November 4/2010 MIinfoLIZAusführung einer Grundfunktion in der Waffen-gattung. Die Basisausbildung...

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November 4/2010 ÄNDERUNG DER MUOA-AUSBILDUNG ÄNDERUNG DER MUOA-AUSBILDUNG ELEKTRONISCHE KAMPFFÜHRUNG ELEKTRONISCHE KAMPFFÜHRUNG ZULASSUNG ZUR NACHHOLLAUFBAHN ZULASSUNG ZUR NACHHOLLAUFBAHN MILIZ info info Information für Angehörige der Einsatzorganisation des Bundesheeres BUNDESMINISTERIUM FÜR LANDESVERTEIDIGUNG UND SPORT / AUSBILDUNGSABTEILUNG A Bild: BH/Johann Ottmann

Transcript of November 4/2010 MIinfoLIZAusführung einer Grundfunktion in der Waffen-gattung. Die Basisausbildung...

  • November 4/2010

    ÄNDERUNG DERMUOA-AUSBILDUNGÄNDERUNG DERMUOA-AUSBILDUNG

    ELEKTRONISCHEKAMPFFÜHRUNGELEKTRONISCHEKAMPFFÜHRUNG

    ZULASSUNG ZURNACHHOLLAUFBAHNZULASSUNG ZURNACHHOLLAUFBAHN

    MILIZinfoinfoInformation für Angehörige der Einsatzorganisation des BundesheeresBUNDESMINISTERIUM FÜR LANDESVERTEIDIGUNG UND SPORT / AUSBILDUNGSABTEILUNG A

    Bild: BH/Johann Ottmann

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    IMPRESSUMMedieninhaber, Herausgeber und Hersteller:

    Republik Österreich/Bundesminister fürLandesverteidigung und SportRossauer Lände 1, 1090 Wien

    Redaktion: BMLVS/Ausbildungsabteilung ARossauer Lände 1, 1090 Wien Telefon 050201-10 22 626 DW

    Chefredakteure: Aldo Primus und Obst Johannes Viehhauser

    Grundlegende Richtung:Die „Miliz Info“ ist eine amtliche Publikationder Republik Österreich/BMLVS und dientzur Aus-, Fort- und Weiterbildung derAngehörigen der Einsatzorganisation desBundesheeres.Mit Namen gekennzeichnete Beiträge gebendie Meinung des Verfassers, nicht aberun bedingt die Meinung des BMLVS oder derRedaktion wieder.

    Erscheinungsjahr/Auflage:2010, erscheint vierteljährlich,32.000 Exemplare

    Fotos: Heeresbild- und Filmstelle (HBF)

    Satz und Druck: AV+Astoria Druckzentrum GmbH,1030 Wien,Faradaygasse 6 iKOM

    erband für interne Kommunikation

    information

    Im Miliz-Handbuch 2010 sind alle aktuellenBestimmungen zum Stand 1. Juli 2010 zusammengefasst, die für Angehörige der Ein-satzorganisation des Bundesheeres für Aus -bildung, Laufbahn und Dienstleistungen maß-geblich sind.Die nächste Aktualisierung des Miliz-Hand -buches ist im Jahr 2012 vorgesehen.Das Miliz-Handbuch 2010 enthält folgendeBestimmungen:

    Ausbildung➢ Überblick über Laufbahnen der Kader -

    soldaten im Milizstand;➢ Ausbildung und Verwendung

    – der Einjährig-Freiwilligen zumOffiziers anwärter,

    – der Offiziersanwärter zumZugs kommandanten und zu gleich -wertigen Funktionen,

    – der Wehrpflichtigen mit Medizin-,Pharmazie- oder Veterinärstudium,

    – der Wehrpflichtigen mit Psychologie -studium,

    – der Unteroffiziersanwärter.➢ Ausbildung für internationale Operationen

    in Kaderpräsenzeinheiten (KPE) undFormierten Einheiten (FORMEIN);

    Weiterbildung– der Unteroffiziere zum Zugskomman -

    danten oder Fachunteroffizier,– zum Offizier des militärmedizinischen

    Dienstes und des Veterinärdienstes,– der Offiziere zum Einheitskomman danten

    und zum Offizier im Stab kleiner Verband,– zum Offizier des höheren militärischen

    Dienstes,– der Militärexperten;

    ➢ Nachhollaufbahn für Wehrpflichtige desMilizstandes;

    Beförderungsrichtlinien– für Chargen und Unteroffiziere,– für Offiziere;

    Dienstleistungen➢ Freiwillige Milizarbeit;➢ Miliztätigkeiten von Frauen;➢ Waffenübungen;➢ Sperrung am Arbeitsplatz von Ressort -

    angehörigen;➢ Allgemeine Dienstvorschrift (ADV);➢ Verhaltensregeln für Soldaten;➢ Maßnahmen im Rahmen der Ausbildung

    und Dienstaufsicht;➢ Uniformtragebestimmungen;➢ Übungs- und Ausbildungsregelungen;➢ Militärische Feiern und Veranstaltungen;➢ Zeitordnung;➢ Kraftfahrbetrieb;

    Wehrrecht➢ Auszüge aus dem Bundes-Verfassungsgesetz;➢ Wehrgesetz;➢ Militärbefugnisgesetz;➢ Auslandseinsatzrecht mit Verordnungen;➢ Heeresdisziplinargetz;➢ Heeresgebührengesetz mit Verordnungen;

    Weitere anzuwendendeGesetze➢ Heeresversorgungsgesetz;➢ Arbeitsplatzsicherungsgesetz;➢ Haftpflichtgesetze;➢ Militärstrafgesetz;➢ Waffengebrauchsgesetz;➢ Militärberufsförderungsgesetz;

    AusstattungDas Miliz-Handbuch 2010 bekommen dieKommandanten ab Ebene Zug sowie be-stimmte Stabs- und Fachfunktionen im Miliz-stand zur Verfügung gestellt.Die nachgeordneten Dienststellen des Bundes-heeres bekommen ein Exemplar ab Ebene Einheit.Die direkte Zusendung des Miliz-Handbuches2010 erfolgt im November.

    Die Redaktion

    Neufassung

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    ausbildung

    MILIZ info 4/2010

    ÜberblickDie Basisausbildung im Grundwehrdienst in derDauer von sechs Monaten verfolgt das Ziel, dieFeldverwendungsfähigkeit der Soldaten im Or -ganisationselement für zugeordnete Inlandsauf-gaben herzustellen.Sie wird unterteilt in die• Basisausbildung 1,• Basisausbildung 2 mit integrierter

    vorbereitender Milizausbildung (VbM),• Basisausbildung 3.Die Basisausbildung 1 dauert zirka neun Wochenund hat als Ziel das Herstellen der Über lebens -fähigkeit als Soldat im Einsatz.Die Basisausbildung 2 dauert zirka sieben Wochen und hat als Ziel die standardisierte Ausführung einer Grundfunktion in der Waffen-gattung.Die Basisausbildung 3 dauert zirka zehn Wochenund hat als Ziel die Beherrschung einer Grund-funktion im Organisationselement in der Waffen-gattung.Die vorbereitende Milizausbildung hat als Ziel dasErlangen der allgemeinen Voraussetzungen fürdie Verwendung in der Einsatzorganisation alsWehrpflichtiger des Milizstandes.

    Truppenausbildung:Die Truppenausbildung nach dem Grundwehr-dienst hat zum Ziel, die Herstellung der Einsatz-bereitschaft von Truppen des Bundesheeres (ein-schließlich deren Kommanden und Stäbe) zu unter stützen. Dies erfolgt durch den Erwerb jener Kompetenzen und jenem Maß an Interope-rabilität, welche sie zur Wahrnehmung der Ein-satzaufgaben im In- und Ausland gemäß Militär-strategischem Konzept benötigen.

    Die Truppenausbildung gilt für• Kaderpräsenzkräfte (KIOP/KPE),• Kaderrahmeneinheiten (KRE) und Rahmen -

    einheiten (RE),• Kadereingreifkräfte (KEK),• Selbstständig strukturierte Milizverbände und

    -einheiten sowie• Formierte Einheiten (KIOP/FORMEIN).

    Die Truppenausbildung gliedert sich in die • Gefechtstechnische Ausbildung (GTA) für

    Teileinheiten und Einheiten,• Stabsausbildung von Zentralen, Führungs-

    grundgebieten und Stäben sowie in• Taktische Truppenausbildung (TTA) ab kleiner

    Verband.

    ChargenausbildungDie Chargenausbildung ist die Quali fizie rungs -stufe 1 der Unteroffiziersgrundaus- und Weiter-bildung. Sie bildet damit die Basis für die weitereAusbildung zum Berufsunteroffizier.In der Qualifizierungsstufe 1 werden im Rahmeneiner allgemeinen und waffengattungsspezifi-

    schen militärischen Ausbildung die fundamenta-len Fähigkeiten zur Führung der untersten ge-fechtstechnischen Ebene sowie ausbildungsmetho-dische Grundkenntnisse vermittelt.Die Ausbildung bis zum Abschluss der Qualifizie-rungsstufe 1 dauert, unter Einrechnung vonsechs Monaten für die Absolvierung der Basis-ausbildung sowie Berücksichtigung der Truppen-praxis, insgesamt achtzehn Monate. Die Chargen-ausbildung beginnt grundsätzlich unmittelbarnach Ende des Grundwehrdienstes.

    Die Chargenausbildung besteht aus• dem Kurs Militärische Führung 1,• dem Kurs Führung Organisationselement 1,• dem Modul Gebirgskampf und • der Truppenpraxis in der Dauer von zirka

    sechs Monaten.

    Militärische Führung 1:Ausbildungsziel: Der Absolvent kann einen Truppin den Verfahren zur Sicherstellung des Einsatzesbezogen auf Teilbereiche der Aufklärung, der Si-cherung, des Marsches und der Bewachung so-wie bei den selbstständig wahrzunehmenden all-gemeinen Einsatzaufgaben führen und einfacheAusbildungsaufgaben erfüllen. Der Kurs Militäri-sche Führung 1 dauert elf Wochen.

    Führung Organisationselement 1:Ausbildungsziel: Der Absolvent kann• die Aufgaben zumindest in einer Grundfunkti-

    on des Organisationselementes seiner Waffen-gattung in den Einsatzarten und Verfahren zurSicherstellung des Einsatzes erfüllen,

    • das für das Organisationselement zu erwar-tende Gefechtsbild/Einsatzbild beschreiben,

    • das Waffensystem des Organisationselementesund die zugeordnete Ausrüstung und Ausstat-tung handhaben und unter Anleitung ausbilden,

    • das Organisationselement im urbanen Geländeund unter schwierigen Umfeldbedingungen jenach Erfordernis der Waffengattung in ein -fachen Standardsituationen der Verfahren zurSicherstellung des Einsatzes, eingeschränktauf Marsch, Sicherung, Bewachung und Über-wachung führen und

    • die dafür erforderliche körperliche Leis tungs -fähigkeit aufweisen.

    Der Kurs Führung Organisationselement 1 dauertacht Wochen.

    Modul Gebirgskampf:Ausbildungsziel: Der Absolvent wird im gebirgi-gen Gelände anhand von einfachen Standard -situationen in den Verfahren zur Sicherstellungdes Einsatzes, eingeschränkt auf Marsch, Siche-rung, Bewachung und Überwachung an die Fähig-keit zur Führung des Organisationselementes un-ter besonderen Umfeldbedingungen herangeführt.Das Modul Gebirgskampf dauert eine Woche.

    Truppenpraxis:Ausbildungsziel: Der Teilnehmer erwirbt Sicher-heit in der Umsetzung einfacher Ausbildungsauf-gaben im Rahmen der BA 1 sowie 2 und wird zurErfüllung von Aufgaben zumindest in einerGrundfunktion seiner Waffengattung bezogenauf das künftige UO-Ausbildungsziel befähigt.Die Dauer der Truppenpraxis beträgt grundsätz-lich sechs Monate.

    Für den Militärstreifen- und Militärpolizeidienst,den Sanitätsdienst, den Musikdienst, die ABC-Ab-wehr, die Militärpiloten, den Luftfahrzeugtechni-schen Dienst, den Technischen Dienst, den Kraft-fahrdienst und das Transportwesen, das Ver-pflegswesen sowie die Radartechnik Goldhaubeund die Fliegerabwehr gelten Sonderregelungen.

    Die Redaktion

    ChargenausbildungIm Folgenden wird über die Chargenausbildung informiert, die eine Voraussetzungfür die weitere Ausbildung zum Berufsunteroffizier ist.

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    information

    MILIZ info 4/2010

    DVBH (zE)

    „Die Nachschub- undTransportkompanie“VersNr. 7610-10156-0410

    Die DVBH (zE) behandelt den Einsatz, die Auf -gaben und deren Zuordnung zu den einzelnen Ein-richtungen der Nachschub- und Transportkompa-nie sowie deren Ablauforganisation.Damit wird die Einheitlichkeit in der Ausbildungund zur Vorbereitung von Übungen und Einsatzgewährleistet. Die Grundstruktur der Nachschub-und Transportkompanie befähigt sie, die Aufga-benstellungen im Friedensbetrieb, bei Einsätzen imInland und bei Auslandseinsätzen niederer Intensi-tät bewältigen zu können (Normaufgabe). Bei darüber hinausgehenden Aufgabenstellungenwird im Wege einer Truppeneinteilung, national ge-gebenenfalls auch multinational, eine strukturelleUnterstützung erforderlich sein, um einen spezifi-schen Auftrag erfüllen zu können.Der Beilagenteil schließlich enthält die einzelnenOrganigramme der Nachschub- und Transport-kompanie in den Panzer-/Stabsbataillonen undim Versorgungsregiment sowie im Versor gungs -bataillon.

