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NEWSLETTER AUSGABE 11 und 12/16 13.12.2016 Bundesverband deutscher Stuntleute e.V. - German Stunt Association - Eiswerder Str. 18 . 13585 Berlin Liebes Mitglied, Die oberste Rechtsprechung sagt: weil Tätigkeiten unterschiedlich sein können, muss die Prüfung des sozialrechtlichen Status immer eine Einzelfallentscheidung sein. Zur Zeit reden wir viel über unseren Status, dabei ist das Problem nicht neu. Und leider, solange die Gesetze so unklar sind, bleibt uns die ewige Gradwanderung. Es ist entscheidend, wie wir uns selbst sehen, wie wir über unseren Beruf schreiben und sprechen, wie wir Vertragsverhältnisse eingehen und wie wir diese leben. Wir, die wir für den BvS aktiv an diesem Thema arbeiten, lernen mit jeder Recherche, jedem Symposium, jedem Seminar, jedem Gespräch einen Hauch mehr und es ist eine Herausforderung alle Informationen an alle zu transportieren und verständlich zu machen. Über allem was du tust, schreibst, sprichst.. muss stehen: Ich bin Selbständige/-r. Je homogener wir alle diesen Standpunkt vertreten, desto größer sind unsere Chancen, dass wir unser Ziel, Selbständige zu bleiben, erreichen. Wir müssen mit einer Zunge sprechen. Das sind die Themen des heutigen Newsletters: *** zum sozialrechtlichen Status von Stuntleuten *** 1. Agentur- und Rahmenvertrag überarbeitet 2. Gespräch mit der Clearingstelle der DRV 3. Unser Beruf - Darstellung *** weitere Themen *** 4. BvS Prüfung in Berlin 5. Synergietage der Filmschaffenden-Verbände 6. Stunt Department Coordinator 7. BvS und Positionspapier des Bundes der Selbständigen 8. Mitglieder, Upgrades, Abschiede 9. KSK Sozialabgabe 10. Auszeichnung der Deutschen Akademie für Fernsehen - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - Seite BvS- Newsletter 11 und 12/16 1

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Bundesverband deutscher Stuntleute e.V. - German Stunt Association - Eiswerder Str. 18 . 13585 Berlin

Liebes Mitglied,

Die oberste Rechtsprechung sagt: weil Tätigkeiten unterschiedlich sein können, muss die Prüfung des sozialrechtlichen Status immer eine Einzelfallentscheidung sein. Zur Zeit reden wir viel über unseren Status, dabei ist das Problem nicht neu. Und leider, solange die Gesetze so unklar sind, bleibt uns die ewige Gradwanderung. Es ist entscheidend, wie wir uns selbst sehen, wie wir über unseren Beruf schreiben und sprechen, wie wir Vertragsverhältnisse eingehen und wie wir diese leben.

Wir, die wir für den BvS aktiv an diesem Thema arbeiten, lernen mit jeder Recherche, jedem Symposium, jedem Seminar, jedem Gespräch einen Hauch mehr und es ist eine Herausforderung a l l e I n f o r m a t i o n e n a n a l l e z u transportieren und verständlich zu machen.Über allem was du tust, schreibst, sprichst.. muss stehen: Ich bin Selbständige/-r. Je homogener wir alle diesen Standpunkt vertreten, desto größer sind unsere Chancen, dass wir unser Ziel, Selbständige zu bleiben, erreichen. Wir müssen mit einer Zunge sprechen.

Das sind die Themen des heutigen Newsletters:

*** zum sozialrechtlichen Status von Stuntleuten *** 1. Agentur- und Rahmenvertrag überarbeitet 2. Gespräch mit der Clearingstelle der DRV 3. Unser Beruf - Darstellung *** weitere Themen *** 4. BvS Prüfung in Berlin 5. Synergietage der Filmschaffenden-Verbände 6. Stunt Department Coordinator 7. BvS und Positionspapier des Bundes der Selbständigen 8. Mitglieder, Upgrades, Abschiede 9. KSK Sozialabgabe 10. Auszeichnung der Deutschen Akademie für Fernsehen

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1. Agentur- und Rahmenverträge überarbeitet

Der Status eines Erwerbstätigen wird u.a. nach den Verträgen und nach dem gelebten Arbeitsverhältnis beurteilt. Gerry Reinitzhuber, Stuntman und Rechtsanwalt, hat vor Jahren für den BvS AGB´s und einen Agentur- und einen Rahmenvertrag erarbeitet

Diese Verträge hat Gerry jetzt im November unter Berücksichtigung der neuesten Rechtsprechung und anderer unserer Erkenntnisse zum sozialrechtlichen Status überarbeitet.

