ÜBERWACHUNG UND ERHALTUNG VON KUNSTBAUTEN...Der Bereich Geotechnik ist nicht Bestandteil des...

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VERSION 4 / OKTOBER 2018 PFLICHTENHEFT ÜBERWACHUNG UND ERHALTUNG VON KUNSTBAUTEN

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VERSION 4 / OKTOBER 2018

PFLICHTENHEFT

ÜBERWACHUNG UND ERHALTUNG VON KUNSTBAUTEN

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PFLICHTENHEFT Überwachung und Erhaltung

von KunstbautenVersion 4 / 30. Oktober 2018

INHALTSVERZEICHNIS SEITE

0 IMPRESSUM 3

0.1 Vorwort 4

0.2 Verwendete Abkürzungen (alphabetisch) 5

0.3 Gültigkeit 6

0.4 Arbeitsgruppe 6

0.5 Verteiler 6

1 GRUNDLAGEN 7

1.1 Zweck 7

1.2 Geltende Vorschriften, Normen und Richtlinien 7

1.3 Terminologie 9

1.4 Objektarten 10

1.5 Zustandsklassen 11

1.6 Matrix-Konzept 12

2 VORGEHEN 14

2.1 Allgemeines 14

2.2 Ablaufschema der Überwachung 16

2.3 Hauptinspektion (HS + HU) 17

2.4 Geplante Kurzkontrolle (gKK) 19

2.5 Augenschein bei Unterhalt (AbU) 19

2.6 Sonderinspektion (SI) 19

2.7 Zusatzüberprüfung (ZÜP) 19

3 ORGANISATION 21

3.1 Organisation 21

3.2 Verantwortlichkeiten 21

3.3 Anforderungen und Eignung der beauftragten Personen 23

3.4 Qualitätssicherung 23

4 ANHANG 25

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0 IMPRESSUM

0.1 Vorwort

Dieses Pflichtenheft legt die Grundsätze der Vorgehensweise bei der Überwachung und Erhaltung der Kunstbauten des Tiefbauamtes Basel-Landschaft fest.Das Pflichtenheft nennt die Grundlagen, die Vorgehensweise, die Organisation und Ver-antwortlichkeit bei der Überwachung und Erhaltung der Kunstbauten.Für die mit der Überwachung und Erhaltung beauftragten Mitarbeitenden des Tiefbau-amts und die externen Ingenieur- und Geotechnikbüros und deren Mitarbeitenden hat dieses Pflichtenheft Weisungscharakter respektive ist Vertragsbestandteil.

0.1.1 Zuständige Fachstelle:

INFRASTRUKTUR UND MOBILITÄTTIEFBAUAMT

KANTONSTRASSENINFRASTRUKTUR-MANAGEMENT

Rheinstrasse 294410 Liestal

T 061 552 54 84www.bl.chAn

hang

Org

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sum

Version Kommentar Verfasser Datum

V 1.0 Galt bis Ende 1991 unbekannt 1985

V 2.0 Galt bis Mitte 2010 unbekannt 1992

V 3.0 Galt bis Oktober 2018 Arbeitsgruppe 2010 2010

V 4.0 Gültig ab Datum Freigabe Arbeitsgruppe 2017/18

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0.2 Verwendete Abkürzungen

AbU Augenschein bei Unterhalt (ungeplant)

BLT Baselland Transport AG

BVB Basler Verkehrs-Betriebe

BWK Bauwerkskontrolle

BWK-DB Datenbank für Kunstbauten Baselland/mit Zugangsmaske (auch BWK-Software genannt)

BWK-PL regionaler BWK-Projektleiter

BWK-Pré BWK-Pré-Sitzung (mögliches Treffen in dem Kreis mit BWK-Ingenieur bespricht, welche Objekte dem GBL vorgelegt werden.)

B-Kontr Bauwerkskontrolleur

FH Fachhochschule

GBL Geschäftsbereichsleiter Kantonsstrassen (Strasseninspektor)

gKK geplante Kurzkontrolle (via Matrix geplant)

HS Hauptinspektion Spezialist (extern)

HU Hauptinspektion Kanton (intern)

K-Infra Kantonsstrassen Infrastruktur-Management

MA Mitarbeiter

MJP Mehrjahresplanung der Kontrollen

OR Obligationenrecht

PHI Projektierungshandbuch für Ingenieure

RBL Regionalbereichsleiter

SBB Schweizerische Bundesbahn

SIA Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein

SI Sonderinspektion

SUVA Schweizerische Unfallversicherungsanstalt

TBA Tiefbauamt

TBA BL Tiefbauamt Basel-Landschaft

TBA KI Tiefbauamt Kantonsingenieur

TBA K Tiefbauamt Kantonsstrassen

TBA Sign Tiefbauamt Signalisation

TBA V Tiefbauamt Verkehr

TBA W Tiefbauamt Wasserbau

VSS Schweizerischer Verband der Strassen- und Verkehrsfachleute

WB Waldenburgerbahn AG

ZK Zustandsklasse

ZÜP Zusatzüberprüfung

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0.3 Gültigkeit

Das vorliegende Pflichtenheft ersetzt die Ausgabe vom 30. Juni 2010, Version 3.Der Bereich Geotechnik ist nicht Bestandteil des Pflichtenheftes und wird nur angeschnitten. Für den Bereich Geotechnik ist ein separates Pflichtenheft für geogene Objekte in der Ent-stehung (voraussichtliche Publikation 2019).

0.4 Arbeitsgruppe

An der Revision des Pflichtenheftes waren beteiligt:Reto Wagner TBA BL, Kreis 1 (RBL)Ivo Kaufmann TBA BL, Kreis 1 (PL-BWK)Patrick Bärenfaller TBA BL, Kreis 2 (PL-BWK)Ivano Piaia TBA BL, Kreis 3 (PL-BWKHansjörg Wälchli TBA BL, Kreis 3 (B-Kontr.)Wolf-H. von Loeben TBA BL, K-Infra (FBL bis August 2018)Ulrich Püschner TBA BL, K-Infra (BWK-Manager)Andreas Walz Schmidt + Partner Bauingenieure AG (BWK Statiker)Antonios Antoniadis Schmidt + Partner Bauingenieure AG (BWK Spezialist)

0.5 Verteiler

Jeder Mitarbeiter mit Zugriff auf DOK 111 (intern TBA)TBA KI, V, W, KBeauftragte IngenieurbürosBeauftragte Geologiebüros

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1 Grundlagen

1.1 Zweck

Die Kunstbauten sind singuläre Objekte im Strassennetz und entsprechend bedeutend für die Nutzung und Verfügbarkeit des gesamten Netzes. Die Verantwortlichkeit des Werk-eigentümers ist im OR Artikel 58 geregelt.Die Überwachung und Erhaltung der Kunstbauten gehört zu den Pflichten des Kantons als Eigentümer dieser Bauobjekte. Für die Kantonsstrassen ist die Bau- und Umweltschutz-direktion vertreten durch das Tiefbauamt verantwortlich. Dieses Pflichtenheft regelt die Überwachung und Erhaltung der Kunstbauten.Durch die erhöhten Verkehrsbelastungen und verstärkten Umwelteinflüsse hat die Bean-spruchung der Verkehrsträger stark zugenommen. Bei einer systematischen, periodischen Überwachung können sich abzeichnende Schäden frühzeitig erfasst werden. So kann eine fachgerechte Erhaltung der Kunstbauten erreicht und somit deren Lebensdauer gesamt-haft, wirtschaftlich, nachhaltig und gewissenhaft verlängert werden.

1.2 Geltende Vorschriften, Normen und Richtlinien

Insbesondere sind nachfolgende Weisungen, Vorschriften und Normen über die Belas-tungsannahmen, die Ausführung, die Inbetriebnahme, die Überwachung und die Erhal-tung der Bauten zu beachten bzw. zu verwenden:

Tiefbauamt Basel-LandschaftWeisungen und Ausführungsvorschriften für BauarbeitenHandbuch der Bauwerkskontrolle (BWK-Software, Formulare & Berichte, i.V. Q3 2019)PHI (Projekthandbuch für Ingenieure)Pflichtenheft Überwachung von geogenen Objekten (i.V.)KMW-Software (Kunstbauten Management Werkzeug)

ArbeitssicherheitEinschlägige Weisungen der SUVA

BahnanlagenWeisungen und Vorschriften des Bahnbetreibers bzw. – eigentümers (SBB, BLT, WB, BVB)

VSS Schweizerischer Verband der Strassen- und Verkehrsfachleute640 900 a und folgendeDie Aufstellung ist nicht vollständig. Es wird verwiesen auf das aktuelle Gesamtverzeichnis

Bundesamt für Transporttruppen (ArmaSuisse)Ergänzung zur Norm SIA 160 (1989) für Panzerlasten

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ASTRA – Bundesamt für StrassenEs wird auf die Publikationen der Bundesämter und zuständigen Organe verwiesen.Der Kanton kann davon abweichende Weisungen bestimmen. Vergleiche Weisungen und Arbeitsanweisungen in den entsprechenden Downloads

SIA – Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein

NORM JAHR BEZEICHNUNGSIA 118 2013 Allgemeine Bedingungen für Bauarbeiten

SIA 118/262 2004 Allgemeine Bedingungen für Betonbau

SIA 118/263 2004 Allgemeine Bedingungen für Stahlbau

SIA 118/266 2004 Allgemeine Bedingungen für Mauerwerk

SIA 118/267 2004 Allgemeine Bedingungen für Geotechnik

SIA 118/272 2009 Allgemeine Bedingungen für Abdichtungen und Entwäs- serungen von Bauten unter Terrain und im Untertagebau

SIA 118/273 2008 Allgemeine Bedingungen für Abdichtungen von befahr- baren Flächen im Hochbau

SIA 118/274 2010 Allgemeine Bedingungen für Abdichtungen von Fugen in Bauten

SIA 260 2013 Grundlagen der Projektierung von Tragwerken

SIA 261 2014 Einwirkungen auf Tragwerke

SIA 261/1 2003 Einwirkungen auf Tragwerke – Ergänzende Festlegungen

SIA 262 2013 Betonbau

SIA 262.495 2006 Produkte und Systeme für den Schutz und die Instandsetzung von Betontragwerken – Prüfverfahren – Bestimmung der Karbo-natisierungstiefe von Festbeton mit der Phenolphthalein-Prüfung

SIA 262.496 2007 Produkte und Systeme für den Schutz und die Instandsetzung von Betontragwerken – Prüfverfahren – Bestimmung des Chloridgehaltes von Festbeton

SIA 262/1 2013 Betonbau – Ergänzende Festlegungen

SIA 262/611 2005 Spritzbeton – Teil 1: Begriffe, Festlegungen und Konformität

SIA 262/612 2006 Spritzbeton – Teil 2: Ausführung

SIA 263 2013 Stahlbau

SIA 263/1 2013 Stahlbau – Ergänzende Festlegungen

SIA 264 2014 Stahl-Beton-Verbundbau

SIA 264/1 2014 Stahl-Beton-Verbundbau – Ergänzende Festlegungen

SIA 266 2015 Mauerwerk

SIA 266/1 2015 Mauerwerk – Ergänzende Festlegungen

SIA 266/2 2012 Natursteinmauerwerk

SIA 267 2013 Geotechnik

SIA 267/1 2013 Geotechnik – Ergänzende Festlegungen

SIA 269 2011 Grundlagen der Erhaltung von Tragwerken

SIA 269/1 2011 Erhaltung von Tragwerken – Einwirkungen

SIA 269/2 2011 Erhaltung von Tragwerken – Betonbau

SIA 269/3 2011 Erhaltung von Tragwerken – Stahlbau

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Tabelle 01: Auflistung relevanter Normen

Die Aufstellung ist nicht vollständig. Es wird auf das aktuelle Gesamtverzeichnis verwiesen.

1.3 Terminologie

Die in diesem Pflichtenheft benutzten Fachbegriffe sind der SIA Norm 260 «Grundlagen der Projektierung von Tragwerken (2013)» entnommen worden.

