neu Entwurf Handwerksbericht Basis 2016-Stand-08.12.17-12 ... · Vorwort Die Zukunft gestalten...
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HANDWERKSBERICHTder Landesregierung Nordrhein-Westfalen
Basis 2016
Vorwort
Die Zukunft gestalten
Handwerk und Mittelstand sind tragende Säulen unserer Sozialen Marktwirtschaft. Sie sorgen für
Ausbildung und Beschäftigung und erwirtschaften einen großen Teil unseres Wohlstands. Die duale
Ausbildung im Handwerk mit der darauf aufbauenden Qualifizierung ist neben der akademischen
Ausbildung einer der beiden Wege zu einer eigenständigen Existenz sowie zu gesellschaftlichem
Aufstieg und Ansehen. Handwerksunternehmen tragen Verantwortung für sich und für andere. Sie
repräsentieren Unternehmergeist, Risiko- und Haftungsbereitschaft. Sie sind verlässliche Arbeitgeber
vor Ort. Sie bürgen über die duale Ausbildung und das Meistersystem für Qualität und leisten damit
einen wichtigen Beitrag zum Verbraucherschutz.
„Handwerkspolitik ist eine Daueraufgabe“, sagte mein Vorgänger im Amt bei der Vorstellung des ers-
ten Handwerksberichts im vergangenen Jahr. Die Fortführung dieses Berichts, der die für das Hand-
werk relevanten Politikbereiche ressortübergreifend dokumentiert, hat die neue Landesregierung
gerne aufgegriffen. Auch die Zahlen des 2. Handwerksberichts dokumentieren den hohen wirtschaft-
lichen, politischen und gesellschaftlichen Stellenwert des Handwerks für unser Land.
Für das starke und innovative Handwerk in Nordrhein-Westfalen mit seinen mutigen Unternehmerin-
nen und Unternehmern, qualifizierten Beschäftigten und engagierten Auszubildenden gilt es, beste
Voraussetzungen für Wachstum und Zukunftschancen zu schaffen. Die großen Herausforderungen
der fortschreitenden Digitalisierung und des demografischen Wandels erfordern eine Fortentwicklung
der bisherigen Handwerksinitiative NRW. Unsere gemeinsame Aufgabe ist es, die bestehenden
handwerklichen Strukturen mit ihrer Kultur des Familienunternehmens, des Ehrenamtes, dem außer-
ordentlichen Einsatz für die Ausbildung und der praktischen Umsetzung der Energiewende in Haus-
halten und Unternehmen zu erhalten und gleichzeitig die erfolgreiche Transformation in die digitale
Zukunft zu unterstützen.
Die Landesregierung greift die Handlungsempfehlungen des Enquete-Berichts „Zukunft von Hand-
werk und Mittelstand“ auf und macht sie zur Grundlage für die künftige Handwerkspolitik. Dies gilt
insbesondere für die Förderung von Innovationen und der Digitalisierung im Handwerk, die Durchläs-
sigkeit und Gleichwertigkeit von Berufsausbildung und Studium sowie die Stärkung der Fachkräftesi-
cherung und der Qualifizierung.
Prof. Dr. Andreas Pinkwart
Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
Inhaltsverzeichnis
Vorwort
1 Handwerk in Nordrhein-Westfalen ........................................................................................................ 7
2 Maßnahmen zur Handwerksförderung ................................................................................................. 9
3 Die Fördermaßnahmen im Einzelnen ................................................................................................. 10
3.1 Gründungen, Übernahmen und Unternehmensführung ............................................................. 10
3.1.1 Meistergründungsprämie NRW (MWIDE) ............................................................................... 10
3.1.2 Förderung der organisationseigenen Beratung im Handwerk (MWIDE) ............................ 11
3.1.3 Beratungsprogramm Wirtschaft NRW (MWIDE) ............................................................. 11
3.1.4 Potentialberatung (MAGS) ............................................................................................. 11
3.1.5 Bürgschaften (FM) .......................................................................................................... 12
3.2 Qualifizierungen / Fachkräfte ............................................................................................... 12
3.2.1 Förderung überbetrieblicher Bildungsstätten (MAGS / MWIDE) .................................... 12
3.2.2 Förderung überbetrieblicher Unterweisung von Auszubildenden im Handwerk………..14
(MAGS)
3.2.3 Kompetenzentwicklung von Beschäftigten durch das Bildungsscheckverfahren (MAGS) 14
3.2.4 Jugend in Arbeit plus (MAGS) ........................................................................................ 15
3.2.5 Praxisphasen im Betrieb. Berufsorientierung fördern, Nachwuchskräfte
gewinnen (MAGS) .......................................................................................................... 15
3.2.6 Einstellungen in den berufsbildenden Schuldienst (MSB) .............................................. 16
3.2.7 Aus- und Weiterbildung (MSB) ....................................................................................... 17
3.2.8 Zukunft durch Innovation – Berufsorientierung MINT – zdi-BSO-MINT (MKW) ................ 19
3.3 Innovation ............................................................................................................................ 20
3.3.1 InnovationsGutschein Handwerk (MWIDE) .................................................................... 20
3.3.2 InnovationsGutschein (MKW) ......................................................................................... 20
3.3.3 Grenzenloses Effizientes Produzieren – Netzwerk GEP (MWIDE) ................................ 21
3.3.4 Förderung des Wettbewerbs DesignTalente Handwerk NRW (MWIDE) ........................ 21
3.4 Ressourceneffizienz ............................................................................................................ 22
3.4.1 Klimabäckerei (MULNV) ................................................................................................. 22
3.4.2 Ressourceneffizienz-Beratung im Handwerk (MULNV) .................................................. 22
3.4.3 Effizienz-Beratungsnetzwerk Handwerk (MULNV) ......................................................... 23
3.4.4 Aktion „Gebäude-Check Energie“ (MULNV) ................................................................... 23
3.4.5 Aktion „Solar-Check NRW“ (MULNV) ............................................................................. 24
3.5 Image ................................................................................................................................... 24
3.5.1 „handfest“ – Jugendmagazin (MAGS) ............................................................................ 24
3.5.2 Praktischer Leistungswettbewerb des Deutschen Handwerks (MWIDE) ....................... 25
3.5.3 5. Meistertag (MWIDE) ................................................................................................... 25
3.5.4 2. Treffpunkt Ehrenamt (MWIDE) ................................................................................... 25
3.5.5 Meister.Werk.NRW (MULNV) ......................................................................................... 26
3.5.6 Aktionsplattform [email protected] (MKFFI) ............................................................. 26
3.6 Institutionelle Förderung .................................................................................................................. 26
3.6.1 Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V…….…27
– LGH (MWIDE) ..............................................................................................................................
3.6.2 Deutsches Handwerksinstitut – DHI (MWIDE) ...................................................................... 27
3.7 Sonstiges ........................................................................................................................................... 27
3.7.1 NRW.International GmbH (MWIDE) ........................................................................................ 27
3.7.2 Qualitätszirkel Sachverständigenwesen (JM) ................................................................. 28
3.7.3 Handwerkerparkausweis (VM) ....................................................................................... 28
3.7.4 Bündnis zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (MAGS)…………………………………….29
3.7.5 Kompetenzzentrum Frau und Beruf (MHKBG)……………………………………………..29
4 Finanzierungsübersicht aller im Bericht aufgeführten Maßnahmen ......................................... 30
5 Anhang: Abkürzungsverzeichnis Ministerien (aktuell und im Berichtsjahr 2016) ..................... 33
Disclaimer / Impressum
1 Handwerk in Nordrhein-Westfalen
Die 188.112 Handwerksunternehmen verteilen sich auf ins-
gesamt sieben Kammerbezirke (Tabelle 1). Im Vergleich
zum Vorjahr ist die absolute Zahl der Handwerksunterneh-
men im Berichtsjahr nahezu gleich geblieben. Die Zahl der
Beschäftigten in diesen Unternehmen blieb mit rund 1,12
Millionen Menschen unverändert, und auch der Anteil an al-
len Erwerbstätigen in Nordrhein-Westfalen war mit 12,1 Pro-
zent so groß wie im Vorjahr2
.
Tabelle 1: Kammerbezirke nach Unternehmen1
Handwerkskammer Unternehmen
Aachen 16.523
Bielefeld 21.142
Dortmund 19.547
Düsseldorf 57.525
Köln 33.408
Münster 27.943
Südwestfalen 12.024
Gesamt NRW: 188.112
Aus wirtschaftspolitischer Perspektive ist bedeutsam, dass das Handwerk sich weiterhin eines wachstums-
orientierten Konjunkturklimas erfreut. 2016 hat sich der Umsatz des zulassungspflichtigen Handwerks in
Nordrhein-Westfalen um 2,7 Prozent auf 119,1 Mrd. EUR erhöht
(Übersicht 2), während die Anzahl der Be-
schäftigten im Wesentlichen gleich blieb4
.
*Hochrechnung
1
Vgl. Westdeutscher Handwerkskammertag: Handwerksstatistik 2016/2017, Düsseldorf 2017, S. 46.
2
Vgl. Westdeutscher Handwerkskammertag: Daten und Fakten 2017, Düsseldorf 2017, S. 5.
3
Vgl. Westdeutscher Handwerkskammertag: Handwerksstatistik 2016/2017, Düsseldorf 2017, S. 47.
4
Vgl. ebenda, S. 17.
7
140000150000160000170000180000190000200000
Übersicht 1: Entwicklung der Unternehmen im Handwerk in NRW3
50Mrd.€70Mrd.€90Mrd.€
110Mrd.€130Mrd.€
Übersicht 2: Entwicklung Umsatz im Handwerk3
Geschäftsklima des Handwerks in Nordrhein-Westfalen stabilisiert sich auf Rekordniveau
Die konjunkturelle Hochstimmung im nordrhein-westfälischen Handwerk setzt sich auch im Herbst 2017 fort.
