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AMTSBLATT DER EVANGELISCHEN KIRCHE IN MITTELDEUTSCHLAND Nr. 11 – Erfurt, den 15. November 2012 – 4. Jahrgang – Seite 277 – ISSN 2190-9865 12190 Inhalt A. GESETZE, BESCHLÜSSE, VERORDNUNGEN, VERFÜGUNGEN Ordnung des Dienstes der Krankenhausseelsorge in der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (Krankenhaus-Seelsorgeordnung) vom 18. September 2012 278 Landeskirchensteuerbeschluss der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland vom 20. November 2010 für das Kalenderjahr 2011 279 Landeskirchensteuerbeschluss der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland vom 19. November 2011 für das Kalenderjahr 2012 279 Urkunde über die Eingliederung der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Tautendorf in den Evangelisch-Lutherischen Kirchenkreis Eisenberg 280 B. PERSONALNACHRICHTEN C. STELLENAUSSCHREIBUNGEN 280 D. BEKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN Bekanntgabe des Wahlvorschlags für die Wahl einer Regionalbischöfin oder eines Regionalbischofs für den Propstsprengel Gera-Weimar 288 Bekanntgabe des Wahlvorschlags für die Wahl einer Regionalbischöfin oder eines Regionalbischofs für den Propstsprengel Meiningen-Suhl 288 Veränderungen, Aufhebungen und Errichtungen von Stellen für Pfarrerinnen, Pfarrer und ordinierte Gemeindepädagoginnen und Gemeindepädagogen im Rahmen der landeskirchlichen Festlegungen 288 Bekanntgabe und Außergeltungsetzung von Kirchensiegeln 289

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AMTSBLATTDER EVANGELISCHEN KIRCHE

IN MITTELDEUTSCHLAND

Nr. 11 – Erfurt, den 15. November 2012 – 4. Jahrgang – Seite 277 – ISSN 2190-9865 12190

Inhalt

A. GESETZE, BESCHLÜSSE, VERORDNUNGEN, VERFÜGUNGENOrdnung des Dienstes der Krankenhausseelsorge in der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland

(Krankenhaus-Seelsorgeordnung) vom 18. September 2012 278Landeskirchensteuerbeschluss der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland vom 20. November 2010

für das Kalenderjahr 2011 279Landeskirchensteuerbeschluss der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland vom 19. November 2011

für das Kalenderjahr 2012 279Urkunde über die Eingliederung der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Tautendorf

in den Evangelisch-Lutherischen Kirchenkreis Eisenberg 280

B. PERSONALNACHRICHTEN

C. STELLENAUSSCHREIBUNGEN 280

D. BEKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGENBekanntgabe des Wahlvorschlags für die Wahl einer Regionalbischöfin oder eines Regionalbischofs

für den Propstsprengel Gera-Weimar 288Bekanntgabe des Wahlvorschlags für die Wahl einer Regionalbischöfin oder eines Regionalbischofs

für den Propstsprengel Meiningen-Suhl 288Veränderungen, Aufhebungen und Errichtungen von Stellen für Pfarrerinnen, Pfarrer und

ordinierte Gemeindepädagoginnen und Gemeindepädagogen im Rahmen der landeskirchlichen Festlegungen 288Bekanntgabe und Außergeltungsetzung von Kirchensiegeln 289

Seite 278 Amtsblatt Nr. 11 – 15. November 2012

A. GESETZE, BESCHLÜSSE, VERORDNUNGEN, VERFÜGUNGEN

Ordnung des Dienstes der Krankenhausseelsorge in der

Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland(Krankenhaus-Seelsorgeordnung)

Vom 18. September 2012

Das Kollegium des Landeskirchenamtes der EvangelischenKirche in Mitteldeutschland hat aufgrund von Artikel 63 Absatz 2 Nummer 1 und 2 der Verfassung der EvangelischenKirche in Mitteldeutschland (Kirchenverfassung EKM –KVerfEKM) vom 5. Juli 2008 (ABl. S. 183) die folgendeOrdnung beschlossen:

I.Allgemeines

§ 1 Grundlagen der Krankenhausseelsorge

Die Krankenhausseelsorge ist ein besonderer Dienst christli-cher Seelsorge und Verkündigung, der unbeschadet der Ver-pflichtung der Einzelgemeinde und der Kirchenkreise, in derGesamtverantwortung der Evangelischen Kirche in Mittel-deutschland erfüllt wird. Sie ist unmittelbarer Ausdruck desAuftrags der Kirche zum Dienst an den Menschen. Die Kran-kenhausseelsorge will im Gespräch und in gottesdienstlicherGemeinschaft Patientinnen und Patienten Hilfe zur Annahmeund zur Überwindung von Krankheit und Leid vermitteln. Siebezieht in ihrer Arbeit die Mitarbeitenden des Krankenhausesein.

§ 2 Rechtsgrundlage

Die Krankenhausseelsorge steht unter dem in Verfassung undStaatskirchenverträgen gewährleistetem Schutz des Rechts auffreie Religionsausübung und ist vom Selbstbestimmungsrechtder Kirchen umfasst. Verfassungsrechtlich gewährleistete Vo-raussetzung für eine dem Selbstverständnis gerecht werdendeKrankenhausseelsorge ist, dass Krankenhausseelsorgerinnenund Krankenhausseelsorger 1. freien Zugang zu den Patientinnen und Patienten haben,2. über die Anwesenheit evangelischer Patientinnen und

Patienten und anderer Personen, die Seelsorge wünschen,Mitteilung erhalten,

3. Räumlichkeiten für Seelsorge und Gottesdienst zur Verfü-gung haben.

§ 3Zusammenarbeit im Krankenhaus

Die Krankenhausseelsorgerinnen und Krankenhausseelsorgersind in Zusammenarbeit mit der Krankenhausleitung und denMitarbeitenden des Krankenhauses tätig. Sie arbeiten in öku-menischer Gemeinschaft und ermöglichen den umliegendenKirchengemeinden die Teilnahme und Mitwirkung.

II.Dienst der Krankenhausseelsorge

§ 4 Anwesenheit

Krankenhausseelsorgerinnen und Krankenhausseelsorger sol-len regelmäßig im Krankenhaus anwesend sein. Sie sind ver-antwortlich, ihre Erreichbarkeit so abzusichern, dass Patien-tinnen und Patienten die Seelsorge leicht und verlässlich inAnspruch nehmen können und Mitarbeitende Zugang zurSeelsorge vermitteln können.

§ 5 Andachten und Gottesdienste

(1) Es sollen regelmäßig Gottesdienste gehalten werden. Da-rüber hinaus können auf den Stationen und in Krankenzim-mern Andachten angeboten werden. In Krankenzimmern fin-den Andachten nur im Einverständnis mit den Patientinnenund Patienten statt.(2) Die Gottesdienste und Veranstaltungen in den Kranken-häusern sollen für die umliegenden Kirchengemeinden offensein.

§ 6 Abendmahl und Taufe

(1) Für Abendmahl und Taufe gelten die Regelungen der Lebensordnungen, wie sie in der Evangelischen Kirche inMitteldeutschland Gültigkeit haben.(2) Erbittet eine Patientin oder ein Patient das Abendmahl fürsich, sollen nach Möglichkeit auch Angehörige zur Teilnahmeeingeladen werden.(3) Taufen sollen in der Regel in der Heimatgemeinde vorge-nommen werden. Bei Nottaufen soll nach Möglichkeit dasEinverständnis beider Elternteile eingeholt werden. Die Mit-teilung über den Vollzug der Taufe an die zuständige Kirchen-gemeinde übernimmt die Krankhausseelsorgerin oder derKrankenhausseelsorger.

§ 7 Krankenpflegeschulen

Soweit vorhanden gehört die Mitwirkung im Unterricht in denKrankenpflegeschulen zu den regelmäßigen Dienstaufgabender Krankenhausseelsorgerinnen und Krankenhausseelsorger.

III.Personalrechtliche Bestimmungen

§ 8 Stellenplanung

Die Zuständigkeit für die Errichtung von Stellen liegt beimKirchenkreis. Als Richtwert gilt ein Schlüssel von 800 Kran-kenhausbetten für eine Stelle mit vollem Dienstumfang. ImEinzelfall ist zu prüfen, ob die besondere Ausrichtung einesKrankenhauses einen geringeren Bettenschlüssel erforderlichmacht.

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§ 9Zugang und Fortbildung

(1) Hauptamtliche Krankenhausseelsorge wird in der Regelvon ordinierten Pfarrerinnen und Pfarrern mit entsprechenderZusatzqualifikation wahrgenommen. Andere Mitarbeitendemit entsprechender Zusatzqualifikation können mit der Kran-kenhausseelsorge beauftragt werden. Die Regelungen des § 10Prädikanten- und Lektorengesetz sind zu beachten. (2) Vor Aufnahme eines hauptamtlichen Dienstes in derKrankenhausseelsorge soll ein anerkannter Grundkurs in derSeelsorgeausbildung besucht werden. Krankenhausseelsorge-rinnen und Krankenhausseelsorger sind verpflichtet, regel -mäßig Fortbildungsmöglichkeiten in ihrem Fachgebiet ent-sprechend der geltenden Verordnung über die Fort- und Wei-terbildung von Mitarbeitenden in der Evangelischen Kirche inMitteldeutschland wahrzunehmen.(3) Die Teilnahme am Konvent für Krankenhausseelsorgeund die Inanspruchnahme von Supervision entsprechend dergültigen Supervisionsverordnung der Evangelischen Kirche inMitteldeutschland ist Dienstpflicht.

