Neueste Änderungen im chinesischen PatG

38
www.tergau.com 1 Neueste Änderungen im chinesischen PatG Rechtsgrundlagen: 1.Die dritte Änderung des chinesischen Patentgesetzes ist am 01.10.2009 in Kraft getreten. 2.Neue Durchführungsverordnung zum chinesischen Patentgesetz, in Kraft getreten am 01.02.2010.

description

Rechtsgrundlagen: 1.Die dritte Änderung des chinesischen Patentgesetzes ist am 01.10.2009 in Kraft getreten. 2.Neue Durchführungsverordnung zum chinesischen Patentgesetz, in Kraft getreten am 01.02.2010. Neueste Änderungen im chinesischen PatG. Rechtsgrundlagen: - PowerPoint PPT Presentation

Transcript of Neueste Änderungen im chinesischen PatG

Page 1: Neueste Änderungen im chinesischen PatG

www.tergau.com 1

Neueste Änderungen im chinesischen PatG

Rechtsgrundlagen:

1.Die dritte Änderung des chinesischen Patentgesetzes ist am 01.10.2009 in Kraft getreten.

2.Neue Durchführungsverordnung zum chinesischen Patentgesetz, in Kraft getreten am 01.02.2010.

Page 2: Neueste Änderungen im chinesischen PatG

www.tergau.com 2

Neueste Änderungen im chinesischen PatG

Rechtsgrundlagen:

3. Neue Prüfungsrichtlinien, in Kraft getreten am 01.02.2010.

Page 3: Neueste Änderungen im chinesischen PatG

www.tergau.com 3

Neueste Änderungen im chinesischen PatG

Die neuesten Änderungen im Überblick:

1. Absoluter Neuheitsbegriff

Früher: zu berücksichtigende Offenbarungen in

(schriftlichen) Publikationen weltweit, aber Offenbarungen auf andere Art und Weise, z.B. Benutzung, nur in China

Page 4: Neueste Änderungen im chinesischen PatG

www.tergau.com 4

Neueste Änderungen im chinesischen PatG

Die neuesten Änderungen im Überblick:

1. Absoluter Neuheitsbegriff

Jetzt: Offenbarung auf irgend eine Art und Weise irgendwo in der Welt , Art. 22 PatG n.F.

Page 5: Neueste Änderungen im chinesischen PatG

www.tergau.com 5

Neueste Änderungen im chinesischen PatG

Die neuesten Änderungen im Überblick:

2. Geheimhaltungsprüfung/Vertraulichkeitsprüfung

Früher: Erstanmeldungspflicht als CN

Patent/Gebrauchsmuster, wenn die Erfindung in China gemacht wurde, allerdings beschränkt auf chinesische natürliche oder juristische Personen bzw. sonstige chinesische Rechtssubjekte

Page 6: Neueste Änderungen im chinesischen PatG

www.tergau.com 6

Neueste Änderungen im chinesischen PatG

Die neuesten Änderungen im Überblick:

2. Geheimhaltungsprüfung/Vertraulichkeitsprüfung

Jetzt: a) Erstanmeldungspflicht entfällt, stattdessen die

Geheimhaltungsprüfung, bevor die Erfindung im Ausland angemeldet werden darf, Art. 20 PatG.

Page 7: Neueste Änderungen im chinesischen PatG

www.tergau.com 7

Neueste Änderungen im chinesischen PatG

Die neuesten Änderungen im Überblick:

2. Geheimhaltungsprüfung/Vertraulichkeitsprüfung

Jetzt: b) betrifft allerdings jede natürliche oder juristische

Person, also insb. auch ausländische Unternehmen Auswirkung auf Technology transfer aus China

Page 8: Neueste Änderungen im chinesischen PatG

www.tergau.com 8

Neueste Änderungen im chinesischen PatG

Die neuesten Änderungen im Überblick:

2. Geheimhaltungsprüfung/Vertraulichkeitsprüfung

Verfahren/Zeitrahmen:Drei Optionen:

a) direkt eine sog. „foreign filing license“ beantragen, oder

b) ein CN Patent oder CN Gebrauchsmuster anmelden, und gleichzeitig oder danach eine „foreign filing license“ beantragen, oder

Page 9: Neueste Änderungen im chinesischen PatG

www.tergau.com 9

Neueste Änderungen im chinesischen PatG

Die neuesten Änderungen im Überblick:

2. Geheimhaltungsprüfung/Vertraulichkeitsprüfung

Verfahren/Zeitrahmen:Drei Optionen:

c) eine PCT-Anmeldung beim SIPO (CN Patentamt) als Anmeldeamt (sog. „receiving office“) machen, die PCT-Anmeldung gilt automatisch als Antrag für eine „foreign filing license“.

Page 10: Neueste Änderungen im chinesischen PatG

www.tergau.com 10

Neueste Änderungen im chinesischen PatG

Die neuesten Änderungen im Überblick:

2. Geheimhaltungsprüfung/Vertraulichkeitsprüfung

Verfahren/Zeitrahmen:Zeitrahmen:

a) und b) Das SIPO hat vier Monate Zeit, um eine vorläufige Prüfung vorzunehmen:

aa) eine foreign filing license innerhalb von vier Monaten ab Antragseingang erlassen Anmeldung im Ausland erlaubt, oder

Page 11: Neueste Änderungen im chinesischen PatG

www.tergau.com 11

Neueste Änderungen im chinesischen PatG

Die neuesten Änderungen im Überblick:

2. Geheimhaltungsprüfung/Vertraulichkeitsprüfung

Verfahren/Zeitrahmen:Zeitrahmen:

bb) kein ausdrücklicher Bescheid innerhalb von vier Monaten ab Antragseingang Anmeldung im Ausland ebenfalls erlaubt, oder

Page 12: Neueste Änderungen im chinesischen PatG

www.tergau.com 12

Neueste Änderungen im chinesischen PatG

Die neuesten Änderungen im Überblick:

2. Geheimhaltungsprüfung/Vertraulichkeitsprüfung

Verfahren/Zeitrahmen:Zeitrahmen:

cc) eine vorläufige Entscheidung innerhalb von vier Monaten ab Antragseingang erlassen, dass die Erfindung möglicherweise geheimgehalten werden müßte abwarten:

Page 13: Neueste Änderungen im chinesischen PatG

www.tergau.com 13

Neueste Änderungen im chinesischen PatG

Die neuesten Änderungen im Überblick:

2. Geheimhaltungsprüfung/Vertraulichkeitsprüfung

Verfahren/Zeitrahmen:Zeitrahmen:

aaa) Zustimmung oder kein ausdrücklicher Bescheid innerhalb von 6 Monaten ab Antragseingang Anmeldung im Ausland erlaubt, oder

Page 14: Neueste Änderungen im chinesischen PatG

www.tergau.com 14

Neueste Änderungen im chinesischen PatG

Die neuesten Änderungen im Überblick:

2. Geheimhaltungsprüfung/Vertraulichkeitsprüfung

Verfahren/Zeitrahmen:Zeitrahmen:

bbb) Entscheidung innerhalb von 6 Monaten ab Antragseingang, dass die Erfindung geheim zu halten ist Anmeldung im Ausland nicht erlaubt.

Page 15: Neueste Änderungen im chinesischen PatG

www.tergau.com 15

Neueste Änderungen im chinesischen PatG

Die neuesten Änderungen im Überblick:

2. Geheimhaltungsprüfung/Vertraulichkeitsprüfung

Verfahren/Zeitrahmen:Zeitrahmen:

c) PCT-Anmeldungaa) Die Erfindung soll geheimgehalten werden: innerhalb von

3 Monaten ab Abmeldetag den Anmelder benachrichtigen und die internationale Phase stoppen, oder

Page 16: Neueste Änderungen im chinesischen PatG

www.tergau.com 16

Neueste Änderungen im chinesischen PatG

Die neuesten Änderungen im Überblick:

2. Geheimhaltungsprüfung/Vertraulichkeitsprüfung

Verfahren/Zeitrahmen:Zeitrahmen:

c) PCT-Anmeldungbb) Die Erfindung ist nicht geheimhaltungsbedürftig: die PCT-

Anmeldung wird ganz normal weiter bearbeitet.