FORTSETZUNG:

NORM JAHR BEZEICHNUNGSIA 269/4 2011 Erhaltung von Tragwerken – Stahl-Beton-Verbundbauwerken

SIA 269/5 2011 Erhaltung von Tragwerken – Holzbau

SIA 269/6-1 2011 Erhaltung von Tragwerken – Mauerwerksbau, Teil 1: Natursteinmauerwerk

SIA 269/6-2 2014 Erhaltung von Tragwerken – Mauerwerksbau, Teil 2: Mauerwerk aus künstlichen Steinen

SIA 269/7 2011 Erhaltung von Tragwerken – Geotechnik

SIA 270 2014 Abdichtungen und Entwässerungen – Allgemeine Grundlagen und Schnittstellen

SIA 271 2007 Abdichtungen von Hochbauten

SIA 272 2009 Abdichtungen und Entwässerungen von Bauten unter Terrain und im Untertagbau

SIA 273 2008 Abdichtungen von befahrbaren Flächen im Hochbau

SIA 274 2010 Abdichtungen von Fugen in Bauten – Projektierung und Ausführung

SIA 469 1997 Erhaltung von Bauwerken

SIA 2017 2000 Erhaltungswert von Bauwerken

SIA 2018 2004 Überprüfung bestehender Gebäude bezüglich Erdbeben

SIA 2022 2003 Oberflächenschutz von Stahlkonstruktionen

SIA 2042 2012 Vorbeugung von Schäden durch die Alkali-Aggregat-Reaktion (AAR) bei Betonbauten

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Objekt- gruppen-nummer

Objektart Zuständigkeit ObjektKürzel

RGB-Farbcode(z.B. in GeoView

auf Plänen)

01 Brücke, Viadukt, Überführung Bau BR 248 252 003

02 Unterführung Bau UF 236 177 015

03 Gewölbekonstruktion Bau GEW 248 252 003

04 Tunnel, Galerie Bau TU 173 174 175

05 Verankerung von Fels, Erdreich Bau1) VG 174 148 045

06 Stützmauer, Leitmauer 2) Bau StM (teils SM) 232 047 010

07 Bachdurchlass 3) Bau BDL 176 226 255

08Ölabscheider und Retentionsfilterbecken (SABA)

Bau SABA 170 126 219

09 Geogene ObjekteGeotechnik/

GeologeGeoO 122 104 032

10 Lärmschutzwand Bau LSW 095 187 123

11 Grundwasserschutz Bau GW 024 071 133

12Übrige Bauten (Salzsilo, Busbahnhof, u.a.)

Bau ÜB 251 154 153

1.4 Objektarten

Tabelle 2: Objektarten

1) Verantwortlicher Spezialist ist der Spezialist Bau. Dieser zieht bei definierten Objekten den Spezialisten Geotechnik bei.

2) Als Stützmauern gelten Objekte mit sichtbarer Höhe > 1.00 m.

3) Als Bachdurchlass gelten Objekte mit Höhe resp. Durchmesser > 0.80 m

Die Objektnummerierung ist je Kreis wie folgt: 1 Objektart .001 Objektnummer

Folgende Einrichtungen sind nicht Bestandteil der Überwachungspflicht des Tiefbauamtes (Schäden und Mängel sind jedoch, soweit visuell erkennbar, den zuständigen Werkeigen-tümern zu melden):

Öffentliche Beleuchtung (= Elektrizitätswerke) Werkleitungen mit Befestigungen (= Leitungseigentümer) Militärische Einrichtungen (= ArmaSuisse) Kandelaber für Freileitungen (= Leitungseigentümer) Markierungen und Signalisation (= TBA Sign) Uferverbauungen (= TBA W) Trassen von SBB, BLT, BVB, WB (= Bahneigentümer)

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ZustandsklasseBeschrieb (RGB-Farbe)

Berichtsinhalt Bericht besteht aus: Alarmierung

ZK1Gut

(000176080)

Gesamtbeurteilung auf dem Deckblatt

Deckblatt, Objektskiz-ze, Checkliste

---

ZK2Annehmbar

(146208080)

Gesamtbeurteilung auf dem Deckblatt

Zusätzlich zu ZK 1: Kurzbericht und Fotos

---

ZK3Schadhaft

(255255000)

Checkliste ist Beilage im Bericht, aussage-kräftige Fotos

Zusätzlich zu ZK 1: Ausführlicher Bericht mit Gesamtbeurtei-lung, Schadensplänen, Fotos, kurzer Mass-nahmenempfehlung.

---

ZK4Schlecht

(255192000)

Checkliste ist Beilage im Bericht, aussage-kräftige Fotos, Bau-teilbezug ist wichtig

Zusätzlich zu ZK 3: Im Beurteilungsbericht sind die Schäden be-zogen auf die einzel-nen Bauwerksteile mit einer Empfehlung für das weitere Vorgehen zusammenzustellen.

Dringliche Massnah-men, welche kurzfris-tig erforderlich sind, müssen unverzüglich dem RBL gemeldet werden.

Umfangreiche Massnahmen bedingen meis-tens ein Massnahmenprojekt. Dieses ist nicht Bestandteil des Zustandsberichtes.

ZK9nichtüberprüfbar

(191191191)

Nicht überprüfbare Bauteile müssen, auf der Objektskizze bzw. im Bericht erwähnt werden.

---

ZK5Alarmierend

(255000000)

Gravierende Schäden, welche die Tragfähigkeit gefährden. Und/oder die Gebrauchstauglich-keit einschränken oder verunmöglichen.

Der RBL und der GBL sind sofort zu benachrichtigen. Notwendige Mass-nahmen sind unver-züglich einzuleiten.Es wird eine Zusatzüberprüfung (ZÜP) fällig

1.5 Zustandsklassen

Tabelle 3: Zustandsklassen mit Berichtswesen und Alarmierung

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1.6 Matrix-Konzept

Das Matrix Konzept geht einen neuen Weg in der Rhythmisierung der Bauwerkskontrolle. Bis 2018 wurden die Objekte starr gemäss Vorgaben alle 5 bzw. 10 Jahre oder durch einen kreiseigenen Rhythmus untersucht. Neu werden, für alle Kreise gleich, nach dem Aufbe-reiten der Daten die Matrix-Szenarien in der BWK-Software berechnet und für die Mehr-jahresplanung bereitgestellt. Dabei wird jedes Objekt in eine Unterhaltsklasse eingeordnet. Diese Unterhaltsklassen sind mit verschieden Zeitintervallen und Verantwortlichkeiten hin-terlegt. Es optimiert den Prüfaufwand insgesamt. Die Werkeigentümerhaftung ist weiterhin gewährleistet, da an allen BWK-relevanten Ob-jekten innert 10 Jahren mindestens einmal eine dokumentierte Kurzkontrolle durch Fach-personal durchgeführt wird.

Die Matrix (Entwicklung 2017) setzt sich wie folgt zusammen:

– Die charakteristische Objektgrösse (charOGr) wird je Objekttyp auf der Ordinate aufgeführt

– Die Nutzungsklasse (NKl) wird aus dem DWV (durchschnittlicher wöchentlicher Verkehr;

[Verkehrsmodell des Bundes – es wird alle 5-Jahre herausgegeben.]) und den Ausnahme-Trans-portrouten gebildet und auf die Abszisse gelegt.

Zusatz Bedingung: Objekt mit schlechten oder alarmierenden Bewertungen (ZK 4 oder 5) – werden automatisch in die schärfste Matrixklasse 1.1 verschoben (durch Ingenieure zu beurteilen). ZK 5 erscheinen immer im nächst möglichen Inspektionsjahr.

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Abbildung 1: Das Matrixmo-dell: «ganze Zahl» steht für «Jahre bis Hauptinspektion».Zahlen mit Punkt entsprechen den Matrix-Klassen.

Nutzungsklasse

51.1

102.1

153.1

101.2

152.2

203.2

203.3

202.3

151.3

viel mittel wenig g

ross

mittel

klein

Objektgrösse

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PFLICHTENHEFT Überwachung und Erhaltung

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BWK Kontrolle Matrix Klasse Beschrieb

HS 1.1, 1.2 Hauptuntersuchung durch externes Ingenieur-/ Geologiebüro

HU 1.3, 2.1, 2.2, 3.1 Hauptuntersuchung durch TBA (B-Kontr)

PF 2.3, 3.2, 3.3

Im Projektfall zu untersuchen – tritt dieser innert20 Jahren für den betroffenen Abschnitt nicht ein,soll eine gKK durchgeführt und dokumentiertwerden

gKKAlle, ausser Klasse 1.1

Damit Objekte nicht unbemerkt verfallen, wird beiObjekten, die alle 10 Jahre eine HU/HS erfahrennach 5 Jahren eine gKK eingeschaltet. Bei Objektenmit 15 Jahren geschieht dies alle 7 Jahreund bei Objekten mit einem 20 Jahresrhythmusalle 10 Jahre. So ist gewährleistet, dass alle Objektemindestens innert 10 Jahren besucht unddokumentiert werden.

Tabelle 4: Zugrundeliegende Werte in der Matrix

Die Objekte der folgenden Objektarten werden in einem 5 Jahresrhythmus und meist durch externe Ingenieure betreut:

04. Tunnels und Galerien 05. Geotechnische Stützbauwerke 08. Ölabscheider (drüber hinaus ca. jährlich eine – nicht im BWK dokumentierte –

Funktionskontrolle durch den Unterhalt) 10. LSW (je nach Bauart kann vom 5-Jahres-Rhythmus abgewichen werden) 12. übrige Hochbauten

Tabelle 5: Matrixklassen mit Definition

Die Details der Vorgehensweise sind im Handbuch der BWK beschrieben.

ART-Nr. TYP GRÖSSENKLASSECHARAKTERISTISCHE OBJ.-GRÖSSE

NUTZUNGSKLASSE(EHEM. RISIKOKLASSEN)

01 Brücke etc. Länge (Spannweite) x Breite dwv x ATR-Faktor

02 Unterführung Länge x Breite dwv x ATR-Faktor

03 Gewölbe Länge (Spannweite) x Breite dwv x ATR-Faktor

06 Stützmauer Länge x Höhe dwv x ATR-Faktor

07 Bachdurchlass Länge x Breite/Durchmesser dwv x ATR-Faktor

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2 VORGEHEN

2.1 Allgemeines

Überwachung und Instandhaltung sind gemäss Norm SIA 469 bzw. SIA269 (Ergänzung) für alle Arten von Tragwerken auszuführen. Veränderte Bedingungen und neue Erkennt-nisse sind zu berücksichtigenDie Periodizität der Überwachungen, allenfalls ergänzt mit einer Zusatzüberprüfung, gibt einen Überblick über die Entwicklung des Gebrauchszustandes des Bauwerkes.

Das Mehrjahresprogramm der Kontrollen wird jährlich, auf Ende Dezember, mit Hilfe der BWK-Software basierend auf der Matrix durch den BWK-Manager generiert und dem BWK-PL/RBL der Kreise, zum Stichtag (letzter Donnerstag vor den Weihnachtsferien) ab-gegeben. Liegt dieses MJP vor, bestellt der verantwortliche BWK-PL für die anfallenden HS die entsprechenden Offerten bei den mit der BWK betrauten Ingenieur- und /oder Geologiebüros. Der Regionalkreis kann seine jährliche BWK-Planung für die HUs und gKKs erstellen.Darüber hinaus sind im Rahmen des betrieblichen Unterhalts, insbesondere bei periodi-schen Reinigungsarbeiten, die Kunstbauten zu beobachten, hierbei werden Beobachtun-gen, auch von Dritten, als Augenschein bei Unterhalt (AbU) durch den regionalen Bau-werkskontrolleur dokumentiert. Ausserordentliche Feststellungen und Vorkommnisse sind von allen TBA MA sofort, Stand heute per Smartphone, dem/der RBL zu melden.

Im Anschluss an die jährlichen BWKs (HS, HU und gKK) (vgl. 2.2) findet in der Regel 1 x jährlich eine gemeinsame Schlusssitzung mit dem GBL, allen kantonal Beteiligten und dem externen Spezialisten statt. In dieser werden die vorzunehmenden betrieblichen (ggf. Nut-zungseinschränkungen) und baulichen Massnahmen festgelegt. Diese werden im jeweili-gen Bericht vermerkt und mit Unterschrift und Datum des GBLs zur Durchführung - oder eben nicht – freigegeben. Dringende Massnahmen sind sofort nach Erkennen dem GBL und RBL zu melden und direkt umzusetzen (siehe 1.5).

Bei der Zustandsklasse 1 – gut - sind per Definition keine Massnahmen zu erwarten. Bei der Zustandsklasse 2 – annehmbar – werden die erforderlichen Massnahmen aufgezeigt, je nach Entscheid GBL, werden diese auf einen angemessenen Zeitpunkt verschoben und zu Massnahmenpaketen zusammengefasst.

Die Beschlüsse der Schlusssitzung ca. Mitte November erlauben dem RBL das Aufstellen und das anschliessende Fortschreiben eines die Dringlichkeit berücksichtigenden Mehrjah-resprogramms zur Erhaltung sämtlicher Kunstbauten. Es enthält Angaben über das Objekt (Objektart, Objektnummer), die Erhaltungsart (baulicher Unterhalt bis Ersatz), die konkrete Massnahme sowie den Ausführungszeitpunkt und die mutmasslichen Kosten.

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Damit die Objektdaten in der BWK-Software möglichst immer den aktuellen Zustand wie-dergeben, sind alle beteiligten Instanzen (Spezialisten, BWK-PL, RBL) fortlaufend über fol-gende Veränderungen zu orientieren:– Baulicher Unterhalt– Ersatz– Veränderung des Gebrauchszustandes (Verminderung oder Erhöhung der Belastung,

Versorgungsroutenänderung etc.)– Nutzungsänderung (Sperrung für Fahrzeugverkehr etc.)Diese sind in der BWK-Software fortlaufend – jedoch sicher bis zum jährlichen Stichtag, letzter Freitag im November- nachzutragen.

ChecklistenFolgende Checklisten sind objektgruppenweise vorhanden. Diese sind für HU & HS zwin-gend zu verwenden und zu individualisieren (siehe Anhang im Handbuch BWK). Geplante gKKs erfolgen mit Smartphone. Diese werden über die App generiert. Sie können aber auch nur als Notiz von Dritten eingehen und werden ohne Checklisten abgewickelt.

