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Der Patient, das unbekannte Wesen Wie viel Praxis braucht das Medizinstudium? nr. 5 | 2013 Offizielles Mitteilungsblatt der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein Nordlicht Mai 2013 | 16. Jahrgang A K T U E L L A K T U E L L serviceseiten ab seite 33

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doktor, Arzt

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Der Patient, das unbekannte WesenWie viel Praxis braucht das

Medizinstudium?

nr. 5 | 2013 Offizielles Mitteilungsblatt der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein

NordlichtMai 2013 | 16. Jahrgang

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InhaLT

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Die Kassenärztliche Bundesvereinigung schlägt die Alarmglocken: Die Ausbildung des ärztlichen Nachwuchses sei veraltet. Die Schuld daran weist sie den Hochschulen zu. Doch ist das wirklich der Kern des Problems? Wir gehen in unserem Titelthema den Dingen auf den Grund und haben dort nachge-fragt, wo man es wissen muss: Am Lehrstuhl für Allgemein- medizin der Universität zu Lübeck und bei einem Weiter-bildungsassistenten.

Fit for future: Die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig- Holstein bringt ihre Nachwuchs-Kampagne„ Land.Arzt.Leben!“

auf mobile Endgeräte. Die Website wurde speziell für die Nutzung mit Smartphones und Tablet-PCs optimiert und kann nun auch wie eine App verwendet werden.

sEITE rubrIK/ThEma

Aus dem InhalthEfT 5 | 2013

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TITELThEma4 KBV will Reform der Ärzteausbildung

6 Früher Kontakt mit der Praxis gefordert: Interview mit Dr. Jens-Martin Träder, Professor für die Lehre in der Allgemeinmedizin in Lübeck

8 Auf dem Weg zum Hausarzt: Interview mit Weiterbildungsassistent Dr. Thomas Kötter

10 Englische Verhältnisse: Hausarzt Dr. Daniel Diekmann über seine Weiterbildungszeit im Vereinigten Königreich

11 nachrIchTEn KompaKT

GEsundhEITspoLITIK14 Land.Arzt.Leben! wird mobil

16 Kritische Analyse: Bundesregierung bringt Präventionsgesetz auf den Weg

19 Gutachten vorgelegt: Schleswig-Holsteins Ärzte beim Honorar benachteiligt

20 Imagekampagne gestartet: „Wir arbeiten für Ihr Leben gern“

22 Tag der Niedergelassenen 2013: Kooperationen im Mittelpunkt

23 Kommentar: Stark machen

praxIs & KV

24 Innovation aus Schleswig-Holstein: KVSH informierte auf KBVMesse über SafeMail

25 „Fit für den Notfall“: KVSH-Seminar kam gut an

26 Infektionsschutzgesetz: Das ändert sich für Ihre Praxisarbeit

28 LEsErbrIEfE

30 Öffentliche Ausschreibung von Vertragspraxen

31 Neues aus KBV und KVen

32 Psychotherapie: • Ratgeber für pflegende Angehörige• Symposium „Mann kriegt die Krise …“

dIE mEnschEn Im Land

34 Kämpfer gegen den blauen Dunst

sErVIcE

36 Sicher durch den Verordnungsdschungel:Verordnung von Vitaminen und Codein

37 Sie fragen – wir antworten

38 Telematik: Digitale Sammelerklärung – vom Papier zum Programm

39 Heilmittelpreis-Übersicht

04

Wertvolle Informationen für Sie und Ihr Praxisteam auf den mit einem grünen „ i“ markierten Seiten

Allgemeinarzt Dr. Ulf Ratje setzt sich seit vielen Jahren für die Raucherentwöhnung ein und fordert u. a. eine Kostenübernahme durch die Krankenkassen. Im Nordlicht-Interview berichtet er über die Hintergründe für sein Engagement.

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nordLIchT nr. 5 | 2013

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E D I T O R I A L

Liebe Leserinnen und Leser,

Dr. ralPh EnnEnbach, StEllvErtrEtEnDEr vorStanDSvorSitzEnDEr DEr KvSh

nachwuchs ...muss man hegen und pflegen, fordern und fördern. Das trifft für den ärztlichen Nachwuchs beson-ders zu. Wir haben schon öfter die Problematik der Kontinuität der künftigen Patientenversorgung in den Blick genommen, diesmal rücken die Aspekte praxisnahe Ausbildung und das öffentliche Bild vom ärztlichen Beruf in den Fokus.

Die Eindrücke, die Sie uns über Ihre Arbeit spiegeln, sind vielseitig. Natürlich werden viele Berüh-rungen mit uns aus einer Unzufriedenheit geboren und so geraten die positiven und leiseren Töne über Ihren Alltag schnell in den Hintergrund. Im Vordergrund – und daraus ergibt sich das realistische Bild des Arztberufes – steht aber etwas Anderes. Die meisten von Ihnen betonen immer wieder, wie gern sie Arzt geworden seien und welche Freude es mache, medizinische Verantwortung zu übernehmen.

Wie traurig und arm ist es dagegen, wenn immer wieder versucht wird, die Bevölkerung in ihrem positiven Bild vom Arztberuf zu verunsichern. Mal steckt dahinter Kalkül zum eigenen politischen Vorteil, mal ist es der mediale Trend zum Aufbauschen von Einzelfällen und manchmal schlicht der Mangel an anderen Themen. „Skandale gehen immer“, scheint das Motto mancher Zeitung zu sein.

Damit attackiert dieses Land den Ast, auf dem die gesundheitliche Versorgung fußt: Vertrauen in ärzt-liche Heilkunst. Tauscht man diese mit dem generellen Vorverdacht aus, dann wird es weder etwas mit der Vertrauensbeziehung zum behandelnden Arzt, noch etwas mit dem dringend ersehnten Nachwuchs. Wer will schon in einem Beruf arbeiten, der hochgradig die Gefahr birgt, Ziel pole-mischer Attacken zu sein. Und so wenden sich viele Studenten nach dem Studium von der Medizin ab und erst recht von der freiberuflichen Zukunft in der ambulanten Versorgung.

Nicht, dass es schon so wäre, dass Vertrauen gegen Misstrauen kollektiv ausgetauscht wird. Aber der Trend ist klar. Und hier liegt der eigentliche Wert der ärztlichen Imagekampagne von KBV und KVen, die jetzt groß anläuft. Es treten eben keine Schauspieler vor die Kamera, um für das zutreffende und verdiente Image des Berufsstandes zu werben, sondern „echte“ Ärzte mit ihrer persönlichen Freude am Beruf. Sie sind in eigener Sache nun einmal am wirkungsvollsten und – das darf für alle noch einmal ruhig spürbar werden – unersetzlich. Das gilt für die Protagonisten der Bundesverbände der Krankenkassen eben nicht.

Bitte ärgern Sie sich nicht über die Kosten dieser Aktion, sondern sehen Sie diese als gut angelegtes Geld, das wäre mein Wunsch an dieser Stelle.

Ihr

Dr. Ralph Ennenbach

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TITELThEma

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„Wir haben einen Nachwuchsmangel in den grundversorgenden Fächern“, sagt Regina Feldmann, die stellvertretende Vorstands-vorsitzende der KBV. Dabei gehe es nicht nur um die Allgemein-medizin. Auch Urologen, Augenärzte, Nervenärzte, nicht-ope-rierende Orthopäden, Haut- und HNO-Ärzte würden zukünftig verstärkt gebraucht. „Diesen Trend aufzuhalten und die Ver-sorgung der Bevölkerung trotz des demografischen Wandels zu sichern, ist eine der ganz, ganz großen Herausforderungen der nächsten Jahre“, betont Feldmann.

Das größte Problem sieht die KBV im hausärztlichen Bereich. Die Bundesvereinigung verweist dabei auf Zahlen der Arbeitsgemein-schaft der obersten Landesgesundheitsbehörden. Danach wird der Bedarf an Hausärzten in den nächsten Jahren aufgrund einer älter werdenden Bevölkerung mit oft mehreren chronischen Erkran-kungen um ca. 20 Prozent steigen. Aktuelle Nachwuchszahlen stünden dem katastrophal entgegen. Im Jahr 2012 haben der KBV zufolge 10.127 Ärzte ihre Weiterbildung abgeschlossen, nur 949

davon sind Hausärzte. Das entspreche gerade einmal 9,4 Prozent aller Absolventen. Der steigende Bedarf lässt sich so nicht decken. Nach einer Studie der Universität Trier können sich am Anfang des Studiums noch 40 Prozent der Studenten vorstellen, etwa als Hausarzt tätig zu werden. Am Ende des Studiums sind es nur noch zehn Prozent.

Feldmann sieht darum vor allem die Universitäten in der Pflicht. „Die ärztliche Ausbildung ist nicht mehr zeitgemäß, weder inhalt-lich noch strukturell“, kritisiert die KBV-Vize. Um dem Trend entge-genzuwirken, müsse die ambulante Tätigkeit in der universitären Ausbildung in Zukunft eine stärkere Rolle spielen. Das Problem sei, dass die Medizinstudenten überhaupt nicht wüssten, was bei einer Niederlassung auf sie zukäme. Daher entschieden sich viele dagegen. „Das echte Leben in der ambulanten Patientenversor-gung lernen die Studierenden zu spät, zu kurz und zu lückenhaft kennen.“

N A c H W U c H S M A N G E L

KBV fordert Reform der ärztlichen Ausbildung

Der Bedarf steigt, aber es fehlen junge Ärzte. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung warnt vor dramatischen Versorgungslücken. Schuld an der Misere seien die Universi-täten. Doch die wollen sich den „ Schwarzen Peter“ nicht zuschieben lassen.

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Die zeit drängtDie KBV hat einen Aktionsplan angekündigt, mit dem die ärztliche Ausbildung viel enger an den Versorgungserfordernissen ausge-richtet werden soll. Einzelheiten sollen auf der nächsten KBV-Ver-treterversammlung vorgestellt werden. Feldmann sieht dabei auf das KV-System „schwierige Aufgaben“ zukommen. „Wie können wir sicherstellen, dass die Kollegen, die sich für die Ausbildung engagieren, dies auch entsprechend vergütet bekommen? Wie können wir die Standards in Lehrpraxen, aber auch Famulatur-praxen, so anheben, dass die jungen Kollegen einen guten Ein-druck von der Versorgung gewinnen können?“

Nicht nur in der Ausbildung, auch in der Weiterbildung muss es der KBV zufolge Reformen geben. Laut Feldmann ist Eile geboten: „Wenn wir jetzt damit anfangen, dauert es mindestens zehn Jahre, bis erste Erfolge sichtbar werden.“ Darum sollte auch geprüft wer-den, ob eine Förderung der Weiterbildung, wie in der Allgemein-medizin auch für die fachärztlichen Grundversorgerfächer sinnvoll wäre. „Ansonsten laufen wir Gefahr, anderen Berufsgruppen wie Osteopathen und Orthopisten das Feld zu überlassen.“

hochschulmedizin wehrt sich Der Medizinische Fakultätentag (MFT) weist die Kritik an der universitären Ausbildung scharf zurück. „Wenn die KBV es nicht schafft, ihren Sicherstellungsauftrag zu erfüllen, sollte sie nicht die Universitätsmedizin als Sündenbock bemühen“, sagt Rüdiger Strehl, Generalsekretär des Verbands der Universitätsklinika Deutschlands. Auch Professor Heyo Kroemer, Vorsitzender der Deutschen Hochschulmedizin, wehrt sich: „Das Studium dient

nicht dazu, ein aufkommendes Versorgungsproblem zu lösen, das durch Versäumnisse auf anderen Ebenen entsteht.“ Die öffent-lichen Vorwürfe gegenüber den Universitäten sollten lediglich von der eigenen Verantwortung der KBV ablenken. Nach Ansicht von Kroemer wird von den berufsständischen Organisationen ver-kannt, dass das Medizinstudium an den Universitäten zunächst der ärztlichen Grundausbildung dient. „Ziel ist die allgemeine Berufszulassung, mithin die Approbation als Arzt.“ Die Qualifi-zierung für den weiteren Beruf erfolge dann spezifisch durch die Weiterbildung.

MARcO DETHLEFSEN, KVSH

nachwuchsmangel in Schleswig-holsteinAuch in Schleswig-Holstein ist die Grundversorgung in Gefahr. Mehr als die Hälfte der landesweit 1.900 Hausärzte ist älter als 50 Jahre, jeder Dritte sogar schon über 60. In den nächsten Jahren werden mehrere hundert Hausärzte in den Ruhestand gehen, Nachwuchs in derselben Größenordnung ist nicht in Sicht. Nach Angaben der Ärztekammer lag die Zahl der erfolg-reich abgelegten Prüfungen zum Facharzt für Allgemeinme-dizin im Jahr 2012 bei 44. In den beiden Vorjahren waren es noch jeweils 55.

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Nordlicht: Die KBV kritisiert, dass immer mehr Behandlungen heute fast ausschließlich ambulant erfolgen, diese Entwicklung aber bislang nicht einmal im Ansatz in der Aus- und Weiterbil-dung nachvollzogen worden ist. Wie bewerten Sie diese Kritik aus Sicht eines Lehrenden, der nach wie vor ein Standbein in der ambulanten Versorgung hat?

Prof. Dr. Jens-Martin träder: Diese Frage betrifft zwei Kapitel der Ausbildung: Zum einen ist es richtig, dass die Studierenden bisher in den gebietsärztlichen klinischen Fächern, wie Innere Medizin, chirurgie, Neurologie usw. ausschließlich in Kliniken ausgebildet werden, meist sogar in Kliniken der Maximalver-sorgung. Sie bekommen auf diese Weise – es sei denn, sie ver-bringen ein Tertial ihres Praktischen Jahres in einem kleineren Krankenhaus – wenig bis nichts von dem mit, was man hinter-her in der Basisversorgung „in der Fläche“ benötigt.

Zum anderen ist es so, dass wir mit der Allgemeinmedizin in Kiel und in Lübeck meist gegen Ende des Studiums (5. Studienjahr) mit unserem Blockpraktikum und dem Kursus Allgemeinmedi-zin kommen, zu einem Zeitpunkt also, an dem die Entscheidung für den weiteren beruflichen Lebensweg oft gedanklich schon gefallen ist. Dieser Zeitpunkt stellt also den ersten professio-nellen Kontakt der Studierenden mit der ambulanten Medizin dar – es sei denn, man zählte eigene Arztbesuche dieser Studie-renden schon als Kontakt mit der ambulanten Medizin.

Unsere Quintessenz ist also ebenfalls: Mehr Ausbildung im ambulanten Umfeld, mehr Allgemeinmedizin, und das Ganze nach Möglichkeit studienbegleitend, also von Anfang an.

Nordlicht: Wer hat Recht: Jene, die die universitäre Ausbil-dung für ihre Realitätsferne und mangelnde Ausrichtung auf die künftigen ambulanten Versorgungsbedürfnisse kritisieren oder die Vertreter der Hochschulmedizin, die auf die Verant-wortung der Selbstverwaltung für die Weiterbildung und die

unattraktiven Arbeitsbedingungen in den Praxen als Ursachen des schwindenden Interesses an der Niederlassung verweisen? Oder ist die Wirklichkeit komplizierter?

träder: Die Wirklichkeit ist komplizierter. Die Arbeitsbedingun-gen haben sich an beiden Stellen geändert. Früher hatten die Krankenhausassistenten – wie auch ich meine Assistenzzeit durchlebt habe – sehr viel zu arbeiten. Dafür verdienten sie aber auch mehr Geld. Sie entschieden sich infolgedessen oft frühzei-tig für eine Niederlassung, weil sie etwas weniger Nacht- und Wochenenddienste haben wollten, und da sie finanziell etwas unabhängiger waren, konnten sie sich damit den Einstieg in eine Praxis leisten.

Heute sind die Arbeitszeiten arbeitnehmerfreundlicher – nach dem Nachtdienst geht man nach Hause, es gibt an vielen Kliniken Kinderbetreuung, die Situation auf dem Markt für Assi-stenzärzte ist günstig, da es eine große Nachfrage und nicht so viele Bewerber gibt. Viel Geld ansparen können die jungen Assistenten allerdings nicht, da sie kaum noch Überstunden ausbezahlt bekommen.

Auf der anderen Seite ist die Perspektive der Niederlassung in der öffentlichen Meinung nicht mehr so positiv: Die Hono-rierung für die Arbeit in der Praxis ist ausreichend, aber nicht mehr so lockend wie z. B. vor 20 Jahren. Die bürokratischen Be-lastungen (Regresse, Prüfverfahren, Formularwesen usw.) sind mehr geworden, haben aber auch in der Presse aus taktischen Gründen eine massive Überbewertung erfahren.

Kurz gesagt und grob vereinfacht: Die Arbeitsbedingungen in der Klinik haben sich deutlich verbessert, die Arbeitsbedingungen in der Praxis haben sich verschlechtert. Warum soll man sich dann also noch niederlassen?

„Der Kontakt mit der ambulanten Medizin muss viel früher im Studium erfolgen“Professor Dr. Jens-Martin Träder plädiert dafür, dass angehende Ärzte die Wirklich-keit in den Praxen viel eher als bisher kennenlernen.

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Nordlicht: Jenseits der Aufgeregtheiten der Berliner Debatte: Lernen die Medizinstudenten genug über die ambulante Ver-sorgung und ihre besonderen Anforderungen? Sehen Sie Ver-besserungsbedarf im Studium, aber auch an der Schnittstelle zwischen Hochschulausbildung und Facharztweiterbildung?

träder: Studierende lernen im Studium eigentlich fast nichts über die „Wirklichkeit draußen“, in der ca. 95 Prozent aller Patientenkontakte stattfinden – mit einer vollkommen anderen Fälleverteilung und anderen Diagnosehäufigkeiten. Lediglich zwei der vier Monate Famulaturen sollen in Praxen durchge-führt werden. Zwei Monate von sechs Jahren.

Ich sehe dringenden Verbesserungsbedarf. Man sollte zunächst zwei Dinge angehen: Zum einen muss der Kontakt mit der ambulanten, vor allem mit der Hausarztmedizin, viel früher im Studium erfolgen. Wir haben bei unseren Bemühungen aller-dings das Problem, dass der Studienplan schon jetzt überfrach-tet ist. Wenn wir mit weiteren Lehrangeboten in die Vorklinik und die frühe klinische Ausbildungsphase drängen, müssen andere Angebote dafür herausfallen. Das ist ein „inneruniversi-täres Verteilungsproblem“ der besonderen Art. Wer weiß, wie schwerfällig die universitären Gremien agieren, weiß, dass die-ses Anliegen eher zehn bis zwanzig als zwei oder drei Jahre brauchen wird. Hinzu kommt ja noch, dass dieses Vorgehen bundesweit abgestimmt werden muss. Und es gibt Bundeslän-der, in denen die Allgemeinmedizin noch weit schlechter auf-gestellt ist als in Schleswig-Holstein.

Zum anderen sollte der Anteil der Ausbildungszeit generell einen größeren Part ambulanter Medizin beinhalten. Warum sollte man als Studierender nicht einen Teil des Kurses im Fach chirurgie in der Praxis eines niedergelassenen chirurgen oder Orthopäden leisten können? Warum kann man nicht den Kurs oder auch das Wahlfachtertial im Praktischen Jahr für z. B. das Fach Gynäkologie und Geburtshilfe an einem beleg-ärztlich geführten Krankenhaus durchführen? Warum können die Untersuchungskurse nicht auch einen Part haben, bei dem man in einer Praxis viel mehr Patienten mit einem komplett differenten Bild an Krankheitsschwere und einer viel größeren Diagnosenvielfalt erleben kann als in einigen Tagen in der Uni-Klinik der Maximalversorgung?

Hier gäbe es eine ganze Reihe von Vorschlägen und Ansätzen, die kritisch durchdacht werden sollten, die es aber wert sind, vorurteilsfrei und ohne das Problem der „Besitzstandswahrung“ diskutiert zu werden. Sonst bleibt der „status quo“ noch für min-destens die kommenden vierzig Jahre unverändert bestehen.

Nordlicht: Lange führte die Allgemeinmedizin an den Uni-versitäten des Landes ein Schattendasein. Seit dem vergan-genen Jahr sind Sie Inhaber der Professur für die Lehre in der Allgemeinmedizin an der Universität zu Lübeck. Wie lautet Ihre Zwischenbilanz?

träder: Wir kommen voran, langsam zwar, aber wir kommen voran. Zum Herbst setzen wir die Änderungen durch die neue Approbationsordnung um. Zum einen ist das Blockpraktikum der Allgemeinmedizin nun verpflichtend zwei Wochen statt bis-her eine Woche lang. Zum anderen möchten wir es den Studie-renden durch den Einsatz einer intelligenten Software und den Lehrpraxen ermöglichen, den Zeitpunkt, dieses Praktikums frei zu bestimmen. Das heißt: Auch Zeitpunkte vor oder nach dem Semester, also in den „Semesterferien“ sollen möglich sein. Diese Liberalisierung wird die Akzeptanz verbessern und entla-stet zudem auch noch unsere Sekretärin.

Wir versuchen, mit der Allgemeinmedizin noch früher als bis-her im Studium präsent zu sein, also zu einem Zeitpunkt das Interesse der Studierenden zu wecken, an dem sie für uns noch ansprechbar sind.

Wir haben für die Studierenden, die ihr Staatsexamen bestan-den haben, Fördermöglichkeiten und Ausbildungshilfen zum Allgemeinarzt geschaffen (Stichwort: Verbundweiterbildung), damit die Suche nach Ausbildungsstellen kein Problem mehr darstellt. Dieses Programm gibt es seit einigen Jahren.

Alle Verbesserungen, die wir schon erreicht haben, haben viel Zeit gebraucht. Diejenigen, die wir noch geplant haben, brau-chen wahrscheinlich noch viel mehr Zeit. Es sind also schon gewaltig dicke Bretter, die es da zu bohren gilt.

DAS INTERVIEW FÜHRTE DELF KRöGER, KVSH

zur PersonProfessor Dr. med. Jens-Martin Träder, geboren 1954 in Hannover, ist Facharzt für Allgemeinmedizin. Er studierte Humanmedizin in München, Berlin und Lübeck und ist seit 1987 als niedergelassener Hausarzt in Lübeck tätig. 1999 übernahm er einen Lehrauftrag für Allgemeinmedizin, 2004 ernannte ihn die Universität zu Lübeck zum Honorar-professor. Im Februar 2012 berief ihn die Hochschule zum Professor für die Lehre in der Allgemeinmedizin.

