ÖNORM S 1150 - Ausbildungen Bäderpersonal · Wir behalten Ihr Zeugnis so lange ein, bis wir die...

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ÖNORM S 1150 - Ausbildungen BäderpersonalAnforderungen an die Ausbildung von geprüftem Bäderpersonal

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Ausbildung Bäderpersonal

ÖNORM S 1150 – Anforderungen an die Ausbildung von geprüftem BäderpersonalMit 1.12.2008 trat die ÖNORM S 1150 in Kraft. Sie regelt die Anforderungen an die Ausbildung von geprüftem Bäderperso-nal.

Ihr Nutzen: Sie erwerben den vom Land Salzburg geforderten Nachweis zum Badewart und Badeaufsicht.

Inhalte: Die ÖNORM S1150 gliedert die Ausbildung in ihre unterschiedlichen Berechtigungen. Aufgrund einer normativen Änderung vom 1.8.2013 wurden die Ausbildingsinhalte und Zeiten entsprechend angepasst.

� Ausbildung für Badeaufsicht* (21 LE) � Saunawart (18 LE) � Badewart für Kleinbecken (30 LE) � Badewart für Großbecken* (48 LE) � Bädertechniker (41LE) � Bademeister (73LE)

� Rettungsschwimmer Helferschein (16+*4=20 LE) � Erste-Hilfe-Kurs (16 LE)

Zielgruppe: Bäderbetreiber und deren verantwortliche Mit-arbeiter im Bereich der Betreuung, Wartung und Aufsicht von Badeanlagen. Auch für Heil-, Wannen- und Kurbäder ist diese Norm verpflichtend.

Voraussetzung: a) Die Teilnehmer müssen schwimmen können (für Badeauf-sicht, Badewart für Großbecken und Badewart für Kleinbadetei-che ist ein Rettungsschwimmer-Helferschein der Österreichi-schen Wasserrettung verpflichtend).

b) Sie müssen einen 16-stündigen Erste-Hilfe-Kurs oder einen

8-stündigen Auffrischungskurs, der nicht mehr als fünf Jahre zu-rückliegt, absolviert haben.

c) Ein Mindestalter von 18 Jahren nachweisen (wird die Tätigkeit der Badeaufsicht von einer Person im Alter von 16 bis 18 Jahren durchgeführt, so darf dies gemäß ÖNORM EN 15288-2 nur un-ter Aufsicht einer zumindest 18 Jahre alten, qualifizierten Person erfolgen).

d) Einen Identitätsnachweis in Form eines Meldezettels oder Passes einreichen.

e) Die Mindestanwesenheit im Kurs beträgt 80 %.

Seminarleiter: Ing. Margarete Buchsteiner, Landesregierung Salzburg, und DI Dr. Arno Sorger, W.H.U. GmbH, St. Johann

Badeaufsicht Ausbildung – ÖNORM S1150

Inhalte: Die Badeaufsicht ist für die � Einhaltung der Badeordnung bei Beckenbädern, Oberflä-

chengewässern und Kleinbadeteichen � sowie für die Sicherstellung der Erste-Hilfe-Leistungen ver-

antwortlich.

Voraussetzung: Zulassung zur Prüfung: Bitte bringen Sie am 1. Kurstag eine Kopie folgender Unterlagen mit:

� Erste-Hilfe Nachweis (16-Stunden Kurs) � Rettungsschwimmer-Helferschein � Einzahlungsnachweis des Kurses � Amtlicher Lichtbildausweis

Wir behalten Ihr Zeugnis so lange ein, bis die Vollständigkeit Ihrer Unterlagen gewährleistet ist. Sollten Sie einen Nachweis erst später erlangen, dürfen Sie trotzdem zur Prüfung antreten.

Hinweis: Die Prüfungsgebühr von € 60,- ist im Kurspreis inklu-diert.

WICHTIGE INFORMATION: Wird die Tätigkeit der Badeaufsicht von einer Person im Alter von 16 bis 18 Jahren durchgeführt, so darf dies gemäß ÖNORM EN 15288-2 nur unter Aufsicht einer zumindest 18 Jahre alten, qualifizierten Person erfolgen.