Objekt- gruppen-nummer

Objektart Checklisten für HU/HS

01 Brücke, Viadukt, Überführung X

02 Unterführung X

03 Gewölbekonstruktion X

04 Tunnel, Galerie X

05 Verankerung von Fels, Erdreich X

06 Stützmauer, Leitmauer X

(Steinkörbe in Vorbereitung 2019)

07 Bachdurchlass X

08 Ölabscheider und Retentionsbecken (SABA)X

(SABA in Vorbereitung 2019)

09 Geogene Objekte in Vorbereitung 2019

10 Lärmschutzwand siehe Stützmauern

11 GrundwasserschutzKeine vorhanden

(derzeit nur HLS)

12 Übrige Bauten (Salzsilo, Busbahnhof, u.a.)teilweise vorhanden

(siehe Objekte)

Tabelle 6: Checklisten

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2.2 Ablaufschema der Überwachung

NEUBAU, ERNEUERUNG,VERSTÄRKUNG, INSTANDSETZUNG

Klassifizierung durch Matrix

OBJEKT

Inspektions-Rythmus

gKK (intern)HS (extern) HU (intern)

KontrollergebnisseZK5 ZK 4/3 ZK 2/1

Vorschlag KontrolleurEntscheid RBL*

BWK-Prè-Sitzung

Vorschlag KontrolleurEntscheid GBL*(Auch ZK1,2)

BWK-Schlusssitzung

Ursachen bekanntMassnahmen dringend

Realisierungbaulicher Massnahmen

Info an GBL/RBL

nicht dringend

RealisierungSofortmassnahmen

Zusatzprüfung (ZÜP)Statik

Materialtechnologie Ursachenunbekannt

Beurteilungdurch Spezialist

EntscheidGBL

dringend

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ZK 1/2

7, 10 Jahre5 Jahre

* Eintrag in BWK-Software Zeitlicher Ablauf: siehe Anhang 4.1. Arbeitsprozess BWK im Jahresgang

Abbildung 2: Ablaufschema der BWK

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PFLICHTENHEFT Überwachung und Erhaltung

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2.3 Hauptinspektion (HS + HU)

Hauptinspektionen können durch Externe (Hauptinspektion Spezialist HS) oder Interne (HaUptinspektion HU) durchgeführt werden.Die erste Hauptinspektion ist die Basis für die Schlussprüfung von Neubauten und ist in der Regel durch einen externen in der BWK versierten Spezialisten und spätestens drei Monate vor der Schlussprüfung durchzuführen. Die Dokumente sind für die späteren BWKs ent-sprechend aufzubereiten und abzulegen.Der spätere Inspektionsintervall richtet sich in der Regel nach dem Matrix-Konzept und den daraus resultierenden MJP-Kontrollen in der BWK-DB.

A) Aufgaben allgemeinVor jeder Inspektion ist ein Gesamtüberblick über das Objekt zu beschaffen (Aktenstu-dium, Lebenslauf vor der letzten Kontrolle).Konstruktive Besonderheiten werden mit dem Spezialisten festgelegt (bei erster HS/HU) und gezielt untersucht.Alle Bauteile sind, gemäss erster HS, detailliert zu beurteilen.Allfällige Setzungen an Bauwerken sind zu dokumentieren.Die Mängel und Schäden sind mit dem Ziel der Beobachtung der Schadensentwicklung in den Schadensskizzen/Schadensplänen zu dokumentieren. Die aktuellen Schäden sind farbig hervorzuheben.Nicht einsehbare oder kontrollierbare Bauteile oder Tragelemente (einbetonierte Vorspann-kabel, Stahlträger etc.) sind im Bericht aufzuführen, zu begründen und ggf. mit ZK 9 zu versehen.

ACHTUNG: : Keine materialtechnologischen Untersuchungen. Eine Zusatzüberprüfung (ZÜP) wird nach Beurteilung des Berichtes der Hauptinspektion (HS/HU) vom GBL bestimmt (siehe auch Ablaufprogramm der Überwachung)

B) Erste Hauptinspektion (in der Regel durch Extern) Vorbereitung:Die Dokumentation wird bei der ersten Hauptinspektion auch für die folgenden HS / HU aufbereitet und in der BWK DB abgelegt (Objektskizze, Objektdatenblatt {ehem. Kataster-blatt}, individualisierte Checkliste, A3/A4 Vorlagen für allfällige Schadenspläne/Skizzen, ggf. mehr).

Durchführung:Systematisches Abklopfen der Betonoberfläche und visuelle Beobachtungen bezüglich Hohlstellen, Kiesnester, Abplatzungen, Wassereindringungen, Sinterstellen, freiliegender Bewehrungen, Fremdkörper, Beschichtungen etc. und am Objekt markieren und messen.Lage, Länge und Breite von Rissen am Objekt markieren, nummerieren und messen (d > 0.30 mm, < 0.30 mm nur erwähnen) und in den Schadensplan eintragen. Mängel und

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Schäden sind laufend während der Inspektion (d. h. am Bauobjekt) in der Checkliste in Kurztext nummeriert aufzuführen (Hinweis: 1. Definition des Schadensortes, 2. Schadens-art, 3. Schadensgrösse) und in den Schadensskizzen/-plänen einzutragen. Bei grossen Objekten ist der Eintrag auf den Schadensplänen ausreichend. Im Bericht wird eine Zu-sammenfassung der Schäden erwartet. Verändern sich Schäden mit der Zeit so wird die Zahl mit einer tiefstehenden Zahl und dem Jahr in dem der Kommentar verfasst wurde versehen: z.B. 81/2018Bei Fotos ist immer ein Massstab (z.B. Meter, Münze, Hammer, Hand) als Vergleich einzu-beziehen. Es sind nur Fotos von markanten, typischen Schäden mit Angabe der Häufigkeit zu machen. Die Fotos sind mit Hinweis auf die Checklisten-Punkte zu beschriften und in den Schadensskizzen/-plänen einzutragen.Visuelle Beobachtungen von Verformungen (messtechnische Anordnung, falls notwendig).Repräsentative Erhebung der Betonüberdeckung der Bewehrung.Objekte mit bauseits eingerichteten Messeinrichtungen (z.B. vorhandene Nullmessung) sind messtechnisch mit Folgemessungen auszuwerten.

Berichtsinhalt (ab ZK 3) Allgemeine Beurteilung in Bezug auf die Gebrauchstauglichkeit sowie die Tragfähigkeit. Kritische Partien oder gravierende Schäden sind mit einem in Statik erfahrenen Ingenieur zu beurteilen.Ergänzend bei Geotechnik: Beobachtung / Kontrolle von AnkerkräftenBeurteilung der Gesamtstabilität: Ungewöhnliche Verformungen mit und ohne Zunahme, Ausbeulen von Bauteilen, Exzentrizität von Bauteilen, fehlende Bauteile etc. Ein erfahren-der Baustatiker ist bei der Beurteilung beizuziehen.Bei der Beurteilung sind auch sicherheitsrelevante Feststellungen im Umfeld des Objektes zu beachten und zu erwähnen (Gefährdung Dritter, mögliche Unfallherde etc.).Die Einteilung in die Zustandskassen (1 bis 5) erfolgt gemäss 1.5 mit Beizug des verant-wortlichen Spezialisten. Die vorzuschlagenden Massnahmen sind gemäss 1.5 aufzulisten.Die Beurteilung durch den verantwortlichen Spezialisten muss unmittelbar nach der Kont-rolle erfolgen mit baldmöglicher Meldung an den Projektleiter, der für die Garantieabnah-me zuständig ist und den RBL.

C) Folgende Hauptinspektion (basierend auf 1. HS / 1. HU, ggf. Beizug gKK/AbU/Massnahmen)

Kontrolle bezüglich Veränderungen gegenüber der letzten Hauptinspektion auf neue Schäden oder Mängel.Nachführung der Schadenspläne/Schadensskizzen mit Dokumentation der allfälligen Scha-denszunahme in Farbe.Bestimmen der Karbonatisierungstiefe ab Bauwerksalter von 20 Jahren durch Externe. Beurteilung analog erster Hauptinspektion.

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D) Inspektionsbericht (komplett ab ZK 3) setzt sich zusammen aus:– Titelblatt mit aktuellen Objektfotos und Zustandsbeurteilung (5 Stufen gem. 1.5)– Gesamtbeurteilung Zusammenstellung der Zustandsklassen für einzelne Bauteile– Objektskizze– Vollständig ausgefüllte individuelle Checkliste– Lagegerechte Schadensskizze/-pläne – Fotos, nummeriert und beschriftet– ggf. Nivellements oder MessprotokolleSiehe auch Kapitel 1.5 je Zustandsklasse

2.4 Geplante Kurzkontrolle (gKK)

In der jährlichen Planung mit dem Matrixmodell berücksichtigt. Sie soll mit der Handy-App ausgeführt werden. Es werden nur offensichtliche Schäden berücksichtigt. Es sind keine systematischen Kontrollen mit Checkliste. Der Bericht wird direkt aus der App auf dem Handy oder Tablet mit Fotos und Text generiert und muss nach entsprechender Bearbei-tung der Verantwortlichen in der BWK-DB abgelegt werden.

2.5 Augenschein bei Unterhalt (AbU)

Nicht in der BWK-Planung enthalten. Sieht ein TBA-MA bei Unterhaltsarbeiten spontan allfällige Schäden an Kunstbauten oder dem Trasse, so sind diese mittels Notiz bzw. wenn vorhanden mit Handy/Tablet per App zu erfassen und zu dokumentieren. Der Bericht ist dem zuständigen Chef baulicher Unterhalt ggf. dem RBL zuzustellen.

2.6 Sonderinspektion (SI)

Kann am Objekt hinsichtlich spezieller Fragestellungen von intern oder extern spontan oder geplant und durchgeführt werden. Als Beispiel um zu verhindern, dass eine frühe AAR-Entwicklung vor der Garantieabnahme nicht erkannt wird und so der Unternehmer für den Mangel den Nachweis erbringen muss (durch K-Infra) bzw. AAR-Kontrolle im ca. 8. Lebensjahr. Der Bericht kann im BWK-Register Inspektion im Feld «Bemerkung» erfasst werden und/oder auf einem formlosen Dokument bei «Dokumente» mit Bezug auf die Sonderinspektion abgelegt werden.

2.7 Zusatzüberprüfung (ZÜP)

Sie hat zum Ziel, die Tragsicherheit und die Gebrauchstauglichkeit eines Tragwerks hin-sichtlich seiner vereinbarten Restnutzung nachzuweisen (z.B. weitergehende statische Überprüfung, materialtechnologische Untersuchung, usw.). Entscheid über die Notwen-digkeit einer ZÜP erfolgt gemäss Ablaufschema der Überwachung oder bei:– aussergewöhnlichen Ereignissen (Hochwasser, Rutschungen, Setzungen, Brand,

grosser Verkehrsunfall) im unmittelbaren Objektbereich.

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– unklaren Schadensursachen oder nötigen weiterführenden Untersuchungen in Bezug auf Schadensursache und/oder Grad der Schädigung bei der Beurteilung nach einer Hauptinspektion, gKK oder spontaner AbU.

Für die Zusatzüberprüfung wird in der Regel ein auf den spezifischen Schaden spezialisier-tes Ingenieur- oder Geologiebüro beauftragt.Die Zusatzüberprüfung beinhaltet eine Abschätzung der weiteren Zustandsentwicklung und der Tragfähigkeit, ggf. auf Grund von materialtechnologischen Untersuchungen oder Setzungs- oder Verformungsmessungen.Es ist eine Massnahmenempfehlung gemäss PHI abzugeben.

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3 ORGANISATION

3.1 Organisation

3.2 Verantwortlichkeiten

3.2.1 Leiter GB Kantonsstrassen (Strasseninspektor) Der Leiter des Geschäftsbereichs Kantonsstrassen (GBL) hat die Gesamtverantwor-tung für die korrekte Durchführung der BWK im Sinne der Werkeigentümerhaftung. Er gibt, anlässlich der jährlich stattfindenden Schlusssitzungen, die internen wie externen BWK-Berichte und damit auch allfällige Massnahmen frei.

3.2.2 BWK-Manager (kantonal)Der BWK-Manager ist die fachliche Unterstützung für das BWK Wesen. Er koordiniert und hält, in Zusammenarbeit mit internen und externen Dritten folgende Hauptpunkte à jour:– BWK-Software – Pflichtenheft zur Erhaltung und Instandsetzung der Kunstbauten– Handbuch zur Bauwerkskontrolle– Jährliche Herausgabe, zum Stichtag, aktualisiertes MJP Kontrollprogramm – bildet die internen Bauwerkskontrolleure aus und sorgt für deren jährliche Schulung

Dienstleister

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Abbildung 3: Organisation der BWK

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3.2.3 Regionalbereichsleiter (RBL)Der RBL ist zuständig und verantwortlich für die ordnungsgemässe Durchführung der BWK in seinem Regionalkreis. Er ist verantwortlich für die Planung und Umsetzung der resultierenden Erhaltungsmassnahmen aus der BWK. Der RBL visiert die internen wie ex-ternen Berichte und legt sie dem GBL in der jährlichen BWK-Schluss-Sitzung vor und be-spricht allfällige weitere Massnahmen mit diesem. Fragen bzgl. der BWK werden im Rah-men der Schlusssitzung mit dem BWK-Manager besprochen.

