben"; derStreifenverlauf ist damit nicht fest-gelegt.)

An der Reihenfolge der Farben lässthingegen schon Artikel 22 GG keineZweifel: Aus der bewusst gewähltentextlichen Verbindung mit Bindestri-chen anstelle von Kommata wirddeutlich, dass keine alternativenFarbfolgen zulässig sind. Im Detailnicht vorgegeben sind das Verhält-nis der Höhe zur Länge des Flaggen-tuches oder die (einheitliche) Breiteder Streifen. Trotz der Knappheitdes Artikels 22 GG in seinen Aussa-gen ist für die Bundesflagge ein ge-stalterischer Rahmen vorgegeben.In Ausfüllung des Artikels 22 GGsind keine Bestimmungen zulässig,die das Erscheinungsbild der Bun-desflagge soweit verändern, dasssie nicht mehr als in der Tradition derbekannten deutschen Flagge in ho-rizontalem schwarz-rot-gold zu er-kennen wäre.

Ähnlich der Nationalhymne fällt dienähere Regelung zur Ausgestaltungder Bundesflagge in die Ehrenhoheitdes Bundespräsidenten, die dieserfreilich im Einvernehmen mit derBundesregierung ausübt. Die aktu-ellen Bestimmungen zur Gestaltungenthält die „Anordnung [des Bun-despräsidenten] über die deutschenFlaggen“ vom 13.11.1996 (BGBl ISeiten 1729 ff). Diese Anordnunglautet:

„Auf Vorschlag der Bundesregierungbestimme ich zur Form und Führung derdeutschen Flaggen:I.1. Die Bundesflagge besteht aus dreigleich breiten Querstreifen, obenschwarz, in der Mitte rot, unten goldfar-ben, Verhältnis der Höhe zur Länge desFlaggentuches wie 3 zu 5. Die Bundes-flagge kann auch in Form eines Bannersgeführt werden. Das Banner besteht ausdrei gleich breiten Längsstreifen, linksschwarz, in der Mitte rot, rechts goldfar-ben.2. Die Standarte des Bundespräsiden-ten oder der Bundespräsidentin ist eingleichseitiges, rotgerändertes, goldfar-benes Rechteck, darin der Bundesadler,schwebend, nach der Stange gewendet,Verhältnis der Breite des roten Randeszur Höhe der Standarte wie 1 zu 12.

Konrad Adenauer hißt "schwarz-rot-gold"am 5.5.1955 (Deutschland wieder souverän)

BUNDESFLAGGE

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3. Die Dienstflagge der Bundesbehör-den (Bundesdienstflagge) hat die glei-chen Querstreifen wie die Bundesflag-ge, darauf, etwas nach der Stange hinverschoben, in den schwarzen und dengoldfarbenen Streifen je bis zu einemFünftel übergreifend, den Bundesschild,den Adler nach der Stange gewendet,Verhältnis der Höhe zur Länge desFlaggentuches wie 3 zu 5. Wird dieBundesdienstflagge in Bannerform ver-wendet, ist der Bundesschild, den Adlerzum schwarzen Streifen hin gewendet,parallel zu den Längsstreifen ausgerich-tet, etwas nach der Stange hin verscho-ben, in den schwarzen und den goldfar-benen Teil je bis zu einem Fünftel über-greifend. (...)

III.An Dienstkraftfahrzeugen können beidienstlichen Fahrten die in den Anhän-gen 2 und 3 beschriebenen Flaggengeführt werden, wenn sich der Amtsin-haber oder die Amtsinhaberin oder inden in Nummer 2 des Anhangs 2 be-zeichneten Fällen der Stellvertreter oderdie Stellvertreterin im Fahrzeug befin-det. Die Flagge ist am rechten Kotflügelanzubringen. (...)

V.1. Die Führung der Bundesdienstflaggean Dienstkraftfahrzeugen der deutschenVertretungen im Ausland regelt das Aus-wärtige Amt.

2. Die Flaggenführung bei der Bundes-wehr und beim Bundesgrenzschutz wirdbesonders geregelt. (...)“

Auf den Seiten 11 und 12 sind einigeBeispiele aus den Anhängen 1 und 2zu dieser Anordnung grafisch undtextlich dargestellt.

(b) Heutiger Symbolgehalt

Das Grundgesetz insgesamt ist ent-standen in bewusster Anknüpfungan die demokratische deutsche Tra-dition und in entschiedener Wen-dung gegen den Nationalsozialis-mus.

Diese Grundeinstellung sah man zuRecht in den Farben schwarz-rot-gold versinnbildlicht. Denn dieseFarben standen 1848 wie 1918/19für die Verbindung von Nation undDemokratie, für Frieden und Ein-heit. Als „Fahne des 17. Juni 1953“

erfuhren schwarz-rot-gold noch einedeutliche Verstärkung dieser Sym-bolik.

Neben dem Bekenntnis zur nationa-len Einheit steht das Bekenntnis zurFreiheit. Die Farben schwarz-rot-gold symbolisieren die freie Entschei-dung des Volkes für die Republik,die Demokratie und den Rechtsstaat.Die drei Farben der Bundesflaggetreten damit nicht nur aufgrund dergemeinsamen Entstehungszeit, son-dern insbesondere in Aussage undInhalt in einen engen symbolischenZusammenhang mit dem „Dreiklang“der Nationalhymne: „Einigkeit undRecht und Freiheit“.

Die historisch ableitbare Überein-stimmung des Symbolgehaltes derBundesflagge mit wesentlichen Aus-sagen des Grundgesetzes erklärtdie systematische Stellung des Arti-kels 22 GG innerhalb des Grundge-setzes ( in der Nähe etwa zu Artikel20 GG). Allerdings kann der sich anfundamentale Verfassungs-grundsätze anschließende Artikel 22GG nur bestätigenden, nicht aberselbstständig tragenden Charakterhaben. Anders als in Weimar („Wei-marer Flaggenkompromiss“) stehendie Bundesfarben im Einklang mitden fundamentalen Verfassungs-grundsätzen.

(c) Berechtigung zur Flaggen-führung; Schutz der Staats-symbole

Das Recht, die Bundesflagge zuzeigen, hat grundsätzlich jede/rStaatsbürger/in. Allerdings bestehenSchranken durch die allgemeinenGesetze und die verfassungsmäßi-ge Ordnung. Die Befugnis, die Bun-desflagge zu führen, haben alle staat-lichen Stellen des Bundes, der Län-der und auch der Kommunen. DieBundesdienstflagge ist den Bundes-behörden vorbehalten.

Die Würde des Staates macht eserforderlich, seine Symbole vor Miss-brauch und Verunglimpfungen zuschützen. Dies geschieht vor allemmit strafrechtlichen Mitteln (§ 90aStGB, § 15 Flaggenrechtsgesetz[Dieses Gesetz regelt die Flaggen-führung in der Seeschifffahrt.] ). Hin-

zu treten Regelungen im Gesetz überOrdnungswidrigkeiten oder in §§ 4und 27 des Warenzeichengesetzes.Nach § 124 (1) Nr. 2 OWiG handeltordnungswidrig, wer unbefugt eineDienstflagge des Bundes oder einesLandes benutzt. Genau genommen,böten also beispielsweise Fußball-spiele oder Schrebergärten einewahre Goldgrube für Bußgelder, trifftman dort doch sehr oft auf Privatper-sonen, die die Bundesdienstflaggezeigen.

Bei den Schutzvorschriften mussman davon ausgehen, dass sie sichnicht nur auf die Flaggen in der Aus-führung nach der oben zitierten An-ordnung des Bundespräsidentenbeziehen, sondern auf alle Flaggen,die erkennbar als deutsche geführtwerden.

Demokratische Tradition in Deutschland:Unter "schwarz-rot-gold" zieht 1848 dasParlament in die Frankfuter Paulskirche ein.

BUNDESFLAGGE

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Die Bundesflagge

besteht aus drei gleich breiten

Querstreifen, oben schwarz, in der Mitte

rot, unten goldfarben, Verhältnis der

Höhe zur Länge des Flaggentuches wie

3 zu 5.

Die Bundesflagge kann auch in Form eines Banners

geführt werden. Das Banner besteht aus drei gleich breiten

Längsstreifen, links schwarz, in der Mitte rot, rechts

goldfarben.

Die Standarte des Bundespräsidenten

ist ein gleichseitiges, rotgerändertes, goldfarbenes

Rechteck, darin der Bundesadler, schwebend, nach der

Stange gewendet, Verhältnis der Breite des roten Randes

zur Höhe der Standarte wie 1 zu 12.