Seminarleiterin: Ing. Margarete Buchsteiner, Salzburger Landes-regierung, und DI Dr. Arno Sorger, W.H.U. GmbH, St. Johann

Dauer: 21 Lehreinheiten

Ihre Investition: € 360,- einschließlich Arbeitsunterlagen

Ort VA-Nr. Datum ZeitSalzburg 4164101K 01.10.18 - 05.10.18 Mo 8.30-16.00 Di 8.30-12.10 Fr 13.30-18.00

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Saunawart Ausbildung – ÖNORM S1150

Inhalte: Der Saunawart ist für die Betriebsführung der Sauna-Anlage unter Berücksichtigung der technischen, ökonomischen, hygienischen und sicherheitsrelevanten Aspekte zuständig.

Voraussetzung: Zulassung zur Prüfung: Bitte bringen Sie am ersten Kurstag eine Kopie folgender Unter-lagen mit:

� Erste-Hilfe Nachweis (16-Stunden Kurs) � Einzahlungsnachweis des Kurses � Amtlicher Lichtbildausweis.

Wir behalten Ihr Zeugnis so lange ein, bis wir die vollständi-gen Unterlagen erhalten. Sollten Sie einen Nachweis erst später erlangen, dürfen Sie trotzdem zur Prüfung zum Saunawart an-treten.

Hinweis: Die Prüfungsgebühr in Höhe von € 60,- ist im Kurs-preis inkludiert.

Seminarleiter: Ing. Margarete Buchsteiner, Salzburger Landesre-gierung, und DI Dr. Arno Sorger, W.H.U. GmbH, St. Johann

Dauer: 18 Lehreinheiten

Ihre Investition: € 360,- einschließlich Arbeitsunterlagen

Ort VA-Nr. Datum ZeitSalzburg 4164201K 01.10.18 - 03.10.18 Mo, Mi 8.30-13.30 Di 8.30-16.30

Badewart für Kleinbadeanlagen mit Saunawart – ÖNORM S1150Als Kleinbadeanlage werden Badeanlagen mit einer Beckengrö-ße, deren Wasseroberfläche 130 qm nicht übersteigt, definiert.

Inhalte: Der Badewart für Bäder mit Kleinbadeanlagen ist für

� die Badeaufsicht und � die Betriebsführung der Badeanlage mit Beckenbädern und

Kleinbecken zuständig.

Voraussetzung: Zulassung zur Prüfung: Bitte bringen Sie am 1. Kurstag eine Kopie folgender Unterlagen mit:

� Erste-Hilfe Nachweis (16-Stunden Kurs) � Einzahlungsnachweis des Kurses � Amtlicher Lichtbildausweis.

Wir behalten Ihr Zeugnis so lange ein, bis wir die vollständigen Unterlagen erhalten. Sollten Sie einen Nachweis erst später er-langen, dürfen Sie trotzdem zur Prüfung für die Badeaufsicht antreten.

Achtung: Wird die Tätigkeit der Badeaufsicht von einer Person im Alter von 16 bis 18 Jahren durchgeführt, so darf dies gemäß ÖNORM EN 15288-2 nur unter Aufsicht einer zumindest 18 Jahre alten, qualifizierten Person erfolgen.

Hinweis: Die Prüfungsgebühr von € 60,- ist im Kurspreis inkludiert.

Seminarleiter: Ing. Margarete Buchsteiner, Salzburger Landes-regierung, und DI Dr. Arno Sorger, W.H.U. GmbH, St. Johann

Dauer: 30 Lehreinheiten

Ihre Investition: € 420,- einschließlich Arbeitsunterlagen

Ort VA-Nr. Datum ZeitSalzburg 4164301K 01.10.18 - 04.10.18 Mo-Do 8.30-17.00

Badewart für Großbadeanlagen mit Saunawart – ÖNORM S1150Als Großbadeanlage werden Badeanlagen mit einer Beckengrö-ße, deren Wasseroberfläche über 130 qm beträgt, definiert.

