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Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes
der Stadt Pocking durch Deckblatt Nr. 72
Vorentwurf
Begründung
Umweltbericht / Eingriffsregelung
Landkreis Passau, Regierungsbezirk Niederbayern
Planungsbüro:
94060 Pocking, Krummaustraße 8
Tel: 0170 / 2377081; e-Mail: [email protected]
Mitarbeit: Ruth Kappendobler, Dipl.-Ing (FH)
Pocking, 29. Juli 2020
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INHALT: Seite
1) BEGRÜNDUNG 3
1.1 Anlass und Ziel der Planung 3
1.2 Planungsrechtliche Grundlagen 4
1.3 Lage im Raum / Nutzungen 4
1.4 Erschließung / Ver- und Entsorgung 6
1.5 Flächenzusammenstellung 8
1.6 Bestehender Flächennutzungsplan / Änderung mit Deckblatt Nr. 72 9
2) UMWELTBERICHT / EINGRIFFSREGELUNG 11
2.1 Allgemeine Charakterisierung 11 2.2 Schutzgut Arten- und Lebensräume 11 2.3 Schutzgut Boden / Wasser 12 2.4 Schutzgut Klima / Luft 13 2.5 Schutzgut Landschaft 14
2.6 Schutzgut Kultur- und Sachgüter / Mensch 14
2.7 Zusammenfassende Betrachtung 15
2.8 Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung gemäß BayKompV 15
Anlage: Freiflächengestaltungsplan
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1) BEGRÜNDUNG
1.1 Anlass und Ziel der Planung
Aufgrund der demographischen Entwicklung Pockings, die vor allem durch steigende
Kinderzahlen bestimmt wird, ist in der Stadt die Schaffung von zusätzlichen
Kindergarten- und Krippenplätzen erforderlich.
Im Stadtgebiet der ehemaligen Gemeinde Pocking gibt es neben den zentral
gelegenen Kindergärten in der Klosterstraße und der Bergerstraße jeweils einen
Kindergarten/Kinderkrippen in Pocking-Ost und Pocking-Süd. Die neue Einrichtung
soll nun im Westen Pockings errichtet werden, zumal hier ein großes Baugebiet mit
ca. 100 Parzellen (Brunnenfeld) erschlossen wurde.
Es besteht in der Stadt Pocking - in Abstimmung mit der Regierung von
Niederbayern - ein Bedarf von drei Kindergartengruppen und zwei Krippengruppen.
Diese Einrichtungen sollen nun im Westen der Stadt Pocking, im Bereich der
Zellerstraße auf den Grundstücken mit den Flurnummer 244 und 1679/3 (Teilfläche) auf einer Gesamtfläche von ca. 7.450 qm errichtet werden.
Abb. 1: Übersicht Luftbild mit Planungsbereich (rot)
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1.2 Planungsrechtliche Grundlagen
Der Stadtrat Pocking beschlossen, den Flächennutzungs- und Landschaftsplan mit
Deckblatt Nr. 72 zu ändern und dabei ein Sondergebiet „Kindergarten“ nach § 11
BauGB darzustellen.
Diese Vorgehensweise wurde vom Bauamt der Stadt Pocking mit dem zuständigen
Sachgebiet im Landratsamt Passau abgestimmt. Da es sich um ein kommunales
Einzelbauvorhaben handelt, wurde die Aufstellung eines Bebauungsplanes nicht für notwendig erachtet.
Das Architekturbüro Lill hat die für die Genehmigungsplanung erforderlichen
Unterlagen erstellt (Datum vom 22.07.2019). Die Bebauung orientiert sich dabei an
den Vorschriften des § 34 BauGB.
Mit Schreiben der Unteren Naturschutzbehörde beim Landratsamt Passau an die
Stadt Pocking vom 27.02.2020 wurde gefordert, dass neben der Abhandlung der
naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung auch „zur Einbindung des Vorhabens in die
Landschaft“ ein „qualifizierter Freiflächengestaltungsplan (in Abstimmung mit der
UNB) erforderlich“ sei. Dieser Begrünungsplan wurde seitens des Planungsbüros am
06.07.2020 mit Herrn Mall von der UNB im Vorfeld der Planung abgestimmt. Dabei
wurden vor allem die Randbereiche und die Bereiche entlang des zu verlegenden Weges beplant sowie allgemeine Begrünungsmaßnahmen detailliert festgelegt.
Dieser Plan liegt als Anlage bei; desweiteren die naturschutzrechtliche Abhandlung entsprechen der Bayerischen Kompensationsverordnung.