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Nordlicht: Um den Nachwuchsmangel in den Griff zu bekom-men, fordert die Kassenärztliche Bundesvereinigung eine Reform der ärztlichen Ausbildung. Die Kritik lautet: Das echte Leben in der ambulanten Patientenversorgung lernen die Medizinstudenten zu spät, zu kurz und zu lückenhaft kennen. Hat die KBV recht?

Dr. thomas Kötter: Die KBV fordert in ihrem Positionspapier vor allem eine Stärkung der Allgemeinmedizin in der ärztlichen Ausbildung. Studierende sollen das Fach Allgemeinmedizin frü-her, intensiver und vor allem an allen Universitäten gleicher-maßen vertreten durch Lehrstuhlinhaber für Allgemeinmedizin kennenlernen. Dieser Forderung kann ich mich uneingeschränkt anschließen.

Jedoch ist Vorsicht geboten beim Ruf nach neuen Pflichtinhal-ten für das curriculum: Dieses platzt schon jetzt aus allen Näh-ten. Wo neue Elemente, sprich ein früherer und intensiverer Zugang zur ambulanten Medizin im Studium, hinzukommen sollen, muss vorher gründlich ausgemistet werden. Sonst geht der Schuss, wie beim Pflichttertial Allgemeinmedizin im Prak-tischen Jahr, nach hinten los.

Nordlicht: Umfragen zufolge interessieren sich immer weniger Medizinstudenten für Allgemeinmedizin. Was muss passieren, damit diese Fachrichtung für den medizinischen Nachwuchs wieder attraktiv wird?

Kötter: Die Präsenz der Allgemeinmedizin an den Hochschu-len muss flächendeckend gewährleistet werden. Forschung und Lehre gehen an Universitäten Hand in Hand. Es ist ein Skandal und viel zu lange übersehen worden, dass längst nicht an allen Hochschulstandorten Lehrstühle für Allgemeinmedizin existie-ren. Dort, wo sie existieren, sind sie allzu oft unangemessen knapp mit Personal und Sachmitteln ausgestattet. Hochschul-didaktische Weiterbildungsangebote für Lehrärzte sowie die Förderung von wissenschaftlichem Nachwuchs in der Allge-meinmedizin können die Attraktivität der akademischen Allge-meinmedizin steigern. Qualitativ hochwertige Forschung, aber vor allem gute, praxisnahe Lehre sind zwei wichtige Grundvo-raussetzungen für mehr Interesse vonseiten der Studierenden.

Die angehenden Mediziner müssen von den Hausärzten, die sie während des Studiums kennenlernen, erfahren, dass eine Tätig-keit in der Allgemeinmedizin in der Regel deutlich mehr Lust als Frust hervorruft. Das ist aber nur dann der Fall, wenn sich die Rahmenbedingungen der Berufsausübung durch Aufwer-tung der Hausarztrolle im deutschen Gesundheitssystem, Abbau von Nachteilen in der Vergütung gegenüber anderen Fachrich-tungen und Bürokratieabbau deutlich verbessern. Erlebter Spaß an der Berufsausübung färbt ab und macht die Allgemeinmedi-zin wieder attraktiv!

InTErVIEw

Mehr Lust als FrustDr. Thomas Kötter befindet sich in seiner Weiterbildung zum Facharzt für Allgemein-medizin und ist derzeit in der „ Hausarztpraxis vor dem Mühlentor “ in Lübeck tätig. Sein Medizinstudium absolvierte er von 2000 bis 2007 an der Universität zu Lübeck, an der er 2007 auch promovierte. Kötter sieht in der ärztlichen Aus- und Weiterbil-dung einen deutlichen Reformbedarf, warnt aber auch davor, Medizinstudierende zur Allgemeinmedizin zu zwingen.

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Nordlicht: Was ist das Reizvolle an der Allgemeinmedizin?

Kötter: Für mich macht die zentrale Rolle der Kommunika-tion einen besonderen Reiz der Allgemeinmedizin aus. Jeden Patienten kann ich mittels meiner kommunikativen Fähigkei-ten da abholen, wo sie oder er steht. Ich kann Worte und non-verbale Kommunikation sowohl diagnostisch als auch thera-peutisch einsetzen. Zudem kann ich meine Patienten durch die richtigen Fragen und Antworten auch vor zu viel Diagnostik und Therapie schützen.

Ein zweiter besonderer Reiz der Allgemeinmedizin ist für mich der hohe Anteil an präventiver Tätigkeit. Prävention passiert in der Allgemeinmedizin sowohl als Beratungsanlass als auch, nach meinem Empfinden, viel häufiger „zwischen den Zeilen“. Mangels entsprechender Rahmenbedingungen kann ich, das ist ein kleiner Wermutstropfen, aus der Praxis heraus leider kaum Prävention auf der Settingebene betreiben. Hier sehe ich eine große chance und einen weiteren Reiz durch die Verbindung von klinisch-praktischer mit wissenschaftlicher Tätigkeit.

Nordlicht: Haben Sie ihre Entscheidung, Hausarzt zu werden, schon einmal bereut?

Kötter: Das Absolvieren der Weiterbildung wird einem als ange-hender Hausarzt nicht gerade leicht gemacht. Gerade wenn man, wie ich, auch wissenschaftlich tätig ist, kostet die Orga-nisation der Weiterbildungsabschnitte viel Energie und Nerven. Hier haben es meine Kollegen, die ihre gesamte Weiterbildung nebst wissenschaftlicher Tätigkeit von vorne bis hinten an einer Klinik durchlaufen können, deutlich leichter. Diese Herausfor-derung lässt mich meine Berufswahl aber keinesfalls bereuen.

Erschreckend und ernüchternd ist für mich jedoch die Tatsache, dass viele ältere Kollegen eine Tätigkeit in der Allgemeinmedi-zin aufgrund der derzeit schlechten Rahmenbedingungen nicht mehr guten Gewissens weiterempfehlen können. Die Aussicht, Jahr für Jahr für das gleiche Einkommen immer mehr arbeiten zu müssen, lässt mich fürchten, dass ich meine Entscheidung, Hausarzt zu werden, in Zukunft einmal bereuen werde.

DAS INTERVIEW FÜHRTE MARcO DETHLEFSEN, KVSH

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A U S L A N D

Den Weg ins Vereinigte Königreich fand der gebürtige Lübecker schon im Studium. In seinem Praktischen Jahr in England lernte Diekmann seine Frau kennen und entschloss sich, länger zu bleiben. Nach der ärztlichen Prüfung bewarb er sich um eine Stelle als Arzt im Praktikum und arbeitete danach für 18 Monate an verschiedenen Krankenhäusern. Im britischen Gesundheits-system beginnt der Weiterbildungszyklus erst nach Erhalt der Vollapprobation. Diekmann machte im Anschluss daran eine dreijährige Weiterbildung zum „General Practitioner“ in Barnsley /Yorkshire. Dieser Schritt war für ihn attraktiv, weil die Ausbil-dung zum Allgemeinmediziner in England durch ein Rota-tions-system klar strukturiert ist. Ein Teil der Weiterbildung fand im Krankenhaus statt (Kinderheilkunde, Innere Medizin, Gynäko-logie und Geburtshilfe sowie Notaufnahme), ein anderer Teil in der Allgemeinarztpraxis. „Die Ausbilder in den Allgemein-arztpraxen waren sehr engagiert und teilweise auch von ihren Sprechstunden freigestellt, sodass ich jede Woche einen Vor-mittag im Gespräch mit meinem Ausbilder verbringen konnte“, so Diekmann. In der Weiterbildungsphase trafen sich alle Ärzte jeden Mittwochnachmittag zur Fortbildung. In der Weiterbildung wurde außerdem sehr viel Wert auf die Kommunikation mit dem Patienten gelegt. Patientenkonsultationen wurden per Video auf-gezeichnet und hinterher beurteilt.

britische besonderheitenVon 2004 bis 2008 arbeitete Diekmann dann als fertiger „General Practitioner“ in Pontefract/Yorkshire. Das ärztliche Arbeiten emp-fand er im Vergleich zu Deutschland als sehr viel standardisierter und an medizinischen Leitlinien orientiert. Komplementärmedizin oder alternative Heilmethoden spielten in der britischen Allge-meinarztpraxis keine Rolle. Das britische Gesundheitssystem hat natürlich seine Besonderheiten, berichtet der 41-Jährige. Jeder Patient ist fest in einer Hausarztpraxis an seinem Wohnort ein-

geschrieben. Vieles ist „very british“. Wenn ein Arbeitnehmer erkrankt, muss er z. B. erst nach sieben Tagen eine Arbeitsun-fähigkeitsbescheinigung vom Hausarzt vorlegen. Wegen einer Erkältung oder einer Magen-Darm-Grippe sucht hier also niemand den Arzt auf. Es gibt für solche Fälle großangelegte Informations-kampagnen zur Selbstbehandlung. Im Vergleich zu Deutschland ist die Zahl der Arzt -Patientenkontakte daher sehr viel geringer. Die meisten Allgemeinarztpraxen sind größere Gemeinschafts-praxen. In Diekmanns letzter Praxis waren es z. B. elf Ärzte, die etwa 15.000 Patienten betreuten. Viele Tätigkeiten in der Praxis, die in Deutschland von Ärzten erledigt werden, werden in Großbritannien an speziell ausgebildete Krankenpfleger und Kran-kenschwestern delegiert, die teilweise auch Medikamente ver-ordnen können. Sowohl die gynäkologische als auch die pädiat-rische Vorsorge findet in der Allgemeinarztpraxis statt. Traditionell sind Fachspezialisten nur im Krankenhaus angesiedelt und der Hausarzt kann Patienten an Sprechstunden im Krankenhaus zur Mitbetreuung überweisen. „Die Kommunikation zwischen Haus- und Facharzt funktioniert zwar sehr gut, aber auch das britische Gesundheitssystem ist einem ständigen Wandel unterzogen. In letzter Zeit wurden viele Anreize gesetzt, auch speziellere Erkran-kungen vermehrt in der Allgemeinarztpraxis zu behandeln“, weiß Diekmann. rückkehr nach DeutschlandTrotz aller Defizite und Unzulänglichkeiten wie z. B. den langen Wartezeiten hat das britische Gesundheitssystem eine hohe Akzeptanz in der Bevölkerung. „Viele Patienten äußerten sich zufrieden und sogar mit einem gewissen Stolz über ihr Gesund-heitswesen. Bedingung ist aber, dass die Gleichbehandlung und Transparenz gewahrt sind“, erklärt Diekmann, der seine Zeit in England insgesamt sehr genossen hat. Allerdings wollte er als Schleswig-Holsteiner doch gern wieder zurück in die Heimat und in die Nähe seiner Familie. „Glücklicherweise war meine Frau, die Südafrikanerin ist, auch bereit, den Schritt nach Deutschland zu tun. Sie hat sich hier auch sehr gut eingelebt“, sagt er. Auch Diekmann ist zufrieden. An seinem neuen Arbeitsplatz in der Gemeinschaftspraxis in Schwarzenbek (Kreis Herzogtum- Lauenburg, gefällt ihm besonders die enge Bindung zu den Pati-enten. „Ich arbeite außerdem sehr gerne mit meinen Praxispart-nerinnen zusammen. In England war ich angestellt und jetzt bin ich selbstständig, und auch wenn das ein Mehr an Arbeit und Ver-antwortung bedeutet, genieße ich den Gestaltungsspielraum, der sich mir dadurch bietet“, so sein Fazit.

JAKOB WILDER, KVSH

Weiterbildung „very british“Gut strukturierter Ablauf, engagierte Ausbilder und sehr nah am Patienten: Dr. Daniel Diekmann absolvierte seine Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin in England. Auch die Arbeit als angestellter Arzt hat ihm dort gefallen. Trotzdem kehrte er nach Deutschland zurück und stieg 2008 in eine Gemeinschaftspraxis in Schwarzenbek ein.

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P A T I E N T E N R E c H T E I N D E R E U

Info-Flyer für die Praxis

Kehl – Das Zentrum für Europä-ischen Verbraucherschutz e. V. hat den Flyer „Als Patient in der EU: Gesundheit wird grenzenlos“ veröffentlicht. Patienten erfahren hier z. B., was sie beim Urlaub, einem Arbeitsaufenthalt oder Studium in einem Nachbarland aus der Europäischen Union in Sachen Gesundheit wissen müssen. Interessierte Praxen können den Flyer (20, 50 oder 100 Stück) kostenlos per E-Mail ([email protected]) beim Euro-päischen Verbraucherzentrum Deutschland anfordern und dann in ihrer Praxis auslegen.

H A U T K R E B S - S c R E E N I N G

Verträge mit Hanseatischer Krankenkasse und BKK-Landes-verband NoRDWeSt

bad Segeberg – Zum 1. April 2013 wurden die Verträge der HEK über die Durchführung eines ergänzenden Hautkrebsvorsorge-Verfahrens angepasst. Die Vertragsgrundlage musste aufgrund einer Beanstandung durch das Bundesversicherungsamt in Para-graf 73c SGB V geändert werden, sodass folgende Modifikati-onen vorgenommen wurden: Die Vergütung für das Hautkrebs-Screening (99472A)steigt auf 23 Euro, da ab sofort Patienten eine Teilnahmeerklärung unterschreiben sowie eine Patienten-information erhalten müssen. Wenn medizinisch erforderlich, ist weiterhin eine Auflichtmikroskopie mit der Abrechnungsziffer 99472E (sechs Euro) zusätzlich abrechenbar.

Zum Vertrag mit den Betriebskrankenkassen musste ein Nachtrag abgeschlossen werden, da der BKK-Landesverband NORDWEST die Rechtsnachfolge der BKK Vertragsarbeitsgemeinschaft über-nimmt. Inhaltlich ergeben sich keine Änderungen.

Teilnahmeerklärungen, Patienteninformationen und Verträge finden Sie unter www.kvsh.de. Bei Bedarf können sie aber auch über die Formularausgabe der KVSH angefordert werden.

Z A H N Ä R Z T E K A M M E R

Dr. Michael Brandt neuer PräsidentKiel – Führungswechsel in der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein: Die Delegierten wählten den 55-Jährigen Kieler Zahn-arzt Dr. Michael Brandt zum neuen Präsidenten. Brandt setzte sich in der Wahl gegen den bisherigen Amtsinhaber Dr. K. Ulrich Rubehn (64) aus Elmshorn durch, dessen Vize er vier Jahre lang war. Brandt ist seit vielen Jahren der Experte für Prävention und Fortbildung im Vorstand der Kammer. Er hatte das Doppelressort seit 2001 inne. Seit 2001 ist er auch Vorsitzender des Vereins Kieler Zahnärzte. Brandt sagte, er verstehe sich als Teamarbeiter.

Er stehe dafür, den Freien Beruf Zahnarzt und die freie Arztwahl zu erhalten. Neuer Vizepräsident ist Dr. Kai Voss (57) aus Kirch-barkau (Kreis Plön). Der Zahnärztekammer gehören 3.241 Zahn-ärzte in Schleswig-Holstein an.

K V H A M B U R G

Wechsel an der Spitzehamburg – Sowohl an der Spitze der Selbstverwaltung der Hamburger Kassenärzte und -psychotherapeuten als auch im Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg (KVH) wird es zu Personalwechseln kommen. Der Vorsitzende der Vertre-terversammlung, Dr. Michael Späth, wird sein Amt zum 1. Juli dieses Jahres niederlegen. Außerdem tritt Dieter Bollmann, Vor-standsvorsitzender der KVH, zum 1. Juli in einem ersten Schritt von seinem Amt als Vorstandsvorsitzender zurück und scheidet Anfang 2014 ganz aus dem Vorstand aus. Dies kündigten Späth und Bollmann auf der letzten KVH-Vertreterversammlung an. Späth wies darauf hin, dass es weder gesundheitliche Gründe noch ein Mangel an Freude an seiner Arbeit seien, die ihn zu dieser Entscheidung gebracht hätten. „Vielmehr halte ich es für meine Pflicht, nach 25 Jahren in Diensten der niedergelassenen Ärzte zum richtigen Zeitpunkt einen Generationswechsel einzu-leiten“, erläuterte er. „Und dieser Zeitpunkt ist jetzt.“ Natürlich werde er aber die KV weiter nach Kräften unterstützen. Auch Bollmann betonte, dass er seine Arbeit in Gremien und Aus-schüssen gern fortsetzen werde, es aber für richtig halte, die Führung der KV nun in jüngere Hände zu übergeben.

Über die Nachfolger in beiden Ämtern wird voraussichtlich auf der nächsten Vertreterversammlung im Juni entschieden wer-den. Bollmann sprach der Vertreterversammlung seine Empfeh-lung aus, Walter Plassmann, zurzeit stellvertretender Vorsitzen-der, zu seinem Nachfolger zu wählen. „Mit Dieter Bollmann und Michael Späth geben zwei der erfahrensten KV-Politiker Deutsch-lands das Ruder ab“, kommentierte Plassmann die Erklärungen, „dies ist nicht nur ein Verlust für die KV Hamburg, sondern für das gesamte KV-System.“ Er dankte im Namen der Hamburger Ärzte und Psychotherapeuten für die jahrzehntelange Arbeit und dafür, dass beide zugesagt hätten, auch künftig beratend für die KV Hamburg tätig zu sein.

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I N F E K T I O N S S c H U T Z

Meldepflicht für Keuchhusten, Mumps, Röteln und Windpocken

berlin – Bundestag und Bundesrat haben für Ärzte und Labore eine Meldepflicht für Mumps, Windpocken, Keuchhusten und Röteln beschlossen. Das entsprechende Gesetz zur Durchfüh-rung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) und zur Änderung weiterer Gesetze trat zum 29. März 2013 in Kraft. Mit dem Gesetz werden Regelungen zur Verbesserung des Melde-systems bei Infektionskrankheiten eingeführt, die einen besse-ren Schutz für die Menschen bedeuten. Die Melde- und Übermitt-lungsfristen für Infektionskrankheiten werden verkürzt, damit die Gesundheitsämter und das Robert Koch-Institut schneller über meldepflichtige ärztliche Diagnosen und Labornachweise informiert sind und schneller Maßnahmen ergreifen können. So verkürzt sich die Zeit von der Arztpraxis oder dem Labor über das Gesundheitsamt und die zuständige Landesstelle an das Robert Koch-Institut auf drei bis fünf Tage. Bisher konnten diese Fristen bis zu etwa 16 Tagen betragen. Damit werden aus Erfahrungen Konsequenzen gezogen, die man während der EHEc-Krise in Deutschland gemacht hat.

Mit dem Gesetz treten weitere wichtige Änderungen im Bereich Infektionsschutz in Kraft:

�� Meldepflicht für Rötelninfektionen: Die Europäische Region der Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat das Ziel, die Röteln, das angeborene Rötelnsyndrom und die Masern bis 2015 zu eliminieren. Die Einführung der Meldepflicht ermöglicht die Einschätzung der deutschen Erkrankungszahlen und der Wirkung von Maßnahmen zur Eindämmung der Erkrankung.�� Eine Meldepflicht nach Infektionsschutzgesetz wird auch

für Mumps, Keuchhusten und Windpocken eingeführt. Den Gesundheitsämtern helfen die Meldungen, Krank-heitsausbrüche frühzeitig zu erkennen und wirksame Schutzmaßnahmen gegen eine Weiterverbreitung treffen zu können.

Die Falldefinitionen des Robert-Koch-Instituts (RKI) für die vier Krankheiten werden in Kürze im Bundesgesundheitsblatt online veröffentlicht und auch über die Internetseiten des RKI abruf-bar sein. Des Weiteren werden die technischen Voraussetzungen für die Umsetzung der Meldepflicht als auch begleitende Artikel für das Epidemiologische Bulletin, für die RKI-Internetseiten und weitere einschlägige Informationsquellen der Ärzteschaft vorbe-reitet.

V E R A N S T A L T U N G

Werbung für den Landarztberuf

Kiel – „Sei chefarzt, werde Landarzt!“ Die Kassenärztliche Ver-einigung stellte auf der Informationsveranstaltung an der Univer-sität in Kiel ihre Nachwuchskampagne „Land-Arzt.Leben!“ vor. Im Mittelpunkt stand die Beratung der Studierenden über die ver-schiedenen Fördermaßnahmen der KVSH und die Berufsperspek-tiven im Bereich „Niederlassung“. Ein Service, der sehr gut ange-nommen wurde. Es wurden circa 60 Studierende beraten. „Das Interesse an einer Niederlassung, auch im Bereich Allgemein-medizin und auf dem Land ist bei vielen Studierenden durchaus vorhanden. Das Wissen um die aktuell sehr günstigen Rahmen- und Förderbedingungen aber nicht“, stellte KVSH-Mitarbeiterin Petra Fitzner bei ihren Gesprächen fest. Viele Studierende waren z. B. überrascht, wie viele attraktive finanzielle Unterstützungs-maßnahmen die KVSH schon während des Studiums anbietet. So waren am Info-Stand „geldwerte“ Informationen z. B. zum Fahrtkostenzuschuss, den die KVSH Medizinstudenten gewährt, sehr gefragt.

V E R B Ä N D E

Fachärzteverband mit neuem Vorsitzendenberlin – Dr. Andreas Gassen wurde einstimmig zum neuen ersten Vorsitzenden des Spitzenverbandes Fachärzte Deutsch-lands (SpiFa) gewählt. Er ist Vizepräsident des Berufsverbandes der Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU) und einer der stellvertretenden Vorsitzenden der KBV Vertreterver-sammlung. Auch die dritte Vorstandsposition wurde neu besetzt: Dr. Axel Schroeder, Urologe aus Neumünster, wurde ebenfalls einstimmig auf diese Position gewählt. Schroeder ist Präsident des Berufsverbandes Deutscher Urologen (BDU). „Der SpiFa ist zum einen in die harte Konfrontationslinie der ‚Tarifverhand-lungen‘ mit den Kassen eingebunden – das ist auch ein poli-tischer Kampf. Die politische Auseinandersetzung werden wir hier und auf dem politischen Parkett führen“, so Dr. Andreas Gassen. Für Dr. Schroeder ist die weitere Stärkung der fachärzt-lichen Geschlossenheit wichtig: „Wir brauchen eine starke Basis zur Gestaltung der sektionsübergreifenden Versorgung.“

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T O N S I L L O T O M I E B E H A N D L U N G F Ü R K I N D E R

Vertragsabschluss mit der Knappschaft

bad Segeberg – Die KVSH hat zum 1. April 2013 mit der Knapp-schaft einen Vertrag über die Durchführung einer Tonsillotomie bei Kindern zwischen dem 2. und 6. Lebensjahr im Rahmen einer besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung gemäß Para-graf 73c SGB V abgeschlossen. Fachärzte für Hals-, Nasen- und Ohren-Heilkunde mit Vertragsarztsitz in Schleswig-Holstein und der Berechtigung zum ambulanten Operieren können ihre Teil-nahme am Vertrag bei der KVSH beantragen. Dazu müssen sie bestimmte qualitative Voraussetzungen erfüllen, wie z. B. einen Erfahrungsnachweis bei der Durchführung von Tonsillotomien und eine spezielle Praxisausstattung.

