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Bürgerservice

Unser Service für Sie:

Bürgermeisteramt NeuhausenSchlossplatz 173765 Neuhausen auf den FildernTel. 07158 1700-0Fax: 07158 [email protected]

Wir sind für Sie da:

Montag, Dienstag, Donnerstag undFreitag 8.30 – 12.00 Uhr, dienstags zusätzlich 14.00 – 18.00 Uhr. Gerne können Sie einen Termin außerhalb der Öffnungszeiten vereinbaren.Im Bürgerbüro (Rathaus EG, Zi. 3) gelten verlängerte Öffnungszeiten:Montag ab 7.00 Uhr, Donnerstag durchgehend 7.00 – 17.00 Uhr, mitt-wochs hat das Bürgerbüro geschlos-sen.

Bürgersprechstunde:

Die nächste offene Bürgersprech-stunde von Bürgermeister Ingo Ha-cker ist am Dienstag, 12. Februar 2019, von 17.00 bis 18.00 Uhr.

Notrufnummern

Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112Krankentransport 19222

Polizeinotruf 110Polizeiposten Neuhausen 9516-0

PolizeirevierFilderstadt-Bernhausen 0711 70913

Wasserleitungs-schaden 0800 3629447

EnBW Regional AGService Neuhausen 07158 9019-0

Störungsannahme- Strom 0800 3629477- Erdgas 0800 3629447

Wichtige Informationen

Umzug Hauptamt in die früheren Räume des Notariats (Schlossplatz 6)Am 7. Februar wird das Hauptamt umziehen in das Gebäude Schloss-platz 6. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Hauptamtes sind dann ab Montag, den 11. Februar wie gewohnt in den neuen Räumen für Sie da. Frau Roth finden Sie wei-terhin an ihrem Platz im Rathaus, 1. Stock, Zimmer 105. Die Telefonnum-mern und E-Mail-Adressen werden sich nicht ändern.

Wechsel in der Redaktion des MitteilungsblattesSeit 1. Februar gibt es eine neue Mitarbeiterin in der Redaktion des Mitteilungsblattes. Frau Schweizer hat teilweise neue Aufgaben über-nommen, ihre Nachfolgerin ist Frau Fritton. Sie erreichen Frau Fritton ab 11.2. im ersten Stock des Rathauses, Zimmer 103, Tel. 07158 1700-56, [email protected].

Benötigen Sie einen Platz für Ihr Kind in einer Kindertagesstätte?Am 21. Februar 2019 findet die Platzvergabe für alle angemelde-ten Kinder, die bis Ende 2019 einen Krippen- und Kindergartenplatz be-anspruchen, statt. Bitte melden Sie Ihr Kind bis spätestens 14. Februar 2019 in Ihrer Wunschkindertages-stätte Nummer 1 an (bitte durch-nummerieren und nur ein Anmelde-formular abgeben).Das Anmeldeformular erhalten Sie hier in der aktuellen Ausgabe des Amtsblattes, in allen Kindertages-stätten, im Rathaus und im Internet.

Veranstaltungen

8./9./15./16.2.: Narrenbund, Große Kostüm-Prunksitzung, Egelsee-Festhalle17.2.: Zukunft für Kinder, Festgottesdienst mit anschließen-dem Festakt, Kath. Kirche und Egelsee-Festhalle23.2.: Obst- und Gartenbauverein, Rosenschnitt mit Eberhard Jung, Hausgarten Fam. Flaig, Lindenstr. 24/823.2./1.3./2.3.: MGV, Die große FASNETS SHOW, Egelsee-Festhalle24.2.: MGV, Kinder-Fasnet, Egelsee-Festhalle28.2.: Kath. Kirchengemeinde, Seniorenfasnet, Kath. Gemeindehaus28.2.: Narrenbund, 45. Traditioneller Hexentanz, Schlossplatz

Inhaltsübersicht

In dieser Ausgabe: Aktuelles aus Neuhausen 3 Bereitschaftsdienste 6 Müllkalender 6 Aus den Sitzungen -- Verschenkbörse 9 Fundsachen -- Verkehrsinfo 9 Amtliche Bekanntmachungen 9 Landkreis Esslingen 13 Standesamtliche Mitteilungen 13 Jubiläen 13 Standpunkte im Gemeinderat -- Soziale Dienste 13 Mitteilungen der Polizei -- Bildung 15 Jugendzentrum 18 Ostertagshof 18 Kirchen 19 Parteien 23 Rettungsdienste 25 Vereine 25 Überörtliche Vereine 33 Jahrgänge 34 Sonstiges 34

Diese Ausgabe erscheint auch online: www.eblättle.deHerausgeber: BürgermeisteramtNeuhausen, Schlossplatz 1, 73765 Neu-hausen auf den Fildern. Das Amtsblatt er-scheint i. d. R. wöchentlich am Donners-tag (an Feiertagen am vorhergehenden Werktag), mindestens 46 Ausgaben pro Jahr. Redaktionsschluss:i.d.R. dienstags 11.00 Uhr.Redaktion: Elke EberleAnsprechpartnerin für Vereine, Kirchenund Institutionen:Barbara Fritton, Tel. 07158 1700-56,Fax 07158 [email protected] (v.i.S.d.P.) für den amt-lichen Teil, alle sonstigen Verlautbarun-gen und Mitteilungen: Bürgermeister Ingo Hacker, Schlossplatz 1, 73765 Neu-hausen auf den FildernDruck und Verlag: NUSSBAUM Medien Weil der Stadt GmbH & Co. KG, 71263 Weil der Stadt, Merklinger Str. 20, Tel. 07033 525-0, Fax 07033 2048,Verantwortlich für „Was sonst noch inte-ressiert“ und den Anzeigenteil:Klaus Nussbaum, Merklinger Str. 20, Weil der Stadt.Bezugspreis: 16,75 € halbjährlich.Anzeigenannahme: Nussbaum Medi-en, Büro Echterdingen, Kanalstraße 17, 70771 L.-Echterdingen, Tel. 0711 99076-0, Telefax 07033 3209 458, echterdingen@ nussbaum-medien.deVertrieb (Abonnement und Zustellung): G.S. Vertriebs GmbH, Josef-Beyerle-Straße 2, 71263 Weil der Stadt, Tel. 07033 6924-0, E-Mail: [email protected], Internet: www.gsvertrieb.de

Impressum

Amtsblatt der GemeindeNeuhausen auf den Fildern

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Bezauberndes Theater von Kindern für Kinder