Mehr als die Hälfte aller Betriebe ist mit ihrer Geschäftslage zufrieden, ein Viertel erwartet eine weitere Verbes-
serung in den kommenden Monaten. Vier von fünf Betrieben sind mit Umsätzen und Auftragsbeständen zufrie-
den, fünf von sechs blicken diesbezüglich optimistisch nach vorne. Die Verkaufspreisdynamik hält auf dem
Niveau vom Frühjahr an, die Investitionsneigung bleibt – was lange nicht der Fall war – im Saldo positiv. Auch
die Beschäftigungssituation hat sich nach Auskunft der Betriebe im Vergleich zum Vorjahr ein wenig verbes-
sert. Die Auslastung bleibt hoch, die Auftragsreichweite hat sogar noch einmal kräftig zugenommen.1
1
Vgl. Westdeutscher Handwerkskammertag: Konjunkturbarometer; Ausgabe 78, Nov. 2017, S. 3.
8
2 Maßnahmen zur Handwerksförderung
Die vorstehenden Zahlen belegen die große Bedeutung des Handwerks in Nordrhein-Westfalen. Vor diesem
Hintergrund und angesichts der gegenwärtigen und absehbaren Herausforderungen für die Handwerksbe-
triebe wurde im Berichtsjahr die Handwerksinitiative 2.0 auf konsensualer Grundlage mit dem Handwerk wei-
terentwickelt. Hierzu gehörte u.a. die Stärkung der Fachkräfteperspektive, die Fortschreibung der Förder-
richtlinie für die Meistergründungsprämie und die Vorbereitung der Förderung von Innovationsclustern im
Handwerk (IC-H), dem Nachfolgeprojekt der Zukunftsinitiative Handwerk (ZIH) ab 2017.
Bei der Fachkräftesicherung, beim demografischen Wandel und der Integration von Flüchtlingen in Wirt-
schaft und Gesellschaft setzt die Landesregierung auf die Zusammenarbeit mit dem Handwerk. Deshalb för-
dert sie das Handwerk auf der Grundlage einer engen und vertrauensvollen Zusammenarbeit, die zwischen
der Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V. (LGH) und dem MWIDE
ab Ende 2016 mit einem förmlichen Kooperationsvertrag besiegelt wurde. Auf dessen Grundlage werden
Fördermaßnahmen im Rahmen einer Öffentlich-Öffentlichen Zusammenarbeit (ÖÖZ) gemeinsam vereinbart.
Dies erfolgte bisher mit Geschäftsbesorgungsvereinbarungen im Hinblick auf die Zusammenarbeit bei der
Meistergründungsprämie und dem Innovationscluster Handwerk.
Der Bericht für das Kalenderjahr 2016 als dem zuletzt abgeschlossenen Haushaltsjahr bietet eine Übersicht
über die Fördermaßnahmen für das Handwerk. Dabei werden neben den Maßnahmen, die unmittelbar auf
das Handwerk ausgerichtet sind, auch diejenigen betrachtet, die sich an den gesamten Mittelstand richten
und damit ebenfalls dem Handwerk zur Verfügung stehen. Ziel des Berichtes ist es, einen umfassenden
Überblick über alle monetären und nichtmonetären Förderaktivitäten des Landes Nordrhein-Westfalen auf
einem Blick zu geben.
Die für die Handwerksförderung bereitgestellten Mittel sind entweder Haushaltsmittel des Landes oder
kommen aus EU-Strukturfonds. Die Tabelle „Finanzierungsübersicht“ (Tabelle 2) ab Seite 30 führt die Finan-
zierungsquellen der Fördermittel auf. Dort sind auch die Mittelansätze enthalten, die der Bund zu den Maß-
nahmen beisteuert und die das Handwerk als Eigenanteil zur Förderung durch das Land beigetragen hat.
Bei der Erstellung dieses Berichts waren alle Ministerien der Landesregierung eingebunden. Er erfasst alle
Maßnahmen, bei denen die Ressorts die Belange des Handwerks aufgreifen. In der Überschrift zu den Ein-
zelmaßnahmen ist aufgeführt, welches Ministerium hier im Berichtsjahr federführend tätig war. Eine Über-
sicht über die beteiligten Ressorts und deren jeweiligen Kurzbezeichnungen (aktuell und im Berichtsjahr
2016) findet sich im Anhang auf Seite 33.
Insgesamt werden 37 Maßnahmen aufgelistet. Sie sind in den Kategorien Gründungen, Übernahmen und
Unternehmensführung, Qualifizierungen und Fachkräfte, Innovation, Ressourceneffizienz, Image, Institutio-
nelle Förderung sowie Sonstiges zusammengefasst.
Die 12,73 Millionen Euro unmittelbarer Handwerksförderung teilen sich dabei drei Ressorts. Das Ministerium
für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie stellte 5,53 Millionen Euro, das Ministerium für Arbeit,
Gesundheit und Soziales 6,94 Millionen Euro sowie das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und
Verbraucherschutz 0,26 Millionen Euro an Landes- und EU-Mitteln zur Verfügung.
9
3 Die Fördermaßnahmen im Einzelnen
3.1 Gründungen, Übernahmen und Unternehmensführung
Der Weg in die Eigenständigkeit ist für potentielle Unternehmerinnen und Unternehmer mit Hürden und Un-
sicherheiten verbunden. Damit möglichst viele Handwerkerinnen und Handwerker in Nordrhein-Westfalen
dennoch den Weg in die Selbstständigkeit wählen, stehen ihnen vielfältige Förderansätze zur Verfügung, die
neben finanziellen Hilfen auch Beratungen zu verschiedenen Bereichen der eigenverantwortlichen Unter-
nehmensführung betreffen.
Im Rahmen dieses Schwerpunkts standen den Handwerksunternehmen unmittelbar Haushaltsmittel in Höhe
von rd. 7 Millionen Euro zur Verfügung. Ergänzend hatte das Land Nordrhein-Westfalen im Jahr 2016 noch
ein Bürgschaftsobligo in Höhe von 6,7 Millionen Euro für Handwerksunternehmen übernommen.
3.1.1 Meistergründungsprämie NRW (MWIDE1) Mit der Meistergründungsprämie NRW soll Handwerksmeisterinnen und -meistern der Weg in die Selbst-
ständigkeit erleichtert werden, um damit der Gründungsbereitschaft im Handwerk zusätzlichen Schwung zu
geben und Arbeitsplätze zu schaffen bzw. zu sichern. Zu den förderfähigen Vorhaben zählen Neugründun-
gen und Betriebsübernahmen. Gefördert werden darüber hinaus tätige Beteiligungen an neuen oder beste-
henden Unternehmen, sofern die Beteiligung mindestens 50 Prozent erreicht.
Mit ihren regelmäßig hohen Antrags- und Bewilligungszahlen (aktuell rd. 600 p.a.) ist die Meistergründungs-
prämie NRW ein Musterbeispiel für eine effektive Förder- und eine vorausschauende Wirtschaftspolitik. Jede
Gründungsprämie i.H.v. 7.500 Euro schafft durchschnittlich vier Arbeitsplätze und löst private Investitionen in
dreifacher Höhe aus.
Aufgrund des in 2016 erfolgten Wechsels zwischen den EFRE-Förderphasen sowie der damit notwendiger-
weise einhergegangenen Änderung der einschlägigen Förderrichtlinie lag der tatsächliche Mittelabruf in 2016
– bei gleichbleibendem Antragsniveau - bei lediglich 645.000 Euro. Auf die insgesamt in der laufenden För-
derphase bis 2020 für die Meistergründungsprämie NRW zur Verfügung stehenden EU-Mittel hat dies jedoch
keine Auswirkungen.
Für das Handwerk bereitgestellte Mittel: 4.500.000 Euro
1
Im Text werden jeweils die aktuellen Abkürzungen der Ministerien verwendet. Eine Übersicht dazu befindet sich auf Seite
33.
10
3.1.2 Förderung der organisationseigenen Beratung im Handwerk (MWIDE)
Neben der Beratung durch freie Beraterinnen und Berater im Rahmen des Beratungsprogramms Wirtschaft
BPW (siehe nachfolgend 3.1.3) erfolgt auch eine Förderung der Unternehmensberatung durch die Fachleute
der Handwerksorganisation selbst: die organisationseigene Beratung, die zur Betriebswirtschaft (inklusive
Gründungen und Übernahmen), zu technischen Fragestellungen und zur Formgebung angeboten wird. Das
MWIDE fördert die Beraterinnen und Berater gemeinsam mit dem Bund zu rund 50 Prozent.
Für das Handwerk bereitgestellte Mittel: 979.000 Euro
3.1.3 Beratungsprogramm Wirtschaft NRW (MWIDE)
Das vom MWIDE aufgestellte Beratungsprogramm Wirtschaft NRW (BPW) dient der Förderung der Bera-
tung zu Unternehmensgründungen. Das BPW verfolgt das Ziel, die potentiellen Gründungen verstärkt auf
innovative Geschäftsmodelle, Produkte und Dienstleistungen auszurichten, die Chancen für die Schaffung
neuer Arbeits- und Ausbildungsplätze zu steigern oder im Falle der Übernahme sowie der Beteiligung an ei-
nem bestehenden Unternehmen Arbeits- und Ausbildungsplätze zu sichern.
Das BPW ist keine Förderung, die allein auf das Handwerk zugeschnitten ist, sondern steht allen Personen
zur Verfügung, die Gründungen oder Übernahmen vorbereiten. Gleichwohl kann der auf das Handwerk im
Jahr 2016 tatsächlich entfallende Anteil angegeben werden.
Für das Handwerk bereitgestellte Mittel: 104.800 Euro
3.1.4 Potentialberatung (MAGS)
Mit der Potentialberatung werden vorrangig mittelständische Unternehmen mit professioneller Beratung da-
bei unterstützt, unentdeckte Fähigkeiten und Kompetenzen zu erkennen und nutzbringend einzusetzen. Da-
bei sollen auch die Beschäftigten beteiligt werden.