3.2.4 Regionaler BWK-Projektleiter (BWK-BL)Der regionale BWK-PL ist zuständig und verantwortlich für die planmässige und ordnungs-gemässe Durchführung der internen wie externen Hauptuntersuchungen und der internen gKKs. Er kümmert sich auch mit dem Chef baulicher Unterhalt um die ungeplanten AbUs, damit diese schliesslich in die BWK-DB aufgenommen werden. Er ist verantwortlich für die regionalen Daten in der BWK-DB. Er ist besorgt für die planmässige Beschaffung externer Leistungen.

3.2.5 Regionaler Bauwerkskontrolleur (B-Kontr)Der regionale B-Kontr ist zuständig und verantwortlich für die ordnungsgemässe Durch-führung der jährlichen Kontrollen vor Ort, sowie die fristgerechte Erarbeitung der Berichte. Bei Fragen zum Betrieb wendet er sich an den regionalen BWK-PL und /oder RBL. Bei Fach-fragen bzgl. der BWK zieht er den BWK-Manager zu Rate. Er legt die Berichte fortlaufend, spätestens zum Stichtag Ende November, in der BWK-DB ab.

3.2.6 Beauftragte externe Ingenieur- und/oder GeologiebürosDie beauftragten Ingenieur- oder Geologiebüros verpflichten sich, die Kontrollen und Beurteilungen für alle Kunstbauten einheitlich und nach den Kriterien des vorliegenden Pflichtenheftes (und des mitgeltenden Handbuchs iV. 1.Q 2019) durchzuführen. Das be-auftragte Büro muss Zugriff auf die BWK-Software haben. Es verpflichtet sich, die Objekte mit den zugehörigen Dokumenten fortlaufend auf dem aktuellen Stand in der BWK-DB zu halten.Das Ingenieur- oder Geotechnikbüro kann einen verantwortlichen Spezialisten, wel-cher den Bauwerkskontrolleur betreut und die Berichte und die Klassifikation überprüft, einsetzen. Die Betreuung kann auch direkt durch einen in der BWK versierten Baustatiker durchgeführt werden.Der Verantwortliche soll über längere Zeit diese Funktion, wegen der Gewährleistung der Kontinuität, innehaben. Er sollte technisches Wissen bezüglich Funktionsweise von ver-schiedenen Konstruktionen besitzen (Fahrbahnübergänge, Lager, Geländer, Abdichtung, Belag etc.).Der Wechsel des eingesetzten Personals muss zwingend vom BWK-Manager in Absprache mit dem RBL und dem GBL genehmigt werden (intern generell, extern den Verantwort-lichen, wobei die Eignung des gesamten externen mit der BWK betrauten Personals belegt werden muss).

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3.3 Anforderungen und Eignung der beauftragten Personen

3.3.1 Bauwerkskontrolleur (B-Kontr, extern + intern)Der B-Kontr weist eine abgeschlossene Ausbildung eines Bauberufes aus und hat ein fun-diertes Wissen über die Regeln der Baukunde, die Schadensmechanismen und die Werk-stoffe. Durch seine mindestens fünfjährige Berufserfahrung in der Ausführung hat er Bau-erfahrung.Der kantonale B-Kontr ist im Normalfall in einer Unterhaltsgruppe des jeweiligen Regional-kreises angestellt. Die kantonalen B-Kontr werden durch den BWK-Manager unter Beizug von Dritten geschult und ausgebildet.Die externen B-Kontr werden nicht explizit durch den Kanton ausgebildet, jedoch in das Arbeiten mit der BWK-DB eingeführt.

3.3.2 Spezialist, BWK-Manager (extern + intern)Der Verantwortliche (Spezialist BWK bzw. BWK-Manager) für die Überwachung und die Zustandsbeurteilung muss ein ausgewiesener Spezialist auf dem Gebiet Zustandsauf-nahme und Schadensbeurteilung von Kunstbauten sein. Er hat eine höhere baubezoge-ne technische Ausbildung (Bauführer/-leiter, Techniker etc.), über 10 Jahre Erfahrung in diesem Bereich oder ein Studium als Bauingenieur, Geologe oder Materialtechnologe mit mehr als 5 Jahren Berufserfahrung in der Materialtechnologie und / oder der Überwa-chung von Kunstbauten.

3.3.3 Projektleiter BWK (BWK-PL, intern)Der regionale BWK-PL hat eine höhere baubezogene technische Ausbildung (Baufüh-rer/-leiter, Techniker, etc.). Er ist im Normalfall als Projektleiter Realisierung des jeweiligen Regionalkreises angestellt.

3.3.4 Baustatiker (extern)Der verantwortliche Baustatiker muss eine abgeschlossene Hochschulausbildung an der ETH, FH oder gleichwertig absolviert haben und eine mehrjährige Praxis in der Statik von Kunstbauten aufweisen.

3.4 Qualitätssicherung

3.4.1 Lenkung der DokumenteDie beauftragten Ingenieurbüros/Geotechnikbüros, der BWK-Manager, der RBL und verpflichten sich:– Zum Schutz aller Dokumente vor Beschädigung und Verlust (inkl. EDV-Daten).– Zur Aufbewahrung und Archivierung aller Dokumente gemäss vorliegendem Pflichtenheft.

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3.4.2 KorrekturmassnahmenDer BWK-Manager führt alle 5 Jahre Qualitätskontrollen über die Durchführung der BWK im Feld, über die Berichterstattung und die Dokumentation durch zu Handen des GBL und des RBL. Fehlbeurteilungen und mangelnde Kontrollberichte sind zu korrigieren.

3.4.3 BWK-SoftwareDie BWK-Software ist ein Werkzeug, um eine optimale Überwachung und Erhaltung der Bauwerke zu erreichen. Den für die Bauwerksüberwachung verantwortlichen Personen des TBA bzw. Spezialisten steht somit ein Informationssystem zur Verfügung, das der Erfassung, Mutation und Auswertung der Bauwerksdaten dient. Alle mit entsprechender Berechtigung verpflichten sich die Daten nach bestem Wissen à jour zu halten.

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4 ANHANG

4.1 a) Arbeitsprozess: BWK im Jahresgang (tabellarisch) b) Nebenprozess: BWK in Planung und Realisierung von Neubauten

4.2 Arbeitsprozess Objektlebenszyklus in der BWK4.3 Schadensprozesse mit Zustandsklassen für die Bauwerkskontrolle (HU/HS)

FREIGABEDas Pflichtenheft mit der Nummer 4.0 löst alle vorhergehenden Pflichtenhefte ab. Es ist ab dem Datum der Freigabe ausschliesslich zu verwenden. Das zugehörige BWK-Handbuch befindet sich in Ausarbeitung und wird bis Ende 3. Quartal 2019 zur Nutzung bereit sein. Bis dahin werden Übergangslösungen für Berichte und Vorgehensweise zugelassen.

Liestal, den

Kantonsingenieur GBL KantonsstrassenDrangu Sehu Urs Hess

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des

TBA

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ANHANG

Anha

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Vorg

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Gru

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gen

Impr

essu

m

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Anhang 4.2

Arbeitsprozess Objektlebenszyklus in der Bauwerkskontrolle (BWK)

Zielsetzung: Datenverluste vom Bauobjekt zum BWK-Objekt vermeiden und BWK-Planung

Prozessschritt Risiko Input (I) / Output (O)

Tätigkeit Verant-wortung

Hilfsmittel/Tools

- Planung PL (Bau)

- Meldung an BWK-Manager für Objektklassifizierung PL (Bau)Wissens-

verlust - Vergabe BWK-Nummer (alle Objekte) BWK-Manager BWK-Software &

O: BWK-Nummer & - Klassifizierung via Matrix für Prüfumfang/BWK-Relevanz (wenn Grenzwerte erfüllt)

BWK-Manager

Prüfklasse

- Realisierung (Neubau) (siehe andere Prozesse) PL (Bau)

- Prüfung vor Inbetriebnahme PL, UN, BL

- Mängelbehebung UN

- Abnahme, integrale Betriebstests, Schlusskontrolle PL, UN, BL

O: Baujahr des Objekts (z.B. Jahr vom Abnahmeprotokoll) PL, UN, BL

O: Garnatiefristen PL /

Wissens-verlust

- Erfassung DaW in BWK (Objektdatenblatt befüllen)

BWK-PL /BWK-Manager

BWK-HBBWK-Software

O: Meldung an BWK-Manager

- Terminierung 1. HS vor Garantieablauf BWK-PL BWK-SoftwareI: Termin 1. HS

Wissens-verlust

O: *Kontrolle Vollständigkeit in BWK

- 1. HS: - Erstellung der BWK-Dokumente (Bauteilliste, Checklisten, Berichtsvorlage, Objektgesamt- skizze, Teilskizzen) - Durchführung 1. HS am Objekt

BWK Ing. extern*BWK-Manager BWK-HB

BWK-Software

- 1. AAR Check (Sonderinspektion) BWK-Manager BWK-SoftwareO: BWK-Bericht - Mängelliste BWK-PL BWK-Software

- Schlussprüfung vor Ablauf Garantiefrist durchführen

Betreiber/PL/Assistenz K-Infra Garantie-DB

- ggf. Rüge an UN / PV PL /BWK-PL- Mängelbehebung UN / PV

regulärer Garantie-ablauf - Abnahme PL, UN, BL

ggf. BWK-PL

- 2. HS/HU oder gKK gemäss Klassifizierung BWK-M, -PLB-Kontr.

- X. HS/HU oder gKK gemäss Klassifizierung BWK-M., -PL BWK-SoftwareI: 2. AAR-Sonderinspektion

- 2. AAR Check (im 8.-9. Lebensjahr) BWK-Manager BWK-Software

Wissens-verlust

Verjährungs-frist

- X+n HS/HU oder gKK gemäss Klassifizierung BWK-Software

- ggf. Instandsetzung diverse

- ggf. neue Klassifizierung / Rhythmisierung BWK-Manager BWK-Software

- X+n HS/HU oder gKK gemäss Klassifizierung- ggf. Abbruch (Leben- / Nutzungsdauer erreicht) BWK-M., -PL- total Abbruch - Bauwerk aus der BWK-Software total eleminieren und physischer Ordner ins Staatsarchiv verschieben

BWK-Manager BWK-HBBWK-Software

Wissens-verlust

- Teilabbruch - Objekt im BWK / Geoview belassen - Objektfoto entfernen - Hinweis setzen, dass im Untergrund etwas hinderliches steckt.

BWK-Manager BWK-HBBWK-Software

(Ergänzung der TBA-Hauptprozesse: Erhaltung (Strasse und Gewässer), Mehrjahresplanung, Realisierung)

Legende:AAR-Check: Alkaliagregatsreaktion Kontrolle gKK: geplante KurzKontrolle (über BWK-DB ausgegeben)BL: Bauleitung HS: BWK-Hauptuntersuchung durch externeB-Kontr: Bauwerkskontrolleur HU: BWK-Hauptuntersuchung durch interneBWK: Bauwerkskontrolle K-Infra: Kantonsstrassen-Infrastruktur-ManagementBWK-HB: Handbuch der BWK (Anleitung) PL: ProjektleiterBWK-Ing: für die BWK zuständiges externes Ingenieurbüro PL (Bau): Projektleiter beim BauBWK-Manager: Zentrale Fachstelle BWK Wesen UN: UnternehmerBWK-PL: regionaler Verantwortlicher PL für die BWK Zeitsprung TBA / K-Infra / UP30.10.2018DaW: Dokumente des ausgeführten Werks

Bei Vernachlässi

gung der BWK -

Verlottern des Objekts

Kanton bleibt auf Kosten

sitzen

Anhang 4.2Arbeitsprozess Objektlebenszyklus in der Bauwerkskontrolle (BWK)

Zielsetzung: Datenverluste vom Bauobjekt zum BWK-Objekt vermeiden und BWK-Planung

Zeit (Stichtage)

I: genehmigtes Bau -projekt

BWK-Matrix (Excel)

Fertigstellung Bauwerk

BWK-HBBWK-Software

Lebens- / Nutzungsende

Ausführungs-planung

Realisierung

Instandsetzung / Umnutzung /

neuer Verkehrsfluss

Lebensende

Ab-nahme

Garan%

eläu+--->(i.d.r.3

Jahre)Planung

Bau

VersteckterM

angel----Verjährung(10Jahre)

BWKR

hythmusgem

ässBWK-M

atrix(ab2019)Bau

BWK

Lebensdauer80-100

Garantie Abnahme

1. HS

1. AAR-Check

Mangel-behebung

gKK oder HS oder HU

2. AAR-Check

siehe Arbeitsprozess BWK im Jahresgang

siehe Arbeitsprozess BWK im Jahresgang

AN

HA

NG

Anhang Organisation Vorgehen Grundlagen Impressum 28

PFLICH

TENH

EFT Ü

berwachung und Erhaltung

von Kunstbauten

Versio

n 4 / 30. O

ktober 2018

Prozessschritt Risiko Input (I) / Output (O)