Jeder von uns hat natürlich Vertragsfreiheit. Aber machen wir uns nichts vor: die meisten unter uns versenden bei Zustandekommen eines Auftrags keine Vertragsunterlagen, sondern schließen mündliche Verträge ab.

Das darf man. Grundlage (z.B. bei Streitigkeiten) ist dann das BGB, welches aber in Hinblick auf den sozialrechtlichen Status weit auszulegen ist. Es gab ein „Artisten“-Urteil eines Arbeitsgerichtes, in dem die Richter ganz genau geschaut haben, wie der Vertrag gestaltet war (bei Bedarf senden wir euch das Urteil zu). Ein gestalteter Vertrag dient also dazu unseren Status als Selbständige zu untermauern. Aber Vorsicht! Genauso wird geschaut, wie das Verhältnis tatsächlich gelebt wird.

Die überarbeiteten Verträge stehen Mitgliedern auf unseren internen Webseiten zur Verfügung. Sie sollen Grundlage unserer Zusammenarbeit sein.

Bei Fragen: Gerry Reinitzhuber [email protected]

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2. Gespräch mit der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung

Es standen uns viele und auch hochrangige Mitarbeiter der Clearingstelle gegenüber, als wir am 05. Dezember in die Hasenheide, dem Sitz der Clearingstelle zum Gespräch kamen.

Anwesende:Herr Jess - Leiter ClearingstelleHerr Hesskamp - Qualitätssicherung DRV BundHerr Karsten Krüger (Bereichsleiter-Servicebereich)Herr Schenkel (Bereichsleiter-Antragsteam)Frau Alpers - DezernentinHerr Kottwitz - (Dezernent II)

Dr. Albert KitzlerFrançois Doge René Lay Vanessa WieduwiltPamela Gräbe

Weil die Grundsatzabteilung keinen Sinn in einem Gespräch mit uns gesehen und auf eine Teilnahme verzichtet hatte, war unser Ziel für das Gespräch, zumindest eine Sensibilisie-rung bei der Bearbeitung von Statusfeststellungsanträgen über ein größeres Verständnis für unsere Arbeitsweise zu erreichen.Zusammenfassend kann man über das zweieinhalb Stunden andauernde Gespräch sagen: unsere Arbeitsweise, die René ausführlich beschrieb, war den Damen und Herren von der Clearingstelle in keinster Weise klar. Unser Grad an Eigenverantwortung, unser Einsatz eigener Produktionsmittel und die Befugnisse jeder einzelnen Stuntwoman/ jedes Stuntmen schienen für sie undenkbar.

Erst nachdem der allgemeinen Darstellung Renés Beispiele aus dem realen Berufsleben von Vanessa folgten oder Hr. Kitzler seine Erfahrungen als Produzent und Regisseur beisteuerte - also einem unserer angeblichen Weisungsbefugten, fingen die Damen und Herren der DRV an, diese Arbeitsweise für möglich zu halten.Seite � BvS- Newsletter 11 und 12/163