BUNDESFLAGGE

12

Die Bundesdienstflagge – die

Dienstflagge der Bundesbehörden - hat

die gleichen Querstreifen wie die

Bundesflagge, darauf, etwas nach der

Stange hin verschoben, in den

schwarzen und goldfarbenen Streifen je

bis zu einem Fünftel übergreifend, den

Bundesschild, der Adler nach der Stange

gewendet, Verhältnis der Höhe zur

Länge des Flaggentuches wie 3 zu 5.

Wird die Bundesdienstflagge in Bannerform

verwendet, ist der Bundesschild, den Adler zum

schwarzen Streifen hin gewendet, parallel zu den

Längsstreifen ausgerichtet, etwas nach der Stange hin

verschoben, in den schwarzen und den goldfarbenen Teil

je bis zu einem Fünftel übergreifend.

Beispiele für Standarten an Dienst-KFZ: links Leiter einer Bundesmittelbehörde (zB

Oberfinanzpräsident); rechts Leiter einer unteren Bundesbehörde ( zB Vor-

steher/in eines HZA, BV-Amtes, Bundesforstamtes )

BUNDESFLAGGE

13

Der Große Zapfenstreich

(1) Einführung

Der „Große Zapfenstreich“ ist keinnationales Symbol der Bundesrepu-blik Deutschland im eigentlichen,verfassungsrechtlichen Sinne. Den-noch wurde er in die Artikelreihe„Nationale Symbole der Bundesre-publik“ aufgenommen. Denn der„Große Zapfenstreich“ ist in der Bun-desrepublik das einzige (militär) -musikalische Zeremoniell seiner Art.

Bei der Entscheidung, ob zu einerbestimmten Gelegenheit die Auffüh-rung des „Großen Zapfenstreiches“gerechtfertigt ist, wird regelmäßigein strenger Maßstab angelegt. Dieeinzigartige Stellung des „GroßenZapfenstreiches“ und die restriktiveAufführungspraxis führen dazu, dassdieses Zeremoniell im protokollari-schen Bereich auf herausragendestaatliche Anlässe beschränkt bleibt.

Ein Beispiel war die Aufführung des„Großen Zapfenstreiches“ am Bran-denburger Tor zur Verabschiedungder Westalliierten aus Berlin, einanderes Beispiel die Aufführung1998 in Speyer zur Verabschiedungdes damaligen Bundeskanzlers Hel-mut Kohl.Ein weiteres Zeichen für den beson-deren Rang des „Großen Zapfen-streiches“ ist die Anweisung, die zuseiner Kernpartitur gehörenden Mu-sikstücke zu keiner anderen Gele-genheit zu spielen.

Die enge Verknüpfung mit heraus-ragenden staatlichen Anlässen unddie Aufführung durch die Streitkräftelassen den „Großen Zapfenstreich“zu einem Symbol werden, in demdie Staatshoheit zum Ausdruck ge-langt.

In diesem feierlichen Abend-zeremoniell repräsentiert der Staatsich selbst. Wie an keiner anderenStelle auffindbar, verbindet geradeder „Große Zapfenstreich“ die natio-nalen Symbole der Bundesrepublik

zu einem einheitlichen Ganzen: Bun-desflagge, Bundeswappen und Na-tionalhymne werden gezeigt bzw.gespielt. Daher erschien es gerecht-fertigt und notwendig, den „GroßenZapfenstreich“ in diese Artikelserieaufzunehmen.

Hinzu kommt ein weiterer Grund.Ähnlich anderen Staatssymbolenerfuhr auch der „Große Zapfen-streich“ im Dritten Reich jenen per-vertierten Missbrauch, der ihn heuteauf geteilte Reaktionen und geteilteAkzeptanz stoßen lässt. So fühlt sichvielleicht mancher durch den feierli-chen Rahmen, in dem der „GroßeZapfenstreich“ aufgeführt wird, andie Aufmärsche und Paraden derWehrmacht erinnert oder an dieFackelzüge aus den Tagen der„Machtergreifung“. Doch der „GroßeZapfenstreich“ ist kein Relikt aus derNazizeit; seine Wurzeln reichen vielweiter zurück und seine Aussage isteine ganz andere.

Man kann dem „Großen Zapfen-streich“ nur schwer folgen und ihnnur schwer verstehen, wenn manseine geschichtlichen und inhaltli-chen Hintergründe nicht kennt. In-sofern soll dieser Artikel auch auf-klärend dazu beitragen, das Ver-ständnis und damit die Akzeptanzfür den „Großen Zapfenstreich“ zufördern.

Der vorliegende Artikel bezieht sichauf den „Großen Zapfenstreich“, wieer bei staatlichen protokollarischenAnlässen durch die Bundeswehraufgeführt wird. Die Erläuterungenzur Geschichte, zum Ablauf und zurBedeutung des „Großen Zapfen-streiches“ sind aber auch auf ande-re Anlässe und Ausführende über-tragbar. Denn neben solchen staat-lichen Anlässen hat der „Große Zap-fenstreich“ auch im deutschenVereinsleben seinen festen Platz.Beispielsweise werden Vereins-jubiläen mit dem „Großen Zapfen-streich“ begangen. Bei Schützen-oder Reiterfesten steht der „GroßeZapfenstreich“ regelmäßig auf demProgramm.

(2) Der Begriff „Zapfenstreich“

Heute bezeichnet der „Große Zap-fenstreich“ eine militärmusikalischeVeranstaltung der Bundeswehr, dieauf dem vielfältigen Gebiet der deut-schen Militärmusik eine besondereund herausragende Stellung ein-nimmt.

Der Begriff „Zapfenstreich“ stammtaus der Zeit der Landsknechte. Miteinem Stockschlag oder -streich aufden Zapfen / Zapfhahn des Fassesgab der „Profos“, der Verwalter derMilitärgerichtsbarkeit, das Zeichen

"Großer Zapfenstreich" / Bild: Bundesministerium der Verteidigung (BMVg)

GR. ZAPFENSTREICH

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für den Beginn der Nachtruhe, dieunbedingt einzuhalten war. DieLandsknechte hatten sich unverzüg-lich in die Unterkünfte zu begeben,den Wirten und Marketendern wardanach jeder Ausschank untersagt.Dabei wurde der „Profos“ regelmä-ßig von einem Trommler und einemPfeifer begleitet, dem sogenannten„Spil“.

Das Wort „Zapfenstreich“ findet auchin unseren Nachbarländern seineEntsprechungen. Das englische„Tatoo“ beispielsweise ist ebenfallsein musikalisches Abendzeremoniellder Truppe, beeindruckend durchein meist vielseitiges und farbigesProgramm, und stammt ethy-mologisch von dem Begriff „tap to!“– „Hahn zu !“ der schwedischenStreitkräfte des 17. Jahrhunderts.

(3) Die Geschichte des „GroßenZapfenstreiches“

(a) Historische Wurzeln

Im Jahr 1596 wurde erstmals einAbendsignal im Zusammenhang mitdem „Zapfenschlag“ erwähnt. AusZweckmäßigkeitsgründen wurde der„Zapfenschlag“ später völlig durchmusikalische Signale ersetzt. Bei denFußtruppen, der Infanterie, warendies Trommel- und Flöten-/Pfeifen-zeichen und bei den berittenen Trup-

pen, der Kavallerie, waren es Trom-petensignale (die sogenannte„Retraite“). Bereits im Jahr 1726werden diese Abendsignale als „Zap-fenstreich“ bezeichnet.

Ursprünglich hatte jeder Truppenteilsein eigenes Zapfenstreichsignal; al-lerdings fanden bereits im 18. Jahr-hundert Vereinheitlichungen inner-halb der Waffengattungen statt.Waren in einem Feldlager mehrereWaffengattungen vertreten, wurdeder Zapfenstreich entsprechend derRangordnung der Truppen nachein-ander geschlagen bzw. geblasen.

So trägt der „Große Zapfenstreich“in seiner heutigen Form mit der Spiel-folge von Trommel- und Pfeifen-stücken, Reitersignalen und demGebet bis auf den heutigen Tag diebeiden Traditionen deutscher Mili-tärmusik in sich: Die Trommel unddie Pfeife, also das „Spil“ der Lands-knechte ebenso wie die Trompetenund Pauken der Reiterei.

