NZZ Chronik Tarif 2009 Schweiz deutsch

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2009 ANZEIGENPREISE «NZZ CHRONIK» 2009 | DEUTSCH | FÜR SCHWEIZER KUNDEN

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ANZEIGENPREISE «NZZ CHRONIK» 2009 | DEUTSCH | FÜR SCHWEIZER KUNDEN

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2009ANZEIGENPREISE «NZZ CHRONIK»2009 | DEUTSCH | FÜR SCHWEIZER KUNDEN

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Sämtliche Preise in Schweizerfranken, gültig für Kunden in der Schweiz, exkl. 7,6% MWSt, Änderungen vorbehalten.Für SW-Anzeigen gelten die Preise der Farbanzeigen.

«NZZ Chronik»: Der Jahresrückblick als MagazinDie «NZZ Chronik» bringt einen attraktiven, unterhaltenden und kompetenten Jahresrückblick auf ein bewegtes 2009. Nebst einer klassischen, umfassenden Chronologie in hoher publizistischer Quali tät und packenden Bildstrecken enthält das Magazin eigens geschriebene Leitartikel und Kommentare zu den wichtigsten Ereig-nissen aus den Ressorts International, Schweiz, Wirtschaft, Feuil-leton und Sport. Dieser Jahresrückblick erscheint als hochwertig klebegebundenes Magazin in einer Aufl age von mehr als 170 000 Exemplaren. Die rund 140-seitige «NZZ Chronik» wird vor Weihnach-ten der «Neuen Zürcher Zeitung» beigelegt und zusätzlich über den Kiosk vertrieben. Ausserdem erscheint im NZZ Libro-Verlag die NZZ Chronik (mit allen Anzeigen) in Buchform. Sie profi tieren mit Ihrer Anzeige von einem qualitativ hochstehenden Umfeld und von der zu erwartenden langen Lesedauer.

Charakteristik

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Neue Zürcher ZeitungAufl age Gesamt 143 009 Exemplare Schweiz 126 963 Exemplare Ausland 16 046 ExemplareLeserzahl Deutschschweiz 291 000 LeserReichweite Deutschschweiz 6,9%Struktur Männer/Frauen 61%/39%TLP 2 sw/farbig Fr. 47.95/59.70

NZZ Chronik1

Aufl age Gesamt 170 000 ExemplareSchweiz 126 621 Exemplare

Ausland 11 000 Exemplare Kiosk 32 379 ExemplareLeserzahl Deutschschweiz 291 000 LeserReichweite Deutschschweiz 6,9%TLP 2 farbig Fr. 61.50

1 Verlagsangabe und Basis Neue Zürcher Zeitung (MACH Basic 2008-2).2 Tausend-Leser-Preis.Quellen: WEMF Aufl agen-Bulletin 2008, MACH Basic 2008-2.

Leistungs- und Leserschaftsdaten

Mediadaten Mediadaten

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4Erscheinungsweise

Erscheinung Anzeigenschluss Druckmaterialschluss16. Dezember 23. November 27. November

FormatA4, 210×297mm

Umfangvoraussichtlich 144 Seiten

PapierUmschlag: 200 g, matt gestrichen, hochweissInhalt: 60 g, matt gestrichen

Erscheinungsweise

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Standard-AnzeigenFormat 1 Preis2/1 Seiten (Panorama) 35 820.–Randangeschnitten2: 420×297 mm

Format 1 Preis1/4 Seite quer 9 010.–Satzspiegel: 160×59 mmRandangeschnitten2: 210×88 mmnur unten, als Textanschluss möglich

Format 1 Preis1/1 Seite 17 910.–Satzspiegel: 160×248 mmRandangeschnitten2: 210×297 mm2. Umschlagseite 21 000.–4. Umschlagseite 23 000.–

1 Daten als High-End-PDF.2 Plus 3 mm Randbeschnitt je Seite.

Format 1 Preis1/4 Seite hoch 5 200.–Satzspiegel: 78×122 mmreine Mixanzeigenseitenicht randabfallendnur unten, als Textanschluss möglich

Format 1 Preis1/2 Seite quer (Textanschluss) 15 630.–Satzspiegel: 160×122 mmnur unten, als Textanschluss möglich

ErscheinungsweiseAnzeigenpreise

Anzeigenpreise

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6Technische Daten

Technische Anforderungen

Farb-/Graustufenbilder 300 dpi

Logos/Bitmaps 1200 dpi

Raster Umschlag: 60 Linien/cm (150 lpi) Inhalt: 60 Linien/cm (150 lpi)