„Eine Reise ist’s um die Welt, wir hoffen, dass sie euch gefällt“Verzweifeltes Schluchzen, tiefe Trauer – jemand hat die zauber-haften Lieblingssterne der Mond-frau gestohlen. Schnell eilt der Sonnengott herbei, er kann selbst nicht helfen, aber er weiß, wen er um Hilfe bitten kann. Das Mädchen Jana nämlich, das als auserwählte Kriegerin die Welt retten soll. Denn die Mondfrau weint unendlich viele bittere Tränen und die ganze Welt droht in einem Tränenmeer zu ver-sinken. Die Theater-AG der Mozart-schule hat erneut ein eigens von der Lehrerin und Leiterin der Theater-AG Lara Mai geschriebenes Stück aufgeführt. Und zu einem vergnüg-lichen und kurzweiligen Gesamt-kunstwerk machte die Inszenierung die Trommel-AG von Marko Racko-vic mit einer erfrischenden Percus-sion auf teilweise ungewöhnlichen Instrumenten und die Kunst-AG von Johanna Strohbücker mit dem viel-seitigen und phantasievollen Büh-nenbild. Und gekleidet waren alle mit herrlichen Kostümen.Bevor Jana zu ihrer abenteuerlichen und turbulenten Reise aufbrechen konnte, musste sie noch einen Dra-chen besuchen. Von ihm sollte sie erfahren wo sie die Sterne wohl fin-den würde und welche Abenteuer damit verbunden sind. Der Drache war wunderschön und grasgrün und wohnte in einer kleinen Höhle

mitten in den Stuttgarter Weinber-gen. Und er wusste viel, sehr viel sogar. Unter anderem, mit welchen Waffen Jana die Sterne am besten befreien sollte. Allerdings entspra-chen diese Waffen nicht immer ihren Erwartungen, es waren ein Kreuz und ein Pflock, ein Körbchen mit Obst, List und Tücke und ein Spiegelschild und drei Kugeln. Ihre Reise führte Jana an zwei verschie-dene Orte in Amerika, in den Orient und nach Asien. Sie traf einen Vam-pir und eine hochnäsige Königin, Cowboys und Bankräuber, einen

Scheich und eine wunderschöne, aber leider hab-gierige Prinzes-sin, und in China eine Magierin, die in einem Kel-ler viele außer-

gewöhnliche Geschöpfe gebannt hielt, denn jeder, der in ihre Augen blickte, wurde auf der Stelle in Stein verwandelt. An der Seite von Jana blieb immer ihr wunderbarer und bezaubernder Leitstern. Nach und nach konnten die beiden alle Ster-ne zur Mondfrau zurück bringen. Lara Mai hat ein wunderschönes Märchen geschrieben, mit einem mutigen Mädchen aus der heutigen Zeit als Heldin. Eine Stunde lang entführten die jungen Schauspiele-rinnen und Schauspieler mit ihrem bezaubernden und mitreißenden Spiel in ferne Welten voll Phantasie. Jede und jeder Einzelne füllte die ganz unterschiedlichen Rollen mit viel persönlichem und individuellen Charme. Und die kleinen und grö-ßeren Zuschauer schauten gebannt zu, von der ersten bis zur letzten Minute.

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Schülerin der Musikschule sehr erfolgreich beim 56. Regionalwettbewerb „Jugend musiziert“ 2019

Erster Preis für Fiona Schulz

Am 2. Februar nahm Fiona Schulz (Cello) aus der Klas-se von Johannes Ehret am Regionalwettbewerb der Landkreise Tübingen-Reutlingen-Zollernalb in der Mu-sikschule Tübingen teil. In ihrer Altersstufe beteiligten sich an der Solowertung Streicher, Violoncello sieben Schülerinnen und Schüler. Fiona wurde von Frau Gülcin Aslanova-Lutz am Klavier begleitet. Für ihren Vortrag am Cello wurde Fiona von der Jury mit einem 1. Preis ausgezeichnet.

Wir gratulieren Fiona zu ihrer hervorragenden und sehr erfolgreichen Teilnahme.

Am 18.01.2019 feierte Frau Adelheid Ottmayer ihren 80. Geburtstag. Zu diesem Anlass besuchte stv. Bürgermeister Eckard Römer die Jubilarin und überbrachte die herzlichsten Glück- und Segenswünsche der Gemeindeverwaltung und des Gemeinderats.

Wir wünschen Frau Adelheid Ottmayer weiterhin alles Gute und vor allem natürlich Gesundheit und noch vie-le glückliche Jahre hier in Neuhausen.

80. Geburtstag von Adelheid Ottmayer

Vortrags- und Gesprächsabend der ökum. Erwachsenenbildung Neuhausen

„Aggression im Kinderzimmer“

Referentin: Camilla Duda,

Sozialpädagogin (M.A.) Ort: Kath. Gemeindehaus

Neuhausen, Klosterstraße Datum: Montag, 18. Februar 2019 Beginn: 19:30 Uhr

Alle Eltern und Interessierten sind herzlich dazu eingeladen! Weitere Hinweise entnehmen Sie bitte den kirchlichen Mitteilungen.

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Anmeldung  für einen Kindergartenplatz in der Gemeinde Neuhausen  Mit dieser Anmeldung besteht kein Rechtsanspruch auf den Wunschkindergarten Nummer 1. Familienname, Vorname des Kindes männlich weiblich

Eingangsdatum in der Einrichtung:

Geburtsdatum: Staatsangehörigkeit : Geschwisterzahl unter 18 Jahren:

Erziehungsberechtigte: Mutter Vater

Anschrift: Telefonnummer:

Datum Unterschrift

Kinderhaus am Egelsee, Rupert-Mayer-Straße 68 Telefon 07158 / 986058-0 Leiterin: Sigrid Faßnacht

Mo. – Fr. 7.00 Uhr – 17.00 Uhr

Mo. – Fr. 7.00 Uhr – 15.00 Uhr 3 Kindergartengruppen und 4 Krippengruppen

Kath. Kindergarten Don Bosco, Gartenstraße 5, Telefon: 07158/68971 Leiterin: Michaela Dreizler

Mo. – Fr. 7.00 Uhr – 13.00 Uhr

Mo. – Fr. 7.00 Uhr – 14.30 Uhr 3 Gruppen

Kath. Kindergarten St. Franziskus, Klosterstraße 8a, Telefon: 07158/4236 Leiterin: Barbara Mangold

Mo. – Fr. 7.00 Uhr – 17.00 Uhr     

1 Kindergartengruppe und 2 Krippengruppen                                

Kath. Kindergarten St. Elisabeth, Schlossplatz 9/1, Telefon: 07158/4212 Leiterin: Gerlinde Faßnacht

Mo. – Fr. 8.00 Uhr – 12.30 Uhr und Mo. – Do. 14.00 Uhr – 16.00 Uhr

Ganztagesbetreuung: 7.00 – 14.30 Uhr 4 Gruppen

Kath. Kindergarten St. Vinzenz, Wagnerstraße 29, Telefon: 07158/8494 Leiterin: Cornelia Merklinger

Mo. – Fr. 07.00 Uhr – 17.00 Uhr Mo. – Fr. 07.30 Uhr – 13.30 Uhr

Ev. Kindertagesstätte Hirtenweg, Hirtenweg 5, Telefon: 07158/4402 Leiterin: Ivonne Dostal-Herrmann Mo. – Fr. 7.00 Uhr – 17.00 Uhr 3 Gruppen

Innerhalb der Öffnungszeit von 7.00 Uhr bis 17.00 Uhr stehen 2 verschiedene Betreuungsmodule Verfügung.