Page 17: Neueste Änderungen im chinesischen PatG

www.tergau.com 17

Neueste Änderungen im chinesischen PatG

Die neuesten Änderungen im Überblick:

2. Geheimhaltungsprüfung/Vertraulichkeitsprüfung

Verfahren/Zeitrahmen:

Pro und Kontra der drei Optionen

a) Patentbeschreibung nur in Chinesisch, sowohl Prioritätsdatum als auch Anmeldedatum wird hinausgezögert.

Page 18: Neueste Änderungen im chinesischen PatG

www.tergau.com 18

Neueste Änderungen im chinesischen PatG

Die neuesten Änderungen im Überblick:

2. Geheimhaltungsprüfung/Vertraulichkeitsprüfung

Verfahren/Zeitrahmen:

Pro und Kontra der drei Optionen

b) Patentbeschreibung nur in Chinesisch, aber zumindest das Prioritätsdatum wird gesichert (durch die CN-Anmeldung).

Page 19: Neueste Änderungen im chinesischen PatG

www.tergau.com 19

Neueste Änderungen im chinesischen PatG

Die neuesten Änderungen im Überblick:

2. Geheimhaltungsprüfung/Vertraulichkeitsprüfung

Verfahren/Zeitrahmen:

Pro und Kontra der drei Optionen

c) PCT-Anmeldung: Patentbeschreibung kann auch in Englisch sein. Da aber das SIPO das sog. „receiving office“ (Anmeldeamt) ist, ist SIPO automatisch auch die internationale Recherchebehörde (ISA) und die internationale vorläufige Prüfungsbehörde (IPEA).

Page 20: Neueste Änderungen im chinesischen PatG

www.tergau.com 20

Neueste Änderungen im chinesischen PatG

Die neuesten Änderungen im Überblick:

2. Geheimhaltungsprüfung/Vertraulichkeitsprüfung

Konsequenz des Verstoßes gegen die Geheimhaltungsprüfung/Vertraulichkeitsprüfung:

Es darf für diese Erfindung kein CN Patent oder CN Gebrauchsmuster mehr erteilt werden/bei späterer Entdeckung Nichtigkeit.

Page 21: Neueste Änderungen im chinesischen PatG

www.tergau.com 21

Neueste Änderungen im chinesischen PatG

Die neuesten Änderungen im Überblick:

3. Wegfall der sog. „Auslandskonzession“ für Vertreter/Vertreterzusammenschlüsse

Früher: Chinesische Anmelder, die ein Schutzrecht im Ausland

anmelden möchten, mussten bestimmte, mit einer besonderen Erlaubnis ausgestattete Vertreterkanzleien beauftragen.

Page 22: Neueste Änderungen im chinesischen PatG

www.tergau.com 22

Neueste Änderungen im chinesischen PatG

Die neuesten Änderungen im Überblick:

3. Wegfall der sog. „Auslandskonzession“ für Vertreter/Vertreterzusammenschlüsse

Jetzt: Chinesische Anmelder, die ein Schutzrecht im Ausland

anmelden möchten, dürfen jede chinesische Kanzlei, oder sogar direkt eine Kanzlei im Anmeldeland beauftragen.

Page 23: Neueste Änderungen im chinesischen PatG

www.tergau.com 23

Neueste Änderungen im chinesischen PatG

Die neuesten Änderungen im Überblick:

4. Ausdrückliche Regelungen über Rechte von Mitinhabern, Art. 15 PatG:

a) Vertragliche Vereinbarungen haben Vorrang,

b) ansonsten: jeder Mitinhaber darf das Patent selbst benutzen oder einfache Lizenz an Dritte erteilen; die Lizenzgebühr steht allen Mitinhabern gemeinsam zu.