Minimalpunkt 2% Maximalpunkt 98%

UCR-Gesamtwert Umschlag: 320% (Cyan+Magenta+Yellow+Schwarz) Inhalt: 280% (Cyan+Magenta+Yellow+Schwarz)

Farbaufbau durchgängiger Vierfarbendruck, Pantonefarben in CMYK umgewandelt

Bildaufbau Umschlag: nach ISO-Norm «ISOcoated_V2.icc» Inhalt: nach ISO-Norm «ISOcoated_V2300.icc»

Datenformat High-End-PDF

DatenanlieferungDatenträger CD oder DVD

Per [email protected]

Via PrintOnlinemit Vermerk «NZZ Chronik».Für Fragen Telefon 044 258 17 70 oder www.printonline.ch

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7Insertionsbestimmungen

Technische DatenInsertions-bestimmungen (1)

Allgemeine Geschäftsbedingungen betreffend die vertraglichen Beziehungen zwischen Inseren-ten und Publicitas AG NZZ Media (nachstehend NZZ Media genannt) für die Produkte der Neuen Zürcher Zeitung AG (nachstehend NZZ genannt).

A) ANWENDBARKEIT

1. Geschäftsbeziehungen zu Inserenten1.1. Die Geschäftsbedingungen regeln die vertraglichen Beziehungen (Insertionsvertrag Print und Online) zwischen der NZZ Media und einem Inserenten. Gegenüber der NZZ Media handeln Werbe-, Media- oder PR-Agenturen im Namen und auf Rechnung des Inserenten.1.2. Der Insertionsvertrag beinhaltet die Publikation (Einzelaufträge, Wiederholungsaufträge und Mengenabschlüsse) von Inseraten, Werbebeilagen und Beiheftern (Inserate) durch NZZ Media, inkl. oder exkl. Beratung, Kreation von Inseraten im DTP-Verfahren, Erstellung von Mediaplänen oder administrativen Dienstleistungen. Gegenüber dem Verlag NZZ übernimmt Publicitas AG NZZ Media die Publikation der Inserate als ihre eigene Verpfl ichtung.1.3. NZZ-Produkte erscheinen in deutscher Sprache. Alle Anzeigentexte veröffentlichen wir indessen ohne anderslautende Vorschrift im Originaltext des Manuskriptes; diese werden also nicht automa-tisch übersetzt. 1.4. Das Absetzen von Rubrikanzeigen erfolgt lediglich in verlagsüblicher Satzausführung.

2. Geschäftsbedingungen der Inserenten2.1. Die Geschäftsbedingungen werden mit Vertragsschluss Bestandteil des Insertionsvertrages.Gleichzeitig verzichtet der Inserent auf die Anwendung seiner eigenen Geschäftsbedingungen.

3. Veröffentlichungen im Textteil der Print-Produkte3.1. Veröffentlichungen im Textteil können bei Aufgabe von Anzeigen nicht zur Bedingung gemacht werden. Allfällige Publikationen im Textteil, welche Interessen von Inserenten verletzen, berechtigen zu keinerlei Ansprüchen gegenüber unserer Anzeigenverwaltung.

B) VERTRAGSABWICKLUNG

4. Preise4.1. Bezüglich Publikation gelten die jeweils gültigen Insertionstarife und Rabatte vom Verlag NZZ, zuzüglich MWSt.4.2. Bezüglich Beratungs-, Kreations-, Planungs- oder administrativer Dienstleistungen der NZZ Media gelten deren jeweils gültige Dienstleistungstarife, zuzüglich MWSt. Die wichtigsten Positionen sind in der jeweils gültigen offi ziellen Tarifdokumentation der NZZ aufgeführt. Alle Tarifpositionen sind auf der Website www.nzzmedia.ch verfügbar.4.3. Änderungen der Insertionstarife, Rabatte, Dienstleistungstarife und der MWSt treten auch bei laufenden Publikationen sofort in Kraft. Der Inserent hat aber das Recht, innerhalb von zwei Wochen seit Bekanntgabe des neuen Preises vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall hat er nur Anrecht auf den Rabatt, der gemäss Rabattskala der effektiv abgenommenen Menge entspricht.

