Neubau Clay-Schule Berlin Neukölln Auslobung · Neubau Clay-Schule / Anlass und Ziel 7 Anlass und...

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Neubau Clay-Schule Berlin Neukölln Auslobung

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Neubau Clay-SchuleBerlin NeuköllnAuslobung

Nichtoffener Wettbewerb für Architekten in Bewerbergemeinschaft mit LandschaftsarchitektenNeubau Clay-SchuleBerlin NeuköllnAuslobung

Berlin, im März 2015

Herausgeber und WettbewerbsdurchführungSenatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Abteilung Städtebau und Projekte Referat II D – Architektur, Stadtgestaltung, WettbewerbeNanna Sellin-Eysholdt - II D 11 -Dipl. Ing. ArchitekturBrückenstraße 610179 Berlin

Wettbewerbsausschreibung und Koordinierung der VorprüfungDietsch Architekten, Berlin

Beratung Energieeffizienz und Nachhaltigkeit ee concept, Darmstadt

Digitale BearbeitungDietsch Architekten, Berlin

TitelbildSenatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Berlin

DruckA&W Digital Druck, Berlin

DisclaimerDie in der Auslobung gewählte männliche Form bezieht gleichermaßen weibliche Personen ein. Auf eine Doppelbezeichnung wurde in der Regel zugunsten besserer Lesbarkeit verzichtet.

Inhaltsverzeichnis

Anlass und Ziel............................................................................7

Teil 1 Verfahren............................................................................9

1.1 Auslober, Nutzer, Bauherr......................................................................91.2 Art des Verfahrens................................................................................91.3 Richtlinien für Planungswettbewerbe....................................................91.4 Wettbewerbsteilnehmer.......................................................................101.5 Preisgericht und Vorprüfung................................................................111.6 Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen .................................................161.7 Abgabe der Wettbewerbsarbeiten.......................................................161.8 Ortsbesichtigung und Rückfragen ........................................................171.9 Verzeichnis der Wettbewerbsunterlagen.............................................171.10 Geforderte Leistungen.........................................................................171.11 Beurteilungsverfahren und Vorprüfung................................................201.12 Preise und Anerkennungen................................................................201.13 Weitere Bearbeitung............................................................................201.14 Eigentum und Urheberrecht................................................................211.15 Verfassererklärung..............................................................................211.16 Bekanntmachung des Ergebnisses / Ausstellung der Arbeiten...........211.17 Haftung und Rückgabe........................................................................221.18 Zusammenfassung der Termine..........................................................22

Teil 2 Situation und Planungsvorgaben .................................23

2.1 Städtebauliche Situation............................................................................232.2 Historische Entwicklung.......................................................................262.3 Wettbewerbsbereich.....................................................................282.4 Technische Infrastruktur........................................................................312.5 Erschließung und Verkehr....................................................................322.6 Planungsrecht...................................................................................332.7 Clay-Schule....................................................................352.6 Partizipationsverfahren.................................................................36

Teil 3 Wettbewerbsaufgabe.......................................................37

3.1 Planungsumfang..................................................................................373.2 Städtebaulich-architektonische Zielsetzung.........................................373.3 Informations- und Gedenkort zur Zwangsarbeit in Rudow......................383.4 Raumprogramm...............................................................................393.5 Funktionale Anforderungen..................................................................433.6 Freiflächen / Erschließung / Stellplätze...................................................513.7 Barrierefreies Bauen............................................................................523.8 Komfort und Gesundheit......................................................................533.9 Baukosten / Wirtschaftlichkeit / Lebenszykluskosten.............................543.10 Energie und Resourcen........................................................................553.11 Baurechtliche Vorschriften, Normen und Richtlinien..........................593.12 Beurteilungskriterien des Preisgerichts.................................................60

Teil 4 Anhang.............................................................................61

4.1 Digitaler Anhang...................................................................................614.2 Quellenangaben..................................................................................69

Neubau Clay-Schule / Anlass und Ziel 7

Anlass und Ziel

Gegenstand des Wettbewerbs ist der Neubau eines Schulgebäudes und einer Doppelsporthalle mit insgesamt 5 Hallenteilen für die Clay-Schule auf dem Grundstück Neudecker Weg 14 - 22 in Berlin Neukölln als Ersatzbau für den derzeitigen temporären Standort am Bildhauerweg 9.

Die Clay-Schule entstand 1975 als integrierte Gesamtschule an der Lipschitzal-lee in der Gropiusstadt. Wegen Asbestbelastung und baulicher Mängel musste dieser Standort 1989 aufgegeben und ein temporärer Ersatzbau am Bildhau-erweg bezogen werden. Aufgrund baulicher Mängel und fehlender Sportfrei-flächen wurde ein Standort am Neudecker Weg für einen Schulneubau für die musikbetonte Clay-Schule als integrierte Sekundarschule mit gymnasialer Oberstufe ausgewiesen. Eine auf diesem Grundstück vorhandene Wirtschafts-baracke als Teil eines ehemaligen Zwangsarbeiterlagers wurde denkmalpflege-risch dokumentiert und ist vor Baubeginn abgetragen worden.

Der Neubau der Clay-Schule ist eine von drei Pilotschulen, die eine neue Ära von Schulbauten in Berlin einläuten. Hier sollen neben neuen räumlich-didak-tischen Konzepten auch neue technologische, wirtschaftliche und nachhaltige Lösungen entwickelt werden. Die drei Neubauvorhaben sind damit wegweisend und vorbildhaft für die Zukunft der Berliner Schullandschaft.

Es ist beabsichtigt, für die drei Schulneubauten die Zertifizierung in der Quali-tätsstufe „Silber“ nach dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen für Bundes-gebäude (BNB), Modul Unterrichtsgebäude, zu erreichen. Um die Zertifizierung frühzeitig zu gewährleisten, werden die Projekte von Beginn an durch einen vom Bauherrn beauftragten Koordinator für Nachhaltigkeit begleitet.

Der Auslober erwartet städtebaulich und architektonisch anspruchsvolle Ent-würfe, die einen zukunftsweisenden Beitrag zum energieeffizienten und nach-haltigen Bauen leisten.

Das für die Clay-Schule zu realisierende Raumprogramm umfasst eine Gesamt-Nutzfläche (NF) von insgesamt ca. 9.400 m² für das Schulgebäude sowie ca. 2.500 m² für die Doppelsporthalle. Dies beinhaltet neben den Allgemeinen Un-terrichtsräumen, den Fachunterrichtsräumen und dem Verwaltungsbereich auch einen Ganztagsbereich mit Mensa. Neben den Sporthallen sind rund 12.000 m² Außenflächen mit Sportnutzung neu zu gestalten. Als Teil der Bauaufgabe plant die Clay-Schule in Zusammenarbeit mit dem Museum Neukölln die Einrichtung eines Informations- und Gedenkortes zur Zwangsarbeit in Rudow, der auch öf-fentlich zugänglich sein soll.

Mit dem Wettbewerb soll auch ein landschaftsarchitektonisches Konzept gefun-den werden, das in Gestaltung und Funktion den vielseitigen Ansprüchen des Schulbetriebs gerecht wird und eine hohe Aufenthaltsqualität im Außenraum sicherstellt.

Für die Baumaßnahme sind Gesamtkosten in Höhe von 39,93 Millionen Euro vorgegeben. Diese Kostenobergrenze ist zwingend einzuhalten. Die Gesamt-kosten beinhalten auch Mittel zur Errichtung des Informations- und Gedenkor-tes zur Zwangsarbeit in Rudow.

Die Fertigstellung ist für 2021 vorgesehen.

8Neubau Clay-Schule / Anlass und Ziel

Neubau Clay-Schule / Teil 1 Verfahren 9

Teil 1 Verfahren

1.1 Auslober, Nutzer, Bauherr

Auslober, BauherrLand Berlin, vertreten durch den Bezirk Neukölln von BerlinSE Facility ManagementKarl-Marx-Str. 8312043 Berlin

BedarfsträgerLand Berlin, vertreten durch denBezirk Neukölln von BerlinAbteilung Bildung, Schule, Kultur und SportBoddinstraße 3412043 Berlin

Durchführung und Gesamtkoordination des Wettbewerbs Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und UmweltAbteilung Städtebau und Projekte Referat II D Brückenstraße 610179 Berlin-MitteNanna Sellin-EysholdtTel.: +49 (0)30 9025 2039 Fax: +49 (0)30 9025 2535E-Mail: [email protected]

Ausschreibung und Koordination der VorprüfungBirgit C. DietschArchitektinMarienhöher Weg 43 a12105 BerlinTel.: +49 (0)30 75 51 83 53E-Mail: [email protected]

1.2 Art des Verfahrens

Die Auslobung erfolgt als nichtoffener Wettbewerb für Architekten/innen in Be-werbergemeinschaft mit Landschaftsarchitekten/innen. Das gesamte Verfahren ist bis zum Abschluss anonym.

KommunikationDie Wettbewerbssprache ist Deutsch. Die Kommunikation mit den Teilnehmern erfolgt über E-Mail.

1.3 Richtlinien für Planungswettbewerbe

Dem Wettbewerb liegen die Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013) sowie der Leitfaden zur Durchführung von Wettbewerben gemäß IV 150 der All-

Neubau Clay-Schule / Teil 1 Verfahren 10

gemeinen Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins (Anweisung Bau - ABau) zugrunde, sofern nachstehend nichts anderes aufgeführt ist.Die Architektenkammer Berlin wirkt vor, während und nach dem Wettbewerb beratend mit; sie registriert den Wettbewerb. Mit der Registrierung wird bestä-tigt, dass die Auslobungsbedingungen der Richtlinie entsprechen. Die beson-deren Bestimmungen für öffentliche Auftraggeber (RPW 2013, § 9 RPW) sind anzuwenden. Der Wettbewerb wird bei der Architektenkammer Berlin unter der Registrier-Nr. AKB-2015-05 geführt.

EinverständnisJeder Teilnehmer, Preisrichter, Sachverständige, Vorprüfer und Gast erklärt sich durch seine Beteiligung bzw. Mitwirkung am Verfahren mit den vorliegenden Teilnahmebedingungen und der Anwendung der Richtlinien für Planungswett-bewerbe (RPW 2013) einverstanden. Verlautbarungen jeder Art über Inhalt und Ablauf vor und während der Laufzeit des Wettbewerbsverfahrens, einschließlich der Veröffentlichung der Wettbewerbsergebnisse, dürfen nur über die Senats-verwaltung für Stadtentwicklung, II D, abgegeben werden.

DatenschutzJeder Teilnehmer, Preisrichter, Sachverständige, Vorprüfer, Gast und Auftrag-nehmer willigt durch seine Beteiligung bzw. Mitwirkung am Verfahren ein, dass seine personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit o.g. Wettbewerb bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung in Form einer automatisierten Datei geführt werden. Diese Einwilligung ist auf der Verfasser- bzw. auf der Zustim-mungserklärung zu bestätigen. Eingetragen werden Name, Anschrift, Telefon, Beauftragung im Wettbewerb, Kammermitgliedschaft, Berufsbezeichnung. Nach Abschluss des Verfahrens können auf Wunsch diese Daten gelöscht wer-den (durch Vermerk auf der Verfassererklärung).Gemäß § 6 des novellierten Datenschutzgesetzes ist die Einwilligung der Be-troffenen notwendig, da eine spezielle Rechtsgrundlage für die Führung dieser Datei fehlt.

VergabekammerÖffentliche Aufträge, die gemäß den Vergabevorschriften der EU vergeben werden müssen, unterliegen einem Rechtsschutzverfahren. Für die öffentlichen Auftraggeber des Landes Berlin wird dieses Verfahren vor der Vergabekammer des Landes Berlin geführt.

Vergabekammer des Landes BerlinMartin-Luther-Str. 10510825 BerlinTel. +49(030) 9013 8316, Fax. +49(030) 9013 7613

1.4 Wettbewerbsteilnehmer

Zur Teilnahme am Wettbewerb wurden entsprechend der Ankündigung im EU-Amtsblatt vom 28.01.2015 in einem vorgeschalteten Bewerbungsverfah-ren (Teilnahmewettbewerb gemäß RPW und VOF) durch ein vom Preisgericht unabhängiges Auswahlgremium 25 Bewerbergemeinschaften von Architekten/Architektinnen und Landschaftsarchitekten/Landschaftsarchitektinnen ausge-wählt.

1.5 Preisgericht und Vorprüfung

Fachpreisrichter Martin Boden-PerocheArchitekt

Dresden

Irene BurkhardtLandschaftsarchitektinMünchen

Dietmar EberleArchitektLustenau

Susanne GrossArchitektinKöln

Eva-Maria LangArchitektinDresden

Arno LedererArchitektStuttgart

Stellvertretende Patrik DierksFachpreisrichter Architekt

Berlin

Inga HahnLandschaftsarchitektinBerlin

Timm KleyerArchitektBerlin

Sachpreisrichter Dr. Franziska GiffeyDesignierte BezirksbürgermeisterinBezirksamt Neukölln von Berlin

Neubau Clay-Schule / Teil 1 Verfahren 11

Jan-Christopher RämerDesignierter Bezirksstadtrat für Bildung, Schule, Kultur und SportBezirksamt Neukölln von Berlin

Thorsten GruschkeSchulleiter Clay-Schule

Mark RacklesStaatssekretär für BildungSenatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft Berlin

Regula LüscherSenatsbaudirektorinSenatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin

Stellvertretende Thomas BlesingSachpreisrichter Bezirksstadtrat für Bauen, Natur und Bürgerdienste

Bezirksamt Neukölln von Berlin

Manfred RichertAbteilung Bildung, Schule, Kultur und SportAmt für Bildung, Schulen und SportBezirksamt Neukölln von Berlin

Michael ZielonkowskiMittelstufenleiterClay-Schule

Christine WürgerAbteilung SchulentwicklungSenatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft Berlin

Manfred KühneLeiter Abteilung Städtebau und ProjekteSenatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin

Sachverständige Stephan StrothoffAbteilung Bildung, Schule, Kultur und SportSchulentwicklungs- und SchulbauplanungBezirksamt Neukölln von Berlin

Neubau Clay-Schule / Teil 1 Verfahren 12

Wolfgang NitscheAbteilung Finanzen und WirtschaftLeiter FB Hochbau Bezirksamt Neukölln von Berlin

Wolfram BelzAbteilung Finanzen und WirtschaftFB Hochbau / Leiter FG PlanungBezirksamt Neukölln von Berlin

Dr. Udo Gößwald Leiter Museum Neukölln Bezirksamt Neukölln von Berlin

Tom EiflerAbteilung Finanzen und WirtschaftFB Hochbau / FG Planung Bezirksamt Neukölln von Berlin

Rolf GrothAbteilung Bauen, Natur und BürgerdiensteLeiter StadtplanungsamtBezirksamt Neukölln von Berlin

Dirk HeymannAbteilung Bauen, Natur und BürgerdiensteLeiter Bau- und WohnungsaufsichtBezirksamt Neukölln von Berlin

Bernd KanertAbteilung Bauen, Natur und Bürgerdienste, SGALeiter FB Grün- und FreiflächenBezirksamt Neukölln von Berlin

Axel WestphalAbteilung Finanzen und WirtschaftFB Hochbau / FG Technik / EnergiebeauftragterBezirksamt Neukölln von Berlin

Corinna TellUntere DenkmalschutzbehördeBezirksamt Neukölln von Berlin

Neubau Clay-Schule / Teil 1 Verfahren 13

Katharina SmaldinoBeauftragte für Menschen mit BehinderungBezirksamt Neukölln von Berlin

Wieland VoskampAbteilung Bauen, Natur und BürgerdiensteLeiter Straßen- und GrünflächenamtBezirksamt Neukölln von Berlin

Lothar SemmelStellvertretender SchulleiterClay-Schule

Manfred DietzenAbteilung SchulentwicklungSenatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft Berlin

Lutz SchulzAbteilung SchulentwicklungSenatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft Berlin

Uwe DechèneMinisterielle Grundsatzangelegenheiten,Prüfung und Genehmigung Hochbau Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin

Anne-Katrin KuhlmeyMinisterielle Grundsatzangelegenheiten,Prüfung und Genehmigung Hochbau Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin

Leyla KöymenMinisterielle Grundsatzangelegenheiten,Prüfung und Genehmigung Hochbau Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin

Jochen GehlAbteilung Sport, Referat IV BSenatsverwaltung für Inneres und Sport Berlin

Carl SchagemannArchitekturcontor, Potsdam

14Neubau Clay-Schule / Teil 1 Verfahren

Karl-Heinz UrbanAbteilung Sport, Referat IV BSenatsverwaltung für Inneres und Sport Berlin

Peter OstendorffAbteilung Städtebau und ProjekteLeiter Referat Architektur, Stadtgestaltung, Wettbewerbe Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin

Inge Schmidt-RathertReferat Architektur, Stadtgestaltung, Wettbewerbe Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin

Vorprüfung Birgit DietschHochbau Architektin, Berlin

Norbert GiebelsArchitekt, Berlin

Ulrike KurzArchitektin, Berlin

Petr BarthArchitekt, Berlin

Kostenprüfung Heiko StöverSPM Stein Projektmanagement, Berlin

Vorprüfung Dr. Matthias FuchsNachhaltigkeit ee concept, Darmstadt

Kammer- Peter Keververtretung Referat Wettbewerbe und Vergabe

Architektenkammer Berlin

Gäste Marion LohöferVorsitzende der GEVClay-Schule

Felix MöbusSchülersprecherClay-Schule

Mitglieder der BVV Neukölln

Neubau Clay-Schule / Teil 1 Verfahren 15

1.6 Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen

Die Auslobungsunterlagen stehen ab dem 27.3.2015 den Teilnehmern (nach Erhalt eines Passwortes) zum Download zur Verfügung. Die Auslobungsbroschüre wird den Teilnehmern in der 14. KW versandt. Die Modellbauplatten werden zeitgleich mit der Beantwortung der Rückfragen ver-sandt.

1.7 Abgabe der Wettbewerbsarbeiten

Die Arbeiten müssen spätestens am 27. Mai 2015, 17.00 Uhr in der

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und UmweltReferat Architektur, Stadtgestaltung und WettbewerbeBrückenstraße 6 (Jannowitz Center)10179 BerlinRaum Nr. 4.026

eingegangen sein (es gilt nicht das Datum des Poststempels). Die Wettbe-werbspläne sind gerollt in einer eckigen Versandbox einzureichen.

Das Modell ist spätestens am 3. Juni 2015, 17:00 Uhr an gleicher Stelle einzureichen. Das Modell ist in transportgerechter und wieder verwendbarer Verpackung einzureichen.

Der Verfasser trägt die Verantwortung, dass die geforderten Leistungen am 27. Mai 2015 bzw. am 3. Juni 2015 (Modell) vorliegen.

Die Wettbewerbsarbeiten sind zur Wahrung der Anonymität in verschlossenem Zustand ohne Absender oder sonstigen Hinweis auf den Verfasser, aber mit der Kennzahl und dem Vermerk „Neubau Clay-Schule“ einzureichen. Bei Zustellung durch Kurierdienst ist der Empfänger als Absender anzugeben.

Kennzeichnung der ArbeitenDie Wettbewerbsarbeiten sind in allen Stücken nur durch eine gleichlautende Kennzahl zu bezeichnen. Sie ist aus sechs arabischen Ziffern zu bilden und in einer Größe von 1 cm Höhe und 4 cm Breite auf jedem Blatt und Schriftstück in der rechten oberen Ecke anzubringen.Der Wettbewerbsverfasser hat die Verfassererklärung mit seiner Anschrift in einem verschlossenen und undurchsichtigen Umschlag mit der gleichen Kennzahl abzugeben, mit der er seine Wettbewerbsarbeit gekennzeichnet hat. Dieser Umschlag ist gleichzeitig mit der Wettbewerbsarbeit abzugeben. Die Verfassererklärung ist nicht in digitaler Form einzureichen.

1.8 Rückfragen und Rückfragenkolloquium

Rückfragen Rückfragen zur Auslobung können schriftlich gestellt werden. Sie müssen bis zum 7.4.2015, 12:00 Uhr bei folgender E-Mail-Adresse eingegangen sein:

[email protected]

Bei den Rückfragen ist auf die entsprechenden Teilziffern der Ausschreibung, auf die sie sich beziehen, Bezug zu nehmen.

Neubau Clay-Schule / Teil 1 Verfahren 16

RückfragenkolloquiumAm 13. April 2015 um 14:00 Uhr findet in der

Mensa der Clay-SchuleBilderhauerweg 912355 Berlin

ein Rückfragenkolloquium statt.

Die Beantwortung der zuvor eingereichten sowie der beim Rückfragenkolloqui-um gestellten Fragen erfolgt in Abstimmung mit dem Preisgericht. Das Protokoll mit der Zusammenstellung aller eingereichten Fragen und deren Beantwortung wird den Beteiligten zugesandt und ist Bestandteil der Ausschreibung.

OrtsbesichtigungEine gemeinsame Ortsbesichtigung findet nicht statt. Das Wettbewerbsgrundstück kann am Tag des Rückfragenkolloquiums ab 10:00 Uhr individuell besichtigt werden. Das Wettbewerbsgrundstück ist einsehbar.