§ 10Zuordnung im Kirchenkreis

Krankenhausseelsorgerinnen und Krankenhausseelsorger ge-hören dem Konvent der Mitarbeitenden im Verkündigungs-dienst eines Kirchenkreises an. Bei der Bildung von Gremienim Kirchenkreis soll darauf geachtet werden, dass der Dienst-bereich Sonderseelsorge beteiligt wird.

§ 11Dienst- und Fachaufsicht

(1) Die Dienstaufsicht über die Krankenhausseelsorgerinnenund Krankenhausseelsorger führt der Anstellungsträger. (2) Die Fachaufsicht nimmt das zuständige Referat im Lan-deskirchenamt der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschlandwahr.(3) Die Aufgaben, Rechte und Pflichten der Krankenhaus -seelsorgerinnen und Krankenhausseelsorger sind in einerDienstanweisung zu regeln. Diese wird im Zusammenwirkenmit der Fachaufsicht erstellt und von der dienstaufsichtsfüh-renden Stelle erteilt.

IV.Schlussbestimmungen

§ 12Inkrafttreten

Diese Ordnung tritt am 1. Oktober 2012 in Kraft.

Erfurt, den 18. September 2012(5611-01)

Das Landeskirchenamt Brigitte Andraeder Evangelischen Kirche Präsidentinin Mitteldeutschland

Evangelische Kirche in MitteldeutschlandLandeskirchensteuerbeschluss

für das Kalenderjahr 2011

Vom 20. November 2010

Aufgrund von § 7 Absatz 1 des Kirchengesetzes über die Er-hebung von Kirchensteuern (Kirchensteuerordnung) in derEvangelischen Kirche in Mitteldeutschland vom 16. Novem-ber 2008 (ABl. S. 317), geändert durch Verordnung vom 19. Juni 2009 (ABl. S. 307), hat die Landessynode folgendenBeschluss gefasst:

Der Landeskirchensteuerbeschluss für die Kalenderjahre 2009und 2010 vom 24. Januar 2009 (ABl. S. 308) gilt für das Ka-lenderjahr 2011 fort.

Drübeck, den 20. November 2010(6511-2)

Die Landessynode der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland

Stellvertreter der Landesbischöfin Wolf von MarschallDr. Hans Mikosch PräsesRegionalbischof

Evangelische Kirche in MitteldeutschlandLandeskirchensteuerbeschluss

für das Kalenderjahr 2012

Vom 19. November 2011

Aufgrund von § 7 Absatz 1 des Kirchengesetzes über die Erhebung von Kirchensteuern (Kirchensteuerordnung) in derEvangelischen Kirche in Mitteldeutschland vom 16. Novem-ber 2008 (ABl. S. 317), geändert durch Verordnung vom 19. Juni 2009 (ABl. S. 307), hat die Landessynode folgendenBeschluss gefasst:

Der Landeskirchensteuerbeschluss für die Kalenderjahre 2009und 2010 vom 24. Januar 2009 (ABl. S. 308) gilt für das Kalenderjahr 2012 fort.

Erfurt, den 19. November 2011(7511-03)

Die Landessynode der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland

Ilse Junkermann Wolf von Marschall Landesbischöfin Präses

Seite 280 Amtsblatt Nr. 11 – 15. November 2012

Urkunde

Eingliederung der Evangelisch-LutherischenKirchengemeinde Tautendorf

in den Evangelisch-LutherischenKirchenkreis Eisenberg

Aufgrund von Artikel 34 Absatz 3 der Verfassung der Evange-lischen Kirche in Mitteldeutschland (Kirchenverfassung EKM– KVerfEKM) vom 5. Juli 2008 (ABl. S. 183) hat der Landes-kirchenrat der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland am14. September 2012 auf Antrag der Kreissynoden der Evange-lisch-Lutherischen Kirchenkreise Eisenberg und Gera Folgen-des beschlossen:

§ 1

Die Kirchengemeinde Tautendorf aus dem Kirchenkreis Gerawird in den Kirchenkreis Eisenberg eingegliedert.

§ 2

Die Eingliederung erfolgt mit Wirkung zum 1. Januar 2013.

Erfurt, den 19. September 2012 (1312)

L. S.

Der Landeskirchenrat Ilse Junkermannder Evangelischen Kirche Landesbischöfinin Mitteldeutschland

C. STELLENAUSSCHREIBUNGEN

Bewerbungsfrist:Wir bitten, die Bewerbungsfrist zu beachten. Sie läuft, soweitder Ausschreibungstext selbst keine abweichenden Angabenenthält, von der Veröffentlichung an bis zum Ende des Folge-monats. Maßgeblich für die Einhaltung der Bewerbungsfristist der Eingang der Bewerbung im Landeskirchenamt (nichtder Poststempel).Bewerbungsweg:Alle Bewerbungen sind an das Landeskirchenamt der EKM(Referat Personaleinsatz, P2) einzureichen.Bewerbungsunterlagen:Die Bewerbungen sind formlos unter Beifügung eines Le-benslaufes und mit einer Begründung (unter eventueller Aus-führung zu bisherigen oder geplanten Schwerpunkten in derArbeit) einzureichen.Bewerbungen von Pfarrerinnen und Pfarrern, die noch nichtfünf Jahre Inhaber einer Pfarrstelle sind, können in begründe-ten Fällen vom Landeskirchenamt auf Antrag zugelassen wer-den.

Ausgeschrieben bzw. nochmals ausgeschrieben werden folgende Pfarrstellen:1. Kreispfarrstelle für Gemeindepädagogik im Kirchenkreis

Eisleben-Sömmerda2. Pfarrstelle des Kirchengemeindeverbandes (KGV)

„Am Hakel“3. Gemeindepädagogische MitarbeiterInnenstelle für die

Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Familien in den

Pfarrbereichen Egeln und Am Hakel (Region Mitte) imEv. Kirchenkreis Egeln

4. Pfarrstelle Hellingen-Rieth5. Pfarrstelle Kaltennordheim/Rhön6. Pfarrstelle Themar

Zu 1.:Kreispfarrstelle für Gemeindepädagogik im KirchenkreisEisleben-SömmerdaKirchenkreis: Eisleben-SömmerdaPropstsprengel: Halle-WittenbergStellenumfang 100 ProzentDienstort: EislebenDienstwohnung: freie Wahl möglich/Wohnung kann auch ge-stellt werdenDienstbeginn: sofort möglich

Im Evangelischen Kirchenkreis Eisleben-Sömmerda ist zumnächstmöglichen Zeitpunkt die Kreispfarrstelle für Gemeinde-pädagogik zu besetzen.Das Aufgabengebiet besteht zu 50 Prozent in der Referenten-tätigkeit für die Arbeit mit Kindern und Familien im gesamtenKirchenkreis und zu 50 Prozent in der gemeindepädagogi-schen Tätigkeit in der Region Eisleben.

Arbeitsschwerpunkte für die Referentenstelle:– fachliche Begleitung und Beratung der haupt- und neben-

beruflichen Mitarbeiter/innen im Arbeitsfeld– Erarbeitung von Dienstanweisungen– Beratung bei Einsatz von Mitarbeiter/innen (Personal -

planung und Stellenbesetzung)– Verantwortung für fachspezifische Konventsarbeit und die

Fort- Weiterbildung der Gemeindepädagoginnen/en– Planung und Einsatz der Finanzmittel des Kirchenkreises

für den Verantwortungsbereich– beratendes Mitglied im Kreiskirchenrat und im Leitungs-

kreis– Wahrnehmen der Situation von Kindern mit kirchlicher

wie auch nichtkirchlicher Sozialisation– Durchführung von Mitarbeitendenjahresgesprächen

Arbeitsschwerpunkte für die regionale gemeindepädagogischeArbeit:– Neugestaltung der Arbeit mit Kindern, Familien und

Jugendlichen in der Region Eisleben mit dem ZentrumLutherstadt Eisleben

– Weiterführung der vorhandene Arbeitsschwerpunkte, wiez. B. die Arbeit in kommunalen Kindergärten oder Kinderbibeltage

– Vernetzung der verschiedenen Angebote in der Region– Entwicklung neuer Angebote/Projekte für unterschiedli-

che Zielgruppen

Wir suchen eine Mitarbeiterin/einen Mitarbeiter, die/der:– Freude an der Mitgestaltung, Begleitung und konzeptio-

nellen Weitergestaltung der gemeindepädagogischen Arbeit mit Kindern und Familien in der Region und imKirchenkreis hat.

– gemeinde- und/oder religionspädagogische Erfahrungenund Qualifikationen besitzt.

– Kommunikations- und Leitungskompetenzen hat bzw. bereit ist, sich diese anzueignen.

– gemeindepädagogische Verantwortung für den Verkündi-gungsdienst übernimmt.

– einen kooperativen Arbeitsstil mitbringt und die Fähigkeithat, die Entwicklung des gemeindepädagogischen Arbeitsfeldes kritisch und konstruktiv zu reflektieren.