(b) Einführung des „Gebetes“

Das heute übliche Zeremoniell des„Großen Zapfenstreiches“, wie esunter 5. beschrieben wird, geht aufdie Befreiungskriege 1813-1815zurück. Insbesondere stammt derBrauch der preußischen Armee, demZapfenstreich ein kurzes Gebet inForm eines Abendliedes folgen zulassen, aus dem Jahr 1813. Die –historisch nicht belegte – Überliefe-rung berichtet, dass erstmals KönigFriedrich Wilhelm III für die preußi-schen Truppen die Einführung ei-nes Gebetes nach dem Zapfen-streich befahl. Der König hatte zuvornach der Schlacht vonGroßgörschen diesen Brauch imLager der verbündeten Russen be-obachtet. Er war hiervon derart be-eindruckt, dass er mit Kabinettsordrevom 10.08.1813 diese Übung auchfür seine eigenen Truppen anordne-te. Vor diesem Hintergrund nannteman den „Großen Zapfenstreich“zeitweise auch „Russischer Zapfen-streich“, wie etwa die Mainzer Chro-nik vom 3. August 1816.

Es ist nicht bekannt, welcher Choralzur Zeit der Übernahme des Brau-ches in die preußische Armee zumGebet gespielt wurde. Allerdings

nahm schon bald nach der Einfüh-rung ein von Dimitrij Bortnianski(1751-1825; Direktor der Peters-burger Hofkapelle) vertontes russi-sches Abendgebet diesen Platz ein.Dieses Abendgebet blieb zunächsttextlos, später unterlegte man derMusik das Gedicht „Ich bete an dieMacht der Liebe“ des deutschenMystikers Gerhard Tersteegen(1697-1769). Man hat vor 1918 undnach 1933 verschiedene Versucheunternommen, dieses Lied zu erset-zen. Es war aber bereits zu sehr inder militärischen Tradition und imBewusstsein der Bevölkerung ver-wurzelt, so dass man stets zu ihmzurückkehrte. Als Entstehungsjahrwird für Bortnianski´s Musikstückübrigens regelmäßig 1822 angege-ben. Danach kann es zumindest nichtdieser Choral gewesen sein, denKönig Friedrich Wilhelm III bei sei-nem Besuch im russischen Feldla-ger 1813 gehört hat. ( Im übrigen istauch die Bezeichnung „RussischerZapfenstreich“ irreführend, da fak-tisch nur der Brauch des Gebetesvon den russischen Streitkräftenübernommen wurde. )

(c) Entstehen des „Großen Zapfen-streiches“

Mit der Einführung des „Gebetes“als Abschluss des Zapfenstreichesund unter Zusammenführung vonZapfenstreichstücken der Infanterieund der Kavallerie war nach 1813auf der Grundlinie von „Locken –Zapfenstreich – Gebet“ das nochheute gültige Grundmuster des „Gro-

Kesselpaukist vor dem MusikkorpsBild: BMVg

"Helm ab zum Gebet !" / Bild: BMVg

GR. ZAPFENSTREICH

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ßen Zapfenstreiches“ entstanden.(„Locken“ heißt hier soviel wie An-kündigung oder Aufruf.)

Auf dieser Grundlinie arrangierteWilhelm Wiebrecht (1802 – 1872),Direktor sämtlicher Musikkorps desPreußischen Gardekorps, die letzt-lich bis heute gültige Spielfolge des„Großen Zapfenstreiches“. Der „Gro-ße Zapfenstreich“ in der Fassungvon Wiebrecht wurde erstmals am12. Mai 1838 unter dessen eigenerLeitung aufgeführt – von 200 Spiel-leuten und 1000 Musikern zu Ehrendes russischen Zaren Nikolaus I.

Daran werden im übrigen auch dieBedeutung des Adjektivs „groß“ unddie Ambivalenz des Zeremoniellserkennbar: Das Adjektiv unterschei-det den alltäglichen Zapfenstreich inden Kasernen oder Feldlagern vonseiner - inhaltlich letztlich gleichen -Aufführung zu herausragenden Ge-legenheiten in besonderem Rah-men. Im Alltag erklang der Zapfen-streich um seiner originären Funkti-on willen, den Truppen das Zeichenzur Nachtruhe zu geben. Im „gro-ßen“ Rahmen hingegen erklingt erzu protokollarischen Zwecken umseines feierlichen Gehalts willen,wobei es eben der „große“ Rahmenist, der diesen Gehalt in den Vorder-grund treten lässt.

Von geringfügigen Änderungen ab-gesehen, galt der „Große Zapfen-streich“ in der 1838 aufgeführtenFassung im preußischen Ein-flussbereich seitdem als verbindlich.In anderen deutschen Staaten ver-wendete man aber auch eigene Ab-folgen und Musikstücke, z.B. in Bay-ern statt des „Ich bete an die Machtder Liebe“ das „Bayerische Militär-gebet“. Ebenso gab es in SachsenAbwandlungen in der Spielfolge.

Damit umriss die 1838 erklungeneWiebrecht´sche Spielfolge zumin-dest ein Konzept, das zwar bis 1918vielerorts variiert wurde, sich aber-doch wie ein roter Faden bis zumheute verbindlichen Ablauf durch dieZeit zieht. Der „Große Zapfenstreich“wurde von den späteren Armee-Musikinspizienten Gustav Roßbergund Oskar Hackenberger zwar nocheinmal überarbeitet, aber nicht mehrwesentlich verändert. Bei der Durch-führung des „Großen Zapfen-

streiches“ blieb es bis 1918 Praxis,dass man in Infanteriestandorten nurdie Stücke der Fußtruppen mit Ge-bet und an Kavalleriestandorten nurdie Stücke der berittenen Truppenmit Gebet spielte. In Garnisonen, diebeiderlei Waffengattungen beher-bergten, wurde der „Große Zapfen-streich“ in der Wiebrecht´schen Ge-samtform aufgeführt.

(d) Einfügung der Nationalhymne

Die Nationalhymne gehörte ur-sprünglich nicht zur Spielfolge des„Großen Zapfenstreiches“. Gebot esjedoch ausnahmsweise ein ganzspezieller Anlass, dass beim „Gro-ßen Zapfenstreich“ auch die Natio-nalhymne erklang, geschah dies in-nerhalb des Zapfenstreiches, alsovor dem Gebet. Eine solche Aus-nahme war beispielsweise bis 1918die Anwesenheit des Kaisers beim„Großen Zapfenstreich“. Im Jahr1922 wurde die Nationalhymne offi-ziell als Abschluss des „GroßenZapfenstreiches“ im Anschluss andas Abschlagen und den Ruf nachdem Gebet eingeführt.

(4) Der „Große Zapfenstreich“heute

Im Alltag der Bundeswehr gibt esheute keine besonderen akustischen

Zapfenstreichsignale mehr. Geblie-ben ist der „Große Zapfenstreich“ inseiner Sonderstellung.

Im „Großen Zapfenstreich“ habendie deutschen Streitkräfte ein musi-kalisches Abendzeremoniell entwik-kelt, das aufgrund seiner Geschich-te und Inhalte sowie angesichts desbesonderen Ablaufes gerade in sei-ner Friedlichkeit und in seinem Ver-zicht auf jede martialische Droh-gebärde sowie auf jedes Zeichenvon Militarismus oder Nationalismussehr auffällig ist.

Die Aufführung des „Großen Zapfen-streiches“ ist heute in der zentralenDienstvorschrift der Bundeswehr„ZDv 10/8“ geregelt. Danach habensich in seinem Zeremoniell zweiÜberlieferungen des Truppenlebensim Feld bis heute erhalten: derBrauch des Zapfen-streichsignalsund die Sitte, Gelegenheit zumAbendgebet über die Konfessions-grenzen hinweg zu geben.

Die Aufführung des „Großen Zapfen-streiches“ soll den Zusammenhaltder Streitkräfte festigen und die Ver-bundenheit von Truppe und Bevöl-kerung festigen. Die Aufführung istTeil der Traditionspflege in der Bun-deswehr. Unverzichtbar sind

- die Musikfolge des „Großen Zapfen-streiches“ als Zeichen der Verbun-denheit der Teilstreitkräfte und derTruppengattungen

- die symbolische Gelegenheit zumGebet als Aufforderung zu Friedenund Toleranz

- die Nationalhymne als Lied derDeutschen.

Die „ZDv 10/8“ enthält die ausdrück-liche Weisung, die bevorstehendeAufführung eines „Großen Zapfen-streiches“ rechtzeitig durch Presse-und Öffentlichkeitsarbeit bekannt zumachen und die Bevölkerung zurTeilnahme einzuladen.