Tätigkeit Verant-wortung

Hilfsmittel/Tools

- Planung PL (Bau)

- Meldung an BWK-Manager für Objektklassifizierung PL (Bau)Wissens-

verlust - Vergabe BWK-Nummer (alle Objekte) BWK-Manager BWK-Software &

O: BWK-Nummer & - Klassifizierung via Matrix für Prüfumfang/BWK-Relevanz (wenn Grenzwerte erfüllt)

BWK-Manager

Prüfklasse

- Realisierung (Neubau) (siehe andere Prozesse) PL (Bau)

- Prüfung vor Inbetriebnahme PL, UN, BL

- Mängelbehebung UN

- Abnahme, integrale Betriebstests, Schlusskontrolle PL, UN, BL

O: Baujahr des Objekts (z.B. Jahr vom Abnahmeprotokoll) PL, UN, BL

O: Garnatiefristen PL /

Wissens-verlust

- Erfassung DaW in BWK (Objektdatenblatt befüllen)

BWK-PL /BWK-Manager

BWK-HBBWK-Software

O: Meldung an BWK-Manager

- Terminierung 1. HS vor Garantieablauf BWK-PL BWK-SoftwareI: Termin 1. HS

Wissens-verlust

O: *Kontrolle Vollständigkeit in BWK

- 1. HS: - Erstellung der BWK-Dokumente (Bauteilliste, Checklisten, Berichtsvorlage, Objektgesamt- skizze, Teilskizzen) - Durchführung 1. HS am Objekt

BWK Ing. extern*BWK-Manager BWK-HB

BWK-Software

- 1. AAR Check (Sonderinspektion) BWK-Manager BWK-SoftwareO: BWK-Bericht - Mängelliste BWK-PL BWK-Software

- Schlussprüfung vor Ablauf Garantiefrist durchführen

Betreiber/PL/Assistenz K-Infra Garantie-DB

- ggf. Rüge an UN / PV PL /BWK-PL- Mängelbehebung UN / PV

regulärer Garantie-ablauf - Abnahme PL, UN, BL

ggf. BWK-PL

- 2. HS/HU oder gKK gemäss Klassifizierung BWK-M, -PLB-Kontr.

- X. HS/HU oder gKK gemäss Klassifizierung BWK-M., -PL BWK-SoftwareI: 2. AAR-Sonderinspektion

- 2. AAR Check (im 8.-9. Lebensjahr) BWK-Manager BWK-Software

Wissens-verlust

Verjährungs-frist

- X+n HS/HU oder gKK gemäss Klassifizierung BWK-Software

- ggf. Instandsetzung diverse

- ggf. neue Klassifizierung / Rhythmisierung BWK-Manager BWK-Software

- X+n HS/HU oder gKK gemäss Klassifizierung- ggf. Abbruch (Leben- / Nutzungsdauer erreicht) BWK-M., -PL- total Abbruch - Bauwerk aus der BWK-Software total eleminieren und physischer Ordner ins Staatsarchiv verschieben

BWK-Manager BWK-HBBWK-Software

Wissens-verlust

- Teilabbruch - Objekt im BWK / Geoview belassen - Objektfoto entfernen - Hinweis setzen, dass im Untergrund etwas hinderliches steckt.

BWK-Manager BWK-HBBWK-Software

(Ergänzung der TBA-Hauptprozesse: Erhaltung (Strasse und Gewässer), Mehrjahresplanung, Realisierung)

Legende:AAR-Check: Alkaliagregatsreaktion Kontrolle gKK: geplante KurzKontrolle (über BWK-DB ausgegeben)BL: Bauleitung HS: BWK-Hauptuntersuchung durch externeB-Kontr: Bauwerkskontrolleur HU: BWK-Hauptuntersuchung durch interneBWK: Bauwerkskontrolle K-Infra: Kantonsstrassen-Infrastruktur-ManagementBWK-HB: Handbuch der BWK (Anleitung) PL: ProjektleiterBWK-Ing: für die BWK zuständiges externes Ingenieurbüro PL (Bau): Projektleiter beim BauBWK-Manager: Zentrale Fachstelle BWK Wesen UN: UnternehmerBWK-PL: regionaler Verantwortlicher PL für die BWK Zeitsprung TBA / K-Infra / UP30.10.2018DaW: Dokumente des ausgeführten Werks

Bei Vernachlässi

gung der BWK -

Verlottern des Objekts

Kanton bleibt auf Kosten

sitzen

Anhang 4.2Arbeitsprozess Objektlebenszyklus in der Bauwerkskontrolle (BWK)

Zielsetzung: Datenverluste vom Bauobjekt zum BWK-Objekt vermeiden und BWK-Planung

Zeit (Stichtage)

I: genehmigtes Bau -projekt

BWK-Matrix (Excel)

Fertigstellung Bauwerk

BWK-HBBWK-Software

Lebens- / Nutzungsende

Ausführungs-planung

Realisierung

Instandsetzung / Umnutzung /

neuer Verkehrsfluss

Lebensende

Ab-nahme

Garan%eläu+

--->(i.d.r.3Jahre)

PlanungBau

VersteckterMangel----Verjährung(10Jahre)

BWKRhythm

usgemässBW

K-Matrix(ab2019)

BauBW

K

Lebensdauer80-100

Garantie Abnahme

1. HS

1. AAR-Check

Mangel-behebung

gKK oder HS oder HU

2. AAR-Check

siehe Arbeitsprozess BWK im Jahresgang

siehe Arbeitsprozess BWK im Jahresgang

Prozessschritt Risiko Input (I) / Output (O)

Tätigkeit Verant-wortung

Hilfsmittel/Tools

- Planung PL (Bau)

- Meldung an BWK-Manager für Objektklassifizierung PL (Bau)Wissens-

verlust - Vergabe BWK-Nummer (alle Objekte) BWK-Manager BWK-Software &

O: BWK-Nummer & - Klassifizierung via Matrix für Prüfumfang/BWK-Relevanz (wenn Grenzwerte erfüllt)

BWK-Manager

Prüfklasse

- Realisierung (Neubau) (siehe andere Prozesse) PL (Bau)

- Prüfung vor Inbetriebnahme PL, UN, BL

- Mängelbehebung UN

- Abnahme, integrale Betriebstests, Schlusskontrolle PL, UN, BL

O: Baujahr des Objekts (z.B. Jahr vom Abnahmeprotokoll) PL, UN, BL

O: Garnatiefristen PL /

Wissens-verlust

- Erfassung DaW in BWK (Objektdatenblatt befüllen)

BWK-PL /BWK-Manager

BWK-HBBWK-Software

O: Meldung an BWK-Manager

- Terminierung 1. HS vor Garantieablauf BWK-PL BWK-SoftwareI: Termin 1. HS

Wissens-verlust

O: *Kontrolle Vollständigkeit in BWK

- 1. HS: - Erstellung der BWK-Dokumente (Bauteilliste, Checklisten, Berichtsvorlage, Objektgesamt- skizze, Teilskizzen) - Durchführung 1. HS am Objekt

BWK Ing. extern*BWK-Manager BWK-HB

BWK-Software

- 1. AAR Check (Sonderinspektion) BWK-Manager BWK-SoftwareO: BWK-Bericht - Mängelliste BWK-PL BWK-Software

- Schlussprüfung vor Ablauf Garantiefrist durchführen

Betreiber/PL/Assistenz K-Infra Garantie-DB

- ggf. Rüge an UN / PV PL /BWK-PL- Mängelbehebung UN / PV

regulärer Garantie-ablauf - Abnahme PL, UN, BL

ggf. BWK-PL

- 2. HS/HU oder gKK gemäss Klassifizierung BWK-M, -PLB-Kontr.

- X. HS/HU oder gKK gemäss Klassifizierung BWK-M., -PL BWK-SoftwareI: 2. AAR-Sonderinspektion

- 2. AAR Check (im 8.-9. Lebensjahr) BWK-Manager BWK-Software

Wissens-verlust

Verjährungs-frist

- X+n HS/HU oder gKK gemäss Klassifizierung BWK-Software

- ggf. Instandsetzung diverse

- ggf. neue Klassifizierung / Rhythmisierung BWK-Manager BWK-Software

- X+n HS/HU oder gKK gemäss Klassifizierung- ggf. Abbruch (Leben- / Nutzungsdauer erreicht) BWK-M., -PL- total Abbruch - Bauwerk aus der BWK-Software total eleminieren und physischer Ordner ins Staatsarchiv verschieben

BWK-Manager BWK-HBBWK-Software

Wissens-verlust

- Teilabbruch - Objekt im BWK / Geoview belassen - Objektfoto entfernen - Hinweis setzen, dass im Untergrund etwas hinderliches steckt.

BWK-Manager BWK-HBBWK-Software

(Ergänzung der TBA-Hauptprozesse: Erhaltung (Strasse und Gewässer), Mehrjahresplanung, Realisierung)

Legende:AAR-Check: Alkaliagregatsreaktion Kontrolle gKK: geplante KurzKontrolle (über BWK-DB ausgegeben)BL: Bauleitung HS: BWK-Hauptuntersuchung durch externeB-Kontr: Bauwerkskontrolleur HU: BWK-Hauptuntersuchung durch interneBWK: Bauwerkskontrolle K-Infra: Kantonsstrassen-Infrastruktur-ManagementBWK-HB: Handbuch der BWK (Anleitung) PL: ProjektleiterBWK-Ing: für die BWK zuständiges externes Ingenieurbüro PL (Bau): Projektleiter beim BauBWK-Manager: Zentrale Fachstelle BWK Wesen UN: UnternehmerBWK-PL: regionaler Verantwortlicher PL für die BWK Zeitsprung TBA / K-Infra / UP30.10.2018DaW: Dokumente des ausgeführten Werks

Bei Vernachlässi

gung der BWK -

Verlottern des Objekts

Kanton bleibt auf Kosten

sitzen

Anhang 4.2Arbeitsprozess Objektlebenszyklus in der Bauwerkskontrolle (BWK)

Zielsetzung: Datenverluste vom Bauobjekt zum BWK-Objekt vermeiden und BWK-Planung

Zeit (Stichtage)

I: genehmigtes Bau -projekt

BWK-Matrix (Excel)

Fertigstellung Bauwerk

BWK-HBBWK-Software

Lebens- / Nutzungsende

Ausführungs-planung

Realisierung

Instandsetzung / Umnutzung /

neuer Verkehrsfluss

Lebensende

Ab-nahme

Garan%

eläu+--->(i.d.r.3

Jahre)Planung

Bau

VersteckterM

angel----Verjährung(10Jahre)

BWKR

hythmusgem

ässBWK-M

atrix(ab2019)Bau

BWK

Lebensdauer80-100

Garantie Abnahme

1. HS

1. AAR-Check

Mangel-behebung

gKK oder HS oder HU

2. AAR-Check

siehe Arbeitsprozess BWK im Jahresgang

siehe Arbeitsprozess BWK im Jahresgang

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29

PFLICHTENHEFT Überwachung und Erhaltung

von KunstbautenVersion 4 / 30. Oktober 2018

4.3 Schadensprozesse mit Zustandsklassen für die Bauwerkskontrolle 1 Schadensprozesse bei Stahlbeton- und Spannbetonkonstruktionen

1.1 Bewehrungskorrosion

Kontrolle von Schadenbild Schadenausmass Zustandsklasse

Korrosion BetonstähleLochfrass BetonabplatzungenRisse an Betonoberfl.Wasser/Nassstellen

keine Spurenkeine Spurenkeine/keine Hohlstellenfeine Oberflächenrissekeine

keinkeinkeinkaum sichtbarkein

1gut

(keine/geringfügigeSchäden)

Korrosion BetonstähleLochfrass BetonabplatzungenRisse an Betonoberfl.Wasser/Nassstellen

sichtbar, mit Rostflecken bei BD = 0keine Spuren lokal, Hohlstellen über Bewehrungsraster über Bewehrungsraster, Stärke < 03 mmkein

einzelne Betonstählekeinlokal, wenig Partienlokal, wenige Rissekein

2annehmbar

(unbedeutende Schäden)

Korrosion BetonstähleLochfrassBetonabplatzungenRisse an Betonoberfl.Wasser/Nassstellen

angerostet mit unbedeutendem Kor.-Abtragkeine Spurenstreifenförmig, Tiefe bis BD, mit FBüber Bewehrungsraster, Stärke < 0.3 mmFeuchtstellen

< 10% der FBkeineinzelne Partienhäufig bei einzelnen PartienFlächen < 10 dm2

3schadhaft

(bedeutende Schäden)

Korrosion BetonstähleLochfrassBetonabplatzungenRisse an Betonoberfl.Wasser/Nassstellen

angerostet mit bedeutendem Kor.-Abtrag< 30% Betonstahlquerschnittstreifenförmig, Tiefe bis BD, mit FBüber Bewehrungsraster, Stärke > 0.3 mmWasseraustritte/Nassstellen/Rostflecken

> 10% der FB< 10% der FBhäufige, grosse Partienviele, grosse PartienFlächen > 10 dm2

4schlecht

(grosse Schäden)

Korrosion BetonstähleLochfrassBetonabplatzungenRisse an Betonoberfl.Wasser/Nassstellen

