Nr. 39/2018 Verden (Aller), 28. September 2018 · ereber nd Srtletn ndre Verden, elen (0 2 31) 10,...

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Herausgeber und Schriftleitung: Landkreis Verden, Telefon (0 42 31) 15-0, www.landkreis-verden.de Nachdruck nur mit Genehmigung des Landkreises Verden gestattet. Das Amtsblatt erscheint nach Bedarf, in der Regel einmal wöchentlich. Druck: Bremer Tageszeitungen AG, 28195 Bremen, Martinistraße 43 Wenn Sie die Dienste der Kreisverwaltung in Anspruch nehmen wollen, vereinbaren Sie möglichst telefonisch einen Termin. Im Übrigen gelten die folgenden Besuchszeiten: Kfz-Zulassungsbehörde: Führerscheinstelle: montags und dienstags 7.30 – 15.00 Uhr montags und freitags 8.00 – 12.00 Uhr dienstags, donnerstags und freitags 8.00 – 12.00 Uhr mittwochs und freitags 7.30 – 12.00 Uhr und dienstags 14.00 – 16.00 Uhr und donnerstags 14.00 – 16.00 Uhr und donnerstags 7.30 – 18.00 Uhr und donnerstags 14.00 – 18.00 Uhr Amtliche Bekanntmachungen des Kreises Sitzung des Finanz- und Personalausschusses am 01.10.2018, Landkreis Verden 101 Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinden Widmung von Straßen, Stadt Verden (Aller) 101 Bebauungsplan Nr. 75 „Zum Bockhoop“ in Langwedel- Völkersen – öffentliche Auslegung, Flecken Langwedel 101 Sitzung des Finanz-, Wirtschafts- und Verkehrsausschusses am 04.10.2018, Flecken Ottersberg 101 Bebauungsplan Nr. 4 (neu Nr. 34) „Im Neuen Felde – Erweiterung I“ – öffentliche Auslegung, Flecken Ottersberg 101 Nr. 39/2018 Verden (Aller), 28. September 2018 INHALT Seite Bebauungsplan Nr. 87 „Molkereistraße“ – öffentliche Auslegung, Flecken Ottersberg 102 Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 45 I „Ortsmitte-West“, 2. Änderung, Gemeinde Oyten 102 Sonstige Veröffentlichungen Jagdgeldauszahlungen, Jagdgenossenschaft Verden 102 Seite Seite Bekanntmachung am Montag, 01.10.2018, tagt um 17:00 Uhr der Finanz- und Personalausschuss. Sitzungsort: Kreishaus, Kreisausschuss-Saal, Lindhooper Straße 67, 27283 Verden (Aller) Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Be- schlussfähigkeit 2. Feststellung der Tagesordnung 3. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung des Finanz- und Personalausschusses vom 29.05.2018 4. Mitteilungen des Landrates 5. Beschlussfassung über die Jahresrechnungen 2013 bis 2015 und Entlastungsbeschluss gem. § 129 Abs. 1 NKomVG i. V. m. § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG Es folgt ein nichtöffentlicher Teil. Zu Beginn der Sitzung und nach Ende des öffentlichen Teiles der Sitzung findet eine Ein- wohnerfragestunde von jeweils 15 Minuten statt. Verden (Aller), 20. September 2018 Landkreis Verden Der Landrat Widmung von Straßen in der Stadt Verden (Aller) Der nachstehend aufgeführte Verbindungsweg wird mit Wir- kung vom 01.10.2018 gemäß § 6 Niedersächsisches Straßen- gesetz als Gemeindestraße gewidmet: Verbindungsweg: Flurstück 133/16, Flur 19, Gemarkung Ver- den. Verbindungsweg zwischen Marienstraße und Postweg. Gesamtlänge: 57,00 m, Straßennummer: 0349. Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Verden (Aller). Gegen diese Wid- mungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekannt- machung Klage beim Verwaltungsgericht Stade, Am Sande 4a, 21682 Stade, erhoben werden. Die Klage ist gegen die Stadt Verden (Aller) zu richten. Hinweis: Diese Widmungsverfü- gung wird auch im Internet unter www.verden.de veröffent- licht. Verden (Aller), den 18.09.2018 Stadt Verden (Aller) Der Bürgermeister gez. Brockmann Bebauungsplan Nr. 75 „Zum Bockhoop“ in Langwedel-Völkersen Der Rat des Fleckens Langwedel hat in seiner Sitzung am 19.12.2017 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 75 „Zum Bockhoop“ beschlossen. Der Rat des Fleckens Langwedel hat in seiner Sitzung am 14.06.2018 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 75 „Zum Bockhoop“ mit Begründung beschlossen. Dieser Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innen- entwicklung ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Der Geltungsbereich des Be- bauungsplanes Nr. 75 „Zum Bockhoop“ befindet sich in der Ortschaft