Vorgaben der Raumordnung und der Landesplanung sind für diesen Bereich nicht bekannt.
1.3 Lage im Raum / Nutzungen
Die Stadt Pocking liegt im südlichen Landkreis Passau in der Planungsregion 12
(Donau-Wald) und ist nach dem Landesentwicklungsprogramm Bayern gemeinsam mit Ruhstorf a.d. Rott als Mittelzentrum eingestuft.
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Das Planungsgebiet ist der naturräumlichen Haupteinheit „Unteres Inntal“ (054 nach
Meynen und Schmithüsen) bzw. der Untereinheit „Pockinger Heide“ (054 – B nach
Arten- und Biotopschutzprogramm für den Landkreis Passau) zuzuordnen.
Dieses Niederterrassenfeld wird im Westen in einer Entfernung von 800m von einer
markanten Terrassenkante aus dem Riß - Würm - Interglazial und dem anschließenden Tertiären Hügelland begrenzt.
Das Planungsgebiet ist weitgehend eben und liegt um das 325 - m - Niveau. Der
Grundwasserspiegel liegt ca. 5,5 m unter Gelände, bei einem Schwankungsbereich von maximal 1,5 m.
Der Bereich des Kinderhauses wird wie folgt begrenzt: Im Norden verläuft die frühere
Bahntrasse nach Simbach. Diese aufgelassene, rückgebaute Bahnfläche befindet
sich im Eigentum der Stadt Pocking; Schadstoffe sind gemäß einer von der Stadt
veranlassten Untersuchung nicht vorhanden. Weiter nördlich schließt sich
landwirtschaftliche Nutzfläche an; hier ist nach den Darstellungen des FNP / LP in
Teilflächen eine Wiederaufforstung vorgesehen.
Abb. 2: Topographische Übersicht mit Lage Planungsgebiet (rote Markierung)
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Im östlichen Bereich grenzt das Gebiet an Gewerbenutzung bzw. an eine
Mehrfamilienhausbebauung an. Durch die Änderung des Flächennutzungs- und
Landschaftsplanes wird der nordwestliche Teilbereich Gewerbegebiets nun als Sondergebiet dargestellt.
Im Süden wird es durch die Zellerstraße bzw. den „Schmetterlingsradweg begrenzt,
der im östlichen Bereich verlegt werden soll. Südlich der Zellerstraße findet man
Wohnbebauung, vorwiegend mit Einfamilienhäusern und Doppelhäusern. Hier gibt es
auch öffentlichen Einrichtungen, wie den städtischen Friedhof und die evangelische
Kirche.
Im Westen befinden sich zwei ehemalige Kiesgruben, die als Freizeitgrundstücke genutzt werden
Das künftige Baugebiet wird z.Z. als (artenarme Wiese) genutzt; im FNP / LP ist es als landwirtschaftliche Nutzfläche dargestellt.
Abb. 3: Bestandsplan
Bestandsplan M1:1000 Geltungsbereich
Bäume
Carpinus betulus - Hainbuche
Obstbaum
Acer campestre - Feld-Ahorn
Grünland G211
Hecke B116
Artenarmer Saum K11
Acker A11
Rad- und Fußweg V31
Grünstreifen V5
Legende
10 0 10 20 30 40 m
Bauherr:
Stadt Pocking
vertreten durch:
Bürgermeister Franz Krah
Simbacher Str. 16
94060 Pocking
Neubau Kinderhaus
Pocking West
Krummaustr. 8 - 94060
29.06.2020 N
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Im Zuge der Maßnahme „Schmetterlingsweg“ wurden vor ca. acht Jahren entlang der
nördlichen Grundstücksgrenze und des Weges Bepflanzungen (Baum-Strauch-
Hecke und Hainbuchen) durchgeführt (siehe auch Abb. 3); diese sollen – soweit vegetationstechnisch möglich – innerhalb des Planungsgebietes versetzt werden.
Das Grundstück liegt ca. 1 m unter dem Niveau der Zeller Straße, so dass eine Auffüllung des Geländes erforderlich wird.
1.4 Erschließung / Ver- und Entsorgung
Die verkehrliche Erschließung des Planungsgebietes erfolgt über die vorhandene
Zeller Straße (Gemeindeverbindungsstraße).
