Neues zum elektronischen Beförderungspapier … · Dauerhafte Speicherung auf den Datenendgeräten...

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Logistics Schenker Deutschland AG Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Beck Pfälzer GefahrGutForum Ludwigshafen, 17.02.2016 Neues zum elektronischen Beförderungspapier Anforderungen für den Einsatz eines elektronischen (Gefahrgut)- Beförderungspapiers

Transcript of Neues zum elektronischen Beförderungspapier … · Dauerhafte Speicherung auf den Datenendgeräten...

Logistics

Schenker Deutschland AG

Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Beck

Pfälzer GefahrGutForum

Ludwigshafen, 17.02.2016

Neues zum elektronischen Beförderungspapier

Anforderungen für den Einsatz eines elektronischen (Gefahrgut)-

Beförderungspapiers

Logistics

Elektronische Gefahrgutinformation (Bsp. Nahverkehr)

seit 01.01.2016 zulässig

Logistics

Elektronische Gefahrgutinformation (Bsp. Nahverkehr)

seit 01.01.2016 zulässig

Voraussetzungen

Formal:

Auslegungshinweise zur Anwendung eines

„elektronischen Beförderungspapiers“ zum

01.01.2016 wurden vom Bundesverkehrs-

ministeriums (BMVI) im Verkehrsblatt Heft

14/2015 am 31. Juli 2015 im Bundesanzeiger

veröffentlicht!

Geltungsbereich:

Nur Deutschland

Logistics

Elektronische Gefahrgutinformation (Bsp. Nahverkehr)

seit 01.01.2016 zulässig

Was ist zu tun?

Logistics

Elektronische Gefahrgutinformation (Bsp. Nahverkehr)

seit 01.01.2016 zulässig

Voraussetzungen/Herausforderungen/Hürden

Materiell:

1. Anforderungen an die Datenspeicherung und Datenausgabe Dauerhafte Speicherung auf den Datenendgeräten (z.B. Tablets, Smartphones, OBU‘s)

Datenspeicher müssen gegen übliche Transportbeanspruchungen wie z.B. Hitze, Kälte,

Stoßempfindlichkeit getestet sein.

Sicherstellung der Energiespeicherung- bzw. Energiezufuhr während des Transportes.

Der Bildschirm muss eine angemessene Lesbarkeit der Gefahrgutinformationen sicherstellen:

Mindestens 10 Zoll bei freiem Layout z.B. eines pdf-Dokuments (heute 1 Seite Papier)

Mindestens 3,5 Zoll bei Darstellung von mindestens einer Gefahrgutposition (Eintragung)

ADR/RID: Es ist ein mobiles Datenendgerät zu verwenden.

ADN: Mobil oder bordeigenes fest installiertes Datenendgerät zu verwenden.

Besonderheit ADR: Lose Schüttung oder Tanktransporte in Fahrzeugen mit max.

3 UN-Nummern ist ein fest installiertes Datenendgerät ohne Drucker zulässig.

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Elektronische Gefahrgutinformation (Bsp. Nahverkehr)

seit 01.01.2016 zulässig

Voraussetzungen/Herausforderungen/Hürden

Materiell:

2. Anforderungen an die Datenspeicherung auf einem stationären Server (TP2) Dauerhafte Speicherung auf einem betriebsinternen Server (Disposition), mindestens während

der Dauer der Beförderung und muss über eine Notrufnummer erreichbar sein.

Gefahrgut-Datenübermittlung an die Rettungskräfte muss

im pdf oder xml-Format möglich sein.

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Elektronische Gefahrgutinformation (Bsp. Nahverkehr)

seit 01.01.2016 zulässig

TP 1b Management Service

TP 1a Management Service

Mögliche Systemarchitektur

Abfragen:

• Pol. Kennzeichen als

eindeutiges Identifizierungs-

merkmal des Fahrzeugs

Kundensysteme TP2

(z.B. Dispoprogramm)

.pdf

.xml

TP 1 Management Service

(privatwirtschaftlich organisiert)

Information

Autorisierte Stelle

(Rettungskräfte, Polizei)

www.