5. Zusätzliche Kosten5.1. Ausserordentliche Aufwendungen der NZZ oder der NZZ Media, welche nicht in deren Insertions- oder Dienstleistungstarifen enthalten sind, können zusätzlich verrechnet werden, zuzüglich MWSt. Als solche gelten beispielsweise aufwendige Bearbeitungen von Volldruckmaterial (siehe dazu auch Punkt 4.2.).Übersetzungskosten: Texte werden gegen Verrechnung der Kosten an den Auftraggeber von einem spezialisierten Büro übersetzt. Für allfällige Fehler können wir keine Haftung übernehmen.

6. Grösse der Inserate6.1. Für die Verrechnung massgeblich ist die in der betreffenden Zeitung gemessene Grösse von Trennlinie zu Trennlinie. Bei Vollvorlagen und Rahmeninseraten werden zur Abdruckhöhe 2 mm da-zugerechnet.

6.2. Mehrmals erscheinende Inserate mit gleicher Vorlage oder gleichem Text werden alle mit der Grösse des ersterschienenen Inserates verrechnet.

7. Mengenabschlüsse, Mengenrabatte7.1. Für den Bezug von bestimmten Insertionsvolumen in mm oder Franken (nachfolgend Volumen) während eines bestimmten Zeitraums (Mengenabschluss) können die Insertionstarife Mengenrabatte vorsehen.7.2. Wird das vereinbarte Volumen in diesem Zeitraum übertroffen und dadurch eine höhere Rabatt-stufe erreicht, wird nach Ablauf des Abschlusses rückwirkend der höhere Rabatt vergütet. 7.3. Wird das vereinbarte Volumen in diesem Zeitraum nicht erreicht, wird der zu viel bezogene Rabatt nachbelastet. Dem Inserenten wird dabei eine Toleranz von 3% auf dem vereinbarten Volumen gewährt. Die nicht bezogenen Volumen können nicht auf das folgende Abschlussjahr übertragen werden.

8. Wiederholungsaufträge, Wiederholungsrabatte8.1. Für Inserate, die an zum Voraus festgesetzten Daten unverändert erscheinen (Wiederholungsauf-träge), können auf die Insertionstarife Wiederholungsrabatte gegeben werden.8.2. Die Inserate müssen grundsätzlich unverändert erscheinen; einzig bei Vollvorlagen können in der Regel die Sujets gewechselt werden.8.3. Rückwirkend wird ein höherer Rabatt gewährt, sofern der Wiederholungsauftrag vor Erscheinen des letzten Inserates unter den gleichen Voraussetzungen erweitert und damit eine höhere Stufe erreicht wird.

9. Modalitäten Mengenabschlüsse bzw. Wiederholungsaufträge9.1. Für kommerzielle Werbung und Stellenangebote muss je ein separater Mengenabschluss bzw. Wiederholungsauftrag vereinbart werden. Gelegenheitsanzeigen werden nicht in die Rabattverein-barung einbezogen.9.2. Der Mengenabschluss bzw. Wiederholungsauftrag kann grundsätzlich nur von einem einzelnen Inserenten getätigt werden. Konzernen und Holdinggesellschaften kann jedoch die Treuhand BDO Visura, Zürich, unter gewissen Voraussetzungen die Berechtigung zusprechen, Konzernabschlüsse zu tätigen.9.3. Die Laufdauer des Mengenabschlusses bzw. Wiederholungsauftrages beträgt 12 Monate. Beginnt er bis und mit dem 15. eines Monats, so dauert er bis Ende Vormonat des folgenden Jahres; beginnt er zwischen dem 16. und dem Ende eines Monats, so läuft er bis Ende des laufenden Monats des folgenden Jahres.9.4. Grundsätzlich gilt für die ganze Laufdauer der gleiche Rabattsatz.

10. Verlegerrecht10.1. Der Verlag NZZ behält sich vor, Änderungen der Inseratinhalte zu verlangen oder Inserate ohne Angabe von Gründen abzulehnen.10.2. Der Verlag NZZ kann aus technischen Gründen für bestimmte Daten vorgeschriebene, aber dem Inhalt nach nicht unbedingt termingebundene Inserate ohne vorherige Benachrichtigung um eine Ausgabe vor- oder zurückverschieben.10.3. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung als solche nicht erkennbar sind, müs-sen mit dem vollen Firmennamen unterzeichnet sein und werden vom Verlag durch die Überschrift «Anzeige» kenntlich gemacht.10.4. Der Verlag NZZ kann grundsätzlich über die Placierung der Inserate bestimmen. Placierungs-wünsche des Auftraggebers können nur unverbindlich entgegengenommen werden. Für eingehaltene Placierungsvorschriften wird der festgelegte Preis erhoben.10.5. Aufträge für Werbebeilagen und Beihefter sind für den Verlag NZZ erst nach Genehmigung eines Musters bindend.