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Sie sagten zu, die vorhandenen Anträge mit dem jetzigen Kenntnisstand noch einmal zu überarbeiten, auch die Fragen des Antragsformulars, ob diese eine so weit gefasste Beschreibung eines Jobs überhaupt zulassen. Es wird uns wahrscheinlich nicht erspart bleiben, gegen negativ beschiedene Statusfeststellungsanträge (die eine abhängige Beschäftigung ausweisen) Rechtsmittel einzulegen und vor Gericht zu gehen, um Urteile zu erhalten.Das legten uns die Mitarbeiter der Clearingstelle nahe, denen es natürlich recht wäre, wenn es Urteile gäbe, sie Rückhalt bekämen für ihre Entscheidungen. Wir haben dazu gelernt, dass bei der Beschreibung des Jobs im Antrag zur Statusfeststellung weit mehr hineingeschrieben werden sollte, als die Frage vielleicht stellt. Uns wurde klarer, dass wir uns, jeder Einzelne, wie Selbständige verhalten müssen, wenn wir wenig Angriffsfläche bieten wollen (Artikel 3). Und dass es immer etwas nutzt, auf Behörden zuzugehen, mit ihnen ins Gespräch zu kommen.

Unser Rechtsanwalt Dr. Albert Kitzler resümiert unser Treffen wie folgt:

Insgesamt und mit dem Abstand von einem Tag möchte ich sagen, dass wir nicht alles, aber doch vieles von dem erreicht haben, was überhaupt bei diesem Gespräch zu erreichen war: ein Nach- und Neu-Überdenken des sozialversicherungsrechtlichen Status von Stuntman/-koordinator auf Seiten der Clearingstelle. Ich habe die Hoffnung, dass dies nicht ohne Wirkung auf die zukünftigen Entscheidungen derselben sein wird. Das wird voraussichtlich nicht schon bei den anstehenden Widerspruchsentscheidungen der Fall sein, aber vielleicht bei den nächsten Statusfeststellungsverfahren.

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3. Unser Beruf - Darstellung

In unserer mittlerweile langjährigen Erfahrung mit Behörden und Institutionen haben wir immer wieder erkennen müssen, wie entscheidend es ist, dass wir unsere Tätigkeit als Stuntleute detailliert darstellen und erklären.Was für uns Normalität ist, kennen Außenstehende einfach nicht, ist für sie undenkbar. Ganz simples Beispiel: regelmäßiges sportliches Training - ist elementarer Bestandteil unseres Jobs. Aber noch immer jeder zweite erwachsene Deutsche (48,2 %) treibt keinerlei Sport und wenn, dann meist nicht in großem Umfang (4h in der Woche nur etwa 17% der Deutschen). Wie also soll sich der durchschnittliche Beamte/ Angestellte eine Vorstellung von unserem Training machen, wenn wir es nicht aufzeigen?

Unser Beruf setzt sich aus drei Komponenten zusammen: einer sportlichen, einer artistischen und einer künstlerischen Komponente.Der Stunt ist eine motorische Aktivität, wie der Sport. Aber bei uns geht nicht um Höchstleistungen, wie beim sportlichen Wettkampf, der Sport ist nur unsere Grundlage, unser Handwerk. Dieses Handwerks bedienen sich auch Artisten, mit denen wir viel gemeinsam haben, die mit ihrer Vorführung den Nervenkitzel, die Sensation zum Ziel haben. Würde jemand einen Stuntman, der vom Haus springt, für eine Feier buchen, wäre dieser ein Artist und nach der Rechtsprechung ein Selbständiger (Artisten-Urteil). Weil der Stunt aber in eine dramaturgische Handlung eingebettet ist, hat der Stunt eine dritte, die künstlerische Komponente. Der Stuntman/ die Stuntwoman muss kreativ umsetzen, was Drehbuch/ Regisseur vorgeben.

Zur Arbeit von Stuntwomen und Stuntmen gehören das ständige Training, das Vorhalten und der Einsatz von Produktionsmitteln (auch die PSA sind Produktionsmittel, das Pferd, das Auto), das selbständige Kalkulieren und Verhandeln von Preisen, das selbstbestimmte Arbeiten, Eigenwerbung und Aquise.Wir arbeiten völlig frei und weisungsunabhängig.Auch, wenn im Drehbuch eine genaue Beschreibung vorliegt, entscheiden wir, ob, wo und wie wir den Stunt vorbereiten und umsetzen. (Fragen, die wir klären: Mache ich diese Art Stunt überhaupt, ist der Stunt so und an diesem Ort umsetzbar wie beschrieben oder ist nicht mein Vorschlag besser? Wo bereite ich vor, wo übe ich und wie lange?…). Der Auftraggeber kauft eine fest umrissene Leistung von Stuntwomen und Stuntmen ein(am Besten verdeutlicht, wenn man Previews anfertigt).

