Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der ......Acer campestre - Feld-Ahorn...

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1 Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Pocking durch Deckblatt Nr. 72 Vorentwurf Begründung Umweltbericht / Eingriffsregelung Landkreis Passau, Regierungsbezirk Niederbayern Planungsbüro: 94060 Pocking, Krummaustraße 8 Tel: 0170 / 2377081; e-Mail: [email protected] Mitarbeit: Ruth Kappendobler, Dipl.-Ing (FH) Pocking, 29. Juli 2020

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Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes

der Stadt Pocking durch Deckblatt Nr. 72

Vorentwurf

Begründung

Umweltbericht / Eingriffsregelung

Landkreis Passau, Regierungsbezirk Niederbayern

Planungsbüro:

94060 Pocking, Krummaustraße 8

Tel: 0170 / 2377081; e-Mail: [email protected]

Mitarbeit: Ruth Kappendobler, Dipl.-Ing (FH)

Pocking, 29. Juli 2020

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INHALT: Seite

1) BEGRÜNDUNG 3

1.1 Anlass und Ziel der Planung 3

1.2 Planungsrechtliche Grundlagen 4

1.3 Lage im Raum / Nutzungen 4

1.4 Erschließung / Ver- und Entsorgung 6

1.5 Flächenzusammenstellung 8

1.6 Bestehender Flächennutzungsplan / Änderung mit Deckblatt Nr. 72 9

2) UMWELTBERICHT / EINGRIFFSREGELUNG 11

2.1 Allgemeine Charakterisierung 11 2.2 Schutzgut Arten- und Lebensräume 11 2.3 Schutzgut Boden / Wasser 12 2.4 Schutzgut Klima / Luft 13 2.5 Schutzgut Landschaft 14

2.6 Schutzgut Kultur- und Sachgüter / Mensch 14

2.7 Zusammenfassende Betrachtung 15

2.8 Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung gemäß BayKompV 15

Anlage: Freiflächengestaltungsplan

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1) BEGRÜNDUNG

1.1 Anlass und Ziel der Planung

Aufgrund der demographischen Entwicklung Pockings, die vor allem durch steigende

Kinderzahlen bestimmt wird, ist in der Stadt die Schaffung von zusätzlichen

Kindergarten- und Krippenplätzen erforderlich.

Im Stadtgebiet der ehemaligen Gemeinde Pocking gibt es neben den zentral

gelegenen Kindergärten in der Klosterstraße und der Bergerstraße jeweils einen

Kindergarten/Kinderkrippen in Pocking-Ost und Pocking-Süd. Die neue Einrichtung

soll nun im Westen Pockings errichtet werden, zumal hier ein großes Baugebiet mit

ca. 100 Parzellen (Brunnenfeld) erschlossen wurde.

Es besteht in der Stadt Pocking - in Abstimmung mit der Regierung von

Niederbayern - ein Bedarf von drei Kindergartengruppen und zwei Krippengruppen.

Diese Einrichtungen sollen nun im Westen der Stadt Pocking, im Bereich der

Zellerstraße auf den Grundstücken mit den Flurnummer 244 und 1679/3 (Teilfläche) auf einer Gesamtfläche von ca. 7.450 qm errichtet werden.

Abb. 1: Übersicht Luftbild mit Planungsbereich (rot)

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1.2 Planungsrechtliche Grundlagen

Der Stadtrat Pocking beschlossen, den Flächennutzungs- und Landschaftsplan mit

Deckblatt Nr. 72 zu ändern und dabei ein Sondergebiet „Kindergarten“ nach § 11

BauGB darzustellen.

Diese Vorgehensweise wurde vom Bauamt der Stadt Pocking mit dem zuständigen

Sachgebiet im Landratsamt Passau abgestimmt. Da es sich um ein kommunales

Einzelbauvorhaben handelt, wurde die Aufstellung eines Bebauungsplanes nicht für notwendig erachtet.

Das Architekturbüro Lill hat die für die Genehmigungsplanung erforderlichen

Unterlagen erstellt (Datum vom 22.07.2019). Die Bebauung orientiert sich dabei an

den Vorschriften des § 34 BauGB.

Mit Schreiben der Unteren Naturschutzbehörde beim Landratsamt Passau an die

Stadt Pocking vom 27.02.2020 wurde gefordert, dass neben der Abhandlung der

naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung auch „zur Einbindung des Vorhabens in die

Landschaft“ ein „qualifizierter Freiflächengestaltungsplan (in Abstimmung mit der

UNB) erforderlich“ sei. Dieser Begrünungsplan wurde seitens des Planungsbüros am

06.07.2020 mit Herrn Mall von der UNB im Vorfeld der Planung abgestimmt. Dabei

wurden vor allem die Randbereiche und die Bereiche entlang des zu verlegenden Weges beplant sowie allgemeine Begrünungsmaßnahmen detailliert festgelegt.

