Neue Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und ... · Dr. Michael Glück, BG RCI Tagung für...
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Dr. Michael Glück, BG RCI Tagung für Betriebsräte, 18.05.2011 in Bad Kissingen
Neue Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für
Arbeitssicherheit“ (DGUV Vorschrift 2)
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Was erwartet Sie in den kommenden 45 Minuten
1. Hintergründe zur Entstehung der DGUV Vorschrift 2
2. Ermittlung des Personalaufwandes für die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung
3. Betrachtung Vorteile/Neuerungen
4. Neue Zeiten neue Zeiten?
5. Unterstützungsmaßnahmen DGUV/BG RCI
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DGUV Vorschrift 2 - neue Konzeption
Auftrag des Staates:Reformierung der betriebsärztlichen undsicherheitstechnischen Regelbetreuung für Betriebe mitmehr als 10 Beschäftigten
Ziele der Reform:� Gleichbehandlung gleichartiger Betriebe� Stärkere Ausrichtung an den betrieblichen
Gefährdungen der Beschäftigten� Eine einheitliche UVV für gewerbliche BGen und UVT der
öffentlichen Hand zum 1. Januar 2011� Konsens mit den Genehmigungsbehörden
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DGUV-Vorschrift 2 - Abstimmung des Konzeptes
� Enge Abstimmung mit den Genehmigungsbehörden (seit Mitte 2008)
� Präventionsleiter-Arbeitsgruppe bei der DGUV erarbeitet Mustertext (seit Oktober 2008)
� Grundsatzausschuss Prävention (GAP)des DGUV-Vorstandes stimmt zu (April 2009)
� Mitgliederversammlung der DGUV stimmt zu (Juni 2009)
� Die Präventionsausschüsse der BG RCI stimmen dem Mustertext im Grundsatz zu (Herbst 2009)
� DGUV gibt Mustertext frei und erteilt Auftragzur Umsetzung (17.12.2009)
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DGUV Vorschrift 2 - momentaner Stand
� Anfang 2010: Anpassung des Mustertextes an BG RCI
� April 2010: Der Entwurf der DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ der BG RCI wird nach Beratung und Verabschiedung in der Selbstverwaltung über die DGUV zurVorgenehmigung an das BMAS geschickt
� 08. September 2010: BG RCI erhält die Vorgenehmigung
� 16. November 2010: Die Vertreterversammlung der BG RCI beschließt die DGUV Vorschrift 2
� 03. Dezember 2010: Das BMAS genehmigt die DGUV Vorschrift 2
� 01. Januar 2011: Die neue DGUV Vorschrift 2 ist in Kraft getreten
� Die Bekanntmachung ist in der November/Dezember 2010-Ausgabe im BG RCI.magazin und auf der Homepage der BG RCI erfolgt.
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Betriebsspezifische Betreuung
DGUV Vorschrift 2 - neue Konzeption
Grundbetreuung • Basisleistungen unabhängig von Art und Größe des Betriebs (Anhang 3)
• Feste Einsatzzeiten pro Beschäftigtem• Höhe orientiert sich am
Gefährdungspotenzial der Branche
• Spezifische Aspekte der Betreuung• Inhalt und Umfang sind flexibel, aber
verbindlich, auf Basis eines Leistungs-katalogs zu ermitteln (Anhang 4)
• Aufwand orientiert sich an den betrieblichen Gefährdungen
Gesamtbetreuung =
+
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� 3 Betreuungsgruppen, abhängig vom Gefährdungspotenzial
� Einsatzzeiten (EZ) = Summe Betriebsarzt (BA) und Fachkraftfür Arbeitssicherheit (Sifa), Aufteilung durch den Betrieb
� Mindestanteil einer „Fachdisziplin“: 20%, jedoch nicht weniger als 0,2 h/a je Beschäftigtem (Schutzklausel)
� Grundsatz: Gleichartige Betriebe sind gleichartig zu veranlagen!