    DVBH (zE)

    „Der leichte Flieger-abwehrlenkwaffenzugMISTRAL“VersNr. 7610-18303-0610

    Die DVBH (zE) enthält die Grundsätze für Ausbil-dung und Führung des leichten Fliegerabwehrlenk-waffenzuges im Einsatz. Eingangs werden dieAufbau- und Ablauforganisation des Zuges bishin zu den einzelnen Organisationselementen dar-gestellt.Die wesentlichen Inhalte beschreiben die Maßnah-men und Tätigkeiten für den Feuerkampf, die Ver-fahren zur Sicherstellung des Gefechtes sowie dieAufgaben und Tätigkeiten in der Feuerstellung. Dieverschiedenen Maßnahmen im Rahmen der elek-tronischen Kampfführung einschließlich derGegenüberstellung der internationalen und natio-nalen Fachbegriffe hierzu sind in einem eigenenAbschnitt dargestellt.Der abschließende Beilagenteil enthält neben prak-tischen Anwendungs- und Umsetzungshilfen insbe-sondere verschiedene Befehlsschemata.

    DVBH (zE)

    „Der Rette- undBergezug“VersNr. 7610-16114-0410

    Die DVBH (zE) enthält die Grundsätze für Ausbil-dung und den Einsatz des Rette- und Bergezuges.Eingangs werden seine Fähigkeiten, Aufgaben unddie Gliederung dargestellt sowie im Rahmen derFührung des Zuges die Verantwortung geregeltund die Aufgaben festgelegt.Neben der Beschreibung der allgemeinen Aufgabenim Einsatz und der Verfahren zur Sicherstellungdes Einsatzes wird insbesondere auf die eigentli-chen ABC-Abwehraufgaben (Rette- und Berge -einsatz, Brandschutzeinsatz, Einsatz unter Ver-wendung von schwerem Atemschutz, in kontami-niertem Gebiet und in den Einsatzarten sowie imAuslandseinsatz) eingegangen.Die Regelungen für die Zusammenarbeit mit denanderen Zügen in der ABC-Abwehrkompanie undanderen Waffengattungen sowie externen Organi-sationen sind in einem eigenen Abschnitt enthalten.Beschrieben wird weiters der Lufttransport sowohlmit Hubschraubern als auch mit Flächenflugzeu-gen, da eine Verlegung an die Einsatzstelle auchluft beweglich erfolgen kann.Im umfangreichen Beilagenteil sind unter anderemdiverse Befehlsschemata, zahlreiche Begriffe undderen Definitionen im Zusammenhang mit der eigenen Aufgabenstellung und die Erdbebenskalenenthalten.Weiters werden die ABC-Bedrohungsstufen und dielageangepassten Individualschutzstufen sowie derEinsatz unter Strahlenbelastung und die 5-Phasen-Technik beschrieben.Um zusätzlich auch den Einsatz im Rahmen der natio nalen und internationalen Katastrophenhilfegewährleisten zu können, wurde trotz der Beach-tung der Forderung nach multinationaler Interope-rabilität auf eine weitgehende Erhaltung bewährterösterreichischer Eigenarten und etablierter natio-naler Verfahren Wert gelegt.

    DVBH (zE)

    „Der Vermessungsdienstder Fliegerabwehrtruppe“VersNr. 7610-18100-0510

    Die DVBH (zE) enthält die Grundlagen für die Aus-bildung der Erkundungstrupps bzw. Erkundungs-und Vermessungstrupps der Fliegerabwehr bezo-gen auf die vermessungstechnischen Belange.Eingangs werden neben den Begriffsbestimmun-gen die Gliederung und Ausrüstung der Trupps imAufklärungs- und Feuerleitverbund, im Fliegerab-wehrzug 35 mm sowie im leichten Fliegerabwehr-lenkwaffenzug beschrieben.Im Weiteren wird auf die Maßnahmen und Tätig-keiten bei der Erkundung der Feuer/Stel lungs -räume und der Gefechtsstände für die drei Organi-sationselemente eingegangen und die bei der Ver-messung zu verwendenden Geräte dargestellt.

    Die verbleibenden Abschnitte regeln die Durch-führung des Vermessungsdienstes im Zusam -menhang mit den im Beilagenteil enthaltenen jeweiligen Erkundungsberichten für das Auf -klärungs- und Zielzuweisungsradar, die 35 mmFliegerabwehrkanone und die leichte Flieger -abwehrlenkwaffe. Diese Erkundungsberichte stehen als Intranet-Formulare zum Download zur Verfügung („Vor-schriften im Bundesheer“ unter Formulare).

    DVBH (zE)

    „Taktische Führung vonLuftstreitkräften“VersNr. 7610-17305-0510

    Die DVBH (zE) stellt eine Zusammenfassung derFührungselemente in den österreichischen Luft-streitkräften einschließlich ihres Zusammenwir-kens sowie der spezifischen Abläufe innerhalb desFührungskreislaufes auf taktischer Ebene dar.Sie ist in erster Linie an das Führungspersonal derLuftstreitkräfte gerichtet, bildet aber auch die Ba-sis für die grundsätzliche Zusammenarbeit mit denVerbänden der Landstreitkräfte und den Spezial-einsatzkräften.Um die Interoperabilität bei der Zusammenarbeitmit anderen Luftstreitkräften sicherzustellen, sinddie dargestellten Führungsabläufe an internationalangewendete Verfahren angepasst. Der umfangrei-che Beilagenteil enthält eine Vielzahl von Muster-vorgaben.Mit der Ausgabe der DVBH (zE) wird das ohneVersNr. herausgegebene Merkblatt für die Luft-streitkräfte „Die taktische Führung der Luftstreit-kräfte“ aus dem Jahre 2006 außer Kraft gesetzt.

    Im Intranet des Bundesheeres stehen alle neuenDVBH (zE) unter www.vor.intra.bmlv.at/vor/startseite.htm („Vorschriften im Bundesheer“) zu-sätzlich zur gedruckten Ausgabe zum Downloadzur Verfügung.

    ADir RgR Obstlt Hans Bundschuh, Vor

    Dienstvorschriften

    Neu!Neu!

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    ausbildung

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    Fort

    setz

    ung

    Seite

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    VorwortDie Stellung und Bedeutung des Milizunteroffiziersim personellen Gefüge und in der Kaderstruktur desBundesheeres sind besonders heute einem erheb -lichen Wandel unterworfen. Gerade der Milizunter -offizier als erste und unmittelbare Bezugspersonund „Anlaufstelle“ seiner untergebenen Wehrpflich-tigen ist im besonderen Maße gefordert.Das betrifft vor allem den jungen Milizunteroffizier,der in den meisten Fällen als Kommandant und Aus-bilder auf Gruppenebene vor zunehmend kritischenJugendlichen nicht nur bestehen, sondern überzeu-gen soll und muss. Aus diesem Grund wird der jungeMilizunteroffizier, beginnend beim eben erst fertigausgebildeten Wachtmeister, zum Repräsentantendes Bundesheeres. Aus seinem Verhalten und seinenFähigkeiten ziehen nicht nur die Wehrpflichtigen desMilizstandes und Frauen in Milizverwendung, son-dern auch eine zunehmend sensibilisierte, kritischeÖffentlichkeit unmittelbare Rückschlüsse auf die Qua-lität und die Effizienz des gesamten Bundesheeres.Zur Angleichung der Fähigkeiten des Milizkaders anden Berufskader ist eine „Professionalisierung“ derWehrpflichtigen des Milizstandes und Frauen in Mi-lizverwendung unerlässlich. Die „Professionalisie-rung“ wird vor allem durch die Freiwilligkeit unddurch die Steigerung der militärischen Qualifikatio-nen bestimmt. In Konsequenz wird die Aus-, Fort-und Weiterbildung der Wehrpflichtigen des Miliz-standes und Frauen in Milizverwendung in Abstim-mung mit den gesteigerten Anforderungen ständigzu optimieren sein.

    Die mit diesen Durchführungsbestimmungen ange-ordnete Ausbildung qualifiziert den Milizunteroffi-zier für einen Einsatz im unteren Bedrohungsspek-trum. Für Einsätze im oberen Bedrohungsspektrumist eine weiterführende Ausbildung zwingend erfor-derlich.

    GrundsätzlichesDie Durchführungsbestimmungen für die Ausbil-dung der Milizunteroffiziersanwärter (DBMUOA) re-geln die Ausbildung der Wehrpflichtigen und Frauenzum Milizunteroffizier, der für eine Verwendung alsTrupp- oder Gruppenkommandant oder in einerFachfunktion in der Einsatzorganisation des Bundes-heeres vorgesehen ist.Die DBMUOA gelten für • Wehrpflichtige, die Grundwehr- oder Ausbildungs-

    dienst leisten,• Wehrpflichtige des Milizstandes, • Wehrpflichtige des Reservestandes, die in der

    Personalreserve FORMEIN eingeteilt sind,• Zeitsoldaten, Militär-VB und zivile Bedienstete des

    BMLVS sowie• Frauen, die den Ausbildungsdienst leisten oder

    geleistet haben.

    ZulassungsbedingungenFolgende Voraussetzungen sind für die Zulassungzur Ausbildung der Milizunteroffiziersanwärter(MUOA) erforderlich:

    AllgemeineVoraussetzungen:Freiwillige Meldungzur MUOA-Ausbildung;

    Bedarf in der EinsatzorganisationDie Feststellung des Bedarfs in der Einsatzorganisa-tion trifft jenes mobvKdo, bei dem der Wehrpflich-tige beordert werden soll. Für die PersonalreserveFORMEIN ist das HPA zuständig;

    Meldung zu Milizübungenzur Ausübung einer UO-FunktionSpätestens bei Beginn des Ausbildungsganges fürMUOA muss die freiwillige Meldung zu Milizübungenzur Ausübung einer UO-Funktion in der Einsatz -organi sation und bei Frauen eine Meldung zu frei-willigen Waffenübungen im Einsatzfall vorliegen.Nach Abschluss der MUOA-Ausbildung muss eineNutzungsphase in Ausübung der Milizunteroffiziers-funktion von mindestens 30 Tagen gegeben sein.Davon ausgenommen sind Angehörige der Personal-reserve FORMEIN;

    Fachliche EignungDie Beurteilung der fachlichen Eignung für die je-weilige Funktion obliegt der für die Zulassung zurMUOA-Ausbildung zuständigen Dienststelle;

    KadereignungDie Kadereignung wird im Rahmen der Eignungs-prüfung durch das HPA festgestellt. Die Eignungs-prüfung besteht aus der gesundheitlichen, körperli-chen und psychologischen Überprüfung (mindestensWertungsziffer 5 gemäß SDB Nr. 11 - kein Ausnah-meprofil);

    AltersgrenzeZum Zeitpunkt des Beginns des Ausbildungsgangesfür MUOA darf grundsätzlich das 40. Lebensjahrnoch nicht überschritten sein. Für Fachfunktionenauf den Gebieten der Technik, des Sanitätswesensund der Fremdsprachen etc. können Ausnahmendurch das mobverantwortliche Kommando bzw.HPA erteilt werden;

    Einfache VerlässlichkeitsprüfungDiese ist durch jene Dienststelle, bei der die Meldungzur MUOA-Ausbildung eingebracht wurde, zu veran-lassen;

    LeistungsprüfungsprotokollSofern kein Nachweis über eine gültige Leistungs-prüfung über die allgemeine Kondition vorliegt (einJahr gültig), ist dieser zu Beginn des jeweiligen Lehr-ganges zu erbringen.

    Ausbildung derMilizunteroffiziersanwärterDie Durchführungsbestimmungen für die Ausbildung der Milizunteroffiziersanwärterzu Trupp- oder Gruppenkommandanten und zu Fachfunktionen werden geändert.Die folgenden Bestimmungen treten mit 1. Jänner 2011 in Kraft.

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    ausbildung

    WaffengattungsbezogeneVoraussetzungen:KraftfahrdienstDie Heereslenkerberechtigung „CM“ oder „CS“oder „CT“ oder „G3“ ist Voraussetzung für die Teil-nahme am FüOrgEt1/KfD/Miliz;

    Technischer DienstEine entsprechende abgeschlossene Berufsausbil-dung (Schlosser, Kfz-Techniker usw.) ist Vorausset-zung für die Teilnahme am FüOrgEt1/TeD/Miliz;

    Feldkoch-UOEine entsprechende abgeschlossene Berufsausbil-dung (Koch, Koch/Kellner, Konditor, einschlägigeFachschule usw.) ist Voraussetzung für die Teilnah-me am FüOrgEt1/FKo/Miliz;

    Sanitätsdienst/NFSanUODer positiv absolvierte Notfallsanitäterkurs ist dieVoraussetzung für die Teilnahme am FüOrgEt1/San/Miliz und zusätzlich sind eine Berufs- bzw. Tätig keits berechtigung als Notfallsanitäter (gemäߧ 63 BGBl II/420/2003 Sanitätsausbildungsverord-nung i.d.g.F.) und die allgemeine NotfallkompetenzArzneimittellehre (NKA) Voraussetzungen für dieTeilnahme am FüOrgEt2/San/Miliz.