(5) Das Zeremoniell im Ablauf

Der „Große Zapfenstreich“ ist einAbendzeremoniell. Demzufolge be-ginnt seine Aufführung nicht vor Ein-bruch der Dunkelheit. Da er eine

Fackelträger beim "Großen Zapfenstreich"Bild: BMVg

GR. ZAPFENSTREICH

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geschlossene Einheit bildet, sind dieGäste stets gebeten, ggf. nur zumEnde – nach dem Verklingen derNationalhymne – zu applaudieren.

Der „Große Zapfenstreich“ wird voneiner Ehrenformation ausgeführt, diesich regelmäßig aus einem Musik-korps nebst Spielleuten und einemBegleitkommando zusammensetzt,wobei das Begleitkommando min-destens zwei Züge unter Gewehrnebst Fackelträgern umfasst. DieEhrenformation trägt regelmäßig den„großen Dienstanzug mit Stahlhelm“.

Das Kommando führt ein Truppen-offizier, der mindestens im Rangeeines Stabsoffiziers steht und min-destens denselben Dienstgrad wieder leitende Musikoffizier hat.

Der kommandierende Offizier gibtdie für den „Großen Zapfenstreich“vorgesehenen Kommandos (die al-lesamt in der „ZDv 10/8“ wiederge-geben sind); der Musikoffizier (Chefdes Musikkorps) hat die musikali-sche Leitung. Die Ehrenformationzieht unter den Klängen von Armee-märschen auf; am Ende des Auf-marsches steht stets der „Marschdes York´schen Korps“ von Beetho-ven, mit dem an die Befreiungskrie-ge der Jahre 1813-1815 erinnert wird.

Musikkorps, Begleitkommando undFackelträger nehmen nach demAufmarsch die ihnen zugewiesenenPositionen ein; nach dem Ausrich-ten erfolgt die Meldung an die Per-sönlichkeit, die den „Großen Zap-fenstreich“ abnimmt. Es schließt sichdie „Serenade“ an, eine freie Abfol-ge von üblicherweise drei Musik-stücken. Diese kann sich nach derAuswahl der abnehmenden Persön-lichkeit oder auch nach dem Anlassrichten.

Nach der Serenade folgt der eigent-liche „Große Zapfenstreich“, zu demder kommandierende Offizier dieangetretene Ehrenformation stillste-hen lässt.

(a) Locken zum „Großen Zap-fenstreich“ - Ausgeführt duch Pfei-fen und Trommeln der Spielleute

(b) Langer Wirbel mit anschlie-ßenden acht Trommelschlägen:- Ausgeführt durch Spielleute undMusikkorps

(c) Zapfenstreich-Marsch- Ausgeführt durch Spielleute undMusikkorps. Der „Zapfenstreich-Marsch“ bildet als akustisches Zei-chen im Grunde den eigentlichenKern des gesamten Zapfenstreiches.

(d) Retraite- Ausgeführt durch das MusikkorpsHierbei handelt es sich um die dreiPosten („1. bis 3. Post“) als Signaledes traditionellen Zapfenstreichesder berittenen Truppen.

(e) Zeichen zum Gebet- Ausgeführt durch Pfeifen undTrommeln der Spielleute

(f) Es folgt der Befehl „Helm abzum Gebet !“, woraufhin das Be-gleitkommando – ausgenommen dieFackelträger - und alle in Uniformam Zapfenstreich teilnehmendenSoldaten die Kopfbedeckung abge-ben. Zivile Besucher sind gebeten,sich zu erheben; die Herren nehmenihre Kopfbedeckungen ebenfalls ab.

(g) Gebet- Ausgeführt durch das MusikkorpsEs erklingt das vorerwähnte „Ich betean die Macht der Liebe“ von DimitrijBortnianski.

(h) Es folgt dann der Befehl„Helm auf !“ woraufhin dasBegleitkommando – ausgenommendie Fackelträger - , alle in Uniformam Zapfenstreich teilnehmendenSoldaten sowie die Gäste die Kopf-bedeckung wieder aufsetzen. DieGäste sind gebeten, wieder Platz zunehmen.

(i) Abschlagen nach dem Ge-bet- Ausgeführt durch Pfeifen und Trom-meln der Spielleute (Infanterie)

(j) Ruf nach dem Gebet- Ausgeführt durch das Musikkorps(Kavallerie)

(k) Es folgt der Befehl „Achtung– Präsentiert !“ Die Soldaten inUniform grüßen, soweit angezeigt.Die Gäste erheben sich von ihrenPlätzen.

(l) Nationalhymne- Ausgeführt durch das Musikkorps

Im Anschluss meldet der Komman-dierende den "Großen Zapenstreich"bei der abnehmenden Persönlich-keit ab; die Ehrenformation mar-schiert zum "Zapfenstreich-Marsch"aus.

"Großer Zapfenstreich" vor dem Brandenburger Tor, BerlinBild: BMVg

GR. ZAPFENSTREICH

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Nationale Gedenk- und Feiertage

Neben den optischen und akusti-schen Symbolen wie Bundesflagge,Bundeswappen oder Nationalhym-ne zählen auch die offiziellen Ge-denk- und Feiertage zu den nationa-len Symbolen, durch die sich einStaat öffentlich darstellt. Durch siewerden gemeinsam erlebteSchlüsselereignisse oder –erfahr-ungen als für die Gegenwart be-deutsam und erinnerungswürdighervorgehoben.

In der Bundesrepublik Deutschlandwerden folgende Gedenk- und Fei-ertage begangen (in kalendarischerReihenfolge):

27. Januar Tag des Gedenkens andie Opfer des Nationalsozialismus

17. Juni Nationaler Gedenktagan den Volksaufstand in der dama-ligen DDR vom 17. Juni 1953

20. Juli Gedenken an den Wi-derstand gegen die nationalsoziali-stische Gewaltherrschaft

3. Oktober Tag der deutschen Ein-heit

2. Sonntag v. d. 1. AdventVolkstrauertag

27. Januar

Als Träger der Ehrenhoheit des Bun-des proklamierte der damalige Bun-despräsident Roman Herzog am 3.Januar 1996 den 27. Januar zum„Tag des Gedenkens an die Opferdes Nationalsozialismus“. Histori-scher Hintergrund ist die Befreiungdes Konzentrationslagers Auschwitzdurch die Rote Armee am 27. Janu-ar 1945. Der Name „Auschwitz“ stehtsymbolhaft für den Völkermord undfür die unzähligen Opfer des natio-nalsozialistischen Unrechtsregimes.

17. Juni

In der DDR weiten sich im Juni 1953lokale Streiks zu einem landeswei-

ten Arbeiteraufstand gegen das kom-munistische Regime der SED aus.Die Proteste entzünden sich an deram 28. Mai 1953 vom Ministerratbeschlossenen Erhöhung der Ar-beitsnormen, die faktisch zu einerLohnsenkung führt. Seit Anfang Junikam es deshalb immer wieder zuArbeitsniederlegungen. Aus einemProtestmarsch von Ostberliner Bau-arbeitern am 16. Juni entwickelt sicheine Demonstration von mehr als10.000 Menschen; Transparentefordern u.a. den Rücktritt der SED-Führung und freie Wahlen.

Als westliche Rundfunksender dieNachricht vom Aufstand auch in derDDR verbreiten, bilden sich landes-weit Streikkomitees. Am Mittag des17. Juni wird in weiten Teilen derAusnahmezustand verhängt; sowje-tische Panzer fahren auf. Am Abendist der Aufstand niedergeschlagen.Etwa 20.000 Streikteilnehmer wer-den festgenommen, davon erhaltenrund 1.400 Haftstrafen; 21 Perso-nen werden zum Tode verurteilt. Der

Juniaufstand in der DDR war dieerste Massenerhebung im Herr-schaftsbereich der Sowjetunion undleitete eine Kette weiterer Aufständeein (Ungarn und Polen 1956, CSSR1968, Polen 1980), die in die erfolg-reichen Aufstände und den Sturzdes kommunistischen Systems1989/90 mündete.

Durch Gesetz vom 4. August 1953wurde der 17. Juni in der Bundesre-publik zum gesetzlichen Feiertagerklärt und zehn Jahre später durchProklamation des damaligen Bun-despräsidenten Lübke zum „natio-nalen Gedenktag“ erhoben. Bis zurWiederherstellung der deutschenEinheit 1990 wurde er als „Tag derdeutschen Einheit“ begangen. Da-nach wurde der 3. Oktober zum „Tagder deutschen Einheit“. Das Gesetzvom 4. August 1953 wurde aufgeho-ben, die Proklamation des Bundes-präsidenten Lübke hat aber nachwie vor Gültigkeit.