Völkersen beidseitig der Straße „Zum Bockhoop“ im Bereich zwischen den Straßen Hinterm Damm und Heide- weg bis zum Friedhof. Die genaue Abgrenzung ist aus dem beigefügten Lageplan ersichtlich. Der vorgenannte Bauleit- plan mit Begründung liegt in der Zeit vom 09. Oktober 2018 bis zum 09. November 2018 im Rathaus des Fleckens Lang- wedel, Bauamt, Zimmer 23, Große Str. 1, 27299 Langwedel während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Zusätzlich stehen die Planunterlagen auf der Internetseite des Fleckens Langwedel unter www.langwedel.de (Pfad: Le- ben in der Gemeinde – Bauen und Wohnen – Bauleitplanung) zur Einsichtnahme bereit. Während dieser Auslegung können Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift beim Flecken Langwedel, Große Str. 1, 27299 Langwedel vorgebracht wer- den. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über diesen Bauleitplan unberück- sichtigt bleiben. Langwedel, den 25. September 2018 Flecken Langwedel Der Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung zur 13. Sitzung des Finanz-, Wirtschafts- und Verkehrsausschusses am 04.10.2018 um 19:30 Uhr Ratssaal des Rathauses, Grüne Str. 24 in 28870 Ottersberg lade ich mit folgender Tagesordnung ein: Bei Bedarf findet vor Beginn und nach Abschluss der öffent- lichen Tagesordnungspunkte eine Einwohnerfragestunde von jeweils bis zu 30 Minuten statt. Tagesordnung Öffentliche Sitzung 1. Eröffnung der Sitzung und Begrüßung durch die/den Vorsitzende/n; – Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit; – Feststellung der Tagesordnung und evtl. Beschluss über Anträge zur Änderung; – Einbringen von Anträgen. 2. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Fi- nanz-, Wirtschafts- und Verkehrsausschusses vom 19.09.2018. 3. 18/0372 Vorzeitiger Abriss der alten Schulturnhalle Antrag der CDU-Fraktion 4. 18/0373 Freigabe von Haushaltsmitteln zur Erneuerung der Rathausfenster Antrag der CDU-Fraktion. 5. 18/0400 a Unterstützung der kommunalen Breitbandgesell- schaft Breitband Innovationen Nord GmbH (BIN GmbH) 6. 18/0416 Erlass einer 1. Nachtragshaushaltssatzung 2018 7. Mitteilung der Verwaltung 8. Anfragen, Anregungen, Berichte, Termine 9. Schließung der Sitzung Flecken Ottersberg Der Bürgermeister Hinweis: Die Bekanntmachung sowie weitere Informationen zu den o.g. Tagesordnungspunkten werden im Internet unter www.flecken-ottersberg.de veröffentlicht. Bekanntmachung Flecken Ottersberg, 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 (neu: Nr. 34) „Im Neuen Felde – Erweiterung I“; Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) Der Rat des Fleckens Ottersberg hat in seiner Sitzung am 15.02.2018 die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungs- planes Nr. 4 (neu: Nr. 34) „Im Neuen Felde – Erweiterung I“ beschlossen. Der Verwaltungsausschuss des Fleckens Otters- berg hat in seiner Sitzung am 13.09.2018 für die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 (neu: Nr. 34) die Bearbeitung gem. § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren beschlossen. In diesem Verfahren erfolgt keine Umweltprü- fung nach § 2 Abs. 4 BauGB. Der Verwaltungsausschuss hat außerdem dem Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 (neu: Nr. 34) mit Begründung zugestimmt und die öf- fentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich liegt im Westen der Ortslage von Fischerhude an der Straße „Im Neuen Felde“ und ist umschlos- sen von vorhandener Wohnbebauung. Südlich grenzt die Mol- kereistraße an. Die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs ist im folgenden Kartenausschnitt verdeutlicht. Der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 (neu: Nr. 34) und die Entwurfs-Begründung liegen in der Zeit von Montag, den 08. Oktober 2018 bis einschließlich Freitag, den 09. November 2018 in der Gemeindeverwaltung im Rathaus – FB Bauen und Wohnen – in Ottersberg, Grüne Straße 24, während der Sprechzeiten der Gemeindeverwaltung öffentlich aus. Zusätzlich stehen die Planunterlagen auf der Internetseite des Fleckens Ottersberg unter www.ottersberg. de (Rubrik: Bauen & Wirtschaft) zur Einsichtnahme bereit. 101