Inhalte: Der Badewart für Bäder mit Großbadeanlagen ist für

� die Badeaufsicht und � die Betriebsführung der Badeanlage mit Beckenbädern und

Großbecken und � einer eventuell angeschlossenen Sauna unter Berücksich-

tigung der technischen, ökonomischen, hygienischen und sicherheitsrelevanten Aspekte zuständig.

Voraussetzung: Zulassung zur Prüfung: Bitte bringen Sie am ersten Kurstag eine Kopie folgender Unter-lagen mit:

� Erste-Hilfe Nachweis (16-Stunden Kurs) � Rettungsschwimmer-Helferschein � Einzahlungsnachweis des Kurses � Amtlicher Lichtbildausweis

Wir behalten Ihr Zeugnis so lange ein, bis wir die vollständigen Unterlagen erhalten. Sollten Sie einen Nachweis erst später er-langen, dürfen Sie trotzdem zur Prüfung für die Badeaufsicht antreten.

Achtung: Wird die Tätigkeit der Badeaufsicht von einer Person im Alter von 16 bis 18 Jahren durchgeführt, so darf dies gemäß ÖNORM EN 15288-2 nur unter Aufsicht einer zumindest 18 Jahre alten, qualifizierten Person erfolgen.

Hinweis: Die Prüfungsgebühr von € 60,- ist im Kurspreis inklu-diert.

Seminarleiter: Ing. Margarete Buchsteiner, Salzburger Landesre-gierung und DI Dr. Arno Sorger, W.H.U. GmbH, St. Johann

Dauer: 43 Lehreinheiten

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Ihre Investition: € 790,- einschließlich Arbeitsunterlagen

Ort VA-Nr. Datum ZeitSalzburg 4164401K 01.10.18 - 05.10.18 Mo-Mi 8.30-16.30 Do 8.30-17.10 Fr 8.30-18.00

Bademeister Ausbildung – ÖNORM S1150

Inhalte: 1. Woche Ausbildungsinhalte und Abschluss Badewart für Bäder mit Großbadeanlagen inklusive Saunawart

2. Woche � Bäderhygiene und Betriebsführung � Physik, Chemie und Biologie - KBT, OGW � Betriebsmanagment � Badewasseraufbereitung - Praktikum � Hygienische Betriebsführung für Sauna und Wellness � Sicherheit - Vertiefung � Haustechnik - Grundlagen

Voraussetzung: Zulassung zur Prüfung: Bitte bringen Sie am 1. Kurstag eine Kopie folgender Unterlagen mit:

� Erste-Hilfe Nachweis (16-Stunden Kurs) � Rettungsschwimmer-Helferschein � Nachweis über Absolvierung der Ausbildung zum Badewart

für Klein- und Großanlagen inklusive Saunawart gemäß der ÖNORM (wird in der 1. Kurswoche absolviert)

� Praxisnachweis über 12 Monate als Badwart oder Bäder-techniker

� Einzahlungsnachweis des Kurses � Amtlicher Lichtbildausweis

Wir behalten Ihr Zeugnis so lange ein, bis wir die vollständigen Unterlagen erhalten. Sollten Sie einen Nachweis erst später er-langen, dürfen Sie trotzdem zur Prüfung für den Bademeister antreten.

Hinweis: Die Prüfungsgebühr von € 60,- ist im Kurspreis inklu-diert.

Wenn Sie bereits den Badewart für Bäder mit Großbadeanlagen gemäß der ÖNORM S1150 absolviert haben, erhalten Sie eine zeitliche und monetäre Anrechnung.