20. Juli

Am 20. Juli 1944 zündet der Stabs-chef des Ersatzheeres, Oberst ClausGraf Schenk von Stauffenberg im„Führerhauptquartier Wolfsschanze“bei der mittaglichen Lagebespre-chung eine Bombe, um Adolf Hitlerzu töten. Stauffenberg gehört militä-rischen Widerstandskreisen an, de-nen sich Anfang 1944 Mitglieder deszivilen Widerstands angeschlossen

Steine gegen Panzer - Eines der bekanntesten Bilder vom 17. Juni 1953

Proteste vor dem Brandenburger Tor

NAT. GEDENK- / FEIERTAGE

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hatten. Die kritische militärische Lagebewegt den Widerstandszirkel,schnell zu handeln. Stauffenbergwird, da er direkten Zugang zu Hitlerhat, mit der Durchführung des Atten-tats beauftragt; in Berlin wird einRegierungswechsel vorbereitet.

Die vorgesehene Machtübernahmedurch den Widerstand wird durchdie widersprüchlichen Meldungenüber den Erfolg des Attentats verzö-gert. Nachdem feststeht, dass Hitlerüberlebt hat, wechselt der ursprüng-lich zu den Verschwörern zählendeKommandeur des Wachbataillons,Otto Remer, die Seiten und setzt dieVerschwörer fest. Stauffenberg undseine Helfer werden verhaftet undim Hof des Bendlerblocks in Berlinerschossen. Seit dem Ende des 2.Weltkriegs finden zum Gedenkenan den Widerstand gegen die natio-nalsozialistische Gewaltherrschaftam 20. Juli in Berlin an den histori-schen Orten des Umsturzversuchseine Feierstunde und eine Kranz-

niederlegung unter Beteiligung derBundeswehr statt. Diese Orte sinddie „Gedenkstätte Deutscher Wider-stand“ (Bendlerblock), der ehemali-ge Sitz des Oberkommandos derWehrmacht sowie die GedenkstätteBerlin-Plötzensee.

3. Oktober

Der erfolgreiche Volksaufstand inder DDR und Ostberlin im Herbst1989 schuf die Grundlage für dieWiederherstellung der staatlichenEinheit Deutschlands. Vor dem Hin-tergrund von Reformimpulsen ausder Sowjetunion („Glasnost“,„Perestrojka“) und ihrer Ablehnungdurch die SED-Führung hatten sichseit dem Spätsommer 1989 Massen-ausreisen und Massenproteste nachhaltig verschärft. Schließlich führtendiese zum Sturz des SED-Politbü-ros und zur Ablösung der Regierungvon DDR-Ministerpräsident Stoph.

Auf Honecker und Stoph folgtenKrenz und Modrow. Doch auch die-se Wechsel konnten nicht verhin-dern, dass am 9 November 1989 dieBerliner Mauer fiel.Am 18. März 1990 wählte die Bevöl-kerung der DDR in freien und gehei-men Wahlen eine neue Volkskam-mer, die am 23. August 1990 denBeitritt der DDR zur BundesrepublikDeutschland gemäß Artikel 23 desGrundgesetzes beschloss. Voraus-gegangen waren die Herstellung derWirtschafts-, Währungs- und Sozial-

union zum 1. Juli 1990 und derAbschluss der Verhandlungen zumEinigungsvertrag. International wur-de die Wiedervereinigung möglich,weil die deutsche Politik durch dieVerbündeten, insbesondere dieUSA, unterstützt wurde. Am 12. Sep-tember 1990 unterzeichneten inMoskau die Außenminister der bei-den deutschen Regierungen, derUSA, der UdSSR, Frankreichs undGroßbritanniens den „Zwei-plus-Vier-Vertrag“, mit dem die vier Mäch-te ihre Rechte und Verantwortlich-keiten in Bezug auf Berlin und aufDeutschland als Ganzes beende-ten. Im Einigungsvertrag wurde fest-gelegt, dass die DDR dem Geltungs-bereich des Grundgesetzes mit Wir-kung vom 3. Oktober 1990 beitretenwürde. Gleichzeitig wurde durchKapitel 1 Artikel 2 Absatz 2 des Eini-gungsvertrages der 3. Oktober zumgesetzlichen Feiertag erklärt; der 17.Juni wurde damit als Nationalfeier-tag der Deutschen abgelöst.

Volkstrauertag

Der Volkstrauertag wird am 2. Sonn-tag vor dem 1. Advent als Gedenk-tag für die Opfer von Krieg und Ge-waltherrschaft begangen. Er hat einelange und bewegte Vergangenheit.Ziel des Volkstrauertages war zu-nächst die Wahrung des Geden-kens an die Toten des Ersten Welt-krieges. Von 1934 bis 1945 wurde erunter den Nationalsozialisten vomsogenannten „Heldengedenktag“abgelöst, der jeweils im März statt-

Claus Graf Schenk von Stauffenberg

Die Wirkung der Bombe in Hitler´s "Wolfs-schanze"

Unvergessen: Die Feiern vor dem Reichstag in der Nacht zum 3. Oktober 1990

NAT. GEDENK- / FEIERTAGE

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fand. Anfang der 50er Jahre wurdeer in der Bundesrepublik wieder ein-geführt. Er wird seitdem als beson-derer Gedenktag für die Opfer bei-der Weltkriege und der Gewaltherr-schaft alljährlich im November be-gangen.

Beflaggung

Die Erlass der Bundesregierung überdie Beflaggung der Dienstgebäudedes Bundes vom 23. Mai 2000 trägtden oben vorgestellten nationalenGedenk- und Feiertagen Rechnung.

In Ziffer II Absatz (1) und (2) istausgeführt:

(1) Ohne besondere Anordnung istan folgenden Tagen zu flaggen:

a) am Tag des Gedenkens andie Opfer des Nationalsozialismus (27. Januar)

b) am Tag der Arbeit (1. Mai)c) am Europatag (5. Mai)d) am Jahrestag der Verkündung

des Grundgesetzes (23. Mai)e) am Jahrestag des 17. Juni

1953

f) am Jahrestag des 20. Juli1944

g) am Tag der Deutschen Einheit (3. Oktober)

h) am Volkstrauertag (2. Sonntag vor dem 1. Advent)

i) am Tag der Wahl zum Deut-schen Bundestag sowie

j) am Tag der Wahl zum Euro-päischen Parlament.

(2) Am Tag des Gedenkens an dieOpfer des Nationalsozialismus undam Volkstrauertag ist halbmast zuflaggen.

NAT. GEDENK- / FEIERTAGE

20

Die Bundeshauptstadt

Zu den nationalen Symbolen, diesich der Staat gibt, zählt auch seineHauptstadt. Vier Jahre nach demEnde des 2. Weltkrieges beschlossder Bundestag am 29. November1949, Bonn zur „endgültigen vorläu-figen Hauptstadt der Bundesrepu-blik Deutschland“ zu machen. Be-reits am 03. November 1949 hatteder Bundestag erklärt: „Die leiten-den Bundesorgane verlegen ihrenSitz in die Hauptstadt Deutschlands,Berlin, sobald allgemeine, freie, glei-che, geheime und direkte Wahlen inganz Berlin und in der sowjetischenBesatzungszone durchgeführt sind.“Die Funktion Bonns war damit alsdie eines Platzhalters, als Provisori-um definiert, bis Berlin wieder Haupt-stadt eines vereinten Deutschlandsein könnte.

Diesen Beschlüssen vorangegan-gen war zunächst eine Anfrage vom5. Juli 1948, ob Bonn den „Vorberei-tenden Verfassungskonvent“, sprich:den Parlamentarischen Rat aufneh-men wolle, was seitens der Stadt

Bonn sofort zugesagt wurde. Als esam 29. November 1949 um die Be-stimmung der „endgültigen vorläufi-gen Hauptstadt“ der Bundesrepu-blik ging, war die Metropole Frank-furt/Main aussichtsreichste Mitbe-werberin. Daneben waren Kasselund Stuttgart von einem Ausschuss,der „Hauptstadtkommsission“ ge-prüft worden.

Dass Bonn mit 200 zu 176 Stimmenden Vorzug erhielt, mag zum Teil anden besseren räumlichen Voraus-setzungen gelegen haben. Nicht zuvernachlässigen ist aber auch, dassBonn die „Generalprobe“ als Sitzdes Parlamentarischen Rates be-standen hatte und natürlich, dassdie Stadt die vehemente Fürspra-che Konrad Adenauers (wenn schonnicht dessen Heimatstadt Köln, dannwenigstens der „Kölner Vorort Bonn“,wie Spötter gelegentlich bemerkten)genoss.