Bei der Potentialberatung werden neben den Schwächen auch die Stärken eines Unternehmens analysiert
und Maßnahmen entwickelt, die die Wettbewerbsfähigkeit verbessern und stärken. Zu den Themen der Be-
ratung zählen Arbeitsorganisation, Kompetenzentwicklung, demografischer Wandel, Digitalisierung und Ge-
sundheit.
Bei der Beratung werden 50 Prozent der notwendigen Ausgaben für Beratungstage (maximal 500 Euro pro
Beratungstag) durch das MAGS bezuschusst. Die Beraterin oder den Berater bestimmen die Unternehmen
selbst.
Für das Handwerk bereitgestellte Mittel: 715.500 Euro
11
3.1.5 Bürgschaften (FM)
Neben der Bonität eines Unternehmens sind die Sicherheiten, die es stellen kann, zentrale Faktoren bei der
Kreditvergabe durch Kreditinstitute. Damit in Nordrhein-Westfalen kein wirtschaftlich sinnvolles Unterneh-
mensvorhaben an fehlenden Sicherheiten scheitert, ersetzt die Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen feh-
lende Sicherheiten durch sogenannte Ausfall-Bürgschaften. Die Bürgschaftsbank ist eine Selbsthilfeeinrich-
tung der gewerblichen Wirtschaft, deren Risiko zu 26% durch das Land Nordrhein-Westfalen und zu 39%
durch den Bund als Rückbürgen getragen wird.
Im Jahr 2016 hatte die Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen 117 Bürgschaften für Handwerksbetriebe be-
willigt; das sind 22,6 Prozent aller Bewilligungen (insgesamt 517). Mit diesen Bürgschaften wurde ein Kredit-
volumen von ca. 32,8 Millionen Euro ermöglicht, das Bürgschaftsobligo hieraus beläuft sich auf rund 25,8
Millionen Euro (20 Prozent des gesamten Obligos aus 2016). Auf das Land Nordrhein-Westfalen entfielen
damit rund 6,7 Millionen Euro des Bürgschaftsobligos, das heißt des Risikos.
Für das Handwerk übernommenes Bürgschaftsobligo: 6.709.000 Euro
3.2 Qualifizierungen / Fachkräfte
Das Handwerk in Nordrhein-Westfalen war schon immer ein Wirtschaftsbereich, der durch seine besondere
Ausbildungsintensität hervortritt. Aktuell kommt hinzu, dass der demographische Wandel das Fachkräftepo-
tential für die Unternehmen vermindert und die Mitarbeiter zudem mit einem beschleunigten technologi-
schen Wandel mithalten müssen. Deshalb unterstützt die Landesregierung nicht nur die Bildungsinfrastruktur
der Handwerksorganisation, sondern setzt sich im Rahmen vielfältiger Maßnahmen auch dafür ein, das
Fachkräftepotential des Handwerks zu stärken.
3.2.1 Förderung überbetrieblicher Bildungsstätten (MAGS / MWIDE)
Die Förderung der Ausbildung von Fachkräften in den Bildungsstätten des Handwerks ist ein Schwerpunkt
der Landesregierung bei der Zusammenarbeit mit dem Handwerk. Grundlage hierfür sind drei Förderansät-
ze: Mittel des MAGS zur investiven Landesförderung von Ausstattungsmaßnahmen in Ausbildungsstätten
der überbetrieblichen Aus- und Weiterbildung, Mittel des „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“
(EFRE) zur Modernisierung der beruflichen Aus- und Weiterbildungsinfrastruktur sowie die Förderung nach
dem Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen aus Mitteln der Bund-
Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) in strukturschwa-
chen Regionen. Die beiden letztgenannten Förderzugänge werden vom MWIDE verantwortet.
Der Träger einer Bildungsstätte muss einen festgelegten Eigenanteil an der Finanzierung leisten. Außerdem
besteht grundsätzlich die Notwendigkeit, dass die Investitionen durch die kofinanzierenden Bundesstellen
BIBB (Bundesinstitut für Berufsbildung) oder BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) befür-
wortet werden.
12
a) Investive Landesförderung von Ausstattungsmaßnahmen in Berufsbildungsstätten der über-
betrieblichen Aus- und Weiterbildung (MAGS)
Zusammen mit dem Bund fördert das Land Nordrhein-Westfalen Investitionen in überbetriebliche Bildungs-
stätten (ÜBS) der beruflichen Aus- und Weiterbildung sowie die Weiterentwicklung zu Kompetenzzentren
von überregionaler Bedeutung. Zusätzlich soll die Förderung die Anpassung der Ausstattung an neue Stan-
dards der Aus- und Weiterbildung beinhalten.
Insbesondere können Investitionen mitfinanziert werden, die der Schaffung, Modernisierung, Umstrukturie-
rung oder Ausstattung notwendiger Werkstätten, Unterrichtsräume, Verwaltungsräume und sonstiger Räum-
lichkeiten dienen.
Für das Handwerk bereitgestellte Mittel: 2.000.000 Euro
b) Modernisierung der beruflichen Aus- und Weiterbildungsinfrastruktur (MAGS / MWIDE)
Für die Modernisierung von Aus- und Weiterbildungszentren des Handwerks stellt das Land Nordrhein-
Westfalen Mittel aus EU-EFRE-Strukturfonds bereit. Gefördert werden damit z.B. die Modernisierung von
Ausstattungen oder der Aus-, Um- sowie Anbau von Gebäudeteilen, wenn diese im Zusammenhang mit der
Modernisierung der Ausstattung (insbesondere der technischen Ausstattung und/oder der Umstrukturierung
der jeweiligen Einrichtung) stehen. Die Prüfung der Fördermöglichkeiten und die Bewilligung erfolgen im
Rahmen des gemeinsamen Fachkräfteaufrufs von MAGS und MWIDE.
So wurden konkret neben der überjährigen Förderung der Bäckerfachschule Olpe und der Bildungsstätte der
Handwerkskammer Düsseldorf in 2016 weitere Einzelmaßnahmen u.a. im Kfz-Bereich, im Bereich der LED-
Technik und der Metallbranche im Hinblick auf die Anschaffung von Geräten und Maschinen gefördert.
Für das Handwerk bereitgestellte Mittel: 4.130.000 Euro
c) GRW-Förderung (MWIDE)
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert nach dem Regionalen Wirtschaftsprogramm aus Mitteln der Bund-
Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ in ausgewiesenen För-
dergebieten die Errichtung, den Ausbau und/oder die Ausstattung von Einrichtungen der beruflichen Bildung,
die vom staatlichen Bildungsauftrag erfasst sind.
Zu den Maßnahmen gehörten beispielsweise Modernisierungen und Ergänzungsbeschaffungen für den Ge-
rüstbau und für Werkstätten der Zweiradtechnik und der Großküche im Bildungszentrum der HWK Dortmund
sowie die Förderung der Ausstattung bei der Kreishandwerkerschaft Bielefeld und der Handwerkskammer
OWL für den KFZ-Bereich.
Für das Handwerk bereitgestellte Mittel: 1.065.480 Euro
13
3.2.2 Förderung überbetrieblicher Unterweisung von Auszubildenden im Handwerk (MAGS)
Die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU) bildet einen wichtigen Baustein zur qualitativ hochwertigen
Ausbildung im Handwerk. Die zunehmende Spezialisierung und der zunehmende Wettbewerb erschweren es
den Betrieben, einem Auszubildenden alle Fertigkeiten und Kenntnisse zu vermitteln, die laut Ausbildungs-
ordnung zu seinem Ausbildungsberuf gehören. Aus diesem Grund haben die Innungen und Kammern über-
betriebliche Werkstätten eingerichtet, in denen die Auszubildenden der Mitgliedsbetriebe an berufsspezifi-
schen Lehrgängen teilnehmen. Mit der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung wird die Systematisierung
der betrieblichen Ausbildung gefördert. Sie ergänzt die betriebliche Ausbildung bei spezialisierter Produktions-
und Dienstleistungsstruktur und unterstützt den Transfer neuer Technologien in die kleinen und mittleren Un-
ternehmen. Derzeit absolvieren rund 79.000 Jugendliche eine Ausbildung im nordrhein-westfälischen Hand-
werk. Mit dem dritten Lernort der ÜLÜ - neben Ausbildungsbetrieb und Berufsschule - stellen die Inhalte der
ÜLU sicher, dass die wachsenden Anforderungen an Fachkräfte im Handwerk auch erfüllt werden können.
Davon profitieren die Betriebe, aber auch die Jugendlichen, denn über die ÜLU erwerben sie eine berufliche
Handlungskompetenz, die ihre Beschäftigungsfähigkeit auf einem immer komplexeren Arbeitsmarkt erhöht.
Grund genug für das MAGS NRW, ÜLU mit Mitteln des Landes und des Europäischen Sozialfonds schon seit
vielen Jahren - und auch in Zukunft - zu fördern. Verantwortlich für die Abwicklung der Fördermittel ist die
Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V. (LGH). Durchgeführt wird die
ÜLU in den rund 100 von Innungen, Kreishandwerkerschaften, Fachverbänden und Handwerkskammern be-
triebenen Bildungszentren in NRW. In deren Lehrwerkstätten finden jährlich 16.000 ÜLU-Lehrgänge für die
mehr als 100 Ausbildungsberufe des Handwerks statt: von der Augenoptikerin über den Metallbauer bis zur
Zweiradmechanikerin. Dabei nimmt jeder Lehrling durchschnittlich zwei bis drei Wochen pro Ausbildungsjahr
an Kursen der Überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung teil. In manchen Gewerken, etwa bei den Bäckerin-
nen und Bäckern, ist es etwas weniger, im Kfz-Bereich und bei den Bauhandwerkern entsprechend mehr.