Amtsblatt Nr. 11 – 15. November 2012 Seite 281

Weitere Informationen sind zu erfragen bei:• dem ersten stellvertretenden Superintendenten Pfarrer

Christoph Hellmich, Tel.: 03475 633586, E-Mail: [email protected]

Zu 2.:Pfarrstelle des Kirchengemeindeverbandes (KGV) „Am Hakel“Kirchenkreis: EgelnPropstsprengel: Stendal-MagdeburgStellenumfang: 50 ProzentDienstwohnung: vorhanden (Pfarrhaus Groß Börnecke)Dienstbeginn: ab sofortGemeindeglieder: 650Predigtstätten: 3Besetzungsrecht: Wahlrecht der Kirchengemeinde

Zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist die Pfarrstelle für denKirchengemeindeverband (KGV) „Am Hakel“ im Umfangvon 50 Prozent neu zu besetzen. Unser Pfarrbereich liegt inder Magdeburger Börde und gehört zum Kirchenkreis Egeln(Propstsprengel Stendal-Magdeburg). Er umfasst die Kirchen-gemeinden Groß Börnecke (Dienstsitz), Schneidlingen (1 km)und Cochstedt (3 km). Im voll sanierten Pfarrhaus Groß Börn-ecke steht eine 178 m² große Dienstwohnung mit sechs Zim-mern, Küche und Bad zur Verfügung; zum Grundstück gehörtein kleiner Pfarrgarten. Im Ort befinden sich Kinderkrippe, Kindergarten, Grund-schule, die Sparkasse, eine Arzt- und Zahnarztpraxis und guteEinkaufsmöglichkeiten. Unser Kirchengemeindeverband liegtzentral in der Mitte Sachsen-Anhalts (10 km bis zur StadtStaßfurt, 17 km bis Aschersleben, 35 km bis zur Landeshaupt-stadt Magdeburg, 60 km bis Wernigerode/Harz).

Zur Gemeindearbeit:Die drei Gemeinden sind sehr aktiv und organisieren vielesselbständig, so z. B. bei Bedarf Gottesdienste (eine ausgebil-dete Lektorin zusammen mit weiteren Gemeindegliedern), Bibelabende, Frauen- und Gesprächskreise. Ein ehrenamtli-cher Organist begleitet unsere Gottesdienste.

Erwartungen:Von der zukünftige Pfarrerin/dem zukünftigen Pfarrer erwarten wir, dass sie/er:– im lebendigen Glauben an Jesus Christus steht und das

Anliegen hat, dass Menschen eine persönliche Beziehungzu Jesus Christus finden

– mit der Gemeinde lebt– lebendige Gottesdienste in unterschiedlichen Formen

feiern möchte– Impulse in der Arbeit mit Konfirmanden, Kindern/Jugend

und Familien einbringt– wertschätzend, gewinnend und offen auf die Menschen

zugeht, ihnen auf Augenhöhe begegnet und sie in ihrer jeweiligen Lebenssituation abholt und begleitet

– das Gemeindeleben motiviert, kreativ und teamfähigpflegt

– die Ziele in Zusammenarbeit mit dem Gemeindekirchen-rat definiert

– in einem Team von mehreren ehrenamtlichen Mitarbeite-rinnen und Mitarbeitern arbeitet bzw. sie in ihrer Arbeitunterstützt

– sich auf die gewachsenen Strukturen in der Gemeindeeinlässt und bereit ist, gemeinsam neue Konzepte zu ent-wickeln

– gern seelsorgerliche Kontakte aufbaut und pflegt

– organisatorische Aufgaben wahrnimmt und abgeben kann,zielbewusst und qualitätsorientiert denkt

– mit den angrenzenden Landeskirchen Kontakte pflegt– die Bereitschaft mitbringt, sich in die soziale Strukturen

unserer Dorfgemeinschaften einzubinden– Kontakte zur politischen Gemeinde, den Vereinen, denen

Freiwilligen Feuerwehren etc. pflegt

Angaben über den Dienstauftrag:– Gottesdienste an Sonn- und Feiertagen je Gemeinde

14-tägig– Seelsorge und Kasualien – Besuchsdienst– Konfirmandenarbeit– Familienarbeit– Frauenhilfe

Unterstützung für den Pfarrer durch den Gemeindekirchenrat:– regelmäßige GKR-Sitzungen– Gründung von Ausschüssen für aktuelle Projekte – Vorbereitung von Höhepunkten im Kirchenjahr

Eine Besetzung der Pfarrstelle ist im Fall eines Pfarrerehepaa-res auch im Zusammenhang mit der Besetzung der PfarrstelleAschersleben (100 Prozent, Amtsblatt 5/12) oder der baldigenAusschreibung der Pfarrstelle Egeln (100 Prozent) möglich. Gegebenenfalls kann die 50 Prozent Pfarrstelle im Kirchenge-meindeverband „Am Hakel“ mit der gemeindepädagogischenArbeit in der Region kombiniert werden, so dass sich ein vol-ler Stellenumfang ergeben würde.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?Dann melden Sie sich bei uns.

Weitere Informationen erhalten Sie unter:• Superintendent Matthias Porzelle, Tel.: 039268 98823,

E-Mail: [email protected] • Jörg Biedermann GKR, Tel.: 0171 6805693,

E-Mail: [email protected]• Klaus Kluck stellv. GKR, Tel.: 0151 16729875,

E-Mail: [email protected]• Petra Pollnow Pfarramtssekretariat, Tel.: 0162 1003102,

E-Mail: [email protected]

Zu 3.:Gemeindepädagogische MitarbeiterInnenstelle für die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Familien in denPfarrbereichen Egeln und Am Hakel (Region Mitte) imEv. Kirchenkreis Egeln

Nach der Neugliederung des gemeindepädagogischen Diens-tes im Ev. Kirchenkreis Egeln ist für den Kirchengemeinde-verband „Am Hakel“ (Groß Börnecke, Schneidlingen, Coch-stedt) und den Pfarrbereich Egeln (Egeln, Egeln-Nord, Etgers-leben, Hakeborn, Tarthun, Unseburg, Westeregeln, Wolmirs -leben) eine 50 Prozent Stelle im gemeindepädagogischenDienst neu zu besetzen.Zielgruppen sind Kinder, Jugendliche und Familien.

Im Einzelnen ergeben sich folgende Aufgaben:– Bedarfsanalyse– regelmäßig stattfindende Kindergruppen– zeitlich und inhaltlich begrenzte Angebote (Projekte)– Mitwirkung bei Gottesdiensten für verschiedene Ziel-

gruppen– Kommunikation mit den Gemeindkirchenräten zu den

einzelnen Vorhaben– Zusammenarbeit mit den örtlichen Kindertageseinrich-

tung

Seite 282 Amtsblatt Nr. 11 – 15. November 2012

Unser Angebot:– Begleitung der Arbeit durch das Bildungsreferat– Einbindung in den Konvent der gemeindepädagogischen

MitarbeiterInnen– kollegiale Beratung – Fort- und WeiterbildungsmöglichkeitenAnstellungsträger ist der Ev. Kirchenkreis Egeln. Wir sind unsbewusst, dass es sich um eine 50 Prozent Anstellung handeltund damit auch nur begrenzte Handlungsmöglichkeiten zurVerfügung stehen.

Gegebenenfalls kann die 50 Prozent Pfarrstelle im Kirchenge-meindeverband Am Hakel mit der gemeindepädagogischenArbeit in der Region kombiniert werden, so dass sich ein vol-ler Stellenumfang ergeben würde. Auch Ehepaare mit entspre-chender Qualifikation sind willkommen!

Weitere Informationen über:• den Ev. Kirchenkreis Egeln, Pfr. Raimund Müller-Busse,

Kirchtor 25, 39171 Sülzetal, Tel.: 039205 69286, E-Mail: [email protected]

oder• den Superintendenten Matthias Porzelle,

Stadtkirchhof 2, 39235 Egeln, Tel.: 039268 98823,E-Mail: [email protected]

Zu 4.:Pfarrstelle Hellingen-RiethKirchenkreis: Hildburghausen-EisfeldPropstsprengel: Meiningen-SuhlStellenumfang: 100 ProzentGemeindeglieder: 929Predigtstätten: 5Dienstsitz: HellingenDienstwohnung: vorhandenDienstbeginn: baldmöglichstBesetzungsrecht: durch die Kirchengemeinde

Die Pfarrstelle Hellingen mit den Kirchengemeinden Hellin-gen, Rieth, Schweickershausen, Poppenhausen und Käßlitz istzum nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen. Der Dienst teiltsich in 75 Prozent pfarramtlich-gemeindlichen Dienst und einen Dienstauftrag von 25 Prozent in der Arbeit mit Jugend-lichen im Kirchenkreis, insbesondere in der Region des Held-burger Unterlands.Hellingen liegt in dem landschaftlich schönen Unterland desLandkreises Hildburghausen, südlich des Thüringer Waldes,20 km von Coburg und 50 km von Meiningen (Kreiskirchen-amt) entfernt. In der Nähe besteht Anbindung an die Autobah-nen 71 und 73 sowie in Lichtenfels (40 km) an den ICE-Ver-kehr. Die Kirchengemeinden sind volkskirchlich geprägt (Kir-chenmitgliedschaft rund 75 Prozent).Die fünf Gemeinden mit je einer eigenen Kirche zählen 929Gemeindeglieder und werden derzeit von eigenen Gemeinde-kirchenräten geleitet. Darin arbeiten 33 Kirchenälteste mit,die für eine aktive, zuverlässige Unterstützung der Pfarre-rin/des Pfarrers aufgeschlossen sind. Die Kirchen sind in gu-tem Zustand. Die Friedhöfe befinden sich in Trägerschaft derKirchengemeinden, in einer der Gemeinden wird er von derKommune verwaltet.Sonntäglich finden zwei bzw. drei Gottesdienste im Kirch-spiel statt. Sonstige Gemeindeveranstaltungen: monatlicherBibelgesprächskreis in einer Gemeinde, Konfirmandenarbeit,Bibelwoche in allen Gemeinden, Martinstag, Weltgebetstag,Kirchenfeste, kirchenmusikalische Veranstaltungen, Gemein-denachmittage.

An der Gottesdienstgestaltung und den Kasualien wirken eh-renamtliche Organistinnen und Chöre mit. Die Christenlehrewird von einem gemeindepädagogischen Mitarbeiter erteilt.Eine Verwaltungskraft steht stundenweise über den Kirchen-kreis zur Verfügung. In jeder Gemeinde leisten die Kirchenäl-testen ehrenamtlichen Küsterdienst. Bisher ist eine Kirchenge-meinde an die BuKaSt angeschlossen; in den anderen sind eh-renamtliche Kirchrechnungsführer tätig.Die Bürgermeister der Orte bieten gern ihre Zusammenarbeitan.