Dieser Plan liegt als Anlage bei; desweiteren die naturschutzrechtliche Abhandlung entsprechen der Bayerischen Kompensationsverordnung.

Vorgaben der Raumordnung und der Landesplanung sind für diesen Bereich nicht bekannt.

1.3 Lage im Raum / Nutzungen

Die Stadt Pocking liegt im südlichen Landkreis Passau in der Planungsregion 12

(Donau-Wald) und ist nach dem Landesentwicklungsprogramm Bayern gemeinsam mit Ruhstorf a.d. Rott als Mittelzentrum eingestuft.

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Das Planungsgebiet ist der naturräumlichen Haupteinheit „Unteres Inntal“ (054 nach

Meynen und Schmithüsen) bzw. der Untereinheit „Pockinger Heide“ (054 – B nach

Arten- und Biotopschutzprogramm für den Landkreis Passau) zuzuordnen.

Dieses Niederterrassenfeld wird im Westen in einer Entfernung von 800m von einer

markanten Terrassenkante aus dem Riß - Würm - Interglazial und dem anschließenden Tertiären Hügelland begrenzt.

Das Planungsgebiet ist weitgehend eben und liegt um das 325 - m - Niveau. Der

Grundwasserspiegel liegt ca. 5,5 m unter Gelände, bei einem Schwankungsbereich von maximal 1,5 m.

Der Bereich des Kinderhauses wird wie folgt begrenzt: Im Norden verläuft die frühere

Bahntrasse nach Simbach. Diese aufgelassene, rückgebaute Bahnfläche befindet

sich im Eigentum der Stadt Pocking; Schadstoffe sind gemäß einer von der Stadt

veranlassten Untersuchung nicht vorhanden. Weiter nördlich schließt sich

landwirtschaftliche Nutzfläche an; hier ist nach den Darstellungen des FNP / LP in

Teilflächen eine Wiederaufforstung vorgesehen.

Abb. 2: Topographische Übersicht mit Lage Planungsgebiet (rote Markierung)

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Im östlichen Bereich grenzt das Gebiet an Gewerbenutzung bzw. an eine

Mehrfamilienhausbebauung an. Durch die Änderung des Flächennutzungs- und

Landschaftsplanes wird der nordwestliche Teilbereich Gewerbegebiets nun als Sondergebiet dargestellt.

Im Süden wird es durch die Zellerstraße bzw. den „Schmetterlingsradweg begrenzt,

der im östlichen Bereich verlegt werden soll. Südlich der Zellerstraße findet man

Wohnbebauung, vorwiegend mit Einfamilienhäusern und Doppelhäusern. Hier gibt es

auch öffentlichen Einrichtungen, wie den städtischen Friedhof und die evangelische

Kirche.

Im Westen befinden sich zwei ehemalige Kiesgruben, die als Freizeitgrundstücke genutzt werden

Das künftige Baugebiet wird z.Z. als (artenarme Wiese) genutzt; im FNP / LP ist es als landwirtschaftliche Nutzfläche dargestellt.

Abb. 3: Bestandsplan

Bestandsplan M1:1000 Geltungsbereich

Bäume

Carpinus betulus - Hainbuche

Obstbaum

Acer campestre - Feld-Ahorn

Grünland G211

Hecke B116

Artenarmer Saum K11

Acker A11

Rad- und Fußweg V31

Grünstreifen V5

Legende

10 0 10 20 30 40 m

Bauherr:

Stadt Pocking

vertreten durch:

Bürgermeister Franz Krah

Simbacher Str. 16

94060 Pocking

Neubau Kinderhaus

Pocking West

Krummaustr. 8 - 94060

29.06.2020 N

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Im Zuge der Maßnahme „Schmetterlingsweg“ wurden vor ca. acht Jahren entlang der

nördlichen Grundstücksgrenze und des Weges Bepflanzungen (Baum-Strauch-

Hecke und Hainbuchen) durchgeführt (siehe auch Abb. 3); diese sollen – soweit vegetationstechnisch möglich – innerhalb des Planungsgebietes versetzt werden.

Das Grundstück liegt ca. 1 m unter dem Niveau der Zeller Straße, so dass eine Auffüllung des Geländes erforderlich wird.