Für die erforderlichen PKW-Stellplätze wurde südlich der Zeller Straße ein Parkplatz
(ca. 50 Stellplätze) neu gebaut. Der Zugang zum Kinderhaus wird über einen
markierten Übergang hergestellt. Der im östlichen Teilbereich des Planungsgebietes
vorhandene „Schmetterlingsweg“ wird, um diesen östlichen Grundstücksanteil in die
Planung einbeziehen zu können, auf einer Länge von ca. xxx m an die Randbereiche
des Planungsgebietes verlegt.
Die erforderlichen Ver- und Entsorgungseinrichtungen (Wasser, Abwasser, Kanal,
Strom, Müllabfuhr) sind im Planungsgebiet vorhanden bzw. sind durch die entsprechenden Betreiber gesichert.
Da das Gelände aufgeschüttet werden muss, wurde hinsichtlich der Entwässerung vom Architekturbüro Lill ein Entwässerungsplan erstellt.
Am westliche Rand des Planungsgebietes verläuft eine Leitung der Bayernwerk AG.
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Fotodokumentation/ZellerStraße
ZellerStraße/ErhaltAcercampestre
BereichzuverlegenderWeg
Ggf.VersetzungHecke/Neupflanzung
GeplantesKinder-Haus
ArtenarmeWiese(G211)
Ggf.VersetzungCarpinusbetulus
Ggf.VersetzungHecke/Neupflanzung
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1.5 Flächenzusammenstellung
Die Flächenzusammenstellung im Planungsgebiet stellt sich wie folgt dar
(Gesamtfläche ca. 7.450 qm / ca. Angaben in qm):
Nutzungsart Bestand Planung
Überbaute Flächen
Gebäude --- 1.470
Terrassen, Pflaster --- 1.300
Wege 800 800
Grünflächen
Wiese 5.580 ---
Hecken 280 730
Spielflächen --- 3.150
Sonstige Flächen 790 ---
Gesamt 7.450 7.450
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1.6 Bestehender Flächennutzungsplan /
Änderung mit Deckblatt Nr. 72
SO
Bestehender Flächennutzungs- und Landschaftsplan
Änderung Flächennutzungs- und Landschaftsplan durch Deckblatt Nr. 72Darstellung eines „Sondergebietes Kinderhaus“
Zeichnung: R. Friedrich ([email protected])
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2) UMWELTBERICHT / EINGRIFFSREGELUNG
Im nachfolgenden Umweltbericht erfolgt eine Beschreibung und Bewertung der
Umwelt und ihrer Bestandteile im Einwirkungsbereich des Vorhabens.
Die Angaben zu den Schutzgütern stammen überwiegend aus FIN-Web, Bayerisches Landesamt für Umwelt, Stand der Information 2020.
2.1 Allgemeine Charakterisierung
Das Planungsgebiet ist der naturräumlichen Haupteinheit „Unteres Inntal“ (054 nach
Meynen und Schmithüsen) bzw. der Untereinheit „Pockinger Heide“ (054 – B nach Arten- und Biotopschutzprogramm für den Landkreis Passau) zuzuordnen.
Dieses Niederterrassenfeld wird im Westen in einer Entfernung von 800m von einer
markanten Terrassenkante aus dem Riß - Würm - Interglazial und dem anschließenden Tertiären Hügelland begrenzt.
Das Planungsgebiet ist weitgehend eben und liegt um das 325 - m - Niveau.
2.2 Schutzgut Arten- und Lebensräume
Bestand
Bei der potentiellen natürlichen Vegetation im Planungsgebiet handelt es sich um
das Galio-Carpinetum (Hainsimsen-Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald). Zu den
dominierenden Charakterarten Eiche und Hainbuche gesellen sich hierbei
Winterlinde, Vogelkirsche, Esche und Ahornarten.
Das künftige Baugebiet wird z.Z. als artenarme Wiese genutzt; im FNP / LP ist es als
landwirtschaftliche Nutzfläche dargestellt. Eine Baumreihe mit Hainbuchen (Carpinus
betulus) begleitet den Schmetterlingsradweg. Im östlichen Bereich ist die Baumreihe
mit Schlehe (Prunus spinosa) unterpflanzt. Im Norden befindet sich eine Hecke mit
Obstbäumen (Apfel, Zwetschge, Birne) und Schlehen (Prunus spinosa).