11. Chiffreinserate11.1. Die NZZ Media verpfl ichtet sich zur Wahrung des Chiffregeheimnisses. Vorbehalten bleiben namentlich folgende Fälle: NZZ Media kann in solch begründeten Fällen – Justiz- oder Verwaltungs-

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behörden sowie Personen, die einem Chiffreinserenten ihre Personendaten mitgeteilt haben und im Nachhinein wegen nicht zurückgesandter Unterlagen ihr Auskunftsrecht wahrnehmen wollen – die Identität des Chiffreinserenten bekanntgeben.11.2. Die NZZ Media braucht insbesondere Werbesendungen, Vermittlungs- und anonyme Angebote nicht an den Chiffreinserenten weiterzuleiten. Zu diesem Zweck kann sie eingehende Angebote öffnen und überprüfen.11.3. Für Chiffreinserate wird pro Auftrag eine Gebühr erhoben. Ausserordentliche Aufwendungen werden zusätzlich verrechnet.11.4. Die Verantwortung für die Rücksendung von Dokumenten obliegt dem Chiffreinserenten.

12. Probeabzüge12.1. Auf Anfrage können Probeabzüge für kommerzielle Inserate geliefert werden, sofern die Druck-unterlagen mindestens 3 Tage vor Annahmeschluss eintreffen.12.2. Für Vollvorlagen wird kein Probeabzug geliefert.

13. Druckmaterial13.1. Ohne ausdrückliche Vereinbarung ist der Verlag NZZ bzw. die NZZ Media für herkömmlich oder digital geliefertes Druck- und Datenmaterial (Reinzeichnungen, Filme, Fotos usw.) weder aufbewah-rungs- noch rückgabepfl ichtig.

14. Zahlungskonditionen14.1. Für die Publikation von Gelegenheitsinseraten gilt Barzahlung oder eine Zahlungsfrist von 10 Tagen.14.2. Für die Publikation aller übrigen Inserate gilt eine Zahlungsfrist von 30 Tagen ohne Skonto-abzug.14.3. Auf verfallenen Rechnungen wird ein marktüblicher Verzugszins verrechnet.14.4. Für Mahnungen werden die Kosten verrechnet.14.5. Bei Betreibung, Nachlassstundung oder Konkurs entfallen Rabatte, Vermittler- oder Berater-kommissionen.

15. Vorzeitige Vertragsaufl ösung15.1. Stellt ein Insertionsorgan während der Vertragsdauer sein Erscheinen ein, kann die NZZ Media ohne Ersatzverpfl ichtung vom Vertrag zurücktreten.15.2. Dies entbindet den Inserenten nicht von der Bezahlung der erschienenen Inserate.15.3. Es werden keine Rabattnachbelastungen, aber Vergütungen vorgenommen, sofern zum Zeitpunkt der Vertragsaufl ösung eine höhere Rabattstufe erreicht wurde.

C) HAFTUNG DER NZZ MEDIA

16. Fehlerhaftes Erscheinen, Nichterscheinen16.1. Reklamationen wegen fehlerhaften Erscheinens oder Nichterscheinens sind innerhalb von 10 Tagen nach Publikation bei der NZZ Media anzubringen.16.2. Wird der Sinn oder die Wirkung des Inserates wesentlich beeinträchtigt oder ist ein Termin-inserat nicht erschienen, werden die Einschaltkosten ganz oder teilweise erlassen oder in Form von Inseratenraum in der betreffenden Publikation kompensiert. Bei telefonisch erteilten Aufträgen, bei fehlerhaften digitalen Übermittlungen von Inseraten zur NZZ Media, bei Fehlern infolge von Über-setzungen fremdsprachiger Vorlagen, bei Datenverschiebungen (Ziff. 10.2.), bei nicht eingehaltenen Placierungsvorschriften, bei ungeeigneten Vorlagen, bei nicht signifi kanten Passerdifferenzen und bei Abweichungen in der Farbe oder von typografi schen Vorschriften sowie bei fehlenden Codebezeich-nungen entfallen die genannten Ansprüche.16.3. Sämtliche weitergehenden Ansprüche als die in Ziff. 16.2. genannten wegen fehlerhaften Erscheinens, Nichterscheinens oder aus anderen Gründen sind ausgeschlossen. Bei berechtigten Reklamationen können im Maximum die Kosten für die Insertion vergütet werden. Jede weitere Ent-schädigung ist ausgeschlossen, anders lautende Bedingungen in der Bestellung sind ungültig.