Die Abrechnungsziffern für die Nachbehandlung können bei Vor-liegen der entsprechenden Indikation jedoch von jedem kon-servativ tätigen Facharzt für HNO-Heilkunde mit Vertragsarztsitz in Schleswig-Holstein abgerechnet werden. Ebenso können die Abrechnungsziffern für die Anästhesieleistungen ohne Genehmi-gungsverfahren nach Durchführung der entsprechenden Leistung von jedem Facharzt für Anästhesie angesetzt werden.

Der Vertrag ist inklusive Anlagen auf der Homepage der KVSH unter www.kvsh.de Praxis Verträge Tonsillotomie veröf-fentlicht. Die Unterlagen werden auf Wunsch auch zugesandt (Tel. 04551 883 331).

R I N G V E R A N S T A L T U N G

Aufbereitung von Medizinprodukten Kiel – Den bereits 7. kostenfreien Fachnachmittag bietet die Abteilung Gesundheitsschutz des Landesamtes für soziale Dienste (LasD) an - ein Angebot für ambulant operierende Ärzte und für Praxispersonal, das mit der Aufbereitung von Medizin-produkten betraut ist.

inhalt/themen: Im Rahmen der Infektionsprävention und Qualitätssicherung ist bei der Aufbereitung von Medizinprodukten eine hohe Fach-, Beurteilungs- und Entscheidungskompetenz notwendig. Die Ringveranstaltungen sollen Ihnen praxisnah und anwenderorien-tiert mehr Sicherheit bei der Umsetzung der gesetzlichen Anfor-derungen vermitteln, Wege zur Qualitätsverbesserung aufzei-gen und so zum Schutz der Patienten und der Mitarbeiter in der Praxis beitragen. Beim kommenden Fachnachmittag werden unter anderem folgende Themen behandelt:• die neue RKI/BfArM-Empfehlung "Anforderungen an die

Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten": Was ändert sich für die Praxis?

• Reinigungsprozesse/Überwachung von Reinigungsprozessen• Grundlagen der Dampfsterilisation• wesentliche Aspekte der Validierung • Routineüberwachung

termin: 26. Juni 2013, 14.00 bis 18.30 Uhr

veranstaltungssort: Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein, Raum 468, Adolf-Westphal-Straße 4, 24143 Kiel

anmeldung: Die Teilnehmerzahl pro Praxis ist begrenzt (max. zwei Personen). Bitte melden Sie sich bis zum 19. Juni unter Angabe Ihrer Kontaktdaten (Name, Institution, Postadresse, Telefonnummer, E-Mailadresse) unter folgender Fax-Nummer an: 0431 988 5416

Nähere Informationen (Flyer zur Veranstaltung, Anmeldeformular) erhalten Sie im Internet unter:www.schleswig-holstein.de/laSD/DE (Medizinprodukteüberwachung Ringveranstaltungen) Die Veranstaltungen sind von der Ärztekammer Schleswig- Holstein als ärztliche Fortbildungen anerkannt. Für Ihre Teil-nahme erhalten Sie 5 Fortbildungspunkte.V E R T R Ä G E

Homöopathievertrag IKK classic

bad Segeberg – Die Teilnahme- und Einverständniserklärung für Versicherte wurde zum 1. April 2013 durch eine Nachtragsverein-barung aktualisiert. Der Nachtrag ist auf www.kvsh.de Praxis Verträge Homöopathie einsehbar. Es wurde vereinbart, dass die sich noch im Umlauf befindlichen Teilnahmeerklärungen wei-ter verwendet werden können. Das neue Formular können Sie über die Formularausgabe der KVSH (Tel. 04551 883 250) anfor-dern oder direkt über die Homepage der KVSH im Downloadcen-ter Verträge abrufen.

R I c H T G R ö S S E N

Unter Dach und Fachbad Segeberg – Die  Richtgrößenvereinbarungen Arznei-/Ver-band- und Heilmittel 2013 wurden von den regionalen Vertrags-partnern unterzeichnet. Sie finden diese auf der KVSH-Homepage unter www.kvsh.de Praxis Verträge Downloadcenter Richtgrößen  Auf Anfrage senden wir Ihnen auch gern eine Druckversion zu (Tel. 04551 883 362).

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W E B S I T E

Der Internetauftritt ist jetzt im sogenannten „responsive Web-design“ gestaltet. Das heißt, Navigationselemente und der Auf-bau der Website passen sich automatisch der Bildschirmgröße des Endgerätes an. Dies sorgt für eine übersichtliche Darstellung der Inhalte und Informationen sowie eine hohe Benutzerfreundlich-keit.

„Mit dem neuen Angebot wenden wir uns bewusst an den ärzt-lichen Nachwuchs“, sagte Dr. Monika Schliffke, Vorstandsvor- sitzende der KVSH. „Der für die mobile Nutzung optimierte Inter-netauftritt ist ein flexibles und schnelles Kommunikationsmittel, mit dem wir den Informationsfluss zwischen der KVSH und der Zielgruppe unserer Kampagne weiter verbessern wollen.“

internetauftritt im neuen DesignDie KVSH hat die Anpassung der Website an mobile Endgeräte außerdem dafür genutzt, den Internetauftritt von „Land.Arzt.Leben!“ grundsätzlich zu überarbeiten. So wurde das Design modernisiert und Inhalte und Informationen noch gezielter auf die Nutzer zugeschnitten.

Die Internetseite von „Land.Arzt.Leben!“ gibt unter anderem einen Überblick über finanzielle Unterstützungen für Medizinstudenten und für Ärzte in Weiterbildung. Sie informiert über die vielfältigen Möglichkeiten, sich als Arzt in einer Praxis niederzulassen oder sich dort anstellen zu lassen. Außerdem bietet die Website eine Praxisbörse mit offenen Arztstellen und eine aktuelle Liste aller allgemeinmedizinischen Lehrpraxen in Schleswig-Holstein.

Land.Arzt.Leben! wird mobilDie Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein bringt ihre Nachwuchskampagne „ Land.Arzt.Leben!“ auf mobile Endgeräte. Der Internetauftritt wurde speziell für die Nutzung mit Smartphones und Tablet-PCs optimiert. Die Website kann damit auch wie eine App verwendet werden.

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Die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein hat die Kampagne „Land.Arzt.Leben!“ im April 2011 gestartet. Ziel ist es, dem Ärztemangel entgegenzuwirken und die attraktiven Seiten der haus- und fachärztlichen Praxistätigkeit auf dem Land aufzu-zeigen. Die Kampagne spricht Medizinstudenten, Weiterbildungs-assistenten als angehende Haus- und Fachärzte und an einer Niederlassung interessierte Ärzte an.

MARcO DETHLEFSEN, KVSH

www.landarztleben.de

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P R Ä V E N T I O N S G E S E T Z

Ziel des vorliegenden Kabinettsentwurfes der Bundesregierung ist es, „mit einer zielgerichteten Ausgestaltung der Leistungen der Krankenkassen zur primären Prävention und zur Früherkennung von Krankheiten die Bevölkerung bei der Entwicklung und dem Ausbau von gesundheitsförderlichen Verhaltensweisen zu unter-stützen und damit gesundheitliche Risiken zu reduzieren1“. Ganz eindeutig setzt die Bundesregierung hierbei mehr Gewicht auf die Primärprävention als bisher.

Konkret sollen die Krankenkassen gesetzlich dazu verpflichtet werden (bisher „Soll“-Regelung), in ihrer Satzung Leistungen zur primären Prävention vorzusehen, welche bestimmten Qua-

1 Vgl. Kabinettsentwurf (Stand 11.03.2013), S. 1

litätskriterien zu entsprechen haben. Insbesondere sollen mit diesen Leistungen bestimmte Gesundheitsziele umgesetzt wer-den, welche im Rahmen eines vom Gesundheitsministerium ins Leben gerufenen Projektes erarbeitet wurden (z. B. „Tabakkon-sum reduzieren“, „gesund älter werden“). Dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen kommt sodann die Aufgabe zu, auf Grundlage jener Ziele einheitliche Handlungsfelder und Kriterien für die Leistungsangebote (z. B. Zielgruppen, Inhalte, Qualität, etc.) zu entwickeln. Auch soll der Spitzenverband ein einheitliches Zertifizierungsverfahren bestimmen, insbesondere für Leistungs-angebote der Krankenkassen zur individuellen Verhaltenspräven-tion sowie eine Übersicht über die jeweiligen Kassenangebote auf seiner Internetseite veröffentlichen.

ein später Aufschlag der Bundesregierung

Wenige Monate vor der Bundestagswahl bringt die Bundesregierung den „ Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Prävention“ auf den Weg. Möglicherweise kein gutes Timing, zumal die rot-grün geführten Landesregierungen seit dem Wahlsieg in Niedersachsen über eine Mehrheit im Bundesrat verfügen und zustimmungspflichtige Gesetzesinitia-tiven leicht blockieren können. Wenngleich das Schicksal des vorliegenden Gesetzesent-wurfes insofern ungewiss erscheint, lohnt sich dennoch eine kritische Analyse.

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Nach dem Willen der Bundesregierung können die Präventionsan-gebote der Krankenkassen grundsätzlich erbracht werden durch

�� Leistungen der individuellen Verhaltensprävention,�� Leistungen zur Prävention in sogenannten „Lebenswelten“

und�� Leistungen zur Gesundheitsförderung in Betrieben.

Wie viel Finanzmittel die Krankenkassen insgesamt mindestens für den Bereich der Primärprävention aufzubringen haben, wird mit sechs Euro pro Versicherter und Jahr im Gesetzesentwurf verbindlich vorgegeben; für bestimmte Teilbereiche sieht der Gesetzesentwurf sogar gesetzliche Mindestbeträge vor.

„zwangsfinanzierung“ einer bundesbehördeMit Leistungen der primären Prävention in sogenannten „Lebens-welten“ sollen insbesondere jene Menschen zu gesundheits-bewusstem Verhalten veranlasst werden, die – wie Jugendliche mit Migrationshintergrund und Menschen mit niedrigem Bildungs-stand – oft nur schwer zu erreichen sind. Den Begriff „Lebens-welten“ definiert die Bundesregierung dabei als „abgrenzbare soziale Systeme (...), in denen die Versicherten große Teile ihres Lebens verbringen“.

Jede Krankenkasse soll ab 2014 für derartige Maßnahmen minde-stens einen Euro pro Versicherter und Jahr aufbringen. Die Hälfte dieses Mindestbetrages (also 50 cent) ist dabei über den Spitzen-verband Bund an die „Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklä-rung (BZgA)“ zur Durchführung kassenübergreifender Leistungen abzuführen. Konkret benannt werden im Gesetzesentwurf hierbei Kindertagesstätten, Kindergärten, Schulen und Jugendeinrich-tungen sowie die „Lebenswelten älterer Menschen“.

Sofern eine Krankenkasse keine eigenen Leistungen zur „pri-mären Prävention in Lebenswelten“ anbietet, soll diese nach Auf-fassung der Bundesregierung die Möglichkeit erhalten, sogar den gesamten Mindestbetrag (also einen Euro pro Versicherter) an die „Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung“ abzuführen.

Auch bei dem Leistungsangebot der individuellen Verhaltensprä-vention (Gesundheitsuntersuchung gemäß Paragraf 25 SGB V, Kinderuntersuchung gemäß Paragraf 26 SGB V) scheint die Bun-desregierung der günstigen Beeinflussung der Lebensumstände (also Primärprävention) zukünftig mehr Gewicht beizumessen. Der Fokus scheint also auch hier weniger auf Krankheiten und ihre Entstehung (also Sekundärprävention) zu liegen, sondern mehr auf den Determinanten von Gesundheit.

„alters- und zielgruppengerechte“ Differenzierung bei Gesundheitsuntersuchungen (bisher „check-up 35“)Nach dem Kabinettsentwurf der Bundesregierung soll die gesetz-liche Regelung, wonach Versicherte ab dem 35. Lebensjahr alle zwei Jahre Anspruch auf eine Gesundheitsuntersuchung haben, gestrichen werden. Vielmehr sollen die Gesundheitsunter-suchungen („check-up 35“) zukünftig „alters- und zielgruppenge-recht“ erfolgen, d. h. der G-BA wird beauftragt, in der Ausgestal-tung der Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinien deutlich stärker als bisher zu differenzieren.

Welche finanzielle Auswirkungen hiermit verbunden sind, hängt insofern gänzlich von der inhaltlichen Ausgestaltung durch den G-BA ab. Wie allerdings aus der Gesetzesbegründung ersichtlich,

geht die Bundesregierung hierbei nicht unbedingt von einem Ausgabenanstieg dieser unbudgetierten Leistungen aus. Ganz im Gegenteil könnten sich durchaus Einsparung ergeben „etwa durch eine medizinisch vertretbare und nach Alters- und Zielgruppen dif-ferenziert gehandhabte Erweiterungen der derzeit zweijährigen Untersuchungsintervalle2“. Weiteres Einsparpotenzial sieht die Bundesregierung auch in der „kritischen Überprüfung der enthal-tenen Früherkennungsmethoden im Hinblick auf ihren evidenzba-sierten Nutzen“. Nach Auffassung der Bundesregierung könnten die hierdurch erzielten Einsparungen „der stärkeren Gewichtung der Erfassung und Bewertung von Risikofaktoren und der präven-tionsorientierten Beratung im Rahmen der Gesundheitsuntersu-chung zugute kommen3“.

zusätzliche „U-Untersuchung“ bei Kindern geplant, keine bei JugendlichenHinsichtlich der Kindervorsorgeuntersuchungen (sogenannte „U-Untersuchungen“) beabsichtigt die Bundesregierung die Anspruchsberechtigung vom sechsten auf das zehnte Lebens-jahr anzuheben. Folgt man der Gesetzesbegründung, soll es sich hierbei offenbar nur um eine einzige zusätzliche U-Untersuchung handeln, und zwar im Alter von neun Jahren. Diese Maßnahme ist zunächst zu begrüßen als damit eine seitens der Kinder- und Jugendärzte lange beklagte Lücke geschlossen wird. Das Nähere zu Art und Umfang der Untersuchung bestimmt zwar der G-BA in Richtlinien, gleichwohl geht die Bundesregierung bereits heute nur von Mehraufwendungen im einstelligen Millionenbereich aus.

Ein optimales Präventionsangebot für Kinder wird somit allerdings nicht erreicht. Schon heute übernehmen einzelne Krankenkas-sen – ganz ohne gesetzlichen Zwang – sogar zwei(!) zusätzliche U-Untersuchungen.

Im Bereich der Jugendgesundheitsuntersuchung besteht derzeit lediglich für versicherte Kinder zwischen dem 13. und 14. Lebens-jahr ein gesetzlicher Anspruch (J1-Untersuchung) 4 . Der Kabinetts-entwurf sieht hier keine Änderung vor, obwohl insbesondere die Kinder- und Jugendärzte eine zusätzliche J2-Untersuchung zwischen dem 16. und 17. Lebensjahr nachdrücklich fordern und diese mit einzelnen Krankenkassen auf freiwilliger Basis auch bereits vereinbart werden konnte.

Vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung den Richtwert für Mindestaufwendungen im Bereich der Prävention deutlich anheben will (2013: mind. drei Euro/Versicherter, 2014: min-destens sechs Euro pro Versicherter), ist zu fragen, weshalb im Kabinettsentwurf lediglich eine zusätzliche U-Untersuchung, bei der Jugendgesundheitsuntersuchung hingegen gar keine weitere Untersuchung vorgesehen wird.

Primärpräventive beratungs- und Steuerungsfunktion des arztesinsbesondere durch die sogenannte „Präventionsempfehlung“ soll dem Arzt im Bereich der Primärprävention eine besondere Rolle zukommen, wie unter anderem aus folgender Gesetzesbe-gründung hervorgeht5:

2 Vgl. Kabinettsentwurf, hier Begründung, S. 173 ebd.4 Vgl. Paragraf 26 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit den Richtlinien zur Jugendge-

sundheitsberatung des G-BA

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„Ärzte sind sowohl aufgrund ihrer Qualifikation als auch aufgrund des besonderen Arzt-Patient-Verhältnisses seit jeher besonders geeignet, neben der Früherkennung, Diagnose und Behandlung von Krankheiten auch eine primärpräventiv orientierte Beratung und Begleitung ihrer Patienten zu leisten und diese zu einem Abbau gesundheitsschädigender Verhaltensweisen und zur Inan-spruchnahme von primärpräventiven Angeboten zu motivieren.“

Gelangt der Arzt am Ende der Untersuchungen zu der Auffas-sung, dass Gesundheitsrisiken und -belastungen seines Patienten durch konkrete Präventionsangebote der Krankenkassen „vermie-den, beseitigt oder vermindert“ werden können, so hat er eine sogenannte „Präventionsempfehlung“ in Form einer ärztlichen Bescheinigung auszustellen. Diese Präventionsempfehlung ist von der jeweiligen Krankenkasse bei der Entscheidung, ob sie die Teilnahme an einem Präventionskurs finanziell unterstützt, zu berücksichtigen und schränkt insofern deren Ermessensspielraum entsprechend ein.

Welchen konkreten Inhalt die Präventionsempfehlung haben wird und wie viel bürokratischer Aufwand auf den Vertragsarzt zukommt, lässt sich zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht abschät-zen, da das Nähere durch den G-BA noch zu regeln ist.

Da die Präventionsempfehlung – sofern medizinisch indiziert – integraler Bestandteil der Leistungsabrechnung sein dürfte, stellt sich allerdings schon jetzt die Frage, ob und wie sich der Arzt im Einzelfall über entsprechende kassenindividuelle Angebote infor-mieren kann. Nach dem Gesetzentwurf soll der Spitzenverband Bund der Krankenkassen eine Übersicht der Satzungsleistungen der Krankenkassen im Internet veröffentlichen. Selbst wenn die-ser Datenbestand tagesaktuell abrufbar wäre, würde eine ent-sprechende Internetrecherche einen beträchtlichen Aufwand für die Praxis bedeuten. Insofern kann der noch im Referenten-entwurf des BMG geäußerten Auffassung nicht gefolgt werden, wonach den Ärzten durch das Ausstellen der Präventionsemp-fehlung nur „ein zu vernachlässigender, nicht quantifizierbarer Erfüllungsaufwand“6 entstehen würde. Eine provokante Äuße-rung, auf die im späteren Kabinettsentwurf der Bundesregierung wohlweislich verzichtet wurde.

FazitInsgesamt bleibt festzustellen, dass der Kabinettsentwurf aus ver-tragsärztlicher Sicht wenig Anlass für Begeisterungsstürme bietet. Einerseits ist die wichtige Beratungs- und Steuerungsfunktion des Arztes bezüglich primärpräventiver Kassenangebote sicherlich zu begrüßen, andererseits fehlt jegliche ärztliche Einflussnahme bei der Festsetzung entsprechender Rahmenvorgaben. Diese werden fast vollständig dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen überlassen.

Auch finanziell soll nach Auffassung der Bundesregierung von den durchaus beträchtlichen Summen, die die Krankenkassen für die Primärprävention aufzubringen haben, offenbar nur wenig davon bei den Vertragsärzten ankommen. Wenngleich das Nähere durch den G-BA erst noch zu bestimmen ist, scheint die Bundesregie-rung von einer weitgehend kostenneutralen Umsetzung in den „Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinien“, den „Kinder-Richtlinien“ sowie den „Richtlinien zur Jugendgesundheitsuntersuchung“ aus-zugehen. Gleiches gilt für die neu hinzu kommende „Präventions-empfehlung“, die für den Arzt zweifelsohne mit einem zusätz-lichen Aufwand verbunden sein dürfte.

Was bei Durchsicht des Kabinettsentwurfes besonders auffällt, ist die gewichtige Position der „Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung“ als gesetzlich vorgegebene Partnerin der Kranken-kassen. Immerhin soll diese die Hälfte des gesamten Mindestauf-wandes der Krankenkassen für lebensweltbezogene Maßnahmen erhalten. Ob mit Durchführung bundesweiter Aufklärungskampa-gnen wirklich die verhaltensändernde Wirkung in „Lebenswelten“ erreicht wird, sei dahingestellt. Jedenfalls dürfte sich durch die gesetzlich vorgegebene Mittelzuweisung an eine Bundesbehörde der Grad des Engagements der Krankenkassen verringern für lebensweltbezogener Projekte auf regionaler Ebene, beispiels-weise unter Einbeziehung von Vertragsärzten sowie weiterer lokaler Akteure im Gesundheitswesen vor Ort.

MARTIN MAIScH, KVSH

6 Vgl. Referentenentwurf, S. 3

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M O R B I D I T Ä T U N D V E R G Ü T U N G

Im von der KVSH in Auftrag gegebenen Gutachten wurden dazu unter anderem das Morbi-Modell des Bundesversicherungsamts (BVA-Modell) sowie das Morbi-Modell des Instituts des Bewer-tungsausschusses (InBA-Modell) analysiert. Über das BVA-Modell werden die Zuweisungen der Krankenkassen aus dem bundes-weiten Gesundheitsfonds errechnet. Das InBA-Modell ermittelt Empfehlungen für die Wachstumsrate der morbiditätsorientierten Gesamtvergütung, die im Zuge der regionalen Verhandlungen zwischen Kassenärztlicher Vereinigung und Landesverbänden der Krankenkassen jährlich zu vereinbaren ist. Erhebliche benachteiligung Schleswig-holsteinsDie Analysen des Gutachtens zeigen, dass beide Morbi-Modelle zwar eine einheitliche methodische Basis haben, sich aber sehr unterschiedlich in der Verteilung des ärztlichen Honorars aus-wirken: Die Wachstumsrate 2012/13 der morbiditätsorientierten Gesamtvergütung (diagnosebezogene Komponente) beträgt im BVA-Modell 3,23 Prozent, im alten InBA-Modell (bis 2012) 2,68 Prozent und 1,74 Prozent im neuen InBA-Modell (ab 2013). Hieraus lässt sich folgendes ableiten: Die Krankenkassen bekom-men im Sinne des BVA-Modells aus dem Gesundheitsfonds rech-nerisch mehr Geld für ihre Versicherten zugewiesen, als sie nach dem (neuen) InBA-Modell auf Landesebene für die ambulante Versorgung weitergeben. In Schleswig-Holstein beläuft sich der Fehlbetrag 2013 auf rund 36,5 Millionen Euro.