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Herausgeber und Schriftleitung: Landkreis Verden, Telefon (0 42 31) 15-0, www.landkreis-verden.deNachdruck nur mit Genehmigung des Landkreises Verden gestattet.Das Amtsblatt erscheint nach Bedarf, in der Regel einmal wöchentlich.Druck: Bremer Tageszeitungen AG, 28195 Bremen, Martinistraße 43

Wenn Sie die Dienste der Kreisverwaltung in Anspruch nehmen wollen, vereinbaren Sie möglichst telefonisch einen Termin.Im Übrigen gelten die folgenden Besuchszeiten: Kfz-Zulassungsbehörde: Führerscheinstelle: montags und dienstags  7.30 – 15.00 Uhr montags und freitags 8.00 – 12.00 Uhrdienstags, donnerstags und freitags 8.00 – 12.00 Uhr mittwochs und freitags 7.30 – 12.00 Uhr und dienstags 14.00 – 16.00 Uhrund donnerstags 14.00 – 16.00 Uhr und donnerstags 7.30 – 18.00 Uhr und donnerstags 14.00 – 18.00 Uhr

Amtliche Bekanntmachungen des Kreises

Sitzung des Finanz- und Personalausschusses am 01.10.2018, Landkreis Verden 101

Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinden

Widmung von Straßen, Stadt Verden (Aller) 101

Bebauungsplan Nr. 75 „Zum Bockhoop“ in Langwedel- Völkersen – öffentliche Auslegung, Flecken Langwedel 101

Sitzung des Finanz-, Wirtschafts- und Verkehrsausschusses am 04.10.2018, Flecken Ottersberg 101

Bebauungsplan Nr. 4 (neu Nr. 34) „Im Neuen Felde – Erweiterung I“ – öffentliche Auslegung, Flecken Ottersberg 101

Nr. 39/2018 Verden (Aller), 28. September 2018

INHALTSeite

Bebauungsplan Nr. 87 „Molkereistraße“ – öffentliche Auslegung, Flecken Ottersberg 102

Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 45 I „Ortsmitte-West“, 2. Änderung, Gemeinde Oyten 102

Sonstige Veröffentlichungen

Jagdgeldauszahlungen, Jagdgenossenschaft Verden 102

Seite Seite

Bekanntmachung am Montag, 01.10.2018, tagt um 17:00 Uhr der Finanz- und Personalausschuss.