Für die Maßnahme 2016 bereitgestellte Mittel: 11.695.742 Euro
3.2.3 Kompetenzentwicklung von Beschäftigten durch das Bildungsscheckverfahren (MAGS) Das Land Nordrhein-Westfalen fördert über das MAGS die berufliche Weiterbildung von Beschäftigten und
Berufsrückkehrenden. Dabei setzt das Land aufgrund der begrenzt zur Verfügung stehenden finanziellen
Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) fachliche Schwerpunkte bei der Ausgestaltung des Bil-
dungsschecks NRW.
Mit dem Bildungsscheck fördert das nordrhein-westfälische Arbeitsministerium die Beteiligung von Beschäf-
tigten in kleinen und mittleren Betrieben an der beruflichen Weiterbildung. Im Fokus stehen dabei vor allem
formal Geringqualifizierte und weiterbildungsferne Beschäftigte. Gefördert wird die Teilnahme an beruflicher
Weiterbildung mit 50 Prozent der Kosten, maximal 500 Euro.
14
Zuwanderer und Zuwanderinnen beispielsweise können mithilfe des Bildungsschecks vorhandene Qualifizie-
rungslücken schließen und ihre im Ausland erworbenen beruflichen Qualifikationen anerkennen lassen. Un-
und Angelernte können mit Unterstützung des Bildungsschecks ihre beruflichen Kompetenzen verbessern.
Davon profitieren die Beschäftigten selbst und natürlich auch die Unternehmen.
Für das Handwerk bereitgestellte Mittel: 589.068 Euro
3.2.4 Jugend in Arbeit plus (MAGS)
Jugendliche und junge Erwachsene, die sich mit dem Jobeinstieg besonders schwertun und Unterstützungs-
bedarf haben, verdienen eine reelle Beschäftigungsperspektive auf dem ersten Arbeitsmarkt. Durch das Pro-
gramm „Jugend in Arbeit plus“ wird den Jugendlichen ein Team von Fachleuten bereitgestellt, dessen Ziel es
ist, die jungen Menschen individuell zu beraten und in eine passgenaue sozialversicherungspflichtige Be-
schäftigung zu vermitteln. Rund 90 Vollzeitstellen werden durch das Land Nordrhein-Westfalen und die EU
landesweit gefördert. Davon sind ungefähr 60 bei Trägern der Freien Wohlfahrtspflege angesiedelt und ca. 30
bei Handwerks- sowie Industrie- und Handelskammern. Des Weiteren gibt es zwei Koordinatorenstellen bei
der Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V. (LGH) und der IBP IHK-
Beratungs- und Projektgesellschaft mbH.
Berater und Kammerfachkräfte nehmen sich der Jugendlichen an, die durch das Jobcenter bzw. der Ar-
beitsagentur dem Programm zugewiesen werden. Die Erfolgsquote befindet sich auf einem sehr hohen Ni-
veau und ist auch gleichzeitig ein Gradmesser für die gute Netzwerkarbeit der Partner in den Regionen.
Für das Handwerk bereitgestellte Mittel: 946.199 Euro
3.2.5 Praxisphasen im Betrieb. Berufsorientierung fördern, Nachwuchskräfte gewinnen (MAGS)
Hierbei handelt es sich um eine Broschüre (Leitfaden) für Unternehmen zu Praxisphasen von Jugendlichen
im Betrieb. Zentrales Anliegen im Landesvorhaben "Kein Abschluss ohne Anschluss - Übergang Schule-Beruf
in NRW" ist es, alle Schülerinnen und Schüler sämtlicher Schulformen flächendeckend und systematisch An-
gebote für eine umfassende Berufs- und Studienorientierung zu ermöglichen. Als Kernelemente sind hier u.a.
die betrieblichen Praxisphasen zu nennen, im Rahmen derer die Schülerinnen und Schüler bei Berufsfelder-
kundungen und Schülerbetriebspraktika betrieblichen Alltag kennenlernen, sich praktisch ausprobieren und
eine duale Ausbildung als möglichen Berufsweg für sich entdecken können. Dafür gilt es, Betriebe zu finden,
die sich engagiert beteiligen und ausreichend Plätze zur Verfügung stellen. Um die Unternehmen in ihrer Ent-
scheidungsfindung und im Umsetzungsprozess zu unterstützen, bedarf es passgenauer und auf die Zielgrup-
pe zugeschnittener Informationen und Arbeitsmaterialien. Dies wird mit dem Leitfaden realisiert.
Die für die Maßnahme bereitgestellten Mittel (38.152 Euro) wurden im Bericht für 2015 dargestellt.
15
3.2.6 Einstellungen in den berufsbildenden Schuldienst (MSB)
Ziel dieser Maßnahmen ist es, die auch vom Handwerk geforderte Besetzung der Berufskollegs mit qualifi-
zierten Lehrkräften sicherzustellen.
a) Einstellung von Meisterinnen und Meistern des Handwerks als Werkstattlehrkraft an Berufs- kollegs
Zur Deckung des Bedarfs an Lehrkräften an Berufskollegs besteht für berufserfahrene Bewerberinnen und
Bewerber ohne Hochschulabschluss, jedoch mit bestandener Prüfung als Meisterin oder Meister in Hand-
werk, Industrie, Hauswirtschaft, Landwirtschaft, Gartenbau oder Forstwirtschaft die Möglichkeit, als soge-
nannte Werkstattlehrkraft am Berufskolleg eingestellt zu werden (gemäß § 36 Laufbahnverordnung – LVO).
Neben dem Bestehen der Prüfung muss eine für die Laufbahn förderliche hauptberufliche Tätigkeit von vier
Jahren ausgeübt worden sein. An die Stelle der hauptberuflichen Tätigkeit von vier Jahren tritt eine solche
von drei Jahren, wenn der erfolgreiche Besuch einer Realschule oder ein entsprechender Bildungsstand
nachgewiesen wird.
Hierfür wurden keine gesonderten Haushaltsmittel veranschlagt.
b) Einstellung von Fachhochschulabsolventinnen und Fachhochschulabsolventen an Berufs-
kollegs (für bestimmte Fachrichtungen)
Zur Deckung des fächerspezifischen Bedarfs an Lehrkräften in den Fachrichtungen Elektrotechnik, Maschi-
nenbautechnik, Fahrzeugtechnik und Chemietechnik an Berufskollegs werden FH-Absolventinnen und
-Absolventen eingestellt, wenn sie bereit sind, an einem berufsbegleitenden Masterstudium für das Lehramt
an Berufskollegs und dem berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst teilzunehmen.
Bereits im Schuldienst befindliche Lehrkräfte, Technische Lehrkräfte und Werkstattlehrkräfte mit FH-Ab-
schluss können ebenfalls im Rahmen von Personalentwicklungsmaßnahmen den berufsbegleitenden Mas-
terstudiengang und den berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst absolvieren.
Dieses Programm wird derzeit mit einem besonderen akkreditierten Studiengang in Kooperation mit der Ber-
gischen Universität Wuppertal durchgeführt. Eine Ausweitung dieses Studienmodells auf weitere geförderte
kooperative Studienstandorte (Aachen, Siegen, Münster, Paderborn) wird vom Land Nordrhein-Westfalen
angestrebt.
Hierfür wurden keine gesonderten Haushaltsmittel veranschlagt.
c) Einstellung von Fachhochschulabsolventinnen und Fachhochschulabsolventen als
Technische Lehrkraft an Berufskollegs
Zur Bedarfsdeckung von Lehrkräften an Berufskollegs besteht für berufserfahrene Bewerberinnen und Be-
werber mit Fachhochschulabschluss die Möglichkeit, als Technische Lehrkraft an Berufskollegs eingestellt
16
zu werden (gemäß § 38 Laufbahnverordnung – LVO). Nach dem Bestehen der Prüfung muss anschließend
eine fünfjährige, der Vorbildung entsprechende hauptberufliche Tätigkeit ausgeübt worden sein. An die Stelle
der hauptberuflichen Tätigkeit von fünf Jahren tritt eine solche von vier Jahren, wenn eine Meisterprüfung
abgelegt worden ist, und eine solche von drei Jahren, wenn eine einjährige praktisch-pädagogische Ausbil-
dung mit Erfolg abgeleistet worden ist.
Hierfür wurden keine gesonderten Haushaltsmittel ausgewiesen.
3.2.7 Aus- und Weiterbildung (MSB)
a) Vereinfachter Zugang von beruflich qualifizierten Personen zum Hochschulstudium (ohne Hochschulreife)
Werkstattlehrkräfte mit bestandener Meisterprüfung gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 Berufsbildungshochschulzu-
gangsverordnung vom 8. März 2010 (Gesetz- und Verordnungsblatt NRW, S. 160) haben als in der berufli-
chen Bildung Qualifizierte Zugang zu allen Studiengängen, die zu einem ersten berufsqualifizierenden Ab-
schluss führen. Das schließt den Zugang zu Bachelor-Studiengängen für das Lehramt an Berufskollegs (als
ersten Studienabschnitt) mit ein.
Hierfür wurden keine gesonderten Haushaltsmittel ausgewiesen.
b) Erwerb von Zusatzqualifikationen im Rahmen einer dualen Berufsausbildung
Auszubildende haben die Möglichkeit, während ihrer Berufsausbildung bereits Zusatzqualifikationen zu er-
werben, die für die anschließende Erwerbstätigkeit und die berufliche Biografie förderlich sein können. Der
Erwerb von Zusatzqualifikationen stellt ein Instrument zur Gewinnung und Bindung von Fachkräften dar. Um
eine bessere Übersicht über die Vielfalt von unterschiedlichen Zusatzqualifikationen sowie den Bedingungen
zur erfolgreichen Implementation dieser Angebote anzubieten, ist in der Verantwortung des MSW im Jahr
2015 eine Handreichung entstanden, die sich an Berufskollegs sowie an Auszubildende und Betriebe richtet.