Ev. Kindergarten Horber Wald, Rupert-Mayer-Straße 30, Telefon: 07158/7375 Leiterin: Christine Wolz

Mo. + Mi. 7.30 Uhr – 13.00 Uhr und 14.00 Uhr – 16.00 Uhr

Di + Do. 7.30 Uhr – 14.00 Uhr Fr. 7.30 Uhr – 13.00 Uhr 2 Gruppen   

Waldkindergarten, Am Hasenwald, Telefon: 0173-3482657 Leiterin: Angela Weichselgartner

Mo. – Fr. 8.00 Uhr – 13.00 Uhr 1 Gruppe                             

TSV Sportkindergarten, Schlossstraße 47, Telefon: 07158/966225 Leiterin: Inge Kloos

Mo. - Fr. 7.30 Uhr – 13.30 Uhr Mo. - Fr. 7.30 Uhr – 14.30 Uhr

1 Gruppe

 Gewünschtes Aufnahmedatum:____________________________________

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Sterbefälle

Was tun bei Todesfällen?

Ist der Sterbefall innerhalb Neu-hausens eingetreten, muss er beim Standesamt Neuhausen (Rathaus, Erdgeschoss, Zimmer 002) durch die Angehörigen oder das beauftragte Bestattungsinstitut angezeigt wer-den. Bei auswärts Verstorbenen beim Standesamt des jeweiligen Sterbeortes. Außerdem muss ein To-desfall beim Friedhofsamt (Rathaus, Erdgeschoss, Zimmer 003, Tel. 1700-20) gemeldet werden.Liegt der Sterbefall am Wochen-ende, kann der Beerdigungstermin mit dem jeweiligen Pfarramt festge-legt werden. Der Termin muss aber gleichzeitig mit dem Bestattungsin-stitut Dörfler Bestattungen GmbH, Ernst-Sachs-Str. 2, 73207 Plochin-gen, Tel. 07153 83670, abgespro-chen werden.

Bereitschaftsdienste

Ärztliche Versorgungim Notfall

Notfallpraxis und ärztlicher Hausbesuchsdienst

Ärztlicher BereitschaftsdienstAn den Wochenenden und Feierta-gen und außerhalb der Sprechzei-ten: Kostenfreie Rufnummer 116117Montag bis Freitag 9 bis 19 Uhr: doc-direkt - Kostenfreie Onlinesprech-stunde von niedergelassenen Haus- und Kinderärzten, nur für gesetzlich Versicherte unter 0711 - 96589700 oder docdirekt.deDer ärztliche Bereitschaftsdienst ist nicht mit dem Rettungsdienst zu verwechseln, der in medizinischen Notfällen unter der Rufnummer 112 zu rufen ist.Zentrale Notfallpraxisfür die Fildergemeinden in der Filderklinik, Im Haberschlai 7 Filderstadt-Bonlandenam Freitag und vor Feiertagen 16 - 23 Uhram Samstag, Sonntag u. Feiertag 8- 23 UhrEine Anmeldung ist nicht erforder-lich. Bringen Sie bitte Ihre Kranken-versichertenkarte mit.Hausbesuchsdienst und Notfalldienstunter der Woche überTelefon 0711 - 60 130 60Montag bis Donnerstag jeweils 19- 7 Uhr und von Freitagabend 19 Uhr durchgehend bis Montag früh 7 Uhr

Kinder- und jugendärztlicherBereitschaftsdienstZuständig ist die zentrale kinder- und jugendärztliche Notfallpraxis und die Notaufnahme für Kinder und Jugendliche am Klinikum Ess-lingen, Hirschlandstraße 97, 73730 Esslingen:Montag bis Freitag: 19 bis 8 UhrSamstag, Sonn- und Feiertag: 8 bis 8 Uhr (ohne Voranmeldung) Der ärztliche Bereitschaftsdienst für Kinder und Jugendliche ist unter der zentralen Rufnummer 0180 – 60 71 100 zu erreichen.Zahnärztlicher NotdienstSamstag, Sonntag und an Feierta-gen von 11.00 bis 12.00 Uhr und von 17.00 bis 18.00 Uhr. Die Dienst ha-benden Zahnärzte erfahren Sie un-ter der Rufnummer 0711 7877755.Augenärztlicher NotdienstTel. 01806071122HNO-ärztlicher NotdienstTel. 01806070711Frauenärztlicher NotdienstTel. 0711/3511993GiftzentraleTel. 0761/19240Tierärztlicher NotdienstDer Dienst beginnt am Samstag um 14:00 Uhr und endet am Montag 08:00 Uhr. An Feiertagen beginnt der Notdienst um 08:00 Uhr und en-det am darauffolgenden Werktag um 08:00 Uhr.Tierklinik Stuttgart-PlieningenTelefon: 0711/637380(Da das Tele-fon im Notdienst nicht durchgehend besetzt sein kann, wird gebeten, im Notfall direkt in die Tierklinik zu fahren).Tierrettungsdienst24-h-Notdienst 0177-3590902

Bereitschaftsdienstder Apotheken

Dienstwechsel an Sonn- und Feiertagen um 8.30 Uhr8.2.: Apotheke am Theater, ES-Stadt-mitte, Küferstr. 2, Tel. 0711/2585960Paracelsus-Apotheke, Plieningen, Hochstattstr. 1, Tel. 0711/4548619.2.: Kronen-Apotheke, Neuhausen, Marktstr. 3, Tel. 07158/67000Landhaus-Apotheke, Möhringen, Vaihinger Str. 20, Tel. 0711/71117110.2.: Löwen-Apotheke, Neuhausen, Bahnhofstr. 4, Tel. 07158/8261Markt-Apotheke, L.-E.-Leinfelden, Marktplatz 2, Tel. 0711/7674078011.2.: Kosmas-Apotheke Mache, Ostfildern-Nellingen, Hindenburg-str. 10, Tel. 0711/343300Filder-Apotheke, Filderstadt- Bernhausen, Nürtinger Str. 6, Tel. 0711/702507

12.2.: Brücken-Apotheke Esslingen, ES-Pliensauvorstadt, Brückenstr. 14, Tel. 0711/381600Apotheke am Bahnhof, Filderstadt-Bernhausen, Karlstr. 20, Tel. 0711/70632513.2.: Lerchen-Apotheke, ES-Lerchenäcker, Dresdener Str. 13, Tel. 0711/312545Markt-Apotheke, Filderstadt-Bon-landen, Marktstr. 6, Tel. 0711/77291014.2.: Apotheke am Zollberg, ES-Zollberg, Zollernplatz 7/1, Tel. 0711/381812Mörike-Apotheke, Filderstadt- Plattenhardt, Uhlbergstr. 37, Tel. 0711/771132

Müllkalender

AbfuhrtermineTeil I:Mittwoch, 13.2.: Restmüll2-wöchentlich

Teil II:Montag, 11.2.: Restmüll2-4 wöchentlich

Angaben ohne Gewähr. Es gelten auf jeden Fall die Termine aus dem Müllkalender!