DGUV Vorschrift 2 - Grundbetreuung
0,51,52,5Einsatzzeit pro Beschäftigtem/-r (h/a), Summe BA + Sifa
niedrigmittelhochGefährdungspotenzial
IIIIIIGruppe
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� Auftrag: Die Berufsgenossenschaften weisen alle Wirtschafts-zweige anhand einer WZ-Kode-Liste einer Betreuungsgruppe zu
� Die BG RCI hat auf Basis einer Eingruppierungshilfe der DGUVihre Wirtschaftszweige einer der drei möglichen Betreuungs-gruppen zugewiesen
� Im Rahmen der notwendigen übergreifenden Abstimmungen waren Kompromisse mit anderen BGen bei einzelnen WZ-Kodes erforderlich
� In der abgestimmten Tabelle sind die Branchen der BG RCI inallen drei Betreuungsgruppen vertreten
DGUV Vorschrift 2 - Grundbetreuung
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Eingruppierungshilfe der DGUV angewendet auf die Branche Chemie:
11 - 1819 - 2627 - 33
Gruppe
III
Gruppe
II
Gruppe I
23
611 - 156 - 101 - 52Arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren (Anhang 2)
2> 0,60,3 - 0,6< 0,31Berufskrankheiten (neue BK-Rente)
2> 2,01,0 - 2,0< 1,01Berufskrankheiten (bestätigte BK)
2> 1,60,8 - 1,6< 0,82Arbeitsunfälle (neue Unfallrenten)
2> 46 23 - 46< 232Arbeitsunfälle (meldepflichtig)
920 - 2810 - 191 - 93Anzahl Gefährdungen (Anhang 1)
321
SummeFaktor GewichtungBewertungsaspekt
DGUV Vorschrift 2 - Grundbetreuung
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� Auftrag: Die Berufsgenossenschaften weisen alle Wirtschafts-zweige anhand einer WZ-Kode-Liste einer Betreuungsgruppe zu
� Die BG RCI hat auf Basis einer Eingruppierungshilfe der DGUVihre Wirtschaftszweige einer der drei möglichen Betreuungs-gruppen zugewiesen
� Im Rahmen der notwendigen übergreifenden Abstimmungen waren Kompromisse mit anderen BGen bei einzelnen WZ-Kodes erforderlich
� In der abgestimmten Tabelle sind die Branchen der BG RCI inallen drei Betreuungsgruppen vertreten
DGUV Vorschrift 2 - Grundbetreuung
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WZ-Kode-Liste für BG RCI (Auszug!)= Anlage 3 zur DGUV Vorschrift 2
Bergbau
Zucker
Leder
Papier
Chemie
Steinbruch
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Vier Schritte zur Grundbetreuung
Ermittlung der Beschäftigtenzahlen1. Schritt1. Schritt1. Schritt1. Schritt
Ermittlung, in welche Betreuungsgruppe der Betrieb fällt (entsprechend der WZ-Kode-Liste)
2. Schritt2. Schritt2. Schritt2. Schritt
Berechnung der gemeinsamen Grundbetreuung für Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit entsprechend der Betreuungsgruppe auf Basis der Beschäftigtenzahl
3. Schritt3. Schritt3. Schritt3. Schritt
Prozentuelle Aufteilung der Grundbetreuung zwischen Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit (Schutzklausel beachten!)
4. Schritt4. Schritt4. Schritt4. Schritt
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DGUV Vorschrift 2 - Betriebsspezifische Betreuung
Leistungskatalog
� verbindliche Vereinbarung Unternehmer mit BA und Sifa� Mitbestimmung von Betriebs- oder Personalrat� Aufgabenfelder, Auslösekriterien und Aufwandskriterien
1 AufgabenfeldBetriebliche Aktionen, Programme und Maßnahmen
2 AufgabenfelderExterne Entwicklung mit spezifischem Einfluss auf die
betriebliche Situation
5 AufgabenfelderBetriebliche Veränderungen in den Arbeitsbedingungen und
in der Organisation
8 AufgabenfelderRegelmäßig vorliegende betriebsspezifische Unfall- und
Gesundheitsgefahren, Erfordernisse zur menschen-
gerechten Arbeitsgestaltung
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Auslösekriterien – am Beispiel 2.1 des Leistungskatalogs:Beschaffung von grundlegend neuartigen Maschinen und Geräten
��� Es bestehen keine standardisierten Lösungen
��� Es sind völlig veränderte Anforderungen an die Qualifikation / arbeitsschutzgerechtes Verhalten zu erwarten
��� Bisherige Schutzmaßnahmen können nicht / nur bedingt übertragen werden
��� Es wird eine neuartige Organisation erforderlich
Ja �
Nein �
Bewertung:Bei mindestens einem zutreffend „Ja“ ist betriebsspezifische Betreuung erforderlich
��� Es entstehen andere / neue Schnittstellen zu bestehenden Arbeitssystem, Dokumentation erforderlich
��� Veränderte Wirkungen auf die Arbeitsumgebung
��� Neuartige Gefahrenquellen können auftreten
�
Nein
Betriebsspez. Betreuung erforderlichJaAuslösekriterien
Anlass liegt vor
Trifft zu
�� Neuartige / neue Risiken sind zu erwartenJa�
Nein�
DGUV Vorschrift 2 - Betriebsspezifische Betreuung
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Aufwandskriterien – am Beispiel 2.1 des Leistungskatalogs:Beschaffung von grundlegend neuartigen Maschinen und Geräten
Sifa
Personalauf-wand
� �
BA
� Unterstützung bei Gefährdungsermittlung und Risikobeurteilung der zu verändernden Arbeitssysteme
� Beraten zur Ermittlung von Anforderungen an die zu beschaffenden Maschinen, Geräte
� Aufarbeitung relevanter Vorschriften und Regeln, des Standes der Technik, entsprechend umfassende Recherchen
� Mitwirkung an der Erstellung von Pflichtenheften / Ausschreibung
� Beratung zu den Anforderungen beim Einsatz neuartiger Maschinen, Geräte, ... (technisch, organisatorisch, personell)
� Mitwirkung bei der Bewertung von Angeboten sowie Vertragsgestaltung
� Überprüfen auf Erfüllung vereinbarter Anforderung bei Lieferung, Aufstellung, Montage, ...