Autorisierung

Autorisierung:

1. Phase: Definierte Liste von berechtigten Telefonnummern (Pflege

BMVI)

2. Phase: Zertifikat

Rundabfragen müssen möglich sein

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Elektronische Gefahrgutinformation (Bsp. Nahverkehr)

seit 01.01.2016 zulässig

Voraussetzungen/Herausforderungen/Hürden

Materiell:

3. Kennzeichnung der Fahrzeuge im Straßenverkehr bei Nutzung elektr. Papiere Vorne und hinten am Fahrzeug.

Klappbare oder magnetische (abnehmbare)Tafeln.

Max. 50 cm von den O-Tafeln entfernt.

Mindestens 15-minütiger Feuerwiderstand gegen lösen.

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Elektronische Gefahrgutinformation (Bsp. Nahverkehr)

seit 01.01.2016 zulässig

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Elektronische Gefahrgutinformation (Bsp. Nahverkehr)

seit 01.01.2016 zulässig

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Elektronische Gefahrgutinformation (Bsp. Nahverkehr)

seit 01.01.2016 zulässig

Logistics

Elektronische Gefahrgutinformation (Bsp. Nahverkehr)

seit 01.01.2016 zulässig

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Elektronische Gefahrgutinformation (Bsp. Nahverkehr)

seit 01.01.2016 zulässig

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Elektronische Gefahrgutinformation (Bsp. Nahverkehr)

seit 01.01.2016 zulässig

Voraussetzungen/Herausforderungen/Hürden

Organisatorisch:

Für den Fall, dass für einen Teil der Ladung kein elektronisches

Beförderungsdokument verwendet werden soll, muss die Kennzeichnung entfernt

und zudem für die gesamte Ladung ein Beförderungspapier in Papierform

bereitgestellt werden.

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Elektronische Gefahrgutinformation (Bsp. Nahverkehr)

seit 01.01.2016 zulässig

Voraussetzungen/Herausforderungen/Hürden

Organisatorisch:

Der Fahrzeugführer hat bei Kontrollen mitzuwirken und z.B. den Kontrollierenden

mit dem Datenendgerät zu begleiten.

Für den Notfall ist für die Rettungskräfte im Führerhaus ein Hinweis zum

Zugriff auf die Gefahrgutinformationen im Datenendgerät anzubringen.

Fahrzeuge müssen vorne und hinten mit einer Notrufnummer versehen sein (solange, bis eine

TP1 zur Verfügung steht).

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Elektronische Gefahrgutinformation im Nahverkehr

Vorteile/Chancen:

Warnhinweis bei Abholern welcher signalisiert, dass das Fahrzeug kennzeichnungspflichtig ist.

Automatische Neuberechnung der „Punkte“ gemäß 1.1.3.6.3 ADR bzw. 5.4.1.1.1 f) Bem. 1 auf

den Scanner nach jeder Be- und Entladung.

Fahrer ist jederzeit über den Transport HCDG (Tab. 1.10.3.1.2) informiert und in der Lage die

besonderen Sicherungsmaßnahmen seines Verantwortungsbereichs (ADR 1.10ff) einzuhalten.

Überwachungsorgane können alle Gefahrgutinformationen strukturiert vom Display ablesen und

bei Bedarf digital erhalten. Bei Ausfall der Technik können alle relevanten Informationen auch vom

Versandhaus per Mail oder FAX im Bedarfsfall zeitnah weiter geleitet werden (Backup gemäß

5.4.0.3 ADR erfüllt).

Gezielte strukturierte Informationen über Schnittstellen an Rettungskräfte, Erhöhung der

Reaktionszeit und somit der Sicherheit.

Schnittstelle zu einem zentralen Server (TP1) möglich mit Info über Gefahrgut-Ladung und

genauen Standort (GPS) > Zukünftige europäische Lösung berücksichtigt.

Ressourcenschonung

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Unser Ziel

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