Reklamationen bei der Abfuhr/ Abholung von - Bio- und Restmülltonnen:Fa. Gustav Scherrieble GmbH & Co., Tel. 0711 93152-444, oder Abfall-wirtschaftsbetrieb, Tel. 0711 9312-501- Gelben Säcken und Tonnen:Fa. Remondis GmbH & Co. KG,Tel. 0800 1223255- Papiertonnen:ALBA Stuttgart GmbH, Tel. 01801 150666 oder 07151 1713-0

Öffnungszeiten Recyclinghof und Grünschnittsammelplatz bei der KleingartenanlageDienstag 15.00 - 18.00 UhrSamstag 9.00 - 12.00 Uhr

Sperrmüll anliefern ohne Wartezeit?Ihr Abfallwirtschaftsbetrieb hilft gerne. Tel. 0800 9312-526 oder Tel. 0711 9312-526

Altpapier- und AltkleidersammlungSamstag, 6. April 2019, Musikverein

Hinweis:Falls Sie außerhalb dieser Abfuhrter-mine Papier oder Altkleider entsor-gen möchten, stehen Ihnen hierfür Container auf dem Bahnhofsge-lände (Bahnhofstraße 69) zur Ver-fügung. Der Papiercontainer ist an Sonn- und Feiertagen geschlossen.

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Anmeldung  für einen Krippen in der Gemeinde Neuhausen  Mit dieser Anmeldung besteht kein Rechtsanspruch auf die Wunschkrippe Nummer 1.

 

Datum                                                   Unterschrift  

Kindertagespflege Schloßplatz 1 Telefon 07158 / 170016 Ansprechpartnerin: M. Schiffler Individuelle Betreuungszeiten Falls die Kindertagespflege in Frage kommt, bitte um persönliche Kontaktaufnahme. Kindertagestätte „Nesthäkchen“, Bäderstraße 3 Telefon 07158 / 9499984 Leiterin: Carina Hoss Aufnahmealter Kinder von 0 – 3 Jahre Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 7.00 Uhr – 17.00 Uhr 7.00 Uhr – 14.00 Uhr 14.00 Uhr - 17.00 Uhr tageweise nach Vereinbarung Mo. Di. Mi. Do. Fr. Kindertagesstätte „Rohrspätzle“, Schlossstraße 67 Telefon 07158 / 9149480 Leiterin: Brigitte Wotsch Aufnahmealter Kinder von 0 – 3 Jahre Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 7.00 Uhr – 17.00 Uhr Montag bis Freitag 7.00 Uhr – 15.00 Uhr Kath. Kindertagesstätte St. Franziskus, Klosterstraße 8 a Telefon: 07158 / 4236 Leiterin: Barbara Mangold Aufnahmealter Kinder von 0 – 3 Jahre Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 7.00 Uhr – 17.00 Uhr 7.00 Uhr – 14.30 Uhr Ev. Kindertagesstätte „Hirtenweg“, Hirtenweg 5 Telefon 07158 / 4402 Leiterin: Ivonne Dostal-Herrmann Aufnahmealter Kinder von 2 – 6 Jahre Öffnungszeiten Montag bis Freitag 7.00 Uhr – 17.00 Uhr 3 Gruppen: Innerhalb der Öffnungszeit von 7.00 Uhr bis 17.00 Uhr stehen 2 verschiedene Betreuungsmodule zur Verfügung (Auskunft, direkt bei Frau Peikert). Bedarf an Kleinkindbetreuung ab 2 Jahren Kinderhaus am Egelsee Rupert-Mayer-Straße Telefon 07158 / 986058-0 Leiterin: Sigrid. Faßnacht Aufnahmealter Kinder von 1 – 6 Jahre (Mit der Eingewöhnung beginnen wir frühestens, sechs Wochen vor dem ersten Geburtstag) Öffnungszeiten: Mo. bis Fr. 7.00 Uhr – 17.00 Uhr und Mo. bis Fr. 7.00 Uhr – 15.00 Uhr

Gewünschtes Aufnahmedatum: ____________________________________

Anschrift: Telefonnummer:

Familienname, Vorname des Kindes: weiblich: männlich: Eingangsdatum in der Einrichtung:

Geburtsdatum: Staatsangehörigkeit: Geschwisterzahl unter 18 Jahren:

Familiennamen, Vorname/n der Erziehungsberechtigten: Anschrift der Erziehungsberechtigten + falls abweichende Anschrift:

Staatsangehörigkeit der Eltern:

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Bürgertreff-Büro, Bäderstr. 1, Di. Do. Fr. 9-11 Uhr Leiterin des Bürgertreffs: Meta Dechent

Tel: 940 933 Fax: 940 947 E-mail: [email protected] / www.neuhausen-buergertreff.de Facebook://www.facebook.com/buergertreffneuhausen

Weitere Informationen unter der Rubrik Ostertagshof.

      

 

Die Löwenkutsche fährt… am 12.02.19 Anmeldung über das Rathaus, Tel. 1700 – 0, montags bis 16.00 Uhr.

Ansprechpartner: Dieter Kremer

Cafe Jahreszeit

So. 17.02.19 14.30 – 17.00 Uhr

In den Wintermonaten lädt unser Team einmal im Monat zu einem Kaffeenachmittag ein.

Alle, die gerne in geselliger Runde den Sonntagskaffee mit selbstgebackenen Kuchen genießen möchten, sind herzlich dazu eingeladen. Als Gast: Siegfried Ruf am Klavier Wir freuen uns über Ihr Kommen!

Ansprechpartnerin: Helga Hugo

Wochenübersicht der öffentlichen Veranstaltungen

Freitag 08.02.19 09.30 Uhr Finger-Yoga Montag 11.02.19 19.00 Uhr Fraktionssitzungen CDU, SPD, FW, IGL Dienstag 12.02.2019 17.00 Uhr Schach-Treff 19.30 Uhr Skat-Treff Mittwoch 13.02.19 12.00 Uhr Mittagstisch 14.30 Uhr Mandala malen Donnerstag 14.02.19 10.00 Uhr Eltern-Kind-Gruppe 14.30 Uhr Spiele-Treff 19.00 Uhr OTH Chor Freitag 15.02.19 09.30 Uhr Finger -Yoga

Vortragsreihe Was alle interessiert…

Do. 14.02.19 19.00 Uhr

Erfahrungsbericht - flüchten und ankommen -

Viele Flüchtlinge sind zu uns gekommen. Warum sind sie geflohen? Was haben sie auf der Flucht erlebt? Wie leben sie heute hier? Welche Wünsche haben sie für die Zukunft? Geflüchtete aus Syrien und aus Gambia/Afrika wollen Ihnen aus ihren persönlichen Erlebnissen erzählen.