Morbi-Modelle nicht stimmigWeiter ist zu beobachten, dass im BVA-Modell die Krankheits-gruppe „Depression“ am häufigsten in Bezug auf den Behand-lungsbedarf vorkommt. Im alten InBA-Modell (bis 2012) ist es hingegen die Krankheitsgruppe „Vorsorgeuntersuchungen, Imp-fungen, Beratung zur Kontrazeption“ und im neuen InBA-Modell (ab 2013) die Krankheitsgruppe „Sonstige Symptome, Krankheits-zeichen, Störungen und Kontaktanlässe“. Das heißt, die jewei-

ligen Morbi-Modelle sind inhaltlich nicht aufeinander abgestimmt. Dies erschwert den regionalen Verhandlungsprozess zwischen Kassenärztlicher Vereinigung und Landesverbänden der Kranken-kassen, da Krankheiten unterschiedlich wichtig sind. So können Krankheiten, die beispielsweise zu einer höheren Vergütung für niedergelassene Ärzte führen, für die Krankenkassen weniger interessant sein, da sie für diese Krankheiten geringe oder keine zusätzlichen Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds bekom-men. Auch der umgekehrte Fall ist zu beobachten.

Zusätzlich führen (statistische) Sonderregelungen im InBA-Modell dazu, dass trotz ärztlicher Kodierung die Morbiditätsmodellierung unvollständig ist, worunter letztendlich die Güte des InBA-Modells sowie die Höhe des ärztlichen Honorars leiden.

„Krankenkassen sind keine Sparkassen“„Die Kassen haben entsprechend der Krankheitslast ihrer Ver-sicherten Geld aus dem Gesundheitsfonds erhalten. Das Geld müssen sie auch eins zu eins für die ambulante Versorgung in den Regionen zur Verfügung stellen“, sagte Dr. Monika Schliffke, Vorstandsvorsitzende der KVSH. Die KVSH fordert, das Morbi-Modell des Instituts des Bewertungsausschusses aufzulösen. Die aus diesem Modell resultierende Benachteiligung in der Honorar-bemessung ist für die Ärzte Schleswig-Holsteins inakzeptabel. Die KVSH wird dies auch in den Verhandlungen mit den regionalen Krankenkassen zum Ausdruck bringen. Institutsleiter Dr. Drabinski fordert, dass die Morbi-Modelle von Bundesversicherungsamt und Institut des Bewertungsausschusses künftig stark verändert und intensiv aufeinander abgestimmt werden müssten. Nur dann könne sichergestellt werden, dass die Finanzmittel des Gesund-heitsfonds zielgenau für die ambulante Versorgung der Patienten zur Verfügung stehen.

JAKOB WILDER, KVSH

Schlechte Karten für Schleswig-Holsteins ÄrzteEin Gutachten des Instituts für Mikrodaten-Analyse belegt: Die Krankenkassen stellen den niedergelassenen Ärzten im Norden zu wenig Geld zur Verfügung.

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K A M P A G N E N S T A R T

KBV und KVen setzen bei der Kampagne „Wir arbeiten für Ihr Leben gern“ auf Authentizität. Darum sind in den Fernsehspots, die in ARD und ZDF zu sehen sind, auf den in rund 250 deut-schen Städten angebrachten Plakaten sowie in Internet und Infor-mationsbroschüre ausschließlich „echte“ Ärztinnen und Ärzte zu sehen. Darunter sind mit Dr. Angelika Ernst-Plörer (Hautärztin aus Eckernförde), Dr. Wolfgang Barchasch (Frauenarzt aus Flensburg) und Dr. Johannes Gerber (Allgemeinarzt aus Burg/Fehmarn) auch drei Niedergelassene aus Schleswig-Holstein. „Wir werden mal laut und verstecken uns nicht länger hinter gängigen und medien-wirksamen Korruptions- und Habgiervorwürfen“, begründet die Vorstandsvorsitzende der KVSH, Dr. Monika Schliffke, die Kampa-gne. Sie soll den Wert der Arbeit von niedergelassenen Ärzten und Psychotherapeuten ins Blickfeld rücken. Die Kampagne ist auf fünf Jahre angelegt. Neben TV-Spots und Plakaten wird auch in einem Kinospot und auf einer eigenen Kampagnen-Website (www.ihre-aerzte.de) für den Arztberuf geworben. Abseits der Kanäle klassischer Werbung werden redaktionelle Beilagen und punktuelle PR-Maßnahmen die Kampagne in starkem Maße unterstützen.

Ärzte und Patienten rücken näher zusammenDas Kernanliegen der Kampagne ist ein gesellschaftliches. Sie klärt die Bürger über die freiwillige Selbstverpflichtung der Gemeinschaft niedergelassener Ärzte auf, die ambulante Versor-

gung der Bevölkerung zu garantieren und jeden Bürger gleich gut zu behandeln. Dies wird Verständnis für unvermeidbare War-tezeiten schaffen, damit Ärzte und Patienten in Zukunft wieder näher zusammenrücken. Daneben werden Nachwuchssorgen und Ärztemangel auf dem Land als gesamtgesellschaftliche Pro-bleme erklärt. Auf konkrete politische Forderungen oder gezielte PR-Aktionen im Vorfeld des Wahlkampfes 2013 hingegen wird bewusst verzichtet.

anerkennung für die eigene arbeitUnterstützung für die Kampagne hat die Befragung von KBV und KVen zum Sicherstellungsauftrag im vergangenen Jahr gegeben, an der sich 80.000 der rund 150.000 niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten beteiligt hatten. Die Befragten wünschten sich auf breiter Front mehr Anerkennung für ihre Arbeit und zugleich mehr Verständnis für die schwierigen Umstände, unter denen sie diese Arbeit leisten.

Die Verbesserung des Ärztebildes in der öffentlichen Wahrneh-mung ist daher ein zentrales Anliegen der Kampagne. Das Pro-blem: Teile von Politik und Medien zeichnen gelegentlich ein verzerrtes Bild des Mediziners. „Ärztepfusch“ oder „Korruption“ werden hier als Schlagworte verwendet, um nicht selten pauschal einen ganzen Berufsstand zu verurteilen. Die Tatsache, dass Ärzte mit einer gut gehenden Praxis Arbeitsplätze schaffen und die

„Wir arbeiten für Ihr Leben gern“Mit einem 60 Sekunden langen TV-Spot unmittelbar vor der Tagesschau startete Ende April die breit angelegte Imagekampagne der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen). Ziel ist es, das Bild des Arzt-berufes in der Öffentlichkeit zu verbessern und den ärztlichen Nachwuchs für die Niederlassung in eigener Praxis zu begeistern.

QuELLE: KBV

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lokale Infrastruktur verbessern, geht dabei häufig unter. Deshalb wird die Kampagne auch die wirtschaftliche Relevanz von mehr als 150.000 Ärzten als Unternehmer und Arbeitgeber unterstreichen.

infopaket für die Praxen Anfang Mai erhalten alle Praxen per Post ein Infopaket mit den wichtigsten Materialien zum Kampagnenstart. Darin enthalten: acht Exemplare der Patientenbroschüre, ein Wartezimmerpla-kat und ein Logo-Aufkleber. Weitere Materialien können auf der Kampagnen-Website www.ihre-aerzte.de nachbestellt werden. Ärzte und Psychotherapeuten, die selbst ein Teil der Kampagne werden möchten, können am 5. Juni 2013 ein Shooting beim „Tag der Niedergelassenen“ am Messestand der KBV besuchen. Hier sucht die KBV beim Hauptstadtkongress Medizin und Gesundheit im Icc Berlin neue Gesichter.

Einen Vorgeschmack, wie die Kampagne bei den Ärzten ankommt, hat es bereits gegeben: Für Foto- und Filmaufnahmen im Vor-feld der Kampagne standen rund 70 niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten vor der Kamera. Und alle waren begeistert.

Alle Informationen zur Kampagne finden Sie auf der Web-site www.ihre-aerzte.de. Anmeldungen zum Shooting am 5. Juni 2013 am „Tag der Niedergelassenen“ sowie Anregungen, Wünsche und Fragen richten Sie bitte an [email protected].

KBV/KVSH

beteiligte�� Auftraggeber: Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)

und Kassenärztliche Vereinigungen (KVen)

�� Umsetzung: ressourcenmangel GmbH (Standort Berlin)

�� Absender: mehr als 150.000 niedergelassene Haus- und Fachärzte und Psychotherapeuten in Deutschland

Dauer�� Ende April (TV-Spot kurz vor der „tagesschau“)

bis Ende 2017

teilnahmemöglichkeiten�� Shooting für zweiten TV-Spot und weitere Plakatmotive

(5. Juni, Icc Berlin)

�� Praxis-Materialien (Wartezimmerplakat, Patientenbro-schüre, Logoaufkleber und vieles mehr) ab 26. April 2013 bestellbar über www.ihre-aerzte.de

�� Fragen, Anregungen, Wünsche an [email protected]

Eines der Kampagnen-Gesichter: Dr. Wolfgang Barchasch, Frauenarzt aus Flensburg

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GEsundhEITspoLITIK

Nordlicht a K t u e l l 5 | 201322

T A G D E R N I E D E R G E L A S S E N E N

Zum Tag der Niedergelassenen, dem 5. Juni 2013, laden die Kas-senärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) alle niedergelassenen Ärzte und Psycho-therapeuten an die Spree ein.

Bereits zum fünften Mal findet der Tag der Niedergelassenen im Rahmen des Hauptstadtkongresses im Berliner Icc statt. Er bietet allen Vertragsärzten und –psychotherapeuten ein Forum zur Wei-terbildung, zur Diskussion und zum Austausch. Der Schwerpunkt liegt in diesem Jahr auf dem Themenbereich „Kooperationen und Netze“.

Wissenswertes für den Praxis-Alltag bieten sechs Info-Veranstal-tungen. Ein Überblick über mögliche Kooperationsformen steht dabei genauso auf dem Programm wie Tipps zum Vermeiden der Regressgefahr. Unter dem Titel „Welchen Wert hat meine Praxis?“ erklären Experten, nach welchen Kriterien ärztliche und psycho-therapeutische Praxen bewertet werden. Die Präsentation einer multiprofessionellen Patientenschulung für morbid-adipöse Men-schen bietet ein Beispiel guter Versorgung aus dem Bereich der Psychotherapie.

Um 14 Uhr widmet sich eine politische Diskussionsrunde aus der Reihe KBV kontrovers den gesamtgesellschaftlichen Herausforde-rungen der Gesundheitsversorgung in Deutschland: „Eine Frage an die Gesellschaft – Wie viel Gesundheit wollen wir uns künftig lei-sten?“ Vertreter aus der Wirtschaft, der Wissenschaft und sozialer Verbände debattieren mit dem Vorstand der KBV.

Über alle drei Tage des Hauptstadtkongresses (5. bis 7. Juni) infor-miert ein Stand im Hauptfoyer des Icc über das Serviceangebot der KVen: von A wie Abrechnung bis Z wie Zulassung. Kooperati-onspartner ist auch in diesem Jahr wieder die Deutsche Apothe-ker- und Ärztebank. Am gemeinsamen Info-Stand erwartet die Besucher auch täglich ein rhetorischer Schlagabtausch: Im Spea-kers‘ corner debattieren Experten zu aktuellen gesundheitspoli-tischen Fragestellungen.

Am Infostand können niedergelassene Ärzte und Psychothera-peuten auch Teil der Kampagne „Ich arbeite für Ihr Leben gern“ werden: Bei einem Fotoshooting können sie Gesicht zeigen und ein eigenes Porträt im Kampagnenlook bekommen. Hierzu kön-nen sich Interessierte unter [email protected] anmelden.

Alle Vertragsärzte, -psychotherapeuten und deren Praxisteams können nach vorheriger Anmeldung kostenlos am Tag der Nieder-gelassenen teilnehmen. Auch Medizinstudierende und PJ-ler sind herzlich willkommen.

Die Anmeldung und weitere Informationen finden Sie unter: www.tag-der-niedergelassenen.de

KBV/KVSH

Kooperationen im MittelpunktWenn sich im Juni die gesundheitspolitische Szene zum Hauptstadtkongress Medizin und Gesundheit in Berlin trifft, dürfen Vertreter der ambulanten Versorgung nicht fehlen.

Programm tag der niedergelassenen, 5. Juni 2013

12.00 – 13.30 Uhr info-veranstaltungen• Ärztenetze und co.: Formen der ärzt-

lichen Kooperation • Einstieg in die Niederlassung: Von

der Verbundweiterbildung bis zur Praxisbörse

• Best-practice Psychotherapie: Multi-professionelle Patientenschulung für morbid-adipöse Menschen

13.00 – 13.30 Uhr Speakers’ corner

14.00 – 15.30 Uhr Kbv kontroversEine Frage an die Gesellschaft – Wie viel Gesundheit wollen wir uns künftig leisten?

16.00 – 17.30 Uhr info-veranstaltungenWelchen Wert hat meine Praxis?Kooperation und vernetzte Versorgung – Praxiserfahrungen aus der Gesundheits-region Ostwestfalen-LippeRegressgefahr – was tun? Wirtschaftlich-keitsprüfungen in der Praxis

FoTo: SVEA PIETSCHMANN

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GEsundhEITspoLITIK

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K O M M E N T A R

In vielerlei Hinsicht ist der Arztberuf etwas Besonderes: Ärzte können helfen und heilen, Leben retten und Leben auf die Welt bringen. In anderer Hinsicht ist der Arztberuf nicht etwas „Besonderes“, nämlich wenn es um Wertschätzung und Aner-kennung, um berufliche chancen und Entlohnung geht. Denn hier ist auch der Arzt nur „Mensch“ und lebt wie jedermann nicht vom Brot allein.

Das Brot will den Ärzten auch kaum jemand streitig machen. Doch schon beim Belag, seiner Qualität und Menge, geht es los. Deshalb sind Honorarverhandlungen mittlerweile die Art von Spektakel, bei dem die Betroffenen am liebsten abschal-ten würden. Wie wir es aus politischen Debatten kennen, sind dann auch Argumente wohlfeil, die mit der Sache nichts zu tun haben. Irgendwo lässt sich dann ein Abrechnungsskan-dal finden, Behandlungsfehler häufen sich urplötzlich und die Ombudsmänner und –frauen können sich vor Patientenbe-schwerden nicht retten.

Spätestens jetzt beginnt auch das Fragespiel von Honoraren und Einkommen, der Abrechnungspraxis von Leistungen für gesetz-lich und privat Versicherte und nicht zuletzt über die Sozialver-träglichkeit all dieser Dinge. Die Büchse der Pandora ist geöff-net und man fragt sich, wie jemals wieder alle Tassen in den Schrank kommen sollen. Der Gipfel ist allerdings erst erreicht, wenn Verbraucherschützer auf den Plan treten und dem Bürger ihre staatlicherseits umlagefinanzierte Beratung zur Kontrolle von ärztlicher Diagnose, Therapie und Abrechnung anbieten.

Soweit die Analyse der Probleme, der sich die Feststellung anschließen muss, dass das alles nicht neu ist. So weit, so schlecht. Denn schon seit Jahren warten die Probleme, bzw. die betroffenen Ärzte und Praxismitarbeiter, auf Lösungen. Doch die lassen auf sich warten, während gleichzeitig der Kosten- und Leistungsdruck sowie eine – gefühlt – kaum noch steiger-bare Regulierung auch noch dem und der Letzten in der Praxis die freiberufliche Motivation für seine Arbeit austreibt.

Im dieser Tage beginnenden Bundestagswahlkampf werden wir wieder erleben, dass Politiker jeder couleur alles an Ver-sprechungen aufbieten werden, was man dem Bürger und potenziellen Patienten an verbalen Glückspillen noch andrehen kann – ob er will oder nicht. Ganz sicher kommt die Bürgerver-sicherung wieder auf die Agenda – der Name klingt einfach so nett und signalisiert per se, dass jeder der für sie ist, sich damit

automatisch sozial verhält. Das schließt auch aus, dass man sich als Versicherter noch darüber aufregt, dass die gesetzlichen Krankenkassen auf einem Beitragspolster ihrer Mitglieder in Milliardenhöhe sitzen und dort auch sitzen bleiben wollen.

Die Passagen der Wahlprogramme, in denen es um die Ärzte geht, dürften wie üblich kurz ausfallen. Menschliche Beratung und medizinische Exzellenz sind schließlich das Mindeste, was der Patient für seinen Krankenschein erwarten kann. Ausrei-chend Zeit für das Gespräch, Hausbesuche zu möglichst jeder Tages- und Nachtzeit und immer die Ruhe, Gelassenheit und Kompetenz in Person selbstverständlich all in.

Wer hinter diesem Teil der Analyse Zynismus vermutet, liegt auch damit richtig. Dumm nur, dass der inzwischen Teil die-ses Systems ist, das die gesamte Ärzteschaft zu Wasserträgern macht, die nicht so schnell laufen können, um all die Brandherde zu löschen, die gelegt werden, um ihnen Feuer zu machen. Dass auch andere Bereiche unseres gesellschaftlichen Lebens wie Schulen, Universitäten und Krankenhäuser samt ihren dort

tätigen Berufsgruppen von einem permanenten Systemwandel überrollt und ausgebrannt werden, tröstet wenig. Es zeigt aber, dass die Ärzteschaft nicht allein steht und dass es Zeit wird, sich für die eigenen Interessen stark zu machen – denn andere tun es nicht.

Imagekampagnen sind nicht alles, aber sie sind ein Anfang. Wenn es möglich ist, jedes noch so überflüssige Automodell mit Gewinnmargen, von denen Ärzte nur träumen können, an den Mann und die Frau zu bringen, dann müsste die Heraus-forderung für die Werbewirtschaft annehmbar sein, den Beruf des Arztes mit allen seinen Facetten ins richtige Licht zu setzen. Das kostet Geld, aber das ist es wert. Der Arzt kann schließlich alles, was der Mensch zum Leben braucht. Darauf vertrauen zu können, ist der nachhaltigste Wert, den sich eine menschliche Gesellschaft schaffen kann.

PETER WEIHER, JOURNALIST

Stark machen

„Imagekampagnen sind nicht

alles, aber sie sind ein Anfang.“

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praxIs & KV

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M E S S E

Die diesjährige KBVMesse startete am 16. April 2013 mit einer Konferenzveranstaltung zum Thema „Anreizmodelle kooperativer Versorgungsformen im internationalen Vergleich“. Am Folgetag präsentierten dann über 40 Aussteller Modelle, Projekte und Ver-sorgungsverträge, die dazu beitragen können, Kooperationen in der ambulanten Versorgung zu fördern. Parallel dazu fanden Ver-anstaltungen zu den Themen Sicherstellung, Anreizmodelle und Praxisnetze statt. Innovative Beispiele aus der Praxis wurden vor-gestellt und neue Ideen für Kooperationen zwischen Ärzten, Pfle-gepersonal und anderen an der Versorgung Beteiligten diskutiert.

Die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) war in diesem Jahr zum ersten Mal mit einem eigenen Stand auf der Messe vertreten und konzentrierte sich dabei ganz auf ihr neues Service-Produkt SafeMail. Er kam bei den Besuchern sehr gut an. circa 50 Multiplikatoren aus Ärztenetzen, KV-Vorständen und Krankenkassen informierten sich detailliert über die Vorteile von SafeMail. Das Produkt passte perfekt ins Messeprofil, denn mit dem Dienst stellte die KVSH ein Kommunikationssystem „made in Schleswig-Holstein“ vor, das sektorenübergreifend funktioniert. Die Besucher erhielten am Stand alle Informationen über Funktion und Umsetzung des SafeMail-Dienstes in Praxen und Krankenhäusern. Alles inklusive Beratung und Demonstration am Live-System.

Projekt SafeMail SafeMail ist ein von der KVSH entwickelter E-Mail-Dienst, der die Kommunikation zwischen Arztpraxen, aber auch zwischen Arzt und Krankenhaus verbessert. Mit SafeMail können Pati-entendaten unkompliziert untereinander ausgetauscht und zum Beispiel Arztbriefe, Befunde, Laborwerte oder Rönt-genbilder versendet und empfangen werden. Mit SafeMail entfällt das zeitaufwendige Scannen und Ausdrucken von Dokumenten. SafeMail ist direkt in einige Praxisverwaltungs-systeme eingebunden. So landen empfangene Arztbriefe sofort in der Patientenkartei und genauso können Befunde von dort aus versendet werden. Besondere Schutzmaßnah-men der KVSH sorgen dafür, dass der Datenaustausch über SafeMail sicher ist. Alle E-Mails sind verschlüsselt. SafeMail wurde vom Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz (ULD) intensiv überprüft und zertifiziert. Der Zugang ist nur über das KV-SafeNet*, das sichere Online-Netz der Kassenärz-tlichen Vereinigungen, möglich. Ein Anschluss an das KV-SafeNet wird von der KVSH finanziell mit 500 Euro gefördert. Der Versand und der Empfang von Befunden über SafeMail wird sogar extra honoriert. Der Nutzer bekommt für einen versendeten Brief 20 cent und noch einmal 30 cent dafür, dass er seinen Briefkasten öffnet und einen eingehenden Brief in seine Kartei überträgt.

Mehr Informationen zu SafeMailUdo Karlins, Leiter Fachbereich Telematik Telefon 04551 883 888 E-Mail [email protected] http://safemail.ekvsh.de 

*Bitte beachten Sie, dass KV-SafeNet nicht mit der Firma SafeNet, Inc., USA, in

firmenmäßiger oder vertraglicher Verbindung steht.

JAKOB WILDER, KVSH

Made in Schleswig-HolsteinKVSH informierte auf der KBVMesse Versorgungsinnovation über SafeMail, den sicheren E-Mail-Dienst.