Wir haben jeder Zeit die Möglichkeit, Jobs anzunehmen, abzulehnen, zu verschieben, abzubrechen. Denn die Verantwortung im Falle, dass etwas passiert, übernehmen wir, kein Regisseur, kein Herstellungsleiter, kein Produzent.Auch, wenn im Drehbuch eine Zeit angegeben ist, entscheiden wir, wieviel Zeit davor/ danach wir benötigen: für Anfahrt, Aufbau, Vorbereitung, Training, Probe, Abbau.

Unser generelles körperliches und mentales Training, das wir benötigen und selbständig organisieren, gehört zu unserem einzelnen Job, damit wir ein Level halten können, um überhaupt Stunts durchführen zu können (wenn wir also eine Hallengebühr für ein Training bezahlen oder eine Gebühr für ein Fitness-Center, ist das eine betriebliche Aufwendung).

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Wir arbeiten auf Grundlage von Verträgen die eindeutig ausweisen, dass es sich um eine selbständige Tätigkeit handelt, denn das ist unsere Absicht und wir leben dieses Verhältnis auch so (bedient euch unserer Vertrags-Vorlagen!).

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4. BvS Prüfung in Berlin

Am 26. November 2016 fand unsere mittlerweile dritte Prüfung für Juniorinnen und Stuntleute im Turnzentrum Berlin statt. Neben der Juniorprüfung für Hannah Spreitzenbarth und Leandra Giese standen die Wahlgruppen „Turnen“ und „Fallen“ für Stuntmen und Stuntwomen auf dem Programm, die Hannes Pastor absolvierte. Alle haben bestanden! Herzlichen Glückwunsch an euch! Als Prüfer waren Mirko Gleisberg (Trainer Turnen), Vanessa Wieduwilt, Jan Böhme, Michael Bornhütter und René Lay vor Ort. Vielen Dank für euren Einsatz!

links M i c h a e l Bornhütter mit L e a n d r a u n d H a n n a h b e i m erarbei ten der Kampfchoreo

rechts H a n n e s b e i m Sprung

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Wer die Anforderungen nicht mehr im Kopf hat, hier ein Ausschnitt aus der Wahlgruppe Turnen:

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Reck oder Barrenholm Punkte 0-5 (5=ausgezeichnet)

Reck oder Barrenholm

(hoch und niedrig je nach Übung)

Aufschwung aus dem Langhang

Umschwung vorwärts und rückwärts einzeln

Unterschwung aus dem Stand ins Liegen auf den Block

Aufgrätschen oder Aufbücken in Unterschwungabgang mit ½ Drehung

Kippaufschwung (Schwebekippe)

aus dem Langhang Konterschwung mit Schwingen in den Stütz

Parallel- Barren Punkte 0-10 (10=ausgezeichnet)

Parallel- Barren Sprung in den Stütz, Ansatz zum Schweizer (Beine werden in den Grätschwinkelstütz geführt u. 3 sec. halten u. zurück geführt), Stützeln, Oberarmstand mit Abrollen in den Grätschsitz, 3 Grundschwünge mit anschließender Wende in den Stand

Minitramp Punkte 0-5 (5=ausgezeichnet)

Minitramp -aus dem Anlauf

Landung auf dicken Matten

Strecksprung

Grätschsprung

Strecksprung 1/1 Drehung um die LA

Hechtrolle über den Block

Salto vw. gehockt oder gebückt

Barani gehockt oder gebückt (wichtig: keine freie Radwende!)