Sitzungsort: Kreishaus, Kreisausschuss-Saal, Lindhooper Straße 67, 27283 Verden (Aller)

Tagesordnung:Öffentlicher Teil1. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Be-schlussfähigkeit2. Feststellung der Tagesordnung3. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung des Finanz- und Personalausschusses vom 29.05.20184. Mitteilungen des Landrates5. Beschlussfassung über die Jahresrechnungen 2013 bis 2015 und Entlastungsbeschluss gem. § 129 Abs. 1 NKomVG i. V. m. § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG Es folgt ein nichtöffentlicher Teil. Zu Beginn der Sitzung und nach Ende des öffentlichen Teiles der Sitzung findet eine Ein-wohnerfragestunde von jeweils 15 Minuten statt.Verden (Aller), 20. September 2018

Landkreis VerdenDer Landrat

Widmung von Straßen in der Stadt Verden (Aller)Der nachstehend aufgeführte Verbindungsweg wird mit Wir-kung vom 01.10.2018 gemäß § 6 Niedersächsisches Straßen-gesetz als Gemeindestraße gewidmet: Verbindungsweg: Flurstück 133/16, Flur 19, Gemarkung Ver-den. Verbindungsweg zwischen Marienstraße und Postweg. Gesamtlänge: 57,00 m, Straßennummer: 0349. Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Verden (Aller). Gegen diese Wid-mungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekannt-machung Klage beim Verwaltungsgericht Stade, Am Sande 4a, 21682 Stade, erhoben werden. Die Klage ist gegen die Stadt Verden (Aller) zu richten. Hinweis: Diese Widmungsverfü-gung wird auch im Internet unter www.verden.de veröffent-licht. Verden (Aller), den 18.09.2018

Stadt Verden (Aller)Der Bürgermeistergez. Brockmann

Bebauungsplan Nr. 75 „Zum Bockhoop“ in Langwedel-Völkersen

Der Rat des Fleckens Langwedel hat in seiner Sitzung am 19.12.2017 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 75 „Zum Bockhoop“ beschlossen. Der Rat des Fleckens Langwedel hat in seiner Sitzung am 14.06.2018 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 75 „Zum Bockhoop“ mit Begründung beschlossen. Dieser Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innen-entwicklung ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Der Geltungsbereich des Be-bauungsplanes Nr. 75 „Zum Bockhoop“ befindet sich in der Ortschaft Völkersen beidseitig der Straße „Zum Bockhoop“ im Bereich zwischen den Straßen Hinterm Damm und Heide-weg bis zum Friedhof. Die genaue Abgrenzung ist aus dem

beigefügten Lageplan ersichtlich. Der vorgenannte Bauleit-plan mit Begründung liegt in der Zeit vom 09. Oktober 2018 bis zum 09. November 2018 im Rathaus des Fleckens Lang-wedel, Bauamt, Zimmer 23, Große Str. 1, 27299 Langwedel während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Zusätzlich stehen die Planunterlagen auf der Internetseite des Fleckens Langwedel unter www.langwedel.de (Pfad: Le-ben in der Gemeinde – Bauen und Wohnen – Bauleitplanung) zur Einsichtnahme bereit. Während dieser Auslegung können Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift beim Flecken Langwedel, Große Str. 1, 27299 Langwedel vorgebracht wer-den. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über diesen Bauleitplan unberück-sichtigt bleiben. Langwedel, den 25. September 2018