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praxIs & KV

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F O R T B I L D U N G

Zugegeben: Wie genau der citrat-Zyklus funktioniert, weiß ich nach diesem Seminar genauso wenig wie vorher und meine eher rudimentären Kenntnisse von biochemischen und anderen neo-wissenschaftlichen Zusammenhängen wurden hier nicht erweitert oder aufgefrischt. Aber in diesem Seminar ging es auch nicht um das wissenschaftliche „Warum?“, sondern um das ganz pragmatische „Wie?“. In diese Richtung wurden wir gleich zu Beginn des Seminars von den durch die Veranstaltung führenden Kollegen Dr. Wolfgang Tonn – Allgemeinarzt, Notfallmediziner und Notdienstgänger (alles aus Leidenschaft) – eingestimmt. In drei ausgefüllten Seminartagen erlebten wir dann einen aus-gedehnten Parforceritt durch die gesamte Allgemein- und Not-fallmedizin: In allen Bereichen konzentriert auf das Wesentliche und das Pragmatische. Tipps und Tricks eines echten Praktikers in Sachen Notfallmedizin und Notdienst an Kollegen, die genau das hören und erleben wollten. Dass das Ganze dann nicht ein quälendes, dahinschleppendes Abarbeiten im Dämmerlicht ermüdender Powerpoint-Visualisierungen, sondern ein Feu-erwerk der „Aha´s!!!“ und „Oho´s!!!“ und „ ... ich hab´s doch immer schon gewusst!!!“ wurde, lag zu einem großen Teil an der Authentizität des Vortragenden – fast möchte man sagen:

des „Vorlebenden“. Aber das war es nicht alleine: Kollege Tonn überzeugte auch durch Entertainment-Fähigkeiten, die selbst einem Thomas Gottschalk zur Ehre gereicht hätten. So verging die Zeit wie im Fluge und der begeisterte Zuhörer fragte sich ein ums andere Mal: „Was bringt er wohl als nächstes?“ Wie sehr seine Art des Vortragens das Aktivierungsniveau und die Konzentrationsfähigkeit der Zuhörerschaft auf Höhenfluglevel hielt, wurde immer dann spürbar, wenn er das Ruder zwischen-zeitlich für das eine oder andere Thema an einen Fachkolle-gen abgab. Bei gleicher fachlicher Kompetenz und identischen medialen Bedingungen, aber ohne den beschriebenen Esprit drohte ein Abrutschen in den Dämmerzustand, den jeder von uns noch aus vielen Vorlesungen unserer Studienzeit kennt.

Praktische Übungen am abend? Kein Problem!Bei der Vorablektüre des Kursprogramms runzelte ich noch die Stirn: „ ... und nach dem Ganzen abends noch zwei Stunden praktische Übungen?“ Wie soll das denn gehen? Aber natür-lich ging das. Da wurde nicht gebeten und gebettelt, da wurde schnell eine Gruppeneinteilung vorgenommen, jeder Gruppe ein „alter Hase“ (erfahrener und selbstbewusster Rettungs-assistent) an die Seite gestellt und los ging es: Reanimations-training bis einem das Wasser den Rücken herunterlief. Tipp für Nachahmer: vorher Pullover ausziehen und ein frisches Unter- und Oberhemd mit zum Seminar nehmen.

Zum Schluss noch dies: Heute reden ja alle von „Nachhaltig-keit“. Nachhaltig ist etwas, wenn es nachhallt! Und tatsäch-lich: Noch nie hat eine Fortbildung bei mir einen derartigen „Nachhall“ gehabt und mich sofort zu Veränderungen in meiner ärztlichen Praxis bewegt. Schon am darauffolgenden Montag rückte ich meinem Notfallkoffer zu Leibe und verpasste ihm eine radikale Schlankheitskur gepaart mit einer zeitgemäßen „Kampfwertsteigerung“. Die alten Endotrachealtuben raus und die neuen Larynxtuben rein. Vor dem Ampullenschrank stehend, galt es auch mit einer jahrzehntelangen Liebschaft nun endgültig Schluss zu machen. Die letzten Diclofenac- und Piroxicam-Ampullen wurden gnadenlos beseitigt! – um nur zwei Beispiele zu nennen … und die To-Do-Liste ist noch sehr, sehr lang! Und ganz zum Schluss: Wer dieses Seminar nicht belegt, ist selbst schuld! Viel Spaß dabei!

DR. RALF-GÜNTER WEGERS, ALLGEMEINARZT IN ScHLESWIG

Parforceritt durch Allgemein- und Notfallmedizin89 Kollegen besuchten das von der KVSH organisierte Seminar „ Fit für den Notfall“ in Kiel. Dr. Ralf-Günter Wegers, Allgemeinarzt und Notdienstbeauftragter des Kreises Schleswig-Flensburg, war dabei. Es hat sich gelohnt, wie sein Erfahrungsbericht zeigt.

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I N F E K T I O N S S c H U T Z G E S E T Z

Das 2011 geänderte Infektionsschutzgesetz (IfSG) unterscheidet bei den Anforderungen an die Infektionsprävention deutlicher zwischen medizinischen und nicht-medizinischen Einrichtungen. Paragraph 23 verpflichtet medizinische Einrichtungen, also auch alle Vertragsärzte, zur Einhaltung von Maßnahmen zur Infektions-prävention nach dem neuesten Stand der medizinischen Wissen-schaft:

„Die Leiter folgender Einrichtungen haben sicherzustellen, dass die nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft erforder-lichen Maßnahmen getroffen werden, um nosokomiale Infek-tionen zu verhüten und die Weiterverbreitung von Krankheits- erregern, insbesondere solcher mit Resistenzen, zu vermeiden ...“ Die Empfehlungen von KRINKO (Kommission für Krankenhaus-hygiene und Infektionsprävention) und ART (Kommission Anti-infektiva, Resistenz und Therapie) gelten als Stand der medizi-nischen Wissenschaft und sind der Maßstab für Maßnahmen der Infektionsprävention. Von diesen Empfehlungen darf nur abgewi-chen werden, wenn die Wirksamkeit für die abweichenden Maß-nahmen selbstständig dargelegt, begründet und belegt werden kann.

Folgende medizinische Einrichtungen werden hier (Paragraf 23, Absatz 3) genannt:• Krankenhäuser• Einrichtungen für ambulantes Operieren• Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine

den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt

• Dialyseeinrichtungen• Tageskliniken• Entbindungseinrichtungen• Behandlungs- oder Versorgungseinrichtungen, die mit den

o. g. Einrichtungen vergleichbar sind • Arztpraxen, Zahnarztpraxen und Praxen sonstiger humanme-

dizinischer Heilberufe

Erlass von landesverordnungen zur infektionsprävention Eine weitere Änderung in Paragraf 23 Absatz 8 IfSG verpflichtet alle Bundesländer, Rechtsverordnungen zur Infektionspräven-tion für bestimmte medizinische Einrichtungen zu erlassen. Die Schleswig-Holsteinische Landesverordnung (Medizinische Infekti-onspräventionsverordnung – MedIpVO vom 8. September 2012) regelt insbesondere folgende Punkte:

Das ändert sich für Ihre PraxisarbeitVerbindlichkeit für alle medizinisch Tätigen wird erhöht.

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praxIs & KV

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1. Strukturelle und personelle voraussetzungen zur Ein-haltung von Maßnahmen der hygiene für bestimmte medizinische Einrichtungen Im ambulanten Bereich sind dies folgende Einrichtungen:• Einrichtungen für ambulantes Operieren• Dialyseeinrichtungen• Tageskliniken

Die strukturellen und personellen Anforderungen richten sich jeweils nach dem Risikoprofil der Einrichtung. Für den ambulanten Bereich wird die Beratung durch eine Hygienefachkraft (weitergebildete Gesundheits- und Krankenpfleger), die Bestellung eines hygienebeauftrag-ten Arztes, die Bestellung eines Hygienebeauftragten bei medizinischem Assistenzpersonal und die Aus- und Fortbil-dung von Ärzten und Assistenzpersonal auf dem Gebiet der Hygiene gefordert (bis 31. Dezember 2016). Hygienebeauftragte sind Ansprechpartner und Multipli-katoren. Sie unterstützen das Hygienefachpersonal, in diesem Fall die Hygienefachkraft, bei der Umsetzung sämtlicher Hygienemaßnahmen: Desinfektions- und Auf-bereitungsprozesse, Vorgehen bei invasiven Maßnah-men (aseptisches Arbeiten etc.), Vorgehen bei Auftreten von Infektionserkrankungen, Umgang mit infektiösen Patienten etc. Die Einbeziehung der ärztlichen Ebene ist deshalb wesentlich.

2. Weitergabe infektionsschutzrelevanter informationen Durch diese Neuregelung in Paragraph 11 der Landesver-ordnung soll sichergestellt werden, dass Patienten nicht ohne Informationen über notwendige Hygienemaßnah-men verlegt werden.

„Bei Verlegung, Überweisung oder Entlassung von Patienten sind Informationen, die zur Verhütung und Bekämpfung von nosokomialen Infektionen und von Krankheitserregern mit Resistenzen erforderlich sind, in unmittelbarem Zusammenhang mit der Maßnahme an Einrichtungen, die Notfallrettung und Krankentransport betreiben, die aufnehmende Einrichtung oder an den wei-terbehandelnden niedergelassenen Arzt weiterzugeben.“

Die Hygienemaßnahmen sind dabei abhängig vom Erreger bzw. vom Übertragungsweg des Erregers. Deshalb ermöglicht nur die präzise Informationsweiter-gabe (Benennung des Erregers) ein adäquates Handeln. Die Informationen sind an die Personen weiterzugeben, die mit den Patienten bei Verlegung, Überweisung oder Entlassung in Kontakt kommen. Explizit genannt sind der Rettungsdienst, die aufnehmende Einrichtung und weiter-behandelnde niedergelassene Ärzte.

Werden die entsprechenden Informationen nicht weiterge-geben, kann ein Bußgeld erhoben werden.

Eine besondere Bedeutung kommt in diesem Zusammen-hang den multiresistenten Erregern zu.

Detaillierte (und im öffentlichen Gesundheitsdienst Schleswig-Holstein abgestimmte) Informationen zum Umgang mit Patienten mit multiresistenten Erregern sind öffentlich zugänglich unter www.sh-mre.de.

3. Erfassung und bewertung von nosokomialen infekti-onen und von Erregern mit resistenzen und Multiresi-stenzen, Erfassung des antibiotikaverbrauchsParagraph 7 der Landesverordnung zielt auf die Umset-zung der Regelungen im IfSG Paragraf 23 Absatz 4 ab und betrifft die dort genannten Einrichtungen – Kranken-häuser und ambulant operierende Einrichtungen. Wesent-licher Bestandteil dieser Regelung ist die über das bloße Erfassen von entsprechenden Daten hinausgehende Bewertung und die Ableitung von Konsequenzen für das Hygienemanagement.

Im Internet finden Sie den vollständigen Text der Landes-verordnung über die Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen unter www.kvsh.de/Praxis/Qualität und Fort-bildung/hygiene und Medizinprodukte/hygiene.

ihre ansprechpartnerin in der KvSh zum thema hygiene:Angelika Ströbel, QualitätssicherungTel. 04551 883 204, E-Mail [email protected]

JAKOB WILDER, KVSH

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Nordlicht a K t u e l l 5 | 201328

LEsErbrIEfE

Vielen Dank, dass Sie sich mit dem Artikel für unsere Belange interessieren und einsetzen. Das tut gut. Es hilft allerdings nicht, sich nur zu beklagen. Ich wünsche mir von meiner KV, ihre Ent-scheidungsspielräume zu prüfen und weitestgehend auszunut-zen. Ich denke dabei z. B. an Verwaltungsvereinfachungen statt Erschwerung. Auch das könnte zum Beispiel junge, patienten-orientierte Ärzte und Psychologen aufs Land locken. Der Alters-durchschnitt der psychologischen Psychotherapeuten ist ähnlich hoch wie der der niedergelassenen Ärzte. Willige Psychologen zieht es in andere Arbeitsbereiche, in denen man mehr verdient (z. B. Arbeits-, Organisations - und Betriebspsychologie).

Mein Mann und ich sind vor zwei Jahren nach langem Suchen entsprechender Kassen- sitze endlich an der Nordsee angekommen. Schwierige, auf- grund langer Wartezeiten chro-nische Störungen haben uns nicht abgeschreckt. Was wir nicht erwartet haben, waren aufwendigere Verwaltungsar-beiten. Hatten wir in Köln (als Altersbonus) die Möglichkeit, unsere 30 bis 40 Scheine im Quartal noch konventionell auf

Abrechnungsscheinen abzurechnen, mussten wir hier sofort auf EDV umstellen. In Köln wurden die Scheine von der KVNO ein-gescannt und standen so auch elektronisch zur Verfügung. In Schleswig-Holstein mussten wir uns neben den Umsiedlungs-formalitäten zusätzlich sofort auf ein Abrechnungsprogramm einüben. Als wir dadurch die ersten Abrechnungen zu spät ein-reichten, wurde uns dafür ein hoher Honorarabschlag berech-net. Noch heute fehlt ein Teil der Honorare. Was kann die KVNO, was die KVSH nicht kann, ist es der Unterschied zwischen der rheinischen Mentalität und der preußischen?

Für uns gab es in Schleswig-Holstein keinen schönen Willkom-mensgruß. So lockt man sicher keine Ärzte aufs Land.

Ein Problem hat sich bei meinen Patienten ergeben. Im armen Dithmarschen haben viele nicht das Geld für die Fahrtkosten zur Psychotherapie, besonders da öffentliche Verkehrsmittel fehlen oder z. B. während der Schulferien ausfallen. Die Kassen zahlen keine Fahrtkosten, was tun? Könnte da die KV helfen?

ANNA E. DOTT, PSYcHOLOGIScHE PSYcHOTHERAPEUTIN,

KINDER- UND JUGENDLIcHENPSYcHOTHERAPEUTIN, WESTERDEIcHSTRIcH

N O R D L I c H T 0 4 | 2 0 1 3 NEUE REGELN FÜR DIE PSYcHOTHERAPEUTEN, SE ITE 24

Leserbriefe sind keine Meinungsäußerungen der Redaktion. Wir behalten uns vor, die Texte zu kürzen. Bitte geben Sie Ihren Namen, die vollständige Adresse und für Rückfragen Ihre Telefonnummer an. Wir freuen uns auf Ihre Leserbriefe. Bitte schicken Sie diese per E-Mail an: [email protected], per Post: KVSH Redaktion Nordlicht, Bismarckallee 1-6, 23795 Bad Segeberg, per Fax: 04551 883 396

Wie bleibt unser Gesundheitssystem

bezahlbar?

Wie bleibt unser Wie bleibt unser Wie bleibt unser Wie bleibt unser Demografi scher Wandel

nr. 4 | 2013 Offizielles mitteilungsblatt der kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-holstein

Nordlichtapril 2013 | 16. Jahrgang

a k t u e l la k t u e l l

serviceseit

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ab seite 2

9

nordlicht_4_2013.indb 1 28.03.2013 10:40:30

Herrn Becker ist für seine Ausführungen und sein Verständnis zu den negativen Auswirkungen der Abrechnungsveränderungen für die Psychotherapeuten zu danken. Gleichwohl ist zu ergän-zen: Als besonders benachteiligte Therapeutengruppe sind auch die Gruppentherapie durchführenden Therapeuten zu nennen, trotz aller "Lippenbekenntnisse" der Krankenkassen die Grup-pentherapie fördern zu wollen. Aus Erfahrung weiß ich zudem: Es können viel mehr Patienten in einer Gruppentherapie behan-delt werden, wenn man die Gruppentherapie mit bedarfsori-entierten Einzelgesprächen (Krisensituationen!) unterstützen kann. Besonders benachteiligt sind auch die neu niederge-

lassenen Therapeuten. Diese sind nunmehr noch mehr ge- zwungen, sofort die Psychotherapie als (von den Kassen) genehmigungspflichtige Psychotherapie zu beantragen, ohne die Arbeit an diesem Antrag (oft drei bis vier Stunden) bezahlt zu bekommen, dank des Mini-Zeitbudgets! Insgesamt haben die Kassen ihre ALLMacht gestärkt. Psychotherapeuten müssen nun-mehr über 90 Prozent ihrer Arbeit von den Kassen genehmigen lassen.

GERHARD LEINZ, FAcHARZT FÜR PSYcHOSOMATIScHE MEDIZIN

UND PSYcHOTHERAPIE, KIEL

Allmacht der Kassen

Kein Willkommensgruß in Schleswig-Holstein

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praxIs & KV

Nordlicht a K t u e l l5 | 2013 29

Über den tisch gezogenKollege Borchers beschreibt den versorgungspolitischen Rück-schritt, den der neue HVM für die Psychotherapie ab dem zweiten Quartal 2013 bewirkt, recht zutreffend. Was er scham-haft verschweigt: Die Abgeordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 13. Februar 2013 den neuen HVM beschlossen! Wenn der Eindruck suggeriert wird, es seien die Krankenkas-sen, die die psychotherapeutische Versorgung nicht wollen, ist das falsch. In der KVSH-Abgeordnetenversammlung sitzen keine Krankenkassenvertreter, sondern Kollegen, darunter auch Kollege Borchers und noch wenige andere psychotherapeutisch Tätige.

Und den nichtpsychotherapeutischen Kollegen muss ich den Vorwurf machen, dass sie die Konfliktunfähigkeit der Psy-chotherapeuten in der Abgeordnetenversammlung schamlos ausgenutzt haben, um sie über den Tisch zu ziehen. Natürlich haben die anderen Fachärzte auch ökonomische Interessen. Als Psychotherapeut will ich z. B. einem Radiologen auch nicht vor-

schreiben, ob er ein cT oder ein MRT macht, manche rechnen sogar beides beim gleichen Fall ab, ohne sich dafür in einem Gutachterverfahren rechtfertigen zu müssen. Nein, das gibt es nur für Psychotherapeuten. Aber genauso wenig möchte ich von den Kollegen anderer Fachgebiete gegängelt werden, ob ich meine Patienten mit psychotherapeutischen Gesprächen oder mit Antragspsychotherapie behandele. Deshalb erwarte ich von den Kollegen, die bewährte Regelung der Vergütungs-reform 2009 unverzüglich wieder einzuführen. Gerade weil die KV den Sicherstellungsauftrag so wichtig findet und nicht darauf verzichten will, muss die KV auch den Bedarf an psychothera-peutischen Gesprächen sicherstellen und zwar aus den Mitteln, die sie von den Krankenkassen bereits bekommt. Letztlich ist das wirtschaftlicher als die Ausweitung der Antragspsychothe-rapie.

DR. RALF cÜPPERS, ARZT FÜR

PSYcHOTHERAPEUTIScHE MEDIZIN, FLENSBURG

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praxIs & KV

Nordlicht a K t u e l l 5 | 201330

B E K A N N T M A c H U N G E N

Folgende Ärzte/Psychotherapeuten/Mvz haben die Genehmigung zur verlegung ihrer vertragspraxis erhalten und um veröffentlichung gebeten:

Folgende Ärzte/Psychotherapeuten/Mvz wurden zugelassen und haben um veröffentlichung gebeten:

name ort Fachgruppe beginn nachfolger von

Dipl.-Psych. claudia tiefert – halbe Zulassung –

24768 Rendsburg, Moltkestraße 4

Psychologische Psychotherapeutin

01.04.2013 Dipl.-Psych. Bernd rathje

Dipl.-Psych. Outi Sadenius– halbe Zulassung –

25469 Halstenbek, Gustavstraße 2

Psychologische Psychotherapeutin

01.04.2013 Dipl.-Psych. Ute Kluth

Dipl.-Psych. Nina Knauerhase– halbe Zulassung –

25524 Itzehoe, Berliner Platz 4

Psychologischer Psychotherapeutin

01.04.2013 Dipl.-Psych. Kai Mackauer

Dipl.-Psych. Tina Eule– halbe Zulassung –

24768 Rendsburg, Altstädter Markt 10

Psychologische Psychotherapeutin

15.04.2013 Dipl.-Psych. Anne Dierking

name Fachgruppe von nach Datum

Dipl.-Psych. Petra rotter-Glattkowski Psychologische Psychotherapeutin

23552 Lübeck, Marlesgrube 69 –71

23552 Lübeck, Mühlenstraße 62

16.04.2013

Dr. phil. Dipl.-Psych. Lil Regina carl Psychologische Psychotherapeutin

24646 Warder, Meisenweg 2

24589 Nortorf, Bahnhofstraße 5

01.04.2013

Dipl.-Päd. Maike hein Kinder- und Jugend-lichenpsychothera-peutin

21465 Reinbek, Hamburger Straße 41

21465 Reinbek, Sophienstraße 13

01.05.2013

Dipl.-Psych. Outi Sadenius Psychologische Psychotherapeutin

25469 Halstenbek, Magdalenenallee 16

25469 Halstenbek, Gustavstraße 2

01.04.2013

Dipl.-Psych. Fritz bothe Psychologischer Psychotherapeut

24975 Rüllschau, Helledal 9

24897 Ulsnis, Gunneby 79

01.01.2013

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KV Hamburg und UKe kooperieren in der Versorgungsforschung

hamburg – Die Kassenärztliche Vereinigung Hamburg und das Institut für Allgemeinmedizin am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) wollen mit einem Kooperations-vertrag die hausärztliche Versorgungsforschung in Hamburg intensivieren. Das UKE möchte die Bedeutung der Allgemein-medizin im Kontext der Gesundheitsmetropole herausarbei-ten, um die hausärztliche Versorgung voranzutreiben. Die KV Hamburg ist vor allem an der Untersuchung der hausärztlichen Strukturen in der Großstadt interessiert. „Die besonderen sozi-odemografischen Bedingungen stellen andere Anforderungen an den Hausarzt, beispielsweise sind die Koordinierungsauf-gaben in einer Großstadt deutlich vielfältiger und anspruchs-voller,“ erklärte Walter Plassmann, stellvertretender Vorsit-zender der KV Hamburg.

Schnelle Hilfe für Depressions- und Burn-out-Patienten

hannover – Neue Wege bei der Versorgung von Depressions- und Burn-out-Patienten hat jetzt die Kassenärztliche Vereini-gung Niedersachsen (KVN) mit der AOK Niedersachsen (AOKN) beschritten. Der Berufsverband Deutscher Nervenärzte (BVDN) und der Deutsche Hausärzteverband unterstützen das Vorha-ben. Gemeinsames Ziel der Vertragspartner ist ein frühzei-tiger Therapiebeginn bei den betroffenen Patienten, um eine schnellstmögliche Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit zu erreichen. Dies wird durch die Schaffung von zusätzlichen Behandlungsplätzen bei Fachärzten und Psychotherapeuten ermöglicht. Dadurch soll die chronifizierung der Erkrankung Depression verhindert werden.