Beweglichkeit: Tauschelement für ein Boden- oder Reckelement Punkte 0-5 (5=ausgezeichnet)

Beweglichkeit „Briefmarke“ (Grätschwinkelsitz, Arme in Hochhalte und langsam mit dem Oberkörper Richtung Boden bewegen, Rücken muss gerade bleiben)

Endergebnis bestanden/ ist zu wiederholen

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5. Synergietage der Filmschaffenden-Verbände

Die Verbände Bundesverband Filmschnitt Editor e.V. und Bundesverband der Fernsehkameraleute e.V. haben zu einem Wochenende, 19. und 20. November 2016 eingeladen, um sich über gemeinsame Themen auszutauschen.Wesentliche Punkte waren: die Gagensituation, Altersvorsorge, Statusfeststellungsverfahren für Selbständige, die Arbeitslosengeld I-Problematik fürangestellte Filmschaffende, Arbeitssicherheit.. sowie die Erarbeitung gemeinsamer Strategien und Aktionen.Vanessa Wieduwilt und Pamela Gräbe waren vor Ort und wir haben festgestellt, dass wir, der BvS e.V., im Vergleich zu den anderen bereits viel geschafft haben.

Erste Ergebnisse der Synergietage sind:

- Vereinbarung von Strategien zur Stärkung der Rolle der Filmschaffenden als Arbeits- und Auftragnehmer

- Die Organisation eines Treffens ausschließlich zum Thema Gagen - Eine gemeinsame Kampagne zum Thema Alterssicherung, denn die Dumpinghonorare von

heute befördern die Altersarmut von morgen- Erarbeitung bzw. für uns Anpassung der Berufsbilder nach einem gemeinsam erarbeiteten

Muster (ähnlich unserem)- gemeinsame Fortbildungsangebote.

Aus der von den Organisatoren herausgegebene gemeinsamen Pressemitteilung

„Wir möchten unsere Mitglieder dabei unterstützen, sich künftig noch selbstbewusster zu positionieren und noch unternehmerischer zu handeln“, bekräftigt die Geschäftsführerin des BFS, Silke Spahr.

„Wir hoffen, dass die ersten Synergietage einen Auftakt für eine neue, übergreifende Solidarität und Handlungsfähigkeit bilden“.

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6. Stunt Department Coordinator

Es gibt Aufgabenbereiche, die weder eine Stunttätigkeit beinhalten noch die Führungsfunktion eines Stunt Coordinators, sondern administrative und organisatorische Aufgaben umfasst. Im internationalen Markt wird die Tätigkeit als Stunt Department Coordinator bezeichnet. Diese Tätigkeit wird von Stuntwomen und Stuntmen übernommen, von Stunt Coordinators, aber auch von Personen, die in anderen Bereichen des Films tätig sind/waren und keine Stuntleute sind.Der Stunt Coordinator ist eine Aufstiegsmöglichkeit für erfahrene Stuntwomen und Stuntmen, die idealer Weise mit einer Assistenz beginnt (Assistant Stunt Coordinator). Diese Tätigkeit umfasst die technische und künstlerische Ausführung von Stunts und braucht Erfahrungen und Fähigkeiten, die es ermöglichen, darstellerische, dramaturgische und technische Elemente zu kombinieren und zu einem künstlerischen Werk zusammenzuführen. Bis jetzt konnte man bei Crew United nur die Bezeichnung „Assistant Stunt Coordinator“ angeben, was aber zu Missverständnissen bei der Abgrenzung zu den Stunttätigkeiten führt, der Frage des Status und bei der Einschätzung, ob eine Arbeit künstlerisch ist.

Weil wir gerade die Berufsbilder überarbeiten, möchten wir für mehr Transparenz sorgen und uns auch weiter an den internationalen Markt anpassen. Wir möchten gern mit dir diskutieren: Stunt Department Coordinator - Was umfasst die Tätigkeit? Welche Vorraussetzungen sollten mitgebracht werden (Kenntnisse, Fähigkeiten)? Wollen wir diese Spezialisierung ausweisen (z.B. bei Crew United)? Wollen wir diese Tätigkeit als Kategorie im Verband aufnehmen? Deine Mitarbeit ist gefragt! Sende deine Meinung, deine Einschätzung unter dem Betreff „Stunt Department Coordinator“ an [email protected].