1.9 Verzeichnis der Wettbewerbsunterlagen

Unterlagen des Wettbewerbs sind:

o die vorliegende Auslobungo die Zusammenstellung der Rückfragen und Antworteno Digitale Anlagen (vollständiges Verzeichnis siehe Teil 4

Anhang), u.a. die im Folgenden aufgeführten Planunterlagen und Dokumente:

o Lageplan, u.a. als .dwg-Dateio Vermesserplan als .dwg-Dateio Luftbild als .tif-Dateio Raumprogramm als .pdf- Datei und .xls-Dateio Vorab-Energiekonzept als .pdf-Datei.

HinweisJeder Teilnehmer des Verfahrens verpflichtet sich, die vorliegenden digitali-sierten Daten und Pläne nur für die Beteiligung am Verfahren zu nutzen. Daten, die im Rahmen der Bearbeitung als Zwischenprodukte anfallen und nicht an den Auslober abgegeben werden, sind nach Abschluss des Wettbewerbes zu löschen.

1.10 Geforderte Leistungen

Von den Teilnehmern werden folgende Leistungen erwartet:Geforderte Leistungen in Papierform bzw. Modell

1. Lageplan M 1:500, genordet, mit Darstellung der Gesamtsituation, Baukör-per, Erschließung, Ver- und Entsorgung, erforderlicher Rettungszufahrten, PKW-Stellplätze für Mobilitätsbehinderte, Fahrradabstellplätze sowie Stell-flächen für Müllbehälter sowie der Darstellung der Freiraumgestaltung und der Dachaufsicht

2. EG-Grundriss von Schulgebäude und Sporthalle mit Darstellung der an-grenzenden Freiflächen einschließlich der äußeren Erschließung sowie alle weiteren Grundrisse im M 1:200

17Neubau Clay-Schule / Teil 1 Verfahren

3. Ansichten im M. 1:200 mit Eintragung des bestehenden und geplanten Ge-ländeverlaufs unter Angabe der Gesamthöhe bezogen auf Fußbodenober-kante des Erdgeschosses über Geländeoberfläche NHN

4. Für das Verständnis erforderliche Schnitte, aber mindestens ein Längs- und Querschnitt im M 1:200

5. Dachaufsicht M. 1:200 mit eindeutiger Kennzeichnung der opaken und transparenten Dachflächen bzw. Dachoberlichtern, ggf. Flächen für Solar-technik und Gründächer

6. Maximal 2 räumliche Darstellung des Entwurfes- Außenansicht mit Eingangsbereich des Schulneubaus- Innenansicht des Eingangsbereichs/Foyers

7. Funktionaler Ausschnitt im M 1:50 in Ansicht, Grundriss und Querschnitt eines Klassenraumes an einer sonnenexponierten Fassade (Ost- bzw. Westlage) mit Aussagen zur Materialität und Gestaltqualität sowie:

- Konstruktion - Materialarten und -dicken (inkl. Dämm- und Speichermassenkonzept) - Farbwahl - opake und transparente Flächen - öffenbare und feststehende Fassadenelemente - Blend- und Sonnenschutz.

Der Fassadenschnitt soll die gesamte Gebäudehöhe und den Anschluss der Fassade an den Dachaufbau sowie die Geländeoberkante bis in ca. 1 m Raumtiefe darstellen. Die Darstellung des Ausschnittes ist in Ansicht, Grundriss und Querschnitt so zu wählen, dass daraus eine Beurteilung bzgl. der nachhaltigkeitsorientierten Bauweise und des Energiekonzeptes erfolgen kann. Im Schnitt ist die Erdgeschoss-, Rohbau- und Fertig-Fußbo-denhöhe auf Normal-Null zu beziehen.

8. Prüfpläne im M 1:200 (1 Satz, gefaltet) mit Darstellung von - Grundrisse, Schnitte und Ansichten mit Eintragung im Bereich Ansich-

ten: eindeutige Kennzeichnung der opaken und transparenten Fassa- denflächen sowie die Darstellung der energetisch relevanten Fassa- denelemente (z.B. Sonnenschutz, fassadenintegrierte Solartechnikflä- chen); im Bereich Schnitt: die Schnitte müssen den ursprünglich vor- handenen sowie den geplanten Verlauf der Geländeoberkante zeigen

- der Raumbezeichnungen (entsprechend der Formblätter) - der für die Berechnung notwendigen Maße - der Raumgrößen9. Formblatt Flächenermittlung Raumprogramm (siehe 4.1.6 / Formblätter)10. Formblatt Gebäudekennwerte (siehe 4.1.6 / Formblätter)11. Erläuterungsbericht (getrennt von den Plänen, max. 4 DIN A 4 Seiten) zu

den Hochbaumaßnahmen: - Erläuterung und Begründung des Entwurfskonzepts - Aussagen zu Konstruktion und Materialien - Aussagen zur Wirtschaftlichkeit - Angaben zum barrierefreien Bauen12. Baubeschreibung in Anlehnung an DIN 276 für Kostengruppen 300, 400 u.

500 zur Ermittlung der Kosten durch den Kostenprüfer13. Verzeichnis der eingereichten Unterlagen14. Verfassererklärung (s. 4.1.6 Formblätter)15. Modell M. 1:500 unter Verwendung der vorgegebenen Modellplatte (plane

Einsatzplatte in das nivellierte Umgebungsmodell)

Als verbindliche Form der Arbeit gilt der Papierausdruck

18Neubau Clay-Schule / Teil 1 Verfahren

Zusätzlich geforderte Leistungen in digitaler Form

Zusätzlich sind folgende Leistungen in digitaler Form auf CD-Rom zu erbringen (für Vorprüfung, Ergebnisprotokoll und Veröffentlichung): - die Präsentationspläne als Windows-kompatible .tif-Datei(en) in einer Auflö-

sung von bevorzugt 300dpi (ggf. LZW-komprimiert) - die Präsentationspläne als .pdf-Datei(en) mit eingebundenen

Pixeldarstellungen in einer Auflösung von bevorzugt 300dpi.- die geforderten Leistungen nach Nr. 8 (Prüfpläne) als CAD-Datei im Format

.dwg oder .dxf.

Hinweise zu den geforderten digitalen Leistungen„Offene“ Dateien aus Layout-Programmen (z.B. InDesign, QuarkExpress, Il-lustrator etc.) können nicht berücksichtigt werden. Bildmaterial, das nicht im genannten Windows-kompatiblen .tif-Format vorliegt, kann nicht berücksichtigt werden.

Die CD-ROM selbst trägt als Titel nur die sechsstellige Kennzahl, mit der auch die schriftlichen Pläne gekennzeichnet werden (z.B. 123456). Die einzelnen Dateien auf der CD-ROM müssen wie folgt benannt werden:Der erste Teil des Dateinamens ist die sechsstellige Kennzahl, danach folgt ein Unterstrich und anschließend der eigentliche Dateititel, gefolgt von der For-matangabe, z.B. „tif“.

Beispiele:- Lageplan: 123456_lageplan.tif- Grundrisszeichnung Erdgeschoss: 123456_grundriss_eg.pdf- Prüfpläne: 123456_pruefplan_eg.dwg

In den Dateinamen dürfen keine Leer- und Sonderzeichen vorkommen.Die CD-ROM ist für Windows-kompatiblen PC zu erstellen. Macintosh-Formate können grundsätzlich nicht verwendet werden.

Allgemeine HinweiseJeder Teilnehmer darf nur eine Arbeit ohne Variante einreichen. Gemäß RPW § 5 Abs. 2 werden Darstellungen, die über die in der Auslobung geforderten Leis-tungen hinausgehen oder gegen bindende Vorgaben des Auslobers verstoßen, von der Vorprüfung ausgesondert. Farbige Darstellungen sowie erläuternde Skizzen sind zugelassen.

Für die Präsentation der Wettbewerbsarbeiten stehen pro Wettbewerbsteilneh-mer max. drei Rolltafeln mit einer Hängefläche von 1,97 m (Breite) x 1,37 m (Höhe) zur Verfügung.

Ausschlusskriterien / Verstoß gegen bindende VorgabenEs werden keine bindenden Vorgaben im Sinne der RPW 2013 § 5 Abs. 1 und § 6 Abs. 2 formuliert.

Wettbewerbsbeiträge, die während der Laufzeit des Wettbewerbs veröffentlicht werden, verstoßen gegen die in § 1 Absatz 4 und § 6 Absatz 2 RPW 2013 geforderte Anonymität und sind von der Beurteilung auszuschließen.

19Neubau Clay-Schule / Teil 1 Verfahren

1.11 Beurteilungsverfahren und Vorprüfung

Das Beurteilungsverfahren ist unter § 6 Abs. 2 der RPW 2013 sowie in der Anlage IV der RPW 2013 dargestellt.

Ergänzend gilt Folgendes: Die eingereichten Arbeiten werden mit Hilfe eines Kriterienkatalogs vorgeprüft. Bei der Erfüllung dieser Aufgabe können die Sachverständigen zur Unterstützung der Vorprüfer hinzugezogen werden. Dem Preisgericht werden die Ergebnisse der Vorprüfung als Entscheidungshilfe zur Verfügung gestellt, die Beurteilung der Arbeiten bleibt dem Preisgericht vorbehalten (s. Teil 3 Wettbewerbsaufgabe Punkt 3.12 Beurteilungskriterien des Preisgerichts).

1.12 Preise und Anerkennungen

Die Wettbewerbssumme (RPW 2013 § 7 Absatz 2) ist auf der Basis der §§ 35 und 40 HOAI (i.d. Fassung v. 25.4.2013) ermittelt. Für Preise und Anerkennun-gen stehen insgesamt 150.000 EUR (netto) zur Verfügung.

Vorgesehen ist folgende Aufteilung:

1. Preis 49.500,- Euro

2. Preis 33.000,- Euro

3. Preis 22.500,- Euro

4. Preis 15.000,- Euro

4 Anerkennungen à 7.500 Euro 30.000,- Euro

Über die Preise und Anerkennungen hinaus ist eine Kostenerstattung nicht vorgesehen. Die Preise werden nach Entscheidung des Preisgerichts unter Ausschluss des Rechtsweges zugeteilt. Das Preisgericht kann einstimmig eine andere Verteilung beschließen oder Preisgruppen bilden. Die Mehrwertsteuer von derzeit 19 % ist in den genannten Beträgen nicht enthalten und wird den inländischen Teilnehmern zusätzlich ausgezahlt.

1.13 Weitere Bearbeitung

Das Preisgericht gibt eine schriftliche Empfehlung für die weitere Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe.

Die Baumaßnahme soll bis 2021 realisiert werden, sofern die finanziellen Vor-aussetzungen vorliegen.Es ist beabsichtigt, mindestens die Leistungsphasen 2 bis 5 gemäß HOAI (2013) §§ 34 und 39 zu beauftragen. Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen (ge-mäß ABau 2013, Berlin). Die Beauftragung der jeweils nächsten Leistungsstufe kann nur beim Vorliegen der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen erfolgen. Leistungsstufen, die der Auftraggeber nicht mit Vertragsabschluss beauftragt, stehen unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Auftraggeber sie nur bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme abrufen wird.Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf Teilleistungen einzelner-Leistungsstufen oder auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschrän-ken. Der Auftraggeber beabsichtigt, bei Fortsetzung der Planung und Ausfüh-rung der Baumaßnahme weitere Leistungen (ab Leistungsphase 3) – einzeln oder im Ganzen – abzurufen. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsstufen besteht nicht.

20Neubau Clay-Schule / Teil 1 Verfahren

Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits er-brachte Leistungen des Wettbewerbsteilnehmers bis zur Höhe des zuerkannten Preises oder Anerkennung nicht erneut vergütet, wenn der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird (RPW 2013 § 8 Absatz 2).

Ein Verhandlungsverfahren im Anschluss an den Wettbewerb mit allen Preis-trägern wird nur durchgeführt, wenn der Auftraggeber vom Votum des Preisge-richts abweicht. Im Regelfall wird der Auftraggeber nur mit dem ersten Preisträ-ger über die Auftragsvergabe verhandeln.

Für Architekten, die nicht Mitglieder der Berliner Architektenkammer sind, gilt § 6 Bau- und Architektenkammergesetz in der neuesten Fassung (http://www.ak-berlin.de/publicity/ak/internet.nsf/tindex/de_berufsrecht.htm). Bei ausländi-schen Wettbewerbsteilnehmern wird die Hinzuziehung eines Kontaktbüros für die weitere Bearbeitung empfohlen.

1.14 Eigentum und Urheberrecht

Die eingereichten Unterlagen der mit Preisen und Anerkennungen ausgezeich-neten Wettbewerbsarbeiten werden Eigentum des Auslobers. Das Urheber-recht und das Recht der Veröffentlichung der Entwürfe bleiben dem Verfasser erhalten (RPW 2013 § 8 Abs. 3).

Der Auslober ist berechtigt, die zur Beurteilung zugelassenen Arbeiten nach Abschluss des Wettbewerbs ohne weitere Vergütung zu dokumentieren, aus-zustellen und (auch über Dritte) zu veröffentlichen. Die Namen der Verfasser werden dabei genannt.

1.15 Verfassererklärung

Durch ihre Unterschrift in der Verfassererklärung versichern die Wettbewerbs-teilnehmer, dass sie die geistigen Urheber der Wettbewerbsarbeiten, gemäß den Wettbewerbsbedingungen teilnahmeberechtigt, mit einer Beauftragung zur weiteren Bearbeitung einverstanden und zur fach- und termingerechten Durch-führung in der Lage sind.

Die Verfassererklärung befindet sich als Formblatt im Ordner „4.1.6_ Formblät-ter“ der digitalen Anlagen. Die Verfassererklärung ist ausschließlich in Papier-form in einem verschlossenen, mit der Kennzahl versehenen Umschlag einzu-reichen (s. auch Punkt 1.7 / Abgabe der Wettbewerbsarbeiten).

1.16 Bekanntgabe des Ergebnisses / Ausstellung der Arbeiten

Das Ergebnis des Wettbewerbs wird (unter Vorbehalt der Prüfung der Teilnah-meberechtigung) den Teilnehmern, deren Arbeit mit einem Preis oder Ankauf ausgezeichnet wird, unmittelbar nach der Entscheidung des Preisgerichts mit-geteilt, allen anderen durch Übersendung des Preisgerichtsprotokolls mitgeteilt und der Öffentlichkeit über die Presse bekanntgegeben sowie unter www.stadtentwicklung.berlin.de/aktuell/wettbewerbe/ angekündigt

Die zur Beurteilung zugelassenen Wettbewerbsarbeiten werden mit den Namen der Verfasser, der Mitarbeiter und Sonderfachleute, den Preisen und Ankäufen, der Aufnahme in die engere Wahl und dem Preisgerichtsprotokoll öffentlich aus-

21Neubau Clay-Schule / Teil 1 Verfahren

Neubau Clay-Schule / Teil 2 Situation und PlanungsvorgabenNeubau Clay-Schule / Teil 1 Verfahren 22

gestellt. Eröffnung, Ort und Dauer der Ausstellung werden den Wettbewerbs-teilnehmern und der Presse bekannt gegeben (RPW 2013 § 8 Abs.1).

1.17 Haftung und Rückgabe

Für die Beschädigung oder den Verlust der eingereichten Arbeiten haftet der Auslober nur im Fall nachweisbar schuldhaften Verhaltens. Die nicht prämierten Arbeiten von in Berlin ansässigen Teilnehmern können zu einem Zeitpunkt, der ihnen rechtzeitig mitgeteilt wird, bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt – II D – abgeholt werden.

Die nicht in Berlin ansässigen Büros werden nach Ausstellung der Wett-be-werbsarbeiten schriftlich bzw. per Mail angefragt, ob Interesse an einer Rück-sendung ihrer Wettbewerbsunterlagen besteht. Die Rücksendung erfolgt nur dann, wenn die Unterlagen in transportgerechter und wieder verwendbarer Verpackung (eckige Versandbox) eingereicht wurden.

Werden die Arbeiten innerhalb der genannten Fristen nicht zurück gefordert, so geht der Auslober davon aus, dass die betreffenden Teilnehmer das Eigentum an ihren eingereichten Wettbewerbsunterlagen aufgegeben haben und wird dann mit diesen Unterlagen nach seinem Belieben verfahren.

1.18 Zusammenfassung der Termine

Online Zugang zu den Ausschreibungsunterlagen 27.03.2015

Rückfragen bis 7.04.2015, 12:00 Uhr

Rückfragenkolloquium 13.04.2015, 14:00 Uhr

Rückfragenbeantwortung per email bis 18.04.2015

Abgabe der Arbeiten 27.05.2015

Abgabe des Modells 03.06.2015

Preisgerichtssitzung 08./09.07.2015

Neubau Clay-Schule / Teil 2 Situation und Planungsvorgaben 23

Teil 2 Situation und Planungsvorgaben

2.1 Städtebauliche Situation

Der Wettbewerbsstandort liegt im Südwesten von Berlin im Ortsteil Rudow des Bezirkes Neukölln. Er befindet sich in einem sehr heterogenen Umfeld, das stadträumlich im Osten von der Bundesautobahn A113 und im Norden durch den Teltowkanal begrenzt wird. Zwischen dem Wettbewerbsgrundstück und dem Teltowkanal bzw. BAB A113 befinden sich Industriestandorte und Gewerbeansiedlungen. Im Süden und Westen schließen sich Ein- und Mehrfamilienhäuser größtenteils in offener Bauweise an. Westlich der August-Fröhlich-Straße erstreckt sich eine Kleingartenkolonie. Die Rudower Höhe, ein Naherholungsbereich auf einem ehemaligen Trümmerberg der in den Landschaftspark Rudow-Altglienicke auf dem ehemaligen Mauerstreifen übergeht, beginnt südlich des Wettbewerbsgrundstücks.

Abb. 1: Schwarzplan im M. 1:8000

Abb. 2: Luftbild mit Eintragung des Wettbewerbsbereiches im M. 1:4.000

24Neubau Clay-Schule / Teil 2 Situation und Planungsvorgaben

Abb. 3: Lageplan mit Eintragung des Wettbewerbsbereiches im M. 1:4.000

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2.2 Historische Entwicklung

Rudow bildet zusammen mit den Ortsteilen Neukölln, Britz, Buckow und Gro-piusstadt den Bezirk Neukölln. Er ist der südlichste Ortsteil des Bezirks. Das Dorf Rudow wurde 1373 erstmals urkundlich erwähnt, wobei Rudow auf eine slawische Siedlung zurück geht und als eine der ältesten Ansiedlungen der Mark Brandenburgs gilt.

Die Entwicklung Rudows begann als Straßendorf mit zwei Parallelstraße, den heutigen Straßen Alt-Rudow und Prierosser Straße, was auf zwei Siedlungs-kerne hinweist. Die Dorfkirche, ein Feldstein-Saalbau aus der 2. Hälfte des 13. Jahrhunderts, bildet auch heute noch den Mittelpunkt von Rudow.

Durch den 30-jährigen Krieg wurde Rudow zu großen Teilen zerstört. Ursprüng-lich im Besitztum der Markgrafen von Brandenburg, kam die Dorfherrschaft 1652 an das kurfürstliche Amt Köpenick. Um 1680 wurde Schloss Rudow als Jagdschloss durch Söhne des Großen Kurfürsten errichtet. Vom ehemaligen Schloss Rudow sind noch geringe Reste in der Prierosser Straße 48 erhalten.

Der Gutsbezirk Rudow wurde 1906 mit der Landgemeinde Rudow vereinigt und gehörte dadurch zum Kreis Teltow. Anfang des 20. Jahrhunderts erlebte Rudow starke Veränderungen durch die Anbindung an das Eisenbahn-Streckennetz zwischen Berlin und Mittenwalde. Die Neukölln-Mittenwalder Eisenbahn-Ge-sellschaft (NME) nahm unter dem Namen Rixdorf-Mittenwalder Eisenbahn-Ge-sellschaft am 28. September 1900 ihren Betrieb auf. Die Strecke verband den Bahnhof Hermannstraße an der Ringbahn in Berlin-Neukölln mit Mittenwalde in Brandenburg. Rudow war seit der Eröffnung 1900 mit dem Bahnhof Rudow an die Strecke angebunden. Trotz dieser Anbindung behielt Rudow auch über die 1920 erfolgte Eingemeindung nach Groß-Berlin hinaus seinen eher ländlichen Charakter.

1945 kam Rudow mit dem Bezirk Neukölln zum amerikanischen Sektor Ber-lins. Durch den Mauerbau 1961 ergab sich für Rudow eine verkehrsungünstige Randlage. Mit dem Mauerbau hatten sich die Rahmenbedingungen in West-Berlin insgesamt schlagartig geändert. Wachstumsflächen ins Umland waren nicht mehr verfügbar. Schon geplante Bauvorhaben wie z.B. die Gropiusstadt, wurden nachträglich nochmals verdichtet. Die Gleisanlagen der ehemaligen Rixdorf-Mittenwalder Eisenbahn-Gesellschaft waren nach 1961 die Hauptver-sorgungstrasse für das Heizkraftwerk Berlin-Rudow, das seit 1963 Strom und Wärme für die neuen Siedlungsbereiche in der Gropiusstadt bereit stellte und bis 2004 in Betrieb war. Durch die Erschließung der Gropiusstadt mittels der U-Bahnlinie 7 erhielt auch Rudow einen Anschluss an das U-Bahn-Netz; die U-Bahn-Station Rudow wurde 1972 eröffnet.