Ansprechpartnerin: Rosemarie Kremer

Engagement im Bürgertreff Auf zu neuen Taten! In diesen Initiativen freuen wir uns auf Ihre Unterstützung

-  Besuchsdienst für ältere Mitbürger

-  Mithilfe beim Mittagstisch

Wir freuen uns über Ihre unverbindliche Anfrage im Bürgertreff-Büro! Ansprechpartnerin: Meta Dechent

Wir freuen uns, dass wir Ulla Jaenecke, Inhaberin der Geschenkboutique „Va bene“, für die Tischdekoration des Cafe-Bereichs gewinnen konnten!

Auch danken wir denen, die bereits Interesse an der Unterstützung des Besuchsdienstes oder der Mitarbeit im Büro-Team bekundet haben.

Die Volunteer-Teams des Bürgertreffs

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Verschenkbörse

Beitrag der Gemeinde zur Müllvermeidung

Wer gebrauchte Gegenstände zu verschenken hat, kann dies schriftlich oder telefonisch (07158/1700-0) Frau Mai-höfer im Rathaus mitteilen. Die Angebote können auch im Internet auf der Homepage der Gemeinde Neuhau-sen, unter der Rubrik Umwelt im Abschnitt Verschenk-börse, abgerufen werden. Außerdem besteht dort für Sie auch die Möglichkeit, Ihren Gegenstand, den Sie ver-schenken möchten, mit dem entsprechenden Ausschrei-bungsformular direkt an die Gemeindeverwaltung zu melden. Nähere Infos hierzu erhalten Sie auf Anfrage bei Frau Maihöfer.

008 Hosenbügelautomat, Tel. 01712082927

009 Schlafzimmerschrank H.2,55, T.0,65, B.3,65, mahagonifarben Rahmen, 4 verspiegelte Türen, Tel. 01713344779

010 Pax Schrank Ikea helle Eiche 150/58/236cm, Tel. 2779

011 13 Dekoziegel in Servettentechnik verschiedene Motive zum Aufhängen, Tel. 015111084506

012 Wohnzimmermöbel, Schlafzimmermöbel, Kinder-zimmermöbel, Eckbank, Tisch, 2 Stühle, runder Tisch mit 6 Stühlen, Tel. 017643122989

Verkehrsinfo

Auskünfte zu Verkehrsbehinderungen erhalten Sie vom Ordnungsamt.Unvorhersehbare kurzfristige Sofortmaßnahmen bei Schadensfällen werden nicht veröffentlicht.

Amtliche Bekanntmachungen

Die Sitzungen der Gemeinderatsfraktionen finden turnusmäßig eine Woche vor der jeweiligen Gemein-deratssitzung statt. Bitte beachten Sie hierzu die ent-sprechenden Terminhinweise unter der Rubrik „Par-teien“ in unserem Mitteilungsblatt.

Einladung zur öffentlichen Sitzungdes Verwaltungs- und FinanzausschussesAm 19.02.2019 findet um 19:00 Uhr im Kleinen Sitzungs-saal des Rathauses eine öffentliche Sitzung des Verwal-tungs- und Finanzausschusses statt. Hierzu lade ich Sie herzlich ein.Tagesordnung:1. Schlussbericht zur Zielerreichung 20182. Verschiedenesgez. HackerBürgermeister

Info–Nachmittag der Friedrich–Schiller–Gemeinschaftsschule

Neuhausen

Friedrich-Schiller-Schule; Rupert-Mayer-Straße 70; 73765 Neuhausen; Tel: 07158/90210; Fax: 07158/67482

http:\\www.fss-neuhausen.de

Liebe Eltern der 4.-ten Klassen,

die Friedrich-Schiller-Schule lädt Sie, zusammen mit Ihrem Kind, am Donnerstag, den 19. Februar 2019 zu einem Info-Nachmittag ein.

Wir bieten: - Besichtigung der Klassenzimmer- Einblicke in den Unterricht- Schüler-Café mit Kaffee, Kuchen, Limo..- Gedankenaustausch

Page 10: Nummer 6 Donnerstag 7. Februar 2019€¦ · Freitag 8.30 – 12.00 Uhr, dienstags zusätzlich 14.00 – 18.00 Uhr. Gerne können Sie einen Termin außerhalb der Öffnungszeiten vereinbaren.

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Einladung zur öffentlichen Sitzung des Technik- und UmweltausschussesAm 19.02.2019 findet um 19:30 Uhr im Großen Sitzungs-saal des Rathauses eine öffentliche Sitzung des Technik- und Umweltausschusses statt. Hierzu lade ich Sie herz-lich ein.

Tagesordnung:1. Energetische Sanierungsmaßnahmen - Austausch Rathausfenster2. Errichtung einer beleuchteten Außenwerbeanlage - Bernhäuser Straße 203. Bauvoranfrage: An- und Umbau bestehendes Wohn-

haus - Am Horber Wald 324. Verschiedenesgez. HackerBürgermeister

Einladung zur öffentlichen Sitzung des Gemeinderates

Am 19.02.2019 findet um 20:00 Uhr im Großen Sitzungs-saal des Rathauses eine öffentliche Sitzung des Gemein-derates statt. Hierzu lade ich Sie herzlich ein.

Tagesordnung:1. Bekanntgabe Beschlüsse aus nichtöffentlicher

Sitzung2. Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2019 - Beratung und Beschluss3. Wirtschaftsplan 2019 des Versorgungs- und

Verkehrsbetriebes Neuhausen a. d. F. - Beratung und Beschluss4. Sanierung der Lindenstraße - Vergabebeschluss5. Wasserversorgung Aussiedlerhöfe „Hagenauer Hof“

und „Einblickhof“6. Aktuelle Finanzentwicklungen7. Verschiedenesgez. HackerBürgermeister

Der Verband Region Stuttgart

lädt ein zur 50. Sitzung des Planungsausschusses am Mittwoch, 20. Februar 2019, um 15.30 Uhr im Sitzungs-saal (5. OG) in der Kronenstraße 25 in Stuttgart

Es ist folgende Tagesordnung vorgesehen:

Öffentlich:1. Stellungnahmen zu Bauleitplänen2. Stellungnahmen zu sonstigen Verfahren3. Konzept Gemeinschaftsschuppenanlagen

- Antrag der FDP-Fraktion vom 22.10.20184. Verschiedenes

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BürgermeisteramtSchlossplatz 173765 Neuhausen a.d.F.

Für unsere Kindertagesstätten suchen wir

Erzieher (m/w/d)in Vollzeit, Teilzeit und

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Die Gemeinde Neuhausen setzt im Interesse der Kinder und Elternauf qualitätsvolle Kinderbetreuung. Die Basis hierfür sind qualifi-zierte, motivierte und zufriedene Mitarbeiter.