D) HAFTUNG DES INSERENTEN

17. Haftung wegen Inhalts der Inserate17.1. Der Inserent ist für den Inhalt der Inserate verantwortlich. Er erklärt, die einschlägigen gesetzli-chen Bestimmungen und Branchenregeln einzuhalten und dafür der NZZ Media und dem Verlag NZZ verantwortlich zu sein. Er stellt die NZZ Media und den Verlag NZZ sowie deren Organe und Hilfsper-sonen von Ansprüchen Dritter frei. Er ist in jedem Fall verpfl ichtet, sämtliche im Zusammenhang mit Ansprüchen Dritter oder in sonstigen Verfahren anfallenden, gerichtlichen oder aussergerichtlichen Kosten zu übernehmen.

18. Gegendarstellungsrecht18.1. Bei einem Gegendarstellungsbegehren (Art. 28 ff. ZGB) gegenüber Inseraten informiert der Verlag NZZ bzw. die NZZ Media den Inserenten über den Eingang des Begehrens und bespricht mit ihm das Eintreten auf das Begehren bzw. seine Abweisung oder Gutheissung sowie das Vorgehen bei einer allfälligen Publikation und die damit zusammenhängenden Modalitäten. Der Entscheid über die Aufnahme dieser Gegendarstellung durch eine Drittperson obliegt ausschliesslich dem Verleger oder gegebenenfalls dem Gericht. In beiden Fällen verpfl ichtet sich der Auftraggeber, der die Tatsa-chenbehauptung veranlasst hat, die durch die Ausübung des Gegendarstellungsrechts anfallenden Kosten zu tragen.

E) WEITERVERWENDUNG VON INSERATEN

19. Verwendung von Inseraten für elektronische Datenbanken19.1. Der Inserent erklärt sein Einverständnis, dass die NZZ Media die Inserate in eigene oder fremde elektronische Datenbanken einspeisen und zu diesem Zweck bearbeiten kann. Der Inserent kann sein Einverständnis jederzeit zurückziehen. Er nimmt zur Kenntnis, dass Personendaten auch in Staaten abrufbar sind, die keine mit der Schweiz vergleichbaren Datenschutzbestimmungen kennen, und somit die Vertraulichkeit, Integrität, Authentizität und Verfügbarkeit seiner Personendaten nicht garantiert ist.19.2. Die nicht autorisierte und ohne gewichtige Eigenleistung erfolgende Bearbeitung und Verwertung von abgedruckten oder in elektronische Datenbanken eingespeisten Inseraten durch Dritte ist unzu-lässig und wird vom Inserenten untersagt. Dieser überträgt der NZZ Media insbesondere das Recht, nach Rücksprache mit dem Verlag NZZ mit geeigneten Mitteln dagegen vorzugehen.

20. Geistiges Eigentum an Inseraten20.1. Der Inserent anerkennt das geistige Eigentum, insbesondere das Urheberrecht, von der NZZ Media an allen von ihr selber kreierten Inseraten mit individuellem Charakter (z. B. DTP-Verfahren). Soweit der Inserent seinen vertraglichen Verpfl ichtungen gegenüber der NZZ Media nachkommt, ist ihm die Nutzung des geistigen Eigentums im Rahmen des ursprünglichen Verwendungszweckes auf unbeschränkte Zeit erlaubt.

F) ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTAND

21. Auf den Insertionsvertrag fi ndet ausschliesslich schweizerisches Recht Anwendung.

22. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist das zuständige Gericht am Ort der Geschäftsstelle der NZZ Media, welche den Insertionsvertrag geschlossen hat.

Die vorliegenden Geschäftsbedingungen treten am 1. Januar 2008 in Kraft und ersetzen alle früheren Fassungen.