Vom alten Dorfkern geht nach wie vor die Köpenicker Straße in Richtung Osten aus. Sie ist im Plan ‚Karte des Landes zunächst um Berlin‘ von 1869 (heraus-gegeben von der Königlich Preussischen Landes-Aufnahme) als übergeordnete Wegeverbindung nach Altglienicke bzw. Adlershof eingezeichnet. Im Stadtplan von 1911 ist sie als Coepenieker Straße eingezeichnet und ist Teil der Straßen-verbindung von Rudow über Adlershof nach Köpenick. Heute verläuft die Stra-ße in östlicher Richtung zwischen Alt-Rudow und August-Fröhlich-Straße, dann verschwenkt sie in nordöstlicher Richtung und endet an der Industrieansiedlung entlang des Teltowkanals. Seit den 1930-er Jahren haben sich diverse Unter-nehmen in diesem Industriegebiet angesiedelt, darunter auch die Eternit-Werke direkt am Teltowkanal. Aufgrund der Nähe zu diversen Industriestandorten in Rudow und Adlershof befand sich auf dem Wettbewerbsgrundstück von 1939-1945 ein Lager für ca. 1500 Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter.

Neubau Clay-Schule / Teil 2 Situation und Planungsvorgaben Neubau Clay-Schule / Teil 2 Situation und Planungsvorgaben 27

Zwangsarbeiterlager in RudowAuf dem rund 2 Hektar großen Areal zwischen Köpenicker Straße und Neude-cker Weg befand sich zwischen 1941 und 1945 das Zwangsarbeiterlager Rudow I – III. Betreiber dieses Lagers war die „Arbeitsgemeinschaft Rudow”, zu der sich 1941 mehrere rüstungsnahe Rudower Industriebetriebe zusammenschlossen, u. a. die Flugzeugwerke Johannisthal, die Deutsche Asbestzement A. G. und die Deutsche Versuchsanstalt für Luftfahrt. Das Lager wurde zunächst für etwa 540 Kriegsgefangene geplant, es wurde mehrfach erweitert und bot schließlich Raum für 1.500 ausländische Zwangsarbeiterinnen und -arbeiter.

Das Lager I bis III in der Köpenicker Straße entstand in den Jahren 1941 bis 1943 in mehreren Bauphasen. Lager I war mit zehn Baracken für rund 350 Personen konzipiert. Nach einen halben Jahr wurde die Erweiterung um vier zusätzliche Baracken beantragt und diese gebaut, hier wurden etwa 210 Men-schen untergebracht. 1942 wurde dieser Teil in Betrieb genommen. Lager III, bestehend aus vier Wohnbaracken sowie zwei Aufenthalts- und Wohnbaracken, bot Platz für weitere 480 Menschen und wurde vermutlich ebenfalls 1942 fertig-gestellt. Alle drei Lager sollten bis auf die Baracke der Wachmannschaft und ein Magazin doppelt eingezäunt werden.

Darüber hinaus wurde eine Wirtschaftsbaracke gebaut, die vor allem zur Ernäh-rung der Lagerbewohner diente, hier wurden Lebensmittel gelagert, es wurde gekocht und das Essen ausgegeben. 1942 wurde sie fertig gestellt.

In weiteren Ausbaumaßnahmen wurden 1943 Splitterschutzgräben für den Luft-schutz von Gefangenen und Verwaltungsmitarbeitern angelegt. Zwei Wohnba-racken wurden zu Krankenbaracken ausgebaut und Sickergruben angelegt.

Insgesamt waren die Baracken I bis III für 1.047 Personen konzipiert. 1943 mussten dort 1.500 Menschen leben, die Baracken waren also anderthalbfach überbelegt. Zunächst waren Kriegsgefangenen untergebracht, die für die Firmen der „Arbeitsgemeinschaft Rudow“ arbeiten mussten. Im weiteren Kriegsverlauf waren dort auch ausländische Zwangsarbeiter untergebracht, vermutlich bis zu 3.000 Menschen bis Kriegsende. Die Frauen und Männer kamen aus Russland, Polen, Serbien, Frankreich und Holland. Hunger, Krankheiten und die harte Ar-beit in den umliegenden Fabriken prägten den Alltag der Zwangsarbeiter. Hinzu kamen rassistische Diskriminierungen, Willkür und körperliche Gewalt.

Nach Ende des Zweiten Weltkrieges dienten die Baracken als Notunterkünfte für Displaced Persons sowie Flüchtlinge. Die Baracken wurden bis auf die Wirt-schaftsbaracke abgerissen. Die Wirtschaftsbaracke wurde als Baudenkmal ausgewiesen, jedoch Ende 2014 abgerissen.

Abb. 4 Wirtschaftsbaracke im Oktober 2014

Neubau Clay-Schule / Teil 2 Situation und Planungsvorgaben Neubau Clay-Schule / Teil 2 Situation und Planungsvorgaben28

2.3 Wettbewerbsgrundstück

GrundstücksgrößeDas Wettbewerbsgrundstück wird begrenzt durch den Neudecker Weg im Sü-den, die Köpenicker Straße im Norden sowie die August-Fröhlich-Straße im Westen. Die Längenausdehnung in Nord-Süd-Richtung beträgt ca. 285 m i. M.; die Grundstücksbreite beträgt ca. 100 m im Norden bzw. 140 m im Süden.

Das Wettbewerbsgrundstück besteht aus insgesamt 31 Flurstücken, die als Gebäude- und Freiflächen sowie als Verkehrsflächen ausgewiesen sind. Derzeit beträgt die Gesamtgröße des Wettbewerbsgrundstücks 37.812 m².

Für die Realisierung des Vorhabens ist der Bebauungsplan 8-16 a (Ent-wurf) maßgeblich. Dieser sieht eine Verbreiterung der August-Fröhlich-Straße um 6 m nach Osten vor. Dadurch wird das Wettbewerbsgrundstück um rund 1.900 m² verkleinert. Die zu beplanende Größe des Wettbewerbs-grundstücks beträgt somit ca. 35.900 m². EigentumDas Wettbewerbsgrundstück befindet sich im Eigentum des Landes Berlin.

Bestandsgebäude und bestehende Nutzung Auf dem Wettbewerbsgrundstück befand sich bis Ende 2014 eine Wirtschafts-baracke als Teil eines ehemaligen Zwangsarbeiterlagers. Die Wirtschaftsba-racke wurde Ende 2014 denkmalpflegerisch dokumentiert. Bei den anschlie-ßenden Rückbaumaßnahmen wurden zwei Fassadenelemente geborgen und eingelagert.

Östlich der ehemaligen Wirtschaftsbaracke befinden sich noch zwei weitere Hallen. Die mittlere, 1-geschossige Halle besteht aus einer Holz-Stützen- und Riegel-Konstruktion mit Wellasbestplatten-Verkleidung; die östliche Halle ist eine 2-geschossige Stahltragkonstruktion ebenfalls mit Wellasbestplatten-Ver-kleidung. Die Hallen sollen vor Beginn der Bauarbeiten abgerissen werden. Im nördlichen Grundstücksteil befindet sich ein Imbissgebäude in massiver Konstruktion mit Ausgabefenster und Nebenräumen sowie 2 Garagen mit ei-nem überdachten Fahrzeugunterstellbereich. Das Gebäude soll bei Baubeginn abgerissen werden.

Denkmalpflegerische DokumentationIn 2014 wurde ein denkmalpflegerisches Gutachten zur Wirtschaftsbaracke erstellt, das bis April 2015 fertiggestellt werden wird. (s. Punkt 4.1.3 / Weitere Planungsunterlagen / Zwischenbericht denkmalpflegerische Dokumentation).

TopographieDas Grundstück fällt von Süden nach Norden insgesamt um ca. 6,0 m ab. Am Neudecker Weg ist OK Terrain mit ca. 42,50 m üNN angesetzt; an der Köpenicker Straße bei ca. 36,5 m üNN. Ungefähr in der Mitte das Grundstücks befindet sich ein Höhenversprung von ca. 1 m, der in Ost-West-Richtung über die gesamte Grundstücksbreite verläuft. Bezogen auf die Grundstückslänge ergibt sich ein rechnerisches Nord-Süd-Gefälle von ca. 2 %. (Anmerkung: Die Modelleinsatzplatte und das Umgebungsmodell werden aufgrund des insgesamt geringen Gefälles für den Wettbewerb plan ausgeführt.)

BaugrundDas Wettbewerbsgrundstück liegt im Übergangsbereich von der Teltow-Hochflä-che zum Warschau-Berliner-Urstromtal. Dieser ist durch einen unregelmäßigen Wechsel von Sanden und Geschiebemergelablagerungen in unterschiedlicher Mächtigkeit gekennzeichnet. In den obersten Metern unter der Geländeoberflä-

Neubau Clay-Schule / Teil 2 Situation und Planungsvorgaben Neubau Clay-Schule / Teil 2 Situation und Planungsvorgaben 29

che kann der Geschiebemergel durch Verwitterung entkalkt und zu Geschiebe-lehm umgewandelt sein.

Zur Erkundung und Beurteilung des Baugrundes wurden auf dem Grundstück in 2011 Bohrungen durchgeführt: Diese weisen zunächst eine oberflächige Auf-füllung aus Asphalt sowie Beton bzw. Ziegelresten in einer Stärke von bis zu 70 cm auf. Unter dieser Auffüllschicht weisen die Bohrungen stellenweise Sande (Fein- und Grobsande) bis zur Bohrtiefe von 2 m bzw. auch Geschiebemergel und Geschiebelehm in einer Mächtigkeit bis zu 1,70 m auf. Örtliche Abweichun-gen dieser Gesteinsausbildung bzw. der Schichtenfolge und -mächtigkeit sind möglich.

GrundwasserFür das Baugebiet kann keine einheitliche Grundwasserspannung angegeben werden. Sie kann, je nach angetroffener Schichtenfolge, im gespannten sowie im ungespannten Zustand vorliegen.

Der aus diesen beobachteten Werten höchste Grundwasserstand (HGW) trat im Jahr 1949 auf und lag im Norden des Grundstücks (Köpenicker Straße) bei etwa NHN + 33,2 m und im Süden des Grundstücks (Neudecker Weg) bei etwa NHN +33,8 m, wobei aber nicht auszuschließen ist, dass außerhalb der Mess-reihe höhere Grundwasserstände vorhanden waren.

Die Ermittlung der aktuellen Grundwasserstände beruht auf der flächenhaften Interpolation von Grundwasserstandswerten, die an Messstellen in der näheren bzw. weiteren Umgebung des Grundstücks festgestellt wurden. Im Januar 2011 lag der aktuelle Grundwasserstand im nördlichen Grundstücks-bereich bei etwa NHN +33,1 m und im südlichen Grundstücksbereich bei etwas NHN + 33,6 m zwischen etwas NHN + 34,20 m im Südwesten und NHN + 34,0 m im Nordosten. Hinsichtlich der Grundwasserverhältnisse wird auf die besondere Stellung der Sande hingewiesen, die über dem Geschiebemergel der Grundmoräne lagern bzw. in Linsen eingeschaltet sind und beim Bauvorhaben berücksichtigt werden sollten:In mit Sanden gefüllten Senken oberhalb oder in sandigen Linsen innerhalb des Geschiebemergels kann sich in Abhängigkeit von den Niederschlägen tempo-räres oberflächennahes Grundwasser ausbilden, das unabhängig vom Haupt-grundwasserleiter ist und häufig als so genanntes Schichtenwasser bezeichnet wird.Messwerte über dieses oberflächennahe Grundwasser liegen nicht vor.

Die Angabe eines Bemessungsgrundwasserstands für die Versickerung von Niederschlagswasser ist bei der Anlage einer technischen Versickerung nur dann erforderlich, wenn der Flurabstand des Grundwasser (Abstand zwischen Geländehöhe und Grundwasseroberfläche) weniger als 1,5 m zum HGW (höchster Grundwasserstand) beträgt. BodenbelastungenEin großer Teil des Planungsbereichs liegt auf Flächen, die im Bodenbelas-tungskataster (BBK) aufgeführt sind. Es liegen Hinweise auf diverse frühere Nutzungen vor. Aufgrund der ehemaligen Nutzungen können lokale Boden-verunreinigungen nicht ausgeschlossen werden. An diversen Stellen wurden anthropogene Auffüllungen in einer Mächtigkeit bis zu 2,7 m vorgefunden. Für einige Flächen besteht der Verdacht auf verfüllte Kiesgruben.

Weiterhin befinden sich im südlichen Bereich des Wettbewerbsgrundstücks ehemalige Luftschutzgräben. Diese wurden oftmals mit unbekanntem Material verfüllt. Im Zuge den archäologischen Untersuchungen wurden diese Luft-schutzgräben teilweise freigelegt und kartiert.

Neubau Clay-Schule / Teil 2 Situation und Planungsvorgaben Neubau Clay-Schule / Teil 2 Situation und Planungsvorgaben

AltlastenFür die ehemalige Wirtschaftsbaracke wurde eine Altlastenuntersuchung durchgeführt, die das Vorhandensein verschiedener Schadstoffe (Asbest und künstliche Mineralfasern) nachwies. Eine umfassende und ordnungsgemäße Schadstoffsanierung wurde dem eigentlichen Abriss vorangestellt.

Die geborgenen Fassadenelemente weisen gemäß dem Schad- und Gefahr-stoffkataster hohe Konzentrationen durch giftige Holzschutzmittel auf und können bei der vorgesehenen Wiederverwendung im Rahmen des Informa-tions- und Gedenkortes zur Zwangsarbeit in Rudow nur mit entsprechenden Vorkehrungen, die sicher stellen, dass keine ausgasenden Schadstoffe in die Raumluft der Schule gelangen, verwendet werden.

ImmissionenIm Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes 8-16a wurden schalltechnische Untersuchungen auf der Basis von Orientierungswerten für die Emissionen durch Gewerbeflächen sowie für Emissionen durch Verkehrslärm vorgenom-men. Betrachtungszeitraum war der geplante Nutzungszeitraum der Schule (Tagzeitraum von 6 – 22 Uhr).

Die maximalen Beurteilungspegel für das Wettbewerbsgrundstück durch Ge-werbelärm ergeben sich danach an der nördlichen Baufeldgrenze mit L r,t= 57dB(A) sowie an der östlichen Baufeldgrenze mit L r,t= 61 dB(A). Der Orientie-rungswert für den Tagzeitraum von 60 dB(A) wird demnach im wesentlichen ein-gehalten. Gemäß der Rasterlärmkarte ist mit einer Einhaltung/Unterschreitung des Tag-Orientierungswertes für Gewerbelärm nahezu im gesamten Plangebiet zu rechnen.

Die maximalen Beurteilungspegel für das Wettbewerbsgrundstück durch Ver-kehrslärm ergeben sich an der südlichen Grundstücksgrenze (Neudecker Weg) mit L r,t= 67 dB(A) sowie an der westlichen Grundstücksgrenze (August-Fröh-lich-Straße) mit L r,t= 62 dB(A). Der Orientierungswert für den Tagzeitraum wird um bis zu 7 dB (A) bzw. 2 dB (A) überschritten (s. Punkt 4.1.3 Sonstige Planungsunterlagen / Schallimmissionen). Gemäß der Rasterlärmkarte ist im Plangebiet mit einer Einhaltung/Unterschreitung des Tag-Orientierungswertes für Verkehrslärm ab einer Entfernung von ca. 45 m von der Straßenachse des Neudecker Weges zu rechnen.

Weiterhin wurden durch Schallemissionen durch die vorgesehene Nutzung der Sporthalle für Vereinsport untersucht. Unzulässige Geräuschimmissionen im Sinne der 18. BImSchV an den umliegenden schutzbedürftigen Nutzungen (außerhalb des B-Plangebietes) ausgehend von den Sportanlagen sind unter Beachtung der zugrunde gelegten Randbedingungen (d.h. Positionierung der Sporthalle im Nordosten und Anordnung der vorgesehenen Stellplätze auf der derzeit als Verkehrsfläche ausgewiesenen Straße 18 S) nicht zu erwarten.

KampfmittelNach gegenwärtigem Kenntnisstand bestehen keine konkreten Anhaltspunkte auf das Vorhandensein von Kampfmitteln. Das Vorhandensein von Kampfmit-teln im Erdreich kann jedoch nicht völlig verbindlich ausgeschlossen werden.

BodenarchäologieIn 2014 wurden bodenarchäologische Untersuchungen im Bereich des ehema-ligen Zwangsarbeiterlagers vorgenommen.

Südlich der Wirtschaftsbaracke wurde im Zuge der archäologischen Untersu-chungen als einziger noch erhaltener Befund ein ehemals etwa 2,00 m tiefer Luftschutzgraben angetroffen. Die Erhaltungstiefe des Grabens betrug noch zwischen 0,50 und 0,30 m. Seine Sohle war massiv mit lagerzeitlichem Fund-

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Neubau Clay-Schule / Teil 2 Situation und Planungsvorgaben Neubau Clay-Schule / Teil 2 Situation und Planungsvorgaben

material überdeckt, das vermutlich bei der Beräumung des Lagers unmittelbar nach 1945 dort eingebracht wurde. Das Fundmaterial umfasst große Mengen zerbrochener Porzellangefäße (Schüsseln, Tassen, Teller), Blechgeschirr, Fla-schen, persönliche Gegenstände von Lagerinsassen/innen und eine Vielzahl zeit- und kontextspezifischer Kleinfunde, die Aussagen über die soziale Zusam-mensetzung des Lagers sowie die involvierten Betriebe und Firmen zulassen.

Die Funde sollen teilweise im Rahmen des Informations- und Gedenkortes zur Zwangsarbeit in Rudow als Exponate genutzt werden. Ein Teilbereich des Luftschutzgrabens wurde als Segment geborgen und soll im Rahmen des Infor-mations- und Gedenkortes zur Zwangsarbeit in Rudow rekonstruiert ausgestellt werden.

Im nördlichen Wettbewerbsbereich kam es seit der Errichtung des Zwangsar-beiterlagers auch zu erheblichen Geländeeingriffen. Zwischenzeitlich ist das Gelände um ca. 80 cm abgesenkt worden, so dass weitere bauliche Reste aus der Nutzungszeit als Zwangsarbeiterlager nicht mehr nachgewiesen wer-den konnten. Im Zuge der archäologischen Bodenuntersuchungen hinsichtlich des Zwangsarbeiterlagers wurden jedoch Siedlungsreste mit urgeschichtlichen Befunden und Siedlungsstrukturen vorgefunden. Dokumentiert wurden neun Pfostengruben, eine mit Lehm ausgekleidete große Pfostengrube sowie zwei kleine Siedlungsgruben. Bei den Pfostengruben handelt es sich um die Reste eines Hausgrundrisses, der aufgrund begleitender Keramik in die Römische Kaiserzeit, 100 bis 150 n. Chr. zu datieren ist.

Die urgeschichtlichen Befunde sind als Bodendenkmal klassifiziert. Im Frühjahr 2015 sollen weitergehende archäologische Dokumentationen im Hinblick auf eine Freigabe des Bereichs durch das Landesdenkmalamt durchgeführt wer-den.

FreiflächenDas Grundstück war bis zu Beginn der archäologischen Untersuchungen groß-teils versiegelt. In der südlichen Hälfte ist eine flächige Asphaltdecke auf Auffüll-material, die als Industriefläche genutzt wurde, teilweise im Rahmen der archä-ologischen Untersuchungen schon aufgenommen worden. In diesem Bereich wurden großflächige Grabungen hinsichtlich der Lagernutzung vorgenommen.

Im nördlichen Bereich wurden im Zuge der archäologischen Bodenuntersuchun-gen der kaiserzeitlichen Siedlungen ebenfalls großflächig Bereiche entsiegelt.

BaumbestandBaumbewuchs ist hauptsächlich entlang der äußeren Grundstücksgrenzen vorhanden. Eine lineare Baumgruppe befindet sich entlang der Grundstücksgrenze Neudecker Weg 14 bzw. Neudecker Weg 16-22.

Es gilt die Verordnung zum Schutz des Baumbestandes in Berlin (Baumschutzverordnung – BaumschVO), zuletzt geändert durch die 4. Verordnung zur Änderung der BaumschVO vom 05.10.2007.

2.4 Technische Infrastruktur

Unabhängig von den in den Bestandsunterlagen verzeichneten Leitungsfüh-rungen ist auf dem gesamten Grundstück von weiteren, nicht mehr genutzten Grundleitungen, die in den Bestandsplänen nicht erfasst sind, auszugehen.