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René und Pam haben an einem Forderungspapier des Bundes der Selbständigen zur Altersvorsorge für Selbständige mitgearbeitet. Grund für die Erstellung dieses Papiers sind die Einbeziehungspläne des Ministeriums für Arbeit und Soziales, bei denen nun auch Selbständige (nicht aber Beamte und Abgeordnete) in die Deutsche Rentenversicherung mit einbezogen werden sollen. Auch, wenn sich über Kleinigkeiten streiten lässt, wir finden, diesen Forderungskatalog kann man unterschreiben (PDF im Anhang).

Informationen über den Bund der Selbständigen findest du unter http://bdsberlin.de

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8. Mitglieder, Upgrades, Abschiede

Wir begrüßen sehr herzl ich unsere neuen Mitgl ieder (Reihenfolge nach Aufnahmezeitpunkt):

Melanie Benna

Kristina Papadopoulou

Giacomo Strasser

Leandra Giese

Wir verabschieden mit den besten Wünschen zum 31.12.2016 Stephanie Burkhardt, die uns auf andere Weise verbunden bleibt:

Liebe Mitglieder, da immer mehr Produktionen an die Stuntkoordinatoren heran treten und nach ausführlichen Risk A s s e s s m e n t s f r a g e n , i s t m e i n A n g e b o t a n d i e Stuntkoordinatoren gerichtet. Ich schaue mir die zu bewertende Situation mit dem Stuntkoordinator und evtl. Regie etc. an, und unterstütze bei der Risikobewertung. Ich bin beratend tätig - immer in enger Zusammenarbeit mit dem Stuntkoordinator, da dann beide Seiten optimal voneinander profitieren können. Des weiteren gebe ich Höhensicherheitstrainings nach DGUV Standards. Beispielsweise ist die DGUV312-906 (Sachkundiger für PSAgA) interessant um zu wissen, was Gurt, Karabiner etc. alles kann und vor allem darf. Zumal wenn das Material an Mobil: +4915125355575Team oder Schauspieler ausgeliehen wird. [email protected] Liebe Grüße, Steffi

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9. KSK Sozialabgabe Zum Thema KSK Sozialabgabe ist noch nicht aller Tage Abend. Entgegen den Auskünften der KSK, wonach jeder Schritt zur Herstellung eines Kunstwerkes abgabepflichtig sei, tauchten jetzt Urteile von Gerichten auf, die das anders beurteilen. Wer möchte sich mit dieser Thematik beschäftigen? Wir brauchen unbedingt eine Person, die bei den Recherchen hilft. Bitte melde dich im BvS Büro!

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10. Auszeichnung der Deutschen Akademie für Fernsehen

Die diesjährigen Auszeichnungen der Deutschen Akademie für Fernsehen wurden am 12.November 2016 in einer festlichen Abendveranstaltung im Filmforum NRW im Museum Ludwig in Köln verliehen. Die rund 800 Mitglieder der AKADEMIE hatten vorab in 21 Kategorien aller kreativen Gewerke ihre Sieger gewählt. Bereits zum vierten Mal würdigt die AKADEMIE herausragende Leistungen Fernsehschaffender bei der Herstellung relevanter und qualitativer Fernsehprogramme.

Wir gratulieren ganz herzlich dem Gewinner der Kategorie Stunt Ronnie Paul für „Zum Sterben zu früh“der arbeitsbedingt leider nicht persönlich anwesend sein konnte. Dafür hat er auf Facebook einige Resonanz erhalten.

Wenn du bei der nächsten DAfF Auszeichnung die Gewinner küren möchtest, werde Mitglied der DAfF.

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Bundesverband deutscher Stuntleute e.V.German Stunt AssociationEiswerder Straße 1813585 BerlinTel. +49 (0)30 82077618Fax +49 (0)30 33505205 E-Mail: [email protected] Web: www.german-stunt-association.de Facebook: www.facebook.com/bvs.ev Dieser Newsletter geht ausschließlich an Mitglieder des BvS e.V. Wenn der Newsletter nicht gewünscht wird, bitten wir um eine E-Mail mit dem Betreff „Newsletter abbestellen“an Pamela Gräbe [email protected]

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