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Entlang des ehemaligen Bahngleises hat sich in Teilbereichen ein artenarmer Saum
mit Brennnessel (Urtica dioica), Ackerwinde (Convolvulus arvensis), Acker-
Kratzdistel (Cirsium arvense), Brombeeren (Rubus spec.) entwick
Bewertung
Nach dem Arten- und Biotopschutzprogramm (ABSP) für den Landkreis Passau
bestehen im Planungsgebiet keine schützenswerten Strukturen; Schutzgebiete oder Biotope entsprechend der amtlichen Kartierung sind nicht verzeichnet.
Durch die Überbauung kommt es zwar zu einem Verlust an Lebensraum für die
spezifische Tierwelt der Wiesnböden; es werden jedoch keine in der Biotopkartierung
der Stadt Pocking erfassten Flächen berührt, so dass keine für den Artenschutz
relevanten Flächeneinheiten verloren gehen. In diesem Bereich wird die
Lebensraumfunktion als „überwiegend sehr gering“ eingestuft. Das Standortpotential
ist durch ein geringes Wasserdargebot und einen guten natürlichen Basenhaushalt geprägt.
Die vorhandene Baumreihe aus Feldahorn (Acer campestre) bleibt erhalten. Teile der
Hecke werden – wenn vegetationstechnisch möglich - verpflanzt, ebenso wie die
Hainbuchen (Carpinus betulus) und die Obstbäume. Wenn eine Verpflanzung nicht möglich ist, wird eine Ersatzpflanzung vorgenommen.
2.3 Schutzgut Boden / Wasser
Bestand
Im Planungsgebiet beträgt die Mächtigkeit der deutlich geschichteten Kiese und
Sande ca. 12 m. Es finden sich lehmige bis stark lehmige Sande mittlerer
Zustandsstufe. Auf den skelettreichen Böden aus lockeren Schottern entwickelten
sich flach- bis mittelgründige Parabraunerden mit einer Profiltiefe von ca. 40 cm. Die
Bodengüte ist als schlecht bis mittel zu bewerten: Die Ertragsmesszahlen liegen bei
etwa 40 - 50.
Im Bereich des Bauvorhabens dominiert Braunerde über (Carbonat-)Sand – bis Schluffkies (Schotter). Der Boden hat eine mittlere Filter- und Pufferfunktion.
Der Grundwasserabstand beträgt 5,5 m, bei einem Schwankungsbereich von 1,5 m.
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Andere Gewässer sind nicht betroffen. Laut Fin-Web gilt das Grundstück als
„wassersensibler Bereich“ (grundwasserbeeinflusste Böden und Auen); das
Entwicklungspotential für seltene und gefährdete Lebensräume wird als überwiegend mittel eingestuft.
Bewertung
Durch das Planungsvorhaben entsteht ein zusätzlicher Bedarf an Grund und Boden:
Die Gesamtfläche des Grundstückes beträgt ca. 7.450 m², wovon 1471,50 m² durch
Gebäude überbaut werden und weitere 1298,46 m² durch Wege und Terrassen mit
Pflaster versiegelt werden. Somit ergibt sich eine versiegelte Gesamtfläche von 2769,96 m².
Durch die Bautätigkeit erfolgt ein Verlust des gewachsenen belebten Bodenkörpers –
es entfallen somit folgende Funktionen: Filter zum Schutz des Grundwassers vor
Nähr- und Schadstoffeintrag, partieller Verlust der Grundwasserneubildung,
Regulator des Regenwasserabflusses, landwirtschaftliche Fläche mit schlechter bis
mittlerer Ertragsleistung.
Diese Eingriffe in das Schutzgut Boden werden zum Teil durch die Anlage von
gliedernden und trennenden Grün- und Pflanzstreifen ausgeglichen. Auch werden im
Zuge der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung Ausgleichsmaßnahmen
vorgenommen.
2.4 Schutzgut Klima / Luft
Bestand
Das Klima des Unteren Inntals ist durch ein kontinentales Übergangsklima mit heißen
Sommern und nicht sehr strengen Wintern gekennzeichnet, wobei die sich rasch
aufheizenden Schotterplatten eine klimatische Bevorzugung der Pockinger Heide
bedingen, die sich in der relativ hohen mittleren Jahrestemperatur von 7,5 °C
ausdrückt.
Die jährliche Niederschlagsmenge liegt bei 750 - 800 mm, wobei das
Niederschlagsminimum im Februar (40 mm) und das Maximum – bedingt durch
Gewitterregen – im Juli (140 mm) erreicht wird.
Hinsichtlich des Regionalklimas ist festzustellen, dass die Kaltluftproduktion auf der
Fläche ist als gering eingestuft wird; Frischluftschneisen werden nicht beeinträchtigt.