    Militärstreife & MilitärpolizeiDie Zulassungsvoraussetzungen für die Ausbildungvon MUOA für die Militärstreife und Militärpolizei(MilStrf&MP) sind:➢ Abschluss MilFü1/Miliz und FüOrgEt1/Miliz

    in einer Waffengattung;➢ Erweiterte Verlässlichkeitsprüfung;➢ Erfüllung der Aufnahmekriterien zum

    Auswahlverfahren MilStrf&MP gemäß denDurchführungsbestimmungen für das„Auswahlverfahren Militärstreife und Militär-polizei“ i.d.g.F.;

    ➢ Aufrechte Meldung zu KIOP/FORMEIN;➢ Englischkenntnisse, Leistungsstufe 1+

    (Feststellung bei Beginn Auswahlverfahren)und die Bereitschaft zum Erwerb derEnglischleistungsstufe 2;

    ➢ Zivilführerschein B und die Bereitschaft zumErwerb der Heereslenkerberechtigung B2.

    JagdkommandoDie Zulassungsvoraussetzungen für die Ausbildungzum MUOA sind:Wertungsziffer mindestens 7 undErweiterte Verlässlichkeitsprüfung.

    ABCAbw-DienstFür die Absolvierung des FüOrgEt 1 und 2 „Rettenund Bergen“ (RuB) ist eine gültige Eignungsüber-prüfung zum Gas-, Brandschutz- und Grubenret-tungsdienst erforderlich. Die Einberufung zu einererforderlichen Eignungsüberprüfung ist durchABC-AbwS vorgestaffelt zu veranlassen.

    AusbildungDie Ausbildung besteht aus:➢ der Ausbildung zum MUOA,➢ dem Ausbildungsgang für MUOA und➢ der Bewährung in der Funktion.

    Ausbildung zum MUOADie Ausbildung zum MUOA besteht aus den Ausbil-dungsinhalten der Basisausbildung 1 bis 3 währenddes sechsmonatigen Grundwehr- oder Ausbil-dungsdienstes in der jeweiligen Truppengattungund der Vorbereitenden Milizausbildung (VbM) ge-mäß DBBA, die begleitend zur Basisausbildung 2durchgeführt wird.Diese Ausbildung ist Voraussetzung für die Teilnah-me am Ausbildungsgang für MUOA. Vor Aufnahmein den Ausbildungsgang für MUOA nach geleiste-tem GWD sind allenfalls fehlende Ausbildungsinhal-te nachzuschulen.

    AusbildungsgangDer Ausbildungsgang für MUOA gliedert sich in: Allgemeine militärische Führungsausbildung, beste-hend aus den Lehrgängen➢ Militärische Führung 1/Miliz (MilFü1/Miliz) und➢ Militärische Führung 2/Miliz (MilFü2/Miliz);

    Militärische Fachausbildung in der jeweiligen Waf-fengattung oder Fachrichtung, bestehend aus denLehrgängen➢ Führung im Organisationselement 1/Miliz

    (FüOrgEt1/Miliz) und➢ Führung im Organisationselement 2/Miliz

    (FüOrgEt2/Miliz).

    Der Ablauf ist an die nachstehende Reihenfolge gebunden:➢ MilFü1/Miliz,➢ FüOrgEt1/Miliz,➢ MilFü2/Miliz,➢ FüOrgEt2/Miliz sowie➢ Bewährung in der Funktion.Die waffengattungsspezifische Ausbildung (FüOrgEt2)baut auf die allgemeine Ausbildung (MilFü2) auf.Der FüOrgEt2 ist daher grundsätzlich nach demMilFü2 zu absolvieren. Der FüOrtEt2 kann auf An-trag nur vor dem MilFü2 absolviert werden, wenngravierende Laufbahnnachteile entstünden. DieEntscheidung darüber obliegt den entscheidungs-befugten Stellen.

    Militärische Führung 1/MilizAusbildungsziel:Der MUOA ist zur Erfüllung der waffengattungs-und funktionsunabhängigen Aufgaben als Kom-mandant auf Ebene Trupp/stvGrpKdt im Einsatz,im unteren Bedrohungsspektrum und als Ausbildereines Organisationselementes Gruppe unter Anlei-tung befähigt.Dauer:Der Lehrgang MilFü1/Miliz dauert fünf Wochen.Verantwortlichkeit:Ausbildungsverantwortliche Stelle: SKFüKdo,Ausbildungsführende Stelle: klVbd gemäß Fest -legung SKFüKdo.Meldung der Lehrgangsteilnehmer:Vom Standeskörper/mobvKdo/HPA direkt zur aus-bildungsführenden Stelle.Ausbildungsinhalte:Gemäß Curriculum.

    Führung desOrganisationselementes 1/MilizAusbildungsziel:Der MUOA ist zur Erfüllung der waffengattungs-abhängigen Aufgaben als Kommandant auf der EbeneTrupp/stvGrpKdt im Einsatz, im unteren Be drohungs-spektrum sowie der funktionsbezogenen Aufgabenals Fachunteroffizier unter Anleitung befähigt.Dauer:Der Lehrgang FüOrgEt1/Miliz dauert 3 Wochen.Verantwortlichkeit:➢ Ausbildungsverantwortliche Stelle: Waffen-/

    Truppengattungsschule, KdoEU für San,SKFüKdo für JaKdo,

    ➢ Ausbildungsführende Stelle: Waffen-/Truppen-gattungsschule oder klVbd gemäß FestlegungSKFüKdo, MilMedZ für San.

    Meldung der Lehrgangsteilnehmer:Vom Standeskörper/mobvKdo/HPA direkt zur aus-bildungsführenden Stelle.Ausbildungsinhalte:Gemäß Curriculum für die jeweilige Waffengattung.

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    ausbildung

    MILIZ info 4/2010

    Militärische Führung 2/MilizAusbildungsziel:Der MUOA ist zur Erfüllung der waffengattungs-und funktionsunabhängigen Aufgaben als Kom-mandant auf Ebene Gruppe im Einsatz, im unterenBedrohungsspektrum und als Ausbilder einesOrganisationselementes Gruppe unter Anleitungbefähigt.Dauer:Der Lehrgang MilFü2/Miliz dauert eine Woche.Verantwortlichkeit:➢ Ausbildungsverantwortliche Stelle: HUAk,➢ Ausbildungsführende Stelle: HUAk.Meldung der Lehrgangsteilnehmer: Vom Standeskörper/mobvKdo/HPA direkt zur aus-bildungsführenden Stelle.Ausbildungsinhalte:Gemäß Curriculum.

    Führung desOrganisationselementes 2/MilizAusbildungsziel:Der MUOA ist zur Erfüllung der waffengattungs-abhängigen Aufgaben als Kommandant auf EbeneGruppe im Einsatz, im unteren Bedrohungsspek-trum sowie die funktionsbezogenen Aufgaben alsFachunteroffizier befähigt.Dauer:Der Lehrgang FüOrgEt2/Miliz dauert 2 Wochen.Verantwortlichkeit:➢ Ausbildungsverantwortliche Stelle: Waffen-/

    Truppengattungsschule, KdoEU für San,SKFüKdo für MilStrf&MP und JaKdo,

    ➢ Ausbildungsführende Stelle: Waffen-/Truppen-gattungsschule oder klVbd gemäß FestlegungSKFüKdo, MilMedZ für San.

    Meldung der Lehrgangsteilnehmer:Vom Standeskörper/mobvKdo/HPA direkt zur aus-bildungsführenden Stelle.Ausbildungsinhalte:Gemäß Curriculum für die jeweilige Waffengattung.

    Bewährungin der FunktionDie Bewährung in der Funktion kann erfolgen imRahmen➢ einer Beorderten-Waffenübung (BWÜ) oder➢ einer Verwendung in der Mobfunktion - min-

    destens zehn Tage oder➢ eines Einsatzes als Ausbilder - mindestens

    zehn Tage oder➢ einer Einsatzvorbereitung für den Auslands-

    einsatz oder➢ eines Auslandseinsatzes oder➢ eines Assistenzeinsatzes - mindestens

    zehn Tage gemäß DBWÜ i.d.g.F.Die Bewährung in der Funktion ist zwingend alsletzter Abschnitt der MUOA-Ausbildung zu absol-vieren. Dabei ist der MUOA in einer UO-Funktioneinzusetzen und zu beurteilen.Die Feststellung der Eignung hat gemäß denDurchführungsbestimmungen über die „Leistungs-beurteilung für Wehrpflichtige des Miliz- und Re-servestandes und Frauen in Milizverwendung zuerfolgen. Die positive Beurteilung bewirkt den Ab-schluss der MUOA-Ausbildung.

    SonderregelungenJagdkommando➢ Der JaKdo-Grundkurs ersetzt die Lehrgänge

    MilFü1/Miliz und MilFü2/Miliz;➢ Dauer FüOrgEt1/JaKdo/Miliz: 1 Woche;➢ Dauer FüOrgEt2/JaKdo/Miliz: 1 Woche;➢ Bewährung in der Funktion: In der Einsatz-

    funktion im Rahmen einer BWÜ/JaKdo.

    SpezFM/JaKdo➢ Der FüUGK ersetzt die Lehrgänge MilFü1/Miliz

    und FüOrgEt1/Miliz;➢ Dauer MilFü2/Miliz: 1 Woche an der HUAk;➢ Dauer FüOrgEt2/JaKdo/Miliz: 2 Wochen;➢ Bewährung in der Funktion: In der Einsatz-

    funktion im Rahmen einer BWÜ/JaKdo.

    NotfallsanitätsunteroffizierDie Ausbildungsdauer beträgt bei MUOA zum Not-fallsanitätsunteroffizier (NFSanUO) zwölf Monate.Die Ausbildung zum NFSanUO besteht aus der/dem➢ verkürzten Basisausbildung 1 (Kernausbildung),➢ Ausbildung zum Rettungssanitäter mit Einsatz

    im Rettungs- und Krankentransportsystem,➢ vorbereitenden Milizausbildung,➢ MilFü1/Miliz, ➢ Ausbildung zum NFS,➢ FüOrtEt1/San/Miliz,➢ MilFü2/Miliz,➢ Ausbildung „Allgemeine Notfallkompetenzen -

    Arzneimittellehre“,➢ FüOrgEt2/San/Miliz und ➢ Bewährung in der Funktion (nur als NFSanUO).

    Diplomierte Gesunden- und KrankenpflegerWehrpflichtige und Frauen mit der QualifikationDGKP/DGKS werden erst nach Leistung des Grund-wehr- oder Ausbildungsdienstes zum SanUO he ran -

    gebildet und haben nachfolgenden Ausbildungs-gang zu absolvieren:➢ MilFü1/Miliz,➢ MilFü2/Miliz,➢ FüOrgEt2/San/Miliz,➢ Bewährung in der Funktion als DGKP/DGKS.

    Militärstreife & MilitärpolizeiDer Ausbildungsgang für Milizunteroffiziersanwär-ter erfolgt bis zum Abschluss MilFü1/Miliz und FüOrgEt1/Miliz für eine MUO-Funktion bei derTruppe.Weiterer Ausbildungsablauf für eine Verwendungbei der MilStrf&MP:➢ Auswahlverfahren MilStrf&MP mit Modul

    „Grundlagen Recht“ in der Dauer von 3 Wochen,➢ MilFü2/Miliz➢ Ausbildung für den Erwerb der Heereslenker-

    berechtigung B2 in der Dauer von 3 Wochen,➢ Englischkurs zur Erreichung der Leistungsstufe

    2B in der Dauer von bis zu 6 Wochen,➢ Absolvierung des FüOrgEt2/MilStrf&MP/Miliz

    in der Dauer von 7 Wochen; Dieser ersetzt dieBewährung in der Funktion im Rahmen einerBWÜ.

    Anmerkung:Die Beförderung zum Zugsführer erfolgt nach Ab-solvierung des Moduls „Grundlagen Recht“.Die Beförderung zum Wachtmeister erfolgt nachAbsolvierung des FüOrgEt2/Miliz/MilStrf&MP.

    MUOA, die eine Verwendung bei der MilStrf&MPanstreben, sind vorerst bei einem Mobverband/Mobeinheit entsprechend ihrer Waffengattung zubeordern. Nach positiver Absolvierung des Aus-wahlverfahrens MilStrf&MP ist der MUOA zumKdo MilStrf&MP umzubeordern. Fo

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  • 8

    ausbildung

    MILIZ info 4/2010

    OrganisatorischeMaßnahmenMeldung für die MUOA-AusbildungDie Meldung zur MUOA-Ausbildung hat mit einempersönlichen Ansuchen zu erfolgen.Dieses istbeim Heerespersonalamt durch➢ Wehrpflichtige vor Leistung des GWD 1),➢ Frauen, die einen AD leisten oder geleistet haben,➢ Frauen in Milizverwendung,➢ Wehrpflichtige der Personalreserve FORMEIN,

    bei der Einheit wo➢ Wehrpflichtige ihren Grundwehrdienst leisten;beim Standeskörper durch➢ Personen im Ausbildungsdienst,➢ Personen in einem Dienstverhältnis,➢ Zeitsoldaten,beim mobvKdo durch➢ Wehrpflichtige des Milizstandes,beim MilKdo durch➢ Wehrpflichtige des Reservestandeseinzubringen.Das persönliche Ansuchen ist auf dem Dienstwegan die entscheidungsbefugte Stelle mit einer Stel-lungnahme zur Bewerbung gemäß Formblatt wei-terzuleiten.