Ihre Aufgaben:■ Umsetzung einer qualifizierten, ganzheitlichen Pädagogik■ Unterstützung und Begleitung der individuellenLernwege der Kinder

■ Entwicklungsbeobachtung und -dokumentation ineiner strukturierten Portfolioarbeit

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Ihr Profil:■ Sie sind staatlich anerkannte/-r Erzieher/-in■ Sie haben fundierte Fachkenntnisse(z.B. situationsorientiertes Arbeiten, Portfolio)

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Wir bieten:■ Eingruppierung angelehnt an den TVöD, je nach fachlicherQualifikation bis zu TVöD S8a, ein unbefristetes Arbeitsverhältnis

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■ Ein gutes Arbeitsklima in einem qualifizierten, hoch motivierten Team■Möglichkeiten zur Weiterentwicklung und regelmäßigeFortbildungen

■ Eine gute Zusammenarbeit mit der Trägerin■Mitarbeiter- und Mitarbeiterinnengespräche■ Einen Betreuungsplatz für eigene KinderIhre aussagekräftige Bewerbung mit detaillierten Unterlagensenden Sie bitte an das Personalamt der Gemeinde Neuhausena.d.F., Schlossplatz 1, 73765 Neuhausen a.d.F. oder per E-Mail [email protected] Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt.Für Fragen stehen Ihnen Claudia Eisele (Telefon 07158 1700-24) oderBernd Schober (Telefon 07158 1700-30) gerne zur Verfügung.

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Wahlgebiet ist bei der Wahl des Ge-meinderats die Gemeinde.2.3.1 Bewerber in Wahlvorschlägen, die von mehreren Wahlvorschlags-trägern (vgl. 2.1) getragen werden (sog. gemeinsame Wahlvorschläge), können in getrennten Versamm-lungen der beteiligten Parteien und Wählervereinigungen oder in einer gemeinsamen Versammlung gewählt werden. Die Hinweise für Parteien bzw. Wählervereinigungen gelten entsprechend.2.4 Wählbar in den Gemeinderat ist, wer am Wahltag Bürger der Ge-meinde ist und das 18. Lebensjahr vollendet hat. Nicht wählbar sind Bürger,● die infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland das Wahlrecht oder Stimmrecht nicht besitzen;● für die zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten ein Betreuer nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist; dies gilt auch, wenn der Aufgabenkreis des Betreuers, die in § 1896 Abs. 4 und § 1905 des Bür-gerlichen Gesetzbuches bezeichne-ten Angelegenheiten, nicht erfasst; ● die infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen;● Unionsbürger (Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union) sind außerdem nicht wählbar, wenn sie infolge einer zivilrechtlichen Einzelfallentschei-dung oder einer strafrechtlichen Entscheidung des Mitgliedstaates, dessen Staatsangehörige sie sind, die Wählbarkeit nicht besitzen.2.5 Ein Wahlvorschlag muss enthal-ten● den Namen der einreichenden Partei oder Wählervereinigung und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese. Wenn die einreichende Wählervereinigung keinen Namen führt, muss der Wahl-vorschlag ein Kennwort enthalten;● Familiennamen, Vornamen, Beruf oder Stand, Tag der Geburt und An-schrift (Hauptwohnung) der Bewer-ber; ● bei Unionsbürgern muss ferner die Staatsangehörigkeit angegeben werden.● Die Bewerber müssen in erkenn-barer Reihenfolge aufgeführt sein. Jeder Bewerber darf nur einmal auf-geführt sein. Für keinen Bewerber dürfen Stimmenzahlen vorgeschla-gen werden.2.6 Wahlvorschläge von Parteien und von mitgliedschaftlich organi-sierten Wählervereinigungen müs-sen von dem für das Wahlgebiet

Gemeinde Neuhausen auf den Fildern - Landkreis Esslingen

Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Gemeinderats am 26. Mai 2019

1. Am Sonntag, dem 26. Mai 2019 findet die regelmäßige Wahl des Gemeinderats statt.1.1 In der Gemeinde Neuhausen auf den Fildern sind dabei 22 Gemein-deräte auf 5 Jahre zu wählen. Ein Wahlvorschlag darf höchstens so viele Bewerber enthalten, wie Ge-meinderäte zu wählen sind.2. Es ergeht hiermit die Auffor-derung, Wahlvorschläge für diese Wahl frühestens am Tag nach die-ser Bekanntmachung und spätes-tens am 28. März 2019 bis 18:00 Uhr beim Vorsitzenden des Gemeinde-wahlausschusses - Bürgermeister-amt Neuhausen, Schlossplatz 1, 73765 Neuhausen a. d. F. schriftlich einzureichen.2.1 Wahlvorschläge können von Parteien, von mitgliedschaftlich or-ganisierten Wählervereinigungen und von nicht mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen eingereicht werden. Eine Partei oder Wählervereinigung kann für jede Wahl nur einen Wahl-vorschlag einreichen. Die Verbin-dung von Wahlvorschlägen ist nicht zulässig.2.2 Zulässige Zahl der Bewerber 2.2.2 Ein Wahlvorschlag darf (höchs-tens) so viele Bewerber enthalten, wie Gemeinderäte zu wählen sind. Ein Bewerber darf sich für dieselbe Wahl nicht in mehrere Wahlvor-schläge aufnehmen lassen.2.3 Parteien und mitgliedschaftlich organisierte Wählervereinigungen müssen ihre Bewerber in einer Ver-sammlung der im Zeitpunkt ihres Zusammentritts wahlberechtigten Mitglieder im Wahlgebiet oder der von diesen aus ihrer Mitte gewähl-ten Vertreter ab 20. August 2018, in geheimer Abstimmung nach dem in der Satzung vorgesehenen Verfah-ren wählen und in gleicher Weise deren Reihenfolge auf dem Wahl-vorschlag festlegen.Nicht mitgliedschaftlich organi-sierte Wählervereinigungen müs-sen ihre Bewerber, in einer Ver-sammlung der im Zeitpunkt ihres Zusammentritts wahlberechtigten Anhänger der Wählervereinigung im Wahlgebiet ab 20. August 2018, in geheimer Abstimmung mit der Mehrheit der anwesenden Anhän-ger wählen und in gleicher Weise deren Reihenfolge auf dem Wahl-vorschlag festlegen.