Es können erweiterte Zusatzqualifikationen angeboten werden, die eines höheren Stundenkontingents sowie
der Zustimmung des Ausbildungsbetriebes bedürfen. Beispiele für erweiterte Zusatzqualifikationen im
Handwerk sind: Betriebsassistent/in im Handwerk, Assistent/in für Energie und Ressourcen, Europaassis-
tent/in im Handwerk, Junges Handwerk in der Entwicklungszusammenarbeit.
Hierfür wurden keine gesonderten Haushaltsmittel ausgewiesen.
c) Erwerb der Fachhochschulreife im Rahmen einer dualen Berufsausbildung
Auszubildenden mit mittlerem Schulabschluss ist es seit 2015 möglich, während der Berufsausbildung im
Regelsystem die Hochschulzugangsberechtigung zu erwerben. Um den Unterricht zum Erwerb der Fach-
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hochschulreife in entsprechender Klassengröße anbieten zu können, besteht die Möglichkeit, fachbereichs-
spezifische Lerngruppen zu bilden. Dieses Angebot dient der Attraktivitätssteigerung der dualen Berufsaus-
bildung und bietet Betrieben die Chance, eigenes Fach- und Führungspersonal zu gewinnen und zu binden.
Zur besseren Information, Bekanntmachung und Transparenz sind sowohl eine Handreichung als auch ein
Erklärfilm im Bildungsportal des MSW verfügbar.
Hierfür wurden keine gesonderten Haushaltsmittel ausgewiesen.
d) Duales Studienangebot für beruflich Qualifizierte
Es ist möglich, Qualifizierungsangebote einzurichten, die ein Studium für das Lehramt an Berufskollegs mit
einer betrieblichen Erstausbildung in einem Unternehmen mit abschließender Kammerprüfung kombinieren.
Dabei wird in einem dualen Studiengang ein fachbezogener Bachelor-Abschluss erworben. Ein solches Stu-
dienangebot besteht z.B. an der Universität Siegen. Die nordrhein-westfälische Landesregierung würde die
Ausweitung eines solchen Qualifizierungsangebotes für Fachkräfte grundsätzlich begrüßen, was eine ent-
sprechende Bereitschaft von affinen Unternehmen in den Universitätsregionen voraussetzt.
In dem dualen Studienangebot für beruflich Qualifizierte (der Universität Siegen) werden Berufsausbildung
(verkürzte Ausbildung zum Industriemechaniker) und Bachelor-Studiengang (Maschinenbau) miteinander
verknüpft. Studierende des dualen Bachelorstudiengangs stehen von Ausbildungs- bzw. Studienbeginn an in
einem Beschäftigungsverhältnis mit einem Unternehmen. Abschluss ist eine Doppelqualifikation: Facharbei-
terabschluss (Industriemechaniker) und Bachelor-Abschluss (Bachelor of Science / Maschinenbau).
Diese Maßnahme richtet sich auch an das Handwerk.
Hierfür wurden keine gesonderten Haushaltsmittel ausgewiesen.
e) Vollzeitschulische Ausbildung entsprechend der Berufskollegsanrechnungs- und
-zulassungsverordnung – BKAZVO
Mit der Berufskollegsanrechnungs- und -zulassungsverordnung (BKAZVO) hat die nordrhein-westfälische
Landesregierung ein ausbildungsmarktpolitisches Instrument geschaffen, mit dem durch eine Anrechnung
schulischer Vorleistungen die Dauer dualer Ausbildungszeiten verkürzt und Absolventinnen und Absolventen
vollzeitschulischer Bildungsgänge die Zulassung zu Kammerprüfungen ermöglicht werden soll.
Mit Verabschiedung der Verordnung im Mai 2006 wurden Regelungen getroffen, die ergänzend zum dualen
System der Berufsausbildung hinzukommen und dabei helfen sollen, die schwierige Situation auf dem Aus-
bildungsmarkt zu entlasten. Unter anderem für Altbewerberinnen und Altbewerber unter den Ausbildungs-
platzsuchenden sollen zusätzliche Optionen geschaffen werden, um einen Einstieg in die Berufsausbildung
zu finden.
18
Mit Blick auf die regional und sektoral unterschiedliche Situation auf dem Ausbildungsstellenmarkt konzen-
trieren sich die Initiativen der BKAZVO schwerpunktmäßig auf die Regionen, in denen eine besonders un-
günstige Lehrstellen-Bewerber-Relation gegeben ist.
Hierfür wurden keine gesonderten Haushaltsmittel ausgewiesen.
f) Änderungen in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufskolleg – APO-BK
Die Änderungen für die Berufskollegs als der größten Schulform der Sekundarstufe II zielen insgesamt auf
eine größere Transparenz und Anwenderfreundlichkeit der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung sowie auf
erfolgreichere Bildungsverläufe ab. Inhaltlich umfassen sie auch die für das Landesvorhaben „Kein Ab-
schluss ohne Anschluss – Übergang Schule-Beruf in NRW“ wichtige kompakte Neustrukturierung insbeson-
dere von Bildungsgängen für Jugendliche, die noch nicht direkt in eine Ausbildung eintreten können. Sie leis-
ten einen wichtigen Beitrag dazu, ein vielfältiges und noch stärker abschlussorientiertes Bildungsangebot
auch in der Fläche zu sichern, und sie dienen damit sowohl der Stärkung des Fach- und Führungskräf-
tenachwuchses als auch der gesellschaftlichen Teilhabe aller jungen Menschen.
Hierfür wurden keine gesonderten Haushaltsmittel ausgewiesen.
3.2.8 Zukunft durch Innovation – Berufsorientierung MINT – zdi-BSO-MINT (MKW)
Das MKW und die Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit finanzieren gemeinsam das Pro-
gramm zdi-BSO-MINT.
Hauptsächliche Ziele sind dabei unter anderem, eine qualitativ hochwertige und vertiefte Berufs- und Studi-
enorientierung in den MINT-Fächern für Schülerinnen und Schüler allgemeinbildender Schulen ab Klasse 8
zu bewirken, das Interesse an einem MINT-Studium oder -Beruf zu erhöhen und die Vorkenntnisse für ein
MINT-Studium oder einen MINT-Beruf zu verbessern.
Damit sollen wesentliche Grundlagen für den Erfolg eines Studiums beziehungsweise eine Ausbildung im
MINT-Bereich geschaffen und zudem die Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung
verbessert werden. Im Rahmen des Programms bestehen Kooperationen der regionalen zdi-Netzwerke mit
Handwerksorganisationen.
Das MKW übernimmt dabei gemeinsam mit der Regionaldirektion NRW die Programmentwicklung sowie die
Überprüfung der Einhaltung der Programmrichtlinien und der korrekten Mittelverwendung.
Für die Maßnahme bereitgestellte Mittel: 2.800.000 Euro
19
3.3 Innovation
Gerade vor dem Hintergrund der beschleunigten technologischen Entwicklung und der Digitalisierung stellt
sich die Aufgabe, das Handwerk dabei zu unterstützen, Schritt mit den anderen Wirtschaftsbereichen zu hal-
ten. Handwerksunternehmen sind zumeist kleine Betriebe und haben deshalb keine ausreichendenden Po-
tentiale für eigenständige Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten. Hier ist die Handwerks- und Mittel-
standspolitik gefordert, diesen Nachteil mittels geeigneter Fördermaßnahmen auszugleichen.
Eine weitere Form der Innovation ist die der anspruchsvollen, kreativen Gestaltung von Erzeugnissen des
Handwerks. Auch sie unterstützt und fördert die nordrhein-westfälische Landesregierung mittels der Förde-
rung einschlägiger Wettbewerbe.
3.3.1 InnovationsGutschein Handwerk (MWIDE)
InnovationsGutscheine Handwerk sollen primär die Planung, Entwicklung und Umsetzung neuer Produkte,
Produktionsverfahren oder Dienstleistungen bzw. eine wesentliche qualitative Verbesserung bestehender
Produkte, Produktionsverfahren und Dienstleistungen unterstützen. Daneben können sie auch für die Bear-
beitung von Vorhaben mit arbeits- und organisationsbezogenen Fragestellungen genutzt werden. Die vom
Land Nordrhein-Westfalen geförderten InnovationsGutscheine gibt es in zwei Varianten. Der Innovations-
Gutschein B ermöglicht externe Beratung im Vorfeld der Entwicklung eines innovativen Produkts, einer inno-
vativen Dienstleistung, einer Verfahrensinnovation oder zur Bearbeitung von arbeits- oder organisationsbe-
zogenen Fragestellungen. Der InnovationsGutschein F+E ist für externe umsetzungsorientierte Forschungs-
und Entwicklungstätigkeiten vorgesehen, die darauf ausgerichtet sind, innovative Produkte, Produktionsver-
fahren und Dienstleistungen bis zur Markt- beziehungsweise Fertigungsreife auszugestalten. Insgesamt sol-
len Innovationsfähigkeit und Wachstumsorientierung der Handwerksunternehmen gestärkt werden.
Die Pilotphase des InnovationsGutscheins Handwerk endete am 30. Juni 2015 und soll nach erfolgter positi-
ver Evaluierung neu aufgelegt werden. Die in 2016 bereitgestellten Mittel dienten der Ausfinanzierung von in
2015 erteilten Bewilligungen.