Für ihren besonderen Aufwand erhalten die teilnehmenden Ärzte und Psychotherapeuten neben der üblichen Vergütung nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab extrabudgetäre Zuschläge für ihre im Vertrag zu erbringenden Leistungen. Je Vertragsfall sind für den Hausarzt zusätzliche Vergütungen von maximal 115 Euro, für den Facharzt 175 Euro und für den Psychotherapeuten 250 Euro zu erzielen. Teilnahmebe-rechtigt sind alle Hausärzte, die über die Zusatzqualifikation „Psychosomatische Grundversorgung“ verfügen und an einer obligatorischen Schulung über die Vertragsinhalte und die S3-Leitlinie teilgenommen haben. In der fachärztlichen Ebene können Ärzte mit den Gebietsbezeichnungen Psychiatrie und Psychotherapie oder Psychosomatik und Psychotherapie oder Psychotherapeutische Medizin oder Nervenheilkunde, Neuro-logie und Psychiatrie teilnehmen. Auch diese Ärzte müssen an einer Vertragsschulung teilgenommen haben. Darüber hinaus können zugelassene psychologische Psychotherapeuten eben-falls an dem Vertrag teilnehmen, wenn die Vertragsschulung absolviert wurde.

N E U E S A U S K V E N U N D K B V

KBV unterstützt Initiative zum Bürokratieabbau berlin – Die Bundesregierung hat ihr Projekt „Mehr Zeit für Behandlung – Vereinfachung von Verfahren und Prozessen in Arztpraxen“ mit Beteiligung der KBV und der Kassenärztlichen Vereinigungen Westfalen-Lippe, Bayerns und Niedersachsen in Berlin vorgestellt. „Wir freuen uns, dass auch die Bundesre-gierung erkannt hat, wie wichtig der Bürokratieabbau in Arzt-praxen ist“, sagte dazu Dipl.-Med. Regina Feldmann, Vorstand der KBV. Unter Einbeziehung der teilnehmenden Länder-KVen wird das Statistische Bundesamt bis zum Herbst 2013 Ärzte und Psychotherapeuten zum Zeitaufwand einzelner bürokra-tischer Abläufe und zu den daraus folgenden Vereinfachungs-vorschlägen befragen. „Unser Ziel muss es sein, dass Ärzte und Psychotherapeuten in erster Linie Patienten behandeln und keinen Papierkram“, betonte Feldmann.

Neuer BereitschaftsdienstMünchen – Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns hat eine neue Bereitschaftsdienstord-nung beschlossen. Die Kernpunkte: Es soll größere Dienst-gruppenbereiche mit mindestens 15 Teilnehmern geben und maximal sechs Wochenenddienste pro Arzt und Jahr. Bislang vom Bereitschaftsdienst befreite Arztgruppen werden nach einer Fortbildung mit einbezogen, beispielsweise Radiologen, Laborärzte, Psychotherapeuten und Pathologen. Schluss mit dem Bereitschaftsdienst ist mit 63 Jahren. Vorbehaltlich einer Prüfung durch das Bayerische Gesundheitsministerium soll die neue Bereitschaftsdienstordnung in Kürze in Kraft treten.

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praxIs & KV

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P S Y c H O T H E R A P I E

Männer leiden anders als Frauen und sie reden nicht darüber. Wenn das soziale Umfeld von ihren Nöten erfährt, ist es oft zu spät. Männer leiden öfter an Suchterkrankungen wie Alkohol-, Drogen- und Arbeitssucht. Die Suizidrate bei Männern ist drei- mal so hoch wie bei Frauen, gleichzeitig nehmen Männer viel seltener psychotherapeutische Hilfe in Anspruch. Ausschließlich männliche Stereotype zur Begründung heranzuziehen, greift jedoch zu kurz. Sind Männer anders psychisch krank? Haben Männer andere Symptome? Brauchen Männer eine andere Psychotherapie?

Diesen Fragen will sich die Deutsche Psychotherapeuten Verei-nigung auf einem Symposium am 6. Juni 2013 in Berlin zuwen-den. Mit dabei in der Riege der Referenten und Diskutanten auf dem Podium ist unser schleswig-holsteiner Kollege Johannes Vennen. Der Psychologische Psychotherapeut führt in Kiel eine

Schwerpunktpraxis für Männer und war Mitveranstalter des 1. Schleswig-Holsteiner Männergesundheitstages Anfang dieses Jahres. Das Symposium im Juni soll dazu beitragen, Ursachen für die geringe Inanspruchnahme psychotherapeutischer Leis-tungen zu benennen und spezifische Strategien in der Präven-tion und Therapie psychischer Erkrankungen vorzustellen, die langfristig zu einer besseren Versorgung von psychisch kranken Männern beitragen können. Weitere Gäste sind unter anderem Jens Spahn (Gesundheitspolitischer Sprecher der cDU/cSU-Fraktion) sowie Thomas Ballast (stellvertretender Vorsitzender der Techniker Krankenkasse). Der Besuch der Veranstaltung ist kostenfrei. Das vollständige Programm ist auf der Internetseite www.dptv.de zu finden.

HEIKO BORcHERS, PSYcHOLOGIScHER PSYcHOTHERAPEUT

KINDER- UND JUGENDLIcHENPSYcHOTHERAPEUT, KIEL

Veröffentlichung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen

„entlastung für die Seele“ – Ratgeber für pflegende Angehörige wieder verfügbar!

Längst ist die Notwendigkeit, aber auch die Bereitschaft, pfle-gebedürftige Angehörige zu Hause zu versorgen, in der Gesell-schaft erkannt und weit verbreitet. Dieser Umstand findet heute auch in vielen Gesetzen und Regelungen Berücksichti-gung. So beispielsweise mit dem Inkrafttreten des GKV-Versor-gungsstrukturgesetzes auch im Vertragsarztrecht. Hier sind nun bei Auswahlverfahren vor Zulassungsgremien auch Zeiten zu berücksichtigen, die durch die Pflege pflegebedürftiger Ange-höriger entstanden sind. Außerdem kann aufgrund der Pflege von Angehörigen jetzt ein Assistent eingestellt werden. Die-ses sind nur einige wenige Beispiele – derartige Regelungen sind sicherlich hilfreich. Doch die körperlichen und seelischen Belastungen, der Menschen, die oft über mehrere Jahre hin-weg, ihre pflegebedürftigen Angehörigen zu Hause versorgen, sind enorm. Laut der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen e.V. (BAGSO) hat dies auch die starke Nachfrage nach dem Ratgeber „Entlastung für die Seele“ – Ratgeber für pflegende Angehörige gezeigt. Dieser von der BAGSO und der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV) gemein-sam entwickelte Ratgeber gibt den pflegenden Angehörigen

einen umfassenden Überblick über die Ursache von möglichen Beschwerden und zeigt Auswege auf. Die Erstauflage im Jahre 2012 und die beiden Nachdrucke waren innerhalb kurzer Zeit vergriffen. Jetzt liegt eine weitere Auflage vor. „Wir freuen uns, dass durch die Unterstützung von cOMPASS Private Pfle-geberatung GmbH eine 4. Auflage gedruckt werden konnte und wir jetzt die lange Vormerkliste abarbeiten können“, so die BAGSO-Vorsitzende und Psychologin Prof. Dr. Ursula Lehr. Und die Geschäftsführerin der cOMPASS Private Pflegeberatung, Dr. Sibylle Angele, hebt hervor, dass die Broschüre dazu bei-trägt, dass sich Menschen frühzeitig informieren und Hinweise für Unterstützungsangebote erhalten, damit eine Überla-stung in der Pflegesituation möglichst gar nicht erst entsteht. Der Ratgeber kann bei der BAGSO bestellt werden: BAGSO, Bonngasse 10, 53113 Bonn. Außerdem kann er über die Internetseiten der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (www.dptv.de) und der BAGSO (www.bagso.de) herunterge-laden werden.

HEIKO BORcHERS, PSYcHOLOGIScHER PSYcHOTHERAPEUT

KINDER- UND JUGENDLIcHENPSYcHOTHERAPEUT, KIEL

Symposium in der Hauptstadt: „Mann kriegt die Krise …“ Kieler Psychotherapeut ist mit dabei.

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sErVIcE

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SeminareW A S , W A N N , W O ?

Zu Seminaren wird nicht mehr persönlich eingeladen.

Bekanntmachungen erfolgen ausschließlich über das

Nordlicht.

FÜR ÄRzte UNDQM-MItARBeIteR tHeMa: Qualitätsmanagement – die G-BA Richtlinie erfüllen

datuM: 25. SePteMBeR, 14.00 BIS 18.00 UHR

Wie sind die Anforderungen aus der Richtlinie „Qualitätsmanagement in der vertragsärztlichen Versorgung“ des Gemeinsamen Bundesausschusses mit möglichst geringem Aufwand umzusetzen? Welche gesetzlichen An-forderungen stellen ggf. ein Haftungsrisiko für die Praxis dar? Wie kann ein QM-System die Umsetzung erleichtern?

In dem Seminar werden unter anderem die folgenden Inhalte behandelt:• Was muss zur Erfüllung der Richtlinie dokumentiert werden? • Wie kann die Dokumentation schnell und systematisch erfolgen?• Welche Beauftragten muss meine Praxis haben?• Welche Themen sind regelmäßig zu unterweisen?• Welche Anforderungen bestehen bei Themen wie Arbeitsschutz,

Medizinprodukte und Hygiene?

In dem Seminar erhalten Sie neben nützlichen Informationen u. a. auch Checklisten und Unterweisungsunterlagen, die Sie direkt in Ihrer Praxis einsetzen können. Sie erfahren außerdem wie Sie Ihre KV bei der Umset-zung von QM unterstützt.

oRt: Sitzungszentrum der KVSH, Bismarckallee 1– 6, 23795 Bad Segeberg,

teILNAHMegeBÜHR: 50 Euro

FoRtBILDUNgSPUNKte: 5

teILNAHMeBeDINgUNgeN: Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, werden die Anmeldungen in der Reihenfolge des Posteingangs berücksichtigt. Erhalten Sie keine Absage, so gilt die Teilnahme als bestätigt.

Abt. QualitätssicherungBismarckallee 1– 6, 23795 Bad Segeberg Angelika Ströbel Regina Steffen Telefon 04551 883 204 04551 883 292Fax 04551 883 7204 04551 883 7292E-Mail [email protected] [email protected]

k o n t a k t + a n m e l d u n g

Mit QEP® stellt die Kassenärztliche Bundesvereinigung ein für Praxen spe-zifisches Qualitätsmanagementverfahren zur Verfügung. QEP® – „Qualität und Entwicklung in Praxen“ – wurde gemeinsam mit niedergelassenen Ärzten und Psychotherapeuten, QM-Experten und unter Einbeziehung von Berufsverbänden und Arzthelferinnen entwickelt. QEP® bietet Ihnen:• konsequente Praxisorientierung • einfache Anwendbarkeit • viele Umsetzungsvorschläge und Musterdokumente • die Möglichkeit zur Fremdbewertung/Zertifizierung

INHALte DeS SeMINARS: • Vermittlung von Grundlagen des Qualitätsmanagements; Vorteile und

Grenzen von QM• Einstieg in das QM-System QEP® (Qualität und Entwicklung in Praxen)• Intensive praktische Übungen mit den Materialien des QEP®-Systems

(Qualitätszielkatalog kompakt/QEP®-Manual)• Arbeitstechniken und Werkzeuge – erste Schritte für den Aufbau eines

QM-Systems in der eigenen Praxis

oRt: Sitzungszentrum der KVSH, Bismarckallee 1 – 6, 23795 Bad Segeberg

teILNAHMegeBÜHR: 200 Euro pro Person, inkl. Kursmaterial (QEP®-Qualitätszielkatalog/QEP®-Manual) und Verpflegung

FoRtBILDUNgSPUNKte: 18

teILNAHMeBeDINgUNgeN: Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Verbindliche Anmeldungen werden in schriftlicher Form angenommen (Brief/Fax oder E-Mail) und in der Reihenfolge des Posteingangs berücksichtigt. Abmeldungen können schriftlich bis zehn Tage vor der Veranstaltung bzw. im Krankheitsfall kostenlos erfolgen. Bei Absage bis drei Tage vor Seminarbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent der Teilnah-megebühr fällig. Die Benennung von Ersatzpersonen ist möglich. Spätere Absagen oder Nichterscheinen erfordern die volle Seminargebühr.

FÜR ÄRzte UNDQM-MItARBeIteRtHeMa: QEP®-Einführungsseminar

datuM: 18. oKtoBeR, 15.00 BIS 21.00 UHR 19. oKtoBeR, 9.00 BIS 17.00 UHR

Abt. QualitätssicherungBismarckallee 1– 6, 23795 Bad Segeberg Angelika Ströbel Regina Steffen Tel. 04551 883 204 04551 883 292Fax 04551 883 7204 04551 883 7292E-Mail [email protected] [email protected]

k o n t a k t + a n m e l d u n g

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Nordlicht a K t u e l l 5 | 201334

dIE mEnschEn Im Land

Nordlicht: Welche gesellschaftliche Dimen-sion hat das Thema „Nikotinabhängigkeit“?

Dr. Ulf ratje: Rauchen ist die bedeutendste beeinflussbare Ursa-che von Krankheit und vorzeitigem Tod in den Industrieländern. Dem Aktivrauchen fallen in Deutschland jährlich circa 120.000 Menschen zum Opfer. Raucher verlieren dabei im Durchschnitt circa zehn Lebens-

jahre. Auch das Passivrauchen verursacht eine erhebliche Anzahl von vermeidbaren chronischen Krankheiten und in Deutschland circa 3.300 Todesfälle pro Jahr. Die zum Tode füh-renden Krankheiten beziehen sich auf das Herz-Kreislauf-System (insbesondere KHK, Apoplex, periphere arterielle Verschluss-krankheit), Lungenerkrankungen wie die cOPD sowie Krebser-krankungen der Lunge und der übrigen „Rauchstraße“ (Mund-höhle, Rachen, Nasenschleimhaut, Nasennebenhöhlen, Kehlkopf und Speiseröhre). 90 Prozent der Krankheitsfälle an cOPD und Lungenkrebs werden heute dem Rauchen zugerechnet. Es verur-sacht zudem Schwangerschaftskomplikationen wie eine höhere Abortrate, erniedrigtes Geburtsgewicht und den plötzlichen Kindstod (SIDS), der bei rauchenden Müttern bis auf das Fünf-fache erhöht ist. Rauchen führt vielfach in ein Nikotinabhängig- keitssyndrom. 50 bis 60  Prozent der circa 17 Millionen Rau-cher in Deutschland sind tabakabhängig. Es handelt sich somit um die häufigste seelische Störung. Diese Gruppe der Raucher braucht professionelle Hilfe. Um unserem Gesundheitswesen teure Folgekosten zu ersparen, muss insbesondere die Ärzte-schaft rauchenden Patienten helfen.

Nordlicht: Wie ist Nikotinabhängigkeit definiert bzw. gibt es Kriterien der Abhängigkeit?

ratje: Besonders zwei diagnostische Verfahren sind internatio-nal etabliert. Zum einen gibt es Kriterien der Abhängigkeit im IcD-10 der WHO bzw. im DSM-IV der Amerikanischen Psychiat-rischen Gesellschaft. Eine Suchterkrankung liegt demnach vor, wenn mindestens drei von insgesamt sechs Kriterien gleichzei-

tig erfüllt sind. Zum anderen dient der Fagerström-Test für Niko-tinabhängigkeit (FTND) der differenzierten Einschätzung einer Nikotinabhängigkeit.

Nordlicht: Wie sollten Primärprävention und Therapie in der Praxisarbeit am besten aufeinander abgestimmt werden?

ratje: Jeder Arzt gerade in der Primärversorgung sollte zunächst seine rauchenden Patienten identifizieren und über ein standar-disiertes Vorgehen das Vorhandensein von Nikotinabhängigkeit oder weiterer raucherabhängiger Erkrankungen ermitteln. Rau-cher, bei denen noch keine Erkrankung nachweisbar ist, sollten primärpräventiv zum Rauchstopp beraten werden. Das kann durch Kurzinterventionen mittels motivierender Gesprächs- führung erfolgen. Raucher, bei denen bereits eine Nikotin-abhängigkeit oder weitere raucherabhängige Erkrankungen vorliegen, sollten innerhalb eines strukturierten Therapiepro-gramms behandelt werden.

Nordlicht: In vielen Arztpraxen gibt es prinzipiell ein großes Interesse an Raucherentwöhnung. Dem steht aber eine vergleichsweise niedrige Interventionsrate gegenüber. Woran liegt das?

ratje: Die Ergebnisse der SNIcAS-Studie bei 889 Hausärzten belegen einerseits ein großes Interesse am Thema „Raucher-entwöhnung“. Andererseits weisen niedrige hausärztliche Interventionsraten bei gleichzeitig hohen Prävalenzraten von Rauchen und Nikotinabhängigkeit auf ein beträchtliches Ver-sorgungsdefizit hin. Als Ursache für diese mangelhafte Versor-gungssituation wird von Seiten der Hausärzte einerseits auf die fehlende Motivation bzw. Ambivalenz der Patienten hinsicht-lich eines Rauchstopps hingewiesen. Ein großer Prozentsatz der Hausärzte beurteilt die Raucherentwöhnung andererseits als „zu zeitaufwendig“. Für etwa jeden dritten Hausarzt war die mangelnde finanzielle Vergütung ein triftiger Grund, selbst keine Raucherentwöhnung anzubieten. Überraschenderweise bewertet über ein Drittel der Ärzte die Maßnahmen als „nicht effektiv genug“, um sie in der eigenen Praxis einzusetzen. Man kann davon ausgehen, dass ohne eine angemessene Vergü-tung, die es bisher nicht gibt, eine suffiziente Versorgung thera-piebedürftiger Raucher in Deutschland nicht möglich sein wird.

R A U c H E R E N T W ö H N U N G

Kämpfer gegen den blauen DunstDr. Ulf Ratje ist Facharzt für Allgemeinmedizin in Eckernförde und setzt sich gleich-zeitig als stellvertretender Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Nikotin- und Tabakforschung seit vielen Jahren für die Raucherentwöhnung ein.

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Nordlicht a K t u e l l5 | 2013 35

dIE mEnschEn Im Land

Nordlicht: Wie ist es um die Raucherentwöhnungstherapie generell in Deutschland bestellt?

ratje: Strukturierte wirkliche Raucherentwöhnungstherapien finden in Deutschland kaum statt. Das liegt insbesondere daran, dass es dafür keine Erstattungsstrukturen durch die Krankenkas-sen in Deutschland gibt. Raucherentwöhnungstherapien sind somit zurzeit nach GOÄ zu liquidieren. Die bekannten Raucher-entwöhnungskurse, die von den Krankenkassen anteilig bezahlt werden, sind nach Paragraf 20 SGB V Primärpräven-tionsangebote und kommen als Therapiemaßnahme sowohl inhaltlich, als auch rechtlich nicht in Betracht.

Nordlicht: Welche Position nehmen die Kranken-kassen ein?

ratje: Die Krankenkassen verweigern bisher die Kostenübernahme von Raucherentwöhnungsthera-pien nach Paragraf 27 SGB V, da die Medikamente zur Raucherentwöhnung nach Paragraf 34 SGB V von der Kostenerstattung ausgeschlossen sind. Dass die Begründung des Paragraf 34 SGB V („Medikamente, bei denen eine Erhöhung der Lebensqualität im Vordergrund steht“) eklatant unzutreffend und alle Voraussetzungen für den Anspruch auf Krankenbe-handlung nach Paragraf 27 SGB V erfüllt sind, inte-ressiert bisher weder die Krankenkassen noch die Politik.

Nordlicht: Wie beurteilen Sie diese Haltung?

ratje: Bei verfassungskonformer Auslegung der Gesetze muss eine Therapie bewilligt werden. Der Bürger hat gemäß Artikel 2 Abs. 1 und 2 Grundge-setz das Recht, dass sein Leben und seine körper-liche Unversehrtheit geschützt werden. Die Gewäh-rung eines Arzneimittels darf nicht versagt werden, wenn es notwendig ist, um eine Krankheit zu heilen, zu lindern oder zu verhüten. Daneben dürfte auch der Gleichheitssatz gemäß Artikel 3 Abs. 1 Grundge-setz verletzt sein, weil der Einsatz substituierender Medikamente bei anderen Suchterkrankungen (Alkohol- und Drogensucht) gestattet und für not-wendig gehalten wird, bei der Nikotinabhängigkeit aber nicht.

Nordlicht: Welche Forderungen stellt die Deutsche Gesell-schaft für Nikotin- und Tabakforschung e.V. (DGNTF) in diesem Zusammenhang?

ratje: Die zentrale Forderung der DGNTF ist die Kostenüber-nahme von Tabakentwöhnungsbehandlungen durch die Kran-kenversicherung. Zur Durchsetzung dieser Forderung unterstützt die DGNTF Klageverfahren meiner Patienten vor den Sozialge-richten, in denen die Kostenerstattung von Tabakentwöhnungs-behandlungen durch die Krankenversicherung im Mittelpunkt steht. Hier werben wir um die Unterstützung verschiedener Organisationen, unter anderem medizinischer Fachgesellschaf-ten und Stiftungen. Wir werden mittlerweile von namhaften Organisationen unterstützt und beraten. Um die Kosten der

Klageinitiative decken zu können, wurde bei der DGNTF ein treuhänderisch überwachtes Spendenkonto eingerichtet. Hier-mit bitte ich alle, denen dieses Thema wichtig ist, um weitere Unterstützung und finanzielle Beteiligung an unserer Initiative.

DAS INTERVIEW FÜHRTE JAKOB WILDER, KVSH

Spendenkonto „Klageverfahren“ bei der Sparkasse Mittel-holstein, Kontonummer 14100, Bankleitzahl 214 500 00. Weitere Informationen finden Sie unter www.dgntf.com.