� Mitwirkung bei Realisierung der Veränderungen; Unterstützung bei der Abnahme
� Wirkungskontrolle
� Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilung
Beschreibung der Leistungen
Temporär�
Dauerhaft�
Dauer der Maßnahme
DGUV Vorschrift 2 - Betriebsspezifische Betreuung
Std. Std.
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Entscheidung ob Aufwand dauerhaft bzw. temporär ist 3. Schritt3. Schritt3. Schritt3. Schritt
Ermitteln des Personalaufwandes anhand der Aufwandskriterien individuell für Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit
4. Schritt4. Schritt4. Schritt4. Schritt
Sichten der Aufgabenfelder: Welche sind von Relevanz?
1. Schritt1. Schritt1. Schritt1. Schritt
Auslösekriterien anwenden: Auslöseschwelle überschritten?
2. Schritt2. Schritt2. Schritt2. Schritt
Vier Schritte zur Betriebsspezifischen Betreuung
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DGUV V2 - Vorteile zur bisherigen BGV A2
� Gefährdungsbeurteilung ist Maßstab für die Betreuung
� Keine starre, bürokratisch festgelegte Einsatzzeiten
� Eigenverantwortung des Unternehmers wird vergrößert
� Ungleichbehandlungen zwischen den Branchen werden beseitigt
� Betriebsspezifische Betreuung ist „maßgeschneidert“
� Inhaltliche Aspekte der Arbeiten von BA und Sifa rücken in denVordergrund
� Mitbestimmung von Betriebs- oder Personalrat wird gestärkt
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DGUV V2 - Neuerungen zur bisherigen BGV A2
� Keine gesonderte Berücksichtigung von Verwaltungsanteilen
� Keine Degressionsregelung
� Keine Regelung zu Industrieparks und Gewerbepools
� Keine Regelung zur persönlichen Jahresmindesteinsatzzeit
� Ggf. erforderliche spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeunter-suchungen (z.B. G-Untersuchungen nach ArbMedVV) sind bei der betriebsspezifischen Betreuung zu berücksichtigen
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Neue Zeiten - neue (Einsatz-)Zeit?
380,40,20,21,5>10000
270,60,40,21,54001 - 10000
231,20,90,31,51001 - 4000
191,61,30,31,5501 - 1000
192,11,70,41,550 - 500
172,42,00,41,511 - 50
Zeitanteil
Ba (%)Ba + SifaSifaBaBa + SifaBeschäftigte
Grundbetreuung ∗∗∗∗
(ohne betriebsspezifische Betreuung!)
Grundbetreuung
(ohne betriebsspezifische
Betreuung!)
Bisherige BGV A2
(BG Chemie)
Neue DGUV Vorschrift 2
Betreuungsgruppe II
∗∗∗∗ Einsatzzeit (in Produktionsbereichen) pro Beschäftigtem/-r und Jahr in Stunden
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DGUV Vorschrift 2 - Modellrechnungen Chemie
Einsatzstunden
0
5000
10000
15000
20000
25000
30000
0 2000 4000 6000 8000 10000 12000
Beschäftigte
Stu
nd
en
Grundbetreuung Betreuungsgruppe II(1,5 h pro MA/Jahr)
Szenario: Grundbetreuung Gruppe II
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Einsatzstunden
0
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10000
15000
20000
25000
30000
0 2000 4000 6000 8000 10000 12000
Mitarbeiter
Stu
nd
en
Grundbetreuung Betreuungsgruppe II(1,5 h pro MA/Jahr)
Bisherige BGV A2 gesamt
Szenario: Grundbetreuung Gruppe II
DGUV Vorschrift 2 - Modellrechnungen Chemie
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Einsatzstunden
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10000
15000
20000
25000
30000
0 2000 4000 6000 8000 10000 12000
Mitarbeiter
Stu
nd
en
Grundbetreuung Betreuungsgruppe II (1,5 h pro MA/Jahr)
Betriebsspezifis
cher
Anteil (Modell !