ElektrizitätKabeltrassen mit wechselnder Kabelanzahl und unterschiedlichen Spannungs-ebenen verlaufen im Gehwegbereich entlang der Köpenicker Straße sowie im

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Neubau Clay-Schule / Teil 2 Situation und Planungsvorgaben 32

Gehwegbereich des Neudecker Wegs. Auf dem Wettbewerbsgrundstück sind in den Bestandsplänen des Versorgungsunternehmens außer einer Zuleitung als Stichleitung von der Köpenicker Straße keine weiteren Versorgungsleitungen eingezeichnet.

FernwärmeIm Wettbewerbsgrundstück ist aktuell kein Fernwärme-Anlagenbestand vor-handen. Ein Fernwärmeanschluss an das Netz der Blockheizkraftwerks-Träger- und Betreibergesellschaft mbH Berlin in der Albert-Einstein-Straße 22 ist im Vorfeld angefragt worden und steht zur Verfügung.

ErdgasEine Gas-Hochdruck-Leitung (> 4 bar) verläuft entlang der östlichen Straßen-seite der August-Fröhlich-Straße im Gehwegbereich sowie im Norden im südli-chen Gehwegbereich der Köpenicker Straße geführt wird. Ungefähr nach einem Drittel der Grundstücksgrenze des Wettbewerbsgeländes wird die Leitung auf die Nordseite der Köpenicker Straße verzogen.

Auf dem Grundstück selbst verlaufen nach Aktenlage keine Gasleitungen im Bestand.

TrinkwasserversorgungDie Frischwasserzuleitungen verlaufen straßenmittig im Neudecker Weg sowie in der Köpenicker Straße. Von dort ist eine Stichleitung DN 100 in das bestehen-de Imbissgebäude sowie westlich davon eine weitere Stichleitung DN 100 in das Wettbewerbsgelände verzogen.

AbwasserIm Neudecker Weg verläuft eine Abwasserdruckleitung DN 400 sowie in der Köpenicker Straße eine Abwasserdruckleitung DN 300 jeweils straßenmittig.

2.5 Erschließung und Verkehr

Übergeordnete Erschließung Der Neudecker Weg ist Teil einer übergeordneten Ost-West Verbindung von Grünau/Alt-Glienicke nach Großziethen. Westlich des Wettbewerbsgrundstücks verläuft die August-Fröhlich-Straße, die ab der Köpenicker Straße in die Kanalstraße übergeht, die weiter bis zur Stubenrauchstraße im Nordosten verläuft.Die Köpenicker Straße als Verbindung zwischen dem Ortskern Alt-Rudow und dem Wettbewerbsgrundstück endet östlich von diesem an der dortigen Industrieansiedlung.

Erschließung des WettbewerbsgrundstücksDas Wettbewerbsgrundstück weist zur Zeit Zufahrten vom Neudecker Weg, der August-Fröhlich-Straße sowie von der Köpenicker Straße auf, von denen derzeit jedoch nur die nördliche kontinuierlich genutzt werden.

ÖPNVDas Wettbewerbsgrundstück ist im Verlauf des Neudecker Wegs durch die Buslinie 372 (U Bahnhof Rudow - Ostburger Weg/Letteburger Straße) mit der Haltestelle Rudower Höhe erschlossen. Entlang der Köpenicker Straße bzw. Kanalstraße verkehrt die Linie 172 (U Bahnhof Rudow - Wünsdorfer Straße / Blohmstraße) mit der Haltestelle August-Fröhlich-Straße im Kreuzungsbereich der drei Straßen.

Neubau Clay-Schule / Teil 2 Situation und Planungsvorgaben Neubau Clay-Schule / Teil 2 Situation und Planungsvorgaben 33

2.6 Planungsrecht

Planungsrecht FlächennutzungsplanIm Flächennutzungsplan von Berlin (Stand: Neubekanntmachung vom 5. Januar 2015) ist das Wettbewerbsgrundstück als gewerbliche Baufläche ausgewie-sen.Die vorgesehene Ausweisung als Gemeinbedarfsfläche mit Symbol Schule bzw. Schule/Sporthalle ist aus der derzeitigen Darstellung des Flächennutzungsplans nicht entwickelbar und erfordert eine Berichtigung des Flächennutzungsplans, die im Zuge des Bebauungsplanverfahrens auf der Grundlage eines Senatsbe-schlusses erfolgen soll.

Stadtentwicklungsplanung Industrie und GewerbeDer Stadtentwicklungsplan Industrie und Gewerbe wurde gemeinsam von den Senatsverwaltungen für Stadtentwicklung und Umwelt sowie Wirtschaft, Tech-nologie und Forschung erarbeitet und am 25. Januar 2011 vom Berliner Senat beschlossen. Er ist mit anderen Stadtentwicklungsplänen, wie insbesondere dem StEP Verkehr und StEP Zentren abgestimmt. Die Stadtentwicklungspla-nung Industrie und Gewerbe weist den Standort ‚Kanalstraße‘ entlang der A113/Teltowkanal mit rund 46 ha als Fläche für den produktionsgeprägten Bereich aus.

Stadtentwicklungsplan Verkehr Planung 2025Der Stadtentwicklungsplan Verkehr Planung 2025 sieht den Neudecker Weg als ‘örtliche Straßenverbindung’, Stufe III vor. Die August-Fröhlich-Straße ist als ‘Ergänzungsstraße’, Stufe IV eingestuft.

BebauungsplanZur Zeit wird der Bebauungsplan 8-16a für das Wettbewerbsgebiet aufgestellt. Er weist für das Wettbewerbsgrundstück eine Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Schule bzw. Schule/Sporthalle aus und setzt eine GRZ von 0,5 bei maximal 4 Geschossen fest. Die unterschiedlichen Nutzungen sind mit-tels einer Abgrenzungslinie unterteilt in Zweckbestimmung Schule im südlichen Teil und einer Zweckbestimmung Schule/Sporthalle in einer Tiefe von 50 m von der Köpenicker Straße aus gemessen im nördlichen Teil.

Die Straßenfläche 18S wird zukünftig nicht mehr planungsrechtlich gesichert; sie wird als Gemeinbedarfsfläche mit einer Bepflanzungsbindung belegt.Zum benachbarten Gewerbegrundstück ist ebenfalls eine Fläche mit Bepflan-zungsbindung (Textliche Festsetzungen TF1) ausgewiesen.

Der Bebauungsplan sieht eine durchgängige Baugrenze in unterschiedlichen Abständen von der Straßenbegrenzungslinie bzw. Grundstücksgrenze vor. Ins-besondere zum Neudecker Weg verläuft die Baugrenze aufgrund der im Vorfeld durchgeführten Untersuchungen zu den Schallimmissionen in einem Abstand von 30 m zur Straßenbegrenzungslinie. Entlang der Köpenicker Straße ist auf einer Länge von 60 m eine Baulinie ausgewiesen, an der die Sporthalle positi-oniert werden soll.

BauordnungsrechtDer Planung ist die Bauordnung für Berlin (BauOBln) (www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/bauen.shtml) in der aktuellen Fassung zugrunde zu legen.

Die Genehmigung des Bauvorhabens erfolgt durch das Bezirksamt Neukölln von Berlin.

Denkmalschutz

Das Wettbewerbsgelände steht als Bodendenkmal gemäß §2 DSchG Bln unter Denkmalschutz, d.h. für Eingriffe in den Boden bedarf es einer Genehmigung durch die zuständige Behörde.

Denkmale der näheren Umgebung

09090326Köpenicker Straße 26, 32, 36, Kanalstraße 117/137 Eternitfabrik, 1930 bzw. Umbau 1956 von Paul G. R. Baumgarten

Abriss der Produktionsstätte sowie Abtragung und Rekonstruktion der Kantine sukzessive seit 2008. Auf dem ehemaligen Werksgelände sind nur die Kantine sowie ein Stahlskelettbau direkt am Teltowkanal als denkmalgeschütze Teile der ehemaligen Fabrikanlage vorhanden.

„..Typisch für die Fabrikanlagen der Eternit AG sind dagegen die Leichtigkeit und der Montagecharakter von Konstruktion und Wandverkleidung. … Auf dem großen Werkgelände in Rudow zwischen Teltowkanal, Kanalstraße und Köpeni-cker Straße sind die Produktionsstätten in Ost-West-Richtung angeordnet. Die Rohmaterialien werden im östlichen teil der Anlage angeliefert; die Anlieferung geschieht vorwiegend durch Schiff und Bahn. Der Produktionsvorgang verläuft von Osten nach Westen; dem Rohstofflager benachbart sind die Mischanlagen, es folgen die Platten- und Rohrmaschinen, die Weiterverarbeitungs-Werkstät-ten und im Westen des Komplexes offene Lagerhallen. Die in der Mitte der Fabrik liegende große Lagerhalle aus den dreißiger Jahren zuschneidet durch ihre Nord-Süd-Stellung den Produktionsfluss und beeinträchtigt gleichzeitig die Klarheit der linearen, längsgerichteten Grundrissstruktur und der äußeren Erscheinung. …. Die Pläne für die erste Ausbaustufe des Werkes nach dem Kriege, die im wesentlichen in den Jahren 1956-58 ausgeführt wurden, schuf Paul Baumgarten zusammen mit der Bauabteilung der Eternit AG, für die jüngs-ten Erweiterung war letztere allein verantwortlich. Das konstruktive Gerüst aller Gebäude ist ein Stahlskelett. Die Außenflächen wurden meist bis zu einer Höhe von rd. 1,20 m gemauert und darüber verglast oder mit großformatigen Eternit-tafeln geschlossen. Die Platten- und Rohrfabrik ist in Shedhallen untergebracht, die Gebäude für die Weiterverarbeitung und die offenen Hallen erhielten Sat-teldächer mit längsgerichteten Oberlichtern. …. Bei allen Bauten der Eternit AG ist das Bestreben spürbar, die vom Werk hergestellten Baumaterialien bei den eigenen Bauten so einzusetzen, dass die Vielfalt und die Qualität dieser Pro-dukte vorgeführt wird.“ 09090313Kanalstraße55Fabrikanlage, 1913-17, 1925-27 von Bruno Buch, Paul Kind, Emil Müller

Gesamtanlage der ehemaligen Maschinenfabrik Werner

09040272,TBerliner MauerFertigstellung nach 1961, Alt-Treptow und Altglienicke

Grenzmauerabschnitte und Wachtürme

Neubau Clay-Schule / Teil 2 Situation und Planungsvorgaben 34

Neubau Clay-Schule / Teil 2 Situation und Planungsvorgaben 35

Denkmalkarte Berlin

PDF erstellt am:21.11.2014

Abb. 5 Denkmalkarte mit Legende

2.7 Clay-Schule Die Clay-Oberschule wurde 1974 als Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe (6.O/OG) gegründet. Sie war zunächst am Standort Lipschitzallee in einem Bil-dungszentrum untergebracht. Die Umbenennung in Clay-Schule erfolgte 1980. Nach Asbestfunden Ende der 80-er Jahre musste das Schulgebäude geräumt werden. Die Clay-Schule bezog daher 1990 einen Ersatzbau (geplant für 5-8 Jahre) am Bildhauerweg 9 in Berlin-Rudow. Die Clay-Schule ist seit 2010 eine integrierte Sekundarschule (ISS) im ge-bundenen Ganztagesbetrieb mit 8 Zügen in der Sekundarstufe I und einer gymnasialen Oberstufe mit 3-4 Zügen. Das Abitur wird an der ISS in 13 Jahren (dreijährige Oberstufe) erreicht, dabei dient die Einführungsphase (11. Klasse) als Vorbereitung auf die Qualifikationsphase (Klasse 12 und 13). Durch eine Ausweitung des Kursangebotes in der Mittelstufe ist für besonders leistungs-starke Schüler ein Überspringen der 11. Jahrgangsstufe und damit auch ein Abitur in 12 Jahren möglich.

Die Clay-Schule ist eine musikbetonte ISS mit einem besonderen Angebot / Schwerpunkt im Bereich Musik (z.B. Bläserklassen/ Musicalklassen und einem breiten musikalischen Angebot im Wahlpflicht- und Profilkursbereich). Darüber hinaus gibt es einen bilingualen Schwerpunkt (Deutsch/ Englisch) sowie einen sportbetonten Zug.

Fremdsprachenfolge ist Englisch und Französisch. Leistungskurse in der

gymnasialen Oberstufe werden in den Fächern Deutsch, Englisch, Biologie, Chemie, Geografie, Politikwissenschaft, Bildende Kunst, Musik und Mathema-tik angeboten. Als besondere Förderangebote in der Mittelstufe gibt es Basis-kurse für leistungsschwächere Schüler; Profilkurse für Leistungsstärkere (7./8. Jahrgangsstufe) sowie eine Hausaufgabenbetreuung für die Jahrgangsstufen 7 bis 10. Im Rahmen der sonderpädagogischen Integration wird auch deren be-rufliche Vorbereitung und Eingliederung angeboten. Zurzeit befinden sich rund 1.100 Schüler und Schülerinnen an der Clay-Schule, die von ca. 95 Lehrerinnen und Lehrern sowie weiteren pädagogischen Mitarbeitern unterrichtet bzw. be-treut werden.

Ein Schulnetzwerk (90 Desktop-PC, 15 Notebooks) verknüpft alle Bereiche der Schule, die 16 Smartboards sind in dieses Netzwerk eingebunden. In 5 Informa-tikräumen stehen je 10 SchülerInnenarbeitsplätze zur Verfügung. Das gesamt Netzwerk läuft in einem klimatisierten Serverraum zusammen. Die Schule ist in allen Jahrgängen mit Beamern ausgestattet.Zur Ausstattung gehören weiterhin Werkstätten für Holz-, Metall- und Elektroar-beiten sowie eine Textilwerkstatt. Eine Lehrküche, diverse Studios für den Mu-sik- und Instrumentalunterricht sowie ein großer außerunterrichtlicher Bereich runden das umfangreiche Angebot ab.Es bestehen zahlreiche Arbeitsgemeinschaften im musischen Bereich sowie im Fachbereich Sport.Die Clay-Schule arbeitet mit verschiedenen außerschulischen Partnern zusam-men. Das duale Lernen wird vom Fachbereich WAT koordiniert. Dabei finden u.a. Betriebserkundungen und -praktika statt. Auch hier unterstützen uns lang-jährige Kooperationspartner.

Aufgrund der auf dem Wettbewerbsgrundstück vorhandenen Wirtschaftsbara-cke des ehemaligen Zwangsarbeiterlagers haben sich Schüler und Schülerin-nen der Clay-Schule im Vorfeld des Wettbewerbs in Arbeitsgemeinschaften mit der Aufarbeitung des Themenfeldes ‚Zwangsarbeit‘ intensiv beschäftigt. Unter anderem trugen sie eine Ausstellung zum Tag des offenen Denkmals 2014 bei und waren an den Ausgrabungsarbeiten partiell beteiligt. Sie erstellten gemein-sam mit dem Museum Neukölln einen Museumskoffer zum Thema Zwangsar-beit. Der geplante Informations- und Gedenkort zur Zwangsarbeit in Rudow soll in Zusammenarbeit mit dem Museum Neukölln von den Schülern auch zukünftig betreut werden. Der Themenkomplex ‚Zwangsarbeit‘ wird in periodischen Ar-beitsgruppen weiter beleuchtet werden.

2.8 PartizipationsverfahrenAls Instrument der Partizipation wurde im Januar 2014 ein Workshop unter Be-teiligung der Schüler und Schülerinnen, Eltern sowie Lehrer und Lehrerinnen), der Bezirksverwaltung und von Senatsverwaltungen durchgeführt, dessen Er-gebnisse in den Planungsprozess mit einfließen sollen.

Die während des Workshops getroffenen Festlegungen und Abstimmungen bzw. die erarbeiteten Stellungnahmen durch im Nachgang an den Workshop abgehaltenene Arbeitsgruppen sind im Raumprogramm sowie den funktionalen Anforderungen berücksichtigt. Als Hintergrundinformation sind die Ergebnisse des Workshops in den digitalen Anlagen zu finden (s. Zusammenfassung der Ergebnisse des Workshops in den digitalen Anlagen unter 4.1.3 / Weitere Pla-nungsunterlagen).

Als Ergebnis des Workshops sprach sich die Schule für die Organisation der Mittel- und Oberstufe sowie der Fachunterrichtsbereiche in Clustern im Sinne von Nutzungseinheiten, die die Flurbereiche als Kommunikations- und Arbeits-flächen mit einbeziehen, aus. Hierdurch besteht die Möglichkeit der Nutzung von ‚informellen Räumen‘, die sich aus den Erschließungsflächen ergeben.

36Neubau Clay-Schule / Teil 2 Situation und Planungsvorgaben

Neubau Clay-Schule / Teil 3 Wettbewerbsaufgabe 37

Teil 3 Wettbewerbsaufgabe

3.1 Planungsumfang

Mit dem Neubau der Clay-Schule soll auf dem Wettbewerbsgrundstück am Neudecker Weg 14-22 in Berlin Rudow ein Ersatzneubau für das derzeitige temporäre Schulgebäude am Bildhauerweg 9 sowie eine Doppelsporthalle (ge-stapelt) mit den Spielfeldabmessungen 22 x 45 m mit insgesamt 5 Hallenteilen errichtet werden. Der Neubau für das Schulgebäude soll das gesamte Raum-programm der Clay-Schule für insgesamt ca. 1.100 Schüler und Schülerinnen aufnehmen.

Der Planungsumfang umfasst den Neubau des Schulgebäudes sowie der Dop-pelsporthalle auf der Grundlage des bewilligten Bedarfsprogramms. Dieses geht von einer Nutzfläche von 9.384 m² (inkl. Wirtschaftsräumen und Tech-nikflächen) für den Schulneubau sowie von einer Nutzfläche von 2.496 m² für die beiden Sporthallen aus. Das für die Clay-Schule zu realisierende Raum-programm sieht neben den Allgemeinen Unterrichtsräumen insbesondere die Fachräume für das Musikleistungsmodell sowie Medien, Naturwissenschaften, WAT und Bildende Kunst vor. Im Ganztagesbereich ist unter anderem eine Ca-feteria sowie ein Mehrzweckraum vorgesehen. Als Teil der Baumaßnahme soll der Informations- und Gedenkort zur Zwangsarbeit in Rudow im Eingangsbe-reich der Schule geplant werden, mit dem an das Zwangsarbeitslager erinnert werden soll, das sich von 1941 - 1945 auf dem Wettbewerbsgelände befand.

Die beiden Hallenebenen mit jeweils einem 22 x 45 m Spielfeld sollen durch Trennvorrichtungen in 2 bzw. 3 Hallenteile unterteilbar sein und auch für den externen Vereinssport zur Verfügung stehen.

Die Außenanlagen für den gesamten Schul- und Sportbereich sind neu zu er-stellen und barrierefrei auszuführen. Altersgemäße Pausenbereiche mit hoher Aufenthaltsqualität sollen ausgebildet werden. Das vorgesehene Spielfeld, eine Gymnastikwiese sowie weitere Leichtathletik-Anlagen sollen in der Nähe der Sporthallen geplant werden.

Der Neubau der Clay-Schule ist eines von drei Pilotprojekten des Landes Ber-lin, bei denen der Aspekt der Nachhaltigkeit beispielhaft und zukunftsorientiert umgesetzt werden soll. Nach dem Wettbewerbsverfahren für den Neubau des Leonardo-da-Vinci-Gymnasiums (2013/14) in Berlin Neukölln und der Gustav-Heinemann-Schule in Berlin Tempelhof-Schöneberg (2014) soll auch die Clay-Schule in der Qualitätsstufe „Silber“ nach dem Bewertungssystem Nachhalti-ges Bauen für Bundesgebäude (BNB), Modul Unterrichtsgebäude, zertifiziert werden.

Für die Baumaßnahme ist ein Gesamtkostenrahmen von maximal 39.930.000,- Euro (brutto) einschließlich Unvorhergesehenes vorgesehen. Diese Kosteno-bergrenze ist zwingend einzuhalten. Es ist geplant, die Baumaßnahme bis 2021 zu realisieren.

3.2 Städtebaulich-architektonische Zielsetzung

Ziel des Wettbewerbs ist der Entwurf eines städtebaulich und gestalterisch anspruchsvollen Neubaus der Clay-Schule und der Doppelsporthalle nach den Prinzipien des energieoptimierten und nachhaltigen Bauens als eines von drei Pilotprojekten des Landes Berlin. Mit dem Entwurf soll sowohl der besonderen

Neubau Clay-Schule / Teil 3 Wettbewerbsaufgabe 38

pädagogischen Ausrichtung der Schule als auch dem heterogenen Umfeld, vor allem auch mit der Lage des Schulgrundstücks in unmittelbarer Nähe zu einem Industrie- und Gewerbestandort, Rechnung getragen werden.