Jedoch sagte Adenauer selber: "Mirist vorgeworfen worden, ich hättemich für Bonn als Bundeshauptstadteingesetzt, weil Bonn relativ nahean meinem Wohnort Rhöndorf läge;diesen Vorwurf betrachte ich als sehrnaiv. "

Auch darf nicht außer Acht gelassenwerden, dass Bonn aufgrund seinereher bescheidenen Größe und sei-nes Charakters das Bild der „vorläu-figen Hauptstadt“ besser wiedergabals das große und traditionsbeladene

Frankfurt/Main. Da Bonn als ein Pro-visorium definiert war, wurde einer-seits in Berlin der Reichstag wiederaufgebaut; in Bonn aber waren staat-liche Bauten für Regierungs-institutionen nicht erlaubt.Dass die Bonner gut mit dem Para-doxon leben konnten, „endgültigevorläufige“ Hauptstadt der Bundes-republik zu sein, zeigt schon in denAnfangszeiten das rege Interessean den Staatsbesuchen, die die neueFunktion der Stadt mit sich brachte.

Der französische Staatspräsident deGaulle (1962), US-Präsident JohnF. Kennedy (1963) oder die engli-sche Königin Elisabeth II. gehörtenzu den prominenten Gästen derStadt, die regelmäßig den Markt-platz vor der Rathaustreppe mit Tau-senden von Menschen füllten.

Doch der Bund tat sich schwer mitseinen Bauten in Bonn. Am 12. Juli1950 sperrte der Haushaltsausschußdes Bundestages alle Mittel und leg-te alle Bundesbauten still, weil dieveranschlagten Mittel längst ver-braucht waren. Auch danach warder Ausbau Bonns zur Bundeshaupt-stadt ein langer und zäher, weil po-litisch gewollter Prozess. Trotz derbereits eingangs dargestellten"Provisoriumsideologie", die 1956 indem Bundestagsbeschluss münde-te, in Bonn keine weiteren Bundes-bauten mehr zu errichten, berief dieBundesbaudirektion 1962 unter aus-drücklichem Ausschluß der Öffent-lichkeit eine Gutachterkommission,die ein Konzept für den engerenBundesdistrikt vorlegte, von demaber nur Kanzlerhaus und "Langer

Der Parlamentarische Rat in Bonn

Plenarsaal des Bundestages in Bonn

Der "Lange Eugen", das ehemalige Abge-ordnetenhochhaus in Bonn

BUNDESHAUPTSTADT

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Eugen" realisiert wurden.

Erst Bundeskanzler Willi Brandt er-kannte Bonn in seiner Regierungs-erklärung als „Bundeshauptstadt“ an.Die Zeit des Provisoriums war been-det. Ohnehin war infolge der weltpo-litischen Entwicklung der „vorläufi-ge“ Teil der Hauptstadtregelung zu-nehmend in den Hintergrund gera-ten, wenngleich der Bundestag in allden Jahren immer wieder unzähligeBekenntnisse zur ehemaligen undkünftigen Hauptstadt Berlin ablegte.Bonn etablierte sich unter den Haupt-städten der Welt.

Als man es fast schon nicht mehr fürmöglich gehalten hatte, geschahvierzig Jahre nach dem eingangserwähnten Bundestagsbeschlussdann doch das für alle Unerwartete.

Die weltpolitische Entwicklung er-möglichte die WiedervereinigungDeutschlands in Frieden und Frei-heit am 3. Oktober 1990. In Artikel 2Absatz 1 des Einigungsvertrageszwischen der BundesrepublikDeutschland und der DDR ist be-stimmt: „Hauptstadt Deutschlandsist Berlin. Die Frage des Sitzes vonParlament und Regierung wird nachder Herstellung der Einheit Deutsch-lands entschieden.“

Es folgt eine breite, in der Politik,den Medien und in der Bevölkerunggeführte Debatte, ob im wiederver-einten Deutschland Bonn oder Ber-lin Parlaments- und Regierungssitzsein sollte.

Nach diesen heftigen Debattenbeschloss der Deutsche Bundestagam 20. Juni 1991: „Sitz des Deut-schen Bundestages ist Berlin.“

Der Deutsche Bundestag gab zu-gleich der Erwartung Ausdruck, dassdie Bundesregierung den Kern-bereich der Regierungsfunktionenin Berlin ansiedeln werde. Fernersollte zwischen Berlin und Bonn einefaire Arbeitsteilung vereinbart wer-den.

Willy Brandt (SPD) führte dazu inder diesem Beschluss vorausgehen-

Der Berliner "Reichstag", Sitz des Deutschen Bundestages

den Bundestagsdebatte aus: „Un-sere Aufgabe ist es, erstens mit da-für zu sorgen, dass Teilung durchWorthalten überwunden wird; zwei-tens so nahe wie möglich an dem zubleiben, was der Bundestag seit 1949beschlossen und versprochen hat.“

Wolfgang Schäuble (CDU), maß-geblich an der Gestaltung und demZustandekommen des Einigungs-vertrags beteiligt, erklärte: „In die-sen 40 Jahren stand das Grundge-setz, stand die alte BundesrepublikDeutschland mit ihrer provisorischenHauptstadt Bonn für Freiheit, Demo-kratie und Rechtsstaat. Aber siestand damit immer für das ganzeDeutschland. Und das Symbol fürEinheit und Freiheit, für Demokratieund Rechtsstaatlichkeit war wie kei-ne andere Stadt immer Berlin.“

Der Beschluss des Deutschen Bun-destages vom 22. Juni 1991 wurdemit 337 zu 320 Stimmen getroffen.Er wird als Symbol der Vollendungder deutschen Einheit angesehen.

Am 12. Oktober 1993 beschloss dieBundesregierung, „bis zum Jahr2000 nach Berlin umzuziehen“ unddie für die Region Bonn vorgesehe-nen Ausgleichsmaßnahmen zeit-gleich mit dem Umzug nach Berlinzu realisieren. Am 10. März 1994beschloss der Deutsche Bundestagdas „Gesetz zur Umsetzung des Be-

BUNDESHAUPTSTADT

Schloss Bellevue; Dienstsitz des Bundespräsidenten

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schlusses des Deutschen Bundes-tages vom 20. Juni 1991 zur Vollen-dung der Einheit Deutschlands“ (Ber-lin/Bonn-Gesetz).

Das Gesetz trat am 26. April 1994 inKraft. Damit ist die Entscheidung fürBerlin unwiderruflich getroffen; diebetroffenen Regionen erhaltenPlanungssicherheit.

Im Berlin/Bonn-Gesetz ist unter an-derem bestimmt:

§2 (1) Sitz des Deutschen Bundes-tages ist die BundeshauptstadtBerlin.

§3 (1) Sitz des VerfassungsorgansBundesregierung ist die Bundes-hauptstadt Berlin.

§4 (1) Bundesministerien befindensich in der Bundeshauptstadt Berlin

und in der Bundesstadt Bonn.(...)

Neben dem Bundeskanzleramt unddem Presse- und Informationsamtder Bundesregierung werden folgen-de Ministerien ihren ersten Dienst-sitz in Berlin haben:

das Auswärtige Amtdas Bundesministerium des Innerndas Bundesministerium der Justizdas Bundesministerium der Finanzendas Bundesministerium für Wirtschaftdas Bundesministerium für Arbeit undSozialordnungdas Bundesministerium für Familie, Senio-ren, Frauen und Jugenddas Bundesministerium für Verkehrdas Bundesministerium für Raumordnung,Bauwesen und Städtebau.

Diese Ministerien belassen einenunterschiedlich hohen Anteil ihrerArbeitsplätze in Bonn und sind dortmit einem zweiten Dienstsitz vertre-ten.

In Bonn bleiben mit dem erstenDienstsitz:

das Bundesministerium für Ernährung, Land-wirtschaft und Forstendas Bundesministerium der Verteidigungdas Bundesministerium für Gesundheitdas Bundesministerium für Umwelt, Natur-schutz und Reaktorsicherheitdas Bundesministerium für Bildung, Wissen-schaft, Forschung und Technologie

das Bundesministerium für wirtschaftlicheZusammenarbeit

Diese Ministerien errichten in Berlineinen zweiten Dienstsitz. Für Bonnund die Region wurden weitere Aus-gleichsmaßnahmen vorgesehen, dieunter anderem die Verlagerung zahl-reicher Behörden des Bundes vonBerlin und Frankfurt am Main nachBonn beeinhalten.