Amtshandlungen im Kirchspiel im Durchschnitt der letztendrei Jahre:13 Taufen, 5 Konfirmanden, 5 Trauungen, 16 Beerdigungen.

Die bis zum Einzug vollständig sanierte Wohnung der Stellen-inhaberin/des Stelleninhabers befindet sich im ersten Oberge-schoss des Pfarrhauses von Hellingen (6 Zimmer, Küche,Bad); im Erdgeschoss Amtszimmer, Gemeindesaal, Archiv,zwei Büroräume und Gemeindeküche. Zum Pfarrhaus gehö-ren Nebengebäude mit einer PKW-Unterstellmöglichkeit undein Garten. Zwei weitere Gemeinden besitzen eigene Pfarr-häuser mit sanierten Gemeinderäumen.Am Wohnort befinden sich Einkaufsmöglichkeit, Diakonie-Kindergarten und Grundschule. Schulstandorte in der Umge-bung: Heldburg (4 km entfernt) – Regelschule, Hildburghau-sen und Coburg (jeweils rund 20 km entfernt) – Gymnasium,Haubinda – Hermann-Lietz-Schule als private Grund-, Haupt-,Real- und Fachoberschule. In Heldburg sind Arztpraxen, Apotheke, Einkaufszentren und Bankfilialen. In der näherenUmgebung befinden sich drei Thermalbäder.Die Gemeinden des Kirchspiels haben die Vorstellung, dassdie künftige Pfarrerin/der Pfarrer Bewährtes weiterführt unddie eigenen Erfahrungen und Schwerpunkte als neue Akzenteeinbringt. Dabei wird eine Vertrautheit mit den Gegebenheitendes ländlichen Raums hilfreich sein. Die biblische Botschaftverkündigen Sie mit Freude und Klarheit; Sie sind mit Lei-denschaft Pfarrerin bzw. Pfarrer und leiten die Gemeinde mitdem Wort Gottes. Sie sind Ansprechpartner und Seelsorger füralle Generationen in der Gemeinde. Sie teilen gern das Lebender Kirchengemeinde.Einen Schwerpunkt und ein besonderes Anliegen bei Ihrer Tätigkeit sehen Sie in der Arbeit mit Jugendlichen. In diesemBereich werden Sie mit in dem Verbund „Evangelische Ju-gend Werratal“ und im Team mit dem Kreisjugendpfarrer unddem Jugendwart des Kirchenkreises zusammenarbeiten.

Auskünfte erteilen:• Superintendent Kühne, Tel.: 03685 706602• Kirchenältester Robert Beyer, Tel.: 036871 288-28• Kreisjugendpfarrer Schwesig, Tel.: 03685 700653

Zu 5.:Pfarrstelle: Kaltennordheim/Rhön Kirchenkreis: Bad Salzungen/DermbachPropstsprengel: Meiningen-SuhlStellenumfang: 100 Prozent Gemeindeglieder: bisher 935, Pfarrbereich wird erweitert wer-denDienstbeginn: baldmöglichstBesetzung: durch das Landeskirchenamt

Die Pfarrstelle Kaltennordheim ist zum nächstmöglichen Zeit-punkt wieder zu besetzen.Der Pfarrort hat ca. 1 750 Einwohner und liegt inmitten derlandschaftlich reizvollen Rhön (25 km nach Meiningen und

Amtsblatt Nr. 11 – 15. November 2012 Seite 283

nach Bad Salzungen, 45 km nach Fulda). Kaltennordheim istdas Zentrum der Verwaltungsgemeinschaft „Oberes Feldatal“.Am Ort befinden sich eine Grund- und Regelschule, Musik-schule, das Gymnasium im Nachbarort. Es gibt einen Kinder-garten, Seniorenclub, Ärzte, Apotheke, Banken, Einkaufs-märkte und ein Schwimmbad. Mehrere Vereine prägen dasStadtleben. Dabei hat auch die Kirchgemeinde ihren festenPlatz. Ortstypisch ist der alljährliche „Heiratsmarkt“ zuPfingsten.

Kirchliche Gebäude: Stadtkirche, Friedhofskirche, Gemeindehaus, PfarrhausGottesdienste sind sonntäglich in der Kirche und 14-tägig imSeniorenpark. Das bisherige Unikum wird im Zuge der Strukturveränderungder nächsten Jahre erweitert werden.

Wohnverhältnisse: Das Pfarrhaus liegt neben der Stadtkirche. Es wurde 2003komplett saniert. Garage, Gemeindehaus, Nebengebäude undKirche und der kleine Fluss Felda umgrenzen den Garten.Erdgeschoss: Amtszimmer, Büro, Archiv, Sitzungszimmer, einGästezimmer, Toilette.Obergeschoss: Küche, Bad, Esszimmer, Wohnzimmer, Schlaf-zimmer, Kinderzimmer. Ausbaufähiger Boden

Die Amtshandlungen der letzten Jahre:2010 2011

Taufen 11 10Konfirmanden 5 9Trauungen 0 5Bestattungen 11 11

Gemeindekreise: Junge Gemeinde, monatlicher Gemeindenachmittag, Posau-nenchor, Kirchenchor.Die Arbeit mit Kindern (Christenlehre oder andere Formen)wird vom Pfarrstelleninhaber verantwortet.

Mitarbeiter: Ehrenamtliche Organisten, ehrenamtliche Chorleiter, stunden-weise Verwaltungskraft, zwei ehrenamtliche Gemeindehelfe-rinnen (Seniorenkreis) Küsterin, Kirchenälteste übernehmenLektorendienste.

Besonders wichtig ist der Gemeinde die Pflege des Sonntags-gottesdienstes und der Bestand der Chöre, die regelmäßig dieGottesdienste bereichern.Im Kirchenjahr werden viele Stationen mit großer Beteiligunggefeiert (Adventssingen, Weltgebetstag, Aschermittwoch,Schulanfängergottesdienst, Reformationstag, Martinstag). DieGemeinde ist sangesfreudig. Erwartet wird daneben ein kontinuierliches Angebot für Kin-der und junge Familien.Wünschenswert ist auch eine Form des Kindergottesdienstes.

Die Pfarrerin/der Pfarrer ist eingebunden in das Team der„Hohen Rhön/Feldatal“.Lange Tradition hat ein monatlicher Frühstückstreff in der Region, bei dem Vertretungsdienste zuverlässig geregelt undgemeinsame Projekte verabredet werden.

Auch die benachbarte Pfarrstelle Kaltensundheim ist dem-nächst zu besetzen. Deshalb besteht auch die Möglichkeit fürein Pfarrehepaar, beide Stellen zu übernehmen.

Für Rückfragen stehen zur Verfügung:• Superintendent Dr. Ulrich Lieberknecht Bad Salzungen,

Tel.: 03695 623680, E-Mail: [email protected]

• Vakanzverwalterin Elke Krtschil Fischbach, Tel.: 036966 84311

• Kirchenältester Karl-Bernhardt Müller, Tel.: 036966 83349

Zu 6.:Pfarrstelle ThemarKirchenkreis: Hildburghausen-EisfeldPropstsprengel: Meiningen-SuhlStellenumfang: 100 ProzentGemeindeglieder: 1 033Predigtstätten: 4Dienstsitz: ThemarDienstwohnung: vorhandenDienstbeginn: baldmöglichstBesetzungsrecht: durch das Landeskirchenamt

Die Pfarrstelle Themar mit den Kirchengemeinden Themar,Henfstädt und Lengfeld ist zum nächstmöglichen Termin zubesetzen.Themar liegt in dem landschaftlich schönen Werratal desLandkreises Hildburghausen, südlich des Thüringer Waldes,20 km von Meiningen (Kreiskirchenamt) entfernt. In derNähe (12 km) besteht Anbindung an die Autobahnen 71 und73. Themar ist an den Regionalverkehr der Bahn angeschlos-sen.Die drei Kirchengemeinden mit je einer eigenen Kirche zäh-len 1 033 Gemeindeglieder und werden derzeit von eigenenGemeindekirchenräten geleitet. Darin arbeiten 15 Kirchenäl-teste mit, die für eine aktive, zuverlässige Unterstützung derPfarrerin/des Pfarrers aufgeschlossen sind. Die Kirchen sindin gutem Zustand; am Kirchturm Themar sind größere Bauar-beiten in Vorbereitung. Zur Kirchengemeinde Themar gehörendie Dörfer Wachenbrunn (eigene Kirche) und Kloster Veßra(Nutzung der Henneberger Kapelle) sowie die Dörfer Ehren-berg, Grimmelshausen und Tachbach (ohne Kirchen). DieFriedhöfe befinden sich in kommunaler Trägerschaft. In The-mar werden die Trauerfeiern in der Friedhofskirche gehalten,die in kirchlichem Besitz ist.Sonntäglich finden zwei Gottesdienste im Kirchspiel statt.Sonstige Gemeindeveranstaltungen: Bibelgesprächskreis,Konfirmandenarbeit, Bibelwoche, Martinstag, Weltgebetstag,Kirchenfeste, kirchenmusikalische Veranstaltungen, Gemein-denachmittage.Ehrenamtliche Organistinnen/Organisten für die Gottesdienst-gestaltung und die Kasualien werden zur Zeit gesucht. DerKirchenchor wird vom Kreiskantor aus Hildburghausen gelei-tet. Die Christenlehre wird von einer gemeindepädagogischenMitarbeiterin erteilt. Eine Verwaltungskraft steht stundenweiseüber den Kirchenkreis zur Verfügung. In jeder Gemeinde wirdder Küsterdienst ehrenamtlich geleistet. Die Kirchengemein-den haben ehrenamtliche Kirchrechnungsführer.Die Bürgermeister der Orte bieten gern ihre Zusammenarbeitan.