Besonderer Augenmerk liegt hierbei auf der Adressbildung des Schulgebäu-des, das als öffentliches Gebäude eindeutig wahrgenommen werden soll. Der Hauptzugang soll sinnvoll auf möglichst kurzem Weg erschlossen werden und die Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr bzw. die Hauptzugangsrichtung der Schülerinnen und Schüler vom Neudecker Weg berücksichtigen. Die Auf-findbarkeit des Informations- und Gedenkortes zur Zwangsarbeit in Rudow soll, gerade auch für schulfremde Nutzer, schon im Außenraum und im Zugangsbe-reich gewährleistet werden. Die Übersichtlichkeit der Zugangsbereiche sowie die Schaffung von angstfreien Außenräumen sind bei Zuwegung und äußerer Erschließung des Schulgebäudes zu beachten.

Der Eingangsbereich zum Gebäude soll den hohen Schülerzahlen und mögli-chen Besuchern sowie der Bedeutung der Schule entsprechend dimensioniert und gestaltet werden. Im Eingangsbereich der Schule soll der Informations- und Gedenkort zur Zwangsarbeit in Rudow integriert werden, der während der Schulzeit auch externen Besuchern offen steht.

Die Erschließungsstruktur im Innern soll eine gute Orientierbarkeit im Gebäude unterstützen. Erschließungs- und Verkehrsflächen dienen auch als Kommu-nikations- und Aufenthaltsbereiche und sollen dementsprechend ausgebildet werden. Als Ergebnis des Workshops sollen die Allgemeinen Unterrichtsräume der Mittel- und Oberstufe sowie die Fachunterrichtsräume jeweils in Clustern zusammengefasst werden.

Die Sporthallen werden neben dem Schulsport auch für den Vereinssport ge-nutzt werden. Sie sollen im nördlichen Teil des Grundstücks an der Baulinie im Nordosten angeordnet werden, um Geräuscheinwirkungen auf die benachbarte Wohnbereiche möglichst zu minimieren. Der Eingang zu den Hallen soll sowohl für die Schulnutzung als auch für externe Nutzer leicht auffindbar und gut er-reichbar sein. Für die externen Nutzer muss die Zugänglichkeit unabhängig von der Schulnutzung möglich sein. Der Zugang für Vereinssport zur Sporthalle sollte über möglichst kurze Zugangswege von öffentlichen Straßen erfolgen, um den verhaltensbedingten Lärm zu begrenzen.

Mit dem Entwurf soll der für öffentliche Bauherren ab 31.12.2018 obligatorischen Energiestandard „Fast-Nullenergiegebäude“ – entsprechend der „EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD)“ – vorbildlich und zukunftsorientiert umgesetzt werden. Um dieses Ziel zu erreichen, wird der Neubau der Clay-Schule, ebenso wie die beiden anderen Pilotprojekte, durch einen Koordinator für Nachhaltigkeit begleitet. Der Auslober erwartet Beiträge, die den Aspekt der Nachhaltigkeit als integralen Entwurfsbestandteil schon in der Wettbewerbsphase berücksichtigen und eine Umsetzung als ‚Fast-Nulle-nergiegebäude‘ und die Zertifizierung in der Qualitätsstufe „Silber“ nach dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen für Bundesgebäude (BNB), Modul Un-terrichtsgebäude, erwarten lassen.

3.3 Informations- und Gedenkort zur Zwangsarbeit in Rudow

Auf dem Gelände der zukünftigen Clay-Oberschule befand sich von 1941 bis 1945 ein Lager mit 16 Baracken für ca. 1.500 Zwangsarbeiterinnen und -arbeiter, die auf Befehl des Oberkommandos der Wehrmacht in den umliegenden kriegswichtigen Betrieben eingesetzt wurden. Darunter befanden

Neubau Clay-Schule / Teil 3 Wettbewerbsaufgabe 39

sich die Flugzeugwerke Johannisthal in Treptow und die Firma Eternit, deren Betriebsgelände sich in unmittelbarer Nähe des Lagers befand. Um über die menschenunwürdigen Lebensbedingungen und die gewaltsame Deportation der zumeist weiblichen Lagerinsassen aus Polen, Weißrussland, der Ukraine und anderen Ländern zu informieren und an das Schicksal dieser Menschen zu erinnern, plant die Clay-Oberschule in Zusammenarbeit mit dem Museum Neukölln die Einrichtung eines Informations- und Gedenkortes zur Zwangsarbeit in Rudow (kurz: IGZR).

Im Vorfeld des Wettbewerbs wurden unter der Leitung des Museums Neukölln folgende Anforderungen für das IGZR formuliert:

Der IGZR sollte in der Nähe des Haupteingangs der Schule geplant werden und für die Schülerinnen und Schüler der Schule sowie die Öffentlichkeit während der Öffnungszeiten der Schule zugänglich sein. Denkbar ist ein z.B. ein erweiterter Flur- oder ein Nischenbereich, der aus den vorhandenen Verkehrs- und Erschließungsflächen gewonnen werden kann, da in der Programmfläche der Schule keine Flächen für den IGZR vorgesehen sind.

Präsentiert werden soll eine museale Installation mit einem Fassadenfragment (ca. 6 m x 3 m) der ehemaligen Wirtschaftsbaracke des Lagers hinter Glas, das beim Abriss geborgen wurde, und zwei Vitrinen mit Funden der archäologischen Ausgrabung, die Aufschluss über das Alltagsleben im Lager geben. Als Ergänzung ist ein Bildschirm (ca.140 cm) für die Aufbereitung von Informationen vorgesehen. Der Bildschirm wird über ein Terminal mit einem Touchscreen gesteuert. In den Fußboden soll als archäologisches Fenster ein rekonstruiertes Segment des Splittergrabens eingebaut werden (ca. 1,0 x 2,0 m). Es ist beabsichtigt, die die Installationen bzw. Ausstellungsstücke in räumlicher Nähe zueinander zu präsentieren.

Wünschenswert wäre es, den IGZR durch eine Ausstellungsfläche für Schülerarbeiten und eine Schrankwand für mobile Sitzmöbel und zur Unterbringung von Materialien zum Thema ausgestattet zu ergänzen.

Bei der Planung sind die brandschutzrechtlichen Belange zu berücksichtigen.

Die Präsentation der geborgenen Bauteile und Funde muss so geplant werden, dass für restauratorische Arbeiten ein Zugang bzw. Zugriff jederzeit wieder möglich ist (kein fester Einbau). Außerdem muss aus restauratorischen und technischen Gründen eine ausreichende Belüftung vorgesehen werden, die verhindert, dass Ausdünstungen aufgrund der Schadstoffbelastung der gebor-genen Bauteile das Raumklima der Schule beeinträchtigen.

3.4 Raumprogramm

Das komplette Raumprogramm der Clay-Schule und der Doppelsporthalle mit Einzelauflistung aller Räume und ergänzenden Anmerkungen befindet sich im digitalen Anhang zur Auslobung unter Punkt 4.1.4/Raumprogramm.

40Neubau Clay-Schule / Teil 3 Wettbewerbsaufgabe

Seite 1 von 3

Clay-Schule Raumprogramm Berlin Neukölln

SchulgebäudeRaum-Nr. m² Anzahl m²AU Allgemeiner Unterricht 59 2935AU 1.1 – 1.32 Klassenraum Mittelstufe 60 32 1920AU 1.33 – 1.40 Differenzierungsraum 40 8 320

AU 2.1 – 2.3 Klassenraum Einführungsphase 60 3 180AU 2.4 Gruppenraum 60 1 60

AU 2.5 – 2.8 Gruppenraum 50 4 200

AU 2.9 Gruppenraum 40 1 40AU 2.10 Stillarbeitsraum 40 1 40

AU 3.1 – 3.4 Lehrmittelraum Mittelstufe 20 4 80

AU 3.5 – 3.9 Lehrmittelraum Fachbereiche 19 5 95

IT/BI Medien 9 430IT 1.1 – 1.2 Informatik / ITG 80 2 160

IT 1.3 Sammlung / Administrator 10 1 10

IT 2.1 Serverraum 10 1 10

BI 1.1 – 1.5 Bibliothek mit Einzelarbeitsplätzen 50 5 250

NW Naturwissenschaft 13 1114CH 1.1 – 1.4 Fachraum 80 m² 80 4 320

PH 1.1 – 1.2 Fachraum 80 m² 80 2 160

PH 1.3 - 1.4 Physik / Demo 64 2 128

BIO 1.1 – 1.4 Fachraum 64 m² 64 4 256

NW ��� Sammlung / Vorbereitung 250 1 250

MU Musik 17 825

MU 1.1 – 1.5 Musik Instrumente 55 5 275

MU 1.6 – 1.8 Musik Instrumente 50 3 150

MU 1.9 Musik Instrumente 80 1 80

MU 1.10 Tonstudio 60 1 60

MU 1.11 Regieraum Tonstudio 20 1 20

MU 1.12 Sammlung 40 1 40

MU 1.13 Tanzraum 100 1 100

MU 1.14 – 1.15 Übung Musik 20 2 40

MU 2.1 Technik 30 1 30

MU 2.2 Lager (Requisite) 30 1 30

KU Kunst 6 340

KU 1.1 – 1.3 Kunst / Plastisches Gestalten 70 3 210

KU 1.4 Künstlerisches Gestalten 70 1 70

KU 1.5 Brennofen / Sammlung 35 1 35

KU 2.1 Sammlung Kunst 25 1 25

WAT Wirtschaft/Arbeit/Technik 8 570

WAT 1.1 – 1.2 Werkraum / Mechanische Technologie 80 2 160

WAT 1.3 Maschinenraum Holz 60 1 60

WAT 1.4 Maschinenraum Metall 60 1 60

WAT 1.5 Lehrküche 120 1 120

WAT 1.6 Textiles Gestalten 105 1 105

WAT 2.1 Zentrallager 50 1 50

WAT 3.1 WAT-Büro Werkstattleiter 15 1 15

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Clay-Schule Raumprogramm Berlin Neukölln

Raum-Nr. m² Anzahl m²GT Ganztagesbereich 14 1180

GT 1.1 Mehrzweckraum 300 1 300

GT 1.2 Mensa/Cafeteria (Speiseraum) 200 1 200

GT 1.3 Küche / Essenausgabe 40 1 40

GT 1.4 – 1.7 Freizeitraum 60 4 240

GT 1.8 Zentraler AUB (offener Bereich) 190 1 190

GT 1.9 Trainingsraum 20 1 20

GT 1.10 Raum der Stille 20 1 20

GT 1.11 Schulpsychologie 20 1 20

GT 1.12 AUB-Büro 40 1 40

GT 1.13 Aufenthalt Oberstufe 75 1 75

GT 1.14 SV / Schülerzeitung 35 1 35

LE Pädagogischer Bereich 13 520

LE 1.1 – 1.4 Lehrerzimmer Mittelstufe 60 4 240

LE 1.5 Lehrerzimmer WAT 30 1 30

LE 1.6 Lehrerzimmer Musik 40 1 40

LE 1.7 Lehrerzimmer NaWi 50 1 50

LE 1.8 Lehrerzimmer Kunst 30 1 30

LE 1.9 Lehrerzimmer Oberstufe 50 1 50

LE 2.1 – 2.4 Beratung/Sozialarbeit 20 4 80

VW Verwaltung 11 210

VW 1.1 Schulleiter 25 1 25

VW 1.2 Stellvertretender Schulleiter 20 1 20

VW 1.3 Sekretariat 30 1 30

VW 1.4 Mittelstufenleitung 20 1 20

VW 1.5 Pädagogischer Koordinator 20 1 20

VW 1.6 Postraum 20 1 20

VW 1.7 Kopierraum 30 1 30

VW 1.8 Besucher / Besprechungsraum 15 1 15

VW 1.9 1. Hilfe 10 1 10

VW 1.10 Hausmeister-Dienstraum 10 1 10

VW 1.11 Raum für Reinigungspersonal 10 1 10

WR Wirtschaftsräume 6 960

WR 1.1 Lager/ Abstellraum / Archiv 350 1 350

WR 1.2 Büchermagazin / Lernmittel 100 1 100

WR 1.3 Putzmittel 50 1 50

WR 2.1 Hausmeisterkeller / Werkstatt 30 1 30

WR 3.1 Garten- und Schneeräumgerät 30 1 30

WR 4.1 Technikfläche 400 1 400

WC Toilettenanlagen ca. 300

Jungen Sitze 11

PP 22

Mädchen Sitze 28

Damen Sitze 8

Herren Sitze 3

PP 6

Gesamtfläche Schulgebäude 9384

Neubau Clay-Schule / Teil 3 Wettbewerbsaufgabe 41

Seite 2 von 3

Clay-Schule Raumprogramm Berlin Neukölln

Raum-Nr. m² Anzahl m²GT Ganztagesbereich 14 1180

GT 1.1 Mehrzweckraum 300 1 300

GT 1.2 Mensa/Cafeteria (Speiseraum) 200 1 200

GT 1.3 Küche / Essenausgabe 40 1 40

GT 1.4 – 1.7 Freizeitraum 60 4 240

GT 1.8 Zentraler AUB (offener Bereich) 190 1 190

GT 1.9 Trainingsraum 20 1 20

GT 1.10 Raum der Stille 20 1 20

GT 1.11 Schulpsychologie 20 1 20

GT 1.12 AUB-Büro 40 1 40

GT 1.13 Aufenthalt Oberstufe 75 1 75

GT 1.14 SV / Schülerzeitung 35 1 35

LE Pädagogischer Bereich 13 520

LE 1.1 – 1.4 Lehrerzimmer Mittelstufe 60 4 240

LE 1.5 Lehrerzimmer WAT 30 1 30

LE 1.6 Lehrerzimmer Musik 40 1 40

LE 1.7 Lehrerzimmer NaWi 50 1 50

LE 1.8 Lehrerzimmer Kunst 30 1 30

LE 1.9 Lehrerzimmer Oberstufe 50 1 50

LE 2.1 – 2.4 Beratung/Sozialarbeit 20 4 80

VW Verwaltung 11 210

VW 1.1 Schulleiter 25 1 25

VW 1.2 Stellvertretender Schulleiter 20 1 20

VW 1.3 Sekretariat 30 1 30

VW 1.4 Mittelstufenleitung 20 1 20

VW 1.5 Pädagogischer Koordinator 20 1 20

VW 1.6 Postraum 20 1 20

VW 1.7 Kopierraum 30 1 30

VW 1.8 Besucher / Besprechungsraum 15 1 15

VW 1.9 1. Hilfe 10 1 10

VW 1.10 Hausmeister-Dienstraum 10 1 10

VW 1.11 Raum für Reinigungspersonal 10 1 10

WR Wirtschaftsräume 6 960

WR 1.1 Lager/ Abstellraum / Archiv 350 1 350

WR 1.2 Büchermagazin / Lernmittel 100 1 100

WR 1.3 Putzmittel 50 1 50

WR 2.1 Hausmeisterkeller / Werkstatt 30 1 30

WR 3.1 Garten- und Schneeräumgerät 30 1 30

WR 4.1 Technikfläche 400 1 400

WC Toilettenanlagen ca. 300

Jungen Sitze 11

PP 22

Mädchen Sitze 28

Damen Sitze 8

Herren Sitze 3

PP 6

Gesamtfläche Schulgebäude 9384

Neubau Clay-Schule / Teil 3 Wettbewerbsaufgabe 42

Seite 3 von 3

Clay-Schule Raumprogramm Berlin Neukölln

Raum-Nr. m² Anzahl m²

Doppelsporthalle

Halle I

SP Halle 15 1244

SP I 1.1 Sporthalle 22 x 45 m, 2-fach teilbar 990 1 990

SP I 1.2 – 1.3 Geräteraum 4,5 x 9 m 40,5 2 81

SP I 1.4 Lehrer- und Schiedsrichterraum 12 1 12

SP I 1.5 Lehrer- und Schiedsrichterraum 9 1 9

SP I 2.1 – 2.4 Umkleideraum 23 4 92

SP I 2.5 – 2.6 Wasch- und Duschräume 21 2 42

SP I 3.1 Außengeräteraum 15 1 15

SP I 3.2 Putzmittelraum 3 1 3

SP I 3.3 – 3.4 Sportlertoiletten 2

Halle II

SP Halle 17 1252

SP II 1.1 Sporthalle 22 x 45 m, 3-fach teilbar 990 1 990

SP II 1.2 – 1.3 Geräteraum 4,5 x 9 m 41 2 81

SP II 1.4 Lehrer- und Schiedsrichterraum 12 1 12

SP II 1.5 Lehrer- und Schiedsrichterraum 9 1 9

SP II 2.1 – 2.2 Umkleideraum 23 2 46

SP II 2.3 – 2.6 Umkleideraum 12 4 48

SP II 2.7 – 2.9 Wasch- und Duschräume 21 3 63

SP II 3.2 Putzmittelraum 3 1 3

SP II 3.3 – 3.4 Sportlertoiletten 2

Gesamtfläche Doppelsporthalle 2496

Freiflächen

FF Freiflächen 11777

FF 1.1 Pausenfreifläche 5 1123 5.615

FF 1.2 Schulgarten / Nutzgarten und Biotop 720 1 720

FF 1.3 Fahrradständer 380

FF 1.4 PKW Stellplätze, behindertengerecht 6

FF 1.5 2655 1 2655

FF 1.6 100m-Laufbahn, 4 Bahnen (brutto 120 m) 962 1 962

FF 1.7 Weitsprung 45 m Anlauf 350 1 350

FF 1.8 Hochsprungkissen 4m x 6m 40 1 40

FF 1.9 Kugelstoßen 1 Ringsektor 40° 220 1 220

FF 1.10 Beachspielfeld 27 x 45 m 1215 1 1215

Doppeltes Kleinspielfeld 46 x 59 m Zus. 3 umlaufende 200 m-Bahnen

3.5 Funktionale Anforderungen

Die organisatorische Struktur der Clay-Schule gliedert sich in den Allgemeinen Unterrichtsbereich und die Fachunterrichtsräume. Die Unterrichtsräume der Mittelstufe (Sekundarstufe I) sowie der Einführungsklasse (Jahrgangsstufe 11) werden im Stammklassenprinzip belegt. Der Unterricht in Grund- und Leis-tungskursen der gymnasialen Oberstufe erfolgt in Gruppenräumen.

Allgemeine UnterrichtsräumeDie allgemeinen Unterrichtsräume der 8-zügigen Mittelstufe sind in 4 Jahr-gangsstufen mit je 10 Unterrichtsräumen eingeteilt. Aktuell bleiben die Schüler vier Jahre in ihrem ‚Heimatbereich‘, den sie gestalten und verändern können und für den sie Verantwortung tragen. Als Ergebnis des Workshops hat sich die Clay-Schule für die Ausbildung von Clustern im Sinne von Nutzungseinheiten ausgesprochen. Diese Cluster stellen den ‚Heimatbereich‘ der Schüler für die Dauer der 4-jährigen Mittelstufe dar.

Jeder Cluster soll jeweils die Unterrichtsräume einer halben Jahrgangsstärke (4 Unterrichtsräume à 60 m²) sowie einen Differenzierungsraum (40 m²) umfassen. In einem der beiden Jahrgangscluster ist der Differenzierungsraum mit einem Freizeitraum (Raumnr. GT 1.4-1.7) so zusammenzulegen, dass bei Bedarf ein großer Raum für jahrgangsinterne Veranstaltungen genutzt werden kann. Die Innenwände der Unterrichtsräume können verglast werden (möglichst nicht ein-sehbar von den anderen Unterrichtsräumen) und sollen sich zum internen Flur-bereich jedes Clusters öffnen, wo zusätzlich zu den eigentlichen Unterrichtsräu-men Arbeitsinseln vorgesehen werden können. Garderobenschließfächer (26 Schließfächer à 0,5 m² / Klasse in der Mittelstufe) können im Flurbereich des Clusters vorgesehen werden.

Zwischen den zwei Clustern eines Jahrgangs sollen ein Lehrmittelraum, eine Bi-bliothek (anteilig 50 m²/Jahrgang) sowie Lehrerzimmer, Beratungsraum und To-iletten angeordnet werden. Dieser Bereich soll eine möglichst gute Anbindung der beiden Clustern ermöglichen und beiden gleichermaßen zur Verfügung stehen. Der übergreifende Jahrgangscharakter der beiden Cluster soll deutlich zum Ausdruck kommen.

Für die derzeit 3-4-zügige gymnasiale Oberstufe (Einführungsphase in Klasse 11 und Jahrgangsstufe 12 und 13) sollen ebenfalls zwei Cluster ausgebildet werden. Der Cluster der Einführungsphase soll 3 Unterrichtsräume à 60 m², einen Gruppenraum à 60 m² (Raumnr. AU 2.4) sowie das Lehrerzimmer Ober-stufe und den Pädagogischen Koordinator (Raumnr. VW 1.5) umfassen. Die Gruppenräume der Jahrgangsstufe 12 und 13, die für die Oberstufenkurse der Jahrgangsstufen 12 und 13 genutzt werden (AU 2.5-2.9), sollen mit dem Stillarbeitsraum und der anteiligen Bibliotheksfläche in einem Cluster zusam-mengefasst werden. Die Bibliotheksfläche (50 m²) soll mit dem Stillarbeitsraum verbunden sein. Die beiden Oberstufen-Cluster sollen nahe der Verwaltung angeordnet sein; insbesondere die Anbindung des Pädagogischen Koordinator an den Verwaltungsbereich ist gewünscht.