zuständigen Vorstand oder sonst Vertretungsberechtigten persön-lich und handschriftlich unterzeich-net sein. Besteht der Vorstand oder sonst Vertretungsberechtigte aus mehr als drei Mitgliedern, genügt die Unterschrift von drei Mitglie-dern, darunter die des Vorsitzenden oder seines Stellvertreters.2.7 Wahlvorschläge von nicht mit-gliedschaftlich organisierten Wäh-lervereinigungen sind von den drei Unterzeichnern der Niederschrift über die Bewerberaufstellung (Ver-sammlungsleiter und zwei Teil-nehmer - vgl. 2.10) persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen.2.8 Gemeinsame Wahlvorschläge von Parteien und Wählervereini-gungen sind von den jeweils zu-ständigen Vertretungsberechtigten, jeder der beteiligten Gruppierun-gen nach, den für diese geltenden Vorschriften zu unterzeichnen (vgl. 2.6 und 2.7, § 14 Abs. 2 Satz 4 und 5 Kommunalwahlordnung - KomWO -).2.9 Die Wahlvorschläge müssen au-ßerdem unterzeichnet sein für die Wahl des Gemeinderats von 50 Per-sonen, die zum Zeitpunkt der Unter-zeichnung wahlberechtigt sind (Un-terstützungsunterschriften).Dieses Unterschriftenerfordernis gilt nicht für Wahlvorschläge● von Parteien, die im Landtag oder bisher schon in dem zu wählenden Organ vertreten sind;● von mitgliedschaftlich und nicht mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen, die bisher schon in dem zu wählenden Organ vertreten sind, wenn der Wahlvor-schlag von der Mehrheit der für die-se Wählervereinigung Gewählten unterschrieben ist, die dem Organ zum Zeitpunkt der Einreichung des Wahlvorschlags noch angehören.2.9.1 Die Unterstützungsunter-schriften müssen auf amtlichen Formblättern einzeln erbracht werden. Die Formblätter werden auf Anforderung vom Vorsitzen-den des Gemeindewahlausschusses oder wenn der Gemeindewahlaus-schuss noch nicht gebildet ist, vom Bürgermeister - Bürgermeisteramt Neuhausen, Schlossplatz 1, 73765 Neuhausen a. d. F., kostenfrei gelie-fert. Als Formblätter für die Unter-stützungsunterschriften dürfen nur die von den genannten Personen ausgegebenen amtlichen Vordrucke verwendet werden. Bei der Anfor-derung ist der Name und ggf. die Kurzbezeichnung der einreichen-den Partei oder Wählervereinigung bzw. das Kennwort der Wählerver-einigung anzugeben. Ferner muss die Aufstellung der Bewerber in

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einer Mitglieder-/Vertreter- oder Anhängerversammlung (vgl. 2.3) bestätigt werden.2.9.2 Die Wahlberechtigten, die den Wahlvorschlag unterstützen, müs-sen die Erklärung auf dem Form-blatt persönlich und handschriftlich unterzeichnen; neben der Unter-schrift sind Familienname, Vorna-me, Tag der Geburt und Anschrift (Hauptwohnung) des Unterzeich-ners sowie der Tag der Unterzeich-nung anzugeben. Unionsbürger als Unterzeichner, die nach § 26 Bun-desmeldegesetz von der Melde-pflicht befreit und nicht in das Mel-deregister eingetragen sind, müssen zu dem Formblatt den Nachweis für die Wahlberechtigung durch eine Versicherung an Eides statt mit den Erklärungen nach § 3 Abs. 4 Satz 2 i. V. m. Abs. 3 KomWO erbringen. Sind die Betreffenden aufgrund der Rückkehrregelung nach § 12 Abs. 1 Satz 2 Gemeindeordnung (GemO) wahlberechtigt, müssen sie dabei außerdem erklären, in welchem Zeitraum sie vor ihrem Wegzug oder vor Verlegung der Hauptwoh-nung aus der Gemeinde dort ihre Hauptwohnung hatten.2.9.3 Ein Wahlberechtigter darf nur einen Wahlvorschlag für dieselbe Wahl unterzeichnen. Hat er meh-rere Wahlvorschläge für eine Wahl unterzeichnet, so ist seine Unter-schrift auf allen Wahlvorschlägen für diese Wahl ungültig.2.9.4 Wahlvorschläge dürfen erst nach der Aufstellung der Bewerber durch eine Mitglieder-/Vertreter- oder Anhängerversammlung unter-zeichnet werden. Vorher geleistete Unterschriften sind ungültig.2.9.5 Die vorstehenden Ausführun-gen gelten entsprechend auch für gemeinsame Wahlvorschläge.2.10 Dem Wahlvorschlag sind bei-zufügen● eine Erklärung jedes vorgeschla-genen Bewerbers, dass er der Aufnahme in den Wahlvorschlag zugestimmt hat; die Zustimmungs-erklärung ist unwiderruflich;● von einem Unionsbürger als Be-werber eine eidesstattliche Versi-cherung über seine Staatsangehö-rigkeit und Wählbarkeit sowie auf Verlangen eine Bescheinigung der zuständigen Verwaltungsbehör-de seines Herkunftsmitgliedstaates über die Wählbarkeit;● Unionsbürger, die aufgrund der Rückkehrregelung in § 12 Abs. 1 Satz 2 GemO wählbar und nach den Bestimmungen des § 26 Bundesmel-degesetz von der Meldepflicht be-freit und nicht in das Melderegister eingetragen sind, müssen in der o. g. eidesstattlichen Versicherung fer-

ner erklären, in welchem Zeitraum sie vor ihrem Wegzug oder vor Ver-legung der Hauptwohnung aus der Gemeinde dort ihre Hauptwohnung hatten;● eine Ausfertigung der Nieder-schrift über die Aufstellung der Bewerber in einer Mitglieder-/Ver-treter- oder Anhängerversammlung (vgl. 2.3). Die Niederschrift muss Angaben über Ort und Zeit der Versammlung, Form der Einladung, Zahl der erschienenen Mitglieder oder Vertreter bzw. Anhänger und das Abstimmungsergebnis enthal-ten; außerdem muss sich aus der Niederschrift ergeben, ob Einwen-dungen gegen das Wahlergebnis erhoben und wie diese von der Ver-sammlung behandelt worden sind. Der Leiter der Versammlung und zwei wahlberechtigte Teilnehmer haben die Niederschrift handschrift-lich zu unterzeichnen; sie haben da-bei gegenüber dem Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses an Eides statt zu versichern, dass die Wahl der Bewerber und die Festle-gung ihrer Reihenfolge in geheimer Abstimmung durchgeführt worden sind; bei Parteien und mitglied-schaftlich organisierten Wählerver-einigungen müssen sie außerdem an Eides statt versichern, dass dabei die Bestimmungen der Satzung der Partei bzw. Wählervereinigung ein-gehalten worden sind;● die erforderliche Zahl von Unter-stützungsunterschriften (vgl. 2.9), sofern der Wahlvorschlag von wahl-berechtigten Personen unterzeich-net sein muss; ggf. einschließlich der in Nummer 2.9.2 genannten ei-desstattlichen Versicherungen nicht meldepflichtiger Unionsbürger als Unterzeichner.Der Vorsitzende des Gemeinde-wahlausschusses gilt als Behörde im Sinne von § 156 Strafgesetzbuch; er ist zur Abnahme der Versicherun-gen an Eides statt zuständig. Der Vorsitzende des Gemeindewahlaus-schusses kann außerdem verlangen, dass ein Unionsbürger einen gülti-gen Identitätsausweis oder Reise-pass vorlegt und seine letzte Adres-se in seinem Herkunftsmitgliedstaat angibt.2.11 Im Wahlvorschlag sollen zwei Vertrauensleute mit Namen und An-schrift bezeichnet werden. Sind kei-ne Vertrauensleute benannt, gelten die beiden ersten Unterzeichner des Wahlvorschlags als Vertrauensleute. Soweit im Kommunalwahlgesetz und in der Kommunalwahlordnung nichts anderes bestimmt ist, sind nur die Vertrauensleute, jeder für sich, berechtigt, verbindliche Erklärun-gen zum Wahlvorschlag abzugeben