Am 3. Februar 1995 wurde der Bun-desminister für Raumordnung, Bau-wesen und Städtebau vom Bundes-kanzler damit beauftragt, den Um-zug in die Hauptstadt Berlin und denAusgleich für die Region der Bun-desstadt Bonn zu koordinieren.

Das neue Bundeskanzleramt in Berlinim Bau

BUNDESHAUPTSTADT

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BUNDESADLER / -WAPPEN

Bundesadler und Bundeswappen(1) Ursprünge

Der Adler ist bei weitem das ältesteHerrschaftssymbol. Schon im Ori-ent und in der klassischen Antikewurde der Adler als Zeichen der sichvom Göttlichen herleitenden Macht,aber auch der Weisheit, Unsterb-lichkeit und anderer herausragen-der positiver Eigenschaften gese-hen. Er tritt in der Mythologie in viel-fältiger Gestalt auf. So war er bei denGriechen dem Göttervater Zeus alsBegleiter und als Bote beigestellt.Auch in der germanischen Mytholo-gie hat der Adler zahlreiche Funktio-nen. Danach sitzt er zum Beispiel inden Zweigen der Weltesche underzeugt mit seinen Schwingen denWind. In der christlichen Symboliksteht der Adler für den EvangelistenJohannes.

Daher fällt es nicht schwer, sich diewahrhaft majestätische Gebärde ei-nes Adlerfluges als Zeichen der Grö-ße und des Rangs eines Herrschers

vorzustellen. Der Adler wird meistmit geöffneten Schwingen, alsoschwebend oder fliegend, darge-stellt. Zudem erfüllt sich darin deruralte Traum der Menschheit vomFliegen, wobei nicht nur an die Los-lösung von irdischen Fesseln zudenken wäre (unglücklicher Aus-gang des Ikarus-Fluges), sondernauch daran, dass man im Fluge daseigene Herrschaftsgebiet, ehemalsvielleicht buchstäblich, heute viel-leicht nur noch gleichnishaft auf ein-mal im Blick gehabt hätte.

All diese hervorragenden Eigen-schaften wähnte man im Symboldes Adlers anwesend, weshalb er

beispielsweise in den römischenLegionen als Feldzeichen Garant der„pax romana“ war. In dem Maß, wiedie deutschen Könige die Kontinui-tät der von den Römern abgeleite-ten Reichsidee erfüllte („Heiliges rö-misches Reich deutscher Nation“),wuchs die Symbolkraft des Adlers.

Dies setzt mit Karl dem Großen um800 ein, der ihn als Herrschafts-zeichen und Symbol des römischenWeltreiches von den Römern über-nahm. Auf seinem Palast zu Aachenließ er einen metallenen, vermutlichgoldenen Adler anbringen, der nochzur Zeit Heinrichs IV. vorhanden war.

Der Adler erlangte um 1200 allge-meine Anerkennung als Wappen-tier des Reiches: Er erscheintschwarz auf goldenem Grund, zu-weilen bewehrt mit rotem Schnabelund roten Fängen (die weitere Attri-bute wie Zepter oder Schwert haltenkönnen). Dies führte zu der irrigenAnnahme, hier lägen die Wurzelnder deutschen Farben schwarz-rot-gold (siehe Artikel „Bundesflagge“);ein unmittelbarer Zusammenhangzwischen dem Adler und der schwarz-rot-goldenen Flagge ist nicht er-kennbar.

Der Adler symbolisierte damals kei-nen bestimmten Staat unter ande-ren, sondern die Idee der staatlichenOrdnung überhaupt. Im Lauf derJahrhunderte machte der Adler einemehrfache Wandlung durch; vomimperialen zu einem mit dem Begriff„Deutschland“ verbundenen staatli-chen Symbol, daneben auch zu ei-nem Freiheits- und schließlichNationalsymbol.

Parallel zum Entstehen national ori-entierter Staatswesen wie Frank-reich oder England begann dasAdlersymbol eine engere Beziehungzu Deutschland zu knüpfen, da we-gen der personellen Verknüpfungzwischen der römischen Kaiser- undder deutschen Königswürde auchdie nicht zu Kaisern gekrönten deut-schen Könige den Adler führten.

Damit ist das deutsche Wappen, derrot bewehrte schwarze Adler auf

goldenem / gelbem Grund, einesder ältesten Staatssymbole der Weltund das älteste, heute noch beste-hende Herrschaftszeichen Europas.

(2) Geschichte

Im 12. Jahrhundert nahm der Adlermit dem Aufkommen des Wappen-wesens heraldische Formen undauch Farben an: schwarz auf demGrund des kaiserlichen „Gold“; im14. Jahrhundert folgte der Brauch,Fänge und Schnabel rot darzustel-len. Die erste heraldische Darstel-lung des deutschen Adlers findetsich auf einer Münze Friedrich Bar-barossas aus den Jahren 1172 –1190; die erste farbige Wiedergabe(schwarz in goldenem Feld) unterKaiser Otto IV. (1198-1218).

Unter Otto IV. kristallisierte sich deut-licher der staatliche Bezug – nebendem ursprünglichen, imperialen, alsoauf den Kaiser bezogenen – desAdlersymbols heraus. Denn dieserKaiser führte als persönliches Wap-pen einen aus den englischen undden deutschen Wappenbildern zu-sammengesetzten Schild; doch galt

Eine Ausführung des Doppeladlers

Alte Darstellung des doppelköpfigenReichsadlers

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daneben der unveränderte Adler-schild als Reichsadler.

Dieser Bezug wurde bald daraufnoch deutlicher, weil sich das Adler-symbol in zwei Bedeutungslinienspaltete. Neben dem bisherigen,einköpfigen Adler, der sich zuse-hends enger mit der deutschen Kö-nigswürde und dem deutschenReichsteil verband, kam – zunächstab dem 13. Jahrhundert in der öf-fentlichen Meinung und erst späterum 1400 auch in der amtlichen Pra-xis – der Doppeladler als Zeichendes Kaisertums und des – immernoch übernational gedachten – Rei-ches auf. Die römisch-deutschenKaiser führten fortan den Doppelad-ler, die oft schon zu Lebzeiten ihrerVorgänger gekrönten römisch-deut-schen Könige den einfachen.

Mit dem Aufstieg des Städtewesensgewann der Adler einen weiteren,dem Herrschaftssymbol entgegen-gesetzten Bedeutungsgehalt:Freiheits- und Unabhängigkeits-symbol. Viele Städte nahmen, umihre tatsächliche oder angestrebteReichsfreiheit öffentlich zu doku-mentieren, den Adler in ihren Mün-zen, Siegeln oder Wappen in Ge-brauch und stellten ihn den fürstli-chen Wappen entgegen. Das großeHauptbanner der Reichsstädte von1462 zeigt neben dem Reichsadler18 städtische Adler. Nach dem Endedes alten Reiches 1806 ging derDoppeladler auf die österreichischeMonarchie über. Der 1815 gegrün-dete Deutsche Bund, dessen Mit-gliedsstaaten eifrig über ihre Souve-ränität wachten, vermied es, ein ein-

heitliches Bundessymbol anzuneh-men, behalf sich aber mit dem Dop-peladler ohne die inzwischen üblichgewesenen Reichsinsignien. Um derdeutschen Einigungsbewegung, fürdie der Adler als deutsches Symbolselbstverständlich war, den Wind ausden Segeln zu nehmen, erklärte derdeutsche Bund am 9. März 1848den Doppeladler zum Bundes-wappen. Die Frankfurter National-versammlung setzte ihn am 12. No-vember 1848 in das Obereck derschwarz-rot-goldenen Marineflagge.Nach dem Scheitern der deutschenRevolution verschwand auch derBundes-Doppeladler wieder von derBildfläche.

Bei der Bismarck´schen Reichsgrün-dung 1871 kam der Doppeladler,weil ihn Österreich führte, nicht mehrin Frage. Doch der Adler war alsdeutsches Nationalsymbol unum-stritten. So kehrte er in seiner ur-sprünglichen, einköpfigen Form alsReichsadler zurück, vermehrt umdie preußisch-hohenzollernschenInsignien des wilhelminischen Kai-sertums. Seit 1871 war Wappen desdeutschen Kaiserreiches in Abkehrvon der römisch-deutschen Traditi-on der schwarze, einköpfige, nachrechts gewendete Adler mit rotemSchnabel, roter Zunge und offenenFängen mit dem preußischen Adlerals Brustschild. Das Reichswappenwar schildlos; das Kaiserwappen tratmit goldenem Schild auf.