1.4 Erschließung / Ver- und Entsorgung

Die verkehrliche Erschließung des Planungsgebietes erfolgt über die vorhandene

Zeller Straße (Gemeindeverbindungsstraße).

Für die erforderlichen PKW-Stellplätze wurde südlich der Zeller Straße ein Parkplatz

(ca. 50 Stellplätze) neu gebaut. Der Zugang zum Kinderhaus wird über einen

markierten Übergang hergestellt. Der im östlichen Teilbereich des Planungsgebietes

vorhandene „Schmetterlingsweg“ wird, um diesen östlichen Grundstücksanteil in die

Planung einbeziehen zu können, auf einer Länge von ca. xxx m an die Randbereiche

des Planungsgebietes verlegt.

Die erforderlichen Ver- und Entsorgungseinrichtungen (Wasser, Abwasser, Kanal,

Strom, Müllabfuhr) sind im Planungsgebiet vorhanden bzw. sind durch die entsprechenden Betreiber gesichert.

Da das Gelände aufgeschüttet werden muss, wurde hinsichtlich der Entwässerung vom Architekturbüro Lill ein Entwässerungsplan erstellt.

Am westliche Rand des Planungsgebietes verläuft eine Leitung der Bayernwerk AG.

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Fotodokumentation/ZellerStraße

ZellerStraße/ErhaltAcercampestre

BereichzuverlegenderWeg

Ggf.VersetzungHecke/Neupflanzung

GeplantesKinder-Haus

ArtenarmeWiese(G211)

Ggf.VersetzungCarpinusbetulus

Ggf.VersetzungHecke/Neupflanzung

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1.5 Flächenzusammenstellung

Die Flächenzusammenstellung im Planungsgebiet stellt sich wie folgt dar

(Gesamtfläche ca. 7.450 qm / ca. Angaben in qm):

Nutzungsart Bestand Planung

Überbaute Flächen

Gebäude --- 1.470

Terrassen, Pflaster --- 1.300

Wege 800 800

Grünflächen

Wiese 5.580 ---

Hecken 280 730

Spielflächen --- 3.150

Sonstige Flächen 790 ---

Gesamt 7.450 7.450

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1.6 Bestehender Flächennutzungsplan /

Änderung mit Deckblatt Nr. 72

SO

Bestehender Flächennutzungs- und Landschaftsplan

Änderung Flächennutzungs- und Landschaftsplan durch Deckblatt Nr. 72Darstellung eines „Sondergebietes Kinderhaus“

Zeichnung: R. Friedrich ([email protected])

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2) UMWELTBERICHT / EINGRIFFSREGELUNG

Im nachfolgenden Umweltbericht erfolgt eine Beschreibung und Bewertung der

Umwelt und ihrer Bestandteile im Einwirkungsbereich des Vorhabens.

Die Angaben zu den Schutzgütern stammen überwiegend aus FIN-Web, Bayerisches Landesamt für Umwelt, Stand der Information 2020.

2.1 Allgemeine Charakterisierung

Das Planungsgebiet ist der naturräumlichen Haupteinheit „Unteres Inntal“ (054 nach

Meynen und Schmithüsen) bzw. der Untereinheit „Pockinger Heide“ (054 – B nach Arten- und Biotopschutzprogramm für den Landkreis Passau) zuzuordnen.

Dieses Niederterrassenfeld wird im Westen in einer Entfernung von 800m von einer

markanten Terrassenkante aus dem Riß - Würm - Interglazial und dem anschließenden Tertiären Hügelland begrenzt.

Das Planungsgebiet ist weitgehend eben und liegt um das 325 - m - Niveau.

2.2 Schutzgut Arten- und Lebensräume

Bestand

Bei der potentiellen natürlichen Vegetation im Planungsgebiet handelt es sich um

das Galio-Carpinetum (Hainsimsen-Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald). Zu den

dominierenden Charakterarten Eiche und Hainbuche gesellen sich hierbei

Winterlinde, Vogelkirsche, Esche und Ahornarten.

Das künftige Baugebiet wird z.Z. als artenarme Wiese genutzt; im FNP / LP ist es als

landwirtschaftliche Nutzfläche dargestellt. Eine Baumreihe mit Hainbuchen (Carpinus

betulus) begleitet den Schmetterlingsradweg. Im östlichen Bereich ist die Baumreihe

mit Schlehe (Prunus spinosa) unterpflanzt. Im Norden befindet sich eine Hecke mit

Obstbäumen (Apfel, Zwetschge, Birne) und Schlehen (Prunus spinosa).