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Bewertung
Das Schutzgut Klima /Luft ist nach Anlage 2.3 BayKompV als geringwertig
einzustufen. Lokalklimatische Veränderungen sind durch das geplante Bauvorhaben nicht zu erwarten.
2.5 Schutzgut Landschaft
Bestand
Allgemein handelt es sich um eine Umgebung mit geringer Bedeutung für das
Landschaftsbild und die naturbezogene Erholung. Die Eigenart der Landschaft wird als „gering“ eingestuft, die Erholungswirksamkeit als „mittel“.
Die vorhandenen Vegetationselemente, die den Landschaftsraum gliedern und
gestalten (Hainbuchen, Obstbäume, Baumreihen, Hecken) bleiben erhalten bzw.
werden neu angelegt. Noch Norden hin erfolgt zusätzlich eine intensive Eingrünung
durch Sträucher. Diese Eingrünungsmaßnahmen am westlichen Ortsrand von Pocking werden im Freiflächengestaltungsplan festgelegt.
Bewertung
Durch den Bau des Kinderhauses wird die Erholungswirksamkeit nicht beeinträchtigt.
Der Fuß- und Radweg bleibt im Süden erhalten und wird lediglich weiter nach Osten
verlegt. Die vorhandenen Blickbeziehungen zur Terrassenkante werden nicht beeinträchtig.
Die im Freiflächenplan festgelegten Eingrünungsmaßnahmen binden das Bauwerk gestalterisch in die Landschaft ein und gliedern zusätzlich den Raum.
2.6 Schutzgut Mensch, Natur- und Sachgüter
Bestand
Das Untersuchungsgebiet gilt als Bereich hoher Bedeutung“, d.h. „dieser Bereich hat
eine hohe Schutzwürdigkeit bzgl. der Erholung und weiterer Funktionen für den
Menschen.“
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Dargestellt sind hier u. a. Schwerpunkte landschaftsbezogener Erholung, siedlungsnahe Bereiche, Rad- und Wanderwege.
Archäologische Denkmäler oder andere Kulturgüter sind im Planungsgebiet nicht
bekannt; bei der Erschließung und Bebauung des Gebietes ist verstärkt auf mögliche archäologische Funde zu achten.
Bewertung
Der Nutzung des Fuß- und Radwegs bleibt erhalten. Die landschaftsbezogene Erholung ist weiterhin möglich.
2.7 Zusammenfassende Bewertung
Nach Realisierung des Vorhabens werden keine erheblichen nachteiligen
Umweltauswirkungen verbleiben. Die vorhandenen Eingriffe in den Naturhaushalt
und das Landschaftsbild wurden in diesem Umweltbericht ermittelt; sie werden im
Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung (siehe Punkt 2.8) bilanziert und durch Ausgleichsflächen ausgeglichen.
2.8 Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung
Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung wurde, in Abstimmung mit dem
Landratsamt Passau, nicht anhand des „Leitfadens“ durchgeführt, sondern
entsprechend der Bayerischen Kompensationsverordnung (Bauvorhaben im Außenbereich) abgehandelt.
Das Ergebnis ist zusammenfassend wie folgt dargestellt:
Kompensationsbedarf
Kompensationsbedarf Gebäude 8.361 WP
Kompensationsbedarf Wege, Terrassen 7.974 WP
Kompensationsbedarf gesamt 16.335 WP
Der Kompensationsbedarf für das Bauvorhaben liegt bei 16.335 Wertpunkten.
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Kompensationsumfang
Biotop- und Nutzungstyp
WP Biotop- und Nutzungstyp
WP Aufwertung Fläche (m²)
Komp.umfang (Wertpunkte)
Artenarmes
Grünland
(G211)
6 Hecke (B212) 10 4 183 732
Einzelbäume (Quercus robur) (B312)
9 9 400 3600
Einzelbäume (B322) 8 8 335 2680
Kompensationsbilanz
Der Kompensationsbedarf liegt bei 16.335 Wertpunkten; der Kompensationsumfang
bei 6.932 Wertpunkten. Hinsichtlich des Bestandes und der Planung ergibt sich eine
Differenz von 9403 Wertpunkten. Somit ist für das Vorhaben „Neubau Kinderhaus
Pocking“ eine Ausgleichsfläche von 9403 qm erforderlich. Diese wird vom Ökokonto der Stadt Pocking abgebucht.
Büro für Landschaftsökologie und Raumplanung
Pocking, 29. Juli 2020
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