Insertionsbestimmungen

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Dienstleistungen und Preise NZZ MediaAuftragsänderungen pro Titel– Datumskorrektur 10.–– Formatanpassung 10.–– Austausch Druckmaterial usw. 10.–

Auftragsannullierung pro TitelOhne Ersatzdatum 20.–

Belege pro Beleg– Referenzbeleg (Sofortbelege),

welcher die Gratisregel übersteigt 15.–– Rechnungsbeleg,

welcher die Gratisregel übersteigt 5.–

Expressgebühr pro Sendung 30.–

Farbproof ohne bestehenden Auftrag pro Proof– Farbproof 1/1 Seite 30.–– Farbproof 1/2 Seite und kleiner 20.–

Inhaltliche Anpassungen von Dateien pro Datei– Einfache Korrekturen oder Anpassungen 20.–– Schreiben einer PDF–Druckdatei 20.–

pro Stunde– Komplexe Änderungen digitaler Dateien 170.–– Kreation Desktop-Publishing 170.–

Mahnwesen pro Mahnung– Bearbeitungsgebühr ab zweiter Mahnung 30.–– Verzugszins 5%

Management von Kostenstellen pro Kostenst. 25.– pro Jahr

Rechnungen pro Rechnung– Rechnungskopien ab drittem Exemplar 5.–– Rechnungs-Splitting (pro Endrechnung) 20.–– Nachträgliche Rechnungskorrekturen 20.–– Den Mahnungen beiliegende Rechnungskopien 5.–– Spezialrechnungen oder Versand an andere

Adresse als an die der Kundenbasis 5.–

Sonderauswertungen/Statistiken pro Stunde 170.–

Spezialkurier pro SendungExterner Kurier Fremdkosten + 20.–

Übersetzungen intern pro Stunde 170.–

Übersetzungen extern pro Auftrag Fremdkosten + 20.–

Insertions-bestimmungen (2)Dienstleistungen

Dienstleistungen

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10Crossmedia

CrossmediaCrossmedia ist die inhaltliche, kreative und formale Verknüpfung unterschiedlicher Medienkanäle und Werbeträger mit dem Ziel,einen maximalen werblichen Erfolg über eine mehrkanalige Anspra-che zu realisieren. Das Medienunternehmen NZZ trägt mit einem vielfältigen Produktportfolio und kompetenten Beratern dazu bei, Ihr übergreifendes Kampagnenkonzept erfolgreich umzusetzen.

Ihr Ziel– Aktivierung der Konsumenten durch die Multiplikation der Kontakt-

wirkung– Erhöhung der Kampagneneffi zienz– Ansprache neuer Zielgruppensegmente

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Kontakte CrossmediaMarkus EhrleLeiter Werbemarkt, [email protected], Tel. 044 258 16 33

Corinne BlaserLeiterin Marketing Werbemarkt, [email protected], Tel. 044 258 12 88

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11Kontakte

CrossmediaKontakte

Kontakte AnzeigenverkaufWalter VontobelLeiter NZZ [email protected] 044 258 13 55

Stefan BernetLeiter [email protected] 044 258 13 68

Yves GumyKundenberater Westschweiz und [email protected] 021 317 88 08

Madeleine HaasKundenberaterin Tourismus/[email protected] 044 258 17 43

Thomas HerdeKoordinator [email protected] 044 258 13 56

Eli HessKundenberaterin Lokalmarkt Stadt ZH,Literatur- und Kunst-/[email protected] 044 258 13 58

Robert KahntKundenberater Finanzmarkt Deutschschweiz/[email protected] 044 258 13 69

Bettina MeierKundenberaterin Kantone AI/AR, GL, GR, SG, SH, TG, Teile Kanton ZH, Stadt ZH und [email protected] 044 258 17 48

Toni SolidoroKundenberater Kantone AG, BE, BL/BS, LU, OW/NW, SO, SZ, TI, UR, ZG, Teile Kanton [email protected] 044 258 13 85

Andi SpichtigKundenberater Werbe- und MediaagenturenStadt und Kanton ZH, TG, SG, SH, AI/[email protected] 044 258 17 42

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Anzeigen DeutschschweizNZZ Media – eine Filiale der Publicitas AGFalkenstrasse 11, 8021 ZürichTelefon 044 258 16 98, Fax 044 258 13 [email protected], www.nzzmedia.ch

Anzeigen WestschweizPublicitas SA – NZZ MediaRue Etraz 4, 1003 LausanneTelefon 021 317 88 08, Fax 044 258 13 [email protected], www.nzzmedia.ch