Für das Handwerk bereitgestellte Mittel: 90.000 Euro
3.3.2 InnovationsGutschein (MKW)
Dieser InnovationsGutschein ist eine Förderlinie im Programm Mittelstand.innovativ!. Er erleichtert kleinen
und mittleren Unternehmen (KMU) den Erstkontakt und den Zugang zu Kooperationen mit (Fach-)Hoch-
schulen und Forschungseinrichtungen. Der InnovationsGutschein dient den Unternehmen als Eintrittskarte
zu den Forschungslaboren der besten europäischen (Fach-)Hochschulen und Institute. An diesen ermöglicht
der InnovationsGutschein die vergünstigte Nutzung von Know-how und Infrastruktur zur Entwicklung neuer
20
Produkte, Verfahren und Dienstleistungen. Beantragt werden können Gutscheine für die Inanspruchnahme
einer externen wissenschaftlichen Beratungsleistung sowie einer externen umsetzungsorientierten For-
schungs- und Entwicklungstätigkeit in Zusammenarbeit mit der jeweiligen (Fach-)Hochschule/Forschungs-
einrichtung als Kooperationspartner. Den InnovationsGutschein gibt es in den Varianten B sowie F+E. Da die
Zielgruppe der Maßnahme unabhängig ihrer Branchenzugehörigkeit allesamt KMU sind, steht der Innovati-
onsGutschein des MKW auch Handwerksunternehmen offen.
Für die Maßnahme bereitgestellte Mittel: 1.500.000 Euro
3.3.3 Grenzenloses Effizientes Produzieren – Netzwerk GEP (MWIDE)
Ziele des Projektes Netzwerk GEP sind die CO2-Reduzierung und die Steigerung der Produktivität bei deut-
schen und niederländischen KMU mittels ressourcenschonender Produktion (Lean & Green-Ansatz). Das
Augenmerk liegt hierbei auf der nachfrageorientierten Einführung innovativer Prozesse in produzierenden
KMU und greift vor allem die Einführung und Umsetzung neuer Technologien (Industrie 4.0 / Smart Industry)
sowie die Effizienzsteigerung durch innovative und ressourcenschonende Produktionsprozesse auf.
Über das Netzwerk erhalten die beteiligten Unternehmen die Möglichkeit, mit anderen Unternehmen aus der
Region strategische Partnerschaften aufzubauen und ihre Wertschöpfung zu erhöhen. Das Netzwerk GEP
wendet sich an bis zu 500 KMU im deutsch-niederländischen Grenzgebiet. Das Projekt wird mit Mitteln des
Programms INTERREG V A Deutschland-Nederland gefördert und vom MWIDE, der Niedersächsischen
Staatskanzlei sowie den niederländischen Provinzen Gelderland und Overijssel kofinanziert.
Das Projekt ist 2015 bewilligt worden und läuft bis 2019 (mit einem Gesamtvolumen von mehr als vier Millio-
nen Euro). Federführende Antragstellerin (Lead Partner) ist die Handwerkskammer Münster. Es ist davon
auszugehen, dass das Projekt in besonderem Maße den Handwerksunternehmen im deutsch-niederlän-
dischen Grenzgebiet zugutekommen wird.
Für das Handwerk bereitgestellte Mittel: 4.000.000 Euro (2015-2019)
3.3.4 Wettbewerb DesignTalente Handwerk NRW (MWIDE)
Mit dem Wettbewerb DesignTalente Handwerk NRW soll talentierten Nachwuchskräften im Handwerk Gele-
genheit gegeben werden, ihre gestalterischen Fähigkeiten zu beweisen und zu vergleichen sowie die Expo-
nate einer breiten Öffentlichkeit vorzustellen. Der Wettbewerb wird vom Handwerk alle 2 Jahre im Wechsel
mit dem Staatspreis für das Kunsthandwerk „manu factum“ organisiert und durchgeführt sowie vom MWIDE
gefördert.
Für das Handwerk bereitgestellte Mittel: 49.522 Euro
21
3.4 Ressourceneffizienz
Das Handwerk ist der Partner der nordrhein-westfälischen Landesregierung, wenn es darum geht, die Anfor-
derungen der Energiewende in den Haushalten und den Unternehmen konkret umzusetzen. Rund 30 Ge-
werke des Handwerks sind mit Fragen der Energiewende befasst. Deshalb ist es sinnvoll, das Handwerk mit
gezielten Maßnahmen bei der Umsetzung der Energiewende zu unterstützen bzw. es in seinen Anstrengun-
gen zu stärken und zu motivieren.
3.4.1 Klimabäckerei (MULNV)
Die Effizienz-Agentur NRW hat in 2012 mit dem Projekt „Klimabäckerei“ den Startschuss gegeben, um Effizi-
enzpotenziale in Bäckereien zu identifizieren. Seitdem hat die Agentur zahlreiche Betriebe beraten und Um-
setzungen erfolgreich begleitet. Das Projekt beschränkt sich nicht allein auf die energetische Betrachtung der
Backwarenherstellung, sondern bezieht, neben der eigentlichen Produktion (also Teigherstellung bzw. Mas-
sebereitung, Backprozess, Kühlprozesse), die Anlieferung und Lagerung der Rohwaren sowie die Reini-
gungsprozesse, die Minimierung von Überproduktion und Retouren sowie eine optimale Produktionslogistik
am Produktionsstandort mit in die Betrachtungen ein.
In 2016 hat die Effizienz-Agentur NRW neben der Beratung von Bäckereien bei der Arbeitsgemeinschaft für
Getreideforschung in Detmold das 3. NRW-Klimabäckerei-Treffen durchgeführt. Dieses jährliche Treffen bietet
eine moderierte Plattform, auf der sich Betriebe zu Ressourceneffizienz-Fragestellungen austauschen kön-
nen.
Für das Handwerk bereitgestellte Mittel: 5.000 Euro
3.4.2 Ressourceneffizienz-Beratung im Handwerk (MULNV)
Die Effizienz-Agentur NRW bietet neben den Beratungskonzepten für den industriellen Mittelstand (z.B. den
PIUS-Check seit 2001) auch Beratungsleistungen für Handwerksbetriebe an, die dann durch geschulte Bera-
ter, die der Unternehmer aussucht und beauftragt, unter Koordination der EFA durchgeführt werden. Beispiel-
haft sei hier das EFA-Tool "Ökoeffizienz-Check Handwerk" aus 2006 erwähnt, in dem in 3-5 Tagen die Po-
tenziale in der Energie- und Materialeffizienz erhoben wurden. Durch die Umstellung der Förderkulisse kom-
men seit 2011 andere Programme zur Beratungsförderung zum Einsatz. In 2016 wurden 31 Handwerksunter-
nehmen durch die EFA im Bereich Ressourceneffizienz - unter Hinzunahme eines externen Fachberaters -
unterstützt, sei es durch Kurzberatungen vor Ort (2 Tage), durch den PIUS-Check im Handwerk oder im
Rahmen einer BAFA-Energieeffizienzberatung. Das Geschäft der EFA fokussiert sich hierbei auf die ressour-
cenverbrauchenden Branchen wie Schreinereien, Bäckereien, Fleischereien und Wäschereien. Die hier be-
nannten Projekte wurden in 2016 aufgenommen, bedingt durch die Laufzeit (3 - 5 Monate) aber teilweise erst
in 2017 abgeschlossen.
22
Im Rahmen der Beratungsprojekte erhalten die Handwerksbetriebe Zuschüsse zu Beratungsleistungen (für
die Beratung durch Unternehmensberater – die EFA-Leistung ist für die Handwerksbetriebe kostenfrei) aus
verschiedenen Förderprogrammen. Insgesamt waren dies 2016 ca. 110.000 €. Hierbei handelt es sich ganz
überwiegend nicht um Haushaltmittel des Landes Nordrhein-Westfalen.
Diese Fördermittel verteilen sich etwa wie folgt auf die nachstehenden Förderprogramme: Ressourcen-
effizienzberatung des Landes NRW: ca. 57.000 € EFRE-Mittel; BAFA-Energieeffizienzberatung : ca. 35.000 €
Bundesmittel; Sonstige Förderprogramme: ca. 18.000 €.
Für das Handwerk bereitgestellte Mittel von Bund und Land: 92.000 Euro
3.4.3 Effizienz-Beratungsnetzwerk Handwerk (MULNV)
Das Effizienz-Beratungsnetzwerk Handwerk.NRW (EBH.NRW) ist ein freies Netzwerk von Beratern aus dem
Bereich Energie- und Ressourceneffizienz. Mitglieder sind Vertreter von Beratungsunternehmen, Fachver-
bänden, Kreishandwerkerschaften und Handwerkskammern in Nordrhein-Westfalen. Die Federführung ha-
ben die EnergieAgentur.NRW (EA), Effizienz-Agentur NRW (EFA) sowie die Leitungsgruppe des Arbeitskrei-
ses Planung und Umwelt des Westdeutschen Handwerkskammertags mit den hier kooptierten Fachverbän-
den übernommen.
Das EBH.NRW beschäftigt sich mit der Organisation und Durchführung von Energie- und Ressourceneffizi-
enz-Beratung im Handwerk in Nordrhein-Westfalen. Ziele sind u.a.
• die Beratungsqualität zu sichern und zu verbessern,
• die Anzahl an Beratungen im Handwerk langfristig zu erhöhen,
• den Kontakt zwischen den institutionellen Beratern des Handwerks, den freien Beratern sowie den Landes-
agenturen (EA.NRW und EFA) zu erleichtern,
• Beratungs- und Informationsmaterialien den Beratern über eine Internet-Plattform zur Verfügung zu stellen
sowie
• der fachliche Austausch.
Das Netzwerk trifft sich zweimal pro Jahr; an den Austauschrunden haben jeweils 33 Berater teilgenommen.
.
Hierfür wurden keine gesonderten Haushaltsmittel ausgewiesen.
3.4.4 Aktion „Gebäude-Check Energie“ (MULNV)
Ressourceneffizienz muss sich nicht nur auf die Betriebe selbst konzentrieren. Zusammen mit der Energie-
Agentur.NRW und dem Westdeutschen Handwerkskammertag (WHKT) wurde vom Land Nordrhein-
Westfalen die Aktion „Gebäude-Check Energie“ ins Leben gerufen. Es handelt sich dabei um ein Angebot für
Personen mit Gebäudeeigentum, die sich über die Energie- und Kosteneinsparpotentiale bei Sanierungs-
und Modernisierungsmaßnahmen beraten lassen möchten.