Sämtliche Unterrichtsräume sollen so geplant werden, dass eine möglichst flexible Nutzung sicher gestellt werden kann. Raumtiefen bis max. 8,40 m und Raumlängen bis max. 10m sind nicht zu überschreiten. Die Mindestraumhöhe für Unterrichtsräume beträgt 3 m im Lichten. Die zugeordneten Bibliotheksflä-chen sollen mit PC-Arbeitsplätzen und Regalen ausgestattet werden.

Alle Unterrichtsräume sollen mit White-boards oder Smart-boards ausgestattet werden; je Klassenraum ist eine interaktive Tafel vorgesehen. Für die geplanten Laptopwagen müssen adäquate, gesicherte Abstellflächen geschaffen werden.

Neubau Clay-Schule / Teil 3 Wettbewerbsaufgabe 43

ClusterDie Genehmigungsfähigkeit der Clusterbildung im Sinne einer Nutzungseinheit mit 400 m² ist mit der Obersten Bauaufsicht verbindlich abgeklärt worden (s. 4.1.3/Weitere Planungsunterlagen in den digitalen Anlagen/Brandschutztechnische Detailstellungnahme). Die Genehmigung wird in Aussicht gestellt, sofern die Bruttogrundfläche von ca. 400 m² nicht überschritten werden, und von jeder Nut-zungseinheit zwei unabhängige bauliche Rettungswege sicher gestellt werden. Die Bruttogrundfläche beinhaltet auch die Fläche der Flure und sonstiger Flä-chen, die Teil der Nutzungseinheit sind. Entsprechend der Detailstellungnahme ist eine Schaltung zweier oder mehrerer Cluster unter Beachtung der dort aufgeführten Planungshinweise und bautechnischen Maßnahmen möglich (s. hierzu unbedingt die Brandschutztechnische Detailstellungnahme unter 4.1.3/Weitere Planungsunterlagen). Weitere bautechnische und anlagentechnischen Brandschutzmaßnahmen sind im Zuge der Genehmigungsplanung zu klären.

FachräumeDie Fachräume Naturwissenschaften (NW), Werken Arbeiten Technik (WAT), Kunst und Musik sollen möglichst so im Gebäude angeordnet werden, dass die Bereiche nicht mit allgemeinem Durchgangsverkehr belastet werden. Die fach-spezifischen Unterrichtsräume sollen ebenfalls in Cluster zusammengefasst werden. Hierbei ist der Nutzen der ‚informellen Räume‘, die sich durch die Clus-ter ergeben, mit dem daraus resultierenden erhöhten Erschließungsaufwand hinsichtlich der Kosten abzuwägen. Für die Umsetzung des pädagogischen Konzepts der Clay-Schule haben die Fachbereiche Musik und Kunst Priorität für die Ausbildung von Clustern.

MedienDie Fachräume für Informatik/ITG werden zusammen mit einem Sammlungs-/Vorbereitungsraum im Fachbereich Medien zu einem internen Bereich zusam-mengefasst. Der zentrale Serverraum (mit Kühlung) muss nicht im räumlichen Zusammenhang vorgesehen werden. Für das gesamte Schulgebäude soll Wlan vorgesehen werden. Wegen Diebstahlgefahr soll der Fachbereich Medien nicht im Erdgeschoss angeordnet werden.

Zugunsten dezentraler Bibliotheksflächen wurde auf eine zentrale Schul-Bibli-othek verzichtet. Die Flächen der Bibliothek sind dezentral aufgeteilt in Räume gleicher Größe (anteilig 50 m²), die in der Mittelstufe jeweils einem Jahrgang bzw. im Oberstufen-Cluster dem Stillarbeitsraum zugeordnet werden sollen. Innerhalb der Fläche des zentralen AUB (Außerunterrichtlicher Bereich) ist ebenfalls eine Teilfläche von 50 m² für Bibliotheksnutzung vorgesehen. Die Bibliotheksräume bzw. -flächen sind mit PC-Arbeitsplätzen und Regalen aus-gestattet.

NaturwissenschaftenDie Fachunterrichtsräume Chemie, Biologie und Physik sollen flexibel nutzbar sein. Die insgesamt 12 Fachunterrichtsräume unterscheiden sich neben der Größe (6 Räume à 80 m² und 6 Räume à 64 m²) auch in der Ausstattung.

Im Fachbereich Chemie sind 4 Unterrichtsräume à 80 m² mit Vollausstattung (geflieste Tische, Abzug, Mediensäulen) vorzusehen. Zwei weitere Unterrichts-räume à 80 m² sind für den Fachbereich Physik vorzusehen. Einer der beiden Fachunterrichtsräume Physik soll eine zusätzliche Ausstattung für Elektro-Tech-nik aufweisen. Dieser Raum soll so angeordnet werden, dass eine gemeinsame Nutzung mit dem Fachbereich WAT gut möglich ist.

Von den insgesamt 6 Fachunterrichtsräumen à 64 m² sollen zwei Fachunter-richtsräume dem Fachbereich Physik sowie vier Fachunterrichtsräume dem Fachbereich Biologie zugeordnet werden. Diese Räume sind mit Lehrertisch und Stromversorgung in Kabelkanälen entlang der Wände zu versehen.

Neubau Clay-Schule / Teil 3 Wettbewerbsaufgabe 44

Die Sammlungs-/Vorbereitungsräume sollen möglichst direkt mit den Unter-richtsräumen verbunden sein, da vorbereitete Lehrmaterialien und Versuchs-aufbauten zu den Fachräumen mit Hilfe von Etagenwagen transportiert werden müssen. Die für die Sammlungs-/Vorbereitungsräume vorgesehene Gesamtflä-che von 250 m² soll wie folgt unterteilt werden: Drei Sammlungsbereiche à 60 m² sollen dem jeweiligen Fachbereich (Bio, Ch, Ph) zugeordnet werden. Der Vorbereitungsraum für Chemie und Biologie soll zusammengelegt werden und hat, ebenso wie der Vorbereitungsraum Physik, eine Größe von 35 m².

MusikMusikräume und lärmintensive Räume sollen möglichst nach Osten orientiert werden, um Störungen der umliegenden Wohnbebauung zu vermeiden. Außer-dem sollen sie so angeordnet werden, dass Störungen zum Binnenbereich der Schule möglichst ausgeschlossen werden können.

Der Fachbereich Musik soll in zwei Clustern organisiert werden. Ein Cluster umfasst vier Fachräume à 55 m², zwei Übungsräume à 20 m², das Tonstudio und den Regieraum, die intern verbunden sein sollen, und das Lehrerzimmer (LE 1.6) mit Sammlungsraum.

Der zweite Cluster umfasst die Bereiche, die sich nahe am Mehrzweck-raum (Bühne) befinden sollen. Insbesondere der Tanzraum soll in dessen Nähe angeordnet sein. Der Lagerraum für Requisiten soll sowohl dem Tanz-raum als auch der Bühne zugeordnet sein; der Technikraum soll sich beim Mehrzweckraum(Bühne) befinden. Drei Fachräume à 50 ² sowie ein Fachraum à 80 m² und ein Fachraum à 55 m² (MU 1.5 – 1.9) sollen ebenfalls Teil dieses Clusters sein.

Kunst Der Fachbereich Kunst soll in räumlicher Nähe zum WAT-Bereich geplant wer-den. Ein zugeordneter Außenbereich, der für Arbeiten im Freien genutzt werden kann, wäre idealerweise beiden Fachbereichen zugeordnet.Der Sammlungsraum Kunst soll in Verbindung mit dem Lehrerzimmer, in dem auch die Unterrichtsvorbereitung vorgesehen ist, geplant werden.

WATDen Werkräumen Holz, Metall und Mechanische Technologie soll das Zentralla-ger direkt zugeordnet werden. Auf eine günstige Anlieferung bzw. Abtransport-möglichkeit ist zu achten. Das Büro des Werkstattleiters soll dem Zentrallager benachbart sein.

Die Lehrküche ist mit Esszone und Sammlungsbereich auszustatten. Sie soll der Mittelstufe räumlich zugeordnet werden.

Ganztagesbereich

MehrzweckraumDer Mehrzweckraum soll in der Nähe des Haupteingangs liegen, so dass eine öffentliche Nutzung unabhängig von den Unterrichtsbereichen möglich ist. Er soll dem Fachbereich Musik, insbesondere dem Tanzraum, benachbart sein. Der Mehrzweckraum/Aula wird für Veranstaltungen wie Aufführungen und Konzerte sowie für Versammlungen etc. genutzt. Der Mehrzweckraum soll nicht mit der Mensa verbunden werden.

Entsprechend dem Workshop-Ergebnis soll kein erhöhter Bühnenbereich vor-gesehen werden; ein entsprechender Raumbereich soll variabel (z.B. durch einen Vorhang) abteilbar sein. Der Bühnenbereich soll rückseitig für Auf- und Abtritte zugänglich sein. Gegenüber dem Bühnenbereich ist die mittige Wand-

Neubau Clay-Schule / Teil 3 Wettbewerbsaufgabe 45

fläche (ca. 2/3 der Gesamtlänge) für die Nutzung für Licht- und Ton-Regie von Öffnungen freizuhalten. Der Raum soll natürlich belichtet werden. Für Vorführungen etc. muss der Mehrzweckraum aber auch abgedunkelt (Vollverdunkelung) werden können. Der Mehrzweckraum soll von bis zu 300 Personen genutzt werden.

Mensa/AUBDer Komplex Mensa/AUB soll dem Unterrichtsbereich zugeordnet sein. Er soll bevorzugt im Erdgeschoss angeordnet werden. Er besteht aus der Mensa/Cafeteria für ca. 200 Plätze und den entsprechenden Küchen- und Nebenräu-men sowie dem AUB-Bereich. Es wird von 30% der Schüler und Schülerinnen ausgegangen, die in der Mensa in 2 Durchgängen zu Mittag essen werden. Die Mensa/Cafeteria soll einen klar definierten Bereich darstellen, der jedoch auch mit dem Foyer/Eingangsbereich partiell zusammengelegt werden kann. Die Essensausgabe soll so angeordnet werden, dass genügend Platz in der Mensa für Wartende besteht. Die Küche muss eine gut erreichbare Möglichkeit der Anlieferung und Entsorgung haben.

Innerhalb des zentralen AUB-Raumes soll eine Fläche von ca. 50 m² für einen Bibliotheksbereich mit PC-Arbeitsplätzen und Regalen geplant werden. Die Freizeiträume sollen in der Mittelstufe als dezentrale AUB-Räume dem Dif-ferenzierungsraum der jeweiligen Jahrgangsstufen zugeordnet werden (durch mobile Trennwand räumlich verbunden).

Pädagogischer BereichDen Jahrgangsstufen in der Mittelstufe ist jeweils ein Lehrerzimmer zugeordnet. Weiterhin ist ein Raum für Beratung und Sozialarbeit jeweils den Jahrgangsbe-reichen der Mittelstufe zugeordnet.Jeweils ein Lehrerzimmer befindet sich in den Fachbereichen Musik, Kunst, Naturwissenschaften und Arbeitslehre (WAT) sowie bei der gymnasialen Ober-stufe. Dem Oberstufen-Bereich ist auch der Raum des Pädagogischen Koordi-nators zugeordnet, der sich in der Nähe der Verwaltung befinden sollte.

VerwaltungDer Verwaltungsbereich und das Sekretariat müssen für schulfremde Personen gut erreichbar sein. Eine Anordnung im Erdgeschoss oder 1. Obergeschoss ist gewünscht. Der Schulleitungsraum soll direkt mit dem Sekretariat verbunden sein. Post und Kopierraum sowie Archive und Lernmittelraum (Raumnr. WR 1.2) sollen dem Sekretariat zugeordnet werden. Der 1. Hilfe-Raum soll dem Sekre-tariat direkt benachbart sein und von diesem aus einsehbar sein. Ein Besucher- und Besprechungsraum befindet sich im Verwaltungsbereich.Der Hausmeisterdienstraum soll sich in der Nähe des Haupteingangs befin-den.

Wirtschaftsräume

Lagerräume Für Lager- und Abstellräume sowie Archiv sind 350 m² zusammenhängend vor-zusehen. Das Büchermagazin (Lehrmittelraum) soll zusammenhängend in der Nähe der Poststelle im Verwaltungsbereich vorgesehen werden.

TechnikräumeFür Technikräume sind insgesamt 400 m² vorzusehen. Die Technikflächen und die erforderlichen Schachtflächen sind so im Gebäude anzuordnen, dass sie für das vorgesehene Haustechnik Konzept optimal genutzt werden können.

Neubau Clay-Schule / Teil 3 Wettbewerbsaufgabe 46

Neubau Clay-Schule / Teil 3 Wettbewerbsaufgabe 47

WC-AnlagenDie im Raumprogramm genannten Angaben sind als Orientierung gedacht. Die tatsächlich erforderliche Anzahl ist auch von der Gebäudegeometrie (u.a. Anzahl der Etagen) abhängig. Grundsätzlich gilt, dass die Toilettenräume gleichmäßig auf allen Etagen zu verteilen sind und je Ebene mind. 1 Kabine für Rollstuhlfahrer innerhalb der Gesamtzahl getrennt nach Geschlechtern vorzu-sehen ist.

VersorgungstechnikFür die NW-Fachunterrichtsräume ist eine entsprechend dimensionierte Schachtversorgung (dezentrale oder zentrale Schächte) vorzusehen. Erforder-liche horizontale Versorgungskanäle und -leitungen sind oberhalb der Decke zu führen. Die lichte Höhe der Unterrichtsräume von 3 m darf nicht unterschritten werden. Abkofferungen in den Unterrichtsräumen sind nicht erwünscht.

Neubau Clay-Schule / Teil 3 Wettbewerbsaufgabe Neubau Clay-Schule / Teil 3 Wettbewerbsaufgabe

Abb. 6 Funktionsschema Clay-Schule

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Anlieferung

Neubau Clay-Schule / Teil 3 Wettbewerbsaufgabe Neubau Clay-Schule / Teil 3 Wettbewerbsaufgabe

Abb. 7 Funktionsschema Naturwissenschaftlicher Bereich

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Neubau Clay-Schule / Teil 3 Wettbewerbsaufgabe Neubau Clay-Schule / Teil 3 Wettbewerbsaufgabe

Doppelsporthalle

HallenflächenDie beiden Hallenebenen mit Spielfeldern von 22 x 45 m sollen durch Trenn-vorrichtungen unterteilbar sein. Dabei soll eine Halle durch eine mittige Trenn-vorhang in zwei Hallenbereiche à 22 x 22,5 munterteilt werden; die andere Halle soll durch zwei Trennvorrichtungen in 3 Hallenteile à 22 x 15 m teilbar sein. Jedes Hallenteil muss separat zugänglich sein. Die lichte Höhe muss 7 m betragen. Die 2-fach Halle soll Zuschauermöglichkeiten vorsehen. Aus jedem Hallenteil sind jeweils zwei Fluchtwege (1. und 2. Rettungsweg) erforderlich. Der 2. Fluchtweg kann auch durch eine Schlupftür in der Trennvorrichtung si-chergestellt werden.Die Umfassungsbauteile der Sporthalle sind so auszubilden, dass die Geräu-scheinwirkungen ausgehend von der Sporthalle, einschließlich Behinderten-parkplatz die Immissionsrichtwerte der 18. BImSchV an den nächstgelegenen schutzbedürftigen Nutzungen (d.h. Wohnbebauung Köpenicker Straße) nicht überschreiten. Unabhängig davon sind Bauteile mit geringer Schalldämmung (Fenster, Türen, Belüftungselemente) möglichst nicht in Fassaden zu schutzbe-dürftigen Nutzungen (Ost- und Westfassade) anzuordnen.

BelichtungDie Sporthalle soll natürlich belichtet werden. Eine Belichtung über die Längs-seiten ist ab 2 m über Oberkante Sporthallenboden möglich, stirnseitige Fens-ter sind zu vermeiden. Aus Kostengründen sollen die Glasflächen auf das zur Belichtung notwendige Minimum beschränkt bleiben. Geeignete Blendschutz-maßnahmen sind vorzusehen. Eine Belichtung über Nord-Sheds ist prinzipiell möglich, falls dies im Kostenrahmen realisierbar ist.

BelüftungDie Doppelsporthalle einschließlich der Wasch-Duschbereiche ist mit einer Belüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung auszustatten, deren Geräusche die zulässigen Immissionsrichtwerte der 18. BImSchV um mindestens 10 dB unterschreiten. Die Be-/Entlüftung der Halle soll nicht über geöffnete Fenster erfolgen. Die Einhaltung der Immissionsrichtwerte nach der 18. BImSchV [2] ist im Rahmen der Planung der Sporthalle durch eine detaillierte Schallim-missionsprognose nachzuweisen. Innerhalb der Fläche für Gemeinbedarf mit den Zweckbestimmungen Schule / Sporthalle sind zum Schutz vor Lärm und Luftschadstoffen Be- und Entlüftungsöffnungen, die zur benachbarten Wohnbe-bauung der Köpenicker Straße 31/33A orientiert sind sowie an die Köpenicker Straße grenzen, nicht zulässig. GeräteräumeDie Geräteräume sind in Längsrichtung an den Hallenlängsseiten anzuordnen. Jedem Hallenteil ist ein Geräteraum zuzuordnen. Bei der 3-fach Hallenebene soll ein Geräteraum so angeordnet werden, dass er von zwei Hallenteilen glei-chermaßen zugänglich ist. Die Geräteräume sollen auf ganzer Länge (bis auf konstruktiv notwendige Stützen) zu öffnen sein. Die lichte Höhe muss 2,50 m, im Durchgangsbereich (Schwingtor) mindestens 2,20 m, betragen. Die Geräteräume müssen eine Min-desttiefe von 4,50 m aufweisen. Die Breite von jeweils etwa 9 m ist einzuhalten, um die notwendige Sportgeräteausstattung nach Musterausstattungsprogramm unterbringen zu können.

Lehrer-/SchiedsrichterräumeMindestens 1 Lehrer-/Schiedsrichterraum soll direkt der Halle zugeordnet sein. Dies gilt insbesondere für den kombinierten Lehrer-/Schiedsrichter-/ Sanitäts-raum (Erste Hilfe) auf der Hallenebene. Eine Blickverbindung (Fenster) zur Halle ist erforderlich, die Fensterunterkante soll 1 m über OK Fertigboden liegen. Eine leichte Auffindbarkeit und Erreichbarkeit für die Feuerwehr/ Rettungsdienste muss gewährleistet sein.

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Neubau Clay-Schule / Teil 3 Wettbewerbsaufgabe Neubau Clay-Schule / Teil 3 Wettbewerbsaufgabe

Für die schulische Nutzung ist es aus Aufsichtsgründen notwendig, dass ein Lehrerraum den Umkleideräumen direkt zugeordnet ist. Die Räume sind mit ei-ner Dusche und einem Handwaschbecken auszustatten. Die lichte Raumhöhe soll mindestens 2,50 m betragen.

UmkleideräumeFür die 2-fach Halle sind 4 Umkleiden und zwei Wasch-/Duschräume vorzuse-hen. Jeweils 2 Umkleideräume sind einem Wasch-/Duschraum zugeordnet. Bei der Hallenebene mit 3 Hallenteilen sind die beiden Umkleiden à 23 m² einem Waschraum zugeordnet. Von den insgesamt 4 Waschräumen à 12 m² sind ebenfalls jeweils 2 einem Wasch-/Duschraum zugeordnet.

In den Umkleideräumen à 23 m² muss die Möglichkeit der Aufstellung von insgesamt 12 lfdm nutzbarer Banklänge vorhanden sein. Die Verkehrsflächen sollen mindestens 1,5m breit sein bzw. 1,8m, wenn der Raum zwischen den gegenüberliegenden Bänken als einziger Durchgang dient. Die Umkleideräume sollen die Nutzung für rollstuhlgebundene Personen barrierefrei ermöglichen, d.h. ausreichende Türöffnungen und Bewegungsflächen sind vorzusehen. Die lichte Höhe der Umkleideräume soll mindestens 2,50 m betragen.

Die Verbindung der Umkleideräume zu den Hallenteilen soll über einen zen-tralen Erschließungsflur erfolgen. Eine strikte Trennung zwischen „Straßen-schuhgang“ und „Turnschuhgang“ wird nicht gewünscht. Alle Umkleideräume sollen natürlich belichtet werden. Aus Gründen der Orientierung und Aufsicht (Schulbetrieb) wird einer Zuordnung der Umkleideräume zu den einzelnen Hal-lenteilen der Vorzug gegenüber einer zentralen (z.B. stirnseitigen) Anordnung aller Umkleideräume gegeben.

3.6 Freiflächen / Erschließung / Stellplätze

FreiflächenDie gesamte Freifläche des Wettbewerbsgrundstücks soll im Rahmen des Ent-wurfs für den Neubau der Clay-Schule neu gestaltet und barrierefrei ausgeführt werden. Um das gesamte Schulgelände ist eine Einzäunung oder Einfriedung vorzusehen.