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todesfälle durch rauchen in der EU 25 altersgruppe der 35- bis 69-Jährigen

Überlebenskurve für männliche britische Ärzte, die das rauchen im alter von 35-44 Jahren beendeten, im vergleich zu rauchern und nie-rauchern

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T E A M B E R A T U N G

Sicher durch den Verordnungs-Dschungel

Welche Arzneimittel sind grundsätzlich verordnungsfähig? Wie viele Heilmittel dürfen pro Rezept verordnet werden? Welche Budgetgrenzen sind zu beachten? Diese Fragen stellen sich niedergelassene Ärzte immer wieder, denn die Gefahr ist groß, in die „Regress-Falle“ zu tappen. Damit Sie sicher durch den Verordnungs-Dschungel kommen, in formieren wir Sie auf dieser Seite über die gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien bei der Verordnung von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln.

haben Sie Fragen? Dann rufen Sie das team beratung der KvSh an:

ihr ansprechpartner im bereich arzneimittel, heilmittel und impfstoffe

Thomas FrohbergTel. 04551 883 304 [email protected]

ihre ansprechpartnerin im bereich Sprechstundenbedarf

Heidi DabelsteinTel. 04551 883 353 [email protected]

ihre ansprechpartnerinnen im bereich hilfsmittel

Anna-Sofie ReinhardTel. 04551 883 362 [email protected]

Ellen Roy Tel. 04551 883 931 [email protected]

Verordnung von Vitaminen und Codein zu KassenlastenvitamineDie Arzneimittelrichtlinie hat die Verordnung von Vitaminen zu Kassen lasten geregelt. Hiernach dürfen nur bestimmte Vitamine bei abschlie ßend genannten Indikationen zu Kassenlasten ver-ordnet werden. Hierzu gehören die wasserlöslichen Vitamine als Monopräparate bei nachge wiesenem Vitaminmangel.

Gerade im Winterhalbjahr wurde und wird nach der Substitu-tion von Vi tamin D zu Kassenlasten gefragt. Ursache hierfür sind Pressemitteilun gen, aus denen hervorgeht, dass im Norden fast jeder Mensch einen Vi tamin D-Mangel hat. Nun ist die Verord-nung von Vitamin D (fettlöslich) auf die Behandlung der mani-festen Osteopo rose (mit Fraktur), die Ste roidtherapie (wenig-stens 7,5 mg Prednisolon äquivalent, mindestens sechs Monate) sowie Bisphosphonatbehandlung be schränkt. Somit können in den oben genannten Fällen keine Vitamin D-Präparate zu Kassen-lasten verordnet werden. Darüber hinaus gibt es keine verläss-

li chen Studien, ab welchem Grenzwert in welcher Dosierung sub-stituiert werden muss. Wir möchten Ihnen aus diesem Grunde die Arzneimittelrichtlinie noch mals in Erinnerung rufen.

codeinDie Verordnung von Erkältungspräparaten für Erwachsene ist zu Kas senlasten nicht möglich. Die Prüfungsstelle hat sich aufgrund von Anträ gen auf Schadenersatz seitens der Krankenkassen mit der Verordnung von codein zu Kassenlasten befasst und ist zu dem Ergebnis gekom men, dass solche Präparate nur bei schwer-wiegenden Erkrankungen, wie z. B. bei tumorinduziertem Husten zu Kassenlasten erfolgen darf. Ansonsten wäre die Therapie der Wahl die Hustenlösung. Auch die Kom bination von codein mit Paracetamol in der Schmerztherapie sollte aufgrund des hohen Ab hängigkeitspotenzials nur in begründeten Fällen zu Kassen-lasten erfolgen.

THOMAS FROHBERG, KVSH

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sErVIcE

Nordlicht a K t u e l l5 | 2013 37

Sie fragen – wir antwortenanTworTEn dEs sErVIcE-TEamsAuf dieser Seite gehen wir auf Fragen ein,

die dem Service-Team der KVSH immer wieder gestellt werden. Die Antworten sollen Ihnen helfen, Ihren Praxisalltag besser zu bewältigen.

Belastet die Abrechnung der Hausbesuche mein Regelleistungsvolumen?

Die „einfachen“ Haus- und Heimbesuche (01410, 01413 und 01415) werden laut HVM außerhalb des RLV vergütet.

Mit der neuen Honorarvereinbarung gibt es die Regelung, dass wir als haus-ärztliche Praxis bei Patienten mit drei

chronischen Erkrankungen einen Zuschlag erhalten. Heißt das auch, dass die Chroniker Ziffer (03212 und 04212) nur noch bei drei chronischen Diagnosen laut Anlage 3 der Honorarvereinbarung abgerechnet werden kann?

Nein, die Abrechnungsvoraussetzungen für diese Ziffer haben sich nicht geändert, d. h. die chronikerziffer kann wei-terhin abgerechnet werden, sofern mindestens eine chro-nische Erkrankung (gesicherte Diagnose) gemäß Paragraf 2 Abs. 2 der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Definition schwerwiegender chronischer Krankheiten im Sinne des Paragrafen 62 SGB V vorliegt.

Darf eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) rückwirkend ausgestellt werden?

Nein, grundsätzlich darf eine AU nicht rückwirkend ausge-stellt werden. „Die Arbeitsunfähigkeit soll für eine vor der ersten Inanspruchnahme des Arztes liegende Zeit grundsätz-

lich nicht bescheinigt werden. Eine Rück-datierung des Beginns der Arbeitsunfähig-

keit auf einen vor dem Behandlungsbeginn liegenden Tag ist ebenso wie eine rückwir-

kende Bescheinigen über das Fortbestehen der Arbeitsunfähigkeit nur ausnahmsweise und nur nach gewissenhafter Prüfung und in der Regel nur bis zu zwei Tagen zulässig“ (Arbeitsunfähigkeits-Richtlinien, nach § 92

Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 SGB V).

Wie ist der Behandlungsfall (BHF), Arztfall bzw. Krankheitsfall definiert?Der Behandlungsfall ist definiert als Behandlung desselben Versicherten durch dieselbe Arztpraxis in einem Kalender-vierteljahr zulasten derselben Krankenkasse. Der Arztfall umfasst die Behandlung desselben Versicherten durch denselben Vertragsarzt in einem Kalendervierteljahr zulasten derselben Krankenkasse unabhängig von der Betriebs- oder Nebenbetriebsstätte. Der Krankheitsfall umfasst das aktuelle sowie die drei nachfolgenden Kalendervierteljahre, die der Berechnung der krankheitsfallbezogenen Gebühren-ordnungsposition folgen (EBM, Allgemeine Bestimmungen Punkt 3).

Das Service-team erreichen Sie unter der Rufnummer 04551 883 883• montags bis donnerstags von 8.00 bis 17.00 Uhr• freitags von 8.00 bis 14.00 Uhr

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Nordlicht a K t u e l l 5 | 201338

Seit 2007 bietet die KV Schleswig-Holstein technische Möglich-keiten, damit Sie auf den Versand vieler Papierunterlagen verzich-ten können. So haben wir z. B. die Bestätigungskarte durch die Bestätigungsmail ersetzt. Sie ist inhaltlich detaillierter und kosten-günstiger im Versand. Mit Einführung des neuen eKVSH-Portals (www.ekvsh.de bzw. www.ekvsh.kv-safenet.de) können Sie außerdem die Sammelerklärung in digitaler Form erstellen. Mehr als 40 Prozent der schleswig-holsteinischen Praxen nutzen bereits heute dieses Verfahren der Datenübermittlung.

Bisher waren Sie es gewohnt, dass dem Honorarbescheid ein Exemplar der grünen Papier-Sammelerklärung für die zukünftige Abrechnungserstellung beigelegt wurde. Zukünftig gibt es das nicht mehr. Es besteht auch weiterhin die Möglichkeit, über die Formularausgabe, die Sammelerklärungsformulare anzufordern – eine Erstellung über das eKVSH-Portal kann jedoch schneller und genauer erfolgen. In der sogenannten Unterschriftenmappe des Portals finden die Praxen immer die Erklärungen, die wir aus der jeweiligen Praxis für die Abrechnung benötigen. Für jeden Arzt in der Praxis liegt ein Onlineexemplar bereit. Durch die Portal- lösung unterstützen wir die Praxis aktiv bei der Auswahl der Felder und Inhalte. Fehler können dadurch weitestgehend ver-mieden werden. So werden Sie beim Ausfüllen der Inhalte auf fehlende Angaben, die für die Abrechnung zwingend erforderlich sind, hingewiesen. Ein erneutes Ausfüllen und Versenden an die KVSH, wie es bisher bei der Papiersammelerklärung war, würde entfallen.

Wie funktioniert nun die onlinesammelerklärung? Im eKVSH-Portal gelangen Sie mit einem Klick auf den Menüreiter

zu Ihren Online-Sammelerklärungen. Hier sind die relevanten Formulare für Sie hinterlegt.

Beim Ausfüllen des Formulars werden die Erklärungen direkt in der Datenbank der KV Schleswig-Holstein gespeichert.

Sie können Ihre Eingaben natürlich jederzeit speichern und an einem anderen Tag weiterbearbeiten. Wenn Sie Ihre Sammel-erklärung vollständig ausgefüllt und geprüft haben, klicken Sie bitte auf die Schalt fläche und

. Es erscheint folgender Bildschirm:

Jetzt mit einem Klick auf die PDF-Datei öffnen, ausdrucken, unterschreiben, stempeln und faxen.

Es ist zwar mehr als ein Klick, trotz des erforderlichen Faxver-sandes reduziert die digitale Sammelerklärung jedoch den Auf-wand in den Praxen und der KV Schleswig-Holstein erheblich.

UDO KARLINS, KVSH

T E L E M A T I K

Vom Papier zum Programm

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Die digitale Sammelerklärung erleichtert Ihre Praxisarbeit.

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Nordlicht a K t u e l l5 | 2013 39

Heilmittelpreis-Übersicht

Wir empfehlen Ihnen, die gelisteten Preise (möglichst den jeweiligen Maximalpreis) für Ihre Heilmittel-Verordnungen in Ihrer Praxis-EDV zu hinterlegen. Zum einen ermöglicht Ihnen diese Auflistung einen Preisvergleich bezogen auf die unter-schiedlichen Heilmittel. Zum anderen können Sie die jeweiligen

Preise Ihren Richtgrößen bzw. der Richtgrößensumme (Pro-dukt aus den drei Richtgrößen und den jeweiligen Fallzahlen) gegenüberstellen und haben auf diese Art und Weise einen Anhalt für die tatsächlich von Ihnen veranlassten Heilmittel-Verordnungskosten.

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Heilmittelpreise Stand: April 2013leistungsbezeichnung Min.

in EuroMax.

in Euro

Ergotherapie

Ergotherapeutische Funktionsanalyse (nur einmal bei Behandlungsbeginn abrechenbar) 18,87 19,81

Ergotherapeutische Einzelbehandlung bei motorisch-funktionellen Störungen, 30-45 Minuten 26,41 26,63

Ergotherapeutische Einzelbehandlung bei motorisch-funktionellen Störungen, 30-45 Minuten, Parallelbehandlung von 2 Patienten, je Patient (Ersatzkassen, SVLFG)

21,13 21,30

Ergotherapeutische Einzelbehandlung bei sensomotorischen/perzeptiven Störungen, 45-60 Minuten 35,00 35,69

Ergotherapeutische Einzelbehandlung bei sensomotorischen/perzeptiven Störungen, 45-60 Minuten, Parallelbehandlung von 2 Patienten, je Patient (Ersatzkassen, SVLFG)

28,00 28,55

Ergotherapeutisches Hirnleistungstraining/neuropsychologisch orientierte Einzelbehandlung, 30-45 Minuten 28,96 29,46

Ergotherapeutisches Hirnleistungstraining/neuropsychologisch orientierte Einzelbehandlung, 30-45 Minu-ten, Parallelbehandlung von 2 Patienten, je Patient (Ersatzkassen, SVLFG)

23,17 23,57

Ergotherapeutisches Hirnleistungstraining als Gruppenbehandlung, 3-5 Patienten, 45-60 Minuten 11,83 13,14

Ergotherapeutische Einzelbehandlung bei psychisch-funktionellen Störungen, 60-75 Minuten 44,46 44,77

Ergotherapeutische Einzelbehandlung bei psychisch-funktionellen Störungen, 60-75 Minuten, Parallelbehandlung von 2 Patienten, je Patient (Ersatzkassen, SVLFG)

35,78 35,82

Ergotherapeutische Einzelbehandlung bei psychisch-funktionellen Störungen als Belastungserprobung, 120-150 Minuten

81,76 83,93

Beratung zur Integration in das häusliche und soziale Umfeld im Rahmen einer motorisch-funktionellen Behandlung (AOK, BKK, IKK, Knappschaft), bis zu 3 Einheiten an einem Tag, je Einheit

26,44 26,56

Beratung zur Integration in das häusliche und soziale Umfeld im Rahmen einer sensomotorisch-perzeptiven Behandlung (AOK, BKK, IKK, Knappschaft), bis zu 3 Einheiten an einem Tag, je Einheit

35,27 35,42

Beratung zur Integration in das häusliche und soziale Umfeld im Rahmen einer psychisch-funktionellen Behandlung (AOK, BKK, IKK, Knappschaft), bis zu 2 Einheiten an einem Tag, je Einheit

44,46 44,65

Beratung zur Integration in das häusliche und soziale Umfeld (Ersatzkassen, SVLFG) 82,87 85,87

Ergotherapeutische Gruppenbehandlung (3-5 Patienten) bei motorisch-funktionellen Störungen, 30-45 Minuten, je Patient

9,18 10,16

Ergotherapeutische Gruppenbehandlung (3-5 Patienten) bei sensomotorischen/perzeptiven Störungen, 45-60 Minuten, je Patient

11,83 13,14

Ergotherapeutische Gruppenbehandlung (3-5 Patienten) bei psychisch-funktionellen Störungen, 90-120 Minuten, je Patient

21,87 24,20

Vor dem Hintergrund der neuen Heilmittel-Richtgrößen 2013 möchten wir Sie nochmals auf die Möglichkeit der Kontrolle Ihrer Ausgaben anhand einer aktualisierten Übersicht zu den Heilmittelpreisen hinweisen. Für diese Übersicht haben wir die jeweiligen Preise der einzelnen Krankenkassen/-verbände mit den Leistungserbringern verwendet.

H E I L M I T T E L

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Nordlicht a K t u e l l 5 | 201340

leistungsbezeichnung Min Max

Ergotherapeutische Gruppenbehandlung (3-5 Patienten) bei psychisch-funktionellen Störungen, 180-240 Minuten, als Belastungserprobung, je Patient

40,91 44,81

Thermische Anwendungen - Wärme oder Kälte (nur zusätzlich neben motorisch-funktioneller oder senso-motorisch/perzeptiver Behandlung abrechenbar)

4,03 4,07

Verwaltungsaufwand für Therapeut-Arzt-Bericht 0,55 0,59

Hausbesuch ohne Wegegeld 8,96 9,00

Hausbesuch inklusive Wegegeld 11,50 12,10

Hausbesuchspauschale bei Beratung zur Integration in das häusliche und soziale Umfeld inklusive Wege-geld

12,05 12,10

Hausbesuch in einer sozialen Einrichtung inklusive Wegegeld, je Patient 7,00 7,89

Wegegeld je gefahrenen Kilometer 0,30 0,35

logopädie

Logopädische Befunderhebung 61,22 72,00

Stimm-, sprech- und sprachtherapeutische Einzelbehandlung (30 Minuten mit dem Patienten) 22,45 25,84

Stimm-, sprech- und sprachtherapeutische Einzelbehandlung (45 Minuten mit dem Patienten) 33,66 37,57

Stimm-, sprech- und sprachtherapeutische Einzelbehandlung (60 Minuten mit dem Patienten) 40,81 50,09

Stimm-, sprech- und sprachtherapeutische Gruppenbehandlung, bis zu 2 Patienten, 45 Minuten 30,61 33,81

Stimm-, sprech- und sprachtherapeutische Gruppenbehandlung, bis zu 2 Patienten, 90 Minuten 41,83 67,62

Stimm-, sprech- und sprachtherapeutische Gruppenbehandlung, bis zu 3-5 Patienten, 45 Minuten 13,77 20,78

Stimm-, sprech- und sprachtherapeutische Gruppenbehandlung, bis zu 3-5 Patienten, 90 Minuten 27,55 35,71

Mitteilung/Bericht an den Arzt (Übermittlungsgebühr) 0,63 0,63

Hausbesuch inkl. Wegegeld 9,38 12,00

Weiterer Besuch in derselben sozialen Gemeinschaft, je Person 4,70 6,26

Wegegeld je gefahrenen Kilometer 0,32 0,55

Podologie

Hornhautabtragung/-Bearbeitung (beider Füße) Richtwert: 20-30 Minuten 14,83 15,75

Hornhautabtragung/-Bearbeitung (eines Fußes) Richtwert: 10-20 Minuten 8,90 11,25

Nagelbearbeitung (beider Füße) Richtwert: 20-25 Minuten 13,35 14,63

Nagelbearbeitung (eines Fußes) Richtwert: 10-20 Minuten 7,41 11,25

Podologische Komplexbehandlung (beider Füße) (Hornhautabtragung und Nagelbearbeitung) Richtwert: 40-50 Minuten

26,80 27,53

Podologische Komplexbehandlung (eines Fußes) (Hornhautabtragung und Nagelbearbeitung) Richtwert: 20-30 Minuten

14,86 15,75

Hausbesuch inklusive Wegegeld 7,28 10,00

Hausbesuch in einer sozialen Gemeinschaft, je Person 3,64 5,50

H E I L M I T T E Li

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Nordlicht a K t u e l l5 | 2013 41

leistungsbezeichnung Min Max

Krankengymnastik

Krankengymnastische Behandlung, auch auf neurophysiologischer Grundlage als Einzelbehandlung, 15-25 Minuten

13,41 15,05

Krankengymnastik in der Gruppe mit 2-5 Patienten, 20-30 Minuten 4,13 5,84

Krankengymnastik in der Gruppe bei cerebral bedingten Funktionsstörungen für Kinder bis 14 Jahre, 2-4 Kinder, 20-30 Minuten

7,55 9,36

Krankengymnastik im Bewegungsbad einschließlich der erforderlichen Nachruhe, Einzelbehandlung, 20-30 Minuten

15,64 17,00

Krankengymnastik im Bewegungsbad einschließlich der erforderlichen Nachruhe, Gruppenbehandlung, 2-3 Patienten, 20-30 Minuten

9,98 12,23

Krankengymnastik im Bewegungsbad einschließlich der erforderlichen Nachruhe, Gruppenbehandlung, 4-5 Patienten, 20-30 Minuten

6,47 9,11

Krankengymnastik (Atemtherapie) zur Behandlung von Mucoviscidose und schweren Bronchialer- krankungen als Einzelbehandlung, 60 Minuten

33,00 44,90

Gerätegestützte Krankengymnastik (KG-Gerät), Parallele Einzelbehandlung bis zu 3 Patienten, 60 Minuten 25,14 27,01

Krankengymnastik zur Behandlung von zentralen Bewegungsstörungen bis zur Vollendung des 18. Lebens-jahres nach Bobath oder Vojta als Einzelbehandlung, 30-45 Minuten

21,90 27,48

Krankengymnastik zur Behandlung von zentralen Bewegungsstörungen nach Vollendung des 18. Lebens-jahres nach Bobath, Vojta oder PNF als Einzelbehandlung, 25-35 Minuten

17,49 21,18

Massagen

Massage einzelner oder mehrerer Körperteile - Klassische Massagetherapie (KMT), 15-20 Minuten 5,73 10,24

Massage einzelner oder mehrerer Körperteile - Bindegewebsmassage (BGM), 20-30 Minuten 5,98 10,13

Massage einzelner oder mehrerer Körperteile (Segment-, Periost-, colonmassage), 15-20 Minuten 5,98 10,13

Unterwasserdruckstrahlmassage einschließlich der erforderlichen Nachruhe, 15-20 Minuten 11,43 17,17

lymphdrainagen

Manuelle Lymphdrainage (MLD) - Teilbehandlung, 30 Minuten 12,65 17,40

Manuelle Lymphdrainage (MLD) - Großbehandlung, 45 Minuten 18,14 26,00

Manuelle Lymphdrainage (MLD) - Ganzbehandlung, 60 Minuten 30,18 37,50

Kompressionsbandagierung einer Extremität 5,46 7,20

bewegungsübungen

Bewegungsübungen/Einzelbehandlung, 10-20 Minuten 5,84 7,03

Bewegungsübungen/Gruppenbehandlung mit 2-5 Patienten, 10-20 Minuten 3,95 4,20

Bewegungsübungen im Bewegungsbad einschließlich der erforderlichen Nachruhe, Einzelbehandlung, 20-30 Minuten

13,13 16,84

Bewegungsübungen im Bewegungsbad einschließlich der erforderlichen Nachruhe, Gruppenbehandlung 2-3 Patienten, 20-30 Minuten

9,27 12,53

Bewegungsübungen im Bewegungsbad einschließlich der erforderlichen Nachruhe, Gruppenbehandlung 4-5 Patienten, 20-30 Minuten

7,88 9,11

chirogymnastik (Funktionelle Wirbelsäulengymnastik), 15-20 Minuten 9,69 10,76

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Nordlicht a K t u e l l 5 | 201342

leistungsbezeichnung Min Max

heilmittelkomplexe

D1: Standardisierte Heilmittelkombination 31,55 33,25

Kälte-/Wärmeanwendungen

Wärmeanwendung mittels Heißluft bei einem oder mehreren Körperteilen, 10-20 Minuten 2,98 3,81

Warmpackung einzelner oder mehrerer Körperteile, 20-30 Minuten 7,80 8,36

Heiße Rolle, 10-15 Minuten 6,43 6,98

Ultraschall-Wärmetherapie, 10-20 Minuten 6,25 7,61

Kältetherapie bei einem oder mehreren Körperteilen, 5-10 Minuten 5,00 6,71

Medizinische bäder

Hydroelektrisches Vollbad (z. B. Stangerbad), 10-20 Minuten 12,85 15,02

Hydroelektrisches Teilbad (Zwei-/Vierzellenbad), 10-20 Minuten 6,72 7,50

Kohlensäurebad/Kohlensäuregasbad, 10-60 Minuten 13,21 14,69

Bäder mit Peloiden z. B. Fango, Schlick oder Moor, Vollbad, 15-45 Minuten 26,53 30,57

Bäder mit Peloiden z. B. Fango, Schlick oder Moor, Teilbad, 15-45 Minuten 20,14 23,12

Sonstige

Manuelle Therapie – nur abrechenbar bei Nachweis spezieller Weiterbildung, 15-25 Minuten 16,50 18,15

Traktionsbehandlung mit Gerät als Einzelbehandlung, 10-20 Minuten 3,81 4,48

Elektrotherapie/-behandlung einzelner oder mehrerer Körperteile, 10-20 Minuten 4,00 4,45

Elektrostimulation bei Lähmungen, 5-10 Minuten 7,81 9,64

Inhalationstherapie als Einzelbehandlung, 5-30 Minuten 4,32 4,72

besuche physiotherapeutisch

Mitteilung/Bericht an den Arzt 0,58 0,58

Hausbesuch inklusive Wegegeld 7,22 11,00

Hausbesuch in einer sozialen Einrichtung inklusive Wegegeld, je Patient 4,44 5,90

iH E I L M I T T E L

ANNA-SOFIE REINHARD, KVSH

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Service

Nordlicht a k t u e l l5 | 2013 43

Veranstaltungen Wir übernehmen nur

für KVSH-Termine Gewähr.