    Anmerkung:1) Gilt nur für jene Wehrpflichtigen, welche dieMUOA-Ausbildung in Form des Ausbildungs diens -tes absolvieren wollen. Hiezu ist lediglich die frei-willige Meldung zum Ausbildungsdienst/MUOA er-forderlich.

    Entscheidungsbefugte StellenVorgesehenes mobvKdo für➢ Wehrpflichtige, die GWD leisten,➢ ZS, PiAD sowie Personen im Dienstverhältnis;MobvKdo für➢ Wehrpflichtige des Milizstandes,➢ Frauen in Milizverwendung;Standeskörper für➢ Personen im Dienstverhältnis, die auf einem

    Arbeitsplatz gesperrt sind;Heerespersonalamt für➢ Wehrpflichtige vor Leistung des GWD,➢ Wehrpflichtige der Personalreserve FORMEIN,➢ Frauen, die einen AD leisten oder geleistet haben;MilKdo fürWehrpflichtige des Milizstandes ohne Beorderung,Wehrpflichtige des Reservestandes.Mit der Genehmigung ist durch die entscheidungs-befugte Stelle der weitere Ausbildungsablauf fest-zulegen.

    LehrgangsplatzsicherungFür Soldaten im Präsenzstand:Der Standeskörper hat den Lehrgangsplatz bei derausbildungsführenden Stelle einzumelden. Diesehat den Lehrgangsplatz sicherzustellen.Für Wehrpflichtige des Miliz- und Reservestandes,Frauen in Milizverwendung:Die Lehrgangsplatzsicherung hat nach den Bestim-mungen der „Durchführungsbestimmungen fürWaffenübungen (DBWÜ)“ i.d.g.F. zu erfolgen.

    Anrechnungs-bestimmungenAnrechenbar sind:➢ Geleisteter GWD in der jeweiligen

    Grund funk tion als VbM;

    ➢ Eine BWÜ als VbM;

    ➢ Vorbereitende Kaderausbildung (VbK) als VbM;

    ➢ Verwendung in der PersRes FORMEIN als VbM;

    ➢ Verwendung als Militärexperte als VbM;

    ➢ Basisausbildung/med/pharm/vet/psych als VbM;

    ➢ Ein Auslandseinsatz als VbM;

    ➢ Verwendung in der KIOP/KPE - mind. 1 Jahrals VbM;

    ➢ Verwendung in der KIOP/KPE - mind. 3 Jahreals MilFü1 und FüOrgEt1/Miliz;1)

    ➢ Zwei Auslandseinsätze als FüOrgEt1/Miliz;2)

    ➢ Basisausbildung für Militärexperten(Modul 1 - 3) als MilFü1/Miliz;

    ➢ MUOK 1 als MilFü1/Miliz;

    ➢ ChK/BUOA als MilFü1 und MilFü2/Miliz;

    ➢ MilFü1/BUOA als MilFü1 und MilFü2/Miliz;

    ➢ MilFü1, FüOrgEt1/BUOA als MilFü1, MilFü 2und FüOrgEt 1/Miliz;3)

    ➢ FüOrgEt1/BUOA als FüOrgEt1/Miliz;3)

    ➢ MilFü2/BUOA als MilFü1 und MilFü2/Miliz;

    ➢ FüOrgEt2/BUOA als MilFü1, MilFü2, FüOrgEt1und FüOrgEt2/Miliz;5)

    ➢ JaKdo-Grundkurs als MilFü1 und MilFü2/Miliz;

    ➢ JaKdo-FüUGK als MilFü1 und FüOrgEt1/Miliz;

    ➢ EF-Kurs 1 als MilFü1/Miliz;

    ➢ EF-Kurs 2/BA2 als MilFü1 und FüOrgEt1/Miliz;

    ➢ EF-Kurs 2 als MilFü1, MilFü2, FüOrgEt1 undFüOrgEt2/Miliz;3) 5)

    ➢ EF-Kurs 2 mit Truppenpraxis als gesamteMUOA-Ausbildung;

    ➢ VbS/BOA für MilFü1, MilFü2, FüOrgEt1 undFüOrgEt2/Miliz;4)

    ➢ VbS/BOA mit Truppenpraxis als gesamteMUOA-Ausbildung.

    Anmerkung:1) Nur wenn die Funktion in der KIOP/KPE der an-gestrebten UO-Grundfunktion entspricht.2) Nur wenn die Funktion im Auslandseinsatz derangestrebten UO-Grundfunktion entspricht.3) Gilt nicht für den Sanitätsdienst. 4) Nur für Funktion Kdt JgGrp.5) Gilt nicht für MilStrf&MP.

    Wehrrechtliche oderdienstrechtliche StellungDie Ausbildung zum MUOA kann in nachfolgenderwehrrechtlicher oder dienstrechtlicher Stellung er-folgen:

    ➢ Grundsätzlich werden die BA1 bis BA3 sowieder MilFü1/Miliz und FüOrgEt1/Miliz im Rah-men des Ausbildungsdienstes geleistet. Es be-steht die Möglichkeit, dass die weiteren Lehr-gänge der MUOA-Ausbildung noch in der offe-nen Zeit des Ausbildungsdienstes absolviertwerden können;

    ➢ Der MilFü2/Miliz und FüOrgEt2/Miliz werdengrundsätzlich in Form von Milizübungen ge leis tet;

    ➢ Für Wehrpflichtige, die nachträglich in dieMUOA-Ausbildung einsteigen, legt die entschei-dungsbefugte Stelle die jeweilige Form derWehrdienstleistung für die zu absolvierendenLehrgänge fest;

    ➢ Angehörige der Personalreserve FORMEIN ha-ben die MUOA-Ausbildung in Form von freiwil-ligen Waffenübungen zu absolvieren;

    ➢ Es ist anzustreben, dass Militär-VB, die sich fürdie Ausbildung zum MUOA melden, die Aus -bildung zum MUOA nach Möglichkeit nochwährend ihres Verpflichtungszeitraumes ab-schließen.

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  • MILIZ info 4/2010 9

    ausbildung

    ProtokollÜber die Prüfung ist ein Protokoll zu führen. Dieses hat zu enthalten:➢ Dienststelle, Ort, Zeit und Dauer der Prüfung,➢ Mitglieder der Prüfungskommission,➢ Namen der Prüfungswerber,➢ Prüfungsergebnis,➢ Bemerkungen zum Ablauf oder zum Ergebnis

    der Prüfung (z.B. Begründung von Auszeich-nungen oder des Nichtbestehens, Angaben überallfällige Nachtrags- oder Wiederholungsprü-fungen).

    Der Protokollführer ist vom Vorsitzenden einzutei-len. Das Protokoll verbleibt bei der ausbildungs-führenden Stelle.

    Nachtrags- oderWiederholungsprüfungNachtragsprüfung:Wird eine Prüfung nicht zum festgelegten Zeit-punkt abgelegt, so ist durch die Prüfungskommis-sion eine Nachtragsprüfung anzuordnen. Nach-tragsprüfungen werden im Zuge von Wiederho-lungsprüfungen abgelegt.

    Wiederholungsprüfung:Besteht ein MUOA die Prüfung nicht, kann er zu einer Wiederholungsprüfung antreten. Der Prü-fungssenat entscheidet über Zeit und Ort einer all-fälligen Wiederholungsprüfung. Bei der Festlegungdes Prüfungstermins sind die Richtlinien gemäßPersonalmanagement Erlass „Ausbildungsdienst“einzuhalten (Erstattungsbeitrag). Die Entscheidungist im Protokoll zu vermerken und dem Prüfungs-werber bekannt zu geben. Eine mehr als zweima-lige Wiederholung der Prüfung ist unzulässig, eineLehrgangswiederholung ist nicht möglich.

    PersonelleMaßnahmenDienstzuteilung:Personen im Ausbildungsdienst, ZS, Militär-VB undWehrpflichtige im Dienstverhältnis gelten zu derfestgelegten ausbildungsdurchführenden Stelle alsdienstzugeteilt.

    Beförderungen:Die Beförderung der MUOA kann frühestens erfolgen:➢ Gefreiter: nach positivem Abschluss der VbM

    mit Beginn des 5. Ausbildungsmonats;➢ Korporal: nach positivem Abschluss des

    MilFü1/Miliz und FüOrgEt1/Miliz;➢ Zugsführer: nach positivem Abschluss des

    MilFü2/Miliz und FüOrgEt2/Miliz;➢ Wachtmeister: nach positiver Bewährung in der

    Funktion.Militär-VB können frühestens nach Ende ihrerKIOP/KPE-Verpflichtung und Übernahme in eineFunktion als Milizunteroffizier sowie der positivenBewährung in der Funktion im Rahmen einer BWÜoder dieser gleichgestellten Verwendung zumWachtmeister befördert werden.Wehrpflichtige der Personalreserve FORMEIN kön-nen nach Abschluss der Einsatzvorbereitung nochvor Entsendung in den Auslandseinsatz zumWachtmeister befördert werden.

    Ausscheiden aus dem jeweiligen Lehrgang:Kann ein Lehrgangsteilnehmer, der einen Lehrgangbegonnen hat, diesen aus gesundheitlichen odersonstigen Gründen nicht im erforderlichen Ausmaßabsolvieren, so ist er durch die ausbildungsführen-de Stelle aus der Ausbildung auszuscheiden.Für AD-Leistende ist durch die ausbildungsführen-de Stelle unverzüglich Kontakt mit dem HPA auf-zunehmen, um die weitere Vorgehensweise festzu-legen.Dienstzugeteilte Lehrgangsteilnehmer sind zumStandeskörper in Marsch zu setzen. Die Dienst -zuteilung gilt mit dem Tag des Ausscheidens als beendet.Lehrgangsteilnehmer, die eine MÜ oder fWÜ leis -ten, sind von der ausbildungsführenden Stelle zurvorzeitigen Entlassung aus dem Präsenzdienst beider Militärbehörde zu beantragen.

    DatenspeicherungDie ausbildungsdurchführenden Stellen haben un-mittelbar nach Beendigung des ➢ MilFü1/Miliz,➢ MilFü2/Miliz,➢ FüOrgEt1/Miliz - aufgegliedert nach Waffen-

    gattungen oder Fachrichtungen,➢ FüOrgEt2/Miliz - aufgegliedert nach Waffen-

    gattungen oder Fachrichtungen,➢ Bewährung in der Funktion,die Speicherung im PERSIS NT zu veranlassen.

    SchlussbestimmungenDie vorliegenden Durchführungsbestimmungentreten mit 1. Jänner 2011 in Kraft. Der ErlassBMLV vom 22. Dezember 2008, GZ 93747/88-AusbA/2008 wird mit Ablauf 31. Dezember 2010außer Kraft gesetzt.

    Die Redaktion

    PrüfungsordnungDie Prüfungsordnung für MilFü1/Miliz, FüOrgEt1/Miliz, MilFü2/Miliz und FüOrgEt2/Miliz ist im Curriculum für den jeweiligen Lehrgang im Detailfestzulegen.

    Art der PrüfungPrüfung MilFü1/Miliz:Die Prüfungskommission setzt sich zusammen aus:➢ dem Vorsitzenden: Kommandant des Truppen-

    körpers oder dessen Stellvertreter und➢ der erforderlichen Anzahl an Mitgliedern, die

    der Kommandant des Truppenkörpers einteilt.

    Prüfung FüOrgEt1/Miliz:Alle Teilprüfungen des FüOrgEt1/Miliz sind vor Ein-zelprüfern abzulegen.

    Prüfung MilFü2/Miliz:Alle Teilprüfungen des MilFü2/Miliz sind vor Ein-zelprüfern abzulegen.

    Prüfung FüOrgEt2/Miliz:Die Prüfungskommission ist von den Waffen- oderTruppengattungsschulen zu bestellen und setzt sichzusammen aus:➢ dem Vorsitzenden: Schul-/Bataillonkomman-

    dant oder dessen Stellvertreter oder Instituts-leiter/Lehrabteilungskommandant und

    ➢ der erforderlichen Anzahl an Mitgliedern, dieder Vorsitzende einteilt.

    Bewährung in der Funktion:Die fachliche Beurteilung erfolgt durch den unmit-telbar vorgesetzten Kommandanten der Einsatzor-ganisation (ab Einheitskommandanten).

    PrüfungsergebnisÜber das Ergebnis der jeweiligen Prüfung ent-scheidet die Prüfungskommission in nicht öffentli-cher Sitzung mit Mehrheitsbeschluss.Der Beschluss lautet auf ➢ „bestanden“,➢ „nicht bestanden“ oder➢ „bestanden mit Auszeichnung“.

    Über das Prüfungsergebnis ist ein Zeugnis gemäßden Bestimmungen über die „Einheitliche Regelungfür die Ausstellung von Zeugnissen und Bestäti-gungen über absolvierte Lehrgänge, Kurse, Semi-nare“ i.d.g.F. auszustellen.Das Prüfungsergebnis ist mit der Ausfolgung desZeugnisses zu besprechen.Für MilFü2/Miliz und FüOrgEt1/Miliz ist eine Be-stätigung der Teilnahme auszustellen.

    Die Verteilung ist wie folgt festgelegt:➢ das Original ist dem Prüfungswerber auszu-

    händigen,➢ die 2. Ausfertigung ist dem zuständigen Mili-

    tärkommando/Ergänzungsabteilung zu über-mitteln,

    ➢ die 3. Ausfertigung ergeht an HPA,

    ➢ die 4. Ausfertigung ergeht an das mobvKdo,

    ➢ die 5. Ausfertigung ist dem Prüfungsakt beizu-schließen.