Amtshandlungen im Kirchspiel im Durchschnitt der letztendrei Jahre:6 Taufen, 3 Konfirmanden, 2 Trauungen, 15 Beerdigungen.

Die bis zum Einzug vollständig instandgesetzte Wohnung derStelleninhaberin/des Stelleninhabers befindet sich im erstenObergeschoss des Pfarrhauses von Themar (4 1/2 Zimmer,Küche, Bad); im Erdgeschoss Amtszimmer, Gemeindesaalund Gemeindeküche. Garage und Garten sind vorhanden.Im Wohnort befinden sich Arztpraxen, Apotheke, Einkaufs-zentren und Bankfilialen, Kindergarten sowie Grund- und Re-gelschule. Schulstandorte in der Umgebung: Hildburghausen,

Seite 284 Amtsblatt Nr. 11 – 15. November 2012

Schleusingen und Meiningen – Gymnasium, Haubinda – Hermann-Lietz-Schule als private Grund-, Haupt-, Real- undFachoberschule.Die Gemeinden des Kirchspiels haben die Vorstellung, dassdie künftige Pfarrerin/der Pfarrer die eigenen Erfahrungen undSchwerpunkte als neue Akzente einbringt und Bewährtes wei-terführt. Sie oder er soll Ansprechpartner und Seelsorger füralle Generationen in der Gemeinde sein und gern das Lebender Kirchengemeinde teilen.

Auskünfte erteilen:• Superintendent Dr. Kühne, Tel.: 03685 706602• Kirchenälteste Gisela Sommer, Tel.: 036873 60891

Sonstige Stellen

Kirchlicher Dienst an Urlaubsorten im europäischen Ausland 2013

Das Kirchenamt der EKD sucht für den kirchlichen Dienst anUrlaubsorten in Europa in den Monaten Juni bis SeptemberPfarrerinnen und Pfarrer im aktiven Dienst oder im Ruhe-stand, die eine solche Tätigkeit nebenamtlich übernehmenwollen.Zur Vorbereitung auf die Urlaubsseelsorge lädt das Kirchen-amt der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) die mitder Urlaubsseelsorge beauftragten Pfarrerinnen und Pfarrer zueiner eintägigen Veranstaltung ins Michaeliskloster nach Hildesheim ein. Aufgeteilt nach Urlaubsregionen findet dieTagung in der Zeit vom 22. bis 26. April 2013 statt.

Auskünfte erteilen:• Tel.: 0511 2796(0), Frau Gawarecki -133,

Herr Theiler -138, Telefax: 0511 2796 725, E-Mail: [email protected]

Liste der Einsatzorte, in denen im Jahre 2013 ein kirchlicher Dienst im europäischen Ausland vorgesehen ist

(Änderung vorbehalten)

D Ä N E M A R KBlåvand und Henne Strand/Westjütland Ende Juli bis

Anfang Septemberund Oktober

Hune /Nordjütland Juli und AugustHvide Sande/Nordjütland Juli und August

und OktoberMarielyst/Falster Juli und AugustNordby/Fano Mitte Juli bis Mitte

SeptemberKongsmark/Rømø Juli und AugustPoulsker/Bornholm Juli und August

F R A N K R E I C HArcachon/Mimizan Mitte Juli bis

AugustInsel Oleron Juli und AugustMédoc / Soulac-sur-Mer Mitte Juli und

AugustSt.Jean du Gard/Cevennen Juli und August

G R I E C H E N L A N DInsel Rhodos Juli und August

I T A L I E NBibione-Pineda und Lido del Sole/Adria, Juli bis Mitte

September

Brixen und Bruneck Weihnachten/Neu -jahrOstern, Juli bisSeptember

Capri Mai und Juni so-wie September undOktober

Cavallino/Adria, Union Campingplatz Mitte Mai bisMitte September

Gardone/Gardasee Juni bis SeptemberLazise und Bardolino/Gardasee Juni bis SeptemberSulden/Südtirol Ostern, Juli und

August

L E T T L A N DLiepaja Juli und August

L I T A U E N Nidden Mitte Mai bis

Mitte September

N I E D E R L A N D EInsel Ameland/Westfriesland Juli und AugustCadzand Ostern, Juli und

AugustCallantsoog und Den Helder,Julianadorp/Nordholland Juli und AugustRenesse Juli und AugustInsel Schiermonnikoog/Westfriesland Juli und AugustInsel Texel/Westfriesland Juli und AugustGroet, Gmeinde Schoorl/Nordholland Juli und AugustZoutelande und Ooostkapelle/Zeeland Juli und August

Ö S T E R R E I C HBurgenlandBad Tatzmannsdorf Juli und AugustNeusiedl am See und Gols Juli und AugustNickelsdorf/Deutsch Jahrndorf Mitte Juli bis Mitte

AugustRust und Mörbisch/Neusiedler See Juli und August

KärntenBad Kleinkirchheim und Wiedweg Juli und AugustFeld am See und Afritz Juli und AugustGmünd und Fischertratten Juli oder AugustHermagor und Watschig/Pressegger See Juli und AugustKrumpendorf und Pörtschach/Wörthersee Juli oder AugustMaria Wörth/Wörthersee Juli oder AugustMillstatt/Millstätter See Mitte Juli bis

Anfang SeptemberObervellach Mitte Juli bis Ende

AugustOssiach und Tschöran/Ossiacher See Mitte Juli bis Ende

AugustTechendorf/Weißensee Juni bis SeptemberVelden und Wernberg/Wörthersee Juli und August

NiederösterreichBaden bei Wien Juli und AugustMitterbach am Erlaufsee August

OberösterreichAttersee Juli und AugustGmunden/Traunsee Juli und AugustMondsee und Unterach/Mondsee Juli und AugustScharnstein JuliSt. Wolfgang/Wolfgangsee Juli bis September

Amtsblatt Nr. 11 – 15. November 2012 Seite 285

OsttirolLienz und Umgebung Juli bis September

TirolEhrwald und Reutte Juli oder AugustJenbach und Umgebung Juli und AugustKitzbühel Mitte Dezember

bis Mitte Februarsowie Juli bis Anfang September

Kufstein/Thiersee Mitte Juli bis MitteAugust

Mayrhofen und Fügen Juli oder AugustMedraz und Neustift Mitte Juli bis Ende

AugustPertisau/Achensee Weihnachten/Neu -

jahrsowie Juli und August

Seefeld und Telfs Januar bis MitteMärz sowie Juli und August

Wildschönau und Wörgl Juli und August

SalzburgBad Gastein und Bad Hofgastein Weihnachten/Neu -

jahr sowieJuli und August

Lofer Juli oder AugustMittersill Juli und AugustZell am See Juli und August

SteiermarkBad Aussee und Bad Mitterndorf Juli und AugustRamsau am Dachstein Januar und Februar

sowieMitte Juli bis Anfang September

VorarlbergBregenz/Bodensee Juli und August

P O L E NGizycko/Masuren Ende Mai bis Mitte

September

U N G A R NHajdúszoboszló Mai bis Juni und

SeptemberHévíz Juli und August

Mehrmonatige Beauftragungen in der Langzeitseelsorge(auch unter www.ekd/jobs.de)

Arco Palmsonntag bis Ende Oktober2013

Algarve 01.09.2013 bis 30.06.2014Belgrad 01.09.2013 bis 30.06.2014Bilbao 01.09.2013 bis 30.06.2014Costa Blanca 01.09.2013 bis 30.06.2014Fuerteventura 01.09.2013 bis 30.06.2014Gran Canaria-Nord 01.09.2013 bis 30.06.2014Hévíz /Ungarn 01.09.2013 bis 30.06.2014Kreta 01.09.2013 bis 30.06.2014Lanzarote 01.09.2013 bis 30.06.2014Mallorca 01.09.2013 bis 30.06.2014

Malta 01.09.2013 bis 30.06.2014Porto 01.09.2013 bis 30.06.2014Rhodos 01.09.2013 bis 30.06.2014Seoul/Korea 01.09.2013 bis 30.06.2014Sofia 01.09.2013 bis 30.06.2014Teneriffa-Nord 01.09.2013 bis 30.06.2014Türkische Riviera 01.09.2013 bis 30.06.2014Zypern 01.09.2013 bis 30.06.2014

1. Auslandsdienst in Verona-Gardone/Italien

Für die Evangelisch-Lutherische Gemeinde Verona-Gardone,die zur Evangelisch-Lutherischen Kirche in Italien (ELKI) gehört, sucht die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD)zum 1. September 2013 für die Dauer von zunächst sechs Jahren

eine Pfarrerin/einen Pfarrer/ein Pfarrehepaar.

Sie finden Informationen über die Gemeinde unter: www.veronagardoneprotestante.it

Es handelt sich um eine junge Gemeinde mit zwei Predigtstel-len und der Doppelausrichtung auf ortsansässige Gemeinde-glieder sowie die Begleitung zahlreicher Urlauber am Garda-see.

