ÖÄK-Workshop „Leitlinien im Spannungsfeld“ Die Grundsatzpapiere zu den Leitlinien

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ÖÄK-Workshop „Leitlinien im Spannungsfeld“ Die Grundsatzpapiere zu den Leitlinien Prim. Dr. Walter Dorner Präsident der Wiener Ärztekammer Vizepräsident der ÖÄK

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ÖÄK-Workshop „Leitlinien im Spannungsfeld“ Die Grundsatzpapiere zu den Leitlinien. Prim. Dr. Walter Dorner Präsident der Wiener Ärztekammer Vizepräsident der ÖÄK. Einleitung. Qualitätssicherung : untrennbar mit ärztlichem Handeln verbunden - PowerPoint PPT Presentation

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ÖÄK-Workshop„Leitlinien im Spannungsfeld“

Die Grundsatzpapiere zu den Leitlinien

Prim. Dr. Walter Dorner

Präsident der Wiener Ärztekammer

Vizepräsident der ÖÄK

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Einleitung

• Qualitätssicherung: untrennbar mit ärztlichem Handeln verbunden

• Leitlinien: große Entwicklungen und zahlreiche Aktivitäten in den vergangenen 1-11/2 Jahren

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Aktivitäten der Wiener Ärztekammer

• Feb. 2005: Start einer Initiative unter der Leitung von Dr. Brigitte Ettl

Ziel: Strukturierung der Leitlinienarbeit

• 2005: Grundsatzbeschluss von WÄK und ÖÄK

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Grundsatzposition der Wiener und der Österreichischen Ärztekammer

• Leitlinien: Instrumente zur Wissensvermittlung und Wissenserschließung von medizinischen Kenntnissen und Erfahrungen

• Verwendung in der Aus- und Fortbildung empfohlen

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Für die Behandlung von Patienten gilt:

• Leitlinien sollen der leichteren Erschließung und Zuordnung von vorhandenem Wissen dienen

• Im Einzelfall: Nach individuellem ärztlichen Ermessen können Leitlinien herangezogen werden

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• „Die zu treffende ärztliche Entscheidung darf von dem als Leitlinie publizierten Vorgehen weder priorisiert noch präjudiziert werden.“

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Forderungen der Ärztekammer

• Sofortige Aufhebung des Bundes-Gesundheitsqualitätsgesetzes aufgrund der dort angeführten Behandlungsrichtlinien und Behandlungsleitlinien

• Erstellung und Evidenthaltung von Leitlinien durch wissenschaftliche Gesellschaften

• Errichtung einer Plattform zur Information der Ärzte

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Begründung

• Leitlinie als Handlungskorridor – von der Ärztekammer strikt abgelehnt

• Haftung der Herausgeber von Leitlinien für Tod oder Gesundheitsschäden von PatientInnen durch ihre Anwendung – völlig ungeklärt