Betonstähle ab-/durchgerostet> 50% Betonstahlquerschnittflächige, Tiefe bis BD, mit FBflächig verteilt mit Flankenablösung, d > 0.3 mmWasseraustritte/Nassstellen/Rostflecken

> 50% der FB> 10% der FBviele, grosse Partienviele, grosse PartienFlächen > 50 dm2

5alarmierend

(dringende Massnahmen kurzfristig erforderlich)

Legende: BD = Betonüberdeckung der Bewehrung

1.2 Wasserdurchdringung/Sinterstellen

Kontrolle von Schadenbild Schadenausmass Zustandsklasse

Nass-/FeuchtstellenSinterstellenBetonverfärbungenRoststellenVerschiedenes

keine Nassstellen/unbedeutende Feuchtstellenunbedeutende Sinterstellenkeinekeinekein

kaum sichtbarkaum sichtbarkeinkeinkein

1gut

(keine/geringfügigeSchäden)

Nass-/FeuchtstellenSinterstellen BetonverfärbungenRoststellenVerschiedenes

keine Nassstellen / geringe Feuchtstellenklar sichtbare Sinterstellenleichte, unbedeutende Verfärbungkeinekein

lokale, einzelne Partienlokale, einzelne Partienlokale, einzelne Partienkeinkein

2annehmbar

(unbedeutende Schäden)

Nass-/FeuchtstellenSinterstellenBetonverfärbungenRoststellenVerschiedenes

unbedeutende Nassstellen/Feuchtstellen unbed.Kalkausscheidungen/auch an Rissenbedeutende Verfärbungengeringe Rostfahnen bei Rissen o. Abplatzungenkein

lokale, einzelne Partienlokale, einzelne Partienlokale, einzelne Partienlokale, einzelne Partienkein

3schadhaft

(bedeutende Schäden)

Nass-/Feuchtstellen-SinterstellenBetonverfärbungenRoststellenVerschiedenes

WD mit bedeutenden Feuchtstellenbedeut. Kalkausscheidungen/Kalkablagerungenmarkant, ohne sichtbaren Grundbei permanenten Feuchtstellenfeuchte K, A+H/vers. R. mit Kalkabl./W. auf Boden

kleine/mittelgrosse Partienkleine/mittelgrosse Partienkleine/mittelgrosse Partienkleine/mittelgrosse Partienkleine/mittelgrosse Partien

4schlecht

(grosse Schäden)

Nass-/FeuchtstellenSinterstellenBetonverfärbungenRoststellenVerschiedenes

Starke WD mit Nassstellen, auch bei Rissenstarke Kalkausscheidungen/Kalkablagerungennasse Sinterstellen in Verbindung.mit Roststellenmarkant mit Betonabplatzungennasse K, A+H,+ Fugen/steh. Wasser auf Böden

grosse Partiengrosse Partiengrosse Partiengrosse Partiengrosse Partien

5alarmierend

(dringende Massnahmen kurzfristig erforderlich)

Legende: W = Wasser K = Kiesnest H = Hohlstelle WD = Wasserdurchdringung A = Abplatzung R = Riss

ANHANG

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Vorg

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PFLICHTENHEFT Überwachung und Erhaltung

von KunstbautenVersion 4 / 30. Oktober 2018

4.3 Schadensprozesse mit Zustandsklassen für die Bauwerkskontrolle 1 Schadensprozesse bei Stahlbeton- und Spannbetonkonstruktionen

1.3 Abplatzungen auf Betonoberfläche (ohne Bewehrungskorrosion)

Kontrolle von Schadenbild Schadenausmass Zustandsklasse

AbplatzungenKiesnesterHohlstellenFrosteinwirkungenFremdkörper + Div.

geringe Oberfl.schäden (Abwitterung Zem-Haut)

kleine oberfl. Kiesnester (z.b. undichten Schalungen)

keineunbedeutendekeine

kaum wahrnehmbarkaum wahrnehmbarkeinkaum wahrnehmbarkein

1gut

(keine/geringfügigeSchäden)

AbplatzungenKiesnesterHohlstellenFrosteinwirkungenFremdkörper + Div.

Oberfl.schäden ohne grosse Kornausbrüche, T<-10 mm

kleine, ohne sichtbare Bew. T < 10 mmkleine, ohne Verfärbungen Abrieb Zementhaut, T< 2 mmHolzeinlagen im Trockenen

lokale, einz. Partien, F< 10dm2

lokale, einz. Partien, F< 10dm2

lokale, einz. Partien, F< 10dm2

lokale, einz. Partien, F< 10dm2

lokale, einz. Partien, F< 10dm2

2annehmbar

(unbedeutende Schäden)

AbplatzungenKiesnesterHohlstellenFrosteinwirkungenFremdkörper + Div.

Oberfl.schäden mit groben Kornausbrüchen, T<-30 mm

bedeutende, ohne sichtbare Bew.-T< 30 mmbedeutende, ohne Verfärbungenbedeutender Abrieb Zementhaut, T< 5 mmHolzeinlagen bei Feuchtstellen

kl./mittl. Partien, F> 10 dm2kl./mittl. Partien, F> 10 dm2kl./mittl. Partien, F> 10 dm2kl./mittl. Partien, F> 10 dm2kl./mittl. Partien, F> 10 dm2

3schadhaft

(bedeutende Schäden)

AbplatzungenKiesnesterHohlstellenFrosteinwirkungenFremdkörper + Div.

tiefe, grosse mit freigeleger Bewehrung T<-50 mm

tiefe, grosse mit sichtbarer Bew.-T< 50 mmgrosse mit Verfärbungen /Feuchtstellenbedeutende Kornausbrüche T < 30 mmHolzeinlagen bei Wasserstellen

mittelgr. Partien, F > 15 dm2mittelgr. Partien, F > 15 dm2mittelgr. Partien, F > 15 dm2mittelgr. Partien, F > 15 dm2mittelgr. Partien, F > 15 dm2

4schlecht

(grosse Schäden)

AbplatzungenKiesnesterHohlstellenFrosteinwirkungenFremdkörper + Div.

tiefe, grosse mit freigeleger Bewehrung T<-50 mm tiefe, grosse mit sichtbarer Bew.-T< 50 mmgrosse mit Verfärbungen /Feuchtstellenbedeutende Kornausbrüche T < 30 mmHolzeinlagen bei Wasserstellen

viele gr. Partien, F > 20 dm2viele gr. Partien, F > 20 dm2viele gr. Partien, F > 20 dm2viele gr. Partien, F > 20 dm2viele gr. Partien, F > 20 dm2

5alarmierend

(dringende Massnahmen kurzfristig erforderlich)

Legende: F = Schadenfläche Div. = z. B. Styropor, Laub, Sand T = Schadentiefe

1.4 Risse (ohne Bewehrungskorrosion)

Kontrolle von Schadenbild Schadenausmass Zustandsklasse

BreiteLageVerlauf.Wasserdurchdringung

Haarrisse, flächig, unregelm. verteilt, akzept. Schwindrisseunterschiedlichunterschiedlich.keine

kaum wahrnehmbarunbedeutendunbedeutend.kein

1gut

(keine/geringfügigeSchäden)

Breite Lage Verlauf .Wasserdurchdringung

B < 0.2 mmunterschiedlichunterschiedlich.keine

vereinzelte Risse, L < 1 mlokal, einz. Partienlokal, einz. Partien.kein

2annehmbar

(unbedeutende Schäden)

Breite lage Verlauf . Wasserdurchdringung

B < 1 mm in Zug- + Schubzonen/in weiteren Bereichenparallel, gradlinig.Riss = feucht/versintert

häufige Risse, L > 1 mvereinzelt kl./mittlere Partienvereinzelt kl./mittlere Partien.L > 1 m

3schadhaft

(bedeutende Schäden)

BreiteLageVerlauf.Wasserdurchdringung

B = 1–3 mm in Zug- + Schubzonen/in weiteren Bereichenin Zug- + Schubzonen/in weiteren Bereichen.Riss = nass/versintert

viele Risse, L > 1 mmittelgr. Partienmittelgr. Partien.mittelgr. Partien, L > 1 m

4schlecht

(grosse Schäden)

BreiteLageVerlauf.Wasserdurchdringung

B > 3 mm in Zug- + Schubzonen/in weiteren Bereichenparallel, gradlinig/unterschiedlich vertikal + horiz.,ungeordnet verstreutBereich um Riss = nass, mit Kalkablagerungen

viele Risse, L > 1 müber ganze Flächen verteiltüber ganze Flächen verteilt.viele gr. Partien, L > 1 m

5alarmierend

(dringende Massnahmen kurzfristig erforderlich)

Legende: F = L = Risslänge B = Rissbreite an Oberfläche mit Lupe gemessen

ANHANG

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PFLICHTENHEFT Überwachung und Erhaltung

von KunstbautenVersion 4 / 30. Oktober 2018

4.3 Schadensprozesse mit Zustandsklassen für die Bauwerkskontrolle 1 Schadensprozesse bei Stahlbeton- und Spannbetonkonstruktionen

1.5 Karbonatisierung von Beton (ab Bauwerke älter 20 Jahre)

Kontrolle von Schadenbild Schadenausmass Zustandsklasse

KarbonatisierungstiefeZunahme im Tiefenprofilinnerhalb von 10 Jahren

T < 5 mmZ = 0

kein1gut

(keine/geringfügigeSchäden)

KarbonatisierungstiefeZunahme im Tiefenprofilinnerhalb von 10 Jahren

T < 10 mm bei BD > 25 mm/T < 15 bei BD > 30 mm Z < 5 mm

kein 2annehmbar(unbedeutende Schäden)

KarbonatisierungstiefeZunahme im Tiefenprofilinnerhalb von 10 Jahren

T < 20 mm bei BD > 25 mm/T < 30 bei BD > 35 mmZ > 10 mm

kein 3schadhaft(bedeutende Schäden)

KarbonatisierungstiefeZunahme im Tiefenprofilinnerhalb von 10 Jahren

T > 30 mm bei BD < 30 mmZ = Verdoppelung und mehr

kein 4schlecht(grosse Schäden)

keine Aussage kein kein 5alarmierend

(dringende Massnahmen kurzfristig erforderlich)

Legende: BD = Betonüberdeckung der Bewehrung Z = Zunahme

ANHANG

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Page 32: ÜBERWACHUNG UND ERHALTUNG VON KUNSTBAUTEN...Der Bereich Geotechnik ist nicht Bestandteil des Pflichtenheftes und wird nur angeschnitten. ... Antonios Antoniadis Schmidt + Partner

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PFLICHTENHEFT Überwachung und Erhaltung

von KunstbautenVersion 4 / 30. Oktober 2018

4.3 Schadensprozesse mit Zustandsklassen für die Bauwerkskontrolle 2 Schadensprozesse bei Objektentwässerung

2.1 Einlaufschächte und Rohrleitungen

Kontrolle von Schadenbild Schadenausmass Zustandsklasse

Einlaufrost/DeckelEinlauftasse Rohrleitung Aufhängung Dichtigkeit

fest verankert/ohne Korrosion, Beschädigungohne Korrosion, Ausbrüche, Beschädigung/sauberkeine Schäden an RL, Muffen, Formstk/Gefälle = i.O.Keine Korrosion/alle Teile u. Verankerungen = i.O.keine undichten Stellen

keinkeinkeinkeinkein

1gut

(keine/geringfügigeSchäden)

Einlaufrost/DeckelEinlauftasseRohrleitungAufhängungDichtigkeit

lose/Korrosion/BeschädigungKorrosion/Ausbrüche/Beschäd./kein LochfrassBeschäd. an Rohrleit., Muffen, Formstk./kein GefälleKorr./lose Verbindungen / Betonverank. = i.O.Sinterstellen

lokale, einzelne Partienlokale, einzelne Partien lokale,einzelne Partien lokale,einzelne Partien lokale,einzelne Partien

2annehmbar

(unbedeutende Schäden)

Einlaufrost/DeckelEinlauftasseRohrleitungAufhängungDichtigkeit

lose/Korrosion/BeschädigungKorrosion/Ausbrüche/Beschäd./kein LochfrassBeschäd. an Rohrleit., Muffen, Formstk./kein Gefälle bedeut. Korrosion/Verb.+Verankerung schadhaftWasser tropft/Sinterstellen

kl./mittelgrosse Partienkl./mittelgrosse Partienkl./mittelgrosse Partienkl./mittelgrosse Partienkl./mittelgrosse Partien

3schadhaft

(bedeutende Schäden)

Einlaufrost/DeckelEinlauftasseRohrleitungAufhängungDichtigkeit

lose/Korrosion / BeschädigungKorrosion/Ausbrüche/Beschäd./kein LochfrassBeschäd. an Rohrleit., Muffen, Formstkl./kein Gefällegravierende Korr./fehlende Verbind.+Aufh.+Verank.Wasser läuft heraus, nicht über Tragkonstr.

ganze Konstruktionganze Konstruktionganze Konstruktionlokale, einzelne Partienganze Konstruktion

4schlecht

(grosse Schäden)

Einlaufrost/DeckelEinlauftasseRohrleitungAufhängungDichtigkeit

lose, ausgebrochen/massive Korr., Beschädigungmassive Korr., Ausbrüche, Beschäd./verstopftgetrennt/starke Beschäd./verstopft/GegengefälleAbrostungen/Lochfrass/fehl. Verbind.+Aufh.+Verank.Wasser läuft heraus und über Tragkonstr.