Im Sinne der Kirchengemeinde erwarten wir:– Engagement in Bezug auf Ausbau der Kinder- und

Jugendarbeit– Interesse an der Tourismusarbeit am und um den Garda-

see– gute Italienischkenntnisse bzw. die Bereitschaft, diese vor

Dienstantritt zu erwerben– einen Führerschein und die Bereitschaft zu hoher Mobili-

tät– die Einbindung in ein stabiles Netz zwischengemeindli-

cher Beziehungen in Verona, Südtirol-Trentino und in derLombardei (Mailand)

Gesucht wird eine Pfarrerin/ein Pfarrer/ein Pfarrehepaar mitöffentlich-rechtlicher Anstellung in einer der Gliedkirchen derEKD und mehrjähriger Erfahrung in der Leitung eines Ge-meindepfarramtes. Die Besoldung richtet sich nach der Besol-dungstabelle der ELKI. Leben Sie in einer Familie, möchtenwir Ihren Ehepartner/Ihre Ehepartnerin ebenfalls kennen ler-nen, weil ein mehrjähriger Auslandsaufenthalt von ihr bezie-hungsweise ihm mitgetragen werden muss.

Unter www.ekd.de/international/auslandsdienst/stellenausschreibungen.php erhalten Sie die Ausschreibungsunterlagenund ausführliche Informationen über die Pfarrstelle. Bitte ge-ben Sie dazu Kennziffer 2038 an.

Für weitere Informationen stehen Ihnen Herr OberkirchenratMichael Schneider, Tel.: 0511 2796-127, oder Frau HeikeStünkel-Rabe, Tel.: 0511 2796-126, zur Verfügung.

Ihre schriftliche Bewerbung richten Sie bitte bis zum 10. Dezember 2012 an:Evangelische Kirche in DeutschlandKirchenamt der EKD (HA IV)Postfach 21 02 2030402 HannoverE-Mail: [email protected]

Seite 286 Amtsblatt Nr. 11 – 15. November 2012

2. Auslandsdienst in Antwerpen/Belgien

Für die Deutschsprachige Evangelische Gemeinde in der Pro-vinz Antwerpen sucht die Evangelische Kirche in Deutschland(EKD) zum 1. August 2013 für die Dauer von zunächst sechsJahren

eine Pfarrerin/einen Pfarrer/ein Pfarrehepaar.

Sie finden Informationen über die Gemeinde unter:http://www.degpa.be

Im Sinne der Kirchengemeinde erwarten wir:– niederländische Sprachkenntnisse beziehungsweise die

Bereitschaft, diese vor Dienstantritt zu erwerben– ein hohes Maß an ökumenischer Offenheit– Bereitschaft zur Erteilung deutschsprachigen Religions-

unterrichts (Europaschule Mol)– Sensibilität für die besonderen Bedürfnisse der beiden

Gemeindeteile Antwerpen und Mol

Gesucht wird eine Pfarrerin/ein Pfarrer/ein Pfarrehepaar mitöffentlich-rechtlicher Anstellung in einer der Gliedkirchen derEKD und mehrjähriger Erfahrung in der Leitung eines Ge-meindepfarramtes. Die Besoldung richtet sich nach den Be-stimmungen der EKD. Leben Sie in einer Familie, möchtenwir Ihren Ehepartner/Ihre Ehepartnerin ebenfalls kennen ler-nen, weil ein mehrjähriger Auslandsaufenthalt von ihr bezie-hungsweise ihm mitgetragen werden muss.

Unter www.ekd.de/international/auslandsdienst/stellenausschreibungen.php erhalten Sie die Ausschreibungsunterlagenund ausführliche Informationen über die Pfarrstelle. Bitte ge-ben Sie dazu Kennziffer 2037 an.

Für weitere Informationen stehen Ihnen Herr OberkirchenratChristoph Ernst, Tel.: 0511 2796-128, oder Frau Beate Fiedler, Tel.: 0511 2796-139, zur Verfügung.

Ihre schriftliche Bewerbung richten Sie bitte bis zum 10. Dezember 2012 an:Evangelische Kirche in DeutschlandKirchenamt der EKD (HA IV)Postfach 21 02 2030402 HannoverE-Mail: [email protected]

3. Auslandsdienst in Sydney/Australien

Für die Deutsche Evangelisch-Lutherische Kirche in Sydney,Australien, sucht die Evangelische Kirche in Deutschland(EKD) zum 1. Juli 2013 für die Dauer von zunächst vier Jah-ren

eine Pfarrerin/einen Pfarrer/ein Pfarrehepaar.

Sie finden Informationen über die Gemeinde im Internet unterwww.kirche-sydney.org.au .

Die Gemeinde in Sydney besteht seit 1866. Sie setzt sich zueinem Großteil aus älteren Einwanderern zusammen und willzugleich jüngere Menschen, die auf Zeit in Sydney leben, füreine Mitgliedschaft in der Gemeinde gewinnen.

Im Sinne der Kirchengemeinde erwarten wir:– Verständnis für die jeweils besonderen Bedürfnisse von

Einwanderern und Expatriates unterschiedlicher Genera-tionen

– Bereitschaft und Freude zur Gestaltung wöchentlicherGottesdienste an mehreren Orten im Großraum Sydney

– Bereitschaft zur Erteilung von Religionsunterricht in derGrundschule an der Deutschen Schule

– sehr gute englische Sprachkenntnisse– keine Scheu vor langen Autofahrten

Gesucht wird ein Pfarrer/eine Pfarrerin/ein Pfarrehepaar mitöffentlich-rechtlicher Anstellung in einer der Gliedkirchen derEKD und mehrjähriger Erfahrung in der Leitung eines Ge-meindepfarramtes. Die Besoldung richtet sich nach den Be-stimmungen der EKD. Leben Sie in einer Familie, möchtenwir Ihren Partner/Ihre Partnerin ebenfalls kennenlernen, weilein mehrjähriger Auslandsaufenthalt von ihm beziehungs-weise ihr mitgetragen werden muss.Die Gemeinde mietet eine angemessene Pfarrwohnung an.Ein Dienstwagen steht zur Verfügung.

Unter www.ekd.de/international/auslandsdienst/stellenausschreibungen.php erhalten Sie die Ausschreibungsunterlagenund ausführliche Informationen über die Pfarrstelle. Bitte ge-ben Sie dazu die Kennziffer 2039 an.

Für weitere Informationen steht Ihnen OKR Paul Oppenheim,Tel.: 0511 2796-230, E-Mail: [email protected], zurVerfügung.

Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 15. Dezember 2012an:Evangelische Kirche in DeutschlandKirchenamt der EKD / HA IVPostfach 21 02 2030402 HannoverE-Mail: [email protected]

4. Auslandsdienst in Santiago de Chile

Für die Versöhnungsgemeinde in Santiago de Chile, die zurIglesia Evangélica Luterana en Chile (IELCH) gehört, suchtdie Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) zum 1. Au-gust 2013 für die Dauer von zunächst sechs Jahren

eine Pfarrerin/einen Pfarrer/ein Pfarrehepaar.

Sie finden Informationen über die Gemeinde im Internet unterwww.lareconciliacion.cl

Die 1975 gegründete Gemeinde ist heute zweisprachig undmit vielen Familien im Durchschnitt jung. Die Gemeinde be-steht aus deutschen Expatriots, langfristig hier lebenden Deut-schen, deutschstämmigen Deutschchilenen und einigen nichtdeutsch sprechenden Chilenen. Ihre Mitglieder wohnen imGroßraum Santiago.

Im Sinne der Kirchengemeinde erwarten wir: – Verständnis für die jeweils besonderen Bedürfnisse der

unterschiedlichen Gemeindemitglieder– Freude an lebendiger und theologisch fundierter Wortver-

kündigung an Erwachsenen und Kindern– Bereitschaft Religionsunterricht an der Deutschen Schule

zu erteilen– Engagement bei Fundraising und Mitgliederpflege in

einer von Freiwilligkeit bestimmten Kirche– Freude an der kulturellen und ökumenischen Vielfalt und

dem Leben in einer GroßstadtSpanische Sprachkenntnisse sind erwünscht, falls nicht vor-handen, die Bereitschaft die Sprache zu lernen.

Amtsblatt Nr. 11 – 15. November 2012 Seite 287

Gesucht wird eine Pfarrerin/ein Pfarrer/ein Pfarrehepaar mitöffentlich-rechtlicher Anstellung in einer der Gliedkirchen derEKD und mehrjähriger Erfahrung in der Leitung eines Ge-meindepfarramtes. Die Besoldung richtet sich nach den Be-stimmungen der Partnerkirche (Besoldungsordnung der Igle-sia Evangélica Luterana en Chile). Leben Sie in einer Familie,möchten wir Ihren Partner/Ihre Partnerin ebenfalls kennen lernen, weil ein mehrjähriger Auslandsaufenthalt von ihm be-ziehungsweise ihr mitgetragen werden muss.

Unter www.ekd.de/international/auslandsdienst/stellenausschreibungen.php erhalten Sie die Ausschreibungsunterlagenund ausführliche Informationen über die Pfarrstelle. Bitte ge-ben Sie dazu Kennziffer 2040 an.

Für weitere Informationen steht Ihnen OKRin Dr. Ruth Gütter, Tel.: 0511 2796-235, E-Mail: [email protected], zurVerfügung.

Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 31. Januar 2013 an: Evangelische Kirche in DeutschlandKirchenamt der EKDPostfach 21 02 2030402 HannoverE-Mail: [email protected]

5. Auslandsdienst in Pretoria/Südafrika

Für die Evangelisch-Lutherische St. Petersgemeinde in Preto-ria, Südafrika, die zur Evangelisch-Lutherischen Kirche imsüdlichen Afrika (N-T) gehört, sucht die Evangelische Kirchein Deutschland zum 1. Juli 2013 für die Dauer von zunächstsechs Jahren

eine Pfarrerin/ein Pfarrer/ein Pfarrehepaar.

Informationen zu der mehrsprachigen Gemeinde im StadtkernPretorias finden sie unter www.stpeters.org.za.