Die Zugangszone zur Schule soll durch eine differenzierte Freiraumgestaltung unterstrichen werden. Durch die Gestaltung der Zugangsbereiche soll die Ori-entierung, speziell auch für externe Nutzer und Besucher des Informations- und Gedenkortes für Zwangsarbeit in Rudow, unterstützt werden.

Die geforderten Pausenflächen mit mindestens 5.615 m² sollen den Jahrgangs-stufen entsprechend in mehrere Bereiche (mindestens 2, maximal bis zu 4 Bereiche) gegliedert werden und altersgemäß mit hoher Aufenthaltsqualität differenziert gestaltet werden. Auf eine gute Übersichtlichkeit muss geachtet werden. Für die Oberstufe ist ein weiterer Pausenbereich separat zu planen. Für die Mensa/Cafeteria können entsprechende Außenflächen mit vorgesehen werden.

Im Außenbereich sollte ein möglichst differenziertes Angebot an Ausstattungs-merkmalen wie z. B. Sitzmöglichkeiten, flexible Überdachungen, Schutz gegen Niederschlag, Sonnenschutz, Windschutz gegen Hauptwindrichtung geplant werden.

Der Zugang zu den Sporthallen soll von der Köpenicker Straße aus erfolgen und soll von der Schule unabhängig nutzbar sein. Besonders im Hinblick auf die langen Nutzungszeiten der Sporthalle bis in die späten Abendstunden ist auf die Übersichtlichkeit der Außenräume und die Schaffung von angstfreien Räumen zu achten.

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Neubau Clay-Schule / Teil 3 Wettbewerbsaufgabe Neubau Clay-Schule / Teil 3 Wettbewerbsaufgabe

Die Schulsportflächen sollen möglichst der Sporthalle zugeordnet werden. An-ders als die Sporthallen stehen die Außensportanlagen dem Vereinssport nicht zur Verfügung. Neben einem Doppel-Kleinspielfeld mit 59 x 45 m (Vollkunststoff) mit umlaufenden Bahnen (3 x 200-m Kunststoff-Bahnen) sind weitere 4 x 100-m Laufbahnen, eine Weitsprung- und Hochsprunganlage sowie eine Anlage für Kugelstoßen mit den erforderlichen Abmessungen lt. Raumprogramm vorzuse-hen. Zusätzlich ist ein Beach-Spielfeld (für Beach-Volleyball, Beach-Handball und Beach-Fußball) mit 27x45 m zu planen. Bei den verwendeten Materialien, der Baukonstruktion und der Pflanzenverwendung ist auf nachhaltig geringe Pflege- und Unterhaltungskosten zu achten. Neben dem Kinderspielplatzgesetz sind die ‚Anforderungen an Planung und Bau von Freianlagen an Oberschulen in Berlin‘ (s. Digitale Anlagen/4.1.3 Weitere Planungsunterlagen) zu beachten.

Von den Entwicklungszielen des Landschaftsprogramms (LaPro 94) soll für das Wettbewerbsgrundstück insbesondere die Schaffung zusätzlicher Lebens-räume für Flora und Fauna als Maßnahme des Biotop- und Artenschutzes so-wie der Erhalt und Entwicklung prägender Landschaftselemente wie begrünte Straßenräume umgesetzt werden. Der vorhandene Baumbestand soll beachtet und soweit als möglich insbesondere entlang der Straßen erhalten werden. Ein weiteres Entwicklungsziel stellt die extensive Dach- und Fassadenbegrünung an öffentlichen Gebäuden dar. Zum östlich unmittelbar angrenzenden Gewerbe-gebiet ist eine Fläche mit Bepflanzungsbindung festgesetzt, die als abschirmen-de Maßnahme zur Gewerbefläche fungieren soll.

Die Bilanzierung der Entsiegelungsflächen ist vorzunehmen. Die Versickerung soll auf dem Grundstück erfolgen.

Erschließung und StellplätzeDie Erschließung für Fahrzeuge und die Anlieferung zum Wettbewerbsgrund-stück soll von der Köpenicker Straße erfolgen.

Auf dem Wettbewerbsgelände sind 6 PKW-Stellplätze für mobilitätseinge-schränkte Nutzer sowie 380 Fahrrad-Stellplätze auf der Grundlage des gebillig-ten Raumprogramms auf der Grundlage der Bauordnung Berlin (BauOBln) mit den ergänzenden Vorschriften (AV Stellplätze) zu planen.

Die PKW-Stellplätze sollen sowohl dem Hauptzugang zugeordnet werden als auch in der Nähe des Zugangs zu den Sporthallen angeordnet werden. Die der Sporthalle zugeordneten Stellplätze sollen so angeordnet werden, dass eine Geräuscheinwirkung auf die benachbarte Wohnbebauung an der Köpenicker Straße minimiert werden.

Die Fahrradstellplätze sollen sich möglichst nahe am Haupteingang befinden. Inwieweit die Fahrradstellplätze überdacht werden können, ist auch hinsichtlich des Kostenrahmens zu prüfen.

Die Feuerwehrzufahrt ist entsprechend der Gebäudestellung vorzusehen und zu planen. Die erforderlichen Aufstell- und Bewegungsflächen der Feuerwehr sind im Rahmen der Planung zu berücksichtigen.

3.7 Barrierefreies Bauen

Barrierefreies Bauen ist als selbstverständliche Qualitätsanforderung gemäß den Grundsätzen des Handbuches „Design for all“ (www.stadtentwicklung.berlin.de/bauen/barrierefreies_bauen/download/HandbuchBarrierefreiesBauen2012.pdf) im Wettbewerb umzusetzen und ist als ein integrativer Bestandteil der Planung unter Einbeziehung des Eingangsbereiches und der Außenflächen konsequent umzusetzen. Für den Wettbewerbsentwurf ist die barrierefreie, d.h.

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Neubau Clay-Schule / Teil 3 Wettbewerbsaufgabe Neubau Clay-Schule / Teil 3 Wettbewerbsaufgabe

stufenlose, Erreichbarkeit aller Ebenen eine wesentliche Voraussetzung.

Für den Wettbewerbsentwurf sind diese Vorgaben im besonderen Maße zu berücksichtigen. Dabei sollen die unterschiedlichen Nutzeranforderungen hinsichtlich motorischer, sensorischer oder kognitiver Art Berücksichtigung finden.

Den Funktionsbereichen- Erschließung- Orientierung- Unterrichtsräume- Versammlungsräume- Sanitärräumeist besondere Aufmerksamkeit zu schenken.

Besonderes Augenmerk ist weiterhin auf die selbständige und selbstbestimm-te Nutzung dieses öffentlichen Gebäudes zu legen. Für mobilitätsbehinderte Nutzer/innen sind Bewegungsflächen einzuplanen sowie Funktionsbereiche (Behinderten-WC, Garderobe u.a.) die auf kurzen Wegstrecken erreichbar und den entsprechenden Bedarfen der Nutzer-Gruppen angepasst sind z.B. Erreichbarkeit von Bedienelementen, Griffhöhen, Zugänglichkeit u.a.

Die Erschließungsbereiche und Flure sollen dem besonderen Platzbedarf, der aus der Nutzung von Mobilitätshilfen und Rollstühlen resultiert, entsprechen. Es sind Aufzüge für mobilitätseingeschränkte Personen zur Anbindung aller Geschossebenen zu planen. Zur Personenrettung im Gefahrenfall sind ausrei-chende brandsichere Wartebereiche nachzuweisen.

Die Sporthalle mit allen Nebenräumen soll nutzungsgerecht für mobilitätsein-geschränkte Sportler und Besucher, primär für rollstuhlgebundene Personen, barrierefrei nach DIN 18040-1 erschlossen sein. Die Sportflächen sind wie die Umkleide-/Wasch-/Duschräume und die anderen Nebenräume auch für roll-stuhlgebundene Personen barrierefrei erreichbar zu planen.

3.8 Komfort und Gesundheit

SchallDurch die Gewährleistung eines guten baulichen Schallschutzes und angeneh-mer akustischer Bedingungen lassen sich die Leistungen von Schülern stark verbessern. Infolgedessen ist die Lärmbelastung schutzbedürftiger Räume zu minimieren, indem lärmintensive Nutzungen und schutzbedürftige Räume sinnvoll zueinander angeordnet werden. Dies ist insbesondere unter dem musi-schen Schwerpunkt der Schule zu berücksichtigen. Gemäß Umweltatlas Berlin liegt der Straßenverkehrslärm im Tages-Mittelungspegel zwischen 55 und 70 dB(A). Es sind demnach keine besonderen Maßnahmen zum Schallschutz gegenüber Straßenlärm zu berücksichtigen (s. auch Digitale Anlagen/ Weitere Planungsunterlagen/Schallimmissionen).

TageslichtGünstige Lehr- und Arbeitsplatzbedingungen sind durch eine hohe Tageslicht-verfügbarkeit herzustellen. Hierzu sind die folgenden Aspekte insbesondere im Bereich der Cluster (inkl. der dazugehörigen Erschließungsbereiche) zu optimieren:

- Angemessener Öffnungsanteil- Angepasste Ausbildung der Fassaden (z.B. möglichst sturzfreie

Fenster)- Tageslichtverfügbarkeit in der Raumtiefe- Ggf. Tageslichtlenksysteme.

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Neubau Clay-Schule / Teil 3 Wettbewerbsaufgabe Neubau Clay-Schule / Teil 3 Wettbewerbsaufgabe

Zudem soll das Gebäude folgende Anforderungen gewährleisten: - Gesamt-Fensterflächenanteil zwischen ca. 40 und 60% (ggf.

differenziert nach Himmelsrichtungen und Nutzungen)- Gute Sichtverbindung nach außen, bei allen Unterrichtsräumen und

ständig genutzten Arbeitsplätzen - Blendfreie Ausleuchtung- Vermeidung innenliegender und unbelichteter Räume - Vermeidung von (zu) schmalen bzw. (zu) hohen Lichthöfen.

RaumklimaEs wird hoher Wert auf die zu erwartende Innenraumqualität in Verbindung mit förderlichen Lern- und Arbeitsbedingungen für Lehrerinnen und Lehrer sowie Schülerinnen und Schüler gelegt. Dazu zählt insbesondere die Optimierung der thermischen Behaglichkeit sowie der Raumluftqualität durch sinnfällige passive Maßnahmen (Bauweise, Speicherfähigkeit der Bauteile, Orientierung, abge-stimmter Fensterflächenanteil, evtl. Nachtluftspülung ggf. mittels Integration von Öffnungselementen mit kontrolliert einstellbarem Öffnungsgrad bzw. einbruchs- und witterungsgeschützten öffenbaren Fenstern) sowie:

- Hocheffektiver Sonnenschutz- Kontrollierte Raumlüftung mit Wärmerückgewinnung- Öffenbare Fenster in ausreichender Größe und Platzierung.

3.9 Wirtschaftlichkeit / Baukosten / Lebenszyklus- kosten

FlächeneffizienzBei der Umsetzung des Raumprogramms wird eine wirtschaftliche und funk-tionale Lösung angestrebt. Auch wenn sich die Flächeneffizienz nicht unbe-grenzt optimieren lässt, soll jedoch unter Berücksichtigung der gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie den Anforderungen aus dem Cluster-Konzept (z. B. Verkehrsflächen oder Anforderungen an die Barrierefreiheit) eine möglichst effiziente und wirtschaftliche Ausnutzung von Nutzfläche zu Bruttogrundfläche (BGF/NF-Verhältnis) erreicht werden. Die BGF/NF-Zielvorgabe des Auslobers von 1,7 ist zu beachten. Geeignete Verkehrsflächen sind als nutzbare (Bewe-gungs- und Kommunikations-) Flächen auszubilden. Synergieeffekte in räumli-cher Hinsicht und multifunktionale Räume sind erwünscht.

UmnutzungsfähigkeitEine hohe Umnutzungsfähigkeit und Flexibilität stehen in unmittelbarem Zu-sammenhang mit der Wertestabilität von Gebäuden. Die Gebäudestruktur soll infolgedessen optimale Voraussetzung aufweisen, dass sich Änderungen, die im Rahmen der vorgegebenen Schulnutzung erforderlich werden, leicht vor-nehmen lassen. Eine Anpassungsfähigkeit des Gebäudes ist insbesondere im Hinblick auf sich wandelnde pädagogische Rahmenbedingungen von hoher Bedeutung. Zu beachten sind:- Innerhalb der Cluster ist eine kurzfristige Anpassungsfähigkeit von

Raumzusammenhängen und Nutzungszonen zu ermöglichen- Die Tragkonstruktion ist auf eine flexible Grundrissgestaltung abzustimmen.

Neben den Erschließungskernen sind die Stützen/ das Achsraster überwiegend in für Schulnutzungen geeigneten Abständen anzuordnen um hier nachträglich leichte Trennwände einsetzen zu können

- Die Umnutzungsfähigkeit ist auch bei der Positionierung der Fenster bzw. Fassadenausbildung zu berücksichtigen

- Die lichten Raumhöhen für Unterrichtsbereiche sollen ≥ 3,00 m sowie für den Büro- und Verwaltungsbereich ≥ 2,75 m betragen.

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BaukostenNach der Landeshaushaltsordnung ist der Bauherr verpflichtet, seine Mittel sparsam und wirtschaftlich zu verwenden. Die Wirtschaftlichkeit des Entwurfes ist daher ein entscheidendes Kriterium bei der Beurteilung der Wettbewerbsar-beiten. Um die Vergleichbarkeit der Wettbewerbsbeiträge in Bezug auf die Bau-kosten zu gewährleisten, werden die Baukosten über ein einheitliches System ermittelt. Auf Grundlage der entwurfsspezifischen quantitativen Daten werden die Baukosten der Kostengruppen 300, 400 und 500 anhand einer überschlä-gigen Berechnung ermittelt. Hierfür ist durch die Wettbewerbsteilnehmer eine Baubeschreibung (Konstruktion und Materialien) in Anlehnung an die DIN 276 (neu) für die Kostengruppen 300, 400 und 500 zu erstellen.

Für die Umsetzung der Baumaßnahme einschließlich der Außenanlagen ist ein maximaler Gesamtkostenrahmen von 39.930.000,- Euro einschließlich Mehr-wertsteuer und Unvorhergesehenes vorgesehen. Diese Summe beinhaltet auch die Kosten für den Informations- und Gedenkort zur Zwangsarbeit in Rudow einschließlich der denkmalpflegerischen Dokumentation und Abriss der Wirtschaftsbaracke.

Die Bauwerkskosten (Kostengruppe 300 und 400) verteilen sich wie folgt:

SchulgebäudeKostengruppe 300 und 400 21.100.000,- Euro

DoppelsporthalleKostengruppe 300 und 400 5.900.000,- Euro AußenanlagenKostengruppe 500 2.650.000,- Euro

Die Kostenobergrenze ist im weiteren Verfahren zwingend einzuhalten.

LebenszykluskostenDie wirtschaftliche Verwendung von Haushaltsmitteln bezieht sich sowohl auf die Errichtung des Gebäudes als auch auf dessen Nutzung bis hin zum Rück-bau. Im Sinne einer zukunftsfähigen Bauweise sollten heutige Einsparungen jedoch nicht zu Lasten von Dauerhaftigkeit, Wartungsfreundlichkeit und des Energiebedarfs im Betrieb vorgenommen werden. Dementsprechend ist ein optimiertes Verhältnis von Investitionskosten zu Nutzungskosten anzustreben. Die folgenden Einflussfaktoren sind zur Reduktion der Lebenszykluskosten ins-besondere zu beachten:

- Angemessenheit der baulichen Maßnahmen (v. a. Flächeneffizienz, Gebäudevolumen und -form, Tragwerk, Fassade etc.)

- Geringe Energiekosten durch reduzierten Energiebedarf und optimierte Energiebedarfsdeckung

- Reinigungs- und Instandhaltungsfreundlichkeit der Gebäudehülle- Dauerhaftigkeit der Gebäudehülle.

3.10 Energie und Ressourcen

Klimaanpassung und FlächenversiegelungDas Projekt soll den Anforderungen der Klimaanpassung gerecht werden. Daher sind Maßnahmen der hitzangepassten Stadt und einer wassersensible Stadtentwicklung anzustreben. Insbesondere soll das Mikroklima durch landschaftsgestaltende bzw. bauliche Maßnahmen positiv beeinflusst werden.

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Seine Auswirkung auf den „Heat-Island-Effect“, das Innenraumklima und das menschliche Wohlbefinden sind von hoher Bedeutung. Dazu zählt u. a.: - möglichst geringer Flächenaufwand und Versiegelungsgrad für die

Erschließungs- und Stellplatzflächen sowie geeignete Ausgleichsmaßnahmen bei der Freiflächengestaltung

- ggf. Berücksichtigung von Dachbegrünung (in Abwägung von „Flächenkonkurrenz” mit Solartechnik)

- abgestimmte Maßnahmen zur Verbesserung des Mikroklimas (Verwendung von Materialien für Dach, Fassade und Bodenbeläge im Außenbereich mit geringer solarer Absorption)

- um die solaren Einträge in den Sommermonaten zu minimieren, im Winter jedoch ausreichend natürliche Belichtung zu ermöglichen, soll, in Abhängigkeit von der Gesamtsituation, die Verschattung durch gebäudenahe Vegetation in Erwägung gezogen werden. Entsprechend dem Schulalltag sind neben den besonnten auch schattige Freiflächen anzubieten.

- die Rudower Höhe, der Landschaftspark Rudow Altglienicke und die westlich angrenzenden Baugebiete geringer Dichte stellen klimatisch entlastete Gebiete dar. Es ist daher ggf. eine Durchlässigkeit der Schulbebauung zu prüfen, so dass Kühleffekte wirken können

- zur Nutzung von Verdunstungskühlung (v. a. in Hitzeperioden) sind Maßnahmen anzudenken, die das Regenwasser nicht in die Kanalisation abführen, sondern längere Zeit zwischenspeichern. Zudem ist möglichen Starkregenereignissen entgegenzuwirken, (z. B. Retentionsmulden, Notwasserwege, Gefälleausprägung).

BaustoffeNeben der Reduktion des Energiebedarfes an einem Gebäude bietet die Aus-wahl von Baustoffen und Konstruktionen mit möglichst geringen Umweltwirkun-gen ein besonders großes Potential zur Reduktion von Treibhausgasen. Zudem ist für den Ressourcenbedarf die Dauerhaftigkeit der Bausubstanz von Bedeu-tung. Materialwahl und Oberflächenbeschaffenheit sollen eine der Bauaufgabe angemessene Langlebigkeit und Robustheit sicherstellen.

Folgende Prinzipien sind zu beachten:- Auswahl von Baustoffen mit geringem Primärenergieinhalt (d. h. geringer

Energiebedarf für die Herstellung, auch „Graue Energie” genannt) bei geeigneten Bauteilen und Konstruktionen

- Verwendung von nachwachsenden Rohstoffen (z. B. Holz) bei geeigneten Bauteilen und Konstruktionen

- Auswahl von Materialien und Oberflächenbeschaffenheit unter Berücksichtigung einer hohen Dauerhaftigkeit

- Auswahl von Materialien und Oberflächenbeschaffenheit unter Berücksichtigung einer angemessenen Robustheit gegenüber Vandalismus bzw. einfachen Elementierung / Austauschbarkeit bei angepasster Dauerhaftigkeit.

Energiestandard Die novellierte „Europäische Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Energy Performance of Buildings Directive, EPBD)“ aus dem Jahr 2010 erhebt an ihre Mitgliedsstaaten folgende Anforderung: „Die Mitgliedstaaten gewährleisten, dass a) bis 31. Dezember 2020 alle neuen Gebäude Niedrigsten-ergiegebäude sind und b) nach dem 31. Dezember 2018 neue Gebäude, die von Behörden (öffentlicher Bauherr) als Eigentümer genutzt werden, Niedrigstener-giegebäude sind“. (http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2010:153:0013:0035:DE:PDF)

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Des weiteren heißt es in der Verordnung: „`Fast-Nullenergiegebäude´ (bzw. Niedrigstenergiegebäude) ist ein Gebäude, das eine sehr hohe Gesamte-nergieeffizienz aufweist. Der nahezu inexistente oder äußerst geringfügi-ge Energiebedarf sollte zum ganz überwiegenden Teil durch Energie aus erneuerbaren Energiequellen, einschließlich erneuerbarer Energie, die am Standort oder in der Nähe erzeugt wird, gedeckt werden“.

Empfehlungen des Vorab-EnergiekonzeptesDer Auslober beabsichtigt, diese anspruchsvollen Zielvorgaben bei dem Pilot-vorhaben Clay-Schule vorbildlich umsetzten. Infolgedessen ist in den digitalen AnlagenDigitale Anlagen/4.1.3 Weitere Planungsunterlagen ein Vorab-Energie-konzept aufgeführt, dass den Teilnehmern als Orientierungshilfe dienen soll und gleichzeitig dazu beiträgt, die Wettbewerbsleistungen auf bauliche, gestaltprä-gende Aspekte zu konzentrieren.