Seminarleiter: Ing. Margarete Buchsteiner, Salzburger Landesregierung und DI Dr. Arno Sorger, W.H.U. GmbH, St. Johann

Dauer: 73 Lehreinheiten

Ihre Investition: € 1150,- einschließlich Arbeitsunterlagen

Ort VA-Nr. Datum ZeitSalzburg 4164801K 01.10.18 - 11.10.18 Mo-Fr 8.30-17.00

Bädertechniker Ausbildung – ÖNORM S1150

Ihr Nutzen: Der/Die Bädertechniker/in ist eine qualifizierte Person, die für den Betrieb der technischen Einrichtungen, wie Badewasser-Aufbereitungsan lagen, zuständig ist. Das techni-sche Schwimmbadpersonal steht nicht im direkten Kundenkon-takt.

Inhalte: Die Kursinhalte sind gemäß der ÖNORM S 1150 kon-zipiert und umfassen folgende Schwerpunkte:

� Bäderhygiene und Betriebsführung � Physik, Chemie und Biologie - KBT, OGW � Betriebsmanagment � Badewasseraufbereitung - Praktikum � Hygienische Betriebsführung für Sauna und Wellness � Sicherheit - Vertiefung � Haustechnik - Grundlagen

Voraussetzung: Mindestalter 18 Jahre, 80 % AnwesenheitspflichtSeminarleiter: Ing. Margarete Buchsteiner, Salzburger Landes-regierung und DI Dr. Arno Sorger, W.H.U. GmbH, St. Johann

Dauer: 41 Lehreinheiten

Ihre Investition: € 840,- einschließlich Arbeitsunterlagen

Ort VA-Nr. Datum ZeitSalzburg 4164701K 01.10.18 - 11.10.18 Mo-Do 8.30-17.00

Erste-Hilfe für BäderpersonalFür die Ausübung der Tätigkeit als Badeaufsicht, Saunawart oder Badewart ist ein Erste-Hilfe-Kurs im Ausmaß von 16 Stunden vorgeschrieben und als Prüfungserfordernis nachzuweisen.

Ihr Nutzen: Erste-Hilfe-Bescheinigung im Ausmaß von 16 Stun-den.

Inhalte: 16-stündige Ausbildung nach den vom Roten Kreuz ausgearbeiteten Lehrplänen.

Zielgruppe: Personen, die mit der Beaufsichtigung, Wartung und Betreuung einer Badeanlage beauftragt sind.

Hinweis: Eine Anerkennung der Erste-Hilfe-Ausbildung kann er-folgen, wenn:

a) die Absolvierung eines Erste-Hilfe-Kurses nicht mehr als 5 Jahre zurückliegt oder dieser, wenn älter, durch einen 8-stündi-gen Auffrischungskurs erneuert wurde und

b) diese Ausbildung ein Ausmaß von 16 Stunden aufweist. INFO: Eine 100prozentige Teilnahme ist erforderlich!

Seminarleiter: Ausbildungsteam des Roten Kreuzes, Salzburg

Dauer: 16 Lehreinheiten

Ihre Investition: € 100,- einschließlich Arbeitsunterlagen

Ort VA-Nr. Datum ZeitSalzburg 4165001K 05.11.18 - 06.11.18 Mo, Di 9.00-17.00

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Rettungsschwimmer-Helferschein

Die Ausbildung erfolgt in Kooperation mit der Salzburger Was-serrettung. Für Badeaufsicht, Badewart für Großbecken und Ba-dewart für Kleinbadeteiche ist ein Rettungsschwimmer-Helfer-schein der Österreichischen Wasserrettung verpflichtend zu absolvieren.

Ihr Nutzen: Erwerb des Rettungsschwimmer-Helferscheins.