ganze Konstruktionganze Konstruktionganze Konstruktionganze Konstruktionganze Konstruktion

5alarmierend

(dringende Massnahmen kurzfristig erforderlich)

Legende: Einlaufschächte + Rohrleitungen in Eternit resp. Rohrl. In WPE (Symalen) sind besonders kritisch zu beurteilen

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PFLICHTENHEFT Überwachung und Erhaltung

von KunstbautenVersion 4 / 30. Oktober 2018

4.3 Schadensprozesse mit Zustandsklassen für die Bauwerkskontrolle 3 Schadensprozesse bei Mauerwerkskonstruktionen

3.1 Verfall von Mauerwerk

Kontrolle von Schadenbild Schadenausmass Zustandsklasse

Mauerwerk als Ganzeseinzelne SteineFugenRisseWasser

keine Verschieb./keine Verwitterungsschädenkeine Holhlst./Abwitterungen(Abblätter.,Treiben)Fugenmörtel intaktunbedeutende Risse in Fugenkein

keinkeinkeinkaum sichtbarkein

1gut

(keine/geringfügigeSchäden)

Mauerwerk als Ganzeseinzelne SteineFugenRisseWasser

unbed. Verwitter.schäden/keine Verschiebungenoberflächige Abwitterungen, T < 5 mmMörtel teilw. lose, gerissenkein PflanzenbewuchsRisse in Fugen B < 5 mmFeuchtstellen/Sinterstellen

keinlokal, einzelne Partienlokal, einzelne Partienlokal, einzelne Partienlokal, einzelne Partien

2annehmbar

(unbedeutende Schäden)

Mauerwerk als Ganzeseinzelne SteineFugenRisseWasser

einz. Steine aus dem Verbund gelöst/ohne fehl. St.Hohlstellen/Abwitterung der Oberfläche T < 10 mmMörtel lose, hohl z.T. fehl./geringer PflanzenwuchsRisse in Steinen/Fugen, B < 5 mmgeringe Wasseraustritte aus Steinen/Fugen

lokal, einzelne Partienlokal, einzelne Partienlokal, einzelne Partienlokal, einzelne Partienlokal, einzelne Partien

3schadhaft

(bedeutende Schäden)

Mauerwerk als Ganzeseinzelne SteineFugenRisseWasser

loser Verbund/einzelne herausgefallene SteineAbplatzungen/Bröckelzerfallfehlender Mörtel/bedeutender PflanzenbewuchsRisse im Mauerwerk/Fugen, B < 10 mmWasseraustritte aus Steinen/Fugen

< 20 % der F / L < 0.5 m2< 20 % der F / < 1/4 T <20 % der F / < 1/4 Tmittelgrosse Partienmittelgrosse Partien

4schlecht

(grosse Schäden)

Mauerwerk als Ganzeseinzelne SteineFugenRisseWasser

gr. Verschieb./Ausbuchtung/Setzung/Ausbrüchegrosse Abplatzungen/Bröckelzerfallfehlender Mörtel/starker Pflanzenbewuchsgrobe Risse im Mauerwerk/Fugen, B > 10 mm markante Wasseraustritte aus Steinen/Fugen

grosse Teile der Mauer> 20 % der F / > 1/4 T> 20 % der F / > 5 cmgrosse Partiengrosse Partien

5alarmierend

(dringende Massnahmen kurzfristig erforderlich)

Legende: B = Rissbreite T = Steintiefe F = Fläche L = Löcher

3.2 Verfall von Steinkörben/Gabionen

Kontrolle von Schadenbild Schadenausmass Zustandsklasse

Mauer als Ganzeseinzelne SteinkörbeSteineStahlgeflechtWasser

Verschiebungen/VerformungenVerschiebungen/VerformungenVerwitterung, Füllung SteinkorbKorrosion der StahlteileWasseraustritte aus Mauer

keinkeinkeinkeinkein

1gut

(keine/geringfügigeSchäden)

Mauer als Ganzeseinzelne SteinkörbeSteineStahlgeflechtWasser

Verschiebungen/VerformungenVerschiebungen/VerformungenVerwitterung Steine, Füllung SteinkorbKorrosion der StahlteileWasseraustritte aus Mauer

sichtbar aber geringsichtbar, geringes Ausmassgering, kein Steinverlustkaum sichtbarlokal, wenige Stellen

2annehmbar

(unbedeutende Schäden)

Mauer als Ganzeseinzelne SteinkörbeSteineStahlgeflechtWasser

Verschiebungen/VerformungenVerschiebungen/VerformungenVerwitterung Steine, Füllung SteinkorbKorrosion der StahlteileWasseraustritte aus Mauer

deutlich sichtbarlokale deutl.Deformationsichtbar, Steinverlustsichtbar, nur lokalmehrere, läuft auf Strasse

3schadhaft

(bedeutende Schäden)

Mauer als Ganzeseinzelne SteinkörbeSteineStahlgeflechtWasser

Verschiebungen/VerformungenVerschiebungen/VerformungenVerwitterung Steine, Füllung SteinkorbKorrosion der StahlteileWasseraustritte aus Mauer

deutlich und grossmehrere Stellen der MauerZerfall vieler Steinedeutlich, viele Stellenviel Stellen, Gefahr f. Str.

4schlecht

(grosse Schäden)

Mauer als Ganzeseinzelne SteinkörbeSteineStahlgeflechtWasser

Verschiebungen/VerformungenVerschiebungen/VerformungenVerwitterung Steine, Füllung SteinkorbKorrosion der StahlteileWasseraustritte aus Mauer

sehr grosse VerformungenZerfall ganzer Körbemassiver Zerfalldurchgerostete Stellenmassiv, Überflutung Str.

5alarmierend

(dringende Massnahmen kurzfristig erforderlich)

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PFLICHTENHEFT Überwachung und Erhaltung

von KunstbautenVersion 4 / 30. Oktober 2018

4.3 Schadensprozesse mit Zustandsklassen für die Bauwerkskontrolle 4 Schadensprozesse bei Stahlkonstruktionen

4.1 Korrosion von Stahlbauten

Kontrolle von Schadenbild Schadenausmass Zustandsklasse

KorrosionLochfrassWasserVerbind./SchweissnahtKonstr. als Ganzes

keine Spuren/Kor.-Schutz mit geringer Abwitter.keinkeine Nass-/Feuchtstellefest/ohne Korrosion/ ohne Rissekeine Durchbiegung/ Verformung/mech.Schäden

kaum sichtbarkeinkeinkeinkein

1gut

(keine/geringfügigeSchäden)

KorrosionLochfrassWasserVerbind./SchweissnahtKonstr. als Ganzes

Korrosionserschein./Abwitterung der Beschichtung keinFeuchtstellen/geringe Verfärbungenfest/leicht angerostet/ohne Risseunbed. mech. Schäden/keine Durchb./Verformung

lokal, einzelne Partienkeinkeinkeingering

2annehmbar

(unbedeutende Schäden)

KorrosionLochfrassWasserVerbind./SchweissnahtKonstr. als Ganzes

bedeut. mit QV< 10 %//Beschicht. stark abgewittert Anzeichen, ohne bedeutende QVNassstellen/Sinterstellen/im Sprühnebelbereichlose/Korrosion mit QV < 10%/kleine Rissegeringe Durchbiegungen/Verformung/Beulen

lokal, einzelne Partienlokal, einzelne Partienlokal, einzelne Partienlokal, einzelne Partienlokal, einz. Partien/S < 20mm

3schadhaft

(bedeutende Schäden)

KorrosionLochfrassWasserVerbind./SchweissnahtKonstr. als Ganzes

bedeut. mit QV< 20 %/Anzeich. Spannungsriss-Kor.grosse Lochfrass-Korrosion < 50 % QVNassstellen/Sinterstellen/im Spritzwasserbereichlose/bedeutende Korr., mit QV < 20 %/gerissenbedeutende Durchbiegungen/Verformung/Beulen

ganze Konstruktionganze Konstruktionganze Konstruktionlokale, einzelne Partienganze Konstruktion

4schlecht

(grosse Schäden)

KorrosionLochfrassWasserVerbind./SchweissnahtKonstr. als Ganzes

lgravier. mit QV > 20 %/Spannungsriss-Korrosiongrosse Lochfrass-Korrosion > 50 % QVmark. Wasser/Durchnässung im Spritzwasserber.fehlende Teile/lose/starke Kor. mit QV > 20 %/gerissengrosse Durchbiegungen/Verformungen/Beulen

grosse Partiengrosse Partiengrosse Partiengrosse Partiengrosse Partien/S > 50 mm

5alarmierend

(dringende Massnahmen kurzfristig erforderlich)

Legende: S = Verformung gegenüber Plansoll QV = Querschnitts-Verlust

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PFLICHTENHEFT Überwachung und Erhaltung

von KunstbautenVersion 4 / 30. Oktober 2018

4.3 Schadensprozesse mit Zustandsklassen für die Bauwerkskontrolle 5 Schadensprozesse bei Lager

5.1 Stahl – Lager

Kontrolle von Schadenbild Schadenausmass Zustandsklasse

KorrosionParallelität der PlattenLagerstell./zul. Verschieb.Teflon/ChromstahlblechLagersockel/Wasser/Div.

keine Spuren/Beschichtung m. gering. Abwitterungohne sichtbare Verdrehung/Parallelität gewährleist.innerhalb SollmassGS >= 2.0 mm, keine Mängelkein Riss/trocken/Verankerung intakt

kaum sichtbarkeinkeinkeinkein

1gut

(keine/geringfügigeSchäden)

KorrosionParallelität der PlattenLagerstell./zul. Verschieb.Teflon/ChromstahlblechLagersockel/Wasser/Div.

Korrosionserschein./Abwitterung der Beschichtungunbedeutende Verdrehung/Unparallelitätzul. Verschiebung einseitig/PA = i.O.GS > 1.5 mm, keine MängelRisse < 0.1 mm/trocken/Verankerung intakt

lokale Teile der Konstruktionganze Konstruktionganze Konstruktionganze Konstruktionkein

2annehmbar

(unbedeutende Schäden)

KorrosionParallelität der PlattenLagerstell./zul. Verschieb.Teflon/ChromstahlblechLagersockel/Wasser/Div.

bedeut. m. Anrost./Beschicht. stark abgewittertsichtbare Verdrehung/Unparallelitätzul. Verschiebung erreicht/PA noch vorhandenGS > 1.0 mm, Teflon flockt leicht, CB m. KratzspurenRisse < 0.3 mm/Abplatzungen/feucht/Veranker. intakt

lokale Teile der Konstruktionganze Konstruktionganze Konstruktionganze Konstruktionganze Konstruktion

3schadhaft

(bedeutende Schäden)

KorrosionParallelität der PlattenLagerstell./zul. Verschieb.Teflon/ChromstahlblechLagersockel/Wasser/Div.

Abrostungen < 1 mm/Beschchi. abgewittertbedeutende Verdrehung/Unparallelitätzul. Verschiebung überschritten/PA kritischGS > 1.0 mm, Teflon flockt, CB verkratztRiss< 0.3 mm/Hohlst., Ausbrüche/nass/Veranker. lose

ganze Konstruktionganze Konstruktionganze Konstruktionganze Konstruktionganze Konstruktion

4schlecht

(grosse Schäden)

KorrosionParallelität der PlattenLagerstell./zul. Verschieb.Teflon/ChromstahlblechLagersockel/Wasser/Div.

gravierende Kor. mit Abrost. > 1 mm/Lochfrass-Kor.Platten massiv verdreht + unparallelzul. Verschieb. massiv überschritten/blockiertGS=0,Teflon fehlt/ CB massiv verkratzt,verbogenzerfällt/ständ. Durchnässung/Verankerung angerissen

ganze Konstruktionganze Konstruktionganze Konstruktionganze Konstruktionganze Konstruktion

5alarmierend

(dringende Massnahmen kurzfristig erforderlich)

Legende: GS = Gleitplattenspalt CB = Chromstahlblock PA = obere zu untere Plattenauflagerung

5.2 Elastomer – Lager

Kontrolle von Schadenbild Schadenausmass Zustandsklasse

Block-KonstruktionBlock-StellungBlock-LagerungStahlplatten- Konstr.Mörtelunterlage

unbeschädigt/trocken/sauberplangemäss mit notwendigen RandabständenParallelität gewährleistet/ohne HohlräumeFutterplatten ohne Korrosionsspurenohne Risse, Abplatzungen, Hohlstellen

keinkeinkeinkeinkein

1gut

(keine/geringfügigeSchäden)

Block-KonstruktionBlock-StellungBlock-LagerungStahlplatten- Konstr.Mörtelunterlage

unbeschädigt/angeschmutzt/feuchtVerdrehung + Verschiebung zulässigeinseitige, geringe Hohlräume/Parallelität gewährl.Futterplatten leicht angerostetfeine Risse/keine Abplatzung/geringe Hohlstellen

lokal, Teile der Konstruktion lokal, Teile der Konstruktionlokal, Teile der Konstruktionlokal, Teile der Konstruktionlokal, Teile der Konstruktion