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  • 10 MILIZ info 4/2010

    organisation

    Das ARWT mit einer Stärke von zirka 340 Per-sonen ist das Rüstungs- und WehrtechnischeKompetenzzentrum des Bundesheeres. Es ist imAmtsgebäude Vorgartenstraße in 1024 disloziertund dem BMLVS unmittelbar nachgeordnet. DieDienst- und Fachaufsicht obliegt dem Leiter derSektion III.

    GliederungDas ARWT setzt sich zusammen aus:

    • der Abteilung Zentrale Dienste als„Stabsabteilung“ für pers./mat. Verwaltungsowie dem

    ➢ Bereich Elektrotechnik und Optronikmit Abteilungen• Elektrotechnik,• Simulations- und Ausbildungsanlagentechnik,• Optronik und physikalische Messtechnik;

    ➢ Bereich Fahrzeug- und Pioniertechnikmit Abteilungen• Pioniertechnik,• Fahrzeug- und Gerätetechnik,• ABC-Wesen und Umweltschutztechnik;

    ➢ Bereich Waffen- und Munitionstechnikmit Abteilungen• Munitionstechnik,• Waffen- und Flugkörpertechnik,• Explosivstoff-, Werkstoff- und Betriebs -

    mitteltechnik;➢ Bereich Zentrale technische Produkt -

    dokumentation mit Abteilungen • Materialkatalogisierung und Kodifizierung,• Technische Vorschriften,• Zentrale Konstruktion.

    Bereich Elektrotechnikund Optronik (ETO)Unter die vielfältigen Aufgaben der AbteilungElektrotechnik (ET) fällt unter anderem dieWahrnehmung der gesetzlich vorgegebenenFunktion des Technischen Sicherheitsbeauftragtenoder Sachverständigen für die Krankenanstaltenim Bundesheer sowie des Strahlenschutzes (Rönt-gen und Elektromagnetische Verträglichkeit). Sieist auch verantwortlich für Angelegenheiten derelektrotechnischen Flugplatzaus rüs tung. Dazugehören sämtliche Flugsicherungseinrichtungenmit den erforderlichen systemrelevanten Infra-strukturerfordernissen und der technischen An-gelegenheiten der elektrischen Energieerzeu-gung, Energieanwendung, Energiespeicherung,Energieverteilung, USV-Anlagen, Haus- und Klima-anlagen.

    Die Abteilung Simulations- und Ausbildungsanla-gentechnik (SAT) behandelt technische Angele-genheiten von Simulatoren und Ausbildungsgerä-ten auf elektrischer, elektronischer und elek-trooptischer (optronischer) Basis sowie der elek-trischen, elektromechanischen und elektroni-schen Ausbildungsinfrastruktur auf Schießplät-zen (Schießanlagen). Sie führt auch Systemanaly-sen zur technischen Bewertung von Simulations-und Ausbildungssystemen durch und betreibt einMesslabor.

    In der Abteilung Optronik und physikalischeMesstechnik (OPMT) werden Angelegenheitender Technologie, Forschung, Entwicklung vonoptischen Ziel-, Richt- und Aufklärungsmitteln,Entfernungsmesseinrichtungen, Restlichtverstär-ker, optische Spezialmesstechnik und Inertialnavi-gationssysteme behandelt, sowie auch der Proto-typenbau von Systemen in der abteilungseigenenVersuchswerkstätte durchgeführt.Technologie, Forschung, Entwicklung von Wär-mebildgerätetechnik, Lasertechnik, Tarntechnik,Feuerleitsystemen, Stabilisierungssystemen, Si-mulation von Geräteleistungen, Spezialvideo-Messverfahren sind weitere Aufgaben der Abtei-lung OPMT.

    Bereich Fahrzeug- undPioniertechnik (FPT)

    Der Bereich FPT behandelt mit der AbteilungFahrzeug- und Gerätetechnik (FGT) alle Angele-genheiten, die Räderfahrzeuge, gepanzerteKampf- und Gefechtsfahrzeuge, Maschinenbau-technik sowie Werkstätten- und Messtechnik be-treffen. Darunter fallen z. B. technische Angele-genheiten von ein- und mehrspurigen Fahrzeu-gen mit und ohne Motorantrieb für Straßen- undGeländeeinsatz, Fahrzeuge in ziviler und militäri-scher Bauart, Trägerfahrzeuge für Sonderauf-bauten, Tankeinrichtungen, Hakenladesysteme,Mannschaftstransporter, Container und Shelter,Anhänger für Gütertransporte, Tiefladesystemefür Panzertransporte sowie Anhänger für Son-derzwecke.

    Auch Kfz-technische Angelegenheiten von GKGFals Waffenträger und Sanitätsfahrzeuge, leichtePanzer als Jagd- und Schützenpanzer, Bergepan-zer, Selbstfahrlafetten, Ungepanzerte Ketten-fahrzeuge zur Überwindung extremer Gelände-abschnitte inklusive Feuerwarn-, Feuerlösch- undExplosionsunterdrückungsanlagen in Kampffahr-zeugen werden behandelt.

    Amt für Rüstungund WehrtechnikIm folgenden Beitrag wird das Amt für Rüstung undWehrtechnik (ARWT) der Sektion III – Bereitstellungvorgestellt.

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  • 11MILIZ info 4/2010

    Die Abteilung Pioniertechnik (PT) deckt mit denReferaten Pionierbautechnik, Brandschutztech-nik, Schwimmendes Gerät-, Sperr- und Spreng-technik, Pioniermaschinen- und Pioniergeräte-technik sowie Versuchswerkstätte Pionier- undBrandschutztechnik alle Belange des Pionierwe-sens ab. Angelegenheiten der Brückenbautech-nik, Stahlbau- und Baustatik, Brückengerätetech-nik, des Behelfsbrückenbaues, technische Bera-tung und Überprüfung von Brückenbau-Vorha-ben der Truppe sowie Durchführung von Versu-chen und Erprobungen an Pionier- und Brand-schutzgeräten bzw. Ausrüstung, werkstättenmä-ßige Mitwirkung bei der Entwicklung, Beschaf-fung, Produktion, Materialerhaltung von Pionier-und Brandschutzgeräten, Kontrolle und Betreu-ung von bei der Truppe eingesetzten Pionierver-suchsgeräten und Feldbefestigungssystemen sindAufgaben der Abteilung PT.Die Abteilung ABC-Wesen und Umweltschutz-technik (ABCUT) erstellt Expertisen für ABC-Ab-wehr sowie zur gesetzeskonformen Entsorgungvon Abfällen und führt mikrobiologische, mole-kularbiologische, chemische und chemisch-physi-kalische Untersuchungen durch. Die Behandlungtechnischer Angelegenheiten atomarer, biologi-scher und chemischer Kampfstoffe der ABC-Ab-wehr, der ABC-Schutzausrüstung, des ABC-Selbsthilfesatzes, des Kollektivschutzes und derSchutzbelüftungseinrichtungen, mobiler ABC-Un-tersuchungen, der Dekontaminationssysteme imRahmen internationaler Zusammenarbeiten sindebenfalls Aufgaben der Abteilung ABCUT.

    Bereich Waffen- undMunitionstechnik (WMT)Im Bereich WMT werden von der Abteilung Mu-nitionstechnik (MT) technische Angelegenheitenbetreffend Ballistik, Munitionstechnik, Minen,Sprengmittel- und Kampfmitteltechnik, Muniti-onsversuche und der Munitionslager sowie die Si-cherheitstechnik behandelt. Die Abteilung MT istauch für alle sicherheitstechnischen Angelegen-heiten des Scharfschießens und der vom Bundes-heer betriebenen Schießanlagen verantwortlich

    und erstellt Expertisen und Gutachten als Grund-lage zur Festlegung von Gefährdungsbereichenund baulichen Maßnahmen.

    Die Abteilung Waffen- und Flugkörpertechnik(WFT) ist verantwortlich für Systemanalyse,Rohrwaffentechnik, leichte Waffen, Maschinen-kanonen und Sonderwaffentechnik sowie fürFlugkörper- und PAR-Technik. Sie führt auchwaffentechnische Versuche mit schweren undleichten Waffen durch und betreibt ballistischeMesstechnik. Die wissenschaftlich-technischenSystemanalysen und Simulationen von Waffen -systemen, die technischen Angelegenheiten derSchutztechnologie, von persönlicher Schutzaus-rüstung und beschusshemmenden Konstruktio-nen in ballistischer Hinsicht sowie der Betrieb ei-ner Werkstätte zur Anfertigung der für Erpro-bungen erforderlichen Geräte und Vorrichtungenund Erhaltung der Infrastruktur sind weitereAufgaben der Abteilung WFT.

    In der Abteilung Explosivstoff-, Werkstoff- undBetriebsmitteltechnik (EWBT) werden Belangeder Explosivstofftechnik, der organischen undanorganischen Werkstofftechnik, der Betriebs-mitteltechnologie und der Textiltechnik behandeltsowie mechanische und physikalische Werkstoffegeprüft. Die Überprüfung der Sicherheitslebens-dauer und der Handhabungssicherheit der Explo-sivstoffkomponenten von Munition und Lenk-flugkörpern, die Überprüfung der Explosivstoff-komponenten im Rahmen der periodischen Mu-nitionsüberwachung sowie die Übernahme derAgenden des nationalen Labors für Explosivstof-fe gemäß EU-Richtlinie sind u.a. weitere Aufga-ben der Abteilung EWBT.

    Bereich Zentrale technischeProduktdokumentation (ZTPD)In der Abteilung Materialkatalogisierung und Kodi fizierung (MKK) werden Materialstamm -daten im internationalen Kontext in das NATO-Logistiksystem eingearbeitet.

    Damit der Bedarfsträger Geräte bedienen/betrei -ben kann, erstellt die Abteilung Technische Vor-schriften (TeVor) die „Technischen Dienstvor-schriften, Teil 1 bis Teil 10“, welche bereits viel-fach elektronisch angeboten werden.

    Die Abteilung Zentrale Konstruktion (ZK) erstelltKonstruktionspläne in zwei- und dreidimensio -naler Darstellung, damit Adaptierungen oder derUmbau von Geräten rasch durchgeführt werdenkönnen.

    MinR ObstdhmfD Mag. Walter Eiselsberg,KBM/Komm

    organisation

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  • 12 MILIZ info 4/2010

    ElektromagnetischesSpektrum und dessenNutzungDas Elektromagnetische Spektrum (EMS) ist dieGesamtheit aller elektromagnetischen Wellen. DieUnterteilung in Radiowellen, Mikrowellen, Infra-rotstrahlung, Licht, Ultraviolettstrahlung, Rönt-genstrahlen und Gammastrahlen beruht auf densich mit der Frequenz oder der Wellenlänge än-dernden Eigenschaften.

    Es gibt nur ein Elektromagentisches Spektrum,welches für alle Nutzer und Systeme zur Ver -fügung steht. Die Ausbreitung der elektromagne-tischen Energie unterliegt physikalischen Geset-zen und wird nicht durch politische, militärischeoder sonstige Grenzen beeinflusst. Das Elek-tromagentische Spektrum wird durch zivileund militärische Systeme auf vielfältige Weisegenutzt.

    Im zivilen Bereich ist die laufende Nutzung durchMobiltelefone, Navigationsgeräte, Radio undFernsehen, drahtlose Netzwerke (WLAN), Fern-bedienungen aller Art, Wärmebildgeräte, ver-schiedenste Laseranwendungen selbstverständ-lich und aus unserem täglichen Leben nicht mehrwegzudenken.

    Im militärischen Bereich gibt es darüber hinauseine vielfältige Nutzung durch Waffen-, Radar-,Kommunikations-, Navigations- und Identifika -tions systeme.

    In der asymmetrischen Kriegsführung werden zi-vile Produkte (Mobiltelefone, Fernsteuerungen,Türöffner) für die Fernzündung improvisierterSprengfallen (RCIED = Remote Controlled Im-provised Explosive Device) eingesetzt.

    Auch durch die Abstrahlung von Wärme (Infra-rot-Energie) wird das Elektromagnetische Spek-trum genutzt. Es ist zu beachten, dass grund-sätzlich jeder Körper strahlt! Die Abstrahlungkann durch geeignete Maßnahmen wie Tarnung,Kühlung, Beimischung von Kaltluft in den Abgas-strahl reduziert werden.

    Schultergestützte Boden-Luft-Lenkwaffen (MAN-PADS = Man Portable Air Defence System) zäh-len zu den höchsten Bedrohungen von Luftfahr-zeugen. Diese Waffen haben einen Infrarot-Such-kopf, welcher auf die Wärmestrahlung des Zielesreagiert. Das Luftfahrzeug kann durch Ausstoßvon Leuchtfackeln den Suchkopf täuschen.