Inhalte: � 15 min Dauerschwimmen, davon 5 min in Rückenlage ohne

Armtätigkeit � 100 m Schwimmen in Überkleidern � 15 m Streckentauchen � Zweimaliges Tieftauchen (ca. 2-3m) jeweils mit Heraufholen

eines ca. 2,5 kg schweren Gegenstandes innerhalb von 5 Minuten

� Heraufholen von 3 Tellern oder 3 Ringen bei einem Tauch-versuch (Fläche ca. 10m2, bei einer Wassertiefe von ca. 2 bis 3 m)

� Paketsprung aus 2-3 m Höhe � Je 25 m Retten einer etwa gleich schweren Person mit Kopf-,

Achsel- und Fesselgriff � 50m Transportieren (Ziehen) einer gleich schweren Person � Praktische Ausübung der Befreiungsgriffe: Halsumklamme-

rung von vorne und hinten, Würgegriff von vorne und hin-ten, jeweils an Land und im Wasser

� Kenntnis der Rettungsgeräte � Kenntnis der Selbstrettung � Kurze Prüfung über Erste Hilfe-Leistung bei Wasserunfällen

und praktische Ausführung der Wiederbelebung � Kenntnis über Zweck und Organisation des Österreichi-

schen Wasserrettungswesens.

Zielgruppe: Personen, die mit der Beaufsichtigung, Wartung und Betreuung einer Badeanlage beauftragt sind.

Voraussetzung: Vollendetes 13. Lebensjahr.

Hinweis: Der Rettungsschwimmer-Helferschein ist direkt bei der Salzburger Wasserrettung anzumelden:

Dauer: 16 Stunden

Ort: Hallenbad, Rif bei Salzburg

Ansprechpartner: Schwimmlehrer Peter Lackinger, Tel.: 0676 42 31 910, Homepage: www.wasserrettung-salzburg-stadt.at

Seminarleiter: Salzburger Wasserrettung, Peter Lackinger

Dauer: 16 Lehreinheiten

Ihre Investition: € 60,- einschließlich Arbeitsunterlagen

Giftsachkundekurs für Chlorgas gem. GiftV 2000

Inhalte: � Anwenderschutz � Toxikologie � Physik/Chemie � Theorie � Gesetze � Infoquellen � Exkursion und praktische Übungen.

Zielgruppe: Personen, die mit der Beaufsichtigung und Wartung einer Badeanlage sowohl im kommunalen als auch im Hotel-, Wellness- oder anderweitigen Privatbereich betraut sind und dementsprechend mit Chlor hantieren müssen.

Seminarleiter: Vortragende der Salzburger Landesregierung

Dauer: 20 Lehreinheiten

Ihre Investition: € 380,- einschließlich Arbeitsunterlagen

Ort VA-Nr. Datum ZeitSalzburg 4162401K 12.11.18 - 13.11.18 Mo, Di 8.00-18.00 Salzburg 4162402K 29.04.19 - 30.04.19 Mo, Di 8.00-18.00

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WIFI Salzburg Julius-Raab-Platz 2, 5027 Salzburg Tel. 0662 / 8888 – 411 Fax 0662 / 8888 – 600 E-Mail: [email protected]

ANMELDUNG Veranstaltungs-Nummer Veranstaltungs-Titel Beginndatum Veranstaltungs-Nummer Veranstaltungs-Titel Beginndatum Veranstaltungs-Nummer Veranstaltungs-Titel Beginndatum Teilnehmer/in: Titel Vorname Zuname Geb. Datum Geburtsort Rechnung an Privatadresse Firmenadresse Anschrift (privat): Straße PLZ Ort Firmenname Firmenanschrift Telefon/Mobilnummer (tagsüber) E-Mail-Adresse:

Ich akzeptiere die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des WIFI Salzburg – siehe Rückseite. Datum/Unterschrift

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Allgemeine GeschäftsbedingungenRasche Anmeldung sichert Ihren Kursplatz.Um die Effizienz der WIFI-Veranstaltungen zu gewährleisten, ist die Teilneh-mer/innenzahl begrenzt. Die Anmeldungen werden nach dem Datum des Einlangens gereiht. Sichern Sie sich durch frühzeitige Anmeldung Ihren Kurs-platz!

Der TeilnahmebeitragTeilnahmebeiträge und Prüfungsbeiträge enthalten keine Umsatzsteuer, weil die Wirtschaftskammer als Körperschaft öffentlichen Rechts nicht unter den Begriff „Unternehmer“ im Sinne des Umsatzsteuergesetzes 1994 fällt. Zahlen Sie den Teilnahme- bzw. Prüfungsbeitrag jeweils vor Veranstaltungsbeginn ein. Bei Seminaren, die in einem Seminarhotel stattfinden, sind die Aufent-haltskosten nicht im Teilnahmebeitrag enthalten.