Flecken LangwedelDer Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung zur 13. Sitzungdes Finanz-, Wirtschafts- und Verkehrsausschusses

am 04.10.2018 um 19:30 UhrRatssaal des Rathauses, Grüne Str. 24 in 28870 Ottersberg

lade ich mit folgender Tagesordnung ein:Bei Bedarf findet vor Beginn und nach Abschluss der öffent-lichen Tagesordnungspunkte eine Einwohnerfragestunde von jeweils bis zu 30 Minuten statt.TagesordnungÖffentliche Sitzung1. Eröffnung der Sitzung und Begrüßung durch die/den Vorsitzende/n; – Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit; – Feststellung der Tagesordnung und evtl. Beschluss über Anträge zur Änderung; – Einbringen von Anträgen.2. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Fi-nanz-, Wirtschafts- und Verkehrsausschusses vom 19.09.2018.3. 18/0372 Vorzeitiger Abriss der alten Schulturnhalle Antrag der CDU-Fraktion4. 18/0373 Freigabe von Haushaltsmitteln zur Erneuerung der Rathausfenster Antrag der CDU-Fraktion.5. 18/0400 a Unterstützung der kommunalen Breitbandgesell-schaft Breitband Innovationen Nord GmbH (BIN GmbH)

6. 18/0416 Erlass einer 1. Nachtragshaushaltssatzung 20187. Mitteilung der Verwaltung8. Anfragen, Anregungen, Berichte, Termine9. Schließung der Sitzung

Flecken OttersbergDer Bürgermeister

Hinweis: Die Bekanntmachung sowie weitere Informationen zu den o.g. Tagesordnungspunkten werden im Internet unter www.flecken-ottersberg.de veröffentlicht.

Bekanntmachung Flecken Ottersberg, 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 (neu: Nr. 34)

„Im Neuen Felde – Erweiterung I“; Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Rat des Fleckens Ottersberg hat in seiner Sitzung am 15.02.2018 die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungs-planes Nr. 4 (neu: Nr. 34) „Im Neuen Felde – Erweiterung I“ beschlossen. Der Verwaltungsausschuss des Fleckens Otters-berg hat in seiner Sitzung am 13.09.2018 für die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 (neu: Nr. 34) die Bearbeitung gem. § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren beschlossen. In diesem Verfahren erfolgt keine Umweltprü-fung nach § 2 Abs. 4 BauGB. Der Verwaltungsausschuss hat außerdem dem Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 (neu: Nr. 34) mit Begründung zugestimmt und die öf-fentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich liegt im Westen der Ortslage von Fischerhude an der Straße „Im Neuen Felde“ und ist umschlos-sen von vorhandener Wohnbebauung. Südlich grenzt die Mol-kereistraße an. Die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs ist im folgenden Kartenausschnitt verdeutlicht.

Der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 (neu: Nr. 34) und die Entwurfs-Begründung liegen in der Zeit von Montag, den 08. Oktober 2018 bis einschließlich Freitag, den 09. November 2018 in der Gemeindeverwaltung im Rathaus – FB Bauen und Wohnen – in Ottersberg, Grüne Straße 24, während der Sprechzeiten der Gemeindeverwaltung öffentlich aus. Zusätzlich stehen die Planunterlagen auf der Internetseite des Fleckens Ottersberg unter www.ottersberg.de (Rubrik: Bauen & Wirtschaft) zur Einsichtnahme bereit.

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Während der Auslegungszeit können Interessierte Stellung-nahmen zu dem Entwurf und der Entwurfs-Begründung schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Flecken Ot-tersberg abgeben. Es liegen bislang keine umweltbezogenen Informationen vor. Hinweise: Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 (neu: Nr. 34) „Im Neuen Felde – Erweiterung I“ unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, so-weit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.Ottersberg, 25.09.2018

Flecken OttersbergDer Bürgermeister

gez. Hofmann

Bekanntmachung Flecken Ottersberg, 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 87

„Molkereistraße“; Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Rat des Fleckens Ottersberg hat in seiner Sitzung am 02.11.2017 die Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungs-planes Nr. 87 „Molkereistraße“ beschlossen. Der Verwal-tungsausschuss des Fleckens Ottersberg hat in seiner Sitzung am 13.09.2018 für die Aufstellung der 5. Änderung des Be-bauungsplanes Nr. 87 die Bearbeitung gem. § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren beschlossen. In diesem Verfahren er-folgt keine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB. Der Ver-waltungsausschuss hat außerdem dem Entwurf der 5. Ände-rung des Bebauungsplanes Nr. 87 mit Begründung zugestimmt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB be-schlossen. Der räumliche Geltungsbereich liegt Nordwestlich der Ortslage von Fischerhude an der Eichenstraße und grenzt beidseitig an vorhandene Wohnbebauung. Südlich grenzt die Molkereistraße an. Die Grenze des räumlichen Geltungsbe-reichs ist im folgenden Kartenausschnitt verdeutlicht.