Page 24: Neueste Änderungen im chinesischen PatG

www.tergau.com 24

Neueste Änderungen im chinesischen PatG

Die neuesten Änderungen im Überblick:

5. Finanzielle Belohnung für Arbeitnehmer-Erfinder:

Früher: Sowohl das alte als auch das neue PatG regelt die

Belohnungspflicht des Arbeitgebers nur im Grundsatz. Die gesetzlichen Mindestbelohnungen in der alten DurchführungsVO betrafen unmittelbar nur staatliche Unternehmen und Einrichtungen. Entsprechende Anwendung für andere Unternehmen und Einrichtungen war nur eine Kann-Bestimmung Rechtsunsicherheit und -unklarheit.

Page 25: Neueste Änderungen im chinesischen PatG

www.tergau.com 25

Neueste Änderungen im chinesischen PatG

Die neuesten Änderungen im Überblick:

5. Finanzielle Belohnung für Arbeitnehmer-Erfinder:

Jetzt: Es wird klar gestellt, dass die gesetzlichen

Mindestbelohnungen in der DurchführungsVO für alle Unternehmen und Einrichtungen gelten.

ABER: Nach wie vor gilt, dass vertragliche Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer Vorrang haben.

Page 26: Neueste Änderungen im chinesischen PatG

www.tergau.com 26

Neueste Änderungen im chinesischen PatG

Die neuesten Änderungen im Überblick:

6. Ein Schutzrecht für eine Erfindung

Früher: Anmelder konnte sowohl gleichzeitig als auch nacheinander

für eine Erfindung sowohl ein Patent als auch ein Gebrauchsmuster anmelden. Beim Vorliegen der Erteilungsvoraussetzungen auch für das zweite Schutzrecht (i.d.R. Patent) hatte Anmelder ein Wahlrecht (allerdings keine ausdrückliche Regelung im PatG).

Page 27: Neueste Änderungen im chinesischen PatG

www.tergau.com 27

Neueste Änderungen im chinesischen PatG

Die neuesten Änderungen im Überblick:

6. Ein Schutzrecht für eine Erfindung

Jetzt: Anmelder muss am gleichen Tag für die Erfindung ein Patent

und ein Gebrauchsmuster anmelden und ausdrücklich in beiden Anmeldungen angeben, dass für diese Erfindung jeweils auch ein Patent/Gebrauchsmuster angemeldet ist. Nur unter diesen Voraussetzungen hat er später das Wahlrecht.

Page 28: Neueste Änderungen im chinesischen PatG

www.tergau.com 28

Neueste Änderungen im chinesischen PatG

Die neuesten Änderungen im Überblick:

7. Herkunft genetischer Ressourcen

Bei Erfindungen, die auf genetischen Ressourcen beruhen, muss deren Herkunft angegeben werden, oder die Gründe dargelegt werden, warum die Herkunft nicht angegeben werden kann, Art. 26 par. 5 PatG.

Page 29: Neueste Änderungen im chinesischen PatG

www.tergau.com 29

Neueste Änderungen im chinesischen PatG

Die neuesten Änderungen im Überblick:

8. Gesetzlicher Schadensersatz bei Rechtsverletzung bis zu 1 Million Yuan

Das ist keine Deckelung für Schadensersatz, sondern es gilt nur subsidiär. Wenn die anderen gängigen Schadensberechnungsmethoden (tatsächlicher Schaden, Verletzergewinn, fiktive Lizenzgebühr) nicht funktionieren, kann das Gericht je nach Umständen des Einzelfalls Schadensersatz bis zu 1 Million Yuan bestimmen, Art. 65 par. 2 PatG.