und Erklärungen von Wahlorganen entgegenzunehmen.2.12 Vordrucke für Wahlvorschläge, Niederschriften über die Bewerbe-raufstellung, eidesstattliche Erklä-rungen und Zustimmungserklärun-gen sind auf Wunsch erhältlich beim Bürgermeisteramt Neuhausen, Schlossplatz 1, 73765 Neuhausen a. d. F.3. Hinweise auf die Eintragung in das Wählerverzeichnis auf Antrag nach § 3 Abs. 2 und 4 KomWO.3.1 Personen, die ihr Wahlrecht für Gemeindewahlen durch Wegzug oder Verlegung der Hauptwohnung aus der Gemeinde verloren haben und vor Ablauf von drei Jahren seit dieser Veränderung wieder in die Gemeinde zuziehen oder dort ihre Hauptwohnung begründen, wer-den, wenn sie am Wahltag noch nicht drei Monate wieder in der Ge-meinde wohnen oder ihre Haupt-wohnung begründet haben, nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen.3.2 Personen, die ihr Wahlrecht für die Wahl des Kreistags - für die Wahl der Mitglieder der Regional-versammlung des Verbands Region Stuttgart - durch Wegzug oder Ver-legung der Hauptwohnung aus dem Landkreis - aus dem Verbandsgebiet der Region Stuttgart - verloren ha-ben und vor Ablauf von drei Jahren seit dieser Veränderung wieder in den Landkreis - in das Verbandsge-biet der Region Stuttgart - zuzie-hen oder dort ihre Hauptwohnung begründen, werden, wenn sie am Wahltag noch nicht drei Monate wieder im Landkreis - im Verbands-gebiet der Region Stuttgart - woh-nen oder ihre Hauptwohnung be-gründet haben, ebenfalls nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. Ist die Gemeinde, in der ein Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gestellt wird, nicht identisch mit der Gemeinde, von der aus der Wahlberechtigte seinerzeit den Landkreis - das Ver-bandsgebiet der Region Stuttgart - verlassen hat oder seine Haupt-wohnung verlegt hat, dann ist dem Antrag eine Bestätigung über den Zeitpunkt des Wegzugs oder der Verlegung der Hauptwohnung aus dem Landkreis - dem Verbandsge-biet der Region Stuttgart - sowie über das Wahlrecht zu diesem Zeit-punkt beizufügen. Die Bestätigung erteilt kostenfrei die Gemeinde, aus der der Wahlberechtigte seinerzeit weggezogen ist oder aus der er sei-ne Hauptwohnung verlegt hat.3.3 Wahlberechtigte Unionsbürger, die nach § 26 Bundesmeldegesetz nicht der Meldepflicht unterliegen

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und nicht in das Melderegister ein-getragen sind, werden ebenfalls nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. Dem schriftlichen An-trag auf Eintragung in das Wähler-verzeichnis hat der Unionsbürger eine Versicherung an Eides statt mit den Erklärungen nach § 3 Abs. 3 und 4 KomWO anzuschließen.Die Anträge auf Eintragung in das Wählerverzeichnis müssen schrift-lich gestellt werden und spätestens bis zum Sonntag, 5. Mai 2019 (kei-ne Verlängerung möglich) eingehen beim Bürgermeisteramt Neuhau-sen, Schlossplatz 1, 73765 Neuhau-sen a. d. F.Vordrucke für diese Anträge und Erklärungen hält das Bürgermeis-teramt Neuhausen, Schlossplatz 1, 73765 Neuhausen a. d. F. bereit.Ein Wahlberechtigter mit Behinde-rungen kann sich bei der Antrag-stellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. Wird dem Antrag entsprochen, erhält der Betroffene eine Wahlbenachrichtigung, sofern er nicht gleichzeitig einen Wahl-schein beantragt hat.Neuhausen, den 07.02.2019gez.Ingo HackerBürgermeister

Landkreis EsslingenNachrichten

Wirtschaftsförderung im Landkreis Esslingen

Der hiesigen Wirtschaft und Exis-tenzgründern können folgende Dienste angeboten werden:• Allgemeine Beratung• Vermittlung von Kontakten zu

Forschungs- und Entwicklungs-einrichtungen

• Information über staatl. För-dermaßnahmen - Existenzgrün-dungsdarlehen

• Hilfe bei der Ansiedlung und Er-weiterung von Gewerbebetrie-ben usw.

Interessenten wenden sich bitte an: Markus Grupp, Wirtschaftsförderer für den Landkreis Esslingen, Pulver-wiesen 11, 73726 Esslingen am Ne-ckar, Tel. 0711 3902-2090, Fax 0711 3963-2090E-Mail: [email protected]/wirt-schaftIhr Ansprechpartner bei der Ge-meindeverwaltung Neuhausen a. d. F. ist Bürgermeister Ingo Hacker, Tel. 07158 1700-32, Fax 07158 1700-77.

Standesamtliche Mitteilungen

Sie sind vor Kurzem Eltern geworden?

Wenn die Geburt Ihres Kindes im Amtsblatt veröffentlicht werden soll, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Gerne nehmen wir das Datum der Geburt, die Namen des Kindes und der Eltern und die Adres se unter der Rubrik „Standes-amtliche Nachrichten“ auf. Die Rub-rik erscheint wöchentlich.Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Standesamt Neuhausen, Frau Gröber, Tel. 07158 1700-17, [email protected] oder schicken Sie uns die „Einwilligungserklärung“, die Sie auf der Homepage www.neuhau-sen-fildern.de/Rathaus/Rathaus-dienstleistungen/Geburt/Veröffent-lichungen finden.

Geburten

Frida Luise - Tochter von Nicole Heck und David Gross, Brühlstraße 14, Neuhausen auf den Fildern, ge-boren am 01.12.2018.

Eheschließungen

Meike Breining geb. Kull und Chris-topher Breining, Waldstraße 10, Ostfildern.

Sterbefälle

Dr. Peter-Jochen Wacker, Mozart-straße 22, Neuhausen auf den Fil-dern, 73 Jahre.

Jubiläen

Geburtstage

Glückwünsche zum Geburtstag

10.02. Christa Borimann, Gottlieb-Daimler-Str. 95, 90 Jahre

13.02. Eleonore Reyer, Bahnhofstr. 51, 80 Jahre

13.02. Jürgen Steichele, Fuchslöcherstr. 10, 70 Jahre

14.02. Brigitte Jotic, Körnerweg 7, 70 Jahre

Gemeinderat und Gemeindeverwal-tung gratulieren herzlich!

Ende der amtlichen Bekanntmachungen