    ElektronischeKampfführungDie Streitkräfte sind wesentlich vom Einsatzkomplexer und technisch hoch entwickelter Sys -teme abhängig. Daraus resultiert ein Kampf umdie Vorherrschaft im Elektromagnetischen Spek-trum. Die Elektronische Kampfführung (EloKa)besteht aus drei Teilbereichen:

    • Elektronische Unterstützungsmaßnahmen(EloUM) dienen der Erfassung und Identifizie-rung von elektromagnetischen Abstrahlungenund Ortung ihrer Quellen mit dem Ziel eineraktuellen Lagefeststellung und dem sofortigenErkennen einer Bedrohung;

    • Elektronische Gegenmaßnahmen (EloGM) ha-ben das Ziel, durch Einsatz elektromagneti-scher Energie die wirksame gegnerische Nut-zung des Elektromagnetischen Spektrums zuverhindern oder einzuschränken. Man unter-scheidet dabei zwischen Elektronischem Stö-ren (den Gegner örtlich und zeitlich begrenztin der Nutzung elektronischer Geräte oder Sys teme beeinträchtigen), ElektronischemTäuschen (den Gegner oder seine elektroni-schen Systeme abzulenken oder irrezuführen)und Elektronischem Neutralisieren (gegneri-sche elektronische Systeme mit elektromagne-tischer Energie nachhaltig beschädigen).

    • Elektronische Schutzmaßnahmen (EloSM) ha-ben die Aufgabe, die Funktions- und Wir-kungsfähigkeit der eigenen Systeme auch un-ter Einwirkung gegnerischer Stör- und Täusch-

    maßnahmen aufrechtzuerhalten sowie die Er-fassung der eigenen Abstrahlungen durch denGegner zu verhindern. Die taktischen EloSMbeziehen sich auf den taktischen Einsatz desjeweiligen Systems oder Gerätes, die betriebli-chen EloSM umfassen die Maßnahmen des Be-dienpersonals und unter technischen EloSMsind technische Lösungen zur Erhöhung derFunktions- und Wirkungsfähigkeit unter Ein-wirkung von EloGM zu verstehen.

    Um auf einem künftigen Gefechtsfeld überlebenzu können, ist die Beherrschung des Elektro mag -netischen Spektrums und damit die Anwendungaller Teilbereiche der Elektronischen Kampffüh-rung erforderlich. Die Maßnahmen der Elektroni-schen Kampfführung sind integraler Bestandteilaller militärischen Operationen und werden vonden Eigenen, Partnern und Gegnern angewendet.EloKa betrifft jeden Nutzer des Elektromagneti-schen Spektrums. EloKa ist dabei nicht be-schränkt auf den klassischen Bereich des Fern-meldewesens, sondern umfasst alle Nutzanwen-dungen. Jeder Soldat nutzt das Elektromagneti-sche Spektrum entweder aktiv (Funk, Radar, Laser, …) oder passiv (Wärmestrahlung) und istdadurch von der Elektronischen Kampfführungbetroffen.Immer mehr zivile Anwendungen werden auchmilitärisch genutzt. Es muss jedem Soldaten be-wusst sein, dass GPS-Navigation gestört und ge-täuscht werden kann. Die GPS-Signale lassen sichmit Störsignalen geringer Leistung überdecken,dadurch wird der Empfang zeitweise oder auchvollständig unterbunden.

    Elektronische KampfführungIm folgenden Beitrag wird die Notwendigkeit der Elektronischen Kampf -führung in den Luftstreitkräften vorgestellt.

    information

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  • MILIZ info 4/2010 13

    informationDas Schwergewicht der EloKa der Luftstreitkräf-te liegt in der Sicherstellung der Wirksamkeit imEinsatz und der Überlebensfähigkeit. Wesentlichsind dabei folgende Aspekte:

    • Sobald elektromagnetische Energie abge-strahlt wird, kann der Sender lokalisiert undidentifiziert werden. Um dem Gegner die Or-tung zu erschweren, muss die Betriebszeit derSender auf das unbedingt erforderliche Aus-maß beschränkt werden. Weiters ist es erfor-derlich die eigenen Signaturen (Radarrück-strahlquerschnitt, IR-Signatur) durch Tarnungoder andere Maßnahmen möglichst gering zuhalten und dadurch die Wirkungsmöglichkei-ten der gegnerischen Waffensysteme einzu-schränken. Der Gegner versucht mittels Ab-strahlung von elektromagnetischer Energie dieFunktionsfähigkeit der Empfänger zu beein-trächtigen. Zur Sicherstellung des Betriebesmüssen Maßnahmen der EloKa von allen Trup-pen und auf allen Führungsebenen ständig undselbständig durchgeführt werden. Diese umfas-sen vor allem taktische und betriebliche EloSM.Es ist die Aufgabe der Gerätebedienungen, si-tuationsgerecht die passenden Schutzmaßnah-men zu aktivieren. Die Qualifikation des Per-sonals ist ein entscheidender Faktor.

    • Luftfahrzeuge sind in der Regel der Bedro-hung und Waffenwirkung unmittelbarer aus-gesetzt als bodengestützte Plattformen undbenötigen daher zur Auftragserfüllung ent-sprechende Selbstschutzausrüstungen. DurchVerminderung der eigenen elektromagneti-schen Signatur werden Reichweite und Be-kämpfungsmöglichkeiten der gegnerischenWaffensysteme eingeschränkt und dadurch dieBedrohungen grundsätzlich reduziert. Der hei-ße Abgasstrahl von gegnerischen Lenkwaffenstrahlt intensiv im IR- und UV-Bereich. DieserUmstand wird genutzt, um die Bedrohung zu

    erkennen und automatische Abwehrmaßnah-men (Ausstoß von Leuchtfackeln) durchzufüh-ren. Ziel dieser Maßnahmen ist es, den Such-kopf der Lenkwaffe zu stören oder zu täu-schen und dadurch eine Zielverfolgung zu ver-hindern. Selbstschutzausrüstungen erhöhendie Überlebensfähigkeit und ermöglichen dieErfüllung des Auftrages. Für die Besatzungstellen sie die „Rückfahrkarte“ dar.

    Die Gerätebediener müssen zur Durchführungder betrieblichen EloSM die Fähigkeit haben so-wohl das Einwirken von gegnerischen Störmaß-nahmen zu erkennen und zu beurteilen wie auchsituationsgerecht die passenden Schutzmaßnah-men im erforderlichen Umfang aktivieren zukönnen.

    Ausbildung undEinsatzvorbereitungEin wesentliches Ziel ist die Bewusstseinsbildungund das Wissen über die EloKa auf allen Füh-rungsebenen. Die EloKa ist als Querschnittsmate-rie in allen Waffengattungen auszubilden und beider Ausbildung des Kaderpersonals der Luft-streitkräfte zu vermitteln.Bei Lehrgängen und Seminaren an der Flieger- undFliegerabwehrtruppenschule wird der Themenbe-reich EloKa als integrierter Bestandteil unterrichtet,sodass die Teilnehmer nach Abschluss ihrer Ausbil-dung eine Grundfähigkeit in der EloKa erreichen.Die Bedrohung in den Einsatzszenarien sowie derhohe Stellenwert des richtigen Verhaltens unterEloKa-Bedrohung erfordert eine einsatzorientier-te Vorbereitung und Ausbildung von Luftfahr-zeugbesatzungen und Gerätebedienungen.In den Luftstreitkräften aller Armeen wird demStellenwert der Elektronischen Kampfführungdurch internationale Übungen Rechnung getra-gen. Die durch die deutsche Luftwaffe durchge-führte Hochwertübung ELITE (Electronic War -fare Live Training Exercise) bietet realitätsnaheund komplexe Szenarien. In dieser weltweit ein-zigartigen Übung üben Soldaten beinahe aller euro päischen Staaten die Duellsituation zwischenLuftfahrzeug und Fliegerabwehr unter Bedingun-gen der Elektronischen Kampfführung, um sichauf Bedrohungen im Einsatz vorzubereiten.Unter Verantwortung des Kommandos Luft-raumüberwachung nehmen Soldaten des Bun-desheeres alle zwei Jahre an dieser Übung teil.Die Beherrschung der Elektronischen Kampffüh-rung ist ein wesentliches Erfordernis für die Füh-rungs-, Funktions- und Wirkungsfähigkeit sowiedie Überlebensfähigkeit von Luftfahrzeugen undderen Besatzungen.

    ADir Ing. Johann Hartmann, FlFlATS undHptm Mag(FH) Christian Böhm, MBA, FlFlATS

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    information

    Befreiung von derStellungspflichtNach § 18 des Wehrgesetzes 2001 haben sichWehrpflichtige zur Feststellung ihrer geistigen undkörperlichen Eignung zum Wehrdienst Stellungs-kommissionen zu stellen und sich hierbei den erfor-derlichen ärztlichen und psychologischen Untersu-chungen zu unterziehen (Stellungspflicht).Die Stellungspflicht von Wehrpflichtigen umfasst ➢ die Befolgung der Aufforderung zur Stellung,➢ die Mitwirkung an den für die Feststellung der

    Eignung zum Wehrdienst erforderlichen ärztli-chen und psychologischen Untersuchungen (in-klusive Blutabnahme),

    ➢ die Erteilung der zur Durchführung des Stel-lungsverfahrens notwendigen Auskünfte und dieVorlage der zu diesem Zweck angeforderten Un-terlagen sowie

    ➢ die Inanspruchnahme der auf besondere Anord-nung der Stellungskommission nach Maßgabe mili-tärischer Erfordernisse zugewiesenen Unterkunft.

    Von der Stellungspflicht bestehen Ausnahmen zu-gunsten bestimmter Funktionsträger gesetzlichanerkannter Kirchen oder Religionsgemeinschaftenwie zum Beispiel Personen, die auf Grund absolvier-ter theologischer Studien im Seelsorgedienst oder ineinem geistlichen Lehramt tätig sind oder Stu die -rende der Theologie, die sich auf ein geistliches Amtvorbereiten.Im Ergebnis können derzeit die Funktionsträger fol-gender gesetzlich anerkannter Kirchen oder Religi-onsgemeinschaften befreit sein:Katholische Kirche (mit ihren Riten: lateinischer,griechischer [St. Barbara, Wien 1.], armenischer[Mechitaristen, Wien 7.] Ritus). Die katholische Kir-che war in Österreich ursprünglich vorherrschendund galt als historisch anerkannt. Staatliche Rechts-quelle: insbesondere das Konkordat zwischen demHeiligen Stuhl und der Republik Österreich, BGBl. IINr. 2/1934Evangelische Kirche A. und H.B. (Augsburgischenund Helvetischen Bekenntnisses). Das Tole ranz -patent vom 13. Oktober 1781 gestattete den Augs-burgischen und Helvetischen Religionsverwandtenein ihrer Religion gemäßes Privatexerzitium. Durchdas Protestantenpatent 1861 wurde die Evangeli-sche Kirche A. u. H.B. gesetzlich als Korporationanerkannt und die Parität mit der katholischen Kirche her gestellt. Staatliche Rechtsquelle: BGBl.Nr. 182/1961Griechisch-orientalische (= orthodoxe) Kirchein Österreich.Die rechtliche Grundlage der unten genannten Kir-chengemeinden geht letztlich auf das Toleranzpatentvom 13. Oktober 1781 zurück, welches die nicht -unierten Griechen ausdrücklich erwähnt.

    Jetzt bestehen auf österreichischem Staatsgebiet dienachfolgenden Kirchengemeinden mit Sitz in Wien: ➢ Griechisch-orientalische Kirchengemeinde zur

    Hl. Dreifaltigkeit,➢ Griechisch-orientalische Kirchengemeinde zum

    Hl. Georg,➢ Serbisch-griechisch-orientalische Kirchen -

    gemeinde zum Hl. Sava,➢ Rumänisch-griechisch-orientalische Kirchen -

    gemeinde zur Hl. Auferstehung,➢ Russisch-orthodoxe Kirchengemeinde zum

    Hl. Nikolaus,➢ Bulgarisch-orthodoxe Kirchengemeinde zum

    Hl. Iwan Rilski.Staatliche Rechtsquelle: BGBl. Nr. 229/1967Israelitische ReligionsgesellschaftStaatliche Rechtsquelle: RGBl. Nr. 57/1890 i.d.F.BGBl. Nr. 61/1984Islamische Glaubensgemeinschaft in ÖsterreichStaatliche Rechtsquelle: RGBl. Nr. 159/1912 i.d.F.BGBl. Nr. 164/1988

    Orientalisch-orthodoxe Kirchen in Österreich:➢ Armenisch-apostolische Kirche,➢ Syrisch-orthodoxe Kirche,➢ Koptisch-orthodoxe Kirche.

    Staatliche Rechtsquelle: Orientalisch-orthodoxes Kir-chengesetz: BGBl. I Nr. 20/2003 (neue gemeinsameRechtsgrundlage für alle orientalisch-orthodoxenKirchen).Auf Grund des Gesetzes vom 20. Mai 1874, RGBl.Nr. 68, betreffend die gesetzliche Anerkennung vonReligionsgesellschaften (Anerkennungsgesetz) ge setz-lich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften:Altkatholische Kirche ÖsterreichsStaatliche Rechtsquelle: RGBl. Nr. 99/1877Evangelisch-methodistische Kirche in Österreich(EmK)Staatliche Rechtsquelle: BGBl. Nr. 74/1951 i.d.F.BGBl. II Nr. 190/2004Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage(Mormonen) in ÖsterreichStaatliche Rechtsquelle: BGBl. Nr. 229/1955

    MilitärseelsorgeIm Folgenden wird über die Befreiung von der Stellungspflicht für bestimmteFunktionsträger von gesetzlich anerkannten Kirchen oder Religions gemein -schaften informiert und die Militärseelsorge vorgestellt.