2annehmbar

(unbedeutende Schäden)

Block-KonstruktionBlock-StellungBlock-LagerungStahlplatten- Konstr.Mörtelunterlage

Elastomer mit Ausbeulungen/feine Risseübermäss. Verdreh./Verschieb. (innerh. Soll)einseitige Hohllage/bedeut. BlockverformungenFutterplatten angerostet/Einlagepl. sichtbar, blankRisse/keine Abplatzungen/lokale Hohlstellen

ganze Konstruktionganze KonstruktionganzeKonstruktionganze Konstruktionganze Konstruktion

3schadhaft

(bedeutende Schäden)

Block-KonstruktionBlock-StellungBlock-LagerungStahlplatten- Konstr.Mörtelunterlage

Elastomer gerissen/aufgeplatztmassive Verdreh./Verschieb. (Soll überschritten)punktuell überbelastet/Gummi massiv zerquetschtFutterplatten mit Abrost./Einlageplatten angerostetgrobe Risse, Abplatzungen, Hohlstellen, bröckelt ab

ganze Konstruktionganze KonstruktionganzeKonstruktionganze Konstruktionganze Konstruktion

4schlecht

(grosse Schäden)

Block-KonstruktionBlock-StellungBlock-LagerungStahlplatten- Konstr.Mörtelunterlage

zerfällt in Einzelteile/Auflager nicht mehr gewährl.massive Verschieb./Verdreh. (Soll überschritten)einseitige Auflagerung/massive HohlräumeEinlagen +Futterplatten mit starker AbrostungMörtelunterlage weitgehend zerstört/zerbröckelt

ganze Konstruktionganze KonstruktionganzeKonstruktionganze Konstruktionganze Konstruktion

5alarmierend

(dringende Massnahmen kurzfristig erforderlich)

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PFLICHTENHEFT Überwachung und Erhaltung

von KunstbautenVersion 4 / 30. Oktober 2018

4.3 Schadensprozesse mit Zustandsklassen für die Bauwerkskontrolle 6 Schadensprozesse bei Fahrbahnübergängen

6.1 Fahrbahnübergang aus Stahl

Kontrolle von Schadenbild Schadenausmass Zustandsklasse

Korrosion FUeVerbund mit BetonDehnprofil/DichtigkeitRand-/MittelprofileBelagsanschluss

keine Spuren/Beschicht. intakt/Fahrbereich = blankFUe sitzt fest (keine Vibration bei LKW)keine Beschädigung/kein Hinweis auf Undichtigkeitkein Mangel/FUe vibriert und schlägt nicht (liegt ruhig)ohne Risse/höhengerecht mit FUe/kein Ausbruch

keinkeinkeinkeinkein

1gut

(keine/geringfügigeSchäden)

Korrosion FUeVerbund mit BetonDehnprofil/DichtigkeitRand-/MittelprofileBelagsanschluss

Korr.erscheinung / Abwitterung der Beschichtung FUesitzt fest (nur leichte Vibration bei LKW)leichte mech. Schäden (ohne Löcher)/dichtleichte mech. Schäden, sonst keine MängelHVM z.T. ausgebrochen/höhengerecht mit FUe

ganze Konstr./Teile davonganze Konstr./Teile davonganze Konstr./Teile davonganze Konstr./Teile davonganze Konstr./Teile davon

2annehmbar

(unbedeutende Schäden)

Korrosion FUeVerbund mit BetonDehnprofil/DichtigkeitRand-/MittelprofileBelagsanschluss

bedeutende Kor. mit Anrostung FUevibriert bei LKW/Betonausbruch/Riss im Belagsitzt nicht gut in Halterung (ev. undicht)Mittelprofil+Quertraversen federn/Auflagerung def.Riss neben Randpr/Höhenversatz<5mm/geriss. Belag

ganze Konstr./Teile davonganze Konstr./Teile davonganze Konstr./Teile davonganze Konstr./Teile davonganze Konstr./Teile davon

3schadhaft

(bedeutende Schäden)

Korrosion FUeVerbund mit BetonDehnprofil/DichtigkeitRand-/MittelprofileBelagsanschluss

Korrosion mit Abrostung / unbedeut. LochfrassFUe vibriert + schlägt stark (höhrbar) bei LKW mürberGummi/kl. Löcher/undicht/Befestigung loseProfile vibr. stark/Mittelprofil bewegt sich in Fahrtricht.grobe Risse im Belag/Höhenversatz<10 mm/HVM=weg

ganze Konstr./Teile davonganze Konstr./Teile davonganze Konstr./Teile davonganze Konstr./Teile davonganze Konstr./Teile davon

4schlecht

(grosse Schäden)

Korrosion FUeVerbund mit BetonDehnprofil/DichtigkeitRand-/MittelprofileBelagsanschluss

gravierende Korr. mit mass. Abrost./LochfrassFUE in Betonkonstr. ausgebr., kein Verbund mehrgerissen/aus Halterung versch./ beschädigt/undichtgebr./geriss. Schweissnaht/def. Auflag.+Verb.mittelBelag grossflächig ausgebrochen / Höhenversatz >10

ganze Konstr./Teile davonganze Konstr./Teile davonganze Konstr./Teile davonganze Konstr./Teile davonganze Konstr./Teile davon

5alarmierend

(dringende Massnahmen kurzfristig erforderlich)

Legende: Fue = Fahrbahnübergangs-Konstr. LKW = Überfahrten v. schweren Lastwagen Korrosion Fue = Beurteilung exkl. Profilaufsichten im FahrbereichHVM = Heissvergussmasse

6.2 Fahrbahnübergang aus Polymerbitumen (oder Gehweg) 8 Kombinationen zusammen beurteilen)

Kontrolle von Schadenbild Schadenausmass Zustandsklasse

Oberfläche.Risseanschliessender BelagDichtigkeit

eben/keine Kornausbrüche /keine Verschiebungen.keine/keine Flankenablösungrissfrei/eben/ohne Ablagerungen von FP-Bitumen dicht

kein.keinkeinkein

1gut

(keine/geringfügigeSchäden)

Oberfläche.Risseanschliessender BelagDichtigkeit

geringe Verschiebung MF/Überschuss vonBitumen/leichte Wellenbildung/geringe Verbundstörungfeine Längsrisse/keine Flankenablösungfeine Risse/kleine Wellen/ohne Ablagerungen FP-Bit.dicht

ganze Konstr./Teile davon.ganze Konst./Teile davonganze Konstr./Teile davonkein

2annehmbar

(unbedeutende Schäden)

Oberfläche.Risseanschliessender BelagDichtigkeit

Verschiebung der MF/Überschuss v. Bitumen, leichteWellenbildung + KornausbrücheLängsrisse/feine Risse entlang FlankenRisse parallel FP/Wellen/Ablagerung von FP-Bit.lokal undicht/od. Hinweise auf Undichtigkeit

ganze Konstr./Teile davon.ganze Konst./Teile davonganze Konstr./Teile davonganze Konstr./Teile davon

3schadhaft

(bedeutende Schäden)

Oberfläche.Risseanschliessender BelagDichtigkeit

bedeut. Verschieb. MF mit Wellenbildung/Überschuss v.Bitumen/ Verbundstörungen mit Kornausbruchbedeutende Risse/FlankenablösungenLängs+Querrisse/Rillen+Wellen/mass. Bit.-Ablagerung undicht an mehreren Stellen/od. Wasser unter FP

ganze Konstr./Teile davon.ganze Konst./Teile davonganze Konstr./Teile davonganze Konstr./Teile davon

4schlecht

(grosse Schäden)

Oberfläche.Risseanschliessender BelagDichtigkeit

massive Verschiebung MF/Spurrillen/Überschuss vonBitumen/Verbundstörungen/Kornausbrüchegrobe Risse, längs + quer/massive Flankenablösunggrobe R./Ausbruch/tiefe Rillen+Wellen/gr. FP-Ablager.undicht, grösstenteils auf ganze Länge

ganze Konstr./Teile davon.ganze Konst./Teile davonganze Konstr./Teile davonganze Konstr./Teile davon

5alarmierend

(dringende Massnahmen kurzfristig erforderlich)

Legende: FP = bituminöse Fahrbahnübergangs-Konstruktion MF = Muldenfüllung * = oder Gehwegübergang Gehweg-komb. Mit Fahrbahnüberg. Sind zusammen zu beurteilen

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PFLICHTENHEFT Überwachung und Erhaltung

von KunstbautenVersion 4 / 30. Oktober 2018

4.3 Schadensprozesse mit Zustandsklassen für die Bauwerkskontrolle 7 Schadensprozesse bei Abdichtung und Belag

7.1 Beschädigung von Abdichtung

Kontrolle von Schadenbild Schadenausmass Zustandsklasse

Dichtigkeit.funktionsfähig/vorhandenAblösung vom Untergr.Randanschlüsse

keine Anzeichen von Wasserdurchdringung.Folie 5 mm (o. gleichwertiges)/schwimm. GA-Abd.vollflächige Verklebung/schwimmende GA-Abd.konstruktiv einwandfrei (gem. ASTRA-Richtlinien)

kein.keinkeinkein

1gut

(keine/geringfügigeSchäden)

Dichtigkeit.funktionsfähig/vorhandenAblösung vom Untergr.Randanschlüsse

keine Einteilung in Klasse 2.keine Einteilung in Klasse 2keine Einteilung in Klasse 2keine Einteilung in Klasse 2

kein.keinkeinkein

2annehmbar

(unbedeutende Schäden)

Dichtigkeit.funktionsfähig/vorhandenAblösung vom Untergr.Randanschlüsse

Nassstellen an Plattenuntersicht + im Hohlkasten.nicht eindeutig erkennbarteilweise Ablösungunterläufig (schlechte Verklebung)/fehlende RA

lokal, einzelne Partien.keinlokal, einzelne Partienlokal, einzelne Partien

3schadhaft

(bedeutende Schäden)

Dichtigkeit.funktionsfähig/vorhandenAblösung vom Untergr.Randanschlüsse

Nassstellen an Plattenuntersicht + im Hohlkasten.keine Abdichtung (planlich o. aktenkundig registriert)vollständige Ablösungunterläufig (schlechte Verklebung)/fehlende Ra

kleine/mittelgrosse Partien.keinkleine + grosse Partienkleine + grosse Partien

4schlecht

(grosse Schäden)

Dichtigkeit.funktionsfähig/vorhandenAblösung vom Untergr.Randanschlüsse

massive Wasserdurchdringung/Nassstellen an Platten-Untersicht und im Hohlkastenkeine Einteilung in Klasse 5keine Einteilung in Klasse 5keine Einteilung in Klasse 5

grosse Partien.keinkeinkein

5alarmierend

(dringende Massnahmen kurzfristig erforderlich)

Legende: Schadenbild kann nur anhand von Sondierungen oder Hinweisen von anderen Schadenprozessen abgeleitet werden, Schadenbild ist von der Abd.-Art abhängig (schwimmend od. vollflächig verklebt)

7.2 Beschädigung von Belag (Gussasphalt od. Walzasph. über Tragkonstruktionen)

Kontrolle von Schadenbild Schadenausmass Zustandsklasse

Oberfläche.Risse.Fugen

keine erkennbaren Schäden.keine .vollständig erfüllt

kein.kein.kein

1gut

(keine/geringfügigeSchäden)

Oberfläche.Risse.Fugen

leichte Spurrillen/schwache Glatzen/Unebenheiten < 5mm.fein, unregelmässig verteilt.Überschuss von Bitumen

lokal, einzelne Partien.lokal, einzelne Partien.lokal, einzelne Partien

2annehmbar

(unbedeutende Schäden)

Oberfläche.Risse.Fugen

Spurrille innerh. Norm/Unebenh. < 1,5 cm/leichteAusbrüche/Glatzen/kleine BlasenRisse < 5 mm/kreisförmig/längs.HVM teilweise ausgebrochen/leichte Blasenbildung

lokal, einzelne Partien.lokal, einzelne Partien.lokal, einzelne Partien

3schadhaft

(bedeutende Schäden)

Oberfläche.Risse.Fugen

Spurrille> Norm/Ausbrüche/Blasen H < 3 cm/ Schiebung bis 1 dm/Ue < 3 cm/Überschuss von Bit.Risse < 10 mm/kreisförmig/längs + quer.HVM ausgebrochen/Blasenbildung/Pflanzenbewuchs

kleine/mittelgrosse Partien.kleine/mittelgrosse Partien.kleine/mittelgrosse Partien

4schlecht

(grosse Schäden)

Oberfläche.Risse.Fugen

tiefe Spurrillen/grobe, grosse Ausbrüche/Blasen < 3 cmSchiebungen mehrere dm/Unebenh. < 3 cmRisse < 10 mm/kreisförmig/viele, paralell zueinander/längs + quer/schräg zur Fahrrichtung HVMfehlt/Flanken abgebrochen/Pflanzenbewuchs

grosse Partien.grosse Partien.grosse Partien

5alarmierend

(dringende Massnahmen kurzfristig erforderlich)

Legende: KVM = Fugenfüllung mit Heissvergussmasse Kitteil über HVM: keine Beurteilung Glatzen = fehlende Absplittung

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