Die vorentwurfsrelevanten Ergebnisse des Vorab-Energiekonzeptes werden in den nachfolgenden Abschnitten zusammengefasst. Dabei ist zu beachten, dass alle Angaben für die Wettbewerbsteilnehmer als Empfehlung gelten - entwurfs-spezifische bzw. konzeptabhängige Abweichungen sind ausdrücklich zulässig.

EnergiebedarfDie EPBD lässt seitens der EU Raum für nationale Regulierungen. Die Bestim-mung des Deutschen Zielwerts liegt jedoch derzeit noch nicht vor. Bisheriges Arbeitsergebnis ist, dass der deutsche Niedrigstenergiestandard vermutlich mit der Definition der KfW für ein Effizienzhaus 40 übereinstimmen wird - unter Zu-grundelegung dieser Annahme ergeben sich folgende Zielwerte:

- Unterschreitung des Primärenergiebedarfs nach EnEV 2014 um mehr als 60%

- Unterschreitung des mittleren Wärmedurchgangskoeffizienten Ht´ im Verhältnis zum Referenzgebäude nach EnEV 2014 um mehr als 45%

Untergliedert anhand der u. g. Energiethemen wird empfohlen, folgende Grund-prinzipien im Entwurfsprozess zu prüfen bzw. zu berücksichtigen: Wärme

- Kompaktes Gebäude (optimiertes A/Ve-Verhältnis- Wärmebrückenfreie Gebäudehülle- HT‘ -45% im Verhältnis zum Referenzgebäude- Zielwerte für U-Werte Bauteile -45% im Verhältnis zum

Referenzgebäude entsprechend folgender Zusammenstellung:

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Kälte (s. a. Pkt. 3.8 „Raumklima“)- Passive Maßnahmen zur Reduktion von Wärmelasten (z.B.

Ausrichtung, Bauweise) - Gute Speicherfähigkeit der Bauteile- Abgestimmter Fensterflächenanteil von 40-60% der Fassadenfläche

– ggf. je nach Himmelsrichtung differenziert, - Effizienter außenliegender Sonnenschutz mit einem FC-Wert von ≤

0,25- Falls erforderlich - getrennte Ausführung von Blend- und Sonnenschutz- Möglichkeiten zur Nachtauskühlung

Luft- Maschinelle Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung- Fensterlüftung in den Übergangszeiten- Geringer Anteil innenliegender Räume

Licht (s. a. Pkt. 3.8 „Tageslicht“)- Berücksichtigung max. Raumtiefen- Möglichst sturzfreie Fenster in ausreichender Größe- Geringer Anteil innenliegender Räume- Vermeidung innenliegender und unbelichteter Räume - Vermeidung von (zu) schmalen bzw. (zu) hohen Lichthöfen.

Mit Unterstützung der Vorprüfung wird der sachverständige Berater den Energiebedarf der Entwurfsbeiträge im Hinblick auf den Niedrigstenergiehausstandard in Form einer vergleichenden Gegenüberstellung - bei Ansatz normierter Planungsgrundlagen (Wärmeschutz und Energieversorgung) - beurteilen. Zudem wird die Effektivität des sommerlichen Wärmeschutzes (Fensterflächen und Sonnenschutz) geprüft.

EnergieebedarfsdeckungUm sicherzustellen, dass der Anteil erneuerbarer Energien bei dem Pilotvorhaben den Anforderungen der novellierten EU-Gebäuderichtlinie („EPBD“) entspricht, wurden im Rahmen des Vorab-Energiekonzeptes die lokal verfügbaren Energiepotentiale untersucht. Daraus resultieren folgende Empfehlungen:

AnlagentechnikIn unmittelbarer Nähe zum Baugrundstück befindet sich eine Fernwärmever-sorgungsleitung der Firma BTB - Blockheizkraftwerks-Träger- und Betreiber-gesellschaft mbH Berlin. Größter Erzeuger im Nahgebiet ist das Heizkraftwerk Adlershof in der Albert-Einstein-Straße 22. Da noch Wärmekapazitäten ver-fügbar sind und der Primärenergiefaktor Fp mit 0,24 sehr günstige Vorausset-zungen aufweist, erscheint die Nutzung von Nahwärme unbedingt angeraten. Infolgedessen ist für die Anlagentechnik zur Wärmeübergabe ein eher geringer Flächenbedarf von ca. 20 m² vorzusehen. Um eine kurze Leitungsführung zu gewährleisten, sollte sich der Raum zum Neudecker Weg orientieren.

Bei der obligatorischen zentralen Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung ist unter Berücksichtigung der Schüleranzahl sowie des hygienisch erforderlichen Luftwechsels von folgenden Flächenbedarfen auszugehen:

- Lüftungszentrale ca. 80 m², mit einer lichten Geschosshöhe von 3,5 m- Schachtquerschnitte zur vertikalen Luftverteilung (für das gesamte

Schulgebäude) ca. 4,5 m²

Zur Warmwasserbereitung in der Schule wird eine dezentrale Warmwasserer-zeugung empfohlen, sodass im Rahmen des Wettbewerbes von den Teilneh-mern keine weiteren Überlegungen erforderlich sind. Die Sporthallen sollten

Neubau Clay-Schule / Teil 3 Wettbewerbsaufgabe Neubau Clay-Schule / Teil 3 Wettbewerbsaufgabe

hingegen mit einem zentralen System ausgestattet sein, woraus ein Platzbedarf für die Wärmeübergabe von ca. 20 m² resultiert.

Insgesamt sind für die Bauaufgabe (Schule + Sporthalle) Technikflächen von ca. 400 m² vorzusehen.

PhotovoltaikNach Abschluss des Wettbewerbes wird in den nachfolgenden Leistungspha-sen konkret untersucht, inwieweit Solartechnik zur Erhöhung des Anteils erneu-erbarer Energien wirtschaftlich beitragen kann. Demnach sollen die Baukörper möglichst bereits in der Entwurfsphase vorteilhafte Voraussetzungen aufweisen und folgende Aspekte Beachtung finden:- grundsätzliche Eignung der Gebäudehülle (Dach und ggf. Fassade) zur

Nutzung von Solartechnik (Ausrichtung, Fremd- und Eigenverschattung, Neigung)

- konzeptionelle Überlegungen zur gestalterisch überzeugenden Integration von Solartechnik in die Gebäudehülle.

Weitere Angaben zum prognostizierten Strombedarf, den standortspezifischen PV-Erträgen sowie den daraus resultierenden Flächenbedarfen zur Integration von Solartechnik in die Gebäudehülle sind dem Vorab-Energiekonzept zu ent-nehmen.

3.11 Baurechtliche Vorschriften, Normen und Richtli- nien

Der Planung sind insbesondere folgende Vorschriften, Normen und Richtlinien in der aktuellsten Fassung zugrunde zu legen:

- Bauordnung Berlin und ergänzende Vorschriften, BauOBln- Verordnung über Bauvorlagen, bautechnische Nachweise und das Verfah-

ren im Einzelnen- Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende

Anlagentechnik bei Gebäuden (EnEV) - Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG)- Gesetz zur Einsparung von Energie in Gebäuden (EnEG)- Richtlinie 2010/31/EU des Europäischen Parlamentes und des Rates vom

19. Mai 2010 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Neufas-sung)

- DIN 18024-1 und DIN 18024-2 Barrierefreies Bauen- DIN 18040-1 Barrierefreies Bauen- DIN 18035 – Sportplätze, Teile 1 bis 4, 6 und 8- DIN 58125 – Sicherheit im Schulbau- Betriebs-Verordnung (BetrVO)- DGUV Vorschrift 81 (bisher:GUV-V S 1 – Unfallverhütungsvorschrift Schu-

len- Muster-Richtlinie über bauaufsichtlichen Anforderungen an Schulen (Mus-

ter-Schulbau-Richtlinie – MschulbauR)- Verordnung über Arbeitsstätten (ArbStättVO)- Leitfaden „Ökologisches Bauen – Anforderungen an Baumaßnahmen“- Baumschutzverordnung Berlin (BaumSchVO)- Leitfaden „Vogelfreundliches Bauen mit Glas und Licht“

Des weiteren sind die im Anhang aufgeführten Vorschriften und Richtlinien zubeachten.

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Neubau Clay-Schule / Teil 3 Wettbewerbsaufgabe 60

3.12 Beurteilungskriterien des Preisgerichts

Architektonische Gestaltung- Städtebau / stadträumliche Gestaltung / Positionierung von Schule und

Sporthallen- Baukörper, Gestaltung, Ablesbarkeit der Funktionsbereiche- Architektonische Qualität der Innenräume- Integration des Informations- und Gedenkortes zur Zwangsarbeit in Rudow- Freianlagenkonzept Funktionen- Erschließung (außen u. Innen)- Funktionale Zuordnung- Räumliche Qualität / Clusterausbildung- Raumzuschnitte- Orientierung zu den Außenräumen- Freiflächen für Schule und Sportnutzung

Komfort und Gesundheit- Schallschutz- Tageslicht- Raumklima

Wirtschaftlichkeit- Flächeneffizienz- Nutzungsflexibilität- Lebenszykluskosten (Bau und Betrieb)- Einhaltung des Kostenrahmens

Ressourcen und Energie- Flächenversiegelung- Baustoffe- Energiebedarf- Energiebedarfsdeckung (Gebäudeintegration)

Realisierbarkeit - Programmerfüllung - Genehmigungsfähigkeit - Barrierefreiheit - Wirtschaftlichkeit von Bau und Betrieb - Einhaltung des Kostenrahmens

Neubau Clay-Schule / Teil 3 Wettbewerbsaufgabe Neubau Clay-Schule / Teil 4 Anhang 61Clay-Schule / Teil 4 Anhang 62

Teil 4 Anhang

4.1 Digitale Anlagen

4.1.0 Ausschreibung- Vorliegende Ausschreibung als .pdf-Datei mit farbigen Abbildungen

in 300dpi Auflösung01_ausschreibung_clay.pdf

4.1.1 CAD-Dateien- Lageplan auf der Grundlage des ALK (maßstabsunabhängig)

01_Lageplan _clay.dwg (vAutoCAD 2002)

- Vermesserplan Neudecker Weg 14-22/Köpenicker Straße(maßstabsunabhängig)02_Vermesserplan-clay.dwg (vAutoCAD 2002)

4.1.2 Informationspläne- Lageplan im M. 1:500

01_Lageplan_clay.pdf (M 1:500)

- Vermesserplan des Grundstücks Neudecker Weg 14-22/Köpenicker Straße im Maßstab 1:35002_Vermesserplan_clay.pdf (M 1:350)

- Schwarzplan 03_Schwarzplan _clay.pdf (M.1:8.000)

- Bebauungsplan04_Bebauungsplan_clay.pdf (M.1:500)

- Lagepläne von Ver- und Entsorgungsleitungen als .pdf-Dateien05_Stromversorgung_clay.pdf

06_Gas_clay.pdf

07_Fernwärme_clay.pdf

08_Be- und Entwässerung_clay.pdf

- Kartierung09_Übersicht Grabungsplan.pdf

4.1.3 Weitere Planungsunterlagen- Vorab-Energiekonzept

01_Vorab-Energiekonzept_clay.pdf

- Dokumentation Workshop02_Workshop_Dokumentation_clay.pdf

- Funktionsschemata03_Funktionssschema_clay.pdf

04_Funktioinsschema_NW_Clay.pdf

Neubau Clay-Schule / Teil 4 Anhang 62Clay-Schule / Teil 4 Anhang 62

- Brandschutzgutachten05_Brandschutz_Detailstellungnahme_clay.pdf

- Baugrundgutachten06_ Baugrundgutachten_clay.pdf

- Schallimmissionen07_ Schallgutachten_clay.pdf

- Denkmalpflegerisches Zwischengutachten Wirtschaftsbaracke08_ Denkmalpflege_Gutachten_clay.pdf

09_Dokumentation_Bergung Fassade_clay.pdf

- Abschlussbericht Bodenarchäologische Untersuchungen10_ Bodenarchäologie_clay.pdf

- Freianlagen Oberschulen11_Planung Freianlagen_clay.pdf

4.1.4 Raumprogramm- Raumprogramm Clay-Schule

01_Raumprogramm_clay.pdf

4.1.5 Rechtliche Grundlagen und Verordnungen- Bauordnung für Berlin (BauOBln) v. 29. September 2005), in Kraft

getreten am 1.Februar 2006, zuletzt geändert am 29. Juni 2011http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/bauen.shtml

- Allgemeine Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins (Anweisung Bau – Abau)http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/bauen.shtml

- Verordnung über Bauvorlagen, bautechnische Nachweise und der Verfahren im Einzelnen (Bauverfahrensverordnung - BauVerfVO) vom 19. Oktober 2006http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/bauen.shtml

- Rundschreiben im Bereich Bauen, Projektvorbereitung und -prüfung,Hochbau, Richtwerte und Standards, Senatsverwaltung für Stadtentwick-lung und Umwelthttp://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben/de/projekte_hochbau.s-

html

- Leitfaden zum Baunebenrecht zur Anwendung in den BauaufsichtlichenVerfahren entsprechend der Bauordnung für Berlin, Senatsverwaltung fürStadtentwicklung und Umwelt, 2014http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/download/bauen/leitfaden_baunebenrecht.pdf

- Verordnung über den Betrieb von baulichen Anlagen (Betriebs-Verord-nung – BetrVO) vom 10. Oktober 2007 (GVBl. S. 516) in der aktuellenFassung

Neubau Clay-Schule / Teil 4 Anhang 63Clay-Schule / Teil 4 Anhang 62

http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/download/bauen/BetrV.pdf

- Rundschreiben zu den Grundsätzen für die Betriebswassernutzung,Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, 2003http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben/de/bauen/RS_

VI_C_01-2003.pdf

- Verwaltungsvorschrift für die Anwendung von Umweltschutzanforderun-gen bei der Beschaffung von Liefer-, Bau- und Dienstleistungen (Verwal-tungsvorschrift Beschaffung und Umwelt – VwVBU)

http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/beschaffung/

- Baugesetzbuch BauGB in der aktuellen Fassunghttp://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bbaug/gesamt.pdf

- Energieeinsparverordnung EnEV vom 24. Juli 2007 (BGBl. I S. 1519),zuletzt geändert durch Art. 1 VO vom 18. November 2013 (BGBl.I S.3951 ff.) http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/enev_2007/gesamt.pdf

- Gesetz zur Einsparung von Energie in Gebäuden (Energieeinsparungsge-setz – EnEG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. September2005 (BGBl. I S. 2684), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4.Juli 2013 (BGBl. I S. 2197) geändert worden isthttp://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/eneg/gesamt.pdf

- Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz vom 7. August 2008 (BGBl. I S.1658), zuletzt geändert durch Artikel 14 des Gesetzes vom 21. Juli2014 (BGBl. I S. 1066)http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/eew_rmeg/gesamt.pdf

- Verordnung zur Durchführung der Energieeinsparverordnung inBerlin, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, 2010http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/bauen.shtml#verordnungen

- Richtlinie 2010/31/EU des Europäischen Parlamentes und des Ratesvom 19. Mai 2010 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden(Neufassung) http://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/PDF/?uri=CELEX:32010L0031&rid=3

- Leitfaden Nachhaltiges Bauen, Stand April 2013 http://www.nachhaltigesbauen.de/leitfaeden-und-arbeitshilfen-veroeffentlichungen/ leit-

faden-nachhaltiges-bauen-2013.html

- Ökologisches Bauen, Anforderungen an Baumaßnahmen, LeitfadenSenStadt 2007 https://www.ibb.de/PortalData/1/Resources/content/download/immo/OekoLeitfaden-

BlnE.pdf

- Leitfaden „Vogelfreundliches Bauen mit Glas und Licht“ http://www.vogelglas.info

- Verordnung zum Schutz des Baumbestandes in Berlin (BerlinerBaumschutzverordnung – BaumSchVO) vom 11.Januar 1982 (GVBl.

64Neubau Clay-Schule / Teil 4 AnhangClay-Schule / Teil 4 Anhang 62

S. 250), zuletzt geändert durch die Vierte Verordnung zur Änderungder Baumschutzverordnung vom 5. Oktober 2007 (GVBl. S. 558)http://www.stadtentwicklung.berlin.de/natur_gruen/naturschutz/downloads/rechtsgrundlagen/landesvo/andere/baumschvo.pdf

- Neue Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR) vom Bundesminis-terium für Arbeit und Soziales (BMAS) vom 1. September 2012 http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Arbeitsstaetten/ASR/ASR.html

- Muster-Richtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an Schulen(Muster-Schulbau-Richtlinie – MschulbauR) Fassung April 2009 http://www.bauordnungen.de/Schulbau-Richtlinie.pdf

- DGUV Vorschrift 81 (bisher: GUV-V S 1) – UnfallverhütungsvorschriftSchulen vom Mai 2001 mit Durchführungsanweisungen vom Juni2002 http://publikationen.dguv.de/dguv/udt_dguv_main.aspx?FDOCUID=24365

- Schulgesetz für Berlin, Schulrecht, in der Fassung vom 19.06.2012 http://gesetze.berlin.de/jportal/;jsessionid=21FFA65E6AEE7CBEF87190C57B4C596A.jpf4?quelle=jlink&query=SchulG+BE&psml=bsbeprod.psml&max=true&aiz=true#jlr-SchulGBErahmen

- Verordnung über die Schularten und Bildungsgänge der Sekundar-stufe I (Sekundarstufe I-Verordnung – Sek I-VO) vom 31.03.2010(GVBl. S. 175) in der Fassung vom 04.04.2012 http://gesetze.berlin.de/jportal/quelle=jlink&query=SekIV+BE&psml=bsbeprod.psml&max=true&aiz=true

- Verordnung über die gymnasiale Oberstufe (VO-GO) vom 18. April2007, zuletzt geändert durch Art. I Zweite ÄndVO vom 11.08.2011(GVBl. S. 430) http://gesetze.berlin.de/jportal/quelle=jlink&query=GymOstV+BE&psml=bsbeprod.psml&max=true&aiz=true

- Handbuch Design for all – Öffentlich zugängliche Gebäude, StandAugust 2012http://www.stadtentwicklung.berlin.de/bauen/barrierefreies_bauen/download/hand-

buch/BarrierefreiesBauen2012.pdf

- Handbuch Design for all – Öffentlicher Freiraum Berlin, Stand 2011http://www.stadtentwicklung.berlin.de/bauen/barrierefreies_bauen/download/designfo-

rall/Handbuch-Design_for_all_2011_broschure.pdf

- Konzept Barrierefrei, Anleitunghttp://www.stadtentwicklung.berlin.de/bauen/barrierefreies_bauen/download/Konzept_

Barrierefrei.pdf

- Ausführungsvorschriften zu §50 der Bauordnung für Berlin (BauOBln)über Stellplätze für Kraftfahrzeuge für schwer Gehbehinderte und Be-hinderte im Rollstuhl und Abstellmöglichkeiten für Fahrräder (AV Stellplätze)http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/download/bauen/20071

129-AV-Stellpl.pdf

- Richtlinien über Flächen für die Feuerwehr (MRFIFw), 2009http://www.is-argebau.de/verzeichnis.aspx?id=991&o=759O986O991

Neubau Clay-Schule / Teil 4 Anhang 65Clay-Schule / Teil 4 Anhang 62

4.1.6 Formblätter- Verfassererklärung (s. Teil 1 Pkt 1.15)

000000_verfassererklaerung_clayschule.doc

000000_verfassererklaerung_clayschule.pdf

- Formblatt Flächenermittlung Raumprogramm nach Teil 1 Pkt 1.10(sechsstellige Tarnnummer voranstellen)Formblatt_A_raumprogramm_clay.xls

Formblatt_A_raumprogramm_clay.pdf

- Formblatt Gebäudekenntwerte nach Teil 1 Pkt 1.10 (sechsstelligeTarnnummer voranstellen)Formblatt_B_gebäudekennwerte_clay.xls

4.1.7 Bilddokumentation- Bilddokumentation

01_Bilddokumentation_clay

- Luftbild, Stand 2014 als .tif-Datei02_Luftbild_clay.tif

Neubau Clay-Schule / Teil 4 Anhang

Auszug aus der Bilddokumentation

66

Neubau Clay-Schule / Teil 4 Anhang 67

Neubau Clay-Schule / Teil 4 Anhang 68

4.2 Quellenangaben

- Eigene Begehungen- Berlin und Seine Bauten; Teil IX, Industriebuten Bürohäuser, S. 79/80 Hrg.: Architekten- und Ingenieurverein zu Berlin, Verlag von Wilhelm Ernst

& Sohn, Berlin München Düsseldorf, 1971- Inventarisierungsliste des Landesdenkmalamtes

Internet

- Internetseite der Clay-Schule www.clay-chule.de

- Internetseite des Bezirksamtes Neukölln von Berlin www.berlin.de/ba-neukoelln

- Internetseite des Rudower Heimatvereins www.rudower-heimatverein.de

- Wikipedia www.wikipedia.de

- FIS-Broker (GIS) der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt

Abbildungsnachweis

Titelbild: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt BerlinLuftbild: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt BerlinFunktionsschemata: Architekturcontor, PotsdamFotodokumentation: Dietsch Architekten, Berlin

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