StornobedingungenStornierungen werden vom WIFI grundsätzlich nur schriftlich entgegenge-nommen. Die Teilnahme an einer Veranstaltung kann, sofern in der Einladung nicht anders angegeben, bis zu 14 Tagen vor Kursbeginn kostenlos storniert werden. Bei nicht rechtzeitiger Stornierung wird eine Stornogebühr von 50 % des Teilnahmebeitrags verrechnet. Bei Stornierungen am Tag des Veran-staltungsbeginns bzw. nach Beginn der Veranstaltung wird der komplette Veranstaltungsbeitrag fällig. Die Nominierung einer Ersatzteilnehmerin/eines Ersatzteilnehmers ist möglich, diese/r muss jedoch den Teilnahmevorausset-zungen entsprechen. Der/Die ursprüngliche Teilnehmer/in bleibt jedoch für die Kurskosten haftbar.

Rücktrittsrecht von der Kursanmeldung im Sinne des Fernabsatzgesetzes – Widerrufsrecht Für PrivatkundenSie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Grün-den diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, WIFI der Wirtschaftskammer Salzburg, Anschrift: Julius- Raab-Platz 2, 5027 Salzburg, Tel. 0662 8888-411, Fax 0662 8888 600, E-Mail-Adresse: [email protected], mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können das Muster-Widerrufs-formular auf unserer Webseite (www.wifisalzburg.at/widerruf) verwenden und übermitteln. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufs-frist absenden.

Folgen des WiderrufsWenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Wider-ruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwen-den wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Wi-derrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Rücktritt vom AusbildungsvertragDas WIFI behält sich vor, bei Vorliegen wesentlicher Gründe, die zur Un-zumutbarkeit der weiteren Teilnahme gegenüber anderen Teilnehmer/innen, Vortragenden oder Mitarbeiter/innen des WIFI führen, Teilnehmer/innen vom Veranstaltungsbesuch auszuschließen. Der bereits eingezahlte Kursbeitrag wird aliquot zurückgezahlt.

BarrierefreiheitDas WIFI Salzburg ermöglicht Menschen mit besonderen Bedürfnissen einen barrierefreien Zugang zu Kursen und Veranstaltungen. Sollten Sie diesbezüg-lich eine Unterstützung benötigen, ersuchen wir um rechtzeitige Kontaktauf-nahme mit dem Kundenservice vor Beginn der Veranstaltung (mind. 5 Wochen vor Beginn des Kurses). Informationen zu Förderungen für Menschen mit be-sonderen Bedürfnissen erhalten Sie unter www.sozialministeriumservice.at.

Die ArbeitsunterlagenIn den Seminar- und Kursbeiträgen sind grundsätzlich die Arbeitsunterlagen inkludiert, falls nicht ausdrücklich etwas anderes bekannt gegeben wird. Ein gesonderter Kauf von Lernmaterial im WIFI ist nicht möglich.

Die TeilnahmebestätigungSie erhalten eine Teilnahmebestätigung, wenn Sie mindestens 75 % der Ver-anstaltung besucht und den Kursbeitrag eingezahlt haben.

Duplikate von Zeugnissen und AusweisenZeugnisse und Ausweise können auch für zurückliegende Jahre als Duplikat angefordert werden. Die Duplikatsgebühr beträgt € 50,–.

Änderungen im VeranstaltungsprogrammDas Zustandekommen einer Veranstaltung hängt von einer Mindestteilneh-merzahl ab. Das WIFI behält sich Änderungen von Terminen, Veranstaltungs-orten und Kursinhalten, insbesondere aufgrund gesetzlicher Vorschriften, sowie eventuelle Absagen vor. Die Teilnehmenden werden davon rechtzeitig und in geeigneter Weise verständigt. Ansprüche gegenüber dem WIFI sind daraus nicht abzuleiten.

