oder ZEIT für mehr RENTE

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oder ZEIT für mehr RENTE. 1. Informationen. Das Mengengerüst. Definition: Eine geringfügige Beschäftigung nach § 8 Abs.1 SGB IV liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt regelmäßig im Monat 400 Euro nicht übersteigt . - PowerPoint PPT Presentation

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oder

ZEIT für mehr RENTE

1. Informationen

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Das Mengengerüst.

Definition:Eine geringfügige Beschäftigung nach § 8 Abs.1 SGB IV liegt vor, wenn das

Arbeitsentgelt regelmäßig im Monat 400 Euro nicht übersteigt.

Ca. 6,6 Mio. registrierte Geringfügig Beschäftigte in Deutschland (Stand 30.9.2007)

50% der 6,6 Mio. Arbeitnehmer mit dem Status der geringfügigen Beschäftigung arbeiten in einem auf Dauer angelegten Arbeitsverhältnis und können daher grundsätzlich die minijobrente nutzen.Ca. 3,3 Mio. Arbeitnehmer

Bei mind. 20 % besteht der beidseitige Wunsch und die Bereitschaft von Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die Arbeitszeit zu verlängern.Ca. 1,3 Mio. Arbeitnehmer

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Das Problem:

Geringe Rentenansprüche!

Lediglich 15 % des Arbeitgeber-Beitrages an die Minijobzentrale werden auf das Rentenkonto des Mitarbeiters weitergeleitet. So ergibt sich maximal ein Rentenanspruch von 0,25 Euro pro Arbeitsmonat.

Geringfügig Beschäftigte unterliegen grundsätzlich nicht der Sozialversicherungspflicht. Allerdings ist eine freiwillige Pflichtversicherung möglich, die jedoch kaum genutzt wird.

Eine freiwillige Höherversicherung mit einem Beitrag von z. Zt. 4,9 % erhöht den Rentenanspruch lediglich auf max. 0,36 Euro pro Arbeitsmonat=> Altersarmut ist vorprogrammiert

Eine betriebliche Altersvorsorge ist i. d. R. nicht vorhanden – die Möglichkeit der Entgeltumwandlung wird wegen des geringen Einkommens nicht genutzt.

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Arbeitsrechtlich sind geringfügig Beschäftige den „normal beschäftigten“ Arbeitnehmern grundsätzlich gleichgestellt (z.B. Urlaub, Kündigungsschutz etc.)

Neben dem Arbeitsentgelt kann der Arbeitgeber einem Minijobber ohne Auswirkungen auf die Geringfügigkeitsgrenze sozialversicherungsfreie Beiträge zugunsten einer bAV gewähren.

Für das 1. Dienstverhältnis eignen sich besonders die versicherungsförmigen Durchführungswege nach § 3 Nr.63 EStG (z.B. Direktversicherung)

Für das 2. Dienstverhältnis eignet sich besonders die Unterstützungskasse

Der Arbeitgeber muss für den geringfügig Beschäftigten pauschale Abgaben an die Minijobzentrale abführen.

– Krankenversicherungsbeitrag: 13,0 % (5,0 %)*– Rentenversicherungsbeitrag: 15,0 % (5,0 %)*– Steuerpauschale: 2,0 % (2,0 %)*– Umlage für Lohnfortzahlung bei Krankheit: 0,1% (0,1 %)*

* Pauschalen für geringfügig Beschäftigte in Privathaushalten; zzgl. 1,6 % Beitrag an die Unfallkasse entfällt bei Abrechnung über Steuerkarte oder kann dem Arbeitnehmer belastet werden

Der rechtliche Rahmen.

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Belege über die Rechtssicherheit und Machbarkeit.

Sozialversicherungsträger positiver Bescheid

Finanzämter positive Entscheidung

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft Bahn-See (Minijobzentrale)

positive Stellungnahme

Steuerberater/Wirtschaftsprüfer positive Prüfung

Humboldt-Universität, juristische Fakultät positives Gesamtgutachten

Rechtsabteilungen unterschiedlicher Versicherungsunternehmen

positive Beurteilung

Empirische Feldstudie bei Arbeitgebern und ihren geringfügig Beschäftigten

Bereitschaft und hohes Interesse

Bundeskanzleramt positive Beurteilung

Bundesministerium für Arbeit und Soziales positive Beurteilung

Bundesverbraucherschutzzentrale positive Beurteilung

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Die Lösung.

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minijobrente - Das System.

Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbaren Mehrarbeit in Höhe einer festen Stundenanzahl. Beispielsweise werden 10 Mehrstunden mit einem Stundenlohn von 10,-€ vergütet

Für die Mehrarbeit wird dann eine arbeitgeberfinanzierte bAV i.H.v. 100,-€ eingerichtet. Dieser Beitrag ist steuer- und sozialabgabenfrei und berührt nicht das geringfügige Beschäftigungsverhältnis

Es können bis zu 4% in der BBG der GRV eingezahlt werden, wobei wegen der Angemessenheitsprüfung davon ausgegangen wird, dass zumindest 120,-€ monatlich in die bAV investiert werden können.

Die minijobrente eröffnet den kollektiven Zugang zu einer kapitalgedeckten Altersvorsorge.

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minijobrente – Vorteil für Arbeitnehmer (1).