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Entlang des ehemaligen Bahngleises hat sich in Teilbereichen ein artenarmer Saum

mit Brennnessel (Urtica dioica), Ackerwinde (Convolvulus arvensis), Acker-

Kratzdistel (Cirsium arvense), Brombeeren (Rubus spec.) entwick

Bewertung

Nach dem Arten- und Biotopschutzprogramm (ABSP) für den Landkreis Passau

bestehen im Planungsgebiet keine schützenswerten Strukturen; Schutzgebiete oder Biotope entsprechend der amtlichen Kartierung sind nicht verzeichnet.

Durch die Überbauung kommt es zwar zu einem Verlust an Lebensraum für die

spezifische Tierwelt der Wiesnböden; es werden jedoch keine in der Biotopkartierung

der Stadt Pocking erfassten Flächen berührt, so dass keine für den Artenschutz

relevanten Flächeneinheiten verloren gehen. In diesem Bereich wird die

Lebensraumfunktion als „überwiegend sehr gering“ eingestuft. Das Standortpotential

ist durch ein geringes Wasserdargebot und einen guten natürlichen Basenhaushalt geprägt.

Die vorhandene Baumreihe aus Feldahorn (Acer campestre) bleibt erhalten. Teile der

Hecke werden – wenn vegetationstechnisch möglich - verpflanzt, ebenso wie die

Hainbuchen (Carpinus betulus) und die Obstbäume. Wenn eine Verpflanzung nicht möglich ist, wird eine Ersatzpflanzung vorgenommen.

2.3 Schutzgut Boden / Wasser

Bestand

Im Planungsgebiet beträgt die Mächtigkeit der deutlich geschichteten Kiese und

Sande ca. 12 m. Es finden sich lehmige bis stark lehmige Sande mittlerer

Zustandsstufe. Auf den skelettreichen Böden aus lockeren Schottern entwickelten

sich flach- bis mittelgründige Parabraunerden mit einer Profiltiefe von ca. 40 cm. Die

Bodengüte ist als schlecht bis mittel zu bewerten: Die Ertragsmesszahlen liegen bei

etwa 40 - 50.

Im Bereich des Bauvorhabens dominiert Braunerde über (Carbonat-)Sand – bis Schluffkies (Schotter). Der Boden hat eine mittlere Filter- und Pufferfunktion.

Der Grundwasserabstand beträgt 5,5 m, bei einem Schwankungsbereich von 1,5 m.

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Andere Gewässer sind nicht betroffen. Laut Fin-Web gilt das Grundstück als

„wassersensibler Bereich“ (grundwasserbeeinflusste Böden und Auen); das

Entwicklungspotential für seltene und gefährdete Lebensräume wird als überwiegend mittel eingestuft.

Bewertung

Durch das Planungsvorhaben entsteht ein zusätzlicher Bedarf an Grund und Boden:

Die Gesamtfläche des Grundstückes beträgt ca. 7.450 m², wovon 1471,50 m² durch

Gebäude überbaut werden und weitere 1298,46 m² durch Wege und Terrassen mit

Pflaster versiegelt werden. Somit ergibt sich eine versiegelte Gesamtfläche von 2769,96 m².

Durch die Bautätigkeit erfolgt ein Verlust des gewachsenen belebten Bodenkörpers –

es entfallen somit folgende Funktionen: Filter zum Schutz des Grundwassers vor

Nähr- und Schadstoffeintrag, partieller Verlust der Grundwasserneubildung,

Regulator des Regenwasserabflusses, landwirtschaftliche Fläche mit schlechter bis

mittlerer Ertragsleistung.

Diese Eingriffe in das Schutzgut Boden werden zum Teil durch die Anlage von

gliedernden und trennenden Grün- und Pflanzstreifen ausgeglichen. Auch werden im

Zuge der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung Ausgleichsmaßnahmen

vorgenommen.

2.4 Schutzgut Klima / Luft

Bestand

Das Klima des Unteren Inntals ist durch ein kontinentales Übergangsklima mit heißen

Sommern und nicht sehr strengen Wintern gekennzeichnet, wobei die sich rasch

aufheizenden Schotterplatten eine klimatische Bevorzugung der Pockinger Heide

bedingen, die sich in der relativ hohen mittleren Jahrestemperatur von 7,5 °C

ausdrückt.

Die jährliche Niederschlagsmenge liegt bei 750 - 800 mm, wobei das

Niederschlagsminimum im Februar (40 mm) und das Maximum – bedingt durch

Gewitterregen – im Juli (140 mm) erreicht wird.