Der Adler des Reichswappens derWeimarer Republik folgte im we-sentlichen dem des Kaiserreichs, al-

lerdings ohne die monarchischenAttribute. Gemäß „Bekanntma-chung“ vom 11.11.1919 zeigt dasWappen auf „goldgelbem Grundeden einköpfigen schwarzen Adler,den Kopf nach rechts gewendet, dieFlügel offen, aber mit geschlosse-nem Gefieder, Schnabel, Zunge undFänge von roter Farbe“.

Damit legte Reichspräsident Ebertdie republikanische, auch im äuße-ren Erscheinungsbild nicht mehrimperiale, sondern schlichte Formdes deutschen Wappens fest.

Das Dritte Reich unterbrach nocheinmal die jahrhundertelange Konti-nuität des deutschen Adlers. DerAdler spielte nur eine untergeordne-te Rolle; er wurde vom Hakenkreuzdominiert. Wurde der Adler verwen-det, dann in der Form, wie er in derverschmähten Weimarer RepublikGebrauch fand. Erst am 7. März1936 wurde gesetzlich festgelegt,dass sich auf dem eichenbekränztenHakenkreuz ein auf dem Eichen-kranz ruhender Adler mit geöffne-tem Schnabel, den Kopf nach rechtszeigt. Dieser Adler war den römi-schen Legionsadlern nachempfun-den. Hitler „erhob“ das Hakenkreuzim Eichenkranz in Adlerfängen, ei-gentlich Emblem der NSDAP, zumHoheitszeichen des NS-Staates, um„der Einheit von Partei und Staat

20-Reichsmarkmünze von 1913 mit demReichsadler als Symbol

Weimarer Verfassung

BUNDESADLER / -WAPPEN

Adler aus der NS-Zeit; das Hakenkreuz istherausgeschlagen.

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auch in ihren Sinnbildern Ausdruckzu verleihen.“ In der NS-Ära wurdeder Adler oft in monumentaler, mar-tialischer Gestaltung im Gegensatzzur schlichten republikanischenForm dargestellt.

(3) Bundesadler, Bundeswappen

Nach dem Wiedererstehen deut-scher Staatlichkeit auf demokrati-scher Basis nach dem 2. Weltkriegwar es für die BundesrepublikDeutschland selbstverständlich, denAdler der deutschen Republik alsnunmehriges Bundeswappen wie-der zu verwenden.Bundespräsident Theodor Heusssetzte in Ausübung seiner Funktionals Träger der Ehrenhoheit des Bun-des mit Bekanntmachung vom20.01.1950 das deutsche Wappenunverändert so fest, wie es schon inder Weimarer Republik geführt wor-den war:

Die legendäre "fette Henne" von der Stirn-wand des Bonner Plenarsaals des DeutschenBundestages

BUNDESADLER / -WAPPEN

"Bekanntmachung betreffend dasBundeswappen und den Bundes-adler

Vom 20. Januar 1950

Auf Grund eines Beschlusses derBundesregierung gebe ich hiermitbekannt, daß das Bundeswappenauf goldgelbem Grund deneinköpfigen schwarzen Adler zeigt,den Kopf nach rechts gewendet, dieFlügel offen, aber mit geschlosse-nem Gefieder, Schnabel, Zunge undFänge von roter Farbe.Wird der Bundesadler ohne Umrah-mung dargestellt, so sind das glei-che Bild und die gleichen Farben wiebeim Adler im Bundeswappen zuverwenden, doch sind die Spitzendes Gefieders nach außen gerich-tet.

Die im Bundesministerium des In-nern verwahrten Muster sind für dieheraldische Gestaltung des Bundes-wappens maßgebend. Die künstle-rische Ausgestaltung bleibt für je-den besonderen Zweck vorbehal-ten.

Bonn, den 20. Januar 1950

Der BundespräsidentTheodor Heuss

Der BundeskanzlerAdenauer

Der Bundesminister des InnernHeinemann

Außerhalb der amtlichen Darstellun-gen des Bundesadlers wie imBundeswappen, in der Bundes-dienstflagge oder in der Standartedes Bundespräsidenten ist seine sti-listische Gestaltung, zum Beispiel

auf Münzen oder an der Stirnwanddes Deutschen Bundestages denBundesbehörden freigestellt undspiegelt eine breite Skala künstleri-schen Empfindens wider. Die Ver-wendung des Bundesadlers istgrundsätzlich den amtlichen Stellendes Bundes vorbehalten. DasBundesverwaltungsamt entscheidetauf Antrag über die Verwendung desBundesadlers durch Dritte. DemAntrag ist ein Entwurf der beabsich-tigten Darstellung beizufügen. EineGenehmigung des Gebrauchs ist zuversagen in der privaten Werbung,auf sonstigen, nichtamtlichen Veröf-

fentlichungen, auf Briefbögen, Visi-tenkarten, Aufklebern oder Werbe-anzeigen. Genehmigungsfrei ist dieDarstellung auf ausschließlich amt-lich verwendeten Produkten, derenErwerb im freien Handel nicht mög-lich ist sowie die Verwendung zukünstlerischen, kunstgewerblichenoder heraldisch-wissenschaftlichenZwecken.

Da die Bekanntmachung vom20.01.1950 den der Weimarer Re-publik gleichen Passus aufweist,dass die „künstlerische Ausgestal-tung für jeden besonderen Zweckvorbehalten bleibt“, wurde in einerRichtlinie des Bundesinnenministe-riums vom 04.03.1950 zwischen derVerwendung zu urkundlichen undzu dekorativen Zwecken unterschie-den.

Der Bundesadler, das Bundes-wappen sind vor allen anderen dieprimären Hoheitszeichen der Bun-desrepublik Deutschland und ste-hen an der Spitze der nationalenSymbole. Sie sind Ausdruck derStaatsgewalt des Bundes.

Das Wappen der Bundesrepublik Deutsch-land mit dem Bundesadler

"Varianten" des Bundesadlers

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QUELLEN UND BILDER

Quellen

Diese Schrift ist zusammengestelltaus:

(1) Nationalhymne

„Wissenschaftliche Dienste desDeutschen Bundestages / Der aktu-elle Begriff / Nr. 22/96“; BearbeiterMR Dr. Eckhart Busch und VA Die-ter Brenneis-

„Die Nationalhymne“ - Eine Doku-mentation, herausgegeben vonEberhard Schellhausfreundlich zurVerfügung gestellt vom Heeres-musikkorps 300, Koblenz-

Zuschrift der Verwaltung des Deut-schen Bundestages vom 16.08.2000

Microsoft Encarta Enzyclopädie1999

(2) Bundesflagge

Bonner Kommentar zum Grundge-setz

Zuschrift der Verwaltung des Deut-schen Bundestages vom 16.08.2000

Publikation „Deutsche Wappen undFlaggen“ der Bundeszentrale fürpolitische Bildung

Zuschrift des Bundesinnenministe-riums vom 15.08.2000 mit Anlagen

(3) Großer Zapfenstreich

Hans-Peter Stein: „Symbole undZeremoniell in deutschen Streitkräf-ten“

„Der Große Zapfenstreich – Skizzeüber Herkunft, Entwicklung und Aus-führung“ nach einer Studie vonOberst a.D. Wilhelm Stephan

„Der Große Zapfenstreich“ – Infor-mationsblatt des Bundesministeri-ums der Verteidigung

(4) Nationale Gedenk-/Feiertage

Die diesbezüglichen Informationensind zusammengestellt aus Internet-veröffentlichungen bei

www.bund.de sowie

aus dem Lexikon „Harenberg-Schlüsseldaten 20. Jahrhundert“.

(5) Bundeshauptstadt

Internetseiten:

„www.neue-bundeshauptstadt.de“;

„www.bundestag.de“;

„www.bonn-regio.de“

„www.nrw-2000.de“

(6) Bundesadler / -wappen

Zuschrift des Deutschen Bundesta-ges – Verwaltung – vom 16.08.2000– PI1-Al Jubouri-

sowie

Schrift „Bundesrepublik Deutsch-land“ von Dr. Arnold Rabbow; über-lassen vom BMI mit Schreiben vom15.08.2000

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Dieses Sonderheft der "Bezirksnachrichten" der Ober-finanzdirektion Koblenz ist in einer geringeren Stück-zahl aufgelegt als die fortlaufenden Ausgaben.

Bei Bedarf und Interesse können - gerne auch durcheinzelne Kolleginnen und Kollegen zur persönlichenVerwendung - weitere Exemplare bestellt werdenunter der Rufnummer 0261/29171154.

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