Die Gemeinde hat zwei Pfarrstellen: Mit der einen wird derafrikaanssprachige, mit der jetzt ausgeschriebenen Stelle derdeutschsprachige Teil versorgt, während beide zusammen denenglischsprachigen Teil betreuen, der die bunte Vielfalt dersüdafrikanischen Bevölkerung wiederspiegelt. Alle dreiSprachbereiche gehören nach einem integrierten Modell zudieser einen Gemeinde.

Im Sinne der Kirchengemeinde wird von Ihnen erwartet:– sich mit der lutherischen Tradition der Gemeinde zu iden-

tifizieren;– neben Deutsch auch auf Englisch zu predigen und die

Bereitschaft Afrikaans zu lernen;– kreativ an der Gemeindeentwicklung mitzuarbeiten und

dabei die multikulturelle Identität der Gemeinde zu för-dern;

– mit Kollegen und dem Kirchenvorstand gut und vertrau-ensvoll als Team zusammenzuarbeiten;

– die Konfirmanden- und Jugendarbeit wahrzunehmen undReligionsunterricht an der deutschen Schule zu erteilen.

Gesucht wird eine Pfarrerin oder ein Pfarrer mit öffentlich-rechtlicher Anstellung in einer der Gliedkirchen der EKD undmehrjähriger Erfahrung in der Leitung eines Gemeinde-pfarr-amtes. Die Besoldung richtet sich nach den Bestimmungender Evangelisch-Lutherischen Kirche im südlichen Afrika (N-T). Leben Sie in einer Familie, möchten wir Ihren Partner/Ihre Partnerin ebenfalls kennen lernen, weil ein mehrjährigerAuslandsaufenthalt von ihm bzw. ihr mitgetragen werdenmuss.

Unter www.ekd.de/international/auslandsdienst/stellenausschreibungen.php erhalten Sie die Ausschreibungsunterlagenund ausführliche Informationen über die Pfarrstelle. Bitte ge-ben Sie dazu Kennziffer 2041 an.

Für weitere Informationen stehen Ihnen:• Frau OKR Dr. Ruth Gütter, Tel.: 0511/2796-235,

E-Mail: [email protected] und• Herr Torsten Böhmer M. A,

E-Mail: [email protected], zur Verfügung.

Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 31. Dezember 2012an:Evangelische Kirche in DeutschlandKirchenamt der EKD, Postfach 21 02 20, 30402 HannoverE-Mail: [email protected]

6. Auslandsdienst in China

Für den Pfarrdienst in Shanghai sucht die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) zum 1. August 2013 für denZeitraum von zunächst sechs Jahren

eine Pfarrerin oder einen Pfarrer.

Sie finden Informationen über die Deutschsprachige Christliche Gemeinde Shanghai im Internet unter:http://www.dcgs.net/.

In der Wirtschaftsmetropole Shanghai leben etwa 12.000Deutschsprachige. Es hat sich dort eine ökumenische Ge-meinde gebildet, in deren Rahmen die deutschsprachigenkirchlichen Aktivitäten beider christlicher Konfessionen ange-boten werden.

Im Sinne der Gemeinde erwarten wir: – Zusatzqualifikation als psychol. Berater, Coach oder

Supervisor,– hohe ökumenische, seelsorgerliche und kommunikative

Kompetenz,– Flexibilität und Kreativität,– chinesische Sprachkenntnisse bzw. die Bereitschaft, sich

intensiv mit dem Erwerb der chinesischen Sprache zu be-fassen,

– sehr gute Englischkenntnisse.

Gesucht wird eine Pfarrerin/ein Pfarrer mit öffentlich-rechtli-cher Anstellung in einer der Gliedkirchen der EKD und mehr-jähriger Erfahrung in der Leitung eines Gemeindepfarramts.Die Besoldung richtet sich nach den Bestimmungen der EKD.Leben Sie in einer Familie, möchten wir Ihren Ehepartner/Ihre Ehepartnerin ebenfalls kennenlernen, weil ein mehrjähri-ger Auslandsaufenthalt von ihr bzw. ihm mitgetragen werdenmuss.

Unter www.ekd.de/international/auslandsdienst/stellenausschreibungen.php erhalten Sie die Ausschreibungsunterlagenund ausführliche Informationen über die Pfarrstelle. Bitte ge-ben Sie dazu Kennziffer 2034 an.

Für weitere Informationen steht Ihnen OKR Paul Oppenheim,Tel.: 0511-2796-230, E-Mail: [email protected], zurVerfügung.

Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 15. Dezember 2012an:

Seite 288 Amtsblatt Nr. 11 – 15. November 2012

Evangelische Kirche in DeutschlandKirchenamt, Hauptabteilung IVPostfach 21 02 20, 30402 Hannover, E-Mail: [email protected]

D. BEKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN

Bekanntgabe des Wahlvorschlags für die Wahleiner Regionalbischöfin oder eines

Regionalbischofs für den Propstsprengel Gera-Weimar

Der Bischofswahlausschuss hat für die Wahl einer Regionalbi-schöfin oder eines Regionalbischofs für den PropstsprengelGera-Weimar gemäß dem Kirchengesetz über die Wahl desLandesbischofs und der Regionalbischöfe der EvangelischenKirche in Mitteldeutschland (Bischofswahlgesetz – BischofsWG) vom 4. Juli 2008 (ABl. S. 204) in der Fassungvom 20. März 2010 (ABl. S. 82) einen Wahlvorschlag erarbei-tet, den ich hiermit bekannt gebe:

Superintendent Diethard Kamm aus Jena.

Erfurt, den 15. Oktober 2012 Wolf von MarschallPräses der Landessynode

Bekanntgabe des Wahlvorschlags für die Wahleiner Regionalbischöfin oder eines

Regionalbischofs für den Propstsprengel Meiningen-Suhl

Der Bischofswahlausschuss hat für die Wahl einer Regionalbi-schöfin oder eines Regionalbischofs für den PropstsprengelMeiningen-Suhl gemäß dem Kirchengesetz über die Wahl desLandesbischofs und der Regionalbischöfe der EvangelischenKirche in Mitteldeutschland (Bischofswahlgesetz – BischofsWG) vom 4. Juli 2008 (ABl. S. 204) in der Fassungvom 20. März 2010 (ABl. S. 82) einen Wahlvorschlag erarbei-tet, den ich hiermit bekannt gebe:

Superintendent Andreas Berger aus Waltershausen,Pfarrerin Kristina Kühnbaum-Schmidt aus Braunschweig.

Erfurt, den 15. Oktober 2012 Wolf von MarschallPräses der Landessynode

Veränderungen, Aufhebungen und Errichtungen von Stellen für Pfarrerinnen,

Pfarrer und ordinierte Gemeindepädagoginnenund Gemeindepädagogen im Rahmen der landeskirchlichen Festlegungen

Folgende Beschlüsse der Kreissynode des Kirchenkreises Eisenberg vom 21. April 2012 wurden vom Landeskirchenamtwie folgt genehmigt:

KirchenkreisEisenberg

1. Die Pfarrstelle Altendorf wird mit Wirkung vom 1. Januar2013 aufgehoben.

2. Der Pfarrbereich der Pfarrstelle Kahla I wird mit Wirkungvom 1. Januar 2013 um die Kirchengemeinden Alten-berga, Altendorf und Großpürschütz erweitert.

Folgender Beschluss des Kreiskirchenrates des KirchenkreisesEisleben-Sömmerda vom 20. Juni 2012 wurde vom Landes-kirchenamt wie folgt genehmigt:

KirchenkreisEisleben-Sömmerda

Umwandlung der Kreisgemeindepädagogenstelle (4455-001)mit Wirkung vom 1. Oktober 2012 in eine Kreispfarrstelle fürGemeindepädagogik.

Folgende Beschlüsse der Kreissynode des Kirchenkreises Eisleben-Sömmerda vom 14. April 2012 wurden vom Landes-kirchenamt wie folgt genehmigt:

KirchenkreisEisleben-Sömmerda

1. Die Pfarrstelle Wiehe wird mit Wirkung vom 31. Dezem-ber 2012 aufgehoben.

2. Die Pfarrstelle Roßleben-Nicolausrieth wird mit Wirkungvom 31. Dezember 2012 aufgehoben.

3. Die Pfarrstellen Roßleben-Wiehe I und Roßleben-WieheII werden mit Wirkung vom 1. Januar 2013 mit je drei-viertel Dienstauftrag neu errichtet. Der Dienstsitz ist Roß-leben. Der Pfarrbereich der Pfarrstelle Roßleben-Wiehe I bestehtaus dem Kirchengemeindeverband Roßleben-Nikolaus-rieth. Der Pfarrbereich der Pfarrstelle Roßleben-Wiehe II be-steht aus dem Kirchengemeindeverband Wiehe.

Amtsblatt Nr. 11 – 15. November 2012 Seite 289

Folgende Beschlüsse des Kreiskirchenrates des Kirchenkrei-ses Mühlhausen vom 24. April 2012 und 26. Juni 2012 wur-den vom Landeskirchenamt wie folgt genehmigt:

KirchenkreisMühlhausen

1. Die Pfarrstelle Kammerforst wird mit Wirkung vom 1. April 2012 aufgehoben.

2. Der Pfarrbereich der Pfarrstelle Langula wird mit Wir-kung vom 1. April 2012 um die Kirchengemeinde Kam-merforst erweitert und auf eine Stelle mit vollem Dienst-auftrag angehoben.

3. Der pfarramtliche Dienst der ord. Gemeindepädagogen-stelle Bad Langensalza West wird mit Wirkung vom 1. April 2012 um die Kirchengemeinden Oppershausenund Heroldishausen erweitert und auf eine Stelle mit vol-lem Dienstauftrag angehoben.