Page 30: Neueste Änderungen im chinesischen PatG

www.tergau.com 30

Neueste Änderungen im chinesischen PatG

Die neuesten Änderungen im Überblick:

9. Erweiterung der Möglichkeit der Zwangslizenz

Wenn der Patentinhaber nach drei Jahren seit Patenterteilung ohne vernünftige Gründe das Patent nicht oder nicht ausreichend benutzt, oder

Page 31: Neueste Änderungen im chinesischen PatG

www.tergau.com 31

Neueste Änderungen im chinesischen PatG

Die neuesten Änderungen im Überblick:

9. Erweiterung der Möglichkeit der Zwangslizenz

Wenn die Art und Weise der Benutzung des Patents durch den Patentinhaber ein Monopol darstellt und die Zwangslizenz die nachteiligen Wirkungen dieses Monopolverhaltens für den Wettbewerb mindern oder beseitigen kann.

Page 32: Neueste Änderungen im chinesischen PatG

www.tergau.com 32

Neueste Änderungen im chinesischen PatG

Die neuesten Änderungen im Überblick:

9. Erweiterung der Möglichkeit der Zwangslizenz

In beiden Fällen muss der potenzielle Lizenznehmer beweisen, dass er dem Patentinhaber angemessene Gegenleistung für eine Lizenz angeboten und eine Lizenz jedoch innerhalb angemessener Zeit nicht bekommen hat.

Page 33: Neueste Änderungen im chinesischen PatG

www.tergau.com 33

Neueste Änderungen im chinesischen PatG

Aspekte aus dem Recht der Technology transfer:

Nach Art. 8 PatG, der nicht geändert worden ist, kann bei gemeinsamer oder beauftragter Forschungs- und Entwicklungstätigkeit vertraglich geregelt werden, wer von den Beteiligten das Recht auf die Erfindung hat

„Recht zur Anmeldung“.

Page 34: Neueste Änderungen im chinesischen PatG

www.tergau.com 34

Neueste Änderungen im chinesischen PatG

Aspekte aus dem Recht der Technology transfer:

Art. 10 par. 2 PatG a.F.: Wer das „Recht an der Anmeldung“ (Zuerkennung eines Anmeldetags, Zuteilung einer Anmeldenummer) und das Recht an dem Patent an ausländische Rechtssubjekte überträgt, muss die Genehmigung der zuständigen Behörden einholen.

Page 35: Neueste Änderungen im chinesischen PatG

www.tergau.com 35

Neueste Änderungen im chinesischen PatG

Aspekte aus dem Recht der Technology transfer:

Art. 10 par. 2 PatG n.F.: Die Übertragung des „Rechts an der Anmeldung“ (Zuerkennung eines Anmeldetags, Zuteilung einer Anmeldenummer) und des Rechts an dem Patent an ausländische Rechtssubjekte unterliegt den entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen (insb. AußenhandelsG und VO über Technologieimport und -export) keine Änderung in der Sache.

Page 36: Neueste Änderungen im chinesischen PatG

www.tergau.com 36

Neueste Änderungen im chinesischen PatG

Aspekte aus dem Recht der Technology transfer:

Früher:Wenn man von Anfang an vertraglich vereinbart, dass

bereits das Recht auf die Erfindung bzw. das Recht zur Anmeldung (also noch vor der Anmeldung) dem ausländischen Unternehmen/Auftraggeber zusteht, kann man sowohl Art. 10 als auch 20 PatG umgehen (war zwar bereits nach der alten Rechtslage strittig, jedoch häufige Praxis).

Page 37: Neueste Änderungen im chinesischen PatG

www.tergau.com 37

Neueste Änderungen im chinesischen PatG

Aspekte aus dem Recht der Technology transfer:

Jetzt:

Nach der Gesetzesänderung kann zumindest der neue Art. 20 PatG nicht mehr auf diesem Weg umgangen werden, so dass zumindest über die Geheimhaltungsprüfung eine Exportkontrolle erfolgt.

Page 38: Neueste Änderungen im chinesischen PatG

www.tergau.com 38

Thank you!

Yanyun ZhangAttorney at Law (Germany)

[email protected]

TERGAU & POHLPatent Attorneys