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    informationNeuapostolische Kirche in ÖsterreichStaatliche Rechtsquelle: BGBl. Nr. 524/1975

    Österreichische Buddhistische ReligionsgesellschaftStaatliche Rechtsquelle: BGBl. Nr. 72/1983

    Jehovas Zeugen in ÖsterreichStaatliche Rechtsquelle: BGBl. II Nr. 139/2009

    Verzichtet ein Funktionsträger einer gesetzlich an -erkannten Kirche oder Religionsgesellschaft aufdie Befreiung von der Stellungspflicht, so ist erwie jeder andere Wehpflichtige im Ergänzungsver-fahren hinsichtlich der Stellung und Einberufung zubehandeln.

    Ehemalige Priester oder vergleichbare Funktionsträ-ger einer Kirche oder Religionsgesellschaft, welcheihr Priesteramt bzw. ihre Funktion aufgrund einerRückversetzung in den Laienstand oder aufgrundFunktionsverlustes nicht mehr ausüben, verlierendie Befreiung von der Stellungspflicht, wenn sienicht die spezifische Altersgrenze für die Wehrpflichtüberschritten haben.

    MilitärseelsorgeIm Bundesheer bestehen derzeit die katholische unddie evangelische Militärseelsorge.

    KatholischeMilitärseelsorgeGemäß dem Konkordat zwischen Heiligem Stuhlund der Republik Österreich vom 5. Juni 1933,BGBl. Nr. 2/1934, ist die katholische Kirche eine inÖsterreich staatlich anerkannte Kirche im Sinne desArt. 15 StGG, und die katholische Militärseelsorgeim Artikel VIII des Konkordats grundsätzlich gere-gelt. Das gemäß der apostolischen Konstitution„Spirituali Militum Curae“ eingerichtete Militärordi-nariat ist rechtlich den Diözesen angeglichen. DemMilitärordinariat steht ein mit der Bischofswürdeausgezeichneter eigener Ordinarius (Militärbischof)vor, der sämtliche Rechte der Diözesanbischöfe ge-nießt und an ihre Pflichten gebunden ist.

    Das Bundesministerium für Landesverteidigung undSport und seine nachgeordneten Dienststellen stellenden für die katholische Militärseelsorge erforderli-chen Personal- und Sachaufwand bereit. Die katho-lische Militärseelsorge und deren Organe unterste-hen in geistlichen und pastoralen Belangen nur demMilitärbischof von Österreich.

    Die katholische Militärseelsorge übt im Rahmen desAuftrags der Kirche ihre Tätigkeit aus. Soldaten be-dürfen wegen ihrer besonderen Lebensbedingungeneiner konkreten und entsprechenden Form der Seel-sorge. Der Militärdiözese gehören mehr als hun-derttausend Katholiken an. Die Besonderheit ihrerArbeit liegt darin, dass sie als Personaldiözese struk-turiert ist. Das bedeutet, dass im gesamten öster -reichischen Bundesgebiet Mitglieder der Militär -diözese – also Soldaten und deren Angehörige sowiedie Zivilbediensteten – an der Pastoralarbeit teil -haben.

    Die Militärseelsorge im Heer ist erforderlich, weilimmer eine große Anzahl von jungen Männern undFrauen unter besonderen Lebensbedingungen undUmwelteinflüssen ihren Dienst leisten.

    Die Eigenart und spezielle Anforderung des militäri-schen Dienstes wirft besondere Lebens- und Gewis-sensfragen auf. Zu deren Bewältigung bieten die Mi-litärseelsorger die Botschaft des christlichen Glau-bens und die seelsorgliche persönliche Hilfe an.Aus Gründen der Tradition der österreichischen Mi-litärseelsorge sind Militärseelsorger zwar in der mi-litärischen Struktur eingegliedert, unterstehen aberin kirchlichen Belangen dem Militärbischof. Darüber hinaus wirkt die Militärdiözese auch dort,wo österreichische Truppen für den Frieden im in-ternationalen Einsatz stehen.Die Militärdiözese wird vom Militärbischof geleitet.In der seelsorglichen Arbeit stehen ihm Militärpfar-rer, Militärdiakone und Pastoralassistenten zur Sei-te. Die Uniform, die sie tragen, bringt die Zugehö-rigkeit der Seelsorger zu den Heeresangehörigenund damit die Solidarität zu ihnen zum Ausdruck.Die verantwortliche Mitarbeit der Laien in den Mili-tärpfarren ist durch den Pfarrgemeinderat und dieArbeitsgemeinschaft Katholischer Soldaten (AKS)sowie auf der Diözesanebene durch den Pastoralratsichergestellt. Wesentliche Aufgabe der katholischen Militärseel-sorge ist die berufsethische Aus- und Weiterbil-dung (Lebenskundlicher Unterricht). Die berufs -ethische Aus- und Weiterbildung ist unabdingbarerund integrativer Teil der Ausbildung der Soldaten.Sie ist darüber hinaus allen Ressortbediensteten an-zubieten.Diese Ausbildung fußt auf den Grundlagen des Glau-bens und der Soziallehre der katholischen Kircheund steht in der Tradition des abendländisch-philo-sophischen Denkens. Dieser Unterricht hat bei allenAusbildungsgängen von mehr als dreiwöchiger Dau-er stattzufinden. Bei der Gestaltung dieses Unter-richtes ist auf den jeweiligen Personenkreis entspre-chend Bedacht zu nehmen. Deshalb ist er gesondertfür Grundwehrdiener und Soldaten im Ausbildungs-dienst und für alle anderen Personenkreise (zumBeispiel Unteroffiziere, Offiziere usw.) entsprechenddurchzuführen. Der Lebenskundliche Unterricht istDienst.

    EvangelischeMilitärseelsorgeGemäß § 1 des Bundesgesetzes über äußere Rechts-verhältnisse der Evangelischen Kirche, BGBl. Nr.182/1961, sind die Evangelische Kirche Augsburgi-schen und Helvetischen Bekenntnisses in Österreichsowie die in dieser zusammengeschlossene Evange-lische Kirche Augsburgischen Bekenntnisses inÖsterreich und die Evangelische Kirche HelvetischenBekenntnisses in Österreich – im Folgenden sämtli-che „Evangelische Kirche“ genannt – gesetzlich an -erkannte Kirchen im Sinne des Artikel 15 StGG.Gemäß § 17 Abs. 1 des erwähnten Gesetzes hat derBund der Evangelischen Kirche die Ausübung derSeelsorge an den evangelischen Angehörigen desBundesheeres zu gewährleisten. Er hat den für dieEvangelische Militärseelsorge erforderlichen Perso-nal- und Sachaufwand in ausreichendem Maße be-reitzustellen. Die Evangelische Militärseelsorge un-tersteht in geistlichen Belangen der EvangelischenKirchenleitung, in allen anderen Angelegenheitenden zuständigen militärischen Kommandostellen.Die evangelische Militärseelsorge begleitet Soldatenin ihrer Zeit beim Bundesheer seelsorglich, vertrittdabei das Konzept der nach- und mitgehenden Seel-sorge – der Militärpfarrer kommt zu den Soldaten.Das gilt auch bei Auslandseinsätzen des Bundeshee-res. Sie versteht sich als zusätzliches kirchliches An-gebot. Weiterhin bleibt der Soldat Mitglied seinerPfarrgemeinde, aber weil die Zeit beim Bundesheereine besondere Situation darstellt, gibt es eine Mili-tärseelsorge.Regelmäßig findet der Lebenskundliche Unterrichtstatt, zu den kirchlichen Hochfesten auch Gottes-dienste. Außerdem gibt es das Angebot kirchlicherHandlungen wie Taufe, Konfirmation, Trauung undBeerdingungen. Der Militärpfarrer gehört zwardem Bundesheer an, er trägt auch Uniform, aberer geht nicht im System Bundesheer auf. In ihrer Arbeit werden die Militärpfarrer durch die Arbeits-gemeinschaft Evangelischer Soldaten (AGES) unter-stützt.

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    informationDer Lebenskundliche Unterricht für Angehörige derevangelischen und methodistischen Konfession istbei allen Organisationseinrichtungen des Ressortsvorzugsweise auf Einheitsebene und dieser Ebenegleichgestellten Organisationseinheiten bzw. in Be-reichen, wo dies aus Zweckmäßigkeitsgründen sinn-voll erscheint, auf höherer Ebene zusammengefasst,jeweils gesondert für die den Grundwehrdienst leis -ten den Soldaten, Personen im Ausbildungsdienstund Zeitsoldaten mit einem Verpflichtungszeitraumbis zu sechs (bzw. bis zu zehn) Monaten einerseitssowie für Chargen in Kaderfunktion, Unteroffiziere,Offiziere und andere Bedienstete des Ressortberei-ches des BMLVS andererseits abzuhalten.

    Dieser Unterricht hat monatlich in der Dauer vonmindestens einer Stunde stattzufinden und ist imEinvernehmen mit den zuständigen Kommandantenbzw. Dienststellenleitern festzusetzen. Der Lebens-kundliche Unterricht hat auch bei Kursen von mehrals vierwöchiger Dauer stattzufinden. Bei der Ge-staltung des Lebenskundlichen Unterrichtes ist aufden jeweiligen Personenkreis der Unterrichtsteilneh-mer entsprechend Bedacht zu nehmen. Der Lebens-kundliche Unterricht ist Dienst und somit währendder Dienstzeit von den Offizieren des Militärseelsor-gedienstes durchzuführen.

    Laufbahn derMilitärseelsorgerGegenwärtig erfolgt die Aufnahme eines Militärseel-sorgers vorerst als Militärperson auf Zeit, befristetfür die Dauer von maximal neun Jahren, wobei dasEintrittsalter erfahrungsgemäß zwischen dem 28.Lebensjahr und dem 50. Lebensjahr liegt.

    Als Ernennungserfordernisse von Militärseelsorgernsieht die Anlage des BDG 1979 eine abgeschlosseneHochschulbildung und die Ermächtigung zur Aus-übung der öffentlichen Seelsorge vor, nicht aber ab-solvierte Präsenzdienstzeiten wie zum BeispielGrund wehrdienst.

    Definitivstellungserfordernis nach dem erwähntenGesetz ist die zweijährige Verwendung in Dienst alsMilitärseelsorger. Darüber hinaus ist eine „Milizver-wendung“ im Rahmen von Funktionsdiensten odereines Auslandseinsatzpräsenzdienstes möglich.

    Zur Vermittlung der für Militärseelsorger relevantenmilitärischer Grundkenntnisse – verbunden mit stra-tegischen, organisatorischen und rechtlichen Aspek-ten – wird seit dem Jahre 2005 ein Einweisungs-kurs in der Dauer von zirka vierzehn Tagen durch-geführt. Darüber hinaus sollen Militärseelsorger tages weise an den bereits bestehenden Grundausbil-dungslehrgängen an der Landesverteidigungsakade-mie als Gasthörer teilnehmen.

    In einem bewaffneten Konflikt unterliegt das Mili-tärseelsorgepersonal besonderen Schutzbestimmun-gen nach den Genfer Abkommen vom 12. August1949, BGBl. Nr. 155/1953, und deren Zusatzproto-kollen. Zur Kennzeichnung dieses Personals ist dasTragen des internationalen Rot-Kreuz-Schutzzei-chens in Form einer Armbinde sowie das Mitführeneiner besonderen Identitätskarte vorgesehen. Darü -ber hinaus sind zur Kennzeichnung von Militärper-sonen im humanitären Einsatz besondere Verwen-dungsabzeichen (im Wesentlichen Metallsteckkreuzebzw. Schulterklappen-Dienstgradabzeichen mitKreuz) eingeführt.

    Aufgrund der Verordnung des Bundesministers fürLandesverteidigung über die Dienstgrade der Mili-tärseelsorger, BGBl. II Nr. 300/2003 in der Fassungder Verordnung BGBl. II Nr. 194/2006 wurdenfür die als Militärseelsorger verwendeten Militär -personen und Berufsoffiziere folgende Verwen-dungs bezeichnungen als militärische Dienstgradefestgelegt und diese den folgenden Verwendungenzugeordnet:

    MilitärbischofOrdinarius der Militärdiözese;

    MilitärsuperintendentLeiter der Evangelischen Militärsuperintendentur;

    MilitärgeneralvikarGeneralvikar des Militärbischofs;

    MilitärerzdekanKanzler des römisch-katholischen Militärordinariats;

    MilitärseniorStellvertreter des Leiters der Evangelischen Militär-superintendentur;

    MilitärdekanMilitärseelsorger nach 22 Jahren ab Stichtag;

    MilitärsuperiorRömisch-katholische Militärseelsorger nach 18 Jah-ren ab Stichtag;

    MilitäroberpfarrerEvangelische Militärseelsorger nach 18 Jahren abStichtag;

    MilitäroberkuratMilitärseelsorger nach 14 Jahren ab Stichtag;

    MilitärkuratMilitärseelsorger nach 8 Jahren ab Stichtag;

    MilitärkaplanMilitärseelsorger in den ersten 8 Jahren ab Stichtag.

    Als Stichtag für eine Verwendung nach dieser Ver-ordnung gilt der dem jeweiligen Vorrückungsstich-tag nachfolgende Monatserste.