23
Als Berater werden den Hauseigentümern sogenannte „Gebäude-Checker“ an die Seite gestellt. Als Gebäu-
de-Checker werden Fachleute aus Handwerksbetrieben tätig. Der Vorteil für das Handwerk liegt bei dieser
Maßnahme darin, dass die Handwerkerinnen und Handwerker eine Honorarunterstützung für die Beratung
erhalten.
Für das Handwerk bereitgestellte Mittel: 83.125 Euro
3.4.5 Aktion „Solar-Check NRW“ (MULNV)
Die Aktion „Solar-Check NRW“ ähnelt der vorgenannten Aktion „Gebäude-Check NRW“. Bei dieser Maß-
nahme beraten von der EnergieAgentur.NRW geschulte Handwerkerinnen und Handwerker Hauseigentüme-
rinnen und Hauseigentümer, inwieweit die Nutzung von Solarenergie vor Ort möglich ist.
Bei einem Check werden neben den Möglichkeiten, die das Dach für eine Solaranlage bietet, auch die weite-
ren Leitungen und notwendigen Anlagen dahingehend geprüft, ob das untersuchte Gebäude für Solarener-
gie in Frage kommt.
Der Nutzen für das Handwerk besteht in dieser Aktion darin, dass die Handwerkerinnen und Handwerker für
die Beratung eine Honorarunterstützung erhalten.
Für das Handwerk bereitgestellte Mittel: 83.125 Euro
3.5 Image
Neben der konkreten Förderung der Handwerksunternehmen im Sinne einer wirtschaftlichen Stärkung oder
der Zusammenarbeit mit dem Handwerk bei der Verwirklichung wirtschafts-, energie- oder ausbildungspoliti-
scher Ziele hat die Landesregierung ein erhebliches Interesse daran, das Image der Ausbildung im Hand-
werk, aber auch die Anerkennung des Handwerks insgesamt in der Gesellschaft zu fördern. Ein Leitgedanke
dabei ist, das öffentliche Bewusstsein für die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung zu
stärken.
3.5.1 „handfest“ – Jugendmagazin (MAGS)
Das Jugendmagazin handfest informiert jugendgerecht über die Berufe und Karrieremöglichkeiten im Hand-
werk und leistet damit einen Beitrag zur Steigerung der Attraktivität des dualen Systems in der Berufsausbil-
dung.
Pro Jahr werden vier handfest-Ausgaben erstellt und an weiterführenden Schulen in Klassensatzstärke ver-
teilt. Darüber hinaus wird das Magazin von den Organisationen des Handwerks in der Berufsorientierung
und der Berufsberatung eingesetzt. Die Auflagenhöhe beträgt ca. 30.000 Hefte pro Ausgabe.
Für das Handwerk bereitgestellte Mittel: 95.466 Euro
24
3.5.2 Praktischer Leistungswettbewerb des Deutschen Handwerks (MWIDE)
Der praktische Leistungswettbewerb des Deutschen Handwerks (PLW – Profis leisten was) dient der Prä-
sentation und der Auszeichnung der besten Gesellinnen und Gesellen des jeweiligen Ausbildungsjahrgangs
auf verschiedenen Wettbewerbsebenen (von der Kammer bis zur Bundesebene). Im Rahmen einer jährli-
chen Schlussfeier, die durch das Land Nordrhein-Westfalen gefördert wird, werden die Siegerinnen und Sie-
ger auf Landesebene geehrt.
Für das Handwerk bereitgestellte Mittel: 10.900 Euro
3.5.3 5. Meistertag (MWIDE)
Mit dem jährlichen Meistertag NRW möchte die nordrhein-westfälische Landesregierung die Bedeutung des
Handwerks für die Wirtschafts- und Ausbildungskraft einer breiten Öffentlichkeit präsentieren und dabei unter
anderem deutlich machen, dass sie fest zum Meisterabschluss steht. Der Meistertitel ist nicht nur das qualifi-
zierte Ausbildungsziel, sondern hat darüber hinaus eine erhebliche Bedeutung für die Identität des Hand-
werks.
Der Meistertag ist zugleich eine werbende Maßnahme für die Meistergründungsprämie NRW, die seit 1995
ununterbrochen gewährt wird (vgl. a. Nr. 3.1.1).
Für das Handwerk bereitgestellte Mittel: 47.200 Euro
3.5.4 2. Treffpunkt Ehrenamt 2016 und Ehrenamtspreis Handwerk NRW (MWIDE)
Vor dem Hintergrund der Ergebnisse einer Studie zur wirtschaftlichen Bedeutung der ehrenamtlichen Aktivi-
täten der Arbeitnehmer im Handwerk aus dem Jahr 2014 wurde mit den Arbeitnehmervizepräsidenten der
Handwerkskammern verabredet, ab 2015 gemeinsam mit dem Westdeutschen Handwerkskammertag
(WHKT) eine jährliche Veranstaltung („Treffpunkt Ehrenamt Handwerk NRW“) durchzuführen, mit der das
ehrenamtliche Engagement im Handwerk auf Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite öffentlichkeitswirksam
präsentiert und gewürdigt wird. Als dauerhafter Veranstaltungsort wurde Schloss Raesfeld festgelegt.
Zur Aufwertung der Veranstaltung wurde anlässlich des „2. Treffpunkt Ehrenamt Handwerk NRW“ im Jahr
2016 durch den Wirtschaftsminister erstmalig ein Ehrenamtspreis an eine durch den WHKT ausgewählte
Persönlichkeit des Handwerks verliehen, die sich außerhalb ihrer beruflichen Verpflichtungen in besonderer
Art für die Belange des Handwerks oder der Gesellschaft eingesetzt hat. Neben einem Preisgeld von 5.000
Euro erhält die Preisträgerin/der Preisträger einen Preisgegenstand, der ein Erzeugnis aus der Ausbildung
des kreativen Nachwuchses im Handwerk ist und sich im Rahmen eines festgelegten Wettbewerbsverfah-
rens durchgesetzt hat. Ziel dieses Wettbewerbs ist es, die Kreativen des Handwerks, insbesondere deren
Nachwuchs, für die Würdigung des Ehrenamts zu gewinnen und sie damit zugleich selbst an das Ehrenamt
heranzuführen. Die Gestalterinnen bzw. Gestalter der drei bestplatzierten Gegenstände erhalten Preisgelder,
absteigend i.H.v. 3.000 Euro (1.), 600 Euro (2.) und 400 Euro (3.).
Für das Handwerk bereitgestellte Mittel: 47.880 Euro 25
3.5.5 Meister.Werk.NRW (MULNV)
Seit 2013 wird die Auszeichnung „Meister.Werk.NRW“ herausragenden Betrieben des Lebensmittelhand-
werks (Bäckereien, Fleischereien, Brauereien) verliehen, die sich auch gesellschaftlichen Anforderungen stel-
len und regional verankert sind. Nicht alleine das Produkt, sondern das Handwerk und die Menschen hinter
dem Produkt stehen im Vordergrund bei dieser Auszeichnung.
„Meister.Werk.NRW“ weist auf die Bedeutung hin, die das Lebensmittelhandwerk für den Alltag hat – wirt-
schaftlich und kulturell. Die Bewertungskriterien wurden gemeinsam mit den nordrhein-westfälischen Bran-
chenverbänden erarbeitet. Die Auszeichnung wird jährlich verliehen.
Für das Handwerk bereitgestellte Mittel: 15.000 Euro
3.5.6 Aktionsplattform [email protected] (MKFFI)
Die Aktionsplattform „[email protected]“ ist eine gut etablierte Drehscheibe für Akteure und Aktivitäten
rund um das Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Aktionsplattform vernetzt Unternehmen, öf-
fentliche Arbeitgeber, Gewerkschaften, Wirtschaftsverbände und andere Akteure wie Arbeitsagenturen oder
Wirtschaftsfördergesellschaften rund um das Thema familienbewusste Arbeitswelt. So werden über diese
Aktionsplattform bereits in Projekten erprobte Konzepte verbreitert und ein umfassender Austausch zwi-
schen den Akteuren organisiert.
Ziel der Aktionsplattform ist es, Unternehmen und andere Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber für eine fami-
lienbewusste Personalpolitik zu gewinnen. Damit soll die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in NRW ver-
bessert werden. In der Expertengruppe der Aktionsplattform sind der Westdeutsche Handwerkskammertag
und der Landesverband der Unternehmerfrauen im Handwerk NRW aktiv. Außerdem ist in der Projektgrup-
pe der Aktionsplattform die Handwerkskammer Münster mit dem Projekt "Generationsübergreifende Famili-
enfreundlichkeit in handwerklichen KMU" vertreten. Am ersten nordrhein-westfälischen Familiengipfel, der
am 20. Januar 2016 stattfand, sowie an der daran anschließend temporär eingerichteten Projektgruppe
"Mobiles Arbeiten" beteiligten sich überdies der Westdeutsche Handwerkskammertag und ein Vertreter aus
dem Handwerk für den Verband "Die Jungen Unternehmer".
Für die Maßnahme bereitgestellte Mittel: 107.790 Euro
3.6 Institutionelle Förderung Bei allen Maßnahmen zur Handwerksförderung ist das Land darauf angewiesen, dass es Partner im Hand-
werk hat, die es bei diesen Aktivitäten unterstützen bzw. die über das notwendige spezifische Wissen über
die Besonderheiten von Handwerksunternehmen verfügen. Deshalb förderte die Landesregierung die LGH
als Partner bei der Umsetzung von konkreten Maßnahmen und das Deutsche Handwerksinstitut (DHI) als
Forschungsverbund zu allen handwerksrelevanten Fragen 2016 mit rd. 607.600 Euro.