Der Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 87 und die Entwurfs-Begründung liegen in der Zeit von Montag, den 08. Oktober 2018 bis einschließlich Freitag, den 09. November 2018 in der Gemeindeverwaltung im Rathaus – FB Bauen und Wohnen – in Ottersberg, Grüne Straße 24, wäh-rend der Sprechzeiten der Gemeindeverwaltung öffentlich aus. Zusätzlich stehen die Planunterlagen auf der Internetseite des Fleckens Ottersberg unter www.ottersberg.de (Rubrik: Bauen & Wirtschaft) zur Einsichtnahme bereit. Während der Ausle-gungszeit können Interessierte Stellungnahmen zu dem Ent-wurf und der Entwurfs-Begründung schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Flecken Ottersberg abgeben. Es liegen bislang keine umweltbezogenen Informationen vor. Hinweise: Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 87 „Molkereistraße“ unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, so-weit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.Ottersberg, 25.09.2018

Flecken OttersbergDer Bürgermeister

gez. Hofmann

BekanntmachungAmtliche Bekanntmachung der Gemeinde Oyten über die

Aufstellung von Bauleitplänen in Anwendung des Verwaltungsverfahrens nach dem Baugesetzbuch

(BauGB) in der zurzeit geltenden Fassung.Bebauungsplan Nr. 45 I „Ortsmitte-West“, 2. Änderung hier: Öffentliche Auslegung für die Dauer eines Monats

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Oyten hat in sei-ner Sitzung am 20.08.2018 die Aufstellung und die öffentli-che Auslegung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 45 I „Ortsmitte-West“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 45 I „Ortsmitte-West“ einschließlich Begründung wird ausgelegt. Das Verfahren wird gemäß § 13a BauGB durchgeführt. Eine

Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB ist daher nicht erfor-derlich. Die Planentwürfe stehen zur Einsichtnahme auf der Internetseite der Gemeinde Oyten unter www.oyten.de (Rub-rik: Pläne für Bebauung/Aktuelle Bauleitplanverfahren) bereit.Die Auslegung erfolgt in der Zeit vom 08.10.2018 bis 08.11.2018. Während dieser Zeit hat jedermann Gelegenheit die nachstehenden Auslegungsunterlagen

im Fachbereich Bauen & Planung der Gemeinde Oyten,Hauptstraße 55, 28876 Oyten,

1. Etage, Zimmer 19,innerhalb der Dienststunden einzusehen. Anregungen können im Laufe der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Oyten, Hauptstraße 55, 28876 Oyten vorge-bracht werden. Gemäß § 3 Absatz 2 BauGB wird darauf hin-gewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksich-tigt bleiben können. Es werden die Flurstücke und Flurstücks-bereiche betroffen, die sich innerhalb des Geltungsbereiches befinden. Dieser ist in der Planzeichnung genau dargestellt und aus der beigefügten Übersicht erkennbar.Oyten, den 20.09.2018

Gemeinde OytenDer Bürgermeister

gez. Manfred Cordes

Jagdgenossenschaft VerdenJagdgeldauszahlungen bitte schriftlich bis zum 30.11.2018 bei der Jagdgenossenschaft, Große Straße 40, 27283 Verden (Aller), beantragen. Nichtangefordertes Geld verfällt und wird für bereits geplante Naturschutzprojekte verwendet.Verden, 18.09.2018

Der Jagdvorstandgez. Brockmann, Vorstandsvorsitzender

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