Der Arbeitnehmer erhält eine unverfallbare, pfändungs- und Hartz IV- sichere Altersversorgung.

Verringerung des persönlichen Risikos der Altersarmut. Der Status als geringfügig Beschäftigter bleibt erhalten. Die Sozialversicherungsfreiheit wird nicht angetastet.*

ABER: Aktive Kommunikation gemäß den Qualitäts- und Leistungsstandards der freiwilligen Aufstockung und der sich daraus ergebenden Riester-Förderung

Kein Einkommensverlust; Versorgungsaufbau lediglich durch Investition von Zeit.

keine Nachteile bei veränderten Rahmenbedingungen. Einfache Übertragbarkeit bei Arbeitsplatzwechsel. Bestätigung der persönlichen Wertschätzung durch den Arbeitgeber.

*) Recht auf freiwillige Aufstockung in der GRV bleibt bestehen

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Beispiel.

minijobrente – Vorteile für Arbeitnehmer

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minijobrente – Vorteile für Arbeitnehmer

Beispiel.

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minijobrente - Vorteile für Arbeitgeber (1).

Die Beiträge zur minijobrente sind Betriebsausgaben.

Die Beiträge sind steuer- und sozialversicherungsfrei

Die Beiträge erhöhen nicht den Beitrag an die Minijobzentrale=> Die Lohnnebenkosten sinken.

Produktivität wird erhöht, da die Kosten pro Arbeitsstunde gesenkt werden

Einsparung von Regie- und Fixkosten bei größeren Betrieben

Besonders förderungswürdige Mitarbeiter werden gebunden und zusätzlich unterstützt.

Positionierung als sozial verantwortungsbewusster Arbeitgeber.

Grundsätzlich verwaltungs- und kostenneutrales System

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minijobrente - Vorteile für Arbeitgeber

Jede Stunde Mehrarbeit 30% weniger Kosten

Bei einer Steigerung der Produktivität um 25% sinken die Lohnkosten je Stunde um 60 Cent.

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minijobrente – Zugangsvoraussetzungen.

Um die minijobrente „abrufen“ zu können, müssen folgende Voraussetzungen

erfüllt sein:

Der Minijob ist grundsätzlich unbefristet und auf Dauer angelegt. Arbeitgeber und Mitarbeiter sind bereit, die Arbeitszeit zu erhöhen, ohne

das Gehalt zu erhöhen und ohne den rechtlichen Status des Mitarbeiters als geringfügig Beschäftigter zu verändern.

Der Arbeitgeber zahlt als Entgelt-Ausgleich einen Beitrag in die minijobrente ein, der in eine kapitalgedeckte Altersvorsorge investiert wird.

minijobrente kann auch von älteren Arbeitnehmern bis ca. 60 Jahre oder Empfängern von Erwerbsunfähigkeitsrenten, die max. 350 Euro hinzuverdienen dürfen, genutzt werden.

minijobrente steht grundsätzlich allen Beschäftigten mit geringem Einkommen offen. Ausnahmen sind lediglich dort zu beachten, wo tarifvertraglich festgelegter Lohn unterschritten wird.

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Direktversicherung oder Unterstützungskasse

minijobrente – Versorgungsmöglichkeiten.

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minijobrente – Qualitäts- und Leistungsstandards.

Kommunikations- und Beratungsstandards

Ausschließliche Verwendung der Vertragsmuster für minijobrente

Beratungsprotokoll gemäß Vorgaben der minijobrenteTarifbindung, 1. oder 2. Arbeitsverhältnis, freiwillige Aufstockung RV/Riester,

Beachtung der sozial- und arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen

festgelegter Workflow für standardisierte und vereinfachte Aufnahme- und Policierungsverfahren

Sicherstellung von Schulung und Fortbildung über steuer-, sozial- und arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen

Bereitstellung geeigneter sonstiger Informationen und Medien.

Beratung im sozialen Konsens

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minijobrente – Ziele, Aufgaben, Struktur.

minijobrente e.V. und minijobrente GbR

Markt- und produktanbieterunabhängige Einrichtung Keine wechselseitigen Beteiligungen von Unternehmen

des Versicherungs- und Kapitalmarktes

minijobrente e.V. Idealverein, keine wirtschaftliche Tätigkeit Systembereitstellung Kommunikation und Verbreitung in der Öffentlichkeit Vorgabe von Qualitäts- und Leistungsstandards

minijobrente GbR Praktische, operative Umsetzung und Verbreitung über Unternehmen der Versicherungswirtschaft

Entwicklung und Bereitstellung von Kommunikations- und Abwicklungsstandards

Aktive Qualitäts- und Leistungskontrolle

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geringfügig Beschäftigte sind zu finden… in allen Branchen in allen Unternehmensgrößen in Privathaushalten in Kleinstbetrieben bei Arbeitsverträgen mit Ehegatten in karitativen Einrichtungen in kommunalen Einrichtungen in kirchlichen Einrichtungen in Verbänden und Vereinen

Diese Bereiche lassen sich beliebig weiter konkretisieren, z.B. Friseure Einzelhandel Wach- und Schließgesellschaften Arztpraxen etc., etc

Ausgangssituation – Tätigkeitsbereiche.