)
Bisherige BGV A2 gesamt
Szenario: Grundbetreuung Gruppe II
DGUV Vorschrift 2 - Modellrechnungen Chemie
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Die DGUV bietet an bzw. entwickelt:
� Allgemeine Broschüre mit Hintergrundinformationen aaaa
� Flyer aaaa
� Informationsveranstaltungen aaaa
� Internetinformationen (www.dguv.de → Prävention aaaa
→ Vorschriften und Regeln → DGUV Vorschrift 2)
� Konkrete betriebliche Anwendungsbeispiele aaaa
� Fragenkatalog (häufig gestellte Fragen und Antworten) aaaa
� Online-Tool (editierbare Leistungskataloge)
� PowerPoint-Präsentation
� E-Learning-Modul
DGUV Vorschrift 2 – Unterstützungsmaßnahmen
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Umsetzung durch die BG RCI
1. Individuelle Beratung
durch Aufsichtsperson zu allen Themen der DGUV Vorschrift 2 aaaa
2. BG RCI Magazin aaaa
Übersichtsartikel zur DGUV Vorschrift 2 im BG RCI.Magazin November/Dezember 2010
3. Informationsbroschüre (aaaa)mit Hilfestellungen, Erklärungen und Erläuterungen, die für alle Branchen der BG RCI relevant sind
4. BG RCI Magazin Artikelserie mit guten Praxisumsetzungsbeispielen
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Umsetzung durch die BG RCI
5. Informationen im Internet: www.bgrci.de
• Übersichtsartikel zur DGUV Vorschrift 2 aus dem BG RCI.Magazin aaaa
• Gute Praxisbeispiele der Artikelreihe im BG RCI.Magazin
• Elektronische Datei mit dem Text der DGUV Vorschrift 2 aaaa
• Link zur Homepage der DGUV mit allen dort zur Verfügung aaaastehenden Informationen
• Häufig gestellte Fragen (FAQ) von allgemeiner Bedeutung der DGUV aaaa
• Spezielle zusätzliche branchenspezifische FAQ (aaaa)
• Bedeutung der DGUV Vorschrift 2 für die unter Bergrecht (aaaa)fallenden Mitgliedsbetriebe der BG RCI (als FAQ)
• Betriebsspezifische Ermittlungsbeispiele für die Branchen der BG RCI
• Zuordnungstabelle: Gefahrtarif → WZ-Kode-Liste aaaa
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Umsetzung durch die BG RCI
6. Interaktives Online-ToolGrundbetreuung und Betriebsspezifischer Teil der Betreuung als interaktives „Online-Tool“ mit den „Auslösekriterien“ und „Aufwandskriterien“ gemäß Anhang 4 der DGUV Vorschrift 2 (dient ausgefüllt auch zur Dokumentation)
7. Handlungshinweise für Aufsichtspersonen: aaaaUmsetzung der DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ bei der Betreuung von Industrieparks, Chemieparks und Chemie-Großbetrieben
8. Informationsveranstaltungender BG RCI zur DGUV Vorschrift 2:
• 11. Mai 2011 in Siegen aaaa
• 19. Mai 2011 in Schneverdingen
• 15. Sept. 2011 in Ulm oder Augsburg (noch in Abklärung)
• 20. Sept. 2011 in Magdeburg
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DGUV-Vorschrift 2 – Klein(st)betriebsbetreuung
� Die Einsatzzeiten-freie Form der Betreuung für Kleinstbetriebe mit bis zu10 Beschäftigten (Anlage 1) bleibt unverändert erhalten.
� Die Alternativen ASiG-Betreuungen (Unternehmermodelle) derFusionspartner (Anlagen 3) bleiben in der neuen DGUV-Vorschrift 2entsprechend der bisher gültigen Bestimmungen der Fusionspartner für eine Übergangszeit erhalten.
� Als Anlage 3a ist das Unternehmermodell der ehem. Steinbruchs-BG, als Anlage 3b, das Unternehmermodell der ehem. BG Chemie und alsAnlage 3c das Unternehmermodell der ehem. Lederindustrie-BG Bestandteil der DGUV Vorschrift 2 der BG RCI.
� Für Unternehmen, die nach dem 1. Januar 2010 Mitglied der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industriegeworden sind, gilt die Anlage 3 derjenigen ehemaligen Berufsgenossenschaft, die für das Unternehmen zuständig gewesen wäre.