KVSH5. Juni, 14.00 biS 17.00 uHrOffene SprechstundeOrt: Zulassung/Praxisberatung der KVSHInfo: An jedem ersten Mittwoch im Monat

• für alle Ärzte und Psychotherapeuten zu Themen aus dem Bereich der Zulassung (Praxisübergabe, Anstellung, Verlegung, Kooperation etc.)• ohne vorherige Terminvergabe

Sabrina Pingel, Zulassung/Praxisberatung, Tel. 04551 883 255, E-Mail: [email protected] www.kvsh.de

KVSH-Kreisstellen15. Mai, 16.00 uHrKlinik für unfallchirurgie: arthroskopische Chirurgie bei SportverletzungenOrt: Fliednersaal 2–3, FlensburgInfo: Nähere Informationen unter: Tel. 0461 812 2103, www.diako.de oder unter Tel. 0461 816 2511, www.malteser-franziskus.de www.aeksh.de/ecs

15. Mai, 16.00 uHrVollversammlung der KV Kreisstelle Flensburg mit bericht von Dr. Monika SchliffkeOrt: Delfter Stuben, FlensburgInfo: Nähere Informationen unter: Tel. 0461 812 2103, www.diako.de oder unter Tel. 0461 816 2511, www.malteser-franziskus.de www.aeksh.de/ecs

29. Mai, 18.00 uHrKlinik für neurologie: Hereditäre Kleinhirnerkrankungen und rückenmarkserkrankungen, Klassifikation, Klinik und TherapieOrt: Delfter Stuben, FlensburgInfo: Nähere Informationen unter: Tel. 0461 812 2103, www.diako.de oder unter Tel. 0461 816 2511, www.malteser-franziskus.de www.aeksh.de/ecs

Schleswig-Holstein11. Mai, 9.00 biS 11.30 uHrZystische neoplasien des Pancreas Ort: Hotel Atlantic, Schmiedestraße 9 –15, 23552 LübeckInfo: Sekretariat: Dagmar Gebhardt, Tel. 04531 500 2001, Fax 04531 500 2069, Fortbildungspunkte: 3

E-Mail: [email protected] www.uksh.de

23. Mai, 20.00 uHrScreening – Wunsch und WirklichkeitOrt: ConventGarten, RendsburgInfo: Dr. Achim Diestelkamp, Tel. 04331 6639 66, Fax 04331 6639 29 Referent: Prof. A. Katalinic, Lübeck E-Mail: [email protected] www.aev-rd.de

29. Mai, 15.00 biS 17.00 uHr3. Fallkonferenz des MrSaplus netzwerks LübeckOrt: im Hörsaal der Sana-Kliniken Lübeck, Kronsforder Allee 71-73, 23560 LübeckInfo: Fortbildungspunkte bei der Ärztekammer Schleswig-Holstein

sind beantragt. www.mrsaplus.de

29. Mai, 19.30 uHr30. Mai, 10.00 biS 16.00 uHrKriegskinder – Kriegserfahrungen und PflegeOrt: Flandernbunker Kiel, Hindenburgufer 275, 24106 Kiel (Kindheiten und Jugendzeiten im 2. Weltkrieg – lebenslange Folgen?, 29. Mai) Bürgerhaus Kronshagen, Kopperpahler Allee 67, 24119 Kronshagen (Die dunklen Schatten unserer Vergangenheit, 30. Mai)Info: Tel. 0431 78017 62, Fax 0431 78017 63, Um Anmeldung wird bis zum 23. Mai gebeten, Fortbildungspunkte: 6. Kostenbeitrag: 35 EuroE-Mail: [email protected] 31. Mai, 15.00 biS 18.30 uHr1. Juni, 9.00 biS 16.40 uHr7. Konferenz zu rauchen und GesundheitOrt: Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Institut für Sportwissenschaft, Olshausenstraße 74, 24098 KielInfo: Fax: 04351 726956, die Teilnahme wird Ihnen per E-Mail bestätigt. Geben Sie daher unbedingt Ihre E-Mail-Adresse an.E-Mail: [email protected] www.dgntf.com

7. Juni, 19.00 uHrDer angriff der neurowissenschaften auf die übrigen Wissenschaften Ort: Fliednersaal des Diakonissenkrankenhauses, Knutstraße 1, 24939 FlensburgInfo: 10 Euro für Nicht-Mitglieder des Arbeitskreises,

Fortbildungspunkte beantragt www.psychotherapie-flensburg.de

8. Juni, 10.00 biS 14.00 uHrWas muss ein Psychotherapeut über neuropsychologie wissen?Ort: artefact-Zentrum für nachhaltige Entwicklung, Bremsbergallee 35, 24960 GlücksburgInfo: Begrenzte Teilnehmerzahl, vorherige Anmeldung ist zwingend erforderlich

Fortbildungspunkte beantragt www.psychotherapie-flensburg.de

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Nordlicht a K t u e l l 5 | 201344

Ansprechpartner der KVSHK O N T A K T

VorstandVorstandsvorsitzende Dr. Monika Schliffke ........................................................ 206/217/355Stellvertretender Vorstandsvorsitzender Dr. Ralph Ennenbach ....................................................... 206/217/355

geschäftsstelle operative Prozesse Ekkehard Becker .................................................... ..........................486

Selbstverwaltung Regine Roscher ...................................................... ..........................218

AbteilungenAbrechnung Petra Lund (Leiterin)/Ernst Sievers (stellv. Leiter) ................. 306/245 Fax ................................................................................................... 322Abteilung Recht – Justitiar Klaus-Henning Sterzik (Leiter) ................................................. 230/251Abteilung Recht Maria Behrenbeck ........................................................................... 251 Hauke Hinrichsen ............................................................................. 265 Tom-Christian Brümmer ................................................................... 474 Esther Petersen................................................................................ 498Ärztlicher Bereitschaftsdienst Thomas Miklik (BD-Beauftr. d. Vorstands) ...................................... 579 Alexander Paquet (Leiter) ............................................................... 214Akupunktur Doreen Knoblauch ........................................................................... 445Ambulantes operieren Stephanie Purrucker ........................................................................ 459Arthroskopie Stephanie Purrucker ........................................................................ 459Ärztliche Stelle (Röntgen) Kerstin Weber .................................................................................. 529 Uta Markl ......................................................................................... 393 Tanja Ohm-Glowik ............................................................................ 386 Ines Deichen ..................................................................................... 571Ärztliche Stelle (Nuklearmedizin/Strahlentherapie) Kerstin Weber .................................................................................. 529 Nina Söth ......................................................................................... 325Arztregister Anja Scheil/Dorit Scheske ............................................................... 254Assistenz-genehmigung Renate Tödt ..................................................................................... 358 Petra Fitzner .................................................................................... 384Balneophototherapie Michaela Schmidt ............................................................................ 266Betriebswirtschaftliche Beratung Marion Grosse .................................................................................. 343Chirotherapie Michaela Schmidt ............................................................................ 266Dermatohistologie Marion Frohberg .............................................................................. 444Dialyse-Kommission/LDL Marion Frohberg .............................................................................. 444

Diabetes-Kommission Aenne Villwock ................................................................................ 369DMP team Marion Frohberg ............................................................................. 444 Helga Hartz ..................................................................................... 453 Caroline Polonji .............................................................................. 280 Carolin Tessmann ............................................................................. 326 Tanja Glaw ....................................................................................... 685 Drogensubstitution Astrid Patscha .................................................................................. 340 Christine Sancion ............................................................................. 470eDV in der Arztpraxis Timo Rickers .................................................................................... 286 Janin Looft ....................................................................................... 324 Tobias Kantereit ............................................................................... 320ermächtigungen Susanne Bach-Nagel ......................................................................... 378 Daniel Jacoby .................................................................................... 259 Katja Fiehn ....................................................................................... 291 Tyneke Grommes ............................................................................. 462eSWL Monika Nobis .................................................................................. 938Finanzen Karl-Heinz Buthmann (Leiter) .......................................................... 208Formularausgabe Sylvia Warzecha ............................................................................... 250Fortbildung/Veranstaltungen Nadine Kruse ................................................................................... 332Fortbildungspflicht nach Paragraf 95 SgB V Detlef Greiner .................................................................................. 527Früherkennungsuntersuchung Kinder (Hausärzte) Heike Koschinat ............................................................................... 328gesundheitspolitik und Kommunikation Marco Dethlefsen (Leiter Kommunikation) .................................... 381 Delf Kröger (Leiter Gesundheitspolitik) ........................................... 454Hautkrebs-Screening Kevin Maschmann .......................................................................... 321Hausarztzentrierte Versorgung Heike Koschinat .............................................................................. 328Herzschrittmacherkontrollen Monika Vogt .................................................................................... 366Hilfsmittel Anna-Sofie Reinhard ........................................................................ 362Histopathologie im Rahmen Hautkrebs-Screening Kevin Maschmann ........................................................................... 321HIV/AIDS Doreen Knoblauch ........................................................................... 445Hörgeräteversorgung Doreen Knoblauch ........................................................................... 445Homöopathie Heike Koschinat ............................................................................... 328HVM-team/Service-team Stephan Rühle (Leiter) .................................................................... 334Internet Jakob Wilder .................................................................................... 475 Borka Totzauer ................................................................................. 356

Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-HolsteinBismarckallee 1 - 6, 23795 Bad SegebergZentrale 04551 883 0, Fax 04551 883 209

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Nordlicht a K t u e l l5 | 2013 45

Invasive Kardiologie Monika Vogt .................................................................................... 366Interventionelle Radiologie Daniela Leisner ............................................................................... 533Kernspintomographie Ute Tasche ....................................................................................... 485Koloskopie Carolin Tessmann ............................................................................. 326Koordinierungsstelle Weiterbildung Petra Fitzner .................................................................................... 384Krankengeldzahlungen Doris Eppel ....................................................................................... 220Laborleistung (32.3) Marion Frohberg ............................................................................. 444Langzeit-eKg Monika Vogt .................................................................................... 366Mammographie (kurativ/Screening) Kathrin Zander ................................................................................. 382 Anja Liebetruth ................................................................................ 302Molekulargenetik Marion Frohberg .............................................................................. 444MRSA Angelika Ströbel .............................................................................. 204Niederlassung/zulassung/Psychotherapeuten Susanne Bach-Nagel ........................................................................ 378 Katja Fiehn ....................................................................................... 291Niederlassung/zulassung/zweigpraxis/Ärzte Evelyn Kreker .................................................................................. 346 Tyneke Grommes ............................................................................. 462 Daniel Jacoby ................................................................................... 259 Nicole Geue ..................................................................................... 303 Karsten Wilkening............................................................................ 561Nordlicht aktuell Borka Totzauer ............................................................................... 356 Jakob Wilder .................................................................................... 475Nuklearmedizin Daniela Leisner ................................................................................ 533onkologie Doreen Knoblauch ........................................................................... 445otoakustische emissionen Michaela Schmidt ............................................................................ 266Patientenauskunft Paragraf 305 SgB V Detlef Greiner .................................................................................. 527Personal Christine Storm ................................................................................. 260 Lars Schönemann .............................................................................. 275 Yvonne Neumann ............................................................................. 577 Anke Siemers .................................................................................. 333 Dirk Ludwig ....................................................................................... 425 Fax ................................................................................................... 451Phototherapeutische Keratektomie Stephanie Purrucker ........................................................................ 459Photodynamische therapie am Augenhintergrund Stephanie Purrucker ........................................................................ 459Physikalisch-Medizinische Leistungen Michaela Schmidt ............................................................................ 266Plausibilitätsausschuss Hauke Hinrichsen .............................................................................. 265 Susanne Hammerich ......................................................................... 686 Ulrike Moszeik ................................................................................. 336 Rita Maass ....................................................................................... 467

K O N T A K T

Polygraphie/Polysomnographie Christine Sancion ............................................................................. 470Pressesprecher Marco Dethlefsen ............................................................................ 381 Fax .................................................................................................. 396Psychotherapie Kevin Maschmann ........................................................................... 321Qualitätssicherung Aenne Villwock (Leiterin) ........................................................ 369/262 Fax ................................................................................................... 374Qualitätszirkel/Qualitätsmanagement Angelika Ströbel .............................................................................. 204 Detlef Greiner .................................................................................. 527 Regina Steffen ................................................................................. 292 Fax ................................................................................................... 374QuaMaDi Kathrin Zander ................................................................................. 382Radiologie-Kommission Aenne Villwock ................................................................................ 369 Cornelia Thiesen .............................................................................. 458Röntgen (Anträge) Daniela Leisner ................................................................................ 533Röntgen (Qualitätssicherung) Cornelia Thiesen .............................................................................. 458Rückforderungen der Kostenträger Björn Linders .................................................................................... 564Schmerztherapie Monika Vogt .................................................................................... 366Service-team/Hotline Telefon ..................................................................................... 388/883 Fax ................................................................................................... 505Sonographie (Anträge) Ute Tasche ....................................................................................... 485Sonographie (Qualitätssicherung) Susanne Paap .................................................................................. 228 Christina Bernhardt .......................................................................... 315Sozialpsychiatrie-Vereinbarung Kevin Maschmann ........................................................................... 321Soziotherapie Kevin Maschmann ........................................................................... 321Sprechstundenbedarf Heidi Dabelstein .............................................................................. 353Strahlentherapie Daniela Leisner ................................................................................ 533Struktur und Verträge Simone Eberhard (Kommissarische Leiterin)................................... 331 Fax ................................................................................................... 488telematik-Hotline ................................................................................. 888teilzahlungen Brunhild Böttcher............................................................................. 231tonsillotomie Doreen Knoblauch ........................................................................... 445Umweltmedizin/Umweltausschuss Marion Frohberg ............................................................................. 444Vakuumbiopsie Dagmar Martensen ......................................................................... 687Verordnung medizinische Rehaleistungen Christine Sancion ............................................................................. 470Verordnung (team Beratung) Thomas Frohberg ............................................................................. 304Widersprüche (Abteilung Recht) Gudrun Molitor ................................................................................ 439

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Nordlicht a K t u e l l 5 | 201346

zulassung Bianca Hartz (Leiterin) ............................................................. 255/358 Fax ................................................................................................... 276zytologie Marion Frohberg .............................................................................. 444

Stelle nach Paragraf 81a SgB V: Bekämpfung von Fehlverhalten im gesundheitswesen Klaus-Henning Sterzik .............................................................. 230/251

PrüfungsstelleRosenstr. 28, 23795 Bad Segebergtel. 04551 9010 0, Fax 04551 901022

Beschwerdeausschuss Dr. Johann David Wadephul (Vorsitzender) ................................. 90100 Prof. Günther Jansen (Stellvertreter) .......................................... 90100Leiter der Dienststelle Markus Eßfeld ............................................................................ 901021Verordnungsprüfung Elsbeth Kampen ........................................................................ 901023 Dr. Michael Beyer ...................................................................... 901015 Dorthe Flathus-Rolfs .................................................................. 901015 Astrid Stamer ............................................................................. 901024 Evelyn Sonnenrein ..................................................................... 901024 Katja Junge ................................................................................ 901024 Ina Buchholz .............................................................................. 901024Sprechstundenbedarfs-, Honorar- und zufälligkeitsprüfung Birgit Wiese ............................................................................... 901012 Catherin Weh ............................................................................. 901011 Iris Flägel ................................................................................... 901011 Stefanie Kuhlee ......................................................................... 901013zweitmeinungsverfahren gastroentereologie, Rheuma und Plaque-Psoriasis Nadja Kleinert ............................................................................ 901025organisation Dorina Schadendorf .................................................................. 901020 Tanja Bauer ........................................................................... ..... 901016 Sabine Kruse ............................................................................. 901016 Elisabeth Möller-Kammritz ....................................................... 901017 Gabriele Stüven ........................................................................ 901017 Susanne Schuldt.................................................................... ..... 901017 Melanie Buchbach ................................................................ ..... 901019 Lina Fitzner ........................................................................... ..... 901019

K O N T A K T

An diese Stelle nach Paragraf 81a SGB V kann sich jede Person wenden. Es handelt sich um eine organisatorisch verselbstständigte und weisungsungebundene Einrichtung. Sie hat im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages allen genügend substanziierten Hinweisen auf Sachverhalte nachzugehen, die auf Unregelmäßigkeiten oder auf eine rechtswidrige oder zweckwidrige Nutzung von Finanzmitteln im Zusammenhang mit den Aufgaben der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein hindeuten und die aufgrund der einzelnen Anga-ben oder der Gesamtumstände glaubhaft erscheinen.

Nordlicht aktuell

Offizielles Mitteilungsblatt der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein

Herausgeber Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein Dr. Monika Schliffke (v.i.S.d.P.)Redaktion Marco Dethlefsen (Leiter); Prof. Jens-Martin Träder (stellv. Leiter); Borka Totzauer (Layout); Jakob Wilder Redaktionsbeirat Ekkehard Becker; Dr. Ralph Ennenbach; Reinhardt Hassenstein; Dr. Monika Schliffke; Druck Grafik + Druck, Kiel Fotos iStockphoto

Anschrift der Redaktion Bismarckallee 1– 6, 23795 Bad Segeberg,Tel. 04551 883 356, Fax 04551 883 396, E-Mail: [email protected], www.kvsh.de

Das Nordlicht erscheint monatlich als Informationsorgan der Mitglieder der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein. Namentlich gekennzeichnete Beiträge und Leserbriefe geben nicht immer die Meinung des Herausgebers wieder; sie dienen dem freien Meinungsaustausch. Jede Einsendung behandelt die Redaktion sorgfältig. Die Redaktion behält sich die Auswahl der Zuschriften sowie deren sinnwahrende Kürzung ausdrücklich vor. Die Zeitschrift, alle Beiträge und Abbildungen sind urheberrecht-lich geschützt. Nachdruck nur mit schriftlichem Einverständnis des Herausgebers. Wenn aus Gründen der Lesbarkeit die männliche Form eines Wortes genutzt wird („der Arzt“), ist hiermit selbstver-ständlich auch die weibliche Form gemeint („die Ärztin“).

I m p r e s s u m

zentrale Stelle Mammographie-ScreeningBismarckallee 7, 23795 Bad Segeberg Tel ................................................................................................... 898900Fax ............................................................................................... 8989089Dagmar Hergert-Lüder (Leiterin) ..................................................... 8989010

Umzug | Prüfungsstelle

Sie finden uns ab 1. Juni 2013: Bahnhofstraße 1, 23795 Bad Segeberg

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Nordlicht a K t u e l l5 | 2013 47

KielKreisstelle: Herzog-Friedrich-Str. 49, 24103 Kiel Tel .............................................................................................. 0431 93222 Fax ......................................................................................... 0431 9719682Wolfgang Schulte am Hülse, AllgemeinarztTel ............................................................................................ 0431 541771 Fax ........................................................................................... 0431 549778 E-Mail ..................................................................... [email protected]

LübeckKreisstelle: Parade 5, 23552 Lübeck, Tel .............................................................................................. 0451 72240 Fax ......................................................................................... 0451 7063179Dr. Andreas Bobrowski, LaborarztTel ........................................................................................... 0451 610900 Fax ......................................................................................... 0451 6109010 E-Mail .............................................................. [email protected]

FlensburgKreisstelle: Berglücke 5, 24943 FlensburgTel ............................................................................................. 0461 42939 Fax ............................................................................................. 0461 46891Dr. Wolfgang Barchasch, FrauenarztTel .............................................................................................. 0461 27700 Fax ............................................................................................ 0461 28149 E-Mail ............................................................ [email protected]

NeumünsterJörg Schulz-ehlbeck, hausärztl. InternistTel ........................................................................................... 04321 47744 Fax ........................................................................................... 04321 41601 E-Mail ..................................................... [email protected]

Kreis DithmarschenBurkhard Sawade, Praktischer ArztTel .............................................................................................. 04832 8128 Fax ............................................................................................. 04832 3164 E-Mail ..................................................... [email protected]

Kreis Herzogtum LauenburgRaimund Leineweber, AllgemeinarztTel .............................................................................................. 04155 2044 Fax ............................................................................................ 04155 2020 E-Mail .......................................................... [email protected]

Kreis NordfrieslandDr. Martin Böhm, InternistTel ............................................................................................. 04841 5037 Fax ............................................................................................. 04841 5038 E-Mail ..................................................... [email protected]

Kreis ostholsteinDr. Bettina Schultz, Fachärztin für Frauenheilkunde und geburtshilfeTel .............................................................................................. 04521 2950 Fax ............................................................................................. 04521 3989 E-Mail ......................................................... [email protected]

Kreis PinnebergDr. zouheir Hannah, orthopädeTel ............................................................................................ 04106 82525 Fax ........................................................................................... 04106 82795 E-Mail ........................................................... [email protected]

Kreis PlönDr. Joachim Pohl, AllgemeinarztTel .............................................................................................. 04526 1000 Fax ............................................................................................ 04526 1849 E-Mail .................................................................. [email protected]

Kreis Rendsburg-eckernfördeCarl Culemeyer, AllgemeinarztTel .............................................................................................. 04353 9595 Fax ............................................................................................. 04353 9555 E-Mail ....................................................................... [email protected]

Kreis Schleswig-FlensburgDr. Carsten Petersen, InternistTel .......................................................................................... 04621 951950 Fax .......................................................................................... 04621 20209 E-Mail ........................................................... [email protected]

Kreis SegebergDr. Dieter Freese, AllgemeinarztTel ............................................................................................ 04551 83553 Fax ........................................................................................ 04551 879728 E-Mail ............................................................ [email protected]

Kreis SteinburgDr. Klaus-Heinrich Heger, InternistTel .............................................................................................. 04124 2822 Fax ............................................................................................ 04124 7871 E-Mail ............................................................ [email protected]

Kreis StormarnDr. Hans Irmer, ArztTel ............................................................................................ 04102 52610 Fax .......................................................................................... 04102 52678 E-Mail ............................................................. [email protected]

Kreisstellen der KVSH

K O N T A K T

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