Lehreinheit (LE)Die Dauer der Veranstaltung ist auf www.wifisalzburg.at in „(Stunden) Kurs-dauer“ angegeben. Prinzipiell gliedert sich eine Stunde bzw. eine Lehreinheit in 50 Minuten Unterricht und 10 Minuten Pause. Ausnahmen (1 LE/1 Stunde = 45 Minuten): Werkmeister, Sprachen, Universitätslehrgang Management in Information and Business Technologies, MAS, Akademischer Handelsmana-ger und MSc Handelsmanagement, Universitätslehrgang Management und IT MSc.

VeranstaltungsabsageMuss eine Veranstaltung aus organisatorischen Gründen abgesagt werden, erfolgt eine abzugsfreie Rückerstattung von bereits eingezahlten Veranstal-tungsbeiträgen. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch ist ausgeschlos-sen, z.B. Fahrtkosten, Verdienstentgang etc. Bei einem Ausfall einer Veran-staltung besteht kein Anspruch auf (Ersatz-) Durchführung der Veranstaltung.

DatenschutzAlle persönlichen Angaben der Teilnehmer/innen werden vertraulich be-handelt. Mit der Übermittlung der Daten willigen die Teilnehmer/innen bzw. Interessenten/innen ein, dass personenbezogene Daten (Vor- und Nachname, Titel, Geburtsdatum, SVNR, Geburtsort, Firmenname, Firmen-adresse, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Zusendeadresse oder Privatad-resse), die elektronisch, telefonisch, mündlich, per Fax oder schriftlich übermittelt werden, gespeichert und für die Auftragsabwicklung, Übermitt-lung von Informationen und zur Qualitätssicherung verwendet werden dür-fen. Dies schließt auch den Versand des E-Mail-Newsletters durch uns oder von uns beauftragte Partnerfirmen an die bekannt gegebene(n) E-Mail-Adresse(n) mit ein. Ihre Daten können zur Qualitätssicherung und Abwick-lung von Förderungen an Dritte weitergegeben werden. Bei Vorbereitungs-lehrgängen zur Befähigungsprüfung bzw. Meisterprüfung willigen die Teilnehmer/innen ein, dass personenbezogene Daten (Vor- und Nachname, Titel, SVNR, Geburtsdatum, Geburtsort, Adresse, Telefonnummern, E-Mail-Adressen) zwecks nachfolgender Prüfung an die Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer übermittelt werden dürfen. Sollten sich die persönli-chen Daten der Teilnehmer/innen geändert haben oder diese keine weite-ren Zusendungen von uns erhalten wollen, bitten wir um Bekanntgabe (schriftlich an WIFI der Wirtschaftskammer Salzburg, Julius-Raab-Platz 2, 5027 Salzburg, per Fax an 0662/8888-600 oder telefonisch unter 0662/8888-411). Ebenso stimmt der Kunde einer elektronischen Verarbei-tung und Übermittlung seiner bekanntgegebenen Daten zum Zwecke der Bonitätsprüfung im Sinne des geltenden Datenschutzgesetzes ausdrücklich zu.

Gerichtsstand ist Salzburg. Es gilt österreichisches Recht.

Die aktuellen AGB‘s finden Sie im Internet unter www.wifi.at/salzburg.

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IHRE ANSPRECHPARTNERINNEN:

Haben Sie Interesse und möchten Sie sich anmelden? Oder benötigen Sie mehr Informationen?Für Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung!

WIFI SalzburgUrsula Winter, Dipl.-FWJulius-Raab-Platz 25027 SalzburgE: [email protected]: +43 (0) 662/88 88 DW 421

WIFI SalzburgDaniela HoferJulius-Raab-Platz 25027 SalzburgE: [email protected]: +43 (0) 662/88 88 DW 404

WIFI SalzburgMagdalena BurgstallerJulius-Raab-Platz 25027 SalzburgE: [email protected]: +43 (0) 662/88 88 DW 403

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