Folgender Beschluss der Kreissynode des Kirchenkreises Waltershausen-Ohrdruf vom 23. März 2012 wurde vom Landeskirchenamt wie folgt genehmigt:

KirchenkreisWaltershausen-Ohrdruf

1. Der Pfarrbereich der Pfarrstelle Frankenhain-Geschwendawird mit Wirkung vom 1. Juli 2012 um die Kirchenge-meinde Liebenstein erweitert.

Erfurt, den 30. August 2012(4442-50)

Das Landeskirchenamt Brigitte Andraeder Evangelischen Kirche Präsidentinin Mitteldeutschland

Bekanntgabe und Außergeltungsetzung von Kirchensiegeln

Bekanntgabe des Siegels des Evangelischen Kirchengemeindeverbandes

Heuckewalde-Loitzschütz

– Gültigkeitserklärung –

Das Landeskirchenamt der Evangelischen Kirche in Mittel-deutschland gibt bekannt, dass der Evangelische Kirchenge-meindeverband Heuckewalde-Loitzschütz seit dem 1. Januar2012 ein Kirchensiegel führt, das in der Siegelliste des Lan-deskirchenamtes der Evangelischen Kirche in Mitteldeutsch-land unter der Nummer 3.18 aufgeführt ist.

Siegelbild: Kirchtürme der Kirchen zu Heuckewaldeund Loitzschütz; gekreuztes Schwert undSchlüssel im Scheitelpunkt als Symbol fürdie historische Zugehörigkeit beider Kir-chen zum ehemaligen Bistum Naumburg-Zeitz

Legende: „Evangelischer KirchengemeindeverbandHeuckewalde-Loitzschütz“

Maße: 35 mm, rund

Erfurt, den 27. September 2012(6263-01)

Das Landeskirchenamt i. A. Thomas Bruckschder Evangelischen Kirche Kirchenrat z. A.in Mitteldeutschland

Bekanntgabe des Siegels der EvangelischenKirchengemeinde Altherzberg

– Gültigkeitserklärung –

Das Landeskirchenamt der Evangelischen Kirche in Mittel-deutschland gibt bekannt, dass die Evangelische Kirchenge-meinde Altherzberg seit dem 13. September 2012 ein Kir-chensiegel führt, das in der Siegelliste des Landeskirchenam-tes der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland unter derNummer 3.47 aufgeführt ist.

Siegelbild: Silhouette der im letzten Viertel des 17. Jh.entstandenen Altherzberger Pfarrkirche

Legende: „Evangelische Kirchengemeinde Altherzberg“

Maße: 35 mm, rund

Das bisherige Siegel der Evangelischen Kirchengemeinde Altherzberg mit der Umschrift „SIEGEL DER KIRCHE ZUALTHERZBERG“ wird außer Geltung gesetzt.

Seite 290 Amtsblatt Nr. 11 – 15. November 2012

Erfurt, den 23. Oktober 2012(6262-01)

Das Landeskirchenamt i. A. Thomas Bruckschder Evangelischen Kirche Kirchenrat z. A. in Mitteldeutschland

Bekanntgabe des Siegels der EvangelischenKirchengemeinde Buckau

– Gültigkeitserklärung –

Das Landeskirchenamt der Evangelischen Kirche in Mittel-deutschland gibt bekannt, dass die Evangelische Kirchenge-meinde Buckau seit dem 10. Juli 2012 ein Kirchensiegelführt, das in der Siegelliste des Landeskirchenamtes der Evan-gelischen Kirche in Mitteldeutschland unter der Nummer 3.48aufgeführt ist.

Siegelbild: Silhouette der 1861 erbauten SaalkircheBuckau im neogotischen Stil

Legende: „Evangelische Kirchengemeinde Buckau“

Maße: 35 mm, rund

Das bisherige Siegel der Evangelischen Kirchengemeinde Buckau mit der Umschrift „SIEGEL DER KIRCHE ZU BUCKAU“ wird außer Geltung gesetzt.

Erfurt, den 23. Oktober 2012(6262-01)

Das Landeskirchenamt i. A. Thomas Bruckschder Evangelischen Kirche Kirchenrat z. A. in Mitteldeutschland

Bekanntgabe des Siegels der EvangelischenKirchengemeinde Frauenhorst

– Gültigkeitserklärung –

Das Landeskirchenamt der Evangelischen Kirche in Mittel-deutschland gibt bekannt, dass die Evangelische Kirchenge-meinde Frauenhorst seit dem 10. Juli 2012 ein Kirchensiegelführt, das in der Siegelliste des Landeskirchenamtes der Evan-gelischen Kirche in Mitteldeutschland unter der Nummer 3.49aufgeführt ist.

Siegelbild: Silhouette der im 14. Jh. erbauten Saalkir-che Frauenhorst aus vorreformatorischerZeit

Legende: „Evangelische Kirchengemeinde Frauenhorst“

Maße: 35 mm, rund

Das bisherige Siegel der Evangelischen KirchengemeindeFrauenhorst mit der Umschrift „SIEGEL DER KIRCHEN ZUFRAUENHORST UND MAHDEL“ wird außer Geltung ge-setzt.

Erfurt, den 23. Oktober 2012(6262-01)

Das Landeskirchenamt i. A. Thomas Bruckschder Evangelischen Kirche Kirchenrat z. A. in Mitteldeutschland

Bekanntgabe des Siegels der EvangelischenKirchengemeinde Friedrichsluga

– Gültigkeitserklärung –

Das Landeskirchenamt der Evangelischen Kirche in Mittel-deutschland gibt bekannt, dass die Evangelische Kirchenge-meinde Friedrichsluga seit dem 10. Juli 2012 ein Kirchen -siegel führt, das in der Siegelliste des Landeskirchenamtes derEvangelischen Kirche in Mitteldeutschland unter der Nummer3.50 aufgeführt ist.

Amtsblatt Nr. 11 – 15. November 2012 Seite 291

Siegelbild: Silhouette der 1883 erbauten neogotischenKirche zu Friedrichsluga

Legende: „Evangelische Kirchengemeinde Friedrichsluga“

Maße: 35 mm, rund

Erfurt, den 23. Oktober 2012(6262-01)

Das Landeskirchenamt i. A. Thomas Bruckschder Evangelischen Kirche Kirchenrat z. A. in Mitteldeutschland

Bekanntgabe des Siegels der EvangelischenKirchengemeinde Herzberg

– Gültigkeitserklärung –

Das Landeskirchenamt der Evangelischen Kirche in Mittel-deutschland gibt bekannt, dass die Evangelische Kirchenge-meinde Herzberg seit dem 27. September 2012 ein Kirchen-siegel führt, das in der Siegelliste des Landeskirchenamtes derEvangelischen Kirche in Mitteldeutschland unter der Nummer3.51 aufgeführt ist.

Siegelbild: Aufnahme der Motivik des alten Siegels:Hirsch als Wappentier von Herzberg, um-geben von Eichenlaub als Symbol für dieUnsterblichkeit und reichlich im Baumbe-stand der Region vertreten; über demHirsch Silhouette des Turms der St. Ma-rien-Kirche Herzberg

Legende: „Evangelische Kirchengemeinde Herzberg“

Maße: 35 mm, rund

Das bisherige Siegel der Evangelischen KirchengemeindeHerzberg mit der Umschrift „SIEGEL DER KIRCHE ZUHERZBERG“ wird außer Geltung gesetzt.

Erfurt, den 23. Oktober 2012(6262-01)

Das Landeskirchenamt i. A. Thomas Bruckschder Evangelischen Kirche Kirchenrat z. A. in Mitteldeutschland

Bekanntgabe des Siegels der EvangelischenKirchengemeinde Mahdel

– Gültigkeitserklärung –

Das Landeskirchenamt der Evangelischen Kirche in Mittel-deutschland gibt bekannt, dass die Evangelische Kirchenge-meinde Mahdel seit dem 10. Juli 2012 ein Kirchensiegelführt, das in der Siegelliste des Landeskirchenamtes der Evan-gelischen Kirche in Mitteldeutschland unter der Nummer 3.52aufgeführt ist.

Siegelbild: Silhouette der im 18. Jh. erbauten Fach-werkkirche Mahdel

Legende: „Evangelische Kirchengemeinde Mahdel“

Maße: 35 mm, rund

Das bisherige Siegel der Evangelischen KirchengemeindeMahdel mit der Umschrift „SIEGEL DER KIRCHEN ZUFRAUENHORST UND MAHDEL“ wird außer Geltung ge-setzt.

Erfurt, den 23. Oktober 2012(6262-01)

Das Landeskirchenamt i. A. Thomas Bruckschder Evangelischen Kirche Kirchenrat z. A. in Mitteldeutschland

Seite 292 – Nr. 11 – 15. November 2012 12190

Postvertriebsstück – Entgelt bezahlt

Impressum:Herausgegeben vom Landeskirchenamt der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM) – Verantwortlich: Referat Allgemeines Recht und Verfassungsrecht, Kirchenrat z. A. Thomas Brucksch, Michaelisstr. 39, 99084 Erfurt – Schriftleitung: Karola Ruddies, Am Dom 2, 39104 Magdeburg – Verlag, Vertrieb und Adressverwaltung: Wartburg Verlag, Gerlint Buchwald, Lisztstr. 2a, 99423 Weimar, Tel. 0 36 43 24 6114, Fax 0 36 43 24 6118, [email protected] – Druck und buchbinderische Weiterverarbeitung: Gutenberg Druckerei GmbH, 99423 Weimar – Erscheint monatlich – Preis pro Heft 2,20 Euro, Jahresabonnement 19 Euro.

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