26
3.6.1 Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V. – LGH (MWIDE) Zweck der LGH ist die koordinierte Zusammenarbeit des Handwerks mit der nordrhein-westfälischen Lan-
desregierung bei der Handwerksförderung. Die LGH hat deshalb wesentliche Aufgaben bei der Umsetzung
der von der Landesregierung gemeinsam mit dem Handwerk geschaffenen Handwerksinitiative. Aufgrund
des hohen Landesinteresses wird die LGH institutionell gefördert, da die Gewährung des Landeszuschusses
die LGH erst in die Lage versetzt, die ihr laut Satzung übertragenen Aufgaben durchzuführen und damit ei-
nen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Handwerks sowie der beruflichen
Bildung im Handwerk Nordrhein-Westfalens erbringt.
Für das Handwerk bereitgestellte Mittel: 394.500 Euro
3.6.2 Deutsches Handwerksinstitut – DHI (MWIDE) Das DHI wurde als Dachorganisation von Forschungseinrichtungen des Handwerks am 29. Januar 1929 in
München gegründet. Innerhalb des DHI sind heute fünf regional verteilte Forschungsinstitute zusammenge-
schlossen, die den Themenbereichen „Technik, Organisation und Qualifizierung“, „Beruf, Bildung und Arbeit“
sowie „Handwerkswirtschaft und Recht“ zugeordnet sind. Seit 1972 wird das DHI mit den ihm angeschlosse-
nen Forschungsinstituten gemeinsam durch den Bund, die Bundesländer und den Deutschen Handwerks-
kammertag (DHKT) mittels einer institutionellen Fehlbedarfsförderung finanziert. Die Finanzierungsanteile
von Bund und Ländern wurden durch einen Beschluss der Wirtschaftsministerkonferenz vom 5./6. Juni 2013
für die Jahre 2014-2018 festgelegt. Sie betragen jährlich 1.171.000 Euro für den Bund und 1.171.000 Euro
für alle Bundesländer zusammen.
Für das Handwerk bereitgestellte Mittel: 213.100 Euro
3.7 Sonstiges Abschließend ist noch auf Maßnahmen hinzuweisen, die sich den vorstehenden Kategorien der Zusammen-
arbeit der nordrhein-westfälischen Landesregierung mit dem Handwerk entziehen bzw. die nicht unmittelbar
auf eine Förderung des Handwerks hinauslaufen.
3.7.1 NRW.International GmbH (MWIDE) Die NRW.International GmbH koordiniert seit April 2007 die operativen Aufgaben der Außenwirtschaftsförde-
rung in Nordrhein-Westfalen. Als Public Private Partnership unterstützt sie gemeinsam mit der nordrhein-
westfälischen Landesregierung kleine und mittlere Unternehmen bei der Erschließung wichtiger Wachs-
tumsmärkte weltweit.
Dabei ist es Ziel, die Instrumente und Aktivitäten der Außenwirtschaftsförderung auf die Anforderungen der
Wirtschaft auszurichten. Trägerinnen der Gesellschaft sind zu je einem Drittel die Industrie- und Handels-
kammern in Nordrhein-Westfalen, die Handwerkskammern des Landes und die NRW.BANK.
27
2016 wurden für das Handwerk verschiedene Unternehmerreisen und Kleingruppen gefördert sowie die Zu-
sammenarbeit mit der Sektorgruppe „Sustainable Construction“ des Enterprise Europe Network verstärkt.
Dabei standen schwerpunktmäßig die Bereiche Ausbau und Sanierung sowie Denkmalschutz im Fokus.
Für das Handwerk bereitgestellte Mittel: 78.857 Euro
3.7.2 Qualitätszirkel Sachverständigenwesen (JM) Ein Berührungspunkt zwischen dem Handwerk und dem Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-
Westfalen ist der Qualitätszirkel Sachverständigenwesen. Dieser hat das Ziel, den Sachverständigenbeweis
an der Schnittstelle der Zusammenarbeit von Gerichten und Sachverständigen zu verbessern und so dazu
beizutragen, dass gerichtliche Gutachtenaufträge möglichst zügig und qualitativ hochwertig erstellt werden.
Beteiligt sind Vertreterinnen und Vertreter des Ministeriums der Justiz, der drei nordrhein-westfälischen
Oberlandesgerichte, der Justizakademie, des Instituts für Sachverständigenwesen, der Bestellungskörper-
schaften aus NRW, der Ärztekammern sowie der Psychotherapeutenkammer NRW. Seit 2016 sind erstmals
auch Vertreterinnen und Vertreter der Zahnärztekammern eingebunden. Da das Sachverständigenwesen für
das qualitätsorientierte Handwerk eine ganz besondere Bedeutung hat, ist dessen Teilnahme an dem Quali-
tätszirkel von zusätzlicher Relevanz.
Hierfür wurden keine gesonderten Haushaltsmittel ausgewiesen.
3.7.3 Handwerkerparkausweis (VM) Handwerksbetriebe, die Reparatur- oder Montagearbeiten durchführen und zu diesem Zweck spezielle Ser-
vice- oder Werkstattfahrzeuge einsetzen oder schweres bzw. umfangreiches Material transportieren, haben
zur Erleichterung der Parkplatzfindung die Möglichkeit, Ausnahmegenehmigungen gemäß § 46 Straßenver-
kehrs-Ordnung zu beantragen. Mit diesen Handwerkerparkausweisen werden Parkbevorrechtigungen zur Er-
leichterung der Parkplatzsuche bei der Berufsausübung gewährt. Die örtlich zuständigen Straßenverkehrsbe-
hörden können Handwerkerparkausweise entweder ortsgebunden (gültig nur für ihren eigenen Zuständig-
keitsbereich) oder gebietsübergreifend (gültig über den eigenen Zuständigkeitsbereich hinaus für das Gebiet
eines Regierungsbezirks oder mehrerer Regierungsbezirke) erteilen.
Handwerkerparkausweise berechtigen zum Parken
• im eingeschränkten Haltverbot / in Haltverbotszonen (Zeichen 286 / 290.1 StVO),
• auf öffentlichen Parkplätzen mit Parkscheibenpflicht, an Parkuhren und im Bereich von Parkscheinau-
tomaten gebührenfrei und ohne Beachtung der Höchstparkdauer,
• auf Bewohnerparkplätzen, soweit und solange dies mangels anderer geeigneter Parkmöglichkeiten
zur Durchführung der Arbeiten notwendig ist.
Im Falle von ortsgebundenen Handwerkerparkausweisen haben die örtlich zuständigen Straßenverkehrsbe-
hörden die Möglichkeit, die o.g. Parkbevorrechtigungen im eigenen Ermessen zu übernehmen, zu erweitern
oder einzuschränken.
Hierfür wurden keine gesonderten Haushaltsmittel ausgewiesen.
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3.7.4 Bündnis zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (MAGS)
Im Rahmen der Landesinitiative „Faire Arbeit - Fairer Wettbewerb“ führen die Handwerkskammer Münster,
die DGB-Region Emscher-Lippe und die e.b.a. gGmbh in der Region Emscher-Lippe ein Modellprojekt zur
Bekämpfung der Schwarzarbeit durch. Durch die Arbeit des Projekts soll die Zusammenarbeit der zuständi-
gen regionalen Behörden und öffentlichen Institutionen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit gefördert werden.
Darüber hinaus sollen Bürger/innen und politische Entscheidungsträger/innen durch eine breit angelegte Öf-
fentlichkeitsarbeit aufgeklärt und für das Thema sensibilisiert werden. Das Projekt knüpft an positive Erfah-
rungen der Städte Herten und Gelsenkirchen an und greift erfolgreiche Ansätze verschiedener weiterer Ge-
bietskörperschaften in Nordrhein-Westfalen und auch bundesweit auf.
Für die Maßnahme bereitgestellte Mittel: 39.204 Euro
3.7.5 Kompetenzzentrum Frau und Beruf (MHKBG)
Die 16 Kompetenzzentren „Frau und Beruf NRW“ unterstützen kleine und mittlere Unternehmen dabei, besse-
re Bedingungen für die Erwerbstätigkeit von Frauen zu gestalten. Dazu gehören die Ausbildung und Rekrutie-
rung weiblicher Fachkräfte (auch für frauenuntypische Berufe), die Umsetzung einer lebens- und familienpha-
senorientierten Personalpolitik und die Förderung aufstiegswilliger Frauen. Die Kompetenzzentren arbeiten
eng mit den wirtschaftsnahen Institutionen in den Regionen zusammen.
Nach einer Zwischenauswertung des begleitenden Controllings wurden bis zum Jahresende 2016 durch per-
sönliche Kontakte der Zentren insgesamt mehr als 3.000 kleine und mittlere Unternehmen, darunter viele aus
dem Handwerk, erreicht.
Die Kompetenzzentren sind mit den Organisationen des Handwerks durch vielfältige Kooperationen (z.B. bei
der Durchführung von Workshops / Veranstaltungen und der Planung gemeinsamer Maßnahmen) verbunden.
Die Projektverantwortung für das Kompetenzzentrum „Frau und Beruf NRW“ Region Münsterland liegt zudem
bei einem Trägerverbund, an dem sich zwei Kreishandwerkerschaften beteiligen.
Für die Maßnahme insgesamt bereitgestellte Mittel: 5.426.341 Euro
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Gesamt 12.241.416 10.322.771 22.564.187
1 Anteil der Handwerksförderung nicht separat erfassbar. 2 Bürgschaftsobligo fließt nicht in die Gesamtsumme ein, da es kein Ausgabenansatz ist.
5 Anhang: Abkürzungsverzeichnis Ministerien
Aktuelle Bezeichnungen Vorjahresbericht
MKFFI Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration MFKJKS
FM Ministerium der Finanzen FM
MWIDE Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie MWEIMH MAGS Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales MAIS
MSB Ministerium für Schule und Bildung MSW
MHKBG Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung MGEPA
JM Ministerium der Justiz JM VM Ministerium für Verkehr MBWSV
MULNV Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucher-schutz
MKULNV
MKW Ministerium für Kultur und Wissenschaft MIWF
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