    Mag. Christoph Ulrich, DiszBW

    Ball der Offiziere21. Jänner 2011

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    HistorischesDie Luftaufklärung im Bundesheer wurde im Jah-re 1956 gegründet. Die sogenannte „Fliegerbild-stelle“ wurde am Fliegerhorst in Langenlebarnimplementiert und hatte folgende Aufgaben:

    • Ausbildung von Fliegerbildpersonal (heute Militär-Bordluftbildner),

    • Beschaffung, Erprobung und Verwaltung desgesamten Bildgerätes im Bereich der Luft-streitkräfte sowie

    • Durchführung sämtlicher Bildarbeiten im Rah-men der Luftstreitkräfte.

    Der Kern des Aufgabenbereiches hat sich im We-sentlichen kaum verändert, er wurde jedoch imLaufe der Zeit an die gegebenen Bedingungen an-gepasst.

    Zum Beispiel wurde der Auftrag um Leistungenbei internationalen Auslandseinsätzen mit Her-stellung der Kompatibilität für Verfahren und Ab-läufe der NATO erweitert. Es wird ausschließlichnach NATO-Grundlagen ausgebildet und dieseVerfahren und Abläufe zur Anwendung gebracht,was auch beim KFOR-Einsatz 2009 im KOSOVOeine wesentliche Erleichterung brachte.

    Im zivilen Bereich wird die Luftaufklärung ver-mehrt im Rahmen von Assistenzeinsätzen zurUnterstützung (rasche Erstinformationsgewin-nung und situational awareness) eingesetzt.

    Die Ausbildung des fliegenden Personals der Luft-aufklärung (Militär-Bordluftbildner) erfolgt ge-genwärtig an der FlFlATS.

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    organisation

    AufgabenspektrumDie Hauptaufgabe der militärischen Luftaufklä-rung ist die Informationsgewinnung über Kon-fliktparteien aus der Luft mittels verschiedenerSensoren (Foto, Infrarot) und Sensorträgern(Luftfahrzeuge) zur Planung, Vorbereitung undDurchführung von militärischen oder militä-risch/zivilen Einsätzen.

    Darüber hinaus bietet die Luftaufklärung auch dieMöglichkeit, bei zivilen Anlässen (Assistenzen imRahmen von Katastrophen oder sicherheitspoli-zeilichen Assistenzen) das Lagebild der Einsatzlei-ter durch genaue und rasch verfügbare Informa-tion aus der Luft zu optimieren.

    Ebenenabhängig lässt sich die Luftaufklärung instrategische, operative und taktische Luftaufklä-rung unterteilen.

    Strategische Luftaufklärung: Ist die weltweite Nachrichtengewinnung, Über-wachung und Aufklärung zu militärpolitischenZwecken.

    Operative Luftaufklärung: Ist die weiträumige Überwachung und Aufklä-rung zur Planung und Durchführung größererMilitäraktionen.

    Taktische Luftaufklärung: Ist die Überwachung und Aufklärung im Einsatz-gebiet.

    Die taktische Luftaufklärung wird vor allem zurZiel- und Wirkungsaufklärung im Einsatzgebietam Gefechtsfeld angewandt. Hierbei werden Daten über das Angriffsziel, dessen Standort,die Beschaffenheit, die Stärke und Größe des Angriffs zieles festgestellt. Die Wirkungsaufklä-rung konzentriert sich auf die Infor ma tions -gewinnung nach erfolgten Angriffen und stelltdie Auswirkungen (Ziel vernichtet oder zer-stört) des Angriffes fest. Zur Erreichung diesesZieles werden die Augenaufklärung, aber auchelektro optische Mittel, IR oder Radarsensorenver wendet. Fo

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    Luftaufklärung

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  • 18 MILIZ info 4/2010

    GliederungDie Gliederung stellt sich im Jahre 2010 wie folgtdar: Die Luftaufklärungsstaffel untersteht demLuftunterstützungsgeschwader mit Sitz in Lan-genlebarn. Der führungsverantwortliche großeVerband ist das Kommando Luftunterstützung inHörsching.Dem Bundesheer stehen Luftaufklärungseinsatz-stellen in Langenlebarn, Zeltweg und Hörschingunter der Führung der Luftaufklärungsstaffel,welche sich in Langenlebarn befindet, zur Verfü-gung. Jede Luftaufklärungseinsatzstelle bestehtaus etwa zehn bis zwanzig „Luftaufklärern“, de-ren Hauptaufgabe die Erstellung und Auswer-tung von Luftbildern ist.Die Gesamtstärke der Luftaufklärer im Bundes-heer beträgt zirka sechzig Kaderangehörige.

    AusrüstungDie Einsätze werden vorwiegend mit drei Luft-fahrzeugtypen, dem Mehrzweckflugzeug PC6,dem Kampfhubschrauber O58 und dem Mehr-zweckhubschrauber Al3 durchgeführt. Zur Auftragserfüllung stehen im analogen Bereich(Film) Reihenmesskameras (RMK) und im digita-len Bereich Profikameras der Marke Nikon zur Ver-fügung. Für Senkrechtaufnahmen und Mess flügewird die PILATUS PORTER PC6 eingesetzt, fürGeneigtbilder und Infrarot die O58 und die Al3.Die Entwicklung und Ausarbeitung der Aufnah-men erfolgt in den eigenen Fotolabors mit Laser-druckern und Plottern.Durch die Spezialisten der Luftbildauswertungwird das erflogene Material analysiert und demBedarfsträger ein Auswertebericht zur Verfü-gung gestellt. In modernen Armeen ist die Luftaufklärung einesder wichtigsten Instrumente der Informationsbe-schaffung im Rahmen der Einsatzvorbereitung.

    organisation

    Diese wird heutzutage oftmals aus großer Ent-fernung mittels Satelliten oder Drohnenaufklä-rung durchgeführt. Aber auch die bemannte Auf-klärung nimmt nach wie vor einen hohen Stellen-wert ein. Parallel dazu gewinnt die unbemannte Luftauf-klärung mittels Drohnen immer mehr an Bedeu-tung. Vor allem Systeme für das Gefechtsfeld,also für die taktische Ebene, gewinnen unter demDruck, Verluste am Gefechtsfeld zu vermeiden,an großer Bedeutung. Hiezu werden verschiede-ne Aufklärungssysteme wie z. B. Drohnen undCamcopter eingesetzt.

    Einsätze und ÜbungenDie Einsätze der Luftaufklärung erfolgen gemäßAufgabenspektrum sowohl im In- als auch imAusland. Derzeit befindet sich permanent einLuftaufklärer in Bosnien-Herzegowina im Einsatzfür EUFOR ALTHEA. Schwergewichtsmäßig sind Luftaufklärer beizahlreichen Übungsvorhaben des Bundesheereseingebunden, um die Aufklärung aus der Luft so-wie den Bilddienst sicherzustellen. Bei sämtlichenGroßereignissen, Katastrophen und Operationenwie z.B. der Euro 08, der LawinenkatastropheGaltür oder der periodischen Luftraumsiche-rungsoperation Dädalus wurden die Luftaufklärerdes Bundesheeres zur Unterstützung der Füh-rung eingesetzt. Besonders bemerkenswerte Ein-sätze der Luftaufklärer fanden im Jahr 1968 imZuge der CSSR-Krise, im Jahr 1991 an der Gren-ze zu Jugoslawien und 2009 im Rahmen vonKFOR im KOSOVO statt.

    MilizkräfteNicht nur für Soldaten des Präsenzstandes, son-dern auch für Milizkräfte ist es von großer Wich-tigkeit, die erlernten Kenntnisse und Fähigkeitenimmer wieder unter Beweis stellen zu können,um das Know-how zu erhalten.

    Innerhalb der Luftaufklärung wird dieser Ideedurch engen Kontakt zu den Militärbordluftbild-nern (MBLB) des Milizstandes Rechnung getra-gen. Alle MBLB müssen innerhalb von zwei Ka-lenderjahren zumindest dreißig Einsätze in ihrerFunktion absolvieren, um ihren Militärluftfahrt-personalausweis, den (MLPA)Militär-Bortluftbild-nerschein, zu erhalten. Bisher hat sich dieses System sehr gut bewährt,womit die Luftaufklärung dem Motto „Stets be-reit“ Folge leistet.

    ZusammenfassungZiel der Luftaufklärung ist, dass alle gewonneneneinsatzrelevanten Daten und Informationen inder geforderten Zeit an den Bedarfsträger in dergeeigneten Form (digital, analog) ausgewertetweitergeleitet werden.Um dieses Ziel zu erreichen, stellen folgende Kom -ponenten die Basis für die Auftragserfüllung dar:• Gewinnung von Daten mittels Sensoren (IR,

    Radar, Laser, elektrooptische Mittel) oder mit-tels Augenaufklärung,

    • Auswertung von analogen Luftbildern oder digi talen Daten,

    • Übermittlung der gewonnen digitalen Daten.Wenn das vorhandene Wissen der „Luftaufklärer“mit adäquaten Sensoren (Radar, IR, digitalen Auf-nahmemöglichkeiten) und Luftfahrzeugen in Ein-klang gebracht wird, kann die Luftaufklärung auchin robusten Einsätzen ihren Dienst erfüllen. Die Luft -auf klä rung des Bundesheeres glänzt nicht durchden neuesten Stand der Technik, kann aber durchgroßes Fachwissen und Kompetenz aufzeigen.Um diese hohe Kernkompetenz zur Unterstüt-zung der militärischen Führung weiter betreibenzu können, ist die Ausstattung mit adäquatenMitteln für die Luftaufklärung unverzichtbar.

    Obstlt Matthäus Trigler, Kdo LuUFotos: LuAufklSta

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    ausbildung

    Mit Erlass BMLS, GZ S93110/21-PersFü/2009 wurden die Durchführungs -bestimmungen für Nachhollaufbahnen neu verfügt. Im Folgenden wird über diewesentlichen Bestimmungen informiert.

    AllgemeineBestimmungenWehrpflichtige des Milizstandes und Frauen inMilizverwendung können grundsätzlich im Rah-men von Wehrdienstleistungen die Ausbildungzum Unteroffizier oder Offizier nachholen.

    Gemäß § 39 WG 2001 können Frauen im Zugeder Miliztätigkeit freiwillige Waffenübungenund Funktionsdienste leisten. Die Zuständigkeitzur Erlassung von Bescheiden nach diesem Bun-desgesetz hinsichtlich➢ Ausbildungsdienst und➢ der Miliztätigkeit von Frauen

    obliegt in erster Instanz dem HPA.

    AllgemeineVoraussetzungen➢ Geleisteter Grundwehr- oder Ausbildungs-

    dienst in der Dauer von sechs Monaten;

    ➢ Persönliche und fachliche Eignung für dieAusbildung zum Unteroffizier oder Offiziers-anwärter des Milizstandes oder Militär assis -tenz arzt/Feldarzt, Feldapotheker bzw. Mili-tärtierarzt;

    ➢ Tauglichkeit für die Kaderausbildung. Dieseist gegeben, wenn im Eignungsblatt als Stel-lungsergebnis die Wertung „Kadereignung“vorliegt;

    ➢ Beorderung in einer Einsatzfunktion. Liegtkeine Beorderung vor, so ist durch das zu-ständige Militärkommando zu prüfen, obBedarf im Befehlsbereich besteht. Bei Bedarfist die Eignung für die mögliche Beorderungim Rahmen einer freiwilligen Waffenübung(Angehörige des Milizstandes) oder einesFunktionsdienstes (Angehörige des Reserve-standes) zu prüfen.

    Bei positivem Ergebnis:a) Verfügung der Beorderung. Wehrpflichti-

    ge des Reservestandes sind gleichzeitigmit ihrer Zustimmung in den Milizstandzu versetzen.

    b) Zuleitung der Bewerbung um eine Nach-hollaufbahn an den mobverantwortlichenKommandanten (mobvKdt).

    Bei fehlendem Bedarf ist dies dem Bewerberschriftlich mitzuteilen;

    ➢ Vorliegen eines militärischen Bedarfes;

    ➢ Freiwillige Meldung zu Milizübungen.

    BewerbungBewerbungen für Nachhollaufbahnen sind schrift -lich ausschließlich beim mobvKdo, wenn keineBeorderung vorliegt, beim zuständigen Militär-kommando (Ergänzungsabteilung) einzubringen.Bewerber ohne Beorderung, welche in die Pers-Res FORMEIN aufgenommen sind, können ihreBewerbung um Nachhollaufbahn zum Unteroffi-zier beim Heerespersonalamt (HPA) oder wäh-rend eines Auslandseinsatzes beim SKFüKdo ein-bringen.

    Erledigung der BewerbungBearbeitung durch das mobvKdoa) Stellungnahme in der Bewerbung:

    – Beorderung,– Mobbedarf/geplante Verwendung,– Feststellung der persönlichen und fachli-

    chen Eignung für die angestrebte Laufbahn,– Vorschlag des Kommandanten betreffend

    Ausbildungsauflagen und Ausbildungser-satzfeststellung,

    – Leistungsbeurteilung.b) Weiterleitung der Bewerbung an das für den

    Wehrpflichtigen zuständige MilKdo (ErgAbt).Hinweis: Der Kommandant/Einsatz orga ni sationist über diese Personalangelegenheit durchdas mobvKdo zu informieren.

    EntscheidungDie Entscheidung über die Genehmigung oderAblehnung trifft grundsätzlich das zuständigeMilKdo (ErgAbt).

    1. Bearbeitung durch das MilitärkommandoDie Bearbeitung der Bewerbungen erfolgt nachder Geschäftseinteilung für die ErgAbt/MilKdo.a) Aktenergänzung durch die Ergänzungsabteilung:

    – Personendaten-Gesamtausdruck,– Ü