Hinsichtlich des Regionalklimas ist festzustellen, dass die Kaltluftproduktion auf der

Fläche ist als gering eingestuft wird; Frischluftschneisen werden nicht beeinträchtigt.

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Bewertung

Das Schutzgut Klima /Luft ist nach Anlage 2.3 BayKompV als geringwertig

einzustufen. Lokalklimatische Veränderungen sind durch das geplante Bauvorhaben nicht zu erwarten.

2.5 Schutzgut Landschaft

Bestand

Allgemein handelt es sich um eine Umgebung mit geringer Bedeutung für das

Landschaftsbild und die naturbezogene Erholung. Die Eigenart der Landschaft wird als „gering“ eingestuft, die Erholungswirksamkeit als „mittel“.

Die vorhandenen Vegetationselemente, die den Landschaftsraum gliedern und

gestalten (Hainbuchen, Obstbäume, Baumreihen, Hecken) bleiben erhalten bzw.

werden neu angelegt. Noch Norden hin erfolgt zusätzlich eine intensive Eingrünung

durch Sträucher. Diese Eingrünungsmaßnahmen am westlichen Ortsrand von Pocking werden im Freiflächengestaltungsplan festgelegt.

Bewertung

Durch den Bau des Kinderhauses wird die Erholungswirksamkeit nicht beeinträchtigt.

Der Fuß- und Radweg bleibt im Süden erhalten und wird lediglich weiter nach Osten

verlegt. Die vorhandenen Blickbeziehungen zur Terrassenkante werden nicht beeinträchtig.

Die im Freiflächenplan festgelegten Eingrünungsmaßnahmen binden das Bauwerk gestalterisch in die Landschaft ein und gliedern zusätzlich den Raum.

2.6 Schutzgut Mensch, Natur- und Sachgüter

Bestand

Das Untersuchungsgebiet gilt als Bereich hoher Bedeutung“, d.h. „dieser Bereich hat

eine hohe Schutzwürdigkeit bzgl. der Erholung und weiterer Funktionen für den

Menschen.“

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Dargestellt sind hier u. a. Schwerpunkte landschaftsbezogener Erholung, siedlungsnahe Bereiche, Rad- und Wanderwege.

Archäologische Denkmäler oder andere Kulturgüter sind im Planungsgebiet nicht

bekannt; bei der Erschließung und Bebauung des Gebietes ist verstärkt auf mögliche archäologische Funde zu achten.

Bewertung

Der Nutzung des Fuß- und Radwegs bleibt erhalten. Die landschaftsbezogene Erholung ist weiterhin möglich.

2.7 Zusammenfassende Bewertung

Nach Realisierung des Vorhabens werden keine erheblichen nachteiligen

Umweltauswirkungen verbleiben. Die vorhandenen Eingriffe in den Naturhaushalt

und das Landschaftsbild wurden in diesem Umweltbericht ermittelt; sie werden im

Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung (siehe Punkt 2.8) bilanziert und durch Ausgleichsflächen ausgeglichen.

2.8 Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung

Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung wurde, in Abstimmung mit dem

Landratsamt Passau, nicht anhand des „Leitfadens“ durchgeführt, sondern

entsprechend der Bayerischen Kompensationsverordnung (Bauvorhaben im Außenbereich) abgehandelt.

Das Ergebnis ist zusammenfassend wie folgt dargestellt:

Kompensationsbedarf

Kompensationsbedarf Gebäude 8.361 WP

Kompensationsbedarf Wege, Terrassen 7.974 WP

Kompensationsbedarf gesamt 16.335 WP

Der Kompensationsbedarf für das Bauvorhaben liegt bei 16.335 Wertpunkten.

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Kompensationsumfang

Biotop- und Nutzungstyp

WP Biotop- und Nutzungstyp

WP Aufwertung Fläche (m²)

Komp.umfang (Wertpunkte)

Artenarmes

Grünland

(G211)

6 Hecke (B212) 10 4 183 732

Einzelbäume (Quercus robur) (B312)

9 9 400 3600

Einzelbäume (B322) 8 8 335 2680

Kompensationsbilanz

Der Kompensationsbedarf liegt bei 16.335 Wertpunkten; der Kompensationsumfang

bei 6.932 Wertpunkten. Hinsichtlich des Bestandes und der Planung ergibt sich eine

Differenz von 9403 Wertpunkten. Somit ist für das Vorhaben „Neubau Kinderhaus

Pocking“ eine Ausgleichsfläche von 9403 qm erforderlich. Diese wird vom Ökokonto der Stadt Pocking abgebucht.

Büro für Landschaftsökologie und Raumplanung

Pocking, 29. Juli 2020